1873 / 298 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Fesitznachfolger des am 3. Februa . verstorbenen Ferdi⸗ nand zu Solms⸗Braunfels in die Aemter Braunfels und Gretfengein auf Grund Allerhöchsten Erlasses vom 12. November cr.; 2) Friedrich Wilhelm Prinz zu Hohenlohe⸗Ingelfingen, Königlich preußischer General⸗Lieutenant und General à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs, als Besitznachfolger des am 24. April cr. verstorbenen Prinzen Adolf zu Hohenlohe⸗ Ingelfingen in die Fideikommißgüter Koschentin, Tworog und andsberg, auf Grund Allerhöchsten Erlasses vom 5. Novemhber cr.; 3) Konrad, Graf von Dyrhn, Fchr. zu Schönau, wohnhaft zu Reesewitz, als Nachfolger in die Fideikommißgüter Reesewitz, Ober⸗ Mühlwitz, Nieder⸗Mühlwitz und Galbitz im Kreise Oels, auf Grund Allerhöchsten Erlasses vom 15. Oktober cr.

Neu berufen wurden auf Lebenszeit: a. aus besonderem Aller⸗ höchsten Vertrauen: Dernburg, Dr. jur. und ordentlicher Professor an der Universität Berlin, ausgeschieden in Folge Berufung an die Universität Berlin, abermals berufen durch Allerhöchsten Erlaß vom 13. November cr.; b. auf Präsentation des Grafenverbandes der ne Schlesien: 2) Siegfried Graf v. Kospoth, Erbherr auf

zurau, mit Freiwaldau, Klix, Raedel und Zeisau, zu Burau wohn⸗ haft, durch Allerhöchsten Erlaß vom 29. November 1873; c. auf Präsentation von Städten: 3) v. Forckenbeck, Ober⸗Bürgermeister der Stadt Breslau, auf Präsentation der Stadt Breslau, durch Aller⸗ höchsten Erlaß vom 11. Juni 1873. 4) Rautenstrauch, Bei⸗ eordneter der Stadt Trier, auf Präsentation der Stadt Trier durch Alerböchsten Erlaß vom 14. Mai 1873.

Für das Herrenhaus sind gegenwärtig Berechtigungen auf Sitz und Stimme, die Königlichen Prinzen ungerechnet, vorhanden:

A. mit Erblichkeit: a. in Betreff des Fürstlichen Hauses Hohen⸗

zollern 1, b. betreffend die Häupter der vormaligen deutschen reichsständischen

Hänuser 20, c. betreffend die Fürsten, Grafen und Herren der Herren⸗ kurie des vereinigten Landtags 56, d. durch besondere Königliche Ver⸗ leihung 16, Summa A. 93.

B. auf Lebenszeit: a. auf Grund von Präsentation: 1) der

Scitifter 3, 2) der Provinzialverbände der Grafen 8, 3) der Familien⸗ verbände 11, 4) der Verbände des alten und befestigten Grundbesitzes

90, 5) der Landesuniversitäten 9, 6) der Städte 40, Summa Ba. 161. b. für die zeitigen Inhaber der großen Landesämter im Königreich Preußen 4, c. aus besonderem Allerhöchsten Vertrauen 84, darunter 14 unter gleichzeitiger Bestellung als Kronsyndici, Summa B b. 88,

überhaupt Berechtigungen 342.

Von diesen ruhen zur Zeit: A. von den erblichen Berechtigungen und zwar von denen 1) der Häupter der vormaligen deutschen reichs⸗ ständischen Häuser 4, 2) der Fürsten, Grafen und Herren der Herren⸗ kurie des vereinigten Landtags 22, 3) durch Königliche Verleihung 2, Summa A. 28. B. von den Berechtigungen auf Lebenszeit: 1) von den von den Verbänden des alten und befestigten Grundbesitzes zu

räsentirenden 8, 2) von den von den Universitäten zu Präsentirenden

(1 wegen Kumulation), 3) von den von den Städten zu Präsentiren⸗

den 1, 4) von den großen Landesämtern 2 (davon 1 wegen Kumulation).

= 41. Es sind mithin wirkliche Mitglieder vorhanden 301. Davon

sind bisher nicht eingetreten 8. Es sind demnach eingetreten 293.

Die Finanzverwaltung Preußens in den Jahren 1870, 1871 und 1872.

Aus dem in diesem Blatte bereits erwähnten Werke „die Finanzverwaltung Preußens in den Jahren 1870, 1871 und 1872, nach einem Bericht des Finanz⸗Ministers Camphausen

an Se. Majestät den Kaiser und König“ theilen wir nachstehend die ersten Abschnitte mit, welche die Beseitigung des Defizits im Staatshaushalt und dessen Ordnung betreffen:

Die der Periode 1870/72 zunächst voraufgegangene Periode 1867/69 war im Gegensatze zu jener eine solche, in welcher die Finanzverwaltung mit ungewöhnlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. Der Gebietszuwachs, welchen Preußen im Jahre 1866 gewonnen hatte, führte zunächst für den Staat im Gan⸗ zen zu einer Steigerung der Ausgaben, indem in den neuen Provinzen neben Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen zahlreich hervortretende neue Bedürsnisse zu befriedigen waren. Die Gründung des Norddeutschen Bundes war zwar auf die Bilanz der Einnahmen und Ausgaben Preußens insofern ohne

wesentlichen Einfluß, als die Einnahmen, welche von dem preu⸗ ßischen Budget auf das des Bundes übertragen wurden, zusam⸗ men mit den Matrikularbeiträgen den Lasten und Ausgaben ent⸗ sprachen, welche Seitens des Bundes dem preußischen Budget abgenommen wurden. Aberdie Gesetzgebung des Bundes traf in dieser Periode einige Maßregeln (Ermäßigung des Porto, Zollbefreiun⸗ gen und Zollerleichterungen in Folge des Handels⸗ und Zollver⸗ rages mit Oesterreich), welche für die erste Zeit erhebliche Aus⸗ älle an den Einnahmen des Bundes und in Folge davon eine Steigerung der Matrikularbeiträge herbeiführten. Es traf hier⸗ mit eine sehr starke Mehrbelastung des preußischen Staatsschul⸗ en⸗Etats zusammen. Zur Deckung der Kosten des Krieges von 1866 und damit im Zusammenhang stehender Ausgaben (Ab⸗ findung der depossedirten Fürsten) mußten in dieser Periode er⸗ hebliche Anleihebeträge realisirt werden, nicht minder zur Aus⸗ führung von Eisenbahnanlagen, deren Erträge erst späteren Jahren zu Gute kommen konnten. Dazu kamen ungünstige Ernten, die in Ostpreußen geradezu einen Nothstand zur Folge hatten. Politische Beunruhigungen und Mangel an Vertrauen in den Bestand des Friedens ließen Handel und Verkehr nicht zu be Aufschwung gelangen. Die Einnahmen, welche von en allgemeinen Konjunkturen abhängen, blieben in ihren Er⸗ trägen zurück.

Diese ungünstigen Umstände äußerten ihre Einwirkung ganz

besonders auf die finanziellen Ergebnisse des Jahres 1868. Schon das Jahr 1867 hatte mit einem Deftzit abgeschlossen, welches sich bei der rechnungsmäßigen Feststellung auf 3,489,373 Thlr. bezifferte. Daffelbe ging ungedeckt in das Jahr 1868 über. Für dieses Jahr blieben die Einnahmen hinter den Ausgaben um die erhebliche Summe von '7,730,218 Thlr. zurück, und das Jahr 1868 hinterließ demnach bei seinem Abschluß im Ganzen ein Defizit von 11,219,586 Thlr. In dem Voranschlag für das Jahr 1869 mußten zur FHerstellung der Gleichgewichts zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Stagtes außerordentliche Deckungsmittel herange⸗ gogen werden. Unter Kapitel 11 Titel 3 der Einnahme wurde aus dem Kapitalvermögen des Staates zu entnehmende

me von 5,140,000 Thlr. in Ansatz gebracht. Als im Heubs: 1869 die Aufstelung des Emwurfes zum Staatshaus⸗ Heid gtan für das Jahr 1870 stattfand, wurde zwar angenom⸗ men, daß die Einnahmen des Jahres 1869, unter Hinzunahme jenes außerordentlichen Zuschufses nicht allein zur vollständigen Deckung der Ausgaben des Jahres Hinreichen, sondern noch einen Ueberschuß von etwas mehr als 1 Million Thaler ergeben würden.

Zugleich aber wurde es fürnothwendig erachtet, auch für das Zahr 1870 zu machen. ISn

wieder außerordentliche Deckungsmittel ftüfsg dem Voranschlag waren zwar die Ausgaben möglichst beschräntt, doch aber hervorgetretene Bedürfnisse, deren Befriedigung im Inter⸗ . des Landes lag, berücksichtigt worden. So hatte man nicht nstand genommen, wiederum einige Mittel zu der begonnenen Aufbesserung des Diensteinkommens der Staatsbeamten auszu⸗ werfen. Das Gesammtergebniß des Voranschlages war, daß die veranschlagten Einnahmen hinter den in Ansatz gebrachten Ausgaben um 5,400,000 Thlr. zurückblieben. Zur Deckung dieses Defizits, ebenso wie im Vorjahre, auf die vorhandenen

9

Kapitalbestände des Staates zurückzugreifen, wurde für unthun⸗ lich erachtet, weil dieselben zur Deckung des aus dem Jahre 1868 herrührenden Defizits verwendet werden sollten, und so wurde denn in dem am 8. Oktober 1869 den Häusern des Landtages vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts⸗FEtats für das Jahr 1870, der Vorschlag gemacht, zur Deckung des Betrages von 5,400,000 Thln., um welche die Ausgaben die Einnahmen überstiegen, vom 1. Januar 1870 ab für die Dauer des Jahres 1870 einen Zu⸗ schlag von 25 Prozent zur klassifizirten Einkommensteuer, zur Klassensteuer und zur Mahl⸗ und Schlachtsteuer (abzüglich jedoch des den Städten zufließenden Drittheils vom Rohertrage der Mahlsteuer). zu erheben.

Dieser Vorschlag fand im Lande eine sehr ungünstige Auf⸗ nahme. Noch ehe jene Vorlage zur Verhandlung im Landtage gelangte, wurde es fast zur Gewißheit, daß sie die Zustimmung der Landesvertretung nicht erhalten würde. Der damalige Finanz⸗ Minister trat zurück und durch Allerhöchste Ordre vom 26. Ok⸗ tober 1869 wurde der gegenwärtige Finanz⸗Minister zur Leitung der Finanz⸗Verwaltung berufen.

Für einen Staat, welcher bei einem durch und durch ge⸗ sunden Finanzwesen eine verhältnißmäßig geringe Staatsschuld hat, und jährlich sehr erhebliche Mittel zur regelmäßigen Schulden⸗ Amortisation verwendet, bietet sich in Zeiten vorübergehender finanzieller Schwierigkeiten als nächstes Auskunftsmittel zur Ueberwindung derselben das dar, daß man die Amortisation einstweilen einschränkt und es günstigeren Zeiten vorbehält, die⸗ selbe wieder in stärkerem Maße aufzunehmen.

Die preußische Staatsschuld war für den Beginn des Jah⸗ res 1870 zu berechnen, und zwar: a. die verzinsliche“*) zu 424,389,372 Thlr., b. die unverzinsliche: Kassenanweisungen zu 18,250,000 Thlr., Darlehns⸗Kassenscheine zu 2,216,641 Thlr., zusammen 444,856,013 Thlr., d. i. bei einer Einwohnerzahl von etwa 24,000,000 abgerundet 19 Thlr. auf den Kopf der Bevölkerung. Für die anderen Großstaaten ist in dem gothai⸗ schen diplomatisch⸗statistisschen Jahrbuch für 1869 die Höhe der Staatsschuld wie folgt angegeben:

8 Berllkerung. Staatsschuld. Auf 18 Kopf er Millionen Bevölkerung. Millionen: Thaler: Thaler: Amerika (Vereinigte Staa⸗ 1“ 3,635 107

ten) Frankreich 3,465 5,333

Großbritannien

talien 1,807 Oesterreich 686

Rußland h II1I1I

Für die verzinsliche preußische Staatsschuld in dem oben angegebenen Betrage von 424,389,372 Thlr. hatte der Staat auf Grund der den Gläubigern gegenüber bestehenden Tilgungs⸗ pflicht im Jahre 1870 die Summe von 8,666,141 Thlr., mithin mehr als 2 Prozent des Nominalbetrages des gesammten Schuld⸗ kapitals zur planmäßigen Amortisation zu verwenden, und es war diese volle Summe in dem damals zur Berathung stehen⸗ den Etat für 1870 enthalten. Der Finanz⸗Minister sprach seine Auffassung über die damalige Lage in der Sitzung des Hauses der Abgeordneten vom 29. Oktober 1869 dahin aus:

Wenn ich den vorliegenden Etat näher betrachte und mir sage, daß er zwar mit einem Defizit von 5,400,000 Thlr. ab⸗ schließt, daß aber derselbe Etat zur Tilgung älterer Staats⸗ schulden die Summe von 8,666,000 Thlr. bestimmt und be⸗ stimmen mußte, dann bin ich der Ansicht, daß immerhin bei uns ein Voranschlag besteht, um welchen uns die meisten Staaten Europas beneiden dürfen. (Stenogr. Bericht S. 232.)

So günstig der Schuldenstand Preußens war, so war doch das System, welches in dem Staatsschuldenwesen herrschte, in zwei wesentlichen Punkten mangelhaft.

1) Es fehlte der Staatsschuld an Einheit.

2) Für alle Anleihen bestanden von vornherein festgestellte unabänderliche Tilgungspläne, welche den Staat beengten und auch den Gläubigern unter Umständen mehr lästig als erwünscht waren.

Nach Beendigung der Kriege im Anfang dieses Jahrhun⸗ derts hatte man auf eine Unifikation der Staatsschuld Bedacht genommen. Die, preußische Staatsschuld bestand am Schlusse des Jahre 1847 abgesehen von einigen wenigen aus jener Kriegszeit herrührenden provinziellen Schuldtiteln von verhältniß⸗ mäßig geringem Belang in einer konsolidirten 31 prozen⸗ tigen Schuld, von welcher unter dem für die Verbriefungen dieser Schuld speziell gebräuchlich gewordenen Namen ,Staats⸗ schuldscheine“ am Schlusse des Jahres 1869 noch etwas über 64 Millionen Thaler im Umlauf waren. Bei den neuen Anleihen, die vom Jahre 1848 ab aufgenommen wurden, ließ man. den Gesichtspunkt der Einheit der Staatsschuld wieder aus dem Auge. Es wurde jedesmal, wie das Bedürfniß sich ergab, eine beson⸗ dere, für sich bestehende Anleihe aufgenommen, die ihre beson⸗ deren Modalitäten der Verzinsung und der Tilgung, im Ge⸗ schäftsverkehr ihre besondere Bezeichnung nach dem Jahre der Emission hatte, und die Seitens des Staates besonders ver⸗ waltet werden mußte. Erst im Jahre 1868 wurde, als die Zahl der einzelnen Schuldtitel immer mehr anwuchs, in dem Gesetz vom 17. Februar (Gesetz⸗Sammlung S. 71), durch welches eine neue Anleihe im Betrage von 40 Millionen Thaler für Eisen⸗ bahnzwecke bewilligt wurde, dem Staate das Recht vorbehalten, Anleihen, welche demnächst im Laufe der Jahre 1868, 1869 und 1870 bewilligt werden möchten, mit dieser Anleihe Behufs der Verzinsung und Tilgung zu einer und derserhens ulahe zu ver⸗ einigen, sofern für die neuen Anleihen derselbe Zinsfuß gewählt und die Höhe des Tilgungsfonds nach denselben Bestimmungen festgesetzt würde. Dasselbe System der Aufnahme von Einzel⸗ anleihen für die jeweilig hervortretenden einzelnen Be⸗ dürfnisse war auch in den im Jahre 1866 mit Preußen vereinigten Ländern befolgt worden, deren Schulden gegenwärtig einen Bestandtheil der preußischen Staatsschuld bilden. So kam es, daß die oben angegebene Summe der ver⸗ zinslichen Staatsschuld sich aus nicht weniger als 115 verschie⸗ denen Anleihen zusammensetzte. Eine solche Häufung von Schuldtiteln erschwert nicht nur die Verwaltung, sondern eben⸗ sowohl den Umsatz, und beschränkt dadurch zum Nachtheil des Staates das Absatzgebiet, innerhalb dessen er bei der Aufnahme neuer Anleihen auf Abnehmer rechnen darf.

Noch schwerer fällt der Mangel ins Gewicht, welcher in dem Bestehen unabänderlicher Tilgungspläne liegt.

Für die alte konsolidirte Staatsschuld waren durch Art. V.

—9 Die wirkliche rechnungsmäßige Ziffer stellte sich demnächst niedriger, weil die Realisirung von Ei .cler fftelt im Jahre 1870 nicht in dem Umfange vorgenommen wurde, wie bei Aufstellung des Etats vorausgesetzt war.

der Verordnung wegen der künftigen Behandlung des gesammten Staatsschuldenwesens vom 17. Januar 1820 (Ges. S. S. - 1 Prozent von dem damaligen Betrage des Schuldkapitals und die aus der allmählichen Abtragung der Schuld entstehenden Zinsersparnisse für immer zur Tilgung bestimmt, die Zinserspar. nisse jedoch mit der Beschränkung, daß ihr Betrag jedes Mal nach Ablauf einer zehnjährigen Periode von dem Tilgungsfonds abgesetzt werden sollte, „um so“, wie es an jener Stelle heißt, „den Bedarf zur Verzinsung von Zeit zu Zeit vermindern und dadurch Unseren Unterthanen bei Entrichtung der Abgaben nach und nach Erleichterungen gewähren zu können.“ Für die seit dem Jahre 1848 aufgenommenen Anleihen waren der Regel nagch gleichfalls 1 Prozent des ursprünglichen Schuldkapitals und die durch die allmähliche Abtragung des Schuldkapitals entstehenden Zinsersparnisse zur Tilgung bestimmt, letztere ohne die voran⸗

fonds zuwachsen mußten. Der Staat durfte diese planmäßigen Tilgungsfonds zwar verstärken, aber niemals verringern. Aehn. liche Tilgungsverpflichtungen bestanden auch für die mit den neuen Provinzen übernommenen Schulden.

Bereits in den Jahren 1856 und 1859 waren im Herren hause Anträge auf Verminderung des regelmäßigen Amortisse ments der Staatsschuld gestellt worden. Sie blieben indeß da⸗ mals ohne praktische Folge.

verbindlichkeiten in thunlichst weitem Umfange Bedacht zu neh⸗ schaftliche Grundsätze geboten. gestellten Tilgung der Staatsschulden nicht gefunden werden.

ein oft schwer hervortretendes Hinderniß, die Staatseinnahmen

machen, als die Tilgung vorhandener Schulden. S überdies bei Coursen unter Pari zu einem nutzlosen Auswande, wenn der Staat neue Anleihen zu machen veranlaßt ist. Die

dem höheren Ankaufspreise für die gleichzeitig zu tilgenden Schuldbeträge ist für die Staatskasse ein Opfer, welchem kein wirthschaftlicher Vortheil gegenübersteht. erspart und die neu aufzunehmende Anleihe niedriger bemessen werden können, wenn für die Ausgaben, zu deren Deckung sie bestimmt ist, das aufzuwendende Tilgungsquantum ver⸗ fügbar wäre. Dazu tritt, daß nicht jede Form der plan⸗ mäßigen Tilgung den Gläubigern die Staatsanleihen annehm⸗ licher zu machen geeignet ist. Wie wenig das Publikum auf die in Preußen bei den 4 ½⸗- und 4prozentigen Anleihen bis dahin b⸗ stehende Tilgungspflicht Werth legte, so lange das Ende da Tilgungsperiode sehr entfernt war, ergiebt der unter gewöhn lichen Verhältnissen gleiche Preis, zu welchem gleich hoch ver zinsliche Anleihen aus verschiedenen Jahren und daher mit ver⸗ schieden stark dotirten Tilgungsfonds gehandelt wurden. Für⸗ die große Mehrzahl der Staatsgläubiger ist die Aussicht, fir ein, selbst erheblich unter Pari stehendes Anleihepapier nach De⸗ zennien in den Besitz des vollen verschriebenen Kapitals gelanger zu können, von verschwindender Bedeutung. Dagegen ist e eine empfindliche Belästigung, welche dem Verkehr mit preußischen Staatspapieren namentlich im Auslande Abbruch thut, daß dies Staatsgläubiger, sobald die Anleihen den Paricours erreichten, zu genauer Durchmusterung der periodischen Ausloosungslisten⸗ genöthigt waren, um Verlusten vorzubeugen, gegen welche gleich⸗ wohl wegen der möglichen mancherlei Zufälligkeiten keine abso⸗ lute Sicherung zu finden ist. .

Diese Betrachtungen lassen erkennen, daß das preußische Staatsschuldenwesen nach zwei Seiten hin einer Reform fähn und bedürftig war,

1) nach der Seite der Unifikation,

2) nach der Richtung hin, daß dem Staate in Bezug auf die Schuldentilgung eine freiere Bewegung ermöglicht wurd⸗ der Art, daß die Höhe der in jedem Jahr zur Schuldentilgun⸗ zu verwendenden Summen nach der jeweiligen Finanzlage unfg sühch dem Maße der dazu verfügbaren Mittel bestimmt werden ann.

Wenn es gelang, eine Umgestaltung dieser Art rasch durct zuführen mit der Wirkung, daß schon für das Jahr 1870 ecrn Theil der zur Schuldentilgung bestimmten Mittel zur Deckung des Defizits von 5,400,000 Thlr. verwendet werden konnte, war nicht nur der Schwierigkeit des Augenblickes abgeholfer sondern es war zugleich auch für die Zukunft eine wichtige und heilsame Reform unseres Staatsschuldenwesens herbeigefüh

der Leitung der Finanzverwaltung eintrat, Staatshaushalts⸗Etat noch vor Ablauf des Jahres zur Fes⸗t stellung gelangen sollte, so mußte ohne allen Verzug ans Werk gegangen werden. Schon am 16. November konnte den Häusern des Landtages der Entwurf eines Gesetzes, betreffenn die Konsolidation preußischer Staatsanleihen, vorgelegt werder

der Landesvertretung und wurde unter dem 19. Dezember 18 (Ges. S., S. 1197) zum Gesetz erhoben.

Die wesentlichen Züge der durch dieses Gesetz angeordnet⸗ Finanzmaßregel waren folgende: 1

1) Es wurde für 12 4 ½ prozentige Anleihen im Gesamm⸗ betrage von 170,468,375 Thlr. und für 5 4prozentige im Betrage von zusammen 52,967,800 Thlr., im Ganzen 223,436,175 Thlr.“) die Umwandlung in eine konsolidirt 4 ⁄prozentige Staatsanleihe angebahnt. Diese Anleihen un⸗ faßten die gesammte zu 4 ½ und 4 Prozent verzinslih . allgemeine Staatsschuld, welche für das ältere preußische Gelie bis zum Jahre 1866 und von da ab für das erweiterte 1 preußische Staatsgebiet kontrahirt war. Jedem Inhaber ältexer 4 ½ prozentiger Anleihen wurde der Umtausch gegen einen gle⸗ chen Betrag von Verschreibungen der neuen 4 ⁄½ prozentigen konsolidirten Anleihe angeboten, den Inhabern der 4 prozentigen Anleihen nach dem Verhältniß des Zinsfußes von 4 ½ und 4 Prozent für je 900 Thlr. der Betrag von 800 Thlr. in Ve⸗ schreibungen der neuen Anleihe. Dazu wurde, um den Bethe⸗ ligten das Eingehen auf einen solchen Umtausch noch annehm⸗ barer zu machen, für den Fall, daß derselbe innerhalb einer ge⸗ wissen Frist vorgenommen würde, eine Prämie geboten, welch den Satz von 1 Prozent der bei dem Umtauschgeschäft zur Aus⸗ gabe gelangenden Verschreibungen der neuen Anleihe nicht über⸗

schreiten sollte 8 (Schluß folgt.) 8

85 5

*) Am Schluß Fähr 8 1869 stellte sich die Gesammtsumme

dieser Anleihen nach den für das Jahr 1869 ausgeführten Tilgungen wenau auf 223,407,125 Thlr.

geführte Beschränkung, so daß hier die Zinsersparnisse ununter brochen bis zur gänzlichen Tilgung der Schuld dem Tilgungs⸗ .

Auf die Entlastung des Staates von eingegangenen Schuld⸗ men, ist unstreitig von hoher Wichtigkeit und durch staatswirth⸗ Allein der rationelle Weg zum Ziele kann in einer planmäßigen, im Voraus unabänderlich fest. Die feste Tilgungspflicht bindet dem Staate die Hände, und ist zur Befriedigung von Bedürfnissen zu verwenden, welche sich in.

einem gegebenen Zeitpunkt nach Lage der Umstände dringendet Sie führt

Differenz zwischen dem Emissionscourse solcher Anleihen undde

Dieses Opfer c,

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Es war in den letzten Tagen des Oktober, als der Wechsel f und wenn d

Derselbe erhielt in allen wesentlichen Punkten die Zustimmun

utschen Banken ult. November 1873. (Verglichen mit Ende Oktober 1873.) 8 (In Tausenden von Thalern.)

1“

s i v a.

Metall⸗

vorrath.

Gegen Ende sungen Ende Ende Oktober V 1873. Bank. 1873.

Kassen⸗

anwei⸗ Gegen

Gegen

und

fremde Oktober Oktober

noten.

Lombard.

Gegen¼ um⸗ laufende

Gegen Effekten

V Ende und Ende Oktober 1873.

sonstige

Oktober Aktiva.

1873. noten.

Gegen

Bank⸗ Oktober

Giro und Ende

sonftege Okto ber Krevx

toren.

Gegen Ende v

1873.

235,694

11“ Bank 8 . Bank des Berliner Kassenvereins. .. Danziger Privatbank Ritterschaftliche Privatbank in Pom⸗

Posener Provinzialbank 332 1“ städtische Bank. M 336 Kommunalständische Bank für die

preußische Ober⸗Lauste 341 Magdeburger Privatban 338 Frntäale⸗ Bank 1,476

350

Frankfurter Bank 1 10,525 Landgräflich hessische Landesbank in Homburg v. d. H. 100 Cölnische Privatbank 338 Sächsische Bank in Dresden 12,630 Leipziger Bank 2,910 Landständische Bank in Bautzen . .. —5— Bank für Süddeutschland 7,012 Weimarische Bank 1,307 Braunschweigische Bank 1,409 Gothaer Privatbank 1,310 Anhalt⸗Dessauische Landesbank . . .. 252 Thüringische Bank 764 Geraer Bank 1,486 Kommerzbank in Lübeck 333 5

bEII1“

T1I1I1

191,729 6,576 5,448 2,876

4,396 1,279 2,056

8] 2,279 3 1,476 . 75 2,941 1,245 8— 11,165

4 6 5 191 2 12 14 2,942 219 2,556 259 13,953 19 . 6,350 22 429 63 88 220 34 2 8,396 46 196 46 3,104 40 88 8 4,123 50 29 14 3,302 0 34 8 1,292 1 150 11I“ 63 2,532 18 85 1 1,120 529 I 13,492

1,047 ¼ y4,333 253 300 10,506 3,640 80 8

124 10 13 12 13 78

20 58 125

1* WWETST]

11

v

1++

Alttelbanken.

26,884 747

4,784 2,142 255 116 10 182

283,208 673 975

904 889 1,000

1,000 987 3,943 14,278

7 2 828

11 827 8 210 21 73

6 27,258 1 129 26 3,035 41 1,426

0 381 8 357 550 5,646 21 2,138

29 7,515³) 78 4,938 48 5,666 53 2,123 2 1,394

1 4,110³) 12 7,740 8 2,756 37 295 21 761

8

1 Sa.

rTII

81 00 —.

FI

T

6,849 84 3,416 113

29,763 + 589 113,026 16,656

1,2718 45 292 + 2,014 44 1,004 +† 128

122 12 5 0 989 10

1,153 917 133 5 908

4,800

& 00 00

1 238 1,661 1,692 3,279) 705 796 769 1,378

V 534 318 36 1,874 96 268 29 563 82 0 967

Bremer Bank N“ 3,099 8 Zusammen J28,597

Hallescher Bankverein von Kulisch,

lesche⸗ & Comp 120 + Vereinsbant in Kiel..... . Oldenburgische Landesbank. 156 Oldenburgische Spar⸗ und Leihbank. 94 Norddeutsche Bank in Hamburg . .. 2,323 Lübecker Bank

1557 1871 3627 s280,875 50,370

55,297 1,858 s 55,760 + 2,150 s 385,016

B. Andere Banken.

67 821 2 66 20 1 1,479 + 240 605 + 52 8,591 + 123

22 477

27 5 1,644

206 509 6 8

195 76 222

131 12 2,84 66118 644 1 285

394 10,047 215 12 18,210 55,702 280 J 152,081

V 264 640 27872) +† 140

2,508 287 1,222 4,939

Zusammen 2,693

pr ScegterEC

6868öADATDPDTATIIT I

1 6,781 147 6,006

Summa A. und B. J 286,284

. ¹) Sparbank⸗Einlagen.

*) incl. 2,138,000 Thlr. coursirende Pfandbriefe und 250,000 vhhr Reser ⁶) incl. 1,673,747 Thlr. Hypothekenforderungen für Realkreditge

1,909 18,/778 3,822 301,305 9820

fond.

ve

chäfte.

¹) incl. 1,455,050 Thlr. emittirte Pfandbriefe. ⁸) incl. 970,455 Thlr. Regierungsgelder und Guthaben öffentlicher Kassen.

82,080 2,25 68700 + 2077

= 190 2 9 U 385,775 =S, s28 ¹) Diese Uebersicht umfaßt diejenigen Banken, deren Bilanzen regelmäßig im D. R. A. und K. Pr. St. A. veröffentlicht werden.

2²) incl. 2000 Stück rückgekaufter eigener Aktien. 1 ²) incl. 5,959,000 Thlr. Hypothekenforderungen.

322 s158,087

Inseraten⸗Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:

Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Steckhriefe und Untersuchungs⸗Sachen. . Handels⸗Register. . Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗

Steckbriefs⸗Erledigung. Der von mir unterm 27. Februar d. J. hinter den Tuchmachermeister Heinrich Neumann von hier erlassene Steckbrief ist erledigt. Soran, den 14. Dezemb 1873. Der Staats⸗Anwalt. 8

[3314] 8

Oeffentliche Vekanntmachung. Die Militär⸗ pflichtigen 1) Schuhmacher Gustav Wilhelm Her⸗ mann Inhre, gehoren den 4. März 1853 zu Baer⸗ felde, 2) Schiffsknecht Karl August Petersdorf, ge⸗ boren den 3. April 1850 zu Gottsohimmerbruch, 3) Kutscher Hugo Georg Edmund Carl, geboren den 16. Februar 1850 zu Cüstrin, 4) Kürschnergeselle Hermann Friedrich Mueller, geboren den 8. Januar 1850 zu Fürstenfelde, 5) Karl Friedrich Wilhelm Koepke, geboren den 8. Januar 1853 zu Gruenrade, 6) Halbkossäthensohn Karl Rudolph Leon, geboren den 25. März 1853 in Güstebiese, 7) Matrose Richard Martin Andreas Weiß, geboren den 5. Sep⸗ tember 1851 zu Landsberg a. W., 8) Knecht Fried⸗

ladungen u. dergl.

4. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen zc. Wagner, geb. am 29. September 1848 zu Liegnitz, die gerichtliche Untersuchung gemäß §. 140 des Str. G. B. eröffnet worden, weil sie dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte sich dadurch zu entziehen gesucht haben, daß sie ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen haben, oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufhalten. Zur Hauptverhandlung über die Anklage ist ein Termin auf den 26. März 1874, Vormittags 9 ½ Uhr in unserem Gerichtslokal, Sitzungssaal der I. Ab⸗ theilung, anberaumt worden. Die genannten Per⸗ sonen werden hierdurch aufgefordert, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Sollten die Vorgeladenen im Termine aus⸗ bleiben, so wird mit der Verhandlung und Ent⸗ scheidung der Sache in contumaciam gegen sie ver⸗ fahren werden. Liegnitz, den 1. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

rich Wilhelm Behrend (auch Schoepke genannt), ge⸗ boren den 23. Januar 1849 zu Zechin, 9) Schäer Friedrich Wilhelm Bölling, geboren den 23. Mai 1850 zu Zellin, 10) Friedrich Wilhelm Jesche, ge⸗ boren den 10. Januar 1850; zu Tuchebandt, werden angeklagt, dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder Flotte sich dadurch entzogen zu 1 daß sie ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen haben resp. nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufhalten. Ver⸗ gehen gegen §. 140 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich und ist deshalb gegen dieselben durch Be⸗ schluß des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage die Untersuchung eröffnet worden. Zur münd⸗ lichen Verhandlung hierüber ist ein Termin auf den 11. Februar 1874, Vormittags 12 Uhr, im Sitzungssaale Nr. 1 des unterzeichneten Gerichts anberaumt, in welchem die obengenannten Angeklag⸗ ten zur festgesetzten Stunde persönlich zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweis⸗ mittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen haben, daß sie noch dazu herbeigeschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens der Angeklagten wird mit der UhitehtesFatg und Entscheidung in contumatiam gegen dieselben verfahren werden. Cüstrin, den 29. Oktober 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Oeffentliche Vorladung. Auf die Anklage der Königlichen Staatsanwaltschaft vom 24. November cr. ist gegen: 1) Carl Julius Herrmann Rosemann, geb. am 24. Oktober 1848 zu Liegnitz, 2) Friedrich Hugo

errmann Nitschke, geb. am 11. August 1848 zu

iegnitz, 3) Carl Heinrich Julius Kuegler, geb. am

Dezember 1848 zu Liegnitz, 4) Paul Richard Robert Hoppe, geb. am 5. März 1848 zu Liegnitz, 5) Johann Carl Wilhelm Müller, geboren am 24. August 1848 zu Liegnitz, 6) Julius Paul

Handels⸗Register.

8 Handelsregister 11u“ des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 15.“Dezember 1873 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4331] die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Altenbekener Berg⸗ und Hüttenwerke vermerkt steht, ist eingetragen: In der außcrordentlichen Generalversammlung der Aktionäre vom 8. Dezember 1873 ist die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft be⸗ schlossen und zum alleinigen Liquidator der Kaufmann Moritz Gerhard zu Berlin bestellt worden.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3442 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Central⸗Bank für Industrie und Handel vermerkt steht, ist eingetragen:

Durch Beschluß der Generalversammlung vom 12. Dezember 1873 ist das Grundkapital der Gesellschaft um zwei Millionen Thaler Nominal und zwar von 12 Millionen auf 10 Millionen Thaler herabgesetzt und der §. 4 des Statuts demgemäß abgeändert worden.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3633 die hiesige aufgeloͤste Kommanditgesellschaft in

Firma: Carl Aulig & Co. vermerkt steht, ist 8.enb 88 Die Liquidation der Gesellschaft ist beendet und die Eigenschaft des Banquiers Carl Wilhelm

Ferdinand Aulig als Liquidator erloschen.

Deffentlicher Anzeiger.

und als deren Inhaber der Kaufmann Wilhelm An⸗ dreas Homann hier

5. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

6. Industrielle Etablissemeuts, Fabriken u. Großhandel.

7. Verschiedene Bekanntmachungen.

Inserate nimmt andie autorisirte Annoncen⸗Erpedition von

Rudolf Mosse in Berlin, Lripzig, Hamburg, Frank⸗

furt n. M., Breslan, Halle, Urug, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

8. Literarische Anzeigen. 9. Familien⸗Nachrichten.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4073 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Schönewald & Francke

vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Wilhelm Franz Adolph Francke ist aus der Gesellschaft ausgeschieden und der x Adolph Reiche als Gesellschafter ein⸗ getreten.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4085 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Gebrüder Schlesinger vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Vose⸗ Schlesinger ist aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden. Der Kauf⸗ mann Adolf Schlesinger zu Berlin ist am 15. Dezember 1873 als Handelsgesellschafter ein⸗ getreten. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4251 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Deutsch⸗Russische Handels⸗ und Industrie⸗Bank vermerkt steht, ist eingetragen: Der Doktor Johann Nepomuk von Dantsek⸗ Dayka ist aus der Direktion der Gesellschaft ausgeschieden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Loewy & Salomon sn 56 Dezember 1873 begründeten Handelsgesell⸗ a (jetziges Geschäftslokal: Blumenstraße 75) sind die Kaufleute: 8 1) Moritz Loewy, 2) Samuel Salomon, Beide hier. 1 Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4741 eingetragen worden.

In unser Firmenregister ist Nr. 7767 die Firma: A. Homann

(eettziges Geschäftslokal: Mohrenstraße 37) eingetragen worden.

In unser Fermer e ist Nr. 7768 die Firma; Gustav Frick

und als deren Inhaber der Kaufmann Gustav Frick hier 8 (jetziges Geschäftslokal: Kommandantenstraße 56) eingetragen worden. 8 In unser Firmenregisten, woselbst unter Nr. 1236 die hiesige Handlung in Firma: 1 üadber vermerkt steht, ist eingetragenrn: Das Handelsgeschäft ist durch Vertrag auf den eimhändler Johann Friedrich Wilhelm Sten⸗ del zu Berlin übergegangen, welcher dasselbe

unter der Firma: W. Stendel, vormals J. Bu.

der, fortsetzt. Vergleiche Nr. 7769 des Firmen⸗ registers. Demnächst ist in unser Firmenregister unter J 7769 die Firma:

W. Stendel, vormals J. Buder, und als deren Inhaber der Weinhändler Johaniit Friedrich Wilhelm Stendel hier eingetragen worden.

Berlin, den 15. Dezember 1873. 3 Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen

8 Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Frankfurt a. D. In unser Gesellschaftsregister ist bei Nr. 119, woe⸗ selbst die Frankfurter Aktien⸗Stärkesyrup⸗, Trau⸗ benzucker⸗ und Zuckerconleur⸗Fabrik, vormals

8

Seeler & Maiske zu Frankfurt a. O. eingetragen steht, zufolge Verfügung vom 4. Dezember 1873 am 6. Dezember 1873 Folgendes eingetragen worden:

Durch Beschluß der außerordentlichen General⸗ versammlung der Aktionäre vom 19. November 1873 sind

der erste Satz des 3. 21,

der zweite Satz des §. 22,

die §§. 27 und 31 des Statuts abgeändert worden.

Die Abänderungen betreffen die Zeit der Ein⸗ berufung der ordentlichen Generalversammlungen das Maximum der durch einen Akbionär zu führenden Stimmen, die Gegenstände, über welche de besonders einberufene Generalversammlungen zu beschließen haben und die Vertheilung von Dividenden und Tantiemen

Beglaubigte Abschrift des notariell verlautharten

Abänderungs⸗Beschlusses befindet sich Bl. 16 Beilagebandes Nr. 4. e 8

I t. Si⸗ Frmeuregister.ʒj In unser Firmenregister ist bei der Firma Nr. 206,

Colonne Bemerkungen, folgender Vermerk eingetragen!

„Die Firma M. J. Urack zum Wrietzen a. D. ist gelöscht. Eingetragen zufolge Verfügung vom 8. Dezember 1873 am 10. desselben Monats. Wrietzen, den 8. Dezember 1873. Knigliches Kreisgericht, 1. zübtheilung. 8 12 gnne, . „In unser Firmenregister est unter der laufem Nr. 230 die Firma H. Schulz zu Gnche es 8* als Inhaber derzelben der Kaufmann Hermann Schuls in Coesternitz zufolge Verfügung vom 5. Dezembes 1873 eingetragen. Coeslin, den h. Dezember 1873. 8 Königliches Kressgericht. 1. Abtheilung.

s Bza ntmshMhn he r Firmenregister ist unte. der laufeu.

üund als Inhaber

N 94 . 9 Nr. 229 die Firma eeen zu Cordeshagen derselben der Kaufmann Rudolph