mund; Hamburgs Kohlenhandel; Eisenbahn bau und Ernte; Kanal⸗ projekte. — Tarif⸗Aenderungen). — Gesetzgebung, Justiz, Ver⸗ waltung, Polizei: (Gesetz über das Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt; Eisenbahn⸗Kommission zu Kattowitz; Eisenbahntarif⸗Reform, Staats⸗ bahn⸗System; Aktiengesellschafts⸗Reformwünsche; Zeitschrift für Berg⸗ recht). — Literatur: Zeitschr. f. d. Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗ wesen; Polyt. Journal; Revue universelle etc. — Literarische Ankündigungen, eee Empfehlungen. — Beilagen: 1) Anschrei⸗ ben, betr. die Zollreform Rußlands. 2) Ergänzungen der Bergord⸗ nung für das Königreich Polen. — Anhang: Jahresbericht der Korporationen und Associationen für Handel ac.
Paris, 19. Juli. Das „Journal officiel“ veröffentlicht die Uebersicht der Erträgnisse der direkten und indirekten Steuern für das e Halbjahr 1873. Die direkten Steuern, deren Erträgniß für diesen Zeitraum auf 277,952,000 Fr. veranschlagt war, beliefen sich auf 315,883,000 Fr., die Beitreibungskosten beliefen sich nur auf 386,628 Fr., d. i. 1,12 pro Mille. Es wurden also 37,931,000 Fr. anticipando gezahlt. Im Vorjahre betrugen diese Vor⸗ auszahlungen nur 22,123,000 Fr. und die Beitreibungskosten dagegen 1,27 pro Mille. Die Zprozentige Steuer auf das Erträgniß der beweglichen Werthe, welche für das ganze Jahr auf 24 Millionen veranschlagt war,
betrug in diesem ersten Halbjahre allein 16,546,000 Fr. Die indirekten Steuern waren für denselben Zeitraum auf 858,585,000 Fr. veranschlagt worden; sie erreichten die Ziffer von 861,308,000 Fr., ergeben also ein Plus von 2,723,000 Fr. Dabei ist jedoch zu bemerken, daß im ersten Vierteljahr ein Ueberschuß von 10,528,000 Fr. erzielt wurde, während im zweiten Fehe das Erträgniß um 7,805,000 hinter den Vor⸗ anschlägen zurückblieb. In stetigem Fortschritte waren auch diesmal das Enregistrement (um 9,156,000), der Stempel (um 9,380,000), der Tabak (um 6,901,000). Dagegen blieben hinter den Voranschlägen zurück die Kolonialzucker (um 8,085,000), der sogenannte statistische
oll (um 295,000 Fr.), die Schiffahrtszölle (um 44,000 Fr.), die
etränkesteuer (um 12,217,000 Fr.), Zündhölzchen (um 2,097,000 Fr.), Cichorien (um 246,000 Fr.), Papier (um 287,000 Fr.), Schießpulver (um 3,493,000 Fr.), Briefporto (um 3,147,000 Fr.), Salz (um 923,000 Fr.)
Verkehrs⸗Anstalten.
— Die Nr. 57 der Zeitung des Vereins Deutscher Eisen⸗ bahn⸗Verwaltungen hat folgenden Inhalt: Verein Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen: Aenderung des Namens der ungarischen Westbahn⸗Station Kis⸗Keszi in Zichpfalva; Eröffnung der Bahnstrecke
1111166 8
3 * ““ I Heidelberg⸗Schwetzingen. Die neue Bearbeitung der „Grundzüge für die Gestaltung der sekundären Eisenbahnen“. Preußische Staats⸗Eisen⸗ bahnbauten. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger, Berlin⸗Görlitzer, — Sorau⸗Gubener, Nordhausen⸗Erfurter, Werra⸗ und Saarbrücker Eisen⸗ bahnen, Geschäftsberichte pro 1872. Personalnachrichten Ausland: Frankreich, Bahneröffnungen. Seeländische Bahnen, Geschäftsbericht pro 1872. Italien, Bahneröffnungen. Technisches: Patentirte Torsions⸗ Tragfeder von Wendt. Miscellen. Eisenbahn⸗Kalender.
Stettin, 23. Juli,. (W. T. B.) Der Dampfer des baltischen Lloyd „Franklin“ ist gestern wohlbehalten von New⸗York in Swine⸗ münde eingetroffen.
Scheer, 19. Juli. Heute wurde die erste technische Probefahrt auf dem erweiterten Bahnhofe Mengen und der neuen Bahnstrecke Scheer⸗Sigmaringen angestellt. Alle Bahntheile, darunter grö⸗ berr Bauten über Donau und Lauchert, haben sich als fahrfähig er⸗ wiesen.
New⸗York, 19. Juli. (Per transatlantischen Telegraph.) Das Postdampfschiff des Baltischen Lloyd „Humboldt“, Kapitän Blanck, ist heute mit Passagieren und voller Ladung, Havre anlaufend, nach Stettin in See gegangen.
Die volkswirthschaftlichen Zustände des Deutschen
Reichs. 188.
Zusammengestellt aus Anlaß der Wiener Weltausstellung.
I. Gebietsumfang und Bevölkerung. II. Landwirthschaft. III. Forst⸗
wirthschaft. IV. Bergbau⸗ und Hüttenwesen. V. Industrie. VI. Handel und Verkehr.
II. Land⸗ und Forstwirthschaft (2. Gruppe.). 1. Landwirthschaft. (Fortsetzung.) (Vgl. Nr. 160 d. Bl.)
Am bedeutendsten ist die Hopfenkultur, nicht allein in Hinsicht auf Quantität, sondern auch auf Qualität in Bayern und namentlich in Mittelfranken, wo das Spalter Land, Kindnig, die Gegend von Häesbs Altdorf und Lauf, dann der Aisch⸗ und Kenngrund die Hauptbezirke bilden, in deren Mitte Nürnberg mit seinen Eisenbahnen und Verkehrsstraßen liegend zur Förderung der Hopfenkultur wesentlich beiträgt. Nach den statistischen Erhebungen des Kreis⸗Komites für Mittelfranken betrug die Hopfenproduktion in diesem Regierungsbezirk 1868: 90,000 Ctr., 1869: 40,000 Ctr., 1870: 105,253 Ctr., 1871: 40,7722 Ctr., 1872: 70,688 Ctr., im fünfjährigen Durch⸗ schnitt mithin ca. 70,000 Ctr. Von den uͤbrigen Hopfen⸗ distrikten in der Oberpfalz und Regensburg, Oberfranken, Oberbayern, Schwaben und Neuburg liegen allerdings ähnliche statistische Nach⸗ weise nicht vor, indeß ist der Umfang des Hopfenbaues auch hier be⸗ deutend, so daß Bayern gegenwärtig nicht blos seinen eigenen, sehr erheblichen Bedarf selbst gewinnt, sondern auch bedeutende Mengen exportiren kann. Für den Hopfenhandel Bayerns ist Nürnberg der Mittelpunkt, auch Fürth und Bamberg sind von Bedeutung. Der Hopfenversandt Nürnbergs durch die Königliche Staatsbahn betrug 1868: 163,926 Ctr., 1869: 135,656 Ctr. 1870: 110,942 Ctr., 1871: 167,768 Ctr., 1872: 148,819 Ctr. Von diesen Mengen wurde der größte Theil in das Ausland exportirt, nämlich 1870: 66,455 Ctr., 1871: 107,386 Ctr., 1872: 102,788 Ctr. Außer den Versendungen durch die Staatsbahn findet aber auch durch die Ostbahn und durch Straßenfuhrwerke ein nicht unbedeutender Abzug statt.
In Preußen kommt Hopfenbau schon früh in der Mark Bran⸗ denburg, sowie in Pommern und Sachsen vor, ohne daß er sich indeß
u besonderer Blüthe hätte erheben können; auch in Schlesien und der
heinprovinz (in der Gegend von Trier) fand ein solcher seit Ende vorigen Jahrhunderts, jedoch nur in geringem Umfange statt. Erst in den letzten Dezennien ist die Hopfenkultur, und zwar in der Provinz Posen, in einer Weise verbessert worden, daß gegenwärtig das dort ge⸗ wonnene Produkt in Qualität dem bayerischen Hopfen nahe kommt. Lährend im Jahre 1837 die Gesammtproduktion der Provinz Posen höchstens 500 Ctr. betrug, werden dort jährlich schon 25 — 30,000 Ctr. auf ca. 6000 Morgen gewonnen. Die durch Hopfenbau hervorragenden Ortschaften 1. Neutomysl, Grätz, Neustadt, Buck (sämmtlich im Kreise Buck), ferner Tirschtiegel und Bentschen (Kreis Meseritz), Hammer und Rackwitz (Kreis Bomst) mit den nächstgelegenen Landbezirken. In neuerer Zeit sind umfassende opfenanlagen auch in den Kreisen Fraustadt, Kosten und Schrimm, sowie in einzelnen Gegenden des Bromberger Regierungsbezirks mit Erfolg angelegt worden. — Von den übrigen Staaten haben nur Württemberg, Baden und Elsaß⸗Lothringen Hopfenbau von einiger Bedeutung. In Würt⸗ temberg hat diese Kultur in den letzten Jahren eine ziemliche Aus⸗ dehnung erlangt, namentlich in der Gegend von Rottenburg, Tübin⸗ gen, Gmünd, Lauchheim, Altshausen u. s. w. Im Durchschnitt für 1852/56 betrug die hier angebaute Fläche 2493 Morgen (0,00 Proz. der gesammten Ackerfläche) mit einem Ertrage von 7993 Ctr.; dage⸗ en sind 1867/71 durchschnittlich 15,691 Morgen (0,57 Proz. der ge⸗ ammten Ackerfläche) mit Hopfen bestellt gewesen und lieferten einen jährlichen Ertrag von über 60,000 Ctrn. In Baden erzeugt der Unter⸗ rheinkreis (vorzüglich die Gegend von Schwetzingen) den weißen Hopfen; auch im Mittelrheinkreise ist die Kultur nicht unbedeutend. Im Jahre 1867 waren 4000 Morgen bestellt, deren Ertrag auf circa 30,000 Ctr. geschätzt wurde. Auch hier ist der Hopfenbau in Zu⸗ nahme begriffen. — Im Elsaß wird der Hopfenbau in rationellster Weise betrieben und hat die Ausdehnung und Erweiterung dieser Kultur einen hohen Grad erreicht. Im Jahre 1866 belief sich die Ernte auf 24,760 Ctr., von welchen 22,800 Ctr. in den Distrikten des Niederrheins auf 1200 Hektaren gewonnen wurden. Hauptorte des elsässichen Hopfenbaues sind Hagenau, Bischweiler und Sand; sie erzeugen sehr feine Qnalitäten.
Mit der Vervielfältigung und Ausdehnung der Brauerei ist der Hopfen in der ein weit mehr als früher ins Gewicht fal⸗ lender Handelsartikel geworden. Da Deutschland mehr Hopfen ge⸗ winnt, als für den Bedarf der eigenen Brauereien erfordert wird, so können alljährlich ziemlich bedeutende Mengen an das Ausland abge⸗ geben werden. Allerdings findet auch noch immer Einfuhr von aus⸗ ländischem, namentlich böhmischem Hopfen statt; indeß ist dieselbe schon seit Jahren ziemlich unverändert geblieben und hat einen erheb⸗ lichen Umfang nur in einzelnen Jahren, für welche wir im Inlande schlechte Ernten zu verzeichnen hatten, angenommen. In den letzten Jahren gestalteten sich Ein⸗ und Ausfuhr dieses Artikels folgender⸗
11“
maßen: Ausfuhr. Mehrausfuhr.
179,069 Ctr. 163,449 Ctr. 210,240 „ 193,306 „ 729,115 „ 106,259 „ 83,827 .„
8 1871: 31,454 144,533 „ 113,079 „ 5 jähriger Durchschnitt 26,760 Ctr. 153,315 Ctr. 126,555 Ctr.
Welche Wichtigkeit die Ausfuhr von Hopfen nach dem Auslande hat, leuchtet ein, wenn man berücksichtigt, daß der Export einen jähr⸗ lichen Durchschnittswerth von ca. 5 Millionen Thalern repräsentirt.
Der Anbau von Oelgewächsen (Raps, Rübsen, Mohn u. s. w.) hat sich in den deutschen Staaten zwar stark vermehrt und ist nament⸗ lich die Rapskultur fast überall verbreitet, bei der zunehmenden Verwendung des Oels für technische Zwecke ist aber der Anbau für den eigenen Bedarf nicht ausreichend und sind in den letzten Jahren mehr Oelsämereien vom Auslande bezogen worden, als Deutschland dorthin abzugeben vermochte. Es war nämlich
8se Einfuhr. Ausfuhr.
2,127,899 Ctr. 1868 . 1,831,792 „ 2,399,255 1869 1,859,844 „ 1,472,040 18750 5,87,3,1 1,817.7. 1,594,764 „
2,825,653 „ 5jähriger Durchschnitt 2,263,072 Ctr. 1,627,078 Cir.
11““
3 Einfuhr. 1867: 15,620 Ctr. 1868: 16,934 „ 1869: 47,350 „ 1870: 22,432
Die Oelgewächse bilden übrigens einen wichtigen Ausfuhrartikel unserer Ost⸗ und Nordseehäfen nach Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien.
Von Gespinnstpflanzen werden besonders Flachs und Hanf in den Provinzen Preußen, Schlesien, Westfalen und Hannover, sowie in Bayern, Württemberg und Baden kultivirt, doch ist der Anbau derselben, der früher ein sehr bedeutender war, zurückgegangen, so daß unsere Leinenindustrie einen erheblichen Theil ihres Bedarfs aus dem Auslande beziehen muß. Der Anbau von Flachs und Hanf umfaßte in den älteren Provinzen des preußischen Sta ts c. 550,000 Morgen (à 0,255 Hekt.); aus den neuerworbenen Landestheilen fehlen genaue Nachrichten über den Umfang desselben. In Bayern wurden (1863) 132,939 Tagwerke (à 034 Hekt) bebaut und deren Ertrag auf 474,417 Ctr. roher Flachs und Hanf, sowie 122,186 Scheffel (24,7 Scheffel = 54,98 Hektol.) Lein⸗ und Hanfsaat geschätzt. In Württemberg waren (1870) bebaut mit Flachs 21,537 Morg. (à 0,3¹ Hektar), mit Hanf 25,041 Morg; in Baden (1870) mit Flachs 3027 Morg. (à 0,38 Hektar), mit Hanf 23,002 Morg.; in Hessen mit Flachs 13,360 Morg. (à 025 Hektar) mit einem Durchschnittsertrage von 1,9 Ctr. pro Mor⸗ gen, mit Hanf 3600 Morg. zu durchschnittlich 1,2 Ctr. Ertrag; im Elsaß mit Flachs und Hanf ca. 5200 Hektare. Von wesentlichem Nutzen für den Anbau der Gespinnstpflanzen sind die Flachs⸗ und Hanfbereitungsanstalten, da sie einmal die Kultur auch an Orten ermöglichen, denen es an Arbeitskräften und Verständniß der Röstung und Bearbeitung fehlt, dann aber auch den Produzenten in den Stand setzen, das rohe und geröstete Erzeugniß ohne weiteren Arbeitsaufwand zu verwerthen. Solche Anstalten finden sich in größerer Zahl in Schlesien, Westfalen, Hannover, Württemberg, Baden und
Was den Verkehr in Flachs, Hanf ꝛc. mit dem Auslande betrifft, so war derselbe in den Jahren 1867— 71 folgender:
Einfuhr. Ausfuhr. 1867 763,649 Ctr. 515,307 Ctr. 1868 1,101,637 „ 470,031 1869 957,258 M524,135 „ 1870 8
— 1,564,092 „ 4“”“ 2 5jähriger Durchschnitt 1,104,372 Ctr. 589,724 Ctr.
Von den sonstigen wichtigen Handelspflanzen, deren Anbau in Deutschland stattfindet, sind noch hervorzuheben: Farbepflanzen (Krapp, Waid, Wau und Safflor) in Schlesien und im Thüringischen; Gewürz⸗ pflanzen (Kümmel, Anis, Fenchel ꝛc.), deren Kultur namentlich in der Gegend von Erfurt, Halle, Langensalza, Mühlhausen, sowie im Magde⸗ burgischen verbreitet ist; Cichorien in den Provinzen Schlesien und Sachsen; Karden in Schlesien, Sachsen, Bayern und Württemberg. —
Wiesen und Weiden sind für die Erhaltung des Viehstandes ein unentbehrliches Bedürfniß. Im Ganzen hat die neuere Ent⸗ wickelung der deutschen Landwirthschaft ein ungünstigeres Verhältniß des Ackers zum Graslande zur Folge gehabt. Das günstigste Ver⸗ hältniß der Wiesen zum Ackerlande haben Bayern, Baden und in Preußen die Provinzen Ostpreußen, Hannover, Rheinland und Hohen⸗ zollern. Die bebeutendsten Weideflächen finden sich in den preußischen Westprovinzen und Hannover. Dagegen sind Schlesien, Sachsen, Posen, Pommern, sowie auch Braunschweig und die thüringischen Staaten so arm an natürlichem Graslande, daß man mitunter auf 100 Morgen Acker kaum einen Morgen Wiese findet.
Historischer Verein von Unterfranken und Aschaffenburg.
Würzburg, 5. Juli. In der heutigen Sitzung des Vereins referirte der hiermit beauftragte Sekretär über den ihm gewordenen Auftrag in Betreff der Anregung zur Herausgabe eines Riemenschneider⸗ Albums, daß in Bezug auf die Ausführung von photographischen Aufnahmen hiesiger Riemenschneiderscher Werke erhebliche technische Schwierigkeiten nicht bestehen; sonach soll nun ein engerer Ausschuß die Sache weiter fördern und ein förmliches Programm über die Ausführung seiner Zeit in Vorlage bringen.
Der Grabstein eines (zur Zeit nicht ermittelten) Abtes aus der Schottenkirche wird angekauft.
Eine von dem Ober⸗Bibliothekar Dr. Ruland eingelaufene Arbeit: Auszüge aus den Hofkammerprotokollen, Münzangelegenheiten einiger der letzten Fürstbischöfe betreffend, wird wegen seines äußerst inter⸗ “ mit Freude begrüßt und soll möglichst bald publi⸗ zirt werden.
Ein Antrag zur Eröffnung von Hünengräbern im Walde bei Steinfeld, Bezirksamts Lohr, wird gutachtlich der Königlichen Regie⸗ rung zurückgegeben, mit dem Bemerken, daß man, unter gewissen Be⸗ whtateen, sehr gern bereit sei, das Unternehmen materiell zu unter⸗ stützen.
Ein nicht genannt sein wollender Sammler übergiebt viele, bei den Entfestigungsarbeiten der Nordseite der Stadt Würzburg, auf der Stelle des alten Stiftes Fang gefundene Gegenstände, darunter: Rosenkranzperlen von Krystall, Glas, Lava, Bein, kleine Kruzifixchen, ein Fingerring mit Email und die Bruchstücke eines kupfernen, stark vergoldeten Kelches (14. Jahrh.), welchen eine in einem Steinsarge eingeschlossen gewesene Leiche in Händen hatte.
Sämmtliche Gegenstände werden mit Dank für den freundlichen Geber den Sammlungen des Vereins einverleibt.
Zur Reise⸗ und Badesaäaison. 6 8 IIE1““ Bad Weilbach, 10. Juli. Bei der anhaltend günstigen Witte⸗ rung der letzten Woche haben sich die Frequenzverhältnisse an unserem kleinen und ländlichen Kurort so günstig gestaltet, daß wir keine Ursache haben in die Klage anderer Badeorte über geringeren Fremden⸗ besuch einzustimmen. Die Kurliste weist allerdings etwa 30 Num⸗ mern weniger nach, als im gleichen Zeitraum des vorigen Jahres. Doch trifft dieser Ausfall nur den Monat Mai, der mit seiner rauhen und kühlen Witterung in allen Beziehungen geschadet hat. Der Woh⸗ nungsmangel, welcher seit den letzten Jahren chronisch geworden ist, macht sich auch jetzt wieder sehr fühlbar, und wird in den nächsten Jahren noch stärker sich geltend machen, wenn mit der Erbauung des neuen Badhauses den wesentlichsten Mängeln unseres Bades abge⸗ holfen sein wird. Eine Vermehrung der vorhandenen Wohngebäude ist unerläßlich. Für musikalische Unterhaltung in den Nachmittags⸗ stunden sorgt die Kapelle des 88. Infanterie⸗Regiments aus Mainz, deren Leistungen sich in diesem wie in den vorhergehenden Jahren einer allgemeinen Anerkennung zu erfreuen haben.
Soden, im Juli. Im Laufe des vergangenen Winters bildete sich unter den hiesigen Bewohnern ein Verschönerungsverein, der bereits viele Annehmlichkeiten für das Publikum geschaffen; namentlich hat man viele Promenadenwege im Sodener Wald angelegt; Wegweiser zeigen nach besonders angenehmen Punkten, bequeme Ruhebänke sind vielfach angebracht. 1 .
Die Kurtaxe wurde, wie in fast allen Taunusbädern, in diesem Jahre erhöht; es wird hierdurch möglich werden, mehr zu leisten als bisher geschehen konnte. Die Kurkapelle wurde verstärkt und wird allgemein gelobt. Zur Erweiterung des inneren Quellenparks sowie zur Erbauung eines zweiten Badehauses mit Trinkhalle und Bazars wurden von Seiten der Gemeinde mit bedeutenden Geldopfern einige Hefrghthcs angekauft und das Schul⸗Oekonomiegebäude niedergerissen.
ie Pläne für die betreffenden Etablissements sind bereits von dem Architekten Schmidt in Wiesbaden entworfen, und soll die Ausführung
im nächsten Winter geschehen.
Bad Eilsen, 17. Juli. Der eine Meile von Bückeburg in einem lieblichen Thale am Fuße des schön bewaldeten Berges, „der Harrel“ genannt, belegene Badeort Eilsen erfreut sich auch in diesem Jahre einer erheblichen Frequenz.
Bis jetzt sind ohngefähr 600 Badegäste eingetroffen. Der Ort Eilsen zählt etwa 200 Einwohner und besteht aus etwa 20 Wohn⸗ häusern neben dem Badehause, den beiden Logirhäusern, der Restau⸗ ration und dem Kolonnadengebäude, in welchem letzteren sich verschie⸗ dene Läden befinden. Neben der Bade⸗Restauration und den beiden Logirhäusern befinden sich zwei Gasthäuser in Eilsen, doch ist auch jeder Einwohner des Orts zur Hergabe von Wohnungen und von Speisen berechtigt.
Die Küchenzettel stehen zur Einsicht des Fürstlichen Bade⸗Kom⸗ missärs und der beiden Badeärzte, und es wird darauf gesehen, daß den Badegästen nur kurgemäße Speisen verabreicht werden.
In dem Badehause, in welchem sich etwa 50 Badezimmer befin⸗ de: werden Schwefel⸗, Schlamm⸗, Stahl⸗ und Wasserbäder verab⸗ reicht.
Die Preise der Wohnungen richten sich nach der Lage, Einrich⸗ tung und Größe der Zimmer und steigen, mit 5 Sgr. beginnend, auf 1 ½ Thlr. pro Tag.
In der Bade⸗Restanration, welche an einen Traiteur verpachtet ist, findet täglich zweimal table d'hôte statt, und zwar die eine zum Preise von 20 Sgr. im Abonnement, außer Abonnement von 25 Sgr., die andere von 12 ½ Sgr. im Abonnement und 15 Sgr. außer Abon⸗ nement. Am 24. Juni ist das Bade⸗Restaurationsgebäude vollständig niedergebrannt. Ein provisorisch errichtetes großes Zelt dient seit dieser Zeit als Aushülfe.
Die Umgebangen von Eilsen bieten Gelegenheit zu lohnenden Ausflügen. Auf dem nahe gelegenen „Harrel“ hat man auf dem da⸗ selbst befindlichen „Idathurme“ von der 127“ hehen Zinne eine reizende Aussicht auf Eilsen und die sogenannten Bückeberge. Etwa ¼ Stunden von Eilsen liegt auf isolirtem Felsberg inmitten der um⸗ gebenden Waldgebirge das Fürstliche Schloß „die Arensburg“, in wel⸗ chem sich eine Sammlung verschiedener Kunstgegenstände befindet.
Von der Arensburg führt der Weg zu den Luhdener Klippen, welche steil aus dem Weserthal aufsteigen und von welchen man eine schöne Aussicht auf das Weserthal genießt. Bad Eilsen hat eine täg⸗
lich viermalige Personenpost Verbindung mit der eine Meile entfern⸗ 8
ten Station Bückeburg der Hannover⸗Mindener Essenbahn.
Bead Rehburg, 19. Juli. Bad Rehburg zeichnet sich durch seine geschützte Lage aus. Der Ort ist nach Süden, Westen und Nor⸗ den von etwa 70 Meter über der Höhe des Badeortes sich erhebenden Bergen, welche mit hohem Laub⸗ und Nadelholz bewachsen sind, ein⸗ geschlossen. Nach Osten zu befindet sich ein Abhang nach der Ebene zu, durch welchen das Ansammeln von Feuchtigkeit im Orte verhindert wird.
In dem Orte selbst und auf den umgebenden Bergen sind schöne geschützte Promenaden eingerichtet, welche zu den mit Bänken und resp. Pavillons versehenen Aussichtspunkten führen. Zu Ausflügen bietet das nahegelegene Kloster Loccum mit sehenswerther Klosterkirche, welche viele Alterthümer enthält, und reizendem Park, sowie das Steinhuder Meer und die inmitten desselben belegene Festung Wilhelmstein viel benutzte Gelegenheit.
Ort Bad Rehburg hat in 45 Haushaltungen 250 Ein⸗ wohner.
Es befinden sich daselbst 4 Gasthäuser, in welchen table d'höte gehalten wird. Alle übrigen Häuser sind als Logirhäuser für Kur⸗ gäste eingerichtet und stehen unter der Kontrole des Bade⸗Kommissa⸗ riats. Die Preise der Wohnungen variiren je nach der Lage, Ein⸗ richtung und Größe zwischen 2 bis 8 Thaler pro Woche.
In drei Badehäusern werden Mutterlauge⸗, Malz⸗, Fichtennader, Dampf⸗, Schwitz⸗ und Wasser⸗Bäder mit allen zur Kur etwa erfor⸗ derlichen Zusätzen verabreicht. 3
Außerdem besteht in Bad Rehburg eine musterhaft eingerichtete Ziegen⸗Molken⸗Anstalt. 8
Bis zum 9. Juli sind in Bad Rehburg 480 Kurgäste eingetroffen. Bad Rehburg hat eine täglich viermalige Personenpostverbindung mit der 2 ⅞ Meilen entfernten Station Wunstorf an der Hannover⸗Bremer und resp. Mindener Eisenbahn.
Salzdetfurth, 17. Juli. In Salzdetfurth ist in diesem Jahre der Kursaal restaurirt und comfortable eingerichtct.
Ferner sind die Heil⸗Institute um ein elektro⸗magnetisches Insti⸗ tut, ein Ozon⸗Inhalatorium nach Dr. Lender in Berlin, sowie eine Kräuter⸗Kuranstalt vermehrt worden. Außerdem hat die Bade⸗Direk⸗ tion durch Anschaffung einer Anzahl von Reiteseln auch den schwäche⸗ ren und an das Bergsteigen nicht gewöhnten Personen Gelegenheit zum Besuche der umliegenden, nur mit einiger Anstrengung zu erstei⸗ genden eg geboten. Bis jetzt sind in Salzdetfurth 230 Kurgäste eingetroffen.
8 Drei Beilagen (einschließlich der Börsen⸗Beilag
* 2* * 1 *† 8 — E. 18. m ven; omun R aa
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2 8 — 8
Deutschen Rei
Bestätigungs⸗Urkunde, betreffend einige Aenderungen des Statuts der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
ö“ Vom 27. Juni 1873. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Nachdem die Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn⸗Gesellschaft in der außerordentlichen Generalversammlung ihrer Aktionäre vom 12. Februar 1873 in Abänderung resp. Ergänzung ihres Statuts und der unterm 26. Juli 1948 landesherrlich bestätigten Nachtragsbestim⸗ mungen zu demselben den in der auszugsweise anliegenden notariellen Verhandlung vom erstgenannten Tage enthaltenen Statut⸗Nachtrag bennle⸗ hat, wollen Wir demselben Unsere Genehmigung hierdurch ertheilen.
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem vorerwähnten Statut⸗ Nachtrage durch das Amtsblatt der Regierung zu Potsdam auf Kosten der Gesellschaft bekannt zu machen und eine Anzeige von der landesherrlichen Genehmigung in die Gesetz⸗Sammlung aufzunehmen.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 27. Juni 1873.
1— (L. S.) Wilhelm.
Unter Aufhebung des Artikels Acht der durch Bestätigungs⸗Ur⸗ kunde vom sechs und zwanzigsten Juli Achtzehnhundert Acht und Vierzig genehmigten Nachtrags⸗Bestimmungen zu den am fünfzehnten Mai Achtzehnhundert neun und dreißig bestätigten Gesellschafts⸗Sta⸗
reußen ꝛc.
tuten und Aufhebung des Paragraphen Sechssig dieser Statuten, be⸗
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schließt die Genekalversammlung, daß hinsichtlich der Konstituirung der Direktion nachstehende Bestimmungen maßgebend sein sollen:
a. Die Direktion soll künftig aus mindestens fünf und höchstens acht Mitgliedern bestehen, von denen mindestens drei Mitglieder ihre Thätigkeit ausschließlich der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft zu widmen haben, mithin andere Funktionen nicht ohne Zu⸗ stimmung des Verwaltungsraths annehmen dürfen. Mindestens eins dieser Mitglieder muß die Qualifikation zum höheren Verwaltungs⸗ oder Justiz⸗Dienst und ein Mitglied die technische Qualifikation be⸗ sitzen, wie solche von einem preußischen Baumeister verlangt wird;
b. die Wahl der Direktions⸗Mitglieder erfolgt durch den Ver⸗ waltungsrath, welcher vor der Wahl die Amtsdauer für jeden zu wählenden Direktor febiaseen befugt ist, jedoch mit der Beschränkung, daß jedenfalls fünf Mitglieder auf einen mindestens dreijährigen Zeitraum gewählt werden müssen. Demnächst schließt der Pemman tungsrath die Verträge mit den Direktions⸗Mitgliedern unter den ihm angemessen erscheinenden Bedingungen ab;
c. aus den Direktions⸗Mitgliedern ernennt der Verwaltungsrath den Vorsitzenden der Direktion und dessen Stellvertreter und bestimmt die Dauer dieser ihrer Geschäftsführung;
d. jeder der gewählten Direktoren muß seinen Wohnsitz in Berlin haben und zehn Aktien der Gesellschaft bei deren Praes depo⸗ niren, welche bis zu der über seine Amtsführung ihm ertheilten De⸗ charge für etwaige Ansprüche der Gesellschaft haften;
e. nach einer vier Wochen vorher dem Verwaltungsrathe zu machenden schriftlichen Anzeige, ist jeder Direktor sein Amt niederzu⸗ legen berechtigt;,.
f. jedes Direktions⸗Mitglied kann, wenn zehn Mitglieder des Ver⸗ waltungsraths solches verlangen, suspendirt werden, jedoch bleibt dem⸗ selben die Berufung auf schiedsrichterliche Entscheidung nach Para⸗ graph Acht und sechszig des Statuts vorbehalten.
Die im Paragraph sechs und dreißig des Statuts und die im Artikel fünf der am sechs und zwanzigsten Juli Achtzehnhundert acht und Vierzig bestätigten Nachtrags⸗Bestimmungen aufgeführten Hinder⸗ nisse stehen auch der Wahl eines Direktors, sowie der 1 seiner Amtsführung entgegen. — Besoldete Beamte der Gesellschaft
8 sind zu Direktions⸗Mitgliedern wählbar, sofern sie auf das bis zu ihrer Wahl von ihnen bekleidete Amt sofort nach ihrer Wahl verzichten.
Einen gleichen Hinderungsgrund bildet die Stellung als Direk⸗
rttiöons⸗Mitglied oder als besoldeter Beamter bei einer anderen Eisen⸗
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kber 1872 Unsere landesherrli
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künftigen Betrieb der
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Hsipiegin m wegen Ausgabe von sechs und einer halben Million halern in vier ein halb prozentigen Prioritäts⸗Obligationen der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft Behufs des Baues der Zweig⸗ bahnen von Swinemünde nach Ducherow, von Angermünde nach Freienwalde a. O. und von Wriezen nach Frankfurt a. O. Vom 30. Juni 1873.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem von Seiten der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft auf Grund des von der Generalversammlung ihrer Aktionäre am 22. April 1872 gefaßten Beschlusses über die Erbauung und den weigbahnen von Swinemünde nach Ducherow, von Angermünde nach Freienwalde a/O. und von Wriezen nach Frank⸗ furt a. O. darauf angetragen ist, ihr zu diesem Zwecke die Auf⸗ nahme einer Anleihe von sechs und einer halben Million Tha⸗ lern gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und
mit Zinsscheinen versehener Prioritäts⸗Obligationen zu gestatten
An
und Wir zur Ausführung diese Zweigbahnen unter dem 11. Dezem⸗ e Genehmigung ertheilt haben, wollen
Wir in Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit dieses Unternehmens unnd in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 durch
unb 1. Oktober jeden Jahres in und
Jahren von dem in dem Coupon
rivilegium die Emission gedachter Obligationen unter
gegenwärtiges Prir — eedingungen genehmigen.
nachstehenden hmi 1 §. 1. Die Prioritäts⸗Obligationen, welche auf der Rückseite einen Abdruck dieses Privilegiums enthalten, die Faesimile⸗Unterschriften von drei Mitgliedern des Direktoriums tragen, von dem Rendan⸗ ten der Gesellschast gegengezeichnet und mit dem Stempel der Gesellschaft versehen werden müssen, werden im Gesammtbetrage von 23,500 Stück, von denen 20D00 Stück, jede über 1000 Thaler, von Nr. 1 bis 2000; 4020 Stück, jede über 500 Thaler, von Nr. 2001 bis 6000; 7500 Stück, jede über 200 Thaler, von Nr. 6001. bis 13,500 und 10,000 Stück, jede über 100 Thaler, von Nr. 13,501 bis 23,500 lauten, unter der Bezeichnung: „Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Obligation, siebente Emission“ 1“ nach dem anliegenden Schema I. ausgefertigt. . Jeder Obligation werden Zinscoupons auf zehn Jahre und ein Talonschein zur Erhebung ferne rer Conpons nach dem anliegenden Schema II. beigegeben. 3 Dieselben werden von dem Direktorium nicht unterzeichnet, son⸗ dern erhalten nur den Stempel der Gesellschaft und die Unterschrift des Kontroleurs. 1 Diese Coupons, sowie der Talonschein werden alle zehn Jahre zufolge besonderer Bekanntmachung erneuert. Die Ausreichung der neuen Serie erfolgt an den Präsentanten des Talonscheins, sofern nicht dagegen von dem Inhaber der Obligation bei dem Direktorium schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen hiderspruchs erfolgt die Ausreichung an den Inhaber der Obligation. Diese Bestimmung wird auf dem Talonscheine besonders vermerkt. K. 2. Die Prioritäts⸗Obligationen werden mit 4 ½ Prozent jähr⸗ lich verzinset und die Zinsen in halbjährlichen Terminen am 1. April tellin sowie an den in Berlin G ssen des Direktoriums anderweitig noch zu errichtenden und gehörig zu publizirenden Zahlstellen berichtigt. insen von Prioritäts⸗Obligationen, deren -n e. innerhalb vier 1 bezeichneten Zahlungs⸗ tage an nicht geschehen ist, verfallen der Gesellschaft. 8 Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind auf Höhe
1 8 “
nach dem Ermessen
der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach §. 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Sie haben in dieser Eigenschaft in Ansehung der Zweigbahnen von Swinemünde nach Ducherow, von Angermünde nach Freienwalde a. O. und von Wriezen nach Frankfurt a. O. und deren Betriebsmittel ein unbedingtes Vorzugsrecht vor den Inhabern der Stammaktien und der auf Grund der landesherrlichen Privilegien vom 25. Juni 1848 (Gesetz⸗Sammlung für 1848 S. 194), vom 18. August 1856 (Gesetz⸗ Sammlung für 1856 S. 756), vom 6, September 1858 8. etz⸗ Sammlung für 1858 S. 530), vom 21. Juni 1861 (Gesetz⸗Samm⸗ lung für 1861 S. 433), vom 18. Juli 1865 (Gesetz⸗Sammlung sür 1865 S. 876) und vom 24. April 1867 (Gesetz⸗Sammlung für 1867 S. 624) emittirten älteren Prioritäts⸗Obligationen der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Auch in Ansehung des übrigen Gesellschafts⸗ vermögens haben sie ein Vorzugsrecht vor den Inhabern der Stamm⸗ aktien. Den Inhabern der auf Grund der landesherrlichen Privilegien vom 25. Juni 1848, vom 18. August 1856, vom 6. September 1858, vom 21. Juni 1861, vom 18. Juli 1865 und vom 24. April 1867 emittirten Prioritäts⸗Obligationen verbleibt dagegen in Ansehung des übrigen eben gedachten Gesellschaftsvermögers das denselben verschrie⸗ bene Vorzugsrecht.
§. 4. Zur allmählichen Tilgung der Schuld wird jährlich vom Fahre 1877 an die Summe von 32,500 Thlr. nebst den ersparten
insen von den amortisirten Obligationen verwendet. Der Gesellschaft bleibt jedoch vorbehalten, mit Genehmigung Unseres Handels⸗Ministers nicht nur den Tilgungsfonds zu verstärken, sondern auch die sämmt⸗ lichen noch nicht getilgten Obligationen zur Rückzahlung mit einem Male zu kündigen. “ 1 „Die Bestimmung der jährlich zur Tilgung kommenden Obli⸗ ationen geschieht durch Ausloosung Seitens des Direktoriums mit uziehung eines das Protokoll führenden Notars in einem vierzehn Tage zuvor einmal öffentlich bekannt gemachten Termine, zu welchem Jedermann der Zutritt freisteht. 1 —1
Die Ausloosung erfolgt in der Weise, daß zunächst sämmtliche Nummern aller vier verschiedenen Appoints zusammengeworfen und sodann alljährlich so lange und so viel Nummern gezogen werden, als sich aus der für das betreffende Jahr zur Amortisation bestimmten Summe überhaupt nur irgendwie tilgen lassen. Wenn daher bei einer Ziehung die Amortisationssumme des Jahres durch die inzwischen gezogenen Nummern auch bereits soweit absorbirt ist, daß mit dem noch disponibelen Reste zwar keine Obligation der höheren Appoints, wohl aber noch eine oder mehrere der zur Zeit validirenden Obligationen niederer Appoints getilgt werden können, so wird dennoch mit der Ausloosung fortgefahren und zwar so lange, bis der disponible Rest der Amortisationssumme nicht ein⸗ mal mehr ausreicht, um wenigstens eine der noch validirenden Obli⸗ “ der niedrigsten Appoints zu tilgen. Diejenigen Nummern höherer Appoints, welche hierbei zwar gezogen sind, aber wegen Man⸗ gel an Amortisationsmitteln nicht haben getilgt werden können, wer⸗ den für nicht gezogen erachtet, bleiben daher bei der Amortisation des betreffenden Jahres unberücksichtigt und werden sofort nach Schluß der Ziehung wieder zurückgeworfen.
Die Bekanntmachung der Nummern der ausgeloosten Prioritäts⸗ Obligationen, sowie eine etwaige allgemeine Kündigung erfolgt durch dreimalige Einrücung in die öffentlichen Blätter; die erste Ein⸗ rückung muß mindestens drei Monate vor dem bestimmten Zahlungs⸗ termine stattfinden. B ““ 1
Die Einlösung der ausgeloosten Obligationen geschieht am 1. Oktober des betreffenden Jabres; die Einlösung der gekündigten Obligationen kann sowohl am 1. April als am 1. Oktober jeden Jahres stattfinden. 2 - 8
Die Rückzahlung erfolgt in beiden Fällen nach dem Nennwerthe gegen Auslieferung der Obligationen an deren Präsentanten zu Berlin oder Stettin nach der Wahl der Berechtigten.
Die Verzinsung der Obligationen hört an dem Tage auf, an welchem sie zur Zurückzahlung fällig sind. Wird diese in Empfang enommen, so müssen zunächst die ausgereichten Zinscoupons, welche spater als an jenem Tage verfallen, mit der fälligen Obligation ein⸗ geliefert werden; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der feh⸗ lenden Zinscoupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlosung die⸗ ser Coupons verwendet.
Die im Wege des Tilgungsverfahrens eingelösten Obligationen werden unter Beobachtung der oben wegen der Ausloosung vorge⸗ schriebenen Form verbrannt; diejenigen, welche im Wege der Kündi⸗ gung oder der Rückforderung (cfr. §. 7) eingelöst werden, kann die Gesellschaft wieder ausgeben. . 8 8.
Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem für das Eisenbahn⸗ Uhernchüban bestellten Eisenbahn⸗Kommissariat jährlich Nachweis geführt.
§. 5. Sollen angeblich verlorene oder vernichtete Obligationen amortisirt werden, so wird gerichtliches Aufgebot nach den allgemein gesetzlichen Bestimmungen erlassen. Für dergestalt amortisirte, sowie auch für zerrissene, oder sonst unbrauchbar gewordene, an die Gesell⸗ schaft zuruückgelieferte und gänzlich zu kassirende Obligationen werden neue dergleichen angefertigt. .
Angeblich verlorene oder vernichtete Zinscoupons dürfen nicht amortisirt werden, jedoch soll demjenigen, welcher den Verlust an Zinscoupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (§. 2) bei dem Direkto⸗ rium anmeldet und den sachgehc ten Besitz in glaubhafter Weise dar⸗ thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein gekommenen e gegen Quittung ausgezahlt werden. “
. Die Nummern der zur Zurückzahlung fälligen, nicht zur Einlösung vorgezeigten Obligationen werden während 8 Jahren nach dem Zahlungstermine jährlich einmal von dem Direktorium der Gesellschaft, behufs der Empfangnahme der Zahlung, öffentlich auf⸗ gerufen. Die Obligationen, welche nicht innerhalb eines Jahres nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt werden, sind werthlos, welches von dem Direktorium, unter Angabe der werthlos
ewordenen Nummern, alsdann öffentlich zu erklären ist. Die Ge⸗ sellschaft hat wegen solcher Obligationen keinerlei Verpflichtung mehr; doch kann sie deren gänzliche oder theilweise Bezahlung vermittelst eines, Beschlusses der Generalversammlung aus Billigkeitsrücksichten gewähren. 8 1
§. 7. Außer den im §. 4 gedachten Fällen sind die Inhaber der Obligationen berechtigt, deren Nennwerth in folgenden Fällen von der Gesellschaft in Stettin zurückzufordern: .
a) wenn fällige Zinscoupons, ungeachtet solche gehörig zur Ein⸗
lösung prasentirt worden, durch Verschulden der Gesellschaft länger als drei Monate unberichtigt bleiben; b) wenn durch Verschulden der Gesellschaft der Transportbetrieb 8 ö länger als sechs Monate ganz eingestellt ge⸗ wesen ist; u“ 1
c) wenn die §. 4 festgesetzte Tilgung der Obligationen nicht inne⸗ gehalten wird. 1
In den Fällen zu a. und b. kann das Kapital sofort zurückgefor⸗ dert werden, in dem Falle zu c. ist dagegen eine dreimonatliche Kün⸗ digungsfrist zu beobachten. . .
Das Recht zur Zurückforderung dauert in dem Falle zu a. bis ur Zahlung des betreffenden Zinscoupons, in dem Falle zu b. bis zur
iederherstellung des unterbrochenen Transportbetriebes, das Recht der Kündigung in dem Falle zu c. drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Tilgung der Obligationen hätte erfolgen sollen.
Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Gesellschaft die nicht eingehaltene Amortisation nachholt und zu
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dem Ende binnen längstens drei Monaten nach erfolgter Kündigung die Ausloosung der zu amortisirenden Prioritäts⸗Obligationen nach⸗ träglich bewirrt.
„Bei Geltendmachung des vorstehenden Rückforderungsrechts sind die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen 5 an das gesammte beweg⸗ liche und unbewegliche Vermögen der Gesellschaft zu halten befugt. „S. 8. So lange nicht die gegenwärtig kreirten Prioritätgobliga⸗ tionen eingelöst sind, oder der Eintösungsbetrag gerichtlich deponirt ist, darf die Gesellschaft keines ihrer Grundstücke, welches zum Bahn⸗ körper oder zu den Bahnhöfen gehör!, veräußern; diese Veräußerungs⸗ beschränkung bezieht sich jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und Babhnhöfe befindlichen Grundstücke, auch nicht auf solche, welche inner⸗ halb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder andere juristische Per⸗ sonen zu öffentlichen Zwecken abgetreten werden möchten.
Die Zulässigkeit der Veräußerung wird in diesen Fällen durch eine Bescheinigung des Eisenbahn⸗Kommissariats dargethan.
Eine weitere Aktien⸗Emiltirung oder ein Anleihegeschäft durch Ausgabe von Prioritäts⸗Obligationen darf nur dann erfolgen, wenn den gegenwärtig kreirten, sowie den früher emittirten Prioritäts⸗Obli⸗ gationen für Kapital uno Zinsen das Vorrecht vor den ferner aus⸗ segebenden Aktien oder aufzunehmenden Anleihen vorbehalten und ge⸗ ichert ist.
§. 9. Alle in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen müssen in den Preußischen Staats⸗Anzeiger und, eine andere in Berlin erscheinende Zeitung, in die neue Stettiner Zeitung und in die Ostsee⸗Zeitung zu Stettin eingerückt werden. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so genügt die Bekannt⸗ machung in den anderen bis zur anderweitigen, mit Genehmigung Unseres Handels⸗Ministers zu treffenden Bestimmung; sie muß aber unter allen Umständen jederzeit in einer der zu Berlin erscheinenden Zeitungen erfolgen. 1
Zur Urkunde dieses haben Wir das gegenwärtige Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen In⸗ siegel ausferligen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obli⸗ gationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren.
Die gegenwärtige Urkunde ist durch das Amtsblatt der Regie⸗ rung zu Stettin auf Kosten der Gesellschaft bekannt zu machen und eine Anzeige von der landesherrlichen Genehmigung in die Gesetz⸗ Sammlung aufzunehmen.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 30. Juni 1875.
. S.) 1t Wilhelm. 1 Dr. Achenbach. Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Obligation. Siebente Emission. über 1000 Thaler Preußisch Courant. über 500 Thaler Preußisch Courant. .“ über 200 Tyaler Preusisch Courant. Nr. über 100 Thaler Preußisch Courant. er Obligation hat an die Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗
Camphausen.
Inhaber dies Gesellschaft 8 Eintausend Thaler Preußisch Courant,
Sih . Thaler Preußisch Courant,
Zweihundert Thaler Preußisch Courant,
Hundert Thaler Preußisch Courant zu fordern, als Antheil an dem durch das umstehend beigefügte Aller⸗ höchste Privilegium autorisirten Darlehn.
Die Zinsen mit vier und ein halb Prozent für das Jahr sind gegen Rückgabe der Zinsscheine halbjährlich am 1. April und 1. Oktober bei unserer Gesellschafts⸗Kasse zu erheben.
Direktorium der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Drei Unterschriften.) felischaf (Trockener Stempel.) “
Gegengezeichnet. Der Haupt⸗Kaffen⸗Rendant
II.
Eingetragen Obligationsbuch Fol....
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22 Thlr. 15, SSgr. 1u““ 8 11 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. (Zwanzig Zinsscheine und ein Talon⸗ 4 188 15 Sgr. sch 2 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. Zinsschein Serie .. . . . Nr. .. zur 8 Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Obligation, siebente Emission. —. . . über 1000 Thaler. . über 500 Thaler. 1 „(rrockener Stempel.) 2 8 Nr über 200 Thaler. ö Zweiundzwanzig Thaler fünfzehn Silbergroschen )— Eilf Thaler sieben Silbergrofchen sechs Pfennige er Thaler fünfzehn Silbergroschen Zwei Thaler sieben Silbergroschen sechs Pfennige SAEEeö1ö1ö151565— Gesellschaftskasse zu erheben. 118. Direktorium der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Verjährt am .. ic⸗Ausgefertigt 8. üuüüunterschrift des Controleurs.)
18
11.““
1““ Talonschein . “ zur Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Obligation, siebente Emission. über 1000 Thaler. über 500 Thaler. “ (Trockener Stempel.) Nr. über 200 Thaler. 228 „EheeS Sler. Gegen Rückgabe dieses Talonscheins ist die Fnsscheine nach besonders dazu erlassener hrsffeedereng bei unserer esellschaftskasse entgegen zu nehmen, sofern nicht von dem Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung bei dem unterzeichneten Direk⸗ torium schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung an den Inhaber der Obligation. Stettin, den.. ten. Direktorium der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Ausgefertigt. (Unterschrift des Controleurs.)
Statistische Nachrichten.
Die „Annalen des Deutschen Reichs“ für Gesetzgebung, Verwaltung und Statistik, herausgegeben von Dr. Georg Hirth Leipzig, Verlag von G. Hirth) 1873 Nr. 8 und 9 enthalten die Be⸗ timmungen über den Verkehr mit der Reichspost Geseßf⸗ Reglements und Instruktionen), ferner (Heft 9): definitive Ergebnisse der Volks⸗ zählung und die neue preußische Kreisordnung für die älteren östlichen
Provinzen. ““