Arrangement betrifft, so ist der Vertrag mit dem Giro⸗ n⸗ verein auf bekannter Basis, wonach also dasselbe drei Mal wöchent⸗ lich nach Frankfurter Merhode durchgeführt werden soll, nunmehr de⸗ fimtiv abgeschlossen worden. Die Differenzen von Banken und Hand⸗ lungshäusern sollen direkt verrechnet, für die Koulisse dagegen eine Art „Clearing“ gebildet werden.
Christiania, 9. Juli. Gestern wurde, wie „Morgenbladet“ berichtet, die dritte skandinavische Buchhändlerversamm⸗ lung (die vorige fand 1866 in Stockholm statt) im Festsaale der Universität eröffnet. Es hatten sich ca. 100 Theilnehmer eingefunden, welche von dem Präses des norwegischen Buchhändlervereins, Büuch⸗ händler Malling, willkommen geheißen wurden, worauf Herr Malling zum Vorsitzenden und Professer Arrhenius aus Stockholm zum Vize⸗ vormann der Versammlung gewählt wurden. 88 “;
*
Verkehrs⸗Anstalten.
New⸗York, 14. Juli. (W. T. B) Der Dampfer des nord⸗ dentschen Lloyd „Deutschland“ ist gestern Morgen 1 Uhr hier ein⸗ getroffen.
London, 8. Juli. Die neuerdings veröffentlichten parlamenta⸗ rischen Blaubücher enthalten den Wortlaut eines zwischen der groß⸗ britannischen Regierung und dem Schah von Persien ab⸗ eschlossenen Vertrages zur Fortsetzung der Telegraphenver⸗ ban ung zwischen Europa und Indien durch Persien. Der Vertrag
8
und Kasse
E11“ wurde im Dezember v. J. in Teheran unterzeichnet und am 31. März a. c. ratifizirt. Der Hauptzweck des Vertrages ist die Sanktion der Errichtung eines dritten Drahtes über das persische Territorium, so daß der erste Draht, der ursprünglich in 1864 gelegt wurde, für die Lokaldepeschen benutzt werden kann, während der durch die Konvention von 1865 sanktionirte Draht, sowie der, welchen der jetzige Vertrag vorschreibt, ausschließlich für den internationalen Verkehr benutzt wer⸗ den sollen, ausgenommen, wenn der erste Draht unbrauchbar ist. Die britische Regierung soll den dritten Draht errichten und die jetzigen hölzernen Telegraphenstangen durch eiserne ersetzen, wofür die persische Regierung auf die Dauer von zehn Jahren eine jährliche Abgabe von 1000 Tomans entrichtet.
Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau.
Madrid, Montag 14. Juli, Abends. In der heutigen Sitzung der Cortes gestand Pi Margall zu, mit den Deputir en der Linken konferirt zu haben und erklärte, daß seine Kollegen sich für die Bildung eines Ministeriums aus dem Centrum und der Linken ausgesprochen hätten. Pi Margall ist augenblicklich mit der Bildung dieses Ministeriums beschäftigt, in welches wahr⸗ scheinlich Estevanez, Cala und Navarella eintreten werden. Die Rechte will morgen ein Tadelsvotum gegen Pi Margall ein⸗
111141“*“
bringen. Man glauft, daß das Centrum und die Linke sich vereinigen werden, um dasselbe zu ver⸗ werfen. Einem Gerüchte zufolge soll ein Bruder des Marineministers einer der Führer der Insurrektion in Kartha⸗ gena sein, ebenso verlautet, daß die Mannschaft des Kriegsschiffes „Almanza“ zu den Insurgenten übergegangen sei. Die National⸗ garde in Barcelona forderte Waffen, um gegen die Karlisten zu marschiren. Das von den Karlisten seit gestern Morgen bela⸗ gerte Puycerda behauptet sich.
Madrid, Dienstag, 15. Juli, Morgens. Die Majorität trat bereits heute Morgen 8 Uhr zusammen, um über ihr Ver⸗ halten Beschluß zu fassen. Die Sitzung wird voraussichtlich sehr wichtig sein. Die Stadt ist ruhig. Militärische Vorsichtsmaß⸗ regeln sind getroffen.
Madrid, Dienstag, 15. Juli, Morgens. Hier eingetroffenen Nachrichten zufolge hat Contreras den Oberbefehl über die In⸗ surgenten von Karthagena übernommen; dieselben sind Herren der ganzen Stadt und befürchtet man, daß sie sich auch des Arsenals und der im Safen liegenden Schiffe bemächtigen werden. Der Kriegs⸗Minister hat sich von hier nach Karthagena begeben, konnte aber nicht über die Station Palma hinauskommen.
ee. Ss.s M. s .
M. 165.
Die Kaiser Wilhelms⸗Stiftung für deutsche Inva⸗ liden 1872.
Dem so eben erschienenen Bericht über die Wirksamkeit der Kaiser Wilhelms⸗Stiftung für deutsche Invaliden für das Jahr 1872 entnehmen wir Folgendes:
Die Stiftung umfaßte Anfangs 1872 folgende Vereine: Königreich Preußen: a. Provinz Preußen: 16 Vereine, es sind hinzugetreten 14, Summa 30 Vereine; b. Provinz Pommern: 15 Vereine, es sind hinzugetreten 4, Summa 19 Vereine; c. Provinz Posen: 10 Vereine, es sind hinzugetreten 3, Summa 13 Vereine; d. Provinz Schlesien: 15 Vereine, es sind hinzu⸗ getreten 8, Summa 23 Vereine; e. Provinz Brandenburg: 17 Vereine, es ist hinzugetreten I1, Summa 18 Vereine; f. Pro⸗ vinz Sachsen: 19 Vereine, es sind hinzugetreten 2, Summa 21 Vereine; g. Provinz Hannover: 50 Vereine, es sind hinzu⸗ getreten 15, Summa 65 Vereine; h. Provinz Hessen⸗Nassau: 29 Vereine, es ist hinzugetreten 1, Summa 30 Vereine; i. Provinz Westfalen: 13 Vereine, es sind hinzugetreten 7, Summa 20 Ver⸗ eine; k. Rheinprovinz: 34 Vereine, es sind hinzugetreten 2, Summa 36 Vereine; l. Provinz Schleswig⸗Holstein: 16 Vereine; m. Lauen⸗ burg: 1 Verein; n. Hohenzollern: 2 Vereine. Im Ganzen sind hiernach in Preußen, mit Einschluß von 8 Provinzial⸗ und 4 Bezirksvereinen, 294 Zweigvereine als Glieder der Stif⸗ tung in dieselbe eingetreten. — Im Königreich Bayern ist von dem Central⸗Komite des Landesvereins die statutenmäßige Organisation mit Erfolg durchgeführt. Das über das ganze Land ausgebreitete Netz von Vereinen fichert jedem hülfsbedürftigen Krieger, an welchem Orte er sich auch aufhalten mag, die Gewährung zureichender Hülfe. — Nachdem am 28. Oktober 1871 in einer konstituirenden General⸗ Versammlung das vorläufige Statut des Württembergischen Landesvereins einer endgültigen Redaktion unterworfen worden war und die Genehmigung erlangt hatte, erfolgte die Wahl eines Verwaltungsrathes von 12 Mitgliedern, dessen Prä⸗ sidium Se. Hoheit der Prinz Hermann zu Sachsen⸗Weimar⸗ Eisenach übernahm. Se. Majestät der König hat der Bitte um Uebernahme des Protektorats über den Verein, sowie um Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den Württembergi⸗ schen Landesverein entsprochen. Nach vollständiger Organisation des Württembergischen Landesvereins hat der Verwaltungsrath sofort über die Bedürfnisse sämmtlicher in Württemberg wohn⸗ haften deutschen Invaliden und deren Hinterbliebenen Erhebun⸗ gen eingezogen, hierüber eine übersichtliche Darstellung angefertigt und die Anträge über Art und Größe der zu gewährenden Hülfe unter individueller Berücksichtigung des einzelnen Falles einer eingehenden Prüfung und Beschlußnahme unterzogen. — Im Königreich Sachsen vermehren sich nach dem Bericht des Landesvereins die Ansprüche, welche an denselben in Bezug auf die vor ihm übernommenen Unterstützungen gemacht werden, tagtäglich in einer Weise, welche bereits die Befürchtung wach⸗
gerufen hat, daß es nicht gelingen werde, mit den für jedes Jahr Solei n 8 ge 5 t geling — Aber auch die Satins, Taffete, Marcellinen und Grosgrains
von Torriani u. Pücher, Gebr. Messi u. Barberini in Como⸗
stimmten Geldern die herantretenden Ansprüche zu befriedigen, da die Zahl der Hülfsbedürftigen fortdauernd gestiegen ist. — In der Organisation des Badischen Gesammt⸗ vereins ist keine Aenderung eingetreten. Sein Vermögensstand belief sich zu Anfang des Jahres 1872 auf 259,900 fl., wovon jedoch 500 fl. durch besonderen Wunsch des Gebers zu sofortiger
zirksvereine beträgt zusammen 238,878 fl., wogegen nach Abzug der Ausgaben von den laufenden Einnahmen ein Mehrauf⸗ wand von 10,390 fl. nothwendig war, der im Wesentlichen durch Zuschüsse aus dem Centralfonds gedeckt worden ist. — Im Großherzogthum Hessen haben die von der Centralverwaltung seit Gründung der Stiftung bis zum Schluß des ersten Quartals d. J. gewährten Unterstützungen, etwa den fünften Theil der gesammten Einnahme des Centralfonds in Anspruch genommen. Der Oldenburgische Landesverein ist am 1. Juli 1872 ins Leben getreten. — Im Großherzogthum Mecklen⸗ burg⸗Schwerin beruht die direkte Wirksamkeit in der Thä⸗ tigkeit der Zweigvereine. Es bestehen daran jetzt 24 mit 3911 Mitgliedern.
Der Centralfonds hatte im Jahre 1872 1,545,555 Thlr. Einnahmen (inkl. 1,386,800 Thlr. Bestand aus dem Vorjahre) und 116,577 Thlr. Ausgaben, so daß Ende Dezember 1872 1,428,978 Thlr. Bestand verblieben. Die Gesammtsumme der Gabenliste VIII. beträgt 10,955 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf. Auch
dem Centralfonds von dem Rentier Ernst Adolph Probst feshr eine reiche Zuwendung — bestehend in 2 Hypotheken⸗ lapitalien von je 5000 Thlr. — gemacht worden.
EE Expedition nach Ost⸗Asien. Nach amt⸗ lichen Quellen. IV. Band. 28 ½ Bogen Lex.⸗Z8. Mit 24 Illu⸗ strationen und 1 Karte. Ansichten aus Japan, China und Siam. Im Auftrage der Königlichen Regierung, herausgegeben von A. Berg. Heft IX., X. in Folio. Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (ʒ. v. Decker) in Berlin.
Der IV. Band der „Preußischen Expedition ꝛc. und das IX. und X. Heft der Ansichten ꝛc.“ bilden den Schluß der beiden von der Kö⸗ niglichen Regierung publizirten Werke über jene Expeditien.
Der IV. Band behandelt die Erlebnisse der Gesandtschaft in Tientsin und Peking, die Reisen der „Arcona“ nach Nangasaki, Hong⸗ kong, Macao, Siam, den Aufenthalt in Bankok, Ausflüge in das Innere und die Rückkehr nach Singapore, dann folgen der Wortlaut der Verträge mit China und Siam ein kurzer Bericht über die Ra⸗ tifizirung des Vertrages mit China und die Erzählung vom Ende der Taeping⸗Rebellion, deren Geschichte in die Schilderung der früheren
¹Beziehungen der Fremden und der Erlebnisse der Gesandtschaft noth⸗ wendig verflochten werden mußte, weil diese merkwürdige Bewegung
in engem Zusammenhange mit denselben stand, und weil sie wesentlichen Einfluß auf die Verhandlungen und Feldzüge übte.
In die Schilderung des Aufenthaltes in Bankok ist die Erzäh⸗ lung von den früheren Beziehungen des Westens zu diesem sonderbaren Wasserlande verflochten. — Die Schilderungen vom Hofe des Königs
Maha⸗Monkut, die Beiträge zur Kenntniß der Sitten und politischen Institutionen, und die Beschreibung der üppigen Tropenlandschaft mit den hineingebetteten phantastischen Bauwerken werden gewiß in
weiteren Kreisen Anklang finden.
Die Illustrationen zu diesem Theil bilden neben den demselben beigegebenen Federzeichnungen die beiden letzten Hefte des Folio⸗Werkes, welche Macao und Siam behandeln. Blatt 49 zeigt den Binnenhafen von Macao mit seinen malerischen Schiffen und Ufern; 50 und 51 stellen Tempel mit Schnörfelzierrath dar; 52 einen verfallenen Tempel in der alten stamesischen Königstadt Ayntin; 53 zeigt einen Höhlen⸗ tempel mit wunderbarer Tropfsteinbildung; 54 bis 58 sind Vegetations⸗ bilder, meist Wassergassen in Bankok mit einer Fülle edler Pflanzen⸗ formen und malerischen Hütten am Ufer; 59 und 60 behandeln bunte Tempelbauten am Menam.
Nach gewissen Richtungen liefern die beiden jetzt vollendeten Werke
einen Beitrag zur Kenntniß der ostasiatischen Reiche, wie ihn die Lite⸗ ratur anderer Länder kaum aufzuweisen hat. Der Kern des Oktav⸗ werkes ist eine zusammenhängende, eingehende Geschichte ihrer Bezie⸗ hungen zum Westen, welche Körper gewinnt durch di Darstellung der eigenen Erlebnisse der Gesandtschaft. Die beiden vor Jahren erschie⸗ nenen Theile, welche Japan behandeln, gelten für das zuverlässigste Werk über dieses Land; die Literatur über China ist viel reicher; eine vollständige Darstellung seiner Beziehungen zum Westen bringt aber das preußische Expeditionswerk zum ersten Male. Die 48 Illustrationen desselben und die 60 Blätter des Folio⸗ werkes „Ansichten aus Japan, China und Siam“ geben, im Gegen⸗ satz zu den meist aphoristischen und phantastischen Darstellungen frü⸗ herer Werke, über diese Länder treue Bilder ihrer Objekte, deren ein⸗ gehende Charakterisirung der Künstler vorzugsweise erstrebte.
Weltausstellung 1873 in Wien. (S. Nr. 162 d. Bl.)
Ueber Italien fehlt es noch an jedem offiziellen Nach⸗ weise, auch im General⸗Kataloge ist nichts enthalten. Tuche, Seiden und Sammete sind die hervorragendsten Erzeugnisse der italienischen Textil⸗Industrie. Als tüchtige Tuchfabrikanten sind die Gebr. Galoppo, S. Mantellero, Baß u. Abrate und A. Bozzella u. Bruder, sämmtlich in Turin, zu verzeichnen. Des⸗ gleichen als Sammetfabrikant Visconti de Madrone und Vaprio d'Adda. Die Seidenkultur steht in Italien am bedeutendsten da; schon die Mengen von Kokons und Seidenfäden in den ersten Stadien ihrer Verarbeitung nebst den dazugehörigen Vorrich⸗ tungen und Maschinen, die zahlreich ausgestellt sind, zeigen, welchen Werth die dortigen Industriellen auf dieses Gebiet legen. Die prachtvollsten Seidenstoffe in wirklich brillanten Farben lie⸗ ferten Bern. Solei in Turin und Gebrüder Levera in Florenz.
Vienna, Baretta Chapuis u. Co. in Turin und Canozzi u. Co. in Palermo legen Zeugniß ab von der hohen Beute der Seidenindustrie auf der ganzen italienischen Halbinsel. — Auch über Spanien und Portugal liegen noch keine
Vertheilung bestimmt waren, so daß als reiner Grundstock der Kataloge vor, die Verzeichnisse sind „unterweges verloren ge⸗ Betrag von 259,400 fl. erübrigte. Das Stammkapital der Be⸗ gangen.“ — Die spanische Textilindustrie ist nicht allzu zahlreich
vertreten, aber ziemlich mannigfaltig. Die Tuchfabrikation ist in derben, festen Stoffen würdig vertreten zumal durch Trias u. Vieta und Rodriguez u. Hermanno Bejar in Cataluna. Für Kattune und Calikots scheint Barcellona der Hauptort zu sein, die ersten Firmen heißen Paz u. Co., Gebr. Trias u. Co. und ihr schließt sich eine, einer näheren Bezeichnung entbehrende Kollektivausstellung an, unter dem Titel: „La Espanna In- dustriala«. Auch in der Leinenindustrie steht wiederum Bar⸗ cellona obean mit Namen wie Battlo Hermanno und José Puig u. Co. Seidengarne und gefärbte Seidenzeuge finden sich von Ragay u. Co. und A. de Onate e Hijes in Valencia, Damast⸗ tücher in etwas auffälliger Buntheit von Fernando Ibannes in Valencia. Nicht ganz klar aus der Anordnung und noch viel⸗ fach mangelhaften Bezeichnung geht hervor, ob zahlreich aus⸗ gestellte Geflechte aus Binsen, Stroh und Palmenfasern, dar⸗
unter besonders viel von den Balearen, in dieser Gruppe ge⸗
rechnet werden sollen. Von Konfektionsgegenständen fallen am meisten die spanischen Korsets auf, die von wesentlich ver⸗ schiedener Konstruktion, wie in andern Ländern, über⸗ wiegend zu dem Zweck gearbeitet zu sein scheinen, um allzugroßer Körperfülle entgegenzutreten. Ein großer und anmuthiger Luxus wird in der Fabrikation von Damen⸗ fächern entfaltet, sowohl in einfacheren, von Alex. Sans in Valencia, wie in den kostbarsten, aus Elfenbein gearbeiteten und mit Malereien auf Seidenzeug geschmückten, denen eine nähere Bezeichnung der Fabrik noch fehlt. — Noch weniger umfang⸗ reich als die spanische, ist die portugiesische Textil⸗Abtheilung, im Charakter ihr aber ziemlich gleich. Auch hier sind gut ge⸗ arbeitete Tuche in
Companhia Nacional de Lanificios, aus der letzteren Stadt von einer gleichbetitelten Gesellschaft. Unter den Kattunen gefallen am meisten die von Aujos Cunha Terceira u. Co. (Ort nicht
genannt). Seidenwaaren sind wenige ausgestellt, die vorhande⸗
nen aber brillant, so die von Ramires u. Ramires und von Cordeiro u. Irmso in Lissabon. Filzhüte zeichnen sich durch Weichheit, Feinheit, Leichtigkeit und dem Klima entsprechende,
große Facon aus. — Sehr verschieden von den letzteren sind Filzhüte, welche man in der brasilianischen Abtheilung findet. Diese, aus Pernambuco, sind überaus schwerfällig gearbeitet, als wären Filzdeckel terrassenartig übereinandergelegt, und äußerst unschön sind an ihnen die zahlreich knospenartig hervorsprin⸗ genden Luftlöcher. Dagegen sind andere in hellen Farben aus „Fibra de Palmiera“ gefertigte, ansprechender und jedenfalls auch praktischer. Die Seidenkultur in Brasilien hat in Amara Carlos Noguanca in Rio de Janeiro (durch Cocons), Antonio und José Luciano dos Santos Reis (durch Gespinnste) in Bagi in der Provinz Rio Granda de Sul bemerkenswerthe Vertreter. Außerdem fallen in diese Abtheilung noch prächtige Stickereien und Goldbrokate zu kirchlichen Zwecken, ganz geschmackvoll ge⸗ webte Teppiche und Hängematten aus festen Drillichstoffen mit zierlichem Federbesatz (aus Bahia) in die Augen, ohne aber daß es möglich wäre, die Herkunft dieser Objekte näher zu bezeichnen. — Auch die eben erst eröffnete nordamerikanische Abthei⸗ lung ist verhältnißmäßig nur dürftig in der V. Gruppe vertreten. Der Entfernung entsprechend hätten am päassendsten nur Roh⸗ stoffe ausgestellt sein sollen, es überwiegen aber im Gegentheil beinahe die Garderobe⸗ und Wäschegegenstände, die für den euro⸗ päischen Markt doch keine Bedeutung besitzen. Uebrigens mögen als Fabrikanten ausgezeichneter Herrenwäsche — der Qualität, wie der sauberen Arbeit nach — wenigstens zwei Firmen genannt werden: F. Sacher u. Son in Philadelphia und Michaelis u. Kaskel in New⸗York. Daß sich die Mode, mu Seide reich ge⸗ stickter Herrenkleider, besonders Fracks (von Henry Prouse Cooper in New⸗YVork) von Amerika aus über den alten Kontinent ver⸗ breiten sollte, ist kaum anzunehmen, so sehr ein Aufschwung unserer stabilen und unmalerischen Kleidung auch in anderer Richtung wünschenswerth wäre. Preiswürdige Handschubwaaren zeigen u. a. Goldschmidt, Bachrach u. Co. in New⸗Vork, Wollen⸗ und Seidenstickereien, wahrscheinlich Damen⸗Handarbeiten, die etwas ostensibel zur Schau gestellt sind, offenbaren eine nur ge⸗ wöhnliche technische Fertigkeit und noch weniger guten Ge⸗ schmack. — Die Teppich⸗Weberei dagegen in Amerika ver⸗ folgt entschieden lobenswerthe Bahnen, u. a. macht ein großer Teppich aus der Fabrik von Bigelon in Clinton in Massachussets, mit prachtvoller rother Grundfarbe, einen sehr guten Eindruck. Von Kleiderstoffen haben ausgestellt feine Double⸗ und Twist⸗Kasimirs: J. B. Blackinton u. Son in North- Adams in Massachussets, Fancy⸗Kasimirs: die Hockanum⸗ Company, die New⸗England⸗Company und die Rock⸗Manufac⸗ turing⸗Company in Rockville in Connecticut. — Es erübrigt sich nur noch, mit einigen wenigen Worten der, zum größten Theil über alles Lob erhabenen, glatten, gestreiften, gemusterten, oder aber mit Blumen und Thier⸗, besonders Vögelfiguren, übersäeten
Seidenstoffe zu gedenken, die das Heimathland aller Seidenkultur,
China, in reichster Auswahl hergesendet hat. Sowohl in diesen leichten Stoffen, wie in den schwereren Brokaten steht die chine⸗ sische Industrie der europäischen noch vielfach überlegen da. Der vom Kaiserlich Königlichen General⸗Konsul von Overbeck heraus⸗ gegebene Spezial⸗Katalog der 3. Abtheilung der chinesischen Aus⸗ stellung führt, außer einer umfangreichen Musterkollektion von Rohseiden und verarbeiteten Seidenstoffen auch noch eine größere Anzahl von Tuchen, Filzen, Baumwollen und Geweben aus dem Bast des Tsung⸗Baumes und anderer, hier unbekannter Pflanzen auf, die indessen theils keineswegs die Bedeutung für unsere Industrie besitzen, wie sie der chinesischen Seidenfabrikation innewohnt, theils als Surrogate der bei uns üblichen Materialien nicht in Anschlag zu bringen sind.
Redaktion und Rendantur: Schwieger.
u Verlag der Exvedition (Kessel). Druck: H. Heiber †
[26]
größerer guswahl anzutreffen, aus zwei Hauptfabrikorten: Covilha und Arrentella, aus ersterer Stadt von Campos Mello u. Irmaàs, A. N. de Souza und Gebrüder (dünne, schwarze, eigenthümlich glänzende Stoffe) und einer
CHEMISCHE FABRlK
Schwefelsaures Kali. Chlorkalium.
Ddrei Beilagen (einschließlich der Börsen⸗Beilage).
I
b n
Rei
Deutschen
zum
83 F Deutsches Reich.
Nachträge zur Eichordnung vom 16. Juli 1869 und zur Eich⸗ 8 gebührentaxre vom 12. Dezember 1869.
Auf Grund des Artikels 18 der Maß⸗ und Gewichts⸗Ordnung vom 17. August 1868 erläßt die Normal⸗Eichungs⸗Kommission des Deutschen Reiches folgende Nachtragsbestimmungen zur Eichordnung vom 16. Juli 1869 (Besondere Beilage zu Nr. 32 des Bundesgesetzblattes) und zur Eichgebührentaxe vom 12. Dezember 1869 (Besondere Beilage zu Nr. 40 des Bundesgesetzblattes für 1869): G
Fünfter Nachtrag zur Eichordnung. Ie §§. 34 und 35, die erweiterte Zulassung von Einrichtungen zum ägen mit Laufgewicht und Skela als Hülfseinrichtungen an Waagen mit zusammengesetzten Hebel⸗Verhältnissen betreffend.
In Erweiterung der in dem zweiten und vierten Nachtrage zur Eichordnung vom 6. Mai 1871 und vom 25. Juni 1872 zu §§. 35 und 34 der Eichordnung erlassenen Vorschriften bezüglich der Zulässig⸗ keit von Einrichtungen zum Wägen mit Laufgewicht und Skala als e-nee; an Brückenwaagen und ungleicharmigen Centesimal⸗
alkenwaagen wird hierdurch Folgendes bestimmt:
Die Anbringung von Einrichtungen zum Wägen mit Je
und Skala soll fortan nicht auf die Gewichtsseite des Waagebalkens
beschränkt, vielmehr bei Waagen mit zusammengesetzten Hebelverhält⸗ nissen auf der ganzen Erstreckung des Waagebalkens gestattet sein, vorausgesetzt, daß diese Einrichtungen die im §. 34 B. der Eich⸗ Ordnung an die entsprechenden Einrichtungen der Schnellwaage ge⸗ stellten Anfordercungen soweit erfüllen, um genügend richtige Wägungs⸗ Resultate zu sichern, daß ferner das Spiel der Waage nicht merklich dadurch beeinträchtigt wird, und daß insbesondere
1) der größte Gewichtswerth der mit Hülfe von Laufgewicht und Skala zum Zweck der letzten Ausgleichung zwischen Last und Gewicht zu bestimmenden Gewichtsdifferenz ½ 0 der größten zulässigen Belastung der Waage nicht übersteigt und höchstens ½ der kleinsten zulässigen Belastung derselben erreicht;
2) daß die Schwere des Laufgewichts und die Fetherng der Skala, unter Innehaltung einer Minimal⸗Weite des kleinsten Theil⸗ strichintervalls von drei Millimeter, der Art bemessen ist, daß der Gewichtswerth eines solchen kleinsten zulässigen Intervalls höchstens die Hälfte desjenigen Gewichtswerthes darstellt, welcher sich als Gewichtszulage zur Prüsung der Empfindlichkeit der Waage bei der 8 zulässigen Belastung derselben nach §. 38 der Eichordnung erechnet.
Zu §. 44 A. Die Eichung und Stempelung der nassen Gasmesser betreffend.
a. Ergänzung zu Absatz 1. Es muß ferner jedes zum Zuführen oder Abführen von Flüssigkeit bestimmte Rohr mit einem gasdichten hydraulischen Abschlusse versehen sein. 1
b. Abänderung von Absatz 3. Jeder Gasmesser muß derart ein⸗ gerichtet sein, daß demselben bei seiner Aufstellung zum Zwecke des
Dienstag, den 15. Juli
können.
Betriebes und für die Dauer des letzteren hinreichend genau diejenige Stellung gesichert werden kann, welche er bei der Eichung auf einer horizontalen Ebene eingenommen hat.
Zu §. 47. Prüfung und Fehlergrenze der Gasmesser betreffend.
Besitzt ein Gasmesser zwei Flüssigkeitsstands⸗ und Abführungsrohre, so darf die Stempelung desselben nur dann stattfinden, wenn die auf einanderfolgenden Prüfungen bei jedem der durch die beiden Flüssig⸗ keitsstandsrohre begrenzten Flüssigkeitsstände ergeben, daß in keinem Falle das durch die Trommel wirklich durchgegangene Volumen von dem durch das Zählwerk registrirten um mehr als 2 Prozent im Sinne des Zuviel oder Zuwenig abweicht. 4
Zu §. 48. Die Stempelung der Gasmesser betreffend.
.2a. Erzänzung zu Absatz 1. Auf diejenige Stempelung, welche die Verhinderung einer Oeffnung und einer Abnahme des Zählwerks zum Zweck hat, darf nur bei den sogenanten Stationsgasmessern d. h. bei Gasmessern von 150 Liter und größerem Inhalte des messenden Raumes, welche überdies keine Vorkammer haben, verzichtet werden.
b. Abänderung von Absatz 2. Alle Einrichtungen, welche den normalen Flüssigkeitsstand bei nassen Gasmessern begrenzen, müssen, sofern sie nicht so beschaffen sind, daß willkürliche Veränderungen dieser Begrenzung nach der Eichung und Stempelung ausgeschlossen sind, durch Löthung und Stempelung oder durch gestempelte Plom⸗ birung gegen derartige Veränderungen gesichert werden. 3
Zu §. 92. Uebergangsbestimmung, die Eichung von Gasmesser
betreffend.
Diejenigen mit zwei Flüssigkeitsstands⸗ und Abführungs⸗ rohren versehenen Gasmesser, welche bereits vor dem Inkrafttreten der vorstehenden Nachtragsbestimmungen zu §§. 44, 47 und 48 der Eichordnung gehörig gestempelt und in Gebrauch waren, und welche wegen unwesentlicher Reparaturen nach diesem Zeitpunkt einer neuen Stempelung bedürfen, können, auch ohne der Anforderung der Feeeeseeetna zu §. 47 bezüglich der zulässigen Abweichung bei höchstem Flüssigkeitsstande zu genügen, gestempelt werden. Nach wesentlichen Reparaturen indeß, worüber die Instruktion Näheres be⸗ stimmt hat, müssen dieselben den Anforderungen der §§. 43—48 der Eichordnung und aller Nachtragsbestimmungen zu denselben entspre⸗ chend eingerichtet werden, bevor sie eine neue Stempelung erfahren
Zu §§. 89 und 90. Die Zulässigkeit der Umstempelung der [bisherigen Landesgewichte betreffend.
Besondere Anträge, welche an die Normal⸗Eichungs⸗Kommission gelangt sind, haben es erkennen lassen, daß die Anzahl der eisernen Gewichte, welche, mit dem alten Stempel versehen, im Verkehr ge⸗ blieben sind, eine sehr beträchtliche ist, und daß unter diesen Gewichts⸗ stücken sich eine große Anzahl solcher befindet, welche den Vorschriften der Eichordnung in Bezug auf die meisten wesentlichen Punkte ge⸗ nügen, dagegen einzelne Abweichungen von den Vorschriften, betreffend die Bezeichnung und die Justireinrichtung, enthalten.
kanntmachung der Normal⸗Eichungs Kommistsgr” nahn 23 vie de⸗ 1870, betreffend die vom 1. Januar 1872 ab innerhalb des Nord⸗ deutschen Bundes unzulässigen Gewichte, sub II. B. Schluß⸗Alinea vachtelich Fesgenbes Die Eichämter sind befugt, bis auf Weiteres js mit früheren Landeseichungsstempeln versehene, , durch §. 23 der Eichordnung Ieegee Gewichtsstücke zur Eichung und Stempelung zuzulassen, welche im Allgemeinen den Bestimmungen in §§. 23—26 und 28 der Eichordnung genügen, und nur in so weit nicht völlig vorschriftsmäßig sind, als sie außer den in §. 23 der Eichordnung vorgeschriebenen, resp. zugelassenen Bezeichnungen irgend eine Nebenbezeichnung, welche von ihrer Bezeichnung nach früher geltenden Vorschriften herrührt, z. B. ein Z. vor ꝛr oder 24 tragen, oder die vorschriftsmäßige Bezeichnung auf einer eingesetzten Messingplatte enthalten, oder endlich mit einer, der Bestimmung in §. 26 der Eichordnung nicht völlig entsprechenden Justiröffnung ver⸗ sehen. sind. Hierbei wird jedoch vorausgesetzt, daß die vorhandene Justireinrichtung jedenfalls derart beschaffen ist, daß sie genügenden Halt für eine dauerhafte Befestigung des Justirpfropfs darbietet. Dritter Nachtrag zur Taxe vom 12. Dezember 1869 8 Zu VIII. 1. Nasse Gasmesser betreffend. Die Gebührensätze in Kolumnen A. und C. beziehen sich nur auf die Prüfung der mit einem Flüssigkeitsstandsrohre versehenen Gas⸗ messer. Sind bei dem Vorhandensein zweier Flüssigkeitsstandsrohre nach Maßgabe der Bestimmungen des fünften Nachtrages zur Eich⸗ ordnung und der zugehörigen Ergänzungen der Instruktion vesseaunber folgende Prüfungen bei jedem der beiden möglichen Flüssigkeitsstände erforderlich gewesen, so wird außer den Gebührensätzen der Kolumne A. oder C., welche für die einmalige Prüfung und die Stempelung resp. für die Prüfung allein gelten, ein Zuschlag von 20 Prozent für vollzogene zweite Prüfung in Ansatz gebracht. S8 Die Gebührensätze in Kolumne B. bleiben auch für den Fall un⸗ verändert, daß bei dem Vorhandensein zweier Flüssigkeitsstandsrohre zwei aufeinanderfolgende Prüfungen erforderlich gewesen sind. Zum ersten Nachtrage vom 30. Juni 1870 zur Taxe. “ — für Fafser betreffend.
An Stelle der Gebührensätze sub e für di üf 1 iz: epparme fü. Fifser 5. 5. 16g ¹ ür Apparate bis zu 100 Liter Inhal hc 8
von 100 bis 400 gg “ 7 600 1 “ „ 600 „ 800 1 88 1080 W1“ und für jedes vollständige oder unvollständige H Liter S unt für jsde ständig ständige Hundert Liter Inhalt Berlin, den 28. Juni 1873. Kaiserliche Normal⸗Eichungs⸗Kommissio Foerster.
EE1“
Inseraten⸗Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Ktaats-Anzeigers: Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Zimmerpolier August Ludwig Seidenstricker ist die gerichtliche Haft wegen Urkundenfälschung in den Akten S. 437 de 1873 Comm. II. beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Seidenstricker im Betrrtungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen⸗ ständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗ Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 9. Juli 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Unter⸗ suchungs⸗Sachen. Commission II. für Vorunter⸗ suchungen. Beschreibung. Alter: 38 Jahr, am 14. (16.) August 1834 geboren, Geburtsort: Groß⸗ Werther, Kreis Nordhausen, Größe: 5 Fuß 2 Zoll, Haare: dunkelblond, Augen: blau, Augenbrauen: dunkel, Kinn: oval, Nase: ge⸗ wöhnlich, Mund: gewöhnlich, Gesichtsbildung: auf⸗ gedunsen, Gesichtsfarbe: röthlich, Zähne: defekt, Gestalt: stark und breit, Sprache: deutsch. Beson⸗ dere Kennzeichen: Der ꝛc. Seidenstricker hat eine Narbe auf dem Kopfe, sowie neben dem rechten Schulterblatt einen erbsengroßen und im Nacken einen linsengroßen braunen Leberfleck.
Steckbrief. Gegen den unten näher beschrie⸗ benen Maurer Chr. Kreutzmann, angeblich aus Mecklenburg⸗Schwerin, zuletzt in Eichlinghofen bei Dortmund, ist wegen Diebstahls die gerichtliche Haft erkannt. Es wird ersucht, denselben im Betretungs⸗ falle festzunehmen und in hiesiges Kreisgerichts⸗ gefängniß abzuliefern. Rinteln, am 14. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. Untersuchungsrichter. — Signalement. Größe: ca. 5 6“. Statur: stark. Haar: schwarz. Gesicht: voll. Augen: dunkel. Be⸗ sondere Kennzeichen: Am Kinn eine Narbe. An⸗ shes taubstumm, aber abgebrochene Worte
selbigen Tage fo
Die
Beide
Der
a. Johann Dies ist
prechend. Kleidung. Dunkelbrauner Rock, dunkle, laugraue Hosen, helle Weste, brauner Filzhut, gute
—
Stiefel.
Oeffentliche Vorladung. Gegen den Landwehr⸗ mann Thomas Pieconka aus Schleise hiesigen Krei⸗ ses ist in Folge der Königlichen Polizei⸗Anwaltschaft hierselbst wegen Auswanderns ohne Erlaubniß auf Grund des §. 360 ad 3 des Strafgesetzbuches die Untersuchung eingeleiset und zur mündlichen Ver⸗ handlung und Entscheidung der Sache im Verhörs⸗ zimmer der hiesigen Gefangenenanstalt ein Termin auf den 9. September er., Vormittags 9 Uhr, anberaumt worden. Der Landwehrmann Thomas Pieconka wird hierdurch aufgefordert, in diesem Ter⸗ mine zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheint derselbe in dem Termine nicht, so wird gegen ihn mit der Untersuchung und Entscheidung in contuma- ciam verfahren werden.
Pol. Wartenberg, den 26. April 1873.
Königliches Kreisgericht. Der Einzelrichter. Dr. Borchert.
sind die
b. Berthold Beide
Commi
berechtigt ist.
DOeffentlich
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Handels⸗Register.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, ladungen u. dergl.
Verkaufe, Verpachtungen, Sußmissionen ꝛc....
Handels⸗Register.
8 Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 12. Juli 1873 sind am 5 Eintragungen erfolgt: ööe der hierselbst unter der Firma: e am 1. Juli 1873 begründeten (jetziges Geschäftslokal: sind die Kaufleute: 1 a. Johann Carl Angust Rieckhoff und b. Johann ene Raßmuß, ier. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4541 eingetragen worden.
In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 7128 die hiesige Handlung in Fi 8 F. O. Kersten
vermerkt steht, ist eingetragen:
Kaufmann Carl Felix Oscar Bennewitz zu Berlin ist in das Handelsgeschäft des Kauf⸗ manns Johann Friedrich Oscar Kersten hier⸗ selbst als Handelsgesellschafter eingetreten und die nunmehr unter der bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 4542 des Gesellschaftsregisters eingetragen.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma:
.O. Kersten “ e; 5ö.
8 b 8 Gnütsr ist aufgelöst und die Firma gelöscht worden; dagegen find neopaee 8 11u“ Firmenregister sub Nr. 529 die Firma: Friedrich Oscar Kersten,
b. Carl Felix Oscar Bennewitz, Bedehhh
in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4542 eingetragen worden.
Die X“ 2 hierselbst unter der Firma: ebr. am 1. Juli 1873 begründeten Handelsgesellschaft (jetziges Geschäftslokal: Spandauerstraße 5) aufleute: a. Emil Pinthus,
jer.
Dies ist in unser Gesellschaftsregister 4543 eingetragen worden.
Die hiesige Aktiengesellschaft in Firma:
Commissions⸗ und Maklerbank (Gesellschaftsregister Nr. 3569) Junckerstorff zu Berlin Prokura in der Art ertheilt, daß er gemeinschaftlich mit einem Vorstandsmitgliede oder einem zweiten Prokuristen die Firma zu zeichnen
Dies ist in unser Prokurenregister unter Nr. 2582 eingetragen worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3322 die hiesige N.-vnen 288 in Firma:
vermerkt steht, ist eingetragen: 8 8
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. 9 von öffentlichen Papieren. Vor⸗ handel. Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen
Die Handelsgesellschaft ist Uebereinkunft aufgelöst. Berlin, den 12. Juli 1873.
A 1 er Anzeiger. Industrielle Etablissements, Fabriken und Greß⸗
durch gegenseitige
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Expeditio Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Famburg Frunne furt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Hürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart. R
s. w.
1“ ““
Bekanntmachung.
Der Kaufmann Hugo dae c nn 4 86 unter der Firma Kade & Comp. sub Nr. 13 un⸗ seres Firmenregisters eingetragen, hat für diese Firma:
seiner Ehefrau Clementine Kade, geb. Rädsch zu
off & Raßmußz;z;ß andelsgesellschaft esselstraße 13)
gelöscht.
Firma:
— Nr.
Cottbus, den 12. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. Firma F. O. Kersten
eingetragene Gesellschaft:
ist in unser Fr. Albrecht
Potsdam, den 10. Juli 1873.
Bekanntmach
Pinthus eingetragene Gesellschaft:
inthus, 8 1 vis
Potsdam, den 10. Juli 1873. hat dem Alfred In unser Nr. 151.
Col. 3. Ort der Niederlassung: 8 Rathenow. Col. 4. Bezeichnung der Firma
Rathenow, den 14. Juli 1873.
lberg
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter der Nr. 22 die Vereinsbank Quistorp et Co. zu register Charlottenburg vermerkt steht, ist zufolge Verfü⸗ gung vom 10. Juli 1873 heute eingetragen: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Berlin ver⸗ legt und demzufolge die Firma derselben hier
Charlottenburg, den 12. Juli 1873. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Bekanntmachnung. Die unter Nr. 8 unseres Prokurenregisters ein⸗ getragene dem Kaufmann Bruno Heinrich Gerber zu Cottbus für die Firma Emil Böttcher zu Cottbus -. 227 unseres Firmenregisters — ertheilte Pro⸗ kura ist erloschen und zufolge Verfügung vom 12. Juli 1873 am nämlichen Tage gelöscht.
I. Abtheilung.
DBekanntmachung. Die in unserm Gesellschaftsregister sub Nr. 56
F. Albrecht & Sohn
und als deren Inhaber der Ziegeleibesitzer Carl Friedrich Albrecht in Ketzin eingetragen.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
. n t un g. Die in unserm Gesellschaftsregister sub Nr. 76
88 W. Sobietzky & Co. 6 ist durch den Austritt des Kaufmannes Friedri Wilhelm Sobietzky hierselbst aufgelöst und deshal 9 worden; dagegen ist in unser Firmenregister
r. 530 die Firma: „W. Sobietzky & Co.“ und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Albert Hermann Koblitz hierselbst eingetragen.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
Bekanntmachung.
m irmenregister ist laut Verfügung vom
14. Juli 1873 an demselben Tage eingetragen: Col, 2. Bezeichnung des Firmen⸗Inhabers:
88 die verwittwete Kaufmann Wilhelm Runge, . Marie, geborene Röhl.
elm Nunge Wittwe. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Sorau Prokura ertheilt und ist dies in unser Prokuren⸗ er unter Nr. 42 zufolge Verfügung vom 11. Juli 1873 an demselben Tage eingetragen worden. Sorau, den 11. Juli 1873. 8w Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
85 —
Bekanntmachung.
In unser Gesellschaftsregister ist heute bei Nr. 9 die durch den Austritt des Schneidermeisters und Kaufmanns Carl Mehlich aus der Handelsgesell⸗ schaft C. Mehlich und Sohn hierselbst erfolgte Auflösung dieser Gesellschaft, und in unser Firmen register Nr. 165 die Firma C. Mehlich u. Sohn und als deren Inhaber der Kaufmann und Schneider⸗ meister Franz Böhm hier eingetragen worden.
Creuzburg, den 10. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
— 8 Handelsregister. Die Gesellschafter der in Stettin unter der
Firma: Geschke & Dittmar am 10. Juli 1873 errichteten offenen Handelsgesell⸗
schaft sind: 1) der Kaufmann Franz Gustav Geschke zu Albert Wilhelm
Stettin, Rudolph
2) der Kaufmam Dittmar. 8 Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter 502 heute eingetragen. 8 Stettin, den 11. Juli 1873.
Königliches See⸗ und Handelsgerich
1 Handelsregister. 8 In unser Handelsregister zur Eintragung der Ausschließung der ehelichen Gütergemeinschaft ist unter Nr. 364 zufolge Verfügung vom 11. Juli 1873 heute eingetragen, daß der Kaufmann Mannheim (Emanuel) Tomski zu Posen für seine Ehe mit Fanny Cassel durch Vertrag vom 23. Juni 1873 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes aus⸗ geschlossen hat und soll das von der Fanny Cassel in die Ehe eingebrachte Vermögen, sowie alles das⸗ jenige Vermögen, welches dieselbe durch Glücksfälle, Erbschaften oder auf welche Weise sonst erwerben sollte, vorbehaltenes Vermögen derselben sein. Posen, den 11. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Bekanntmachnng. „Die in unser Firmenregister mit dem Orte der : Niederlassung Samter und dem Inhaber Kaufmann Victor Bythiner zu Samter sub Nr. 7 eingetragene a ““
8 . Victor Bythiner
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