.“ n hiermit zur Kenntniß der Herren Aktionäre unserer Gesellschaft, daß die Original⸗ stücke 1131 der Ber Hnsscheme bei unserer Gesellschaftskasse in Empfang ge⸗ können. Den Interimsscheinen sind zwei, die Zahl und die Nummer der 8 eine
nommen werden E v sere llschaft lgt spezifizirende Designationen beizufügen, zu v“ 3 der8g09
8 Magdeburg, den 2. Oktober 1873. Der Aufsichtsrath der Magdeburger Ban⸗ ““ Kredit⸗ Bauk.
Listemann, Vorsitzender.
8
Mindener Eisenb Gesellschaftf.
8
Die Inhaber der Abschlags⸗ und Rest⸗Dividendescheine Nr. 5 (Ser. I.) lund Nr. 1 und 2
(Ser. II.) unserer Aktien, sowie der Dividendescheine Nr. 1, 2, 3 und 4 — Stammaktien Litt. B.
werden unter Bezugnahme auf Nr. IX. der abändernden und zusätzlichen Bestimmungen zu den Gesell⸗
schaftsstatuten vom 13. September 1865 resp. auf §. 2 des Statutnachtrags vom 20. Juni 1868 wieder⸗
holt zur Einlösung derselben aufgefordert. 8 8 Cöln, den 18. Oktober 1873.
anonymen Gesellschaft der Rheingruben werden zu eine alßerordentlichen Generalversammlung auf Donnerstag, den 13. November 1873,
ö 3 Uhr Nachmittags, am Sitze der Gesellschaft, 34 Rue Tronchet zu Paris, zusammenberufen, um über die Mittel und Wege zu berathen, die zu ergreifen sind, um den eintreibbaren Schulden entgegenzutreten, um die nöthigen Hülfsmittel zur Vollendung der Arbeiten, Bauten und Betriebsmittel der ersten Anlage zu beschaffen und event. um über einen der im Art. 40 der Statuten vorgesehenen Fälle zu beschließen. 8 Der Vorsitzende des Verwaltungsraths. Leon Donnat.
IM. 1692]
Nachdem in der gestrigen außerordentlichen Generalversammlung die Liquidation
I e Let anhet, . velifafer Stadt Süeaes as Pastorat an hiesiger evangelischer Stadt⸗ . pfarrkirche kommt — e Cer Köabt. errnstadt, den 9. Oktober 1873.
Die Stelle betragen 1300 Thlr. Der Magistrat, . 8— Shl. Perteas höt 1 8. zugleich im Auftrage der präsentationsberechtigte
Dominien.
Hunderttausende von Menschen verdanken ihr schönes Haar dem einzig und allein existirenden, kie eas sichersten und besten;
laarwuchsmittel.
Es giebt nichts Besseres zur Erhaltung und Beförderung des Weachsthums der Kopfhaarv,
1 1 8 6“ 8 als die in allen Welttheilen 80 bekannt und berühmt gewordene, Wwvon medicinischen Autoritäten geprüfte, mit den glänzendsten (und wunderwirkenden Erfolgen sekrönte, von Seiner k. k. Apo- [stolischen Majestät dem Kaiser Franz Josef IJ. von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen —
etc. etc., mit einem ausschliess- lichen k. k. Privilegium für den gauzen Umfang der k. k. öster- reichischen Staaten und der ge- sammten ungarischen Kronländer mit Patent vom 18. November 1865, Zahl 15,810, 1892 ausge- zeichnete 8
Reseda-Kräusel-Pomade,
wo bei regelmässigem Gebrauche selbst die 22 Kkahlsten Stellen des Hauptes voll- 8 haarig werden; graue und rofhe Haare bekommen eine duamnkle Farbe; sie stärkt den Haarboden auf eine wunderbare Weise, beseitigt jede Art von Schuppen- bildung binnen wenigen Tagen voll- stündig, verhütet das Ausfallen der Haare in kürzester Zeit günzlich und für immer, gieht dem Haare einen natürlichen Glanz, dieses wird
wellenföörmig
NM 7 und bewahrt es vor dem Ergrauen bis in das höüchste Aiter. Durch ihren höchst angenehmen Geruch und die prachtvolle Zusstattung bildet sie überdies eine Zierde für den feinsten Toilettentisch. eis eines Tigels sammt Gebrauchs⸗Anweisung (in 7 Sprachen) blos 8 Einen Thaler Preuss. Courant. Wiederverkäufer erhalten ansehnliche Prozente.
8E1181“ EE1.
Fabrik u. Haupt⸗Central⸗Versendungs⸗Depot en gros et en détail bei
CARL POLIT
Parfumeur und Inhaber mehrerer k. k. Privilegien in Wien,
Sr Sae Piaristengasse 14, im eigenen Hause, ö wohin alle schriftlichen Aufträge zu richten sind. Auswärtige Bestellungen werden nur gegen Baareinsendung des Betrages sofort effectuirt, da bei den k. k. österr. Postämtern für das Auusland Sendungen unter Nachnahme nicht angenommen werden. 8
8 Haupt⸗Depot für Berlin nur einzig und allein bei dem Herrn 1
Georg Schultze, Apotheker in Berlin, Käprickerstraße 78.
unseres Bankvereins beschlossen worden if. fordern wir hiermit unsere sämmtlichen Gläubiger auf, uns ihre Ansprüche an die Genossenschaft unter spezieller Erläuterung gefälligst aufzugeben,
Norddeutscher Landwirthschaftlicher Bank⸗Verein. Ging. Genossenschaft
☛ usendung franco per Expresse durch ganz Verlin. 2.☚ NME. Wie bei jedem vorzüglichen Fabrikate, so werden auch bei diesem schon Nach⸗ ahmungen und Fälschungen versucht, und wird daher ersucht, sich beim Ankaufe nur an die oben⸗ bezeichnete Niederlage zu wenden, und die echte Reseda⸗Kräusel⸗Pomade von Garl Polt in Wien ausdrücklich zu verlangen, sowie obige Schutzmarke zu beachten, (W. 3585/X.)
in Liquidation. Kaiser. Knittel.
8
eld⸗Kreis Kempener Industrie⸗
.
Fahrten in der Nichtung von Viersen über Süchteln, St. Tönis, Crefeld und Kempen nach Süchteln.
Vom 1. November 1873 bis auf Weiteres.
Fahrten in der Nichtung von Süchteln über Kempen, Erefeld, St. Tönis und Süchteln nach Viersen.
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Fahrten von Grefrath
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Grefrath .. .. Abfahrt Süchteln⸗Vorst.. Süchteln..
Biersen.
Die Direktion.
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr.
für das Vierteljahr.
Insertiongpreis für den Raum einer Druchzeile 3
No. 248.
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Berlin, Dienstag, Mos den 21. Oktob
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¶☛ G Ale Host⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmet AöM 2 6 Bestellung an; für Berliu außer deu Postanstalten
auch die Expedition: Milhelmstr. 32.
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er, Abends.
Deutsches Reich.
Der Ober⸗Postkassirer Hansen in Coblenz Kaiserlichen Ober⸗Postkassen⸗Rendanten ernannt worden.
teox Misigiise-
ist zum
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Pastor Gustav Johann Julius Lebrecht Schmidt in Tempelburg zum Superintendenten der Diozese Tempelburg, Regierungsbezirk Cöslin, zu ernennen; und Dem Ritterschafts⸗Kassenrendanten August Julius Golz in Berlin den Charakter als Kommissions⸗Rath zu verleihen.
Ihre Majestät die Königin haben Allergnädigst ge⸗ ruht, dem Verlags⸗Buchhändler Richard Lesser zu Berlin das Prädikat eines Hof⸗Lieferanten Allerhöchstderselben zu ver⸗ leihen.
Landtags⸗Abschied für die im Jahre 1871 zum 20. Provinzial⸗ Landtage versammelt gewesenen Stände des Königreichs Preußen.
Vom 15. September 1873. 1
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. entbieten Unseren getreuen Ständen des Königreichs Preußen Unsern gnädigsten Gruß und ertheilen hiermit auf die Uns vorgelegten Gut⸗ achten und Anträge des im Jahre 1871 versammelt gewesenen Pro⸗ vinzial⸗Landtages den nachstehenden Bescheid: 1) Auf die CC116 Erklärungen über. die Propo⸗
itionen. 1. Tarif für die Erstattungsforderungen der Armenverbände.
MNach eingehender Erwägung der von den Provinzial⸗ und Kom⸗
munal⸗Landtagen abgegebenen Gutachten ist von Unserem Minister des Innern auf Grund des §. 30 des Bundesgesetzes über den Unter⸗ stützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 und des §. 35 des Ausführungs⸗ Gesetzes vom 8. März 1871 der Tarif der von den preußischen Armen⸗ Verbänden zu erstattenden Armenpflegekosten unter dem 21. August 1871 festgestellt und durch die Regierungs⸗Amtsblätter verkündet worden. 2) Auf die ständischen Petitionen. 1. Die Rückzahlung der den Regierungsbezirken Königsberg und Gum⸗
binnen in den Jahren 1866 und 1867 zu Chausseebauzwecken aus der Staatskasse gewährten Vorschüsse. .
Die von Unseren getreuen Ständen in der am 24. und 26. Juni 1871 beschlossenen Denkschrift erbetene Verlängerung der Erstattungs⸗ termine für die den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen in den Nothjahren 1866 und 1867 aus der Staatskasse zur Verstär⸗ kung des Provinzial⸗Chausseebau⸗Prämien⸗Fonds gewährten zinsfreien Vorschüsse von resp. 100,000 Thlrn. und 200,000 entspricht zwar der durch den Landtagsabschied vom 15. Juni 1871 in Aussicht gestellten Vergünstigung in sofern nicht, als diese davon abhängig gemacht wor⸗ den war, daß auch ständischerseits auf eine Verbesserung der ungün⸗ stigen Lage des Provinzial⸗Chausseebau⸗Prämien⸗Fonds mit eigenen Mitteln der Provinz Bedacht genommen werde, zu diesem Behufe aber keinerlei Beschlüsse gefaßt worden sind. Demungeachtet haben Wir uns in Anbetracht der obwaltenden Verhältnisse bewogen ge⸗ funden, dem Fonds eine Erleichterung in Erfüllung der ihm oblie⸗ genden Verpflichtungen zu Theil werden zu lassen.
Die Feststellung der Erstattungstermine, beziehungsweise der in denselben abzutragenden Raten hat jedoch nicht nach Maßgabe der Anträge Unserer getreuen Stände geschehen können, weil danach der Gumbinner Fonds erst nach 12 Jahren und der Königsberger Fonds sogar erst nach 17 Jahren mit der Abtragung der Vorschüsse den Anfang machen würde, und eine so lange Aussetzung der Erstattung nicht angemessen erscheint.
Statt dessen haben wir eine Erleichterung in den Rückzahlungs⸗ Modalitäten der genannten Vorschüsse in der Art bewilligt, daß die Erstattung zwar bald, nämlich vom Jahre 1874 ab, jedech nur mit der verhältnißmäßig geringen Summe von 5000 Thlrn. beginnt und alljährlich um 1000 Thlr. steigt. Auf diese Weise wird der Regie⸗ rungsbezirk Gumbinnen mit dem Jahre 1889, dem letzten Jahre der Periode, für welche die Fonds bestehen, die ganze Schuld von 200,000 Thlrn. abgetragen, dagegen der Regierungsbezirk Königsberg das Darlehn von 100,000 Thlrn. bereits nach 11 Jahren, mit dem Jahre 1884, vollständig zurückgezahlt haben.
Die Rückzahlungstermine des Regierungsbezirks Königsberg eben⸗ falls bis zum Schlußjahre der Periode 1889 auszudehnen, erschien nicht gerechtfertigt, weil der Regierungsbezirk Königsberg den ihm ge⸗ währten Vorschuß alsdann nur mit der Hälfte der Gumbinner Ra⸗ ten zu erstatten haben würde, während er im Allgemeinen erheblich leistungsfähiger ist, als der Regierungsbezirk Gumbinnen. Dazu kommt, daß der Regierungsbezirk Königsberg für den Chausseebau⸗ Prämien⸗Fonds eine Jahreseinnahme von ca. 53,000 Thlrn., der Regierungsbezirk Gumbinnen aber nur eine solche von ca. 35,000 Thlrn. hat, daß die nur halb so große Darlehnsschuld des Bezirks Königsberg um so leichter getilgt werden kann, und daß endlich dieser Bezirk auch nach der bisherigen Bestimmung verpflichtet ist, in kürzerer Zeit und mit größeren Raten die Darlehnsschuld zu tilgen, als der Bezirk Gumbinnen.
Durch die von Uns bewilligten Rückzahlungs⸗Modalitäten der beiden Staatsvorschüsse wird nach Möglichkeit dem Zwecke entsprochen, die rückständigen Chausseebau⸗Prämien baldigst abzutragen und zu diesem Behufe, sowie event. auch zur Prämitrung neuer Bauten für die nachsten Jahre, den größten Theil der Einnahmen der Fonds ver⸗ fügbar zu haben. Den Kreisen wird dadurch die Beschaffung von Anleihen auf die zu erwartenpen Prämien wesentlich erleichtert werden. 2. Abänderung des Statuts der Provinzial⸗Hülfskasse für Preußen.
Auf den in der Petition“ vom 28. Juni 1871 gestellten Antrag
haben Wir unterm 4. Septenzber desselben Jahres genehmigt, daß die
Bestimmung unter Nr. 3 Litt. a. im letzten Alinea des §. 15 des
Statuts der Hülfskasse für die Provinz Preußen de confr. 27. Sep⸗
tember 1852 aufgehoben und] durch folgende Vorschrift ersetzt werde:
„a. durch Grundstücke, npenn das Darlehn innerhalb der Hälfte
des Materialienwerthses ihrer Gebände hypothekarisch ein⸗ getragen wird.“
Der betreffende Erlaß ist durch die Amtsblätter der Provinz veröffentlicht worden.
3) Schiffbarmachung des Drewenzflusses von Bratian bis Thorn.
Das Projekt der Schiffbarmachung der Drewenz von Bratian bis Thorn, dessen beschleunigte Ausführung Unsere getreuen Stände befürworten, ist nach Beendigung der darauf bezüglichen technischen Vorarbeiten, Gegenstand eingehender Prüfung gewesen. Das Ergebniß derselben hat es indessen nicht ge⸗
tattet, dem Antrage Unserer getreuen Stände Folge zu geben. Der beträchtliche, auf nahezu eine Million sich berechnende Kostenaufwand, welchen die Herstellung und die künftige sehr kostspielige Unterhaltung dieser auf mehr als zwanzig Meilen ausgedehnten, nach der Regulirung immer noch sehr unvollkommenen, für die Schiffahrt wenig bequemen und dieselbe unter Umständen selbst gefährdenden Wasserstraße mit ihren Nebenanlagen erfordern würde, steht zu den Vortheilen, welche dem Verkehre daraus erwachfen möchten, nicht in angemessenem Verhältniß, wenn der Oberländische Kanal, die Thorn⸗Insterburger und die im Bau begriffene Marienburg⸗Mlawaer Eisenbahn, sowie die theils vorhandenen, theils zum Bau vorbereiteten Chausseen im Löbauer und Strasburger Kreise, als für jene Gegend bestehende oder dazu bestimmte Kommunikationsanlagen dabei in Be. tracht gezogen werden.
Daß das Kaiserlich russsche Gouvernement, in Betracht der in der Beschaffenheit des Flußlaufs begründeten Schwierigkeiten, geneigt sein sollte, an den Kesten sich zu betheiligen, welche die Regulirung der etwa eilf Meilen langen Flußstrecke auf der Grenze und die An⸗ legung des Schiffahrtskanals mit Schleuse bei Leibitsch erfordern würde, ist nicht anzunehmen. K 5
Den an eine gute Schiffahrtsstraße zu stelleneeg sprüchen würde nur durch Herstellung eines Schiffahrtskanals entsprochen werden können, welcher schließlich auf preußischem Gebiet im Drewenzthale von Bratian abwärts bis zur Weichsel oberhalb Thorn in einer Länge von etwa vierzehn Meilen auszuführen wäre. Ein solcher Kanal würde die Anlage von mindestens zwanzig Schiffsschleusen mit den nöthigen Schleusenmeister⸗Etablissements und Kanalbrücken erforderlich machen und einen Kostenaufwand von etwa vier Millionen Thalern erheischen. Um die Flößharkeit der Drewenz zu ver⸗ bessern, wird übrigens auf Aufräumungen im Flußbett und Abrundung der der Bewegung der Flöße hinderlichen Ufer⸗ ecken Bedacht genommen werden, und ist in dieser Hinsicht das Er⸗ forderliche angeordnet worden.
4. Erstattung der, von den Kreisen für die Unterstützung der Fa⸗
milien der zur Fahne einberufenen Landwehrmänner und Reservisten
auf Grund des Gesetzes vom 27 Februar 1850 während des Krieges
gegen Frankreich gemachten Ausgaben und Uebernahme dieser Leistungen aauf die Staatskasse.
Der Antrag Unserer getreuen Stände in der Petition vom 28. Juni 1871,
den Kreisen beziehungsweise Städten die von denselben für die Unterstützung der Familien der zur Fahne einberufenen Landwehr⸗ männer und Reservisten auf Grund des Gesetzes vom 27. Februar 1850 während des Krieges gegen Frankreich gemachten Ausgaben aus der Staatskasse erstatten zu lassen, hat durch den Erlaß des Reichsgesetzes vom 4. Dezember 1871 seine Erledigung gefunden. Dem ferneren Antrage: im Wege der esetzgebung die Unterstützung der bedürftigen Fa⸗ milien der zu dem Zahnen einberufenen Landwehrmänner und Re⸗ servisten als eine Staatslaft anzuerkennen, kann für jetzt keine Folge gegeben werden.
Zu Urkund dieser Unserer gnädigsten Bescheidung haben Wir den gegenwärtigen Landtags⸗Abschied Höchsteigenhändig vollzogen und ver⸗ bleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen. 3
Gegeben Berlin, den 15. September 1873.
Wilhelm. Leonhardt. Camphausen.
Graf Eulenburg. Leonhan Graf Königsmarck. Dr. Achenbach. 8
von Kameke.
Finanz⸗Ministerium.
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasie 148. Königlich preußischen Klassen⸗Lotterie siel 1 Hauptgewinn von 50,000 Thlr. auf Nr. 7002; 1 Gewinn von 5000 Thlr. auf Nr. 25,383; fielen 2 Gewinne von 2000 Thlr. auf Nr. 49,763 und 72,604;
33 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 484. 4792. 5138. 5262. 6830. 13,555. 14,315. 24,724. 25,481. 27,605. 29,775. 36,516. 36,646. 36,888. 38,335. 40,725. 41,316. 48,886. 59,981. 60,723. 67,878. 72,564. 74,483. 76,250. 76,556. 80,766. 83,673. 85,526. 90,272. 90,345. 90,815. 91,089 und 91,756;
42 Gewinne zu 500 Thlrn. auf Nr. 1446. 1458. 1730. 2354. 8993. 11,377. 12,298. 15,788. 15,837. 17,645. 18,645. 26,993. 31,678. 31,938. 37,902. 38,416. 41,239. 41,544. 45,269. 48,601. 52,884. 58,956. 67,312. 68,786. 68,960. 69,193. 71,835. 72,588. 75,564. 77,318. 77,607. 78,577. 82,933. 83,864. 86,111. 89,641. 90,689. 90,773. 91,216. 91,920. 93,852 und 94,220;
65 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 761. 1164. 2864. 6044. 6366. 7957. 10,708. 13,311. 13,363. 13,656. 16,334. 17,136. 17,816. 17,854. 20,776. 24,206. 24,412. 24,861. 24,895. 25,622. 25,905. 26,302. 27,767. 32,135. 33,188. 34,814. 36,759. 39,447. 40,332. 47,053. 47,132. 47,850. 49,065. 50,000. 51,058. 53,596. 54,742. 55,247. 57,699. 61,863. 65,278. 67,603. 70,835. 72,173. 73,215. 74,523. 75,855. 77,983. 78,042. 78,831. 79,616. 79,695. 81,155. 82,149. 83,447. 86,495. 88,056. 88,210. 88,912. 88,951. 89,487. 91,009. 91,754. 94,724 und 94,826.
Berlin, den 21. Oktober 1873.
KöniglicVh tterie⸗Direktion.
8 11“
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der Gymnasial⸗Oberlehrer Professor Fahle ist von Neustadt i. Westpr. an das Marien⸗Gymnasium zu Posen und der Ober⸗ lehrer Ludwig von Jakowicki vom Marien⸗Gymnasium in Posen an das Gymnasium zu Neustadt i. Westpr. versetzt worden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arhbeiten. Dem Dr. Stüber zu Stuttgart ist unter dem 18. Oktober 1873 ein Patent auf ein Verfahren, die Bestandtheile von Syrupen resp. Me⸗ lassen von einander zu trennen, wie dasselbe in der vorgelegten Beschreibung erläutert ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden. Dem Maschinenbau⸗Verein zu Chemnitz, vormals C. F. Schellenberg, ist unter dem 17. Oktober 1873 ein Patent auf einen Bewegungsmechanismus an Spinnstühlen zur Er⸗ zeugung eines kurzen Rücklaufes beim Nachdraht in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung und ohne Jemanden in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
“ Bekanntmachung “
wegen Ausreichung neuer Zinscoupons zu den Prioritäts⸗Obli⸗
gationen Serie J., II. und III. der Niederschlesisch⸗Märkischen Cisenbahn.
Zu den Prioritäts⸗Obligationen Serie I., II. und III. der Niederschlesisch⸗-Märkischen Eisenbahn werden die neuen Zins⸗ coupons Serie VI. Nr. 1 bis 8 über die Zinsen vom 1. Januar 1874 bis 31. Dezember 1877 nebst Talons bei der Haupt⸗ kasse der Nie derschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn in
Berlin und bei den Stationskassen zu Breslau, Frankfurt a. O. und Liegnitz vom 1. November d. J. ab täglich in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der Kassen⸗Revisions⸗; Tage, ausgereicht.
Zur Erlangung der neuen Coupons sind die Talons vom 15. Februar 1869 mit einem nach den Serien und nach der Reihenfolge der Nummern geordneten doppelten Verzeichnisse, wozu die Formulare bei den erwähnten 4 Kassen unentgeltlich zu haben sind, einzureichen. Von diesen beiden Verzeichnissen wird das eine dem Einreicher, mit der Bescheinigung der betref⸗ fenden Kasse über die Abgabe jener Talons versehen, sofort wieder ausgehändigt, während später gegen Rückgabe dieser Be⸗ scheinigung und gegen vorschriftsmäßige Quittung die neuen Coupons und Talons verabfolgt werden.
Der Einreichung der Obligationen selbst bedarf es zur Erlangung neuer Coupons nur dann, wenn die betreffenden Talons abhanden gekommen sind. Die Obligationen sind in diesem Falle mittelst besonderer Eingabe an die Eingangs gedachte Hauptkasse einzusenden. 8 1 6
Berlin, den 19. Oktober 1873. 1
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Loewe. Hering. Rötger.
Aiichtamtliches.
Preußen. Berlin, 21. Oktober. Die Parade elche gestern Vormittag zu Ehren Sr. Majestät “ 11b8 Königs auf der Schmelz bei Wien stattgefunden hat, nahm den glänzendsten Verlauf. Die Anzahl der ausgerückten Truppen betrug gegen 8400 Mann mit 88 Geschützen. Es nahmen Theil eine kombinirte Infanterie⸗Truppendivision unter Kommandeo des Feldmarschall⸗Lieutenants Grafen Thun Hohenstein: 1) kombi⸗ nirte Infanterie⸗Brigade unter Kommando des General⸗Majors v. Bäumen: vom 3. Kaiser⸗ und 32. Feldjäger⸗Bataillon 1 Ba taillon, vom 4. und 5. Bataillon des Pionnier⸗Regiments 1 Bataillon, vom Infanterie⸗Regiment Graf Gondrecourt Nr. 55 1 Bataillon, vom Infanterie⸗ Regiment Graf Thun⸗ Hohenstein, Nr. 29, 1 Bataillong vom fanterie⸗Regiment Freiherr v. Heß Nr. 49 1 Bataäillon, vom Infanterie⸗ Re⸗ giment Hoch⸗ und Deutschmeister Nr. 4 1 Batafllon vom Infanterie ⸗Regiment Ritter v. Benedek Nr. 28. 1 Ba⸗ 3 taillon; 2) Kombinirte Infanterie⸗Brigade unter Kommando des General⸗Majors Freiherrn von Pidoll: Vom Infanterie⸗ Regiment (vacant) Nr. 13 1 Bataillon, vom Infanterie⸗ Regi⸗ ment Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin Nr. 57 1 Ba⸗ taillon, vom Infanterie⸗Regiment Großfürst Constantin von Rußland Nr. 18 1 Bataillon, vom Infanterie⸗ Regiment Erz⸗ herzog Albrecht Nr. 44 1 Bataillon, vom Infanterie⸗Regiment Ludwig II. König von Bayern Nr. 5 1 Bataillon, vom In⸗ fanterie⸗Regiment Großfürst Alexis von Rußland Nr. 39 1 Ba⸗ taillon; ferner Artillerie: Vom 3.,4. und 10. Festungsartillerie⸗Ba⸗ taillon 1 Bataillon, vom Feldartillerie⸗Regiment Luitpold Prinz von Bayern Nr. 7 48 Geschütze, vom Feldartillerie⸗Regiment Ritter
üptner N 11 40 Geschütze; Kavallerie: Vom Husa⸗
8.