Aas Ahonnement beträgt 1 Thlr. 16 Sgr.
für das Vierteljahr.
Berlin, Montag, ,
Insertiongpreis für den Raum riner Uruckzeile 8 Agr. 1
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den 10. November, Abends.
“ “ ZZSST“—““ 8 1 g +.“ 8 egh. Post⸗Anstalten des In⸗ und Analundes nehmen — 8 Bestellung an; für Berlin außer den Postaustalten
on: Wilhelmstr. 32.
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No. 265
Berlin, 10. November. ““
Se. Majestät der Kaiser und König haben die rheumatischen Beschwerden, welche der Erkältungszustand mit fich brachte, ziemlich überwunden; jedoch schreitet die im Allgemeinbefinden Sr. Majestät leider nur sehr b pess Allerhöchstdieselben haben dessenungeachtet einige Geschäfte erledigen können.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
“ 6 Ruhestand getretenen Ober⸗Bibliothekar, Ge⸗ heimen Regierungs⸗Rath Dr. Pertz zu Berlin, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub zu verleihen.
Deutsches Reich.
Der bisherige Eisenbahn⸗Sekretär Karl Eduard Heinze
ist zum Geheimen revidirenden Kalkulator bei dem Rechnungs⸗
hofe des Deutschen Reichs ernannt.
Bekanntmachung.
Seepostverbindung mit Australien. Zufolge einer Mittheilung der britischen Postverwaltung vird von Point de Galle nach dem Eintreffen der am 14 d. Mts. von London auf dem Wege über Brindisi abgesandten Post ein
Extra⸗Dampfer nach Australien abgefertigt werden.
8 eieantecenteabe nach Australien und Neuseeland, welche mit der obigen Gelegenheit Beförderung erhalten sollen, müssen so zeitig eingeliefert werden, daß dieselben das am 17. d. Mts. von Brindisi nach Alexandrien abgehende, an den Dampfer nach Australien anschließende Schiff erreichen.
Berlin, den 7. November 1873. Kaiserliches General⸗Postamt.
Ref ortverhältnisse im Bezirk der Kaiserlichen Ober⸗
8 Postdirektion in Berlin.
Der Kaiserlichen Ober⸗Postdirektion in Berlin sind unterge⸗ ordnet und untereinander nebengeordnet:
1) Das Heg Hoshämt
2) das Stadt⸗Postamt 3 1 9 das Eisenbahn⸗Postamt Nr. 1 (a. Route nach Hannover über Stendal, b. Route nach Holzminden über Magdeburg), —
4) das Eisenbahn⸗Postamt Nr. 2 (a. Route nach Eisenach, b. Route nach Dresden)
5) das Eisenbahn „Postamt Nr. 3 (a. Route nach Stralsund, Ronte nach Danzig über Stettin),
b. Route nach Hamburg, c. 1 , Route nach Breslau,
6) das Eisenbahn⸗Postamt Nr. 4 (a. . Route ach Dittersbach über Görlitz),
7) das Eisenbahn⸗Postamt Nr. 18 (a. Route nach „Route nach Dirschan über Konitz), 3 8) sämmtliche Stadt⸗ und Bahnhofs⸗Postanstalten in Berlin,
9) die Postanstalten in Friedrichsfelde, Gesundbrunnen, Lichten⸗ berg, Moabit, Pankow, Rixrdorf, Rummelsburg, Schöneberg, Tempel⸗ hof, Weißensee. “ 1
Eingaben, Anträge und Reklamationen, welche hier aufgeg ebene Postsendungen betreffen, sind an diejenige Postanstalt zu richten, bei welcher die Einlieferung der Sendung erfolgt ist. b
Auf hier eingegangene Sendungen bezügliche Anträge ꝛc. — namentlich Dispositionen über Bestellung und Nachsendung von Briefen ꝛc, — sind bei dem Stadt⸗Postamte (Spandauerstraße Ier. 19, 20 auf dem dritten Hofe, Thüͤr Nr. 1822 Treppen) anzu⸗
bringen. 1 1 Ebendaselbst sind auch Vollmachten zur Empfangnahme von
ostsendungen niederzulegen. p 58 schaeree wes⸗ Unordnungen und Unregelmäßigkeiten bei Bestellung von Zeitungen, oder sonst im Betrie e der oben bezeichneten Postanstalten betreffen, sind an die Ober⸗P ostdirektion zu n 8. November 1873. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor Sachse. 1 Bekanntmachung. Am 1. Dezember c. wird in Cölleda, Regierungsbezirk Merseburg, eine Kaiserliche Telegraphen⸗Station mit beschränktem Tagesdienste
eröffnet. den 6. November 1873.
Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.
Alexandrowo,
Elsaß⸗Lothringen. Das 28. Stück des Gesetzblatts für Elsaß⸗Lothringen, wel⸗ ches heute ausgegeben wird, enthält unter:
Nr. 181 die Uebereinkunft, betreffend die Festsetzung der deutsch⸗französischen Hoheitsgrenze in der Gemeinde Avricourt durch Beschluß der internationalen Grenz⸗Regulirungs⸗Kommis sion. Vom 24,/27. August 1872; unter
Nr. 182 die Uebereinkunft, betreffend die Festsetzung der deutsch⸗französischen Hoheitsgrenze in den Gemeinden Raon les Leaux und Raon sur Plaine durch Beschluß der internationalen Grenz⸗Regulirungs⸗Kommission. Vom 28./31. August 1872; und unter
Nr. 183 die Bekanntmachung, betreffend die portopflichtige Korrespondenz zwischen den Behörden des Reichs und Oesterreich⸗ Ungarns. Vom 31. Oktober 1873. “
Berlin, den 10. Novpember 1873. Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.
nenn
Königreich Preußen. Die Gewährung Ihres Gesuchs vom 5. d. M. um Ent⸗ hebung von der Stellung als Präfident Meines Staats⸗ Ministeriums will Ich Ihnen, in Betracht der von Ihnen an⸗ geführten Gründe, nicht länger vorenthalten. Indem Ich Sie daher von diesem Amte hiedurch in Gnaden entbinde, spreche Ich Ihnen Meine volle Anerkennung und Meinen Königlichen Dank für die Dienste aus, welche Sie, in treuer Hingebung, auch als Präsident des Staats⸗Ministeriums Mir geleistet haben. Berlin, den 9. November 1873.
Wilhelm.
8 8 Graf zu Eulenburg.
An den Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, General⸗Feld⸗ marschall Grafen von Roon.
Nachdem Sie
das Präsidium Meines Staats⸗Ministeriums, von welchem Ich den General⸗Feldmarschall Grafen von Roon auf seinen Antrag entbunden habe, wiederum zu übernehmen, ernenne Ich Sie hie⸗ durch aufs Neue zum Präsidenten, und, Ihrem Antrage ent⸗ sprechend, den Staats⸗ und Finanz⸗Minister Camphausen zum Vice⸗Präsidenten Meines Staats⸗Ministeriums. Letztern setze Ich hievon durch besondere Ordre in Kenntniß Berrlin, den 9. November 1873. 8
Wil hel m.
Graf zu Eulenburg.
An den Reichskanzler, Staats⸗ und Minister der auswärtigen Angelegenheiten Fürsten von Bismarck.
Nachdem Ich unter Entbindung des General⸗Feldmarschalls Grafen von Roon von seinem Amte als Präsident Meines Staats⸗Ministeriums diese Stelle dem Reichskanzler und Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Fürsten von Bismarck wieder
übertragen habe, finde Ich Mich bewogen, Sie unter Beibehal⸗ tung Ihres Amtes als Finanz⸗Minister zugleich zum Vice⸗Prä⸗ sidenten Meines Staats⸗Ministeriums zu ernennen. 1 Berlin, den 9. November 1873. b Wilhelm
Graf zu Eulenburg. An den Staats⸗Minister Camphausen.
Das Staats⸗Ministerium benachrichtige Ich hiedurch, daß Ich durch Erlasse vom heutigen Tage den General⸗Feldmarschall Grafen von Roon, seinem Gesuche entsprechend, von dem Amte als Präsident des Staats⸗Ministeriums entbunden, diese Stel⸗ lung dem Reichskanzler und Minister der Auswärtigen Ange⸗ legenheiten Fürsten von Bis marck neben seinen bisherigen Funktionen wieder übertragen und Mich bewogen gefunden habe, den Staats⸗Minister Camphausen unter Belassung der Leitung des Finanz⸗Ministeriums zum Vice⸗Präsidenten des Staats⸗ Ministeriums zu ernennen.
Berlin, den 9. November 1873.
Wilhelm.
Graf 3z u Eu en b urg.
An das Staats⸗Ministerium.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
In der von dem Dr. phil. Dohrn gegründeten zoologischen Station zu Neapel hat die Königliche preußische Regierung zwei Arbeitstische auf vorläufig drei Jahre zur Benutzung für preußische Gelehrte gemiethet. Die Geldmittel hierzu sind durch Allerhöchsten
Erlaß vom 9. September d. J. bewilligt worden. Der seitherige Kreis⸗Wundarzt Dr. Frenken zu Loecken ist zum Kreis⸗Physikus des Kreises Heinsberg ernannt worden. er Lehrer Scholz zu Habelschwerdt ist als Uebungslehrer katholischen Schullehrer⸗Seminar daselbst angestellt worden.
beim
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung, betreffend die Ausreichung neuer Zinscoupons und Talons zu den Prioritäts⸗Obligationen der Taunus⸗Eisenbahn v. J. 1844.
Die Coupons Serie I. Nr. 1—8 über die Zinsen vom 30. Juni cr. bis 29. Juni 1877 nebst Talons zu den Prioritäts⸗ Obligationen der Taunus ⸗ Eisenbahn vom Jahre 1844 werden bei der Kontrole der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, vom 17. d. Mts. ab, täglich von 9—1 Uhr Vormittags, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der Kassen⸗Revi⸗ sionstage, gegen Abgabe der Talons ausgereicht. Letzteren muß ein unter Angabe des Wohnorts vom Inhaber unterschriebenes Verzeichniß derselben, zu welchem Formulare bei der Kontrole der Staatspapiere unentgeltlich zu haben sind, beigefügt sein.
Die Besitzer der Obligationen können in gleicher Weise die Talons auch bei der Hauptkasse der Taunus⸗Eisenbahn zu Wies⸗ baden, der Stationskasse dieser Bahn zu Frankfurt a. M., den
Regierungs⸗Hauptkassen zu Trier, Coblenz, Cöln und Cassel behufs der Beförderung an die Kontrole der Staatspapiere ein⸗
4 2
Sich auf Meinen Wunsch bereit erklärt haben,
E“ e Z11““ — 8 — 5 reichen und die neuen Coupons von diesen Kassen in Empfang nehmen. “ 8 Berlin, den 5. November 1873. 16 G Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Loewe. Hering.
Preußische Bank.
1“ Wochen⸗Uebersicht “ der Preußischen Bank vom 7. November 1873.
Aktiva. Geprägtes Geld und Barren.. Kassen⸗Anweisungen, Privat⸗Banknoten und Darlehnskassenscheime ... . 8 3,978,000 W“ „ 196,568,000 Lombard⸗Bestände.. “ „ 27,055,000 Staatspapiere, verschiedene Forderungen und Altiva 4,382,000
8
Thlr. 233,167,000
. . „
Thlr. 291,490,000 29,020,000
Passiva. Banknoten im Umlauf. Depositen⸗Kapitalien . . .. ... ¹ Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen, mit Einschluß des Giro⸗ XX“
Berlin, den 10. November 1873. 88
Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. 1
von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.
„ 108,006,000
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Feldmarschall Graf von Roon.
1 Nichtamtliches.
“ 8 . 1 hehhs Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 10. November. Ihre Majestät die verwittwete Königin ist am Sonnabend Nachmittag 1 ½ Uhr von Sanssouci in Dresden eingetroffen und im König⸗ lichen Residenzschlosse abgetreten.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist am Freitag Abend 10 ½ Uhr mittels Extrazuges von Letzlingen in Berlin eingetroffen und hat Sich um 11 Uhr nach dem Neuen Palais bei Potsdam zurückbegeben. 1
— Die Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Elsaß⸗Lothringen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Elsaß⸗Lothringen hielten heute Sitzungen.
— In Betreff der deutsch⸗französischen oheits⸗ grenzen in den Gemeinden Avricourt, Raon les eaux und Raon sur Plaine sind unterm 24./27. resp. 28./31. August d. J. von der internationalen Kommission Festsetzungen getrof⸗ fen worden, die Seitens der Vertragsmächte ratifizirt wor⸗ den sind.
— Im Laufe der letzten Jahre sind die zuweilen schon früher erhobenen Beschwerden darüber immer häufiger und dri gender geworden, daß der Inhalt des Ha ndelsregisters in vielen Fällen die erforderliche Uebereinstimmung mit den je⸗ weiligen thatsächlichen Verhältnissen vermissen lasse, und daß in besondere die Errichtung neuer Handelsniederla Erlöschen eingetragener Firmen, zeitig zur Eintragung gelangten. Bei näherer Prüfung haben diese Beschwerden Seitens des Ministers für Handel das zum Theil als begründet anerkannt, zugleich aber die gerügten Mängel überwiegend darauf zurückgeführt wer⸗ den müssen, daß die Einleitung des Strafverfahrens gegen die in der vorgeschriebenen Anmeldung säumigen Inter⸗ essenten in der Regel nur deshalb unterbleibt, weil die zum Einschreiten berufenen Gerichte von den dazu Veranlassung bie⸗ tenden Vorgängen überhaupt nicht oder ⸗wenigstens nicht recht⸗ zeitig Kenntniß erhalten. Um zunächst nach letzterer Richtung hin, soweit thunlich, Abhülfe zu schaffen, ist nunmehr auf An⸗ regung des Ministers für Handel ꝛc. die Einrichtung getroffen daß fortan die Kreis⸗Steuereinnehmer von allen die Gewerbe⸗ steuerklassen A. IJ. und A. II. betreffenden Zu⸗ und Abgängen, sobald solche amtlich zu ihrer Kenntniß gelangen, der mit der Führung des Handelsregisters befaßten Gerichtsbehörde Mittheilung zu machen haben. Es darf vorausgesetzt werden, daß hierdurch ein immerhin erheblicher Theil der Beschwerden die gewünschte Er⸗ ledigung finden wird. In vollem Umfange ist indeß von dieser Einrichtung allein der angestrebte Erfolg noch nicht zu erwarten. Weiterer Erwägung bleibt insbesondere eine etwaige Abänderung derjenigen gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten, wonach im Falle des Erlöschens einer Firma die Eintragung nur auf Grund einer vom Inhaber oder doch von dessen Erben oder Vertretern ausgehenden Anmeldung, behufs deren Herbei⸗ führung überall wirksame Zwangsmittel nicht zur Verfügung stehen, erfolgen darf. Im Uebrigen legt der Handels⸗Minister besonderen Werth aber auch noch darauf, daß die Organe des Handelsstandes nach Kräften dazu mitwirken, den Inhalt des
andelsregisters in möglichst vollkommener und ununterbrochener