1873 / 175 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jul 1873 18:00:01 GMT) scan diff

dieselben unmittelbar für technische oder ausbilden. Berlin, den 10. Juli 1873. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.

industrielle 8 Berufsz eruf weige

Königreich Preußen. W

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Mitbesitzer des Rittergutes Fürstenberg, Hauptmann a. D. von Hochwaechter, zum Landrathe des Kreises Moers zu ernennen; sowie

Den Rechsanwalt und Notar Hugo Westermann und den Kaufmann Heinrich Erdmann zu Mülheim a. d. Ruhr, der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung getroffenen Wahl gemäß, als unbesoldete Beigeordnete der genannten Stadt für die gesetzliche sechsjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Archivar am Staatsarchiv zu Marburg, Privatdozent Dr. Christian Wilhelm Michael Grein ist zugleich zum außerordentlichen Professor der philosophischen Fakultät der Uni⸗ versität daselbst ernannt worden.

Am Gymnasium in Ohlau ist die Beförderung der Lehrer Dr. Lampe und Dr. Peter zu Oberlehrern genehmigt worden.

An der Realschule in Bromberg ist die Beförderung des ordentlichen Lehres Max Engelhardt zum Oberlehrer geneh⸗ migt worden.

Die praktischen Aerzte Sanitäts⸗Rath Dr. von Buenau zu Colberg und Dr. Liedke zu Bublitz sind zu Kreis⸗Physikern der Kreise Colberg⸗Coerlin resp. Bublitz und die praktischen Aerzte Dr. Lebram zu Coeslin und Dr. Friedlaender zu

Blublitz sind zu Kreis⸗Wundärzten der Kreise Coeslin resp. Blublitz ernannt worden. .

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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗Gesellschaft ist bezüglich des diesseitigen Staatsgebiets die Erlaubniß zur Anfertigung ggenereller Vorarbeiten für eine Eisenbahn von Wittenberg über 8 Püben nach Leipzig ertheilt worden.

Dem Mechaniker Ernst Kuhlo zu Stettin ist unter dem 23. Juli 1873 ein Patent:

auf einen Kompaß, soweit derselbe nach der vorgelegten Zeich⸗ nung und Beschreibung als neu und eigenthümlich erkannt ist, ohne Jemanden in der Benutzung bekannter Theile zu be⸗ schränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden. Der bisherige Königliche Kreisbaumeister Franz Wesphal Hamm ist zum Königlichen Bau⸗Inspektor ernannt und dem⸗ selben die Bau⸗Inspektorstelle zu Hagen verliehen worden.

ö Preußische Bank. ee1I1I114“ der Preußischen Bank vom 23. Juli 1873. Aktiva. 1) Geprägtes Geld und Barren .. Thlr. 238,585,000 2) Kassen⸗Anweisungen, Privat⸗Bankno und Darlehnskassenscheine . . . .. 5, 096,000 9) Wrechsel 175,835,000 4) Lombard⸗Bestände .. . . . .. 24,169,000 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen 1.A“*“ 1 3,353,000 Passiva.

6) Banknoten im Umlauf.. 7) Depositen⸗Kapitalien.. 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und

Privatpersonen, mit Einschluß des Giro⸗

AV—“ 111,488,000 Berlin, den 26. Juli 1873.

Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.

v. Dechend. Boese. Gallenkamp. Herrmann.

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. . Thlr. 272,342,000 28,729,000

2. . . .

Koch.

Angekommen: Der Präsident des Haupt⸗Bank⸗Direk⸗ toriums von Dechend aus der Schweiz.

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Universität zu Breslau im Sommer⸗Semester 1873.

8 Im Winter⸗Semester 1872/73 waren immatrikulirt 962. Davon sind abgegangen 147, es sind demnach geblieben 815. In diesem Semester sind hinzugekommen 161, die Gesammtzahl der imma⸗ trikulirten Studirenden beträgt daher 976 Die katholisch⸗theologische Fakultät zählt Preußen 108, Nichtpreußen 1, zusammen 109. Die evangelisch⸗theologische Fakultät zählt Preußen 49, Nichtpreußen —, zusammen 49. Die juristische Fakultät zählt Preußen 297, Nicht⸗ preußen 5, zusammen 302. Die medizinische Fakultät zählt Preußen 172, Nichtpreußen 2, zusammen 174. Die philosophische Fakultät zählt: a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 320, b. reußen mit dem Zeugniß der Nichtreife nach §. 35 des Prüfungs⸗Reglements vom 4. Juni 1834 1, c. Preußen ohne Zeuagniß der Reife nach §. 36 desselben Reglements 9, d. Nichtpreußen 12, zusammen 342. Summa 976. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt: 1) nicht immatrikulirte Pharmazeuten 39, 2) nicht immatrikulirte Oekono⸗ men ꝛc. 7, die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer ist 46. Es nehmen folglich an den Vorlesungen Theil 1022.

Die heut ausgegebene Nr. 8 der Allgemeinen Ver⸗ loosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Aachen⸗Düsseldorfer, Aachen⸗Mastrichter, Altona⸗Kieler, Bergisch⸗Märkische, Bremische West⸗, Brest⸗Grajewo⸗, Cöln⸗Crefelder, Dortmund⸗Soester, Düsseldorf⸗Elberfelder, Kaiserin Elisabeth⸗, Ober⸗ schlesische, Ruhrort⸗Crefeld⸗Kreis⸗Gladbacher Eisen⸗ bahn⸗Obligationen ꝛc.; Aken⸗Rosenburger Deichverband⸗Ob⸗ ligationen; Angerburger, Danziger Land⸗, Friedländer, Fürstenthumer, Glogauer, Greifswalder, Heiligen⸗ beiler, Johannisburger, Niederunger, Schrimmer, Sensburger Kreis⸗Obligationen; Bazar⸗Gesellschaft, Aktien; Braunsberger, Hallesche, Krotoschiner, Langen⸗ salzaer, Ostrowoer, Posener, Quedlinburger, Wies⸗ badener Stadt⸗Obligationen; Bremer Courant⸗Anleihe von 1859; Erft⸗Niederung, Meliorations⸗Genossenschafts⸗Obligatio⸗ nen. Kurhessisches (vorm.,) Staats⸗Lotterie⸗Anlehen de 1845. Lombardisch⸗Venetianische Anlehen; Madrider Stadt⸗ Anleihe de 1868; Magdeburg⸗Rothensee⸗Wolmirstedter Deichverband⸗Obligationen; Niers⸗ und Nordkanal⸗Niede⸗

8 11.“; * 8 1 1 9 ö 1 4

rungen, Genossenschafts⸗Obligationen; Kus s is ch e 1. innere 5 pEt.

Prämien⸗Anleihe.

Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vierteljährlich durch alle Postanstalten zu beziehen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 2 Sgr.

Zur Beantwortung mehrfacher Anfragen wird bemerkt, daß die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle dem Reichs⸗ ꝛc. Anzeiger nicht beigefügt wird, sondern nur mittelst besonderen Abonnements bezogen werden kann.

2 2 AMiicchtamtliches. 8 Deutsches Reich. ““

Preußen. Berlin, 26. Juli. Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Sachsen sind heute Morgen mittelst Dampfschiffs von Coblenz abgereist. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin begleitete Ihre Hohen Gäste bis Lahnstein.

Gestern besuchten Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Sachsen Se. Majestät den Kaiser und König in Ems und besichtigten Abends mit Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin die Festung Eyenbreitstein.

Heut Nachmittag treffen Se. Majestät der Kaiser und König im Residenzschloß zu Coblenz ein.

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Bis zum 5. Juli d. Is. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 620,777,600 Mark und in Zehnmarkstücken 126,662,630 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 6. bis 12. Juli d. J. sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 5,561,820 Mark, in Hannover 1,954,780 Mark, in Frankfurt a. M. 3,110,220 Mark, in München 1,672,920 Mark, in Stuttgart 945,140 Mark, in Karlsruhe 548,260 Mark und in Darmstadt 250,000 Mark.

Die Gesammt⸗Ausprägung stellt sich daher bis zum 12. Juli d. Is. auf 761,483,370 Mark, wovon 634 820,740 Mark in und 126,662,630 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.

Auf Grund des §. 16. der Gewerbe⸗Ordnung vom 21. Juni 1869 hat der Bundesrath vorbehaltlich der Geneh⸗ migung des nächstfolgenden Reichstages beschlossen, das in diesem §. 16 enthaltene Verzeichniß konzessionspflichtiger Anlagen auf opfen⸗Schwefeldörren, Asphaltkochereien und Pechsiedereien, 1 sie außerhalb der Gewinnungsorte des Materials errichtet werden, Strohpapierstoff⸗Fabriken und Darmzubereitungs⸗Anstalten auszudehnen.

Aus Anlaß der Eröffnung des Betriebes auf der Strecke von Gennep bis Goch der nordbrabant⸗deutschen Eisenbahn ist das Königlich preußische bisherige Steueramt zu Goch in ein Neben⸗Zollamt I. Klasse umgewandelt, auf den Bahnhof verlegt und mit der Befugniß zur Abfertigung der auf den Eisenbahnen ein⸗ und ausgehenden Waarensendungen nach Maßgabe der in den §§. 63, 64, 66 bis 71 des Vereins⸗Zollgesetzes getroffenen Bestimmungen, sowie zur Gestattung von Aus⸗ und Umladungen der auf den Eisenbahnen unter Wagenverschluß beförderten Güter (§. 65 des Vereins⸗Zollgesetzes) ausgestattet worden.

Beim Hauptzoll⸗Amte Prostken ist eine öffentliche Niederlage erfichtet worden.

Während des Aufenthalts des Ertrazuges Sr. Majestät des Kaisers von Rußland am 24. d. Mts. auf Bahnhof Schneidemühl wurde ein Achsschenkelbruch an der Vorderachse des sechsrädrigen Kaiserlichen Salonwagens entdeckt, welcher zu dem Kaiserlichen Separattrain der Warschau⸗ Wiener Eisenbahn gehört.

Bei der Ankunft auf Bahnhof Kreuz hatte man wahr⸗ genommen, daß das Achslager des betreffenden Achsschenkels etwas warm gelaufen war. Dasselbe wurde deshalb von den, den Zug begleitenden russischen und preußischen Wagenbeamten gründlich revidirt und geölt, und da sich hierbei weitere Anstände nicht ergaben, die Fahrt nach Schneide⸗ mühl fortgesetzt. Hier fand man jedoch das Achslager, ein sogenanntes fest verschlossenes von besonderer Konstruktion, so heiß gelaufen, daß das Aussetzen des Wagens und ein Aus⸗ einandernehmen des Achslagers erforderlich erschien, um auch das Lagerfutter und den Achsschenkel untersuchen zu können. Hierbei ergab sich, daß der Achsschenkel ¼ Zoll vom Bunde entfernt gebrochen war.

Eine genauere Untersuchung der Achse, welche aus Bündel⸗ eisen besteht, ist angeordnet.

Der Extrazug wurde mit einer Verspätung von ¾ Stunden weiter befördert.

Der Inspecteur der 2. Artillerie⸗Inspektion, General⸗ Major von Bülow hat sich, behufs Besichtigung des Schleswig⸗ Holsteinschen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 9, Corps⸗Artillerie, des Schleswigschen Fuß⸗Artillerie⸗Bataillons Nr. 9, der See⸗ Artillerie⸗Abtheilung, der 4. Feld⸗Artilleri⸗Brigade und des Brandenburgischen Fuß⸗Artillerie⸗-Regiments Nr. 3 (General⸗ Feldzeugmeister) zunächst nach der Lockstädter Haide (Provinz Holstein) auf Dienstreisen begeben.

Der General⸗Major und Inspecteur der 2. Ingenieur⸗ Inspektion Dietrich ist von der vor einiger Zeit unternom⸗ menen Dienstreise nach der Provinz Sachsen, behufs Inspizirung der dortigen Festungen, sowie der Pionier⸗Bataillone Nr. 3 und 4 hierher zurückgekehrt.

Breslau, 25. Juli. Vom 23. zum 24. Juli list weder ein Erkrankungs⸗ noch ein Todesfall an der Cholera polizeilich gemeldet worden. 3 Personen befinden sich noch in ärztlicher Behandlung. Bis zum etwaigen Eintreten fernerer Erkrankungs⸗ fälle werden die bisher täglich erfolgten öffentlichen Nachweisun⸗ gen eingestellt werden.

Bayern. München, 24. Juli. Heute Morgen sind die 1., 2. und 3. reitende Batterie des 3. Feld⸗Art.⸗Regt. auf das Lechfeld abgerückt, um daselbst die Hauptübungen vorzunehmen. Commandeur derselben ist Oberst⸗Lieutenant v. Will. Der Marsch geht über Bruck und Landsberg. Gestern sind von demselben Regimente 6 Fußbatterien unter Major v. Hellingrath heses abgegangen. Die Uebungen werden 3 Wochen dauern. ie dritten Bataillone des Inf.⸗Leib⸗Regts. und des 2. Inf.⸗Regts. Kronprinz werden am 31. d. M. nach Bruck verlegt werden.

Seit der Rückkehr des Staats⸗Ministers v. Pfeufer aus dem Urlaube haben im Staats⸗Ministerium des Innern fast täg⸗ lich Sitzungen zum Zwecke der Vorberathung und Feststellung verschiedener für den nächsten Landtag bestimmter Gesetzes⸗

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orl sefunden. Diese Berathungen sind nunmehr be⸗ endet und die betreffenden Entwürfe an die Kreisregierungen zur gutachtlichen Aeußerung gesandt worden.

Baden. Karlsruhe, 24. Juli. Das Gesetzes⸗ und Verordnungsblatt Nr. 14 vom 23. d. enthält 1) eine landes⸗ herrliche Verordnung: die Organisation der Handelsgerichte be⸗ treffend; 2) eine Bekanntmachung des Ministeriums des Groß⸗ herzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen: die Be⸗ zahlung der Telegraphengebühren in Strafsachen betreffend.

Hessen. Darmstadt, 25. Juli. (D. Z.) Die Zweite Kam⸗ mer der Stände fuhr in ihrer gestrigen 37. Sitzung in der Berathung des Volksschulgesetz⸗Entwurfes fort und erledigte die Art. 11 bis 19. Art. 11 über die Schulgebäude wurde mit einem Amendement Matty⸗Metz, wonach in Gemeinden unter 2000 Einw. die Lehrerwohnung in Natur zu stellen ist, und einem Antrag Heinzerling, wonach bei Vorhandensein eines Schul⸗ gutes dem Lehrer auch die nöthigen Oekonomiegebäude zu ge⸗ währen sind, angenommen. Art. 12, über die Lehrgegenstände und den Unterrichtsplan, wurde nebst einem Antrage des Aus⸗ schusses, wonach der Unterricht durch Verwendung der Kinder zu kirchlichen Zwecken nicht unterbrochen werden darf, und einem Antrage des Abg. Heinzerling, wonach die Kinder wider den Willen ihrer Eltern oder Vormünder nicht zum Mitgehen bei Leichenbegängnissen oder zum Kirchenbesuche außer den in dem Lehrplan festgesetzten Fällen gezwungen werden können, ange⸗ nommen. Die Art. 13, 14 und 15 über die Lehrmittel, die Schulzeit und die Schulzucht wurden unverändert angenommen, ein Antrag Metz⸗Matty, auch die Ortsschulvorstände bei An⸗ schaffung der Lehrmittel zu hören, abgelehnt. Der Art. 16 über die Fortbildungsschulen wurde mit einem Antrag des Aus⸗ schusses, wonach solche für die Gemeinden obligatorisch sein sollen, und nur zeitweise Ausnahmen stattfinden sollen, und einem Amendement Goldmann⸗Heinzerling, wonach auch für mehrere Gemeinden eine Fortbildungsschule bestehen kann und alle Fort⸗ bildungsschulen gemeinschaftliche Gemeindeschulen sein sollen, bei denen auch auf die Konfession des Lehrers keine Rücksicht ge⸗ nommen werden soll, angenommen. Ein Antrag des Abg. Büchner, die weiblichen Fortbildungsschulen für obligatorisch zu erklären, fiel ebenso wie ein Antrag des Abg. Edinger, die weib⸗ lichen Fortbildungsschulen nicht nach dem Ermessen der Ge⸗ meinde⸗ und Schulvorstände (System des Entwurfs), sondern dem der Kreisschulkommissionen einzuführen und in allen Fortbildungsschulen den Unterricht unentgeltlich zu erthei⸗ len. Art. 17 über den Unterricht in der Fortbildungsschule (in Abendstunden während des Winters) u. s. w. wurde ange⸗ nommen. Ebenso wurde Art. 18 über die sogenannten er⸗ weiterten Volksschulen angenommen, jedoch die Frage über deren Verhältniß zu der Fortbildungsschule noch nicht entschieden. Art. 19, über die Schulpflicht, wurde unverändert angenommen, ausgenommen eine Bestimmung, wonach die Eltern solcher Kin⸗ der, bezüglich deren Konfession in der Schule Religionsunter⸗ richt nicht ertheilt wird, für einen anderweiten Religionsunter⸗ richt ihrer Kinder Sorge tragen sollen; dieser Satz wurde ge⸗ strichen. Ein Antrag des Abg. Scriba, auf Ausdehnung des Schulzwangs auf Theilnahme aller taubstummen Kinder an dem Unterricht an den Taubstummenanstalten, wurde abgelehnt.

Lübeck, 24. Juli. (H. N.) Der nach seiner verfassungsmäßig stattgehabten Ergänzung zur Hälfte durch Neuwahlen aus der Bürgerschaft gestern zuerst wieder versammelte Bürgeraus⸗ schuß nahm zunächst die Wahl seiner Vorsitzenden für ein Jahr vor. Zum Wortführer wurde der von der Wortführung in der Bürgerschaft jetzt zurückgetretene Richter am Obergericht Dr. A. Priess erwählt, zu dessen Stellvertretern die Herren J. C. Fehling und J. von Borries. Der am Montag in der Bürger⸗ schaft gestellte und von dieser zur nähern Erwägung an den Bürgerausschuß verwiesene Antrag auf Einführung des Reichs⸗ münzgesetzes im lübeckischen Staate mit dem 1. Januar 1874 stand auf der heutigen Tagesordnung des Bürgerausschusses und wurde zunächst zur Begutachtung durch eine Kommission aus drei Mitgliedern gestellt. Der betreffende Antrag ist übri⸗ gens von der Bürgerschaft nicht direkt angenommen, sondern zur Erwägung des Bürgerausschusses verwiesen worden. Dies ist der verfassungsmäßige Weg, den ein aus der Mitte der Bürgerschaft gestellter Antrag nehmen muß. Wenn der Bürgerausschuß zustimmt, gelangt der Antrag von diesem aus unmittelbar an den Senat.

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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 24. Juli. von Württemberg ist am 22. d. M. in Ischl angekommen.

25. Juli. (W. T. B.) Der russische Großfürst Con⸗ stantin Nikolajewitsch trifft zum Besuche der Weltausstel⸗ lung morgen hier ein. Der Ankunft des Kronprinzen Al⸗ bert von Sachsen und des Großherzogs von Hessen⸗ Darmstadt wird in den ersten Tagen der nächsten Woche ent⸗ gegengesehen.

Schweiz. Bern, 23. Juli. Der Ständerath hat die Berathung der Anträge, betreffend Abänderung des Bundes⸗ gesetzes über die Organisation und den Geschäfts⸗ gang des Bundesrathes, beendigt. Nach den nun vom Ständerathe genehmigten Bestimmungen, welche am 1. August in Kraft treten, liegt den einzelnen Departements in Zukunft die Vorberaͤchung und Besorgung folgender Geschäfte ob:

Departement des Innern:

1) Die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse über die Organi⸗ sation und den Geschaftsgang der Bundesbehörden. 2) Ueberwachung der Bundeskanzlei und der Archive. 3) Die Grenz⸗ und die Gebiets⸗ verhältnisse der Kantone unter sich. 4) Die eidgenössische Universität und die polytechnische Schule. 5) Die freie Ausübung des Gottes⸗ dienstes der anerkannten christlichen Konfessionen und die Handhabung der öffentlichen Ordnung und des Friedens unter den Konfessionen. 6) Das Maß⸗ und Gewichtswesen. 7) Die Gesundheitspolizei bei ge⸗ meingefährlichen Seuchen. 8) Die Statistik der Schweiz. 9) Das Bauwesen mit Anschluß der Eisenbahnen.

Finanz⸗ und Zoll⸗Departement:

a. Im Finanzwesen: 1) Die organischen Bestimmungen über die Form der Finanz⸗ und Kassaverwaltungen. 2) Die Verwaltung der eidgenössischen Fonds, sowie die Vorkehren für Darlehen und deren Ueberwachung. 3) Die Aufsicht über die Staatskasse und das ge⸗ sammte Rechnungswesen der Eidgenossenschaft. 4) Das Münzwesen. 5) Die Pulververwaltung. 6) Die Maßnahmen, betreffend die Be⸗ stimmung der Geldskala und allfälliger Beiträge der Kantone an die Ausgaben der Eidgenossenschaft. 7) Die Ausfertigung des jährlichen Voranschlags und der Bundesrechnung. b. Im Zollwesen: 1) Regu⸗ lirung des Zollwesens und Ausmittlung der Zollentschädigungssummen an die Kantone für diejenigen Berechtigungen, welche vom Bunde übernommen worden; 2) Ueberwachung der den Kantonen zum Fort⸗ bezug überlassenen Gebühren; 3) Bezug der Grenzzollgebühren und Stellung gehöriger Ausweise; 4) Zollverträge mit dem Auslande.

Eisenbahn⸗ und Handels⸗Departement:

2a. Im Eisenbahnwesen: 1) Die Konzessionirung von Eisenbahnen.

1“ Der König

2) Die Ueberwachung der allseitigen genauen Erfüllung der gesetzlichen und konzessionsmäßigen Verpflichtungen Seitens der Eisenbahngesell⸗ schaften. 3 Eisenbahnanschlußverträge mit dem Auslande. b. Im 1) Beförderung des Handels⸗ und Gewerbswesens im

llgemeinen, wozu der Verkehr mit den Handelskonsuln, soweit der⸗ selbe sich auf den Handel bezieht, gehört. 2) Handhabung des freien Verkehrs im Innern der Schweiz. 3) Handelsverträge mit dem Aus⸗ lande. 4) Ausstellungen im In⸗ und Auslande. 5) Uebersichtliche Ausmittlung des Handels der Schweiz. 6) Beaufsichtigung des Be⸗ zuges der den Kantonen bewilligten Verbrauchssteuern.

Post⸗ und Telegraphen⸗Departement:

a. Im Postwesen: 1) Die Organisation der gesammten Postver⸗ waltung. 2) Die Leitung und Ueberwachung des Postdienstes in allen seinen Zweigen. 3) Die Abschließung von Fahr⸗ und Lieferungsver⸗ trägen aller Art. 4) Die Anschaffung und der Unterhalt des erfor⸗ derlichen Postmaterials. 5) Die Postverträge mit dem Auslande. 6) Die Ausmittelung der Entschädigungen an die Kantone und an Privaten für Abtretung des Postwesens an den Bund. b. Im Tele⸗ graphenwesen: 1) Die Organisation der gesammten Telegraphenver⸗ waltung. 2) Die Erstellung der telegraphischen Verbindungen. 3) Die Leitung und U berwachung des Telegraphendienstes in allen seinen Zweigen. 4) Die Telegraphenverträge mit dem Auslande.

Belgien. Brüssel, 25. Juli. (W. T. B.) Die Depu⸗ tirtenkammer hat nach mehrtägiger Debatte heute den Gesetz⸗ entwurf, betreffend den Gebrauch der flamändischen Sprache vor den Strafgerichten, mit mehreren Amendements angenommen, durch welche in bestimmten einzelnen Fällen der fakultative Ge⸗ brauch der flamändischen Sprache für zulässig erklärt wird.

Großbritannien und Irland. London, 24. Juli. Dem „HGHlobe“ zufolge wird die Vermählung des Prinzen Alfred mit der Großfürstin Marie im September in St. Petersburg wahrscheinlich im Beisein der Königin gefeiert werden.

Das Unterhaus hielt, wie üblich am Dienstag, zwei Sitzungen. In der Nachmittagssitzung bildete die Vorlage, be⸗ treffend Amendirung des Unterrichtsgesetzes, den Hauptgegenstand der Berathung. Ehe das Haus in die Spezialdebatte über diese Maßregel treten konnte, stellte Dixon (Birmingham) eine Reso⸗ lution, welche keine Amendirung der Akte für befriedigend er⸗ klärte, die nicht den Schulbesuch, sowie die Bildung von Schul⸗ behörden in ganz England und Wales obligatorisch mache und ermangele, die gegen den 25. Paragraphen erhobenen Einwände zu beseitigen. Von Forster im Namen der Regierung bekämpft, wurde diese Resolution aber mit 129 gegen 45 Stimmen vom Hause abgelehnt. Ebenso wurde ein Antrag von Candlish auf Streichung der §§. 17 und 25 des ursprünglichen Schulgesetzes von 1870 verworfen, nachdem der Premier⸗Minister Gladstone erklärt hatte, daß die beiden Paragraphen zusammen stehen oder fallen müßten. §. 3 der Vorlage wurde hierauf genehmigt.

In der Nachtsitzung gelangte zunächst die Vorlage, betreffend Organisation eines obersten Gerichtshofes (Supreme Court of Judicature Bill), zur dritten Lesung, in Folge dessen sie vor⸗ behaltlich der Königlichen Sanktion Gesetzeskraft besitzt. Die Spezialdebatte über die Bill, betreffend Amendirung des Schul⸗ gesetzes, wurde hierauf wieder aufgenommen und ohne wesent⸗ liche Diskussion erledigt. Mehrere neue Paragraphen wurden abgelehnt, andere bis zur nochmaligen Berathung der Vorlage

ertagt.

Vom Cap der guten Hoffnung liegen durch den am 23. d. M. in Southampton gelandeten Postdampfer „Celt“ bis zum 25. Juni reichende Nachrichten vor. Der Gesetzentwurf für die Reform des legislativen Raths, welchen die gesetzgebende Versämmlung mit großer Majorität angenommen hatte, wurde von ersterer Körperschaft durh die den Ausschlag gebende Stimme es Präsidenten verworfen. Auf den Diamantfeldern werden Diamanten noch immer in lohnenden Quantitäten gefunden, aber viele der Digger sind nach den Transvaalschen Goldfeldern ab⸗ gezogen. 3 2

Frankreich. Paris, 24. Juli. Der Kriegs⸗Minister hat folgendes Rundschreiben an die kommandirenden Gene⸗ ale gerichtet:

General! Nach den Berichten, welche der Minister des Innern aus England, Belgien und der Schweiz erhalten, sollen Sendlinge der Internationale in die Haupt⸗Arbeiter⸗Mittelpunkte gesandt werden, um eine allgemeine Arbeitseinstellung hervorzurufen; Agenten sollen

auch versuchen, sich zum Zwecke der Propaganda mit den Soldaten

der Garnisonen in den industriellen Departements und an den Orten, wo Marine⸗Werkstätten sind, in Verbindung zu setzen. Mein Kollege hat diese Mittheilungen den Präfekten der betreffenden Departements zugesandt und ihnen die Weisung ertheilt, die Freiden, welche sich mit den Arbeitern oder den Soldaten in Verbindung zu setzen suchen, scharf überwachen zu lassen. Ich bitte Sie, Ihrerseits die Ueber⸗ wachung der unter Ihrem Befehle stehenden Truppen zu verdoppeln und Ihre Unterstützung der Civilbehörde zu gewähren, um die Aus⸗ führung der von ihr zur Vereitelung der in Rede stehenden Umtriebe ergriffenen Maßregeln zu sichern. Empfangen Sie, General ꝛc. Der Kriegs⸗Minister: du Barrail.

Die mit Großbritannien und Belgien abgeschlos⸗ enen Handelsverträge sind heute in der Nationalversamm⸗ lung auf den Tisch des Hauses niedergelegt worden.

25. Juli. (W. T. B.) Unter den in der gestrigen Sitzung der Nationalversammlung erledigten Gesetzentwürfen be⸗ findet sich auch das Armeereorganisationsgesetz, welches in dritter Lesung angenommen wurde.

Die Vertagung der Nationalversammlung tritt, wie die „Agence Havas“ meldet, wahrscheinlich erst am nächsten Mittwoch ein. 1

Nach aus Mezisres hierher gelangten Nach⸗ richten hat in der vergangenen Nacht unter der dortigen Bevölkerung eine unruhige Bewegung stattgefunden, bei der man zahlreiche Hochs auf Thiers ausbrachte, aber auch Hochs auf Gambetta und die Kommune hörte. Der Thätigkeit und Umsicht der Polizei, welche indeß einige Angriffe auf die Menge machen mußte und verschiedene Verhaftungen vornahm, gelang es, die Ruhe wiederherzustellen.

Versailles, 25. Juli. (W. T. B.) Die National⸗ versammlung beschloß heute die Aufhebung des Gesetzes über die Besteuerung der Rohstoffe und erledigte einige andere Gesetz⸗ vorlagen von untergeordneter Bedeutung. Der Deputirte Rou⸗ vier beantragte die Aufhebung der Flaggenzuschlagsteuer, und die Versammlung beschloß die Dringlichkeit für diesen Antrag und faßte ferner den Beschluß, nicht eher auseinander und in die Ferien zu gehen, als bis über die Handelsverträge und die Flaggen⸗ zuschlagsteuer entschieden sei. Unter solchen Umständen gewinnt es immer mehr an Wahrscheinlichkeit, daß der Vertagungstermin noch um einige Tage verschoben wird; die Entscheidung darüber dürfte morgen erfolgen.

Spanien. Nach aus carlistischer Quelle stammenden Nach⸗ richten hätte die aus den sogen. Intransigentes bestehende Minorität der Cortes sich dafür entschieden, nach Karthagena überzusiedeln und mit Hülfe von Contreras der Madrider Re⸗ gierung gegenüber eine besondere Regierung zu bilden.

Nach aus Barcelona eingegangenen Meldungen wären alle durch Freixa zum Uebergang zu den Carlisten verleiteten Gensd’armen unter Freudenbezeugungen der Bevölkerung dorthin zurückgekehrt, der Kommandant und ein Oberst⸗Lieutenant der Civilgarde wären von den Freiwilligen gefangen genommeu worden, nur Freixa selbst und seinem Sohne wäre die Flucht gelungen.

In Malaga ist es, wie der „Agence Havas“ telegraphirt wird, unter den beiden republikanischen Fraktionen, welche sich dort die Herrschaft streitig machen, bereits zu blutigen Zusammen⸗ stößen gekommen. Die Carlisten haben das Fort Lizarraga genommen. .

Italien. Rom, 25. Juli. (W. T. B.) In dem heutigen Konsistorium sind vom Papste 22 Bischöfe er⸗ nannt worden, nämlich 5 italienische, 5 französische (die Bischöfe von Aix, Chambery, Tarbes, Nevers und Amiens), ferner die Bischöfe von Buenos⸗Ayres, Szathmar und Erlau (Ungarn), Perth (Australien), Waterford (Irland), Adelaide (Australien) und außerdem 6 Bischöfe in partibus infidelium.

Turin, 25. Juli. (W. T. B.) Der Schah von Per⸗ sien wird am Sonntage über den Brenner nach Wien ab⸗ reisen.

Türkei. Konstantinopel, 26. Juli. (W. T. B.) Ein⸗ gegangene amtliche Nachrichten konstatiren die Abnahme der Cholera in den Donaugegenden. Man nimmt an, daß die Quarantäne für die von der Donau kommenden Provenienzen baldigst aufgehoben werden wird.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 24. Juli. Die Großfürsten Constantin und Dmitri Constanti⸗ nowitsch sind am 20. d. M. Nachmittags auf der Schrauben⸗ korvette „Warjäg“ unter der Flagge des Admirals Baron May⸗ dell in Reval eingetroffen. Außer dem „Warjäg“ ankerten im Laufe des gestrigen Tages auf der Rhede daselbst die Segel⸗ korvette „Giljäk“, die Korvetten „Almas“ und „Wojewoda“ und die Kaiserliche Jacht „Sabowa.“

Die „St. Petersburger Ztg.“ giebt noch folgende Ein⸗ zelheiten aus dem am 19. d. M. eingetroffenen Bericht des General⸗Adjutanten von Kaufmann über die der Einnahme von Chiwa unmittelbar vorangegangenen Ereignisse:

Am 10. Juni wurden Truppentheile beider Detachements (des Orenburger und Mangvyschlakschen), und zwar zwei Compagnien, vier Ssotnien und zwei Geschütze, an der Stadt vorüber den Truppen des Turkestanschen Detachements entgegengesandt. Das ganze Detachement dorthin zu dirigiren, hielt General⸗Lieutenant Werewkin bei dem der⸗ zeitigen Stand der Dinge und mit der großen Anzahl Verwundeter eee ; Die Batterieen mit der Bedeckung blieben in ihrer

osition.

Schon vorher hatte General⸗Lieutenant Werewkin erfahren, daß in der Stadt ein erbitterter Kampf der Parteien vor sich gehe, daß inmitten der vollkommensten Anarchie die Turkmenen und andere den Interessen der Stadt fernstehende Eindringlinge die Oberhand gewon⸗ nen, zund daß nach der Abreise des Chans mit seinen nächsten Ver⸗ trauten die Macht seines Oheims Seid⸗Emir⸗Ul⸗Umara, der den Chan vertrat, keine genügende Garantie für die Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen bot. Gleichzeitig lief von dem Vortrab die Meldung ein, daß der Feind sich zum Widerstand bereit mache und das Geschützfeuer von der Festungsmauer nicht einstelle. Auf die Nachricht, daß General⸗Adjutant von Kauf⸗ mann mit den vereinigten Truppen aller drei Detachements noch an demselben Tage in die Stadt einzuzieben beabsichtigte, und in Vor⸗ aussicht der Möclichkeit, daß in der Stadt aus diesem Anlaß Wirren entständen, ertheilte General Lieutenant Werewkin dem Obersten Con⸗ stantinowitsch die Genehmigung, sich der Stadtmauern für den Fall zu bemächtigen, daß dieses bei genauer Beobachtung der Vorgänge in der Stadt nothwendig sein sollte, um für die ungehinderte Besetzung derselben eine hinreichende Garantie zu haben.

Am Morgen des 0. Juni wurde auf Anordnung des Obersten Constontinowitsch die Aufführung einer Breschbatterie für 2 Geschütze in einer Entfernung von 250 Schritten von der Stadtmauer in An⸗ griff genommen. Die Batterie war unter der Leitung des Stabs⸗ kapitäns Ssedjakin gegen 10 Uhr beendigt, und bald darauf wurde das Feuer aus derselben eröffnet. Nach 24 Schüssen hatten die Mauer und das Thor Oeffnungen, durch welche ein einzelner Mensch hindurch⸗ gehen konnte. Gleichzeitig verhinderten zwei zu beiden Seiten der Ge⸗ schütze zerstreute Compagnien und eine Mörserbatterie den Feind, von den Zinnen Falkonetschüsse abzufeuern. Als Oberst⸗Lieutenant Sskobelew die Bresche im Thor bemerkte, ließ er die 8. Compagnie des Ssa⸗ murskischen und die 4. Compagnie des Orenburger Linienbataillons um Sturm vorgehen, und nachdem diese 250 Schritte unter dem

euer des Feindes durchlaufen, bemächtigten sie sich augenblicklich des Walles und dreier Geschütze.

Oberst⸗Lieutenant Sskobelew war der erste, der durch die Bresche drang; ihm folgte der ihm als Gehülfe zukommandirte Adjutant Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Wladimir Alexandrowitsch, Lieu⸗ tenant Graf Schuwalow, und diesem der Kapitän Assejew. Unter

Kapitän Assej w genommen, zwei Geschütze von der 4. Compagnie des 2. Orenburger Linienbataillons, davon das erstere vom Kapitän Chlysstow. Der Jessaul Fürst Imeretinski erstieg auf einer inzwischen herbeigebrachten Leiter mit 15 Kosaken das Thor und pflanzte daselbst das Fähnchen der 2 Orenburger Ssotnia auf.

Feind vom Friedhofe aus eine Salve abfeuerte und mit dem Rufe „Alaman“

wundet. Inzwischen aber gelang es nach großen Anstrengungen, die Thore auszubrechen, und ein Zug Artillerie unter dem Befehl des Lieutenants Sstaschewski wurde in die Stadt geführt. Die Truppen rückten nun in verschiedenen Richtungen vor, es wurden einige Kartät⸗ schenschüsse und zwei Raketen abgefeuert, um die Straßen von den auf die Truppen schießenden bewaffneten Haufen zu saubern.

der Feindseligkeiten ein. An Verlusten hatten wir an diesem Tage einen verwundeten Ober⸗Offizier, den Fähnrich Saborski und 10 ver⸗ wundete Gemeine, davon drei schwer. 3

Um zu erklären, was den Oberbefehlshaber der Expeditions⸗ truppen zur Einstellung der Feindseligkeiten gegen die Residenz des Chanats bewog, müssen wir uns zu dem wenden, was im Turkestan⸗ schen Detachement nach der Einnahme von Chasar⸗asp, am 23. Mai vorging.

öö das Turkestansche Detachement bekanntlich zwischen

Scheich⸗aryk und Chasar⸗asp Stellung genommen hatte, verweilte es daselbst am 5., 6. und 7. Juni. In diesen Tagen wurde ein Wagen⸗ train von mindestens 500 Wagen formirt, und am 8. Juni Morgens rückten die Turkestanschen Truppen in der Stärke von 12 Compagnien, 12 Geschützen, 3 Ssotnien und einer Raketen⸗Division auf dem Wege nach Chiwa vor. 88

Den 68 Werst langen Weg bis zur Stadt legten die Truppen im Laufe des 8 und 9. Juni zurück, und am 10. Juni um 8 Uhr Morgens machten sie 2 Werst von der Stadtmauer Halt. Der ganze Weg der Truppen war vom Feinde gesäubert, und sie legten ihn ohne einen Schuß zurück. Die Dörfer waren auf eine Strecke von 40 Werst von Chiwa von den Einwohnern verlassen, die sich mit ihren Familien und ihrer Habe nach Chiwa aufgemacht hatten. 3

Am Tage vor dem Ausrücken der Truppen aus Chasar⸗asp, am 7. Juni erschien beim General⸗Adjutanten von Kaufmann abermals ein Abgesandter des Chans mit einem Briefe desselben, in welchem

denen, die sich freiwillig gemeldet, befanden sich Oberst Nowinski und die Fähnriche Plotnikow und Ssurow. Ein Geschütz wurde vom

Kaum waren die Mannschaften durch die Bresche gedrungen, als der

auf die sich ordnende Infanterie losstürzte. Der Andrang des Fein des war in diesem Moment ungewöhnlich stark; die Mehrzahl unserer Leute wurde ver⸗

Da traf vom General⸗Adjutanten von Kaufmann die Ordre zur Einstellung

1Seid⸗Muhamed⸗Rachim⸗Chan unter Wiederholung der Versicherung

seiner friedlichen und freundschaftlichen Gesinnung erklärt, er habe alle Forderungen in Betreff der in Chiwa gefangen gehaltenen Russen bereits erfüllt, er begreife nicht, weshalb diese von drei Seiten in sein Gebiet eingerückt seien, und den General⸗Adjutanten von Kaufmann bitte, Halt zu machen, umzukehren und ihm seine Friedensbedingungen vorzulegen.

General⸗Adjutant von Kaufmann ließ diesen Brief unbeantwortet und befahl dem Sendboten, nach Chiwa zurückzukehren und dem Chan mündlich zu erklären, daß er den Marsch seiner Truppen nicht auf⸗ halten und über die Friedensbedingungen in Chiwa unterhandeln werde.

Gleichzeitig mit der Ankunft des Abgesandten erhielt General⸗ Adjutant von Kaufmann vom General⸗Lieutenant Werewkin einen Bericht, in welchem dieser ihm anzeigte, daß er in Folge des Eintreffens untrüglicher Nachrichten über die Einnahme Chasar⸗asps durch die Turkestanschen Truppen seine Marschroute geändert habe und anstatt nach Neu⸗Urgentsch von Mangyl, über Kitai, Gurlen, den Kanal Klytsch nias⸗bai, Kjat und Kosch⸗kupyra gegen Chiwa vorrücke.

Im letzten Nachtlager des Turkestanschen Detachements vor Chiwa, am Abend des 9. Juni kam im Lager bei Jangy⸗aryk wiederum ein neuer Bote des Chans, sein Vetter Irtasali⸗Chan, an. Er übergab dem Ober⸗Befehlshaber einen Brief Seid⸗Rachim⸗Chans, in welchem der Chan erklärte, daß er sich mit seinem ganzen Chanat dem russischen Kaiser ergebe und seinen Verwandten, den Inak Irtasali bevollmächtigt, die Friedensbedingungen und Forderungen zu hören und die entsprechenden Antworten zu ertheilen. Mündlich trug der Inak Irtasali die Bitte des Chans vor, dem General⸗Lieutenant Werewkin, der mit seinen Truppen schon vor Chiwa angelangt war und die Kanonade auf die Stadt eröffnet hatte, die Einstellung des

euers zu befehlen, da der Chan sich, die Stadt Chiwa und das hanat unter die Barmherzigkeit des Kaisers stelle und um Gnade und Vergebung flehe.

General⸗Adjutant von Kaufmann erklärte dem Abgesandten, daß er die Forderungen und die Friedensbedingungen dem Chan periönlich mittheilen wolle und ihn deshalb ersuche, ihm mit einem Gefolge von 100 Personen am Morgen des 10. Juni, sobald die turkestanschen Truppen gegen Chiwa vorrücken, entgegenzukommen; gleichzeitig gab er dem Inak Irtasali zur Beförderung an das Orenburger Detache⸗ ment einen Befehl an den General⸗Lieutenant Werewkin mit, in wel⸗ chem er diesem von der Eröffnung des Chans Kenntniß gebe und ihn aufforderte, das Feuer gegen die Stadt einzustellen und nicht wieder zu cröffnen, so lange auf sein Detachement nicht geschossen würde.

Auf die Bekräftigung des General⸗Adjutanten von Kaufmann, daß in Folge der durch ihn, Irtasali, an den General⸗Lieutenant Werewkin zu übermittelnden Ordre das Feuer aufhören werde, wenn auch auf unsere Truppen aus der Stadt nicht geschossen würde, gab der Inak dem Ge⸗ neral⸗Adjutanten von Kaufmann die Versicherung, der Chan werde jeinen Truppen kategorisch befehlen, alle Feindseligkeiten zu unterlas⸗ sen; er könne aber nicht dafür bürgen und sei nicht überzeugt davon, daß die unter den Truppen des Chans befindlichen turkmenischen Jo⸗ muden im gegebenen Falle den Befehlen des Chans Folge leisteten; es könne leicht sein, daß die Jomuden fortfahren würden, das De⸗ tachement des General⸗Lieutenants Werewkin zu belästigen und auf die Truppen zu schießen. General⸗Adjutant von Kaufmann ersuchte den Inak, den Chan zur Anwendung aller von ihm abhängigen Maß⸗ regeln zu veranlassen, damit dieses nicht geschehe und die Jomuden sich unterwerfen, und forderte ihn sodann auf, nach Chiwa zurückzu⸗ kehren und seine Aufträge an den Chan auszuführen.

Warschau, 25. Juli. (W. T. B.) Der Kaiser Alexan⸗ der ist hier eingetroffen. Derselbe verbleibt hier bis zum 28. d. Mts. und tritt erst an diesem Tage Nachmittags 4 ½ Uhr die Rückreise nach St. Petersburg an.

Nr. 29 des Central⸗Blatts für das Deutsche Reich hat folgenden Inhalt: 1) Allgemeine Verwaltungssachen: Mitthei⸗ lungen über das Auftreten der Cholera; über den Stand der Rinder⸗ pest; Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 2) Gewerbe⸗ wesen: Bekanntmachung, betr. eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedür⸗ fen. 3) Münzwesen: Notiz über die Ausprägung von Reichs⸗Gold⸗ münzen. 4) Zoll⸗ und Steuerwesen: Bekanntmachung, betr. Befug⸗ nisse des Neben⸗Zollamts zu Goch. 5) Postwesen: Bekanntmachungen: betr. Postverbindung mit Konstantinopel; betreffend Eröffnung der Eisenbahn zwischen Freiberg in Sachsen und Nossen; betr. Briefe mit Werthangabe im Verkehr zwischen Deutschland und Belgien; betr. Eröffnung der Eisenbahn Heidelberg⸗Schwetzingen. 6) Konsulatwesen: Ernennung ꝛc. 7) Marine und Schiffahrt: Mittheilungen, betr. den Beginn der Steuermanns⸗Prüfungen für große Fahrt in Apenrade und Flensburg; betr. Herausgabe des zweiten Nachtrages zur „Amt⸗ ncben Föf der Schiffe der deutschen Kriegs⸗ und Handels⸗Marine für 1873“*.

Gewerbe und Handel.

München, 25. Juli. (W. T. B.) In der heute beendeten Schwurgerichtsverhandlun gegen den Grafen Friedrich Holnstein (ehemaligen Inhaber einer Dachauer Bank) und Genossen wegen betrügerischen Bankerots sind die Angeklagten Graf Friedrich Holnstein, Schneider Knipper und Metzger Brod von den Geschworenen dieses Verbrechens schuldig erkannt und von dem Gerichtshofe zu je einem Jahre Zuchthausstrafe verurtheilt worden. Drei Monate dieses Strafmaßes wurden als durch die Untersuchungshaft bereits verbüßt erachtet.

Wien, 25. Juli. (W. T. B.) Das „Neue Wiener Tageblatt“ meldet: In der Versammlung sämmtlicher Wiener Bau⸗ Gesellschaften wurde eine Resolution beschlossen, in welcher die vereinigten Baugesellschaften in Hinblick auf die gegenwärtige Situa⸗ tion eine möglichst hohe Steuerfreiheit, verbunden mit Bauverpflich⸗ tungen, die Schaffung eines konstanten ausgiebigen Realkredites, die Beschleunigung des Verfahrens bei den Bau⸗ und Pazellirungsbewilli⸗ gungen und die Kassirung der Linienwälle als nothwendig anerkennen. Die Baugesellschaften halten ferner ihre Zusammenlegung im Inter⸗ esse des Geld⸗ und des Realitätenmarktes für geboten. Zur Verfol⸗ gung dieses Zweckes wurde ein Komite von 7 Mitgliedern gewählt, welches zugleich ermächtigt ist, über den Stand jedes einzelnen Bau⸗ Unternehmens Informationen einzuziehen. Schließlich wurde die offi⸗ zielle Erklärung der Kreditanstalt, der Bodenkreditanstalt, der Angle⸗ Bank und des Wiener Bankvereins, daß diese Banken bei eventueller Fusion mitwirkend eingreifen wollen, entgegengenommen.

Brüssel, 25 Juli. (W. T. B.) In den Kohlengruben Crachet und Piquery bei Frameries, unweit Mons, sind 5 Personen durch schlagende Wetter getödtet und 12 andere, zum Theil schwer, beschädigt worden. 1 8

Rom, 22. Juli. Nach der „Gazzetta dell' Emilia“ ist in Bo⸗ logna eine bedeutende Handelskrisis ausgebrochen. Bankerotte sind an der Tagesordnung und es handelt sich dabei um beträchtliche Summen. So hat ein Getreidehändler mit 800,000 Frcs sich fallit erklärt, was muthmaßlich den Sturz mehrerer anderer Firmen nach sich ziehen wird.

Verkehrs⸗Anstalten. 8

8 Die Nr. 58 der Zeitung des Vereins Deutscher Eisen

ahn⸗Verwaltungen bat folgenden Inhalt: Verein Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen: Die Strecke Dombovär⸗Bättaszék der Bät⸗ taszék⸗Dombovär⸗Zäkänver (Donau⸗Drau) Eisenbahn eröffnet. Die neue Bearbeitung der „Grundzüge für die Gestaltung der sekundären Eisenbahnen“. (Fortsetzung). Vereinsgebiet: Cöln⸗Mindener Eisen⸗ ö. Vorarbeiten. Heidelberg⸗Speyer⸗Eisenbabn. Nordbrabantisch⸗ Diutsche Eisenbahn. Kaiser⸗Ferdinands⸗Nordbahn: Geschäftsbericht pro 1872. Personalnachrichten. Ausland: Italien. Telegraphen⸗ wesen: Der Druck⸗Telegraph Hughes in seiner jetzigen Gestalt, von Joseph Sack, Telegraphen⸗Sekretär. Eisenbahn⸗Kalender. 8 Swinemünde, 22. Juli. Das Postdampfschiff des Baltischen Lloyd „Franklin“, Kapitän E. Dehnicke, traf heute Abend 7 Uhr wohlbehalten hier ein.