1873 / 277 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Nov 1873 18:00:01 GMT) scan diff

8

2₰

n Nas Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr.

für das Vierteljahr.

Insertionsprein für den Raum einer Bruckzeile 3 G gr.

Berlin, 24. November.

8 b 8 8 „Se. Majestät der Kaiser und König haben eine ziemlich gute Nacht gehabt und schreitet die Besserung weiter vor.

Deutsches Neich. em Kaufmann und Reserve⸗Lieutenant Arthur Over⸗ lack zu Cöln ist das Exequatur als Großherzoglich mecklenburg⸗ schwerinscher Vice⸗Konsul für die Rheinprovinz ertheilt worden.

VBetagnn Einführung von Post⸗Packetadressen. Zur größeren Sicherung und Beschleunigung der Päckerei⸗ beförderung hat das General⸗Postamt Formulare zu „Post⸗ Packetadressen“ herstellen lassen, welche sowohl für gewöhnliche Packete, als auch für Packete mit Werthangabe oder mit Post⸗ vorschuß und für rekommandirte Packete zweckmäßig an Stelle

der bisherigen Packet⸗Begleitbriefe benutzt werden können.

Die Post⸗Packetadressen, aus gelbem Kartonpapier und in der Größe der Postanweisungen, werden zum Preise von 3 Pfen⸗ nigen für 5 Stück bei sämmtlichen Postanstalten zum Verkaufe bereit gehalten. Auch sind die Briefträger, Landbriefträger und Packetbesteller mit Vorräthen von Post⸗Packetadressen versehen, um dieselben auf Verlangen an die Korrespondenten käuflich ab⸗ zulassen. Den Korrespondenten ist unbenommen, sich die Packet⸗ adressen auch selbst herstellen zu lassen. Die Adressen müssen aber an Farbe, Stärke, Größe

und Vordruck den amtlich heraus⸗ gegebenen Formularen genau entsprechen.

Die Post⸗Packetadressen sind, nach Art der Postanweisungen, mit einem Coupon versehen, welcher von dem Absender zu schrift⸗ lichen oder gedruckten ꝛc Mittheilungen benutzt und von dem Empfänger abgetrennt werden kann. Die Ausfüllung des Vor⸗ drucks auf dem Coupon, „Name und Wohnort des Absenders“ ist in das Belieben des Absenders gestellt.

Außerdem ist es bei den Versendungen innerhalb Deutsch⸗ lands nach wie vor gestattet, offene oder geschlossene Briefe mit in die Packete zu verpacken.

Durch Aufkleben oder Anheften auf die Packete kann ein zweites Exemplar der Packetadresse sehr zweckmäßig auch als Packetsignatur benutzt werden.

Die Anwendung der Post⸗Packetadressen wird im eigenen Interesse des Publikums dringend empfohlen. Insbesondere wird ersucht, dieselben während der bevorstehenden Weihnachtszeit möglichst allgemein zu benutzen. 1

Zum 1. Januar 1874 wird die aus Anlaß der Porto⸗

ermäßigung zu erwartende beträchtliche Steigerung des Post⸗ Packetverkehrs es voraussichtlich zweckmäßig erscheinen lassen, die Anwendung der gedruckten Post⸗Packetadressen⸗Formulare, in Stelle der bisherigen Begleitbriefe, für alle Packetversendungen mit der Post obligatorisch zu machen. Berlin, den 16. November 1873. Kaiserliches General⸗Postamt.

Zu Hilchenbach, Regierungsbezirk Arnsberg, wird am 1. Dezem⸗ ber cr. eine Telegraphen⸗Station mit beschränktem Dienst (efr. §. 4 der Telegraphen⸗Ordnung für das Deutsche Reich) eröffnet werden.

Frankfurt a. M., den 21. November 1873.

Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.

1 Am 1. Dezember d. Js. wird zu Höchenschwand, Amtsbezirk St. Blasien in Baden, eine Telegraphen⸗Station mit beschränktem Tagesdienst eröffnet, 8 Larlsruhe, den 21. November 1873. 8

. Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion 3

Das 30. Stück des Reichs⸗Gesetzblatts, welches heute aus⸗

gegeben ist, enthält unter:

Nr. 970. Die Vorschriften über die Registrirung und die ezeichnung der Kauffahrteischiffe. Vom 13. November 1873. Berlin, den 23. November 1873.

8 Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗-Amt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Die Forstmeister Schwarz zu Erfurt, Schimmelfennig und Duckstein zu Hannover und Dittmer zu Königsberg i/ Pr. zu Forstmeistern mit dem Range der Regierungs⸗Räthe zu er⸗ nennen; sowie ·

Dem Stadtgerichts⸗Sekretär Mann hierselbst bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Berlin, 24. November.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Mut⸗ ter von Mecklenburg⸗Schwerin ist am Sonnabend Nach⸗ mittag nach Schwerin zurückgereist.

Se. Königliche Hoheit der sen, Höchstwelcher am Sonnabend eingetroffen und im Köni

Son früh die

Großherzog von Sach⸗

Abend von Parchim hier lichen Schlosse abgestiegen war, hat reise nach Weimar angetreten.

8

Alle Nost-Anstalten des In⸗ und Anslandes nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Hostanstalten

auch die Expedition: Milhelmstr. 32.

den 24.

November, Abends.

rIRNAvR.nar-

AerMcar.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

8 Der bisherige Seminarlehrer und kommissarische Kreis⸗ Schulinspektor Theophil Halama in Oppeln ist zum Kreis⸗ Schulinspektor im Regierungsbezirk Oppeln ernannt worden.

Dem Oberlehrer an der Realschule zu St. Johann in Dan⸗ zig Dr. Theodor Bail ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Akademie der Künste. Bekanntmachun A““

Auf hohe Anordnung wird das der Verbindung für histo⸗ rische Kunst gehörige Bild, M. Luthers Einzug in Worms von G. Spangenberg, von Mittwoch, den 26. November bis incl. Mittwoch, den 10. Dezember, im Königlichen Akademie⸗Gebäude, Eingang Unter den Linden, dem kunstliebenden Publikum zur Anschauung dargeboten werden.

Berlin, am 24. November 1873.

Das Direktorium der Königlichen Akademie der Künste.

Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Baumeister Friedrich Röhner in Cassel ist als Königlicher Eisenbahn⸗Baumeister bei der Westfälischen Eisenbahn mit dem Wohnsitze zu Paderborn angestellt worden.

Der bisherige Baumeister Weinreich zu Stolpmünde ist zum Königlichen Wasserbaumeister ernannt und demselben eine Wasserbau⸗Inspektor⸗Stelle, unter Anweisung des Wohnsitzes zu Rügenwaldermünde, zur kommissarischen Verwaltung übertragen worden.

Dem John Darlington zu London ist unter dem

20. November 1873 ein Patent auf eine Steuerung des Treibeylinders an Gesteins⸗Bohr⸗ maschinen in der durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ gewiesenen Zusammensetzung

auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗

fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Das dem Maxemin Jouffret zu Lyon unter dem

8. August 1872 ertheilte Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Vorrichtung zum Vernieten der Rohre an Dampfkesseln, so⸗ weit dieselbe für neu und eigenthümlich erkannt ist, ohne Je⸗ manden in der Amvendung bekannter Theile zu beschränken

ist aufgehoben.

Aichtamtliches. Dentsches Neich.

Preußen. Berlin, 24. November. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten den Kronprinzen und die Kronprinzessin nebst Ihren Königlichen Hoheiten den Kronprinzlichen Kindern, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Carl, begleitet von den Prinzessinnen Töchtern Königlichen Hoheiten, und den General⸗Adjutanten Grafen von der Goltz.

Heute empfingen Se. Majestät den Besuch Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen und konferirten kurze Zeit mit dem Geheimen Kabinets⸗Rath von Wilmowski.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin reist nicht am 25. d. M., sondern am 29. d. M. nach Weimar. Die Kaiserin⸗Königin besichtigte in Cöln die Fortschritte des Dom⸗ baues, eine unter Allerhöchstihrem Protektorat stehende Vereins⸗ Schule, das Garnison⸗Lazareth und die „Flora“. Ihre Majestät beehrte das Konservatorium für Musik mit Allerhöchstihrer

——

Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin empfing gestern Mittags den Baumeister Jacobi aus Homburg.

Wie aus Stettin berichtet wird, trafen die Höchsten Herr⸗ schaften am Sonnabend Mittags 12 Uhr 45 Minuten daselbst ein und wurden, von der versammelten Volksmenge freudigst begrüßt, durch die Spitzen der Behörden und die Beamten des „Vulkan“ am Bahnhofe empfangen. Bahnhof, Stadt und Hafen waren mit Flaggen festlich geschmückt. Der Ablauf der Panzer⸗ fregatte „Preußen“, welche durch einen Taufspruch der Kronprinzessin eingeweihtwurde, fand Nachmittags 3 Uhr statt. Die Betheiligung des Publikums, welches die Höchsten Herrschaften mit enthusiastischen Zurufen empfing, war trotz des ungünstigen Wetters eine zahl⸗ reiche. Bei dem Diner brachte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz einen Toast auf die Marine aus. Die Abreise der Kronprinzlichen Familie erfolgte Abends 6 ½ Uhr. Die Straßen, welche die Höchsten Herrschaften passirten, waren festlich erleuchtet.

Die am 19. d. M. beendigten, von Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Pleß veranstalteten Jagden, an welchen Se. Kaiser⸗ liche und Königliche Hoheit der Kronprinz theilnahm, haben nach der „Schlef. Ztg.“ folgende Resultate ergeben: Das Ergebniß der Jagd in der Fasanerie am 18. war: 290 Fasanen, 2 Rehe, 156 Hasen, 4 Rebhühner, 1 Raubvogel und 1 Wiesel; hiervon erlegte der Kronprinz 33 Hasen, 182 Fasanen, die beiden Reh⸗ böcke und den Raubvogel. Bei der am 19. in den Fürstlichen Oberforsten bei Emanuelsseegen fortgesetzten Jagd wurden erlegt 1 Auerochs, 45 Sauen und 54 Stuüͤck Damwild. Während der drei Jagdtage vom 17. bis 19. d. M. wurden überhaupt ge⸗ schossen: 1 Auerochs von 16 Centner Gewicht, 45 Sauen, 54 Stück Damwild, 4 Rehböcke, 410 Fasanen, 315 Hasen, 33 Ka⸗ ninchen, 9 Rebhühner, 1 Fuchs, 2 Wiesel und 1 Raubvogel. Davon hat der Kronprinz erlegt: den Auerochsen, 15 starke Damschaufler, 3 Damthiere, 4 starke Sauen, 4 geringere Sauen, 2 Rehböcke, 117 Fasanen, 61 Hasen, 12 Kaninchen, 1 Fuchs

1““

und 1 Wiesel.

Gegenwart, dinirte bei dem Baron A. v. Oppenheim und be⸗ suchte den Feldmarschall von Herwarth in Bonn.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten Kronprinz und die Kronprinzessin kehrten am Sonnabend, den 22. d. M., Abends gegen 10 Uhr, mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen Wilhelm und Heinrich von Stettin, wohin Höchstdieselben Sich Vormittags zur Taufe des dort neu erbauten Panzerschiffes „Preußen“ be⸗ geben hatten, nach dem hiesigen Palais zurück, um von nun ab Höchstihren Winteraufenthalt hier zu nehmen. Die übrigen Kin⸗ der Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten waren Nachmit⸗ tags vom Neuen Palais hierher übergestedelt.

Gestern begab Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz Sich früh 7 ¾ Uhr nach dem Königlichen Schloß, machte daselbst Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Sachsen einen Besuch und geleitete Höchstdenselben um 8 ½ Uhr zum Anhalter Bahnhofe. Vormittags 10 Uhr wohnte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit dem Gottesdienste im Dom bei und begab Sich darauf zu Sr. Majestät dem Kaiser und König. Nachmittags 2 ½ Uhr statteten Beide Höchste Herrschaf⸗ ten mit den 5 ältesten Kindern Sr. Majestät dem Kaiser und König einen Besuch ab. Abends wohnte der Kronprinz der

der

Aufführung des Requiems von Mozart in der Sing⸗Akade⸗ mie bei.

Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr hielt heute eine Sitzung.

Bezüglich der über den Satz 1 hinaus zu erstattenden Kur⸗ ꝛc. Kosten hat sich das Bundes⸗ amt für das Heimathwesen in Sachen des Landarmen⸗ verbandes der Provinz Posen wider den Ortsarmenverband der Stadt Kosten in dem Erkenntnisse vom 3. November 1873, wie folgt, geäußert: 9

Der verklagte Landarmenverband ist wegen Erstattung von 4 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf. Arzneikosten, aufgewendet für den im Krankenhause zu Kosten an einem gastrisch⸗rheumatischen Fieber behandelten Land⸗ armen N. N., in Anspruch genommen, weigert sich aber, mehr als den bereits bezahlten Betrag der tarifmäßigen Pauschvergütung (1 Thlr⸗ 5 Sgr.) zu erstatten, und hat gegen das ihn zur Zahlung des R stes, sowie in die Kosten verurtheilende Erkenntniß der Posenschen Depu⸗ tation für das Heimathwesen fristzeitig Berufung eingelegt. Ver⸗ klagter ist der Ansicht, daß ven außerordentlichen Mehraufwendungen im Sinne des Vorbehalts unter Nr. 2. des Tarifs vom 21. August 1871 nur dann die Rede sein könne, wenn die den Pauschsatz über⸗ steigenden Ausgaben nicht durch das gewöhnliche Heilverfahre bedingt seien. Das Prädikat „außerordentliche müsse au die Art der Aufwendung, nicht auf die Höhe derfelbe bezogen werden, wenn es neben dem Prädikat „erheblich“ einen Sin haben solle. Das erste Erkenntniß war zu bestätigen. Der in dem

Tarife vom 21. August 1871 getroffenen Festsetzung des Pauschsatzes für ärztliche Behandlung und Heilmittel auf den Betrag von 1 Sg pro Tag liegt die Annahme zu Grunde, daß in gewöhnlichen Krank⸗ heitsfällen dieser Betrag den durchschnittlichen Aufwand des verpflegen⸗ den Armenverbandes deckt. Der Vorbehalt unter Nr. 2 des Tarifs, welcher in Fällen von Verwundung, schwerer oder ansteckender Krank- heit erhebliche Mehraufwendungen zur Erstattung zuläßt, bezweckt augenscheinlich, dem unterstützenden A rmenverbande die Berechnung des wirklichen Aufwandes an Stelle des Pauschsatzes in den Fällen offen zu halten, in welchen der letztere zur Deckung der Ausgaben erfahrungs⸗ mäßig nicht ausreicht. Wenn dabei von erheblichen außerordentlichen Mehraufwendungen die Rede ist, so erklärt sich dies aus dem Gegen⸗ satze zu den gewöhnlichen Aufwendungen in leichteren Fällen, für welche der Pauschsatz berechnet ist. Wäre die Auslegung des Verklagten die richtige, wonach nur Aufwendungen außergewöhnlicher Art bei Ver⸗ wundungen ꝛc. erstattbar sein sollen, so würden gerade diejenigen Aus⸗ gaben, welche in schweren Fällen den Gesammtaufwand über das durchschnittliche Maß hinaus steigern, nämlich die Ausgaben für sorg⸗ fältigere ärztliche Behandlung und Krankenwartung, sowie für Heil⸗ mittel von der vollständigen Erstattung ausgeschlossen ; nicht in der Absicht gelegen hat.

des preußischen Tarifs

sein, was gewiß

Nachdem in der Sitzung des neten am 22. d. M. nach Erledigung der vomn Abg. Dr. Windthorst (Meppen) eingebrachten Interpellation noch die Wahl des Abg. Hurtzig für den 27. hannoverschen Wahlbezirk ge⸗ prüft und dem Antrage der betreffenden Abtheilung gemäß be⸗ anstandet worden, wurde vor dem Eintritt in die erste Bera⸗ thung des Staatshaushalts⸗Etats für 1874 der vorgerückten Stunde wegen Abstand genommen, und diese Berathung für die heutige (7.) Sitzung bestimmt. Dieselbe wurde um 11 Uhr eröffnet, und waren am Ministertisch der Vice⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums Finanz⸗Minister Camphausen und die Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg, Dr. Leonhardt, Dr. Falk und Dr. Achenbach mit mehreren Kom⸗ missarien anwesend. Der Präsident v. Be migsen theilte zunächst

Hauses der Abgeord⸗