1873 / 269 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Nov 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Litt. C. Nr. 672 à 25 fl.; nbe 18711 , G. Nir 288 ³ 29 g1.

Nr. 1102 à 100 fl.;

.April 1872: Ltt. G. Eheh⸗ 1SeZ; Litt B. Nr. g. ro 1. Sktober 1873: Litt. A. Nr. 8691 à 500

UIie H. Nr. 1143 4 100 fl. Litt. C. Nr. 1058 und 1312 à 25 fl. zur Vermeidung weiterer Zinsenverluste an die Einloͤsung hierdurch wiederbolt Ziannert. Sigmaringen, den 5. November 1873. Königliche Freußlsche Regierung. von Blumenthal.

.1856 18

DIe 8 in Gemäßheit des Gesetzes vom 5. No⸗ vember 1853 Nr. 451 der Gesetzsammlung am 1. d. Mts. stattgehabten acht und dreißigsten Ausloosung von Schuldbriefen der hiesigen Ab⸗ lösungskasse, welche zur Ablösung von Grundlasten ausgegeben worden sind, sind die nachverzeichneten Schuldbriefe betroffen und zur Abzahlung bestimmt orden: 2 gn. 12;

. Nr. 3 Serie B. Nr. (4, 328, 622, 647, 875, 1031, 6 ä1, 0;, 1720, 1700, 1895, 2051, 2086, 2094, 2114, 2122, 2124 und 2126; 8 234, 270, 324 und 358; 124;

Serie C. Nr. Serie D. Nr. 1 1 Serie E. Nr. 35, 89, 314, 338, 404 und 426; Serie F. Nr. 64, 920 und 94. b Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden hierdurch aufgefordert, dieselben nebst den dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinsabschnitten und den Zinsleisten innerhalb eines halben Jahres, vom Tage des Er⸗ lasses der gegenwärtigen Bekanntmachung an gerech⸗ net, bei der Herzoglichen Ablösungskasse⸗Verwaltung allhier einzureichen und dasegen den Nennwerth dieser Schuldbriefe in baarem Gelde, sowie auch die laufenden Zinsen bis zum Tage der Kapitalzahlung, sofern diese innerhalb des bezeichneten halbjährigen Zeitraums erfolgt, in Empfang zu nehmen. Mit dem Ablauf des sechsten Monats, vom Tage des Erlasses dieser Bekanntmachung an, hört die Ver⸗ zinsung der sämmtlichen ausgeloosten, oben bezeich⸗ neten Schuldbriefe auf. 8 Hiernächst wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an dem obigen Ausloosungstage von den am 6. November 1869 ausgeloosten Schuldbriefen der Ablösungskasse folgende, inzwischen zur Rückzahlung gekommene, nämlich: A. Schuldbriefe zur Ablösung von Grund⸗ lasten. Serie A. Nr. 27; Serie B. Nr. 105, 154, 409, 711, 802, 1029,. 1489, 1785, 1973, 2022, 2024 und 2179;

Serie C. Nr. 53, 103, 120, 341, 342, 446 und 468;

Serie D. Nr. 130;

Serie E. Nr. 83, 173, 283, 348, 486 und 516;

Serie F. Nr. 118 und 139;

B. Schuldbriefe zur Ablöfung von Brau⸗ berechtigungen:

Serie C. Nr. 041, 055, 059, 064, 065, 069, 084, 087, 0105, 0115, 0121, 0127, 0146, 0151, 6156, 0167, 0168, 0174 und 0175; 0216, 0224 und 0255; 0262, 0268, 0279, 0298, 0302, 0306, 6307, 0321, 0324, 0325, 0328, 0331, 0345, 0349, 0354, 0370, 0378, 0379, 0380, 0387 und 0396;

387, 485,

Serie D. Nr. Serie E. Nr.

8

Zweite Berloosung der Verliner St

à 4 ½p Ct. Littr

Littr.

Littr.

à 5pCt. Littr.

à 4 ½ Ct.

à 5pCt.

Diese

kündigen wir 8

Littr.

Littr.

bis

Serie F. Nr. 059, 062, 082, 087, 091, 094, 8 097, 0108, 0114 und 0126, 1 nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Zins⸗ abschnitten der gesetzlichen Bestimmung gemäß, ver⸗ brannt worden sind. Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß olgende bereits früher ausgelooste Schuldbriefe der blösungskasse, nämlich 82 1. Schuldbriefe zur Ablösung von Grund⸗ . lasten: (Serie A. Nr. 93; 1 Serie B. Nr. 47, 355, 421, 569, 719, 735, 795, 796, 808, 1084, 1499, 1555, 1580, 1665, 1792, 1929, 1966 Serie C. Nr. 330, 369 und 401 Serie D. Nr. 49 und 115; Serie E. Nr. 144, 329, 368, 403, 415, 428 und 519; Serie F. Nr. 84. II. Schuldbriefe zur Ablösung von Brau⸗ gerechtigkeiten: Serie C. Nr. 030, 031 und 042; Serie D. Nr. 0221 und 0236: 8 Serie E. Nr. 0271, 0289, 0343, 0366, 0368 8 und 0369; Serie F. Nr. 0120; bis jetzt zur Einlösung bei der Ablösungskasse⸗Ver⸗ waltung noch nicht präsentirt worden sind, und es werden daher die Inhaber derselben zu deren Ein⸗ lösung mit dem Bemerken aufgefordert, daß die Ver⸗ zinsung dieser Schuldbriefe bereits aufgehört hat. Endlich wird hiermit bekannt gemacht, daß der 11., zum 1. November 1869 fällig gewordene Zins⸗ abschnitt von den Rentenbriefen Serie E. Nr. 148, 270, 447 und 0289 und Serie F. Nr. 110 und 144 bis jetzt zur Einlösung nicht präsentirt worden ist und daher wegen Ablauss der vierjährigen Frist nun⸗ mehr seine Gültigkeit verloren hat. otha. den 4. November 1873.

Seebach.

ist bei einer amtlichen Geldsendung an uns

ine preußische anknote à 500 Thlr.

mit der Nr. A. 240,794 verloren gegangen

oder entwendet worden.

Indem wir dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß en, warnen wir vor Annahme der betreffenden bei dem Erscheinen derselben

im Geldverkehr um eine baldgefällige Mittheilung

FIen und ersuchen

an uns oder die nächste Polizeibehörde. Ka „den 30. Oktober 1873.

Herzoglich Sächsisches Staats Ministerinm.

à 1

[3273]

St. Littr. D.

digten Obligationen auf.

200 Thlr. 3262 bis 3269. 3271 bis 3275. 3617 bis 3635. 3696 bis 3722. 3

6373 bis 6383. 7801 bis 7825.

bis 12952. 12954 bis 12960.

Cöln⸗Mind

zur Realisation nicht eingegangen. 26. Juli 1855 bringen wir dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß aus der gedachten Obligation an das Gesellschaftsvermögen erloschen ist. Cöln, den 10. November 1873. 1

4 8

B. Nr. 1891 1900, 2691 2700, 10 2921 2930, 10 3551 3560, 10 3991 4000, 10 4101 4110, 10 4221 4230, 10 . 8096 8120, 25 .10346 —10370, 25

11071 11095, 25 ö.13196 13220, 25

13496 13520. 25

13721 13745, 25 16296 16320, 25 dr. 17721 17745, 25

18196 18220, 25

18771 18795, 25 .13251 15900, 50

15701 15750, 50

21501 21550, 50

22191 22200, 10 .23601 23650, 50 26601 26650, 50 29251 29300, 50 31351 31400, 50 32951 33000, 50 34301 34310, 10 16701 16800, 100 20401 20500, 100

Nr.

anasaaaassasaausasauaaesaussassaassadsaaeaa

Einhundert Sieben und Dreißig Tausend Thaler“ ierdurch den Inhabern zum 1. April 1874 und wird die Aus⸗ zahlung der baaren Beträge schon vom 16. März 1874 ab gegen Rückgabe der Obligationen mit den dazu gehörigen Talons bei der Stadt⸗Hauptkasse im Berlinischen Rathhause, Zimmer Nr. 2, an den gewöhnlichen Geschäftstagen in den Vormittagsstunden von 9—1 Uhr stattfinden. 1 Vom 1. April 1874 ab hört die weitere Verzinsung der vorstehend gekün⸗ Quittungs⸗Formulare zur Erhebung des Kapitals werden von der Staͤdt⸗Hauptkasse vom 1. März f. J. ab ausgereicht. Zugleich theilen wir den Obligationsbesitzern die nachstehenden zwei Nach⸗ weisungen der zum 1. Januar 1874 und der früher gekündigten Stadt⸗Obli⸗ gationen mit der Aufforderung mit, die Einlösung zur Vermeidung von Zinsen⸗ verlusten rechtzeitig bei unserer Stadt⸗Hauptkasse zu bewirken.

Nachweisung

der

7540.

00 Thlr. Nr. 6361. 6362. 6386 bis 6390. 7827 bis 7844

Berlin, den 23. Oktober 1873.

Magistrat hiesiger Königl.

Bek üdt⸗Obligationen der Anleihen de 1866, 1869 und 1870 à 5 Prozent resp. 4 ½ Prozent, gekündigt zum 1. April 187141

.

anntmachung. 6“ .

8

1 8 1“ Zwölfte Verloosung der Anleihen de 1846, 1849 und 1855 à 4 ½ Prozent, gekündigt zum 1. Jannar 1874.

Angehängt: Nachweisung aller Restanten.

In Folge unserer Bekanntmachung vom 20. Oktober cr. wurden heute bei der stattgefundenen 2. Verloosung von Berliner Stadt⸗Obligationen aus den Anleihen de 1866, 1869 und 1870 folgende Nummern gezogen.

10 Stück à 500 Thlr.

500 500 500 500 500 500 200 200 200 200 200 200 200 200 200 200 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100

50 à 50

go/ e · · x x⸗· ve a. e e · · · · · · · pʒ· ꝓ/ ʒ· px

Summa 137000 Thlr.

der durch die am 2. Juli 1873 stattgesfundene 12. Verloosung zum 1. Januar 1874 zur Einlösung gekündigten 4 ½ proz. Berliner Stadt⸗Obligationen

Anleihen de 1846, 1849 und 18553,

einzuliefern mit den dazu gehörigen Talons.

1000 Thlr. Nr. 765. 766. 769. 770. 921. 922. 924. 926. 1114. 1115. 1116. 1117. 1118. 1420. Nr. 3246 bis 3249. 3251 bis 3257. 3606 bis 3610. 25. 6926 bis 6929. 7468. 7536 92 Stück über 18,400 Thlr. 6364 bis 6367. 6369 bis 6371. 6392 bis 6400. 6402 bis 6420. 7846 bis 7856. 7858 bis 7860. 10261 bis 10270. 10731 bis 10744. 10747 bis 10750. 11131 bis 11140. 11311 bis 11320. 11911 bis 11920. 11932 bis 11940. 12941 196 Stück über 19,600 Thlr.

cher

Hobrecht.

14 Stück über 14,000 Thlr.

ener

5000 Thlr. 111“

5000 5000 5000

5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5900 1000 5000 5000 5000 5000 5000 1000 5000 5000

aa sa as aasasscsszsasssasssaaaasaa a z2z2 aas as saa2asussasasasuvsusausaassscsasuaaa a

8 16““

3259. 3260. 3612 bis 3615.

Littr.

G. à 25 Thlr. Nr. 15721 bis 15756. 15758 bis 15800. 15802 bis 15805. 15808 bis 15814. 15816 bis 15822. 15825 bis 15860. 15863 bis 15901. 15904. 15906 bis 15921. 15923 bis 15960. 16681 bis 16735. 16737 bis 16825. 16827. 6828. 16829. 16831 bis 16870. 16872 bis 16884. 16887 bis 16896. 16898 bis 16920. 26281 biz 26287. 26290 bis 26320. 26323. 26324. 26327 bis 26364. 26366 bis 29380. 26382. 26383. 26385 bis 26389. 26391 bis 26468. 26470 bis 26496. 26498 bis 26520. 26921 bis 26960.

728 Stück über 18,200 Thlr. à 20 Thlr. Nr. 1201 bis 1203.

1205 bis 1207. 1209 bis 1217. 1219 bis 1222. 1224 bis 1227. 1229 bis 1232. 1234. 1235. 1237 bis 1240. 1242 bis 1246. 1249 bis 1273. 1275. 1277. 1279 bis 1284. 1286 bis 1292. 1294 bis 1319. 1321 bis 1325. 1327 bis 1360. 1362 bis 1378. 1380 bis 1392. 1394 bis 1398. 1450 bis 1500. 8 1 229 Stück über 4,580 Thlr.

Summa 1259 Stück über 74,780 Thlr.

5

Die Einlösung dieser gekündigten Stadt⸗Obligationen erfolgt bereits vom

be

r. A. à 1000 Thlr. Nr. 904. 907. D. à 200 Thlir.

Littr E.

Littr. Littr.

15. Dezember 1873 ab in der Stadt⸗Haupt⸗Kasse, bei welcher auch Quittungs⸗Formulare zur Erhebung des Kapitals ausgereicht werden.

Nachweisung der

eits früher gekündigten und nicht mehr verzinslichen Berliner Stadt⸗Obligationen.

1) Aus der Anleihe de 1846, 1849, 1855 à 4 ½ pCt. 11. Verloosung zum 1. Januar 1873, 8 einzuliefern mit den Coupons Ser. VII. Nr. 7., 8. und Talons.

2366. 2367. 2369. 2931. 2933 bis 4661. 4664. 4722. 4724. 5348. 5349. 6039. 6040. 6065. 6068

2373. 2937. 4666. 4726.

Nr. 2350. 2355. 2360. 2916 bis 2925. 2927. 2928. 2929. 2942. 2943. 2945. 4657. 4658. 4659. 4675. 4678. 4680. 4681. 4684. 4685. 4730. 4734. 4735. 4741 bis 4745. 5347. 5360. 5362. 5371. 5372. 5373. 6038. 6043. 6047. 6049. 6052. 6053. 6057. 6064. 6. 6072. 6075. 6081. 6083. 6085 bis 6089. 6091. 6093. 7056. à 100 Thlr. Nr. 11721. 11722. 11723. 11725. 11726. 11728.11729. Nr. 26542. 26547. 26548. 26550. 26551. 26553 bis 26558. 26560.

20 Thlr. Nr. 901. 903. 905. 906. 907. 908. 915. 918. 949. 950 bis 955. 957. 958. 959. 961. 962. 965. 967. 968. 969. 971 bis 973. 979. 981 bis 983. 985. 986. 989. 991. 994 bis 998. 1000. 1009. 1011. 1013. 1025 bis 1030. 1032. 1033. 1034. 1037. 1038. 1039. 1044. 1045. 1050. 1053. 1054. 1055. 1058. 1060. 1061. 1062. 1065. 1069. 1072. 1075. 1083. 1087. 1090. 1091. 1093. 1095 bis 1098. 1100. 1103. 1104. 1108. 1109. 1112. 1113. 1117. 1121 bis 1125. 1127 bis 1130. 1136. 1138. 1139. 1141 bis 1146. 1148. 1159. 1162. 1164. 1165. 1166. 1168 bis 1171. 1173. 1174. 1178. 1181. 1184 bis 1188. 1190 bis 1191.1193 bis 1196. 1198. 1199.

2374. 2940. 4670. 4729. 5356.

25 Thlr.

2) Aus der Anleihe de 1866 zum 1. April 1872 à 5 pCt.

Sämmtliche noch nicht auf 4 ½ pCt. konvertirte Stadt⸗Obligationen à 5 pCt.

Littr. Littr.

Littr. Littr.

Ad 2.

„3., 4. einzuliefern mit den Coupons Ser. II. Nr. 5 bi

Haupt⸗ und Residenzstadt. t

3) Aus der Anleihe de. 1869 zum 1. April 1872 à 5 SCt.

1. Verloosung. B. à 500 Thlr. Nr. 2071. 2074. 2079. D. à 200 Thlr.

Nr. 11503. 11504. 11505. 11506. 11507. 11509. 11510. 11513. 11520.

4) Aus der Anleihe de 1870 zum 1. April 1872 à 5 pCt 1. Verloosung.

B. à 500 Thlr. Nr. 3063. 3068. 3069. 3101. 8 D. à 200 Thlr. Nr. 15598. 15599. 15600. 15604. 15605. 15610.

15611. 15612. 15613. 15614. 15615. 15616. 15617.

8 und Talons.

1“ N11“

Eisenbahn. Die nach unserer Bekanntmachung vom 25. Oktober 1862 an demselben Tage ausgelvoste 4 % IV. Emission Lit A. unserer Gesellschaft Nr. 6425 à 100 Thlr. ist, ungeachtet die⸗ elbe während der nächsten zehn Jahre, und zwar zum ersten Male am 29. Oktober 1863 und zum letzten Male am 28. Oktober 1872, alljährlich einmal öffentlich aufgerufen worden ist Unter Bezugnahme auf §. 8 des Allerhb

Die Direktion.

bis zum 27. Oktober c. chsten Privilegiums vom ,„ daß nunmehr jeder Anspruch

Behufs Wiederbesetzung der durch Ernennung des gegenwärtigen Inhabers zum Kreis⸗Physikus erledig⸗ ten Kreis⸗Wundarztstelle des Kreises Heinsberg, mit welcher ein Gehalt von 200 Thlrn. verbunden ist, werden qualifizirte Aerzte, welche auf die Stelle reflektiren, hiermit aufgefordert, sich unter Vorlegung der Qualifikations⸗Atteste innerhalb 6 Wochen schrift⸗ lich bei uns zu melden.

Aachen, den 8. November 1873.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

Die Kreisthierarzistelle für die Kreise 1ag2 und Cochem, womit ein jährliches Gehalt von Thaler verbunden, ist durch den am 6. d. M. erfolg⸗ ten Tod des Kreisthierarztes Reinhardt erledigt. Ge⸗ hörig qualifizirte Bewerber wollen ihre Gesuche unter Beifügung ihrer Atteste binnen 6 Wochen bei uns einreichen. Coblenz, den 9. November 1873. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

8

[M. 1731]

38

auch eine das

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Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslaudes nehmen - Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten n auch die Expedition: Wilhelmstr. 32.

Berlin, 14. November. Se. Majestät der Kaiser und König haben eine Bt⸗ . gehabt und fühlen Allerhöchstsich demzufolge mehr gestärkt.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Kommissions⸗Präsidenten von Schmeling zu Berlin den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Storm zu Husum, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Pro⸗ fessor, Prorektor und ersten Oberlehrer Dr. Schmidt am Gom⸗ nasium zu Quedlinburg, dem Pastor emeritus Michels zu Stralsund, dem Pfarrer Langheld zu Gensungen im Kreise 8 Melsungen, dem Polizeirath Primer zu Breslau, dem Teich⸗ meister Rhein zu Fischhof bei Cassel, dem Steuer⸗Einnehmer Franke zu Waldenburg in Schl. und dem Steuer⸗ Empfänger a. D. Schommer zu Trier den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Geheimen Ober⸗Rechnungs⸗ und Ober⸗Regierungs⸗Rath Schultze zu Potsdam, und dem Regie⸗ rungs⸗Rath und Ober⸗Forstmeister Freiherrn von Wintzinge⸗ rode zu Cöln den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Kommerzien ⸗Rath Carl Friedrich Gubba zu Memel und dem Fürstlich hohenzollernschen Hof⸗Kammer⸗ und Forst⸗ a. D. Karl zu Sigmaringen den Königlichen Kronen⸗ 6 rden dritter Klasse; dem Rittergutsbesitzer, Deichhauptmann ga D. von Meibom⸗Falkenberg zu Halberstadt, dem Kom⸗ merzien⸗Rath und Königlich belgischen Konsul Sternberg zu Memel, dem Beleuchtungs⸗Inspektor und Brandmeister Tholu ck zu Breslau, und dem Wirthschafts⸗Direktor Sn Polizei ⸗Verwalter Sternagel zu Friedland im B Falkenberg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter asse; dem Abtheilungs⸗Wachtmeister Pritschow von 88 Schutzmannschaft in Berlin das Kreuz der Inhaber des Lenglichen Hausordens von Hohenzollern; dem emeritirten Abler derenn Menke zu Stotzheim im Kreise Rheinbach den Ve gcs Inhaber Ordens; sowie dem Bürgermeisterei⸗ g g neten Schaaf zu im Kreise Coblenz und em Polizeidiener Wohlsein zu Kirchherten im Kreise Berg⸗ eim das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. Allergnädigst geruht:

Se. Majestät der König haben Den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur An⸗ hnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Dekorationen des Ordens der Königlich italie⸗ nischen Krone: neral⸗Major von Drigalski, C der Garde⸗Kavallerie⸗Brigade; 8 111“ Seagtie we0 S desselben Ordens: - ajor von a etatsmäßi 5 11“ es Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Her . lich braunschweigischen Ordens Heinrichs 8e. L2cheg⸗ dem Oberst⸗Lieutenant von Kiesenwetter, Flügel⸗Adju⸗ tanten Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich bayeri⸗ 1 Dl hen ilitär⸗Verhienf⸗Hsheng⸗ em Oberst⸗Lieutenant z. D. Riese, früher Etappen⸗ . mandant pon Charleville, jetzt wohnhaft 11 dees 8 Sene Frgohs (Anklam) 1. Pommerschen Landwehr⸗Regiments Nr. 2; er Fürstlich schaumburg⸗lippischen Medaille für Militär⸗Verdienst im Felde: 8 dem Major Bergius, à la suite des Infanterie⸗Regiments Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfälischen) Nr. 15 und vom Neben⸗Etat des Großen Generalstabes; des Kaiserlich russischen St. Wladimir⸗Ordens vierter Klasse: burgdn Burt, à la suite des 7. Branden⸗ en Infanterie⸗Regiments Nr. 60 und Adjutant des Chefs des Generalstabes der Armee; sowie 1“¹“ des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes zweiter Klasse: em Hauptmann von Hirschfeld im Schleswig⸗Holstein⸗ schen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 9, Corps-Artflerie g 8 8

Deutsches Reich. Die diesjährigen Seesteuermanns⸗Prüfungen für 1 diesjährig . - große Fahrt werden in Wu strow am 17. d. M. beginnen.

Königreich Preußen. W“ „Kriegs⸗Ministerium. Der Baumeister Steinberg ist als Lokal⸗Baubeamter der Militärverwaltung in Magdeburg angestellt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der bisherige Seminarlehrer und kommissarische Kreis⸗ Schul⸗Inspektor Ferdinand Nicolaus Kon salikin Neustadt ist zum Kreis⸗Schul⸗Inspektor im Regierungsbezirk Danzig er⸗ 1— b in der Andreasschule in Berlin ist die Beförde ordentlichen Lehrers Dr. Johannes b .“

Ta“ Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Der bisl Arbeiten.

„Der bisherige Königliche Eisenbahn⸗Baumeister Hu Müller, früher in Hannover, jetzt in Münster, ist Uün Könsg⸗ lichen Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor bei der West⸗ fälischen Eisenbahn zu Paderborn ernannt worden.

Es hat sich in neuerer Zeit, theils in Folge des große Aufschwunges, welchen die Bauthätigkeit auf Ile Gebielen 58 nommen hat, theils in Folge der durch die neue Gewerbe⸗Ord⸗ nung herbeigeführten Umgestaltung der Verhältnisse der Bau⸗ handwerker das Bedürfniß herausgestellt, bei der Verdingung von Lieferungen und Bau⸗Ausführungen für fiskalische Rech⸗ nung neben dem unbeschränkten öffentlichen Ausgebots⸗ (Sub⸗ missions⸗ oder Lizitations⸗) Verfahren ein beschränktes Submis⸗ sions⸗Verfahren, zu welchem nur besonders tüchtige und zuver⸗ lässige Bauhandwerker aufgefordert werden, zu gestatten, auch in besonderen Fällen und häufiger, als es bisher zulässig war, eine Verdingung aus freier Hand eintreten zu lassen.

Um diesem Bedürfnisse zu entsprechen und die mit der jedesmaligen vorgängigen Einholung unserer Genehmigung noth⸗ wendig verbundene Verzögerung zu vermeiden, wollen wir die Königliche Regierung in Erweiterung der Bestimmungen unserer Cirkular⸗Verfügungen vom 8. März 1868 (Fin. Min. II. 3340 III. 5460 IV. 3844 und vom 19. August 1872 (M. s. S. III. 12,939) hierdurch ermächtigen, bei den im Bereiche unserer Ressorts vorkommenden Lieferungen und Bau⸗Aus⸗ führungen für die Folge in allen Fällen, in denen die Anwendung des öffentlichen unbeschränkten Submissions⸗ oder Lizitations⸗Verfahrens für ungeeignet und dem fiskalischen In⸗ teresse nicht entsprechend angesehen wird, von diesem Verfahren abzusehen und je, nachdem es für vortheilhafter und angemesse⸗

eine Verdingung aus freier Hand eintreten zu lassen.

„Es ist jedoch auch fernerhin als Regel an dem öffent⸗ lichen Submissions⸗ und Lizitations⸗Verfahren festzuhalten, und die Baubeamten sind anzuweisen, bei jedem einzelnen über den Kostenbetrag von 50 Thlr. hinausgehenden Bau zum Ausschluß dieses öffentlichen Verfahrens die Genehmigung der Königlichen Re⸗ gierung einzuholen, welche nur nach sorgfältigster Prüfung und Erwä⸗ gung aller einschlägigen Verhältnisse und nur dann, wenn von der An⸗ wendung des beschränkten Submissionsverfahrens oder der frei⸗ händigen Begebung ein besserer Erfolg mit Bestimmtheit er⸗ wartet werden darf, zu ertheilen ist. Von dergestalt Seitens der Königlichen Regierung ertheilten Ausnahme⸗Genehmigun⸗ gen erwarten wir eine Anzeige, in welcher die Gründe für die Vergebung der Lieferung oder des Baues aus freier Hand bezw. im Wege der beschränkten Submission anzuführen sind, sowie in allen irgendwie zweifelhaften Fällen Seitens der Königlichen Re⸗ gierung die vorgängige Nachsuchung unserer Genehmigung

Berlin, 10. November 1873. 86 Der Finanz⸗Minister

Der Minister für Handel Camphausen. Pöenarhcandel,

Gewerbe und 2 Arbeiten.

8 Dr. Achenbach.

An ämmtliche Königliche Regierungen und Landdrosteien, die Ministerial⸗Baukommission hierselbst, sowie an die sämmtlichen E““ und die Königli 1

irektion in Hannover. 8 Ministerium des Innern Dem Landrathe Freiherrn von Schrötter ist, unter Ent⸗ bindung von seiner bisherigen Stellung als Landrath des Krei⸗ ses 1 das Landrathsamt im Kreise Meisenheim übertragen worden.

Bekanntmachung.

„Wegen Verlegung der Abfertigungsstelle Nr. 2 des hiesigen Kö⸗ niglichen Eichungs⸗Amts von der Dorotheenstraße Nr. 67 nach der Prsttsnunmge.. Nr. 10 wird dieselbe vom 22. d. Mts. bis zum

1 28 19 sefctsshen Puttk In dem neuen Lokale, Puttkammerstraße Nr. 10, parterre rechts, ist die Eichungsstelle Nr. 2 an den Tagen 8 8 8

Dienstag, Donnerstag und Sonnabend

jeder Woche von 8 Uhr Morgens bis 3 Uhr Nachmittags für das Publikum geöffnet.

Berlin, den 13. November 1873.

Der Königliche Eichungs⸗Inspektor für die Provinz Brandenburg. 1 r. Kosmann. Berg⸗Assessor. RTWiannmnimacha

Der Vorschrift gemäß wird hierdurch bekannt gemacht, daß dem Markscheider Max Küntzel nach bestandener Prüfung von uns unterm 18. Oktober d. J. die Konzession zur selbständigen Verrich⸗ tung von Markscheiderarbeiten für das Gebiet des preußischen Staa⸗ tes ertheilt worden ist, und daß derselbe seinen Wohnsitz in Rosdzin, im Kreise Kattowitz, genommen hat.

Breslau, den 7. November 1873.

Königliches Ober⸗Bergamt.

Nichtamtliches. Deutsches KReich.

Preußen. Berlin, 14. November. Der Bu ndesrath hielt gestern unter Vorsitz des Staats⸗Ministers Delbrück die

ner erachtet wird, ein beschränktes Submissionsverfahren oder

Quaatz, zum Oberlehrer genehmigt worden.

1“

47. Plenarsitzung

Es wurden die Vorlagen des Präsidiums, betreffend: a. den Abschluß einer Uebereinkunft mit Belgien wegen gegenseitiger Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Aktien⸗ ꝛc. Gesellschaften, b. den Abschluß einer Uebereinkunft mit den Niederlanden wegen gegenseitiger Zulassung von Medizinalpersonen zur Praxis in den Grenzbezirken, sowie c. ein Antrag Badens, betreffend die Kom⸗ munalsteuer⸗Befreiungen der Zollvereinsbevollmächtigten und Stations⸗Controleure, den betreffenden Ausschüssen überwiesen.

Es folgten Mittheilungen und Anträge, betreffend: a. die erfolgte Vereidigung des Vorsitzenden und der Mitglieder der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds; b. den Abgabenerlaß für ein durch die Ueberschwem⸗ mung an der Ostseeküste vernichtetes Quantum Salz; c. die Gewährung von Pension an einen invaliden Militär⸗ beamten; d. die Einrichtung direkter Expeditionen für den Güter⸗ verkehr zwischen badischen und elsaß⸗lothringischen Eisenbahn⸗ stationen; e. den Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung des Artikel 4 der Maß⸗ und Gewichtsordnung; k. die bevorstehenden Wahlen zum Reichstage; g. die unentgeltliche Beförderung der Reichstagsabgeordneten auf den Eisenbahnen; h. die Besetzung der Stelle des Vorsitzenden einer Disziplinarkammer. 1

Demnächst wurde Beschluß gefaßt über die vorläufig vor⸗ genommene Ueberweisung von Kriegsentschädigungsgeldern an die Regierungen des vormaligen Norddeutschen Bundes.

8 Ausschußberichte wurden erstattet über die Vorlagen, be⸗ treffend den Erlaß von Vorschriften zur Ausführung des Ge⸗ setzes über die Registrirung der Kauffahrteischiffe, und betreffend die Wahl der Mitglieder für die Disziplinarkammer in Stuttgart.

Sodann wurden mehrere Eingaben vorgelegt.

„In der sich anschließenden Sitzung für elsaß⸗lothringische Angelegenheiten wurden Ausschußberichte erstattet über a. den Entwurf eines Gesetzes wegen Einführung der Militär⸗Straf⸗ gerichtsordnung in Elsaß⸗Lothringen, b. den Entwurf eines Gesetzes wegen Wiedereinführung der Ehescheidung in Elsaß⸗ L thringen, c. den Gesetzentwurf über die von dem protestanti⸗ schen Seminar in Straßburg verwalteten Stiftungen, d. die Bildung der Amtskautionen für Beamte durch Ansammlung von Gehaltsabzügen.

Der Gerichtshof zur Entscheidung der Kom⸗ petenz⸗Konflikte trat heute im Gebäude des Staats⸗Mini⸗

steriums zu einer Sitzung zusammen.

Nach der von dem Staats⸗Ministerium auf Grund der Allerhöchsten Ordre vom 31. August 1824 erlassenen Bekannt⸗ machung vom 12. November desselben Jahres (Ges. S. S. 216) sind die Civilbeamten verpflichtet, ihren Ehefrauen bei der Allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungsanstalt eine Pension mit mindestens ¼ ihres Besoldungsbetrages zu ver⸗ sichern. Da nach §. 6, Abs. 2 des Gesetzes vom 12. Mai cr., betreffend die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten, beziehungsweise nach §. 8 Schluß⸗ satz des Reichsgesetzes vom 30. Juni cr. diese Zuschüsse als Be⸗ FEseefter der Besoldung gelten, so sind dieselben bei Feststellung es 5. Theils des Gehalts in demjenigen vollen Betrage in An⸗ rechnung zu bringen, welcher von dem Beamten zur Zeit der Pensionsversicherung bezogen wird. Bei Beamten, welche Dienst⸗ wohnungen inne haben oder Miethsentschädigung erhalten, ist der Wohnungsgeldzuschuß in Anrechnung zu bringen, welchen der betreffende Beamte nach seinem Amtssitze zur Zeit der Pensionsversicherung tarifmäßig erhalten würde, wenn ihm nicht Dienstwohnung und Miethsentschädigung gewährt worden wäre. Bei den Oberförstern, Förstern und Beamten der forstlichen Nebenbetriebsanstalten ist außerdem dem Gehalte, von welchem min⸗ destens ½ als Wittwenpension versichert werden muß, resp. die Revierförster⸗ oder Hegemeisterzulage, sowie der bei der Pensioni⸗ rung bestimmungsmäßig zu berücksichtigende Werth des freien Feuerungsmaterials und zwar mit 50 Thaler für Oberförster 35 Thaler für Verwaltung einer forstlichen Nebenbetriebsanstalt und 25 Thlr. für Revierförster, Hegemeister, Förster und Meister der forstlichen Nebenbetriebsanstalten hinzuzurechnen, wonach die betreffende Cirkular⸗Verfügung vom W. März 1867 abgeändert beziehungsweise ergänzt wird. 8

Das in der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 16. Nar. vember 1846 ausgesprochene Verbot des Betriebes der Schatt. wirthschaft an einem Fabrikorte oder in einem bestimmrteit Umkreise um den letzteren durch den Fabrikanten oder von dem. selben abhängige Personen ist, nach einer Entscheidung des Ministers des Innern, als eine poltzeiliche Beschränkung, nicht beim Betriebe, sondern in der Zulassung zum Betriehr des fraglichen Gewerbes, durch die §§. 1 und 33 der Reichs⸗ Gewerbeordnung aufgehoben worden.

In einem anderen Falle hat der Minister schieden, daß, da Rum, Arak, Cognac und alle anderen weitz⸗ geisthaltigen Getränke, welche durch Destillation gewonnen werden. entweder unter den Begriff des Branntweins oder unten den⸗ jenigen des Spiritus fallen, es zum Kleinhandel mit diesen Getränken, mögen dieselben den Käufern in versiegelten Flaschen oder in anderer Weise verabreicht werden, nach §. 33 der Röichheze. Gewerbeordnung einer besondern obrigkeitlichen Erlaubniß bedaut 1 Der Kleinhandel mit Wein ist durch die Reichs⸗Gewerbeordnung an eine derartige Erlaubniß nicht geknüpft. 8

Der Herzoglich fachsen⸗coburg⸗gothaische Staats⸗Meh

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