1873 / 242 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Oct 1873 18:00:01 GMT) scan diff

gestutzt auf die große Mehrzahl Meiner treuen katholischen und evan⸗ gelischen Unterthanen, die Befolgung der Landesgesetze durch

8 wenn von der wahren Lage der Dinge unterrichtet, Ihre Autorität

Wahrheit und unter Mißbrauch des priesterlichen Ansehens be⸗ riebenen Agitation ein Ende zu machen. Die Religion Jesu

Heeiligkeit

dem Finanz⸗Minister bestimmt, daß die Porto⸗Ausgaben

ieser Richtung und setzen Meine Regierung in die Nothwendigkeit,

weltliche Mittel zu erzwingen. Ich gebe Mich gern der Hoffnung hin, daß Cure Heiligkeit,

werden anwenden wollen, um der, unter bedauerlicher Entstellung der

Christi hat, wie Ich Eurer Heiligkeit vor Gott bezeuge, mit diesen Um⸗ trieben nichts zu thun, auch nicht die Wahrheit, zu deren von Eurer Heiligkeit angerufenem Panier Ich Mich rückhaltlos bekenne. b MKNoch eine Aeußerung in dem Schreiben Eurer Heiligkeit kann Ich nicht ohne Widerspruch übergehen, wenn sie auch nicht auf irrigen Berichterstattungen, sondern auf Eurer Glauben beruht, die Aeußerung nämglich, der die Taufe empfangen hat, dem Papste angehöre. er evangelische Glaube, zu dem Ich Mich, wie Eurer Heiligkeit bekannt sein muß, gleich Meinen Vorfahren und mit der Mehr⸗ heit Meiner Unterthanen bekenne, gestattet uns nicht, in dem Verhältniß zu Gott einen anderen Vermittler als unseren Herrn Jesum Christum anzunehmen. 3 b Diese Verschiedenheit des Glaubens hält Mich nicht ab, mit Denen, welche den unseren nicht theilen, in Frieden zu leben und Eurer Heiligkeit den Ausdruck Meiner persönlichen Ergeben⸗

heit und Verehrung darzubringen. Wilhelm.

d

Der Minister des Innern hat im Einvernehmen mit

für die Kreisbehörden in Dienstangelegenheiten im Etat für die Verwaltung des Innern nicht mehr hinter Titel 2 des Kap. 103, sondern unter einem besonderen Abschnitte mit der bisherigen Bezeichnung „an Porto und sonstigen Frachtgebühren für dienstliche Sendungen“ bei Kap. 95 hinter Titel 10, mit welchem die Ausgaben für die Kreisbehörden im Etat abschließen, als Mehrausgabe verrechnet werden.)

Die Ressort⸗Minister haben in einem Spezialfalle ent⸗ schieden, daß unter der, den forstversorgungsberechtigten Jägern der Klasse A. I. bei Berufung auf eine Kommunal⸗ Forststelle durch den Erlaß vom 17. November 1869 bewilligten Reisekosten⸗Vergütung nur diejenige Vergütung verstanden wor⸗ den ist, welche nach der Verfügung des Kriegs⸗Ministers vom 21. März 1867 (Militär⸗Wochenblatt de 1867 Nr. 13) den auf Königliche Forststellen berufenen Anwärtern der Klasse A. I. aus Militärfonds zu gewähren ist.

Nach einer Verfügung des Militär⸗Oekonomie⸗Departe⸗ ments des Kriegs⸗Ministeriums vom 20. Mai d. J. sind mit Zustimmung des Ministers des Innern die Landräthe von der ihnen bisher nach §. 242 der Geschäftsordnung für die Verwaltung der Garnison⸗Anstalten im preußischen Staate ob⸗ gelegenen Verpflichtung, auf Requisition der Corps⸗Intendan⸗ turen die regelmäßigen monatlichen Kassen⸗Revisionen bei den Garnison⸗Verwaltungen abzuhalten, entbunden worden.

Der General⸗Lieutenant und Inspecteur der 2. Artille⸗ rie⸗Inspektion, von Bülomw, hat sich behufs Inspicirung der Festungs⸗ und Belagerungsdienstübungen des Brandenburgi⸗ schen Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 3 (General⸗Feldzeugmeister), des Magdeburgischen Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 4, des Garde⸗Fuß⸗Artillerie⸗RKegiments und des Pommerschen Fuß⸗ Artillerie⸗Regiments Nr. 2 nach Mainz, Magdeburg, Spandau und Sonderburg begeben.

schränkung dieser Unterstützung gerichteten Anträge wieder die seit vielen Jahren hierzu verwendeten vollen zwei Viertel der Zins⸗ gewinn⸗Antheile der Provinzial⸗Hülfskasse, die sich pro 1872 auf circa 11,000 Thlr. belaufen, auch noch pro 1873 75 über⸗ wiesen. Dieselben sollen in der bisherigen Weise nach der Ein⸗ wohnerzahl auf die vier Regierungsbezirke der Provinz vertheilt, und an Veteranen vergeben werden, deren sonstiges Einkommen den Betrag von 100 Thlr. jährlich nicht erreicht. Die nach §. 196 der Kreisordnung den gewählten Mitgliedern des Ver⸗ waltungsgerichts zu gewährende, ihren Auslagen entsprechende Entschädigung wurde dahin normirt, daß bewilligt wurden: 1) an Reisekosten, a. für jede Meile Eisenbahn 10 Sgr., b. für jede Meile Landweg 1 Thlr., c. Ab⸗ und Zugangskosten zu⸗ sammen 1 Thlr., d. Entschädigung für jeden verwendeten Reise⸗ tag 4 Thlr.; 2) an Däüäten für die auswärtigen, sowie für die am Sitze des Verwaltungsgerichts wohnenden Mitglieder gleich⸗ mäßig für jeden Geschäftstag 4 Thlr.

13. Oktober. (W. T. B.) Die Kommission des Pro⸗ vinzial⸗Landtages hat, dem Vernehmen der „Königsberger Zei⸗ tung“ zufolge, den Antrag des Ober⸗Bürgermeisters v. Winter in Danzig auf Trennung der Provinz Preußen mit 9 gegen 6 Stimmen abgelehnt. In der Plenarsitzung wird morgen über den Antrag berathen werden.

Rendsburg, 10. Oktober. In der heutigen 6. Sitzung des Provinzial⸗Landtages erklärte der Berichterstatter des stän⸗ dischen Ausschusses Hamann⸗Borghorst, daß der Ausschuß in der Angelegenheit wegen Ankaufs eines Hauses für die ständische Verwaltung in Kiel den Antrag wegen dauernden Verbleibens des ständischen Verwaltungs⸗Ausschusses und des Landes⸗Direktors in Kiel habe fallen lassen.

Es wurde darauf in die Tagesordnung eingetreten. Sämmt⸗ liche Anträge des ständischen Ausschusses in Betreff der Errich⸗ tung eines Korrektionshauses wurden mit einem von Wachs⸗ Hanerau dazu gestellten, die Zuziehung von 6 Landtags⸗Mit⸗ gliedern zu den desfälligen Verhandlungen bezweckenden Amen⸗ dement mit überwiegender Majorität angenommen.

Den zweiten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Vor⸗ berathung über die Vorlage des Königlichen Landtags⸗Kom⸗ missars vom 5. Oktober 1873, betreffend Bevollmächtigung des ständischen Ausschusses, mit der Königlichen Regierung über einen Gesetzentwurf, betreffend den der Provinz Schleswig⸗Hol⸗ stein durch das Gesetz vom 30. April d. J. zufallenden Antheis⸗ an dem zur Selbstverwaltung der Provinzen bestimmten Fonds, zu verhandeln.

Zunächst erklärte der Königliche Landtags⸗Kommissar auf eine Anfrage von Wiggers⸗Rendsburg, daß rücksichtlich der von dem Landtage in der vorigen Düät eingereichten Petition wegen Anerkennung der Schleswig⸗Holsteinischen Zwangsanleihe vom 2. Mai 1849 und Uebernahme derselben auf Staatsfonds noch eine spezielle Resolution zu erwarten sei. Die Abgeordneten Warburg⸗Altona und Wachs⸗Hanerau hielten die Vor⸗ berathung dieser Angelegenheit durch eine Kommission mit Rück⸗ sicht auf deren Wichtigkeit für erforderlich, und bemerkte Letzterer dabei, daß von den Bewohnern der Provinz die Ablehnung der in der vorjährigen Adresse des Landtags gestellten Hauptanträge schmerzlich empfunden werde und dieselbe ein Gefühl der Un⸗ zufriedenheit hervorgerufen habe. Der Königliche Landtags⸗ Komissar erwiderte, wie er es nicht anerkennen könne, daß die ständische Petition in der Hauptsache ablehnend beschieden sei. Der Hauptantrag oder die Hauptbeschwerde sei die wegen Mangels eines

Provinzialfonds gewesen. Durch die jetzt in Aussicht gestellte Ueberweisung eines solchen Fonds werde diesem Antrage Rechnung getragen. Ein weiterer Hauptpunkt sei die Beschwerde über Nicht⸗ überweisung des sogenannten Zuchthausfonds. Der Landtag sei dabei vorzugsweise auf Billigkeitsrücksichten zurückgekommen und

Der Geheime Legations⸗Rath Dr. Hepke im Aus⸗ wärtigen Amt ist von seiner Urlaubsreise hier wieder eingetroffen.

Posen, 13. Oktober. Der Regierungs⸗Präsident Stein⸗ mann wurde heute Mittags durch den Ober⸗Präsidenten Günther in Gegenwart des versammelten Regierungs⸗Kollegiums in seine neue amtliche Thätigkeit eingeführt.

Breslau, 13. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen kam am Sonnabend früh mit dem Schnellzuge der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn in Begleitung Seines Adjutanten auf dem hiesigen Centralbahn⸗ hofe an und setzte nach kurzem Aufenthalt mit der Strehlener Eisenbahn die Weiterreise nach Schloß Camenz fort.

Oppeln, 10. Oktober. Die durch Gesetz vom 27. März 1873 aus dem alten Beuthener Kreise gebildeten vier neuen Kreise Beuthen, Tarnowitz, Kattowitz und Zabrze treten für alle ihnen gemeinschaftlichen Angelegenheiten zu einer Gesellschaft unter dem Namen Beuthener Kreis⸗Sozietät zusammen. Für die Verwaltung dieser Sozietät haben des Königs Majestät unterm 3. d. M. ein unterm 3. Juli v. J. abgeschlossenes Ver⸗ waltungsstatut genehmigt, welches im Amtsblatt veröffent⸗ licht wird.

Königsberg, 11. Oktober. In der heutigen 4. Sitzung des Provinzial⸗Landtages theilte der Landtags⸗Marschall zunächst ein Schreiben des General⸗Feldmarschalls, Freiherrn von Manteuffel mit, worin derselbe bei Gelegenheit seines definitiven Scheidens von dem General⸗Kommando des I. Armee⸗Corps Veranlassung nimmt, den Ständen der Provinz für das ihm bezeigte freundliche Entgegenkommen noch seinen Dank aus⸗ zusprechen. Die hierauf bewirkte Wahl behufs pro⸗ vinzialständischer Mitwirkung und Kontrole in Angelegenheiten

er Rentenbank in Gemäßheit der §§. 5 und 47 des Gesetzes om 2. März 1850 hatte zum Resultate, daß die früheren be⸗ effenden Mitglieder und Stellvertreter als solche wieder erwählt wurden, und zwar: 1) der frühere Gutsbesitzer Richter in Schreitlacken, jetzt in Königsberg, 2) der Stadtrath Hartung in Königsberg als Mitglieder, und 1) der Gutsbesitzer Magnus in Holstein und 2) der KonsulI Lork in Königsberg als Stellvertreter. Demnächst wurden u. A. über folgende Aus⸗ schußberichte die nachstehenden Beschlüsse gefaßt: 1 Der dritte Jahresbericht des Kuratoriums der Idioten⸗Anstalt hzu Rastenburg, in welcher außer den 24 provinzialständischen Freistellen⸗Inhabern, 14 Pensionäre, die von ihren An⸗ 1 ganz oder theilweise unterhalten werden, und öglinge, die aus besonderen Gründen unentgeltlich auf⸗ e find, zusammen also 40 blödsinnige Kinder 5 ergebracht sind, gab Anlaß von der gedeihlichen dieser Anstalt Kenntniß zu nehmen, und dem Ku⸗ 2 c. ür seine opferfreudige Fürsorge den verdienten Dank zuszusprechen. Behufs Unterstützung der hülfsbedürftigen Vete⸗

ranen aus den Kriegsjahren 1806/15, deren Anzahl in der

habe den Zuchthausfonds namentlich auch aus dem Grunde zur Dispositiou zu erlangen gewünscht, um Mittel zur Selbstverwaltung zu erhalten. Letzterem werde Genüge geleistet durch die in Aussicht gestellte Dota⸗ tion. Im Uebrigen sei die Frage, insoweit sie durch die erfolgte Bewilligung nicht erledigt sein sollte, eine reine Rechtsfrage und müsse es dem Landtage überlassen werden, ob er in dieser Be⸗ ziehung der Staatsregierung gegenüber eine im Prozeßwege zu erledigende Stellung einnehmen wolle.

Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgeordneten Wachs und Wiggers darüber, welche Punkte als die Hauptbeschwerden in der ständischen Adresse zu betrachten seien, fügte der König⸗ liche Landtags⸗Kommissar hinzu, daß bei den Beschwerden des Landtags unrichtige Voraussetzungen über die Intentionen der Königlichen Staatsregierung zu Grunde lägen, diese vielmehr den Interessen und Wünschen der hiesigen Provinz, soweit sol⸗ ches den Umständen nach thunlich und der Gesetzgebung ent⸗ spräche, im weitesten Maße entgegen gekommen sei. Es äußerten sich sodann noch Ahlefeld⸗Uetersen und Johannsen⸗Sophienhof, worauf mit großer Majorität die Wahl einer Kommission be⸗ schlossen und in dieselbe gewählt wurden die Abgeordneten Wig⸗ gers, Warburg, Kruse, Niemand, Wachs, Ahlefeld, Mahlstedt, Kirckdorf⸗Ahlefeld und Peters.

Zur Bestreitung der Kosten des Taubstummen⸗Instituts in Schleswig im gegenwärtigen Jahr ward eine Beihülfe von 2500 bis 3000 Thlr. aus ständischen Mitteln bewilligt.

In der Vorberathung über die Tarifirung der von den Armenverbänden zu erstattenden Verpflegungskosten ward von dem darüber niedergesetzten Ausschuß die wenigstens einstweilige Aufrechterhaltung des bestehenden Tarifs befürwortet und erhob sich hiergegen wesentlicher Widerspruch nicht.

Auf. den Antrag des Petitions⸗Ausschusses ward der histo⸗ rischen Gesellschaft in Kiel bis auf Weiteres eine jährliche Bei⸗ hülfe von 700 Thlr. aus ständischen Mitteln bewilligt.

Damit war die Tagesordnung erschöpft und ward, damit die heute erwählte Kommission Zeit zur Erledigung ihres Auf⸗ trags gewinne, die nächste Sitzung auf Mittwoch, den 15. d. M., anberaumt und die heutige Sitzung um 3 Uhr geschlossen.

Hannover, 13. Oktober. Der Provinzial⸗Landtag genehmigte heute zwei durch die Staatsregierung in Anregung gebrachte Aenderungen des Reglements für das Werkhaus in Moringen, nahm den Gesetzentwurf über Ablösung der den geist⸗ lichen Instituten ꝛc. zustehenden Realberechtigungen in zweiter Berathung an, genehmigte ferner den Normal⸗Etat für die Be⸗ amten der Landes⸗Kreditanstalt, sowie die Feststellung des Ge⸗ haltes des Vorstehers des Werkhauses zu Moringen. Ein Urantrag von Beesten, das Vagabondenwesen betreffend, wurde angekündigt.

Bayern. München, 11. Oktober. Zur Feier des Geburtsfestes der Königin⸗Mutter am 15. d. M. wird sich der König wieder nach Hohenschwangau begeben.

Ludwig II. ꝛc. Wir haben nach Antrag unseres Gesammt⸗

Staats⸗Ministeriums beschlossen, den Landtag nunmehr auf Dienstag, den 4. November d. J., einzuberufen. Wir befehlen unseren Kreis⸗ regierungen, alle aus ihrem Kreise berufenen Abgeordneten für die Zweite Kammer sogleich unter abschriftlicher Mittheilung dieser öffent⸗ lichen Ausschreibung aufzufordern, sich rechtzeitig in unserer Haupt⸗ und Residenzstadt einzufinden. Ort und Stunde der Eröffnung, sowie die Formen, unter welchen dieselbe stattfindet, wird bei der Anmela: dung bekannt gegeben werden. .“

Ludwig. 8

v. Pfretzschner. Dr. v. Lutz. v. Pfeufer. Dr. v. Fäustle. Berr. Fortenbach.

Bezüglich der Versammlung der Landräthe 8

das Jahr 1874 wurde d. d. Elmau, den 8. d. Mts. folgende erlassen:

udwig II. ⸗c. Wir finden Uns nach Art. 19 und 20 des Land

rathsgesetzes vom 28. Mai 1852 bewogen, die Eröffnung der Land

rathsversammlungen für das Jahr 1874 auf Montag, den 10. No⸗ vember d. Js. an den Sitzen Unserer Kreisregierung festzusetzen, und beauftragen Unsere Kreisregierungen, Kammern des Innern, die Ein⸗ berufung hienach zu veranlassen. ö

Ludwig. 8 v. Pfeufer.

Sachsen. Dresden, 13. Oktober. Ueber den Unfall,

welcher dem Kronprinzen zugestoßen, theilt das „D. J.“ Fol

gendes mit:

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz ist vorgestern Abend von einem Unfall betroffen worden, dessen Folgen glücklicher Weise durch eine gnädige Fügung der Vorsehung sich als weniger gefährlich zeigen als Anfangs gefürchtet wurde. Von einer Jagdpartie zurückkehrend hatte Se. Königliche Hoheit in Pirna den Wagen bestiegen und mit telst der Fähre die Elbe übersetzt, um nach Pillnitz zu fahren. Au der Straße zwischen Kohi6 und Oberpoyritz erreichte der Wagen, in welchem Se. Königliche Hoheit Sich allein befand, zwischen 10 und 11 Uhr zwei Steinfuhrwerke, deren Führer, an scheinend schlafend, angerufen werden mußten, um

weichen. An dem ersten dieser Fuhrwerke kam der Kronprinz liche Wagen glücklich vorüber, beim zweiten aber erfolgte ein jo heftiger Anprall, daß der Wagen Sr. Königlichen Hoheit in den Straßengraben geschleudert wurde, wobei der Kronprinz unter den Wagen zu liegen kam. Nachdem Se. Königliche Hoheit hervorgezogen worden war, wurde Höchstderselbe von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Georg, welcher nachfolgte, in seinen Wagen aufgenommen und nach Pillnitz gebracht. Die dort erfolgte ärztliche Unter⸗ suchung stellte heraus, daß der Kronprinz eine leichte Kontusion in der rechten Seite erlitten hat, die sich voraussichtlich in einigen Tagen ohne weitere Folgen beseitigen lassen wird. Der Jäger und der Kutscher sind bei dem Sturze unbeschädigt geblieben, doch hat der letztere beim Aufrichten des Wagens sich im Rücken etwas verletzt; beiden kann irgend eine Schuld bei diesem Un⸗ falle nicht beigemessen werden. Se. Königliche Hoheit ist in Pillnitz in ärztlicher Behandlung geblieben, hat den gestrigen Tag gut ver bracht, auch vorige Nacht ruhig geschlafen. Heute Morgen ist Se Königliche Hoheit nach Beseitigung der Schmerzen aufgestanden, wird aber heute noch das Zimmer hüten und voraussichtlich morgen Sich nach Strehlen begeben. 8 Für den auf heute einberufenen Landtag ist de Kammerherr v. Zehmen wiederum zum Präsidenten der Erster Kammer ernannt worden. Bei der Einweisungs⸗Kommission der I. Kammer hatten sich bis heute Nachmittag 2 Uhr 29 Mit glieder, bei der Einweisungs⸗Kommission der II. Kammer 48 Mitglieder angemeldet. Morgen werden in beiden Kammern die ersten vorläufigen Sitzungen stattfinden, in denen die Wahl

Präsidenten der II. Kammer und die Stellen der Vize⸗Präsidenten beider Kammern Sr. Majestät in Vorschlag zu bringen sind. Für die durch die Resignationen des Kammerherrn von Watzdorf auf Störmthal und des Ober⸗Stallmeisters a. D., Generals der Reiterei von Engel in der Ersten Kammer der Ständeversammlung zur Erledigung gelangten Stellen sind Graf Theodor zur Lippe auf Teichnitz und Lubachau und der Appellations⸗Gerichts⸗Präsident a. D., Friedrich Robert von Criegern ernannt worden. Leipzig, 12. Oktober. Der städtische Haushaltplan für das Jahr 1874 weist ein Bedürfniß von 1,179,000 Thlr. nach; in den Bedeckungsmitteln für dasselbe sind die direkten Abgaben in der Höhe von 542,300 Thlr. aufgeführt. Für das Jahr 1873 waren die Bedürfnisse mit 1,071,400, die direkten Abgaben mit 492,800 Thlr., für das Jahr 1872 die Bedürfnisse mit 932,500, die direkten Abgaben mit 399,000 Thlr. angesetzt; es sind also für nächstes Jahr die Bedürfnisse gegenüber den beiden Vorjahren um 107,600 und resp. 246,500 Thlr., die direkten Abgaben um 49,500 resp. 143,300 Thlr. gestiegen. Was die für das Jahr 1874 angesetzten 542,300 Thlr. direkte Abgaben betrifft, so bemerkt der Voranschlag: „Da sich zur Zeit nicht übersehen läßt, ob und wie viel von den am Schlusse des Jahres 1873 etwa verfügbaren Kassenbeständen zu theilweiser Deckung obigen Budgetdeficits verwendet werden kann, so bleibt die Beschlußfassung über die Höhe der zu erhebenden direkten städtischen Abgaben (Steuersimplen) vorbehalten. Nur eventuell wird das ganze Defizit durch die letzteren zu decken sein.“ 8

Württemberg. Stauttgart, 13. Oktober. (W. T. B.) Der „Staats⸗Anzeiger“ publizirt eine Königliche Verfügung, wo⸗ durch die Ständeversammlung zur Wiederaufnahme der unterbrochenen Session auf den 21 d. M. einberufen wird.

der Stände begann der „D. Ztg.“ zufolge in ihrer gestrigen

bereits berichtet worden ist, und in der sich, außer dem Minister⸗ Präsidenten Hofmann, die Mitglieder Wassersschleben, Wernher und Freiherr Schenck zu Schweinsberg für die dem Entwurf Grunde liegenden Prinzipien aussprachen, währen

bach und Graf zu Erbach⸗Fürstenau die in dem A 1 Naffaan 2 wurden die Art. 1 bis 3 in Gemäßheit der Beschlüsse der 3 Ueber die Art. 4 und 5 des Entw eine ausführliche Se

zmei in denen e 1“ Schulen erklären, in denjenigen Orten

egen, in denen 1

dagege diese Schulen so lange bestehen lassen, bis sich die Majorität der Gemeinde⸗ und Schulvorstände für deren Um⸗ wandlung in gemeinsame Schulen ausspricht. Zwei Mitglieder des Ausschusses beantragten dem stattzugeben, zwei andere woll⸗ ten die Bestimmungen des Schuledikts von 1832 aufrecht erhal⸗ ten wissen, wonach die Schulen entweder Konfessionsschulen oder

urfs entspann sich ebenfalls

und auf Antrag der Gemeinde⸗ und Kirchenvorstände dazu erklärt sind. Nachdem Minister⸗Präsident Hofmann, Ministerial⸗ Direktor Freiherr von Strack, Ministerialrath Knorr, Freiherr

Die Allerhöchste Entschließung, die Einberufung des

1 es nach neuesten Ermittelungen sich noch auf etwa 1600 1b ist, wurben unter Ablehnung einiger auf theilweise Be⸗

8

Landtags betreffend, d. d. Elmau, den 8. d. M., lautet:

Schenck zu Schweinsberg und Wernher den Standpunkt des

derjenigen Mitglieder erfolgen wird, welche für das Amt des

Hessen. Darmstadt, 11. Oktober. Die 8 Kammer zu überwinden.

11. Sitzung die Berathung des Gesetzentwurfs über das Volks⸗ schulwesen. Nach einer längeren Generaldebatte, über deren Beginn

zu d die Herren

Domcapitular Moufang, Graf von Görtz, Graf Ntusschazbaane 8

weiten Kammer angenommen.

Der Entwurf will alle Schulen nur solche einer Konfession seither

seither Schulen verschiedener Konfessionen be⸗

Gemeindeschulen sind, als letztere diejenigen gelten, welche für eine ganze Gemeinde ohne Unterschied der Konfession bestimmt

18

Entwurfs vertreten, dagegen Freiherr von Dalwigk, Fürst zu Isenburg⸗Birstein, Moufang, Graf von Görtz, Graf zu Solms⸗ Laubach und Graf zu Erbach⸗Fürstenau jener Auffassung oppo⸗

nirt hatten, wurde der Regierungsentwurf mit 16 gegen 10 Stimmen abgelehnt, der Antrag der zwei Mitglieder des Aus⸗ schusses mit gleichem Stimmenverhältniß angenommen.

Die außerordentliche Landessynode erledigte in ihrer gestrigen 18. Sitzung die §§. 87 bis 139 des Verfassungs⸗ ntwurfs und führte somit die Berathung betreffs der einzelnen

Paragraphen zu Ende. Als Aenderungen gegenüber der ersten

Lesung mögen hervorgehoben werden:

1 1) Zu §. 94 wurde auf Antrag des Abg. Schröder beschlossen, zur Landessynode als weltlicher Abgeordneter jedes Gemeindeglied ewählt werden kann, welches zum Gemeindevertreter ernannt werden ann. 2) Zu §. 117 wurde auf Antrag des Abg. Schröder gut⸗

geheißen, daß betreffs der rein geistlichen Geschäfte des Pfarrers der

Kirchenvorstand Beschwerden bei dem Dekanatsausschuß anbringen

kann. 3) Betreffs der Pfarrwahl wurde der §. 123 gemäß einem ntrag Königer angenommen, wonach auf Grund räumlicher Sprengel⸗

eintheilung Bestimmungen über die Art der Betheiligung der Gemein⸗ den einem Spezialgesetz vorbehalten bleiben soll, bis dahin aber vor jeder Ernennung der Kirchenvorstand und Dekanatsausschuß zu hören ist. 4) §. 133 wurde in der von den Abgg. Schwabe und Genossen vorgeschlagenen Gestalt angenommen, wonach die seitherigen Super⸗ intendenturgeschäfte auf die geistlichen Mitglieder des Ober⸗Kirchen⸗ raths vertheilt werden und diese bei Versehung jenes Dienstes Super⸗ intendenten heißen sollen.

Mecklenburg. Schwerin, 13. Oktober. Der Erb⸗ großherzog ist heute früh von Sabor hier wieder eingetroffen.

Oldenburg. Oldenburg, 9. Oktober. Der Groß⸗ herzog wird am 13. d. M. Eutin, der Hof in der nächsten

Woche Eutin verlassen. Dem Vernehmen nach beabsichtigt der Großherzog noch einen zweiten Besuch auf der Wiener Welt⸗

ausstellung zu machen.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 11. Oktober. In der letzten Session des gemeinschaftlichen Landtags beider Herzogthümer Coburg und Gotha wurde eine aus 7 Mitgliedern bestehende Kommission gewählt, welche über die Frage: „ob und wie, mit Ausschluß der Vereinigung beider Herzog⸗ thümer, hinsichtlich des Vermögens und der Steuergesetz⸗ gebung eine Vereinfachung und Verbesserung des Staats⸗ organismus und seine Verwaltung thunlich sei“, in Vorbe⸗ rathung treten soll. Diese Kommission ist auf den 20. d. M. nach Gotha einberufen worden.

Reuß. Greiz, 11. Oktober. Der Fürst und die Fürstin sind vorgestern aus Bückeburg hierher zurückgekehrt und haben sich zu mehrwöchentlichem Aufenthalte nach Schloß Burgk

egeben. 1

888

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 13 Oktober. (W. T. B.) Dem Großherzoge von Baden, welcher mit seiner Ge⸗ mahlin am 16. Oktober 9 ¼ Uhr Abends hier eintrifft, sind zu⸗ ertheilt: der Artillerie⸗Direktor General⸗Major Tiller von Turn⸗ fort und der Major im 5. Husaren⸗Regiment Galgoczy de Ga⸗ lantha. Zur Dienstleistung bei dem Prinzen Carl von Preußen sind kommandirt der Kommandant der 2. Infanterie⸗Brigade, General⸗Major Freiherr von Catty und Rittmeister Freiherr Mertens.

Prag, 14. Oktober. (W. T. B.) Von den Wahlen in den 30 Landgemeindebezirken sind jetzt die Resultate aus 27 Bezirken bekannt. Darnach wurden 12 deutsche und 13 czechische Kandidaten gewählt. Zwei Wahlen blieben unentschieden.

1 Großbritannien und Irland. London, 14. Oktober. (W. T. B.) Bei der Ersatzwahl in Taunton ist der Generaladvokat James mit 899 Stimmen zum Parlamentsmit⸗ gliede gewählt worden. Auf den konservativen Kandidaten Slade fielen 812 Stimmen.

Frankreich. aris, 12. Oktober. 8 is⸗Jour⸗ nal“ meldet Folgendes. ““ „Eine große Anzahl neuer Modelle wurde der Versuchskommission in Vincennes vorgelegt. Diese Kommission verwarf sie alle bis auf zwei. Das eine ist vom Artillerie⸗Hauptmann Gras, das andere von Herrn Beaumont, welcher schon der niederländischen Infanterie eine Waffe gab. Bei beiden dieser Systeme wird das Chassepot⸗Gewehr umge⸗ staltet und dadurch ein Gewehr hergestellt, das auf den Prinzipien beruht, die als Basis zur Veränderung des alten Modells dienten Die Vortheile dieser umgebildeten Waffe sind folgende: 1) Annahme der Metallpatrone; 2) Hinzufügung eines „automatischen Extraktors“ mit beweglicher Hinterschraube; 3) Verminderung der Handgriffe beim Laden; 4) Beschleunigung der Geschwindigkeit und der Tragweite. Meongstedte iegt eine Gewehre beider Systeme her,

Versuche in großem Maßstab ö i endgültigen Entschiuß 11““

13. Oktober. (W. T. B.) Die bereits angekündigte Erwiderung des Grafen von Chambord auf die jüngst an ihn in der Restaurationsfrage ergangenen Mittheilungen der royalistischen Parteien wird morgen erwartet. Der „Union“ zufolge sind am neulichen Geburtstage des Grafen in Frohs⸗ dorf zahlreiche Glückwunschadressen eingegangen, deren Unter⸗ zeichnern derselbe seinen Dank und die Hoffnung ausgesprochen habe, unter dem I 4““ alle Schwierigkeiten 1 „Bien public richt sich gegen di er⸗ längeruug des gegenwärtigen viso fach 88 nuff sobald als möglich selbst über sein Geschick die Wahl treffen und bestimmen, wem die Leitung seiner Angelegenheiten zufallen solle. Das „Journal de Paris“ erblickt in dem Ausfall der Wahlen einen neuen Beweis, daß die Herstellung der Monarchie dringend geboten sei, widrigenfalls das Land dem Radikalismus und nachher der Militärdiktatur verfallen sein würde.

Das Kriegsgericht hat heute Ranc j acie 1113“ hat h in contumaciam

Die heutigen Mittheilungen über die Ersatzn smnt noch ferner dahin zu ergänzen, daß Girot hei tr 88 der Republikaner, im Departement Puy de Dôme, mit Stimnien gewählt ist. Das Resultat im Departement Haut⸗Garonne liegt gleichfalls vor. Danach hat Graf Rémusat im Ganzen 70,600 und Niel 31,200 Stimmen erhalten.

14. Oktober. (W. T. B.) Das „Journal officiel”

14 (W. T. B.) Das mel⸗ det die erfolgte Wahl Rémusats, Turigny's, eee Girod Pouzols zu Mitgliedern der Nationalversammlung.

Alle Mitglieder der Linken sind für den 2 zu einer Fraktionsversammlung ö 2nG 28. d. vnd. ne det die Sitzung eines von drei Gruppen der Linken eingesetzten

Komites statt.

Trian on, 13. Oktober. (W. T. B.) Prozeß Bazai . der heutigen Sitzung des Kriegsgerichts lan. das Verhor es Marschalls seinen Anfang. Der Vorsitzende des Gerichts⸗ hofes bemerkte bei Beginn desselben, obgleich die eigentliche Ver⸗

aantwortlichkeit des Marschalls erst mit dem 12. August beginne,

an welchem Tage demselben das Oberkommando über die Rhein⸗ Armee übertragen worden sei, werde er doch auch See die früheren militärischen Vorgänge bezügliche Fragen an den An⸗ geklagten richten. Dieselben betrafen hauptsächlich die Schlacht bei Forbach, die dort getroffenen Anordnungen und die Befehle, welche von Bazaine, der damals das Kommando des II., III. und IV. Armee⸗ Corps hatte, an Frossard und dessen Divisions⸗Generale (Metman Montaudon, Castagny) ergangen seien. Der Marschall erwi⸗ derte, daß ihm die den Generalen ertheilten Ordres größtentheils unbekannt geblieben seien, da dieselben vom Hauptquartier direkt den Corps⸗ und Divisionsführern mitgetheilt seien. Das Verhör richtete sich darauf auf die Ereignisse nach der Uebernahme des Oberkommandos durch den Marschall, wobei ihm besonders die Langsamkeit seiner Bewegungen, die Verzögerung im Schlagen der Brücken über die Mosel und der versäumte Abbruch derselben nach vollzogenem Uebergange zum Vorwurf gemacht wurde. Der Marschall hob in seiner Erwiderung zu seiner Entschuldigung hervor in welcher schwierigen Lage er sich damals befunden habe, da er wegen der Mangelhaftigkeit des Kundschafterwesens von der Lage und den Ereignissen nur mangelhafte Kenntniß gehabt habe. So sei ihm z. B. erst am 13. August ein genauer Bericht über die Situation Mac Mahons zugegangen, woran dem General⸗ stabe die Schuld beizumessen sei. Ferner habe er erst den 12. August den Befehl erhalten, Brücken über die Mosel zu schla⸗ gen; er habe sich nur als Stellvertreter des Kaisers betrachtet und nicht gewußt, daß dieser bereits an jenem Tage die Armee verlassen habe. Der Marschall erklärte schließlich, daß er alle

Verantwortlichkeit dafür, daß die Brücken zu spät geschlager und später nicht abgebrochen seien, W“ mm sfr . sich wesentlich und mehrfach auf den Umstand berief, daß er von vielen Depeschen, welche direkt an den Major⸗ génöral Marschall Leboeuf gesandt worden seien, gar keine Kenntniß ge⸗

habt habe. Der Marschall führte ferner an, aus zwei vorfindlichen Depeschen ergebe sich deutlich, daß er beabsichtigt habe, der Umgehung durch die deutsche Armeee zuvorzukommen, ein Plan, an dessen Ausführung er jedoch vom Kaiser selbst gehindert sei. Die Sitzung wurde, als das Verhör bis zu diesem Punkte gelangt war, eine Zeit lang suspendirt. Bei Wiederbeginn derselben kam der Marsch auf Verdun, welcher erst am 15. August be⸗ gonnen wurde, zur Sprache, wobei der dem Marschall gemachte Vorwurf, daß er garnicht die Absicht gehabt habe, nach Verdun zu marschiren und die Maas zu überschreiten, zur Erörterung gelangte. Der Marschall behauptete in seiner Antwort, er habe sich mit dem Kaifer darüber verständigt, falls er starken feind⸗ lichen Kräften sich gegenüber sehen sollte, wenigstens einige Tage im Schutze der Festung Metz zu verweilen, um den Sturm vorübergehen zu lassen. Bazaine betonte insbesondere, daß die Armee in allen Fällen über Verdun und die Maas hinaus zu marschiren nicht im Stande gewesen sein würde, bevor sie nicht eine neue Basis für ihre Operationen gewonnen haben würde. Das Verhör ging darauf zu den Schlachten vom 16. und 18. und den damit zusammenhängenden Ereignissen über. Der Marschall führte zu seiner Rechtfertigung gegen den Vorwurf, daß er nach der Schlacht von Vionville nicht versucht habe, die Straße nach Verdun zu gewinnen, an, daß der Vormarsch nach der Schlacht nicht möglich gewesen sei; hinsichtlich seiner Bewe⸗ gungen nach der Schlacht bei Gravelotte bezog er sich auf den ihm ertheilten Befehl, Nichts aufs Spiel zu setzen. Im Wesent⸗ lichen war aus dem Verhör zu entnehmen, daß dem Marschall weniger daran gelegen war, sich durchzuschlagen, als die deutsche Armee unter den Mauern von Metz festzuhalten. Zu der Sitzung hatte sich eine zahlreiche Zuhörerschaft eingefunden, unter Anderem waren fast sämmtliche Militärattachés der frem⸗ den Gesandtschaften anwesend. .

Spanien. Madrid, 13. Oktober. (W. T. B.) In Karthagena ist wegen des Todes des im Seegefechte am Sonnabend gefallenen Mitgliedes der Junta, Moya, das Feuer von den Insurgenten bis zum Sonntag eingestellt worden. Am Sonntag Nachmittag fand die Beerdigung statt. Zu Ehren der⸗ selben wurde das Feuer von allen Forts, welche ihre Flaggen auf halben Mast gesetzt hatten, gleichzeiiig wieder aufgenommen. Die Insurgenten haben in dem erwähnten Gefechte 13 Todte und 47 Verwundete gehabt. Ein Angriff der Carlisten auf die Stadt Amposta in Arragonien ist abgeschlagen worden.

Italien. Rom, 6. Oktober. Die Gesandten Ruß⸗ lands, Portugals und der 11“ wieder hier eingetroffen. Gestern ist auch Herr Barthelemy de Saint Hilaire, Thiers; ehemaliger General⸗Sekrerär, hier angekommen.

Der Deputirte und Bürgermeister der Stadt Ravenna Graf Giochimo Rasponi, hat die 4“ von Pa⸗ lermo übernommen.

Vor einiger Zeit war die Nachricht verbreitet, daß die Jesuiten ihr Ordenshaus und Generalhaus an der Jesukirche bereits geräumt haben sollen. Die Nachricht war verfrüht. Da⸗ gegen ist auf Veranlassung der Liquidationskommission gestern der erste öffentliche Verkauf zum Zwecke der Konvertirung von geistlichem Grundbesitz ausgeschrieben worden. Die Objekte be⸗ finden sich im Bezirke der Unterpräfektur von Frosinone, der Präfektur von Civita⸗Castellana, der Präfektur von Terracina und der Präfektur von Viterbo. Die Verkäufe sollen in der Zeit vom 10. Oktober bis zum 4. November statthaben. Die Grundstücke sind durchweg in kleine Loose getheilt.

9. Oktober. Wie die „Opinione“ meldet, ist die GEröff⸗ nung der neuen legislativen Periode durch den König im L auf Sonnabend, den 15. November, anberaumt worden.

Im Marine⸗Ministerium ist unter dem Vorsitz des Fregattenkapitäns Albini eine neue Abtheilung: „General⸗Direk⸗ tion der Artillerie und Torpedos“, geschaffen worden.

14. Oktober. (W. T. B.) Die „Italie“ bespricht die von auswärtigen Blättern gebrachte Nachricht über die Kreirung von sieben großen Militärkommandos und bemerkt hierzu, daß das Gesetz, welches die italienische Armee in 7 große Kommandos eintheilt, bereits ergangen sei, bevor die gleiche Maßregel in Frankreich zur Annahme gelangte. Die Regierung habe sich jedoch mit der Ausführung dieses Ge⸗ setzes noch nicht beschäftigt. Dasselbe Blatt konstatirt zugleich, daß 5 Kommandos schon seit längerer Zeit bestehen.

Türkei. Konstantinopel, 13. Oktober. (W. T. B.) In der letzten Sitzung der Kommission zur Feststellung der Tonnengebühren für den Suezkanal waren unter den Mit⸗ gliedern mehrfache Meinungsdifferenzen entstanden, welche zu beseitigen den Bemühungen einzelner Delegirter jetzt gelungen ist, so daß nach Wiederherstellung des allseitigen Einvernehmens die Berathung der Geschäftsordnung in der nächsten am Mitt⸗ woch stattfindenden Sitzung beendigt werden dürfte.

Der russische Gesandte General Ignatieff ist hier ein⸗

getroffen.

Mußland und Polen. St. Petersburg, 12 Okt

8 . St. „12. Oktober Eine Korrespondenz des „R. J.“ aus Adshi SBai (an der 8. han. 28. August meldet:

zir befinden uns schon auf dem Rückwege ne 1 1

uns mit Foher Freude erfüllt. Nach dem, SS.2eh,ee 3 1 sechsmonatli en Expedition zu ertragen gehabt, können uns natürlich die auf dem Rückwege bevorstehenden Beschwerden nicht mehr beun⸗ ruhigen. Das Orenburger Expeditionscorps rückt in drei Echelons aus Urga aus: das erste heute, das zweite am 29. und das dritte um 30. August. An Entbehrungen wird übrigens bei dem Marsch durch den Ust⸗urt kein Mangel sein. Die Hitze erreicht 40 °, und nach einem Wege von 42 Werst mit einer ermüdenden Erhebung zum Ust⸗urt ste⸗ hen uns nur die Vorräthe an süßem Wasser zur Verfügung, das wir aus Dfhany⸗Kala mitgenommen. Die Pferde werden aber Seewasser trinken müssen. Gegen Ende September hoffen wir den Emba⸗Posten sa erreichen und werden dann in den ersten Tagen des Oktober wahr⸗ cheinlich in Orenburg eintreffen.

Dänemark. Kopenhagen, 10. Oktober. Die von 53 Mitgliedern der Linken eingebrachte Resolution kommt am Montag zu einmaliger Berathung. In Verbindung damit ist die Verweigerung des Heexm des Finanzgesetzes zur zwei⸗ ten Berathung in Aussicht gestellt, sofern keine Ministerverände⸗ rung eingetreten. Die Resolution lautet:

„Da die Unterzeichneten unter den gegenwärtigen Verhältnissen gegen den Uebergang des Finanzgesetzvorschlages zur zweiten Behand⸗ lung 1 stimmen gedenken, es aber für richtig halten, daß ein mit dieser Absicht übereinstimmender Beschluß vom Folkething, vor Be⸗ handlung des genannten Gesetzvorschlages, angenommen wird, so er⸗ suchen wir den Herrn Präsidenten, dem Thinge folgenden Vorschlag zum Beschluß des Folkethings anzumelden: Das Folkething beklagt, daß die Verhältnisse, welche die Adresse vom 31. März d. J. an den König hervorriefen, unverändert dieselben geblieben sind; es wiederholt die in dieser Adresse enthaltenen Aeußerungen und es erwartet, daß das Ministerium die nöthigen Schritte zur Entfernung der einem ge⸗ deihlichen Zusammenwirken des Ministeriums und des Folkethings entgegenstehenden Hindernisse vornehmen wird.“

13. Oktober. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Folkethings gelangte der am 9. d. angekündigte Antrag von 53 Mitgliedern, daß das Folkething das Ministerium auf⸗ fordern möge, die einem gedeihlichen Zusammenwirken des Mi⸗ nisteriums und des Folkethings entgegenstehenden Hindernisse zu beseitigen, zur Berathung. Das Ministerium erklärte, sich erst bei Berathung des Finanzgesetzes über den Antrag äußern zu können und verließ darauf den Sitzungssaal. Der Antrag wurde sodann mit 53 gegen 39 Stimmen angenommen. E wird die Berathung des Finanzgesetzes vorgenommen

Amerika. In weiterer Ausführung der bereits gemeldeten Nachricht, daß der Präsident Grant sich dafür ausgesprochen habe, demnächst wieder Gold zum gesetzlichen Zahlungsmittel zu machen, veröffentlicht „Reuters Bureaut eine Depesche aus New⸗York vom 13. Oktober, wonach der Präsident Grant am Sonnabend in einer Unterredung erklärt habe, die gegenwärtige finanzielle Krisis sei der, erste Schritt, um Gold wieder zum gesetzlichen Zahlungsmittel zu machen. Dadurch würde eine sichere finanzielle Grundlage gewonnen werden, die dem ganzen Lande zum Vortheil gereichen werde. Der Präsident äußerte ferner, wenn er augenblicklich eine Botschaft zu erlassen habe, würde er der Legislatur die beregte Maßregel anempfehlen.

Nach einer der „Times“ zugegangenen Depesche aus Kingston auf Jamaika vom 13. d. M. hat im Süden von 8 ünr . sewüchet, durch den viele Häuser

zerstört worden sind. Port au ist v dem Orkan nicht berührt worden. e

8 Statistische Nachrichten.

erlin. Nach der von dem Polizei⸗Präsidium veröffentlich Uebersicht der in Berlin ShnF PS.-hesse und Pratsaszths halteplätze pro 4. Quartal 1873 sind in Berlin 151 Halteplätze für Droschken 1. Klasse; auf diesen Plätzen müssen 241 Droschten 1. Klasse stehen und dürfen 585 erscheinen. Die Zahl der Halteplätze für Droschken 2. Klasse beträgt 464. Auf diesen Halteplätzen müssen 1090 Droschken stehen, während 3812 sich daselbst aufstellen dürfen.

im Ganzen

Die Nr. 122 (September) der Mittheilungen der Groß⸗ herzoglich hessischen Centralstelle für die Landesstatistik GBeilage zur „Darmstädter Zeitung“) hat folgenden Inhalt: Die Volkszählung im Großherzogthum Hessen vom 1. Dezember 1871. III. Einfuhr und Ausfuhr des Großherzogthums Hessen über Bremen im Jahre 1872. Meteorologische Beobachtungen im Juli 1873. Sterbefälle und Todesursachen im Mai und Juni 1873. Monat⸗ liche Durchschnittspreise der Fruchtmärkte im Juli und August 1873. Tägliche Wasserstände im Januar, Februar und März 1873. Einfuhr und Ausfuhr an steuerpflichtigen Getränken im Jahre 1873.

Kunst und Wissenschaft.

Berlin. Am Freitag, 17. d. M., Nachmittags 3 ½ Uhr. fl in der Marienkirche ein Orgelkonzert des blinden BG Franz, eines Schülers des Herrn Dienel, statt, bei welchem als Mit⸗ 1“ Frl. Schweitzer und das „Kaiser⸗Cornet⸗Quartett“ genannt rden. Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofb kerei (R. v. Decker) hierselbst erschien so eben: Herline Chronik, zugleich Stadt Berlinische Chronik für die Jahre 1727 bis 1739, mitgetheilt von Dr. Ernst Friedländer (Schriften des Vereins für die Geschichte der Stadt Berli u, Heft IX.) Das hier mitgetheilte Tagebuch steht in einem dem Verein für bildende Kunst und. vaterländische Alterthümer zu Emden gehörenden Manuskripte, welches den Titel führt: Calendariuan Potzdamense perpetuum. (Quart 166.) Der ziemlich starke Quart⸗ band trägt auf dem vorderen Außendeckel ein Schild mit der Auf⸗ schrift: „Anno 1737, den 28. Oktober. D. Naefe“, und enthält zu⸗ nächst auf den ersten 17 Seiten das „Calendarium Potzdamense per- petuum“, nämlich für jeden Monat des Jahres ein Gedicht, welches Potsdam als Garnisonstadt feiert, die Ausbildung derselben detaillirt schildert, und so, mit dem März, als dem wichtigsten Exerziermonat beginnend, bis zum Februar die militärische Thätigkeit jedes Monats kundgiebt. Dem Herausgeber kam es hier nur darauf an, den inter⸗ essanten Inhalt dieses Emdener Handschriftenbandes und dessen Haupt⸗ theil, das Tagebuch 1727 1739, bekannt zu machen. 1— München, 8. Oktsober. An der polytechnis in München wurden im Wintersemester 898 Eebnge legien in 471 Wochenstunden gehalten und diese von 1246 Studiren⸗ den besucht. * Sommersemester hielten 43 Dozenten 118 Kolke⸗ gien in 525 Wochenstunden für 1053 Studirende. Landwirthschaft. Die Ernte im Regierungsbezirk Wiesbaden ist nicht be. friedigend ausgefallen. Im Landkreis Wiesbaden ist die Iher cht es gut geworden, im Rheingaukreise bleibt sie wie der Roggen und die Sommerung hinter dem Mittel zurück. Im Taunus geben zwar Wei⸗ 5 und Fansen hinreichenden Ertrag, nicht aber die Sommerfrüchte Die Lahnkreise haben zwar eine mittelgute Ernte im Weizen und in der Sommerung, aber der Roggen ist hinter dem Durchschnitt zurüͤck⸗ geblieben. Dasselbe gilt von den nördlichen Theilen des Regierungs⸗ bezirks, Die günstigen Aussichten für die Kartoffekernte sind durch die in vielen Gegenden auftretende Fäule gemindert. Futterkräuter sind . ergiebiger ewesen als den vorhergehendey,.