1873 / 308 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Das 39. Stück des Gesetzblatts für Elsaß⸗Lothringen, wel⸗ ches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 204 das Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Beamten und Lehrer. Vom 23. Dezember 1873; unter Nr. 205 das Gesetz, betreffend die Pensionen der Wittwen und Waisen der Beamten und Lehrer. Vom 24. Dezember 1873; und unter Nr. 206 das Gesetz, betreffend die Pensionen der Wittwen und Waisen der Professoren an der Universität Straßburg. Vom 25. Dezember 1873. Berlin, den 30. Dezember 1873. Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Gymnasial⸗Oberlehrer Dr. Hermann Deiters in Düren zum Gymnasial⸗Direktor zu ernennen; und Dem in den Ruhestand versetzten Kreisgerichts⸗Sekretär Pechmann in Erfurt den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. Ihre Majestät die Königin haben Allergnädigst geruht: Den Buchhändlern Denkert und Groos zu Coblenz das Prädikat als Hof⸗Buchhändler Allerhöchstderselben zu verleihen.

Aluf den Bericht vom 29. November d. J. will Ich dem wieder von der Bremen⸗Verdeschen Landschaft beschlossenen tatute, petreffend Abänderung und Ergänzung des §. 7 des Hannoverschen Gesetzes, betreffend die Verfassung dieser Landschaft, vom 9. Fe⸗ u 1385 (Hannoversche Gesetz⸗Sammlung 1865, Abtheilung I. Seite 7 nach Anhörung des Hannoverschen Provinzial⸗Landtages, in Gemäß⸗ heit des §. 4 der Verordnung vom 22. September 1867, betreffend die Provinzial⸗Landschaften im Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover (Gesetz⸗Sammlung Seite 1635) Meine Genehmigung hier⸗ durch ertheilen. Berlin, den 4. Dezember 1873. Wilhelm. 1 Graf Eulenburg. An den Minister des Innern.

Statut, betreffend Abänderung und Ergänzung des §. 7 des Gesetzes,

betreffend die Verfassung der Bremen⸗Verdenschen Landschaft vom

9. Februar 1865 1865, Abtheilung I. Seite 23).

Der im §. 7 Absatz 1 des Gesetzes vom 9. Februar 1865, be⸗ treffend die Verfassung der Bremen⸗Verdenschen Landschaft ausge⸗ sprochene Grundsatz, daß die Abgeordneten der Marschdistrikte zur 3. Kurie der Landschaft nach den bestehenden Grundsätzen zu wählen sind, wird in Ansehung der nachbenannten Wahlbezirke abgeändert und näher bestimmt wie folgt: 8

§. 1. Der sogenannte Stubbensche Hof, Amts Jork, welcher bisher dem Wahlbezirke Land Kehdingen, Bützflethschen Theiles, an⸗ gehört hat, wird von dem letzteren abgetrennt und dem Wahlbezirke des Marschdistrikts Alteland zugelegt.

Die Berechtigung des Hofs zur Theilnahme an den Wahlen richtet sich nach den hierüber im Altenlande bestehenden Grundsätzen.

2. Die Gemeinde Altenwalde, Amts Dorum, wird dem Wahlbezirke des Marschdistrikts Land Wursten einschließlich des Be⸗ zirks Nordholz zugelegt.

Sie ist berechtigt, zur Ausübung des Stimmrechts zwei Mitglieder

in die allgemeine Wahlversammlung zu entsenden, und zwar einen Ge⸗

meindeheamten und einen zu diesem Zwecke aus der Mitte der Be⸗

rechtigten besonders zu wählenden Bevollmächtigten (Wahlmann). Das

Recht der Theilnahme an dieser Wahl innerhalb der Gemeinde richtet

1 den hierüber in dem altberechtigten Wahlbezirke bestehenden esätzen.

In e eines nach den Grundsätzen des altberechtigten

Wahlbezirks zur Ausübung des Stimmrechts befähigten Gemeinde⸗ beamten ist die Gemeinde berechtigt, statt desselben einen zu wählen⸗ den zweiten Bevollmächtigten in die allgemeine Wahlversammlung zu entsenden.

B Die Gemeinde Neuland nebst Neulandermoor, Amts Frei⸗ burg, die vormalige Vogtei Schölisch, Amts Himmelpforten, ferner die Gemeinde Krautsand nebst Kahlesand und Wischhafener Sand, sowie sämmtliche übrige, dem jetzigen Amte Freiburg angehörige Elb⸗ inseln, imgleichen der Stadersand werden dem Marschdistrikte Land Kehdingen, und zwar dem Wahlbezirke Bützflethschen Theiles zugelegt.

Das Recht dieser dem altberechtigten Bezirke neu hinzukommen⸗ den Bestandtheile zur Theilnahme an den Wahlen richtet sich nach den hierüber in dem Lande Kehdingen, Bützflethschen Theiles, bestehen⸗ den Grundsätzen, mit der näheren Bestimmung jedoch, daß dem danach erforderlichen Besitze von drei sogenannten reduzirten Kehdingschen Morgen Landes ein Grundbesitz gleich zu achten ist, von dem dermalen an Grundsteuer, ohne Absatz der Wasserbaukosten⸗Vergütigung, jähr⸗ lich mindestens Sieben Thaler zu entrichten sind.

§. 4. Die weiteren Anordnungen zur Ausführung der vorstehen⸗ den Bestimmungen werden von der Königlichen Landdrostei zu Stade getroffen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Gymnasial⸗Direktor Dr. Hermann Deiters ist die

Direktion des Gymnasiums in Conitz übertragen worden.

Nichtamtliches. Deutsches NReich

8 Preußen. Berlin, 30. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern den Reichskanzler Fürsten von Bismarck und nahmen heute kurze Vorträge Seitens des Generals von Albeboll und des Ministers des Königlichen Hauses, Freiherrn von Schleinitz, entgegen.

Beide Kaiserliche Majestäten empfingen den Herzog Georg von Mecklenburg⸗Strelitz auf seiner Durchreise nach St. Petersburg.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besichtigte mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Groß⸗ herzogin von Baden die Gemäldesammlung des Königlichen Museums und den Zoologischen Garten. B

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ertheilte gestern Vormittag dem Königlich preußi⸗ schen Gesandten in Darmstadt, von Wenzel, Audienz und em⸗ pfing um 11 ¾ Uhr und 4 Uhr Nachmittags den Dr. Lindau. Um 12 Uhr begleitete Se. Kaiserliche und Königliche Poheit Ihre Königlichen Hoheiten den Großherzog und die Großherzo⸗ gin von Baden nach dem Gewerbe⸗Museum.

Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der

Kaiserin und Königin aus Veranlassung des eintretenden Jahreswechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten, haben ihre Karten am 31. d. Mts. bei der Ober⸗Hofmeisterin, Gräfin von der Schulenburg, abzugeben. .““

ausgeprägt

8

Gestern fand unter Vorsitz des Staats⸗Ministers Delbrück die 53. Plenarsitzung des Bundesraths statt. Es wur⸗ den a. eine Vorlage, betreffend die Gründung einer Centralstelle für Meereskunde und Sturmwarnung; b. Anträge der Stadt⸗ gemeinden zu Königsberg i. Pr. und Danzig wegen Erweiterung von Festungsthoren ꝛc. auf Kosten des Reichs; c. ein Antrag, betreffend die zollamtliche Behandlung der in Barmbeck eingehen⸗ den Postpäckereien; d. ein Antrag wegen Vorlegung des Reichs⸗ Militärgesetzes an den Reichstag, den betreffenden Ausschüssen überwiesen.

Demnächst wurde eine Eingabe vorgelegt, und hierauf die Session des Bundesraths für 1873 geschlossen.

Bis zum 7. Dezember d. J. waren in den Münz⸗ stätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 817,993,600 Mark und in Zehnmarkstücken 189,214,430 Mark worden. In der Woche vom 7. bis 13. De⸗ zember sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in München 698,560 Mark und in Darmstadt 187,260 Mark; sowie in Zehnmarkstücken: in Berlin 598,970 Mark, in Hannover 639,770 Mark, in Frankfurt a. M. 900,000 Mark, in Dresden 382,990 Mark, in Stuttgart 502,200 Maak und in Karlsruhe 427,100 Mark.

Die Gesammt⸗Ausprägung in Reichs⸗Goldmünzen stellt sich daher bis zum 7. Dezember d. J. auf 1,011,544,880 Mark, wovon 818,879,420 Mark in Zwanzigmarkstücken und 192,665,460 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.

An Reichs⸗Silbermünzen und zwar in 1 Markstücken waren bis zum 13. Dezember d. J. 75,398 Mark und in Zwanzig⸗ pfennigstücken 183,072 Mark 40 Pfennige ausgeprägt worden. In der Woche vom 7. bis 13. Dezember d. J. sind ferner ge⸗ prägt in 1 Markstücken: in Berlin 75,398 Mark; in Zwanzig⸗ pfennigstücken: in Berlin 45,921 Mark, in Frankfurt a. M. 40,000 Mark, in München 43,219 Mark 20 Pfennige, in Stutt⸗ gart 26,932 Mark 20 Pfennige und in Karlsrache 27,000 Mark, mithin stellt sich die Gesammt⸗Ausprägung in Reichs⸗Silber⸗ münzen auf 1,269,244 Mark 40 Pfennige, und zwar in 1 Markstücken 75,398 Mark und in Zwanzigpfennigstücken 183,072 Mark 40 Pfennige.

An Reichs⸗Nickelmünzen und zwar in Zehn⸗Pfennigstücken waren bis zum 13. Dezember d. J. 72,612 Mark 40 Pf. ausegprägt worden. In der Woche vom 7. bis 13. Dezember d. J. sind ferner in solchen Stücken geprägt: in Berlin 19,242 Mark 70 Pf., in Hannover 18,069 Mark Pf., in Frankfurt a. M. 13,040 Mark 20 Pf., in München 10,978 Mark 80 Pf., und in Stuttgart 11,281 Mark 70 Pf., mithin Gesammt⸗Aus⸗ prägung in Reichs⸗Nickelmünzen 194,278 Mark 20 Pf.

An Reichs⸗Kupfermünzen waren bis zum 13. Dezember d. J. und zwar in 2 Pfennigstücken 3306 Mark 20 Pf. und in 1 Pfennigstücken 1844 Mark 30 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom 7. bis 13. Dezember d. J. sind von 2 Pfennig⸗ stücken ferner geprägt: in Berlin 1962 Mark 10 Pf. und in Frankfurt a. M. 1344 Mark 10 Pf., mithin eine Gesammt⸗ Ausprägung in Reichs⸗Kupfermünzen von 19,056 Mark 20 Pf.

Das Bundesamt für das Heimathwesen hat in einem Spezialfall entschieden, daß auch die einem erkrankten Dienstboten vom Dienstorte gewährte Geldunterstützung unter die Kur⸗ und Verpflegungskosten fallen kann; in einem anderen Fall hat das Bundesamt angenommen, daß der Erwerb eines Unterstützungswohnsitzes in Preußen für sich allein ein bestehen⸗ des Heimathsrecht nicht aufhebt.

Die Central⸗Landschaft für die Preußischen Staaten, deren Statut mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 21. Mai d. J. genehmigt worden ist, wird mit dem Beginn des Jahres 1874 ihren Geschäftsbetrieb (Wilhelmsplatz Nr. 6) er⸗ öffnen. Der erwähnte Allerhöchste Erlaß, das Statut und das provisorische Geschäftsregulativ werden in der zweiten Beilage d. Bl. veröffentlicht.

Der General⸗Feldmarschall Graf von Roon hat den „Ital. Nachr.“ zufolge am 20. d. Mts. seine Reise nach Sicilien bis Neapel fortgesetzt.

Am 25. Dezember starb in Frankfurt a. M. der König⸗ liche General⸗Lieutenant und Commandeur der 21. Division Hermann von Fabeck. G

Die fällige Englische Post, aus London, den 29. d. M. früh, ist ausgeblieben.

Bayern. München, 27. Dezember. Die Königin⸗ M ist heute Abend aus Hohenschwangau hierher zurück⸗ gekehrt.

Durch Königliche Entschließung wurde der mit Führung der 7. Infanterie⸗Brigade betraute Oberst Friedrich Freiherr von Treuberg vom 15. Infanterie⸗Regiment zum Com⸗ mandeur dieser Brigade ernannt, dann die Obersten Karl Graf von Froberg⸗Montjoye, Commandeur des 2. Chevaulegers⸗ Regiments, und Friedrich Dichtel, Commandeur des 6. Infanterie⸗ Regiments, mit Pension verabschiedet. Der General⸗Major M. Graf von Tattenbach, bisher Vorstand der Zeughaus⸗Haupt⸗ Direktion, ist zur Inspektion der Artillerie und des Trains, der Oberst⸗Lieutenant G. Rupp und der Hauptmann L. Peringer von der genannten Direktion, beide als Referenten für technische Anstalten, zur Inspektion der Artillerie und des Trains versetzt; der charakterisirte Major M. Reinwald, Chef der Ouvriers⸗ Compagnie, unter Beförderung zum wirklichen Major zum Di⸗ rektor der Artillerie⸗Werkstätten; die Hauptleute M. Dürr zum Direktor der Geschützgießerei, W. Helmes zum Direktor der Pulverfabrik und Ph. Dekinder, Chef der Feuerwerks⸗Compagnie, zum Direktor des Haupt⸗Laboratoriums ernannt.

Die mit den Kammern jüngst vereinbarten Gesetze haben die Sanktion des Königs erhalten und werden dieselben in den ersten Nummern des mit Neujahr in neuer Form erscheinenden „Gesetz⸗ und Verordnungsblatts“ publizirt werden. Dieses Blatt tritt an die Stelle des bisherigen Gesetz⸗ und des bisherigen Regierungsblattes.

Zur Information der Abgeordneten für die allgemeine Debatte über das Budget erschien es zweckmäßig, die vom 2. Ausschusse über die Gehaltszulagen gefaßten Beschlüsse schon jetzt zur Kenntniß zu bringen, und es hat deshalb der Abg. Crämer als Vorstand des 2. Ausschusses zu diesem Zwecke im Einverständnisse mit dem Präsidium den Abdruck mehrerer Stellen aus der Einleitung des Vortrages des Abg. Dr. Kurz über den Justiz⸗ECtat angeordnet. Was die Frage betrifft, ob die Abhülfe in Form einer wirklichen Besoldungserhöhung mit Wirkung auf die Pensionen oder nach dem Regierungsvorschlage in Form einer nach dem Wohnortsverhältnisse zu bemessenden Wohnungs⸗ und Serviszulage oder endlich in Form einer bloßen gerngeea. ohne pragmatische Folgen gewährt werden solle, so entschied sich, wie der „Korr. v. u. f. Deutschl.“

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dahin, lediglich Theuerungs⸗ Ausschluß jeder Aenderung der bisherigen regulativsmäßigen Besoldungen und ohne Anwendbarkeit der Bestimmungen des §. 23 der Verfassungs⸗ urkunde auf die den Richterbeamten zu gewährenden Zulagen

mittheilt, der Ausschuß

zulagen und zwar mit

in Vorschlag zu bringen und mit dieser Abänderung der Re⸗

gierungsvorlage die Bearbeitung des Budgets in Angriff zu nehmen. Bei Berathung der Höhe der Theuerungszulagen hat sich der Ausschuß den allgemein gegebenen Maximalsätzen an⸗ geschlossen, jedoch mit dem Abmaße, lung zusammengezogen und der IV. Abtheilung noch die Klasse 8. hinzugerechnet wurde: Klasse 1. Staatsräthe und Präsidenten, sowie Klasse 1 und 2 des Regulativs von 1872: 420 fl.; Klasse 2: III. und IV. Klasse 350 fl., Klasse 3: V. bis VIII. Klasse 280 fl. und Klasse 4: X. bis X. Klasse 210 fl.

Sachsen. Leipzig, 29. Dezember. die Prinzessin Moritz von Sachsen⸗Altenburg mit drei Prinzessinnen Töchtern und der Erbprinz von Sach⸗ sen⸗Meiningen sind in Gemeinschaft nebst Gefolge heute Mor⸗ gen 8 Uhr 38 Minuten von Altenburg auf der Königlichen Staatsbahn hier angelangt und mit dem nächsten auf der Thü⸗ ringer Bahn abgehenden Zuge nach Meiningen weiter gereist.

DSODesterreich⸗Ungarn. Wien, 28. Dezember. Die „Wiener 3.“ veröffentlicht folgende Bekanntmachung:

Nachdem es mehrfältig vorgekommen ist, daß die von Sr. Majestät dem Kaiser verliehenen goldenen Medaillen, welche den Allerhöchsten Wahlspruch: „Viribus unitis“ tragen „mit den als allergnädigste An⸗ erkennung für höhere Leistungen in Wissenschaft und Kunst bestimmten goldenen Medaillen mit der Inschrift: „Literis et artibus“ verwechselt zu werden pflegen, so wird in Erinnerung gebracht, daß bei Anführung des Besitztitels dieser Medaillen stets die Bezeichnung: „Medaille mit dem Allerhöchsten Wahlspruche“ oder: „Medaille für Wissenschaft und Kunst“ je nach dem Wortlaute der Verleihungs⸗ schrift strenge zu unterscheiden ist, da sie in ihrer Bedeutung völlig verschieden sind. 1“ 8

Auch findet man als Erwiderung auf viele fortwährend wieder⸗ kehrende Ahneagen des In⸗ und Auslandes bekannt zu machen, daß beide Gattungen von Medaillen nicht zum Tragen bestimmt sind, daher

weder in der Originalgröße, noch im verkleinerten Maßstabe als Deko⸗

ration benützt werden dürfen, was schon daraus erhellt, weil sie nicht mit Oehr und Band versehen sind. Eben so wenig ist es den B sitzern derselben gestattet, das zu den Kaiserlich Königlichen Civil⸗ Verdienstkreuzen gehörige Band gleichsam als Abzeichen des Besitzes einer solchen Medaille zu tragen. Nach dem Ableben der mit denselben Ausgezeichneten verbleiben

die Medaillen der Familie, bezüglich den Erben der Besitzer und dürfen

nicht zurückgestellt werden. Wien, am 28. Dezember 1873. 8 Vom Kaiserlich Königlichen Oberstkämmerer⸗Amte.

Großbritannien und Friand. London, 29. De zember. (W. T. B.) Der Vertreter der spanischen Re⸗ gierung hat dem hiesigen Ausschusse der Inhaber von Obligationen der auswärtigen spanischen Staats schuld eine amtliche Depesche aus Madrid vom 28. d. M. über⸗ mittelt, nach welcher die öffentliche Subskription zwecks Emission von Pfandbillets zum Betrage von 180 Millionen Pesetas er öffnet worden ist. Dieselben sollen zum Paricourse ausgegeben und durch die Nationalgüter garantirt werden. Der Zinsfuß beträgt 8 Prozent; 5 Prozent vom Kapital sollen außerden. jährlich zur Amortisation verwandt werden. Die Einzahlungen auf die Subskription können zu zwei Drittheilen durch bereits fällige oder bis zum 31. d. M noch fällig werdende Coupons der inneren und äußeren Staatsschuld geschehen.

Frankreich. Paris, 28. Dezember. Das Gemeinde gesetz soll besondere Bestimmungen für die Ernennung des Pa riser Gemeinderathes enthalten; die Wahlen für denselben, die dem April⸗Gesetz von 1871 gemäß in einigen Monaten statt⸗ finden müssen, werden bereits nach diesen stattfinden. Die Hauptbestimmungen des besonderen Gemeinde⸗Gesetzentwurfs für Paris sind folgende: Der neue Gemeinderath für Paris wird für fünf Jahre gewählt; er besteht, wie bisher, aus 80 ge

wählten Mitgliedern, eines für jedes Stadtviertel; er behält das 8

Recht, seinen Vorstand zu wählen. Drei Viertel seiner Mitgliede müssen unter den Pariser Wählern genommen werden. Jede Mitglied des Gemeinderaths, das seine Entlassung einreicht kann während der fünfjährigen Periode nicht wieder gewähl werden. Wähler können in Zukunft nur die sein, welche 22 Jahre alt und im Besitz ihrer bürgergerlichen und politischer Rechte sind, Paris bewohnen, dort geboren sind und dem Mi litärgesetz Genüge geleistet, oder ihren festen Wohnsitz habe und zum wenigsten seit drei Jahren auf einer der vier direkte Steuerlisten eingeschrieben sind. Da in Paris aber die, welch unter 400 Frecs. Miethzins bezahlen, steuerfrei sind, so solle diese Wähler, deren Zahl ungefähr 180,000 beträgt, um wähle zu können, darthun, daß sie auf den Wahlisten von 1872 un 1873 eingeschrieben waren, ein Zeugniß beibringen, daß sie während dreier Jahre ununterbrochen ihren festen Wohnsitz in Paris hatten, und die Häuser angeben, wo sie gewohnt. Die Richtigkeit dieser Erklärungen muß von zwei Zeugen bescheinig werden, welche auf der Liste der direkten Steuern eingeschriebe sind. Alle die, welche eine falsche Erklärung abgegeben, werde mit einer Geldstrafe von 100 bis 2000 Fres. und einer Ge⸗ fängnißstrafe von einem Monat bis zu einem Jahre beleg Jede Verurtheilung beraubt des Wahlrechtes.

Bis jetzt sind in Neu⸗Caledonien 3174 Verurtheilte angekommen. 248 derselben hatten sich durch besonders gutes

Betragen ausgezeichnet und erhielten die Erlaubniß, sich auf der

Grande Terre niederzulassen. Diese ist die größte Insel, wäh rend die übrigen Deportirten auf der kleineren Fichteninsel unter gebracht sind.

29. Dezember. (W. T. B.) Der „Monde“ bestätigt, daß die Regierung ein Rundschreiben an die Bischöfe aus Veranlassung der von ihnen zum Weihnachtsfeste erlassenen Hirtenbriefe gerichtet habe, versichert indeß, das Cirkular be⸗ schränke sich darauf, den Bischöfen ein bestimmtes Verhalten an⸗ zu empfehlen, und enthalte keineswegs förmliche Vorschriftsmaß⸗ regeln oder Drohungen gegen dieselben. Die Freiheit des bischöf⸗ lichen Wortes sei in Frankreich unbeschränkt. Die Regierung habe den Bischöfen nur Kenntniß geben wollen, wie die Erlasse der letzteren von auswärtigen Regierungen aufgefaßt worden, um sie dadurch zu veranlassen, Gegenstände, bei welchen außer dem religiösen auch ein politisches Interesse in Frage komme, nur soweit es unter den obwaltenden Umständen rathsam er⸗ scheine, zu berühren. 1

Versailles, 29. Dezember. (W. T. B.) Die National⸗ Versammlung setzte heute die Budget⸗Berathung fort und nahm eine Vorlage, betreffend die Erhöhung der Steuern auf einheimische Mineralöle, an. Ein Antrag auf Einführung de Besteuerung der französischen Renten⸗Obligationen, welcher in

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daß die IJ. und II. Abthei⸗

Der Prinz und 1

Säbel mit der Aufschrift „für Tapferkeit“ verliehen.

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weiteren 2 8 er Si 8 81

ö der Sitzung zur Berathung gelangte, wurde 8 Spanien. Ueber die Belagerung von Cartagena

wird dem „Reuterschen Bureau“ aus Alicante vom 26. d. M.

Nachstehendes gemeldet: Das spanische Geschwader ist nach

seiner Kreuzungsstation vor Cartagena zurückgekehrt. Hier ein⸗

gegangene Berichte melden, daß die Insurgenten diese häufige Abwesenheit dazu benutzen, um frische Zufuhren von Lebens⸗ mitteln zu Wasser zu erlangen. Gelegentlich erhalten sie die⸗ selben auch zu Lande, da die von den spanischen Truppen her⸗ gestellte Blokade noch immer unvollständig ist. Die Insurgenten⸗ Autoritäten von Cartagena haben jüngst mehrere Personen wegen Diebstahls hinrichten lassen, was eine nachhaltige Wirkung auf die übrige Bevölkerung erzeugte. Die Belagerer waren noch nicht im Stande, sich genug zu nähern, um aus ihren Mörser⸗ batterien zu feuern, und daher können sie von den sphärischen Zündbomben, die ihnen das Madrider Kriegsdepartement gelie⸗ fert, keinen Gebrauch machen. Die Insurgenten haben dichte Schichten von Sand und Erde in das Innere der Batterien, Kasematten und Brustwehren der Forts placirt, so daß der größere Theil der Perkussionsbomben von den Batterien der Belagerer nicht explodiren. Die Junta bezahlt für jede einge⸗ sammelte unexplodirte Bombe oder Granate etwa 10 Silber⸗ groschen. Da die Insurgenten keine Kavallerie haben, sinden sie es schwierig, die Positionen der Belagerer anzugreifen, ausge⸗ nommen in kleiner Entfernung und innerhalb der Schußweite ihrer Forts. Es gelingt ihnen indeß gelegentlich, die Belagerer zu belästigen, indem sie leichte, von Mauleseln gezogene Kruppsche Kanonen hinausbringen. Von General Lopez Dominguez, dem neuen spanischen Oberbefehlshaber, erwartet man ein energisches Vorgehen, und man glaubt, daß er in Kurzem einen Sturm versuchen werde. A82

Madrid, 30. Dezember. (W. T. B.) Das „Amtsblatt“ veröffentlicht die von Cartagena eingegangenen Meldungen über den Fortgang der Belagerung. Das Feuer aus den Forts war gestern sehr lebhaft; die vollständige Armirung einer Batterie der Belagerer, welche ein direktes Feuer gegen die Forts Calvario und San Julian eröffnen soll, sollte bis gestern Abend geschehen sein. Die Arbeiten an der Laufgräben werden mög⸗ lichst beschleunigt und sind letztere bereits weit vorgerückt.

Vom General Moriones sind Nachrichten eingetroffen, nach welchen derselbe mit seiner Armee noch in Santona und den umliegenden Ortschaften verweilt.

Der Präsident der Cortes hat die von Madrid ab⸗ wesenden Deputirten durch ein Cirkular aufgefordert, zum 31. d. dorthin zurückzukehren. Die Regierung wird dem Vernehmen nach eine Botschaft an die Cortes richten, in welcher sie ihre politische Haltung während der Dauer der Unter⸗ brechung der Sitzungen darlegen und die Nothwendig⸗ keit betonen wird, die gegenwärtige Politik beizubehalten.

Italien. Rom, 24. Dezember. Der von dem Justiz⸗ Minister Vigliani der Kammer vorgelegte Gesetzentwurf üͤber die Civilehe hat folgenden Wortlaut?;

„Art. 1. Der bürgerliche Trauungsakt hat stets der kirchlichen Trauung voranzugehen. Der Beamte des Civilstandes wird den Ehe⸗ gatten, welche darum nachsuchen, auf ungestempeltem Papier und gratis ein Certifikat der vollzogenen Trauung ausfolgen.

Art. 2. Derjenig⸗ Kultusdicner, was immer für eines Religions⸗ bekenntnisses, welcher zu einer kirchtichen Einsesnung schreitet, bevor die Trauung in der von dem hürgerlichen Gesetzbuche festgesetzten Weise erfolgte, wird mit einer Geldstrafe von 200 500 Lire und im Wiederholungsfalle mit 2 bis 7 Monaten Gefängniß bestraft.

Art. 3. Diejenigen Eheleute, welche der Bestimmung des Art. 1 entgegenhandeln, werden mit eintr Geldstrafe von 200 500 Lire belegt.

Fäülnt. 4. Die Folgen der Prozedur und auch der in Gemäßheit der Art. 2 und 3 verhängten Urtheite hören für alle interessirten Theile auf, sobald die Eheleute innerhalb dreier Monate von der kirchlichen Trauung ab gerechnet und vor geschehener Verurtheilung die Trauung in Befolg des bürgerlichen Gesetzbuches vollzogen haben.

Art. 5. Diejenigen Rechte, welche durch das Gesetz oder durch Verfügung des Mannes von dem Stande der Wittwerschaft oder des Cölibats abhängen, gehen für Jedermann verlustig, welcher die

Art. Die seit dem Bestande des bürgerlichen Gesetzbuches (1. Januar 1866) und vor dem gegenwärtigen Gesetze nur nach reli⸗ giösem Ritus eingegangenen Ehen werden, sobald ihnen binnen 4 Mo⸗ naten von der Publikation desselben die Erfüllung des bürgerlichen Aktes folgt, von dem Tage der Begehung der kirchlichen Ceremonie ab, ohne jedoch hierbei die Rechte, welche Dritte vorher erworben haben könnten, zu verletzen, die bürgerlichen Wirkungen hervorbringen.“ Die im Konsistorium vom 22. d. M. kreirten Kar⸗ dinalpriester sind, der „K. Z.“ zufolge, die Prälaten: Principe Don Flavio Chigi, Erzbischof von Mira und apostolischer Nuntius in Frankreich, geb. in Rom 31. Mai 1810;3 Alessandro Franchi, einst Nuntius in Spanicn, Erzbischof von Thessalonich, geb. 25. Juni 1819 in Rom; Mariano Falcin⸗lli⸗Antoniacci, Erzbischof von Athen und apostolischer Nuntius in Wien, geb. 16. November 1806 zu Afsist; Luigi Oreglia, Erzbischof von Damiata und Nuntius in Lissabon, geb. zu. Bene bei Mondovi 9. Juli 1828; Maximilian von Tarnoczy, Erzbischof von Salzburg, geb. 24. Oktober 1806 zu Schwatz unfern Brixen; Johannes Simer, Primas von Ungarn und Erzbischof von Gran, geb. 23. August 1813 in Stuhlweißenburg; Joseph Guibert, Erzbischof von Paris, geb. 13. Dezember 1802 in Aix; René François Regnier, Erzbischof von Cambray, geb. 1. Juni 1807 zu Saint Quentin; Mariano Barrio y Fernandez, Erzbischof von Valencia, geb. 22. November 1805 zu Jaca; Ignaz do Nascimento Morges Cardoso, Patriarch ven Lissabon, geb. 20. Dezember 1811 in Murcia. Der kreirten Kardinal⸗Diakonen sind zwei: Pater Camillo Tarquini aus der Gesellschaft Jesu, geb. 27. Sestemgher 1810 zu Marta in der Diöcese Montefiascone; Pater Tommaso Martinelli aus dem Augustiner⸗Orden, geb. 3. Febrnar 1827 in Lucca. Se, Heiligkeit be⸗ stätigte dann folgende Bischöfe: Kardinal L. Bilio, Bischof ven Sa⸗ bina und Abt von Farva; Migr. J. Olteanu, Bischof von Großwardein, Migr. G. D. Vassarotti, Bischof von Pinerole; Msgr. S Nappi, Bischof von Nardo (Neapel); Migr. C. M Hillion, Bischof von Kap Haitien; Msgor. N. Corona, Bischof ven San Luis de Potosi; Msgr. R. Ca⸗ one, Bischof von Esebon in part. und Coadjutor des Bischofs von Mura; Msgr. D. Bucchi⸗Acesca, Bischof von Lystra in part. und Coadjutor des Bischofs von Norcia; Msgr. T. Salzano, Erzbischof

von Edessa in part.; Msgr. R. M. de S. José Woreno y Castanneda,

Bischof von Eumenig in part.; Migr. F. Grassi, Bischof von Aulona in pa t.; Msgr. G. Mansili, Bischof von Tranopolis in part. und Coadjutor des Bischofs von Lappa; Msgr. G. Lucgique, Bischof von Apollonia in part. und Coadjutor des Missions⸗Bischofs Petitjean in Japan; Msgr. G. C. Duret, Bischof von Antigona in part.; Msor. G. Chevalier, Bischof von Gernicopolis in part.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 27. Dezember Der Kaiser hat dem Flügel⸗Adjutanten Fürsten Eugen

Maximilianowitsch Romanowski, Herzog von Leuchten⸗

berg für den Muth und die Tapferkeit, die derselbe bei den krie⸗ gerischen Aktionen gegen den Feind während des Feldzuges nach Chiwa an den Tag gelegt, am 13. Dezember einen

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General⸗Adjutant General⸗Major Baron Frederiks Chef des Warschauer Gensd'armeriebezirks, ist an Stelle des auf seine Bitte von diesem Posten enthobenen Generals der Kavallerie Senator Ssinelnikow, zum General⸗Gouverneur von Ostsibirien und Commandeur der Truppen des ostsibirischen Militärbezirks unter Beförderung zum General⸗Lieutenant und Belassun in der Wärh⸗ eines 11“¹ ernannt worden 8

Der Kaiser hat den in Bern am 26.) Dez 1872 zwischen Rußland und der 8 nossenschaft abgeschlossenen Niederlassungs⸗ und 58 delsvertrag am 11. August 1873 in Zarskoje⸗Sselo Aller⸗ höchst ratifizirt. Diese Ratifikation ist der hergebrachten Form gemäß am 18. (30.) Oktober 1873 gegen die schweizerische in 11““ worden und mit demselben Tage in Kraft

Der Entwurf des Gesetzes über die E Sektirer und die mit denselben verbundenen bi ehee. ist, wie der „Grashdanin“ vernimmt, in diesen Tagen der kom⸗ binirten Session der Reichsraths⸗Departements für Civil⸗Ange⸗ legenheiten und Gesetze zur zweiten Prüfung zugegangen und ist somit Aussicht vorhanden, daß der Gesetzentwurf noch während der Dauer der gegenwärtigen Session des Reichsraths dem Plenum vorgelegt werden wird.

„— Der „R. W.“ zufolge, würden folgende Personal⸗Ver⸗ änderun gen stattfinden: der Gehülfe des Justiz⸗Ministers Geheimer Rath von Essen, würde wie Geheimer Rath Deljanow zum Mitglied des Reichsraths ernannt werden und zu seinem

Nachfolger der Ober⸗Prokurator Frisch ausersehen sein; dagegen

sollte an Stelle des Staats⸗Sekretärs Deljanow der Chef der

Ober⸗Preßverwaltung, Longinow, oder aber der Moskauer Pro⸗

fessor Leontjew Gehülfe des Ministers der Volksaufklärung wer⸗

den. Der bisherige Justiz⸗Minister Graf Pahlen sollte nach der⸗

selben Quelle zum Minister des Innern bestimmt sein.

Die Frage, betreffend die Erweiterung der Macht⸗ befugnisse der Gouverneure, steht nach der „R. 3Z.“ wiederum auf der Tagesordnung. Gegenwärtig ist sie auf die Initiative des Statthalters in Polen Grafen Berg angeregt wor⸗ den, welcher die Zuerkennung größerer Kompetenz an die Gouver⸗ neure seines Verwaltungsbezirks befürwortet.

Mit Allerhöchster Genehmigung und gemäß dem Wunsche der Kaiserin erklärt „die Gesellschaft zur Unterstützung ver⸗ wundeter und kranker Krieger“ ihre Bereitwilligkeit, Gaben für die Nothleidenden vo Ssamara zu sammeln und an die Filiale der Gesellschaft nach Ssamara zur Vertheilung durch Delegirte zu schicken. Nach einer Korrespondenz der „B.⸗Z.“ aus Orenburg ist dort die Noth nicht viel geringer als in Ssamara.

30. Dezember. (W. T. B.) Der „Regierungs⸗Anzei⸗ ger“ veröffentlicht einen aus 18 Artikeln bestehenden Vertrag, welchen die russische Regierung mit dem Emir von Buchara abgeschlossen hat. Nach den Bestimmungen desselben erhält Buchara das Gebiet am rechten Ufer des Amur⸗Daria und gestatteg Rußland völlig freien Handelsverkehr. Die russischen Unter⸗ thanen dürfen ferner Grundbesitz erwerben und wird ihnen auch die Betreibung eines Handwerks gestattet. Der Vertrag stipu⸗ lirt ferner die Aufhebung der Sklaverei in Buchara und behält beiden Vertragsmächten die Errrichtung von Gesandtschaften vor.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 22. Dezember. Die Regierung hat von den Chefs sämmtlicher Behörden Vorschläge über die Nothwendigkeit einer Erhöhung der Beamtengehalte eingefordert.

Bei der schwedisch⸗norwegischen Gesandtschaft in Lissabon ist der bisherige Attaché an derselben, Baron E. Bosanquet St. George de Kantzow zum Legations⸗Sekretär ernannt worden.

Die Staats⸗Einkünfte von den Staatswäldern oder Kronparken in den vier Vogteien des Läns Norrbotten betragen in diesem Jahre 366,625 Rth.

Amerika. New⸗York, 29. Dezember. (W. T. B.) Die „Juniata“ ist mit 102 Mann von der Schiffsmannschaft des „Virginius“ hier angekommen. Nachrichten aus Cuba zufolge hat der General⸗Gouverneur Jovellar von der spani⸗ schen Regierung außerordentliche Machtbefugnisse erhalten.

Asien. Aus Calcutta wird der „Times“ mit Bezug auf die drohende Hungersnoth in Bengalen vom 26. d. M. telegraphirt: „Nachdem die Regierung die Gemindars ersucht, ihre düsteren Voraussagungen durch Belege zu rechtfer⸗ tigen, erklären sie, daß das Jahr 1873 schlimmer als 1865 sein werde, und daß die Nahrungszufuhr für 60 Millionen Seelen um vier Monate zu knapp ist. Herr Bernard schätzt das Defizit unter 25 Millionen Einw. auf eine nur zehnwöchentliche Zufuhr, falls Regen eintritt. Der Regen ist unbedeutend, und nach den Angaben der Bauernschaft von Behar ist der Winterregen vorüber. Die Ausfuhr ist fortdauernd lebhaft und übersteigt die Regierungseinfuhr um das doppelte.“

Afrika. Nach in Gibraltar am 29. d. M. eingegangenen Meldungen aus Fez sind die Insurgenten, welche unter Füh⸗ rung des Thronprätendenten Emkadio die Stadt umlagerten, von dem Sultan von Marokko geschlagen worden. Ersterer ist gefangen genommen und nach Fez gebracht worden. Australien. (A. A. C.) In Fidschi herrschte geraume Zeit Anarchie. Die mißvergnügten Weißen weigerten sich, die Steuern zu zahlen, erhoben sich in Waffen gegen Cakobau und seine Regierung, und es kam zu einem Zusammenstoß zwischen einer Abtheilung der eingeborenen Truppen des Königs und einigen Europäern. Indeß den neuesten Nachrichten zufolge haben die Unruhen nachgelassen. Cakobau’'s Regierung hatte, Dank dem Kapitän Simpson von dem britischen Kriegsscheffe „Blanche“, ihre Autorität wiederhergestellt. Von der Verwir⸗ rung, welche die letzte Proklamation in dem Lager ihrer Gegner verursachte, Vortheil ziehend, begannen Cakobau und seine Räthe wieder mit Strenge zu regieren, führten einen lang gehegten Plan aus und arbeiteten eine neue Verfassung aus, welche die ganze Gewalt in die Hände der Eingeborenen giebt. Diese neue Verfassung verfügt die Bildung einer gesetzgebenden Körper⸗ schaft, welche aus 20 ernannten eingeborenen Mitgliedern von denen der König jederzeit 8 entlassen kann und 8 er⸗ wählten Weißen bestehen soll. Kein parlamentarischer Repräsen⸗ tant der Weißen darf einen Kabinetsposten oder irgend ein

Nutzenamt bekleiden. 81

Die Nr. 51 des Central⸗Blatis für das Deutsche Reich, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, Berlin vom 29. Dezem⸗ ber, hat folgenden Inhalt: 1) Allgemeine Verwaltungssachen: Mit⸗ theilungen über den Stand der Rinderpest; betr. Legitimationen für

ufenthalt und für Reisen in Rußland; Riaseüungen von Aus⸗

* 8

ländern aus dem Reichsgebiete. 2) Münzwesen: Notiz über die Aus⸗ prägung von Reichsmünzen. 3) Heimathwesen: Pau Erkenntnisse de Bundesamtes für das Heimathwesen. 4)

ostwesen: Bekannt⸗

nachungen, betr.: Erleichterungen beim Gebrausche von Postmandaten

Postverbindung mit Australien; Korrespondenzhberkehr mit Ceylon, den vee Besitzungen in Hinter⸗Indien und Ch Triest. 2 6) Marine und Schiffahrt: Quarantaine⸗Vorschriften verschiedener Regierungen. ¹ b Marine⸗Verwaltung. 8) Druckfehler⸗Berichtigung.

a, Auftralien ꝛc. via 5) Konsulatwesen: Ernennung und Frequatur⸗Ertheilung. 7) Personal⸗Veränderungen ꝛc.: Ernennungen ꝛc. in der

8 1 8 Nr 95, 96 und 97 des Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗

Postverwaltung haben folgenden Inhalt: Nr. 95: General⸗Ver⸗ fügung vom 25. Dezember 1873. vom 30. November 1871. Nr. 96: General⸗Verfügungen: Vom 26. Dezember 1873. Anwendung des neuen Fahrposttarifs.

Abänderungen des Post⸗Reglements Vom 24. Dezember 1873. Beförderungszeit der Couriere und Extraposten. Vom 25. Dezember 1873. Entfernungsangaben in den Postdruckfor⸗ mularen. Vom 23. Dezember 1873. Postverbindung mit Australien. Nr. 97: General⸗Verfügungen vom 27. Dezember 1873. Behand⸗ lung der Post⸗Packetadressen. Versiegelung der Briefe mit Werth⸗ angabe. Erneute Warnung vor mangelhaftem Verschließen der Wagenräume. 1

Nr. 21 des „Deutschen Postarchivs“, Beiheft zum Amtsblatt der Deutschen Reichs⸗Postverwaltung, hat folgenden Inhalt; I. Aktenstücke und Aufsätze: Historisch⸗topo⸗ praphisch⸗statistische Beschreibung der Postanstalten des Ober⸗Post⸗ direktions⸗Bezirks Leipzig. Zur Vereinfachung des Nachweises der Geldsendungen. Der Pferdebedarf für Extraposten in früherer Zeit. Skizzen aus Westfalen. Wanderungen in Patagonien. Ueberwinterung der Mannschaft des amerikanischen Norpol⸗Expeditionsschiffes „Polaris. II. Kleine Mittheilungen: Der Budget⸗Voranschlag der Königlich bayerischen Postverwaltung. Postmeister⸗Spar⸗ und Vorschußvereine in Oesterreich. Sparkassenwesen in Belgien. Die Beleuchtung der Postwagen in der Schweiz. Die Leistungen der englischen Telegrayhie. Das Eisenbahnnetz der Vereinigten Staaten Amerikas. Indische Eisenbahnen.?

Vereinswesen.

Detmold, 17. Dezember. Dem unter dem Protektorate der Fürstin Elisabeth zur Lippe ins Leben getretenen und als Zweig⸗ Verein des Vaterländischen Frauen⸗Vereins zu Berlin anerkannten „Vaterländischen Frauen⸗Vereine für das Fürstenthum Lippe“ in Detmold sind nach Vorlage und Genehmigung der für denselben aufgestellten Statuten die Rechte einer juristischen Person Höchstlandesherrlich ertheilt worden. 8

Statistische Nachrichten.

Unter dem Titel Bankstatistik ist, herausgegeben vom Deutsch⸗Amerikanischen Oekonomist in Frankfurt g. M., Verlag der Zimmerschen Buchhandlung in Frankfurk a. M., eine Tabelle erschie⸗ nen, in welcher die statistischen Verhältnisse von ca. 300 Banken über⸗ sichtlich nach den Rubriken, Domizil, Namen, Datum der G, Kapital, Einzahlung in Prozenten, Appoints, Datum der Emission, Einführungscours, ? Stimmen auf 2 Aklien, Reservefonds, Usance⸗ zinsen, Zahltermine (Zinsen, Dividende), Zahlstellen, Namen der Di⸗ rektoren, Präsident des Aufsichtsraths, Dividende 1870, 1871, 1872, Cours Ende Dezember 1870, 1871, 1872, zusammengestellt sind. Die s enthält mithin ein sehr reiches Material in der übesichtlich⸗ ten Form. 8

Der Schullehrer⸗Wittwen⸗ und Waisen⸗Pensions⸗ fonds im Regierungsbezirk Trier hatte Ende 1872 23,900 Thlr. Einnahemen (darunter 10,036 Thlr. Beiträge der Mitglieder) und 16,580 Thlr. Ausgaben (darunter 8255 Thlr. Pensionen). Das Ver⸗ mögen des Fonds betrug Ende 1872 96/003 Thlr., 5120 Thlr. mehr als Ende 1871.

München, 28. Dezember. Vom 27. bis 28. d. Mts. Abends sind hier an Cholera 15 Erkrankungen und 6 Todesfälle vorge⸗ kommen.

St. Petersburg, 86 Dezember. An sen. 88 die

e ären Truppen Ein etenen zählt, wie der F sc ebeh a Iahn 88 n 1. Otober 9510. Zieht davon die 1162 Portepgejunker ab, welche keine reglementsmäßigen Posten einnehmen, so bleiben 8348, wovon 7256 auf die Infanterie, 784 auf die Kavallerie kommen. Die Zahl der Freiwilligen hat in den letzten fünf Iebren 0N. vMenon 8 Jahre 1869 waren 4039, im Jahre 1870 waren 4, im Jahre ien waren 6804, im Jahre 1872 waren 7509, im Jahre 1873 waren 9510, was also ein Zagnehgeen 5 mehr den nee ehh 5

Kopenhagen, 23. Dezember. Der inisterialtidn.“ zufolge sind des Finanzjahres 1872 73 88 Einfuhrzoll und Stem pelabgabe für Spielkarten 5,591,119 Rdl. gegen 5,1 16,088 Rdl. im entsprechenden Zeitraume des vorigen v H Zell, Hrunmg g Schiffsabgaben betrugen 6,367,236 Rdl. gegen 5, . dl. im also eine Mehreinnahme von 395,515 Rdl. Die in den verflossenen 8 Monaten erhobene Kriegssteuer für Waaren⸗ einfuhr heirug zusammen 1087,. gegen 983,401 Rdl. in den 8 Monaten des vorigen Jahres. ie gesammte 11“ 449,922 Rdl. 1 8 88⁄ 8

Kunst und Wissenschaft. 8 8

Nr. 22 24 (November, Dezember 1873) des „Correspon⸗ denz⸗BJatts des Niederrheinischen Vereins für öffent⸗

liche Gesundheitspflege“ enthält: Ueber den Einfluß der Volks⸗ Erziehung auf die Volks⸗Gesundheit; Vortrag des Prof. Dr. Finkeln⸗ burg. Bericht über die am 8. November 1873 in Düsseldorf abge⸗ haltene Generalversammlung des Vereins, vom Sekretär des Vereins. Ueber die Ursachen der Sommer⸗Diarrhöen der Kinder; Vortrag von Dr. med. Schneider in Crefeld. Mortalitäts⸗Statistik der Gemeinde Mettmann. Mortalitäts⸗Statistik der Gemeinde Duisburg. leber die Brunnenwässer der Stadt Barmen, von Dr. Bulk in Barmen. Mortalitäts⸗Statistik der Gemeinde Barmen. Städtisches Kranken⸗ haus und Baracken in Crefeld, von Dr. Märklin in Crefeld; mit einer Tafel Zeichnungen. Die Untersuchungen der Luft in geschlossenen Ränmen, von Dr. H. Oidtmann in Linnich. Bericht über den General⸗ bericht des Stadtverordneten Prof. Dr. Virchow über die Arbeiten der städtischen gemischten Deputation in Berlin für die Untersuchung der auf die Kanalisation und Abfuhr bezüglichen Fragen (Fortsetzung und Schluß). Aus der chemisch⸗mikroskopischen Untersuchungs⸗Station des Vereins. Bedingungen für die Vermiethung und den Verkauf von Häufern der Barmer Bau⸗Gesellschaft für Arbeiter⸗Wohnungen. Zur Frage der Herstellung neuer Straßen.

Stuttgart. Ueber kürzlich aufgefundene römische Alter⸗ thümer meldet der Landeskonservator Dr. Paulus Folgendes: Durch Grabarbeiten für die in Angriff genommene Eisenbahnlinie von Heiden⸗ heim nach Ulm wurde östlich an der Stadt Heidenheim, am füdlichen Fuße des Todtenberges, der den jetzigen Friedhof und das Peterskirch⸗ lein trägt, in dem e „Todtengarten“ ein ausgedehntes Leichenfeld aufgedeckt, das sich untrüglich als römisch erweist. Die Lage von Heidenheim in dem die schwäbische Alb quer durchsetzenden Durchbruch des Kocher⸗ und Brenzthales, d. h. an einer ebenen Straße von der Donau bis an die römische Reichs⸗ grenze (unördlich von Aalen), sowie der überraschende Quellenreichthum des malerischen Brenzthales, verlockte schon die Römer, sich in Heidenheim dauernd und zahlreich anzusiedeln. Sechs zum Theil noch jetzt erkennbare Römerstraßen führen von allen Seiten auf die Stadt zu, und schon öfters fand man daselbst römischen Ge⸗ bäudeschutt und römische Inschriftsteine (meist Grabsteine), von denen sich die wichtigsten noch in Heidenheim befinden. Das ungefähr 100 Schritte lange, leicht gegen Süden geneigte Todtenfeld zieht sich östlich von der Stadt in ein stilles von Felskuppen umsäumtes Seitenthal hinein; es enthielt, je 2 Fuß tief im Boden und in mäßigen Entfernungen von einander, eine Anzahl großer römischer Graburnen aus gebranntem Thon, mitunter gegen oben durch eine Steinplatte geschützt. Diese