Abgabensätze Für Trha wird vergütet 8 ““ 8 . Abgabensätze 8— . Abgabensätze Für Tara wird vergütet “ u“ Abgabensätze
Für Tara wird vergütet nach demsfnach dem nach dem nach dem nnach dem nach dem Cen nach demsnach dem Cent 30.Thlr. 52 .Cld. 1a.Sn 30 Thlr.52 ½-Gld-+ s 30 Thlr⸗152 ½ Gld⸗ “ 30 Thlr. 52 ½-;Gld.⸗ vaees
Fuß. . Brutto⸗Gewicht: f
Benennung der Gegenstände. .“ Brutto⸗Gewicht: uß. Brutto⸗Gewicht: u Brutto⸗Gewicht: Fuß. 6. Fuß. Fuß Fuß. “
enennung der Gegenstände.
Verzollung. Maßstab der Verzollung Maßstab der Verzollung Maßstab der Verzollung
2 ½½ Fhr. . Fl. Kr. Rhr . Fl. Kr.
Fhlr. Hr
Fl.
Kr. Pfund.
gh. F. Fl. Kr. —
Anmerk. zu b.: .
1) Rohstahl, seewärts von der russischen Grenze bis zur Weichselmündung ein⸗ schließlich, auf Erlaubnißscheine für Stahlfabriken eingehend ..
2) Luppeneisen, noch Schlacken enthaltend
3) Abfälle von Stahl (Schrott) werden wie Roheisen behandelt. c. Eisen⸗ und Stahlwaaren: 1) ganz grobe Gußwaaren Platten, Gittern ꝛc.
2) grobe, die aus geschmiedetem Eisen oder Eisenguß, aus Eisen und Stahl, Eisenblech, Stahl⸗ und Eisendraht, auch in Verhindung mit Holz, ge⸗ fertigt, ingleichen Waaren dieser Art,
Se 85, abgeschliffen, gefirnißt, ver⸗
kupfert oder verzinnt, jedoch nicht po⸗
lirt sind, als: Aexte, Degenklingen, Feilen, Hämmer, Hecheln, Hobel⸗ eisen, Kaffee⸗Trommeln und Mühlen,
8 Ketten (mit Ausschluß der Anker⸗ und
Schiffsketten), Kochgeschirre, Nägel,
FPfeannen, Schaufeln, Schlösser,
Schraubstöcke, grobe Messer zum
Handwerksgebrauch, Sensen, Sicheln
ior und Futterklingen (Strohmesser),
Setemmeisen, Striegeln, Thurmuhren,
LATSuchmacher⸗ und Schneiderscheeren,
Zangen u. dgl. m.; dann gewalzte
und gezogene schmiedeeiserne Röhren.
Anmerk. zu c. 2) Ketten und Drahtseile zur Ketten⸗Schleppschiffahrt und ““
3) feine: 1 1 a) aus feinem Eisenguß, polirtem Eisen
oder Stahl, oder aus Eisen oder Stahl in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen, als: Guß⸗ waaren (feine), lackirte Eisenwaaren, Messer, Stricknadeln, Haͤkelnadeln, Scheeren, Schwertfegerarbeit ꝛc., jedoch mit Ausnahme der nachstehend unter 5 genannten LE“ 5) Nähnadeln; Schreibfedern aus Stahl und anderen unedlen Metallen; Uhr⸗
Fournituren und Uhrwerke aus un⸗
4 edlen Metallen; Gewehre aller Art
rden, Erze und edle Metalle:
Erden und rohe mineralische Stoffe, auch
gebrannt, geschlemmt oder gemahlen, ingleichen Erze, auch aufbereitete, so⸗ weit diese Gegenstände nicht mit einem Zollsatze namentlich betroffen sind; edle Metalle gemünzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der fremden silberhaltigen Scheidemünze.. .
Flachs und andere vegetabilische
Spinnseffe⸗ mit Ausnahme der
Baumwolle, roh, geröstet, gebrochen
oder gehechelt, auch Abfälle
Getreide und andere Erzeugnisse des
Landbaues: b a. Getreide, auch gemalzt, und Hülsenfrüchte b. Sämereien und Beeren: 1 1) Anis, Coriander, Fenchel und Kümmel 2) Alle übrigen Sämereien einschließlich der Oelsämereien; frische Beeren, in⸗ gleichen Wachholderbeeren aller Art;
c. Garten⸗ und Futtergewächse, frische;
Blumenzwiebeln; Kartoffeln; Wurzeln, frische; Obst, frisches; lebende Gewächse, auch in Töpfen oder Kübeln; Heu; Stroh;
in Oefen,
I11“
Glas und Glaswaaren:
a. grünes Hohlglas (Glasgeschirr) B
b. weißes Hohlglas, ungemustertes, unge⸗ schliffenes oder nur mit abgeschliffenen Stöpseln, Böden oder Rändern; Fenster⸗ und Tafelglas in seiner natürlichen arbe (grün, und ganz weiß); Behänge zu Kronleuchtern von Glas; Glasknöpfe, Glasperlen, Glasschmelz . . . . .
c. gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, ge⸗ schnittenes, gemustertes, massives weißes
Glas
d. Spiegelglas: “ 1) rohes, uvngeschlifenes 1ö“ 2) geschliffenes belegt oder unbelegt..
e. farbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas, ohne Unterschied der Form; Glaswaaren in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 1““ . 8
Anmerk. zu c. und e. Glasmasse, sowie Glasröhren, Glasstängelchen und Glas⸗ plättchen, ohne Unterschied der arbe,
wie sie zur Perlenbereitung, Kunst⸗
glasbläserei und Kno ffabrikation ge⸗
braucht werden; Glasurmasse . . .
Haare von Thieren, mit Ausnahme der
unter Nr. 41 genannten, sowie Waaren aus solchen Thierhaaren; Menschenhaare; und Borsten:
a. Haare, einschliegich der Menschenhaare,
roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, auch in Lockenform gelegt; gesponnen, auch in Verbindung mit den unter Nr. 22 be⸗ griffenen Spinnstoffen; Schreibfedern (Federspulen), rohe und gezogene; Bett⸗ Schmuckfedern, au sefübte. oweit sie nicht unter Nr. 18 begriffen sind; Borsten; Oeltücher; ganz grobe
EE ö“; 8 Fußdecken
b. grob
e “
frei
I V
(b.1. J
frei
15
25 11
a
an. 77 an
frei
ässern und Kisten. örben. Ballen.
(Für ge abgeriebenes, gemustertes (
40 in Fülern und Kisten.
13 in Körben.
Für geschnittenes, auch mas⸗ sives Glas:
13 in Kisten, Fässern und
Körben. 8
8” in und Kiste 13 in e
eßtes, geschliffenes,
c. Gewebe, andere, 85 mit anderen Ge⸗ spinnsten gemischt, sofern mindestens die ganze Kette oder der ganze Einschlag aus Haaren besteht; Filze, soweit sie nicht unter a. begriffen sind . . . .
Anmerk. zu c. Gewebe aus Haaren und anderen Gespinnsten, deren Kette oder Eiinschlag nicht ganz aus Haaren be⸗
halten, nach Nr. 30 d., in allen an⸗
anderen Fällen so verzollt, als wenn
sie Haare nicht enthielten.
Häute und Felle: “
a. Häute und Felle, rohe (grüne, gesal⸗ zene, trockene) zur Lederbereitung; rohe behaarte Schaf⸗, Lamm⸗ und Ziegen⸗ felle; rohe Hasen⸗ und Kaninchenfelle; rohe frische und getrocknete Seehund⸗ eeEhe
b. Felle zur Pelzwerk⸗ (Rauchwaaren⸗) Be⸗ reitung..
13 Holz und andere vegetabilische und
animalische Schnitzstoffe, sowie Waaren daraus, mit Ausnahme der Waaren von Schildpatt: „Brennholz, auch Reisig; Holzkohlen; Holzborke oder Gerberlohe; Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brennmaterial). . Bau⸗ und Nutzholz aller Art, auch ge⸗ efägt oder auf andere Weise vorgear⸗ eitet, ingleichen andere vegetabilische und animalische Schnitzstoffe, nicht be⸗ sonders genannt . . .. ... grobe, rohe, ungefärbte Böttcher⸗ Drechs⸗ ler⸗, Tischler⸗ und blos gehobelte Holz⸗ waaren und Wagnerarbeiten; grobe Böttcherwaaren mit eisernen Reifen, ge⸗ brauchte; Besen von Reisig; grobe Korbflechterwaaren, weder gefärbt, ge⸗ beizt, lackirt, polirt, noch efimigt; und rohe, blos geschnittene enochenplatten... 111.“ Holz in geschnittenen Sengs Kork⸗ platten, Korkscheiben, Korksohlen, Kork⸗ stöpsel; Stuhlrohr, gebeiztes oder ge⸗ FW“X“ hölzerne Hausgeräthe (Möbel) und an⸗ dere Tischler⸗, Drechsler⸗ und Böttcher⸗ waaren, Wagnerarbeiten und grobe Korbflechterwaaren, welche gefärbt, ge⸗ beizt, lackirt, polirt, gefirnißt oder auch in einzelnen Theilen in Verbindung mit unedlen Metallen, lohgarem Leder, Glas oder Steinen (mit Ausnahme der Edel⸗ steine und Halbedelsteine) verarbeitet sind; auch gerissenes Fischbein. . . . feine Holzwaaren (mit aus elegter oder Schnitzarbeit), feine Korbflechter⸗ waaren, sowie überhaupt alle unter c., d. und e. nicht begriffenen Waaren aus vegetabilischen oder animalischen Schnitz⸗ stoffen, mit Ausnahme von Schildpatt; auch in Verbindung mit anderen Ma⸗ terialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen; Holzbronze . . . . .
g. ö auch überzogene Möbel aller
Instrumente, Maschinen und Fahr⸗ euge:
a. vnftrumente, ohne Rücksicht auf die Materialien, aus welchen siegefertigt sind: 8DJZD464 2) astronomische, chirurgische, optische,
mathematische, chemische (für Labo⸗ ratorien), phyfikalische 111“ b. Maschinen: 1) Lokomotiven, Tender und Dampfkessel 2) andere, und zwar, je nachdem der, na dem Gewichte überwiegende Bestandtheil besteht: a. aus Holz
H. ans Giteisen.. y. aus Schmiedeeisen oder Stahl. 6. aus anderen unedlen Metallen...
Anmerk. zu b. 1 und 2. Dampfmaschinen und Dampfkessel zur Verwendung beim Bau von See vhiffen 1
3) Walzen aus unedlen Metallen zum Druck und zur Apperatur von Geweben: h1111.“*“ 88e
4) Kratzen und Kratzenbeschläge . . .
c. Wagen und Schlitten:
1) Eisenbahnfahrzeuge:
a. mit Leder⸗, noch mit Polster⸗ 111““
E 144“ 2) andere Wagen und Schlitten mit Leder⸗ oder Polsterarbeit . . . .
d. Schiffe:
1) Seeschiffe, einschließlich der dazu ge⸗ hörigen dewfhülichs Schiffsutensilien, Anker, Anker⸗ und sonstigen Schiffs⸗ ketten, wie auch Dampfmaschinen und Dampftessel . . . . . . .
2) Flußschiffe: a. hlzerne „H **
Anmerk. zu d. Alle, nicht zu den gewöhn⸗ lichen Schiffsutensilien eehörige beweg⸗ liche Inventarienstücke s wie bei den
hürsschiften die Anker, Anker⸗ und
sonstigen Ketten, Dampfmaschinen und Dampfkessel unterliegen den für diese Gegenstände festges gken Zollsätzen
Kalender werden nach den, der Stempelabgabe
alber gegebenen besonderen Vorschriften ehandelt. 8
steht, werden, wenn sie Seide ent⸗
frei. frei 201 1 19
— 10 u“
r8h
frei frei
frei frei frei frei 6 10
vom Werth 6 ozent.
(v. 1. Jan. 77 an frei).
vom Werth 10 Prozent. 50 — 87 30
(v. 1. Jan. 77 an frei).
(v. 1. Jan. 77 an frei).
(v. 1. Jan. 77 an frei). 10 35
29 in Kisten. 7 in Ballen.
Pfund.
20 in Fässern und Kisten. 13 in Körben.;
16 in Fässern und Ki⸗ en. 13 3in Körben. 62in Ballen.
en. 11161“
in
(v. 1. Jan. 77 an frei). inzFaͤfser und⸗Kisten. 1 110] 2] 20
körben.
6 3in Körben. 41in Ballen.
Kautschuck und Guttapercha, sowie Waaren daraus: .
a. Kautschuck in der ursprünglichen Form von Schuhen, Flaschen ꝛc.; Guttapercha, roh, ungereinigt oder gereinigt .. .
Kautschuckfäden außer Verbindung mit anderen Materialien, oder mit baum⸗ wollenem, leinenem oder wollenem rohem (nicht gebleichtem oder gefärbtem) Garn nur dergestalt umsponnen, umflochten oder umwickelt, daß sie ohne Ausdehnung noch deutlich erkannt werden können; Kaut⸗ schuckplatten; aufgelöstes Kautschuck.. Grobe Schuhmacher⸗, Sattler⸗, Riemer⸗ und Täschnerwaaren, sowie andere Waa⸗ ren aus unlackirtem, ungefärbtem, unbe⸗ drucktem Kautschuck, alle diese Waaren auch in Verbindung mit anderen Ma⸗ terialien, soweit sie dadurch nicht unter 8 20 fallen; übersponnene Kautschuck⸗
Waaren aus lackirtem, gefärbtem oder bedrucktem Kautschuck, auch in Verbin⸗ dung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen; cihöF6
Gewebe aller Art mit Kautschuck über⸗ zogen oder getränkt . . . . . . .
Anmerk. zu e. Kautschuck⸗Drucktücher für Fabriken und Kratzenleder, künstliches, für Kratzenfabriken, beide auf Er⸗ laubnißscheine unter Kontrole..
f. Gewebe aus Kautschuckfäden in Verbin⸗
dung mit anderen Spinnmaterialien
Anmerk. zu b. bis f. Waaren aus Gutta⸗ percha werden wie Waaren aus Kaut⸗ schuck behandelt.
Kleider und Leibwäsche, fertige, auch Putz⸗
waaren:
von Seide oder Floretseide, auch in
Verbindung mit Metallfäden..
8— es 92 in Ballen.
in Fässern und Kisten. in Sün
13 3in Fssem zund Kisten.
andere, soweit sie nicht nachstehend unter c. und e. genannt sind; Herrenhüte von Seide, unstaffirt, staffirt oder garnirt; Blumen; zugerichtete Schmuck⸗ von Geweben mit Kautschuck oder Gutta⸗ percha überzogen oder getränkt, sowie aus Gummifäden in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien . . . . . „Herrenhüte von Filz, aus Wolle oder anderen Thierhaaren, unstaffirt oder h111166“
e. leinene Leibwäsche . . . . . . . Anmerk. Kleider und Wäsche, getragene oder gebrauchte, wenn sie nicht zum Verkauf eingehen . . . . . . . Kupfer und andere nicht besonders enannte unedle Metalle und egirungen aus unedlen Me⸗ tallen, sowie Waaren daraus: a. in rohem Zustande oder als alter Bruch; auch Kupfer⸗ und andere Scheidemünzen, insofern sie in einzelnen Vereinsstaaten eingeführt werden dürfen . . . . . b. geschmiedet oder gewalzt in Stangen oder Blechen, auch Draht . . . . c. in Blechen und Draht, plattirt .... d. Waaren, und zwar: 3 1) Kupferschmiede⸗: und Gelbgießer⸗ Waaren, als: Blasen, Bügeleisen, Eimer, Gewichte, Gewinde, Haken, Fächne. Kellen, Lampen, Leuchter, ichtputzen, Mörser, Riegel, Röhren, Schlösser, Schrauben⸗Bolzen und Muttern, Schüsseln, Thür⸗, Fenster⸗, Truhen⸗ und Wagenbeschläge, Wage⸗ schalen und ähnliche grobe Waaren, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen, ohne Politur u. Lack; dann Drahtgewebe 2) andere, auch in Verbindung mit an⸗ deren Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen. 6 Kurze Waaren, Quincaillerien ꝛc.: a. Waaren, ganz oder theilweise aus edlen Metallen, echten Perlen, Korallen oder Edelsteinen gefertigt; Taschenuhren; echtes Blattgold und Blattsilber. . b. Waaren, ganz oder theilweise aus Schild⸗ platt, aus unedlen, echt vergoldeten oder versilberten, oder mit Gold oder Silber belegten Metallen gefertigt; Stutz⸗ und Wanduhren, letztere mit Ausnahme der hölzernen Hängeuhren; 21ö . Blatt⸗ gold und Blattsilber; feine alanterie⸗ und Quincaillerie⸗Waaren (Herren⸗ und Frauenschmuck, Toiletten⸗ und sogenannte Nippestischsachen u. s. w.) ganz oder theilweise aus Aluminium; ferner der⸗ leichen Waaren aus anderen unedlen detallen, jedoch fein gearbeitet und ent⸗ weder mehr und weniger vergoldet oder versilbert oder auch vernirt, oder in Ver⸗ bindung mit Alabaster, Elfenbein, Email, Halbedelsteinen und nachgeahm⸗ ten Edelsteinen, Lava, Perlmutter oder auch mit Schnitzarbeiten, Pasten, Kameen, Ornamenten in Metallguß und dergleichen; Brillen und Opernzucker; Füche feine bossirte Wachswaaren; errückenmacherarbeit; Regen⸗ und Son⸗ nenschirme; Wachsperlen; ingleichen Waaren aus Gespinnsten von Baum⸗ wolle, Leinen, Seide, Wolle oder anderen Thierhaaren, welche mit animalischen oder vegetabilischen Schnitzstoffen, un⸗ edlen Metallen, Glas, Kautschuck, Gutta⸗ percha, Leder, Ledertuch (leather cloth), Papier, Pappe, Stroh oder Thonwaaren verbunden und nicht besonders tarifirt sind, z. B. Knöpfe auf Holzformen
und dergl.. 8 8
16 in Füsserm und Kisten. örben.
13 in Körben.
Kisten. Körben. Ballen.
I 20 in Fässern und Kisten.
Kisten. Körben. Ballen. Kisten. Körben. Ballen. Kisten. Körben.
1“] 8 1
ssern und Kisten.
Leder und Lederwaaren: a. Leder aller Art, mit Ausnahme des nachstehend unter b. genannten; Juchten⸗ leder, auch gefärbtes; Pergament, Stie⸗ .Brüsseler und dänisches Handschuhleder; auch Korduan, Marokin, Saffian und alles gefärbte und lackirte Leder, mit Ausnahme von Juchtenleder . . . . Anmerk. zu b. Halbgare, sowie bereits gegerbte, noch nicht gefärbte oder weiter zugerichtete Ziegen⸗ und Schaffelle c. grobe Schuhmacher⸗, Sattler⸗, Riemer⸗ und Täschnerwaaren, sowie andere Waaren aus lohgarem, lohrothem oder blos ge⸗ schwärztem Leder, alle diese Waaren auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 I11A4“*“ Anmerk. zu c. Grobe Schuhmacher⸗ und Täschner⸗Waaren aus grauer Packlein⸗ wand, Segeltuch, roher Leinwand, rohem Zwillich oder Drillich, oder sesban unbedrucktem Wachstuch wer⸗ den wie Waaren aus Leder behandelt. d. feine Lederwaaren von Korduan, Saf⸗ sian, Marokin, brüsseler und däni⸗ schem Leder, von sämisch⸗ und weißga⸗ rem Leder, von gefärbtem oder lackirtem Leder und Pergament, auch in Verbin⸗ dung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen; feine Schuhe aller Art.. .
L 4“ Leinengarn, Leinwand und ander Leinenwaaren, d. i. Garn und Webe⸗ oder Wirkwaaren aus Flachs oder anderen vegetabilischen Spinnstoffen mit Aus⸗ nahme der Baumwolle: a. Garn mit Ausnahme des unter b. ge⸗ nannten: 1) von Flachs oder Hanf: a. Maschinengespinnst . W16 2) von Jute oder anderen nicht besonders genannten vegetabilischen Spinnstoffen b. gefärbtes, bedrucktes, gebleichtes Garn c. Zwirn aller 114““ d. Seilerwaaren, ungebleichte; ebleichte Seile, Taue, Stricke, Gurten, Tragbän⸗ der und Schläuche; grobe Fußdecken aus Manillahanf⸗, Kokus⸗, Jute⸗ und ähn⸗ lichen Fasern, auch in Verbindung mit den unter Nr. 11 benannten Haaren raue Packleinwand und Segeltuch.. Leinwand, Zwillich, Drillich, mit Aus⸗ nahme der unter g. genannten Arten; Seilerwaaren, gefärbte und gebleichte, mit Ausnahme der unter d. genannten Anmerk. zu f. Leinwand, mit Ausnahme der unter g. genannten, eingehend: aa. in Preußen: auf der Grenzlinie von Leobschütz bis Seidenberg in der Oberlausitz nach Bleichereien oder Leinwandmärkten bb. in Sachsen: auf der Grenzlinie von Ostritz bis Schandau auf Erlaubnißscheine.. g. Leinwand, Zwillich, Drillich, gefärbt, bedruckt, gebleicht, auch aus gefärbtem, bedrucktem, gebleichtem Garn gewebt; Damast aller Art; verarbeitetes Tisch⸗, Bett⸗ und Handtücherzeug; leinene Kit⸗ tel; Battist und Linon . . . . . .Bänder, Borten, Fransen, Gaze, ge⸗ webte Kanten, Schnüre, Strumpfwaa⸗ ren; Gespinnste und andere Waaren in Verbindung mit Metallfäden . . .
i. Zwirnspitzen....
ZLichte:
a. Talg⸗ und Stearinlichte. . . . . . Literarische und Kunst⸗Gegenstände: a. Pepies beschriebenes (Akten und Manu⸗ kripte); Bücher in allen Sprachen, Kupferstiche, Stiche anderer Art, sowie Holzschnitte; Lithographien und Photo⸗ raphien; geographische und Seekarten; ͤ11111“X“”“ b. gestochene Metallplatten, geschnittene Holzstöcke, sowie lithographische Steine mit Zeichnungen, Stichen oder Schrift alle diese Gegenstände zum Gebrauch für den Druck auf Papier . . . . . c. Gemälde und Zeichnungen; Statuen von Marmor und anderen Steinarten; Statuen von Metall, mindestens in na⸗ türlicher Größe; Medaillen. Material⸗ und Spezerei⸗, auch Kon⸗ ditorwaaren und andere Konsum⸗ tibilien: Bier aller Art, auch Meth. . . . . .Branntwein aller Art, auch Arrak, Rum, Franzbranntwein und versetzte Brannt⸗ weine in Fässern und Flaschen . ..
. Hee aller Art, mit Ausnahme der Wein⸗
.Essig aller Art in Fässern. . . Wein und Most, auch Cider in Fässern und Flaschen; Essig in glaschen oder Kruken; künstlich bereitete Getränke, nicht unter anderen Nummern des Tarifs be⸗ Z1ö1111ö1“*“ Anmerk. zu e. Wein aus Ländern, welche deen, Zollverein nicht gleich dem meist⸗ begünstigten Lande behandeln . . . 1“ u. 1 8
„
16 in Fässern und Kisten. 13 in Körben Sna 1s
Fs ern und Kisteu. örben
in Ballen
in Kisten. in Ballen.
Kisten. Köoͤörben. Ballen.
Kisten. Körben. Ballen. Kisten. Ballen.
Kisten.
— 00 00 2 ☛ 90
— — —
202 —
902 920 -
—
g0 t0,
—— — —,— — — do 2 — 05 ◻ e .
8
in Kisten nur bei dem n erben Eingange in in Köͤrbens Flaschen. in Ueberfässern.
in istere
in Ueberfässern.
in Körben.
i * “ 11“
“ 8 8
24 in Kiften) vur bei dem 8⸗ ingange in
16 in Körben Flaschen.
11 in Ueberfässern.
116 in Fässern und Töpfen, sowie in Kübeln von har⸗ tem Holz, 8
11 in Kübeln von weichem
Holz.
7 in Körben.