1873 / 297 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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Fonds eine Vergütung für Frankirung von Postsendungen ge⸗ zahlt wird, unfrankirt, mit dem auf die Adresse zu setzenden Vermerk: „Portopflichtige Dienstsache“ und unter Anwendung es Kirchen⸗, beziehungsweise des Dienstsiegels.

Die Bekanntmachung über die Abgrenzung der den einzel⸗ nen Erbschaftssteuer⸗Aemtern zuzuweisenden Geschäftsbezirke, aus welcher zu ersehen ist, an welches Erbschaftssteuer⸗Amt die

Todtenlisten einzusenden sind, wird durch den Finanz⸗Minister besonders erlassen und durch die Amtsblätter veröffentlicht werden.

Berlin, den 3. Dezember 1873.

Der Finanz⸗ Der Minister des Der Minister der geist⸗ Miinister. Innern. lichen, Unterrichts⸗ und Camphausen. Im Auftrage: Medizinal⸗Angelegen⸗

88 Ribbeck. heiten. In Vertretung: Sydow.

für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

b Dem Werkmeister K. Rungius auf Donnersmarckhütte bei Zabrze (Oberschlesien) ist unter dem 12. Dezember d. Is. ein Patent 1 auf eine Führungsvorrichtung an Freifall⸗Erdbohrern zum Drehen derselben in der durch Zeichnung, Modell und Be⸗ schreibung nachgewiesenen Konstruktion, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Civil ⸗Ingenieur A. Büttner und dem Nadelfabri⸗ kanten H. Freimuth zu Aachen ist unter dem 12. Dezember 1873 ein Patent

auf eine Maschine zum Fohrden von Nähmaschinennadeln in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zu⸗ sammensetzung, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Ingenieur L. Ehrhardt zu Zweibrücken ist unter

dem 12. Dezember d. Js. ein Patent

auf eine Hahnsteuerung für Woolfsche Maschinen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusam⸗

mensetzung und ohne Jemanden in der Benutzung bekannter

Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Bezirksmaschinenmeister bei der Königlich bayerischen General⸗Direktion der Verkehrsanstalten Jacob Heberlein zu München ist unter dem 12. Dezember d. Js. ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte Vor⸗ richtung zum Ein⸗ und Aushängen von Eisenbahnwagen⸗ Kuppelungen, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile derselben zu beschränken,

auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗

fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Besitzer der Gaswerke zu Maidstone, Grafschaft Kent,

John West, ist unter dem 11. Dezember 1873 ein Patent auf eine Ladevorrichtung für Leuchtgasretorten in der durch Beschreibung und Zeichnung nachgewiesenen Zusammen⸗ setzung,

auf von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗

fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Ministeriu

Das 34. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter Nr. 8164 den Allerhöchsten Erlaß vom 15. Dezember 1873, betreffend die Landestrauer um Ihre Majestät die Hochselige Königin⸗Wittwe Elisabeth. Berlin, den 15. Dezember 1873. Königliches Gesetzs⸗Sammlungs⸗Debits Comtoir.

Pekanntmachung

wegen Ausreichung der neuen Zinscoupons zu den Staatsanleihen der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. vom 2. Januar 1844 und I. Februar 1858.

Die Zinscoupons zu den Schuldverschreibungen der beiden vor⸗ bezeichneten Staatsanleihen Serie I. Nr. 1—8 über die Zinsen für die Zeit vom 2. Dezember 1873 bis 1. Dezember 1881 nebst Talons werden vom 1. März 1874 an von der Königlichen Kreiskasse zu Frank⸗

furt a. M. während der üblichen Dienststunden ausgereicht.

Diese Coupons können auch durch die Königlichen Regierungs⸗ Hauptkassen, sowie durch die Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen in Han⸗

nover, Lüneburg und Osnabrück bezogen werden.

Beim Bezug der neuen Coupons sind von dem Eigenthümer, oder dessen Beauftragten die alten Talons, nach den Anleihen getrennt, mit einem doppelten Verzeichnisse an die betreffende Kasse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung ver⸗ sehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Coupons wieder abzuliefern; über die neuen Coupons und Talons hat deren Empfänger Quittung zu geben. Formulare zu diesen Ver⸗ zeichnissen sind bei den genannten Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlan⸗ ung der neuen Coupons nur dann, wenn die alten Coupons⸗Anwei⸗ ungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an das Königliche Regierungs⸗Präsidium zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen. Die entstehenden Portokosten

haben die Empfänger der neuen Coupons zu ersetzen.

Wiesbaden, den 28. November 1873.

Der Regierungs⸗Präsident. v. Wuramb.

Richtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen im Laufe des heutigen Vor⸗ mittags den Vortrag des Chefs des Militär⸗Kabinets, General⸗

Major von Albedyll, entgegen und empfingen den Chef des Civil⸗Kabinets, Geheimen Kabinetsrath von Wilmowski.

Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin übernehmen heute die Königlichen Kam⸗ merherren Graf Häseler und Graf Schulenburg.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist gestern Abend Uhr von Dresden wieder hier eingetroffen.

Die feierliche Einsegnung der Hohen Leiche Ihrer Majestät der verewigten Königin⸗Wittwe Elisabeth von Preußen findet heute Abend um 6 Uhr im Königlichen Residenzschlosse zu Dresden durch den Hof⸗Prediger Heym aus Potsdam statt. Nach der Einsegnung wird die Ueber⸗ führung der Hohen Leiche mittelst Extrazuges der Leipzig⸗Dres⸗

dener Eisenbahn nach Potsdam erfolgen. Der Oberst⸗Kämmerer Graf von Redern, der Vice⸗Ober⸗Ceremonienmeister von Roeder, der Kammerherr Graf Pückler⸗Weistritz und die beiden Leib⸗ Pagen der Hohen Verblichenen werden dem Extrazuge bis zur Station Röderau entgegenfahren. Um 12 Uhr Nachts wird die Hohe Leiche auf der Wildpark⸗Station bei Potsdam eintreffen und daselbst durch ein Detachement der Gardes du Corps übernommen und demnächst nach Schloß Sanssouci übergeführt werden.

Zum Empfange der Hohen Leiche werden auch die früheren Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Hochseligen Königs Friedrich Wilhelm IV. (General Graf von Bismarck⸗Bohlen, General von Treskow, General von Loën, General von Rauch, General Graf Kanitz, General Prinz Kraft Hohenlohe zu Neisse u. A.) auf der

Wildparkstation anwesend sein.

Die Hofdienerschaft der Hochseligen Königin wird sich in Trauerkleidern dem Leichenzuge anschließen.

In Sanssouci wird im Sterbezimmer Königs Friedrich II., in welchem auch die Leiche des Hochseligen Königs Friedrich Wilhelm IV. ausgestellt war, eine Paradeaufstellung der Hohen Leiche im geschlosse⸗ nen Sarge unter dem Thronhimmel vom Mittwoch ab stattfinden, zu welcher auch dem Publikum, sofern es in Trauerkleidern er⸗ scheint, am Donnerstag und Freitag zwischen 11 und 3 Uhr der Zutritt gestattet sein wird.

Ueber die Beisetzungsfeierlichkeit, welche am Sonnabend Mit⸗ tags 12 Uhr in der Friedenskirche zu Sanssouci stattfinden wird, sind die näheren Allerhöchsten Bestimmungen noch zu erwarten.

Des Kaisers und Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 6. d. Mts. zu genehmigen geruht, daß die Gräfin Maria Magdalena von Schlippenbach auf Heiligen Kreuz in Kroatien in Stelle der wegen Verheirathung ausgeschiedenen Gräfin vom Hagen als Hofdame Ihrer nig⸗ lichen Hoheit der Prinzessin Carl von Preußen an⸗ gestellt werde.

CC . etr Kgi nd König haben dem Rabbiner⸗Seminar für das orthodoxe Judenthum in Berlin die Rechte einer juristischen Person zu verleihen geruht.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Justizwesen und für Elsaß⸗Lothringen hielten heute Sitzungen.

Das Staats⸗Ministerium trat gestern Abend zu einer Sitzung zusammen.

Durch die bereits gestern in einer zweiten Nummer von uns veröffentlichte Allerhöchste Ordre an das Staats⸗Ministerium ist die in Folge des Ablebens Ihrer Majestät der Hoch⸗ seligen Königin⸗Wittwe Elisabeth mit dem 15. d. M. beginnende Landestrauer auf sechs Wochen festgesetzt worden.

Gemäß den über die Landestrauer bestehenden allgemeinen Bestimmungen (§. IJ. des Reglements vom 7. Oktober 1797; Allerhöchste Ordre vom 28. November 1845 Gesetz⸗Samm⸗ lung 1845 Seite 830 —) werden in Folge dessen in sämmt⸗ lichen Kirchen des Landes die Glocken Mittags von 12 bis 1 Uhr vierzehn Tage lang geläutet.

In den Kanzleien ist sechs Wochen lang schwarz zu siegeln. Die betreffenden Behörden sind, soweit dies erforderlich „mit be⸗ sonderer Anweisung versehen.

Der heutigen (3.) Sitzung des Herrenhauses wohnten der Vice⸗Präsident des Königlichen Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗ Minister Camphausen, der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und eine größere Anzahl von Regierungs⸗Kommissarien bei. Nach⸗ dem der Präsident Graf Otto zu Stolberg⸗Wernigerode die Sitzung um 11 Uhr eröffnet hatte und das Haus den zahlreich vor⸗ liegenden Urlaubs⸗und Dispensationsgesuchen zugestimmt hatte, ver⸗ wies der Präsident darauf, daß der Wiederzusammentritt des Hauses in einen Augenblick falle, wo das ganze Land mit Trauer erfüllt sei (das Haus erhebt sich), der Allmächtige habe Ihre Majestät die verwittwete Königin in der Nacht vom Sonntag auf Montag aus diesem Leben abberufen. Ein großer Theil der Bevölkerung sei persönlich durch diesen Trauerfall auf das Schmerzlichste berührt. Alle aber würden sich aufs Innigste der Trauer des Königs anschließen und der Hohen Verstorbenen die bisher ihr entgegengetragene Liebe und Treue in ihrem Herzen bewahren. Der Präsident schlug vor, das Präsidium des Hauses zu beauftragen, Sr. Majestät dem Könige in einem Schreiben die Gesinnungen und die Gefühle des Hauses auszu⸗ drücken, und das Haus trat diesem Vorschlag stillschweigend bei.

Aus den nun folgenden geschäftlichen Mittheilungen des Präsidenten heben wir hervor, daß Professor Dr. Dernber durch Allerhöchstes Vertrauen, Graf Kospoth⸗Guhrau . Wahl des alten und kefestigten Geheime Regierungs⸗Rath Knoblauch als Vertreter der Univer⸗ sität Halle in das Haus berufen sind. In das Haus eingetreten sind die Herren Dr. Dernburg und Rautenstrauch; sie wurden von dem Präsidenten Namens des Hauses begrüßt und zur ge⸗ meinsamen Arbeit willkommen geheißen. Demnächst trat das Haus in die Tagesordnung. Der erste Gegenstand derselben war die Beschlußfassung über die geschäftliche Behandlung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Vereinigung mehrerer, jetzt zu Neuvor⸗ pommern gehöriger Distrikte mit Altpommern, dem Regierungs⸗ bezirke Stettin und den Kreisen Anklam und Demmin. (S. Nr. 280 d. Bl.). An der Diskussion betheiligten sich die Herren Hasselbach, Graf Krassow und Dr. Baumstark, dann wurde beschlossen, die Vorlage durch Vor⸗ und Schlußberathung zu erledigen.

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung war die Beschluß⸗

fassung über die geschäftliche Behandlung des auf Anlaß eines Antrages des Abgeordneten Bernards von dem Hanunse der Ab⸗ geordneten angenommenen Gesetzentwurfs, betreffend die Auf⸗ hebung der Kalender⸗ und Zeitungsstempelsteuer. An der Diskussion betheiligten sich die Herren Baron Senfft von Pilsach, Becker (Halberstadt), Dr. Baumstarck, Stadt⸗Direktor Rasche, so⸗ wie der Vice⸗Präsident des Königlichen Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Camphausen; dann wurde ein Antrag auf Schlußberathung abgelehnt, und auf Antrag des Präsidenten be⸗ schlossen, die Vorlage ebenfalls durch Vor⸗ und Schlußberathung zu erledigen. Es folgte als dritter Gegenstand der Tagesord⸗ nung der mündliche Bericht der Justizkommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des §. 125 der han⸗ noverschen bürgerlichen Prozeßordnung vom 8. November 1850 S. Nr. 276 d. Bl.). Der Referent der Kommission, Herr Henrici, beantragte Namens der Kommission: 8,41) die Eingangsworte dahin abzuändern: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, für die Provinz Hannover, was folgt: 2) mit dieser Abänderung den Gesetzentwurf in Nr. 9 der Drucksachen anzunehmen

Grundbesitzes und

Nachdem der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt dieser Aende⸗ runeg zugestimmt und Herr Rasche konstatirt hatte, daß der hanfroversche Landtag sich mit der Vorlage einverstanden erklärt, wurde der Antrag des Referenten vom Hause ange⸗ nommen. Es folgte als vierter Gegenstand der Tageordnung der Bericht der Justiz⸗Kommission über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend den Beginn der Gesetzeskraft der durch die Gesetz⸗Samm⸗ lung verkündeten Gesetze (S. Nr. 269 d. Bl.). Der Referent Herr Fleck brantragte Namens der Kommission, den Gesetzentwurf in folgender Fassung anzunehmen:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 0 verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie, was folgt:

§. 1. Ist in einem durch die Gesetz⸗Sammlung verkündeten Erlasse der Zeitpunkt, mit welchem derselbe in Kraft treten soll, nicht bestimmt, so beginnt dessen verbindliche Kraft in dem ganzen Umfange Unserer Monarchie mit dem vierzehnten Tage nach dem Ablauf des⸗ jenigen Tages, an welchem das betreffende Stück der Gesetz⸗Sammlung in Berlin ausgegeben worden ist.

Die entgegenstehenden Bestimmungen des Gesetzes vom 3. April 1846 (Gesetz⸗Sammlung Seite 151), der Verordnung vom 1. Dezem⸗ ber 1866 (Gesetz⸗Sammlung Seite 743) und der Verordnung vom 29. Januar 1867 (Gesetz⸗Sammlung Seite 139) werden aufgehoben. . n. 9 Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Februar 1874 in Kraft.

Nachdem der Justiz⸗Minister seine Uebereinstimmung mit diesem Antrage zu erkennen gegeben, wurde derselbe vom Hause angenommen.

Der fünfte Gegenstand der Tagesordnung war die Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Berechnung des Kostenpauschquantums in den Streitsachen der Armenverbände. Der Referent Herr von Kröcher empfahl die unveränderte An⸗ nahme des Gesetzes, und das Haus trat diesem Antrage ohne Diskussion bei.

Es folgte als sechster Gegenstand der Tagesordnung der mündliche Bericht der Finanzkommission über den Gesetzentwurf wegen Erhöhung der im §. 15 des Gesetzes vom 1. Mai 1851, betreffend die Einführung einer Klassen⸗ und klassifizirten Ein⸗ kommensteuer, vorgeschriebenen Gebühren (S. Nr. 273 d. Bl.). Der Referent, Herr Dr. Tellkampf, empfahl die unveränderte Annahme der Vorlage, und das Haus acceptirte diesen Antrag ohne jede Debatte.

Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war der münd⸗ liche Bericht der Finanzkommission über den Gesetzentwurf wegen Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Fe⸗ bruar 1870, betreffend die Ausführung der anderweiten Rege⸗ lung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig⸗Holstein, Hannover und Hessen⸗Nassau, sowie im Kreise Meisenheim. (S. Nr. 273 d. Bl.)

Der Referent Herr Bitter beantragte, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung anzunehmen und nachdem Herr von Thaden sich ebenfalls in diesem Sinne ausgesprochen hatte, wurde dieser Antrag angenommen.

Der Präsident schloß hierauf die Sitzung um 12 ¾ Uhr,

beraumte die nächste Sitzung auf morgen (Mittwoch) Vormittag

10 Uhr an, und setzte auf deren Tagesordnung: 1) das Gesetz über die Vereinigung des Ober⸗Appellationsgerichts mit dem Ober⸗Tribunal. 2) Antrag des Grafen zur Lippe wegen der Kontinuität der Landtagsvorlagen, welcher zwar von der Kommission abgelehnt, aber von 20 Mitgliedern des Hauses wieder aufgenommen ist. 3) Wahl eines Mitgliedes für die Staatsschulden⸗Kom⸗ mission. 4) Vorberathung des Gesetzes über die Vereinigung einiger Distrikte Neuvorpommerns mit Altpommern. 5) Vor⸗ berathung des Antrags des Abg. Bernards. 6) Mündlicher Bericht der Agrar-Kommission über das Gesetz, betreffend die Ablösungen an die geistlichen Institute in Hannover. 7) Bericht der Matrikel⸗Kommission. 8) Petitions⸗Berichte der Budget⸗Kommission.

Das Haus der Abgeordneten erledigte in seiner gestrigen Sitzung seine Tagesordnung vollständig, nur der Etat des Justiz⸗Ministeriums wurde abgesetzt, da der Justiz⸗Minister durch dringende Amtsgeschäfte verhindert war, den Sitzungen von Montag und Dienstag beizuwohnen. Dagegen wurde das Extraordinarium der Domänen⸗und Forstverwaltung, sowie der Ver⸗ waltung der direkten und indirekten Steuern in rascher Folge undfast ohne Diskussion genehmigt. Nur bei dem Extraordinarium der Domä⸗ nen⸗Verwaltung fand sich der Finanz⸗Minister mehrmals veranlaßt, das Wort zu nehmen (S. unter Landtagsangelegenheiten), ein⸗ mal bei Tit. 3 (95,000 Thlr. zur Vollendung der Eindeichung der sogenannten Maxqueller in der Provinz Schleswig⸗Holstein), um die segensreichen Wirkungen und die finanziellen Vortheile dieser Melioration zu entwickeln, und sodann bei Tit. 7 (110,000 Thlr. zur Anlegung einer Hochdruck⸗Wasserleitung behufs Bewässerung des Thiergartens bei Berlin), um auch diese Aus⸗ gabe als eine durch die Würde der Residenz des Preußischen Staates und des Deutschen Reiches gebotene zu bezeichnen. Die Ver⸗ pflichtung des Fiskus, den Thiergarten in gutem Zustande zu erhalten, wurde von dem Abgeordneten Dr. Lasker ausführlich er⸗ örtert, während der Abgeordnete Dr. Windthorst (Meppen) sie auf die Stadt Berlin abwälzen wollte. Schließlich wurde die Ausgabeposition genehmigt, jedoch mit folgender, von der Budget⸗ kommission vorgeschlagenen Resolution:

„Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, mit den Kommu⸗ nalverwaltungen von Berlin und Charlottenburg eine Regelung über die Beitragspflicht zur Unterhaltung des Thiergartens herbeizuführen.“

Um 3 Uhr wurde die Sitzungs-geschlossen. In der heutigen (20.) Sitzung des Hauses der Abgeord

neten, der am Ministertische der Staats⸗Minister Dr. Falk bei⸗

wohnte, motivirte der Abg. v. Lubienski die von ihm einge⸗ brachte Interpellation: 6 1) Ist der Königlichen Staatsregierung bekannt, daß nachdem an mehreren höheren Lehranstalten des Großherzogthums Posen der öffentliche Religionsunterricht aufgehört hat in Folge des Reskript des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums vom 17. September 187 den Eltern katholischer Kinder, bei Strafe der Entfernung ihrer Kinder aus der Iö“ wird, dieselben privatim in der Religion unterrichten zu lassen, 8 1 vhund welche Schritte süe die Königliche Staatsregierung gethan oder beabsichtigt dieselbe zu thun, um diesem trostlosen Zustande ein bnbe e gs hit h . Dr. Falk, führte aus, daß das ange⸗ zogene Reskript nur gegen die förmlich organisirten religiösen Privatschulen gerichtet gewesen sei, nicht gegen den religiösen Privatunterricht schlechthin; jene Schulen seien aber vom Erz⸗ bischof zu dem Zwecke begründet worden, um die sprachlich- pädagogischen Vorschriften der obersten Schulbehörde zu umgehn. An diese Beantwortung der Interpellation knüpfte sich auf den Antrag des Abgeordneten v. Jazdzewski eine Diskussion, bei der jedoch nur der Genannte und der Abg. Witt (Posen) zum Wort gelangten; der letztere billigte das Verfahren der Staatsregierung durchaus. Damit war die Interpellation erle⸗ digt, und das Haus beschäftigte sich demnächst mit Wahlprüfungen.

Im amtlichen Theile dieses Blattes ist eine Bekannt⸗ machung der Ressort⸗Minister, betreffend die Verpflichtung den

Geistlichen und Civilstandsbeamten zur Einsendung von To dten⸗ listen an die mit dem 1. Januar k. J. in Wirksamkeit tretenden Erbschaftssteuer⸗Aemter, veröffentlicht. Ein Verzeichniß der zur Einsendung von Todtenlisten verpflichteten . (in den Provinzen Preußen, Posen, Schlesien, ö urg, Pommern, Sachsen und Westfalen) wird für jeden Bezir Fa gestellt und der zuständigen Provinzial⸗Steuerbehörde mtitget .5 werden. Die im Vordruck des Musters zur Todtenliste gege breke Anweisung, wonach die Todtenlisten von den 1n She dem zuständigen Erbschaftssteuer⸗Amte zuzusenden I von der in der Provinz Hessen⸗Nassau, mit Ausnahme ßeren Städte, bisher geübten Praxis ab, wonach die Todten is en behufs der Vervollständigung der Eintragungen zunächst den Ortsbehörden übermittelt und von diesen dem E1“ Fiskalate zugesendet werden. Da dieses Verfahren sich 8 weckmäßig bewährt und nicht zu Unzuträglichkeiten geführ⸗ hat⸗ so haben die Minister genehmigt, daß es auch in Zukunft hierbei verbleibe. Se. Hoheit der Herzog Elimar von Olden durg, bisher ütatain ggühr Stabsossizier im 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment, st, unter Belassung à la suite des Oldenburgischen fer⸗ Regiments Nr. 19 und unter Beförderung zum Oberst⸗Lieutenant, mit der Führung des 1 Hannoverschen Ulanen⸗Regiments 1 3, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt, der Major Prinz Friedrich zu Hohenzollern vom 1. Garde⸗Dragoner⸗ Regiment zum etatsmäßigen Stabsoffizier im Regiment ernannt und der Major Prinz Wilhelm von Württemberg, Kö⸗ nigliche Hoheit, Escadron⸗Chef im Garde⸗Husaren⸗Regiment, ur Dienstleistung beim 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment behufs Vertretung des beurlaubten Stabsoffiziers kommandirt worden.

Die Allerhöchsten Orts befohlene Deputation zur Beiwohnung des St. Georgs⸗Festes in St. Peters⸗ burg und zwar: der General⸗Feldmarschall und General⸗Adju⸗ tant Sr. Majestät des Kaisers und Königs Freiherr von Man⸗ teuffel, der General der Infanterie und kommandirende General des V. Armee⸗Corps von Kirchbach, der General⸗Lieutenant und General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs von Tresckow, beauftragt mit der Führung des X. Armee⸗Corps, der General⸗Major und Commandeur der 3. Garde⸗Infanterie⸗ Brigade, Knappe von Knappstaedt, der General⸗Major, Ge⸗ neral à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Inspecteur der Jäger und Schützen, von Stiehle, der Haupt⸗ mann, aggregirt dem Generalstabe der Armee, Baron von Collas, sind von ihrer Reise nach St. Petersburg hier wieder eingetroffen.

Sachsen. Dresden, 13. Dezember. Der König hat in einer heute dem Königlich württembergischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Frhrn. von Spitzem⸗ berg ertheilten Partikular⸗Audienz dessen Beglaubigungsschrei⸗ ben, durch welche derselbe von Neuem in gedachter Eigenschaft am hiesigen Königlichen Hofe beglaubigt wird, entgegengenom⸗ men. Ferner hat Se. Majestät den am hiesigen Hofe erschie⸗ nenen Königlich niederländischen außerordentlichen Gesandten, Herrn Rochussen, empfangen und aus dessen Händen ein Kondolenz⸗ und Beglückwünschungsschreiben des Königs der Niederlande, hierauf auch das neue Beglaubigungsschreiben ent⸗ gegengenommen, wodurch derselbe als Königlich niederländischer außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister am hiesigen Königlichen Hofe akkreditirt wird.

Hessen. Darmstadt, 14. Dezember. Nachdem der Großherzogliche Provinzial⸗Direktor Geheime Rath Schmitt in Mainz auf seinen Sitz in der Ersten Kammer der Stände Ver⸗ zicht geleistet hat und dieser Verzicht von dem Großherzog angenommen worden ist; nachdem ferner der Prälat Dr. Simon sowie der Kanzler der Landesuniversität, Geheime Rath Dr. Birn⸗ baum ihre Verhinderung, auf dem Landtage zu erscheinen, an⸗ gezeigt haben, hat Se. Königliche Hoheit folgende Mitglieder der Ersten Kammer ernannt: 1) den Superintendenten von Rhein⸗ hessen, Dr. Schmitt in Mainz, als Stellvertreter des Prälaten auf die Dauer des Landtags; 2) den dermaligen Rektor der Landesuniversität, ordentlichen Professor Dr. Angert Streng in Gießen, als Stellvertreter des Kanzlers der Landesuniversität auf die Dauer des Landtags; 3) den Präsidenten des Hofgerichts der Provinz Oberhessen, Ir Buff in Gießen auf Lebenszeit; 4) den Kommerzien⸗Rath Carl Franz Deninger in Mainz auf Lebenszeit.

Mecklenburg. Neustrelitz, 14. Dezember. Der heute ausgegebene „Offizielle Anzeiger“ (Nr. 43) enthält u. A. die Bekanntmachung, betreffend die Vorarbeiten für die Eisen⸗ bahnlinie Neustadt⸗Eberswalde Neustrelitz.

Sternberg, 11. Dezember. Ein dem vereinigten Landtage zugegangenes schwerinsches Reskript vom 10. d. M. zeigte an, daß die Regierung damit einverstanden sei, wenn die Sparkasse in Rostock von der Steuer befreit werde, da ihre Ueberschüsse zu wohlthätigen Zwecken verwenbet würden. Das Reskript geht zu dem betreffenden Antrag in das Komite. Ein zweites Reskript nebst Entwurf einer Verord⸗ nung hat die Umrechnung der Taxe bei Justizkanzleien, Nieder⸗ gerichten, Hypotheken⸗ und Stadtbuchbehörden in Reichsmünze und Abrundung dieser Taxen zum Gegenstand. Es wurde be⸗ schlossen, daß der Landsyndikus Ahlers eine generelle Prüfung der Taxen vornehmen und dann berichten soll. Darauf setzten Stände ihre Berathung über den Bericht, betreffend das Krimi⸗ nal⸗Kollegium, fort. Alle übrigen darin berührten Sachen waren bald erledigt; aber die Gehaltserhöhung der Mitglieder veran⸗ laßte noch eine besondere Dehatte. Endlich gaben Stände aber der Regierung nach und bewilligten die von dieser beantragten Erhö⸗ hungen. Direktor und Fiskal erhalten 2200 Thlr., die Räthe 2000. Thlr. Den Subalternen wurde eine Zulage von 25 pCt. bewilligt. Dann nahmen die Stände die Berathung über den Gewerbe⸗ betrieb im Umherziehen auf. Es war bestimmt, daß die Ver⸗ ordnung nach drei Jahren revidirt werden solle, und die Regie⸗ rung hatte dieselbe jetzt neu redigirt und die Steuersätze zum Theil etwas herabgesetzt. Sie empfahl statt der bisherigen 3 folgende 4 Steuersätze: Von 5—10 Mk., von 10 25 Mk., 45 Mk. und 60 Mk. Ferner proponirte die Regierung im 1 8 „Als Begründung einer gewerblichen Niederlassung wird die Er⸗ öffnung eines gewerblichen Unternehmens im Zweifel nicht angesehen, wenn dasselbe vor Ablauf von sechs Wochen wieder aufgehoben wird.“

Das Komite erklärte sich sowohl gegen den neuen Tarif,

wie gegen den proponirten §. 1; allein die Stände nahmen den Regierungsentwurf dennoch an.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 13. Dezember. Dem Vernehmen der „Leipz. Ztg.“ nach wird der nächste ordent⸗ liche Landtag des Großherzogthums auf den 18. Januar k. J. einberufen werden. Auf demselben werden 13 neue und 18 bis⸗

herige Abgeordnete erscheinen. Unter den Abgeordneten befinden sich 10 ländliche Grundbesitzer, 7 aktive und 1 inaktiver Staats⸗ beamte, 3 Geistliche, 3 Gewerbtreibende, 2 Advokaten, 2 städtische Bürgermeister, 1 Universitätsprofessor und 1 Arzt. .

Oldenburg. Oldenburg, 15. Dezember. Die Säku⸗ kularfeier der Selbständigkeit des oldenburgischen Staates und der Uebernahme der Regierung durch das jetzige Großherzogliche Haus hat gestern unter regster Betheiligung aller Klassen der Bevölkerung stattgefunden. Die Feier, zu welcher die Straßen der Stadt sich überall festlich geschmückt hatten, be⸗ gann mit einem Festgottesdienst in der evangelischen und in der katholischen Kirche. Nach demselben nahmen die Höchsten Herr⸗ schaften im Großherzoglichen Palais zunächst Adressen des Land⸗ tages und der Landessynode wie der Vertretung der Stadt Ol⸗ denburg entgegen und empfingen dann die zahlreich aus allen Theilen des Landes herbeigekommenen Deputationen; auf eine längere Ansprache des Landtags⸗Vice⸗Präsidenten Ahlhorn, welcher die Entwickelungsgeschichte des Landes im verflossenen Jahrhundert in gedrungenen Zügen zusammenfaßte und den Ge⸗ sinnungen treuer und dankbarer Anhänglichkeit gegen das Groß⸗ herzogliche Haus Ausdruck gab, erwiderte der Großherzog mit bewegten Worten. Auf ein Uhr Mittags war eine Defilir⸗ Cour im Schlosse anberaumt, bei welcher die Höchsten Herrschaften die Glückwünsche des Hofes, des Beamtenthums und des Offi⸗ zier⸗Corps entgegennahmen. Um fünf Uhr Nachmittags ver⸗ einigte ein Gala⸗Diner auf dem Schloß neben den Spitzen der Behörden und den anwesenden Fremden auch sämmtliche Deputationen aus Stadt und Land. An dasselbe schloß sich ein von der Bürgerschaft der Stadt Oldenburg unter zahlreicher Betheiligung dem Großherzog dargebrachter, mit Geschmack in Scene gesetzter Fackelzug, dessen Ende das Signal für den Beginn der in weiten Kreisen zur Feier des Tages in den Klubs und öffentlichen Lokalen der Stadt ver⸗ anstalteten geselligen Vereinigungen gab. Von den auswärtigen Mitgliedern des Großherzoglichen Hauses waren zu den Festlich⸗ keiten Herzog Elimar aus Berlin, der Erbgroßherzog aus Straß⸗ burg nach Oldenburg gekommen; der in Rußland lebende Herzog Peter von Oldenburg ließ sich und seine Familie durch seinen Flügel⸗Adjutanten Fürsten Obolenski vertreten. Dem Vernehmen nach hat Se. Majestät der Deutsche Kaiser in Veranlassung der Säkularfeier ein beglückwünschendes Schreiben an den Großherzog gerichtet. Als Ueberbringer der Glückwünsche des Kaisers von Rußland war der Gesandte in Hamburg, Baron Vegesack, in Oldenburg erschienen. Auch eine Deputation des Westfälischen Kürassier⸗Regiments Nr. 4, dessen langjähriger Chef der Groß⸗ herzog ist, war zur Gratulation von Münster herübergekommen.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 13. Dezember. Nachdem in mehreren öffentlichen Sitzungen des gem einschaft⸗ lichen Landtags die demselben gemachten Vorlagen, nament⸗ lich auch die Voranschläge für die den beiden Herzogthümern gemeinschaftlichen Etatspositionen auf die Finanzperiode pro 1874/77 angenommen worden waren, wurdederselbe gestern wieder vertagt.

Schwarzburg⸗Rudolstadt. Rudolstadt, 13. Dezember. Das neueste Stück der Gesetz⸗Sammlung publizirt das mit dem Landtage vereinbarte Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe von 600,000 Thlr. aus dem Reichs⸗Invalidenfonds.

Waldeck. Arolsen. Die Sitzung des am 9. Dezember wieder zusammengetretenen Landtags wurde um 10 Uhr Vor⸗ mittags in Gegenwart des Landesdirektors von Sommerfeld und Finanz⸗Raths Waldeck vom Vorsitzenden eröffnet.

Zuvörderst machte der Landesdirektor der Versammlung Mittheilungen rücksichtlich der Reorganisation der Brandversiche⸗ rungs⸗Anstalt ꝛc. Sodann theilte der Vorsitzende der Versammlung mit, wie er dem Auftrage zur Uebermittelung der Adressen an Se. Majestät den König von Preußen und Se. Durchlaucht den Fürsten nachgekommen sei, worauf der Landesdirektor erklärte, daß Se. Durchlaucht der Fürst, wie dieser ihm mitge⸗ theilt, anläßlich der an ihn gerichteten Adresse der Stände Se. Majestät den König von Preußen um wohlwollende Aufnahme und Prüfung der Wünsche des Landtags ersucht habe. Der Vorsitzende zeigte hierauf der Versammlung als neu eingegangen an: 1) Gesuch des Gemeinde⸗Vorstandes von Züschen um Ab⸗ hülfe gegen den durch Schwarzwild in der Gemarkung Züschen verursachten Wildschaden; 2) Schreiben des Landesdirektors vom 28. November, betreffend einen Gesetzentwurf wegen der Ver⸗ pfändung bäuerlicher und diesen gleichstehender Grundstücke; 3) desgleichen vom 5. Dezember, betreffend die Nachzahlung zum Diensteinkommen des Kreisgerichts⸗Raths a. D. Kleinschmit für die Zeit vom 1. Oktober 1850 bis 31. Dezember 1855; 4) Antrag des Abg. Herwig, betreffend Zusatzbestimmung zu der Gemeinde⸗Ordnung vom 16. August 1855.

Den einzigen Gegenstand der Tagesordnung bildete der schriftliche Bericht des Abg. Waldeck I. Namens des Verwaltungs⸗ ausschusses zur Staatskassenrechnung pro 1871. Die Ausschuß⸗ anträge gingen dahin: 1) Zur Einnahme Litt. B. lau⸗ fende Verwaltung zu beanspruchen, daß die der Rech⸗ nung nicht einverleibte Uebersicht über den Stand des Vermögens⸗ stammes nachgeholt werde; 2) Zur Einnahme Cap. XVI.

da der Zuschuß aus der preußischen Staatskasse 58,665 Thlr. betrage, die Rechnung ein Defizit von 22,566 Thlr. 29 Sgr. 11 Pf. ergebe und die Krone Preußen im Accessionsvertrage es übernommen habe, die Ausgaben des Landes zu decken den Zuschuß auf 81,231 Thlr. 29 Sgr. 11 Pf. zu erhöhen; 3) Zur Ausgabe rücksichtlich der Ueberschreitungen Nachver⸗ willigung eintreten zu lassen, mit Ausnahme der auf Seite 27. sub Nr. 32, 33, 34, 35 verzeichneten Ausgaben für Herstellung der Dekorationen des von Sr. Durchlaucht dem Fürsten gestifte⸗ ten Verdienst⸗Ordens l. Klasse und für Beschaffung von Ver⸗ dienstmedaillen im Gesammtbetrage von 333 Thlr. 23 Sgr. 8 Pf., rücksichtlich deren Streichung beantragt werde.

Diese Anträge wurden zu Beschlüssen der Versammlung erhoben und die vom Ausschuß gezogenen Monita, nachdem vom Regierungskommissar Finanz⸗Rath Waldeck genügender Aufschluß ertheilt worden, auf Antrag des Referenten von der Versammlung als erledigt angesehen.

Neuß. Greiz, 14. Dezember. Der Landtag hat in seinen letzten Sitzungen die Gewährung einer Theuerungs⸗ zulage an alle Staatsbeamte und zwar in der Höhe von 10 bis 20 Proz. von Besoldungen unter 400 Thlr. und von 10 Proz. von höheren Besoldungen auf dieses Jahr genehmigt und die vor⸗ gelegten Gesetzentwürfe wegen Ablösung der Abdeckerei⸗Zwangs⸗ und Bannrechte und wegen Betriebs des Abdeckereigewerbes; wegen Aufhebung der stillschweigenden Pfandrechte an Mobilien und wegen der persönlichen Vorzugsrechte im Konkurse und endlich betreffs der Rangordnung der Gläubiger im Konkurse

Oesterreich⸗Ungarn. Pesth, 15. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde die Interpellation betreffs der Kabinetskrisis von der Re⸗ gierung dahin beantwortet, daß der König das Demissionsgesuch des Finanz⸗Ministers und des Ministers für Kommunikationen und öffentliche Arbeiten angenommen, dabei aber den Wunsch ausgesprochen habe, daß von denselben bis zur Ernennung ihrer Nachfolger die Geschäfte fortgeführt werden möchten. Eine weitere Aenderung im Bestande des Kabinets stehe nicht bevor.

Schweiz. Bern, 11. Dezember. Der ü hat, die Bundes⸗Revisionsberathung fortsetzend, Art. 2 vis 38 nach den Beschlüssen des Nationalraths unwesentlich ver⸗ ändert angenommen. Der einzige Punkt, in welchem er vom Nationalrathe abweicht, ist, daß er die Frist für Aufhebung der bestehenden Spielbanken vom 31. Dezember 1876 bis 31. De⸗ zember 1877 und den Termin, nach welchem alle Eingangs⸗ gebühren, welche die Kantone und Gemeinden für Wein und andere geistige Getränke beziehen, abgeschafft sein müssen, bis 1890 hinausgerückt hat. Der Nationalrath hatte bekanntlich be⸗ schlossen, dies nach Ablauf von 15 Jahren eintreten zu lassen.

15. Dezember. (W. T. B.) Die vereinigte Bun⸗ des versammlung hat heute im ersten Wahlgange Dr. C. Schenk mit 80 von 132 Stimmen zum Bundes⸗Präsiden⸗ ten, Dr. Welti im zweiten Wahlgange mit 77 von 144 Stim⸗ men zum Bundes⸗Vicepräsidenten gewählt. Zum Prä⸗ sidenten des Bundesgerichts wurde im ersten Wahlgange Dr. Blumer, zum Vice⸗Präsidenten desselben im dritten Wahlgange Morel ernannt.

Großbritannien und Irland. Lo ndon, 13. Dezember. Auf Windsor fand gestern unter dem Vorsitz der Königin eine Berathung statt, in welcher Lord Aberdeen (Vorsitzender), der Minister des Innern und der Lord⸗Oberstkämmerer zugegen waren. Sir John Colewidge (Oberrichter der Common Pleas) und Dr. Lyon Playfair (der General⸗Postmeister) wurden als Mitglieder des geheimen Raths beeidigt. Später erhielten Herr Henry James (General⸗Anwalt), Herr Vernon Harcourt (Ge⸗ neral⸗Fiskal), Vicekanzler Charles Hall, Herr Archibald Paull Burt (Oberrichter von West⸗Australien) und Herr Henry Doyle (Dberrichter der Bahamainseln) aus den Händen Ihrer Majestät die Ritterwürde.

15. Dezember. (W. T. B.) Sir H. S. P. Winter⸗ botham, Unter⸗Staatssekretär im Departement des Innern, ist am Sonnabend in Rom gestorben.

Frankreich. Paris, 14. Dezember. Die Budget⸗ Kommission setzte heute den Ertrag des Stempels auf die Cheques, Mandate u. s. w. auf vier Millionen fest. Die Kom⸗ mission votirte auch die Steuer auf Talg, die sie auf neun Mil⸗ lionen schätzt, während die Regierung dieselbe nur zu acht Mil⸗ lionen ansetzt. Ferner wurde die Verdoppelung der Steuer (50 statt 25 Centimes) auf die Zollfreischeine und die Rückzölle an⸗ genommen. Die Abgaben auf den Wein und den Apfelwein, so wie auf die Oele aller Art werden ebenfalls, und zwar um 50 Prozent erhöht.

Versailles, 15. Dezember. (W. T. B.) Der bona⸗ partistische Abgeordnete Haentiens richtete in der heutigen Sitzung der Nationalversammlung die Anfrage an die Regierung, ob dieselbe das System der partiellen Ersatzwahlen, in welchen offenbar eine große Gefahr liege, auch fernerhin beibehalten, und ob sie darauf beharren wolle, von der Ausübung eines Ein⸗ flusses auf die Wahlen völlig abzusehen. Die Berathung der Interpellation wurde bis nach der Erledigung des Finanzesetzes vertagt.

Italien. Rom, 11. Dezember. Die Kronprinzessin Margaretha ist mit ihrem Sohn, dem Prinzen von Neapel,

im besten Wohlsein hier wieder eingetroffen.

angenommen.

Die zur Liquidation der Kirchen⸗ und Kloster⸗ güter eingesetzte Kommission wird am 16. wieder folgende Klöster in Besitz nehmen: 1) das Kloster der Theatiner in S. Andrea della Valle; 2) das der Krankenwärter des Heiligen Vincenz und Anastasius bei Fontana Trevi; 3) das der Filippi⸗ ner in S. Maria in Vallicella; 4) das der Cisternienser in S. Bernardo alle Terme; 5) das der Silvestriner in S. Stefano del Carro; 6) das der Terziarier des heiligen Franciscus zu Ehren der heiligen Cosmo e Damiano; 7) das der barfüßigen

Karmeliter zu Ehren der heiligen Silvester und Martin in Colli;

8) das der Bufaliner in Santa Maria in Trivio; 9) das der Kanonissinnen der heiligen Pudenziana; 10) das der Augustiner⸗ nonnen der heiligen Lucia in Selce; 11) das der Karmeliter Barfüßler in S. Maria della Vittoria; 12) das der Domini⸗ kanerinnen der allerheiligsten Annunziata.

Numänien. Bukarest, 7. Dezember. In den letzten Tagen berieth die Kammer über den Entwurf zur Adresse auf die Thronrede. Derselbe ward schließlich mit großer Mehrheit angenommen, nur mit dem Zusatze: die Kammer erwarte, daß die Fürstliche Regierung in Zukunft noch recht viele Konventionen mit auswärtigen Mächten abschließen werde. Der Adreßentwurf selbst lautet, nach der „Allg. Ztg.“, in seinen Hauptpunkten:

„Allerdurchlauchtigster Herr! Die Kammer der Deputirten fühlte sich besonders glücklich bei Anhörung der Botschaft, mit welcher Ew. Hoheit die Session dieses Jahres zu cröffnen geruhten. Es if in der That ein Faktum von großer Bedeutung in unserem konstitu tionellen Leben, daß die Kammer auch die dritte ordentliche Sessio ihrer Legislatur in Anwesenheit desselben Ministeriums begonnen hat Wir haben mit Freuden die Versicherung entgegengenommen, daß unser Beziehungen nach außen die allerbefriedigendsten sind, und waren glück⸗ lich, o Höchster Herr, über die wohlwollenden Gefühle, welche di Souveräne, mit denen Ew. Hoheit auf Ihrer Reise in diesem Som⸗ mer sich begegneten, dem Fürsten der Rumänen an den Tag geleg haben. Wir sind besonders zufrieden, daß die zwischen Rumänien und Rußland abgeschlossene Postkonvention ins Leben getreten ist, und wer den auch anderen Konventionen unsere Mitwirkung angedeihen lassen, die unsere Regierung, den angestammten Rechten Rumä⸗ niens gemäß, mit den fremden Mächten einzugehen, für nothwendig erachtet wird. Die durch die Botschaft angekündigten Gesetzentwürfe werden von der Kammer mit der der Wichtigkeit ihres Gegenstandes angemessenen Aufmerksamkeit geprüft werden. Der öffentliche Unterricht, dieser so wichtige Faktor im Leben einer Nation wird unsererseits mit der reichsten Fuͤrsorge behandelt werden. Auch die Hinanführung des Klerus auf die Höhe seiner Mission bildet den Gegenstand der dringlichsten Wünsche unseres Volkes. Mit Ew Hoheit zugleich beglückwünschen wir uns über den soliden Kredit unserer öffentlichen Effekten, welche inmitten der srößten finanziellen Krisis im Auesland einen kaum bemerkbaren Rückgang erfuhren. Was aber die Aequilibrirung der allgemeinen Sitnation des Staatsschatzes anbelangt so werden wir gewissenhaft jene Mittel prüfen, welche die Regierung Ew. Hoheit uns diesbezüglich vorschlagen wird. In Bezug auf die Agrikultur, den Handel und die öffentlichen Arbeiten freuen wir uns über die Vermehrung der durch unsere Eisenbahnen erzielten Ein⸗ nahmen, und die Erleichterung, welche diese Bahnen der Agrikultur Ru⸗ mäniens verschafft haben; ebenso freuen wir unsuͤber das sch eichelhaft