1873 / 229 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Sep 1873 18:00:01 GMT) scan diff

2) diejenigen, welche die Universitäts⸗Studien erst begin⸗ nen, insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schul⸗ zeugniß, und falls sie Ausländer find, ausreichende Legitima⸗ tions⸗Papiere 8

orzulegen. G1“ In Betreff derjenigen Inländer, welche, ohne das vorschrifts⸗ mäßige Zeugniß der Reife zu besitzen, die Universität zu besuchen

wünschen, wird auf den besonderen Erlaß des Königlichen Uni⸗

versitäts⸗Kuratoriums vom heutigen Tage Bezug genommen.

Berlin, 23. September 1873.

Die Immatrikulations⸗Kommission hiesiger Königlichen Universität. Dove, Prorektor. Lehnert.

Diejenigen jungen Leute, welche gar keiner Maturitäts⸗ Prüfung sich unterzogen haben, beim Besuche einer inländischen Universität auch nur beabsichtigen, eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein ge⸗ wisses Berufsfach sich zu geben, ohne daß sie sich für den eigent⸗ lichen gelehrten Staats⸗ und Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des §. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 auf

iesiger Universität immatrikulirt werden. Gesuche solcher jungen Leute um Immatrikulation an hiesiger Universität müssen schrift⸗ lich an das unterzeichnete Kuratorium gerichtet werden und haben Bittsteller ihrem Gesuche ein Zeugniß über ihre sittliche Führung sowie ein solches über die erworbene wissenschaftliche Ausbildung beizulegen. Die Immatrikulation erfolgt übrigens nur auf die nächsten drei Semester und wird diese Beschränkung bei der

Immatrikulation sowohl auf der Matrikel, als auch auf der Er⸗

ennungskarte und auf dem Anmeldebuche vermerkt. Gesuche um Verlängerung der Matrikel sind vor Ablauf des dritten Seemesters bei dem unterzeichneten Kuratorio schriftlich unter Ueberreichung der Matrikel, des Anmeldebuchs und der Erken⸗ ungskarte anzubringen. Berlin, 23. September 1873. Königliches Universitäts⸗Kuratorium Dove, Prorektor. Lehnert. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Baumeister Richard Theune in Cottbus ist zum Königlichen Eisenbahn⸗Baumeister ernannt und mit den Funktionen als Vorsteher des technischen Bureaus der König⸗ lichen Eisenbahn⸗Kommission zu Glogau (Oberschlesische) betraut worden.

Das Mitglied der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu El⸗ berfeld, Regierungs⸗Assessor Dieck, und der Königliche Ober⸗ Betriebs⸗Inspektor Kricheldorff zu Elberfeld sind Letzterer kommissarisch zu Mitgliedern der auf Grund des Allerhöch⸗ sten Erlasses vom 28. Septeniber v. J. (Gesetz⸗Sammlung Seite 637) mit dem 1. Oftober d. J. zu Düsseldorf in Wirk⸗ samkeit tretenden Königlichen Eisenbahn⸗Kommission bestellt worden.

Das Mitglied der Königlichen Direktion der Ostbahn, Re⸗ gierungs⸗Rath Gemmel, und der Königliche Ober⸗Betriebs⸗In⸗ spektor, Baurath Grillo zu Bromberg, sowie das Mitglied der Königlichen Direktion der Westfälischen Eisenbahn, Eisenbahn⸗ Direktor Göring zu Münster und der Königliche Eisenbahn⸗ Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor Rintelen zu Bromberg sind kommissarisch zu Mitgliedern der auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 30. April d. J. (Gesetz⸗Sammlung S. 224) mit

em 1. Oktober d. J. zu Königsberg i. Pr. und zu Berlin in Wirksamkeit tretenden Königlichen Eisenbahn⸗Kommissionen, und zwar die beiden Erstgenannten zu Königsberg, die beiden Letzt⸗ genannten zu Berlin, bestellt worden.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. 8

Bekanntmachung, .“

betreffend die in der Zeit vom 1. bis 15. Oktober c. zulässige

Einlösung der Schuldverschreibungen der zur Rückzahlung am

31. Dezember c. gekündigten 4 ⁄½ prozentigen Preußischen Staats⸗ Anleihen gegen Gewährung von Zinsen und Agio.

Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 12. d. Mts. (Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger Nr. 216) bringen wir weiter zur öffentlichen Kenntniß, daß in Folge höherer Anordnung die Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, sowie die sämmtlichen Regierungs⸗ und Bezirks⸗Hauptkassen und die Kreiskasse zu Frankfurt am Main ermächtigt worden sind, denen, welche die Einlösung der durch unsere Bekanntmachung vom 21. Juni c. (Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger Nr. 146) zur Rückzahlung am 31. Dezember c. gekündigten Schuldverschrei⸗ bungen der 4 ½ prozentigen Staats⸗Anleihen vom Jahre 1864, 1867 A., 1867 C., 1867 D. und 1868 B. in der Zeit vom 1. bis einschließlich den 15. Oktober c. bewirken,

a. auf je 100 Thlr. Kapital der Anleihen von 1864, 1867A., 1867D. und 1868 B. mit Einschluß der vom 1. Oktober c. ab laufenden Zinsen den festen Betrag von 100 Thlr., und

b. auf je 100 Thlr. Kapital der Anleihe von 1867 C. mit,

Einschluß der seit dem 1. Juli d. J. laufenden Zinsen den festen Betrag von 101 ½ Thlr. zu gewähren. Diese Sätze enthalten, sofern die Einloͤsung am 1. Oktober c. erfolgt, ein Agio von % Prozent. .“ 1u“ Berlin, den 27. September 1873. 8 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. vvpon Wedell. Löwe. Hering. Rötger.

Abgereist: Se. Excellenz der Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗Mar⸗ schall und Ober⸗Stallmeister, General⸗Lieutenant Graf von Pückler, nach Baden⸗Baden.

Deutsches Neichh. Berlin, 29. September. Se. Majestät der

Preußen. Kaiser und König sind laut telegraphischer Meldung heute Vormittags 9 Uhr 10 Minuten in Frankfurt am Main einge⸗ troffen und haben nach eingenommenem Dejeuner die Reise nach Baden⸗Baden fortgesetzt.

Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prin⸗

zessin Carl haben gestern eine Reise nach Ober⸗Italien an⸗ getreten. Im Gefolge Höchstderselben befinden sich: die Hof⸗ damen Gräfin von Seydewitz und Gräfin von der Schulenburg, der Hof⸗Marschall Graf von Dönhoff, der Kammerherr Graf von Brühl und der Adjutant Oberst⸗Lieutenant Graf von

8

Sernssel d'Aix.

Se. Hoheit der Erbprinz Bernhard von Sachsen⸗Meiningen hat Sich vorgestern Abend wieder nach Meiningen zurückbegeben. 8 8

Der General⸗Lieutenant und 1“ Comman⸗ deur der 11. Division, Graf Brandenburg I., hat sich nach Breslau begeben.

Der General⸗Major und Commandeur der 11. Infanterie⸗ Brigade von Rothmaler ist von seiner Urlaubsreise hierher Hrh ehelceds desgleichen der General⸗Major und Chef der

andestriangulation von Morozowitz von Wien.

Der Direktor im Reichskanzler⸗Amte, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Herzog, ist von seiner Urlaubsreise aus der Schweiz hierher zurückgekehrt und hat seine Dienstgeschäfte wieder übernommen.

sich am

Der Geheime Legations⸗Rath Bucher hat Sonnabend nach Varzin begeben.

Der Königlich italienische Gesandte an den Kaiserlichen Höfen von China und Japan, Graf d'Ostiani, ist nach Dresden abgereist.

Auf dem Bahnhofe zu Oesterreichisch Jägerndorf ist ein Neben⸗Zollamt IJ. errichtet worden, welches außer der dem⸗ selben nach §. 128 des Vereinszollgesetzes zustehenden Befugniß ermächtigt ist, Zollerhebungen in unbeschränkter Höhe vorzu⸗ nehmen und Begleitscheine auszufertigen und zu erledigen.

S. M. Kanonenboot „Meteor“ ist gestern in Ply⸗ mouth angekommen. An Bord ist Alles wohl.

Den als Forst⸗Polizei⸗Anwälte fungirenden Oberförstern sind bisher für die von ihnen in jener Eigen⸗ schaft außerhalb ihres Wohnortes wahrgenommenen Termine die reglementsmäßigen Diäten und Fuhrkosten erstere in ihrem vollen, durch die Allerhöchste Ordre vom 17. Oktober 1864 auf 2 Thlr. festgesetzten Betrage, letztere auf Grund des §. 13 der Allerhöchsten Verordnung vom 28. Juni 1825 zur Hälfte des regulativmäßigen, nach Maßgabe des Allerhöchsten Erlasses vom 10. Juni 1848 fünfzehn Silbergroschen pro Meile Land⸗ weg betragenden Satzes, bewilligt worden. Nachdem durch das Gesetz vom 24. März 1873 eine Erhöhung der Tagegelder und Reisekosten der Staatsbeamten stattgefunden hat, sind nach den Bestimmungen der §§. 8 und 11 dieses Gesetzes vom 1. April cr. ab den Oberförstern für alle Dienstreisen, welche sie zur Wahrnehmung von Polizei⸗Anwalts⸗Geschäften vorzunehmen haben, ohne Unterschied, nicht nur die erhöhten Diäten nach dem Satze von 3 Thlr. pro Tag, sondern auch die vollen Reise⸗ kosten nach denjenigen Sätzen zugebilligt worden, welche den im §. 1 des gedachten Gesetzes unter V. genannten Beamten zustehen, soweit sie nicht etwa ein Pauschquantum für den besonderen Reisekostenaufwand als Polizei⸗Anwalt beziehen.

Auf Grund des §. 28 des Regulativs über Ausbil⸗ dung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forstdienstes in Verbindung mit dem Militärdienste im Jäger⸗Corps vom 8. Januar d. J. werden wegen Ueberfüllung der Anwärterlisten bei den Königlichen Regierungen zu Danzig, Potsdam, Frankfurt, Stettin, Stralsund, Liegnitz, Magdeburg, Merseburg, Schleswig und Cöln bis auf Weiteres neue Noti⸗ rungen forstversorgungsberechtigter Jäger der Klasse A. I. inso⸗ weit ausgeschlossen, daß bei den genannten Regierungen nur die Meldungen solcher im laufenden Kalenderjahre den Forstversor⸗ gungsschein erhaltender Jäger angenommen werden dürfen, welche in dem Bezirke derjenigen der vorgenannten Behörden, bei wel⸗ chen sie sich melden, zur Zeit des Empfanges des Forstversor⸗ gungsscheines im Königlichen Forstdienste bereits beschäftigt sind. Gegenwärtig ist dagegen die Zahl der Anwärter sehr gering in der Provinz Hannover und in den Regierungsbezirken Minden, Cassel, Wiesbaden, Düsseldorf und Aachen.

Es ist wiederholt der Fall vorgekommen, daß deutsche Auswanderer, welche sich in Chile niederzulassen beabsich⸗ tigen, beim Umwechselnihrer Baarschaft im Einschiffungs⸗ hafen, von kleineren Wechslern Gold⸗ und Silbermünzen der verschiedenen südamerikanischen Republiken ꝛc. von meist sehr alter und nicht mehr gangbarer Prägung, auf die Zusicherung ihrer Vollwichtigkeit und Coursfähigkeit in Tausch genommen und dadurch die empfindlichsten Verluste erlitten haben. Die Uebervortheilung ist sogar so weit gegangen, daß den Auswan⸗ derern chilenische Goldmünzen, die vor der Zeit ihrer (im Jahre 1859 erfolgten) Einziehung 17 ¼ Pesos Werth hatten, für 20. Pesos chilenischer Währung in Anrechnung gebracht worden sind. Die Möglichkeit der Verfolgung eines Ersatz⸗Anspruchs wegen der erlittenen Einbuße war in der Regel schon deshalb ausge⸗ schlossen, weil den Beschädigten die Adressen der betreffenden Wechsler nicht im Gedächtnisse geblieben waren.

Die nach Chile sich wendenden Auswanderer werden gut thun, ausschließlich die nachstehend unter Angabe ihres Werthes nach chilenischer Währung aufgeführten Münzsorten anzunehmen: 1) englische Goldmünzen von 1 Pfund Sterling = 5 Pesos chilenisch, 2) französische Goldmünzen von 20 Francs = 4 Pesos chilenisch, 3) italienische Goldmünzen von 20 Lire = 4 Pesos chilenisch, 4) chilenische Goldmünzen à 10 Pesos, 5 Pesos, 2 und 1 Pesos, Prägung von 1860 an, mit der Wappenumschrift „lgualdat ante la lei“, 5) chilenische Silbermünzen à 1 Peso, Prägung von 1860 an, mit der Waäppenumschrift „Por la razon 6 la fuerza“, 6) peruanische Sol's, 1 Peso Werth, Prägung von 1869 an, mit der Wappenumschrift „Firme i feliz por la union“.

Bayern. München, 27. September. Der Kriegs⸗ Minister, General⸗Lieutenant Freiherr von Pranckh, hat einen vierwöchentlichen Urlaub angetreten, welchen derselbe auf seiner Villa bei Salzburg zuzubringen gedenkt. Der General⸗Lieutenant Fortenbach hat die Leitung dieses Ministeriums übernommen.

Der General⸗Direktor Hocheder ist heute von seinem Urlaub zurückgekehrt.

Die Kommission zur Beirathung der Gesetzentwürfe bez. des Vormundschafts⸗ und des Verlassenschaftswe⸗ sens, welche namentlich bezüglich des letzteren wesentliche Modi⸗ fikation beschlossen hat, wird am 7. Oktober zur zweiten Lesung ihrer Beschlüsse wieder zusammentreten.

Sachsen. Leipzig, 27. Sptember. Die Großherzogin von Sachsen mit den Prinzessunen Marie und Elisabeth kam heute Vormittag 9 ½ Uhr im eiggnen Salonwagen auf der Thü⸗ ringer Bahn mit Gefolge und Dienerschaft von Weimar hier an und setzte, ohne zu verweilen, nit Benutzung der Verbindungs⸗ bahn und mittels Extrazuges hre Reise nach Heinrichau in Schlesien fort, wo Ihre Königlice Hoheit einen achttägigen Auf⸗

enthalt zu nehmen gedenkt. (W. ½ B.) Der Gesundheits⸗

28. September. zustand der Stadt ist trotz des großen Fremdenzuflus es ausge⸗ zeichnet. In der letzten Woche süd bei einer Einwohnerzahl von

112,000 Menschen nur 33 Todefälle vorgekommen. 2

Württemberg. Friedrichshafen, 23. September Der König und die Königin halken sich gestern Nachmittag 2 Uhr auf dem Dampfboot „Eberharb“ nach Norschach begeben um von dort der Prinzessin Friedrich in Seefeld, sowie der Landgräfin von Hher geb. Prinzessin von Württemberg, in Horn einen Besuch abzustatten. Das Diner wurde auf dem Schiffe eingenommen; die Rückkehr erfolgte Abends nach 6 Uhr bei stürmisch bewegtem See.

24. September. Die Prinzessin Therese von Bayern, Tochter des Prinzen Luitpold, ist gestern zum Be⸗ suche Ihrer Majestäten von Lindau hier eingetroffen und nach eingenommenem Diner wieder dahin zurückgereist.

Hessen. Darmstadt, 26. September. (D. Z.) Die außerordentliche Landessynode erledigte in ihrer gestrigen 11. Sitzung die §§. 66 bis 101 des Verfassungsentwurfs und zwar in den Hanptpunkten gemäß den Anträgen des Ausschusses resp. dessen Majorität.

Die §§. 66 (Wahl der weltlichen Abgeordneten zur Dekanats⸗ synode aus den jetzigen oder früheren Kirchenvorstehern durch die Gemeindevertretung), 67 (Einsprachen gegen die Wahl), 68 (vorläufige Wahlprüfung und Einberufung durch den Dekanatsausschuß, endgül⸗ tige Wahlprüfung durch die Dekanatssynode), 69 (Taggebühren der auswärtigen Mitglieder der Dekanatssynode), 70 (Kompetenz der Deka⸗ natssynode), 71 (Dekanatsstatuten), 72 (Zufammentritt der Dekanats⸗ synoden), 73 (Einladung der Mitglieder), 74 (Art und Vorsitz der Versamm⸗ lungen), 75 (Beschlußfassung) und 76 (Protokollführung) wurden meist ohne Modifikationen angenommen. Zu §. 66 fand ein Antrag Strack Billigun wonach die weltlichen Abgeordneten der Dekanatssynoden die Wah ablehnen können, wogegen ein Amendement Weber, die Wahl⸗ fähigkeit nicht auf die jetzigen oder ehemaligen Kirchenvorsteher zu beschränken, fiel. Ein Antrag Strack zu §. 68, die Dekanatssynode nur beanstandete Wahlen prüfen zu lassen, wurde abgelehnt. Zu §.72 wurde ungeachtet des Widerspruchs Seitens des Kirchenregiments, die von dem Ausschuß vorgeschlagene Fassung, wonach Dekanatssynoden allein auf Befinden des Dekanatsausschusses ohne Genehmigung des Ober⸗Kirchenraths zusammentreten können, acceptirt. Zu §. 73 wurde ein Amendement Pfaltz⸗Diegel, wonach bei Zusammentritt der Deka⸗ natssynoden ohne die regelmäßige vier Wochen vorher erfolgte Ein⸗ ladung auf Antrag von 5 Mitgliedern eine Vertagung der Be⸗ rathung auf wenigstens 1 Stunde eintreten muß, angenommen. Zu §. 75 wurde je ein Amendemeut der Abgg. Eckhard, Weber und Schröder angenommen, wonach die Beschlutzfähigkeit schon bei An⸗ wesenheit der Mehrheit der Mitglieder eintritt (Eckhard), eine Ab⸗ stimmung der Mehrheit nicht erforderlich ist (Weber) und bei einer n eine beschlußunfähige Synode folgenden Synode die Beschluß⸗ fähigkeit ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden eintritt (Sesfn. Die §§. 77— 79 handeln von der Dekanatswahl, welche für die Zeit von 6 Jahren stattfindet. Die Regierungsvorlage proponirte Wahl dreier geistlichen Mitglieder durch die Dekanatssynode, aus denen der Landesherr den Dekan ernennt. Die Ausschußminorität schlug vor: Wahl des Dekans durch die geistlichen Mitglieder der Dekanats⸗ synoden, nochmalige Wahl, falls die erste die Billigung der weltlichen Mitglieder nicht findet, und Ernennung durch das Kirchenregiment, falls auch die zweite Wahl von den weltlichen Mitgliedern nicht be⸗ stätigt wird, endlich Bestätigung des gewählten Dekans durch das Kirchenregiment. Die Ausschußmajorität beantragte: Wahl des Dekans durch die ganze Dekanatssynode und Bestätigung durch den Landes⸗ herrn. Der Antrag der Ausschußmajorität fand mit einem Amende⸗ ment Königer⸗Küchler, wonach bei Nichtbestätigung eine zweite Wahl stattfindet und bei abermaliger Nichtbestätigung die landesherrliche Ernennung eintritt, die Billigung der Synode.

Die §§. 80 (Wahl eines Stellvertreters des Dekans und zweier Schriftführer), 81 (Bildung eines Dekanatsausschusses aus dem Dekan, dessen Stellvertreter und zwei weltlichen Abgeordneten; Wahl eines weltlichen und eines I Ersatzmannes; Funktioniren die⸗ ser Personen außer dem Dekane auf 3 Jahre), 82 (Beschlußfassung des Dekanatsausschusses), 83 (Befugnisse des Dekanatsausschusses), 85 (Geschäftsleitung), 86 (Suspension gesetzwidriger Beschlüsse durch den Dekan), 87 (Existenz einer Landessynode), 88 (Zusammensetzung derselben: je ein geistlicher und weltlicher Abgeordneter jeder Dekanats⸗ synode, der Prälat, 7 (4 weltliche, 3 geistliche) vom Großherzog er⸗ nannte Mitglieder), 89 (Verbot von Instruktionen für deren Mit⸗ glieder), 90 (Wahl der Abgeordneten), 91 (Ablehnungsrecht), 92 (Ein⸗ tritt der Stellvertreter), 93 (Neuwahl für jede ordentliche Synode), 94 (Wählbarkeit: jeder definitiv im Kirchen⸗ oder Schulamt ange⸗ stellte Geistliche, der 5 Jahre den geistlichen Beruf ausgeübt hat, jedes zum Kirchenvorsteher wählbare Gemeindeglied), 95 (Wahlverfahren), 96 (vorläufige Wahlprüfung und Einberufung durch den Ober⸗Kirchen⸗ rath), 97 (Einsprachen gegen die Wahl), 98 (Fusanwnenttein der Landes⸗ synode regelmäßig alle 5 Jahre) 99 (Eröffnung der Landessynode), 100 (Verpflichtung der Mitglieder), 101 (Beschlußfassung und Ab⸗ stimmung) wurden nach den Ausschußanträgen angenommen. Zu §. 81. wurde ein Antrag Kraft über die Wahl eines weiteren Mitgliedes des Dekanatsausschusses, dessen Entnehmung aus den geistlichen oder welt⸗ lichen Abgeordneten der Dekanatssynode zu überlassen, angenommen. Ein Antrag Buchner, die Dekane in ihrem Dekanate für nicht wähl⸗ bar zu erklären, fiel, ebenso ein Antrag der Ausschußminorität, die Mitglieder der Landessynode auf die „zu Recht bestehenden Ordnungen zu verpflichten.“ Die Berathung des §. 84 wurde mit Rücksicht auf eine von dem Abgeordneten Küchler beantragte neue Formulirung auf heute vertagt 11

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 28. September. Die „Wien. Ztg.“ veröffentlicht einen Armeebefehl des Kaisers vom 9. d. Mts., in welchem die erfolgte Sanktionirung des Dienstreglements verkündet wird.

Das „Reichsgesetzblatt“ enthält eine Kaiserliche Verordnung vom 23. d. M., mit welcher auf Grund des §. 14 des Grundgesetzes über die Reichsvertretung vom 21. Dezember 1867 die Eingangszölle für Getreide und Hülsenfrüchte vom 1. Oktober 1873 bis Ende September 1874 aufgehoben werden.

Wie die „Neue freie Presse“ meldet, beabsichtigen hervor⸗ ragende Mitglieder des Abgeordnetenhauses im nächsten Reichs⸗ rathe den Erlaß gesetzlicher Bestimmungen zu erwirken, wodurch allen und vorzugsweise den subventionirten Bahnen die Verwendung von Geldern im Report untersagt werden soll.

Pesth, 27. September. Dem „Pesther Lloyd“ telegraphirt man: Der Versuch, das Konsortium Skene zu einer Vertrags⸗ revision zu vermögen, ist gescheitert. In Folge dessen hat der Minister gestern angeordnet, daß der Vertrag für das nächste Jahr zu kündigen sei. Bis zum Vollzug der Kündigung, womit die 11ö1“ beauftragt ist, dürften noch 2 bis 3 Tage vergehn.

Schweiz. Bern, 28. September. (W. T. B.) Die wegen Krankheit eines der italienischen Vertreter vertagte inter⸗ nationale Konferenz zu Regelung des Anschlufses der St. Gotthardbahn an die oberitalienischen Eisenbahnen ist unter dem Vorsitz des Bundesrathes Scherer im Bundespalais zusammengetreten.

Basel, 28. September. (W. T. B.) Die mit Revision der Bundesverfassung beauftragte Kommission des Natio⸗ nalrathes hat, den „Baseler Nachrichten“ zufolge, in der heutigen Schlußsitzung gruppenweise Abstimmung über die Revision be⸗ schlossen.é Die Feststellung der einzelnen Gruppen erfolgte heute; nach derselben muß die gehoffte Verständigung der einzelnen

Parteien für jetzt als gescheitert betrachtet werden; die Födera⸗

listen werden den Revisionsentwurf bekämpfen. 8

Niederlande. Haag, 24. September. In Amsterdam wie auch in den übrigen größeren Städten der verschiedenen Provinzen haben sich bereits Komites gebildet, welche die fest⸗ liche Begehung des in den Monat Mai des nächsten Jahres fallenden 25jährigen Regierungsjubiläums des Königs Wilhelm III. zum Ziel haben. Sie werden sich zu diesem Be⸗ hufe mit den städtischen Behörden zu gemeinsamem Wirken ver⸗ einbaren.

In dem Budgetentwurf für 1874, welcher vor einigen Tagen den Generalstaaten vorgelegt worden, ist ein Posten von 8000 Gulden für Wiedererrichtung einer Gesandtschaft am portugiesischen Hofe eingesetzt.

Die Regierung hat die Prüfung eines Planes für Ver⸗ bindung des nord⸗holländischen Kanales mit dem Nordsee⸗Kanale, dem Zaanflusse entlang, angeordnet.

Großbritannien und Iriand. London, 26. Sep⸗ tember. Für die Expedition gegen die Aschantis wird jetzt eine große Quantität Telegraphendrähte verschifft, die zur Herstellung einer Telegraphenleitung an der Goldküste dienen soll. Die Telegr aphenstangen sollen die Wälder an Ort und Stelle liefern.

Frankreich. Paris, 27. September. Der Marschall Bazaine fuhr gestern Abend nach Trianon⸗sous⸗Bois, vom Obersten Vilette, seinem Adjutanten und dem Obersten Luccioni begleitet. Dort ist seit gestern eine Garnison von 50 Mann, die von einem Hauptmann kommandirt werden. Der Wacht⸗ posten, der auf der entgegengesetzten Seite liegt und den Namen Fer-à-cheval führt, ist von 30 Mann besetzt und hauptsächlich mit der Polizei im großen Trianon betraut. Der Gerichtssaal hat ungefähr für 900 Personen Platz.

Wie verlautet, hat der Minister des Innern, Beuls, die Absicht, jeder Präfektur einen speziellen Ge⸗ neral⸗Sekretär beizugeben, unter welchem die ganze Polizei des Departements stehen würde. Wenn das Projekt zur An⸗ nahme kommt, so würde in Zukunft jede Präfektur zwei Ge⸗ neral⸗Sekretäre haben, von denen der eine mit den Polizei⸗, der andere mit den Civil⸗Angelegenheiten betraut sein würde. Die Sache stößt vor der Hand jedoch auf finanzielle Schwierigkeiten, da die Einführung dieses Systems eine jährliche Ausgabe von mehr als zehn Millionen verursachen würde.

Die in Paris anwesenden Mitglieder der Union Ré⸗ publicaine versammelten sich gestern. Die Versammlung war zahlreicher als gewöhnlich. Die Berathung dauerte bis spät am Nachmittag. Die nächste Sitzung wurde auf künftigen Donnerstag festgesetzt.

(W. T. B.) Das bonapartistische Journal „Pays“ erhebt lebhaften Protest gegen den Brief des Prinzen Napoleon, betreffend das Zusammengehen der Bonapartisten und Republikaner, und erklärt, wenn der Prinz mit den Re⸗ publikanern zusammengehen wolle, so solle er dies thun, aber allein, denn die Imperialisten würden niemals gemeinsame Sache mit den Republikanern machen.

Wie verlautet, ist gestern in einer Versammlun von Mitgliedern der äußersten Linken der Beschluß gefaßt worden, alle Deputirte der Linken und äußersten Linken zu einer Versammlung auf den 14. Oktober einzuladen, in wel⸗ cher der Antrag gestellt werden soll, daß die Deputirten ihre Mandate in Masse niederzulegen haben, sobald der Versuch ge⸗ macht werden sollte, die Monarchie zu proklamiren.

Der Präsident Mac Mahon hat dem Fürsten Milan von Serb en die Insignien des Großkreuzes der Ehren⸗ legion überreicht.

28. September. (W. T. B.) Die „République francaise“ weist das vom „Avenir national“ vorgeschlagene Bündniß der Republikaner mit den Bonapartisten zurück und erklärt, daß ersteren weder die Bourbonen noch die Bonapartes genehm seien. Der „Ordre“ verwirft dasselbe ebenfalls und erklärt, die imperialistische Partei würde die Pläne der monarchischen Fusion im Namen des Prinzipes der nationalen Souveränetät und aus Achtung vor dem allgemeinen Stimmrecht energisch bekämpfen, jedoch ohne mit den Radikalen gefährliche Verbindungen einzu⸗

ehen.

ge Die legitimistischen Journale in der Provinz veröffentlichen eine unter sich vereinbarte Erklärung, in welcher sie aussprechen, die Rückkehr zu der traditionellen Monarchie mit den für dieselbe nöthigen Reformen verfolgen zu wollen, welche anzunehmen der Graf von Chambord auch sich bereit erklärt habe.

„Univers“ dementirt eine englischen Blättern aus Rom zugegangene Nachricht, daß der Erzbischof von Paris dem Grafen Chambord eine Abschrift des Hirtsnbriefes zugestellt habe.

Spanien. Madrid, 28. September. (W. T. B.) Die Beschießung der Stadt Alicante ist von den Insurgenten⸗ schiffen gestern Morgen um 6 Uhr eröffnet worden, nachdem sich die Kommandanten der auswärtigen Geschwader nach mehrfachen gemeinschaftlichen Besprechungen für ihre Nichtintervention ent⸗ schieden hatten. Ueber 500 Geschosse, darunter auch Petroleum⸗ Bomben, wurden in die Stadt geschleudert, welche sich während des 7 Stunden lang fortgesetzten Bombardements auf das Ener⸗ gischste vertheidigte und durch dasselbe schwer gelitten hat. Viele Häuser sind in Trümmer geschossen. Nach 12 Uhr Mittags wurden die Schiffe durch das Feuer aus der Stadt zum Rück⸗ zuge gezwungen, indem der Rumpf des „Mendez Nunez“ ober⸗ halb der Wasserlinie und desgleichen das Verdeck der „Numancia“ mehrfach von Kugeln getroffen wurden. Beide Schiffe, beson⸗ ders das erstere, haben erhebliche Beschädigungen davongetragen.

Die beiden vor Kurzem durch den britischen Admiral Velverton der Regierung ausgelieferten Fregatten „Vittoria“ und „Almansa! sollen unter das Kommando erfahrener Offi⸗ ziere gestellt, mit Matrosen von der Marine bemannt und sobald als möglich nach Karthagena gesandt werden. Dem Ver⸗ nehmen nach würden die Fregatten bereits morgen auslaufen können.

Der Transport zur Verproviantirung von Berga ist dort eingetroffen. Die Bedeckung unter dem Brigadier Cagnas bestand unterwegs zwischen Gironella und Caserras zwei glück⸗ liche Gefechte mit den Carlisten.

Italien. Rom, 27. September. (W. T. B.) Der Kardinal Bonnechose, Erzbischof von Rouen, ist gestern vom Papste empfangen worden. Wie die „Nuova Roma“ versichert, hätte der Kardinal von den Deputirten der legitimistischen Partei den Auftrag erhalten, den Papst zu per⸗ sönlicher Intervention bei dem Grafen Chambord zu bestimmen, um diesen zu den für die Wiederherstellung der Monarchie un⸗ abweislichen Konzession en zu vermögen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 27. Sep⸗

tember. Die neueste Nummer der „Turkestanschen Zeitung“ be⸗ richtet über folgende zwei Fälle, welche die gegen

tigen Bestre⸗

bungen und Sympathien der friedlichen Einwohner des Chanats Chiwa charakteristisch hervortreten lassen. 8

Als sich nach der Niederlage der Streitmacht Chiwas und Ein⸗ nahme der Residenz des Chanats der erste Eindruck verwischt hatte und die Furcht geschwunden war, fingen die Einwohner des Chanats an, mit verschiedenen Anliegen, theils unwesentlichen und alltäglichen, theils aber wichtigen und bedeutungsvollen vor dem Ober⸗Befehls⸗ haber der russischen Truppen zu erscheinen. Unter den ersten der Bittsteller befanden sich chiwesische Handelsleute, die für den durch den Chan und seine Rathgeber hervorgerufenen Krieg keineswegs Sympathien hegten und in der letzten Zeit den Kern der Friedenspartei bildeten. In der Voraussicht, daß die Okkupation Chiwas zu der thatsächlichen Besitznahme des ganzen Chanats führen werde, wandten sich die chiwesischen Kaufleute an den Oberbefehlshaber mit der Bitte, auch in Chiwa schleunigst die Ordnung einzuführen, wie sie in Taschkent und anderen von den Russen besetzten Städten besteht. Auf die Frage, ob ihnen die in Turkestan gültigen Geetze denn bekannt seien, antworteten sie bejahend und fügten hinzu, daß

viele von ihnen Handelsverbindungen mit Taschkent hätten und daher

sehr gut wüßten, was dort vorgehe. Die Kaufleute erklärten, sie hätten schon lange gewünscht, daß in Chiwa dieselbe Ordnung und strenge Gesetzlichkeit eingeführt werde, wie sie in Taschkent herrsche. Auch erschien vor dem Befehlshaber eine von den das Amu⸗Delta bewohnenden Karakalpaken und Kirgisen abgesandte Deputation mit der Bitte, sie in den russischen Unterthanenverband aufzunehmen und dieselbe Ordnung einzuführen, wie sie im Syr⸗Darja⸗Gebiet besteht. An der Spitze der Deputation der Karakalpaken stand der in vielen Gefechten verwundete Bey Aga⸗Baba⸗Radshab. Der Befehlshaber forderte sie auf, ihr Gesuch wohl zu überlegen und ihm dann ihren endgültigen Entschluß mitzutheilen. Am anderen Tage nach dem Empfange dieser Deputation erschien eine zweite Deputation von Karakalpaken, die gleichfalls in den Niederungen des Amu ihre Wohnsitze haben. Sie erhielt den Bescheid, sie möge sich mit Aga⸗Radshab und seinen Ge⸗ nossen berathen und ihm, dem Ober⸗Befehlshaber, dann ihre gemein⸗ same Entscheidung vortragen. Den ganzen Tag währten die Unter⸗ handlungen und Berathungen der Deputirten, bis sie endlich alle vereint vor dem Befehlshaber erschienen und ihre Bitte wiederholten. 28. September. (W. T. B.) Der Herzog von Edinburgh ist zum Chef des Flottenbataillons der zweiten Equipage des Schwarzen Meeres ernannt worden.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 24. Sep⸗ tember. Die Reise des Königs in Oestergötland, welche er am Nachmittage des 19. antrat, und von welcher er heute Abend zurückerwartet wird, ist nach dem früher mitgetheilten Plane ausgeführt und von gutem Wetter begünstigt worden. Se. Majestät wurde von der Bevölkerung festlich und herzlich empfangen.

Asien. Wie den „Times“ aus Persien über Konstantinopel telegraphirtwird, heißt es, daß die Befreiung des persischen Großveziers aus dem Gefängniß und seine Ernennung zum Gouverneur von Rescht den ernstlichen Vorstellungen zuzuschreiben sei, die dem Schah durch den persischen Botschafter bei der Pforte gemacht wurden. Se. Majestät wurde unterrichtet, daß die strengen Maß⸗ regeln gegen Mirza Hassein Khan eine sehr schlimme Wirkung in ganz Europa erzeugen. Die vom Baron von Reuter pro⸗ jektirten persischen Eisenbahnen sind bereits in Angriff genommen worden. Wie ein Telegramm aus Teheran vom 25. d. meldet, fand in Rescht in Gegenwart der auswärtigen Konsuln und Einwohner die Ceremonie des ersten Spatenstiches statt. Es soll über eine Meile Erdwerk vollendet sein.

Afrika. Der am 18. September verstorbene Kaiser von Marokko, Sidi Mohammed, Sultan von Maghgre⸗ belaksa, d. i. der Herr des fernsten Westens, war der älteste Sohn des Sultans Muley⸗Abder⸗Rahman, der durch seine Kriege mit Frankreich, den Riffpiratenkampf und den Tetuan⸗ krieg mit Spanien, von dem er den Frieden durch Landabtre⸗ tungen und Kriegsentschädigungsgelder erkaufen mußte, sich be⸗ kannt gemacht hat. Sidi Mohammed folgte seinem Vater 1859. Er hielt eine reguläre Armee von 20,000 Mann, konnte aber im Nothfall 100,000 Mann zusammenbringen und war als Emir⸗al⸗Mumenin (Haupt der Gläubigen) nicht nur das poli⸗ tische, sondern auch das religiöse Haupt seiner Unterthanen. Wie der Großsultan führt auch er eine grüne Fahne, aber ohne den goldenen Halbmond.

Nr. 24 des „Armee⸗Verordnungs⸗Blatts“ hat folgen⸗ den Inhalt: Garnison⸗Wachtdienst. Abänderung des §. 119 des Geldverpflegungs⸗Reglements für die Truvpen im Frieden. Ab⸗ änderungen in der Uniformirung des See⸗Offizier⸗Corps. Führung der der Fahnenflucht verdächtigen Unteroffiziere und Mannschaften in den Stärkerapporten. Beförderung ꝛc. der Lazarethgehülfen. Wei⸗ tere Anwendung des Bundesreglements für die Beförderung von Trup⸗ pen⸗ und Armeebedürfnissen auf den Staats⸗Eisenbahnen ꝛc. Be⸗ kleidung der Zahlmeister⸗Aspiranten. Löhnung der. etatsmäßigen Zahlmeister⸗Aspiranten 3. Gehaltsklasse. Kosten für Ordens⸗ ꝛc. Bänder. Extraordinäre Verpflegungs⸗Zuschüsse pro 4. Quartal 1873. Verfahren bei Erhebung von Geldern auf offene Ordres. Ab⸗ änderung der Instruktion über das Anschießen gezogener Geschützröhre, Berlin, den 2. November 1872. Todtenscheine, welche wegen Un⸗ vollständigkeit resp. Ungenauigkeit der Angaben nicht ausgehändigt werden konnten.

Das Augustheft des „Centralblatts für die gesammte Unterrichts⸗Verwaltung in Preußen“, herausgegeben in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten (Berlin 1873, Verlag von Wilhelm Hertz) hat folgenden Inhalt: Halten der Gesetz⸗Sammlung und der Amtsblätter. Bedingungen für Gewährung des Wohnungsgeld⸗Zuschusses. Ressortverhältniß bei Handwerker⸗Fortbildungsschulen. Statut des juristischen Semi⸗ nars bei der Universität zu Marburg. Prüfung im Lateinischen bei Zulassung der deutschen Sprache für Dissertationen und Disputationen. Einsendung ven Dissertationen une Programmen an die König⸗ lichen Staats⸗Archive in Berlin. Reisestipendien zur Förderung archäologischer Studien. Preise bei der Akademie der Künste zu Berlin. Ausführung des Normal⸗Besoldungsetats: Dienstwohnun⸗ gen, Ausschluß einer Nachzahlung an pensionirte und versetzte Lehrer. Zahl der Unterrichtsstunden der Lehrer. Pensionsbeiträge der Lehrer an städtischen höheren Unterrichts⸗Anstalten. Konviktorium bei dem Gymnasium zu Neisse. Uebersichten über die Zahl der Abi⸗ turienten im Jahr 1872. Polnische und deutsche Klassenabtheilungen in der Provinz Posen. Unterricht im Polnischen. Anstellung von Hülfslehrern an Seminarien. Zahl der stäandigen Lehrer an den Seminar.-Uebungsschulen. Schwimmunterricht an den Schullehrer⸗ Seminarien. Verhütung einer Ueberbürdung der Seminaristen durch Vermehrung der Unterrichtsstunden. Kosten für Theilnahme an den Lehrerkonferenzen. Festsetzung des Lehrereinkommens durch die Regiernng. Unzulässigkeit eines Abkommens zwischen Gemeinde und Lehrer. Zeitweilige Zulagen für ältere Lehrer. Weitere Staats⸗ zuschüͤsse zu Lehrergehältern. Wittwen⸗ und Waisenkassen; Wohnung und Miethsentschädigung. Erhöhung der Pension, Ermäßigung der Beiträge. Gehaltsverbesserungs⸗Beitrag bei Veränderungen in der Substanz der Dotation. Unterrichtspläne für Volksschulen. Unterricht in der deutschen Sprache in utraquistischen Schulen der Provinz Preußen. Weibliche Handarbeiten. Bestreitung der Schulvisitationskosten. Stellung des Kreis⸗Schulinspektors und der Schuldeputation in Beziehung auf Revision der Privatschulen. Ge⸗ schäftsvertheilung in der Schuldeputation. Zuziehung des Rektors zu Sitzun Zuziehun Lehrern zu den Sitzungen der Schul⸗

2 vorstände. Herstellung größerer Schulkörper in Beziehung auf kon⸗ felnnell Verhältnisse. Desgl. in der Provinz Posen, Simultan⸗ schulen. Unzulässigkeit der Errichtung weiterer Wanderschulen. Aufbringung des Schulgelds für arme Kinder. Annahme eines be⸗ sonderen Heizers bei Elementarschulen. Sicherstellung der Realrecht in den neu erworbenen Landestheilen. Größe der Schulzimmer. Ausschluß der Gewährung von Staatsbeihülfen für Hand⸗ und Spann dienste. Taubstummen⸗Anstalten in der Rheinprovinz: Frequen⸗ Kollekte. Berichtigung. Personalchron k. Die Nr. 78 der „Annalen der Landwirthschaf in den Königlich preußischen Staaten“ enthält: Preu ßen: Titelverleihungen. Mittheilungen über den Stand der Rinde pest. Bericht über die Rindviehzucht in den hannoverschen Elb⸗ marschen. Von Oekonomierath Vissering. Ein Feind der Endivie Aus dem Herzogthume Anhalt. Aus Schleswig⸗Holstein. Aus Königsberg. Literatur: Die ländlichen. Darlehnskassen⸗Vereine in der Rheinprovinz. Von 8 Nöll. Anleitung zur Anlage allerhand Ein⸗ friedigungen. Von B. Rost. Besondere Beilage zum Deutschen Vermischtes: Ernte in Amerika. Die beste Ernte⸗

Reichs⸗Anzeiger. - Chemischer Kursus für Landwirthe. Vereinsver⸗

zeit des Roggens. sammlungen.

Statistische Nachrichten.

Berlin, 29. September. Vom I. bis incl. 15. September d. J. wurden in Berlin eingeführt: zu Wasser 24,895 Hektoliter Stein kohlen ꝛc., 40,839 Kubikmeter Torf, 22,254 Kubikmeter Brennholz zu Lande 640,240 Hektoliter Steinkohlen ꝛc, Kubikmeter Torf, 94 Kubikmeter Brennholz, zusammen 665,135 Hektoliter Steinkohlen ꝛc., 40,839 Kubikmeter Torf, 23,198 Kubikmeter Brennholz; ausgeführt zu Wasser 9360 Hektoliter Steinkohlen ꝛc., zu Lande 80,936 Hekto liter Steinkohlen ꝛc., Kubikmeter Brennholz, zusammen 90,29 Hektoliter Steinkohlen zꝛc., Kubikmeter Brennholz.

In dem Aufsatz „Zur Statistik des Königreichs Sachsen“ sin folgende Zahlen zu berichtigen: Das Verhältniß der städtischen Be⸗ völkerung zur ländlichen ist 39,2 zu 60,8; die Zahl der Hausgrund⸗ stücke auf dem Lande 187,889, die durchschnittlich von 8—9 Persone bewohnt werden. Bei der Meilenzahl der Chausseen und Landstraße ist selbstverständlich 405,857 Thlr. resp. 88,5u1 zu lesen. 8

Paris, 28. September. (W. T. B.) In der letzten Woche sind hie 88 Personen an der Cholera gestorben, während die Zahl de⸗ Todesfälle an dieser Krankheit in der vergangenen Woche 125 betrug.

Kunst und Wissenschaft. 3

Das Gesetz, betreffend die Einführung einer Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer vom 1. Mai B 1851 in Verbindung mit dem Gesetz wegen Abänderung desselben von 25. Mai 1873 und dem Gesetz, betreffend die Aufhebung der Mah und Schlachtsteuer, von demselben Tage, sind, zum Handgebrauch be⸗ arbeitet von B. von den Brincken, Regierungs⸗Assessor, in der Weid⸗ mannschen Buchhandlung hierselbst erschienen. Das Buch enthält zunächst den Text der Gesetze mit zahlreichen erläuternden Anmerkungen, dann die Instruktion über die Veranlagung der auf dem Gesetz vom 1. Mai 1851 25. Mai 1873 beruhenden Klassensteuer vom 29. Mai 1873 Instruktion über die G der durch das Gesetz vom 1. Ma 1851 angeordneten Klassensteuer, sowie über die Behandlung der diese Steuer betreffenden Ab⸗ und Zugänge und Reklamationen vom 19 Juni 1851; Instruktion für die Vorsitzenden der nach §. 21 des Ge⸗ setzes vom 1. Mai 1851 zu bildenden Einschätzungs⸗Kommissionen zu klassifizirten Einkommensteuer vom 8 Mai 1851; Allgemeine Verfü⸗ gung vom 29. Mai 1873 an die Vorsitzenden der Bezirks⸗Komm sienen für die klassifizirte Einkommensteuer in Betreff der hinsichtlich dieser Steuer durch das Gesetz vom 25. Mai 1873 herbeigeführten Abänderungen; Instruktion für die Vorsitzenden der nach §. 24 des Gesetzes vom 1. Mai 1851 zu bildenden Bezirks⸗Kommissionen vom 13. Juli 1851; Instruktion über die Behandlung der Zu⸗ und Ab⸗ gänge, Restitutionen und Reste bei der klassifizirten Einkommensteuer vom 24. September 1851. Ferner als Anhang: Wortlaut der durch das Abänderungs⸗Gesetz aufgehobenen Paragraphen des Einführungs⸗ Gesetzes. Gesetz wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung vom 13 Mai 1870 und die Finanz⸗Ministerial⸗Instruktion zu demselben vom 8. Oktober 1870 Auszug aus dem Bericht der X. Kommission des Abgeordnetenhauses vom 5. Februar 1873. Porto⸗Bestimmungen. Anh., betreffend die Steuer⸗Erhebung. Auszug aus der Geschäfts⸗An⸗ weisung für die Königl. Regierungen vom 31. Dezember 1825. Exekutions⸗Verordnung vom 30. Juli 1853 und Finanz⸗Ministerial⸗ Instruktion dazu vom 15. November 1853. Ein Sachregister erleich tert den Gebrauch des Buchs.

Der Volkskalender, welchen die Verlagsbuchhandlung von Otto Janke in Berlin seit 6 Jahren herausgiebt, ist soeben für 1874 erschienen. Zu dem erzählenden Theil haben namentlich Hesekiel und R. Schweichel Beiträge geliefert. Die Aufsätze über das neue Hypo⸗ thekengesetz und die neue Kreisordnung für die sechs altpreußische Provinzen sind durch die zweckmäßige und übersichtliche Art ihrer Ab⸗ fassung geeignet, das praktische Verständniß dieser wichtigen Gesetze i den weiter betheiligten Kreisen zu fördern.

Die Nr. 78 der „Wissenschaftlichen Beilage“ de Leipziger Zeitung vom 28. September enthält u. A. folgende Auf⸗ sätze: Ueber das Unterrichts⸗ und Erziehungswesen auf der Wiener Weltausstellung. III. Zur Bevölkerungsfrage mit Rücksicht auf Sachsen. IV. Die deutsche Gesellschaft zur Erforschung Aequato

rial⸗Afrikas. Landwirthschaft.

Nürnberg, 27. September. (Allg. Hopfenz.) Was die heut beendete Geschäftswoche des Hopfenmarktes besonders kennzeichne war einestheils der bedeutend geringere Umsatz gegen die Vorwoch anderntheils die Preistendenz, welche durch Mangel an Zufuhren vo Montag bis heute eine Steigerung von 4—6 fl. konstatirt. In feinen Sorten ist gänzlicher Mangel; Kleinigkeiten Hallertaner erzielten 644 66 fl., Württemberger und Schwetzinger, nur in kleinen Pöstchen ver treten, genügten der Nachfrage nicht und der Markt ist geräumt. Heu⸗ tige Notirungen, meistens nominell, sind: Marktwaare prima 46 50 fl., Marktwaare sekunda 40 45 fl., Spalter Land, gute Lage 80 85 fl., Spalter Land, leichte Lage 68 75 fl., Württemberger prima feh⸗ len 66 70 fl., Württemberger sekunda 60 64 fl., Badische prima fehlen 64— 68 fl., Badische sekunda 58 60 ft. Hallertauer Siegel 70 75 fl, Hallertauer prima 66—70 fl., Hallertauer sekunda 58 62 Gö“ Gebirgshopfen 50 56 fl., Aischgründer prima 55

Rom, 22. September. Nach den Ernteberichten, welche bisher für Getreide und Flachs vorliegen, ist der Betrag in diesem Jahre durchweg viel günstiger gewesen als im vorigen Jahre. Auck die Aussichten für den Wein, der im vorigen Jahre nur spärlichen und schlechten Ertrag geliefert hat, sind im Allgemeinen gut.

Stockholm, 22. September. Nach Mittheilung der norwegis Blätter hat der jetzt in manchen Gege den Norwegens fast seit sieben Wochen anhaltende Regen die Aussichten auf eine selbst nur mittel⸗ mäßige Ernte sehr verschlechtert. Die Kartoffeln haben ebenfalls ve der feuchten Witterung stark gelitten. 88 8

Gewerbe und Handel.

Berlin, 27. September. In der heute stattgehabten Sitzun des Aufsichtsraths der Berliner Maschinenbau⸗Aktien⸗Ge sellschaft, vormals L. Schwartzkopff, wurde die Dividende des m dem 30. Juni c. abgelaufenen Geschäftsjahres auf 15 pCt. festgesetz Die Einlösung der Coupons bei der Berliner Handelsgesellschaf den Herren Gebr. Schickler oder bei der Gesellschaftskasse findet schon vom 1. Oktober c. ab statt, obschon dies statutenmäßig erst am 2. Januar 1874 zu geschehen hätte. Der binnen Kurzem erscheinende Geschäftsbericht weist in jeder Beziehung zufriedenstellende Re⸗ sultate nach. 8 Nach dem Geschäftsbericht der Fagon⸗Schmiede⸗ und Schrauben⸗Fabrik, Aktien⸗Gesellschaft, war in der Zei vom 1. Januar bis ultimo August der Umsatz bedeutend größer, al 8 1““ 8 8 8 G