Justiz⸗Ministerium. Der Gerichts⸗Aktuar Paul Schmidt ist als Kuratorial⸗ Sekretär bei der Universität in Berlin angestellt worden.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
P „ Berlin, 11. November. Die Hofjagd in der Föhrber — Se. Majestät der Kaiser und Köonig nicht theilnehmen, wird am 14. d. M. abgehalten werden. — Die Hohe Jagdgesellschaft wird nach den bisherigen Dispositionen
— den 13. November, Nachmittags 1 Uhr, vom Bahnhof der Berlin⸗Lehrter Eisenbahn mittelst Extrazuges ab⸗
eisen. Die Ankunftin Bevensen erfolgt um 4 Uhr 45 Minuten, worauf die Weiterfahrt nach der Göhrde zu Wagen angetreten wird. Abends gegen 6 ¾ Uhr gedenkt die Hohe Jagdgesellschaft im Jagdschlosse einzutreffen. Am 14. November, Morgens 8 Uhr, ist die Ab⸗ ahrt zur Jagd in Aussicht genommen, welche bis 4 Uhr dauert, warauf die Rückkehr nach dem Schlosse erfolgt. Um 5 Uhr wird
on der Göhrde zu Wagen nach Bevensen aufgebrochen, wo Abends 7 Uhr der Ertrazug bestiegen wird. Die Rückkehr nach Berlin erfolgt um 11 Uhr Abends.
— Se. Hoheit der Herzog Wilhelm von Mecklen⸗
burg hat Sich vorgestern Nachmittag von Sr. Majestät dem Kaiser ud den Mitgliedern der Königlichen Familie wieder verabschiedet nd ist Abends nach Cassel zurückgekehrt.
— Sr. Majestät dem Kaiser und König sind aus Anlaß der Antwort an Se. Heiligkeit den Papst weitere Dank⸗ und Zustimmun gs⸗Adressen zugegangen: von den versammelten Abgeordneten des Herzogthums Braun⸗ schweig, von den Bürgervereinen zu Braunschweig und Wolfenbüttel, sowie von der Bürgerschaft zu Schöp⸗ penstedt und Schöningen; von 285 Bürgern zu Alten⸗ burg, von dem altkatholischen Vereine zu Karlsruhe, von 71 weiteren Einwohnern der Stadt Mühlheim a. d. Ruhr, von 136 Einwohnern der Bürgermeisterei⸗ Hardenberg (Neviges) Kreis Mettmann, von 82 Bürgern der Stadt Dül⸗ ken, Regierungsbezirk Düsseldorf, von 220 evangelischen und katholischen Einwohnern von Gelsenkirchen in Westfalen, von 133 Wahlmännern der Stadt Dortmund, von 613 Wahl⸗ männern aus den Kreisen Dortmund und Bochum, von 140 Wahlmännern des Kreises Harburg, von 99 Wahlmännern des XXI. Wahlbezirks der Provinz Hannover (Mohringen), von 62 Bewohnern der Stadt Dannenberg, Provinz Han⸗ nover, von 148 Bewohnern von Delitzsch und Umgegend, von den Mitgliedern des alten und neuen Kreistages des Kreises Deutsch⸗Crone, von 311 Bewohnern von Altwasser bei Waldenburg und 124 Bewohnern der Stadt Myslowitz in
Ober⸗Schlesien.
— Des Kaisers und Königs Majestät haben zu ge⸗ nehmigen geruht, daß das in Celle zu errichtende Thaer⸗ Denkmal auf dem zum dortigen Königlichen Schlosse gehörigen Platze aufgestellt, und diesem Platze die Bezeichnung „Kaiser⸗ platz“ gegeben werde. Zugleich haben Se. Majestät zu den Kosten des Denkmals die Summe von 1300 Thlrn. ber
— Der Auss chuß des Bundesrat h s für Elsaß⸗Lothrin⸗
gen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für
Elsaß⸗Lothringen hielten heute Sitzungen.
— Das Bundes⸗Amt für das Heimathwesen hat bezüglich des von den Armenverbänden zu erstattenden Portos folgende Entscheidung getroffen: In erster Instanz ist Kläger mit seinem Anspruche auf Erstattung der Portoauslagen, welche ihm in der Unterstützungs⸗Angelegenheit des domizillosen N. N.
eils durch die Korrespondenz mit der Landarmen⸗Direktion zu Posen, theils durch Briefwechsel mit anderen Behörden neben den bereits erstatteten 4 Sgr. erwachsen sind, aus dem Grunde abgewiesen worden, weil Auslagen, welche eine Partei zur Ver⸗ folgung und Sicherung ihres Rechts vor Einleitung des eigent⸗ lichen Prozesses gemacht habe, weder nach allgemeinen Rechts⸗ grundsätzen, noch nach den positiven Bestimmungen des Aus⸗ führungsgesetzes vom 8. März 1871 erstattbar seien. Diese An⸗ sicht beruht auf einer irrigen Gesetzesauslegung, welche das Bundesamt in mehrfachen Entscheidungen reprobirt hat. Zu den baaren Auslagen des Verfahrens im Sinne des 5 56 leg. cit. gehören nicht blos die in dem Prozeßverfahren selbst, sondern auch die in dem vorausgehenden Verfahren durch die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung des Ersatzanspruches (§. 34 des Sesee⸗ vom 6. Juni 1870), wie überhaupt durch die nach Maßgabe des §. 34 cit. unvermeidliche Korrespondenz entstan⸗ denen Portoauslagen. Wenn der erste Richter diese Auslagen von der Erstattung ausschließt, weil sie behufs Verfolgung und Sicherung des klägerischen Rechts aufgewendet worden sind, so übersieht er, daß in dem gleichen Interesse auch die Auslagen im Prozesse aufgewendet werden.
Das Bundesamt hat weiter folgende Grundsätze ausgespro⸗ chen: Der Uebergang der Fürsorgepflicht für die Ehefrau auf
den zur Unterstützung des Chemannes verpflichteten Armenver⸗
band wird dadurch nicht gehindert, daß für die Frau öffentliche Fürsorge vor der Ehe hat eintreten müssen und über den Zeit⸗ punkt der Eheschließung hinaus fortdanert. — Vom Zeitpunkte der Eheschließung an theilt die Ehefrau, welcher ihre schon vorhandenen, unselbständigen Kinder folgen, nicht blos den Unterstützungswohnsitz, sondern auch die Domizillosigkeit (Land⸗ armen⸗Eigenschaft) des Chemannes. So erkannt in Sachen Harriehausen wider den Landarmenverband der Provinz Han⸗ nover am 9. Juni 1873.
— Im Einverständniß mit dem Finanz⸗Minister soll in Preußen die von den Postanstalten auszuübende Kontrole darüber, ob die vom Auslande unter Band ein⸗ gehenden steuerpflichtigen Zeitungen von den Inter⸗ essenten bei der Steuerbehörde versteuert worden sind, in der Weise erfolgen, daß die Postanstalten am 15. eines jeden Mo⸗ nats von denjenigen Personen, welche ihnen als regelmäßige Empfänger einer unter Band eingehenden ausländischen steuerpflichtigen Zeitung bekannt find, sich die betreffen⸗ den Steuerquittungen vorzeigen lassen. Wenn die Interessenten die Vorzeigung der Quittung verweigern, oder eine solche nicht vorzuzeigen vermögen, so ist zwar die Aushändigung der be⸗ 22 Zeitungs⸗Nummern nicht zu beanstanden, jedoch der Steuerbehörde pv 1*X Vretung zu machen.
Auf die nicht regelmäßig im Abonnementswege, sondern nur hin und wieder, in einzelnen Nummern, eingehenden Zeitungen wird die Kontrole nicht ausgedehnt.
— Se. Durchlaucht der Fürst Wilhelm zu Wied ist nach Görlitz abgereist.
— Der Kaiserlich russische Reichskanzler, Fürst Gortscha⸗ koff, welcher die Sommermonate zum Kurgebrauch in füdlichen Bädern zubrachte, ist auf der Rückreise nach St. Petersburg gestern früh hier eingetroffen und im russischen Palais abgestiegen.
— Der italienische Gesandte, Graf Launay, hat sich am Freitag zu einem längeren Aufenthalt nach Nizza begeben.
— Der Königlich großbritannische Gesandte am Kaiserlich russischen Hofe, Lord Loftus, ist aus der Krim hier ein⸗ getroffen.
— Der General⸗Major und Commandeur der 3. Garde⸗ Kavallerie⸗Brigade, Freiherr von Los, ist von seiner Urlaubs⸗ reise hierher zurückgekehrt.
— Der letzte diesjährige Herbst⸗Ersatz für das Garde⸗ Corps traf heute aus den Bezirken des X., XI. und XV. Armee⸗ Corps in der Stärke von circa 1400 Rekruten hier ein; diesel⸗ ben wurden in der üblichen Weise einquartiert und gelangen morgen zu Vertheilung.
— S. M. Kanonenboot „Delphin“ ist vorgestern wegen Ostnordost⸗Sturmes in Lewestoft eingelaufen. An Bord Alles wohl.
Bayern. München, 9. November. Der König hat sich heute Abend 5 Uhr mittels Extrazuges nach Staltach be⸗ geben, um noch einige Tage auf dem Linderhofe zuzubringen. Das Königliche Hoflager wird übermorgen nach Hohenschwangau verlegt.
— Die Ankunft der Königin⸗Mutter in hiesiger Re⸗ sidenz wurde auf morgen Abend verschoben. 1
Morgen Vormittag 10 Uhr tritt der Finanzausschuß der Kammer der Abgeordneten zur 1. Sitzung zusammen.
— Das Budget für die 12. Finanz⸗Periode 1874 bis 75 ist heute im Drucke erschienen und enthält 60 Druckbogen oder 477 Seiten. Die Staats⸗Einnahmen und Staats⸗Ausgaben schließen, wie der „Korr. v. u. f. D.“ meldet, ab mit 120,878,892 Fl. Unter den Staats⸗Ausgaben figuriren: Die Staatsschuld (für je 1 Jahr) mit 16,052,260 Fl., der Etat des Königlichen Hauses und des Hofes mit 3,159,024 Fl., Staatsrath 69,858 Fl., Land⸗ tagsversammlung ꝛc. 221,730 Fl., Staats⸗Ministerium des Kö⸗ niglichen Hauses und des Aeußern 406,145 Fl., Justiz 6,575,018 Fl., Inneres 10,200,652 Fl., Kultus 9,543,714 Fl., Finanzen 1,334,646 Fl., Militär 20,172,110 Fl., Pensionen für Wittwen und Waisen 875,000 Fl., für Reichszwecke 8,602,820 Fl., Reichs⸗ reservefond 291,554 Fl. — Den in pragmatischer Eigenschaft angestellten Staatsdienern — mit Ausschluß der Staats⸗Minister und des Personales der Gesandtschaften — sollen vom 1. Ja⸗ nuar 1874 an besondere Zuschüsse als „örtliche Zulagen“ (Servis) gewährt werden. Von dieser örtlichen Zulage werden als Wohnungsgeldzuschuß und † als Servis im engeren Sinne ge⸗ währt.
— Da die Vereinigung der Central⸗Fo rstlehra nstalt in Aschaffenburg entweder mit der Universität Würzburg oder jener in München unzweifelhaft in Aussicht steht, so wird ge⸗ nannte Lehranstalt mit ihren Lehrkräften alsdann zum König⸗ lichen Ministerium für Kirchen⸗ und Schulangelegenheiten ressor⸗ tiren. Bisher war dieselbe bekanntlich dem Finanz⸗Ministerium
unterstellt.
Sachsen. Dresden, 10. November. Der Prinz Gustav von Wasa ist gestern Vormittag von Darmstadt hier eingetroffken und in der Königlichen Villa zu Strehlen abge⸗ treten.
Chemnitz, Zwickau, Glauchau, Freiberg, Zittau, Bautzen, Meißen, Wurzen, Grimma, Kirchberg, Penig, Burgstädt, Geithain, Kö⸗
litär⸗Vereine des Landes; 3) des Lehrerstandes, vertreten durch 5 Direktoren der Volksschulen der Residenz; 4) der Handels⸗ und Gewerbekammern des Landes; 5) der Königlichen Gesell⸗ schaft der Wissenschaften zu Leipzig, vertreten durch ihre beiden Klassen⸗Sekretäre; 6) der evangelischen Hof⸗ und Stadt⸗Geist⸗ lichkeit der Residenz; 7) der israelitischen Religionsgemeinden zu Dresden und Leipzig.
— Die Erste Kammer hielt heute Mittag eine kurze Sitzung, welcher als Vertreter der Staatsregierung die Staats⸗ Minister v. Nostitz⸗Wallwitz und Abeken, sowie Geheimer Rath Schmaltz beiwohnten. Auf der Tagesordnung befand sich zu⸗ nächst der Bericht der ersten Deputation über die Beschlüsse der Zweiten Kammer, den vom Abgeordneten Dr. Biedermann ein⸗ gebrachten Gesetzentwurf auf sofortige Inkraftsetzung von §. 86 der revidirten Städteordnung, sowie die Petition des Raths und der Stadtverordneten zu Chemnitz um alsbaldige Inkraftsetzung einzelner Bestimmungen der revidirten Städteordnung betreffend. Die Anträge der Deputation gingen übereinstimmend mit den Beschlüssen der Zweiten Kammer dahin:
1) Die Königliche Staatsregierung zu ermächtigen, daß dieselbe unerwartet des Inkrafttretens der revidirten Städteordnung und der Städteordnung für mittlere und kleine Städte vom 24 April 1873, solche die Wahl und Anstellung von Rathsmitgliedern betreffende orts⸗ statutarische Bestimmungen, welche mit den Vorschriften der auf die betreffende Gemeinde seiner Zeit in Anwendung zu bringenden neuen Gemeindeordnung vereinbar sind, auch dann genehmige und in Wirk⸗ samkeit treten lacse, wenn sie sonst auf Grund der zur Zeit noch für das Gemeindewesen geltenden Gesetze nicht genehmigt werden könnten; 2) hierdurch die Petition der städtischen Collegien zu Chemnitz und den Antrag des Abgeordneten Dr. Biedermann für erledigt zu erachten.
Der Antrag der Deputation wurde einstimmig angenommen. Die Kammer genehmigte hierauf, wie dies in der Zweiten Kam⸗ mer bereits geschehen, ohne Debatte die wegen Abänderung eini⸗ ger Bestimmungen der Taxrordnungen für die Advokaten erlassene Verordnung und wählte schließlich zu Mitgliedern des Land⸗ tagsausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden die Herren Präsident v. Zehmen und Oberbürgermeister Pfotenhauer, zu Stellvertretern die Herren Amts⸗Hauptmann v. Egidy und Bürgermeister Löhr.
— Von den Städten unter 6000 Einwohnern haben ferner Ernstthal, Hohnstein, Nerchau, Regis und Wolkenstein die Städteordnung für mittlere und kleine Städte, da⸗ gegen Pegau die revidirte Städteordnung angenommen.
Die Zahl der Städte, welche sich für Annahme der zuerstge⸗ V nannten Städteordnung erklärt haben, ist damit auf 64 ge⸗
— Der König hat, wie das „Dr. J.“ mittheilt, vorgestern Mittag folgende Deputationen empfangen: 1) der Städte
nigstein, Schandau und Bischofswerda; 2) der sämmtlichen Mi⸗
— (W. T. B.) Das „Dresdener Journal“
die einstimmige Ueberzeugung aller Mitglieder der Staats⸗ Regierung, daß die vatikanischen Beschlüsse mit dem Unfehlbar⸗ keitsdogma in Sachsen nicht publizirt seien. Sachsen sei der einzige unter den größeren deutschen Staaten, welcher die Ver⸗ kündigung des Dogmas direkt verhinderte. Die genehmigte Ver⸗ lesung des Fuldaer Hirtenbriefes sei keine Publikation, denn dieser Hirtenbrief enthalte nur die Anschauungen einer in Sachsen mit keiner amtlichen Autorität bekleideten Versammlung, während eine Publikation eine formelle amtliche Verkündigung mit darauf gerichteten disponirenden Worten unter wörtlicher Mit⸗ theilung des zu Publizirenden sei. — Schließlich mißbilligt das Journal das Gebahren des sächsischen katholischen Kirchenblattes.
Württemberg. Stuttgart, 7. November. Nachdem heut in der Zweiten Kammer die Etats der Telegraphen und der Bodenseedampfschiffahrt mit 4200 Fl. und 5200 Fl. (für die beiden Etatsjahre 1873/75) und mit 10,411 Fl. und 18,061 Fl. Reinertrag genehmigt worden waren, gab die Etats⸗ rubrik „Verschiedene Einnahmen bei der Staatskasse unmittelbar“ Anlaß zu längeren Debatten wegen der Art der Berechnung des hier vorkommenden Gewinnantheils des Staats bei der Noten⸗ bank. Die Regierung berechnete ihn nach dem Modus der Bank mit 10,000 Fl. jährlich, die Kammer aber hat im vorigen Jahr einen anderen Modus beschlossen, wonach Reserve und Tantièmen erst nachher abgezogen werden sollen und nicht vor der Gewinnberechnung des Staates. Auf den Antrag von Pfeiffer beharrte die Kammer mit 63 gegen 19 Stimmen bei ihrem früheren Beschluß und erhöhte den Gewinnantheil des
Staats von 10,000 auf 20,000 Fl. jährlich.
Hessen. Darmstadt, 10. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer gelangte bei der Bera⸗ thung des Schulgesetzes der von der ersten Kammer verworfene Antrag des Abg. Metz, wonach den Mitgliedern der geistlichen Orden jede Lehrthätigkeit an den Lehr⸗ und Erziehungsanstalten untersagt werden soll, mit großer Majorität wiederholt zur An⸗ nahme.
— 11. November. (W. T. B.) Die früher von der Zweiten Kammer beschlossene Ausschließung der religiösen Orden von der Lehrthätigkeit ist dahin modifizirt worden, daß die Regierung bis zum Erlaß eines die Ordensfrage regelnden Ge⸗ setzes in einzelnen Fällen zur Nachsicht befugt sein soll.
Mecklenburg. Rostock, 7. November. Der Erb⸗ großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin, der bei Gele⸗ genheit der Einweihung des neuen Universitätsgebäudes am 28. Januar 1870, als Erster in diesem neuen Gebäude, als Studiren der hiesigen Universität immatrikulirt wurde, ist heute Nachmittag eingetroffen, um seine Studien hier fortzu⸗ setzen. Auf dem Bahnhofe hatten sich die Spitzen der Univer⸗ sität und der sonstigen hiesigen Behörden, sowie das Offizier⸗ Corps zur Begrüßung eingefunden. Se. Königliche Hoheit hat im Großherzoglichen Palais Wohnung genommen.
Strelitz, 10. November. Der Herzog Georg von Mecklenburg⸗Strelitz und die Großfürstin Katha⸗ rina, sowie die Fürstlichen Kinder sind, von Baden⸗Baden kommend, auf Schloß Remplin eingetroffen, um ihren Herbst⸗ aufenthalt daselbst fortzusetzen und im Dezember nach St. Petersburg zurückzukehren.
Braunschweig. Braunschweig, 8. November. Die Adresse, welche die Mitglieder der Landesversammlu ng an Se. Majestät den Kaiser abgesandt haben, lautet:
„Hochmächtigster Kaiser und Herr! Als Frankreich die Ehre Deutschlands anzutasten, unsere Grenzen zu bedrohen wagte, da waren es Ew. Majestät, die, ganz Deutschland voran an Heldensinn und Tapferkeit, den Anmaßungen des übermüthigen Nachbars Einhalt ge⸗ boten und an der Spitze der deutschen Heere den Angriff des Feindes siegreich zurückwiesen.
Gegenwärtig bedroht ein nicht minder gefährlicher Feind nicht allein Deutschland, sondern die gesammte Chriftenheit, und dieser Feind ist der Jesuitismus mit seinem Gottespabste, seinem Irrglau⸗ ben, seiner Unduldsamkeit und seiner, Gesetz und Recht, ja selbst die staatliche Gewalt mißachtenden Herrschsucht! Und wiederum findet Deutschland seinen erhabenen Kaiser auf seinem richtigen Posten. Wiederum sind Ew. Majestät der erste Fürst, der dem verderblichen Vordringen des Feindes mit Kraft und Würde entgegentritt.
So kennzeichnen Ew. Majestät Regierung zwei Thaten, wie sie größer und segensreicher kein Fürst jemals vollbrachte! Für die erste That ist Ew. Majestät das geeinigte deutsche Vaterland, für die letztere aber die gesammte, nach Gewissensfreiheit und Aufklärung rin⸗ gende Christenheit zu namenlosem Danke verpflichtet.
Gestatten Ew. Majestät, daß die Abgeordneten des Herzogthums Braunschweig, zur Erledigung ihrer Landtagsangelegenheiten versam⸗ meli, Ew. Majestät ihre Gefühle der tiefempfundenen Dankbarkeit aus vollstem Herzen aussprechen, und genehmigen Ew. Majestät die Versicherung unserer aufrichtigsten Verehrung und unwandelbaren Treue!
Braunschweig, 4. November 1873. Die versammelten Abgeordneten des Herzogthums Braunschweig.
— Die Regierung hat die beiden Antheilsummen an der Kriegsentschädigung in Höhe von 723,165 Thlr. erhoben 8
und bei der Haupt⸗Finanz⸗Kasse zum Extraordinarium verein⸗ nahmen lassen. Sie machte der Landesversammlung in einer Vorlage hiervon mit dem Bemerken Mittheilung, daß sie über die Verwendung dieser ¾ Millionen noch keine Vorschläge z1
machen habe. Für die einstweilige Rentabilität des Kapitals
wird die Herzogliche Leihhaus⸗Anstalt, bei welcher dasselbe depo⸗ nirt ist, Sorge tragen.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 7. November. Das Herzogliche Ministerium geht dermalen damit um, die neue Königlich sächsische Gemeindeordnung für mittlere und kleinere Städte auch auf mehrere kleinere Städte des Landes zu übertragen. Namentlich sind d bei die Städte Lucka, Meuselwitz
und Gößnitz zunächst in das Auge gefaßt. Gelangen, wie “ erwarten steht, die bezüglichen Verhandlungen mit den betreffen:
den Kommunen zu einem gedeihlichen Abschluß, so wird sich hieran zugleich muthmaßlich die Einziehung der besondern Ge⸗⸗ richtsämter anschließen, welche noch jetzt in diesen Städten bestehen.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
eingetroffen. 8
Lübeck, 7. November. Der Senat hat dem Sundiku Dr. Peter Ludwig Elder die nachgesuchte Versetzung in den Ruhestand in Gemäßheit der Bestimmungen des Gesetzes über Pensionirung von Mitgliedern des Senats bewilligt. Nach den Bestimmungen der Verfassung hat die Neuwahl eines Senats⸗ mitgliedes aus dem Gelehrtenstande an Stelle des abgetretenen binnen vier Wochen stattzufinden.
Bremen, 6. Noy mber. Der hiesige Senat hat gestern vom Hamburger Senat ein Schreiben erhalten, worin der Ver
versicheet in ausführlicher, historischer Darlegung der Sachlage, es sei
Coburg, 7. November. Der Herzog ist gestern von der Herrschaft Wallsee wieder hie
1.
dienste J oh ann Smidts um die gemeinsame hansestädtische Frei⸗
heit rühmend gedacht und der Schwesterstadt der Wunsch aus⸗ gesprochen wird, es möge ihr wie bisher nicht an Männern zur Fortführung des von Smidt begonnenen Werkes fehlen. In Erwiderung auf diesen Ausdruck freundnachbarlicher Gefühle brachte gestern beim Festmahl im Künstlerverein Konsul H. H. Meier das Wohl der Schwesterstädte Hamburg und Lübeck aus. Voraufgegangen war in denselben Räumen eine er⸗ hebende Feier, eine Gedächtnißrede vom Bürgermeister O. Gilde⸗ meister mit voraufgehenden und nachfolgenden musikalischen Vor⸗ trägen. Dann begab sich die versammelte Gesellschaft in die untere Halle des Vereinsgebäudes, wo Dr. Ehmck die Festgabe des historischen Vereins, das Gedenkbuch zu Ehren Smidts mit Beiträgen von O. Gildemeister, Hugo Meyer, Constantin Bulle, W. von Bippen und Smidt felbst (aus dem Nachlaß) überreichte. Beim Festmahl sprach H. Claussen auf Bremens, A. G. Mosle auf Bremerhavens Wohl, und wurde u. A. ein aus dem Jahre 1813 stammendes hanseatisches Kriegslied von Smidt gemeinschaftlich gesungen. Gleichzeitig fanden Fest⸗ lichkeiten im Gewerbehause und in der Tonhalle statt.
8
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 10. November. (W. T. B.) Nachdem im Beginne der heutigen Sitzung des Abgeordneten⸗ hauses die neu eingetretenen Mitglieder das Gelöbniß auf die Verfassung abgeleistet hatten und der in der letzten Session vom Ausschusse ausgearbeitete Entwurf der Geschäftsordnung provi⸗ sorisch angenommen worden war, schritt das Haus zur Vor⸗ nahme der Präsidentenwahl. Von 286 Stimmen, welche in namentlicher Abstimmung abgegeben wurden, fielen 205 auf Rechbauer. Derselbe nahm die auf ihn gefallene Wahl an und sprach in einer längeren Antrittsrede dem Hause seinen Dank aus. Rechbauer hob darin hervor, daß das gegenwärtige Parlament zum ersten Male seit den ephemeren Erschei⸗ nungen des Jahres 1848 aus freier Volkswahl hervor⸗ gegangen sei, berührte darauf die, besonders in Be⸗ zug auf die wirthschaftliche Krisis und auf die Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche noch zu lösenden staat⸗ lichen Aufgaben, und gab der Hoffnung Ausdruck, daß das vom Kaiser in der Thronrede bezeichnete Ziel der Einigung aller Völ⸗ ker Oesterreichs zu einem mächtigen Rechts⸗ und Freiheitsstaate erreicht werde. Rechbauer schloß seine Rede mit einem dreimali⸗ gen Hoch auf den Kaiser, in welches das Haus enthusiastisch einstimmte. Sodann erfolgte die Wahl des Vize⸗Präsidenten. Gewählt wurden Vidulich mit 202 von 270 und Pillerstorff mit 169 von 253 abgegebenen Stimmen. Nach der Vornahme der Wahl der beiden Ordner und der zwölf Schriftführer nahm das Haus darauf noch einen Antrag von Herbst an, die Thronrede durch eine Adresse zu beantworten. Die nächste Sitzung findet morgen statt.
11. November. (W. T. B.) Heute ist im Abgeord⸗ netenhause ein Gesetzentwurf eingebracht, welcher die Regie⸗ rung ermächtigt, eine Silberanleihe bis zum Betrage von 80 Millionen Gulden aufzunehmen, von der Nationalbank gegen Hinterlegung des Silberbetrages Banknoten bis zum gleichen Belaufe zu entnehmen und, so lange eine vortheilhafte Aus⸗ führung dieser Kreditoperation unmöglich ist, die nöthigen Be⸗ träge durch die schwebende, aus den Darlehnseingängen zu tilgende Schuld aufzubringen. Ein Theilbetrag soll zur Förderung des Baues von Eisenbahnen verwandt werden, deren Herstellung zu sichern, die Regierung gesetzlich ermächtigt ist. Außerdem enthält der Gesetzentwurf die näheren Bestimmungen für die Errichtung von Vorschußkassen, welche für die Dauer des dringendsten Bedürfnisses, wo es erforderlich ist, eingerichtet werden sollen und dazu bestimmt sind, den Kreditbedürfnissen des Handels und des Gewerbebe riebes durch Vorschüsse gegen Sicherheit abzuhefen.
Schweiz. Bern 6. November. sion beantragte Fassung des Artikel fassungsrevision lautet:
Art. 20 a. Die Gesetzgebung über das Heerwesen ist Sache des Bundes. Die Ausführung der hezüglichen Gesetze in den Kantonen geschieht innerhalb der durch die Bundesgesetzgebung festzusetzenden Grenzen und unter Aufsicht des Bundes durch die kantonalen Behör⸗ den. Hierauf bezügliche kantonale Gesetze und Verordnungen unter⸗ liegen der Genehmigung des Bundesrathes. Der gesammte Militär⸗ unterricht und ebenso die Bewaffnung ist Sache des Bundes. Die Beschaffung der Bekleidung und Ausrüstung der Truppen bleibt den Bereselesese tdeg überlassen; die daherigen Kosten werden jedoch den Kantonen vom Bunde iner von i e⸗ S 19 om Bunde nach einer von ihm aufge
Art. 20 b. Die taktischen Einheiten werden in der Regel aus Truppen der gleichen Kantone gebildet. Die Zusammensetzung dieser Truppenkörper, die Fürsorge für die Erhaltung ihres Bestandes und die Ernennung ihrer Offiziere ist unter Beachtung der durch den Bund aufzustellenden allgemeinen Vorschriften Sache der Kantone. Der Unterricht der Infanterie sell, soweit thunlich, in denjenigen Kantonen stattfinden, denen die betreffenden Truppen angehören.
Art. 20 c.. Der Bund hat das Recht, die in den Kantonen vor⸗ handenen Waffenplätze und die zu militärischen Zwecken bestimmten Gebäude sammt Zubehör gegen billige Entschädigung zur Benutzung oder als Eigenthum zu übernehmen. Die Normen für die daherige Entschädigung werden durch die Bundesgesetzgebung geregelt.
— 10. November. (W. T. B.) Die Spezialdelegation des Berner Regierungsraths für den Berner Jura hat eine Vorstellung an den Bundesrath gerichtet und darin ausgeführt, daß die Reklamation der ultramontanen Mitglieder der Bundesversammlung gegen die Seitens der Regierung im Berner Jura getroffenen Maßregeln als unzulässig zu betrachten sei, und den Bundesrath aufgefordert, demgemäß seine Ent⸗ scheidung zu treffen.
MNiieederlande. Haag, 4. November. Der König hat eine dreiwöchentliche Hoftrauer aus Anlaß des Hinscheidens des Königs Johann von Sachsen angeordnet.
— Aus allen Theilen der Niederlande laufen Berichte von fest⸗ licher Begehung des silbernen Jubiläums der Staatsgrund⸗ gesetz⸗R evision am gestrigen Tage ein. Es war dieses National⸗ fest von schönster Herbstwitterung begünstigt. In Amsterdam, von wo die Anregung zu demselben ausgegangen war, ging die Feier in würdiger Weise von statten. Das Meeting im Parke wurde in dessen großem Saale abgehalten; eine dichtgedrängte Ver⸗ sammlung füllte den weiten Raum; aus vielen Orten des Lan⸗ des waren politische und kommerzielle Notabilitäten zur Theil⸗ nahme an dieser patriotischen Kundgebung gekommen; das Mi⸗ nisterium war durch die Herren de Vries, Geertsema und van Delden pertreten; auch der Präsident der Zweiten Kammer und viele Mitglieder beider Kammern der Generalstaaten waren er⸗ schienen. Professor Vissering hielt die Festrede.
—Der Gesetzentwurf für Regelung des nieder⸗ ländischen Münzwesens bestimmt, daß die Grundlage des niederländischen Münzsystems das Gold mit dem Gulden, in 100 Cent getheilt und im Werthe von 0,60561 Gramm fein
Die von der Kommis⸗ 20 der Bundesver⸗
Gold, als Rechnungseinheit dienen soll. Geprägt ollen wer goldene Zehn⸗ und Fänf⸗Guldenstücke; silberne SSö.e (pasmunten) von einem und zwei Gulden, von 25, 10 und 5 Cent, bronzene von 2 ½, 1 und ½ Cent; goldene Handelsmün⸗ zen, nämlich der Dukat und der Doppeldukat. Den Privaten soll es gestattet sein, Goldmünzen in der Reichsmünzstätte prägen zu lassen. Niemand soll verpflichtet sein, für mehr als 20 Gul⸗ den in Ein⸗ und Zweiguldenstücken, für mehr als 5 Gulden in anderen silbernen Münzen und für mehr als 50 Cent in bron⸗ zenen Münzen anzunehmen. Die Reichskassen sollen Theilungs⸗ münzen bis zu jedem Betrage annehmen. Durch Königlichen Beschluß kann für bestimmte fremde Münzsorten ein Cours fest⸗ gestellt werden, zu welchem sie in zu bezeichnenden Grenzgemein⸗ den von dem Reiche angenommen werden. Das Gesetz soll spätestens am 1. Mai 1874 in Anwendung kommen.
— 10. November. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat heute mit 49 gegen 5 Stimmen das Ausgabe⸗B. udget für Niederländisch⸗Ostindien angenommen und den ge⸗ sammten darin in Aussicht genommenen Neu⸗Organisationen ihre Genehmigung ertheilt.
Großbritannien und Irland. Londo n, 8. November Der Prinz von Wales ist von seinem Besuche bei dem Maharadschah Dhuleep Sing nach Sandringham zurückgekehrt um dort am 9. d. M. seinen Geburtstag zu feierr. ——*
— Der Radschah von Saramak und dessen Gemahlin sind in London angekommen.
Frankreich. Paris, 9. November. Heute fand in allen Kirchen Frankreichs Gottesdienst für die Arbeiten der National⸗ Versammlung statt. Den Gottesdienst in der Versailler Schloßkapelle für die Deputirten leitete der Bischof von Ver⸗ sailles. Ungefähr 250 Deputirte hatten sich eingefunden. Unter denselben befanden sich Buffet, der Präsident der Nationalver⸗ sammlung, und alle übrigen Mitglieder des Vorstandes. Mar⸗ schall Mac Mahon und die Minister waren ebenfalls anwesend. Truppen versahen den Dienst in und vor der Kirche. — Der Haupt⸗ gottesdienst fand in der Notre Dame⸗Kirche statt. Alle Behörden von Paris, General Ladmirault, Gouverneur von Paris, mit seinem Generalstab an der Spitze hatten sich dort eingefunden. Die Garnison von Paris war durch die Deputationen, die ein jedes Regiment gesandt hatte, vertreten. Im Innern der Kirche bildete eine Abtheilung der republikanischen Garde (Pariser Stadtwache) das Spalier. Der Feierlichkeit stand der Erzbischof von Paris, Msgr. Guibert, vor.
„— Alle Kasernen wurden am 7. d. M. vom General Ba⸗ taille inspizirt. Ebenso wurden die nördlichen Bastionen, somit Montmartre et la Villette, einer Musterung unterzogen. Zwei andere Generale besichtigten die Bastionen des Faubourg St. Antoine. Das Ministerium hat an alle Lyceen und Institute ein Schreiben gesendet, worin die militärischen Exerzitien anem⸗ pfohlen werden. G
Versailles, 10. November. (W. T. B.) Der Herzog von Broglie und Leon Say haben heute Morgen eine Besprechung gehabt. Nach den Resultaten ihrer Unterredung dürfte das Ministerium im Amte verbleiben. Das linke Centrum wird seine Interpellation über die Nichteinberufung der Wahl⸗ kollegien zur Vornahme der Ersatzwahlen für die Nationalver⸗ sammlung aufrecht erhalten, das Ministerium indessen noch vor nächsten Donnerstag (an welchem die Beantwortung der Inter⸗ pellation geschehen sollte) die Vertagung derselben in der Natio⸗ nalversammlung beantragen. Das rechte Centrum hat sich mit dem Changarnierschen Antrage, betreffend die Verlängerung der Gewalten Mac Mahons, einverstanden erklärt, will aber den Titel eines „Präsidenten der Republik“ ausdrücklich in die Vor⸗ lage aufgenommen wissen. Die Linke bereitet einen Gegenantrag vor, welcher eine Konstitution der Republik enthält.
— Die Fünfzehner⸗Kommission für den Antrag Changarxnier hat mit 13 gegen 2 Stimmen die Verlängerung der Gewalten des gegenwärtigen Präsidenten im Prinzip an⸗ genommen und anerkannt, daß die Nationalversammlung das Recht habe, die Amtsdauer des Chefs der Exekutivgewalt über ihre eigene Dauer hinaus zu verlängern. 8
— Das linke Centrum hat sich heute Abend versam⸗ melt und, dem Vernehmen nach, beschlossen, seine Zustimmung zu der vom Ministerium beabsichtigten Vertagung der Inter⸗ pellation über die Nichteinberufung der Wahlkollegien von den näheren Modalitäten abhängig zu machen, unter welchen der Herzog von Broglie den Aufschub der Beantwortung der Inter⸗ pellation in der Nationalversammlung beantragen wird. Die Linke beabsichtigt, wie es heißt, die Interpellation wieder aufzu⸗ nehmen, falls das linke Centrum sich mit der Vertagung ein⸗ verstanden erklären sollte.
— Mehrere der Rechten angehörige Deputirte wollen, wie verlautet, den Antrag einbringen, daß der zur Vorberathung des Antrages Changarnier niedergesetzten Kommission eine be⸗ stimmte Frist für die Abfassung ihres Berichtes gesetzt werde.
Spanien. Madrid, 10. November. (W. T. B.) Die Nachrichten über das Treffen zwischen den Regierungstruppen und den Carlisten vom 7. bei Miranda lauten noch immer sehr widersprechend. Während die Regierung eine zweite Depesche
vom General Moriones aus Arcos erhalten haben will, nach
welcher derselbe die Carlisten nach vierstündigem Gefechte ge⸗ schlagen, aus ihren starken Positionen vertrieben und ihnen, un er verhältnißmäßig geringen eigenen Verlusten, eine Kanone, vierzehn Munitionswagen und viele Gefangene abgenommen hätte, schreiben sich die Carlisten ihrerseits ebenfalls den Sieg zu. Nach den neuerdings von ihnen veröffentlichten Berichten über das Treffen wollen die Carlisten in einer Stärke von 8000 Mann mit 4 Kanonen unter Ollo und Elio die von 18,000 Mann mit 28 Kanonen besetzten Stellungen der Regierungstruppen bei Arcos genommen und keine erheblichen Verluste gehabt haben. Don Carlos und dessen Gemahlin sowie dessen Bruder Prinz Alphons von Bourbon, sollen bei dem Gefechte persönlich gegen⸗ wärtig gewesen sein.
Italien. Rom, 4. November. Am 10. d. M. wird die mit der Liquidation der Kirchen⸗ und Klostergüter betraute Kommission wieder nachstehende Klöster in Besitz nehmen: das Barnabitenkloster San Carlo di Catinari; das Camaldenser⸗ kloster San Romnaldo; die Augustinerinnenklöster Santa Martha und S. Ursula; das Benedikterinnenkloster Santa Cecilia.
— Vor der Eröffnung des Parlaments steht die Er⸗ nennung mehrerer Senatoren bevor. Unter den Kandi⸗ daten werden auch mehrere Abgeordnete der Kammer genannt.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 6. Novem⸗ ber. Zwischen Schweden⸗Norwegen und Oesterreich ist, der
in einer Depesche an den Staatssekretär Fish das lebhafteste Be⸗ dauern der spanischen Regierung über die Vorgänge in Kuba ausgesprochen. Die Depesche, welche anordnete, die Exe⸗ kution gegen den General Ryan und die übrige Mannschaft des Flibustier⸗Fahrzeuges „Virginius“ aufzuschieben, sei zu spät in Kuba eingetroffen. Die spanische Regierung erklärt, in gutem Glauben gehandelt zu haben. Staatssekretär Fish sucht jetzt das Urtheil gegen die übrigen Gefangenen so lange aufzuschie⸗ ben, bis die Legalität der Gefangennahme festgestellt ist. Eine amerikanische Fregatte ist nach St. Jago geschickt.
Amerika. Ottawa, 7. November. Das neue Mi⸗ nisterium ist wie folgt gebildet worden: Herr Mackenzie, Pre⸗ mier⸗ und Minister für öffentliche Arbeiten; Herr Cartwright, Finanz⸗Minister; Herr D. A. Macdonald, General⸗Postmeister; Senator Christin, Staats⸗Minister ohne Portefeuille; Herr Do⸗ rion, Justiz⸗Minister; Senator Letellier, Minister der Einwande⸗ rung; Herr Fournier, Minister der direkten Steuern: Herr Coffin, General⸗Steuereinnehmer; Herr Roß, Präsident des Conseils; Herr Albert Smith, Minister der Marine und Fischereien; Herr Bursen, Minister der Zölle; Herr Laird (von der Prinz Edward Insel), Minister des Innern. Der Posten des Ministers der Miliz bleibt unbesetzt. Das Parlament ist vertagt worden und wird wahrscheinlich vor Februar nicht wieder zusammentreten.
Asien. Kalkutta, 7. November. Eine Resolution des Vizekönigs über die Lage von Bengalen ist veröffentlicht worden. Er erklärt, daß er nicht Willens sei, den Getreide⸗ handel durch ein Verbot der Ausfuhr oder dürch Regelung des Preises, zu beeinträchtigen, da er glaubt, daß die Energie und der Unternehmungsgeist der Händler dem Mangel in verschie⸗ denen Distrikten begegnen wird. Der Vizekönig verfügt reichliche Hülfsbauten, wo immer die Bevölkerung Beschäfti⸗ gung gebrauchen dürfte, und leistet für die Arbeit im Allge⸗ meinen in Nahrungsmitteln und Getreide Zahlung. Zu diesem Behufe kauft die Regierung hinreichende Zufuhren an, den Han⸗ del so wenig als möglich beeinträchtigend. Die Regierungen von Madras und Burenah sind ersucht worden, durch die Agentur des Handels allmähliche Getreideeinkäufe vorzunehmen. Der Vizekönig ermächtigt zur Suspension der Straßenzölle in den nothleidenden Distrikten, im Falle der Nothstand heftig werden sollte. Die Regierung hilft thätig an der Bildung von Hülfs⸗ Komites.
— Herrn Forsyths Mission kam am 14. Oktober in der Nähe von Chahdura an und wurde von den Beamten des Ataliks gastfreundlich empfangen. Die Expedition gegen die Duffles von Assam besteht aus 1200 Sepohs und dem 32. und 42. Regiment.
Das Coursbuch der deutschen Reichs⸗Postverwal⸗ tung, November, I. Abtheilung, enthaltend die Eisenbahn⸗ Verbindungen in Deutschland und der österreichisch⸗ungarischen Monarchie und Uebersicht der bestehenden Rundreise⸗Toureu mit Angabe der Billetpreise, bearbeitet im Coursbureau des Kaiserlichen Generagl⸗Post⸗ Unts, Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker), ist soeben ausgegeben und umfaßt die bis zum 1. November eingetretenen resp. mit demselben Tage eintretenden Aenderungen in dem Gange der Eisenbahnzüge. Ferner Abtheilung II., Novem⸗ ber⸗Dezember, enthaltend die bedeutenderen Eisenbahnrouten in Europa, außer Deutschland und Oesterreich, ferner Postverbindungen in Deutschland und den angrenzenden Ländern, Dampfschiff⸗Course; Reisetouren zwischen mehreren Hauptorten Europa's, Tarif für Courier⸗ und Extrapoften, Wegemaße, Münzvergleichungs⸗Labelle, Zusammen⸗ stellung der Bestimmungen über Benutzung der Telegraphenlinien und Gebührentarif ꝛc. Mit 2 Karten.
Statistische Nachrichten.
Berlin, 10. November. Während der letzten Tage sind als an der Cholera erkrankt gemeldet 8 Personen, darunter 6 Todesfälle Seit Beginn der Epidemie sind im Ganzen als an der Cholera er⸗ krankt gemeldet 1042 Personen; davon sind genesen 317 Personen, gestorben 713 Personen, in der Behandlung verblieben 12 Personen.
— Die Bevölkerung des Großherzogthums Mecklen⸗ burg⸗Scherin betrug nach den „Beiträgen zur Statistik Mecklen⸗ burgs, vom Großherzoglich statistischen Bureau zu Schwerin, 7. Band 1. und 2. Heft — Schwerin 1873, Kommission der Stillerschen Hof⸗ Buchhandlung“ vom 1. Dezember 1871 277,945 männliche und 285,762 weibliche, zusammen 557,707 ortsanwohnende Einwohner [mit dem Rittergut Wolde bei Stavenhagen (89 m, 101 w., zus. 190 Einw.) 557,897]. Das weibliche Geschlecht überwiegt mithin um 13,817 Personen oder 5 %. Von der Bevölkerung waren unver⸗ heirathet 167,297 m., 163,259 w.; verheirathet 96,424 m, 96,872 w.; verwittwet 7966 m., 25,164 w.; geschieden 258 m., 467 w
Nach der politischer Eintheilung des Großherzogthums ordne sich die Bepölkerung wie folgt: Landesherrliches Dominium 201,829; ritterschaftliche Besitzungen 133,835; Klostergüter 8826; Städte und
„Snällp.“ zufolge, ein Handelstraktat abgeschlossen worden. Amerika. Washington, 10. November.
städtische Güter 213,217, (Wolde 190).
An Haushaltungen von 2 und mehr Personen wurden 109,309 gezählt mit 263,581 m. und 276,938 w. ersonen; einzein lebten 2371 m. und 5552 w. Personen felbständig. In Anstalten waren untergebracht: in 267 Anstalten für Beherbergung 860 m. 120 w.; 18 A. für Landesvertheidigung 1898 m, 40 w.; 33 A. für Erziehun 8 und Unterricht 375 m., 131 w.; 33 A. für Heilung 629 m., 482 9 226 A. für Invaliden ꝛc. 1245 m, 2283 w.; 55 A. für Gefangene 589 m., 138 w.; außerdem in Schiffen 160 m „1 w; in Erdhütten 237 m⸗ g. Personen. 8 1 1
Dem Beruf nach gehörten von den Männern z2 dwirthschaf 142,563 Einw. (darunter 13,748 Seltstwirthschaftate, Rerres de. der m. Bevölkerung; 61,066 (21 Proz.) zum VBergbau und Hütten wesen, Industrie und Bauwesen; 24,161 (I11 Proz.) zu den Dienenden 5405 zur Armee und Flotte; 14,897 zu anderen Berufen; 5259 übte keinen Beruf; bei 962 war der Beruf nicht angegeben; 2589 waren berufslose Insassen von Anstalten. Im Ganzen kommen vom männ⸗ lichen Geschlecht auf 60,336 Selbständige: 4671 Direktions⸗ ꝛc. Per⸗ senen, 61,311 andere Selbstthäthige, 37,546 Dienende, 105,121 An. gehörige, 2960 Berufslose. Vom weiblichen Geschlecht g hörten 147,455 zur Landwirthschaft (darunter 798 Selbstwirrhschaftende) 53,755 zur Industrie ꝛc.; 16,433 zum Handel ꝛc.; 30,274 zu den Dienenden; 1014 zur Armee ꝛc.; 18,711 zu anderen Berufen; 11,558 übten keinen Beruf; bei 3689 war der Beruf nicht angegeben; 2876 waren berufslose Insassen von Anstalten. Im Ganzen waren vom weiblichen Geschlecht 13,554 Selbständige, 2532 Direktions⸗ ꝛ0. Per⸗ sonal, 21,747 andere Selbthätige, 47,555 Dienende, 196,477 (70 Proz.) Angehörige, 3901 Berufslose.
Der Flächeninhalt des Großherzogthums beträgt 236,55 Quadrat⸗ meilen (1,330,593, Hekt.), es lebten mithin 2362 Einw auf der Quadratmeile, davon 209,920 oder 38 Proz. in 41 Ortschaften von
mehr als 2000 Einw., 347,787 (62 Proz.) in 2502 Drten von 2000
und weniger Einw. 8 “ 8
Die evangelische Konfession ist fast die ausschl eßliche, ihr ge⸗ hörten 553,302 Einw. an, darunter 550,830 Lutheraner; Römisch⸗ katholische waren nur 1336, andere Christen 98, Juden 2945, Be. kenner anderer Religionen 1 vorhanden. Bei 25 war die Religion nicht angegeben. 3
Städte über 10,000 Einw. sind: Rosteck (30,980 Ein ), Schwerin (26,840 Einw.), Wismar (13,896 Einw.) und Gästrow
(10,946 Einw.). erik No W. T. B) Der amerikanische Gesandte in Madrid, General Sick les, hat
Die Bepölkerung belief sich im Jahre 1867 auf 560,668 Eiumt.., sie hat also bis 1871 um 2961 oder 0,3 Proz. abgenommen Die Ab-.
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