nutzbare Wasserkraft je nach der Jahreszeit von 20 — 80 Pferdestärke erzielt und der Bedarf an geschliffenem Holzstoff mit ca. 4000 Ctr. pro Jahr für die Fabrik hergestellt wird. Eine besondere Fürsorge wurde der Beschaäaffung von Arbeiterwohnungen zur Gewinnung eines „gut geschulten tüchtigen Arbeiterstammes“ gewidmet. Zu diesem Bestreben führte der Vortrag wörtlich an: 8
„Wir müssen anerkennen, eine wesentliche Stütze an der Handlungsweise und dem würdigen wie rubigen Auftreten unseres Arbeiterstammes stets, namentlich in den Zeiten gefunden zu haben, wo Willkür und unberechtigte Anforderungen eines Theiles der Arbeiterbevölkerung hiesiger Gegend EEE“ thatsächlich zu schädigen begannen. Wir schafften durch Bau und Kauf zu den vorhandenen 33 Wohnungen bisher noch 22 neue hinzu und zwar solche, die in jeder Beziehung den Anfor⸗ derungen für ein gesundes körperliches und zugleich für ein gedeihliches Familienleben entsprechen; Gärten und Aecker erleichtern ein ange⸗ nehmes befriedigendes Fortkommen unserer Arbeiter, so daß wir hoffen können, nachdem noch acht Wohnungen fertiggestellt und dann alljähr⸗ lich dem Bedürfnisse gemäß noch eine Anzahl neuer hinzugefügt sein werden, auch für alle noch im Projekt befindlichen Vergrößerungen
können.“
Durch günstige Konjunktur wurde ein an das Fabriketablissement anstoßendes Terrain mit bedeutendem Thonlager von 80 Morgen käuflich erworben und auf demselben eine Ziegelei sofort angelegt, welche im verflossenen Geschäftsjahre schon 508,000 gute Mauersteine lieferte; eine Ziegelpresse mit Dampfbetrieb, wie ein Ringofen werden die Ausbeutung, namentlich durch Produktion von besten Verblendern und Klinkern für die Folge sehr bedeutend erhöhen. — Die Fabrik fabrizirte im verflossenen Jahre 18,277 Ctr. Papier, gegen 17,293 Ctr. im Vorjahre, und fakturirte in jenem Jahre, bei
einen tüchtigen, ehrenwerthen Arbeiterstamm erziehen und erhalten zu bebeeer 8v. 1.Ng 18 „2s engele “. 5
111“ 1’1“
einem durchschnittlichen Verkaufswerthe von 14 Thlr. 14 8 Sgr., 264,848 Thlr. gegen 253,638 Thlr. im Jahre 1871 bei einem Ver⸗ kaufswerthe von 14 Thlr. 20 Sgr. Unter Zustimmung des Aufsichts⸗ rathes sind auch Seitens der Direktion die vorbereitenden Schritte zur Anlage einer Holzkocherei und Bleicherei nach Lee'schem S *2 gethan. Es würde dies die erste derartige Anlage in Deutschland sein, welche auf chemischem Wege das bestanerkannte Ersatzmittel für Lumpen lieferte. — Den Anträgen der Verwaltung gemäß wurde die Vertheilung der Dividende von der Versammlung einstimmig geneh⸗ migt. Ebenso wurden in den Aufsichtsrath die Herren Stadtrath Holtz, Apothekenbesitzer Augustin, Arnold Marggraff (in die Direktion delegirt), Ad. Ruß, Kommerzien⸗Rath Schering, C. Wrede (Stettin) wieder⸗ und Stadtrath Kunze neugewählt.
Verkehrs⸗Anstalten.
Swinemünde, 5. Juli. (W. T. B.) Der neu erbaute Dampfer des baltischen Llold „Washington“ ist soeben hier ein⸗ getroffen.
— Die Netto⸗Einnahmen der Union⸗Pacific⸗Eisen⸗ iscaljahr betrugen
Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau. Weimar, Sonnabend, 5. Juli. Der Nachtschnellzug von
Berlin nach Frankfurt a. M. ist nahe der Station Fröttstedt (zwischen Gotha und Eisenach) entgleist. Dem Vernehmen nach
sind ein Bremser und ein Passagier getödtet, einige Andere ver⸗ wundet worden.
Versailles, Sonnabend, 5. Juli. Dem Vernehmen nach beabsichtigen 300 Deputirte eine Erklärung zu unterzeichnen, worin sie verlangen, daß die Ernennung der Maires wieder durch die Regierung geschehen soll. In Folge dieses Schrittes dürfte die Durchberathung des Munizipalgesetzes in der National⸗ versammlung noch vor ihrer Vertagung vorgenommen werden.
Konstantinopel, Freitag, 4. Juli, Abends. Die neu⸗ liche telegraphische Mittheilung der „Times“ über die Entschei⸗ dung der Kommission zur Interpretation der Suezkanal⸗Kon⸗ zession wird durch ein Telegramm des hiesigen „Bureau Havas⸗Reuter“ dahin ergänzt, daß der Bericht der Kommission dem Minister ⸗Konseil vorgelegt wurde, welches am Mittwoch seinen definitiven und nur noch nicht offiziell den auswärtigen Mächten kommunizirten Aus⸗ spruch abgegeben habe. Die ministerielle Entscheidung erklärt, die Pforte habe unter dem Ausdruck „Tonne Tragfähigkeit“ niemals die in den Schiffspapieren eingetragene Tragfähigkeit, sondern nur den wirklichen Laderaum eines Schiffes verstanden. Der Ministerrath müsse die Schwierigkeit anerkennen, eine ganz genaue und übereinstimmende Methode zur Feststellung der Trag⸗ fähigkeit aufzufinden, derselbe empfehle indessen Herrn von Lesseps und den Seemächten, sich über die Annahme des Systems des Engländers Moorson zu einigen; anderenfalls müsse eine internationale Kommission zur Entscheidung der Frage zusammen⸗ treten. Die ministerielle Entscheidung beschränkt sich darauf, die Bedeutung des Ausdrucks „Tonne Tragfähigkeit“ festzustellen.
Chemische Industrie auf der Wiener Welt⸗ ausstellung. III. (vgl. Nr. 151 d. Bl. vom 28. Inni 1873.) In Folge seiner klimatischen Verhältnisse tritt Deutschland nur in wenigen Fällen als Selbstproduzent pflanzlicher Farbstoffe
von Benzöl und Anilinöl Vorbedingung, indem letztere Substanz als Rohmaterial dieser Farberzeugung dient. Trotzdem die Be⸗
ggründung der Anilinfarben⸗Industrie (1856) und ihre ersten
wichtigsten Erfindungen auf englischem (Perkin 1856, Hofmann
auf, und bleibt daher für seinen hierin sehr bedeutenden Bedarf
(darunter ca. 25 bis 30,000 Ctr. Indigo im Werthe von ca. 8 Mill. Thlr., 700,000 Ctr. Farbhölzer im Werthe von ca. 4 Mill. Thlr. und 6000 Ctr. des (thierischen] Cochenillefarb⸗ stoffs) den südlichen außereuropäischen Ländern bei jetzt zum großen Theil direkten Handelsbeziehungen tributär. Angebaut werden in Deutschland nur noch Krapp (Röthe), hauptsächlich in Schlesien, der Pfalz und dem Elsaß, Weid in Thüringen, der Mark, dem Elsaß, der Rhein⸗ und Maingegend, Safflor und Wau an einzelnen Orten Thüringens und Süddeutschlands; doch kommen Safflor und Wau, sowie Kreuzbeeren deutschen Ursprungs nur selten mehr im Handel vor. Die nicht unbedeutende deutsche Krappkultur liefert ein an Güte dem französischen, von welchem le tern jährlich im Kanton Vaucluse für 7 bis 8 Mill. Thlr. erzeugt und für 1 ½ bis 2 Mill. Thlr. nach Deutschland ausgeführt werden, nachstehendes Produkt. Doch wird dies des niedrigeren Preises wegen von einheimischen Fabriken vielfach verwendet und an 30,000 Ctr. desselben meist nach Oesterreich exportirt. Der deutsche Waidbau ist bedeutend, die Farbpflanze wird oft unmittelbar als Blätterwaid verbraucht, der im Handel befindliche bessere Kugelwaid wird meist aus Frankreich (Provence, Nor⸗ mandie) bezogen. In der Verarbeitung der Farbpflanzen auf feinere Farbdroguen steht Deutschland England und Frank⸗ reich nicht nach. Indigo⸗ und Safflorkarmine werden in Berlin, Leipzig, Stuttgart für den deutschen Bedarf und für den Export nach Oesterreich und Rußland fabrizirt. — Bedeu⸗ tend ist die nach denselben Ländern exportirende Orseille⸗ und Orseillepräparaten⸗Industrie. — Die weitere Verarbeitung der in kolossalen Mengen (1 Mill. Ctr.) importirten Farbhölzer ge⸗ schieht meist in der Nähe der Hafenplätze, (Geestemünde, Har⸗ burg). Flüssige Farbholzextrakte werden in Harburg dargestellt, die reicheren festen werden aus Frankreich (Havre, Rouen, St. Denis) oder Amerika (New⸗Vork) bezogen. — Vorzügliches
leistet Deutschland in der noch immer sorglich geheim gehaltenen nur noch zur Darstellung des unmittelbar verwendeten Fuchsin
Fabrikation von Cochenillecarmin, die in Stuttgart, Berlin, Leipzig, Mülhausen betrieben wird und mit der französischen,
deren Centrum Paris ist, konkurrirt. — Auch werden sehr schöne
Farblacke von einer größern Zahl deutscher Fabriken hergestellt.
Unter den metallischen und mineralischen Farben nehmen an Größe der Produktion die uralte Bleiweiß⸗ und die neuere
Zinkweißdarstellung einen hervorragenden Platz ein. Ihre Aus⸗ fuhr aus Deutschlaud beläuft sich auf 80,000 Ctr. Der Erfolg in neuerer Zeit energischer aufgenommener Bemühungen zur Ver⸗ drängung des giftigen Bleiweiß durch das unschädliche Zinkweiß ist aus einem jährlichen Gesammtverbrauch von 250,000 Ctr. Zinkweiß ersichtlich. Demselben Wunsch verdankt die Baryt⸗ (Per⸗ manent⸗) Weiß⸗Fabrikation, welche in Cöln, Berlin, Schwein⸗
Weise vom sanitären Standpunkt zu begrüßen ist die vermehrte Produktion und Anwendung des Chromgrün (Guignets Grün), das wenigstens theilweise Schweinfurter und andere giftige Grüne zu ersetzen vermag. Das deutsche, in Nürnberg, Mann⸗ heim, Aachen, Augsburg, Eisenach, Thann, von einzelnen Fa⸗ briken in einer Menge bis 10,000 Ctr. (pate) jährlich erzeugte Fabrikat steht in Quantität und Qualität dem der übrigen Länder weit voran. Deutschland fabrizirt nicht unbedeutende Mengen von Berliner Blau (Schweinfurt, Nürnberg), Schwein⸗ furter Grün (ebendaselbst und in Sachsen), Chromgelb, Chrom⸗ orange, Casselergelb, Ocker, Smalte, Zinnober u. A. an ver⸗ schiedenen Punkten des Reichs.
Die bedeutendste Mineralfarbenfabrikation Deutschlands ist unstreitig die des Ultramarin, des neben Indigo am höchsten
Deutschland von Gmelin erfunden, gleichzeitig und wahrschein⸗
worden. Europa produzirt jährlich über 150,000 Centner Ultramarin im Werthe von circa 8 Millionen Thaler. Industrie ist fast ganz . schränkt geblieben, doch steht die deutsche Fabrikation un⸗ erreicht da. Nürnberg, Kaiserslautern und andere Orte
Bayerns, Pungstadt, Bensheim, Großalmerode in Hessen, aber auch nen pwet Vasten der 8. r ant der gangen Welr vu Allzacim
Stuttgart, Düsseldorf, Duisburg, Linden (Hannover), Chemnitz besitzen bedeutende Ultramarinfabriken. Einzelne Etablissements produziren bis 15,000 Ctr. jährlich an blauem und grünem Ultramarin. Deutschland exportirt jährlich 60,000 Ctr. (darun⸗ ter 15,000 Ctr. aus Bayern) nach Oesterreich, Rußland, Eng⸗ land und der Levante. Frankreich besitzt eine nicht unbedeutende Ultramarinfabrikation in Lille, Dijon, Lyon; Belgien, Holland und Oesterreich nur vereinzelte Fabriken.
Von den aus dem Steinkohlentheer darstellbaren Farbstoffen sind hauptsächlich die Anilinfarben und das künstliche Alizarin von technischem Interesse.
Für die Darstellung der⸗Anilinfarbens ist die Gewinnung
brikate an den Fabriken
1858 und 1863, Medlock 1860, Nicholson 1862, Lightfoot 1863) und französischem (Verguin 1859, Béchamp 1860, Girard und de Laire 1860) Boden stattfanden, betheiligte sich doch Deutschland gleich Anfangs durch billige und gute Fa⸗ derselben, um schließlich allen abzulaufen. Seine meist sehr liegen hauptsächlich in Südwest⸗
bedeutenden und West⸗
Rang
deutschland (Offenbach, Bieberich, Höchst, Mannheim, Barmen,
Elberfeld, Crefeid), kleinere uͤber das ganze Reich zerstreut, und
betheiligen sich an der europäischen Gesammtfabrikation, deren
Werth von 2 ½ Millionen Thlr. in 1862 auf 7 ½ in 1867 und
mindestens 10 Millionen in 1872 bei gleichzeitiger 40 facher
Produktionsvermehrung stieg, jetzt der Produktion, indem sie nach
in bedeutender Menge exportiren. Folge der Patentbeschränkungen, die französische
fähr Farbenfabrikationsbedarfs
ist um so beachtenswerther,
furt, Mannheim betrieben wird, ihren Aufschwung. In ähnlicher auch im
mit ungefähr der Hälfte allen europäischen Staaten, dann nach Amerika und dem Orient, und selbst nach den einzig konkurrirenden Ländern England, Frankreich unge der Schweiz Dagegen istiwesentlich in - roduktion bis auf ungefähr 10 Ctr. Farbstoff täglich herabgegangen. Unter dern Veränderungen der letzten fünf Jahre sind für Deutschland namentllch bemerkenswerth: 1) die Steigerung der einheimischen Anilinölproduktion von ca. 10,000 Ctr. in 1867 auf jetzt unge⸗ 25,000 Ctr., zu welchen zur Deckung des deutschen noch 10,000 Ctr. vom Ausland bezogen werden müssen, 2) die Ausdehnung der deutschen Fabriken, deren jetzt viele eine Tagesproduktion von 10 Ctr. Fuchsin und darüber (neben anderen Farbstoffen) liefern, 3) die gegenwärtig in Deutschland stattfindende Einführung der bisher nur in Frankreich betriebenen Fabrikation von Methyl⸗ anilinviolett, welches das durch die hohen Jodpreise unmöglich gewordene Jodviolett (zugleich die Basis des Lichtgrün) zu er⸗ setzen bestimmt ist. Diese Aenderung, in deren Folge Deutsch⸗ land schon jetzt mehr als 10 Ctr. Methylanilin täglich erzeugt, als mit ihrer Einbürgerung die Menge der durch die Anilinfarben bisher erzeugten giftigen Rück⸗ stände (aus jährlich 30,000 Ctr. in Deutschland verbrauchter Arsensäure) bedeutend vermindert würde, da Arsensäure alsdann
nöthig wäre. Bezüglich Unschädlichmachens oder Vermeidung solcher Rückstände sei erwähnt, daß seit zwei Jahren in der von Elberfelder und oberrheinischen Fabrikanten errichteten Fabrik zu Haan die arsenhaltigen Mutterlaugen für neue Verwen⸗ dung in der Fabrikation zu Gute gemacht werden, sowie
fabriken fortgesetzten Versuche zur Darstellung von Fuchsin nach
Coupiers Verfahren unter Vermeidung der Arsensäure neuer⸗ dings größere Aussicht auf Erfolg gewähren.
Die durch zwei deutsche Chemiker, Graebe und Lieber⸗ mann, 1868 entdeckte Thatsache, daß der als Alizarin be⸗ kannte Farbstoff des Krapp sich vom Anthracen, einem der Steinkohlentheer vorkommenden Kohlenwasserstoffe, ableite, führte dieselben Ende 1868 auf den umgekehrten Weg der künstlichen Erzeugung von Alizarin aus Anthracen.
Seit 1870 ist die auf ihre Methoden begründete Industrie
des künstlichen Alizarin von den meisten Anilinfabriken Deutsch⸗
lands aufgenommen und in stetem Wachsthum begriffen. Deutsch⸗ land zählt gegenwärtig 10 bis 12 meist sehr bedeutende Alizarin⸗
Die ihre beiden Geburtsländer be⸗
fabriken, England und Frankreich, der schützenden Patente wegen, nur je eine. Für 1873 beläuft sich die Gesammtproduktion schon auf 22,000 Ctr. 10 prozentige Alizarinpaste, im Werthe von 4 Mill. Thlr., wovon ca. 150,000 Ctr. auf Deutschland, ca. 6000 auf England kommen. Der deutsche Export geht über ganz Europa und nach Amerika. Das das Rohmaterial bildende Anthracen ist bei 0,5 % Gehalt des Theers an demselben in den von den Gasanstalten insgesammt produzirten 5 Mill. Ctr. Theer zur
geschätzten und am meisten verwendeten blauen Farbstoffs. Seine Deckung des ganzen gegenwärtigen Alizarinverbrauchs (entsprechend künstliche Darstellung ist vor einem halben Jahrhundert in ¹ 4 seb für Bn wahrscheinliche Konsumsteigerung in genügen⸗ ich jelbständig in F 1 imet isch c führt der Menge vorhanden. s3“ 40proz. Anthracen im Werthe von über 1 Million Thaler haupt⸗
1 Million Centner Krapp im Werth von 13 Millionen Thaler) 1872 kamen schon 15,000 Centner
sächlich aus England, weniger aus Holland (600 Ctr. 70proz. im Werth von 100,000 Thaler), Deutschland und Frankreich in den Handel. Künstliches Alizarin ersetzt sämmtliche Krapp⸗ präparate. Während Deutschland bisher die feineren Sorten letzterer aus Frankreich bezog, wird es wahrscheinlich bin⸗
wie heute an Anilinfarben sein, auch läßt trotz augenblicklich
noch stattfindender Konkurrenz des künstlichen und natürlichen
Farbstoffs der Krappanban bereits nach und werden Krapp⸗ Produzenten zu Fabrikanten künstlichen Alizarins. Beim Sinken der Alizarinpreise dürfte seine Verwendung weit über die heutigen
hinausgehen und der Import von Farbhölzern aus dem Orient
bedeutend nachlassen.
Die Belgischen Handelsgesellschaften.
Der „Mon. belge“ veröffentlicht das Gesetz vom 18. Mai d. J., welches Tit. XI. Buch I. des Handelsgesetzbuchs, die Handelsgesell⸗
schaften betreffend, modifizirt. Dieses Gesetz erkennt 5 Arten von Handelsgesellschaften an: die Gesellschaft unter einem Gesammtnamen, die einfache Kommanditgesellschast, die anonyme Gesellschaft, die Kom⸗ manditgesellschaft auf Aktien, die Genossenschaft (Société coopé ative).
Jede dieser Gesellschaften begründet eine juristische Perjönlichkeit, die von der ihrer Theilhaber verschieden ist. Außerdem giebt es momentane Handelsgesellschaften und Handelsgesellschaften auf gemein⸗ schaftlichen Gewinn und Verlust (en participation), denen das Gesetz
b keine juristische Persönlichkeit zuerkennt. Mitbewerbern
Gesellschaften unter einem Gesammtnamen, einfache Kommandit⸗ Gesellschaften und Genossenschaften werden bei Strafe der Nichtigkeit durch besondere Akte, öffentliche oder Privaturkunden gebildet, in letz⸗
terem Falle unter Beobachtung des Artikels 1325 des Bürgerlichen 1 I
Gesetzbechs. Für Genossenschaften genügen zwei Originale. Anonyme und Kommanditgesellschaften auf Aktien werden bei
Strafe der Nichtigkeit durch öffentliche Urkunden gebildet.
Diese Nichtigkeiten können jedoch von den Gesellschaftern Dritten
gegenüber nicht geltend gemacht werden; unter den Gesellschaftern selbst sind sie erst von dem Tage der Klage an wirksam,
welche auf die Nichtigkeitserklärung gerichtet ist. 1 1“
Momentane Gesellschaften und Gesellschaften auf gemeinschaft⸗ lichen Gewinn und Verlust können durch Vorlegung der Bücher, der Korrespondenz oder durch Zeugenbeweis, falls das Gericht den letzteren für zulässig erklärt, beurkundet werden. 1
Die Ürkunden über Gesellschaften unter einem Gesammtnamen und über einfache Kommanditgesellschaften werden auszugsweise, auf Kosten der Interessenten, veröffentlicht: E“
Der Auszug enthält: die genaue Bezeichnung der solidarisch haftenden Gesellschafter, die Handlungsfirma der Gesellschaft, die Be⸗ zeichnung der Gesellschafter, welchen die Geschäftsführung und die Unterzeichnung Namens der Gesellschaft zusteht, die Angabe der als
Kommanditkapital eingeschossenen oder einzuschießenden Summe, die genaue Bezeichnung der Kommanditäre, welche Summen einzuschießen
haben unter Angabe der Verbindlichkeiten jedes Einzelnen, den Zeit⸗ die Gesellschaft anfangen, und den, wo sie zu Ende gehen soll. ö 1 u“ Der Auszug der Gesellschaftsurkunden wird, wenn diese öffentlich sind, von den Notarien, und wenn sie Urkunden unter Privatunter⸗
schrift sind, von allen Solidar⸗Gesellschaftern unterzeichnet.
Die Gesellschafts⸗Urkunden von anonymen Gesellschaften, Kom⸗
manditgesellschaften auf Aktien und Genossenschaften werden auf Kosten
der Interessenten vollständig veröffentlicht.
Die Urkunden oder Auszüge derselben, deren Veröffentlichung vor⸗ geschrieben ist, sind binnen 15 Tagen nach dem Datum der definitiven Aufnahme den bei für diesen Zweck bestellten Beamten zu deponiren, welche hierüber Empfangsbescheinigungen ausstellen. Die Veröffent⸗ lichung muß binnen 10 Tagen nach der Deponirung bei Strafe des Schaden⸗-ersatzes Seitens der Beamten, welche die Unterlassung oder Verzögerung verschulden, geschehen sein. 1
Die Veröffentlichung geschieht durch den „Moniteur“ in der Form
von Beilagen, welche den Gerichtsschreibereien der Gerichte über⸗
mittelt werden, woselbst Jedermann unentgeltlich davon Kenntniß
. 8 8 8 2 — e owie nehmen kann, und wo sie in einer besonderen Sammlung asservirt ferner, daß die in den Laboratorien fast aller deutschen Anilin⸗
werden.
Ein Königliches Dekret wird die Beamten bezeichnen, welche die Urkunden oder Auszüge onzunehmen haben, und die Form und Bedin⸗ gungen der Deponirung und der Veröffentlichung näher bestimmen.
Die Veröffentlichung wird erst am fünften Tage nach dem Tage ihres Erscheinens im „Moniteur“ wirksam. 1 .
Hat die Deponirung nicht in dieser Frist stattgefunden, so wird
die Veröffentlichung der Urkunden oder Auszüge einer besonderen En⸗ registrementsgebühr unterworfen, welche 1 pro Mille öe Kapitals beträgt, jedoch nicht unter 50 Fr. und nicht über Fr.
sich belaufen darf.
Diese Gebühr wird für die Enregistrirung der verspäteten Ver⸗ öffentlichung erhoben, welche von Amtswegen stattzufinden hat; dieselbe wird solidarisch verschuldet hinsichtlich der öffentlichen Urkunden von
den Notaren und hinsichtlich der Urkunden unter Privatunterschrift von den Solidar⸗Gesellschaftern oder im Mangel solcher von den Gesell⸗
schaftsgründern. 88 1
Klagen, die von einer Gesellschaft anhängig gemacht werden, deren Statut nicht in Gemäßheit der vorhergehenden Artikel publizirt ist, werden nicht angenommen. Die Gesellschafter können sich Dritten gegenüber, welche vor der Veröffentlichung mit ihnen verhandelt haben, nicht auf die Gesellschaftsurkunden berufen, der Mangel der Veröffent⸗ lichung kann jedoch von den Gesellschaftern Dritten nicht enkgegenge⸗ halten werden. 1
Jede zu den Gesellschaftsurkunden vereinbarte Abänderung 1 bei Strafe der Nichtigkeit in der für die Statuturkunde der Gesell⸗ schaft vorgeschriebenen Form geschehen.
Urkunden über Abänderungen von Bestimmungen, deren Veröffent⸗ lichung das Gesetz vorschreibt, Namensangaben der Administratoren in anonymen Gesellschaften, sowie Urkunden, welche die Art der Liqui⸗ dation bezeichnen, müssen in Gemäßheit der vorstehenden Bestimmung
veröffentlicht werden bei Strafe der Nichtbefugniß, dieselben Dritten entgegenzuhalten, welche letztere sich gleichwohl auf sie berufen können.
Die Gesellschaften handeln durch ihre Geschäftsführer oder Ad⸗ ministratoren, deren Befugnisse durch das Statut oder durch spätere, in Ausführung des Statuts vollzogene Urkunden geregelt werden.
Momentane Herdeseesenee und Handelsgesellschaften auf gemeinschaftlichen vorgeschriebenen Förmlichkeiten nicht unterworfen.
Redaktion und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heibers. 89 Vier Beilagen 3 8 8 (einschließlich der Börsen⸗Be
Tausend Thalern, welche in
Mafestätsbeleidigung in den Akten H. 289 73 Com⸗
5.
zum Deutschen 157.
Königreich Preußen.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der Kreis⸗Chausseen im Kreise Strasburg, Regierungsbezirks Marien⸗ werder 1) von Strasburg bis zur polnischen Grenze bei Pissakrug, 2) von Lautenburg bis zur polnischen Grenze nach Neu⸗Zielun, 3)
von Friedeck, an der Thorn⸗Strasburger Chaussee, nach der anzulegen⸗
den Haltestelle der Thorn⸗Insterburger Eisenbahn bei Kl.⸗Ksionsken, mit einer Abzweigung bei Friesenhof über Dembowalonka bis zur Culmer Kreisgrenze in der Richtung auf den Bahnhof Wallicz (Briesen), 4) von Strasburg bis zur Locbauer Kreisgrenze bei Glemboczek zur
erbindung mit Neumark genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Strasburg das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem genannten Kreise, gegen Uebernahme der künftigen chaussecmäßigen Unterhaltung der Straßen, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen,
sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
wie diese Bestimmungen auf den Staats⸗Chausseen von Ihnen an⸗ gewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee⸗ geld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwen⸗ dung kommen. 88 1 Berlin, den 12. Mai 1873. 8 Wilhelm. Graf von Itzenplitz. Camphausen. An den Minister für Handel, Gewerbe “ und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister. 8 “ 1.1“” Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗ DObligationen des Strasburger Kreises im Bctrage von 75,000 Thalern V. Emission. 1 Vom 12. Mai 1873. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König 8-e. ꝛc. Nachdem von den Kreisständen des Strasburger Kreises, Regie⸗ rungsbezirks Marienwerder, auf dem Kreistage vom 21. September 1872 beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise beabsich⸗ tigten Chausseebauten 1) von Strasburg bis zur polnischen Grenze bei Pissakrug, ) von Lautenburg bis zur polnischen Grenze nach Neu⸗Zielun, 3) von Friedeck, an der Thorn⸗Strasburger Chaussee nach der aanzulegenden Haltestelle der Thorn⸗Insterburger Eisenbahn bei Kl.⸗Ksionsken, mit einer Abzweigung bei Friesenhof über Dembowalonka bis zur Culmer Kreisgrenze in der Richtung laauf den Bahnhof Wallicz (Briesen), 4) von Strasburg bis zur Löbauer Kreisgrenze bei Glemboczek zur Verbindung mit Neumark, neben den durch die Privilegien vom 23. Juni 1854 (Ges. S. S. 404), vom 25. Juni 1856 (Ges. S. S. 631), vom 15. April 1861 (Ges. S. S. 246), vom 6. Juni 1868 (Ges. S. S. 636) und durch den Allerhöchsten Erlaß vom 21. Juni 1869 (Ges. S. S. 941,2) geneh⸗ migten Beträgen von resp. 32,225 Thlr., 126,550 Thlr., 20,000 Thlr. und 15,000 Thlr. noch erforderlichen Geldmittel im Wege einer fer⸗ neren Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zins⸗ coupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 75,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da
8
1
ssiich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuld⸗ ner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Ge⸗
setzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 75,000 Thalern, in Buchstaben: Fünf und siebenzig “ Apoints:
s-Anzeiger und K
b —
Sonnabend, d
.A 622½ Laͤt en 10
9,4
8 AASA2Sn5 UvAatzeigt!
en 5. Juli
45,000 Thaler à 500 Thaler,
20,000 „ à 100 Thaler,
10900 „ à 50 Thaler,
75,000 Thaler 1 nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis⸗ steuer mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1872 ab mit wenigstens jährlich 1 ½ Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Durch das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen
Gegeben Berlin, den 12. Mai 1873. (L. S.) Wilhelm. 1 Gr. von Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen.
Provinz Preußen. Regierungsbezirk Marienwerder. Obligation des Strasburger Kreises .“ Iö. V. Emission 8 . Thaler Preußisch Courant.
über “ 1“
Auf Grund der unterm genehmigten Kreistagsbeschlüsse vom 21. September 1872 wegen Aufnahme einer Schuld von 75,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Strasburger Kreises, Namens des Kreises, durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern Preußisch Courant, welche an den Kreis baar gezahlt worden, und mit vier Prozent jähr⸗ lich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 75,000 Thalern geschieht
om Jahre 1878 ab aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungs⸗ fonds von wenigstens 1 ½ Prozent jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1878 ab in dem Monate jeden Jahres. Der Kreis behält sich je⸗ doch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Sch uldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschrei⸗ bungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt im Monat Dezember jeden Jahres in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Marienwerder, sowie in dem Kreisblatte des Kreises, in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger und noch in einer zweiten zu Berlin erscheinenden Zeitung. 8
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am .. ten und am 11“ von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der .- und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Strasburg, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ halb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗ Ordnung, Theil I., Titel 51, §. 120 seq. bei dem Königlichen Kreis⸗ gerichte zu Strasburg.
Zinecoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab⸗ lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmel⸗ det, und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub⸗ hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind .... halbjährige Zinscou⸗ pons bis zum Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die wei⸗ tere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ Kommunalkasse zu Strasburg gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗ coupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste eincs Talons er⸗ folgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge⸗ schehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Strasburg, den 3 8 3
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Strasburger Kreise.
Provinz Preußen. Regierungsbezirk Marienwerder. Zinscoupon zu der Kreisobligation des Strasburger Kreises, 8 (V. Emission.) . über. Thaler zu vier Prozent Zinsen über Thaler. Silbergroschen.
LittEE..No..
Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit von ten.. bis .. resp. vom ten... bis... und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligalion für das Halbjahr vom .. . . bis mit (in Buchstaben) Thalern
.. Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Strasburg.
Strasburg, den ten .. 19 8
Die ständische Kommission für den Chausseeb
6 Strasburger Kreise. Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht inner halb vier Jahren nach der Fällig keit, vom Schluß des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, er hoben wird. 8
Provinz Preußen
Regierungsbezirk Marienwe 2 Talon 8 zur Kreis⸗Obligation des Strasburger Kreises. V. Emission. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe, in⸗ sofern nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben ist, zu der Obligation des Strasburger Kreises Littr N über Thaler à vier Prozent Zinsen die te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18. bis 18 .. bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Strasburg. Strasburg, den ten 8. Die ständische Kommission für den Chausseebau im
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren
Strasburger Kreise.
Inseraten⸗Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen HStaats-Anzeigers: Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32. —
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. mütze,
Steckbrief. Gegen den Cigarrenarbeiter Carl August Hoerig ist die gerichtliche Haft wegen mission II. beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht,
Ste kbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 5. Handels⸗Register.
Konkurse, ladungen u. dergl.
Verkäufe, Verpachtungen, Submisstonen ꝛc.
grauem Rock und Beinkleidern von sogenann⸗ tem eigengemachten wollenen Zeuge. 2 Revolver, sowie eine andere blanke Eisenwaffe und b 2 Stemmeisen mit sich. Pelzin, den 4. Juli 1873. sind die Kaufleute: Königliche Kreisgerichts⸗Kommission. suchungsrichter. Lehmann.
Deffentlicher Anzeiger.
von öffentlichen Papieren. Subhastationen, Aufgebote, Vor- handel. 3 Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen
Schulz & Hirsch
Er führt einen am 1. Juli 1873 begründeten Hand
Der Unter⸗ ill 2) Hermann Hirsch, Beide hier.
den ꝛc. Hoerig im Betretungsfalle festzunehmen und 8 mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 30. Juni 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs⸗Sachen. Commission II. für Voruntersuchungen. Beschreibung. Alter: 39 Jahr, am 12. April 1834 geboren, Größe: 5 Fuß 2 Zoll. Haare: braun. Augen: graubraun. Augenbrauen: braun. Kinn: breit. Nase: kurz, dick. Mund: gewöhnlich. Gesichtsbildung: breit, oval. Gesichtsfarbe: gesund. Zähne: gesund. Gestalt: kräftig. Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen:
8 E
des Königli
Handels⸗Register.
Handelsregister . en Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 3. Juli 1873 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3797 die Aktiengesellschaft in Firma: Berlin-Phosphate Sewage and Manure Company Limited 8 (Berliner Aktien⸗Gesellschaft für Abfuhr und Phosphat⸗Dünger⸗Fabrikation) vermerkt steht, ist eingetragen:
4524 eingetragen worden.
die hiesige Handlung in Firma: vermerkt steht, ist eingetragen:
Die
Frank und Otto Carl Albert
srte und die unter der
üller bestehende
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u
Industrielle Etablissements, Fabriken und G
(jetziges Geschäftslokal: Landsbergerstraße 85) 1) Friedrich Wilhelm Adolph Schulz,
Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr.
In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 431 8 8 Wilh. Müller aufleute Bernhard Adolf
das Handelsgeschäft des Kaufmanns Wilhelm Müller als Handelsgesellschafter ein⸗
Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Expedition vo
Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Jamburg, Fan
furt g. K., Breslau, Zalle, Prag, Wien, Rünchen, Hürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.
f. w.
“ In unser Firmenregister ist Nr. 7498 die Firma: elsgesellschaft Leopold Hirschberg und als deren Inhaber der Kaufmann Leopold (Leßer) Hirschberg hier „(ietziges Geschäftslokal: Behrenstraße 38) eingetragen worden.
In unser Firmenregister ist Nr. 7499 die Firma: 8 2
F. Rosenbaum
und als deren Inhaber der Fabrikbesitzer Justus Friedrich Franz Rosenbaum hier—
(jetziges Geschäftslokal: Fennstraße 43) eingetragen worden.
“
Herrmann D5 5 8 B ; er Kaufmann Gustav Loewenberg zu Berlin hat Mudra 1 für sein hierselbst unter der Firma:
G. Loewenberg & Co. (Firmenregister Nr. 80) bestehendes Handelsgeschäft
Sir † Firma Wilh. dem Heinrich Schweizer und dem Oskar Julius
ewinn und Verlust sind den für die Gesellschaften richt abzuführen.
auf dem linken Oberarm eine 2“ lange, 1“ breite,
strahlig verzogene, auf dem rechten zwei je 2“ lange
b breite, dicht übereinanderstehende Impfnarben.
“ Knie eine Zweigroschenstückgroße weiße arbe.
Steckbrief. Der vor Kurzem aus dem Zucht⸗ hause zu Nangard enilassene Tischlerlehrling In⸗ lius Schröder aus Seeligsfelde, auch Oesterreicher genannt, hat in der Nacht vom 1. zum 2. Juli d. J. hierselbst einen Raubmord versucht, nachdem er am Tage zuvor in Zitzenoff einen Diebstahl, unter
Führung einer Schußwaffe mittelst Einbruchs verübt.
erselbe ist ein äußerst gefährlicher und gewandter
Verbrecher, der zu entkommen gewußt hat. Es wer⸗ den alle Behörden ersucht, auf den Schröder zu vigi⸗
liren und ihn im Betretungsfalle an das hiesige Ge⸗ Die Transportkosten werden hier
erstattet. Signalement: Schröder ist 21 Jahre alt,
5 Fuß 3 — 4 Zoll groß, bartlos, hellblond, hat blau⸗
graue Augen, schmale Schultern, längliches Gesicht
mit spitzem Kinn, und über den Innenflächen beider
Narben, welche von Einschnitten mittelst Bind⸗ adens herrühren, sowie an der linken Backe in der Nähe der Nase, unterhalb des Auges einen Leberfleck. Bekleidet war derselbe mit einer dunklen Schirm⸗
Vorstehende Eintragungs⸗Verfügung vom 10. Juli 1872 wird dahin ergänzt, daß zur rechtsverbindlichen Firmenzeichnung für die Ge⸗ sellschaft die Beifügung der Namensunterschrift zweier Managing⸗Direktors erforderlich ist.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4337 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Mägdesprung Nendorf Eisen⸗ und Silber⸗ Bergbau Aktien⸗Gesellscha vermerkt steht, ist eingetragen: — „Der Kaufmann Rudolph Winter zu Berlin ist in den Vorstand eingetreten. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: 8 Gebr. Wensch am 4. März 1873 begründeten Hendesss⸗sel pant (jetziges Geschäftslokal: Mauerstraße 2) sind die Kaufleute: 1) Carl Friedrich Wilhelm Wensch, 2) Friedrich Wilhelm Hermann Wensch, Beide hier. 8 Dies ist in unser Gesellschastsregister unter Nr. 4523 eingetragen worden.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma:
Ferdinand
de Handelsgesellschaft unter Nr. 4525 des Gesellschaftsregisters eingetragen.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma:
. Müller d⸗ am 1. Juli 1873 begründeten Handelsgesellschaft sind die Kaufleute: .r 1) Friedrich Wilhelm Müller, 2) Bernhard Adolf Herrmann Frank,
3) Otto Carl Albert Mudra “ sämmtlich hier. I11 Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter
Nr. 4525 eingetragen worden.
Die der Frau Müller, Marie Louise, geb. Pötsch, dem Bernhard Adolf Herrmann Frs und dem Otto Carl Albert Mudra für die hisherige Einzel⸗ firma Wilh. Müller ertheilten Prokuren sind er⸗ loschen und deren Löschung in unser Prokurenregister Nr. 140 resp. 1260 erfolgt.
In unser Firmenregister ist Nr. 7497 die Firma: Carl Wm. Kaufmann und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Wilhelm Kaufmann hier (jetziges Geschäftslokal: Holzmarktgasse 16 und Ohmgasse 3/4) eingetragen worden. 8
Loewenberg, Beide zu Berlin, Kollektivprokura er⸗
theilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 2568 eingetragen, dagegen in demselben unter Nr. 2144 die dem Aron Mayerfeld für diese Firma rtheilte Prokura gelöscht worden.
Der Kaufmann Franz Eduard Bercht zu Berlin hat für sein hierselbst unter der Firma:
F. E. Bercht Fermenregister Nr. 6582) bestehendes Handelsge⸗ chäft den Kaufleuten Anton Eduard Paul Bercht und Gustav Eduard Carl Bercht, Beide zu Berlin, Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokuren⸗ register unter Nr. 2569 eingetragen worden.
Der Kaufmann Gottfried Friedrich Theodor Wiede⸗ bach zu Berlin hat für sein hierselbst unter der
Firma: riedr. Wiedebach
(Firmenregister Nr. 5280) bestehendes Handelsgeschäft dem Carl Rudolph Hugo Conrad Febapfer hier
Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Pro⸗ kurenregister unter Nr. 2570 eingetragen worden. 9 Berlin, den 3. Juli 1873. 8 Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
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