1873 / 213 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Sep 1873 18:00:01 GMT) scan diff

eutsch Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preu

Oeffentlicher Anzeiger. 2

Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Expedition Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, gamburg, Frauk⸗

Inseraten⸗Expedition des Drutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: . Steabriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

I

iger.

5. Verloofung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. 8 8 2 8

Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

2. Handels⸗Register.

3. Konkurse, Subhastationen. Aufgebste, Vor⸗

* ladungen u. dergl.

Geldern mittelst Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin,

en 6. September 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II.

für Voruntersuchungen. Beschreibung: Alter;: 45 ahr. Geburtsort: Nowawes. Größe: 5 Fuß 7 Zoll.

blond. Augen: braun. Augenbrauen: blond. inn: rund. Nase gewöhnlich. Mund: gewöhnlich. Gesichtsbildung: oval. Gesichtsfarbe: gesund. Zähne: v schlank. Sprache: deutsch, französisch, englisch.

Strafvollstreckungs⸗Requisition. Gegen den Schiffer August Geschke, geboren am 27. November 1836 zu Neubrück bei Beeskow und dort ortsange⸗ hörig, soll eine rechtskräftig erkannte Gefängnißstrafe von drei Monaten vollstreckt werden. Seine Fest⸗ nahme hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den August Geschke im Betretungsfalle fest⸗ zunehmen, an die nächste Gerichtsbehörde zur Straf⸗ vollstreckung abzuliefern und dem unterzeichneten Ge⸗ richte hiervon Nachricht zu geben.

Alt⸗Landsberg, den 26. August 1873.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Handels⸗Register.

Handelsregister

des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 6. September 1873 sind nmn 8 September 1873 folgende Eintragungen er⸗ olgt: . In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3570 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma Waggonfabrik Gebr. Hofmann & Co., Aktien⸗ gesellschaft,

vermerkt steht, ist eingetragen: Die Gesellschaft hat unter der hiesigen Firma zu Breslau eine Zweigniederlassung errichtet, für deren Vertretung alle in Bezug auf die Haupt⸗ ee hier eingetragenen Bestimmungen gelten.

„In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3692 die hiesige Kommanditgesellschaft in Firma: Goldschmidt, Simon & Co. vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Eduard Simon zu Berlin ist m 22. Juli 1873 aus der Kommanditgesellschaft aausgetreten.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr.

ESteckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den Kaufmann Otto Müller ist die gerichtliche Haft wegen Urkundenfälschung in den Akten M. 316. de 1873. Komm. II. be⸗ schlossen worden. Die Verhaftung hat nicht aus⸗ Pfl rt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc.

üller im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Transports an die Königliche

verändert.

und als deren Inhaber Carl Julius Windolff hier

4. Verkäufe, Perpachtungen, Submissionen ꝛc

furt a. slI., Greslan, alle, Prag, Wirn, Maͤuchen, Rüruberg. Straßburg. Zürich und Stuttgart.

von öffentlichen Papieren. 6. Industrielle Ftablissements Fabeiken u. Greßhandel. 7. Verschiedene Bekauntmacsagen. E1u 8. Literarische Unzeigen am b“ x* 9. Familien⸗Nachrichten. 1 1

Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4615 eingetragen worden.

In unser Firmenregister ist Nr. 7595 die Firma:

Dr. Heinrich Byk

und als deren Inhaber der Dr. Heinrich Byk hier „(sfetziges Geschäftslokal: Fruchtstraße 1/2) eingetragen worden. -

In unser Firmenregister ist Nr. 7596 die Firma:

P. Gustedt, Verlagsbuchhandlung und Expedition der Ackerbauzeitung

und als deren Inhaber der Verlagsbuchhändler

Paul Heinrich Gustedt hier

.(ietziges Geschäftslokal: Steglitzerstraße 38)

eingetragen worden.

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 1921 die hiesige Handlung in Firma: 8

Striese & Comp. (J. Windolff) vermerkt steht, ist eingetragen: 3

Die Firma ist in: 8

J. Windolff

Firmenregister Nr. 4063:

die Firma: S. Offenbacher⸗Oppenhe Berlin, den 8. September 1873

KsSsEnigliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachern.

Fün Berlin, den 4. September 1873. 18 3 Die Direktion.

Vergleiche Nr. 7597 des Firmenregisters. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 7597 die Firma: der Buchdruckereibesitzer eingetragen worden.

78

legen) ist nebst Modellen und Plänen dem Publikum

I v1““]

Norddeutsche Grund⸗Credit⸗Bank.

Hypotheken⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft.

1n 9h Gemäßheit des Artikels 8 unseres Gesellschaftsstatuts und des Artikels 221, alin. 2 des All⸗

gemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches ergeht hiermit an die Inhaber der Interims⸗Aktienscheine unserer Gesellschaft, II. Emission Nr. 2701. 2702. 2703. die Aufforderung zur sofortigen Leistung der rückstän⸗

digen Theilzahlungen nebst 6 % Verzugszinsen vom 1. Dezember 1872 ab und zehn eent des rückstän⸗ digen Betrages als Konventionalstraf 1 nefe bereits geleisteten Theilzahlungen zu

unsten der Gesellschaft für verlustig erklaͤrt ZW“

Rosenstein.

Verschiedene Bekanntmachungen. [M. 1489]

Der Cursus für Landwehr⸗ und Reserve⸗Offi⸗ Magdeburg ist die Abhaltung des hierselbst im alten

Fere. bchus Vorbereitung 8* 8598 Offizier⸗ Stadttheile auf Dienstag, den 14. Oktober b. 58 ramen, sowie der zum See⸗Kadetten⸗Exc jeh⸗

ginnt am 1. Vktoter r.Kadetten Eramen be. fallenden Vieh⸗ und Krammarktes

eerss Fechln Michaelismarkt für das lau⸗

Militär⸗Paädagogiumm Rülisanrhadagoginm 9 ende Jahr ausgesetzt worden, was wir hiermit

Bahnhof) .298/9.) zur öffentlichen Kenntniß bringen. Fontanes, Vhofor z. d. ° 2²980) rzeeustadt d. M., den 5. Geptember 18738.

5 Muß bach.

(Fr. 63/IX.) Landgräflich Hessische konzessionirte Landesbank. vor der Höhe.

Dr. Goldschmidt. 19. 1490]° ¶Bekanntmachung.

2

„Aquaduct Germania.“

Dieses Bauwerk (auf dem vordern Westend⸗Terrain an der Ecke der Kastanien⸗ und Platanen⸗Allee be⸗

täglich zur Ansicht geöffnet. Entrée à Person 2 ½ Sgr. erlin, den 5. August 1873. [2284] Westend⸗Gesellschaft H. Quistorp & Co.

9 andernfalls die Aktionäre ihrer Anrechte aus der Zeichnung und den

Durch Verfügung der Königlichen Regierung zu

[M. 834]

sung der Obligationen des Danziger Land⸗ kreises I. Emission sind folgende Nummern ge⸗ zogen worden: 8

4354 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma Vereinigte Weißenfelser Kohlenwerke

vermerkt steht, ist eingetragen:

Durcch Beschluß des Aufsichtsraths vom 29. August 1873 ist der Direktor Heinrich Adolph Friedrich Immeckenberg dieser Stellung enthoben und der Kaufmann Julius Hermann Scheffler zu Berlin zum Direktor der Gesellschaft gewählt worden.

Die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: FS. T. Goldberger (Gesellschaftsregister Nr. 3104) hat für ihr Handels⸗ geschäft dem Kaufmann Sello und dem Banquier Eduard Gustav Fielitz, beide zu Berlin, ollektivprokura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 2622 eingetragen worden.

Die hiesige Aktiengesellschaft in Firma:

biesigen Kreis⸗Kommunal⸗Kasse gegen Rückgabe der Obligationen mit sämmtlichen dazu gehörigen Cou⸗ [2427] pons in Empfang zu nehmen. 86

kommenen Nummern von bereits gekündigten, aber

bisher nicht abgehobenen Kreis⸗Obligationen und zwar:

und Lit. C. Nr. 61 Rber 100 Thlr. sind gleichfalls bei der oben gedachten Kasse schleu⸗

Vereinigte Königs⸗ und Laurahütte, Aktien⸗ Gesellschaft für Pergban⸗ und Hüttenbetrieb, (Gefellschaftsregister Nr. 3227) hat dem Kassirer Michael Konietzky zu Berlin Kollektivprokura der⸗ gestalt ertheilt, daß er die Firma nur in Verbindung mit einem Mitglied der Direktion, oder des Auf⸗ sichtsrathes oder mit einem anderen Prokuristen der Gesellschaft zu zeichnen hat.

Dies ist in unser Prokurenregister unter Nr. 2623 enbekesaen morßen. 111“

Gelöscht sind: 1“ Firmenregister Nr. 3151 die Firma C. A. W. Schneider Wwe. Prokurenregister Nr. 484 kdie Prokura des Julius Friedrich Wilhelm Scchneider für die setzt gelöschte Firma C. A. W. Schneider Wwe. Prrokurenregister Nr. 2577 ddie Ko rokura des Hermann Nathansohn, Anselm Schneider und Gustav Jaffé für dis Firma Gebr. Guttentag.

„Zufolge Verfügung vom 8. September 1873 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt:

8 Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: S. Sfendacherü-Sypenheimer & Co.

am 1. September 1873 begründeten Handelsgesellschaft 1 . (jetziges Geschäftslokal: Jägerstraße 10)

. der Kaufmann Siegmund Offenbacher⸗Oppen⸗ er, b. dessen Ehegattin Julie, geb. Münchenberg, e. der Kaufmann Philipp Lewinsohn, ämmtlich hier.

mann Philipp Lewinsohn berechtigt. Sne hl-g 3

4614 eingetragen

Robert Engel Nachfolger

nigst einzulösen.

88 Landrath

1870 und 1871 auf die Stamm⸗Aktien der Bergi

Märkischen Eisenbahn festgesetzten Se. evisch hierdurch nochmals Behufs Vermeidung der Verjäh⸗ rung in Erinnerung gebracht. gegen Einlieferung der betreffenden Dividendenscheine in Berlin bei

dfallfest nb d der Füiner 9 Sedeber Deutsche Monat

e d Industrie; in Breglau bei dem Schlesi⸗

Herren M. A. von õ bei der Filiale der Bank für Hand Industrie; in Aachen bei der Aachener konto⸗Gej

von Beckerath⸗Hei

Zur an 8 chgaffhausen schen Bank⸗Verein und keie E 9 elben sind nur der Kaufmann den I“ Siegmund Offenkacher⸗Oppenheimer und der Kauf⸗ dor e 1

1 E 1“ ist in unser elllschaftsregi dem Barmer Bankverein; i v i

esellschaftsregister unter Nr 1 82 8 ; in Hannover bei

1 II— Diskonto⸗Gesellschaft); in Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma⸗ arn. Herler, Söhle & Comp.; in erfeld bei den Herren von der Heydt⸗Kersten am 18. August 1873 begründeten Handelsgesellschaft & Söhne und bei unsere t⸗ 581

ns Llebihs Gescheftslotetr Krsher en rhoft & Soh serr Hgupk⸗Kaste; in

sjel 9 der Königlichen Eisenbahn⸗Kom⸗ ions⸗

2. Wilhelm Voßberg zu Kreut, b. Heinrich Mentz zu Berlin.

Elberfeld, den 5. September 1873. Mff Fs Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Verloosung, Amortisation, Zins⸗ zahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Bekanntmachung.

Bei der in diesem Jahre stattgehabten Ausloo⸗

Lit. A. Nr. 25 über 500 Thlr., A. 54 5 8

ee Kraft. Die ausgeloosten Obligationen werden den Be⸗

e e zu beziehen.

Kapital ⸗Abfindung erlin, den 6. September 1873.

vom

I“

Heinr. Quistorp. Ferd. Scheibler.

ä dm⸗

Magdeburger Eisenbahn.

Mit dem 10. d. Mts. tritt der 8. Nachtrag zum Tarif für den Lokal⸗Güterverkehr unserer B Derselbe eathält Aenderungen resp. Ergänzun sitzrn mit der Aufforderung hierdurch gekündigt, der Waaren⸗Klassifikation und ist von unseren Güter⸗ die entsprechende

2. Jannar 1874 ab, bei der Direktorium.

gen

Status am 31. August 1873. Activa.

Geprägtes Geld . . . . . Fl. Kassenanweisungen und Bank⸗ 8— 1“ Wechselbestände

Staats⸗, Kommunalpapiere unnnd sonstige Effekten inkl. 2000 1 Stück rückgekaufter eigener A““

Grundstücke und ausstehende Forderungen ..

ahn in Guthaben im Conto⸗Corrent⸗

Verkehr 11“ Passiva. Aktienkapita Noten im Umlauf Verzinsliche Depositen .. .

Reservefonds

8 8

Nachfolgende, aus früheren Ziehungen herausge⸗

Lit. A. Nr. 44 über 500 Thlr., C. Nr. 11 100 C. Nr. 100 C. Nr. 100 C. Nr. C. Nr. 100 D. Nr. 51 50

e 1

C

II. Emission,

8 -“ . Aktien⸗Gesellschaft „Prinz Leopold 2 ffr Hüttenbetrieb, Puddlings⸗ und Walzwerk zu Empel. Dis diessäbrige grdentliche General⸗Versammlung fidet am .“ Montag, den 6. Oktober dieses Jahres, Mittags 12 Uhr, im Geschäftslokale der Gesellschaft zu Empel, wozu die Herren Aktionäre eingeladen werden, statt.

Segenstand der Berathung außer der Tagesordnung: 1) Beschlußfassung über die V 8 8 118“

Der

erwendung des Gewinnes;

2) Wahl eines Vorstandsmitgliedes; 3) Beschlußfassung über Aenderung der Artikel 24 36 der Statuten. ö Vorstand

der Aktien⸗Gesellschaft „Prinz Leopold“ für Hüttenbetrieb, Puddlings⸗ und Walzwerk zu Empel.

Lombardbestände .... —.

Danzig, den 28. April 1873.

8

derjenigen

welchen von

Bergisch 1 Mür⸗ . kische Eisenbahn.

Die Abhebung der pro 1869,

Die Zahlun folgt ist in der

*₰½

88 8

Chausseehan⸗Konmifst 1“ e Verzeichniß Chansseebau⸗Kommission. Aussteller de 8 i6 Reichs der internationalen Jury der Weltaus⸗

-sstellung in Wien Ehrenpreise

R . 2 . 1

aße 32, gegen Ein endung oder Nachnahme des Betrages zu beziehen.

6 Bogen Expedition, Berlin, Wilhelm

8

bei der Direktion der Diskonto⸗ 1 en Bank⸗Verein; in Leiprig bal dem 8 t ank⸗Verein; in Leipzi errn h f 8 C. Plaut; in Frankiurte. M. g* 4 e e. 18 othschild & Söh 2

8

8 one un 8 L II11 rb Zeitschrift Di 1h. 8

Heft; in Crefeld bei

erren Deichmann & Comp.; in Düssel⸗ A. bei der Elberfelder Siersatde 1

.“ Anzeigers

Hamburg bei EE11“ herausgegeben.

mann; ein Bonn ra dem gesammten Culturinteressen desdeutschen

Die „Deutschen Monatshefte“ sind die Fortsetzung Kasse. der Vierteljahrshefte des „Deutschen Reichse-⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers.“ Sie erscheinen Ende jeden Monats in Heften von

ca. 6 Bogen gr. 8. in elegantester Ausstat⸗ tung und mit zahlreichen Illustrationen.

6 Hefte bilden einen Band. Der Preis des Bandes

beträgt nur 2 Thaler. Bestellungen nehmen alle Pestanstaften und Buchhandlungen des In⸗ und uslandes entgegen.

Das vor Kurzem ausgegebene 2. Heft, Band II.

hat folgenden Inhalt: Die volkswirthschaftlichen Zustände des Deutschen Reiches. 1. Rückblick auf die germanischen Schöffengerichte. Das Elsaß. Der deutsche Buchhandel im Jahre 1873. Zur Charakteristik der Industrie Berlins. IV. Die Kö⸗ nigliche Münze zu Berlin. Das Sitzungszimmer der Königlichen Regierung in Fenscs a. D. Reiseblätter. Die literarische Gesellschaft in Pot dam. Chronik des Deutschen Reiches.

Carl Heymann'’s Verlag. Anhaltischestraße 12.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel).

Drei Beilagen.

Druck: H. Heiberg. u1“ 129 8

der Börsen⸗ und Ertra⸗Beilage)

1““ E“”;

MNiittwoch, den 10. September

E1“

Berlin, 10. September. Untersuchungsplan zur Erforschung der Ursachen der Cholera und deren Verhütung. Denkschrift, verfaßt im Auftrage des Reichskanzler⸗ Amts von der Cholera⸗Kommission für das 948 8 8 Deutsche Reich. Bsvt 21 8 EEEeehbelt ungg. ce. n 1““

Im Januar d. J. richteten die Professoren Hirsch und Pettenkofer das Gesuch an den Herrn Reichskanzler, es wolle derselbe mit Rück⸗ sicht auf den Umstand, daß im Laufe dieses Jahres eine neue und chwere Heimsuchung Deutschlands durch die Cholera mit großer Wahr⸗ schaniicgeit zu erwarten stehe, die Bildung einer Sachverständigen⸗ Kommission veranlassen, welcher die Aufgabe zu stellen sei, einen ge⸗ meinsamen Untersuchungs⸗ und Beobachtungsplan zur Erforschung der Verbreitungsart der Cholera zu entwerfen, in den ihr erforderlich scheinenden Fällen lokale Erhebungen zu veranstalten oder veranstalten u lassen, nach Erlöschen der Epidemie die gesammelten Beobachtungen wissenschaftlich zu verarbeiten, und auf Grund der zemachten Erfah⸗ rungen Vorschläge zur Ergreifung praktischer Maßregeln gegen die Weiterverbreitung der Cholera zu formuliren. In Verfolg dieses An⸗ trages hat der Bundesrath am 29. April d. J. die Einsetzung einer aus fünf sachverständigen Mitgliedern zu bildenden Spezialkommission zum Zwecke einheitlicher systematischer Forschungen über die Verbreitung der Cholera und die Mittel zu deren Fernhaltung und Bekämpfung beschlossen, und dieser Kommission als Aufgabe bezeichnet

a. die Aufstellung eines einheitlichen Untersuchungsplans für die im Falle des Auftretens der Cholera in Deutschland zu pflegenden Erhebungen,

b. die Sammlung und wissenschaftliche Verarbeitung der Erhe⸗ bungsresultate und die Erstattung von Gutachten über die zur Be⸗ kämpfung der Cholera dienlichen Maßregeln,

c. die Vornahme oder Veranlassung einzelner, etwa erforderlicher besonderer Untersuchungen an Ort und Stelle während des Herrschens der Cholera. 1““

Durch Bundesrathsbeschluß vom 22. Juni wurde den Unterzeich⸗ neten die Ehre zu Theil, in diese Spezialkommission berufen zu wer⸗ den, und nachdem durch Entschließung des Hohen Reichskanzler⸗Amts vom 10. Juli der Königlich bayerische Ober⸗Medizinal⸗Rath Pro⸗ fessor Dr. von Pettenkofer zum Vorsitzenden ernannt war, trat die Kommission am 4. August 1873 zu ihrer ersten Sitzung in den Loka⸗ litäten des Reichskanzler⸗Amtes zu Berlin zusammen, und hat seitdem in sechszehn Sitzungen die betreffenden Fragen einer eingehenden Be⸗ trachtung unterzogen.

chon in früheren Jahren hatte man Versuche gemacht, durch emeinsame Berathungen Anhaltspunkte für die Verhütung der Krankheit und Gesichtspunfte für die weitere Erforschung der⸗ selben zu gewinnen. Die internationale Cholerakonferenz in Kon⸗ stantinopel 1865/66, sowie die Cholerakonferenz in Weimar 1867 haben schon nach diesen Zielen gestrebt. Wenn nun die unterzeichnete Cholera⸗Kommission unter der Aegide des Deutschen Reichs die Arbeit wieder aufnimmt, so wird man fragen, von welchen Standpunkten sie ausgeht. In einer Hinsicht glaubte sie sich von ihren Vorgängerinnen wesentlich unterscheiden zu müssen. Diese nahmen die bei ihrem Zusammentritte eben vorliegenden Ie aus vorausgegangenen Epidemien als Basis für ihr Urtheil und ihre Entscheidungen, die gegenwärtige Kommission hingegen bestrebt sich, schon jetzt im Augenblicke des Beginnes von Cholera⸗Epidemien in Deutschland für spätere Urtheile eine möglichst sichere thatsächliche Basis zu begründen. Gewisse Thatsachen sollen von nun an noch genauer als bisher ermittelt werden, damit die bevorstehende Heimsuchung wenigstens dazu dienen kann, gewisse Fragen zu entscheiden, gleichviel ob in positivem oder negativem Sinne. Selbst negative Resultate sind nützlich, insofern dadurch die Geister von einer Anzahl unberech⸗ tigter Fesseln und Bande befreit werden, welche uns bisher gehindert haben, neue und bessere Richtungen einzuschlagen und zu verfolgen.

Mit Recht hat daher das Reichskanzler⸗Amt diese Aufgabe, Auf⸗ stellung eines einheitlichen Untersuchungsplans, an die Spitze 1ll. Es sei gestattet, kurz die Grundsätze darzulegen, von welchen die Kom⸗ mission bei Behandlung ihrer Aufgabe ausgegangen ist, und welche die Basis ihrer Berathungen gebildet haben.

Weit entfernt davon, den Werth der bisherigen zahlreichen, auf die Erforschung der Cholera⸗Aetiologie gerichteten Arbeiten zu unter⸗ schätzen, glaubt die Kommission doch vor Allem ihre Ueberzeugung, welche gewiß auch die aller Sachverständigen ist, betonen zu sollen, daß bis jetzt auf diesem Gebiete kein Fragepunkt mit absoluter Sicher⸗ heit und so weit erledigt ist, daß er Zweifel nicht mehr zuließe, oder weiterer Berücksichtigung und Prüfung nicht mehr bedürfte. Wenn die Ansichten über Entstehung und Verbreitung der Cholera sich im Laufe der letzten Jahrzehnte, innerhalb welcher die wissenschaftliche Forschung sich dieser Frage überhaupt erst ernstlich zugewendet hat, auch wesent⸗ lich gelichtet und geläutert haben, so ist eine allgemeine Uebereinstim⸗

mung bis jetzt kaum nach irgend einer Seite hin erzielt worden, und

den Grund dieser nicht zu bezweifelnden Thatsache glaubt die Kom⸗ mission in dem Umstande suchen zu müssen, daß die bisherigen Unter⸗ suchungen theils nicht nach einem einheitlichen Plane, theils nicht mit der nöthigen Unbefangenheit und Voraussetzungslosigkeit angestellt worden sind, endlich aber auch namentlich nicht in einem solchen Um⸗ fange und mit einer solchen Ausdauer, wie es für Fragen nothwendig ist, deren Beautwortung vorläufig nur auf dem Wege beständiger Beobachtung und statistischer Erhebung, durch genaue Vergleichung und Differenzirung zahlreicher einzelner Vor⸗ kommnisse gefördert werden kann. Es war daher Bestreben der Kom⸗ mission, für den Untersuchungsplan einen Rahmen aufzustellen, inner⸗ halb dessen alle Thatsachen Platz finden können, welche nur immer Bezug auf die Ursachen und die Verbreitungsweise der Cholera haben, abgesehen von den oft so verschiedenen und widerstreitenden Ansichten, zu welchen diese Thatsachen bisher geführt haben mögen.

Ohne der Auffassung und Beurtheilung der Frage nach der spe⸗ zifischen Natur und Entstehung der Cholera auch nur im geringsten vorgreifen zu wollen, glaubt die Kommission doch der überwiegend zur Geltung gelangten Ansicht von der Uebertragbarkeit der Cho⸗ lera besonders Rechnung tragen zu müssen, und sie hat demgemäß für nothwendig gefunden, eine mehr ins Einzelne gehende und strengere Zergliederung alles dessen anzustreben, was man bisher unter der Bezeichnung „Verkehr und Infektion“ ganz all⸗ gemein zusammengefaßt hat. Die Kommission glaubt alle die⸗

enigen Gesichtspaakte einzeln aufzählen zu müssen, welche für die rage nach den möglichen Verbreckun u.dien es gen nten Cho⸗ leragiftes von Wichtigkeit sind. 8 Die Kommission möchte ferner gleich Eingaͤngs einem Einwande begegnen, der vielleicht erhoben werden könnte, nämlich, daß der fol⸗ sende Untersuchungsplan sich größtentheils nur mit Gegenständen be⸗ asse, welche durchaus nicht spezifisch für die Cholera sind, sondern mehr oder weniger bei jeder epidemischen Krankheit in Frage kommen. ie Kommission darf es als allgemein bekannt voraussetzen, daß Cholera, Typhus, Gelbfieber u. s. w. sich nur durch ihre spezifische Natur und durch ihre Symptome von einander unterscheiden, daß sie hingegen in ätiologischer Beziehung vieles gemein haben. Es ist eine tausendfach beobachtete und nicht mehr zu bezweifelnde Thatsache, daß das Auftreten, die Ausbreitung und die Dauer der Cholera von gewissen innerhalb und außerhalb des menschlichen Organismus ge⸗ legenen Momenten, von Witterungs⸗ und Boden⸗, hygienischen, indivi⸗ duellen und anderen Verhältnissen abhängig ist. Die Cholera kommt stellen, und zeitweise als Epidemie, oder nur sporadisch vor und er⸗ lischt bei uns oft für längere Zeit wieder vollständig. Ihre Existenz

ist also von gewissen, die Krankheitsgenesis fördernden oder hemmenden Faktoren abhängig, welche der besonderen Aufmerksamkeit der Be⸗ obachter zu empfehlen sind.

Nach der spezifischen Natur der verschiedenen Infektionskrankheiten

unverdrossen zu forschen, bleibt auch ferner eine Pflicht der Wissen⸗ schaft, aber die Lösung dieser Aufgabe scheint unseren gegenwärtigen Untersuchungsmitteln noch ziemlich unzugänglich zu sein, während ver⸗ schiedene Bedingungen der Existenz, der Verbreitung und Vermehrung dieser spezifischen Krankheitsursachen der Untersuchung schon jetzt zu⸗ gänglich erscheinen und Aufklärung hoffen lassen. Wenn wir auch nur in den Besitz der Erkenntniß einiger wesentlicher Bedingungen für das Leben und die Wirksamkeit des Cholera⸗Infektionsstoffes gelangen würden, über welche der Mensch eine Gewalt ausüben könnte, so würde dies den größten praktischen Werth haben, selbst wenn uns die spezifische, individuelle Natur dieses Stoffes auch noch ferner ganz un⸗ bekannt bliebe. Für den schließlichen Zweck, auf irgend eine Art einen Vorgang zu stören oder zu verhindern, welcher von einer Kette von , abhängt, ist es ganz gleich, welches Glied der Kette man zerbricht. .Außerdem muß jeder Fortschritt, den wir bei dieser Gelegenheit in der Erkenntniß der verschiedenen wesentlichen Bedingungen einer Cholera⸗Epidemie machen, auch sofort der Aetiologie anderer verwandter Infektionskrankheiten zu gute kommen.

Diese Auffassung der ganzen Fe⸗ von Seiten der Kommission erklärt, daß der von ihr vorzelegte Beobachtungs⸗ und Untersuchungs⸗ plan nur insoweit eine bestimmte Beziehung zur Cholera hat, als es e 21 Krankheit ist, auf welche derselbe eine direkte Anwendung finden soll.

Endlich hat die Kommission geglaubt, da der Beginn ihrer Thä⸗ tigkeit mit dem Beginne von Cholera⸗Epidemien in mehreren deutschen Orten zusammenfällt, sich schon jetzt einer, wenn auch kurzen Er⸗ örterung einiger der wichtigsten dersenigen. Maßregeln nicht entziehen zu können, welche bisher auf eine Verhütung des Ausbruches oder der Verbreitung der Krankheit gezielt haben. Die Kommission hat weniger die Absicht, bestimmte Vorschläge nach dieser Richtung hin zu machen, als viel⸗ mehr Grundsaͤtze aufzustellen, nach welchen verfahren werden soll, wenn die eine öoder andere Maßregel angewendet wird, damit nach Ablauf einer Epidemie ein entscheidendes Urtheil über den Erfolg

oder Nichterfolg jeder einzelnen versuchten Maßregel möglich wird.

Nach den hier dargetegten Grundsätzen hat die Kommissien fol⸗ genden Beobachtungs⸗ und Untersuchungsplan entworfen:

I. Feststellung des Vorkommens von Cholerafällen nach

Ort und Zeit.

Um den Untersuchungen über die Verbreitung der Cholera eine gleichmäßige, auf das ganze Deutsche Reich sich erstreckende Grund⸗ lage zu geben, ist vor Allem dafür zu sorgen, daß das Vorkommen sämmtlicher Cholerafälle, der leichtesten wie der schwersten, nach Ort und Zeit sicher festgestellt werde, und ist zu diesem Behufe die An⸗ zeigepflicht hinsichtlich sämmtlicher Erkrankungen an Cholera nicht blos den Medizinaspersonen, sondern auch den Gastwirthen, Haus⸗ wirthen und Familienhäuptern aufzuerlegen, und zwar haben erstere die Anzeige an den betreffenden Medizinalbeamten (Kreisphysikus, Bezirksarzt zc.), letztere an die betreffende Ortsbehörde zu erstatten, welche dieselbe nach gehöriger Durchsicht und Vervollständigung mit üeeea es. ee ese der nächstvorgesetzten Verwaltungsbehörde uzustellen hat. 288 8 . Wollte man lediglich den Medizinalpersonen die Anzeigeerstattung aufgeben, so würdeg alle diejenigen Fälle, deren Zahl nicht gering ist, der Kognition der Behörden entzogen bleiben, in welchen eine Medizi⸗ nalperson nicht zugezogen worden. Die Anzeigepflicht außerdem nur auf die Hausbesitzer zu erstrecken, genügt um deswillen nicht, weil na⸗ mentlich in größeren Städten es dem Hausbesitzer mitunter schwer fallen dürfte, davon etwas zu erfahren, was in seinem Hause vorgeht, während die Heranziehung der Familienhäupter allein ebensowenig aus⸗ reicht, in allen den Fällen, in welchen diese selbst von der Krankheit betroffen werden, oder es sich um alleinstehende Individuen handelt.

Die Anzeigen müssen sämmtlich nach einem und demselben Schema erfolgen, welches über folgende Punkte Aufschluß ertheilen soll:

In der ersten Rubrik ist der Ort aufzuführen; einer Bezeichnung des Gerichtsamtes, Medizinalverwaltungs⸗ ꝛc. Bezirkes bedarf es nicht, da diese ersten Anzeigen zunächst an die Medizinalbeamten beziehent⸗ lich durch Vermittelung der Ortsbehörde an die Verwaltungsbehörden gelangen und von diesen nach Bezirken zusammengestellt werden.

Die zweite Rubrik hat eine genaue Angabe der Wohnung mit Bezeichnung der Straße, Hausnummer und des Stockwerkes, die dritte Rubrik aber die Zahl der Bewohner des betreffenden Hauses zu ent⸗ halten. Diese zu ermitteln, wird, namentlich in größeren Städten, kaum in der Macht des Arztes liegen und demselben daher die Aus⸗ füllung dieser Rubrik nicht anzusinnen sein. 8

Die vierte Rubrik soll darüber Auskunft geben, ob der betreffende Erkrankungsfall nachweislich an dem Orte, an welchem er zur Beob⸗ achtung kommt, oder anderswo entstanden.

In der fünften Rubrik ist der Familienname des Erkrankten, in der sechsten dessen Geschlecht, in der siebenten dessen Alter, in der achten dessen Stand oder Gewerbe anzugeben. Bei Kindern unter 14 Jahren ist der Stand oder Gewerbe der Eltern, bei Personen, die gewöhnlich außerhalb ihrer Wohnung arbeiten, auch der betreffende Aufenthaltsort, z. B. die Werkstätte, Fabrik, das Bergwerk ꝛc., wo sie arbeiten, zu bemerken. In der neunten Rubrik ist der Tag der Erkrankung, in der zehnten Rubrik eventuell der des Todes anzugeben, und zwar hat dies hinsichtlich der auf vorhergehende Anzeigen als erkrankt Aufgeführten nachträglich zu erfolgen. 1 8

In den Bemerkungen sind womöglich Andeutungen über die Be⸗ schaffenheit der Wohnung, der Aborte, des Trinkwassers, der Verkehrs⸗ verhältnisse ꝛc. zu machen. 8 1

Das Schema muß eine möglichst handliche Form haben, ledig⸗ lich auf eine Seite eines halben Bogens gedruckt, gummirt und so eingerichtet sein, daß es nur zusammengefaltet zu werden braucht, um in den nächsten Briefkasten gesteckt werden zu können. Die Frankirung dem Absender anzusinnen, empfiehlt sich nicht, und ist der dadurch entstehende Aufwand auf Staatskassen zu übernehmen.

Diese Anzeigebogen dienen dem Medizinalbeamten als Unterlage, theils für die allwöchentlich an die vorgesetzte Regierungsbehörde zu erstattende Anzeige über den Zu⸗ und Abgang der Cholerakranken in jedem Orte seines Medizinalbezirkes, theils zu Anfertigung der nach Ablauf der Epidemie unter Benutzung der Leichenscheine zu bewir⸗ enzen Zusammenstellung der in jedem Orte seines Bezirkes vorge⸗ kommenen Cholera⸗Todesfälle. 8 88

Eine Probe der von der Kommission für geeignet gehaltenen Schematen liegt bei, und zwar dient Schema I. zur Anmeldung der Cholerafälle, wobei zu bemerken, daß die Ertheilung von Auskunft über die in diesem Schema gestellten Fragen auf einzelnen Zahl⸗ blättchen, wo dieselbe vorgezogen werden jollte. in gie cher Weit 3 gestatten ist, vorausgesetzt, daß auf ihnen dienevon aßzcn, wie in dem Schema I. enthalten sind, während Schema II. für 1ʒe Zusammen⸗ stellung der Todesfälle bestimmt ist. Dasselbe ist auf die eine Seite eines halben Bogens in der Weise zu drucken, daß die einzelnen Fälle spanweise abgeschnitten und nach Art von Zählblättchen statistisch ver⸗ werthet werden können. 1 1

In gleicher Weise sind auch die Anzeigen der einzelnen Cholera⸗ fälle und die Zusammenstellung der Cholera⸗Todesfälle, welche in der Militärbevölkerung vorkommen, einzurichten; nur bedürfen die für das Civil entworfenen Schemata einiger durch die Eigenthümlichkeit der Militärverhältnisse bedingten Modifikationen, die keiner weiteren Er⸗

örterung bedürfen, da sie sich aus den unter III. und IV. beigefügten Schemata von selbst ergeben.

Eine nach allen Richtungen des von der Kommission aufgestellten Untersuchungsprogramms erschöpfende Erhebung ist in keiner anderen Berufsklasse so zu ermöglichen, wie gerade im Militär, wo ein großer Bruchtheil der Bevölkerung in gleichem Alter unter gleichen stets zu kontrolirenden Verhältnissen lebt. .

Der Militärarzt ist in der Lage, von allen Erkrankungs⸗ und Todesfällen genau unterrichtet zu sein, so daß eine für die Civilver⸗ hältnisse e es außerärztliche Anmeldung und Zusammenstellung Seitens der Militärbehörde nicht erforderlich erscheint.

Der Inhalt der beiden Seitens der Kommission empfohlenen Schemata ist vollständig zu liefern, während es den einzelnen deutschen Armeen überlassen bleibt, die bereits bestehende Form der Rapporte, bhn der Zählblättchen zur Anmeldung und Zusammenstellung beizu⸗

ehalten.

Bei dem ungleichen, häufig wechselnden Verhalten der einzelnen Garnisonen in Bezug auf Zahl und Rangverhältnisse der Militärärzte erscheint es zur schleunigen und vollständigen Orientirung der Kom⸗ mission über den Stand der Cholera im Militär am zweckmäßigsten, wenn die Kriegs⸗Ministerien durch die Generalstabsärzte den Gang der Berichterstattng bis zum Reichskanzler⸗Amt feststellen lassen.

Die unter den Frauen und Kindern der Militärpersonen vorkom⸗ menden Erkrankungs⸗ und Todesfälle sind von den Militärärzten nach den für das Civil eeee beiden Schematen zusammenzustellen und durch ihre militärärztliche Behörde weiterzureichen.

Die den Militärärzten in ihrer Civilpraxis vorkommenden Fälle haben dieselben gleichfalls nach Schema I. und II. der betreffenden Civilbehörde anzuzeigen.

II. Erforschung der Gegenstände, an welchen der Krank⸗ heitsstoff haften und durch welche er weiter verbreitet werden kann. 1 8

Unter allen denjenigen Gegenständen, welche möglicherweise Trä⸗ ger des spezifischen Krankheitsstoffes sein und damit die Medien zur Verbreitung desselben abgeben können, kommt an erster Stelle

der Mensch selbst in Betracht und zwar zunächst der an Cholera Erkrankte oder Verskorbene, insofern die Möglichkeit vorliegt, daß der Krankheitsstoff, in ihm reproduzirt und von ihm ausgeschieden, sich Denjenigen mittheilt, welche mit ihm in Berührung treten (vergl. 2), sodann aber auch der gesunde Mensch, da demselben, als einem Gegenstande, das Choleragift adhäriren und, ohne ihm selbst schädlich zu werden, von ihm auf andere übertragen werden kann (analog ähnlichen, ziemlich sicher konstatirten Thatsachen bei Blattern, Scharlach u. s. w.). Es ist daher wichtig, bei dem Auftreten der Cholera in einem Orte oder Hause nicht blos die etwa dahingekom⸗ menen Cholerakranken, sondern auch solche Individuen zu beruͤcksich⸗ tigen, welche aus infizirten Gegenden kommen und zum Auftreten der Krankheit unter denjenigen Veranlassung geben können, mit welchen sie in nähere Berührung treten. Gleichzeitig ist aber auch in solchen Fällen, wo die Uebertragung der Krankheit von lebenden Individuen aus erfolgt zu sein scheint, festzustellen, welche Art des Verkehrs zwischen den Infizirenden und Infizirten stattgehabt hat, sowie bezüg⸗ lich der Uebertragung der Cholera durch Leichen besonders der Umstand hervorzuheben, in welcher Weise der Infizirte mit der Choleraleiche in Berührung gekommen ist, wobei namentlich der Transport, das Waschen, Ankleiden und Einsargen derselben, die ärztliche Autopsie, das längere Verweilen mit der Leiche in denselben Räumlichkeiten und die Leichenbestattung in Betracht zu ziehen sind und gleichzeitig festzu⸗ stellen ist, ob die Leibwäsche der Leiche in den Besitz der Leichen⸗ wäscherin üvergegangen ist. 8 2

Hinsichtlich der Auswurfstoffe der an der Cholera Er⸗ krankten handelt es sich nicht blos um die entwickelten Formen der Krankheit, sondern auch um die leichteren Fälle, resp. Diarrhöen; die Kommission glaubt dies ganz besonders betonen zu müssen, da in vielen Berichten, in welchen das Vorkommen von Diarrhöen vor dem Auftreten entwickelter Cholerafälle besonders erwähnt ist, bei der Frage nach der Quelle der ersten Erkrankung oft erklärt wird, daß dieselbe in keine direkte Beziehung zu Cholerafällen gebracht werden kann. Unter allen Auswurfstoffen von Cholerakranken sind es beson⸗ ders die Darmentleerungen, an welche man gemeinhein die Krankheits⸗ ursache gebunden erachtet. Da nach neueren Untersuchungen auch der Urin von Cholerakranken die infizirende Eigenschaft in demselben Grade wie die Darmdejektionen haben soll, so ist auch diesem Aus⸗ wurfstoffe, vielleicht 29 den Ausscheidungen durch die Haut, eine be⸗ sondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Es bedarf wohl kaum einer Er⸗ wähnung, daß bei diesen Untersuchungen nicht blos die Auswurfstoffe an sich, sendern auch alle diejenigen Gegenstände in Betracht kommen müssen, welche mit denselben besudelt worden sind.

Ferner ist darauf aufmerksam zu machen, daß auch Thieren und Thiertheilen (wie Fellen, Borsten, Haaren, Klauen u. a.), namentlich wenn letztere in infizirten Räumen aufbewahrt gewesen 21 der Krankheitsstoff anhaften und durch sie verschleppt wer⸗ den kann.

Die größte Aufmerksamkeit verdienen Wäsche, Kleidungs⸗ stücke, Betten, Stroh, Lumpen u. s. w., insofern diese Stoffe von einem an Cholera erkrankten Individium oder überhaupt aus Infekionsheerden stammend, Träger des Krankheitsgiftes sein können und erwiesenermaßen außerordentlich häufig gewesen sind. Die Kom⸗ mission ist von der Ueberzeugung durchdrungen, daß gerade dies eins der ergiebigsten Felder für die gründliche Erforschung der Wege der Krankbeitsverbreitung nicht nur auf kurze Strecken, sondern auch auf weite Entfernungen hin abgeben wird, und glaubt daher die Aufmerk⸗ samkeit der Beobachter auf diesen Punkt ganz besonders hinlenken zu müssen. So wenig wir auch von dem Krankheitsgifte selbst wissen, so scheint a priori und aus Analogie mit den betreffenden Erfahrun⸗ gen bezüglich anderer Infektionskrankheiten zu schließen, die Vermu⸗ thung nahe gelegt, daß einige der verschiedenen, hier in Betracht kom⸗ menden Stoffe mehr geeignet sind, das aufgenommene Krankheitsgift festzuhalten, zu konserviren, vielleicht auch zur Reproduktion desselben beizutragen als andere, und es ist daher der höchsten Beachtung werth, in der Untersuchung einschlägiger Fälle einerseits die Qualitat der verdächti⸗ gen Träger des Cholerastoffes (ob aus dem Pflanz „reiche, wie Baum⸗ wolle, Leinwand, Stroh u. s. w., oder aus dem Ty rreiche, wie Seide, Wolle, Bettfedern u. s. w.) festzustellen, anderers ts aber auch wo möglich zu ermitteln, wie lange der Infektionsste f an ihnen gehaftet hat, ehe seine pathegenetische Wirksamkeit zur Aeußerung gekom⸗ men i

K. den Transportmiteln kommen nicht blos diejenigen, welche zur Fortschaffung von Cholerakranken, oder von Effekten der⸗ selben oder von anderen aus Cholera⸗Infektionsheerden kommenden Personen oder Gegenständen gedient haben, wie namentlich Eisenbahn⸗ wagen, Güterwagen, Droschken und andere Fuhrwerke, sondern noch ganz besonders Kranken und Leichen⸗Transportmittel in Betracht. Gerade bei Handhabung dieser wird leider nicht immer diejenige Vor⸗ sicht geübt, welche nöthig ist, um die mögliche Verbreitung der Krank⸗ heit durch dieselben zu

Betreff der Nahrungsmittel findet in manchen bereits mitgetheilten Beobachtungen die Voraussetzung eine Stütze, daß das Krankheitsgift durch direkte Uebertragung oder durch Nievderschläge aus der Luft infizirter Räume an Stoffen haftet, welche zur Nahrung dienen. Daß aus Beobachtungen, welche der Annahme eines solchen Verbreitungsmodus der Krankheit günstig erscheinen, Schlüsse nur mit großer Reserve gezogen werden dürfen, liegt auf der Hand, und man wird solche mit einiger Sicherheit nur dann zu ziehen berechtigt sein, wenn die auf diesem Wege anscheinend Erkrankten nachweisbar außer⸗