1873 / 303 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin, Montag

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2 nthmtas nern Hostaustalten auch die Exprdition: Milhelmstr. 32.

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Abonnements⸗Bestellungen auf den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Quartal rlin die Expedition dieses Blattes, Wilhelmstr. 32, sowie die hiesigen Stadtpost⸗Aemter, außerhalb jedoch nur die Post⸗Aemter entgegen. Bei verspätetem Abonnement kann eine Nach⸗ lieserung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, als der Vorrath reicht.

Der vierteljährliche Abonnementspreis des aus dem Deutschen

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Während der Dauer der Sessionen des Bundesrathes, des Deutschen Reichstags und des preußischen Landtags werden über deren Sitzungen Referate, welche den Gang der Verhandlungen übersichtlich darstellen und die Beschlüsse der Versammlungen enthalten, in denselben aufgenommen.

Sodann publizirt derselbe den Wortlaut der Gesetzentwürfe nebst Motiven, welche im Namen der verbündeten Regierungen dem Deutschen Reichstage und von der Königlich preußische

Staatsregierung dem preußischen Landtage vorgelegt werden, sowie die nach dem stenographischen Berichte mitgetheilten Auslassungen der Bevollmächtigten zum Bundesrath und Bundes⸗Kommissarie: resp. Minister und Regierungs⸗Kommissarien, namentlich sofern dieselben im Anschlusse an die Motive für die Interpretation der Gesetze von Wichtigkeit sind. 8 Ferner veröffentlicht der Deutsche Reichs⸗ ꝛc. Anzeiger den authentischen Wortlaut derjenigen landesherrlichen Erlasse und der durch dieselben genehmigten und bestätigten Urkunden ꝛc.,

welche nach

§. 1 des Gesetzes vom 10. April 1872 nur durch die Regierungs⸗Amtsblätter publizirt werden. Der Königlich Preußische Staats⸗Anzeiger dient seit einer Reihe von Jahren den preußischen Gerichten als Centralorgan für Veröffentlichung der sämmtlichen das Handelsregister betreffenden Bekanntmachungen. Um diese Centralisation, welche dem Handels⸗ und Gewerbstande die Gelegenheit bietet, sich über die Rechtsverhältnisse der verschiedenen Firmen leichter zu informiren, als dies

durch Zusammensuͤchen der⸗Bekanntmachungen aus einer großen Zahl von Lokalblättern geschehen kann, dem Bedürfniß entsprechend weiter zu förden, werden vom 1. Januar 1874 ab die Handels⸗

register⸗Bekanntmachungen nicht mehr mit den übrigen Inscraten vermischt, sondern in einer besonderen systematisch geordneten Beilage „Central⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ f

zum Abdruck gelangen, und sind, die entsprechenden Wege zeingeschlagen, um in dieser Beilage die Eintragungen in den Handelsregistern sämmtlicher deutschen Staaten veröffent⸗

licen zu können.

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und preußische Geschichte, Landes⸗ und Staatskunde, sowie über deutsche Kunst, Literatur und Kulturgeschichte zu bringen. Außerdem erscheint am 15. jeden Monats einẽ „Postblatt“ zum Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, welches Nachrichten von allgemeinem Interesse über den Verkehr mit der Post ꝛc. auf Grund amtlicher Materialien bringt, und unter Anderem auch eine tabellarische Uebersicht der geltenden Portosätze für die frankirten Briefe, Drucksachen,

Waarenproben nach dem Inlande und dem Auslande enthält.

Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers, welche in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Hauptbank her⸗

Besondere Beilagen zum Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger werden auch ferner erscheinen. Dieselben sind bestimmt, Aufsätze über deutsch

ausgegeben wird und sämmtliche an der Berliner Börse gangbaren Staats⸗, Kommunal⸗, Eisenbahm, Bank⸗ und Industriepapiere enthält, erscheint wöchentlich einmal zu dem vierteljähr⸗

lichen Abonnementspreise von 15 Sgr.

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Den nachfolgenden Beamten der Kaiserlich deutschen Bot⸗ schaft in Wien Orden zu verleihen und zwar: dem Botschafter, General⸗Lieutenant und General à la suite von Schweinitz, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe; dem Botschafts⸗Rath und Kammerherrn Grafen von Dönhoff und dem Geheimen Hofrath Gasperini, Vorstand der Botschafts⸗Kanzlei, das Kreuz der Ritter des Kö⸗ niglichen Hausordens von Hohenzollern; dem Botschafts⸗Sekre⸗ tär Grafen Arco⸗Valley und dem Legations⸗Sekretär Grafen von Bray⸗Steinburg den Rothen Adler Orden vierter Klasse; sowie dem Geheimen expedirenden Sekretär Koser den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

6 Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ [gnädigst geruht:

dden nachbenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: 38

2* des Großkreuzes des Königlich italienischen St. Mauritius⸗ und Lazarus⸗Ordens und des Großkreuzes des Ordens der Königlich siamesischen Krone:

Wirklichen Geheimen Rath und Gesandten von

dem Balan;

des Großkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone:

dem Gesandten von Keudell in Rom;

des Groß⸗Offizierkreuzes desselben Ordens: den Geheimen Legations⸗Räthen Bucher, von Bü⸗ low II., Graf von Hatzfeldt und von Radowitz im Aus⸗ wärtigen Amt; 8 des Commandeurkreuzes desselben Ordens:

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dem Wirklichen Legations⸗Rath Goering im Auswär⸗ tigen Amt;

des Offizierkreuzes desselben Ordens:

8 dem Legations⸗Rath Humbert, dem Hofrath Boelsing hbund dem Kanzlei⸗Rath Rothert im Auswärtigen Amt; 8

des Ritterkreuzes desselben Ordens: 1 Aus⸗

den Geheimen Registratoren Huot und Landt im wärtigen Amt; des Großkreuzes des Königlich schwedischen Nordstern⸗Ordens: dem Gesandten Freiherrn von Richthofen zu Stockholm;

e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

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des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich Spoagyerischen Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael: dem Dolmetscher Testa bei der Kaiserlichen Gesandtschuft in Konstantinopel;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Geheimen Kanzlei⸗Rath Knatz bei der Königlichen Gesandtschaft in Stuttgart und

des Commandeurkreuzes erster Klasse des Groß⸗ herzoglich sächsischen Hausordens vom weißen Falken: dem Geheimen Legations⸗Rath und General⸗Konsul von Alten in Jerusalem.

Deutsches RNReich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls E. W. Garbe in Guayaquil (Ecuador) den bisherigen Konsulats⸗Verweser Julius Bunge zum Konsul

des Deutschen Reiches daselbst zu ernennen geruht.

Adressirung der Neujahrs⸗Korrespondenz. Die rechtzeitige Bestellung der Korrespondenz während der

Neujahrstage, in welchen bekanntlich die Zahl der zu bestellenden Briefe sich in ungewöhnlichem Maße steigert, kann Seitens der

Korrespondenten in ihrem eigenen Interesse wesentlich dadurch

gefördert werden, daß sie nicht unterlassen, auf den Adressen der Briefe, außer der genauen Angabe der Wohnung des Adressaten nach Straße, Hausnummer und Etage, noch neben dem Worte: „Berlin“ oder „Hier“ den Bezirk, in welchem die fragliche Wohnung belegen ist, in der durch die Bekanntmachung des General⸗Postamtes vom 25. Juli cr. vor⸗ geschriebenen Weise C. (Central), N. (Nord) u. s. w. zu ver⸗ merken, z. B. 1— Herr Müller hier, C. Blumenstraße 55, part. links.

Alphabetische Verzeichnisse der Straßen Berlins mit Angabe der Lage der letzteren nach der Himmelsrichtung werden von den hiesigen Postanstalten gratis verabfolgt; ebenso können durch Vermittelung der Postanstalten Pläne der Stadt Berlin mit eingezeichneten Postbezirken zum Preise von 5 Sgr. bezogen werden; auch hängen dergleichen Pläne in den Annahmefluren der Postanstalten zur Einsicht aus.

Berlin C., den 19. Dezember 1873.

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Sachße. 1

Belaonn Mit Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 28. Ok⸗ tober d. J. (Straßburger Zeitung Nr. 255 und 259 resp. Reichs⸗

Anzeiger Nr. 256 und 257) wird hierdurch zur öffentlichen

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Kenntniß gebracht, daß die Einlösung derjenigen, auf Grund des Gesetzes vom 10. Juni 1872, betreffend die Entschädigung der Inhaber verkäuflicher Stellen im Justizdienste, Landesobligationen, welche bei der Ausloosung am 27. Oktober d. J. zur Rückzahlung am 2. Januar 1874 gezogen worden sind, durch die Bezirks⸗Hauptkassen dahier, zu Colmar und zu Metz stattfindet.

Die zur Rückzahlung kommenden Obligationen können schon jetzt bei den genannten Kassen eingeliefert werden.

Die Auszahlung des Kapitalbetrags erfolgt nach der Obligationen durch das Bureau für die Landes⸗Schulden⸗ verwaltung dahier vom 2. Januar 1874 ab an den von den Bezirks⸗Hauptkassen bezeichnet werdenden Tagen. 8E11ͤ1

Straßburg, den 18. Dezember 1873.

Der Ober⸗Präsident von Elsaß⸗Lothringen. von Moeller.

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Königreich Preußen. Berlin, 22. Dezember.

Am Sonnabend Abend sind abgereist: Se. Majestät der König von Sachsen,

nehmen für

Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt 1 Thlr. 15 Sgr.

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ausgegebenen

Hoheit der Prinz Georg von Sachsen, Se. Kaiserliche Hoheit 8

der Großfürst Nicolaus von Rußland, Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Carl Ludwig von Oesterreich, Se.

Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗

Schwerin und Se. Hoheit der Erbprinz von Hohe zollern. 166““ Am Sonntag Mittag: 8 Se. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Altenburg

Am Sonntag Nachmittag: Se. Königliche Hoheit der Prinz Luitpold und Se. Bayern.

gliche von Bayern Hoheit der Prinz Max Emanuel, Herzog in

KFinanz⸗ Minist 1 8 Die Kataster⸗Controleure Stiemer zu Tapiau, Anspach zu Mohrungen, von Groß zu Rastenberg, Reuter zu Ostrowo Reichow zu Lauenburg, Zöllner zu Arnsberg und Thi⸗ wissen zu Kempen, sowie der Kataster⸗Sekretär Arendt zu Gumbinnen sind zu Steuer⸗Inspektoren ernannt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Ober⸗Bergamts⸗Sekretäär Georg Karl Theodor Schaeder ist zum Geheimen Kalkulator bei der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗Abtheilung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ernannt worden.

Dem Civil⸗Ingenieur R. Gottheil zu Berlin dem 19. Dezember 1873 ein Patent auf ein Verfahren zur Gewinnung von Zucker aus Melasse, 5 1 dasselbe als neu und eigenthümlich erkannt wor⸗ en ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden. 8

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