scher Rentenbriefe behufs Zahlung 1874 sind folgende Nummern gezogen worden: Litt.
A. à 500 fl. 42 Stück. Nr. 180. 343. 392. 723.
902. 1061. 1543. 1686. 1796. 1863. 2135. 2174. 2349. 2421. 2762. 2770. 2865. 2983. 2995. 3036. 3369. 3513. 3700. 3765. 3892. 4160. 4360. 4401. 4870. 5310. 5683. 5782. 6176. 6239. 6551. 6854. 6902. 7036. 7548. 8077. 8942. 9006. Litt. B. à 100 fl. 4 Stück. Nr. 580. 896. 1251. 1267. Litt. C. à 25 fl. 3 Stück. Nr. 81. 111 und 334. Die vorgedachten Rentenbriefe werden den Inhabern zum 1. April 1874 hierdurch mit der Aufforderung ge⸗ kündigt, den Kapitalbetrag derselben von dem ge⸗ nannten Tage ab gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe in coursfähigem Zustande, — also wenn dieselben außer Cours gesetzt waren, nach vorheriger Wiederincourssetzung. — bei ünserer Landeskasse hier in Empfang zu nehmen. Mit dem 1. April 1874 hört die weitere Verzinsung der ausgeloosten Renten⸗ briefe auf und es müssen mit denselben die nicht mehr fällig werdenden Zinscoupons Serie II. Nr. 11 — 16 nebst Talons unentgeltlich zurückgeliefert wer⸗ den, widrigenfalls der Betrag der etwa fehlende
Zinscoupons vom Kapital zurückzubehalten sein würde. Die Einlösuug der Rentenbriefe kann auch vermittelst deren frankirter durch die Post an die Königliche Landeskasse hier erfolgen und ist in diesem Falle eine von dem Inhaber auszustellende, über den Empfang der in Zahlen und Buchstaben auszudrückenden Valuta lautende Quittung beizufügen. Die Uebersendung des Kapitals erfolgt dann eben⸗ falls durch die Post auf Gefahr und Kosten des Empfängers. Gleichzeitig werden die Inhaber der in frühern Terminen ausgeloosten und noch nicht ein⸗ gelösten Rentenbriefe und zwar aus der Verloosung pro 1. Oktober 1871: Litt. C. Nr. 672 à 25 fl.; pro 1. April 1872: Litt. C. Nr. 238 à 25 fl.; pro 1. April 1873: Litt. B. Nr. 1102 à 100 fl.; pro 1. Oktober 1873: Litt. A. Nr. 8691 à 500 fl. Litt. B. Nr. 1143 8 100 ft mit. 0. Nr. 1058 und 1312 à 25 fl. zur Vermeidung weiterer Zinsenverluste an die Einloͤsung hierdurch wiederholt crinnert. Sigmaringen, den 5. November 1873.
Königliche Preußische Regierung. von Blumenthal.
. Verpackungs⸗Material. es. Patent⸗Verpackungsschnur; Werg; Putzwolle, bunte; Putztücher; weiße Seife; weiße Seife, bessere Sorte; Schmierseife; Reiserbesen; Schwämme; Waschleder. D. Diverses Material. Pindfaden; Kupfervitriol; Telegraphenpapier; Fruchtgummi; Plombirblei; Schrubber; Haarbesen; Handfeger; Signa hörner; Schaff⸗ nerlaternen; Schippen, eiserne; Ofenschwärze; Schreibkreide; Drahtstifte; Milchglocken; soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. “ Die Lieferungsbedingungen, denen das Verzeichniß sämmtlicher Materialien beigefügt ist, können im Büreau der Ober⸗Betriebs⸗Inspektion hierselbst, so⸗ wie in den Stationsbüreaus zu Trier, Neunkirchen, St. Wendel und Bingerbrück eingesehen, auch von ersterer Stelle auf portofreien Antrag bezogen
werden.
1 die Ober⸗Betriebs⸗Inspeltion ah. verflcheit und mit der Auf⸗ schrift: 11u1““
„Submission auf Lieferung von
Betriebs⸗Materialien“
ersehen, bis zu dem auf Samstag, den 29. No⸗ vember d. I. Vormittags 9 Uhr, im Büreau des Unterzeichneten nachstehenden Termine einzu⸗ reichen, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden.
Später eingehende oder den Lieferungsbedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt.
Saarbrücken, den 15. November 1873.
Königliche Ober⸗Betriebs⸗Inspektion.
Sebaldt.
Verloosung, Amortisation, Zins⸗ zahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. [M. 1895]
Berliner Lombard⸗Bank. Die Inhaber der Lombardscheine Nr. 609. 698820,860. Eö“ 11.. 188. 350. 1366. 1383. 3. 1428. 1526. 1542. [3364 “““ 2 1860. 1866. 1678. 1628. 1682. 1706. 1714. 18964 Oberlausitzer Eisenbahn. 1902. 1924. 2032. 2041 fordern wir in Ge⸗ Die Herren Aktionäre, welche nicht bereits Voll⸗ mäßheit des §. 9 unseres Statuts hierdurch zahlung geleistet haben, oder noch vor dem 1. Ja⸗
auf, ihre Pfänder bis zum 28. die⸗ nuar 1874 leisten, werden hierdurch in Gemäßheit
des §. 14 des Statuts ersucht, die sechste und letzte ses Monats an unserer Kasse Einzatung von Zwanzig Prozent des gczeich⸗ einzulösen, resp. zu prolongiren, widri⸗
neten Betrages — abzüglich 5 „ Zinsen für die bisherigen Einzahlungen mit 2 Thlr. pro Stamm⸗ genfalls dieselben verkauft werden. Berlin, 20. November 1873.
aktie — bei unserer Hauptkasse in Ruhland späte⸗ Die Direktion. 677/11)
stens am 1. Januar 1874 zu bewirken. Zufolge §. 17 des Statuts sind bei dieser Einzah⸗ lung die ertheilten Quittungsbogen zurückzugeben, wo⸗ gegen die Aushändigung der ausgefertigten Aktien er⸗ folgen wird. Ruhland, den 18. November 1873.
Die Direktion.
Vekanntmachung, betreffend die Ausloosung ohenzollernscher entenbriefe. Bei der am 3. November cr. stattgehabten Ausloosung hohenzollern⸗
auf den 1. April] [M. 1
resp. die von derselben errichteten Einzahlungsstellen, theilung der erforderlichen Zahlungsbescheinigung auf ermächtigt sind, zu leisten.
.
8651 .Z “ Nach Beschluß des Verwaltungsraths unserer Gesellschaft ersuchen wir die Herren Aktionäre
der Berliner Nord⸗Eisenbahn in Gemäßheit des §. 15 unseres Statute, die letzte Rate von zwanzi des Nominalbetrages der gezeichneten - zwanzig Prozent gezeichneten Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien,
tamm⸗Aktien und von zwanzig Prozent des Nominalbetrages der
und zwar spätestens bis zum 15. Februar 1874 an die Verliner Bank zu Verlin, Jägerstraße 22,
welche zur Empfangnahme der Gelder und zur Er⸗ die Quittungsbogen resp. Aushändigung der Aktien (4. 624/11)
Berlin, den 17. November 1873.
8 Die Direktion 8
[M. 1896] 8 Anf dem Wege von hier an die Portland⸗Cement⸗Fabrik Stern i Stettin
sind am 6. d. M. folgende 10 Wechsel, von uns ausgestellt und in blanco girirt, verloren g
egangen: p. 15/12 73 21. 21 74 154. 11/1 74 50. 12/11 74 325. 17/1 74 26. 22/1 74 519. 25/1 74 530. 29/1 74 405. 29/1 74 300. 1/2 74 dom. b. uns 15.
Thlr. 2348.
a) Leopold Gesell in Mogilno Julius Jacobi, Dt. Eylau p. denselben „
denselben 1
Aug. Podzius, Gaweiten 8 Julius Jacobi, Dt. Eylau „ denselben 8
denselben 1
J. F. Neufeldt in Elbing 8 W. Wolff in Neustadt W/ Pr.„
im Gesammtbetrage von Vor dem Ankauf wird gewarnt.
Königsberg, iPr., den 19. November 1873. F. Haurwitz & Co.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Preußische Kredit⸗Anstalt.
Da die am 15. d. Mts. stattgehabte außerordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Preußischen Kredit⸗Anstalt nach §. 35 des Statuts zur Erledigung der auf der Tagesordnung gestandenen d icht beschlußfähig war, so ist die Einberufung einer zweiten außerordentlichen Generalversamm⸗
Anträge ni b Wö- f 8G11“” lung forderlich, welche nunmehr, ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Aktien, mit einfacher Ma⸗
jorität der abgegebenen Stimmen beschließen kann.
Zu dieser zweiten 8 außerordentlichen General⸗Bersammlung 1 Aktionäre hierdurch — mit verkürzter Frist, nach §. 29 des Statuts — auf Mittwoch, den 26. November cr., Vormittags 10 Uhr, im Englischen Hause, Mohrenstraße 49,
gun ꝗq xc
7 2 v 2 2 2
(a. 693/11)
[3337]
werden die Herrern
enst eingeladen. 8 16 3 Gegenstände der Fnsse epertiwsne 1
1) Berathung und Beschägkafsung über den Antrag auf Liquidation der Gesellschaft.
2) Eventuell Wahl von Liquidatoren. 9 Bei Ablehmung des Antlages ad 1, Antrag auf Reduzirung des Aktienkapitals durch Zu⸗
sammenlegung der Aktien. 16 16
Diejenigen Herren Aktionäre, welche bereits zur ersten außerordentlichen General⸗Versammlung zurückgezogen haben, können zur Ausübung ihres Stimmrechts ohne
ihre Interimsscheine deponirt und nicht n haben, h vohn “ vom 21. d. Mts ab im Geschäftslokale, hinter der katholischen Kirche Nr. 2, die machen wollen, haben nach
Legitimations⸗ und Stimmkarten in Empfang nehmen. Alle übrigen Aktionäre, welche von ihrem Stimmrecht Gebrauch §. 31 des Statuts ihre vollgezahlten Interimsscheine bis zum 24. d. Mts. einschließlich bei dem Vor⸗ stande, hinter der katholischen Kirche Nr. 2 hierselbst, zu deponiren. 8
Verlin, den 17. November 1873.
Der Aufsichtsrath. von Bonin,
eonvertirten
Ottomanischen Schatz⸗ Bons Serie A.
Wir zeigen hierdurch an, daß die zum Umtausch gegen die conver⸗ iren 9% Dttomanischen Schatz⸗Bons bestimmten Stücke de Türkischen 5 % Anleihe ein⸗ getroffen sind, und fordern demnach die Inhaber von 9 % Ottomanischen Schatz⸗Bons Serie A, sind, auf, die
morgen, den 20. November an, bei uns einzureichen. —
Die valedirenden Stücke der 5 % Türkischen Anleihe werden am darauf
folgenden Tage ausgeliefert.
Berlin, den 19. November 1873. Berliner Bankverein, Bank für Handel und Industrie.
wem Gelsenkirchener Vergwerks⸗Aktien⸗Gesellschaft.
Nach einem Beschlusse des Verwaltungsraths fällig werdenden letzten Rate des Kaufpreises für die mit 75 % eingezahlten Aktien unserer Gesellschaft die Aktie, innerhalb der Zeit vom 29. bis 31. Dezember d. J. einzuzahlen.
Diese Einzahlung kann in dem obigen Zeitraume erfolgen bei:
Berlin,
der Direktion der Disconto⸗Gesellschaft in Frankfurt d. M.,
dem Bankhause Jac. Landau . den Herren M. A. von Rothschild & Söhne
„ Sal. Oppenheim jun. & Cie. 8 Schaaffhausenschen Bankverein 8
dem 18 der Essener Creditanstalt „Essen,
bei welchen Stellen die Interimsscheine, nebst einem in duplo- n arit
verzeichnisse derselben zur Empfengebesche dheseh über die erfolgte Einzahlung einzureichen sind.
Unter au Aktionäre und behalten uns wegen des Aktien weitere Bekanntmachung vor.
Ueckendorf bei Gelsenkirchen, den 18. November 1873. 1 Die Direktion.
die bei ums zur Convertirung angemeldet Stücke mit doppelten Nummernverzeichnissen versehen, von
(a. 657/11.)
sind behufs Entrichtung der am 1. Januar k. be8 Zechen Rhein⸗Elbe und Alma, auf die bis jetzt nur letzten 25 % des Nominalbetrages mit Thlr. 50 per
angefertigten arithmetischen Nummer⸗
§. 8 des Gesellschafts⸗Statuts bringen wir dieses zur Kenntniß unserer Umtausches der vollgezahlten Interimsscheine gegen die definitiven
Vorsitzender.
Irr tiengesellschaft für Rübenzu undustrie in Schweden.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zur ersten ordentlichen General⸗ versammlung 8
den 18. Dezember d. J., Morgens 12 Uhr,
auf eE111“ B schweig im Lokale der Bahnhofsrestauration mit folgender Tagesordnung eingeladen; nach rannsg. vrl des Abschlusses für das erste Geschäftsjahr und des Geschäftsberichts, sowie Be⸗
rathung darüber (§. 17 ad 4).
2) Waht 8 zwei Rechnungsrevisoren (§. 17 ad 3).
3) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsraths (§. 17 ad 1).
Die Legitimation der Aktisnäre zur Theilnahme an der Generalversammlung erfolgt durch Vor⸗
zeigung der Aktien in der Zeit vom 13. bis 16. Dezember im Bureau des Herrn Eberhard Mencke zu
Braunschweig, wo gleichfalls die Ausgabe der Eintrittskarten und Stimmzettel erfolgt.
—0Braunschweig, den 17. November 1873. „ V
Der Aufsichtsrath der Aktiengesellschaft für Rübenzucker⸗Industrie in Schweden. . Haeusler. “
Arktien⸗Gesellschaft und Stahlwerk zu
Eisen⸗
Die Aktionäre der Aktien⸗Gesellschaft Eisen⸗ und
Dienstag, den 9. Dezember d. J., Mittags 12 Uhr, dritten ordentlichen
der am in Schaumburgs Hotel zu Srnabrihn stattfindenden Tagesordnung.
sammlung eingeladen. Frlebi im §. 31 Nr. 1—3 des Statuts vorgeschriebenen Geschäfte. Fretguah ne 8 Ftnmberecht ung ist in Gemäßheit des §. 20 entweder bein Vorstande in Osnabrück oder beim uniereichrten Vorsitzenden des Verwaltungsraths zu erbringen.
urg, den 18. November 18. 3. i Der Verwaltungsrat
der Aktien⸗Gesellschaft Eisen⸗ und Phasbger zu Osnabrück. J. C
. Godeffroy- AIphabetisches Verzeichniss sämmtlicher
im Oberbergamts-Bezirk Dortmund vom 8 Königlichen Markscheider J. Sievers. um Zwelte verb. Auflage ☚ 1 Wegen Einsendung von 5 ½
1 bei J. Bädeker in Iserlohn und ist à 5 Sgr. — g. 1 86 . 88b me Buchhandlungen zu beziehen. ☛ Diese Tabelle vfebt auch die Durchsehni-
Vörderung, Preise etc. an.
[2I. 1993]
8
1 rreffend). Osnabrück. im 27. hannoverschen Wahlbezirk.
Stahlwerk zu Osnabrück werden hierdurch zu
Has Abonnement beträgt 1 Chlr. 18 HGgr
für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Nruckzrile 3 Agr.
Berlin,
N.S BrEager Alle ost⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an; für Berlin anßer den Postanstalten
1 . 191 NSVg=
den 21. November, Abends.
auch die Expedition: Milhelmstr. 32.
“ Berlin, 21. November. u“ Die Besserung in dem Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs schreitet fort.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Landrath a. D. und Rittergutsbesitzer von H elldorff zu Zeitz, dem Bürgermeister Spangenberg zu Osterode, Re⸗ gierungsbezirk Königsberg, und dem Steuer⸗Inspektor Sch nei⸗ der zu Coblenz den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Schullehrer Petilliot zu Calmesweiler im Kreise Ott⸗ weiler das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Neich.
Der bisherige Bureau⸗Assistent bei der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direktion in Hannover Zeumer ist zum Geheimen expe⸗ direnden Sekretär und Kalkulator beim Reichskanzler⸗Amte er⸗ nannt worden.
8 Dem Herrn John M. Wilson ist Namens des Deutschen Reic 8 das Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika zu Bremen ertheilt worden.
1 VBeia ntmachunsg. Postverkehr mit den Vereinigten Staaten Amerikas.
Vom 1. Dezember d. J. ab beträgt das Porto für Post⸗ karten „(Korrespondenzkarten) nach sämmtlichen Orten der Vereinigten Staaten Amerikas auf den Wegen über Bremen, Hamburg oder Stettin einen Groschen, bez. vier Kreuzer. Frankirung erforderlich.
Berlin, den 21. November 1873.
Kaiserliches General⸗Postamt.
8 Zu Bühl, im Kreise Gebweiler, wird am 1. Dezember c. eine Telegraphenstation mit beschränktem Tagesdienste dem öffentlichen Verkehr übergeben werden. 1
Straßburg i. E., den 18. November 1873.
Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.
8 Königreich Preußen. Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten. 8
Der bei dem Museum in Cassel als Kustos der Alter⸗ thümer⸗Sammlung angestellte Dr. Eduard Pinder ist zum Museums⸗Direktor ernannt worden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Königliche Eisenbahn⸗Baumeister Ellenberger zu Hannover ist — anstatt nach Osnabrück — nach Uelzen und der Königliche Eisenbahn⸗Baumeister Textor von Uelzen nach Osnabrück versetzt worden. —
Der Königliche Eisenbahn⸗Baumeister Wagemann, zur Zeit in Paderborn, ist nach Hannover versetzt und mit den Funk⸗ tionen eines Betriebs⸗Inspektors bei der Hannoverschen Staats⸗ Eisenbahn (Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Kommission Cassel) betraut worden.
Sechste Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten. Sonnabend, den 22. November 1873, Vormittags 11 Uhr. Tagesordnung:
1) Verlesung der Interpellation des Abgeordneten Windt⸗ horst (Meppen), (die Veränderungen im StaatsMinisterium be⸗ 2) Bericht der II. Abtheilung, betreffend die Wahl b Lahlbe 3) Erste Berathung des Ge⸗ 1“ betreffend die Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats ür 8
VBiianntmachuneg.
Wegen Verlegung der Abfertigungsstelle Nr. 2 des hiesigen Kö⸗ niglichen Eichungs⸗Amts von der Dorotheenstraße Nr. 67 nach der Puttkammerstraße Nr. 10 wird dieselbe vom 22. d. Mts. bis zum 2. Dezember c. geschlossen.
In dem neuen Lokale, Puttkammerstraße Nr. 10, parterre rechts, ist die Eichungsstelle Nr. 2 an den Tagen
1 Dienstag, Donnerstag und Sonnabend jeder Woche von 8 Uhr Morgens bis 3 Uhr Nachmittags für das
Publikum geöffnet.
Berlin, den 13. November 1873. Der Königliche Eichungs⸗Inspektor für die Provinz Brandenburg. Dr. Kosmann, Berg⸗Assessor.
Nichtamtliches. Deutsches Neich.
K “ Berlin, 21. November. Se. Majestät der ö und König empfingen heute den General von Albe⸗ oll zu einem kurzen Vortrag und nahmen den Besuch Ihrer
Königlichen Hoheit der Großherzogin⸗Mutter und Sr. König⸗
8 Hoheit des Großherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin, sowie r. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen entgegen.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin hat, wie „W. T. B.“ meldet, gestern den Königlich sächsischen Ober⸗ Hofmarschall Freiherrn von Könneritz, als Spezialgesandten Sr. Majestät des Königs Albert von Sachsen, in Audienz empfangen.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht ist vorgestern Abend aus Hannover hier eingetroffen.
—
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Justizwesen und für Elsaß⸗Lothringen, sowie der Ausschuß für Justizwesen hielten heute Sitzungen.
— Sämmtliche Bundesregierungen, welche sich im Besitz von Staats⸗ oder unter Staatsverwaltung stehenden Eisen⸗ bahnen befinden, haben sich bereit erklärt, den Reichstags⸗ Abgeordneten für die Dauer der Sessionen des Reichstags freie Fahrt auf diesen Bahnen zu gewähren. Die dem⸗ nächst Seitens des Reichskanzler⸗Amtes mit dem Verein der Privat⸗Eisenbahnen im Deutschen Reich eingeleiteten Verhand⸗ lungen haben zu dem Resultat geführt, daß der Verein sich bereit erklärt hat, den Reichstags⸗Abgeordneten gegen eine aus der Reichskasse zu zahlende Aversionalsumme Legitimations⸗ karten zu ertheilen, welche dieselben für die Dauer der Sitzungs⸗ Perioden des Reichstags, sowie 8 Tage vor deren Beginn und 8 Tage nach ihrem Schluß zur freien Fahrt in beliebiger Wagen⸗ klasse auf allen deutschen Privat⸗Eisenbahnen und nach allen Richtungen, sowie zur freien Beförderung ihres Reisegepäcks bis zur Höhe von 50 Pfd. einschließlich berechtigen sollen. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 13. d. M. dieses Anerbieten mit der Maßgabe angenommen, daß von der Er⸗ theilung verschiedener Legitimationskarten für die Staats⸗ bez. Privat⸗Eisenbahnen abgesehen und statt dessen das Reichskanzler⸗ Amt ermächtigt werde, den einzelnen Abgeordneten die Legitima⸗ tionskarten für sämmtliche deutsche Staats⸗ und Privat⸗Eisen⸗ bahnen zu ertheilen.
— In der Verfügung des Finanz⸗Ministers vom 28. August d. J., betreffend die Einziehung der von 1750 bis 1816 und von 1817 bis 1822 einschließlich ausgeprägten preußischen Thalerstücke, ist das Minimum der Abliefe⸗ rung beider Thalersorten Seitens der preußischen Landeskassen an die Postkassen vorläufig auf je 1000 Thlr. festgesetzt. Da bei den meisten preußischen Spezialkassen nach den gemachten Erfahrungen die Ansammlung dieser Thaler bis zur Summe von je 1000 Thlr. eine unverhältnißmäßig lange Zeit in An⸗ spruch nehmen und die schleunige Einziehung und anderweite Verwerthung hemmen würde, so hat der Finanz⸗Minister nach einer Vereinbarung mit dem Reichskanzler das Winimruer der Ablieferung beider Thalersorten an die Postkassen gegen Quit⸗ tung Behufs Ersatzleistung durch die Ober⸗Postkassen oder im Abrechnungswege auf je 500 Thaler herabgesetzt und gleichzeitig gestattet, daß von den preußischen Spezialkassen auch Beträg⸗ von 50 oder 100 Thlr. in versiegelten und vorschriftsmäßig be⸗ zeichneten Tüten gegen gangbare Münzen bei der zunächst gele⸗ genen Postkasse umgetauscht werden. Gleichzeitig ist das für die Provinz Hannover ausnahmsweise genehmigte Verfahren, wonach dort die Ablieferung der älteren preußischen Thaler de 1750 bis 1816 und de 1817 — 1822 an die Post⸗ bezw. Ober⸗Postkassen lediglich durch die Bezirks⸗Hauptkassen bewirkt worden ist, abge⸗ stellt worden.
— Der Kaiserlich russische Gesandte am Köͤniglich dänischen Hofe, Baron von Morenheim, ist gestern Abend aus Dresden hier eingetroffen.
Der nächste Kommunal-⸗Landtag der Kurmark wird am 15. Januar 1874 in Berlin eröffnet werden.
Bayern. München, 19. November. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten, welcher am Ministertische die Minister von Berr, von Pfeufer, Dr. von Fäustle beiwohnten, wurde in der Berathung des Entwurfs eines Ge⸗ setzes, die Fortdauer der provisorischen Bestimmungen über die Tax⸗ und Stempelgefälle betr., fortgefahren. Der Abg Brandenburger stellte u. A. den Antrag, dem Entwurfe einen Art. 4 anzu⸗ hängen, welcher die Regierung zur Ausgabe von Stempelmarken ermächtigt. Der Ministerial⸗Kommissar Eichberger gab die Er⸗ klärung ab, daß die Regierung nicht in der Lage sein werde, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Der Antrag Brandenburgs wurde indessen von der Majorität zum Beschlusse erhoben. — Die Kammer ging nun zur zweiten Berathung des die Kreis⸗Irrenanstalt in Kaufbeuern resp. in Irsee betreffenden Gesetzentwurfes über, welcher bei der namentlichen Ab⸗ stimmung mit 98 gegen 40 Stimmen angenommen wurde. — Letzter Gegenstand der Tagesordnung war die zwei⸗ malige Berathung und Beschlußfassung über den Gesetzentwurf, das Vermögen und die Schulden der Landwehr älterer Ordnung betreffend. Der Königliche Regierungskommissär Zenetti gab einige allgemeine Erläuterungen zu der betreffenden Vorlage und em⸗ pfahl dieselbe zur unveränderten Annahme. In der Spezial⸗ diskussion stellte Abg. Dr. Gerstner die Anfrage an die Staats⸗ regierung, warum dieselbe blos den politischen Gemein⸗ den allein und nicht auch anderen Rechtssubjekten das Vermögen der Landwehr zugetheilt habe. Der König⸗ liche Ministerial⸗Kommissär von Eichberger erwiderte hierauf, daß die Vielheit der Rechtssubjekte, von welchen die Er⸗
SgF—
hebung von Ansprüchen in Aussicht stand, das Arrangement und verwickelt gemacht haben würde. Es stehe übrigens g8 Vereinen frei, sich an die politischen Gemeinden um Befrie⸗ digung von derlei Ansprüchen zu wenden. Wollte man auch Rechtssubjekte in Berücksichtigung ziehen, so müßten diese 19 blos die Aktiva, sondern auch die Passiva übernehmen.
geordneter Seybold stellte den Antrag, Abs. 2 des Art. 3 des Gesetzes, wie folgt zu fassen: „Die Renten dieses Vermögens sind von der Gemeinde zur Anschaffung und Unterhaltung von Feuerlöschrequisiten zu verwenden.“ Dieser Antrag wurde ver⸗ worfen und das ganze Gesetz in namentlicher Abstimmung ein⸗ stimmig nach der Regierungsvorlage angenommen.
Der Finanzausschuß der Kammer der Abge⸗ ordneten hat in seiner gestrigen Sitzung dem Vorschlage der Staatsregierung bezüglich der den Beamten zu gewährenden Wohnungsgeldzuschüsse und Servisgelder die Zustim⸗ mung versagt und beschlossen, die Staatsregierung aufzufordern eine neue Berechnung aufzustellen, welcher das Prinzip der Theuerungszulage zu Grunde liegt. Von den in der Sitzung anwesenden Staats⸗Ministern trat nur der Finanz⸗Minister Berr den Beschlüssen des Ausschusses energisch entgegen.
— Damit der Königlichen Hof⸗ und Staatsbibliothek die Stellung, welche sie bisher unter den großen europäischen Bibliotheken eingenommen hat, gewährt bleibt, soll ihr Bücher⸗ ankaufsfond um jährlich 4000 Fl., sohin auf 24,000 Fl. erhöht werden. — Die Universität Erlangen hat die Mittel zur Gründung dreier neuer Lehrstühle, nämlich für eine ordentliche Professur der neueren Sprachen, für eine dritte ordentliche Pro⸗ fessur der klassischen Philologie und Archäologie und für eine außerordentliche Professur der Mathematik verlangt. Die Staats⸗ regierung hält die Errichtung dieser Professuren für ein drin⸗ gendes Bedürfniß.
Sachsen. Dresden, 20. November. Die Zweite Kammer verhandelte in ihrer heutigen Sitzung über das Kö⸗ nigliche Dekret wegen Abänderung des Artikels 4 Nr. 13 der Reichsverfassung. Der Bericht der ersten De⸗ putation ist vom Abg. Dr. Pfeiffer verfaßt. Vor Eintritt in die Debatte verlas, wie das „Dr. J.“ mittheilt, der Präsident eine Erklärung des Abg. Eysoldts, Inhalts deren derselbe durch sein Fernbleiben von der Sitzung gegen die Kompetenz der Ständeversammlung zur Ertheilung der von der Regierung be⸗ gehrten Genehmigung der von ihr beabsichtigten Abstimmung im Bundesrathe Protest erheben will. Mit der Begründung eines ähnlichen Protestes eröffnete ein dissentirendes Mitglied der Deputation, Abg. Uhle, die Debatte: auch er hält die Stünde
blos zu gutachtlicher Aeußerung zuständig. Abg. Dr. Biedermann deduzirte, daß das Prinzip der vorherigen obligatorischen Ein⸗ holung der Genehmigung der Einzelvertretungen zu Erweite⸗ rungen der Reichskompetenz es in die Hand der Ersten Kammern
die Regierung so verfahre.
in München, Dresden und Stuttgart lege, die ganze Entwicke⸗ lung der Reichsverfassung zu hindern. Wenn die Regierung heute in unzweideutiger und bindender Weise die von ihr in der Ersten Kammer abgegebene Erklärung wiederhole, daß sie nicht für alle Fälle unbedingt an die vorherige Zustimmung der Kam⸗ mern sich gebunden halte, dieselbe nicht zum Prinzipe mache dann achte er die Gegensätze ausgeglichen; andernfalls könne er nur unter Verwahrung für das Dekret stimmen. Namens seiner politischen Freunde erklärte Abg. Schreck, daß es sich nicht um eine Frage der Reichsverfassung, sondern um eine speziell säch⸗ sische Frage handle, um die Stellung der sächsischen Minister gegenüber den sächsischen Kammern; nach der Erklärung der Regierung in der Ersten Kammer sei die Sachlage völlig klar und glatt Auch er halte für das Richtige, wenn die Regierung überall da⸗ wo es irgend möglich, die vorherige Zustimmung der Stände
einhole und nur ausnahmsweise, wo sonst das Reich geschädigt werden würde, ohne dieselbe ihre Stimme im Bundesrathe ab⸗
gebe, vorbehältlich ihrer Verpflichtung den Ständen Rechenschaft
abzulegen. So lange Sachsen existire, §. 2 der Verfassung be⸗
stehe, seien sie durch ihren Eid verpflichket, zu verlangen, daß - Abgeordneter v. Einsiedel drückte der nationalliberalen Partei seine Befriedigung über die durch ihren Führer ausgesprochenen versöhnlichen Gesinnungen und die Hoffnung aus, daß den Worten die Thaten entsprechen würden; im Uebrigen schloß er sich Namens seiner politischen Freunde den Ausführungen des Abgeordneten Schreck an. In demselben Sinne wie Schreck sprachen Vice⸗Präsident Streit und zur Motivirung seiner Abstimmung der Präsident. Die matio⸗ nalliberale Auffas8sung wurde noch von den Abgeordneten Dr Gensel und Dr. Leistner vertreten. Auf die materielle Seite der Frage ging nur Abg. Sachße ein, der sich gegen die beab⸗ sichtigte Erweiterung der Reichskompetenz erklärte. Staats⸗ Minister Frhr. von Friesen bezog sich auf seine Erklärungen in der Ersten Kammer und knüpfte daran eine Reihe berichtigender und widerlegender Bemerkungen. Hierauf erklärte Abg. Dr Biedermann Namens seiner Freunde, daß sie auf die beabsichtigte Verwahrung nunmehr verzichteten. Nachdem der Präsident und Referent ihre Genugthuung über Gang und Resultat der Ver⸗ handlung ausgesprochen, wurde der Deputationsantrag: dags Einverständniß damit zu erklären, daß die Regierung der beab⸗ sichtigten Erstreccung der Reichskompetenz ihre Zustimmung er⸗ theile, mit allen gegen 5 Stimmen (v. Hausen, Dr. Leistner Ludwig, Sachße, Stauß) angenommen 1