Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau. Stettin, Montag, 11. August. Der Postdampfer des
baltischen Lloyd „Humboldt“ ist gestern Morgen 6 ½ Uhr wohl⸗ behalten in Swinemünde eingetroffen.
Wien, Montag, 11. August, Vormittags. Der volkswirth⸗ schaftliche Kongreß ist heute hier eröffnet worden.
Bern, Montag, 11. August, Vormittags. Ei ner, wie aus guter Quelle verlautet, neuerdings hier eingetroffenen Mitthei⸗ lung der französischen Regierung zufolge ist es nunmehr als feststehend anzusehen, daß sich Frankreich an der hier stattfinden⸗ den internationalen Postkonferenz betheiligen wird.
London, Montag, 11. August. Der seitherige Kanzler
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des Herzogthums Lancaster, Childers, beharrt auf seinem Ent⸗
schlusse, ins Privatleben zurück zu treten, das Gerücht von
seiner Ernennung zum Kanzler der Schatzkammer ist unbegrün⸗
det. Der seitherige Ober⸗Kommissär für öffentliche Bauten
und Arbeiten, Ayrton, dagegen soll den Posten des General⸗ Anwalts erhalten.
Athen, Montag, 11. August, Vormittags. Die Kammer⸗ session ist nach der Erledigung sämmtlicher vorliegenden Gesetz⸗ entwürfe geschlossen worden. Der Erzbischof von Corfu, An⸗ tonios, ist zum Metropolitan von Athen und zum Synodal⸗ Präsidenten erwählt worden.
Konstantinopel, Sonntag, 10. August, Abends. Der Vize⸗König von Aegypten hat sich mit den beiden in seiner Be⸗
gleitung befindli
Pascha und seinem gesammten Gefolge soeben an Bord des ägyptischen Geschwaders begeben, das um 10 Uhr nach Alexan⸗
drien abgehen wird.
5 Königliche Schauspiele. Dienstag, den 12. August. Im Opernhause. (140. Vor⸗ stellung Robert und Bertrand. Pantomimisch⸗komisches Ballet in 2 Abtheilungen von Hoguet. Musik von Schmidt. 7 Uhr. Mittelpreise. 8 Die Oper und das Schauspiel haben Ferien. Mittwoch, den 13. Anvust: Keine Vorstellung.
Die zulässige Dauer der täglichen Dienstzeit der im äußeren Eisenbahn⸗Betriebs⸗Dienste beschäftigten Beamten.
Eine der wichtigsten Sorgen der Eisenbahn⸗Verwaltungen ist die Regelung der Dauer der täglichen Dienstzeit des im äußeren Betriebsdienste beschäftigten Personals, d. h. derjenigen Beamten und Arbeiter, welchen Funktionen anvertraut sind, durch deren Vernachlässigung die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes gefährdet werden könnte. Das preußische Handels⸗Ministerium, welches als oberste Instanz und Aufsichtsbehörde für die in Preußen vorhan⸗ denen Staats⸗ und Privatbahnen dieser Angelegenheit die ihr gebührende Berücksichtigung hat zu Theil werden lassen, ist — angeregt durch die mit dem außerordentlichen Verkehrsaufschwunge eingetretene bedauerliche Vermehrung der Eisenbahn⸗Unfälle und durch den Umstand, daß die Schuldigen ihre Dienstvernachlässi⸗ gungen häufig mit körperlicher oder geistiger Erschlaffung in Folge zu langer Dauer der Dienstzeit zu entschuldigen versucht haben — schon seit längerer Zeit mit besonderer Sorgfalt und mit Nachdruck bestrebt, die Dauer der täglichen Dienstzeit des fraglichen Personals auf ein angemessenes, die Ueberbürdung und Uebermüdung ausschließendes Maß zu beschränken.
Zu dem Ende sind zunächst von allen Königlichen und Privat⸗Eisenbahn⸗Direktionen über die bei Feststellung der Dienst⸗ dauer innegehaltene Maximalgränze Berichte eingefordert, worauf⸗ hin bei jeder einzelnen Bahn und bei jeder Dienstbranche eine eingehende Prüfung und — wo nöthig — Remedur vorgefun⸗
dener Unzuträglichkeiten stattgefunden hat, resp. gegenwärtig stattfindet. Hierbei hat sich ergeben, daß sehr häufig die Beam⸗ tdn selbst es sind, welche eine Ausdehnung der Dienstzeit über das mit Rücksicht auf die Betriebssicherheit als zulässig zu erach⸗ tende Maß hinaus erstreben, lediglich deshalb, um eine größere dienstfreie Zeit im Zusammenhange für sich zu gewinnen. Es sind Fälle konstatirt, in denen die Beamten selbst auf solchen Stationen, wo der Dienst sie in steter geistig und körperlich an⸗ gespannter Thätigkeit erhält, eine Dienstdauer von vollen 24 Stunden eingeführt hatten, um hinterher ebenfalls volle 24
Stunden dienstfrei zu sein. Es versteht sich übrigens von selbst, daß bei Regelung der Dienstzeit auf solche Wünsche der Beam⸗ ten Seitens der obersten Aufsichtsbehörde keinerlei Rücksicht zu nehmen war.
Jeder mit dem Wesen des Eisenbahndienstes einigermaßen Vertraute wird zugestehen, daß es nicht leicht ist, für die zu⸗ lässige Dauer der täglichen Dienstzeit der Beamten und Arbeiter allgemein gültige Normen festzusetzen. Denn der Eisenbahn⸗ dienst ist sowohl im Vergleich zu anderen Beschäftigungen, als auch in seinen einzelnen Branchen sehr verschieden. Er erfordert große Aufmerksamkeit, körperliche Gewandtheit und ungeschwächte Rüstigkeit. Aber während der eine Beamte die ganze Dauer seiner Dienstzeit hierdurch auf das Angestrengteste geistig und körperlich beschäftigt ist, wird die Aufmerksamkeit oder Thätig⸗ keit eines anderen Beamten ganz derselben Kategorie, vermöge der geringeren Wichtigkeit seines Postens, nur mit vielfachen, kürzeren oder längeren Unterbrechungen in Anspruch genommen. Man vergleiche beispielsweise den Dienst zweier Weichensteller einer und derselben Station, von denen der eine die Weichen der für das Rangiren der Züge bestimmten Geleisgruppen, der andere die Weichen der gewöhnlichen Fahrgeleise oder von Nebengeleisen zu bedienen hat. Der erstere muß un⸗
ausgesetzt thätig sein, stets auf die Signale achten und sich
eilig hin und her bewegen, um die vielfach befahrenen Weichen seines Reviers zu ziehen oder umzulegen, der andere wird da⸗ gegen nur von Zeit zu Zeit einen Gang zu machen haben und doch ist es wegen der Pünktlichkeit, mit der er dann seine Wei⸗ chen bedienen muß, nicht möglich, sein Revier so auszudehnen, daß er hinlänglich, oder mehr, als geschehen, beschäftigt wäre. 8 Derartige oder ähnliche Fälle kommen innerhalb sämmtlicher gweige des äußeren Betriebsdienstes vor. Fraglich ist es jedoch, welcher von den beiden Beamten eher erschlafft, derjenige mit dem angestrengten Dienste, oder derjenige ohne genügende Be⸗ schäftigung.
Trotz dieser Schwierigkeiten in der Beurtheilung des Dien⸗ stes läßt sich nach Erfahrung und gewissenhafter Prüfung aller in Betracht kommenden Verhältnisse immerhin eine Maximal⸗ grenze finden, bis zu welcher man seine Dauer ausdehnen kann,
ohne eine das Maß menschlicher Kräfte übersteigende Anstren⸗ gung und hieraus entstehende Gefährdung der Betriebssicherheit befürchten zu brauchen. Ohne Ueberschreitung dieser Grenze für die einzelnen Stellen die Dauer der Dienstzeit festzusetzen, ist Sache der leitenden und beaufsichtigenden Organe, die sich aus eigener Anschauung von der größeren oder geringeren Capacität des einzelnen Beamten und von der größeren oder geringeren Intensität der Beschäftigung Ueberzeugung verschaffen müssen und können. Bei allen Dispositionen wird aber zu berücksichtigen sein, daß zwischen den einzelnen Diensttouren hinlängliche Zeit zur “ und Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse liegen Den regelmäßig längsten Dienst hat man bisher wohl den Bahnwärtern zugemuthet, in Anbetracht, daß diese Be⸗ amten in der Regel nur wenig beschäftigt sind und sich weder geistig noch körperlich erheblich anzustrengen brauchen. — Jedoch ist jetzt als Maximum je nach der Frequenz der Bahnstrecken die Zeit von 12 bis 14 Stunden bezeichnet, welche nur in dem Falle um eine bis höchstens zwei Stunden überschritten werden darf, wenn der Wärter eine unmittelbar neben seinem Posten liegende Dienstwohnung inne hat.
Aehnliche Verhältnisse, wie bei den Bahnwärtern, liegen meistens auch bei den Weichenstellern vor, obwohl deren Dienst häusig eine größere Intelligenz und Aufmerksamkeit er⸗ fordert. Es ist daher angeordnet, daß auf kleinen Stationen, wo nur wenige Züge halten und ein eigentlicher Rangirdienst nicht stattfindet, die Weichensteller mit den benachbarten Bahn⸗ wärtern gleiche Dienstzeit haben. Auf den Stationer
afterem Verkehr muß dagegen, j 1“ 11“ —
e zwischen 10 bis 12 Stunden herabgegangen werden.
Auch die Dienstdauer der Stationsbeamten (Vorsteher, Aufseher, Assistenten ꝛc.) muß nach dem größeren oder geringeren Umfange des Verkehrs auf den einzelnen Stationen bemessen werden. Auf den kleineren Stationen sind diese Beamten mei⸗ stens im Besitze einer Dienstvohnung auf dem Bahnhofe selbst, so daß es hier bei den vielen und langen Pansen, welche zwi⸗ schen den einzelnen Dienstverrichtungen liegen und dem Beamten Gelegenheit zur Erholung gewähren, unbedenklich erschienen ist, die tägliche Dienstzeit auf zusammenhängende 14 Stunden zu normiren. Von diesem höchsten Maße vermindert sich die Dienst⸗ dauer je nach dem Umfange des Verkehrs und nach der Inan⸗ spruchnahme der geistigen und körperlichen Kräfte bis auf 10, in einzelnen Fällen sogar bis 9 und 8 Stunden.
Auf die Dienstdauer der Zugbegleitungsbeamten (Zugführer, Packmeister, Schaffner, Bremser und Schmicrer) ist noch mehr, wie bei vorgenannten Beamten, der Fahrplan und der jeweilige Lauf der Züge von bestimmendem Einfluß, weshalb sich hier kaum eine nie zu überschreitende Maximalgrenze nach Stunden⸗ zahl festsetzen läßt. Bei den Anforderungen, welche das reisende Publikum hinsichtlich der raschen Abfertigung und bequemen Be⸗ förderang zu fordern berechtigt erscheint, sind — z. B. bei den auf längeren Strecken durchgehenden Courier⸗ und Schnellzügen — Fälle unvermeidlich, wo das Zugbegleitungspersonal ganz oder zum Theil mit durchgehen muß und deshalb manchmal eine ziemlich lange Dienstzeit hat. Es wird aber darauf ge⸗ halten, daß zwischen solchen längeren Fahrten genügende dienst⸗ freie Pausen gewährt werden, und daß auch zwischen der Hin⸗ und der Rücktour jedesmal eine zur Erholung ausreich nde Zeit zur Ruhe liegt. Das Maß von 12 Stunden überschreitet eine tägliche Diensttour des mit betriebssicherheitlichen Funktionen be⸗ trauten Fahrpersonals unter regelmäßigen Beförderungs⸗Ver⸗ hältnissen wohl nie; sie bleibt vielmehr meistens erheblich unter demselben.
Noch schwieriger ist die Bestimmung einer Grenze für die Dauer des Dienstes der Locomotivbeamten, indem hier die Rücksicht auf ökonomische Verwendung des kostspieligen Locomotiv⸗ parks hinzutritt. Im Allgemeinen bedingt jedoch schon der Ma⸗ schinenwechsel, daß die einzelne Fahrt des Locomotivführers und Heizers von nicht zu langer Dauer ist. Da diese Beamten stets mit gespanntester Aufmerksamkeit die Bahn, die Signale, ihre Maschine und den Zug beobachten sollen, und da die Hand⸗ habung und Bedienung der Locomotiven jede Bequemlichkeit für ihre Führer ausschließt, so wird die Dauer ihrer täglichen wirk⸗ lichen Fahr⸗Dienstzeit in der Regel, insbesondere bei den rasch fahrenden Zügen, nicht über 10 Stunden hinausgehen dürfen. Es steht sonst zu befürchten, daß am Ende der Fahrt, wo der
Locomotivbeamte beim Einfahren in die größeren Stationen in erhöhtem Maße achtsam sein muß, seine Kräfte nicht mehr aus⸗ reichen. Daß auch diesen Beamten zwischen den einzelnen Touren hinlängliche Ruhepausen gewährt werden müssen, ist selvstredend.
Auf den Preußischen Staatsbahnen ist, den vorstehenden Andeutungen entsprechend das Erforderliche veranlaßt und sind die, durch die demzufolge nothwendige Vermehrung des Perso⸗ nals erwachsenden erheblichen Kostenbeträge den Königlichen Di⸗ rektionen zur Verfügung gestellt. — Bezüglich der Privatbahnen ist die Revision theilweise noch im Gange. Ihre Verwaltungen sind und werden durch Vermittelung der staatlichen Aufsichts⸗ behörden angehalten, den Rücksichten auf die Betriebssicherheit durch angemessene Normirung der Dienstzeit und nöthigenfalls der Vermehrung des Personals Rechnung zu tragen. Schließ⸗ lich mag noch hervorgehoben werden, daß den Beamten in regelmäßigen Perioden völlig dienstfreie Tage gewährt werden.
Weltausstellung 1873 in Wien.
Internationaler medizinischer Kongreß in Wien. Unter dem Protek⸗ torate Sr. Kaiserlichen Hoheit des Herrn Erzherzog Raincr. ““ „Einladung zur Theilnahme.
Das Präsidium des III. internatienalen medizinischen Kongresses beehrt sich hiemit die Aerzte und Naturforscher des In und Aus⸗ landes zu dem genannten vom 1. bis 8. September in Wien tagen⸗ den Kongresse freundlichst einzuladen.
Bei der Wichtigkeit und Tragweite der zur Verhandlung gelan⸗ genden Fragen darf wohl auf eine rege Theilnahme von Seiten der Aerzte und Naturforscher aller Länder gerechnet werden.
Mitglieder des Kongresses sind (nach §. 2 des Statute) die De⸗ legirten ad hac von Regierungen und von wissenschaftlichen Korpora⸗ tionen (Universitäten, Akademien, ärztlichen Vereinen, Hospitälern), ferner auꝛe Aerzte und Naturforscher, welche ihre Theilnahme am Kongresse bis zum Eröffnungstage beim Präsidium, beziehungsweise beim General⸗Sekretariat, angemeldet haben.
Die Art der Wahl, wie auch die Zahl der obgenannten Dele⸗ girten bleibt dem Ermessen der betreffenden wissenschaftlichen Körper⸗ schaften anheimgestellt.
Gleichzeitig werden alle jene gelehrten Korporationen, welche bis heute keine direkte Einladung und Aufforderung zur Wahl von Dele⸗ girten erhalten haben, ersucht, diese allgemeine öffentliche Einladung als eine an jede einzelne direkt ergangene Rufforderung zu betrachten und die vaisges ihrer Delegirten möglichst bald anher bekannt geben zu wollen.
Zur Diskussion sind vorläufig folgende Fragen bestimmt:
1) Die Impffrage. (Referenten Prof. Dr. Hebra, Primararzt Dr. Auspitz, Docent Dr. Kaposi);
2) Die Prophylaxis der Syphilis mit Beziehung auf die Rege⸗ lung der Prostitution. (Referenten: Prof. Dr. v. Sigmund, Prof. Dr. Reder, Prof. D-. Zeißl.);
3) Die Quarantänefrage mit spezieller Beziehung auf Cholera (Referenten: Primararzt Dr. Oser, Primararzt Dr. Drasche, Sa nitäts⸗Rath Dr. Witlacil.);
4) Die Assänirung der Städte (speziell die Abfuhr⸗ und Kanali⸗
sirungsfrage). (Referenten: Stadtphysikus Dr. Innhauser, Prof. Dr.
Böhm, Sanitäts⸗Rath Dr. Gauster.);
5) Vorschläge zur Anbahnung einer internationalen Pharmakopöe (Referenten: Prof. Dr. Bernatzik, Prof. Dr. v. Schroff sen. und
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Docent Dr. v. Schroff jun.); 3 6) Die soziale St rzte. (Referenten: Ober⸗Sanitäts⸗
Rath Dr. Schneller, Prof. Dr. Benedikt, Dr. W. Schle“
singer.) Ausführliche Details über obige Programmpunkte sind in den
offizꝛellen Mttheilungen der General⸗Direktion der Weltausstellung (siehe Nr. 83 der offiziellen Programme und Publikationen, März 1873), ferner in den meisten Fachblättern des In⸗ und Auslandes er⸗
schienen, auf die wir hier verweisen.
Anträge zu Verhandlungen außer den angeführten Programm⸗ punkten mögen an den Generalsekretär des III. internationalen medizi⸗ nischen Kongresses, Herrn Dr. Schnitzler, Burgring 1, bis späte⸗ stens 25. August gerichtet werden, welcher auch zur Ertheilung aller
Auskünfte bereit ist. Die Bureaux des Kongresses befinden sich vom 25. August an im Gebäude der Kaiserlich Königlichen Akademie der Wissenschaften (Uni⸗ versitätsplatz) und sind für alle persönlichen Anmeldungen und Erkun⸗ digungen von 9 Uhr Vormittags bis 5 Uhr Nachmittags geöffnet.
Die feierliche Eröffnung des internationalen medizinischen Kon⸗ gresses findet am 1. September 10 Uhr Vormittags im Jury⸗Pavillon
der Weltausstellung statt. Wien, 30 Juli 1873.
Für das Präsidium des III. internationalen medizinischen Kongresses:
“ 8— Dr. Carl Rokitanski, 3 6 Präsident. Dr. Johann Schnitzler, General⸗Sekretär.
Freiherr von Schwarz⸗Senborn.
Wien, 9. August. (W. T. B.) Nachdem gestern mit großer Majorität die letzten Resolutionen des vorbvereitenden Komites Seitens
des internationalen Patentkongresses angenommen sind, hat der letztere einen ständigen Ausschuß erwählt, welcher den Baron
Schwartz zum Vorsitzenden, den Ingenieur Pieper aus Dresden zum General⸗Sekretär und den Finanzrath Rosas aus Wien zum Schatz⸗ meister ernannt hat. Die allen Ländern angehöcenden Ausschußmit⸗ lieder kamen überein, mit Hülfe von Subkomites für die gemein⸗ schaftlichen weiteren Ziele des Kongresses zu wirken.
Zur ˖Reise⸗ und Badesaison.
Friedrichroda, im Thüringer Wald gelegen, 3 Stunden von Gotha, ½ Stunde von Schloß Reinhardtsbrunn, 1342 Fuß über der Meeres⸗
äche, is 8. Saison 1872: 3245 Personen in 1284 Partien — als ange⸗ nehmer Sommeraufenthalt und als klimatischer Kurort. 3 “
In letzterer Beziehung stellen sich folgende Indikationen: a. Blut⸗ mangel und Blutschwäche, sowohl kenstitutionell wie erworben durch Krankheit, Woch nbett ꝛc.; b. Nervenschwäche und be⸗ stimmte Nervenkrankheitsformen: Keuchhusten, G sichtsschmerz, Hysterie ꝛc.; c. Scrofulöse Krankheitsformen; d. Die ersten Stadien der Lungen⸗ und Luftröhren⸗Schwindsucht und der Tuberkulose.
Arnstadt, 31. Juli. Arnstadt, welches, abgesehen von seinem Soolbade, schon seit Jahren als klimatischer Kurort bekannt ist, er⸗ freut sich auch jetzt wieder einer bedeutenden Frequenz. Die am 30. v. M. veröffentlichte Badeliste weist bereits die Zahl von 530 Kurgästen nach. Die nähere und entferntere Umgebung der Stadt ist reizend, vielfache Vergnügungsorte, welche bequem zu erreichen sind, sinden sich daselbst vor. Wohnungen, welche den Ansprüchen an ein gewisses Comfort entsprechen, sind in und außerhalb der Stadt in hinreichender Anzahl zu haben.
Berka a. Ilm, 27. Juli. Das hiesige Bad bietet vorzugsweise Sandbäder, welche von Gelähmten und Gichtkranken stark benutzt werden, zumal außer Berka a. Ilm nur noch von Bad Kösen unter sämmtlichen Bädern Thüringens derartige Sandväder vperabreicht werden. Außerdem befindet sich hier noch eine Schwefel⸗, sowie eine Stahlquelle. 8 1u1“
Wenn schon Bad Berka bedeutende Erfolge aufzuweisen und dadurch eine ziemlich starke Frequenz erreicht hat, so dürften zu solcher aber auch die warme und geschütz'e Lage und prachtvollen Fichtenwaldungen Berkas viel beigetragen haben. Am Hauptsächlichsten sind folgende Städte vertreten: Leipzig, Halle a. S., Magdeburg und Berlin; auch Ausländer: aus Rußland, Valparaiso und Chicago suchen in diesem Jahre h'erselbst Heilung, und würde Berka noch bedeutend mehr be⸗ sucht sein, wenn hier nicht ein sehr fühlbarer Mangel an Wohnungen wäre; um diesem Uebelstande abzuhelfen, ist hier neuerdings ein Bau⸗ verein ins Leben getreten, welcher bereits in Thärigkeit ist und be⸗ zweckt, durch Neubauten an der segenannten Hardt, dem wegen seiner Tannenwaldung und schönen Aussicht besuchtesten Orte Berkas, für bequeme, nicht zu weit vom Walde entfernte Wohnungen zu lorgen.
— Frau Simoniin Loschwitz, die Begründerin einer Heilanstalt für deutsche Inpaliden, veröffentlicht in Verbindung mit den beiden Anstaltsärzten Dr. Pul Hering und Stabsarzt Dr. Jakobi folgenden Prospekt der „Heilstätte für deutsche Invaliden“, verbunden mit einem „Daheim für alleinstehende Kranke“:
Die Heilanstalt, welche zur Aufnahme von Kranken jeden Alters und Geschlechtes, mil Ausnahme unruhiger Geisteskranker, bestimmt ist, eignet sich vorzüglich für solche alleinstehende Personen, die einer be⸗ sonders sorglichen Wartung und Pflege und guter Luft bedürfen.
Die Anstalt liegt in Loschwitz, in halber Höhe des, durch seine landschaftliche Schönheit weit berühmten Elbgeländes, in unmittel⸗ barster Nähe von Dresden, vor Nord⸗ und Nord⸗Ost⸗Winden durch die dahinter liegenden, reich bewaldeten Höhen geschützt. Die zur An⸗ stalt gehörigen Garten⸗ und Park⸗Anlagen nehmen einen Flächenraum von mehr als 115,000 Quadrat⸗Ellen ein. Die Oekonomie liefert jederzeit frische Milch. Die ärztliche Behandlung der Kranken erfolgt durch die, für die Anstalt gewonnenen Dresdner Aerzte; doch ist es jedem Kranken freigestellt, sich eines Arztes nach seinee Wahl zu be⸗ dienen. Die Krankenpflege ist geschulten Pfl ⸗gerinnen übertragen. Rekonvaleszenten finden in der Anstalt allen erforderlichen Komfort und jede erwünschte gesellige Unterhaltang. Denjenigen Kranken, deren Zustand es gestattet, weitere Ausflüge in die herrliche Umgegend zu unternehmen, stehen Wagen zur Verfügung. Die Preise der Zimmer, inkl. Behandlung durch die Anstaltsärzte, Medikamente, Bäder, Be⸗ köstigung, Heizung, Belcuchtung und Wartung, sind pro Monat folgende und werden in der Regel prä umerando entr chtet: für ein kleineres Zimmer 60 Thlr., für ein größeres Zimmer 100 — 120 Thaler.
Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heiberg. Zwei Beilagen (einschließlich der Börsen⸗Beilage).
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Der General⸗Direktor der Weltausstellung:
t beliebt und besucht in stetig zunehmender Weise — Frequerz 1“ Königreich Preußen.
82 Den bisherigen Vize⸗Präsidenten der Regierung in Coblenz,
8 Vom 18. Juli 1873.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem vec üch russischen Kreis⸗Chef, Kollegien⸗Assessor von Anastasieff zu Szuzin im Lomsischen Gouvernement und dem praktischen Arzt Dr. de Montet zu Vevey in der Schweiz den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den “ Beamten der Kaiserlich Königlich öster⸗ reichisch⸗ungarischen Monarchie Orden zu verleihen, und zwar: dem General⸗Direktor der Posten und Telegraphen, Kolben⸗ steiner zu Wien, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern; den Ministerial⸗Räthen Pilhal zu Wien und Dr. von Ary zu Pesth den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Rechnungs⸗Rath Riedl zu Wien den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse und dem Postamtsverwalter Jeli⸗ nek zu Bodenbach den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse
zu verleihen.
Dentsches Reich. R Der Großherzorvlich hessische e Eer gh. Raysz is zum Seen Hypothekenbewahrer in Elsa 3⸗Lothringen mit Anweisung seines Wohnsitzes in Colmar ernannt.
Se. Majestät der König haben Ahergnädigst geruht:
Regierungs⸗Präsidenten Grafen von Villers, zum Präsidenten der Regierung in Frankfurt a. O. zu ernennen. 1“
zchstes Privilegium wegen Kreirung auf den Inhaber ee. e für die Stadt Schwedt a. O. Regierungs⸗ 8 Bezirk Potsdam, zum Betrage von 100,000 Thalern. Wi lhelm, ven Gottes Gnaden König von⸗ Preußen ꝛc. e. ge Magistrat der Stadt Schwedt a. O. unter Geneh⸗ migung der Stadtverordneten⸗Versammlung darauf angetragen hat, zur Aufbringung des Bedarfs, behufs Entschädigung der Hicherigen Nutznießer für die denselben zuständig gewesenen Nutzungen Stadtgemeinde als Bürgervermögen gehörigen “ äͤdi⸗ unge⸗Ablösungs⸗Kapitals von circa 10, „000 Thalern, wel “ Stadtgemeinde zur freien Verwendung als Kämmerei⸗Vermögen ü er⸗ wiesen ist, — die Summe von 100,000 Thalern auf jeden Inhaber lautender, mit Zinsscheinen versehener Stadtobligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des 8§. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs⸗ verpflichtung auf jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privi⸗ egium zur Ausstellung von „Einhundert Tausend Thalern Schwedter Stadtokligationen, welche nach dem anliegenden Schema (a) a. in 400 Avpoints zu 25 Thalern = 10,000 Thaler, b. in 400 e. zu 50 Tbalern = 20,000 Thaler, c. in 400 Avpoints zu 100 Tha rn = 41 000 Thaler, d. in 150 Apoints zu 200 Thabern 2 30,000 Thaler, Summa 100,000 Thaler auszufertigen, mit „Vier“ vom Hundert jährlich zu verzinsen und von Seiten der Gläubiger unkündbar, nach dem festaestellten Tilgungsplane durch Ausloosung mit jährlich min⸗ destens Einem Prozent der Kapitalschuld unter Hinzurechnung der durch die Tilgung ersparten Zinsen innerhalb längstens zweiundvierzig Jahren von Zeit der Emission an zu amertisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter Unsere landesherrliche Genehmegung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staats zu⸗ bewilligen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Bad Ems, den 18. Juli 1873. ö d für Handel, Gewerbe Für die Minister des Innern, der Finanzen und für Handel, Ger BVWL“ vund öffentliche Arbeiten. — M
“ 1 8 . 3 8 inz Brandenburg. 8 “ (Stadtwappen.) Schwedter Stadt⸗Obligation.
Regierungsbezirk Potsdam.
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. CTohaler Preußisch Courant. (Ausgefertigt in Gemäßheit des Privilegiums vom (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin von 1873, S..
Wir Magistrat der Stadt Schwedt a. O. urkunden und bekennen gierreoch, dag 8 hiesige Stadt dem Inhaber dieses Schuldscheines
die Summe ven Thalern, geschrieben Thalern
ßisch Courant, als Darlehn schuldet. — Prensisch, (Emuldiumme bildet einen Theil des Anleihe⸗Kapitals von 100,000 Thalern, dessen Aufbringung durch Inhaber⸗Obligationen der Stadt Schwedt, mittelst des Allerhöchsten Privilegjums vom 18. Juli 1873 gestattet worden ist zu dem Zwecke, um eine Entschädigungs⸗ summe von annähernd gleich hohem Betrage für die zu vollem Eigen⸗ thume und freier Verwendung erfolgte Ueberweisung des zum städtischen Bürgervermögen gehörigen Brennholz⸗Entschädigungs⸗Ablösungs⸗Kapi⸗ tals an die Schwedter Stadtgemeinde den früheren Nutzungsberech⸗ . ewähren. - 18 sie he Rüczahlung dieser Summe erfolgt nach Maßgabe des dazu aufgestellten Tilgungsplanes innerhalb längstens 42 Jahren dergestalt, daß die darin jahrlich ausgewerfene Amortisationsrate von mindestens
men und aus diesem Tilgungsfonds die Stadtobligationen mittelst lusloosung getilgt werden 1 1 3 Die Schwedt behält sich Ihe Hechr vor, den Til⸗ ungsfonds behufs größerer Ausloosungen zu verstärken. 6 8 8 Gkähufsene steht kein Kündigungsr cht zu. Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Nummern, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffent⸗ lich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Potsdam, in den „Deutschen Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger,“ sowie mindestens einem der Schwedter Lokalblätter. Wenn eins der zuerst gedachten Blätter eingeten sollte, wird nach Bestimmung der Königlichen Regierung zu Potsdam ein entsprechendes anderes Blatt gewählt werden. * b Bis zu dem Tage, an welchem solchergestalt das Kapital zurück⸗ zugeben ist, wird dasselbe in halbjährlichen Terminen am 1 April und 1. Oktober, Sn 28 8853 1872 an gerechnet, mit 4 Prozent Vier Prozent) jährlich verzinst. 28 „ 4 d D vehe des Kapitals und der Zinsen erfolgt gegen bloße Rückgabe dieser Schuldverschreibung, beziehungsweise der ausgegebenen Zinscoupons, bei der Kämmereikasse zu Schwedt in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. er 86 Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligk iistermine zurückzuliefein. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. 1 I Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungsrermine nicht erboben werden, sowie die inner⸗ halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde Schwedt. . 68 78 In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen oder Zins⸗ coupons finden die auf die Staatsschuldscheine und deren Coupons Bezug
protestirt worden ist. 1“
habenden Vorschriften der Vrrordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebots und der Amortisation verkorener oder vernichteter Staats⸗ papiere §. 1 bis 12 mit Aachstehe en näheren Bestimmungen An⸗
ndung: b 8 8 88 Sie im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrate zu Schwedt gemacht werden, welchem alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse zustehen, welche nach der angeführten Ver⸗ ordnung dem Schatz⸗Ministerium zukommen; gegen die Verfügung des Magistrats findet Rekurs an die Königliche Regierung zu Pots⸗ am statt; 1 1 b 2 das im §. 5 jener Verordnung gedachie Aufgebot erfolgt bei der hiesigen Königlichen Kreisgerichts⸗Deputation. 8se
c. die in den §§. 6, 9 und 12 jener Verordnung vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch diejenigen Blätter geschehen, durch welche die ausgelvosten Obligationen veröffentlicht werden;
d. an die Stelle der im §. 7 jener Verordnung erwähnten sechs Zinszahlungstermine sollen vier, und an Stelle des im 8. 8 erwähnten achten Zahlungstermins soll der fünfte treten. 31 8
Zinscouvons können wedor aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab⸗ lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kämmererkasse der Stadt anmelder und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst in glaubhafter Weise dar⸗ thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist, der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung aus⸗
ezahlt werden.
8 zabzne dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährliche Zins⸗ coupons ausgegeben; die ferneren Zinscoupons werden für fünfjährige ioden ausgegeben werden. B Periede Auegabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kämmereikasse in Schwedt gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗
Coupons⸗Scrie beig druckten Talos.
Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen
Zinscoupons⸗Serie an den n. Schuldverschreibung, sofern e Jorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 8 . g Eicherhein der eingegangenen Verpflichtungen haftet
ten Steuerkraft. “ 3 Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. K Schwedt a/O., den sfer.. 1873. (Treckener Stempel.) Der Magistrat.
Magistratsmitgliedes.) Eingetragen Kontrolbuch SNeo .
“ Talon ausgereicht. Der Kassenkurator. ö
Rendant der Kämmereikasse.
8 * n 1 8 8 . ⸗.
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Provinz Brandenburg. . 8 Serie ... Zinscoupons Nr 6““ S. 4
der Schwedter Stadt⸗Obligation. 8 “ Nr. — über EEIHö— 1A1““ Inhaber dieses Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe a
aus der Kämmereikasse zu Schwedt.
Schwedt a/O., den .. ten I11“ 8 (Trockener Stempell)) Der Magistrat. Cö1u.
fällig geworden, erhoben wird. Anmerkung.
Finem Prozent“ der Gesammtsumme unter Hinzurechnung der durch 1 zrsparten Zinsen in den Stadthaushalts⸗Etat aufgenom⸗
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die Stadtzemeinde Schwedt mit ihrem Vermögen und ihrer gesamm⸗
(Eigenhändige Unterschrift des Magistratedirigenten und eines anderen
Hierzu sind Coupons Nr. 1 bis 10 nebst
Regierungsbezirk Potsdam.
.— die halbjährlichen Zinsen der Stadtobligation ilt
Dieser Zinscoupon wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem er
Die Namensunterschriften des Magistratsdiri⸗ enten und des zweiten Magistratsmitgliedes können mit Lettern oder gesimile⸗Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Coupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen
Provinz Brandenburg. n Regierungsbezirk Potsdam. zu der 8
Sohmedeh Stadt⸗Obligation t
4 Thaler à vier Prozent verzinslich.
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vorbenannten Obligation die .. . te Serie Zinscoupons für die ünf Jahre 18.. bis 18.. . bei der Kämmereikasse zu Schwedt, fünt nicht von dem Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung
88 Schwedt a/D., den. ten “ ““ 8 b (Trockener Stempel. EEbnbbae
Der Magistrat.
Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats⸗ Dirigenten und des zweiren Magistratsmitgliedes können mit Lettern oder Facsimile⸗Stempein gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
8 Medizinal⸗Angelegenheiten. Fademie der vbekanntmeseh6 1t 128 Namens⸗Verzeichniß EE1““ der in der Königlichen Akademie der Künste am 3. August 1873 prämürten Schüler der Kunst⸗ und Gewerbeschulen zu Berlin, Breslau, Königsberg i. Pr., Danzig, Magdeburg und Erfurt.
JI. Die Kunst⸗ und Gewerbeschule zu Berlin.
a. Die kleine silberne Medaille erhielten:
1) Heinrich Petersen. Stubenmaler aus Steinbergholz, 2) Emil Atzenroth, Stubenmaler aus Frankfurt a. O., 3) Adolph Heinrich, Lehrer aus Stettin, 4) Otto Spaete, Steinmetz aus Kaina, 5) Richard Tietz, Architekt aus Ber⸗ lin, 6) Johannes Unte, Maler aus Berlin, 7) Emil Pi⸗ rani, Schüler aus Venedig, 8) Hermann Hein, Lehrer aus Jakobshagen, 9) Hermann Fitzlaff, Lehrer aus Cörlin, 10) Hermann Kühn, Architekt aus Brühl, 11) Hermann Wentzke, Lehrer aus Neumannshof, 12) Georg Lerch, Cise⸗ leur aus Berlin.
b. Außerordentliche Anerkenntnisse, bestehend in Werken:
1) Rudolph Müßig, Ciseleur aus Berlin, 2) Johann George, Porzellanmaler aus Berlin, 3) Emil Palm, Por⸗ zellanmaler aus Berlin, 4 Rudolph Bergemann, Muster⸗ zeichner aus Berlin, 5) Paul Koch, Stubenmaler aus Ber⸗ lin, 6) Otto Ahl, Bildhauer aus Berlin, 7) Robert Burghardt, Stubenmaler aus Berlin, 8) Heinrich Estorff, Maler aus Eutin, 9) Theodor Kluge, Architekt aus Nauen, 10) Hans Stever, Schüler aus Potsdam, 11) Paul Mettke, Schüler aus Spremberg, 12) Hermann Guth, Architekt aus Seelow, 13) Hermann Dietrichs, Maler aus Betzendorf, 14) Ernst Stache, Bildhauer aus
Ober⸗Pailau. Belobt wurden:
1) Johannes Krueger, Bildhauer aus Rattey, 2) Ru⸗ dolph Voß, Holzschnitzer aus Zehdenik, 3) Eward van Myden, Maler aus Rom, 4) Heimann Baruch, Maler aus Kamin in Westpr., 5) Otto Mewes, Lehrer aus Bees⸗ kow, 6) Hermann Dietrichs, Maler au⸗ Betzendorf, 7) Otto Hasel, Gürtler aus Berlin, 8) Hermann Eckel, Ciseleur aus Berlin, 9) Johann Kofahl, Dekorationsmaler aus Uelzen, 10) Fritz Peschke, Bildhauer aus Carlsruhe in Ober⸗Schles., 11) Wilhelm Kesten, Lithograph aus Biesdorf, 12) Paul Meyer, Graveur aus Chemnitz, 13) Max Buchholz, Fylograph aus Berlin, 14) Hugo Link, Maler aus Berlin, 15) Richard Lotter, Schüler aus Risa, 16) Hermann Richter, Bildhauer aus Berlin, 17) Max Burkhardt, Schüler aus Klappstein, 18) Otto Schu⸗ bert, Schüler aus Berlin, 19) Ernst Hartung, Maler aus Coblenz, 20) Carl Schütze, Bildhauer aus Berlin. 8
II. Kunst⸗ und Gewerbeschule zu Breslau]. a. Die kleine silberne Medaille erhielten:—
1) Hugo Anders, Bildhauer aus Breslau, 2) Adolph Brosche, Lithograph aus Breslau, 3) Emil Schenk, Ma⸗ schinenbauer aus Breslau, 4) Richard Schmidt, Maschinen⸗ bauer aus Breslau, 5) August Heidrich, Bildhauer aus Ullersdorf, 6) Theodor Dietrich, Maschinenbauer aus Bres⸗ lau, 7) Hugo Herkner, Bildhauer aus Breslau. 8
b) Außerordentliche Anerkenntnisse, bestehend in Werken:
1) Hermann Schmiechen, Buchbinder aus Neumarkt, 2) Peter Jitschin, Maurer aus Neisse, 3) Maximilian Schmidt, Tischler und Bildhauer aus Breslau.
c. Belobt wurden:
1) August Grosser, Zimmermann aus Langwaltersdorf, 2) Adolph Riedel, Zimmermann aus Langhellwigsdorf, 3) Hermann Fleck, Maschinenbauer aus Breslau, 4) Alex ander Mai, Maurer aus Breslau, 5) Hugo Nusche, Tischler aus Bres⸗ lau, 6) Ferdinand Schlokow, Maschinenbauer aus Beuthen, 7) Ernst Schumann, Maschinenbauer aus Breslau, 8) Paul Seiler, Zimmermann aus Breslau, 9) Max Wiese, Maurer
aus Breslau, 10) Georg Wruck, Zimmermann aus Oppeln