1873 / 154 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Jul 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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1652 Bekanntmachung. 8*

3 N. der am heutigen Tage bewirkten planmäßigen Ausloosung der Bromberger Kreisobligationen sind folgende Nummern gezogen worden:

Litt. A. zu 500 Thlr. Nr. 61. EEE 7. 22 Thlr. Nr. 12. 69. 76.

Litt. C. zu 50 Thlr. Nr. 6. 9. 10. 13.

u“ 18. 28. 36. 43. 50. 60. 85. 95. 108.

Ddie Inhaber dieser Obligationen werden hiermit aufgefordert, am 1. Oktober d. J. den Nennwerth derselben gegen Rückgabe der Obligationen nebst den noch nicht fälligen Zümsconpons und Talons bei der hiesigen Kreis⸗Kommunalkasse oder bei Gehrüder Friedländer in Bromberg und bei Cohn und Tietzer in Berlin in Empfang zu nehmen. Vom 1. Okto⸗ ber cr. ab hört jede weitere Verzinsung dieser ausge⸗ loosten und hiermit gekündigten Obligationen auf. Die bis zum 1. Oktober d. J. fälligen Zinsen dieser,

so wie die Zinsen der noch nicht ausgeloosten Obli⸗

gationen sind nach ihrer Fälligkeit bei denselben für die Einlösung der Obligationen vorstehend bezeich⸗

Zahlungsstellen gegen Rückgabe der Coupons zu

erheben.

Bromberg, den 31. Mai 1873. Königlicher Landrath.

[M. 1161] e Bei der heutigen Ausloosung der

Ragniter Kreisobligationen

sind gezogen worden: Von der I. Serie: 8 Lit. A. über 200 Thlr. Nr. 85. . B. 100 Thlr. Nr. 71. 185. 384. 468. 548. 50 Thlr. Nr. 36. 56. 82. C““ 183. 226. 258. 268.

325. 348. Von der IV. Serie:

Lit. B. über 200 Thlr. Nr. 12. 13. 45. 49. die den Inhabern gekündigt, und deren Beträge vom 1. Januar 1874 ab, von der hiesigen Kreis⸗Kom⸗ munal⸗Kasse, baar bezahlt werden.

(a. 975/6.)

Ragnit, den 26. Juni 1873. Finanz⸗Ausschuß.

[17942 Bekanntmachung. 8 In dem am 17. d. M. zur Ausloosung von Obligationen des Aken⸗Rosenburger Deichver⸗ bandes abgehaltenen Termine sind folgende Num⸗ mern gezogen worden: A. Von den Obligationen I. Emission: 1. Litt. A. Nr. 13 und 44 2 Stück à 500 Thlr. = 1000 Thlr. 2. Litt. B. Nr. 35. 105. 228. 315. 319 u. 333 6 8 8 Nr. 137. 213. B. Von den Obligationen II. Emission. 1 I1ö Nr. 40 1 Stück à 500 Thlr. = 500 Thlr. 2. Litt. B. 3 Nr. 55 und 74 2 à 100 3. Litt. 8 Nr. 16. 33. 5 18 1A1“ C. Von den Obligationen III. Emission. v Nr. 227 329 9. 347. 470 de. 476 6 Stück à 100 Thlr. 600 Thlr. überhaupt 25 Stück— über 3100 Thlr. Dieselben Prre den Eg⸗ 8* 8. Aufforderung gekündigt, die Kapitalbeträge I1 2. Vanuar 1874 ab bei der Deichkasse zu Aken gegen Eeütonbe der Schuldverschreibungen baar in Empfang zu nehmen. Ausmirts wohnenden Inhabern der vorgedachten eloosten Obligationen ist gestattet, dieselben mit der Post einzusenden und die Uebersendung der Va⸗ luta auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers, zu beantragen. Mit dem 31. Dezember g. cr. hört die weitere Verzinsung der vorstehend aufgeführten Schuldver⸗ schreibungen auf; daher müssen mit diesen die dazu gehörigen, erst nach dem 2. Januar k. J. fälligen Zinscoupons und Talons unentgeldlich abgeliefert werden, widrigenfalls für die fehlenden Coupons der Betrag derselben vom Kapitale zurückbehalten wird. ugleich werden die Inhaber folgender bereits in früheren Terminen ausge oosten Obligationen, welche bisher noch nicht reali⸗ sirt sind, nämlich: I. pro 2. Januar 1872: Obligation 1. Emission Litt. B. Nr. 249

à 100 Thlr. und à 10Digation III. Emission latt. A. Nr. 93

à 100 Thlr., 8 II. pro 2. Januar 1873:

Obligationen I. Emission Litt. A. Nr. 43 à 500 Thlr., Litt. C. Nr. 58. 261 und 265 à 25 Thlr.,

SCh ation III. Emission Litt. A. Nr. 353 à 100 Thlr., hierdurch erinnert, solche der genannten Kasse ur Zahlung des Betrages zu präsentiren; Rie Verzinsung derselben hat bereits mit den vorgedachten Fälligkeitsterminen aufgehört. Kl. Rosenbur „den 18. Juni 1873.

Der Deichhauptmann.

M. Elsner.

274.

99. 172. 248. 319. 372.

In der in Gemäßheit der §§. 57 und 58 der Allerhöchsten Verordnung vom 8. Juni 1835 (Gesetz⸗ Samml. Seite 101) stattgehabten 25. Verloosung von Pfandbriefen Litt. B. sind folgende 3 ½ pro Cent Zinsen tragende Appoints über einen Gesammtbetrag von 8400 Thlr. vorschriftsmäßig gezogen worden. à 1000 Thlr. Nr. 918 auf Krieblowitz,; 5 919 do. 24005 Cafimir. 500 Thlr.

Nr. 2279 auf Dubensko.

25225 simi

25417

mit dem Bemerken gekündigt, des Nennwerthes derselben gegen Auslieferung der

Pfandbriefe

bei der Königlichen Instituten⸗Kasse (Albrechtsstraße 32 im Regierungsgebäude) hierselbst in Ge schäftsstunden derselben erfolgen wird und daß mit diesem Tage nach §. 59 der die weitere Verzinsung der aufhört.

briefe nicht späteste. erfolgen, so muß das im ordnung vorgeschriebene Ansehung derselben veranlaßt werden.

vilegii vom 17. Juli 1867 ausgegebenen Kreis⸗Obli⸗ gationen des Kreises Freistadt sidd für den

durch aufgefordert, dieselben mit den dazu gehörigen

à 200 Thlr. uf Dubensko.

Ornontowitz. Wilkau.

85

Nr. 5338 a 5419 15563 15570 16595 16619 16635 16640 16644 16914

au aua auag agan a an ngaugaggagageaNn

ee-Seg

16928 o.

à 100 Thlr. 9475 auf Ornontowitz. 9725 8 9726 9864 9871 18500 18519 18525 18757 18762

8 8

ve“

Krieblowitz.

do. Casimir. Berndau.

aaasasaaucasaus a a ana aaaaL aag aN g

do. 1 à 50 Thlr, Nr. 11894 auf Ornontowitz. 12337 7 —— i ff̃oc iefe werden daher ihren Inh Diese Pfandbriefe dahen ihrg Facplüng

vom 2. Januar 1874 ab

den Ge⸗

allegirten Verordnung gezogenen Pfandbriefe

Sollte die Präsentation der gezogenen Pfand⸗ 8 stens den 15. Februar 1874 §. 50 der erwähnten Ver⸗ Präklusions⸗Verfahren in Breslau, den 22. Juni 1873. Königliches Kredit⸗Institut für Schl sien Oelrichs. 8

A. 1162]2 Bekanntmachung. Bei der am 25. November pr. im Beisein der kreisständischen Finanz⸗Kommission stattgefundenen

Ausloosung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Pri⸗

2* 2 6 8 82 Tilgungs⸗Termin, den 2. Januar 1874 folgende Appoints gezogen worden: 1

Litt. C. Nr. 233. 251. 269. 312. 413. D. Nr. 109. 143. 240. 393. E. Nr. 18. 26. 86. 131. 322. 1 Die Inhaber dieser Obligationen werden hier⸗

Coupons und Talons bei der Kreis Kommunalkasse hierselbst Iml 2. Januar 1874 einzureichen, und das Kapital dagegen in Empfang zu nehmen. Die Verzinsung hört mit dem 2. Januar 1874 auf. 1 Der Betrag fehlender Coupons wird vom Ka⸗ pital abge ogen. 8 * Freistadt, den 6. Juni 12735.

Der Königliche Landrath. von Niebelschütz.

[1755] SAböaST“ In der nach den Bestimmungen des Allerhöchsten Privilegiums vom 20. Juni 1865 beute stattgefun⸗ denen Verloosung Burgscher Stadtobliga⸗ tionen sind nachfolgende 23 Nummern à 100 Thlr. gezogen worden: Litr. A. Nr. 15. 17. 41. 162. 207. 219. 291. 8 296. 359. 362. 376. 410. 456. 509. 562. 564. 579. 612. 673. 9 7684. 785. 858. 869. Die Inhaber werden aufgefordert, gegen Quit⸗ tung und Einlieferung der Obligationen in cours⸗ fähigem Zustande nebst den Coupons Ser. II. Nr. 7 bis 10 und Talons den Nennwerth der Obligationen von unserer Kämmerei⸗Kasse vom 2. Januar 1874 ab in den 1“ von 9 bis 12 Uhr in Empfang zu nehmen. 8— 1. Januar 1874 ab hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf und wird der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons bei der Auszahlung vom Kapital in Abzug gebracht. Die Inhaber der bereits früher ausgeloosten und gekün⸗ digten Obligationen Littr. A. Nr. 87 und 210 wer⸗ den an deren Einlösung wiederholt erinnert. Burg, den 13. Juni 1873.

Der Magistrat. Nethe.

de e, Bekanntmachung.

Bei der am 28. v. Mts. stattgehabten Aus⸗ loosung der vom Kreise Lippstadt emittirten Obli⸗ gationen sind folgende Nummern gezogen:

Littr. B. über 500 Thlr. Nr. 63.

14. 17. 28. 48. 67. 71. 90. 93. 115. 119. 132. 173. 181. 220. 242. 26. 127. ““ 49. 84. 86. Dieselben werden den Besitzern mit der Auf⸗ forderung gekündigt, die darin verschriebenen Kapital beträge vom 1. Oktober d. J. ab bei der Kreis⸗ kommunalkasse hierselbst gexen Quittung und Rück⸗ gabe der Obligationen nebst Talons baar in Empfang zu nehmen. b 8 Gleichzeitig werden die Inhaber der früher bereits ausgeloosten und seither noch nicht eingelösten Obligationen: . Littr. B. über 500 Thlr. Nr. 91. d. 100 8986 19,9 ..6. 2 D. 50 2 8 1 E

1“ ZEE1 ’. 8 1 nochmals an die Erhebung der Valuta erinnert. Die 4. Serie Zinscoupons für die 5 Jahre

100

den genannten Kasse ausgegeben.

Ausloosung von Weißenseer Kreis⸗

vom 9. Dezember 1871 ausgegebenen Kreis⸗Obligationen des Weißenseer Kreises sind in Gemäßheit der Be⸗ stimmungen des tuts in der Sitzung erzeichne vom 24. April d. J. planmäßig die nachbenannten Obligationen als:

also 600 Thlr. zur Amortisation ausgeloost worden.

Bemerken gekündigt, daß die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapital⸗Beträge, deren sinsung mit dem 31. Dezember d. J.

des Weißensee’r Kreises

Bankhause S r ge

wöhnlichen Dienststunden gegen Rückgabe der Obli⸗

gationen mit den dazu gehörenden,

in coursfreiem Zustande gewordenen Coupons nebst Talons 21 zu nehmen sind.

wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten werden.

Die kreisständische Kommission zur Abwickelung der gegenüber der Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahn über⸗

[181021

sten Privilegien vom 18. Juli 1859 und 28. Januar

Oktober d. J. bei der oben⸗

Lippstadt, den 15. April 1873. 8 Znsend der

Talons im Monat

Freiherr v. Schorlemer, I

Königlicher Landrath.

1720) Bekanntmachung.

Obligationen. 3 Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii §. 1 des hierauf bezüglichen Sta⸗ der unterzeichneten Kommission

dr. 48. 88. 107. 123. 130 und 153, zusammen Die Obligationen werden den Besitzern mit dem

Ver⸗ J. aufhört, vom Januar 1874 ab bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Langensalza resp. dem

A. Stürcke zu Erfurt in den ge⸗ noch nicht fällig

baar in Empfang

Der Geldbetrag der etwa fehlenden Coupons

Weißensee, den 6. Juni 1873.

nommenen Verbindlichkeiten. von Hagke. L. Wadsack. Stoebe.

Trost.

Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn.

Die Ausloosung der gemäß §. 3 der Allerhöch⸗

““ 5 täts⸗Obligationen I. und II. Emission zum Betrage von 7200 Thlr. und 1000 Thlr., zusammen 8286

lr. erfolgt 8— Mittwoch, den 30. Juli c. Vormittags 9 Uhr in unserem Geschäftslokale z Bahnhof St. Johann. 8 In diesem Termine, zu welchem Jedermann Zu⸗ tritt hat, werden auch die in Folge der Amortisation hisher eingelösten Obligationen verbrannt. 8 Saarbrücken, den 18. Juni 1873.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Foniglich Niederschlessch⸗RNürkische Eisenbahn. b

Die am 1. Juli a. c. fälligen Zinsen der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Stamm⸗Aktien, Prioritäts⸗Aktien und Prioritäts⸗Obligationen werden im Auftrage der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden schon vom 20. dieses Monats ab:

in Berlin bei der Hauptkasse, in Breslau

Liegnitz und Frankfurt a. O. bei den Stations⸗

kassen der diesseitigen Eisenbahn, an den

beiden letzten Stellen abernur bis zum

8. Juli a. c., in den Wochentagen von 9 bis

1 Uhr Vormittags, in Berlin mit Ausnahme der

drei letzten Tage eines jeden Monats, bezahlt.

Die Coupons sind zu diesem Behufe nach den einzelnen Gattungen und Fälligkeitsterminen geordnet mit einer von dem Präsentanten unter⸗ schriebenen ebenso geordneten und den Geldbetrag im Einzelnen und im Ganzen angebenden Zusammen⸗ stellung einzureichen. 1

Formulare zu solchen Zusammenstellungen können von den genannten Kassen unentgeltlich be⸗ zogen werden.

Von diesen Kassen werden vom 1. Juli c. ab gleichzeitig auch die nach der Bekanntmachung der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden vom 3. April a. c. ausgeloosten und gekündigten

344 Stück Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗

rioritäts⸗Aktien Ser. I. à 100 Thlr.,

272

Stück Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗Aktien Ser. II. à 62 ½ Thlr.

gegen Quittung und Rückgabe der betreffenden Aktien mit den dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zins⸗ coupons Ser. V. Nr. 6 bis 8 und Talons realisirt

werden. Berlin, den 11. Juni 1873. Königliche Direktion

1861 für das Jahr 1873 zu amortisirenden Priori⸗

der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn. 8

inza lung von 10 % = 10 Thlr. pro Aktie 2 längstens bis §§. 15 und 16 der Statuten zu leisten. Cölleda, den 21. Juni 1873. Der Aufsichtsrath der

Saal-Unstrut isechbahn-Gesellschaft.

Die Inhaber von Stamm⸗Aktien unserer Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, die sechste

31. Juli a. e.

bei unserer Hauptkasse z. 3. der Thüringischen Bank in Sondershausen unter Hinweisung auf

Saal⸗Unstrut Eisenbahn⸗Gesellschaft. v. Werthern.

118242

unserer

= 10

Die Inhaber von Stamm⸗Aktien geschriebene fünfte Einzahlung von 10 % fordern wir hiermit auf, dieselbe bis

bei unserer Hauptkasse z. Z. der abesfh und der festgesetzten Konventionalstrafe von 1 Thlr. §. 16 der Statuten verfahren werden wird.

e;]

der II. Einzahlung Nr. 1612 16. 2455 57. g LI1ö15 1 1612 16. 1983 85. 4 689 90. 1612 —16.

2798. 38 —- 47.

Cölleda, den 21. Juni 1873. Der Aufsichtsrath

8* von W

31. Aug

189 98. 547. 558 63. 944. 1429 31. 1449. 1612 16. 1967—76. 2427— 29. 2430. 2433. 2434. 2437 8. 2454. 2455 57. 2458—9. 2460. 2461 5. 2466 70. 2777. 2785—6. 2798. 2811.

der Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Saal-Unstrut-Eisenbahn

Gesellschaft, auf welche die auf 31. Mai a. cr. aus⸗ Thlr. per Aktie bis jetzt nicht geleistet worden ist,

ust a. cr. 1 Bank in Sondershausen nebst 5 % HBer.eebn pro Stück nachträglich zu bewirken, widrigenfalls nach anten 2798.

2455 57 1983 85.

2455 57. 2466-70. 591 2. 593. 689 90.

erthern.

51 am 1. i

nannten Tage an gegen Auslieferung des

Gesellschaftskasse 58 Lohe bei Dahlbruch, et

erhoben werden. 8 Cöln, den 28. Juni 1873.

dem A. Schaaffhausen’schen Bankvereine oder 8 bei dem Bankhause Deichmann & Comp.

Cöln⸗Müsener Bergwerks⸗Aktien⸗Verein.

Zinsen⸗Zahlung. Juli 1873 fälligen Zinsen unserer fünfprozentigen Obligationen können von dem ge⸗ Zinscoupons Nr. 8 mit „zehn Thalern“

per Stück bei unserer

in Cöln

Der Verwaltungsrath.

Dezember 1872.

Thlr. C.

9,302,655 93 5,756,717 75

21,889,076 50

1) Wechsel⸗ und Kassen⸗Vo 2) Guthaben bei Banquiers. 3) Debitoren in laufender Rechnung . . . . .. 4) Kommandit⸗Betheiligungs⸗ Konto und Betheiligung als stiller Gesellschafter . . . 5) Harlehen gegen Unterpfand 6) Effekten. . . 7) Waaren⸗Konto . . . 8) Zweifelhafte Debitoren 9) Hypotheken 10) mmobilien

7⁰⁰0,000 628,050 48 3,418,239 94 193,749 59 219,202 82 670,559 62 422,446 82

83,200,699 45

25419

1874 bis 1878 werden gegen Rückgabe der betreffen⸗

Thlr. C. 16,000,000 441,575 59 13,668,673 16 946,041 70 2,772,317 62

5,185,566 35 2,280,710,74

1) Aktien⸗Kapital B. . . . . 2) Dividenden⸗Konto der Aktien 3) Kreditoren in laufender Rech⸗ 4) Depositen auf dreimonatliche

bis fünfjährige Kündigung

J111“

4*“ 7) 8Gb 1 . 8) Delkredere⸗Konto zur Deckung von Verlusten und Ausfällen. 545,713 40 9) Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto 1,360,100 91 8 8 43,200,699 45

9

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr.

für das Vierteljahr.

1 sertionspreis für den Raum einer Druckzeile 3 .

88 8 8S Alle Post⸗Anstalten des In- und Auslandes nehmen ““ Aö— 8 Bestellung an; für Berlin außer den hiesigen Postanstalten auch die Expediton: Wilhelmstr. 32 as

Beerrlin, Mittwoch

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kaiserlich österreichischen Regierungs⸗Rath und ordent⸗ lichen öffentlichen Professor an der evangelisch⸗theologischen Fa⸗ kultät in Wien, Dr. Ritter von Otto, den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse und dem deutschen Konsul Anton Merry hchesevila den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu ver⸗ eihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Dekorationen zu ertheilen, und zwar:

des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich

italienischen Krone:

Dem Hauptmann von Roon, à la suite des Garde⸗ Füsilier⸗Regiments und Adjutanten des Kriegs⸗Ministers; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzog⸗ lichen hessischen Verdienst⸗Ordens Philipps des

Großmüthigen:

Dem Hauptmann Spitz vom 2. Posenschen Infanterie⸗ Regiment Nr. 19, kommandirt als Adjutant zur 13. Division; des Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwertern des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens:

Dem Hauptmann von Goßler, ringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 95 und kommandirt Dienstleistung beim Kriegs⸗Ministerium; sowie der demselben Ordenaffiliirten silbernen Verdienst⸗

Medaille:

Dem Zeugfeldwebel Becker beim Artillerie⸗

Berlin. -

zur

Depot zu

Deutsches Neich.

Dem Banquier August Georg Arthur Zwicker ist Namens des Deutschen Reiches das Exequatur als Konsul der hohen Pforte zu Berlin ertheilt worden.

Dem an Stelle des bisherigen Königlich großbritannischen Vize⸗Konsuls Henry Fowler zum Königlich großbritannischen

Vize⸗Konsul zu Memel ernannten Herrn J. R. D. Arey ist

Namens des Deutschen Reiches das Exequatur für diese Ernen⸗ nung ertheilt worden.

Dem Kaufmann und Rheder Carl Otto Siebe in Stral⸗ sund ist Namens des Deutschen Reiches das Exequatur als Vize⸗ Konsul für Schweden und Norwegen ertheilt worden.

Bekanntmachung.

Die Postverbindungen zwischen Hamburg und Geestemünde (Bremerhafen) einerseits, Helgoland andererseits gestalten sich in der Zeit vom 1. bis 14. Juli wie folgt:

A. Zwischen Hamburg und Helgoland (Dampfschiff „Helgoland*).

Von Hamburg: Montag und Donnerstag um 9 Uhr Vormittags;

von Helgoland: Dienstag und Freitag in den Morgenstunden.

B. Zwischen Geestemünde (Bremerhafen) und Helgoland (Dampfschiff „Nordsee“).

Von Geestemünde: 1) in der Zeit vom 1. bis 5. Juli: Dienstag um 6 Uhr früh und Sonnabend nach Ankunft des ersten Eisenbahn⸗ zuges von Hannover (in Geestemünde 9 Uhr 20 Min. Vormittags); 2) in der Zeit vom 6. bis 14. Juli: Dienstag nach Ankunft des ersten Eisenbahnzuges aus Kannover, Donnerstag um 6 Uhr früh und Sonnabend nach Ankunft des ersten Eisenbahnzuges aus Hannover;

von Helgoland: 1) in der Zeit vom 1. bis 7. Juli: Montag und Mittwoch in den Vormittagsstunden; 2) in der Zeit vom 8. bis 14. Juli: Montag, Mittwoch und Freitag in den Vormittagsstunden.

Mit dem Dampfschiffe von Hamburg erhalten sämmtliche für Helgoland bestimmte Postsendungen Beförderung, welche spätestens am Abend vor dem Abgange des Schiffes in Hamburg eintreffen. Außer⸗ dem werden mit dem Dampfschiffe weiter befördert die Brief⸗ und Fahrpostgegenstände, welche mit dem Courierzuge von⸗Berlin und die Brief⸗postsendungen, welche mit dem Courierzuge über Harburg am Morgen des Abgangstages nach Hamburg gelangen.

Mit dem Dampfschiffe von Geestemünde (Bremerhafen) werden die spätestens am Tage vor der Abfahrt nach Geestemünde gelangten Brief⸗ und Fahrpostsendungen und an den Tagen, an welchen das Schiff nach 9 Uhr 20 Minuten Vormittags abgeht, außerdem die mit dem ersten Zuge von Hannover eintreffenden Briefpostgegenstände nach Helgoland weitergesandt.

Hamburg, den 27. Juni 1873.

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Geheime Postrath Schulze.

111“n

Das 14. Stück des Gesetzblatts für Elsaß⸗Lothringen, welches heute ausgegeben wird; enthält unter: dr. 156 das Gesetz, betreffend die Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Vorschriften über den Uebergangsver h mit steuerpflichtigen Gegenständen. Vom 30. Juni 1873. Berlin, den 1. Juli 1873. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.

Königreich Preutßen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kataster⸗Controleur, Steuer⸗Inspektor Koppin zu Angermünde bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Cha⸗ rakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen

Finanz⸗Ministerium. Bei der heute angefangenen Ziehung der 1. Klasse 148. Königlich preußischen Klassen⸗Lotterie fiel der Hauptgewinn von 5000 Thlrn. auf Nr. 59,132, ein Gewinn von 1200 Thlrn.

Nr. Nr.

26,418 und 33,497 und drei Gewinne von 100 Thlrn. auf 15,379, 78,573 und 83,986. Berlin, den 2. Juli 1873.

Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der ordentliche Lehrer Kopetsch am Gymnasium in Luck ist zum Oberlehrer befördert worden. 1b Hauptverwaltung der Staatschulden. 8 Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der Schuldverschreibungen der 5prozentigen preußischen Staats⸗Anleihe 1“ vom Jahre 1859. Wir erinnern hierdurch behufs der Einlösung an die bal⸗ dige Einsendung der noch rückständigen Schuldverschreibungen

4

welche durch unsere Bekanntmachung vom 21. Dezember 1871 à la suite des 6. Thü⸗

der 5prozentigen preußischen Staats⸗Anleihe vom Jahre 1859,

(Staats⸗Anzeiger Nr. 201) zur Rückzahlung am 1. Juli 1872 gekündigt sind, und seit diesem Termine nicht mehr verzinst werden. Berlin, den 28. Juni 1873.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

von Wedell. Löwe. Hering. Rötger.

Abgereist: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath und v der direkten Steuern Schuhmann nach Karlsbad.

Versonal-Veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 10. Juni 1873. Strücker, Pr. Lt. von der Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 74, Göhner, Sec. Lt. von der Jaf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 75, Crüger, Sec. Lt. von der Landw. des Eisenbahn⸗Bats. im Bezirk des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 66, in das 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 77 einrangirt.

Den 24. Juni 1873. Poinsignon, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 114, in das Inf. Regt. Nr. 69 versetzt. Haedrich, Pr. Lt. von demselben Regt., zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. 5

B. Abschiedsbewilligungen ꝛc.

Den 24. Juni 1873. v. Stoessell, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 22, als temporär ganz invalide mit Pension unter dem gesetz⸗ lichen Vorbehalt ausgeschieden. Schweder, Hauptm. und Comp. Chef vom Infant. Regt. Nr. 69, mit Pension zur Disposition gestellt.

Den 26. Juni 1873. v. Tungeln, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 7, mit Pension der Abschied bewilligt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 2. Juli. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin ist heute Vormittag direkt von Schön⸗ brunn über Passau und Mainz in Koblenz eingetroffen, nach⸗ dem Allerhöchstdieselbe von Ihren Majestäten dem Kaiser Franz Joseph und der Kaiserin Elisabeth bis Penzing begleitet und bis zu der österreichischen Grenze von den Militär⸗ und Civil⸗ Behörden empfangen wurde.

Ueber das Fest, welches der Minister des Kaiserlichen Hauses und des Aeußern Graf Andrassy in Wien zu Ehren Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin am 29. v. M. Abends gab, ist uns folgender Bericht zugegangen:

Nachdem schon frühzeitig die Erzherzoge Carl Ludwig, Ludwig Victor, Albrecht, Rainer und die Erzherzogin Marie so wie der Fürst Karl von Rumänien, der Prinz von Wasa und die Herzoge von Weimar und von Coburg in den glänzend er⸗ leuchteten und geschmückten und von zahlreichen Gästen belebten Räumen des Graf Andrassyschen Palais erschienen waren, ver⸗ kündete um 10 ¼ Uhr eine allgemeine Bewegung das Nahen Ihrer Majestäten, denen Graf und Gräfin Andrassy bis an den Treppenaufgang zur ehrfurchtsvollsten Begrüßung entgegen⸗ eilten. Unter Vorantritt zweier Hausoffiziere, die mit Girandolen vorleuchteten, schritten die Allerhöchsten Herrschaften die Treppe hinan, auf welcher die Gräfliche Dienerschast aufgestellt war, und betraten sodann die Säle, huldvoll die ihre Ehrerbietung bezeugende Versammlung begrüßend Se. Majestät der Kaiser, Allerhöchstwelcher gleich den Erzherzogen Carl Ludwig und Albrecht die preußische Uniform trug, bot Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta den Arm; Ihre Majestät die Kaiserin Elisa⸗ beth folgte unter Begleitung der Frau Gräfin Andrassy.

Nach kurzem Aufenthalt in den Sälen begaben Sich die Allerhöchsten Herrschaften in den glänzend erleuchteten Garten, wohin der größte Theil der Gesellschaft bereits voran⸗ gegangen war. Als Ihre Majestäten eintraten, intonirte eine bisher verborgen postirte Militärkapelle die Volks⸗

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auf Nr. 74,355, zwei Gewinne von 500 Thlrn. fielen auf

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stäten die Beiden Kaiserinnen, sowie die Erzherzogin Marie ließen Sich in dem Zelte nieder, und nachdem die Kapelle von Heß eine Scene aus „Romeg und Julie“ vorgetragen hatte traten die Zigeuner vor und produzirten ihre nationalen Weisen denen Ihre Majestät die Kaiserin Augusta mit lebhaftem Inter⸗ esse folgte. Eine Stunde lang brachte die Versammlung im Freien zu. Die Allerhöchsten Herrschaften nahmen sodann den Thee in dem großen, in einen tropischen Garten umgewan⸗ delten Vestibule, Se. Majestät der Kaiser verharrte wäh⸗ rend dessen im großen Ballsaale, um in huld voller Weise namentlich die Mitglieder der fremdländischen Kom⸗ missionen anzureden. Erst um Mitternacht gaben Ihre Maj stäten die Beiden Kaiserinnen, die nun Arm in Arm nochmals die Säle durchschritten, das Zeichen zum Aufbruch, um Sich begleitet von Sr. Majestät, zurückzuziehen. . Ihre Majestät die verwittwete Königin em pfing am Montag Mittags auf Schloß Sanssouci den Besuch Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin, ertheilte Audienz und machte vor dem Diner eine Ausfahrt.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin traf gestern Nachts aus Wien kom⸗ mend hier ein, nahm im Hotel Royal Wohnung und reiste heut früh nach Schwerin weiter. 1u“

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Se. Majestät der Kaiser und König haben zu befehlen geruht, daß die Vorschläge zur ausnahmsweisen Ver⸗ leihung der Kriegs⸗Denkmünze für 1870/71 mit dem 1. Oktober d. J. geschlossen werden sollen. g8

Der Bundesrath und der Ausschuß Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Die Staatsregierung und die Landesvertretung haben in neuester Zeit dem immer mehr hervortretenden Mangel an ländlichen Arbeitskräften allseitige Beachtung gewidmet und auf Mittel zur Abhülfe Bedacht genommen. Seitens des

desselben für

*Abgeordnetenhauses war die Regierung auch aufgefordert wor⸗

den, Maßregeln in Erwägung zu nehmen, durch welche bei den öffentlichen Bauten die Heranziehung landwirthschaftlicher Ar⸗ beiter vermieden und die Ausführung dieser Bauten während der Erntezeit überhaupt auf das unerläßlich nothwendige Maß beschränkt werde.

Der Handels⸗Minister Dr. Achenbach hat demgemäß, wie die „Prov. Korr.“ mittheilt, zunächst die Eisenbahnverwaltungen veranlaßt, darauf Bedacht zu nehmen, von vorn herein für die Ausführung der größeren Eisenbahn⸗Neubauten einen Plan fest⸗ zustellen, der es möglich macht, dieselben während der Erntezeit mit wesentlich verringerten Arbeitskräften in dem unbedingt er⸗ forderlichen Umfange im Gange erhalten zu können. Was die Bahn⸗Unterhaltungsarbeiten anlangt, so muß für diese zwar selbst während der Erntezeit ein ausreichender Stamm tüchtiger und eingeübter Arbeiter beibehalten werden; im Bedürfnißfalle sollen jedoch auch diese Arbeiten auf das zulässig klei⸗ nere Maß verringert werden, indem die für das betreffende Jahr vorgesehenen größeren Erneuerungen thunlichst noch vor oder nach der Erntezeit ausgeführt werden.

Dervöllige Ausschluß derlandwirthschaftlichen Arbeiter von der Beschäftigung bei Eisenbahnbauten ist zwar nicht wohl aus⸗ führbar. Es soll aber den Arbeitern allgemein, insbesondere den in der Gegend der Beschäftigung ansässigen, das zeitweilige Ver⸗ lassen der Arbeit beim Bau oder der Unterhaltung behufs Uebernahme landwirthschaftlicher Arbeiten während der Erntezeit nicht nur erleichtert werden, sondern die Bauverwaltung wird außerdem, namentlich in Gegenden, in denen notorisch Arbeiter⸗ mangel für die landwirthschaftlichen Verrichtungen herrscht, bei Zeiten auf Entlassung von Arbeitern in ausreichender Zahl Be⸗ dacht nehmen. Letztere sollen jedoch darüber nicht in Zweifel gelassen werden, daß nach Beendigung der Crntearbeiten ihrer Wiederzulassung zu der Beschäftigung beim Eisenbahnbau keine Schwierigkeiten bereitet werden sollen.

Wenn die Verwaltungen sich in dringenden Fällen zur Heranziehung von Arbeitern aus entfernteren Gegenden veranlaßt sehen, soll darauf geachtet werden, daß durch eine solche Maß⸗ nahme in der Heimath der heranzuziehenden Arbeiter nicht die⸗ selben Kalamitäten eintreten dürfen, welche in der Gegend der Bauausführung selbst vermieden werden sollen.

Gleichmäßige Weisungen sind in Betreff anderer Zweige der Staats⸗Bauverwaltung, namentlich für Chausseebauten, Hafen⸗ und Kanalbauten, Stromregulirungen u. s. w. ergangen.

Ueber die Rekruten⸗Einstellung pro 1873/74 hat das Kriegs⸗Ministerium folgende Bestimmungen getroffen: 1) Die diesjährige Rekruteneinstellung findet bei den Truppen⸗ theilen des Garde⸗Corps, sowie sämmtlichen Truppen zu Pferde am 5. November c. statt. 2) Alle übrigen Truppen stellen die Rekruten am 3. Dezember c. ein. 3) In Betreff der Oekonomie⸗ Handwerker und Trainfahrer bleibt es bei den gegebenen Fest⸗ setzungen. 4) Gelernte Jäger, drei⸗ und vierjährig Freiwillige dürfen vom 1. Oktober c. ab Seitens der Truppentheile in Verpflegung genommen werden. Seitens der Kaiserlichen Admi⸗ ralität ist der Rekruten⸗Einstellungstermin für das See⸗Bataillon und die See⸗Artillerie auf den 1. Oktober c., für die Matrosen⸗

hymne. Am anderen Ende des Gartens war einem Zelte zunächst eine Zigeunermusikgesellschaft aufgestellt. Ihre Maje⸗

und Werft⸗Divisionen auf den 1. Februar 1874 festgesetzt worden.