1873 / 298 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Iiverpool, 16. Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen stetig, Mehl ruhig, Mais 3 d. niedriger. Wetter: Schön. GIasgowmw, 16 Dezember. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 106 sh. 4 d. Letztwöchentliche Verschiffung 11,215 Tons gegen 16,241 Tons in der gleichen Woche des vorigen Jahres. Mult, 16. Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt. Eng- lischer Weizen knapp, alle Sorten fest behauptet. Manchester, 16. Dezember, Nachmittags. (W. T. B.) 12er Water Armitage 9, 12er Water Taylor 10 ⅜, 20er Water Micholls 12 ¼, 30er Water Gidlow 14 ½, 30er Water Clayton 14 ¼, 40r Mule Mayoll 13, 40r Medio Wilkinson 14 ¾, 36r Warpcops-Qua- lität Rowland 14 ½, 40r Double Weston 14 ¾¼, 60r Double Weston 17 ⅛, Printers 1¹6/⁄1₰, 21 ⁄% 8 ½ pfd. 123. Gutes Geschäft 2u vollen Preisen. Paris, 16. Dezember, Nachmittags. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen ruhig, per Dezember 38,75, per Januar -April —,—. Mehl ruhig, per Dezember u. per Januar- Februar 86,75, per Januar-April 86,50. Rüböl steigend, pr. Dezember 84,75, pr. Januar-April 85,50, pr. Mai-August 88,50. Spiritus ruhig, pr. Dezember 74,00. Wetter: Bedeckt. New-York, 16. Dezember, Abends 6 Uhr. (T. B. W.) Waarenbericht. Baumwolle in New-York 16 ½⅛, do. in New- Orleans 17. Petroleum in New-York pr. Gallon von 6 ½ Pfd. 14, do. 4o. Philadelphia pr. Gallon von 6 ½ Pfd. 13 ¼. Mehl 7 D. 10 C. een Zn 1 D. 65 C. Kaffee 24. Zucker 8. Getreide- racht r.

Elnznenhnluamngenn. Bergwerks-Gesellschaft vereinigter Bonifaclus bei Gelsen- kirchen. Die auf den 1. Januar fut, ausgeschriebene Vollz. auf die Aktien II. Emiss. ist auf den 15. Juni fut. hinausgeschoben. Suhscriptionem. Frachtschiffahrts-Gesellschaft zu Dresden. Die Subscript. auf 80,000 Thlr. neue Aktien à 100 Thlr. findet für die zeitigen Aktionäre zum Pari-Course vom 5. bis 8. Januar fat. unter Zah- lung der ersten 40 % = 40 Thlr. bei der Gesellschaftskasse in Dresden statt. AugzakhzIunta genzd. Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn- Gesellschaft. Die Einlösung der am 2. Januar fut. fälligen Zinscoupons der 4, 4 ½ und 5 % Prior.-Oblig. der 2 ½ % Rentenpapiere (frühere Cöthen- Bernburger Stamm-Aktien der 4 ½ % Magdeburg-Wittenbergischen Prior.-Oblig., sowie der 3 % Rentenpapiere (früher Magdevburg- Wittenbergische Stamm-Aktien) erfolgt von da ab bei der Diskonto- Gesellschaft und S. Bleichröder in Berlin; s. Ins. in Nr. 297 Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn. Die am 2. Ja- nuar fut. fälligen Zinsen der Stamm-Aktien Lit. B. werden von da

Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn. Die am 2. Januar fut. fälligen Zinsen der Prior.-Oblig. werden von da ab bei der Gesellschaftskasse und bei Meyer Cohn in Berlin ausgezahlt; s. Ins. in Nr. 297.

Rechte Oder-Ufer-Eisenbahn-Gesellschaft. Die am 2. Januar fut. fälligen halbjährigen Zinsen der Prior.-Oblig. à 5 % p. a. wer- den vom 29. Dezember cr. ab bei der Preussischen Bank-Anstalt Henckel-Lange und bei der Diskonto-Gesellschaft in Berlin ausge- zahlt: s. Ins. in Nr. 297.

Saal-Unstrut-Eisenbahn. Die am 1./15. Januar fat. fälligen Coupons der Prior.-Stamm- und Stamm-Aktien werden mit Thlr. 2. 15. pr. Stück vom 1. Januar fut. ab bei der Centralbank für In- dustrie und Handel in Berli“ eingelöst; s. Ins. in Nr. 297.

Altenburg-Zeitzer Eisenbahn. Die am 1. Januar fat. fälligen Coupons der 4 ½ % Prior.-Anleihe werden bei der Gesellschaftskasse in Altenburg eingelöst.

Niedersächsische Bank. Die am 2. Januar fut. fälligen Cou- pons werden bei J. J. Caro in Berlin eingelöst.

Aktien-Gesellschaft Eisenhüttenwerk-Thale. Die Divid. pr. 1872/73 von 18 % = 36 Thlr. pr Aktie wird vom 20. d. M. ab bei der Diskonto-Gesellschaft in Berlin ausgezahlt.

General-Versammlungem. 8

18. Dezember. Kommandit-Gesellschaft auf Aktien Bad Königs- dorf Jastrzemb. Ausserordentl. Gen.-Vers. in Breslau. Chemische Fabriken Oker und Braunschweig. Ordentl. Gen.-Vers. in Braunschweig. Residenz-Bau-Bank. Ausserordentl. Gen.-Vers. in Blerlin. 6. Jan. 1874. Frankfurter Wechslerbank. Vers. in Frankfurt a. M.

Ausreichung von Coupons tamd Aktien.

Staats-Anleilhen der vormals frelen Stadt Frankfurt a. M. de 1844 und 1858. Die Zinscoupons für die Zeit vom 2. Dezem- ber 1873 bis 1. Dezember 1881 werden vom 1. März 1874 bei der Königl. Kreiskasse in Frankfurt a. M. ausgereicht; s. Bekannt- machung in Nr. 297.

Rumänische Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft. Der Umtausch der Interimsscheine der Stamm-Prior.-Aktien gegen die definitiven Stücke erfolgt von jetzt ab bei der Diskonto-Gesellschaft und S. Bleichröder in Berlin; s. Ins. in Nr. 297.

Provinzial-Hülfskassen für Preussen. Die 2. Serie Zins- coupons zu den Oblig. pr. 1874 bis 1878 wird vom 17. Dezember cr. ab in dem Geschäfts-Bureau in Königsberg ausgereicht; s. Ins. in Nr. 297.

Ausserordentl. Gen.-

ab in Berlin bei der Bank für Handel und Industrie, S. Bleich-

röcder und Jacob Landau ausgezahlt; s. Ius. in Nr. 297.

mMaara:-

Kündigmumgern und Verloogsungen. Beeskow-Storkowsche Rreis-Obligationen. Das Verzeich-

niss der ausgeloosten zum 1. Juni 1874 gekündigten Oblig.; s. Ins. in Nr. 297. Posener Provinzlal-Obligationen. Das Verzeichniss der aus- gloosten zum 1. Juli 1874 gekündigten Oblig.; s. Ins. in Nr. 297 Ausweise von Fanken. 8 Preussische Central-Bodenkredit-Aktien-Gesellschaft. Den Status vom 30. November cr.; s. Ins. in Nr. 297.

Telegraphische Witterungshericehue.

Bar. Abw Temp. Abw ae 1. vM.] E. v. X.

v

Allgemeine Himmels- ansicht.

Wind

21IEL28

17. Dezember.

7 Flonsburg 331,56 4,0 NW., Sturm, heiter. Königsberg. 324,5- 12,7 3,6 + 5,9 NW., s. stark. bedeckt. ¹) Danzig 325,6 - 11,7 6 + 5,2 bedeckt. ²) Kieler Haf. 332.1 NW. z. W. St. bewölkt. Cöslin 327,4, 9,7 Weverieuch. 333,6 —— Wilhelmsh. 333,5 Stettin 329,5 7,6 Gröningen 336,6

ocn 9⸗ . 2S8:.

NW., Sturm. bedeckt. NNW., stark. trübe. NW., stark. bedeckt. WNW., schw. bewoölkt. NW., jebh bewölkt. WzNWs. stark W. s. lebh. bedeckt.*) NW., stürm. bedeckt.5 SW., mässig. bedeckt.“) SW., stürm. halb heiter. W., s. stark. bed., Regen. SW., schw.

schön. NW., lebh. heiter NW., lebh. bewölkt NW., lebh. wolkig. S., schw. heiter, neblig. WNW., mäss. Nebel. 8 SW., mässig. trübe. 8 SW., schwach. bedeckt. NW., schw. Nebel, gest. Reg. Windstille. schön.

SS 00 1b. D.

Bremen 334,5 Helder 337,7 Berlin 330,5 5,6 Fosen ... .325,5 9,5 Munster 333,9 1,5 Torgau 330,0 4,8 Breslau 325,1 7,8 Brüssel 338,3 6 C61l 337,0 +1,0 Wiesbaden 333,5 .322,5 8,3 re 333,8 8 Cherbourg. 340,5 8 Havro 341,0 7 Karlsruhe. 334,5 8 St. Mathieu 342,3 8 Constantin. 336,9

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¹) Regen. Gestern Orkan aus SW. 2) Gestern und Nachts Sturm, Schnee, Regen. Gestern Nachts 12 Uhr Barom. 322,9. ³) Regen. Gestern Sturm und Regen. ¹) Seit gestern Abend Sturm und Regen. ⁸) Regen. Nachts stürmisch. ⁴) Gestern stürmisch. ) Gestern Sturm. Nachts Regen. ³⁴) Gestern Vormittags und Abends Regen.

+ 4,8 NW., stark. wenig bewölkt

Ereppe, anberaumt.

Handels⸗Register.

Handelssachen.

In das Prokurenregister des unterzeichneten König⸗

lichen Kreisgerichts ist zufolge Verfügung vom 9. Dezember 1873

bei der unter Nr. 2 eingetragenen, dem Kaufmann

Heinrich August Dölle zu Isenschnibbe von dem

Kaufmann Johann Wilhelm Müller hier als In⸗

haber der Firma! „J. W. Müller“ ertheilten Prokura folgender Vermerk eingetragen:

Die dem Heinrich August Dölle ertheilte Prokura

ist erloschen.

Gardelegen, den 9. Dezember 1873.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Bekanntmachung. In das hiesige Handelsregister Fol. 164 zur Firma: Schaefer, Lackmann & Cie. zu Geestemünde ist heute folgende Aenderung eingetragen:

1) Jetzt Firma Schaefer & Co.

2) Ein Gesellschafter: Anton Fr. Lackmann ist ausgeschieden; unter den übrigen Gesell⸗ schaftern wird die Gesellschaft fortgesetzt. Die Firma wird lediglich von dem Kauf⸗ mann Hermann Schaefer zu Geestemünde

nisse ausgesprochen werden.

gezeichnet, welchem die Geschäftsführung

übertragen ist. Geestemünde, den 13. Dezember 1873. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. Isenbart.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebvrte, Vorladungen u. dergl. [3690] 1 Oeffentliche Vorladung. In der Eheschei⸗ dungsprozeßsache der verehelichten Winkler, Ida, geborenen Frickart, zu Nieder⸗Leppersdorf wider ihren Ehemann, den vormaligen Kanzleigehülfen Gotthardt Winkler von hier, Nr. 50 1872, ist ein Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 9. Juli 1874, Vormittags 11 Uhr, im Sitzungszimmer unsers Gerichtslokals anberaumt worden. Der Verklagte Gotthardt Winkler wird dazu vorgeladen, mit der Warnung, daß bei seinem Ausbleiben angenommen werden wird, daß er diejenigen Thatsachen und resp. diejenigen Urkunden, welche zum Beweise des Grun⸗ des der Ehescheidungsklage dienen, anerkennt und es wird, was nach den Rechten daraus folgt, im Erkennt⸗

Landeshut in Schlesien, den 19 Novem ber 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Spenersche

Das der Aktiengesellschaft unter

gehörige, hierselbst in der Zimmerstraße Nr. 94 belegene Grundstück nebst Zubehör

oll im Auftrage der Liquidatoren öffentlich versteigert werden, und wird zu diesem

Behufe ein Termin auf

den 27. d. M., Nachmittags 3 Uhr,

8

ie Bedingungen eingesehen werden. Berlin, den 13. Orn Rechtsanwalt

Bureau des unterzeichneten Notars, hierselbst, Leipziger Straße 103, eine Daselbst können schon vorher während der Geschäftsstunden

Dezember 1873.

Zeitung.

der Firma Spenersche Zeitung in liqu.

8

8 8

ol d,

und Notar.

[37011 Bekaununtmachung. Die Lieferung des Bedarfs von 3500 Kilogramm esottener Roßhaare bester Qualität für den 8 Garnisonverwaltungs⸗ und Lazarethhaushalt im Be⸗ reiche der Königlichen Intendantur des 1. Armee⸗ Corps pro 1874 soll dem Mindestfordernden über⸗ tragen werden, wozu ein Submissionstermin auf Montag, den 29. Dezember, Vormittags 11 Uhr im diesseitigen Geschäftslokale, Königsstraße Nr 46. anberaumt ist, woselbst auch die Bedingungen zur Einsicht ausliegen. 8 Versiegelte Offerten sind vor dem Termine hierher einzureichen; auch ist darin ausdrücklich anzuführen daß Submittenten von den bezüglichen Bedingungen Kenntniß genommen, diese auch ihren Offerten zu Grunde gelegt haben. Königsberg i/Pr., den 13. Dezember 1873. Königliche Garnison⸗Verwaltung. Verloosung, Amortisation, Zins⸗ zahlung n. s. w. von öffentlichen Papieren. 13700v) Bekanntmachung. Am 10. d. M. sind die nachbenannten

Soldiner Entwässerungs⸗Verbands⸗ Obligationen

vorschriftsmäßig ausgeloost: 8 8 Nt. 11. 23, 86

60. 64. 104. 107. 108. 114. 130. 148. 150. 173. 213. 275. 290. 298. 300. 306. 327. 350. 365. 379. 381. 392. 416. 422. 425. 434. 450. 481. 492. 494. 502. 525. 541. 562. 567. 596. 597. 1“

605. 607. 608. 721. 742. 754. 767.

und es werden dieselben den Inhabern zum 1. Juli 1874 mit der Aufforderung gekündigt, die Kapital⸗ beträge von je 100 Thlr. gegen Quittung und Rück⸗ gabe der Schulddokumente (Obligationen) mit zu⸗ gehörigen Zinscoupons (vom 1. Juli k. J. ab laufend) an diesem Tage bei der Entwässerungs⸗Ver⸗ bandskasse hierselbst abzuheben.

Gleichzettig wird der Inhaber der bereits früher ausgeloosten Obligation aus dem Fälligkeitstermine am 1. Juli 1867 Nr. 420 hierdurch wiederholt auf⸗ gefordert, diese nebst den zugehörigen nicht fälligen Zinscoupons nunmehr baldigst an die hiesige Ver⸗ bandskasse abzuliefern.

Soldin, den 13. Dezember 1873.

Im Auftrage des Vorstandes des Soldiner

Entwässerungs⸗Verbandes. Der Schaudirektor, Landrath von Cranach.

—q—

Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn. Die am 2. Januar k. J. fälligen halbjä Finse der Pjeioflttts Shtigatsonen dae migen Nahe⸗Eisenbahn I. und II. Emission können vom gedachten Tage ab bis zum 31. Januar

1) bei der Direktion der Diskontogesellschaft in Berlin,

2) bei dem A. Schaffhausenschen Bankverein in Cöln,

3) bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie zu Frankfurt a. M.,

4) bei sämmtlichen Stations⸗Kassen der Rhein⸗ Nahe⸗Eisenbahn, soweit deren Geldbestände ausreichen und

5) bei unserer Hauptkasse hierselbst erhoben werden.

Die Coupons müssen den Zahlstellen mit nume⸗ risch geordneten, nach den Emissionen getrennten und von den Eigenthümern unterschriebenen Verzeichnissen übergeben werden.

Saarbrücken, den 12. Dezember 1873/.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

[M. 2036]

VWearschau⸗ 111 Bromberger Eiseubahn⸗Gesellschaft.

Der am 1. Januar 1874 deessre h he eaar War⸗ schau⸗Bromberger Stammaktien kommt vom 2. Januar 1874 ab zur Einlösung: in Warschau bei der Hauptkasse der Gesell- schaft. in St. Petersburg bei der Fillale der War- schauer Handelsbank oder bei Herren G. Sterky & Sohn Berlin bei der Flliale der Mitteldeutschen Kreditbank, oder bei der Diskonto-Gesell- schaft, Breslau beim Schlesischen Bankverein, Frankfurt a. M. bei Herren J. Welller

Dresden bei der Dresdener Bank, Leipzig bei der Leipziger Diskonto-Gesell- schaft, in n bei Herren Lippmann, Rosenthal je., in Brüssel bei Herren Brugmann Söhne, in London bei Herren N. M. Rothschild and Sons, in Krakau bei Herrn Franz Anton Wolff. Den einzulösenden Coupons muß ein geordnetes Nummer⸗Verzeichniß beigelegt sein.

Gleichzeitig werden die im Jahre 1873 und früher ausgeloosten Warschau⸗Bromberger Aktien zum Nominalwerthe ausgezahlt und conform §. 42 der Gesellschaftsstatuten für jede derselben ein Ge⸗ nußschein ausgehändigt werden.

Warschau, den 13. Dezember 1873. 8

Der Verwaltungsrath.

2037]

Eisenbahn⸗Gesellschaft.

„Deer Verwaltungsrath beehrt sich zu benachrich⸗ tigen, daß die Einlösung des Zinscoupons für das II. Semester 1873 von den Obligationen

Serie à 500 Francs, II., III. u. IV. Serie à 100 und 500 Thlr.,

zu den auf den Coupons verzeichneten Valuten vom 2. Januar 1874 ab bei folgenden Zahlstellen stattfinden wird: in Feeh bei der Hauptkasse der Gesell- scha in St. Petersburg bei der PHlale der Warschauer

mittags, in den Geschäftsstunden:

Handelsbank oder bei Herren G. Sterky & Sohn, .

Berlin bei der Filiale der Mitteldeutschen Creditbank oder bei der Diskonto-Gesell- sohaft,

in Breslau beim Schleslschen Bankverein,

in Frankfurt a. M. bei Herren J Weiller Söhne,

in Dresden bei der Dresdener Bank,

in Leipzig bei der Leipziger Diskonto-Gesell-

sohaft,

in Amsterdam bei Herren Lippmann, Rosen-

thal & Cie.

in Brüssel bei Herren Brugmann Söhne,

in London bei Herren N. M. Rothschild and

Sons,

in Krakan bei Herrn Franz Anton Wolff.

Die Coupons sind mittelst eines arithmetisch geordneten und unterschriebenen Nummerrverzeichnisses zur Auszahlung zu präsentiren.

Gleichzeitig werden die oben angeführten Kassen⸗ und Handelshäuser die im laufenden und den Vor⸗ jahren ausgeloosten Gesellschafts⸗Obligationen I., II., III. und IV. Serie in den angegebenen Valuten auszahlen.

Warschau, den 13. Dezember 1873.

Der Verwaltungsrath. 11 [M. 2038]

h Warschan⸗ S Wiener 8 Eisenbahn⸗Gesellschaft.

„Der Verwaltungsrath beehrt sich anzuzeigen, daß eine Abschlagszahlung anf die Dividende des Betriebs⸗ jahres 1873 in Höhe von 1 Rubel 50 Kopeken pro Aktie stattfindet.

Dieselbe wird gegen Vorzeigung der betreffenden, mit einem Nummernverzeichniß begleiteten Coupons vom 2. Januar 1874 ab bei den folgenden Zahlstellen geleistet:

in Warschau: bei der Hauptkasse der Gesell-

sschaft,

in St. Petersburg: bei der Fillale der War-

schauer Handelsbank, oder bei Herren G.

Seterky & Sohn

in Berlin: pei der Filiale der Mitteldeutschen

Credit-Bank oder bei der Diskonto-Gesell- ssöoohaft,

in Breslau: beim Schlesischen Bankverein,

in Frankfurt a. M.: bei Herren J. Weiller Söhne,

in Dresden: bei der Dresdener Bank,

in v” : bei der Leipziger Diskonto-Gesell-

scha

in Amsterdam: bei Herren Lippmann, Rosen-

in Btasefe d⸗ söh 6

in Brüssel: bei Herren Brugmann ne

8 8 6 ana

in London: bei Herren N. Rothschil. Sons, in Krakau: bei Herrn Franz Anton Wolff. Warschau, den 13. Dezember 1873. 1.

Der Verwaltungsrath.

ligten Güter⸗Expeditionen zu haben. 8

Verschiedene Bekanntmachungen.

Berlin⸗Hamburger Eisenbahn.

Am 15. d. M. resp. 15. Januar 1874 treten für

den direkten Güterverkehr zwischen diesseitigen Sta⸗ tionen und Stationen der unter Verwaltung der Altona⸗Kieler Schleswig⸗Holsteinischen Eisenbahnen⸗Tarif vom 1. Oktober c. verschiedene Aenderungen und Ergän⸗ zungen in der Klassifikation der Güter ein.

Eisenbahn⸗Gesellschaft stehenden

Der bezügliche Tarifnachtrag I. ist bei den bethei⸗ Berlin und Hamburg, den 13. Dezember 1873. Die Direktion.

1“

zum Deu N. 298.

kRꝛʒỹükẽüäʒů üq 16“ Landtagsangelegenheiten. Berlin, 17. Dezember. In der gestrigen Sitzung des Herrenhauses nahm in der Diskussion über die geschäftliche Behandlung des vom Hause der Abgeordneten angenommenen Gesetzentwurfs, betreffend die Aufhebung der Kalender⸗ u nd Stempelsteuer der Vice⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Camphausen, mit Bezug auf die Aeußerun⸗ gen des Herrn Barons Senfft v. Pilsach das Wort:

Meine Herren! Es ist vorhin die Aeußerung gemacht worden, daß es sich gleichsam um einen Gegensatz der liberalen und konserva⸗ tiven Parteien handle. Diese Auffassung steht mit den thatsächlichen Verhältnissen nicht ganz im Einklange. Im Abgeordnetenhause haben sich für diesen Steuererloß nicht allein die liberalen Parteien, sondern, zum Theil zur Ueberraschung der Staatsregierung, wohl alle Partei⸗ schattirungen erklärt. Männer, die zur äußersten konservativen Partei gehören, haben ebensowohl den Wunsch ausgesprochen, daß mit dem Erlaß dieser Steuer vorgegangen werden möchte, als wie solche, die zu den liberalen Parteien sich bekennen. Im Allgemeinen wünscht sich die Staatsregierung nicht einzumischen, wenn es sich um die Art und Weise handelt, wie das Haus seine Geschäfte zu erledigen gedenkt, sie kann es sich ebensowohl gefallen lassen, daß zur Schlußberathung übergegangen wird, als sie es sich gefallen läßt, wenn das Haus vorziehen sollte, in eine nochmalige Erörterung der Angelegenheit einzutreten.

Für die Staatsregierung ist der dpunkt, do zunehmen hat, ein sehr einfacher. Die Staatsregierung hat im Laufe des Sommers an den Bundesrath des Deutschen Reiches eine Vorlage gelangen lassen, die zum Zweck hat, ein gemein⸗ schaftliches Preßgesetz für das ganze Deutsche Reich zu geben und in diesem Preßgesetz zugleich die Frage zu erörtern, wie es mit der Be⸗ steuerung der Zeitungen zu halten sei. Die Vorberathung dieser von der preußischen Regierung gemachten Vorlage hat im vorigen Sommer nicht so sehr gefördert werden können, daß es möglich gewesen wäre, in der damaligen Sitzung des Reichstages die Sache noch zum Aus⸗ trag zu bringen. Diese Vorlage ist aber von der preußischen Regierung nicht Prüccgezogen, im Gegentheil, der Ausschuß des Bundesrathes hat die Berathung über diese Vorlage beschleunigt, und es steht zu hoffen, daß es möglich sein werde, bei dem demnächst zusammentretenden Reichs⸗ tage diese Angelegenheit zu einem erwünschten Ende zu führen.

Bei dieser Sachlage glaubte die Regierung nicht empfehlen zu können, daß dem Wunsche nach Aufhebung dieser Steuer noch bevor * Berathung stattgefunden hat, Folge gegeben werde. Ich wieder⸗

ole im Uebrigen, meine Herren, daß wir uns in die geschäftliche Be⸗ handlung der Angelegenheit nicht einzumischen wünschen.

In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten beantwortete der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten Dr. Falk die Interpellation des Abg. v. Lubienski, den Religionsunterricht in mehreren höheren Lehranstalten des Großherzogthums Posen betreffend, wie folgt:

Den verehrten Mitgliedern dieses Hauses, welche demselben bereits in der letzten Session angehört haben, wird erinnerlich sein, daß An⸗ fangs Februar d. J. der Herr Abgeordnete von Wier’binski bereits eine Interpellation an die Staatsregierung gerichtet hat, die ich hier zu beantworten die Ehre hatte. Diese Interpellation ging damals dahin: aus welchen Gründen die Verfügung erlassen worden sei, daß der Religionsunterricht an den höheren Lehranstalten Posens nur deutsch ertheilt werde? Ich habe unter spezieller Begründung der wirklich erlassenen Verfügung und ich darf mich hier auch auf den Inhalt der früheren Verhandlung berufen geantwortet, daß diese Frage der Sachlage nicht entspreche, daß eine derartige Anord⸗ nung nicht getroffen sei, sondern daß bestimmt worden, daß der Re⸗ ligionsunterricht in derselben Sprache gelehrt werden solle, welche in den betreffenden Klassen einer Anstalt die Unterrichtssprache überhaupt bilde, daß dieser Gegenstand ebenso behandelt werden solle in sprach⸗ licher Beziehung, wie jeder andere Lehrgegenstand, daß die Unterrichts⸗ sprache für ihn die polnische sein solle, wo sonst bei anderen Lehr⸗ gegenständen Polnisch die Unterrichtssprache sei, daß überall da, wo zwar in deutscher Sprache unterrichtet werde, aber einzelne Schüler nicht in der Lage sich befänden, die deutsche Sprache vollständig zu verstehen und mittelst ihrer den Stoff zu durchdringen, daß da, wie in allen übrigen Lehrgegenständen, die polnische Sprache zu Hülfe ge⸗ nommen werden müsse, um ihnen das Verständniß dessen, was gelehrt werde, beizubringen. Es ist auf das Verständniß dessen, was ge⸗ lehrt werde, bei der ganzen Anordnung, wie schon im vorigen Jahre hervorgehoben worden, ein ganz besonderes Gewicht gelegt wor⸗ den, und es ist insbesondere die Behauptung unrichtig, daß es sich darum handele, den Schülern den Religionsunterricht in einer Sprache zu ertheilen, die sie nicht verständen; denn so lange und so weit sie die deutsche Sprache nicht vollständig verstehen, muß, wie überall, auch in Beziehung auf den Religionsunterricht das Polnische als Lehrsprache mit zur Hülfe genommen werden. Das ist eine Thatsache, welche die Staatsregierung wiederholt ausgesprochen hat, und wiederholt hat sie dabei gleichzeitig darauf hinweisen können, daß für alle anderen Gegen⸗ stände unter den vorausgesetzten thatfächlichen Verhältnissen diese Weise des Lehrers bereits in Uebung sei. Es ist dies des Längeren und Breiteren auch dem Herrn Erzbischof von Gnesen und Posen auf den ich nunmehr kommen muß, weil e⸗ sich um die Darstellung hier entscheidender thatsächlicher Verhältnisse handelt wiederholt aus⸗ einandergesetzt worden. 1 ““

Es handelt sich also hiernach um eine rein pädagogische und um gar keine kirchliche Frage. Nichts desto weniger hat der Erz⸗ bischof einen anderen Standpunkt eingenommen; er meint, zu seinen Funktionen der Aufsicht über den Religionsunterricht in den höheren Lehranstalten gehöre nicht blos, zu überwachen den Inhalt dessen, was gelehrt werde, und von diesem Standpunkte aus hat der Erz⸗ bischof unter dem 23. Februar 1873 ein Cirkular an sämmtliche Re⸗ kigionslehrer erlassen, die an den höhern Lehranstalten damals fun⸗ girten. Er führt darin aus was eben nicht richtig ist daß die Schüler in einer Sprache unterrichtet werden sollen, die sie nicht verständen; er hebt hervor, welche Pflicht er als Bischof diesen Umständen gegenüber habe, und disponirt nun und zwar in Erläuterung der den Religionslehrern ertheilten missio canonica, daß si' in den untersten Klassen bis incl. Tertia, wie bisher, in der Muttersprache, also bei polnischen Schülern im Polnischen den Re⸗ ligionsunterricht zu geben hätten; er erlaubt ihnen zweitens, wenn eine Minderzahl von Deutschen da sei, diese zu berücksichtigen, und er sagt dann: einer schmerzlichen Nothwendigkeit sich fügend, wolle er bis auf Weiteres damit einverstanden sein, daß in Sekundg und in Prima der Religionsunterricht auch denjenigen Schülern, deren Muttersprache die polnische sei, in deutscher Spracheertheilt werde. Eswar damit ein Zustand hergestellt worden, in welchem sich die Anordnungen der zur Aufsicht über die pädagogischen Momente berufenen Staatsbehörde in schnei⸗ dendem Widerspruch stellten mit den Anforderungen des Erzbischofs von seinem kirchlichen Standpunkte aus. Es war natürlich, daß die Lehrer an den Anstalten in eine sehr üble Lage geriethen. Der Staat, der sie angestellt hatte, verlangte von ihnen das Eine; der Bischof, der ihnen die missio canonica ertheilt hatte, verlangte von ihnen etwas Anderes. Die Staatsregierung hat sich bemüßigt gefunden, in eine ziem⸗ lich ausgedehnte Korrespondenz mit dem Herrn Erzbischof über diese Angelegenheit zu treten, beziehungsweise die Provinzialbehörde that das, indessen ohne Erfolg und zwar um so weniger, als am 24. März 1873 ein päpstliches Breve an den Erzbischo ergangen

252

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Standpunkt, den sie ein⸗

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Erste Beilage

wAnzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗A ,

Mittwoch, den 17. Dezember

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und ihm besondere Glückwünsche zugehen ließ, freilich auch immer von dem Standpunkte aus, daß der Religionsunterricht nach Anordnung der Regierung in einer der Mehrheit der Schüler unverständlichen Sprache das sind die Worte der Uebersetzung ertheilt werden sollte. Die Folge davon war nun, daß nur an den wenigen Stellen, an welchen die Anordnungen des Staates und des Bischofs den betreffenden Lehrern gegen⸗ über sich deckten, die Sache in statu quo erhalten werden konnte. Die Staatsregierung, die unter allen Umständen ihren berech⸗ tigterweise erlassenen Verfügungen einem unberechtigten Widerspruch gegenüber Nachdruck zu verleihen hatte, war nun genöthigt, gegen die⸗ jenigen Religionslehrer und es waren alle, bei denen die Frage in Betracht kam, nur einer schied bereitwillig aus vorzugehen. Die Königliche Staatsregierung ist benöthigt gewesen, Denjenigen, die nur kommissarisch mit dem Unterrichte beauftragt waren, zu kündigen und gegen den einen definitiv angestellten Lehrer ein Disziplinarverfahren einzuleiten, welches gegenwärtig noch schwebt. Die Staatsregierung hielt sich verpflichtet, um nur den Religionsunterricht noch ferner an den Anstalten gegeben zu sehen, dasjenige zu thun, was sich überhaupt in der Sache thun ließ. Viel war es nicht. Es lag ja zu Tage, daß andere Geistliche unter der Voraussetzung, daß sie den Religions⸗ unterricht in den vorgeschriebenen Grenzen in deutscher Sprache zu ertheilen hätten, vom Erzbischof mit der missio canonica nicht ver⸗ sehen werden würden. Es ist deshalb nichts anderes übrig geblieben, als, um nur die Unterweisung in der Religion nicht gänzlich auszu⸗ setzen, dem Gedanken Raum zu geben, daß, wie das früher viel⸗ fach der Fall war, auch Nichtgeistliche mit dem Religionsunterricht beauftragt würden, insofern sie die Qualifikation dazu erlangt hätten. Ich habe deswegen den betreffenden Prüfungskommissionen den Auf⸗ trag gegeben, soweit der Staat überchaupt darüber verfügen kann, die Kandidaten des Laienstandes, die sich bei ihnen melden würden, in der Religion zu prüfen. Es ist das nicht etwas absolut in Wegfall Gekommenes, denn es hat sich bei dieser Erörterung gefunden, daß einer der angestellten Gymnastallehrer sich bereits vor Jahren bei der Prüfungskommission in Münster in gewissen Grenzen die Qualifikation für den Religionsunterricht erworben hatte. Es lag in der Natur der Sache, daß dieser Religionsunterricht nichts anderes sein konnte, als eine Unterweisung, daß von einer Seelsorge insbesondere, die sonst nach Auffassung der katholischen Kirche immer mit dem Amte eines Reli⸗ gionslehrers an Gymnasien in Verbindung gebracht wird, nicht die Rede sein konnte. Was ferner die sogenannte missio canonica, welche der Erzbischof einem Geistlichen ertheilt, wenn er das Amt eines Reli⸗ gionslehrers an einer höheren Lehranstalt bekleiden soll, betrifft, so kann dieselbe für den Staat nur nach zwei Seiten hin eine Bedeutung haben. Die Staatsregierung wird dabei nur insofern berührt, als durch die missio canonica zum Ausdruck gebracht ist, daß die betreffenden Lehrer die katholische Konfession zu lehren befähigt sind, daß gegen ihren Wandel nichts Bedenkliches besteht, und der Herr Erzbischof, so lange er die missio canonica ertheilt, darauf verzichtet, dem betreffenden Geistlichen ein anderes Amt zuzuweisen. Von diesen Momenten konnte das eine nicht mehr in Betracht kommen, nämlich die Frage, ob der Bischof den betreffenden Personen den Urlaub gegeben haben würde, denn die Leute, um die es sich hier handelte, standen nicht mehr unter seiner Botmäßigkeit, es waren angestellte Lehrer von höheren Lehr⸗ anstalten, wohl aber blieb das andere Moment stehen, sich darüber zu vergewissern, ob gegen die Auswahl der Persönlichkeiten, deren wissen⸗ schaftliche Qualifikation die Prüfungskommission feststellte, Einwen⸗ dungen nicht ergingen in Bezug auf Lehre und Wandel. In dieser Beziehung ist der Herr Erzbischof gefragt worden, er hat sich aber von seinem prinzipiellen Standpunkte aus auf eine nähere Erörterung der Frage nicht eingelassen. Nichtsdestoweniger lehren gegenwärtig. einzelne Laien die Religion an den höheren Lehranstalten der Provinz Posen. 8 Der Herr Erzbischof ist bei der Weisung nicht stehen geblieben, die er den ihm untergebenen geistlichen Religionslehrern in Bezug auf ihre geistliche Stellung gegeben hat, er hat vielmehr einen weiteren Schritt gethan, der wiederum die Staatsregierung zu anderen Schrit⸗ ten geführt hat. Er hat, um den Schülern der höheren Lehranstal⸗ ten, die nur in Folge seiner Anordnung einen geordneten Religions⸗ unterricht an der Schule nicht genießen konnten, einen privaten Reli⸗ gionsunterricht zu verschaffen, gewisse Geiftliche mit der Ertheilung des Unterrichts beauftragt, und zwar ist das in folgender Weise gesche⸗ hen: Er hat diesen Auftrag nur ertheilt für die Orte, wo sich höhere Lehranstalten befinden, und für diese höheren Lehranstalten, denen er den Unterricht selbst unmöglich gemacht hat. Es ist ferner die Ein⸗ richtung dieses Unterrichts so getroffen, daß sie vollständig der Ein⸗ richtung in der Schule, so wie er sie zugeben wollte, entsprach. Es sind besondere Klassen errichtet worden, für jede Klasse ist das be⸗ stimmte Ziel, wie es der Schule gestellt werden sollte, gestellt worden; es ist, wo es möglich war, sogar die für die Schule bestimmte Stun⸗ denzahl festgesetzt worden. Der Erzbischof ist soweit gegangen, daß, weil er angeordnet hatte, in der Sekunda und Prima solle der Reli⸗ gionsunterricht in deutscher Sprache nothgedrungen ertheilt werden, daß er, sage ich, bei einem Gymnasium einem Lehrer diesen Auftrag gegeben hat, der nach amtlichem Berichte sich im gewöhnlichen Leben nicht ein⸗ mal gehörig in deutscher Sprache unterhalten kann, und der nun diesen Un⸗ terricht in der Weise ertheilt, daß er einen deutschen Leitfaden nimmt, und aus demselben vorliest (Ruf: Name!) ich weiß den Namen des Lehrers nicht auswendig, er lehrt in Wongrowiec (Ruf: Gladisch!), der ist gegenwärtig in Inowraclaw, der spricht sehr gut Deutsch. Außerdem ist auch, um eine vollständige Gleich⸗ heit mit der Schule herzustellen, ein Schulgeld eingeführt worden, und endlich sind an den- meisten Orten gerade diejenigen Lehrer an die Spitze dieses Organismus gestellt und mit dem Religions⸗ unterricht betraut worden, die von der Staatsregierung von den An⸗ stalten entlassen waren. Nun, meine Herren, wenn man solche Ver⸗ hältnisse vor sich hat, so ist es doch klar, daß es sich hier in aller⸗ erster Linie darum handelt, daß der Herr Erzbischof außerhalb der Schule seinen Willen durchsetzen wollte, den er in der Schule nicht durchzusetzen vermochte, und daß er förmliche Privatschulen errichtet hat neben den Gymnasien. Die Autorität des Staates mußte gegen⸗ über dieser Thatsache unbedingt gewahrt werden, und die Instruk⸗ tion vom 31. Dezember 1839 gab in dieser Beziehung dazu das Mittel. Ich habe das Provinzial⸗Schulkollegium seinem Antrage gemäß und resp. die Regierungen unter dem 13. September angewie⸗ sen, gegen diese unbefugten Privatschulen mit gesetzlichen Maßnahmen vorzugehen. Ich bin bis zu diesem Augenblicke nicht unterrichtet, was in Folge dessen geschehen ist, und wie weit die Sache gediehen ist. Anscheinend sind Konflikte wenigstens nicht vorgekommen, denn 3 Mo⸗ nate sind es her; ich sage anscheinend, denn ich weiß es nicht. Aber, meine Herren, damit wäar der Sache noch nicht ausreichend gedient. Es ist vielleicht nicht ganz leicht, diese Anordnungen in gedeihlicher Weise durchzuführen und ohne zu Mißhelligkeiten den Anstoß zu geben, die Jedermann, und auch die von Ihnen (nach dem Centrum weisend) so uͤbel beläumdeten Bezirks⸗ regierungen so gern vermeiden. Denn nachdem zuerst der Unterricht, wenigstens in den meisten Fällen ich will nicht sagen überall in Uüeetoralen ertheilt worden und die Regierung zum ersten Male den esichtspunkt aufstellte, es handle sich um eine Privatschule, da ist, meist in Folge Weisung des Erzbischofs, die Einrichtung getroffen worden, den Unterricht nunmehr in den Kirchen und in feierlichem Amte zu ertheilen. Aber nicht blos die mögliche Schwierigkeit, mit der S

Weisung durchzudringen führte zu der weiteren Maßnahme

war, welches ihn wegen seiner Haltung ausdrücklich bacns

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die sehr beachtenswerthen Zustände, welche sich nunmehr in Bezug auf das Verhältniß jener Schüler, die den Religionsunterricht 88 Privatschulen besuchten, zu den betreffenden Anstalten entwickelten. Denn daß eine Anordnung, die entschieden getroffen war, um Anord⸗ nungen des Staates eitel zu machen, in diesem Sinne auf die Schüler auch wirken mußte, das war eigentlich etwas Selbstverständliches. Die Besorgniß lag außerordentlich nah, daß durch die betreffende Anordnung in den eine solche Privatschule besuchenden Schuüͤlern eine Mißachtung gegen die Anordnungen ihrer vorgesetzten Lehrer und sonstigen Schulbehörden entstehen mußte, daß in sie trotz ihrer Jugend hineinkommen mußte ein Geist, der auf Parteinahme in politischen und religiösen Dingen hindrängte. Und, meine Herren, das ist leider keine Vermuthung ge⸗ blieben, sondern die Berichte der Anstalts⸗Direktoren konstatiren das als eine Thatsache aufs Ausdrücklichste. Es wird hervorgehoben, daß die Schüler, welche den Religionsunterricht in den Privatschulen be⸗ suchen, ihren Mitschülern gegenüber, die das nicht thun, aus ihrer erstgedachten Thätigkeit ein demonstratives Wesen machen, daß sie sich absondern von den andern in einer ganz besonders grell hervortretenden Weise, daß sie ferner so ist von anderer Seite konstatirt in dem b ewußtsein, daß es sich um etwas Unrechtes handele, die Lehrer bei allen Fragen mit ausgiebigen Lügen hintergehen und nur erst dann zugeben, daß sie in den Religionsunterricht gehen, der nicht sein soll, wenn sie in handgreiflicher Weise überführt werden. Mir sind davon Fälle vorgelegt worden, die das in reichem Maße darthun. Es ist ausdrücklich von dem Geiste de; Mißtrauens gesprochen worden, der aus jenem Religionsunterrichte herkomme. Es ist konstatirt wor⸗ den, daß an einem Orte der Religionslehrer es ausdrücklich als einen erzbischöflichen Befehl an die Schüler mittheilte, sie dürften bei einem Laien keinen Religionsunterricht haben, das befehle der Herr Erzbischof obwohl gerade an dieser Anstalt Jahr und Tag vor der einge⸗ tretenen Differenz ein Laie die Vorschüler des Gymnasiums in der Religion unterrichtet hatte, und obwohl auf diese Schüler die Auffor⸗ derung des betreffenden Religionslehres sich ebenfalls bezogen hat. Es ist dann ferner gesagt worden, sie sollten sogar die religiöse Andacht, die ohne Hervorhebung eines besonderen kirchlichen Charakers nunmehr in der Schule gehalten wird, um das religiöse Bewußtsein der Schüler wach zu erhalten und zu wecken, nicht besuchen, und das hat auch den Erfolg gehabt, daß, ohne die Lehrer zu fragen, die Schüler weggeblieben sind aus der Anstalt. (Bravo! im Centrum.) Das ist eine Erscheinung, (Wiederholtes Bravo!), die, wenn Sie auch Bravo sagen, unter allen Umständen ganz zweifellos eine beklagenswerthe Auflehnung gegen die Dis⸗ ziplin ist.

Aber, meine Herren, es giebt auch andere beachtenswerthe Mo⸗ mente: es ist mir durch Vorlegung einer Anzahl von Beispielen aus deutschen Aufsätzen der Schüler einer Anstalt konstatirt worden, daß, seit jener Religionsunterricht außerhalb der Klasse gegeben wird, die spezifisch polnisch⸗nationale Tendenz nicht blos sich entwickelte bei den Schülern der oberen Klassen, sondern selbst in den Köpfen der Quartaner sich letztere aufsässige Tendenz deutlich machte im Gegensatze zu dem Lande, dem sie angehören. Und weiter, meine Herren! Es ist ferner folgender Fall konstatirt worden: Einer der Führer einer solchen religiösen Privatschule hat einen bekannten Aufsatz der „Germania“ über die Sedanfeier in Posen in besonderen Abzügen drucken lassen, sich selbst hierauf als Herausgeber bezeichnet und eine Anzahl von Exemplaren einem der Schüler gegeben, um sie in der Klasse zu verbreiten. Er hat freilich hinterher erklärt, es seien da einige Mißverständnisse vorhanden ge⸗ wesen; wenn er zu dem Schüler gesast hat, er könne sich auch ein Exemplar davon behalten, so habe er damit den Vater des Schülers gemeint, und wenn er gesagt habe, jener solle dem Krause (so heißt ein Mitschüler) ein Exemplar geben, so habe er nicht diesen Mitschüler, sondern den Studiosus der Medizin Krause damit gemeint. Unglück⸗ licherweise aber hat dieser nach dem mir vorliegenden Pernebeh.

rotokoll die Richtigkeit dieser Erklärung auf das Allerenergischste be⸗ Prcter 8 8 8 8

Nun, meine Herren, das waren die Zustände, denen gegenüber sich die Unterrichtsverwaltung nach den Anordnungen des Erzbischofs be⸗ fand. Ich sollte doch meinen, meine Herren, daß Sie auf das Aller⸗ deutlichste in diesen Momenten sehen die Keime, die in ihrer weiteren

ondern

Entwickelung in fruͤherer Zeit zur Auflösung des Gymnasiums in Trzemeszno geführt haben, und Keime einer vollständigen Auflösung des ganzen höheren Schulwesens in der Provinz Posen. Und darum, meine Herren, habe ich dem Provinzial⸗Schulkollegium den Auftrag gegeben, unter eingehender Darlegung der Verhältnisse und des wahren Thatbestandes, an die Eltern der Kinder, die sich auf den höheren Schulen befinden und die diese Privatschulen besuchen, die Aufforde⸗ rung zu richten, sie aus diesen Schulen zu nehmen, und ferner, weil kein anderes Mittel übrig bleibt, um schwere Schädigung von dem höheren Unterrichtswesen der Provinz Posen abzuwenden, da, wenn dem Befehl, oder richtiger der Aufforderung, keine Folge gegeben wird, das Provinzial⸗Schulkollegium angewiesen, die Kinder derjenigen Eltern, welche dieselben dennoch in diese Privatschulen schicken, von diesen Anstalten zu entfernen. Es ist nicht von mir bestimmt worden und auch nicht von dem Provinzial⸗Schulkollegium der Herr Abge⸗ ordnete, der die Interpellation gestellt hat, hat ja die betreffende Stelle gelesen daß jeder Privatunterricht in der Religion außerhalb der Anstalt ein unstatthafter sei. Mit einer solchen Anordnung würde sich das Provinzial⸗Schulkollegium in Widerspruch 8 mit dem ihm ganz wohlbekannten allgemeinen Anordnungen. Wenn der Herr Abgeordnete sich auf das Mariengymnasium in Posen berufen hat und hier meinen Namen nannte, so muß ich, so weit ich mich der Namen erinnere, meinen, E diesen Namen gerade der Lehrer trägt, der ge⸗ genwärtig die Privatschule leitet, und welcher von der Anstalt entfernt war, ge welcher jetzt noch unter Suspension steht, und sich in Diszipiingruntersuchung befindet; daß man nach dem gegebenen Verhältniß die Kinder nicht an diesen Lehrer geben kann, das versteht sich von selbst. Sollte die Sache anders sein, ins⸗ besondere es sich um keine Privatreligionsschule handeln, nun so würde doch einem betreffenden Vater der Weg der Beschwerden mit aller mög⸗ lichen Aussicht auf Remedur offen stehen, wie ich es eben angedeutet habe. Ich wiederhole also, es ist nicht richtig, 892 das Provinzial⸗Schul⸗ kollegium angeordnet hat, es solle kein Privatreligions⸗Unterricht außerhalb der Schule ertheilt werden, sondern es hat nur angeordnek: in jene Privatreligionsschule soll kein Schüler mehr gehen. Meine Herren! Diese Anordnung habe ich treffen müssen, weil ich sonst hätte glauben müssen, die mir als Unterrichts Ministor obliegende Verantwortlichkeit nicht tragen zu können.

Nach dem Bericht der Matrikel⸗Kommission des Herrenhauses sind aus dem Hause seit Schluß der vorigen Ses⸗ sion ausgeschieden:

a. in Folge Ablebens: 1) der Wirkliche Geheime Rath, Regie⸗ rungs⸗Präsident a. D. Ludwig Graf von Kielmansegge, 2) das erbberechtigte Mitglied, der Landhofmeister im Königreich Preußen, Kammerherr und Hauptmann a. D. Friedrich, Burggraf und Graf zu Dohna⸗Lauckz 3) das erbberechtigte Mitglied, der Stan⸗ desherr Karl Graf von Hardenberg auf Neu⸗Hardenberg; 4) der seiner Zeit aus besonderem Allerhöüchsten Vertrauen berufene Vice⸗ Marschall der Althessischen Ritterschaft Frhr. Waitz von Eschen.

b. in Folge Verlustes derienigen Eigenschaft, in welcher die Prä⸗ sentation erfolgt war: 5) Beleites, unbesoldeter Stadtrath der sge vP hen Rech

Auf Grund erblichen Rechts wurden zum Eintritt in das Herren⸗ haus eingeladen: 1¹) jrnst Fürst zu Bor ms⸗ 58 als