1873 / 279 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Nov 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Die auf Führung des Genossenschaftsregisters sich deß nn. werden 8* die Dauer des 8 schäftsjahres 1874 bei dem unterzeichneten Gerich von dem Stadtrichter Dr. und aus⸗ hülfsweise, sowie in Verhinderungsfällen, von dem Stadtgerichts⸗Kath Siegert unter Mitwir⸗ kung des Stadtgerichts⸗Sekretärs John be⸗ aebeitet. Die Eintragungen in das gedachte Register werden durch den Deutschen Neichs⸗ und resp. Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, sowie vie Breslauer, die Schlesische und die Breslauer MNorgen⸗Zeitung bekannt gemacht werden.

Breslau, den 15. November 1873.

Königliches Stadtgericht.

Bei dem unterzeichneten Kreisgericht werden für has Geschäftsjahr 1874 alle Bekanntmachungen, welche die Führung der Handels⸗ und Genossenschafts⸗ register betreffen, durch: 1) die Schlesische Zeitung, 2) die Breslauer Zeitung, 3) die Berliner Borfen⸗ zeitung, 9) den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, 5) dvas hiesige Kreis⸗ resp. Stadtblatt, veröffentlicht werden. Die Bearbeitung dieser 1 sich bezie⸗ henden Geschäfte sind dem Herrn reisrichter Ram⸗ poldt unter Mitwirkung des Sekretär Kühnemann und Bureau⸗Assistenten Vogt, Ersterer für den Monat Dezember cr. und Letzterer für das übrige Geschäfts⸗ jahr d. i. vom 1. Januar bis ult. November 1874 Abertragen worden. Creuzburg, den 15. November 1873. Königliches Kreisgericht.

ie auf Führung des Handels⸗ und Genossen⸗ ss Nisre 8* sich beziehenden Geschäfte werden in dem Geschäftsjahre vom 1. Dezember 1873 bis da⸗ hin 1874 durch den Kreisrichter Münch und den Aktuar Nelde bearbeitet. Die Veröffentlichun der Bekanntmachungen eerfolgt durch den Deut chen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung und das For⸗ ster Wochenblatt. Forst, den 14. November 1873.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Die im Artikel 14 des Handelsgesetzbuchs und im §. 2 der Instruktion vom 17. Dezember 1868 zum Besetz vom 4 Juli 1868 über die Erwerbs⸗ und Genossenschaften vorgeschriebenen Bekanntmachungen unseres Bezirks, mit Ausschluß des Bezirks der Ge⸗ richts⸗Deputation in Neurode, werden im Geschäfts⸗ ahre 1874 1. Dezember 1873 bis Ende Novem⸗ 2 1874 durch den Reichs⸗ und Staats⸗Au⸗ zeiger, die Schlesische Zeitung, die Breslauer Zei⸗ kung und die Berliner Börsenzeitung veröffentlicht werden. Zum Kommissarius zur Bearbeitung der auf die Führung der Handels⸗ und Genossenschafts⸗ register sich beziehenden Geschäfte unseres Bezirks, mit Ausschluß des Bezirks der Gerichts⸗Deputation in Neurode, für das Geschäftsjahr 1874, ist der Kreisgerichts⸗Rath Felscher unter Mitwirkung des Kanzleiraths Gersch ernannt.

Glatz, den 6. November 1873.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

In Gemäßheit des Art. 13 und 14 des Handels⸗ gesetzbuches wird hierdurch bekannt gemacht, daß für den Bereich des hiesigen Gerichts, ausschließlich des Bezirks der Gerichts⸗Deputation zu Schoenau, für das Jahr 1874 1) die Bearbeitung der auf die Füh⸗ rung sowohl der Handelsregister, als der Gevnossen⸗ schaßstare ister bezüglichen Geschäfte durch den Kreis⸗ geri ts⸗Kath Assig unter Mitwirkung des Kreis⸗ erichts⸗Sekretärs Boehm erfolgen, 2) die aus diesen

eschäften sich ergebenden öffentlichen Bekanntmachun⸗ gen durch: a. die Schlesische Zeitung, b. die Bres⸗ lauer Zeitung zu Breslau, c. die Berliner Börsen⸗

Königlichen n

Zeitung, d. den Staats⸗ und Reichs⸗Anzeiger zu Berlin zur öffentlichen Kenntniß gelangen werden.

Jauer, am 18. November 1873.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Mit der Bearbeilung der auf de Fücgrung der hiesigen Handelsregister bezüglichen Ges äfte ist für das Geschäftsjahr 1874 der Kreisrichter Kuhn unter Zuziehurg des Kanzlei⸗Direktor Kauffmann beauf⸗ ragt. Die betreffenden Bekanntmachungen werden durch Insertion in den Deutschen Reichs⸗ und Königlich u5 Staats⸗Anzeiger zu Berlin und in die Hartung'sche Zeitung in Königs⸗

Labiau, den 20. November 1873. Königliches Kreisgericht.

Für die Dauer des Geschäftsjahres 1874 werden die auf die Führung des Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregisters sich beziehenden Geschäfte bei dem unterzeichneten Gericht von dem Kreisgerichts⸗Rath Friemel unter Mitwirkung des Sekretärs Langer zun unserem Geschäftslokale Goldbergerstraße be⸗ arbeitet werden. Die Veröffentlichung der in das

andeleregister bewirkten Eintragungen wird durch

u Deutschen Reichs und Preußischen Staats⸗ Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, die Breslauer Zeitung und das hiesige Stadtblatt erfolgen. Liegnitz, den 15. November 1873. Königliches Kreisgericht.

Bei dem unterzeichneten Kreisgericht werden für das Geschäftsjahr 1874 die auf die Führung der ee und Genoss nschaftsregister sich beziehenden

eschäfte von dem Kreisgerichts⸗Direktor Hilse, wel⸗ chem für Verhinderungsfälle der Kreisrichter Schwab⸗ Hauer zum Stellvertreter bestellt ist, unter Mitwir⸗ kung des Aktuar Soika als Sekretär bearbeitet wer⸗ den. Die Veröffentlichung der Eintragungen in die

andels⸗ und Genossenschaftsregister wird durch die schlesische und Breslauer Zeitung, die Berliner

hberg erfolgen.

Börsenzeitung und den Deutschen Reichs⸗ und

Preußischen e erfolgen.

Lubliuitz, den 11. November 1873.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Im Jahre 1874 werden wir die Eintragungen in 88 Zesh. hofte 1) im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) in der Berliner Börsenzeitung, 3) in der Schlesischen Zei⸗ tung und 4) im hiesigen Stadtblatte und Eintra⸗

n Reichs und Preußischen Staats⸗Anzeiger, * SraJ zuise und 3) im hiesigen

sger in unser Genossenschaftsregister 1) im Deut⸗ Die auf die Führung

) in der chen

Stadtblatte veröffentlichen. Die S des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters sich be⸗ ziehenden Geschäfte bearbeitet Herr Kreisgerichts⸗ Rath Kaßner unter Mitwirkung des Herrn Kreis⸗ erichts⸗Sekretärs Rothe. Lueben, den 7. Novem⸗ ber 1873. Königliches Kreisgericht.

Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß 1) die nuf die hrbiern des Handels⸗ und Genossenschafts⸗ vegisters sich beziehenden Geschäfte im laufenden Ge⸗

schäftsjahre vom 1. Dezember 1873 bis dahiu 1874 bei dem unterzeichneten Kreisgericht durch den König⸗ lichen Kreisrichter e unter Mitwirkung des

1 athes Endtricht hierselbst wer⸗ den bearbeitet, 2) die in demselben Zeitraume in dem Handels⸗ und Genossenschaftsregister des hie⸗ sigen Koͤniglichen Kreisgerichts erfolgenden Eintra⸗ gungen durch das hiesige Kreisblatt, die Breslauer Zeitung, den Preußischen Staats⸗Anzeiger und durch den Berliner Börsen⸗Courier werden bekannt gemacht werden. Militsch, den 10. November 1873.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Die auf die Führung unseres Handels⸗ und Ge⸗ nossenschaftsregisters sich beziehenden 8 wer⸗ den in dem Geschäftsjahre 1874 von dem Kreisrichter Rimane unter Mitwirkung des Sekretärs Reche ver⸗ sehen werden. Die Veroͤfffentlichung der Eintra⸗ gungen wird durch den Deutschen Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger, den Anzeiger des Breslauer Re⸗ gierungs⸗Amtsblattes, die Schlesische und die Bres⸗ lauer Zeitung erfolgen. NReumarkt, den 15. No⸗ vember 1873. Königliches Kreisgericht.

In dem Geschäftsjahre 1874 werden die auf das Handels⸗ und das Genossenschaftsregister sich beziehenden Geschäfte bei dem unterzeich⸗ neten Gerichte durch den Herrn Kreisrichter Guttmann unter Mitwirkung des Herrn Kreis⸗ gerichts⸗Sekretärs Zeuner bearbeitet und die in jene Register erfolgten Eintragungen durch den Deut⸗ schen Reichs⸗ und den Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, sowie durch die Schlesische und die Breslauer Zeitung bekannt gemacht werden. Nimptsch, den 18. November 1873.

Köͤnigliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Zur Bearbeitung der auf die Führung der Han⸗ dels⸗ und resp. Genossenschaftsregister sich beziehenden Geschäfte sind für die Zeit vom 1. Dezember 1873 bis dahin 1874 1) als Richter der Herr Kreisrichter Dr. Uschner und als dessen Stellvertreter der Herr Kreis⸗ richter Deumling, 2) als Sekretär der Herr Kanz⸗ lei⸗Direktor Kroll und als dessen Stellvertreter der Herr Sekretär Labun ernannt worden. Die vorge⸗ schriebenen Bekanntmachungen werden: a. durch den öffentlichen Anzeiger des Oppelner Regierungs⸗Amts⸗ blattes, b. durch die Schlesische Zeitung in Breslau, c. durch die Breslauer Zeitung in Breslau, d. durch die Börsenzeitung in Berlin, e. durch den Deutschen Reichs⸗ und resp. Preußischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin erfolgen. Der ernannte Richter wird während den Amtsstunden im Terminszimmer Nr. 10 des hiesigen Gerichtsgebäudes die Erklärungen der betreffenden Interessenten aufnehmen, der ernannte Sekretär aber während den Amtsstunden im Bu⸗ reau I. anwesend sein. Die Einsassen aus dem Be⸗ zirk der Gerichts⸗Kommission zu Landsberg O./S. sind befugt, ihre betreffenden Erklärungen bei der Letzteren behufs Beförderung an das hiesige Kreis⸗ gericht abzugeben. öG O./S., den 20. No⸗ vember 1873. Königliches Kreisgericht. I. Ab⸗ theilung.

Die auf Führung des Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregisters bezüglichen Geschäfte werden im Ge⸗ schäftsjahre 1874 durch Herrn Kreisrichter Neu⸗ gebauer und Herrn Bureau⸗Assistenten Schwarzer und in Behinderungsfällen durch Herrn Kreisgerichts⸗ Rath Gerichts⸗Dirigenten Schwindt und Herrn Kreis⸗ gerichts⸗Sekretär⸗Rendanten Kettner bearbeitet. Die Bekanntmachung der Eintragungen in die bezeichneten Register erfolgt durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Schlesische Zeitung, die Breslauer Zeitung und die Berliner Börsen⸗Zeitung. Steinau a. O., den 15. No⸗ vember 1873. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

gez. Schwindt.

Für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 1873 bis 30. November 1874 fungiren als Beamte zur Führung der Handels⸗ und Genossenschaftsregister: als Richter: der Herr Kreisrichter Lindner, als Büreau⸗Beamter: der Herr Aktuar Rolf. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Eintragungen in die Register erfolgen: 1) durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) durch die Berliner Börsenzeitung, 3) durch das hiesige Kreisblatt oder statt dessen durch den allge⸗ meinen Anzeiger für die Grafschaft Mansfeld zu Mansfeld, wenn Eintragungen aus dem Mansfelder Gebirgskreise vorliegen. Eisleben, den 19. Novem⸗ ber 1873. Königliches Kreisgericht.

Die Eintragungen in die Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregister werden von uns im Jahre 1874 durch nachfolgende Blätter: a. den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. den Erfurter Allgemeinen Anzeiger, c. die Ber⸗ liner Börsenzeitung bekannt gemacht werden. Die auf die Führung jener Register sich beziehenden Geschäfte werden von dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Reichard unter Mitwirkung des Herrn Kanzlei⸗Direktor, Se⸗ kretär Hunßdorf bearbeitet werden.

Erfurt, den 11. November 1873.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Die auf die Führung des Handelsregisters und des Genossenschaftsregisters bezüglichen Geschäfte werden für das Jahr 1874 von dem Stadt⸗ und Kreisgerichts⸗ Rath Krüger unter Mitwirkung des Stadt⸗ und Kreisgerichts⸗Sekretärs Simon bearbeitet. Die Ein⸗ tragungen werden durch den Deutschen Reichs⸗ und aer eer. Staats⸗Anzeiger, die Magde⸗ burgische Zeitung und den hier erscheinenden Allge⸗ meinen Anzeiger für die Kreise Wolmirstedt und Neuhaldensleben, bekannt gemacht werden.

Wolmirstedt, den 13. November 1873.

Königliche Stadt⸗ und Kreisgerichts⸗Deputation.

Im Jahre 1874 werden die auf die Führung des Handels⸗ resp. Genossenschaftsregisters sich beziehen⸗ den Geschäfte bei dem unterzeichneten Kreisgericht von dem Kreisrichter Blochmann unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekretärs, Kanzlei⸗Direktors Haer⸗ ting bearbeitet und die vorkommenden Eintragungen durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, die Ber⸗ liner Börsenzeitung, die Halle'sche Zeitung (im Schwetzscke'schen Verlage), die Zeitzer Zeitung ver⸗ öffentlicht werden. Zeitz, den 17. November 1873.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Für das Jahr 1874 werden die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister des hiesigen Kreisgerichts in dem Oeffentlichen 8 eiger des Re⸗ gierungs⸗Amtsblatts, im Deutschen Reichs⸗ und

Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger und in der Kölnischen Volkszeitung bekannt gemacht werden. er das Jahr 1874 sind die auf die Führung des

andels⸗ und Genossenschaftsregisters bezüglichen Geschäfte dem Kreisrichter Westerburg und dem Bureau⸗Assistenten Rau übertragen. Brilon, den 14. November 1873. Königliches Kreisgericht.

Die Veröffentlichung der in das Handels⸗ und Ge⸗ nossenschaftsregister zu bewirkenden Eintragungen erfolgt Seitens des unterzeichneten Gerichts im Laufe des Geschäftsjahrs 1874 durch a. den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. die Berliner Börsenzeitung, *. den hier erscheinenden Westfälischen Anzeiger. Iie auf Führung des Han⸗ dels⸗ und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte sind für dasselbe Jahr dem Herrn Gerichts⸗ Assessor Fenner und dem Herrn Kreisgerichts⸗Sekre⸗ tär Löer übertragen worden. Hamm, 21. Novem⸗ ber 1873. Königliches Kreisgericht.

Für das Geschäftsjahr 1874 ist die Erledigung der auf die Führung des Handels⸗ und des Genossen⸗ schaftsregisters sich beziehenden Geschäfte dem Kreis⸗ richter Langsdorff als Richter und dem Kreisgerichts⸗ Sekretär Schulte als Sekretär übertragen. Die Ein tragungen in die hiesigen Register werden durch 1) den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ Anzeiger, 2) die Berliner Börsen⸗Zeitung, 3) die Essener Zeitung, 4) die hiesigen Märkischen Blätter veröffentlicht. Hattingen, den 10. November 1873.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Die auf die Führung des Handelsregisters und des Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte des unterzeichneten Gerichts wird für das Jahr 1874 der Herr Kreisgerichts⸗Rath Kulemann bearbeiten und der Herr Kanzlei⸗Direktor Agethen als Sekretär dabei mitwirken. Die Eintragungen in das Han⸗ delsregister und in das Genossenschaftsregister werden im Laufe des Jahres 1874 durch 1) die Kölnische Zeitung zu Cöln, 2) den Reichs⸗An⸗ zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗An⸗ zeiger zu Berlin, 3) das Herforder Kreisblatt ver⸗ öͤffentlich. Herford, den 15. November 1873.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Die im Laufe des Jahres 1874 erfolgenden Ein⸗ tragungen in unser Handelsregister und Genossen⸗ schaftsregister werden wir durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger zu Berlin, die Berliner Börsen⸗ zeitung zu Berlin und die Königsberger Hartungsche Zeitung bekannt machen. Die auf die Führung dieser Register sich beziehenden Geschäfte wird der Kreisgerichts⸗Rath Andrege unter Mitwirkung des Burcau⸗Assistent Schmorell bearbeiten. 8

Lyck, den 19. November 1873. .

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Für die Dauer des Jahres 1874 sollen die bei dem unterzeichneten Kreisgerichte vorkommenden Ein⸗ tragungen: a. in das Handelsregister, b. in das Genossenschaftsregister, durch Einrückung in den An⸗ zeiger zum Regierungs⸗Amtsblatte, den Reichs⸗ Anzeiger, das Minden⸗Lübbecker Kreisblatt, ver⸗ öffentlicht werden. Die auf Fuührung des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Ge⸗ schäfte werden während desselben Jahres von dem Kreisgerichts⸗Rath Seiler unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekretär, Rechnungs⸗Rath Sander be⸗ sorgt. Minden, den 15. November 1873.

Königliches Kreisgericht.

Die Eintragungen in unser Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregister werden für das Jahr 1874 im Deut⸗ schen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger zu Berlin, in dem An⸗ zeiger des Regierungs⸗Amtsblatts zu Arnsberg und in der Kölnischen Zeitung zu Cöln bekannt gemacht und die auf die Führung des Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregisters sich beziehenden Geschäfte von dem Kreisrichter Schelle unter Mitwirkung des Kanzlei⸗ Direktors Rath bearbeitet. Olpe, den 18. Novem⸗ ber 1873. Königliches Kreisgericht.

—öBög

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl..

13390]0 Konkurs⸗Eröffnung.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Robert Kroeße zu Wittstock ist am 22. November 1873, Vormittags 12 Uhr, der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Taß der Zahlungseinstellung

auf den 22. November 1873

festgesetzt. 1— 3

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Nathan Blumenthal, hierselbst wohnhaft, bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf

den 5. Dezember 1873, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 2, vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Loycke anberaum⸗ ten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Be⸗ stellung eines anderen einstweiligen Verwalters ab⸗ zugeben. 1

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschul⸗ den, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verab⸗ folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 22. Dezember 1873 einschließlich, dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen

echte, eben dahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberech⸗ tigte Gläubiger des Gemeinschuldners, haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur An⸗ zeige zu machen. 1

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 22. Dezember 1873 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, 5 nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver⸗ waltungspersonals

am 9. Januar 1874, Vormittags 10 Uhr,

in unserem Gerichtstokal, Terminszimmer Nr. 2, vor

dem genaunten Kommissar zu erscheinen diesee Ferne wird geeigneten d ver Verhandlung ü 8— vüne g r den Akkord ver⸗

Zugleich ist noch eine zweite Frist zur

bis zum 22. Februar 1874 sensch rgtlhens festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Fordernn⸗ gen ein Termin auf

den 21. März 1874, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 2 vor dem genannten Kommissar anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termin werden die sämmtllchen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Ge⸗ richtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Be⸗ vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Rasche, Rosenthal und

Wegner hier, sowie Hellhoff in Pritzwalk zu Sach⸗

waltern vorgeschlagen. Wittstock, den 22. November 1873. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

[333633 Bekanuntmachung.

Der Konkurs über das Vermögen des Kauf⸗ manns Friedrich Schulz hierselbst ist durch rechts⸗ kräftig bestätigten Akkord beendet.

Thorn, den 14. November 1873.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilun

18101⁄⁸ Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Bromberg, I. Abtheilung, den 23. November 1873.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Carl Fried⸗ rich Koslowski (Firma C. Koslowski) in Brom⸗ berg ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 17. Juni 1873 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Heinrich Maladinsky hier bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf

den 4. Dezember 1873, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 38, vor dem Kommissar Kreisgerichts⸗Rath Hempel an beraumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über Beibehaltung dieses Verwalters oder die Be⸗ stellung eines andern einstweiligen Verwalters, so⸗ wie darüber abzugeben, ob ein einstweiliger Verwal⸗ tungsrath zu bestellen und welche Personen in den⸗ selben zu berufen sind.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besfitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm Etwas ver⸗ schulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Be⸗ sitz der Gegenstände

bis zum 20. Dezember 1873 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An⸗ zeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer et⸗ waigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse ab⸗ zuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners ha⸗ ben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mö⸗ gen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür erlangten Vorrecht

bis zum 24. Dezember 1873 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver⸗ waltungspersonals auf

den 8. Januar 1874, Vormittags 11 Uhr, vor dem obengenannten Kommissar im Termins⸗ zimmer Nr. 38 zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten Falls mit der Verhandlung über den Akkord ver⸗ fahren werden. .

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts⸗ bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmel⸗ dung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz⸗Räthe Schöpke, Geßler, Rosen⸗ kranz, von Groddeck, und die Rechtsanwälte Haenschke, Janisch, Jöel, Kempner zu Sachwaltern vorge⸗ e¹“

[3400]

Der kaufmännische Konkurs über das Vermögen des Weinkaufmann Julius Maisan zu Haynau ist durch Schlußvertheilung beendet.

Goldberg, den 14. November 1873.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

IM. 1905] Edictal⸗Ladung.

Nachdem über das Vermögen des Kaufmanns und Trödlers Simon Weissner dahier das vorläufige Konkursverfahren eingeleitet worden ist, so wird zur summarischen Anmeldung der Forderungen zum Versuche der Güte und zur definitiven Wahl eines Kurators Termin auf den 3

19. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr,

Cont. Zeit, anberaumt. 1 1

Die in diesem Termine nicht erscheinenden Gläu⸗ biger, deren Forderungen nicht pfandrechtlich gesichert sind, werden an den Beschluß der Mehrheit über einen dem Kridar zu gewährenden Nachlaß und sämmtliche Gläubiger an den Beschluß der Mehr⸗ heit über eine dem Kridar etwa zu bewilligende Stundung für gebunden erklärt werden.

Zahlungen können in rechtsgültiger Weise nur an den vorläufig zum Kurator bestellten Privatsekretär Feige dahier geleistet werden.

Cassel, am 17. November 1873. a 797/11.

Abth. 4.

Königliches Amtsgericht I.

Reimerdes

Wien das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

die Bergisch⸗Märkische Genehmigung zur Anfertigung der

as Abonuement beträgt 1 Chlr. 1 für hag Bierteljahr. * Kusertionspreis für den⸗

=—V=V=VV

Ranm einer Uruckzeile 9 Kgr.

Berlin, Mittwoch,

—y

26. November, Abends.

K

1 r 1 1 Alle Post⸗Anstalten nes In⸗ und Auslandes Svee, 88 Bestellnng an; für Berlin außer den Postanstalten

auch die Expedition: Wilhelmstr. 32.

Se. Maje stät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kreisgerichts⸗Rath Schrader zu

Beide zu Buxtehude im Stader Geestkreise,

Starzeddel, Kreis Guben, Twist, Amts Meppen,

am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Baumeister Fridolin Kozaͤk in Prag den König⸗

lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Dekorationen zu er⸗

theilen, und zwar:

der Großoffizier⸗Insignien des Ordens der Königlich italienischen Krone:

dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Hahn, vortra⸗ genden Rath im Ministerium des Innern, dem Polizei⸗Präsi⸗ denten von Madai zu Berlin und dem Geheimen Kommerzien⸗

Rath Gerson von Bleichröder ebendaselbst; des Commandeurkreuzes desselben Ordens:

dem Ober⸗Bürgermeister Hobrecht zu Berlin und dem

Polizei⸗Präsidenten Engelcken zu Potsdam; des Offizierkreuzes desselben Ordens: dem Direktor des zoologischen Gartens in Berlin, Dr. Bodinus; des Ritterkreuzes desselben Ordens: den Polizei⸗ Hauptleuten Hoppe und von Zernicki zu Berlin, sowie dem Betriebs⸗Direktor der Berlin⸗Görlitzer Eisen⸗ bahn, Kessel zu Berlin, und dem Kaufmann Marcus wenstein zu Frankfurt a. M.; der Königlich bayerischen Ludwigs⸗Medaille (Abtheilung für Industrie): dem technischen Direktor der Waggonfabrik zu hafen, Rudolf Schmidt, und endlich des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens sfünfter Klasse: dem Kaufmann Joseph Zunz zu Frankfurt a. M.

Ludwigs⸗

Deutsches Reich.

Das 29. Stück des Gesetzblatts für Elsaß⸗Lothringen, wel⸗ ches heute ausgegeben wird, enthält unter: 8

Nr. 184 die Verordnung, betreffend die Oktroierhebung in der Stadt Straßburg im Bezirk Unter⸗Elsaß. Vom 17. No⸗ vember 1873; und unter

Nr. 185 die Verordnung, betreffend die tskautionen. Vom 22. November 1873. 1““

Berlin, den 26. November 1873.

Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Laudgerichts⸗Präsidenten Zweiffel in Saarbrücken den Charakter als Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath mit dem Range eines Rathes zweiter Klasse zu verleihen; 8 Den Regierungs⸗Rath Franz Alexander Wilhelm Julius Jordan zu Danzig zum Ober⸗Regierungs⸗Rath und Regierungs⸗Abtheilungs⸗Dirigenten ;

Die Stadtrichter Liba, Sethe, Schenck, Junghann, Bengeforth und von Salpius, genannt von Olden⸗ burg, hierselbst zu Stadtgerichts⸗Räthen; und Den unter Uebertragung der Funktion als Abtheilungs⸗ an das Kreisgericht in Sagan versetzten Kreisrichter

oseno in Guhrau zum Kreisgerichts⸗Rath zu ernennen; sowie

Dem Optiker und Mechaniker Simon Waldstein zu

Arbeiten. Der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Glberfeld ist für

6 Lippstadt, dem Pfarrer Kaiser zu Richrath, Kreis Solingen, dem Deposital⸗ und Gerichts⸗Kassen⸗Rendanten, Rechnungs⸗Rath Seelisch zu Mühlhausen in Thüringen, dem Forstkassen⸗Rendanten a. D. Geelhaar zu Allenstein, sowie dem Bürgermeister und Land⸗ schafts⸗Rath ESbert, und dem Senator und Fabrikanten Kähler, t den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Küster Gieseler zu dem Schullehrer Bölle zu Heseper⸗ 8 NM und dem ehemaligen Gerichtsscholzen Richter zu Heinzendorf im Kreise Wohlau das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Wirth und Restaurateur Heinrich Plötzgen zu Godesberg, Kreis Bonn, die Rettungs⸗Medaille

eine Eisenbahn vom Bahnhofe Bismarck der Emscherthalbahn resp. von Recklinghausen über Dorsten und Borken bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Zütphen ertheilt worden.

Vekannimn zentigen Staatsanlehen von 1,200,000 fl. d. d. Frankfurt a/M. ausgereicht werden. Lüneburg und Osnabrück bezogen werden.

Wer die Coupons durch eine dieser Kassen beziehen will

reichen.

pons wieder abzuliefern.

vinzialkassen unentgeltlich zu haben.

mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Coupons zu ersetzen.

Wiesbaden, den 19. November 1873. Der Regierungs⸗Präsident. von Wurmb.

Die neuen Coupons zu den vormals Herzoglich nassauischen 4 pro⸗ 1 . vol 26. Oktober 1853 Serie I. Nr. 1— 8 nebst Talons werden vom 1. Dezember d. J. ab bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in

Es können diese Coupons auch durch die Königlichen Regierungs⸗ Hauptkassen und die Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen zu Hannover,

8 0 3 2 hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzu⸗

Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung ver⸗ sehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Ausreichung der neuen Cou⸗

Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den genannten Pro⸗

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlan⸗ gung der neuen Coupons nur dann, wenn die alten Coupons⸗Anwei⸗ sungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an das Königliche Regierungs⸗Präsidium zu Wiesbaden

IMAAAk.K. Lb⸗.

In der hierauf folgenden Sitzung für Elsaß⸗Lothringische Angelegenheiten wurden Ausschußberichte erstattet über die Gesetz entwürfe, betreffend den Zwangsverkauf von Liegenschaften und betreffend außergerichtliche Theilungen und gerichtliche Verkäufe von Liegenschaften.

In der heutigen (9.) Sitzung des Hauses der Ab geordneten, der am Ministertisch der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg beiwohnte, wurde zuvörderst die Inter pellation des Abg. Dr. Virchow verlesen und von demselben motivirt. Sie lautet:

,„In der Sitzung vom 26. November 1869 hat die Königliche

Staatsregierung ihre Bereitwilligkeit ausgesprochen, folgendem Be⸗

schlusse des Abgeordnetenhauses zu entsprechen: die Königliche Staatsregierung aufzufordern, mit dem nächsten Etatsentwurfe dem Hause zugleich eine Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben sämmtlicher Provinzial⸗, Kommunal⸗ und Kreisver⸗ bände, Stadt⸗ und Landgemeinden, einschließlich der Kirchen⸗, Pfarr⸗, Schul⸗ und Armenverbände unter Scheidung der Einnahmen in solche aus Steuern und solche aus Grundeigenthum, Stiftungen und dergleichen vorlegen zu lassen.

„Deer Vertreter der Königlichen Staatsregierung machte nur den

einen Vorbehalt, daß die Vorlage vielleicht nicht bis zur nächsten

Etatsberathung fertig gestellt werden könnte.

Seitdem sind vier Jahre vergangen. Ich richte nunmehr die An⸗ frage an die Königliche Staatsregierung:

Sind die Vorarbeiten für die Aufstellung der geforderten Uebersicht so weit fortgeschritten, daß die Vorlage derselben bei der gegenwär⸗ tigen Etatsberathung erwartet werden darf?“

Der Minister des Innern erwiderte darauf, daß die Ueber⸗ sichten bezüglich der Provinzial⸗ und Kommunalverbände fertig seien, und daß er die Absicht gehabt habe, sie mit den Motiven zur Provinzialordnung vorzulegen. Die Uebersichten bez. der übrigen Verbände seien theils in der Ausarbeitung begriffen,

Aichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 26. November. Se. Majestät der Kaiser und König hatten heute Vormittag eine Besprechung mit dem Chef des Militärkabinets, General⸗Major von Allbedyll.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag die Meldung des Premier⸗Lieutenants der Reserve Grafen von Krockow⸗Wickerode e und empfing den Feldmarschall Freiherrn von Man⸗

Sr. Majestät dem Kaiser und Köni 6 Anlaß des Antwortschreibens an Beine Herescenh (beas. hrau⸗ weitere Dank⸗ und Zustimmungs⸗Adressen zugegangen: von 2047 Einwohnern der Stadt Duisburg, von 452 Be⸗ wohnern bez. Mitgliedern des Kriegervereins zu Hoch⸗Emme⸗ rich bei Homberg am Rhein, von dem Bürger⸗ und Gewerbe⸗ verein der Stadt Eschwege in Hessen, von dem Regierungs⸗ Präsidenten a. D. Grafen von Krassow und 19 anderen Evan⸗ gelischen aus den Kreisen Franzburg und Rügen, sowie von dem Stadtrath zu Reichenbach im Voigtlande.

Der Bundesrath hielt gestern unter dem Vorsitze des Staats⸗Ministers Delbrück die 48. Plenarsitzung. Es wurde Beschluß gefaßt: über die geschäftliche Behandlung a. der Ent⸗ würfe von Gesetzen über die Gerichtsverfassung im Deutschen Reiche für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen und über die Einführung dieses Gesetzes; b. der Vorlagen des Prä⸗ sidiums, betreffend die gewerbliche Freizügigkeit der Apotheker⸗ gehülfen innerhalb des Bundesgebiets; die anderweite Festsetzung des Porto für Vorschußbriefe; den am 30. September d. J. unterzeichneten Postvertrag mit Brasilien; die Auswahl von Bankhäusern zur Vermittelung der Wechsel⸗ ꝛc. Geschäfte für den Reichs⸗Invalidenfonds; c. eines Antrags Preußens, betreffend die Eintragung von Nachsteuer fixirter Brauereien in die statisti⸗ schen Nachweisungen; d. eines Berichts des Präsidenten des Disziplinarhofes über das Regulativ für die Geschäftsordnung bei den Disziplinarbehörden. 8 Es folgten Mittheilungen, betreffend die Ueberbringung des Reichskriegsschatzes und die portopflichtige Korrespondenz zwischen Behörden im Reichsgebiete einerseits, und in Oesterreich⸗Ungarn anderseits. b

Ausschußberichte wurden erstattet über: a. die Auslegung einer Bestimmung des Gesetzes über die Reichstagswahlen, b. die Berechnung der Ausfuhr⸗Vergütung für Spiritus in Fässern, c. die Verzollung der inneren Umschließungen einer Waare; d. die Aufstellung eines Nachtrags zum amtlichen Waarenver⸗ zeichnisse; e. die Quartal⸗Uebersichten über die in den freien Verkehr des Zollgebietes getretenen Waaren; f. das im kleinen Grenzverkehr frei zu lassende Minimum des Zollbetrages; g. den Antrag Braunschweigs, betreffend die Behandlung der Braun⸗ schweigischen Leihhaus⸗Kassenscheine im Sinne des Artikels 18. des Münzgesetzes; h. den Abschluß einer Uebereinkunft mit Bel⸗

Eisenbahn⸗Gesellschaft die nachgesuchte generellen Vorarbeiten für

gien wegen gegenseitiger Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Aktiengesellschaften. säsf 9 85 Endlich wurden mehrere Eingaben vorgelegt.

theils ihrer Natur nach sehr schwierig herzustellen, da beispiels

weise die Etats der Landgemeinden vollkommen neu zu schaffen

seien. Jedenfalls werde die Sache von Seiten des Ministers eifrig gefördert werden. An diese Interpellation schloß sich die erste Berathung des

Antrages des Abg. Dr. Windthorst (Meppen):

„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 8 dem nachstehenden Gesetze die verfassungsmäßige Zustimmung zu geben:

Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung der Artikel 70, 71, 72 und 115 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc.

verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer

Monarchie, was folgt:

„Die Artikel 70, 71, 72 und 115 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 sind aufgehoben.“ An die Stelle derselben treten folgende Bestimmungen: §. 1. Das Haus der Abgeordneten geht aus allgemeinen und direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor. §. 2. Wähler für dasselbe ist jeder Preuße, welcher das fünf und zwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat, in der Gemeinde, in welcher er seinen Wohnsitz hat. Jeder darf nur an Einem Orte wählen. s. 3. Für Personen des Soldatenstandes des Heeres und der

Marine ruht die Berechtigung zum Wählen so lange, als dieselben

sich 11““ 1 §. 4. Von der Berechtigung zum Wählen sind ausgeschlossen: 8

sonen, welche unter Vormundschaft oder Karul 2) -e 9) 8

deren Vermögen Konkurs⸗ oder Fallitzustand gerichtlich eröffnet worden

ist, und zwar während der Dauer dieses Konkurs⸗ oder Fallitverfahrens

3) Personen, welche eine Armenunterstützung aus öffentlichen oder Ge⸗

meindemitteln beziehen, oder im letzten der Wahl vorhergegangenen

Jahre bezogen haben, 4) Personen, denen in Folge rechtskräfticen Er⸗

kenntnisses der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte entzogen ist

für die Zeit der Entziehung, sofern sie nicht in diese Rechte wieder eingesetzt sind. Ist der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte wegen politischer Vergehen oder Verbrechen entzogen, so tritt die Berechtigun

sm Wählen wieder ein, sobald die außerdem erkannte Strafe bone

treckt, oder Begnadigung erlassen ist. §. 5. Wählbar zum Abgeordneten ist jeder Preuße, welch t b un is e her das fünf und zwanzigste Lebensjahr zurückgelegt und uhe. preußischen vienn hchet he. einem Jahre angehört hat, sofern er nicht dur ie Bestimmungen in dem §. 4 von der Bere ti Wählen 1“ ist. ctigung zum §. 6. Das Nähere über die Ausführung der Wahlen bestit das Wahlgesetz. 8 Nles Fette §. 7. Für die Dauer der gegenwärtigen Legislaturperiode fin noch die bisherigen Wahlbestimmungen Anwendung. veriode . Urkundlich ꝛc. 8 II. gleichzeitig an die Königliche Staatsregi den 2 gleichze G nigliche Staatsregierung den Antra richten, schleunigst den Entwurf des im §. 6 des vorstehenden Geseth⸗ entwurfes vorgesehenen Wahlgesetzes vorzulegen.“ Nachdem der Antrag durch den Abg. Dr. Windthorst mo⸗ tivirt worden, knüpfte sich an ihn eine sehr eingehende Diskussion zu der sich sechszehn Redner zum Wort meldeten, darunter vier für den Antrag. Bei Schluß des Blatts hatte der Abg. Dr. Lasker das Wort gegen den Antrag. 8

Bayern. München, 24. November. Der Mors der Staatsregierung, aus dem Antheil Fagere französischen Kriegskosten⸗Entschädigung 9 Millionen Gulden zur Deckung des Bedarfs für die Einziehung der un⸗ verzinslichen Kassen⸗Anweisungen bereit zu halten und bei der Königlichen Bank zinsbar anzulegen, wird, nach der „Allg. Ztg. * damit motivirt: daß es nach Art. 18 des Reichsmünzgesetzes vom 9. Juli d. J. Bayern obliege, seine unverzinslichen Kassen⸗ Anweisungen von 21 Millionen Gulden bis spätestens 1. Januar 1876 einzulösen und hiermit im Jahr 1875 zu beginnen. Nach