1873 / 200 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Aug 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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machungen sollen durch die oben unter Nr. 7 angeführten Blätter ge

schehen;

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weder aufgeboten noch amortisirt werden.

gen, welcher den Verlu

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„und anstatt des im §. 8 erwähnten achten

ihnte abgewartet werden. Zinscoupons k

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sollen acht

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darthut, nach Ablauf

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der Stadtkasse anmelde

der Zinscoupons durch Vorzeigung de

Obligationen oder sonst in glaubhafter We

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und des zweiten Magistrats⸗Mitgliede

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Zinsschein mit der eigenhändigen

Kontrolbeamten versehen werden.

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Stadtkasse

Inhaber dieses empf Eingetragen Kontrole

obiger Stadtobligation mit . . .

schreibe ..

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Angelegenheiten.

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obigen Gumb

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Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen

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sofern nicht von dem Die Namensunterschriften des Mag

und des zweiten Magistrats⸗Mitgliedes

oder Facsimile⸗

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Provinz Preußen. Eintragen Kontrole.

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en 25. August, Abends.

Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Bestellung an; für Berlin außer den hiesigen

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Epoche stehen geblieben sind. Es handelt sich mithin hierbei nicht um die Aufhebung einer von dem Gesetzgeber beabsichtigten Exemtion einer gewissen Gattung von Geschäften von der auf gleichartigen Geschäften im bürgerlichen und gewöhnlichen wirth⸗ schaftlichen Verkehr ruhenden Steuer, sondern um einen durch die Unvollkommenheiten der Gesetze hervorgerufenen, keineswegs

mit der Absicht des Gesetzes übereinstimmenden Zustand. Der Uebergang zu anderen Formen der Beurkundung, der sich theils von selbst aus den Bedürfnissen des kaufmännischen Verkehrs heraus entwickelt, theils auch wohl unter absichtlicher Vermeidung der von den Stempelgesetzen als steuerpflichtig behandelten Ge⸗ schäftsformen vollzogen hat, hat bewirkt, daß die bestehenden Stempelgesetze auf die bezeichneten Geschäfte entweder überhaupt nicht anwendbar sind, oder doch dieselben nur in so gerin⸗ gem Maße erfassen, daß dies als eine angemessene Besteuerung nicht angesehen werden kann. Bei der gedachten Gelegenheit ist ferner näher ausgeführt, wie wenig begründet die früher weit verbreiteten Ansichten erscheinen, daß mit der Eigenthümlichkeit der Geschäfte im Börsen⸗ und Bankverkehr sich die Erhebung mäßiger Stempelabgaben von denselben nicht vertrage, oder daß es auf alle Fälle ein vergebliches Bemühen sein würde, den in dieser Hinsicht nun einmal bestehenden Zustand zu ändern. Die Vorgänge einzelner auswärtiger Staaten scheinen wenigstens dafür zu sprechen, daß die Stempelgesetze der nöthigen Umbil⸗ dung zur Erfassung des Börsen⸗ und Bankverkehrs wohl fähig sind.

Andererseits ist ohne Weiteres einzuräumen, daß die täg⸗ lichen Abschlüsse im Börsen⸗ und Bankverkehr nicht dazu geeig⸗ net sind, um mit hohen nach dem Werthe des Umsatzes bemesse⸗ nen Werthstempelabgaben, wie sie z. B. bei dem Verkauf von Immobilien fast überall erhoben werden, belastet zu werden.

Daraus folgt aber keineswegs die Nothwendigkeit, die bis⸗ herige Exemtion des Börsen⸗ und Bankverkehrs von der Be⸗ steuerung in der jetzigen Ausdehnung fortbestehen zu lassen und als unabänderliche Thatsache hinzunehmen. Schwerlich würde sich auch überzeugend nachweisen lassen, daß die Börsen⸗ und Bankgeschäfte, mögen sie den Umsatz von Waaren und Werthen oder die Beschaffung der Geldmittel zu Anleihen und Unter⸗ nehmungen bezwecken, von der Stempelsteuer gänzlich befreit bleiben müßten, während z. B. jede Schuldverschreibung eines Grundbesitzers oder eines anderen Privaten, abgesehen von den Kosten der Hypothekbestellung, mit einer nicht unbeträchtlichen Stempelabgabe belastet, und ebenso Verkaufs⸗ und Lieferungs⸗ geschäfte über andere Gegenstände einem Werthstempel unterwor⸗ fen werden. Von welchem Gesichtspunkte aus man auch die be⸗ stehenden Stempelsteuern der Einzelstaaten in wirthschaftlicher

iehung auffassen möge, in allen Fällen wird es auffallend gefunden werden, daß gerade diejenigen Geschäfte, welche die Rveghlch Bewegung des Kapitals vermitteln und großentheils ausschließlich aus der freiwilligen Initiative des Strebens nach Gewinn hervorgehen, zugleich aber die entwickeltsten Formen der nationalen Rechtsbildung und den promptesten Rechtsschutz vor⸗ aussetzen und in Anspruch nehmen, eine ganz exceptionelle Be⸗ freiung von der Besteuerung gleichartiger Verkehrsakte genießen sollen. Es wird deshalb zuzugegeben sein, daß dem häufig her⸗ vorgetretenen Verlangen, die Besteuerung auf jene Akte des kaufmännischen Verkehrs auszudehnen, eine Forderung der Bil⸗ ligkeit und Gerechtigkeit zu Grunde liegt, gleichviel, ob dasselbe zugleich durch übertriebene Vorstellungen von den finanziellen Ergebnissen der vermißten Besteuerung der bezeichneten Akte oder durch die streitenden Interessen verschiedener Berufsstände beein⸗ flußt sein mag.

Angesichts des in den letzten Jahren eingetretenen Auf⸗ schwungs der wirthschaftlichen Entwickelung in Deutschland, gerade auf dem hier fraglichen Gebiete, kann es nicht Wunder nehmen, wenn das oben erwähnte Verlangen wiederholt hervor⸗ getreten ist. Der ungeahnten Ausdehnung und großartigen Be⸗ deutung des Börsen⸗ und Bankverkehrs, der fortschreitenden Mobilisirung der Werthe gegenüber hat jenes Verlangen, wenn nicht Alles täuscht, noch mehr als früher auf allgemeine Aner⸗ kennung zu rechnen.

Den Momenten zu Gunsten des Vorschlages pflegen frei⸗ lich andere Momente zur Bekämpfung desselben gegenübergestellt zu werden. Man fürchtet eine Vertheuerung und Erschwerung der einzelnen Geschäfte, welche den inländischen Börsenverkehr und mittelbar die inländische Produktion zu hemmen geeignet sei; man erwartet andererseits, daß der kaufmännische Verkehr auch die neuen, den jetzigen Geschäftsformen möglichst anzupas⸗ senden Gesetzesbestimmungen sehr bald wieder zu umgehen und die stenerpflichtigen Schriftstücke zu entbehren lernen werde, so daß nicht einmal eine nennenswerthe Einnahme erzielt werden

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bestimmte Regeln System, dem er vermöge seines allgewaltigen Einflusses und durch die Entschiedenheit, mit der er seine Gesetze diktatorisch aufstellte, allgemeine Anerkennung und Verbreitung zu ver⸗ Die Grundlagen dieses Systems bestehen noch bis heute fort; dasselbe hat aber seinen vollständigen Ausbau erst durch Adelung erhalten. (Vgl. sein „Umständliches Lehr⸗ gebäude der deutschen Sprache“ 1782.)

Diese beiden bedeutendsten und einflußreichsten deutschen Grammatiker vor Grimm gründeten nun ihr Lehrgebäude auf 1 ¹: „Schreibe, wie Du sprichst,“ Silbe mit solchen Buchstaben, wie man sie in der guten Aus⸗ sprache deutlich hört.“ Dieser sogenannte phonetische Grund⸗ satz hatte für die mittelhochdeutsche Zeit ausgereicht; jetzt aber konnte er es nicht mehr, weil bei der Mehrzahl der Deutschen die geschriebene Sprache von der gesprochenen durchaus ver⸗ schieden war und dazu auch das schriftmäßige Hochdeutsch nach Daher verwies Adelung neben diesem phonetischen Prinzip auf die EStymologie, die aber häufig zu gro⸗ ben Irrthümern verleitete (z. B. Handthierung, Elendthier), ferner welcher letzte Grundsatz aber auch noch heute gerade der schwächste Punkt unserer Rechtschreibung ist bisher unser orthographisch es System gegründet und galt lange für unantastbar und unum⸗ stößlich, bis die neuere Sprachwissensch Werke einen so großartigen Auf sogenannte historische Betra

Landschaften schwankte.

auf Analogie und Usus,

Auf diese Prinzipien

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ältere wiederzugeben, Aber im 15. Jahrhundert zerfiel mit dieser ersten Blüthe der deutschen Literatur auch der Ge⸗ brauch der schwäbischen Mundart; die verschiedenen Dialekte be⸗ gannen wirr durch einander zu fluthen, und es konnte nicht fehlen, daß gleiche Verwilderung in die Schreibweise einriß; gegen Ende des 15. Jahrhunderts erreichte diese Verwilderung ihren Höhepunkt. Da erstand in der ersten Hälfte des 16 Luther ein Reformator auch für diese Verkommenheit des Er wählte für das große Werk der Bibelüber⸗ setzung die Kaiserliche Kanzleisprache, welche den Vortheil bot, vermöge ihres offiziellen Gebrauchs von allen Landschaften ver⸗ standen zu werden und so am leichtesten zur Gemeinsprache sich Sie verbreitete sich bald als Schriftsprache über ganz Deutschland und verdrängte einen Dialekt nach dem andern aus der Literatur. Doch waren auch in die Reichs⸗ sprache, wie in die mundartlichen Literaturen, alle Mißbräuche der Zeit eingedrungen und gingen daher auch in die neu⸗ Luther selbst fühlte die Mangelhaftigkeit seiner Schreibweise wohl und war auf Besse⸗ dennoch finden wir oft ein und dasselbe Wort kurz hinter einander auf drei verschiedene Arten geschrieben, z. B. vil, vihl, viel u. s. w., oder Formen, wie: dorfften, yhn, nodt, gutt u. s. w. Erst die Sprachgelehrten des 17. Jahrhunderts setzten der Verwirrung einigermaßen Schranken; doch besaßen dieselben weder Einsicht in den Bau der Sprache, noch Kenntniß der älteren auch nahmen sie die lateinische Grammatik zur einzigen Richtschnur und wandten ihre Regeln auf das Deutsche an, wodurch sie neben den alten oft neue Irrthümer einführten. Einen bedeutenden Wendepunkt in der Geschichte der deutschen Orthographie führte Gottsched herbei durch seine Schrift: „Die Sprachkunst“ (erste Auflage 1749). besten

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Zur Geschichte der deutschen Rechtschreibung.

Seit dem 12. Jahrhundert erwuchs in Deutschland unter den schwäbischen Kaisern aus der schwäbischen Mundart eine Hofsprache, welche bei dem damaligen Aufschwunge der Litera⸗ tur zunächst in die höfische, dann auch in die Volkspoesie Ein⸗ laß fand; diese schwäbische Mundart gewann so in kurzer Zeit den Vorrang über alle anderen Dialekte, und sie bildete die erste derselben war bestrebt,

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wegen der Abholung der Postsen⸗

Postamte (Königsstraße 60) sind bei dieser

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Meinen Erlaß vom h Landsberg a.

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igreich Preußen. Berlin, den 24. August.

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Usus bedenklich erschüttert und die Aufrechterhaltung der alten Schreibweise auf die Dauer zur Unmöglichkeit geworden ist.

Die Mangelhaftigkeit unsrer Schreibweise besteht nun in der inconsequenten Verwendung der vorhandenen Mittel; besonders ist die unbefugte und schwankende Häufung von Vo⸗ kalen und Konsonanten, mit Jakob Grimm zu reden, der Schüler, wie der Lehrer Noth und Klage. Für die Bezeichnung der Dehnung werden drei Mittel angewendet, die jedesmalige Wahl des einen oder andern geschieht aber regellos und rein zufällig; man vergleiche z. B. Saal, Thal, kahl, schmal; oder mir, ihr, hier. Weil so jeder Grund für die eine oder andere Schreibung Lähähasperh die Lehre der Orthographie zu einer lästigen Gedächt⸗ nißsache.

Ebenso häuft man oft ohne Grund die Konsonanten, und wenn auch die Verdoppelung eines Konsonanten nach kurzem Vokal einigermaßen gerechtfertigt ist, so liegt doch eine bedauer⸗ liche Inkonsequenz z. B. in folgender Schreibweise: mit, Schritt; hin, Sinn; du gewinnst, der Gewinst u. s. w.

Neben diesen Grundgebrechen des Systems giebt es noch eine große Zahl von Einzelmängeln, so die Regellosigkeit im Gebrauch großer Anfangsbuchstaben, die Verwendung von th und und die falsche Unterscheidung gleichlautender Wörter. Ddie angeführten Uebelstände zu heben, stellte die sogenannte historische Rechtschreibung den Satz auf: ‚Schreibe, wie es die geschichtliche Fortentwicklung des Neuhochdeutschen verlangt.“ Sie nahm aber einen Zusammenhang zwischen dem Neuhochdeutschen und dem Mittelhochdeutschen an, der in Wahrheit nicht vorhanden ist, und behandelte so ein Neuhochdeutsch, wie es nach den von der vergleichenden Grammatik aufgestellten physiologischen Ge⸗ setzen hätte werden müssen, nicht, wie es geworden ist. Denn die deutsche Schrift ist eine phonetische, und, wie jede pho⸗ netische Schrift muß sie durch die fortschreitende Lautentwicklung beeinflußt werden. „Die Wörter verändern sich im Lauf der Zeit, manche Laute werden ausgestoßen, andere hinzugefügt, an⸗ dere gehen in allmählicher Veränderung in einander über oder werden durch ganz neue ersetzt. Es ist nicht leicht, daß die phonetische Schrift diesem steten Wechsel auf Tritt und Schritt folge, und doch muß sie es thun, wenn sie sich selbst treu bleiben soll. Die Sprache muß immer um etwas der Schrift voraus sein; fehlt es der Schrift an Kraft, die immer⸗ fort zwischen ihr und der Sprache entstehenden Lücken auszu⸗ gleichen, so muß mit der Zeit zwischen beiden sich eine tiefe Kluft bilden: aus der phonetischen Schrift wird eine historische, das heißt eine Schrift, die im Ganzen, sder wenigstens in vielen Punkten nicht die Sprache repräsentirt, wie sie ist, sondern wie sie früher einmal gewesen ist; so z. B. die englische. Im Seen. zu ihr hat die deutsche den phonetischen Charakter be⸗ wahrt.“

Der erste, der nach Grimm das historische Prinzip in der oben angedeuteten Richtung folgerichtig anwendete und durchführte, war Karl Weinhold, unter dessen Anhängern sich besonders Phil. Wackernagel, Friedrich Müller und Otto Vill⸗ mar durch noch weit schroffere Forderungen auszeichneten; der neueste Konsequenz⸗Historiker ist Kaspar Frisch. („Die deutsche rechtschreibung fom standpunkte irer histor. entwicklung.“ Leipzig 1868.) Andere Vertreter der neuen Schule suchten sich mit ihren Reformvorschlägen im Bereich des praktisch Mög⸗ lichen zu halten und Geschichte und Herkommen zu vermitteln; doch auch ihre Theorie hat sich bis jetzt nicht bewährt, wohl des⸗ halb, weil sie die Grenze nicht scharf genug zogen, wie weit von den Resultaten der historischen Sprachforschung für die Regelung der Schreibweise Gebrauch gemacht werden darf.

Durch Rudolf v. Raumers Epoche machende Arbeiten trat die Frage in ein ganz neues Stadium; in seinen „sprachwissen⸗ schaftlichen Studien“ (Frankfurt, 1863) hat er die vorliegende Frage von allen Seiten auf das gründlichste beleuchtet; diese „Studien“ gründen sich auf physiologische und sprachvergleichende Untersuchungen, und sie dürften berufen sein, die ganze Kon⸗ sonantenlehre umzugestalten und die Grimmschen Gesetze von der Lautverschiebung zu ergänzen, resp. zu berichtigen. Diese Erfolge auf dem Gebiete der historischen Sprachforschung lassen es um so wichtiger erscheinen, wenn Raumer gegen die falsche Ein⸗ seitigkeit der historischen Schreibung laut Einsprache erhob, das uralte phonetische Prinzip wieder in seine Rechte ein⸗ setzte, daneben aber sich nicht gegen die gesicherten Resul⸗ tate der historischen Forschung verschloß und zweckmäßigen, aber allmählichen Verbesserungen nicht entgegentrat.

Um mit Erfolg eine Verbesserung der Mangelhaftigkeit unserer Schreibeweise anzubahnen, mahnt Franz Linnig in seiner Schrift „die Rechtschreibung im Deutschen“, mit größter Behutsamkeit vorzugehen und sich möglichst an das Herkommen anzulehnen. Er folgt eben so, wie der Verein der Berliner

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Gymnasial⸗ und Realschullehrer in der Schrift, „Erörterungen über Orthographie“, dem Ausspruch Raumers: „Auch eine minder gute Orthographie, wofern ganz Deutschland darin übereinstimmt, ist einer vollkommeneren vorzuziehen, wenn letztere auf einen Theil Deutschlands beschränkt bleibt und da⸗ durch neue Spaltung hervorruft.“ Falls die vorzunehmenden Verbesserungen, sagt Linnig, nur Schriftzeichen berühren, wie z. B. die Frage von den großen Anfahcnhachfabene „so ist die⸗ jenige Aenderung die beste, deren Erlernung am wenigsten Zeit und Mühe kostet. In allen andern Fällen darf vor allen Dingen der Laut des Wortes weder geändert, noch getrübt werden.“ In demselben Sinne heißt es in der Schrift der Ber⸗ liner Gymnasial⸗ und Realschullehrer: Festsetzungen und Aen⸗ derungen müssen sich dem Grundcharakter unsrer bisherigen Orthographie anschließen; dieser ist aber ein überwiegend phone⸗ tischer, ausgesprochen in dem Grundsatz: „Bring deine Schrift und deine Aussprache möglichst in Uebereinstimmung.“ Im Uebrigen hat nur diejenige Aenderung Berechtigung, die der Geschichte resp. Etymologie des Wortes am besten entspricht und dadurch sein Verständniß und seine Verwandtschaft klarer her⸗ vortreten läßt.

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Reeiseblätter. VI.

(Vergl. Bes. Beil. Nr. 32 vom 9. August.)

MNeben dem Ernsten, Erhabenen, Grauenhaften und Be⸗ deutungsvollen bietet die See noch eine andere Seite freund⸗ licherer Art dar: gleich dem hohen Gewölbe des Himmels, welches in der Erhabenheit einer sternenhellen Nacht, in dem Düsteren, Beengenden und Schrecken⸗Erregenden eines wolkenbedeckten oder in Sturm und Gewitter ausbrechenden Horizonts und in der heiteren Helle eines reinen oder nur von leichtem, flockigem Ge⸗ wölke spärlich unterbrochenen Blaues anders und wieder anders auf unsere Stimmung wirkt. Bei reiner Luft und schwachem Winde gewährt das Meer einen heiteren, Gemüth und Phantasie freundlich anregenden Anblick. Die ewige Bewegung der weiten Fläche, wodurch dieselbe gleichsam belebt erscheint, belebt auch den Betrachter; er gewahrt erfreut in dem klaren Wasser die rasch bewegten Gestalten einer an Arten und Individuen zahllosen Thier⸗ welt; das dunkle Blau oder die fette grüne Farbe des Elements, welches uns unbegrenzt umgiebt, thut dem Auge ungemein wohl, und man ermüdet nicht, dem Spiel der beweglichen Fläche zuzu⸗ sehen, welches unzählige Wellen von vielfacher Höhe und Breite entstehen und vergehen läßt, sie mit weißem Schaume krönt und beim Niedersinken derselben mit Marmoradern durchzieht. Die Phantasie hat einen weiten, im Einzeln stets Farbe und Aus⸗ sehen wechselnden Raum der Betrachtung, und freut sich der Täuschung, wenn manchmal in der äußersten Ferne lange Wogen⸗ strecken sich wie große Wiesenflächen oder Wälder darstellen, oder der Schaum der Wellen das Trugbild einer waldumgrenzten Stadt mit weißen Häusern vorführt, oder wenn ein am Rande des Horizonts erscheinendes Schiff, übermäßig vergrößert, der Thurm einer Stadt oder eine hohe Pappelbaumgruppe zu sein scheint. Wohlthuend und kräftigend ist dabei die frische Seeluft, welche so mittelbar das Innere des Schiffenden beleben und er⸗ heitern hilft. Diese freundliche Seite des auf das menschliche Gemüth wirkenden Meeres muß, im Gegensatz gegen die düstere, nebelbedeckte See polarer und subpolarer Striche, einen um so mehr überwiegenden Einfluß haben, je meyr der Schiffer sich den äquatorialen Regionen nähert, in denen die Atmosphäre in längerer Dauer wolkenfrei ist und die kühle Luft der See den von Hitze erschlafften Menschen wohlthuender erquickt und er⸗ frischt. Daher finden wir denn auch bei den Meeranwohnern solcher’ glücklichen Erdstriche viel heiterere Bilder von der See, als bei den Nordländern, bei denen dagegen fast alle jene düsteren, grauenvollen Sagen entstanden sind, die wir oben erwähnten.

Noch müssen wir schließlich des Gefühls der Freiheit und der Kraft gedenken, welches die See in denen erweckt, die auf ihr fortwährend die Stätte ihres Strebens und Schaffens haben. Das freie Meer, wie die freie Natur überhaupt, wo der Mensch keine beengende Schranke fühlt und sich nur von sich selbst ab⸗ hängig findet, erweckt jenes erhebende, frohe Gefühl, das den Seemann, trotz tausendfachen Gefahren und Entbehrungen, aus den Kreisen des sicheren und geordneten Lebens immer wieder hinaus auf die wogende Fluth zieht. Dieses Gefühl und das Bewußtsein der auf sich selbst beruhenden und im Kampf mit Elementen erstarkten Kraft sind es, die dem Seeleben für Viele den Hauptreiz geben, alle Männer des Meeres aber in größerem oder geringerem Grade durchdringen: sowie eine ähnliche Stim⸗

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