1873 / 270 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Nov 1873 18:00:01 GMT) scan diff

en Reichs⸗Anzeiger und Köni Berlin, Sonnabend, den 15. November 1873.

Das Postblatt erscheint monatlich einmal, in der Regel am 15. des Monats, von 1 Thlr. bz. 1 Gulden 45 Kreuzer jährlich, sowie

zum Preise von 2 ½ Sgr. bz. 9

glich Preußij

und kann durch Vermittelung der Deutschen Reichs-Postanstalten gegen B

chen Staats⸗Anzeiger.

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orausbezahlung

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Hachrichte

von allgemeinerem Interesse für den Verkehr

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des Kaiserlichen General-. Postamts.

Correspondenzverkehr mit Italien.

Seit dem 1. November ist das Porto für frankirte Briefe nach Italien auf 2 ½ Groschen bz. 9 Kreuzer herabgesetzt worden. Für unfrankirte Briefe aus Italien beträgt dasselbe 5 Groschen bz. 18 Kreuzer für je 15 Gramm. Für Drucksachen und Waarenproben nach Italien ist das Porto mit ½ Groschen bz. 2 Kreuzern für je 50 Gramm vom Absender zu entrichten. Postkarten unterliegen derselben Taxe wie einfache frankirte Briefé. Für Handels- oder Geschäftspapiere, sowie für Manu- scripte nach Italien ist eine ermässigte Taxe von 2 ½ Groschen bz. 9 Kreuzern für je 100 Gramm eingerührt worden. Postkarten, Drucksachen und Waarenproben, sowie Handels- oder Geschäftspapiere und Manuscripte müssen stets frankirt werden.

Ueber die Taxen für solche Correspondenz-Gegen- stände nach Ostindien, Australien, China, Japan, Afrika etc., welche auf Verlangen der Absender auf dem Wege über Brindisi befördert werden sollen, er- theilen die Postanstalten auf Befragen Auskunft.

Der Portosatz von 2 ½ Groschen bz. 9 Kreuzern kommt sonach gegenwärtig für den einfachen fran-

„Kirten Brief nach Grossbritannien und Irland Italien, Norwegen, Portugal, Schweden und Spanien, sowie auch nach den Vereinigten Staaten von Amerika bei der Beförderung über Bremen,

Hamburg oder Stettin in Anwendung.

Correspondenzbeförderung nach Constantinopel.

Zur Beförderung der Correspondenz nach Con- stantinopel werden bis auf Weiteres drei Wege benutzt: über Odessa, über Varna und über Priegst.

Die Beförderung über Odessa findet wöchentlich zweimal, die Beförderung über Varna und über Triest wöchentlich je einmal statt.

Beispielsweise gestalten sich die Verbindungen Berlin nach Constantinopel wie

auf dem Wege über Odessa: 8 aus Berlin Sonnabends und Mittwochs um 11 Uhr Abends, in Constantinopel Donnerstags und Montags Vormittags; auf dem Wege über Varna: aus Berlin Dienstags um 11 Uhr Abends, in Constantinopel Montags Vormittags; auf dem Wege über Triest: aus Berlin Donnerstags 8 Uhr 45 Minuten Vormittags, in Constantinopel am nächsten Donnerstag Abends.

Im Allgemeinen gelangt hiernach die Corresponden⸗ auf dem Wege über Odessa am schnellsten nach Con- stantinopel. Jedoch erreichen die in Berlin von Sonnabends nach Abgang der Post über Odessa (11 Uhr Abends) bis zum Abgange der Post über Varna (Dienstags 11 Uhr Abends) zur Aufgabe kommenden Briefe etc. Constantinopel bei der Leitung über Varna an demselben Tage, wie bei der Versendung über Odessa Das Porto beträgt:

auf dem Wege über Odessa: frankirte Briefe 3 Groschen, bz. 10 Kreuzer, unfrankirte Briefe 5 Groschen, bz. 18 Kreuzer für je 15 Gramm, Postkarten 1 Groschen, bz. 4 Kreuzer pro Stück und Drucksachen und Waarenproben 1 Groschen, bz. 4 Kreuzer für je 50 Gramm; für Drucksachen über 250 bis 500 Gramm wird der einheitliche Satz von 10 Groschen oder 35 Kreuzern berechnet; auf den Wegen über Varna und

Triest: für frankirte Briefe 2 ½ Groschen, bz. 9 Kreuzer, fůür unfrankirte Briefe 4 Groschen, bz. 14 Kreuzer für Je 15 Gramm,

Postkarten 1 Groschen, bz. 4 Kreuzer pro Stück und G

Drucksachen und Waarenproben Groschen, bz. 3 Kreuzer für je 50 Gramm; für Drucksachen über 250 bis 500 Gramm wird der einheitliche Satz von 6 Groschen, bz. 22 Kreuzern berechnet.

Die Beförderung der Correspondenz über Odessa er- folgt wegen der dabei zur Anwendung kommenden höhe- ren Portosätze nur dann, wenn die Absender sol- ches durch Vermerk auf der Adresse verlangen.

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Erleichterungen beim Gebrauche von Postmandaten.

Den Absendern von Postman daten ist fortan ge- stattet, auf der Adressseite des Mandatsformulars das Datum desjenigen Tages anzugeben, an welchem die Einziehung des Betrages von dem Adressaten erfolgen soll. Für die Bestimmungs-Postanstalt ist dann dieser Termin bezüglich der Vorzeigung des Postmandats bei dem Adressaten massgebend. Formulare mit dem ent- sprechenden Vordruck sind bei allen Postanstalten vorräthig.

Dem Belieben der Absender bleibt es ferner über- lassen, dem Postmandate gleich das ausgefüllte Postan- weisungs-Formular behufs Uebermittelung des einge- zogenen Betrages an ihre Adresse beizufügen. In der Postanweisung darf solchen Falles nur derjenige Betrag der Forderung angegeben werden, welcher nach Abzug der Postanweisungs-Gebühr übrig bleibt.

Die Beifügung des ausgefüllten Postanweisungs- Formulars empfiehlt sich zuc Vermeidung von Irrungen bei Adressirung der Postanweisung und sichert dem Auftraggeber bei zweckmässiger Ausfüllung des Coupons die Erlangung der für die Buchung erforderlichen Notizen.

Es liegt im eigenen Interesse der Absender, die Adresse auf dem Formulare recht deutlich anzugeben.

s 2 2 Unzulässigkeit der Versendung von Indigoproben 90 2 mit der Briefpost. 1 Nachdem sich durch die Erfahrung herausgestellt hat, dass die Versendung von Indigoproben mit der Briefpost grosse Unzuträglichkeiten für die übrigen Cor- respondenz-Gegenstände herbeiführt, wird die Beförde- rung derartiger Proben mit der Briefpost fortan nicht mehr gestattet. Der Versendung derselben in Packet- form mit der Fahrpost stehen Bedenken nicht entgegen.

Postdampfschiffverbindungen mit Dänemark und Schweden.

Die zur Postbeförderung dienenden Dampfschiff- verbindungen mit Dänemark und Schweden gestalten sich bis auf Weiteres wie folgt:

Linie Kiel-Korsoer.

Ueberfahrt in 6 bis 7 Stunden.

Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglich statt.

Abgang aus Kiel: um 12 U. 35 M. Nachts nach An-

kunft des Schnellzuges aus Altona (Harburg, Han- nover, Cöln etc.) bz. aus Hamburg und Berlin.

Ankunft in Korsoer: Morgens gegen 7 Uhr, zum

Anschluss an den ersten Zug nach Kopenhagen, Ankunft daselbst um 10 Uhr 40 Minuten Vorm. Abgang aus Korsoer: um 10 U. 5 M. Abends nach Ankunft des letzten Zuges aus Kopenhagen. Ankunft in Kiel: Morgens gegen 5 Uhr zum An- schluss an den um 6 Uhr früh abgehenden Schnellzug nach Altona (Harburg, Hannover, Cöln etc.) bz. nach Hamburg und Berlin. Linie Lübeck-Kopenhagen-Malmoe.

Die Ueberfahrt zwischen Lübeck und Kopenhagen erfolgt in 14 bis 15 Stunden.

Die Fahrten finden bis zu dem am 15. December eintretenden Schlusse der diesjährigen Fahrperiode drei- mal wöchentlich statt und zwar:

Abgang aus Lübeck: Sonntag,

Freitag 2 Uhr Nachmittags. Ankunft in Kopenhagen: Morgens. Ankunft in Malmoe: Mittags, zum Anschluss an

den um 2 Uhr Nachmittags nach Stockholm ab-

gehenden Eisenbahnzug.

Abgang aus Malmoe: Montag,

Freitag Vormittags. Abgang aus Kopenhagen: Nachmittags. Ankunft in Lübeck: Morgens, zum Anschluss an den ersten Zug nach Berlin bz. Hannover. Linie Stettin-Kopenhagen.

Dauer der Ueberfahrt 17 Stunden.

Die Fahrten finden fortan einmal wöchentlich statt und zwar aus Stettin jeden Sonnabend, aus Kopenhagen jeden Mittwoch.

Abgang aus Stettin: Mittags 12 Uhr.

Ankunft in Kopenh agen: am nächsten Morgen

5— 6 Uhr. Abgang aus Kopenhagen: Nachmittags 3 Uhr.

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Mittwoch und

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Kr. für das Exemplar bezogen werden.

mit der Post auf Grund

von General-Verfügungen ete.

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gSsverkehr mit fremden Ländern. Die Einzahlung von kleinen Geldbeträgen auf Post- anweisungen ist nach folgenden Ländern zulässig: Nach Belgien. Die Gebühr beträgt: für Summen bis 100 Pranken

. für Summen über 100 bis 200

14 Kr., 8 Sgr. bz. 28 Kr.

Ankunft,in Stettin: am nächsten Morgen 8 Uhr

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Franken . Nach

Die Gebühr beträgt: für bostanweisungen aus Schleswig-Holstein, Lübeck Travemünde und Hamburg für Summen bis 25 Thaler . .11“ für Summen über 25 bis 50 Thaler. Sgr.

für Postanweisungen aus dem übrigen Reichs-Post- gebiete ohne Unterschied der Summe 16 4 Sgr. bz. 14 Kr.

Nach Grossbritannien und Irland.

Die Gebühr beträgt: bei Summen bis 25 Thaler oder 43 ¾¼ Gulden..

bei Summen über 25 bis

50 Thaler oder über 43

bis 87 ½ Gulden

bei Summen über 50 bis

70 Thaler oder über 87 ½ bis 122 ½ Gulden . 22 ½ Sgr. b Nach Helgoland.

Die Gebühr beträgt: 1 für Summen bis 25 Thaler oder 43 ¾ Gulden . . 3252 für Summen über 25 Thaler oder 43 ¾¼¾ Gulden bis einschl. 50 Thaler oder 87 ½ Gulden 4 Sgr. bz. 14 Kr.

Nach Italien, sowie nach Alexandrien und Tunis.

Die Gebühr beträgt:

a. für Summen bis 100 Franken b. für Summen über 100 bis 200 Franken. b2z Nach den Niederlanden. Die Gebühr beträgt: a. für Summen bis 43 Fl. 75 Cts. Niedecktktt b. für Summen über 43 Fl. 75 Cts. bis 87 Fl. 50 Cts. Niederl.. Nach Norwegen. 8 Die Gebühr beträgt: für Summen bis 37 ½ Thaler Nach Schweden. 1

Postanweisungen sind bis zum Betrage von 80 Reichs-

thalern Schwedisch zulässig.

Die Gebühr beträgt ohne Unter-

schied des Betrages der Post- anweisung . . . .. 8 .“ Nach der Schweiz.

Die Gebühr beträgt: für Summen bis 93 ¾¼ Franken . 4 für Summen über 93 bis 187 ½ ““ u Sgr. bz. 21 Kr.

Im Grenzrayon, d. h. zwischen denjenigen Deutchen

und Schweizerischen Postanstalten, welche nicht über 52 ½ Kilometer von einander entfernt liegen, beträgt die Gebühr: a. für Summen bis 93 ¼ Franken 2 Sgr. bz. 7 Kr., b. für Summen über 93 ¾ bis 187 ¾ Hanlen Sgr. bz. 14 Kr. Nach der Türkei (Constantinopel).

Die Gebühr beträgt:

a. für Summen bis 25 Thaler oder 43 ¼ Gulden . . 1“

b. für Summen über 25 bis 50 Thaler oder über 43 ¾¼ bis 87 ½ Gulden 8 Sgr. Nach den Vereinigten Staaten von

Die Gebühr beträgt:

a. für Summen bis b. über

Dänemark.

7 ½ Sgr. b.

4 Sgr. bz. 14 Kr. 28

4 Sgr. bz. 14 Kr., 8 Sgr. bz. 28 Kr.

4 Sgr. bz. 14 Kr.

Sgr. bz. 14 Kr.,

bz. 28 Kr. Amerika.

Fl. 14 Kr. 28 56 24 52 20

5 Doll. 4 Sgr. bz.

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