Domänenvorwerken ergriffenen Maßregeln, die Staatsregierung zu
rken 3,708,561 Thlr. und von anderen Domänen⸗
mãnen⸗Vorwe Mühlen und Fischereien 1,580,546 Thlr.) an und
Grundstücken,
8 Haus wolle beschließen: Unter Bezug auf die Mittheilungen des Finan Ministers in der Sitzung vom 24. November 1875, nach welcher in Neuvorpommern die Bildung kleinerer bäͤuerlichen Besitzungen aus den Deomänengrundstücken bereits in Erwägung gezogen ist, und auf die weiteren Mittheilungen der Staatsregierung über die in ein⸗ zelnen Fällen zur Herstellung besserer Häuslingswohnungen auf den
auf dem beschrittenen Wege weiter zu gehen und bei der Verwaltung der Domänengrundstücke auch die allgemeinen wirthschaft⸗ lichen Interessen grundsätzlich zu berücksichtigen, und dabei schon jetzt der Staatsregierung zu empfehlen, thunlichst auf die Bildung kleinerer und größerer bäuerlicher Stellen (Abgeordneter Neumann bean⸗ tragt an dieser Stelle einzuschalten: nebst einer den Verhält⸗ nissen entsprechenden Anzahl Eigenkäthnerstellen) aus den Domänenländereien, wo die wirthschaftlichen und lokalen Verhältnisse dies rathsam erscheinen lassen, Bedacht zu nehmen, insbesondere in den geeigneten Fällen statt zu einer Verpachtung des Domänenguts im Ganzen zu schreiten, dasselbe oder Theile desselben den vorhandenen Stellen oder sonstigen Einwohnern angrenzender Ortschaften in einzel⸗ nen Parzellen, jedoch unter Beobachtung der sonst bei Dispositionen über Grundeigenthum geltenden Grundsätze, eigenthümlich bezw. pacht⸗ weise zu überlassen, dagegen von der Zerschlagung größerer Komplexe behufs Anlage von neuen Kolonien kleinerer Eigenthümer und Arbeiter in der Regel abzusehen, endlich die Herstellung besserer eigener Woh⸗ nungen für die Häuslinge auf den Domänenvorwerken, sei es durch eigenen Bau neuer Wohnhäuser oder durch Unterstützung baulustiger Arbeiter kräftig zu beförderr. Ferner haben die Kommissarien zu Titel 15 der Ausgaben (sinsen von Passiv⸗Kapitalien) beantragt: Die Staatsregierung zu ersuchen, die Drainirung verpachteter Domänengrundstücke thunlichst zu fördern und insbesondere eine Er⸗ mäßigung der Amortisationsraten für die den Pächtern behufs der Drainirung ertheilten Vorschüsse in Erwägung zu ziehen. 1 Der erste Antrag gab den Abgg. Miquel, Dr. Löwe, Hundt v. Hafften, v. Benda, Graf Königsdorff und Wagner (Stral⸗ sund) Anlaß, eine von Staatswegen erleichterte Erwerbung von kleinem Grundbesitz als hauptsächliches Schutzmittel gegen die in den östlichen Provinzen zunehmende Auswanderung und zur Ausfüllung der breiten Lücke zwischen großem Grundbesitz und ländlichem Proletariat zu empfehlen. Der Vice⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Camphausen, wider⸗ sprach der Tendenz des Antrages um so weniger, als er in demselben nur eine Anerkennung der von der Domänen⸗ verwaltung befolgten Grundsätze finden konnte und ihn als einen Sporn bezeichnete, auf dem betretenen Wege voran⸗ zugehen. Aber er warnte davor, an die Erfüllung der Auffor⸗ derung, die der Antrag stellt, allzugroße Hoffnungen zu tnüpfen und bei den Klagen über die Abnahme der Be⸗ völkerung in den vorzugsweise Ackerbau treibenden Theilen einzelner Provinzen, das faktisch vorhandene Gesetz der Be⸗ wegung in der Bevölkerung zu übersehen, das für die industriereichen Gegenden günstiger sei. In Bezug auf den zweiten Antrag führten der Finanz⸗Minister und sein Kommissar, Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Drechsler, aus, daß die Be⸗ dingungen, unter denen den Pächtern Vorschüsse zur Drainirung seit 1868 gewährt werden, von Sachverständigen nicht zu hart befunden seien, wenngleich die Pächter sich häufig noch günstigere Bedingungen wünschen würden. Auch dieser Antrag wurde an die Agrar⸗Kommission verwiesen, die Sitzung um 4 ½ Uhr ge⸗ schlossen und die nächste auf Sonnabend 11 Uhr angesetzt.
— Se. Durchlaucht der Fürst zu Carolath⸗Beu⸗ then ist gestern Abend aus Carolath hier angekommen und im Hotel Royal abgestiegen.
— Heute früh rückte ein Detachement des Eisenbahn⸗ Bataillons in der Stärke von 1 Offtzier, 2 Unteroffizieren und 16 Mann zur Ausführung von Dynamit⸗Sprengarbeiten auf der im Bau begriffenen Bahnstrecke Görlitz⸗Zittau auf drei bis vier Wochen nach Hirschfelde im Königreich Sachsen ab.
— S. M. S. „Arcona“ ist am 21. November in Funchal auf Madeira angekommen und beabsichtigte am 23. desselben Monats nach Rio de Janeiro in See zu gehen. An Bord
Alles wohl.
Breslau, 4. Dezember. (W. T. B.) Die Stadtver⸗ ordneten⸗Versammlung hat die Vorlage des Magistrats betreffs Aufnahme einer städtischen Anleihe bei dem Reichs⸗ Invalidenfonds angenommen.
Görlitz, 4. Dezember. Der Kommunal⸗Landtag der preußischen Oberlausitz hat in seiner gestrigen Sitzung die Angelegenheiten des Emeritenfonds für evangelische Geistliche, der in erfreulichem Fortschritt ist, und der Feuer⸗Sozietät, die, sowohl was die Immobiliar⸗ als was die Mobiliarversicherung betrifft, in immer günstigerer Weise sich entwickelt, berathen, und alle das laufende Geschäft betreffenden Anträge der betreffenden
Direktion genehmigt. Aus dem ferner erstatteten Bericht der Direktion der Sparkasse hat der Landtag mit Genugthuung das erfreuliche Anwachsen dieser Kasse entnommen, die seit Beginn des Jahres 1872 bis zum 1. November 1873 um 1,099,940 Thlr. gewachsen ist. Den Gesuchen einiger Städte der Ober⸗ lausitz um Subvention bei Uebernahme der Kosten der Polizei⸗ Verwaltung konnte der Landtag nicht willfahren, da ihm für diesen Zweck keinerlei Fonds zur Disposition stehen, und vertagte auch die Beschlußfassung über eine in Anregung gebrachte Unter⸗ stützung der Kreise, welche Theile der Görlitz⸗Spremberger Chaussee zur Unterhaltung übernehmen wollen.
Bayern. München, 3. Dezember. Nach dem im Staats⸗ rathe über den Vermögensstand des Militär⸗Wittwen⸗ und Waisen⸗, sowie des Invaliden⸗ und des milden Stif⸗ tungs⸗Fonds für die Jahre 1870 und 1871 erstatteten Vor⸗ trag betrug am Schlusse des Jahres 1871 das Vermögen: 6,088,773 Fl. 29 ¾ Kr., hiervon treffen auf den Militär⸗ Wittwen⸗ und Waisenfond: 4,098,572 Fl. 39 ¾ Kr., den Inva⸗ lidenfond 1,833,063 Fl. 1 Kr., auf den Militär⸗ milden Stif⸗ tungsfond: 157,137 Fl. 40 Kr.
— 4. Dezember. (W. T. B.) In der Kammer der Reichsräthe stand heute der Herz⸗Völksche Antrag, be⸗ treffend die Erweiterung der Reichs⸗Kompetenz zur Berathung. Der Referent Neumayr führte aus, daß es sich zunächst um die Frage handle, ob der Antrag als Initiativ⸗ Antrag zu betrachten sei. Die Deputirten Harleß, Bomhard, Niethammer und Prinz Ludwig sprachen sich hierfür aus, wäh⸗ rend Haubenschmidt und Hohenlohe sich dagegen erklärten. Letz⸗
ersuchen:
regierung immerhin in wichtigen Fragen, welche bei dem Bundes⸗ rathe zur Berathung kommen sollen, die moralische Verpflichtung fühle, die Meinung des Landtages zu vernehmen. Der Antrag des Ausschusses, nach welchem der Herz⸗Völksche Antrag als Initiativantrag zu behandeln und wonach für denselben also eine Zweidrittel⸗Majorität erforderlich ist, wurde hierauf mit 27 gegen 15 Stimmen angenommen. Es folgte sodann die Debatte über die Materie des von dem Ausschusse modifizirten Völkschen An⸗ trages. Der Justiz⸗Minister erklärte sich mit dem Antrag des Ausschusses durchaus einverstanden und gab zugleich die Ver⸗ sicherung, daß er bei dem Bundesrathe die Erhaltung der höch⸗ sten Gerichtsinstanz in Bayern dringend anstreben werde. Der Antrag des Ausschusses wurde schließlich mit 27 gegen 15 Stimmen angenommen, ist demnach als formell abgelehnt zu betrachten, da derselbe die nothwendige Zweidrittel⸗Majorität nicht er⸗
halten hat.
Württemberg. Stuttgart, 4. Dezember. (W. T. B.) In der Sitzung der Zweiten Kammer machte der Minister v. Mittnacht die Mittheilung, daß das Ministerium beabsichtige, demnächst bei dem Könige die Zustimmung Württembergs im Bundesrathe zu dem Laskerschen Antrage wegen Erweiterung der Reichskompetenz zu beantragen. Er werde sich be⸗ streben, der auf gewissen Gebieten wünschenswerthen Freiheit der eigenartigen Rechtsbildung Beachtung zu verschaffen.
Baden. Karlsruhe, 3. Dezember. Zur Feier des Geburtsfestes der Großherzogin haben heute das Rath⸗ haus und andere öffentliche Gebäude Flaggenschmuck angelegt. Gestern, am Vorabend des Festes, fand ein von den Kapellen der hiesigen Garnison ausgeführter Zapfenstreich statt. Heute Abend wird die Wagnersche Oper „Die Meistersinger“ bei fest⸗ lich beleuchtetem Hause aufgeführt.
— In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde die Interpellation des Abgeordneten v. Buß und Genossen wegen der staatlichen Anerkennung des altkatholischen Bischofs Reinkens von dem genannten Abgeordneten aus⸗ führlich begründet, worauf Staats⸗Minister Dr. Jolly die beiden Fragen nach den gesetzlichen Voraussetzungen dieser Anerkennung und ihrer rechtlichen Folge — die erste Frage nach der That⸗ sache selbst war in Folge der inzwischen im „Staats⸗Anzeiger“ erschienenen Publikation zurückgenommen worden — in folgender Weise beantwortete:
„Die erste Frage, die jetzt an mich gestellt ist, lautet: Auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmungen ist die Anerkennung des Dr. Reinkens als katholischer Bischof erfolgt? 8
Die Herren wissen so gut, wie ich, daß z. Z. in unserm Lande ein bestimmtes Gesetz über die Stellung der Altkatholiken nicht vor⸗ handen ist; möglicher Weise werden die Thatsachen dahin führen, daß solche Gesetze erlassen werden, z. Z. sind keine vorhanden. Die Sache verhält sich vielmehr so: In der katholischen Kirche macht sich von Tag zu Tag eine weiter und tiefer gehende Spaltung geltend. Nun kann es mir, als dem Vertreter der Staats⸗ regierung, nicht zukommen, über die innere Bedeutung dieser Spaltung, über Werth oder Unwerth der einen oder andern Anschauung irgendwie zu entscheiden; meines Amtes ist es nur, dafür Sorge zu tragen, daß jedem Theile sein Recht zu Theil wird. Die Ursache der Spaltung, welche innerhalb der großen katholischen Kirche sich vor unsern Augen zu vollziehen im Begriffe ist, liegt aber in den Be⸗ schlüssen des vatikanischen Konzils über die päpstliche Unfehlbarkeit. Es ist nun an sich unzweifelhaft, auch auf dem vorigen Landtage nach eingehenden Erörterungen von der großen Majorität dieses Hauses in Uebereinstimmung mit der Großherzoglichen Regierung anerkannt worden, daß die auf dem vatikanischen Konzil gefaßten Beschlüsse über die päpstliche Unfehlbarkeit in unserm Lande irgend welche recht⸗ liche Bedeutung nicht beanspruchen können. Die nothwendige Kon⸗ sequenz daraus ist die, daß diejenigen Katholiken, welche das Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit nicht anerkennen, rechtlich nach wie vor als Katholiken zu betrachten sind. Daraus ergiebt sich dann die natürliche Konsequenz für die Regierung, daß wir uns für verpflichtet erachten, diesen Katholiken in ihrer Nothlage die Möglichkeit zu gewähren, eine ihrem religiösen Bedürfniß, ihrem reli⸗ giösen Gewissen entsprechende kirchliche Organisation herzustellen. Es stehen innerhalb der katholischen Kirche zwei Ansichten sich gegenüber, die sich gegenseitig für häretisch erklären. Wir enthalten uns, darüber eine Entscheidung zu treffen; es haben aber diejenigen, welche das Dogma der Unfehlbarkeit verwerfen, in unseren Augen nach den Ge⸗ setzen des Landes nicht aufgehört, Katholiken zu sein, wir fühlen uns deshalb ihnen gegenüber verpflichtet, das Gleiche zu gewähren, was den andern gewährt ist: die Möglichkeit einer kirchlichen Organisation, wie ihr religiöses Bedürfniß und ihr Gewissen es ihnen vorsehreibt.
Das ist die Beantwortung der ersten Frage. Die andere Frage lautet: Welche rechtliche Bedeutung wird die Regierung diesee Aner⸗ kennung beilegen?
Wir legen ihr die Bedeutung bei, daß Hr. Dr. Reinkens katho⸗ lischer Bischof in Baden ist mit all den Rechten, die einem katho⸗ lischen Bischof zustehen. Wir haben uns, nachdem er den Eid abge⸗ legt hat, bereits mündlich mit ihm über die weitere Geschäftsbehand⸗ lung verständigt und stehen im Begriff, einen schriftlichen Verkehr mit ihm zu organisiren; er wird nach der von ihm selbst aufgestellten Formel all die Rechte haben, die einem katholischen Bischof nach dem kanonischen Recht zukommen, wie dieses bis zum 18. Juli 1870 aus⸗ gebildet und soweit es im Lande staatlich anerkannt war. Wir wer⸗ den also z. B., wenn es sich um Besetzungen von Pfarreien handelt, mit dem Hrn. Bischof Reinkens ebenso ins Benehmen treten, wie wir dies bei Besetzung sogenannter neukatholischer Pfarreien bisher mit dem Herrn Erzbisthumsverweser in Freiburg gethan haben und künftig thun werden. Wir werden mit ihm zusammenwirken, wenn es sich um die Errichtung ein w neuen Pfarrei handelt u. s. w. Alle diese einzelnen Rechte hier speziell zu erörtern, dazu scheint mir kein Grund zu sein. Ich meine, die Herren Interpellanten können sich mit der allgemeinen Antwort beruhigen. Herr Bischof Reinkens wird all die Rechte ausüben, wie sie einem katholischen Bischof zustehen. Er wird aber selbstverständlich diese Rechte nur hinsichtlich der sogenannten Altkatholiken haben, er beansprucht sie auch nur in Beziehung auf diese, und die Bezichungen des Herrn Erzbisthumsverwesers zu den sogenannten Neukatholiken bleiben davon pöllig unberührt.“
Hessen. Darmstadt, 4. Dezember. Das gestern aus⸗ gegebene Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 46 enthält das Finanzgesetz für die Jahre 1873, 1874 und 1875.
Mecklenburg. Schwerin, 4. Dezember. In Veran⸗ lassung der feierlichen Grundsteinlegung zum Kriegerdenkmal fand in der Waffenhalle des Großherzoglichen Schlosses eine größere Tafel statt, wozu außer den höheren Militärpersonen auch die dazu erschienenen Deputationen der verschiedenen Trup⸗ pentheile Einladungen erhalten hatten. Se. Königliche Hoheit der Großherzog verlas dabei, wie die „Mecklenb. Anz.“ mitthei⸗ len, das nachfolgende, auf diese Feier be⸗zügliche Telegramm Sr. Majestät des Kaisers:
„Ich nehme den aufrichtigsten Theil an der Feier des heutigen Tages, die Du mir eben anzeigst. Deine Truppen haben aus dem
terer führte aus, daß der Herz⸗Völk’'sche Antrag keine Aenderung der bayerischen Verfassung bezwecke und daher nicht den Cha⸗ rakter eines Initiativ⸗Antrages an sich trage, weshalb die einfache Stimmenmehrheit zur Beschlußfassung über den⸗ selben genüge. Der Antrag bedeute nur eine moralische Unterstützung, ein Vertrauensvotum für die Regie⸗ rung. Der Minister⸗Präsident erklärte, daß die Staats⸗
glorreichen Kriege einen so ruhmreichen Namen heimgebracht, daß das Denkmal für die gefallenen Braven zugleich ein Denkmal der Groß⸗ thaten für Deine Truppen sein wird.“
Se. Königliche Hoheit der Großherzog brachte hierauf ein
herzog aus. Beide Toaste wurden von den Anwesenden mit be⸗
geisterten Hochrufen begleitet.
Sternberg, 1. Dezember. In einem Reskript vom 27. November an den Landtag erklärt sich die schwerinsche Regie⸗ rung bereit, für das Etatsjahr 1873 — 74 von dem Aversum von 177,640 Thlr. zu den Matrikularbeiträgen mindestens 50,000 Thlr. schwinden zu lassen, da sich die ꝛc. Beiträge für Mecklenburg⸗Schwerin auf ca. 212,200 Thlr. abgemindert hätten. Die Stände erklärten sich einverstanden und gaben das Reskript an das Finanz⸗Komite. — Ein zweites schwerinsches Reskript betrifft die Besteuerung des Gewerbes im Umherziehen. Es handelt sich um einige Abminderungen. Das Reskript wurde an das Polizei⸗Komite gegeben. Landr. v. Rieben brachte dabei in Anregung, die Hundefuhrwerke zu verbieten. — Der ständische Deputirte bei der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn, Hofrath Flörko⸗Grabow, berichtete über das Betriebs⸗ jahr 1872, welches sehr günstig war und eine Gehaltsverbesse⸗ rung der Beamten erlaubte. Zu der Verbindungsbahn in Ber⸗ lin will die Direktion 1 Million geben, vorbehaltlich der Geneh⸗ migung von Seiten der Generalversammlung. — Die Propo⸗ sition der Stände, für die von Mölln über Waren, Parchim und Grabow nach Dömitz zu erbauende Eisenbahn die Landes⸗ hülfen zu bewilligen, hat die Genehmigung der schwerinschen Regierung gefunden, im Falle mit dem Bau vor Ablauf des Jahres 1874 begonnen wird. Die Stände genehmigten diese Beschränkung. — Der Engere Ausschuß zeigte endlich an, daß er die ständische Zustimmung zur Anwendung des Expropria⸗ tionsgesetzes zu dem Bau der Eisenbahn von Neustrelitz über Waren nach Rostock und zu der Pferdebahn von Rostock⸗ nach dem Heiligendamm erklärt habe.
Anhalt. Dessau, 2. Dezember. Gestern Vormittag wurde im Auftrage des Herzogs der Landtag durch den Land⸗ tagskommissar, Staats⸗Minister Dr. von Larisch eröffnet und die landesherrliche Botschaft von der Versammlung durch ein drei⸗ maliges Hoch auf den Herzog und das Herzogliche Haus begrüßt. Der Eröffnungsrede zufolge werden die Regierungsvorlagen, welche dem Landtage in dieser Düät zur verfassungsmäßigen Be⸗ rathung zugehen werden, minder zahlreich und wichtig sein, als in frühern Diäten. Zur Vorlage werden außer dem Entwurfe zu den Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr 1874 u. A. gelangen: Ein Entwurf zu einem neuen Erbschaftssteuer⸗Gesetz in engem Anschluß an die betreffende neueste preußische Gesetzgebung; der Ent⸗ wurf eines Gesetzes, durch welches die bisherige anhalt⸗dessau⸗ cöthensche Gesetzgebung über die Stempelgebühr mit einigen der preußischen Gesetzgebung konformirten Befreiungen und Erleich⸗ terungen auch auf den anhalt⸗bernburgischen Landestheil ausge⸗ dehnt werden soll; ein Gesetzentwurf, betreffend die Einstellung der nach dem Reichs⸗Strafgesetz der kriminalrechtlichen Straf⸗ gewalt nicht unterfallenden strafbaren oder sonst als sittlich verwahrlost zu erachtenden Kinder unter 12 Jahren in eine Er⸗ ziehungs⸗ und Besserungsanstalt; ein Gesetzentwurf, betreffend die Ausdehnung der Gültigkeit der anhalt⸗dessau⸗cöthenschen Gesetzge⸗ bung über die Außercourssetzung und Wiederincourssetzung von Werthpapieren auf den bernburger Landestheil u. s. w.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg. 3. Dezember.
Der Herzog ist heute von den Jagden im Elsaß wieder hierher zurückgekehrt. Reuß. Greiz, 3. Dezember. In der heutigen Land⸗ tagssitzung wurde der Entwurf eines Gesetzes wegen Auf⸗ nahme einer neuen Staatsanleihe genehmigt. Diese Anleihe hat die successive Umwandlung der 5prozentigen Staatsschuld in eine 4rprozentige zum Zweck, und wird das zu dieser Finanz⸗ Operation erforderliche Kapital zum größten Theile von der Verwaltung des Reichsinvalidenfonds und zwar unter günstigen Bedingungen hinsichtlich der Tilgung dargeliehen werden.
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 3. Dezember. Das aus Anlaß des Regierungs⸗Jubiläums in der „Wiener Zeitung“ veröffentlichte Handschreiben des Kaisers hat folgenden Wortlaut:
„Lieber Fürst Auersperg! Der fünfundzwanzigste Jahrestag Meiner Thronbesteigung ist in allen Theilen Meines Reiches in ein⸗ müthiger und erhebender Weise gefeiert worden.
Mit freudiger Genugthunng und tief empfundenem Danke habe Ich die erneuten Versicherungen unverbrüchlicher Treue und die Glück⸗ wünsche entgegengenommen, welche Mir aus diesem Anlasse von beiden Häusern des Reichsrathes, von Landes⸗ und Gemeindevertretungen, von Korporationen, Vereinen und einzelnen Personen, schriftlich, mündlich und telegraphisch dargebracht wurden.
Mitt Freuden habe Ich wahrgenommen, wie Jung und Alt in Stadt und Land, wie alle Stände und Berufskreise sich in gleich herzlicher Weise an den überall veranstalteten Festlichkeiten dieses Tages betheiligt haben.
Mit ganz besonderer Befriedigung hat es Mich erfüllt, daß eine „Aeußerung Meines Wunsches genügte, um einen wahrhaft rührenden Wetteifer in der Bethätigung des edelsten Wohlthätigkeitssinnes her⸗ vorzurufen, Thränen der Armuth zu trocknen und bedrängten Kreisen Hülfe zu bringen.
Eine lange Reihe sinniger Widmungen und großartiger Stiftun⸗ gen aller Art, die hinfort Meinen Namen führen sollen, wird neue Quellen des Segens für die Zukunft erschließen und die Erinnerung des eben gefeierten Gedenktages im Herzen der Bevölkerung lebendig erhalten.
Die Liebe Meiner Völker, spricht, und Erinnerungen Meiner Ahnen als kostbarstes Kleinod überkommen, —
Ich habe sie in den ereignißreichen fünfundzwanzig Regierung in Glück und
die sich in diesen Kundgebungen aus⸗
1 Unglück gleich bewährt gefunden und bin ge⸗ wiß, daß sie Mir und Meinem Hause auch in kommenden Tagen zur
Seite stehen wird. 8 Ich preise Mich glücklich, in dieser Liebe und Treue den schönsten
Lohn Meiner Regentensorge, Meiner stets auf die Wohlfahrt aller Meiner Völker gerichteten Bestrebungen zu finden; und Ich spreche hierfür mit bewegtem Herzen Allen insg dere Meinen Dank und Meine vollste Anerkennung aus. Ich beauftrage Sie, dies öffentlich bekannt zu geben. Wien, 3. Dezember 1873. 8 Franz Joseph m. p.“
— Die Kaiserin ist heut Vormittag nach Gödollö ab⸗
— 4. Dezember. Die Abreise des Kaisers nach Gödöllö
ist auf heute Abend festgesetzt. .
— Im Herrenhause wurde der Gesetzentwurf über Forterhebung der seitherigen Steuern ohne Debatte in dritter Lesung genehmigt. Berathung der Gesetzvorlage über die Hülfsanleihe. Kommissionsentwurf traten in der Generaldebatte und v. Plener ein. Der Erstere betonte, daß die Börse eine Nothwendigkeit, und daß eine gedeihliche Wirksamkeit derselber im Interesse des Staatskredits anzustreben sei, weshalb e auch die Belehnung solider Werthpapiere befürworten müsse
Darauf begann die
Hoch auf das Wohl Sr. Majestät des Kaisers und der General
von Kottwitz ein Hoch auf Se Königliche Hoheit den Groß⸗
kräftigen Kaufleuten ausgehe und nach
ggestellten Anträgen erledigt. Somit ist die Berathung über die Rievision der Bundesverfassung beendigt mit Ausnahme der⸗
die Ich bei Meiner Thronbesteigung mit den glorreichen
Jahren Meiner
esammt und Jedem insbeson⸗
gereist. 8
bis Ende März 1874 Für den
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v. Schmerling
Auch v. Plener wies auf den Einfluß der Börse auf In⸗
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dustrie und Handel hin. Bei der alsbald begonnenen
Spezialdebatte wurden sämmtliche Paragraphen des Gesetzent⸗ in der von der Kommifsion vorgeschlagenen Fassung un⸗ verändert angenommen und sodann das ganze Gesetz in dritter Lesung genehmigt. Hervorzuheben ist aus der Spezialdebatte über den Artikel 4, daß der Finanz⸗Ministen für die Belehnung von Effekten eintrat, reelle Börsenverhältnisse für die nothwen⸗ dige Grundlage des Staatskredites erklärte und bezüglich der der Regierung anempfohlenen Unterstützung von Fusionen hinzufügte,
daß jedes Projekt, welches, ernst gemeint, von ernsten kapitals⸗ dem Urtheile Sachver⸗
ständiger sichere Chancen habe, Seitens der Regierung auf die
kräftigste Unterstützung rechnen dürfe. 3 Pesth, 4. Dezember. (W. T. B.) Der Ministerpräsident Szlavy hat in dem gestrigen Ministerrathe die Erklärung ab⸗ gegeben, daß er, nachdem Szell die Uebernahme des Finanz⸗ “ abgelehnt, auf seinem Demissionsgesuche beharren müsse. Scchweiz. Bern, 4. Dezember. (W. T. B.) Der Na⸗ tionalrath hat in seiner heutigen Sitzung die Artikel 103 bis 118 der Bundesverfassung nach den von der Kommission
das Referen⸗
jenigen über die Artikel, welche die Rechtseinheit, Bundesgerichts
dum, das Initiativrecht, die Kompetenzen des und die Uebergangsbestimmungen betreffen.
MNiiederlande Haag, 4. Dezember. (W. T. B.) Nach einer aus Penang eingetroffenen offiziellen Depesche ist die niederländische Expedition am 28. November auf der Rhede von Atchin angekommen. Auf mehreren Schiffen hatte sich die Cholera gezeigt und war deshalb Poelanasst, in der Bai von Atchin besetzt und zur Unterbringung von Cholerakranken hergerichtet worden. Die Operationen hatten noch nicht begonnen, es herrschten heftige Regengüsse. — Fernere aus Sumatra über Penang hier eingelangte Nachrichten vom 4. Dezember mel⸗ den, daß sich gegen 70,000 Atchinesen stark im Kraton verschanzt und die niederländischen Truppen ihre Offensivbewegung noch E nicht begonnen haben.
1 Großbritannien und Irland. Lo ndon, 3. Dezem⸗
ber. Der österreichisch⸗ ungarische Botschafter, Graf Beust, gab gestern im Botschaftshotel zur Feier des 25. Jahrestages der Thronbesteigung des Kaisers Franz Joseph ein Bankett.
Frankreich. Versailles, 4. Dezember. (W. T. B.)
In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung erfolgte die Wahl der beiden noch übrigen Mitglieder der Dreißiger⸗ Kommission mittelst namentlicher Abstimmung, und es wur⸗ den als solche Cezanne vom linken Centrum und Vacherot von der Linken, deren Kandidatur von der Rechten acceptirt worden war, gewählt. Nachdem der Herzog von Broglie sodann einen Gesetzentwurf betreffs Unterstützung derjenigen Elsaß⸗Lothringer, die für Frankreich optirt haben, eingebracht hatte, begründete Lamy seine Interpellation über den Belagerungs⸗ zustand. Der Herzog von Broglie erwiderte, die Maßregelung der Zeitungen sei nicht etwa geschehen, um das Kabinet zu stützen, sondern lediglich um die sozialen Prinzipien zu verthei⸗ digen. Er wolle nicht in Abrede stellen, daß die Thatsache, daß ein Theil Frankreichs sich im Belagerungszustande be⸗ finde, eine Art von anormalem Zustande sei; die Regierung werde denselben aufheben, sobald sie die zum Kampfe gegen die 1 und gegen die Verderber der Gesellschaft erforderlichen Mittel besitze. Man müsse der Regierung. Respekt verschaffen und die Nationalversammlung selbst habe ja die Verpflichtung übernommen, dem Lande Sicherheit und Stabilität zu verschaf⸗ fen. Heute sei der Belagerungszustand noch nothwendig, der⸗ selbe werde es morgen nicht mehr sein, sobald man morgen eine regelmäßige gesetzgebende Gewalt besitze. Ferry unterzog die Gesetzlichkeit des Belagerungszustandes einer eingehenderen Würdigung. Schließlich wurde die Lamy’sche Interpellation e 2 ven 9. Föghürruhe aeceptirte einfache Tagesordnung rledigt, welche die Versammlung mit egen 273 Stimmer Bschrgt - s g mit 407 gegen 273 Stimmen
— In der heutigen Sitzung der Budgetko issi
beharrte der Finanz⸗Minister Maggne auf seine G 8 149 Millionen an neuen Steuern und Steuererhöhungen zu be⸗ willigen seien. Für das Kriegs⸗Ministerium beschloß die Kom⸗ mission die Bewilligung von 8 Millionen zu beantragen, damit demselben die Einberufung der zweiten Abtheilung des kriegs⸗ dienstpflichtigen Kontingentes möglich sei. Gu 8
Italien. Rom, 30. November. Die Deputirten⸗ kammer votirte gestern alle Kapitel des Voranschlags der Aus⸗ gaben des Finanz⸗Ministeriums für das Jahr 1874. Als der Abgeordnete Lazaro bei der Berathung des die Staatsschuld be⸗ treffenden Kapitels den Finanz⸗Minister fragte, ob es wahr sei daß er verordnet habe, nur die Zinscoupons der auf den Namen des Inhabers ausgestellten Kontobrief im Auslande mit Gold auszuzahlen, was er übrigens ganz in der Ordnung finde, ver⸗ neinte es der Minister Minghetti, setzte aber hinzu, daß er seine Maßregeln getroffen habe, damit die Spekulation der italienischen “ hczzihtf Zinscoupons zum Nachtheile des Staats⸗ im Aus in 8 zu l ögli -. Crnuslande in Gold auszahlen zu lassen, möglichst — Die Konvention über den Ankauf der römischen Eisenbah nen hat 12 Artikel. Hauptbedingungen sind: Die Regierung bezahlt jährlich L. 1,800,000. Sie übernimmt alle Aktiva und Passiva, welche zur Zeit des Loskaufvorschlags offiziell bekannt waren, und die hernach mit Zustimmung der Regierung kontrahirt worden sind. Ueber den Betrieb der Eisen⸗ bahnen will die Regierung vor der Genehmigung des Loskaufs⸗ Kontrakts durch das Parlament keine Entschließung fassen. — Der Bischof von Alife, Giacomo Gennero, ist hier eingetroffen, um seinen Platz im Senate einzunehmen.
An Mußland und Polen. St. Petersburg, 3. Dezember. des Kka hanade, die am 6., dem Tage der Enthüllung Infantet kmals stattfindet, werden 41 ¼ Bataillone nehmen Wäh Schwadronen Kavallerie und 130 Geschütze Theil C böahrt der Kaiserin bei den Truppen lich übernehmen. en Befehl über sämmtliche Truppen persön⸗ — Am Tage des St. G
— St. Georgenfestes, am 8. Dezember, Seim des Winterpalais in Gegenwart des Kaisers Frdens d 8 und Parade der Ritter des St. Georgs⸗
5g es Ehrenzeichens vom Militär⸗Orden statt.
8 Turkofe General v. Kauffmann, General⸗Gouverneur on “ ist in St. Petersburg eingetroffen. “ Dezember. (W. T. B.) Nach den im amtlichen Inzeiger veröffentlichten finanziellen Uebersichten hat bei der rus⸗
1868 bis 1872 “ 88 Beewehe 3 1¹ ung d 2 nahmen um 24 pCt. stattgefunden, welcher dn.
der A 2 “] um nur 18 pCt. in demselben Zeitraume gegen⸗
Amerika. Wie dem ‚Reuterschen B 1— 8 . ureau“ ⸗ 5 una gemeldet wird, hat der General⸗Kapitän done es Jovellar, der Regierung in Madrid vermittelst einer telegraphisch en erklärt, daß es ihm unmöglich sei, die Auslieferun affen V 1ee8 wegen der Unruhen, welche dieselbe “
werde, zur Ausführung zu bringen FFSe Entlassung eingereicht. I ec lig önngreng fee
Nr. 85 des „Amts⸗Blatts der Deutsc „Amts⸗B eutschen Reichs⸗Post⸗ bE11—¹ enthält eine General⸗Verfügung vom 3. Veränderte Behandlung der Postvorschüsse. . 1
Landtagsangelegenheiten.
Berlin, 5. Dezember. In der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 3. d. M. nahm in der Diskussion über den 1“ des Abg. Bernards, die Aufhebung des Kalender⸗ 8 nd Zei tungsstempels betreffend, der Vice⸗Präsident des
taats⸗Ministeriums Finanz⸗Minister Camphausen nach dem “ Windthorst das Wort:
8 2 Herr’ — 9 9 3 3 4 . Der geehrte Herr Vorredner hat seinen Vortrag da glb ,daß er zur ruhigen, leidenschaftslosen Behandlung der Frage aufforderte Ich glaube, selten in einer parlamentarischen Ver⸗ sammlung eine leidenschaftlichere Rede gehört zu haben, und muß, was die Beziehungen zur Staatsregierung anbetrifft, doch anführen, daß der Ausdruck, ob auch Ordre aus Varzin gekommen sei nüireen nicht höflich war. Ich muß dann ferner im Namen der Staats⸗ regierung die Bchauptung, daß die Regierung zu Unrecht besessene Mittel verwende, entschieden zurückweisen. Endlich, meine Herren werde ich mich auf die Angabe, wie weit sich die Preßleitung erstrecke nicht einlassen. Es möchte ja vielleicht für die Zwecke, die der Herr Vorredner verfolgt, sehr erwünscht sein, wenn er üͤberall genau Bescheid wüßte, wie in dieser Sache prozedirt wird; ich werde ihm den Gefallen, ihn darüber zu belehren, nicht thun.
„Ich glaube ferner, ein Wort zu Gunsten der Presse einlegen zu müssen. Es mag ja wahr sein, daß, obschon der Zustand jetzt schon mehr als zwei Decennien hindurch ertragen wird, für die Eigenthümer der Zeitungen und auch für alle diejenigen, die bei den Zeitungen mitwirken, es in hohem Grade erwünscht sein möchte, eine Steuer nicht mehr zahlen zu müssen, die sie bisher zu tragen hatten; daß aber dieser Zustand dahin geführt haben könne, daß eine ehrliche und unabhängige Presse nicht mehr existirt, das muß ich bestreiten Ich glaube, daß trotz der Lasten, die für viel höher gehalten werden, als sie in Wirklichkeit sind (Ruf: Nein! links), die für viel höher gehalten werden, als sie in Wirklichkeit sind, ich bleibe dabei daß trotz dieser Lasten doch noch eine ehrenwerthe, unabhängige Presse in unserem Lande existirt.
Nun, meine Herren, möchte ich von diesen Vorbemerkungen mich zu den sachlichen Bemerkungen wenden. Ich möchte da zuerst eine Aeußerung richtig stellen, die, als aus meinem Munde erfolgt, schon mehrmals hier angeführt worden ist. Wenn die geehrten Herren die Verhandlungen vom 6. März d. J. nachlesen wollen, so werden Sie nicht den Satz finden, daß das Aufgeben der Zeitungssteuer sehr wenig in Betracht komme, sondern Sie werden, gegenüber den Diskussionen ob man vom 1. Juli oder vom 1. April 1873 ab die Zeirungssteuer aufheben wolle, da es sich dann muthmaßlich in dem einen Falle um den Betrag von 600,000 Thlr., in dem andern um 900,000 Thlr. handeln würde, die das Jahr 1873 verlöre, den Satz finden, daß das für ein solches Jahr nicht in Betracht kommen könne. Dann, meine Herren, bei dem Zurückgehen auf die früheren Ver⸗ handlungen bleibt Eines unerwähnt, daß bei der damaligen Verhand⸗ lung die Staatsregierung noch in der Lage war, anzunehmen, das Steuer⸗ projekt, was wir zu Gunsten der minder wohlhabenden Klassen zu realisiren wünschten, sei noch nicht gesichert. Dieser Einwand, meine Herren — es wurde damals sogar die Besorgniß daran geknüpft, wir würden im Herrenhause darauf hinwirken, daß das Steuerprojekt fiele, — ist seit⸗ 1* erledigt. Unterm. 25. Mai d. J. ist jenes Gesetz publizirt worden.
un, meine Herren, wir haben damals nur wenige Tage verstreichen lass dann ist ein Antrag an den Bundesrath des Deutschen Reige 8 d richtet worden, dem ein Vorsc wbeie TCöö
et worden, i ein Vorschlag unterbreitet worden ist, die Preß⸗ verhältnisse für das ganze Reich zu reguliren, und ein Be 5 59 gleichzeitig die Bestimmung enthielt, wonach die ein Vorschlag, der — stimmung enthielt, wonach die Presse mit Steue nicht belastet werden solle. Man sagt nun heute: Ei, wie dazu, es handelt sich j 1 ein Speztalgeses in we 1 weshalb soll das 889 das Pr ggef ifas petcgieses 11“ weshh as an das eßgesetz für das Reich verwies Die Herren, die so sprechen, können doch der E11““ denken gewidmet habe In dem Vorsc⸗ CCTu““ de g t haben. In dem Vorschlage der preuß. Regierun für das zu erlassende Reichsgesetz wurde nicht allein das in Preußen bestehende Zeitungssteuergesetz aufgehoben, sondern es wurde zug leich Vorsorge getroffen, daß in einem deutschen Staate eine Zeit gssten 8 nicht eingeführt werden kö in Recht Ihefehcsstemer
t geführt werden könne, ein Recht, was heute besteht. Es wurde ferner Vorsorge getroffen, daß nach der Beseiti ung der Zeitungssteuer, die erfolgen würde, wenn wir das preußische Getet aufhöben, nicht etwa eine Inseratensteuer beliebt werden könnte Genug, meine Herren, der Vorschlag, der damals gemacht wurde gab der Presse eine sehr viel weitere Fürsorge zu erkennen, als bl. g. die einfache Aufhebung des preußischen Zeitungssteuergesetzes gab Nun hat ja jener Entwurf, der ja offiziell dem Reichstage gegenüber noch nicht vorgelegt worden ist, der ja erst an den Bundesrath gelangt war, und dessen Berathung im Bundesrathe nicht hat zu Ende geführt werden können aus Gründen, die im Laufe des vorigen Sommers dem Reichstage mitgetheilt wurden, dieser Entwurf hat allerdings zugleich in das Auge gefaßt, die Forderung der Reichsverfassung in Bezug auf die gemeinschaftliche Reaulirung des Preßwesens zur Erfüllung zu bringen, und in diesem Entwurf sind Vorschläge enthalten, die auf mehreren, auf vielen Seiten Anstoß gefunden haben. 1 Mun, meine Herren, was diese Vorschläge betrifft, so unterliegen sie ja der Berathung des Bundesraths, und es ist Seitens der preu⸗ ßischen Regierung in Beschleunigung dieser Berathung in Anregung gebracht — habe ich Ihnen nicht gesagt: „des Bundesraths?“ — also Seitens der preußischen Regierung die Beschleunigung dieser Berathungen in Anregung gebracht.
Daß es bei dieser Berathung nicht darauf abgesehen ist, aus finanziellen Gründen die Zeitungssteuer retten zu wollen, das kann nach alledem, was ich gesagt habe, keinem Zweifel unterliegen. Und daß, wenn die verbündeten Regierungen in dieser oder jener Form dem Grundgedanken der preußischen Regierung zustimmen, und wenn auch der Reichstag sein Einverständniß erklärt, daß dann die ganze Frage in einem viel umfassenderen Sinne und gründlicher und besser geord⸗ net werden kann, das unterliegt keinem Zweifel. 8 Nun, meine Herren, kämpfen Sie vielleicht von vornherein mit der Furcht, daß zur Verhinderung der Exzesse der Presse vielleicht weiter gegangen würde, als wie die Nothwendigkeit es erfordert. In dieser Beziehung, meine Herren, würde ich glauben, daß doch der ruhigen, unbefangenen Erörterung dieser Frage vertraut werden kann. Ich sollte meinen, daß doch in diesem Hause sich nur wenige finden werden, die irgendwie verkennen, daß bei den großen Vorzügen, welche die Preßfreiheit hat, bei dem lebhaften Wunsche, die Preßfreiheit soweit sie mit der Ordnung im Staatsleben verträglich ist, zu be⸗ gründen und zu stützen, — daß mit diesem Wunsche auch eben so lebhaft der andere Wunsch verträglich ist, daß die Grundpfeiler des Staats durch eine zügellose Presse nicht erschüttert werden dürfen.
Auf diesen Standpunkt hat sich die Regierung gestellt. Sie hat die Vorlage gemacht; sie hat sie nicht zurückgezogen; sie wird deren Resultat abwarten.
— Ueber die von dem Abg. Schmidt (Stettin) eingebrachte
sischen Fina noͤverwaltung in den letzten 5 Jahren von
Resolution: „die Staatsregierung aufzufordern, über die Erle⸗
digung der vom Hause der Abgeordneten an sie gerichteten An träge und Resolutionen beim Beginne der nächsten ordentlichen Session in Form einer schriftlichen Uebersicht Auskunft z geben“, erklärte nach dem Abg. Dr. Techow der Staats⸗Minister Camphausen: Meeiine Herren! Der Herr Abgeordnete meint, die Regierung be⸗ finde sich in prinzipieller Uebereinstimmung mit dem Antrage. Das ist nicht der Fall. Wir halten die Annahme dieses Antrages entschie⸗ den für unzweckmäßig. Ob man den Gegenstand so zuspitzen soll, daß man ausspricht, man hält den Antrag prinzipiell für unzulässig, das könnte eine Frage sein. Die Regierung hat diese Frage nicht auf⸗ Ecn sie würde vielleicht nach der Rede des Herrn Abgeordneten berty geneigter gewesen sein, diese Frage aufzuwerfen als vorher. 8 Wenn der Satz ausgesprochen wird, daß der Landtag bisher von den Erfolgen seiner Resolutionen nicht unterrichtet worden sei, dann muß ich das namentlich für das weite Ressort, das unter meiner Lei⸗ tung steht, entschieden bestreiten. Auf die Anträge, die zu den Etats gestellt werden, — und deren Zahl ist nicht gering — wird alljährlich in Wirklichkeit Antwort ertheilt, sei es, daß dem Antrage des Ab⸗ geordnetenhauses, wie in sehr vielen Fällen geschehen ist, deferirt wird, sei es, daß auf den Antrag nach der Ueberzeugung der Staatsregie⸗ rung nicht eingegangen werden kann; eine wirkliche Antwort wird in allen Fällen ertheilt.
18 Wenn nun gesagt wird, daß man beim Reiche eine andere Ein⸗ richtung getroffen habe, so ist doch nicht zu übersehen, daß die Ange⸗ legenheiten, die in dem Partikularstaate Preußen mit dem Landtage zu verhandeln sind, doch bei weitem venee Natur sind — ich sage nicht, wichtigerer Natur, aber bei weitem umfassenderer Natur 988 sie beim Reiche vorkommen können. Ich hebe dann ferner hervor öö Frage, ob die beim Reiche im vorigen Jahre beliebte Ein hekeing sich als zweckmäßig erweisen werde, meiner Ansicht nach bis 8b noch keine Antwort gefunden hat; ich glaube sogar, daß der
ersuch, der anfangs gemacht wurde, diese Uebersicht auf die Tages heee zu bringen und dann von ver Unterstellung auszugehen, daß
alle Gegenstände, die in dieser Uebersicht berührt wurden
11— auf die Tagesordnung gebracht sei, — ich glaube, daf Versuch wahrlich nicht für die Einrichtung zur Empfehlung ge⸗ ö. 1 “
.Ohre einen allzu schroffen Gegensatz auszusprechen, möchte i
mich dem, was von diesem Tische aus susprech ist, dahin 19 schließen, daß ich die Annahme des Antrages für unzweckmäßig halte Ban. Der Etat der Verwaltung für Handel, Gewerbe und
8* üwe en für das Jahr 1874 schließt mit 442,890 Thlr. Einnahm 6 ap. 12) 11,079 Thlr. weniger als pro 1873. Die dauernde Ausgaben (Kap. 65 — 71) betragen 12,481,961 Thlr., 972,980 Thlr. mehr als pro 1873. Dabei sind angesetzt: (Kap. 65) Ministerium 270,580 Thlr. (—51,340 Thlr.). Die Minderausgabe ist hauptsächlich dadurch herbeigeführt, daß 86,300 Thlr. für Stellen in der Ab theilung für Eisenbahn⸗Angelegenheiten auf den Etat der Eisenbahn Verwaltung übertragen, wogegen 14,550 Thlr. mehr für neue Stellen und 13,000 Thlr. mehr zur Remunerirung von Hülfsarbeitern aus⸗ geworfen sind. Für die Bauverwaltung (Kap. 66) sind 6,993,806 Thlr., 569,996 Thlr. mehr als pro 1873 ausgeworfen. Unter den Mehrkoften sind (Tit. 1) die der Umwandlung der bisherigen 21 Ober Bau⸗ Inspektorstellen in Regierungs⸗ und Baurathstellen (+ 840 Thlr.); (Tit. 2) der Erhöhung der Gehälter der 201 Bau⸗Inspektor stellen von 900 — 1200 auf 1000 — 1200 Thlr. (+ 10,050 Thlr.) (Tit. 4) 23,585 Thlr. mehr für neue Lokal⸗ und Unterbeamtenstelle resp. Erhöhung einzelner Gehälter; (Tit. 9) 11,555 Thlr. mehr zu Unterhaltung der Regierungs⸗Dienstgebäude in Folge der Steigerung der Löhne und Preise; (Tit. 10) 132,795 Thlr. mehr für die Unter haltung der Sechäfen (jetzt 690,775 Thlr., wobei jedoch 30,000 Th aus Tit. 13 hier übertragen sind); (Tit. 11) 272,995 Thlr. mehr zu Unterhaltung der Binnenhäfen und Gewässer (jetzt 1,148,057 Thlr. worunter jedoch 130,000 Thlr. enthalten, die in Tit. 13 abgesetzt sind (Tit. 12) zur Unterhaltung der Kanäle (197,270 Thlr.) meh 39,800 Thlr. inkl. 15,000 Thlr. Uebertrag aus Tit. 13. Tit. 13. Zur Unterhaltung der Wege und Brücken (326,299 Thlr.) erhöht sich um 67,655 Thlr., vermindert sich aber durch die erwähnten Uebertragungen auf andere Titel um 175,000 Thlr. Der Fonds für Zuschüsse an Kommunalbehörden (Tit. 14. 110,935 Thlr.) ist um 60,000 Thlr. erhöht worden. Der Etat der Bauakademie zu Berlin (Kap. 67. 58,410 Thlr.) hat sich um 9410 Thlr. erhöht. Zu Unterhaltung der’ Staatschausseen (2934,5 Meilen) sind (Kap. 68) 4479,448 Thlr., 345,948 Thlr. mehr als pro 1873 in Folge der ge⸗ steigerten Löhne und Preise und der Vermehrung der Staatschausseen ausgeworfen Die Ausgaben der Handels⸗ und Gewerbeverwaltung (Kap. 69. 207,381 Thlr.) ist um 25,545 Thlr., diejenigen für die tech⸗ nischen Lehranstalten (Kap. 70. 396,286 Thlr.) um 35,779 Thlr., die⸗ jenigen für die Bauverwaltung und Verwaltung für Handel und Ge⸗ werbe gemeinsam (Kap. 71. 76,050 Thlr.) um 37,647 Thlr. erhöht worden. 8 Zu einmaligen und außerordentlichen Ausgaben sind Kap. 9. 11,034,215 Thlr. (+ 6,434,215 Thlr.) ausgeworfen. Es be⸗ finden sich darunter: (Tit. 1) Zum Bau von Schiffahrtskanälen,
Schleusen, Häfen zur Unterstützung von Privatunternehmungen dieser Art 4,000,000 Thlr. 3,114,400 Thlr. mehr als pro 1873. (Tit. 2) Zur Regulirung schiffbarer Flüsse u. dgl. 4,000,000 Thlr. † 1,767,197 Thlr.); (Tit. 29) Zuschuß zum Chaussee⸗Neubaufonds (2,000,000 Thlr.) 1,000,000 Thlr. (+ 400,000 Thlr.). Von den einzelnen Auf⸗ wendungen heben wir noch hervor: (Tit. 8) zum Umbau der Brücke vor dem Halleschen Thore in Berlin (120,000 Thlr.), I. Rate 20,000 Thlr.; (it. 10) zur Regulirung des Platzes am Brandenburger Thore in Berlin ꝛc. 13,800 Thlr; (Tit. 11) zur Regulirung des Kö⸗ nigsplatzes in Berlin, Ueberführung der Kunststraßen 169,700 Thlr.; (Tit. 12) zur Regulirung der Königgrätzer Straße in Berlin 54 500 Thlr; (Tit. 13) zur Erneuerung des Pftasters in verschiedenen Straßen Berlins (namentlich mit Rücksicht auf die Niederlegung der Stadt⸗ mauer) 100,000 Thlr.; (Tit. 20) zur Erwerbung zweier Parzellen des ehemals gräfl. Voßschen Grundstückes für das Ministerial⸗Dienst⸗ gebäude 178,500 Thlr.; (Tit. 21) zum Umbau der Bauakademie in Berlin 60,000 Thlr.; (Tit. 22) zur Errichtung eines neuen Gebäudes an Stelle der Werderschen Mühlen zu Berlin ur Aufnahme de Dienstlokalien der technischen Bau⸗Deputation ꝛc., um in dem bäunde der Bauakademie noch mehr Raum zu gewinnen, 130,000 The. (Tit. 23) zum Neubau eines Regierungsgebäudes in Schleswig (310,000 Thlr.) 1. Rate 120,000 Thlr.; (Tit. 35) zum Ankauf des Sfchese. Stodt Lanehuneg 200,000 Thlr. .“ — Der Etat der Domänen⸗Verwaltung für das Ja 1874 (Kap. 1) weist 9,391,350 Thlr. Einnahm X 83 28 nhe weniger als im laufenden Jahre. Der Ausfall betrifft hauptsächlich Tit. 1 grundherrliche Renten ꝛc., die sich durch Ablösungen um 196,153 Thlr. (auf 1,313,718 Thlr.) vermindert haben Hierunte sind indessen 101,088 Thlr. Verwandlung in Amortisationsrenten die 8 Tit. 2 wieder als Mehreinnahme erscheinen. Tit. 2 Domänen⸗Amorti⸗ sationsrenten ergiebt 2,078,470 Thlr. († 99,707 Thlr.) Einnahme; Tit. 3 Ertrag von 840 Pachtungen mit 1119 Domänen⸗Vorwerken und 344 051 Hekt. nutzbarer Grundstücke (einschließlich 5 Vorw. 1751 Hekt welche die Gestütverwaltung, und 40 Vorw. = 18,605 Hekt welche die Militärverwaltung zu Remontedepots benutzt) 3,708,561 Thlr. Gegen 1873 ist der Ertrag, obwohl die neue Verpachtung von Domänen allein 49,465 Thlr. mehr ergiebt, doch nur um 36,431 Thir höher, weil 3 Vorwerke verkauft und 4 zur Herrschaft Schwent PHöri V pr2 c6 d öniagli d aüdei vaft Schwedt gehörige Vorwerke an das Königliche Kronfideikommiß übergegan⸗ gen sind. Tit. 4 Ertrag von anderen Domänen⸗Grund⸗ stücken (1,580,546 Thlr) ist um 52,267 Thlr. geriuger als im Vorjahre, wobei sich durch den Verkauf der fiskalische Mühlen und Häuser am Mühlendamm zu Berlin ein A 8 88 b us⸗ fall von 39,600 Thlr. ergeben hat. Bei den Mineralbrunnen⸗ und Badeanstalten (Tit. 5), 558,216 Thlr., erscheint Wiesbaden mit 40,620 Thlr. Mehr⸗, Norderney in Folge der Verpachtung der Wirth⸗ schaft im Konversationshause mit 16,200 Thlr. Mindereinnahme dm Ganzen stellt sich die Mehreinnahme dieses Titels auf 23,140 Thir Die Nutzung des Thiergartens bei Berlin (Tit. 6) ist unveräudert