” Raffinirtes, Type weiss, JT. 1cCo, pr. November und pr. Dezember 34 bez. und Br., pr. Januxar
35 Br., pr. Februar-März 35 Br. Weichend. Eö“ (W. T. B.) Nachmittags.
London, 21. November.
Getreidemarkt (Schlassbericht). Fremde
letztem Montag: Weizen 29,230, Gerste 2810, Hafer 31,110 Ortrs. Der Markt schloss für sämmtliche Getreidearten sehr fest, Weisser englischer Weizen 63—68, 61 — 64, hiesiges Mehl 48 — 57 sh. — Wetter: Schön. Colonialwaarenmarkt. Thee ruhig und unverändert. Talg, loco 41 s. Zinn, Straits 116— 117. Zink 26s. 5 d. Petroleum matt, 1s. 1d. Terpenetin ruhig, 31 s. Rüböl williger, loco 32 s., Decla 32s. 3d., Januar-April 338. 66d. bis 338. 9d. Baumwollsamenöl ruhig, Hull 268. 6d. Leinöl ruhig, Lon- don 29s. 6d. bis 29s. 9d., in Exp. Fässern 29s. 9d. bis 30 s., Hull 29s. 66d. bis 298. 9d, lauf. Monat und Dezbr. 29s. 6d., Jan.-April
aber nicht belebt.
London, 20. November. Zucker stetig. Kaffee sehr fest. Reis belebt und eher theurer. Jute matt. talle fest. Kupfer, Chili 82 — 86, Walaroo 93.
308. 3d&. London, 21. November.
Liverpool, 21. November. (W. T. B.)
(Anfangsbericht.)
lianische.
Liverpool, 21. November, Nachm. (W. T. B.) Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 12,000 Ballen, davon für Spekulation und
Export 2000 B. Stetiger. Middl. Orleans 8 ⅛⅞, middl. amerikanische 8 †%,
5 ⁄ , middl. fair Dhollerah 5, good middl. Dhollerah 4 ½, Dhollerah 4 ½, sair Bengal 3 ¾, fair Broach 5 ⅜, new fair Oomra 5 3%⅜, good fair Oomra 6 ⁄16, fair Madras 6, fair Pernam 8 ½, fair Smyrna
6 1¼. fair Egyptian 9 ¾. Upland nicht unter
Liverpool, 21. November. Nachm. (Baumwollen-Wochenbericht.)
Zu der am 27. d. beginnenden Wollauktion sind bis jetzt ungefähr 57,000 Ballen angemeldet. Getreidemarkt. Weizen 2 — 3, Mehl und Mais 6 d. theurer. — Wetter: Feucht. Liverpool, 21. November, Vormitt. (W. T. B.) Baum wolle Muthmasslicher Umsatz 12,000 B. Unverändert. Tagesimport 6000 B., davon 5000 B. amerikanische, 1000 B. brasi-
low middling November-Lieferung 8 , desgl. Oktober-November-Verschiffung per Dampfer 8 8, desgl. nicht unter good ordinary November-Dezember-Verschiffung 8 ¼ d.
ö. B.)
—
Prodaktenmarkt. Jannar-April 39,25. — Dezember 87,25,
Mehl
Zufuhren seit
Mavre. 21. Novrembor. Wgollauktion. Geschäft anhaltend animirt.
rother
Me- (W. T. B.) Produktenmarkt.
Mai 4, 60. Hanf loco —. 15 Grad Kälte.
fracht 13 ½¼.
Paris, 21. ee . Nachmittags. (W. T. B.)
Weizen ruhig, per November 39,50, per per Januar-April pr. November 84,25, pr. Januar-April 85,75, pr. Mai-August 88,50. — Spiritus behauptet, pr. November 73,25. — Wetter: Kalt.
(W. T. B.)
Bei der heute fortgesetzten Auktion war das Hauptsächlich für gute Wollen waren die Preise gegen die gestrigen unverändert. Ballen angeboten und 1972 B. verkauft. St. Petersburg, 21. November,
Talg loco 46, pr. August 47. loco 14. — Roggen loco 7,80, per Mai 8, 30. — Hafer loco Leinsaat (9 Pud) loco 13 ¾. — Wetter:
New-Nork, 21. November, Abends 6 Uhr. Waarenbericht. Baumwolle in New-York 15 ⅛, do. in New- Orleans 15 ⅛. Petroleum in New-XYork pr. do. do. Philadelphia pr. Gallon von 6 † Pfd. 13 ¼. Mehl 6 D. 60 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 53 C.
New-Nork, 21. November, Abends.
Baumwollen-Wochenbericht. häfen 130,000 B. Ausfuhr nach]England 59,000 B., nach dem Kon- tinent 24,000 B. Vorrath 391,000 B.
—
ruhig, per November 87,50, per
v E “
werden vom
Es. wurden noch 3106 No. 275.
Nachmittags 5 Uhr. Weizen —, per
Prioritäten
(. . .) handelt.
0. Juni cr. s.
scheine gegen definitive Stücke findet von jetzt ab bei der Gesell schaftskasse in Breslau statt. 7 Kündigungen und Verloosungen.
für Eisen-Industrle zu Styrum. Das Verzeichniss
der ausgeloosten, zum 2. Januar 1874 gekündi een Partial-S8 urkunden; s. Ins. in No. 275. 8 gt chvld. Graudenzer Stadt-Obligatlonen. Die sämmtlichen 5 Grund des Privilegiums vom 26. März 1864 emittirten Obligationen 15. bis 31. Dezember cr. voll
eingelöst; s. Ins. in
Ausweise von Banken und Industrie-
Gesellschaften. für Eisen-Industrie zu Styrum. Ins. in No. 275.
Usancen.
Die Bilanz vom
Die Stamm-Aktien der Pommerschen Centralbahn, sowie der werden vom 21. November 1873 franco Zinsen ge-
Gallon von 6 ½ Pfd. 13 ¼,
Telegraphische Witterungsberichte.
Kaffee 20. Zucker 8. Getreide- Ort Y
21E2S
Bar. 19
AbwTemp. Abw
„M.] R. r. M. Wind
Himmels- ansicht.
(W. T. D) Zufuhren in allen Unions-
Berlin, 21. November. Rindvieh 239 Stück,
fair Dhollerhh Kälber 639 Stück.
middl.
Rindvieh pro Ctr. Schlachtgew.
Schweine pro Ctr. Schlachtgew.
Hammel pro 29 —23 Kilo. 1 Kälber: Wenig Zufuhr, Handel wöckentlichen Preise erzielt.
An Schlachtvieh war Schweine 508 Stück, Schaafvieh 799 Stück,
Berlim, 21. November. Fleischpreise auf dem Schlachtviehmarkt höchster — Thlr. 18 Thlr.
aufgetrieben: Petersburg
Skudesnäs WV 8 Moskau ... 6 Memel.... „ 7 Flensburg. vFor- Königsberg. Danzig..
0ο OC0 00 00 00 00 00 00
mittel niedrigster 14 Thlr.
„ 18ö. 68 —
es wurden nur
1 1“
matt, die
Wochenumsatz dsgl. v. amerikan. . dsgl. für Spekulat. „ „ Export 8 „ „ wirkl. Konsum. Wirklicher Export. Import der Woche. Vorrath 1 dsgl. v. amerikan. “ Schwim. n. Grossbritannien desgl. v. amerikan. . . . 1“ Slasgow, 21. November. (W. T. B.) numberts warrants 106 sh. 6 d. Manchezster, 21. November, l2er Water Armitage 9, Micholls 12 ½, 40r Mule Mayoll 13, 40r Medio Wilkinsen lität Rowland 14 ½,
Gegen- wärtige Woche.
74,000 72
62,000 . 8.
497,000 502,000 72,000 3,00 295,000 153,000 13 Roheisen. Mixed
Nachmittags. (W. T. B.)
12er Water Taylor 11, 20er Water 30er Water Gidlow 14 ⅛, 30er Water Clayton 14 ⅛, 14 ¼, 36r Warpcops-Qua- 40r Double Weston 14 ¼, 60r Double Weston 16 ¾, Printers 1⁄1, ²⁄⅛ % 3 ½ pfd. 123. Mässiges Geschäft zu vollen
Vorige letzte Einz. von
Woche. 1b zu leisten.
28. November.
4,000 8,000
3. Dezember.
6,000 Stahl - Industrie.
Berlin.
73,000 270,000 130,000
in Leipzig.
Vers. in Berlin.
Bonn.
Einzahlungen. Westpreussische Eisenhütten-Gesellschaft. Die rückständige 30 % ist nebst Verzugszinsen und 10 % Konven- tionalstrafe bis zum 31. Dez. cr. bei der Gesellschaftskasse in Elbing
Genernl-Versammlungen. Königshulder Stahl- und Eisenwaaren-Fabrik. Ordentl. Gen.-Vers. zu Breslau; s. Ins. in No. 275. Akt.-Ges. Celler Schirmfabrik, vorm. Gebr. Ordentl. Gen.-Vers. in Celle. Deutsche Akt. Ges. für Bergbau, Eisen- und
Lelpziger Wechslerbank. Ausserordentl. Gen.-Vers. 8
Baugesellschaft Woltersdorf bei Erkner. Ordentl. Gen.-Vers. in Berlin.
Baltischer Lloyd, sochiffahrts-Akt.-Ges. Gen.-Vers. in Stettin. Aktienbrauerei Friedrichshain.
Bonner Aktienbrauerei.
Ausreichung von Aktien. Schlesische Aktienbrauerei. Der Umtausch der Interims-
Cöslin
Weserleuch. Wilhelmsh. Stettin .... Gröningen. Bremen ... Helder...
Hugo. Berlin
Mänster... Torgau... 6 Breslau —
Brüssel, 6 Cöln
SSSSUSeϮSoUSUSISINISSSAz2
Ausserordentl. Gen.-Vers. in
6 Ratibor,.
Stettin-Amerikanische Dampf- 6 Prier
zu Stettin. Ausserordentl. 9 8
Havre
Ordentl. Gen.-
Ordentl. Gen.-Vers. in
Haparanda. 328,4 135 — 8., Christians. 321,6 Hernösand. 326,6 Helsingfors 332,3 335,4 Stockholm 327,6 .332,5 327,0 333,4 832,3 324,5 331,7 332,0 Putbus 325,8 Kieler Haf. 330,0
329,3 — 6 324,7 327,3 325,5 324,7 326,4 —
328,9 — 6,7 328,8 — 5,3 325,8 — 9,4 328,0 — 5,3 .327,8 — 4,3 32,7 —
328,5 — 6,5 6 Wiesbaden. 328,1 —
.324,6 —5,2 327,0 — 4,8 Cherbourg. 332,8. — V 332,9 — 7 Karlsruhe. 328,7 — 8 St. Mathieu 336,4 —
8 Constantin. 338,5 —
¹) Regen und Schnee. ⁴¹) Regen und Schnee. ³) Regen und Schnee.
22. November.
S., stark. Regen u. Schr 80., schw. Regen.
S., stark. Regen. 8S., lebhaft. bedeckt. S0., mässig. bed., Nebel. SW., lebhaft. Regen. W., s. stark. Schnee. NNW., schw. bedeckt. — ., mässig. bedeckt. — 1,0 S., mässig. trübe. — SoW., lebhaft. — 0,6 S0., s. stark. — 0,2 — bedeckt. — 0,3 S0., stark. bedeckt.) — SSW., heftig. Regen.
+ 2,0 SW., stark. bedeckt.
— SW., heftig. trübe. W., lebhaft. Regen. S., stark. bedeckt. WSW., schw. bedeckt. W. stürmisch. Regen. WSW.,s.stark. — S., lebh. trübe,. ) S., mäss. trübe. S., mäss. trübe, Regen. W., stark. bed., S., mäss. trübe. SW. schw. RMegen. SW., lebh. trübe. SW., mässig. bedeckt, Schn. ³) SW., lebh. bedeckt. SW., stürm. strübe. ¹) WNW., lebh. bedeckt. 8 NO. stark. ganz trübe. SW., Sturm. sedeckt. ³) NW., mäss. Nebel. N., s. schw. bedeckt.
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²) Regen und Schneec. ³²) Nachts Regen.
Handelsregister.
In unser Firmenregister ist heute zufol gung vom 17. November 1873 tragen:
1) Laufende Nummer: Nr. 111. 2) Bezeichnung des Firmen⸗Inhabers: Johannes Stephan Voorgang zu Bruchmühle. 3) Ort der Niederlassung: Bruchmühle bei Alt⸗Landsberg. 4) Bezeichnung der Firma: Etablissement Bruchmühle John Voorgang. Alt⸗Landsberg, den 19. November 1873. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Handelsregister. In unser Firmenregister ist heute zufolge Verfü⸗ zung vom 17. November 1873 Folgendes einge⸗ tragen: 1) Laufende Nummer: 8 Nr. 110. ) Bezeichnung des Firmeninhabert: Ernst Gustav Ignaz Weiß zu Wolters⸗ dorfer Schleuse. 3) Ort der Niederlassung: Woltersdorfer Schleuse bei Erkner. 4) der Firma: . Weiß. 8 Alt⸗Landsberg, den 19. November 1873. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. Bekanntmachun In unser Genossenschaftsregister ist Vorschuß⸗Verein Tiegenhof, nossenschaft, heute vermerkt: Laut Beschlusses der Generalversammlung vom 30. September 1873 ist dem Alinea 2 des §. 7 ses Vereins⸗Statuts folgende Fassung gegeben: „Bis dieses Guthaben, welches den Geschäfts⸗ antheil jedes Mitgliedes repräsentirt, den Be⸗ trag von 600 Mark (200 Thaler) erreicht hat, dauert die Verpflichtung zu Monatssteuern fort und werden bis dahin die betreffenden Dividenden nicht ausgezahlt, sondern gutge⸗ schrieben. Die Vollzahlung des ganzen Ge⸗ sschäftsantheils, ist sowohl beim Eintritte, als auch sonst jeder Zeit gestattet,“ und dem zweiten Satze des §. 5 des Statuts ö 1 gdie Generalversammlung wird ber Wahl des Vorstandes entweder gü 85 malige Bekanntmachung in der hier erschei. nenden Werderzeitung oder durch ein den in Tiegenhof wohnhaften Mitgliedern zur Unter⸗ zeichnung vorzulegendes Cirkular.“ Eingetragen zufolge Verfügung vom 5. November 1873 am 7. November 1873. Tiegenhof, den 7. November 1873. Khönigliche Kreisgerichts⸗Deputation. b He ster e rsh n h 11 Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: 8 „Kollecker et Gottschalk“ am 5. November 1873 schaft sind die Kaufleute: 8 1¹“
gei Nr. eingetragene Ge⸗
e
begründeten Handelsgesell⸗
1) Adolph Kollecker 2) Ewald Gottschalk, Beide von hier. Dieses ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 67 heute eingetragen worden. Tilsit, den 17. November 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Bekanntmachung.
Der Kaufmann Heinrich Kumetat von Schir⸗ windt hat für seine Ehe mit Caroline Gindler durch Vertrag vom 2. Oktober 1873 die Gemein⸗ schaft der Güter und des Erwerbes ausgeschlossen.
Dies ist zufolge Verfügung vom 13. November 1873 am 14. ej. m. sub Nr. 22 in das Register zur Eintragung der Ausschließung der Gütergemein⸗ schaft Bd. I. S. 164 eingetragen. “
Pillkallen, den 13. November 1873.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
3 Handelsregister. “ „In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 421 die hiesige Handlung in Firma Lützow & Börner vermerkt steht, ist heute eingetragen: Colonne 4.
Die Handelsgesellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft am 14. November 1873 auf⸗ gelöst.
Das Handelsgeschäft mit Aktivis und Passivis ist auf den Kaufmann Heinrich Erdmann Carl Lützow (in Firma Carl Lützow) übergegangen. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 1289 die Firma „Carl Lützow“ und als deren In⸗ haber der Kaufmann Heinrich Erdmann Carl Lützow zu Stettin eingetragen worden. “ Stettin, den 15. November 1873. Königliches See⸗ und Handelsgericht.
Greifswald, den 15. November 187v3. Die unter Nr. 270 unseres Firmenregisters einge⸗ tragene Firma: „C. A. Koch’s Verlags⸗Buchhandlung“ 88 Th. Knnicke’s Erben, ist auf den Kaufmann und Buchhändler Johannes
Sengbusch in Leipzig übergegangen und in unserem
Firmenregister gelöscht. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Greifswald, den 17. November 1878.
Unter Nr. 40 unseres Gesellschaftsregisters ist die
Firma: M. & B. Frehe, als Sitz der Gesellschaft: Gützkow, als Rechtsverhältnisse derselben Fol⸗ gendes eingetragen: Die Gesellschafter sind: a. der Kaufmann Martin Frehe zu Gützkow, b. der Kaufmann Bernhard Frehe zu Gützkow. Die Gesellschaft hat mit dem 1. Februar 1873 begonnen. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung
Bekanntmachung. 88.v Verfügung vom heutigen Tage ist die dem aufmann „Gustav Grawitz in Grünberg für die * er Nr. 38 des Gesellschaftsregisters eingetragene vummanditgesellschaft auf Aktien: Schlesische Tuch⸗ fa rik Jer. Sig. Förster et Co. zu Grünberg erart 58ö. Kollektivprokura, daß derselbe im Verein mit Einem der bisherigen Hrctens fhe die
Firma der Gesellschaft
Schmiedeberg i.
zu zeichnen befugt ist, im Prokurenregister sub Nr. 25 Colonne 6 und 7 ein⸗ getragen worden.
Grünberg, den 17. November 1873.
Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
Bekan Gelöscht ist: Firmenregister Nr. 167 die Firma: J. Tiede⸗ mann. Grünberg, den 17. November 1873. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
ntmachung.
Bekanntmachung.
Die den Kaufleuten Julius Brost und Oswald Tippner zu Eisersdorf von dem Kaufmann Louis Wilhelm Schweitzer zu Breslau in Bezug auf seine Zweigniederlassung zu Eisersdorf unter der Firma: „Eisersdorfer Kunst⸗Wolle⸗Fabrik und Woll⸗
garn⸗Spinnerei L. W. Schweitzer“ ertheilte Kollektiv⸗Prokura ist erloschen, und dies zu⸗ folge Verfügung von heut unter Nr. 24 unseres Pro⸗ kurenregifters vermerkt worden.
Glatz, den 18. November 1873.
königliches Kreisgericht. 1 Erste Abtheilung.
Bekanntmachung.
In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 3 zufolge Verfügung vom 15. November 1873. die unter der Firma:
„Vorschuß⸗ und Sparverein zu Schmiede⸗ berg i. Schl. (eingetragene Genossenschaft)“ gegründete Genossenschaft, welche ihren Sitz in i. Schl. hat, auf Anmeldung des Vorstandes derselben eingetragen worden.
Gegenstand des Unternehmens ist Inhalts des Ge⸗ “ 21. April 8 sellschaftsver rages vom 15. September 873 der Betrieb des Bankgeschäfts behufs gegenseitiger Beschaffung der im Gewerbe und Wirthschaft nöthi⸗ gen Geldmittel auf gemeinschaftlichen Credit.
Die derzeitigen Vorstandsmitglieder sind:
1) der Kaufmann Albert Jüttner zu Schmiede⸗ berg i. Schl., als Direktor, ) der Restgutsbesitzer Herrmann Wagner da⸗ selbst, als Kassirer, 3) der Sattlermeister Eduard Schönherr da⸗ felbst, als Schriftführer. 1
Die Zeichnung für die Genossenschaft geschieht unter deren Firma und ist nur dann von rechtlicher Wirkung, wenn sie von mindestens zwei Vorstands⸗ mitgliedern bewirkt ist, welche zu der Firma ihre Namensunterschrift hinzuzufügen haben.
Die Bekanntmachungen der Genossenschaft, welche ebenfalls unter deren Firma ergehen und von min⸗ destens zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein müssen, werden durch den zu Hirschberg erscheinenden Boten aus dem Riesengebirge und das zu Schmiede⸗ ber⸗ Schmiedeberger Stadtblatt ver⸗ öffentlicht. 2
Das Verzeichniß der Genossenschafter kann in unserem Bureau Ia. während der Amtsstunden ein⸗ esehen werden.
3 Geee 13. November 1873 Königliches Kreisgericht Erste Abtheilung.
heut
eN
Bekanntmachung.
In unserem Firmenregister ist heute Ver⸗ fügung vom 16. November 1873 die unter Nr. 33 eingetragene Firma Peter Mathies gelöscht und der Nachfolger im Peter Mathies'schen Geschäfte, der Kaufmann Rudolf Claaßen aus Labiau, als In⸗ haber der Firma „Rudolph Claaßen“ unter Nr. 83 eingetragen.
Labiau, den 17. November 1873.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Bekanntmachung.
Die in unserem Firmenregister unter Nr. 42 ein⸗ sütragene, Firma Herrmann Schweitzer zu Neisse ist erloschen.
Neisse, den 18. November 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Bekanntmachung.
In unser Firmenregister ist sub laufende Nr. 320
die Firma Ernst zu Reußendorf und als deren Inhaber der Kaufmann Ernst Wähner daselbst am 15. November 1873 ein⸗ getragen worden. Waldenburg, den 15. November 1873. 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Bekanntmachung. *
In unser Firmenregister ist bei Nr. 118, Firma: F. Welschke, folgender Vermerk eingetragen:
Die Firma ist erloschen. Eingetragen zufolge
Verfügung vom 10. November 1873 am selbi⸗
gen Tage (Fol. 127 act. gen. XXV. 2. Vol. VI.)
Liebenwerda, den 10. November 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Verschiedene Bekanntmachungen. 1g. n. St. ab werden die Sta⸗ tionen Reval und Narwa der Baltischen Eisenbahn als Verbandstationen in den Ost⸗ 2I8=⸗1l1. deutsch⸗Russischen Eisenbahn⸗ f hr mit den Stationen Berlin, Danzig, Neufahrwasser, Königsberg und Pillau auf⸗ genommen. Der dieserhalb⸗ herausgegebene eilfte Nachtrag zum Tarif ist von allen Verbandstationen käuflich zu beziehen. Bromber 1873. Königliche Direktion der Ostbahn.
Im Bremer⸗ resp. Ham⸗ burg⸗Moskauer⸗Eisenbahn⸗
Verband werden die Frachsätze
des Tarifs vom 1. Septem⸗
— ber cr. im Verkehr mit Bre⸗
g men, Bremerhafen und Geeste⸗ münde vom 20. November cr. ab in nachstehender Weise ermäßigt: für Baumwolle, rohe, für 5 wollen⸗ und Baumwollengarn⸗Abfälle, für Baum⸗ wollengarn, für Kupfer, roh, für Zink, roh, und für Zinkbleche, bei Auflieferung in Quantitäten von 100 Ctr. und darüber, um 0,33 Sgr. pro Ctr.,; — ferner: für Farbehölzer, gemahlen, für Kupferbleche, für Petroleum und für Spiritus aller Art bei Auf⸗ lieferung in Quantitäten von 100 Ctr. und darüber,
um 0),4 na pro Ctr. Bromberg, den 18. No⸗ vember 1873. Königliche Direktion der Ostbahn.
frriburger Eisenbahn⸗Gesellschaft auf Grund des
trübe, Regen.
Regen.
und die Zinsen in halbjährlichen Raten am 1. jeden Jahres in Breslau bei der Gesellschafts⸗Hauptkasse, oder an anderen, durch das Dircktorium zu bezeichnenden Zahlungsstellen aus⸗
g, den 15. November
-
Königreich Preußen. Privilegium wegen Ausgabe von 1,800,000 Thalern “ Obligationen der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Ge⸗
sellschaft. Vom 27. Oktober 1873.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc. wo zrathe der Breslau⸗Schweidnitz⸗ Nachdem von dem Verwaltungsrathe Seb.
ammlung ihrer Aktionäre vom 10. November 1871 gefaßten Be⸗
— Z iner Eisen⸗ schlusses darauf angetragen worden ist, zur Ausführung einer E
4 Hhase, Altwasser oder einem anderen geeigneten Punkte der 288 Wealdenburger Bahnstrecke über Friedland bis zur böhmischen Landes⸗
grenze bei Neusorge (Halbstadt) die Aufnahme einer Anleihe im Be⸗ trage von 1,800,000 Thalern gegen Ausstellung auf den Inhaber lau⸗
eender, mit Zinsscheinen versehener Prioritäts⸗Obligationen zu ge⸗
tatten, wollen wir durch gegenwärtiges Privilegium auf Grund des beften, vom 17. Juni 98998 Unsere shrbesseerke Genehmigung zur Ausgabe der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen ertheilen. “““ §. 1. Die in Höhe von 1,800,000 Thalern zu emittirenden Ob⸗ ligationen, auf deren Rückseite ein Abdruck dieses Privilegiums beige⸗ fügt wird, werden unter der Bezeichnung: “ „Prioritäts⸗Obligation Littera J. der Breslau⸗Schweidnitz⸗ Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft .“ nach dem anliegenden Schema A. in Stücken von Eintausend, Zwei⸗
hundert und Einhundert Thalern, unter fortlaufenden Nummern aus⸗
ertigt und zwar:
8 660,000 Thaler in Stücken zu 1000 Thaler unter Nr. 1 —600. 0,x.öö“ 8 PN1 601 — 3600. 775 100 . „ 2 3601— 9600.
Jeder Obligation werden Zinscoupons auf fünf Jahre und ein
Talon zur Erhebung fernerer Coupons nach Ablauf von fünf Jahren
gemäß der weiter beigefügten Schemas B. und C. beigegeben.
Hiese Coupons und der Talon werden alle fünf Jahre auf be⸗ sonders zu erlassende Bekanntmachung erneuert. ““
Die Obligationen, Zinscoupons und Talons werden mit Facsimile⸗ Unterschriften von zwei Mitgliedern des Direktocii und des Haupt⸗ 1I versehen d it 4 ½ Prozent jährlich verzinst
27 ie Obligationen werden mit 4 ½ 32
8 Zie Obligetlonen vü ril und 1. Oktober
gezahlt. Zinsen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren von dem in
dem betreffenden Coupon bezeichneten Zahlungstage an nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft.
8 Die Ausreichung jeder neuen Serie von Zinscoupons erfolgt an den Präsentanten des Talons, durch dessen Rückgabe zugleich über den Empfang des neuen Zinscoupons nebst Talon quittirt wird, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhaber der Obligation unter Präsen⸗ tation derselben bei dem Gefellschafts⸗Direktorium schriftlich Wider⸗ spruch erhoben worden ist. “
Im Falle eines folchen Widerspruchs, oder wenn der Talon innerhalb Jahresfrist vom Tage der Fälligkeit nicht beigebracht wird, erfolgt die Ausreichung an den Inhaber der Obligation.
§. 3. Die Obligationen unterliegen der Amortisation, die mit dem Jahre 1880 beginnt und alljährlich den Betrag von ½ Prozent oder 9000 Thaler unter Zuschlag der durch die eingelösten Obligatio⸗ nen ersparten Zinsen umfaßt.
Die Ausloosung findet jedesmal im Monat Juli statt und die Auszahlung des Nominalbetrages der hiernach zur Amortisation ge⸗ 1 Prioritäts⸗Obligationen erfolgt am 1. Oktober jeden
hahres. ““
88 Die Ausloosung geschieht Seitens des Direktoriums mit Zuziehung eines das Protokoll führenden Notars in einem mindestens 14 Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den Inhabern der Obligationen der Zutritt gestattet wirrdr.
Die Ausloosung erfolgt in der Weise, daß zunächst sämmtliche Nummern aller drei verschiedenen Appoints zusammengeworfen und sodann alljährlich so lange und. so piel Nummern gezogen werden, als sich aus der für das betreffende Jahr zur Amortisation bestimmten Summe überhaupt nur irgend⸗ wie tilgen lassen. Wenn daher bei einer Ziehung die Amortisationssumme des betreffenden Jahres durch die inzwischen gezogenen Nummern auch bereits so weit absorbirt ist, daß mit dem noch disponibeln Reste zwar keine Obligation der höheren Appoints, wohl aber noch eine oder mehrere der zur Zeit validirenden Obliga⸗ tionen anderer Appoints getilgt werden können, so wird dennoch mit der Ausloosung fortgefahren und zwar so lange, bis der disponible Rest der Amortisationssumme nicht einmal mehr ausreicht, um we⸗ nigstens eine der noch validirenden Obligationen der niedrigsten Ap⸗ points zu tilgen. Diejenigen Nummern höherer Appoints, welche hierbei zwar gezogen sind, aber wegen Mangels an Amortisationsmit⸗ teln nicht haben getilgt werden können, werden für nicht gezogen er⸗ achtet, bleiben daher bei der Amortisation des betreffenden Jahres unberücksichtigt und werden sofort nach Schluß der Ziehung wieder zurückgeworfen. .
Der Generalversammlung der Eisenbahn⸗Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, mit Genehmigung der Staatsregierung sowohl den Amortisationsfonds zu verstärken und dadurch die Tilgung der Obli⸗ gationen zu beschleunigen, als auch sämmtliche Obligationen durch die öffentlichen Blätter mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes einzulösen. 1
Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem Käniglichen Eisen⸗ bahn⸗Kommissariat alljährlich ein Nachweis vorgelegt.
§. 4. Die Nummern der ausgeloosten Prioritäts⸗Obligationen werden binnen 14 Tagen nach Abhaltung des im §. 3 gedachten Ter⸗ mines öffentlich bekannt gemacht.
Die Auszahlung erfolgt von dem im §. 3 dazu bestimmten Ter⸗ mine ab in Breslau von der Gesellschafts⸗Hauptkasse direkt oder durch Vermittelung der vom Direktorium hierzu bezeichneten Zahlungs⸗ stellen nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der Obligatio⸗ nen gegen Auslieferung derselben und der zugehörigen nicht fälli gen Zinscoupons. Werden die Coupons nicht abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitalbetrage der Prioritäts⸗ Obligationen gekürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet, sobald dieselben zur g itn präsentirt werden. Die Verbindlichkeit der Ge⸗ sellschaft zur Verzinsung jeder Prioritäts⸗Obligation erlischt mit dem 1. Oktober desjenigen Jahres, in welchem dieselbe ausgeloost und daß dies geschehen, öffentlich bekannt gemacht worden ist.
Die im Wege der Amortisation eingelösten Obligationen werden in Gegenwart eines Notars verbrannt und es wird eine Anzeige darüber durch öffentliche Blätter bekannt gemacht.
§. 5. Die Nummern der zur Zurückzahlung fälligen, nicht zur Einlösung vorgezeigten Obligationen werden jährlich während fuünf Jahren vom Gesellschafts⸗Direktorium, Behufs Empfangnahme der Zahlung öffentlich aufgerufen.
Die Obligationen, welche nicht innerhalb eines Jahres nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt werden, sind werth⸗ los, was von dem Direktorium unter Angabe der werthlos gewordenen Nummern alsdann zu veröffentlichen ist.
FZPSb Gesellschaß hat wegen solcher Obligationen keinerlei Ver⸗ pflichtungen mehr; doch kann sie deren gänzliche oder theilweise Be⸗
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zahlung vermittels eines Beschlusses der Generalversammlung aus Billigkeisrücksichten gewähren.
§. 6. Sind Obligationen, Zinscoupons oder Talons beschädigt oder unbrauchbar gemacht worden, jedoch in ihren wesentlichen Theilen dergestalt erhalten, 88 über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet, so ist das Eisenbahn⸗Direktorium ermächtigt, gegen Einreichung der beschädigten Papiere auf Kosten des Inhabers neue gleichartige Pa⸗ piere auszufertigen und auszureichen.
Außer diesem Falle ist die Anfertigung und Ausreichung neuer Obligationen in Stelle beschädigter oder verloren gegangener nur zulässig nach gerichtlicher Mortifizirung derselben, die im Domizil der Gesell⸗ schaft bei dem dortigen Gericht erster Instanz nachzusuchen ist.
Zinscoupons und Talons können weder aufgeboten noch morti⸗ fizirt werden. Es wird jedoch demjenigen, der den Verlust der Zins⸗ coupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (§. 2) bei dem Gesellschafts⸗ Direktorium anmeldet, und den stattgehabten Besitz glaubhaft darthut, nach Ablauf der Verfährungsfrift der Betrag der angemeldeten und bis vrehe nicht vorge sime g Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
§. 7. Die Inhaber der Prioritäts Obligationen sind auf Höhe der darin vorgeschriebenen Beträge Glaͤubiger der Breslan⸗Schweidnitz⸗ Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft. Sie haben in dieser Eigenschaft an dem Gesellschaftsvermögen ein unbedingtes Vorrecht vor den Stamm⸗ Aktien nebst deren Dividenden. b 1“
So lange nicht die gegenwärtig creirten Prioritäts⸗Obligationen eingelöst sind, oder der zur Einlösung erforderliche Geldbetrag gericht⸗ lich deponirt ist, darf die Gesellschaft keines ihrer Grundstücke, inso⸗ weit dasselbe zum Bahnkörper oder zum vollständigen Transport⸗ betriebe auf den Bahnhöfen erforderlich ist, veräußern. Der Verkauf oder die dauernde Ueberlassung einzelner Theile der Bahn an den Staat, an Gemeinden, Korporationen oder Individuen zu solchen An⸗ lagen und Einrichtungen, welche zu öffentlichen Zwecken dienen, als um Post⸗ und Telegraphenbetriebe, zu polizeilichen und steuerlichen FEinrichtungen, zur Anlage von Packhöfen und Wagrenniederlagen oder sonstigen, zum Nutzen des Bahnbetriebes und, ohne diesen zu gefährden, den Vortheil der Gessellschaft erzielenden Einrichtungen, worüber im Zweifel das Königliche Eisenbahn⸗Kommissariat endgültig entscheidet, gehört nicht zu diesen untersagten Veräußerungen, „auch bleibt der Gesellschaft freie Disposition über diejenigen ihr gehörigen Grundstücke vorbehalten, welche nach der Entscheidung des Königlichen Eisenbahn⸗Kommissariats zum Transportbetrieb nicht nothwendig sind.
Vor den neu auszufertigenden Prioritäts⸗Obligationen im Betrage von 1,800,000 Thlrn. bleibt das Vorzugsrecht für Kapital und Zinfen ausdrücklich vorbehalten den bis zum Jahre 1868 im Gesammtbetrage von 8,500,000 Thlrn. ausgegebenen Prioritäts⸗Aktien und Obligatio⸗ nen, nämlich: 1 b
1) den auf Grund des ersten Allerhöchst am 16. Februar 1844 (Ges. S. für 1844 S. 61) bestätigten Nachtrages zum Gesellschafts⸗ Statut vom 11. Dezember 1843 ausgegebenen 2000 Stück Prioritäts⸗ Aktien im Betrage von 400,000 Thlrn.; 1
2) den auf Grund des vierten Nachtrages zum Gesellschafts⸗ Statut mit Allerhöchster Genehmigung vom 21. Juli 1851 (Ges. S. für 1851 S. 584) ausgegebenen 7000 Stück Prioritäts⸗Obligationen (Litt. A.) im Betrage von 700,000 Thlrn.;
3) den auf Grund des fünften Nachtrages zum Gesellschafts⸗ Statut, Allerhöchst bestätigt am 14. Februar 1853 (Ges. S. für 1853 S. 48) ausgegebenen 8000 Stück Prioritäts⸗Obligationen (Litt. B.) im Betrage von 800,000 Thlrn.; 1
4) den auf Grund des Allerhöchst am 19. August 1854 (Ges. S. für 1854, S. 517) bestätigten sechsten Nachtrages zum Gesellschafts⸗ Statut ausgegebenen 6000 Stück Prioritäts⸗Obligationen (Litt. C.) im Betrage von 600,000 Thalern;
5) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 2. August 1858 (Ges. S. für 1858, S. 437) ausgegebenen 3800 Stück Prioritäts⸗ Obligationen (Litt. D.) im Betrage von 70 „000 Thalern;
6) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 3. Juni 1861 (Ges. S. sür 1861, S. 346) ausgegebenen 3200 Stück Priori⸗ täts⸗Obligationen (Litt. E.) im Betrage von 800,000 Thalern;
7) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 12. März 1866 (Ges. S. für 1866, S. 133 ff.) ausgegebenen 7600 Stück Prio⸗ ritäts⸗Obligationen (Litt. F.) im Betrage von 1,400,000 Thalern;
8) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 11. Jul i 1868 (G. S. für 1868 S. 744 9 ausgegebenen 12,700 Stück Priori⸗ täts⸗Obligationen (Litt. G.) im Betrage von 3,100,000 Thalern. Mit den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 6. April 1872 G. S. für 1872 S. 389 ff.) ausgegebenen 20,500 Stück Prioritäts⸗
bligationen (Litt. H.) im Betrage von 4,250,000 Thlrn. haben die neu auszufertigenden Prioritäts⸗Obligationen gleiche Berechtigungen.
Eine weitere Vermehrung des Gesellschafts⸗Kapitals durch Emission von Stammaktien darf hiernächst nur erfolgen, wenn den auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums emittirten Prioritäts⸗Obli⸗ gationen nebst 1 das Vorzugsrecht eingeräumt wird.
Dagegen kann Prioritäts⸗Obligationen bis zur Höhe von 11,450,000 Thlrn. Gleichberechtigung mit dieser Emission eingeräumt werden, so⸗ fern die zur Fertigstellung der Eisenbahn von Rothenburg über Cüstrin, Stettin nach Swinemünde (Ostswine) noch veranschlagten 11,450,000 Thlr. in Prioritäts⸗Obligationen aufgebracht werden.
5. 8. Die Inhaber der Obligationen sind nicht befugt, die Zah⸗ lung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders als nach Maß⸗ gabe des im §. 3 gedachten Amortisationsplanes zu fordern, aus⸗ enommen:
8 a. wenn ein Zins⸗Zahlungstermin durch Verschulden der Eisenbahn⸗ Verwaltung länger als 3 Monate unberichtigt bleibt;
b. wenn durch Verschulden der Eisenbahnverwaltung der Trans⸗ portbetrieb auf der Eisenbahn länger, als sechs Monate gänzlich ein⸗ gestellt gewesen ist; 11 —
c. wenn die in §. 4 festgesetzte Amortisation nicht eingehalten wird. 8 2 “ w
In den Fällen zu a. und b. bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden und zwar:
zu a. bis zur Zahlung des betreffenden Zinscoupons; 8
zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transport⸗
betriebes. 1“ b In dem zu c. gedachten Falle ist eine dreimonatliche Kündigungs⸗ frist zu beobachten, auch kann der Inhaber einer Prioritäts⸗Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisationsquan⸗ tums hätte stattfinden sollen. b 88
Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Eisenbahnverwaltung die nicht eingehaltene Amortisation nachholt und zu dem Ende binnen längstens dreier Monate nach erfolgter Kün⸗ digung die Ausloosung der zu amortisirenden Prioritäts⸗Obligationen nachträglich bewirkt. üvas Fg8.
Die Obligationen, welche in Folge der Bestimmungen dieses Paragraphen eingelöst werden, kann die Gesellschaft wieder ausgeben.
§. 9. Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen Bekanntma⸗ chungen erfolgen durch zwei Breslauer Zeitungen, den Preußischen Staats⸗Anzeiger und mindestens eine andere nicht in Breslau er⸗ scheinende Zeitung. — “ . —
Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Kö⸗ niglichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung
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von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren. Das gegenwartige Privilegium ist durch das Amtsblatt der Re⸗ gierung zu Breslau bekannt zu machen und eine Anzeige, daß dies ge⸗ schehen, in die Gesetz⸗Sammlung aufzunehmen. Gegeben Berlin, den 27. Oktober 1873. (L. S.) Wilhelm. Camphausen. Dr. Achenbach.
A. Prioritäts⸗Obligation Litt. J. der “ Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft . - Baleran geeh r.
über 1 Eintausend (Zweihundert, Einhundert) Thaler Preußisch Courant.
Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe des obigen Betrages von Eintausend (Zweihundert, Einhundert) Thalern Preußisch Courant Antheil an dem durch A erhöchstes Privilegium vom eien 187 .. emittirten Kapitale von 1,800,000 Thalern Prioritäts⸗Obligationen der Breslau⸗Schweidni Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft. 8 .“ Breslau, den .. I1“ Direktorium v der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Faesimile.) (Faesimile.) E im Lagerbuch r Der Hauptkassen⸗Rendant. (Faesimile.)
22 Thlr. 15 Sgr. Serie (4 Thlr. 15 Sgr.)
(2 Thlr. 7 ½ Sgr.) Erster . u. s. w.) Zins⸗Coupon
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Obligation Litt. J. 8
er 8 Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Prioritäts⸗- G“ ahrie esced Hsagöse e G Nr. 1
„Zweiundzwanzig Thaler Fünfzehn Silbergroschen“ (Vier Thaler, Fünfzehn Silbergroschen, Zwei Thaler, sieben Silbergroschen sechs Pfennige) hat Inhaber dieses Coupons vom 1. April 18. (I. Oktober 18.) ab aus der Hauptkasse der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft und an den durch öffentliche Bekannt⸗ machung bezeichneten Stellen zu erheben. Breslau, den 18 Direktorium “ der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Faesimile) (Facsimile) Verjährt am (Facsimile) Rendant.
C.
Talon Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligation 8 8 j 8
1 Littr. J. 8 (Salzbrunn⸗Friedland⸗Halbstadt.)
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe, durch welche 1 zugleich über den Empfang der folgenden Serie der Zins⸗ Coupons quittirt, binnen Jahresfrist vom .. ten 18 ab an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die .. te Serie der Zinscoupons für die nächsten fünf Jahre, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhaber der Obligation bei dem Gesellschafts⸗Direktorium schriftlich Widerspruch erhoben worden ist.
Breslau, den 18 1
Direktorium ““ der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Facsimile.) (Faesimile.) (Facsimile.) Rendant.
Landtags⸗Angelegenheiten. 1 Berlin, 22. November. Dem Hause der Abgeordneten liegt folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend Ab änderung des §. 125 der Hannoverschen bürgerliche Prozeß⸗Ordnung vom 8. November 1850 vor: Kir Wirhelan n, verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Mon⸗ archie, für die Provinz Hannover, was folgt: §. 1. Die Vorschrift des §. 125 Absatz 3 der Hannoverschen bürgerlichen Prozeß⸗Ordnung vom 8. November 1850 wird dahin ab⸗ geändert, daß der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schrift in öffentliche Blätter eingerückt wird. 5 Die Veröffentlichnung des Auszuges ersetzt die Veröffenklichung der zuzustellenden Schrift. 1 8 §. 2. Enthält die zuzustellende Schrift eine Ladung, so müssen in dem Auszuge das Prozeßgericht, die Parteien, der Gegenstand des Prozesses, der Zweck der Ladung und die Zeit, zu welcher der Geladene erscheinen soll, bezeichnet werden. Urkundlich ꝛc.
Gewerbe und Handel.
New⸗York, 8. November. Nach den amerikanischen Zeitungen ist in Nord⸗Amerika eine derartige Stockung in dem Betriehe der Großindustrie eingetreten, daß die Arbeiter massenhaft entlassen werden oder sich mit geringerem Lohn und weniger Arbeit begnügen müssen. In Philadelphia allein sind bereits 10,000 Arbeiter entlassen worden, während andere sich eine Lohnreduktion von 10 bis 20 Pro⸗ zent haben gefallen lassen müssen. Zu Cohoes in New⸗York haben die Harmony⸗Baumwollspinnereien allein 5000 Arbeiter entlassen. Die Eisenwerke in Troy stehen zum großen Theile leer und 3000 Ar⸗ beiter sind ohne Beschäftigung, während eine Anzahl sich mit einem geringeren Lohne begnügt. Man glaubt, daß vor Ausbruch des Winters noch weitere 2000 Mann in Troy werden entlassen werden. Die Druckereifirma Garner u. Co. hat 10,000 Arbeiter enklaffen.. Aehnlich lauten die Berichte aus anderen Orten. Namentlich liegt. die Industrie in den neuenglischen Staaten darnit Nur ein Ge⸗ werbe scheint von dem Einflusse der letzten Krisis beügae geblieben as Exportgeschäft ist lebhaft,
zu sein, nämlich das der Schiffbauer. s. w. betrifft, weniter keb⸗
namentlich was Brodstoffe, Petroleum u. haft ist die Ausfuhr von Baumwolle.
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