1873 / 303 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

1— 8 NMͤiichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 22. Dezember. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin gab vorgestern in der Wohnung Sr. Majestät des Königs von Sachsen im Königlichen Schlosse ein größeres Familiendiner für alle fremden Gäste, welche Sich im Laufe des Tages bei den Kaiserlichen Majestäten verabschiedeten.

Beide Majestäten empfingen die zur Beisetzung Ihrer Majestät der Königin⸗Wittwe abgesandten Vertreter Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland und Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Wales.

Gestern wohnte Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Groß⸗ herzogin von Baden dem Gottesdienste im Dom bei.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich am Sonnabend Vormittag mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen Wilhelm und Heinrich, den Prinzessinnen Charlotte und Victoria zur Beiwohnung bei den Beisetzungsfeierlichkeiten nach Potsdam. Nach der Rückkehr nahmen Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten um 5 Uhr an dem Familien⸗Diner im Königlichen Schlosse Theil. Abends 8 ¼ Uhr fuhr Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz zur Verabschie⸗ dung Sr. Majestät des Königs von Sachsen sowie Sr. Kai⸗ serlichen Hoheit des Erzherzogs Carl Ludwig von Oesterreich nach dem Anhaltischen Bahnhofe, nahm um 8 ½ den Thee bei Ihren Majestäten und verabschiedete Sich um 11 Uhr auf dem Ost⸗ bahnhofe von Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Großfürsten Nicolaus von Rußland.

Gestern Vormittag wohnte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz dem Gedächtnißgottesdienste für Ihre Ma⸗ jestät die Hochselige Königin Elisabeth im Dome bei, empfing später den Ober⸗Jägermeister Grafen von der Asseburg, sowie in besonderer Abschieds⸗Audienz den Königlich schwedischen Gesand⸗ ten, Herrn Due. Nachmittags 4 ½ Uhr wurde der diesseitige Militärbevollmächtigte am Kaiserlich russischen Hofe, General à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs, von Werder, empfangen. Abends 9 Uhr erschien Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit zum Thee bei Ihren Majestäten.

In Folge Ablebens Ihrer Majestät der verwitt⸗ weten Königin haben der Magistrat und die Stadtverordneten Berlins eine Kondolations⸗Adresse an Se. Majestät den Kaiser und König gerichtet, auf welche folgendes Antwort⸗ schreiben eingegangen ist:

Durch das Dahinscheiden Ihrer Majestät der Königin Elisabeth, Meiner theuren und geliebten Frau Schwägerin wiederum in die tiefste Betrübniß versetzt, habe Ich bei Entgegennahme der Adresse vom 17. d. M. von Neuem den wohlthuenden Werth des Antheils schätzen gelernt, mit welchem der Magistrat und die Stadtverordneten Meiner Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin auch in den Tagen des Schmerzes und der Trauer, treu zu Mir und Meinem Hause stehen. Bei der innigen Verehrung, welche Ich der Dahingeschiedenen aus überzeugungsvollem Herzen zu widmen Mich gedrungen fühlte, hat es Mich besonders tröstlich berührt, in der Adresse das edle und hoch⸗ 8.5 Wirken hervorgehoben zu sehen, in welchem Dieselbe, bei eige⸗

em Leiden und Dulden, ihre Genugthuung und ihr Lebensglück fand. Die Stadt Berlin, welcher Ihre Majestät in diesem hingebenden still wohlthätigen Wirken eine vorzugsweise fürsorgliche Rücksicht hat zu Theil werden lassen, wird, Ich darf Mich dessen überzeugt halten, der nunmehr in Gott Ruhenden gern eine immerdar dankbare Erinne⸗ rung bewahren wollen. 1 Berrlin, den 20. Dezember 1873. Wilhelm. An den Magistrat und die Stadtverordneten zu Berlin.

Bei dem am 20. d. M. zu Sanssouci stattgehabten Leichenbegängnisse Ihrer Hochseligen Majestät der verwittweten Königin folgten die Hohen Leidtragenden dem Königlichen Sarge in nachstehender Ordnung:

Links: Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz, Rechts: Se. Majestät der König von Sachsen.

Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Nicolaus von Ruß⸗ land, Se. Kaiserliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen, Se. Kaiserlich⸗Königliche Hoheit der Erzherzdog Carl Ludwig von Oesterreich.

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin, Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden.

Se. Hoheit der Prinz Max Emanuel, Herzog in Bayern, Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg von Sach⸗ sen, Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl von Preußen, Se. Königliche Hoheit der Prinz Luitpold von Bayern.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Württem⸗

berg, Se. Königliche Hoheit der Prinz Alexander von Preußen, Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg von Preußen. ESe. Hoheit der Herzog von Anhalt, Se. Königliche Hoheit der Herzog Eugen von Württemberg, Se. Königliche Hoheit der Prinz August von Württemberg, Se. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Altenburg.

Se. Hoheit der Herzog Paul von Mecklenburg⸗Schwerin,

9 e. ““ Hoheit der Erbgroßherzog von Mecklen⸗ rg⸗ werin, Se. Königliche Hoheit der Erbgro

von Feclenburg⸗Etwelitz. deh .““

Se. Hoheit der Erhprinz zu Hohenzollern, Se.

Poheit der Herzag Elimar von Oldenburg, Se. Hoheit 7

Herzog Wilhelm von Mecklenburg⸗Schwerin, Se. Hoheit

Erbprinz von Sachson⸗Meiningen. 1

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Des Kaisers und Königs Majestät haben

Kasinogesellschaft in Brilon, Regierungsbezirk Arnsberg, die

Rechte der juristischen Person zu verleihen geruht.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Württemberg, Major und Eskadron⸗Chef im Garde⸗ Husaren⸗Regiment, kommandirt zur Vertretung des etatsmäßigen Stabs⸗Offiziers beim 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment, hat Sich mit Urlaub nach Stuttgart begeben.

In der gestrigen 52. Plenarsitzung des Bundes⸗ raths, in welcher der Staats⸗Minister Delbrück den Vorsitz führte, wurden Vorlagere, betreffend: a. die Bauarbeiten an dem Tunnel der St. Gotthard⸗Eisenbahn im ersten Baujahre; b. die Erwer⸗ bung eines Grundsrücks auf der Insel Koo⸗lung⸗su für das Konsulat Amoy; c, die Steuervergütung für ausgeführten Branntwein; d. den Entwurf eines Auslieferungs⸗Vertrages

mit der Schweiz; e. den Enwurf eines Gesetzes wegen einiger

Abänderungen und Ergänzungen des Militär⸗Pensionsgesetzes

vom 27. Juni 1871; f. den Entwurf eines Gesetzes über den Impfzwang; den betreffenden Ausschüssen überwiesen.

Hierauf wurde über das Verhältniß der japanesischen Re⸗ gierung zu den Liu⸗Kiu Inseln Mittheilung gemacht.

Ausschußberichte wurden erstattet über: a. die Geschäfts⸗ ordnung für das durch Richter verstärkte Reichseisenbahn⸗Amt; b. den Entwurf einer Gemeinschuld⸗Ordnung; c. die Herbei⸗ führung einer Vereinbarung wegen gegenseitiger Mittheilung gerichtlicher Straferkenntnisse gegen Reichsangehörige; d. ein neues Verfahren zur Bestimmung des Raffinationswerthes des Rohzuckers; e. die Ermächtigung der Landes⸗Finanzbehörden zur Bewilligung von Bier⸗ und Branntweinsteuer⸗Nachlässen; f. die Statistik der Seeschiffahrt; g. die Auswahl von Bank⸗ häusern zur Vermittelung der Wechselgeschäfte für den Reichs⸗ Invalidenfonds; h. die Bereitstellung der Mittel zu den Reichs⸗ ausgaben für 1874; i. die Besetzung erledigter Stellen bei den Disziplinarkammern; k. die Besetzung der Disziplinarkammer in Straßburg.

Endlich wurden mehrere Eingaben vorgelegt.

In der sich anschließenden Sitzung für Elsaß⸗Lothringen wurden Ausschußberichte erstattet über a. den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Beamten und Lehrer in Elsaß Lothringen; b. den Entwurf eines Gesetzes über das No⸗ tariat; c. den Entwurf eines Gesetzes wegen Feststellung des Landes⸗ haushalts⸗Etats von Elsaß⸗Lothringen für 1874.

Auch die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen hielten gestern Sitzungen.

Das Haus der Abgeordneten erklärte im Verlaufe seiner Sitzung am 20. d. M. die Wahl des Wirklichen Geh. Rath Frhrn. v. Manteuffel (9. Frkf. Wahlbezirk) für ungültig, weil mehrere Wähler für den „Minister“ Frhrn. v. Manteuffel Stimmenabgegeben haben, die dem Wirklichen Geh. Rath v. Man⸗ teuffel zugerechnet sind. Demnächst vertagte sich das Haus bis Montag, den 12. Januar 1874, 12 Uhr. Auf die Tagesord⸗ nung der nächsten Sitzung wurden gesetzt: die Vorlage wegen der Berliner Stadtbahn, das Fischerei⸗ und das Vormundschafts⸗ gesetz und der Justiz⸗Etat. zs.

Der General⸗Feldmarschall Graf von Roon ist, laut Meldung der „It. N.“, in Florenz angekommen und im Hotel Univers abgestiegen.

Der General⸗Major von Voigts⸗Rhetz, bisher Com⸗ mandeur der 21. Infanterie⸗Brigade, vor Kurzem mit der Füh⸗ rung der 20. Division beauftragt, hat sich zum Antritt dieses Kommandos nach Hannover begeben.

Die beiden großbritannischen Bevollmächtigten zu den Beisetzungsfeierlichkeiten, Lord Fitzgerald und Oberst⸗Lieutenant Teesdale haben sich gestern Abend nach London zurück⸗ begeben.

Der Königlich italienische Gesandte am Königlich schwe⸗ dischen Hofe, Graf de la Tour, ist gestern Abend auf der Durchreise nach Stockholm hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen.

Der Großherzoglich mecklenburgische Kammerherr und Reisemarschall von Steuber ist nach Strelitz, der Herzoglich meiningische Ober⸗Hofmarschall von Stein nach Dresden, der General⸗Lieutenant und General⸗Adjutant von Tresckow nach Altona und der General der Kavallerie a. D. Graf Bis⸗ marck-Bohlen nach Carlsburg abgereist.

Hannoner, 19. Dezember. Im Amtsblatt wird das Statut, betreffend Abänderungen der Verfassung der Landschaft der Grafschaften Hoya und Diepholz vom 3. Mai 1863, publi⸗ zirt, welches Se. Majestät der König unterm 24. v. M. genehmigt haben.

Minden, 20. Dezember. haben das von dem 21. Westfälischen Provinzial⸗Landtage zum Zwecke der Ueberführung der Provinzial⸗Hülfskasse in die stän⸗ dische Verwaltung am 11. Oktober d. J. beschlossene revidirte Statut der Westfälischen Provinzial⸗Hülfskasse, welches vom 1. Januar 1874 ab in die Stelle der zur Zeit gültigen Vorschriften treten soll, genehmigt. Dasselbe wird im heute aus⸗ gegebenen Amtsblatt publizirt.

Bayern. München, 19. Dezember. In der Kammer der Abgeordneten erklärte heute bei Berathung über den Gesetzentwurf, die Vervollständigung der Einrichtungen der im Betriebe befindlichen bayerischen Staatseisenbahnen be⸗ treffend, der Staats⸗Minister v. Pfretzschner zur Einleitung: die Staatsregierung habe bei Vorlage der beiden Gesetzentwürfe nur den Zweck ins Auge gefaßt, der Kammer einen Ueberblick zu geben über die Vorlagen, welche die Regierung dem gegenwär⸗ tigen Landtage im Bereiche des Verkehrswesens zu machen beabsichtige. Die Staatsregierung habe sich schlüssig gemacht, dem Landtage fünf Vorlagen zu übergeben, nämlich 1) die eben zur Berathung gelangende, 2) einen Gesetzentwurf, den Mehrbedarf bereits ausgebauter oder noch im Baue begriffener Bahnen betreffend, 3) die Ver⸗ vollständigung des Eisenbahnnetzes durch Anlage neuer Linien, 4) Herstellung einer Vizinalbahn im Fichtelgebirge, 5) Erweiterung des Staatstelegraphennetzes. Der erste und der fünfte Entwurf sei bereits vorgelegt, der zweite und der dritte seien ausgearbeitet und würden demnächst zur Vorlage gelangen. Der Entwurf, den Bau einer Vizinalbahn im Fichtelgebirge betreffend, sei noch

in der Ausarbeitung begriffen und durch die umfangreichen, bis

in den Spätherbst dauernden technischen Arbeiten verzögert worden. Weiter könne er noch eine Vorlage, die Zinsgarantien der pfälzischen und der Ostbahnen in Aussicht stellen. Der Gesetzentwurf wurde schließlich ohne Debatte angenommen.

20. Dezember. Die Kammer der Abgeordneten berieth heute über den von Diendorfer und Genossen eingebrach⸗ ten Antrag, die Regierung möge eine Frist festsetzen, innerhalb welcher die Königlichen Kassen gehalten sein sollen, die nieder⸗ ländischen und österreichischen Gulden, sowie die Fünffranken⸗ Thaler anzunehmen, resp. einzulösen. Der Finanz⸗Minister er⸗ klärte, zur Entscheidung solcher Fragen sei nur der Bundesrath kompetent. Die Frage, ob österreichische Thaler gegenwärtig noch als gesetzliches Zahlungsmittel betrachtet würden, bejahle der Finanz⸗Minister, die zweite Frage, ob dieselben auch für die Zu⸗ kunft wie inländische behandelt werden sollen, verwies der Minister an die Kompetenz des Bundesraths, er persönlich würde auch diese Frage bejahen. Diendorfer zog hierauf feinen Antrag zurück. Der Antrag auf Beschleunigung der Er⸗ hebungsarbetten über die Eisenbahn Kördlingen⸗Dinkelsbühl wurde angenommen, und es erfolgte die Zusicherung der Berück⸗

sichtigung desselben don Seite des Ministertisches. Der Abg.

Se. Majestät der König

Marquardsen interpellirte den Minister des Innern, in welchem Stadium die Regelung des Sparkassenwesens stehe. Mi⸗ nister von Pfeufer erklärte, in nächster Frist sei an eine Erledi⸗ gung der Sache nicht zu denken. Auf die Interpellation des Abg. Karl Barth, ob noch diesem Landtage das versprochene neue Wahlgesetz vorgelegt werden solle, erwiderte der Staats⸗ Minister des Innern von Pfeufer, daß das neue Wahlgesetz noch dem versammelten Landtage vorgelegt werden würde. Die Mit⸗ theilung des Ministers wurde im Hause mit Beifall aufge⸗ nommen.

Bei der zweiten Lesung des Gesetzentwurfes über die Staats⸗ bahneneinrichtungen wurde dem Antrag Schlörs gemäß das Postulat für Maßnahmen zur Bahnsicherheit von 562,000 auf 250,000 herabgesetzt und sodann der Gesetzentwurf mit 98 ge⸗ gen 4 Stimmen angenommen. Der Gesetzentwurf über die Ver⸗ vollständigung des Telegraphennetzes wurde einstimmig ange⸗ nommen. Die nächste Sitzung wurde auf den 3. Januar anbe⸗ raumt.

Sachsen. Dresden, 20. Dezember. Die Erste Kammer hat heute die in der vorigen Landtagssession abgelehnte Regierungsvorlage, betreffend die Abänderung der Verfassung und der Landtagsordnung, namentlich bezüglich freier Wahl des Präsidenten in der Zweiten Kammer, sowie des Vice⸗ präsidenten in der Ersten Kammer und des jeder Kammer zu⸗ stehenden Adressenrechtes einstimmig angenommen. Auf Vor⸗ trag der 2. Deputation wurden, im Anschluß an die Beschlüsse der Zweiten Kammer, die unter Pos. 1 und 3 des außerordent⸗ lichen Budgets eingestellten Summen von 200,000 Thlr. zum Zwecke der Entschädigungsleistung für den Wegfall der mit dem Brauurbar verbundenen Rechte ꝛc. und von 95,000 Thlr. Mehr⸗ bedarf für den Umbau des hiesigen alten Galeriegebäudes ohne Debatte bawilligt.

Württemberg. Stuttgart, 18. Desenthes Die Zweite Kammer ist heut in der Berathung des Verfassungs⸗ gesetzes fortgefahren. Die Verhandlungen über Artikel 7 über das dadurch den Kammern verliehene Recht der Initiative, das sie bis jetzt nicht besaßen, füllten die ganze Sitzung aus. (Ar⸗ tikel 6 über die Behandlung Königlicher Anträge ist noch nicht berathen, weil er im Gesetz nach dem jetzigen Artikel 7 gestellt werden soll). Derselbe lautet im Entwurf:

„An die Stelle desgS§. 172 Absatz 1, 1) treten folgende Bestim⸗ mungen: das Recht, Gesetze vorzuschlagen, steht dem Könige, wie jeder der beiden Kammern zu. Gesetzentwürfe über Auflegung von Steuern, über die Aufnahme von Anlehen, über die Feststellung des Staatshaushalts oder über außerordentliche, im Etat nicht vorgesehene Ausgaben können nur vom König ausgehen. Auch können Ausgabe⸗ posten nicht über den Betrag der von der Regierung vorgeschlagenen Summe erhöht werden. Von Kamnmermitgliedern ausgehende Ge⸗ setzesvorschläge müssen in der Ersten Kammer von mindestens 5, in der Zweiten Kammer von mindestens 15 Mitgliedern unterzeichnet sein. Die von der einen Kammer auf einen Gesetzvorschlag gefaßten Beschlüsse sind stets der anderen Kammer zur Erklärung über ihre Zustimmung mitzutheilen, und erst, wenn beide Kammern hierüber einig sind, kann der Entwurf als Gesetzvorschlag der Ständeversamm⸗ lung an die Regierung gebracht werden.“

Die Kommission beantragte in ihrer Mehrheit Annahme der Absätze 1—4 des Artikels; hingegen schlug sie bei Absatz 5 fol⸗ gende veränderte Fassung vor:

„Auf die von der einen Kammer auf einen Gesetzvorschlag gefaß⸗ ten Beschlüsse finden die Bestimmungen der §§. 179 Absatz 1 und 182 Anwendung.“ 1

Bei der Debatte wurden von Mohl der Antrag auf Ab⸗ lehnung oder nochmalige Zurückweisung an die Kommission, von Frhrn. von Gültlingen und von Schad der Zusatz zu dem Artikel gestellt: „Den Kammern bleibt das Petitionsrecht gleichwohl un⸗ benommen.“ Die Anträge Mohls wurden abgelehnt, und der Artikel nach dem Kommissionsantrag und mit dem Zusatz der ritterschaftlichen Abgeordneten von Gültlingen und von Schad angenommen. Ein eingelaufener Gesetzentwurf auf provisorische Steuerverlängerung wird am nächsten Sonnabend mit der Fort⸗ setzung des Verfassungsgesetzes berathen werden und eine Ver⸗ tagung der Kammern am Montag oder Dienstag bis zum 12. Januar stattfinden.

Hessen. Darmstadt, 19. Dezember. (D. Z.) Gestern trat die Zweite Kammer der Stände wieder zusammen. In ihrer (50.) Sitzung erledigte sie die Anträge des Abg. Hein⸗ zerling auf Erlaß einer Gesinde‚Ordnung und auf Aufhebung der weiblichen Rechtswohlthaten bei Bürgschaften in Starkenburg und Oberhessen in zustimmender Weise. Sodann wurde der Gesetzentwurf, das Notariat in Rheinhessen betreffend, welcher eine Vertretung eines verhinderten Notars durch einen anderen Notar oder einen Gerichts⸗Accessisten gestattet, im Wesentlichen nach der Regierungs⸗Proposition angenommen.

Die Zweite Kammer hat heute auf unbestimmte Zeit sich vertagt und wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Monats Januar 1874 wieder zusammentreten.

Mecklenburg. Sternberg, 16. Dezember. Der Landtag setzte heute seine Berathung über die Revision des Kontributions⸗Edikts fort. Die bisherige Befreiung der Eisen⸗ bahnen von der Steuer soll aufhören, weil dieselben nicht mehr Eigenthum des Landesherrn sind und die im Besitz besindlichen Privatgesellschafteu aus dem Betriebe ein Gewerbe machen: Alle Anträge auf Ermäßigung der Erwerbs⸗ und Besoldungssteuer, der Lohn⸗ oder Dienstbotensteuer wurden abgelehnt. Ueber die Heranziehung der Sparkasse entspann sich eine ausgedehnte De⸗ batte, welche damit endigte, daß der Antrag Schlaaf⸗Waren: Die selbständigen Sparkassen steuern 2 Prozent vom jährlichen Rein⸗ gewinn, angenommen wurde. Ueber das Verfahren in Rekla⸗ mationssachen, besonders ob dieselben gebührenfrei sein sollen, wurde viel debattirt. Endlich beschloß man, daß die Reklama⸗ tionssachen in dem Falle gebührenfrei sein sollen, wenn sie ganz oder zum Theil begründet gefunden werden. Die Herren von Lowtzow⸗ Klaber, Rettich⸗Rosenhagen, von Bülow⸗Rodenwalde und von Oertzen⸗Roggow gaben zu Protokoll:

„Durch ein Allerhöchstes Publikandum vom 13. Dezember d. J. werden die Obrigkeiten solcher Orte, deren Einwohnerzahl nach der letzten Volkszählung weniger als 100 Seelen beträgt, angewiesen bei der zur bevorstehenden Neuwahl von Abgeordneten zum Reichstag vorzunehmenden Abgrenzung der Wahlbezirke die genannten Ortschaf⸗ ten von unter 100 Seelen unverzüglich mit einem denachbarten Orte zu einem Wahlbezirk vereinigen zu lassen. Da nach §. 6 des Regle⸗ ments vom 28. Mai 1870 zur Ausführung des Wahlgesetzes die Ab⸗

renzung der Wahlbezirke von den zuständigen Behörden zu geschehen at, hierfür aber nach Anlage D., sub IV., die Ortsobrigkeiten als zuständig bezeichnet sind, wie das auch in den Bekanntmachungen vom 6. und 16. Juli 1870 ausdrücklich anerkannt ist, so steht das Publi⸗ kandum vom 13. d. M. in Widerspruch mit dem §. 6 des genann⸗ ten Reglements vom 28. Mai 1870. Wir erlauben uns daher den Antrag, hochansehnliche Landtagsversammlung wolle an Hohe Regie⸗ rung die Bitte richten, das Publikandum vom 13. Dezember d. J.

zurüͤckzunehmen.“

D, Die Ritterschaft wünschte sogleich darüber zu beschließen. Die Landschaft machte jedoch darauf aufmerksam, daß neben der Rechtsfrage auch eine politische Frage darin liege. Endlich wurde beschlossen, daß der Landsyndikus Dr. Pries die Sache prüfen und morgen darüber berichten, auch gleich einen Entwurf bereit halten solle, wenn sich aus der Prüfung keine Bedenken ergäben. ,— Ueber die Abänderung der mecklenburgischen Verfassung spricht sich der heute hier publizirte schwerinsche Landtags⸗ abschied wie folgt aus: Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben sich veranlaßt ge⸗ sehen, von der Fortsetzung der Verhandlungen über die bestehende Landesverfassung auf Grundlage der bisherigen Vorlagen abzustehen, indem Allerhöchstsie durch den Gang der bereits auf zwei Landtagen gepflogenen Verhandlungen zu der Ueberzeugung geführt worden sind, daß eine Vereinbarung über die Verfassungsänderung nur zu erreichen sein wird, wenn eine einheitliche Vertretung des Landes unter Beseitigung des patrimonialen Charakters der bestehenden Verfassung hergestellt wird. Se. Königliche Hoheit erachten es demgemäß für Ihre landesherrliche Pflicht, den demnächst Wwieder aufzunehmenden Verhandlungen über die Abänderung der Ver⸗ fassang eine dieser Allerhöchstihrer Ueberzeugung entsprechende Grund⸗ lage zu geben, und haben zum Zweck der im Interesse des Landes wünschenswerthen baldigen Weiterführung der in Frage stehenden wich⸗ tigen Angelegenheit die Berufung eines außerordentlichen Landtages in der sicheren Erwartung in Aussicht genommen, daß die getreuen Stände Sr. Königlichen Hoheit bei der Verfolgung des von Allerhöchstihnen nach dem Vorstehenden als nothwendig erkannten Zieles der weiteren Verfassungs⸗Verhandlungen in dem ernsten Streben nach allseitiger Verständigung zur Seite stehen werden. Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 17. Dezember. In der Schlußsitzung des Landtages am 6. d. M. gab zunächst auf eine gestellte Anfrage der Vorstand des Finanz⸗Ministeriums, Geheimer Staatsrath Sonnenkalb, Auskunft über den Betrag und die Verwendung des dem Herzogthum bisher zugefallenen Antheils an der französischen Kriegsentschädigung. Derselbe be⸗ läuft sich hiernach bis jetzt auf 344,826 Thlr. und ist, mit Aus⸗ nahme von ca. 20,740 Thlr. gezahlter Einquartierungs⸗Entschädi⸗ gung an die Städte Altenburg und Roda und ca. 45,000 Thlr., welche momentan Verwendung zur Mitbedeckung der Ka⸗ pitalbetheiligung des Staates an der Saalbahn gefunden haben, im Betrage von 270,000 Thlr. verzinslich angelegt. Ein Theil der Summe wird bereit zu halten sein, um bei Einziehung der Kassen⸗ scheine des Herzogthums infolge des betreffenden Reichsgesetzes verwendet zu werden. Hierauf genehmigte noch die Landschaft einen Gesetzentwurf, welcher die Bestimmung des Grundgesetzes beseitigt, daß in den Städten wenigstens einer der Vorsteher ein auf Lebensdauer gewählter Rechtsgelehrter sein muß. Die Land⸗ schaft fügte dem nur noch den Zusatz bei, daß die Staatraths⸗ vorsitzenden, wenn die Wahl nicht ausdrücklich auf längere Zeit oder lebenslänglich beschlossen wird, künftig auf 6 Jahre zu wählen sind. Nach Mittheilung einiger geschäftlichen Notizen wurde sodann vom Geheimrath v. Gerstenberg der Schluß des . Landtages unter dem Ausdruck des besonderen Dankes für die der Regierung während der ganzen (mit dem 8. d. zu Ende ge⸗ gangenen) Landtagsperiode entgegengebrachten Unterstützung und unter der Eröffnung ausgesprochen, daß die höchste Sanktion des Tags vorher berathenen Gesetzentwurfes über die Domanial⸗An⸗ gelegenheit in sicherer Aussicht stehe.

Neuß. Greiz, 18. Dezember. D 5 zeiz, 18. Dez 1 er Landtag hat in Sitzung den Gesetzentwurf wegen es Diensteinkommens der Volksschullehrer mit einigen Modifi⸗ ationen angenommen. Hiernach beträgt das Minimaleinkommen der Volksschullehrer in den Städten 260 Thlr. außer einem Wohnungsgeld von 50 Thlr., der Lehrer auf dem Lande neben reier Wohnung 230 Thlr. und steigen die Gehalte durch Alters⸗ zulagen bis 480 Thlr. und resp. 330 Thlr. Das Einkommen om Kirchendienst kommt nur, insoweit es den Betrag von 80 Thlr. übersteigt, in Anrechnung. Weiter hat der Landtag den städtischen Geistlichen, deren Gehalt 1000 Thlr. nicht erreicht, und den Landgeistlichen mit geringerem Einkommen als 700 Thlr., owie allen Lehrern eine einmalige 10prozentige Theuerungs⸗ ulage aus der 8 bewilligt. 8 1 Die neueste Nummer der Gesetzsammlun f Publikation der mit der Krone P e am 16. d. J. abgeschlossenen Militärkonvention nebst Schluß⸗ rotokoll.

Bremen, 18. Dezember. Die Bürgerschaft fuhr ge⸗ stern mit der Budgetberathu ng fort, 1 der üelt sächst r Gildemeister als Staatskommissar aktiven Antheil nahm. Der größte Theil der Sitzung wurde jedoch auch diesmal durch eine Debatte ausgefüllt, an welcher nur die verschiedenen Elemente der Bürgerschaft, nicht die Senatsvertreter sich betheiligten. Länd⸗ liche Abgeordnete, unter Vortritt ihres Rechtsbeistandes Dr. Adami beantragten, das erst in diesem Jahre erlassene Gesetz wegen der Einschätzung zur Grundsteuer durch beeidigte Staatsschätzer zu revidiren. Die Mehrheit der Bürgerschaft aber lehnte den Revi⸗ sionsantrag ab.

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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 21. Dezember. Ihre Majestäten werden das Weihnachts⸗ und Neujahrsfest in Gödöllö feiern und dürften erst in der zweiten Hälfte Januar in Wien eintreffen. Am 30. und 31. Dezember wird der Ober⸗ Hofmeister Sr. Majestät und die Ober⸗Hofmeisterin der Kaiserin die üblichen Gratulationen der Aristokratie und des diplomatischen Corps in Wien entgegennehmen.

Das Reichsgesetzblatt und die Wiener Zeitungen ver⸗ öffentlichen das Gesetz vom 13. Dezember 1873, betreffend die Forterhebung der Steuern und Abgaben, dann die Bestreitung des Staatsaufwandes in der Zeit vom 1. Januar bis Ende März 1874, sowie das Gesetz vom 13. Dezember 1873 betreffend die Benutzung des öffentlichen Kredites zur Beschaffung der Mittel für die Förderung des Eisenbahnbaues und für Er⸗ richtung von Vorschußkassen.

Mit dem heutigen Tage haben die meisten Landta ge ihre Thätigkeit geschlossen, um dieselbe erst nach Neujahr wieder aufzunehmen.

GrafPaar, der neuernannte Botschafter beim Vatikan, ist aus Kopenhagen in Wien eingetroffen.

Graz, 20. Dezember. Der Landtag hat nach einer drei⸗ tägigen Debatte die Aufhebung des Schulgeldes und die Regu⸗ lirung der Lehrergehalte beschlossen.

Prag, 19. Dezember. Der Oberst⸗Landmarschall theilte dem Landtage mit, daß die nicht erschienenen Abgeordneten am 4. d. M. aufgefordert wurden, im Landtage zu erscheinen oder ihr Ausbleiben zu rechtfertigen. Da dies sücht geschehon, so beschloß der Landtag, daß die betreffenden Abgeordneten als ausgetreten zu betrachten und Neuwahlen zu veranlassen seien.

Parenzo, 20. Dezember. Der Landtag hat eine Re⸗ angenommen, wonach das Ministerium ersucht werden oll, die deutsche Sprache nicht als obligaten Gegenstand zu!

behandeln und das deutsche Gymnasium in Pisino in ein italie⸗

nisches umzuwandeln. Der Voranschlag für den Landesfonds

wurde genehmigt und der Landtag geschlossen. 4

8 19. Landtag erklärte die erechtfertigt ausgebliebenen Landtagsabgeor

vng . usgebliebe gsabgeordneten ihres Man⸗

Zara, 19. Dezember. In der gestri itz Landtags theilte 2 Statthalter ite bgee Sfä s 1 Rücksicht auf die in Dalmatien herrschende Hungersnoth dem Lande vorbehaltlich der Genehmigung des Reichsrathes eine Unterstützung von 150,000 fl. aus Staatsmitteln gewährt hat Der Antrag des Abgeordneten Klaiec, daß Sr. Mafestät hierfür die Gefühle tiefempfundener Dankbarkeit ausgedrückt würden wurde vom Landtage unter allgemeinem enthusiastischen Beifalle angenommen. Der Antrag, es möge dem Statthalter für seine Bemühungen um das Wohl der Provinz der Dank des Land⸗ tages ausgedrückt werden, wurde gleichfalls angenommen. 8

Pesth, 19. Dezember. Der Finanzausschuß leg'e im Ab⸗ geordnetenhause das Budgetgesetz für das Jahr 1874 vor. Die Gesetzvorlage, wonach die finanziellen Rechtsvorschriften auch weiterhin in Kraft zu bleiben haben, wurde unverändert ange⸗ nommen. Die vom Finanzausschusse bereits früher signalisirte Vorlage betreffs der Regelung des Staatshaushaltes enthält den von Csengery formulirten und von Kerkapolyi ge⸗ billigten Vorschlag, ein Einundzwanziger⸗Ausschuß möge im Einvernehmen mit der Regierung die leitenden Grundsätze der Regelung dem Hause unterbreiten, was sodann die Grundlage der noch in der laufenden Session einzubringenden Regierungs⸗ vorlage bilden werde. 8

. In der Klubkonferenz der Deak⸗Partei dankte der Mi⸗ nister-Präsident Szlavy für das Vertrauen, welches ihm die Partei votirte; er antworte hierauf erst heute, weil er meinte, Positives betreffs Ergänzung des Ministeriums sagen zu können. Der Aufforderung Sr. Majestät Folge leistend, verbleibe er auf s einem Posten. Er verspreche, von Reaktion eben so fern zu bleiben wie von Träumen. Sein Programm sei: Heilung der finanziellen Uebel, namentlich Arrondirung der Komitate und Verringerung der Gerichte. Der Minister des Innern Szapary versprach sodann, nächstens einen Gesetzentwurf über Arrondirung der Munizipien einzureichen; ferner sei ein Gesetzentwurf über Aenderung einiger Paragraphen des Munizipalgesetzes betreffs der Freistädte fertig.

20. Dezember. In beiden Häusern des Reichsta ges gelangte veine Zuschrift des Minister⸗Präsidenten zur Verlesung, wonach Kerkapolyi und Tisza ihrer Stellung enthoben und Minister⸗Präsident Szlavy mit der Führung des Finanz⸗ und der Handels⸗Minister Graf Zichy mit jener des Kommunikations⸗ ressorts betraut wurden. schließung datirt von gesteru.

Das Oberhaus erledigte die Militärgesetzvorlagen und den Gesetzentwurf über die Katastervermessung, an welchem einige Aenderungen vorgenommen wurden. 1

Im Abgeordnetenhause wurde der Bericht des Central⸗ ausschusses über das Budgetgesetz vorgelegt und hierauf die Nothstands⸗Gesetzvorlage angenommen. Koloman Tisza's Antrag, für die Unterstützung von Arbeitsunfähigen weitere 500,000 fl. zu votiren, wurde dem Finanzausschusse zur Begutachtung überwiesen. Der vom Finanzausschusse gestellte Antrag, eine Million für Unter⸗ stützungszwecke den Munizipien zu gewähren, ward angenommen.

Agram, 20. Dezember. Zufolge telegraphischer Verfügung des Landtags⸗Vice⸗Präsidenten Zivkovic aus Pesth tritt der Landtag erst am 23. d. M. zusammen.

Schweiz. Bern, 18. Dezember. Der Stä nderath trat heute in fortgesetzter Berathung der Bundesverfa ssungs⸗ Revision ohne erhebliche Debatte der nationalräthlichen Re⸗ daktion des Art. 49 b.: „Die geistliche Gerichtsbarkeit ist ab⸗ geschafft“ bei. Ferner beschloß er mit dem Nationalrathe: Art. 49 c. Der Orden der Jesuiten und die ihm affillirten Ge⸗ sellschaften dürfen in keinem Theile der Schweiz Aufnahme finden und es ist ihren Gliedern jede Wirkung in Kirche und Schule 6 sagt. Dieses Verbot kann durch Bundesbeschluß auch auf andere geistliche Orden ausgedehnt werden, deren Wirksamkeit staatsgefährlich ist oder den Frieden der Konfessionen stört.“ ““

Auch „Art. 46 d. Die Errichtung neuer und die Wieder⸗ herstellung aufgehobener Klöster oder religiöser Orden ist unzu⸗ lässig“ wurde in dieser vom Nationalrathe beschlossenen Fassung angenommen. Abweichend vom Nationalrathe fügte der Stände⸗ rath „Art. 49e, die Feststelluug und Beurkundung des Civil⸗

noch die Be⸗

Die betreffende Allerhöchste Ent⸗

standes ist Sache der bürgerlichen Behörden“ stimmung bei, „die Bundesgesetzgebung wird hierüber die näheren Bestimmungen treffen.“ Den letzten Satz dieses Artikels beschloß er wieder unverändert wie der Nationalrath, „die Verfügung

über die Begräbnißplätze steht den bürgerlichen Behörden zu. Sie haben dafür zu sorgen, daß jeder Verstorbene schicklich be⸗ erdigt werden kann.“ Auch Art. 50, Eherecht, Art. 51, Preß⸗ e Art. 5 Vereinsrecht, wurden unwe entlich ver⸗ ändert in der vom Nationalrathe angenommenen 8 ti Beschluß erhoben.

Der Nationalrath hat heute seine Berathungen unt V vn v aif Januar 1874 wieder Seine Revisions⸗Kommission wird schon am 17. . sch 7. Januar zusam

20. Dezember. (W. T. B.) Der Ständerath h

1 - (W. T. B.) D at die vom Nationalrath für das Referendum als vwiß necgs 68 genommene Zahl von 50,000 stimmberechtigten Schweizer Bürgern oder acht Kantone auf 30,000 stimmenberechtigte hne fünf Kantone herabgesetzt. Das Initiatip⸗ recht des Volkes ist, wie vom Nationalrath, auch vom Stände⸗ rathe gestrichen worden.

22. Dezember. (W. T. B.) Der schweizerisch

8 1 .T. B. hweizerische Volksverein hielt gestern Nachmittag in Sg. Versammlung ab, welche von ungefähr 400 Dolegirten besucht war. Auf derselben wurde beschlossen, die Revision der Bundesverfassung nach Kräften zu unterstützen, trotzdem noch Manches an derselben auszusetzen sei. 1

Großbritannien und Irland. London 19. De PBroßb . 19. Dezember. Die Königin empfing gestern auf Windsor im Beffan des Ministers des Innern den neuen Bischof von Ely, der an⸗ läßlich seiner Ernennung den Huldigungseid leistete. 1

Frankreich. Paris, 18. Dezember. Der Mar ll⸗ Präsident Mac Mahon nvllb, daß die E11““

nisation so schnell als möglich zum Abschluß gebracht werde.

Der Gesetzentwurf ist bereit. Jedes Infanterie⸗Bataill ir danach vier Compagnien haben. Der wrfc nants wig in 5 ex unterdrückt werden gr. de Leseleuc, Bischof it 88 cövagleh 171Sg „Bischof von Autun, ist gestern 19. Dezember. Der Herzog von Broglie at 40,000 Fres. aus dem Unterstützungsfonds des Wügite uhas

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des Innern verlangt, um hülfsbedürftige Arbeiterfamilien in Paris zu unterstützen. 8 21. Dezember. (W. T. B.) Der Marschall⸗Präsident und dessen Gemahlin haben aus Anlaß des Ablebens der verwittweten Königin Elisabeth von Preußen dem Deutschen Bot schafter, Grafen von Arnim, einen Beileidsbesuch abgestattet —Der italienische Gesandte, Nigra, ist gestern hier wiede eingetroffen.

Versailles, 20. Dezember. In der Nationalve sammlung wurde die Wahl des General Saussier ohne De batte fürggiltig erklärt. ef 8 .25 b. Spanien. Madrid, 19. Dezember. Die amtliche itung veröffentlicht ein Telegramm des Generals Moriones, aus An doain vom 17. Dezember, über die Gefechte am 9. und 10. d Mts. Die Verluste der Armee belaufen sich auf 44 Todte und 270 Verwundete, die der Carlisten auf mehr als 70 Todte und 300 Verwundete. Der Kriegs⸗Minister hat auf telegraphischem Wege den General Moriones und die Nordarmee im Namen der Regierung beglückwünscht. Moriones soll eine Reihe neuer Operationen begonnen haben und sich gegen Biscaya bewegen Die Division Loma steht in Asteasu.

8 In Barcelona hat das Kriegsgericht unter dem Vor⸗ sitze des neuen General⸗Kapitäns Martinez Campos sein Urtheil über die Gensd'armerie⸗Offiziere gefällt, welche am 21. Juli zu den Carlisten übergegangen waren. Oberst Freira wurde in con Tode 9b Oberst⸗Lieutenant Prior und 9 Vandragon wurden freigesprochen fizi wurden zu Buchth Helaan 6h mehress.

Der Ministerrath hat, wie der „Köln. Ztg.“ gemelde wird, die Nothwendigkeit ee. die Armee 1n.8C zu verstärken. In Folge dessen wurden gestern 16 Kanonen und eine große Menge Munition dorthin abgesandt; mehrere Bat terien und 5000 Mann werden folgen. In Cartagena flo gestern ein Pulvermagazin in die Luft, und die Cantonaljunte⸗ hat, wie es heißt, deshalb den Platz verlassen.

20. Dezember. „(W. T. B.) Der Regierung ist, dem Vernehmen nach, die Nachricht zugegangen, der Kongreß der Vereinigten Staaten habe erklärt, der „Virginius“ sei nicht be⸗ rechtigt gewesen, die Unionsflagge zu führen.

—yHeute hat ein Ministerrath stattgefunden und so

in demselben beschlossen worden sein, die Rückgabe des „Virgi⸗ nius“ und seiner Mannschaft zu verlangen. Castelar soll schon eine hierauf bezügliche Note an den hiesigen Gesandten der Ver⸗ einigten Staaten, General Sickles, gerichtet haben.

Italien. Rom, 15. Dezember. Der Handels⸗Minister Finali gab in der Sitzung der Deputirtenkammer vom 11. d. M. eine Erklärung ab, daß die Vorarbeiten über die Fruchtbarmachung des agro romano beendigt und es nur noch nöthig sei, über die Ausführung des betreffenden Projektes sich mit der Provinz zu verständigen. Noch in dieser Session sollen dem Parlament Anträge vorgelegt werden. Die aus den Bureaus hervorgegangene Kommission für die Berathung des Gesetzes über die Papiereirkulation ist zusammen getreten. Dieselbe besteht ganz aus Mitgliedern der Linken. Auf Antrag des Minister⸗Präsidenten wurde am 13. d. M. be⸗ schlossen, daß bis zu den Weihnachtsferien die Bureaus täglich zusammentreten sollen, um wo möglich bis dahin die Kommis⸗

sionen für die Finanzgesetze vollständig zu ernennen.

Heute kündigte der Präsident der Deputirtenkammer an, daß der Abgeordnete Consiglio die Frage an die Regierung stellen wolle, ob sie die zur Kuͤndigung von Handelsverträgen mit fremden Mächten festgestellte Frist zu benutzen gedenke. Die Kammer beschloß auf Antrag des Minister⸗Prästdenten, daß diese Anfrage nach den Verhandlungen über das Budget der öffent⸗ lichen Arbeiten beantwortet werden solle.

. 22. Dezember. (W. T. B.) In dem heutigen Kon⸗ sistorium sind de Chigi⸗Albani, päpstlicher Nuntius zu Paris Facinelli⸗Antoniacci, päpstlicher Nuntius in Wien, Franchi⸗Oreglia, der Primas von Ungarn, der Erzbischof von Salzburg, der Jesuitenpater Tarquini, der Pater Martinelli und die Erzbischöfe Toulouse und Valencia zu Kardinälen ernannt worden.

Türkei. Belgrad, 21. Dezember. (W. T. B.) Das offizielle

Blatt veröffentlicht heute ein Dekret des Fürsten Milan, durch welches die Strafe der körperlichen Züchtigung in der Armee auf⸗ gehoben wird.

MRußland und Polen. St. Petersbur ,20. De Wie die „M. Z.“ meldet, soll aus dem östlichen Küstengeber 2 Kaspischen Meeres ein neuer Militärbezirk mit der Bezeich⸗ nung des „transkaspischen“ gebildet werden, der aus dem Mangischlakschen und Krassnowodskischen Kreis bestehen würde Krassnowodsk würde der Sitz des Bezirkschefs sein, zu welcher Stellung General Lomakin ausersehen sein soll.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 17

bn di⸗ 1“ Preußen, Eehfaabes

uise, ist eine mit dem 16. d. M. begi rauer väathe g. beginnende Hoftrauer an⸗

Der norwegische Staats rath hat jetz Mitthei⸗

lung des „Aftonbladet“, dasjenige Uniazhn⸗ 8 Grundgesetzvorschlägen abgegeben, welches der König, bei Ert ei⸗ lung eines abschlägigen Bescheides in der Staatsrathsfrage e norwegischen Resierung vor dem Zusammentritt des Storthin 8 sih abverlangte. Zur Abfassung dieses Gutachtens 8“ etzteren Zeit zahlreiche Staatsrathssitzungen statt⸗

„— Von den 111 zum Storthinge 187 ählten 8 präsentanten waren 68 Mitglieder 8 Nnsziesem Sabr gesen se nen Storthings, die übrigen sind neue Storthingsmänner Der dritte Theil der sämmtlichen Repräsentanten (35) gehört dem Landmannsstande an. Die nächstgrößte Gruppe ist die der B amten, zu welcher 31 Mitglieder gehören. Demnächst Uem 11 Kaufleute, 1 Assekuranzkassirer, 1 Sparbankkassirer, 2 Schiffe⸗ rheder, 2 Bergwerkbesitzer, 1 Arzt, 8 Lehnsmänner, 6 Kirchen⸗ sänger, 2 Obergerichts⸗Advokaten, 3 Schullehrer, 2 Advokaten 1 Lootsen⸗Aeltermann, 1 Leuchtfeuer⸗Aufseher u. s. w. h g

Dänemavk. Kopenhagen, 18. Dezembe 8 8 8 1 * ¹. Friedrich der Niederlande 89 kürzlich am Föniglichen Ses

eingetroffen.

20. Dezember. (W. T. B.) Der Köni t 3 vom Folkething an ihn gerichtetete Adresse die Ang he er beschränke sich für jetzt auf die Erklärung, daß er über den

Inhalt. der Adresse mit dem Ministeriumsberathschlagen werde.

Amerika. Washington. 25. Fremb 8.*

1G a. . er. (W. T. B.

Offiziellen Mittheilungen zufolge hat sich der 8.e

anwalt der Vereinigten Staaten dahin ausgesprochen, Spanien

. Beweis geliefert, daß der „Virginius“ nicht das ech ge habt die amerikanische Flagge zu führen, da er sich durch

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