1873 / 308 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

missari Landta letzteren revidire gabe d Verord Reglem zustellen der Au fassung

uͤbertrag der allge . 4 tige gesß §. 49 A Amtsbez’ e

i der in C Amtsbezi⸗ Einvernel

des Kreis 1 die Vervr ordnung 1 vürsteherg Untrag de —nachträglie §. 47

vinꝛialaus Mitglieder Die2

gerade Zal ⸗⸗M. 3. 1000 Stück Holzhefte für Beitel ꝛc., 5000

nach jüngft S‚ei interesse ein in auf⸗ ode linie berühr und Abstim Im U von ihm z. festzustellend §. 48. Provinziala dem Provir kunft zu erf entweder sel Staatsbeam Hauptmann) noch andere (Landes⸗Sy. tor u. s. w.) tor in ihre 2 §. 50. Dem Landes ihm zugeordne schäfte ob. G. den Vorsitz n Provinzialausf Sorge. Der Lan verband nach und Privatp Schriftstücke. Urkunden Dritte verbinde rung des betref ae ofern ihin en S on einem Mitg em Amtssiegel dem Provinzial⸗ Verwaltungszweig treff der Voll. 1.h der Geschäfte an §. 51. (Ste der anderen obere e des erste eitige dienstliche besondere Geschäf des Provinzial⸗La⸗ .. §. 52. (Bur Verwaltung.) Die t⸗chnische und ande lichen Beamten y —— un; ng) auf Vorschl Etat vinzialausschuß. Diese Bean mann) vereidigt Geschäftsinstrukt

Nr. 3.

Nr. 4. 400 K. Chlorzinklösung, 1050 K. Salz⸗,

Nr. 6. 700 K. Gummiplatten, vulkanisirte,

Nr. 5. 60 Q⸗M. Drahrgaze, eiserne und messin⸗ gene, 700 K. Eisen⸗, Kupfer, Messing⸗, Stahl⸗, Binde⸗ und Federdraht, 300 Mille Drahtstifte, 8. eiserne und messingene Drahtnägel, 550 Mille Nägel, eiserne und verzinnte, 900 Stück Splinte, eiserne.

Nr. 6. 140 Mille Niete, eiserne, Faß⸗, Blech⸗, Kessel⸗ und Kupfer⸗Niete, 120 Mille Holzschrauben, eiserne und messingene, 7000 Stück Schrauben mit Muttern, eiserne. 8

Nr. 7. 250 Stück Hobeleisen diverse und 100 Stück Sägenblätter, 900 Stück Schlösser eiserne diverse.

Nr. 8. 50,000 M. Drahttauwerk.

Gruppe B. 8

Nr. 1. 8000 M. Eichen⸗, 2200 M. Eschen⸗, 250 M. Ahorn⸗, 1600 M. Mahagoni⸗, 200 M. Erlen⸗, 300 M. Rothbuchen⸗ und 77,000 M. Fichtenholz⸗ Bretter und Planken (Fichtene Decksplatten), 5600 M. Mauerlatten und Stellungsdielen, 600 M. Kreuzholz, 4 M. 3 Weißbuchenholz, 300 Stück Hobelbölzer, 11 M. Erlenholz, 75 K. Ebenholz, 4400 K. Pockholz in Stücken, 60 M. 3 Mahagoni⸗ ol in Blöcken, 260 M. 3 Yellowpinnholz, 5 M. 3

ichenholz, 350 Stück fichtene Spieren, 115 Stück Mastenhölzer, 50 Stück Mahagonifourniere, 50. Maz fichtenes Brennholz. Gruppe C. .

Nr. 1. 1200 K. Eisenmennige, 5300 K. Bleimennige, 1000 K. Zinkweiß, 5300 K. Bleiweiß, 1650 K. Ocker, 450 K. Maschinen⸗ und Chromgrün, 10 K. Chromgelb, 100 K. Englischroth, 25 K. Zinnober, 50 K. Mahagoni⸗ und Casseler⸗Braun, 25 K. Terra de Sienna, 25 K. Ultramarinblau.

Nr. 2. 25 K. Silberglätte, 25 Pack Bronze, 100 Pack Blattgold, 25 K. Aetznatron, 550 K. Copal⸗, Damar⸗, Asphalt⸗, Bernstein⸗ und Spirituslack, 80 K. Schellack.

1500 Kilo Siccativ, flüssig und pulverisirt,

5 Kilo Standöl, 100 K. Black⸗ und Brightvarnish,

400 K. Varnish of Metalline, 300 K. Waterproof⸗

Firniß, 3400 K. Terpentin, dicker und flüssiger.

Säaͤlpeter⸗ und Schwelsäure, 50 K. Benzin, 50. K Salmiak, 250 K. Borax, 25 K. Kali, blau⸗ saures, 125 K. Asphalt, syrischer, 50 K. Filzkitt, 100 K. Braunstein, 250 K. Knochenkohle.

Nr 5. 50 K. Hartloth, 100 K. Schlagloth, 75 K. Quecksilber, 20,000 K. Schlemmkreide, 400 K. Kreide, 150 K. Kochsalz, 8000 K. Seife, weiße, grüne und Marineseife, 150 K. Wachs.

Nr. 6. 1600 K. Soda, 750 L. Spiritus vini, 1200 Stück Putzsteine, 200 K. Pottloth, 40 Stück Schwämme, 400 K. Leim für Maler und Tischler.

Nr. 7. 21,000 K. Holz⸗ und Steinkohlentheer, 7000 K. Harz, 1600 K. Pech, 1000 K. Patent⸗Wagen⸗ schmiere.

Nr. 8. 10,000 K. Rüböl, gereinigtes, 1650 K. Baumöl, 3000 K. Maschinenöl, 14,000 K Knochen⸗ öl, 300 K. Klauenfett, 1800 K. Stängenschmiere, 300 K. Thran, 8000 K. Talg, 2 K. Stearinöl, 13,000 K. Petroleum.

Gruppe D.

Nr. 1. 3300 K Cement, 5600 Stück Chamottsteine, 1000 Stück Scheuersteine, 3100 Kilo Chamott⸗⸗ erde, 13,000 K. feuerfester Thon, 27 Mrg Lehm Schleifsteine, 6500 Stearin⸗ und Talg⸗ ichte.

700 K. Sehl⸗ Brandsohl⸗, Fahl⸗, Sämisch⸗, Stösa⸗ Schaaf⸗ und Mastrichler Sohl⸗Leder, e A derne Treib⸗ und Binderiemen, 50 Stück

wmnmelfelle.

Stück Hammerstiele, 10,000 Stück weißbuchene Keile.

Nr. 4. 240 M. Flanell, weiß und bunt, 400 M. Nessel, roher, 40 M. grünes Tuch, 200 M. grauer Fries, 650 M. weiße und gefärbte Leinwand.

Nr. 5. 150 K. Roßhaare, 170 M. Haartuch, 1000 K. Kuhhaare, 230 K. Dochtgarn, 200 M. Docht⸗ band, 10,000 K. Twist, 100 Stück Pelzlappen, 1000 Qu.⸗M. Filz, getheerter und ungetheerter, 1000 K Putzlappen, wollene, 400 K. alte Lein⸗ wand, 40 M. Dutsch.

Stück Gummiringe und Scheiben, 350 M. Gummi⸗ schläuche, 2000 M. Hanfschläuche, 100 K. Kaut⸗ schucklösung, 50 K. vulkanisirter Gummi, 900 K. Peatentpackung, 200 M. Talkpackung. Nr. 7. 1500 Stück diverse Malerpinsel, Schrubber,

2

K. Korkholz und Korkabfälle, 28,000 Bogen Lösch⸗ papier und Pappe für Schiffbauzwecke, 250 Bogen Dichtungspappe, 13,000 Bogen Schmirgellein-wand und Sandpapier, 800 K. gebackene Ochsenschuhe. Nr. 8. 1100 Stück Fensterscheiben gewöhnliche und von Spiegelglas, 100 Stück Manometer⸗ und Skylight⸗Gläser, 50,000 K. Holzkohlen, 8 soll im Wege der öffentlichen Submissien werden. Termin zur Verdingung der Materialien in Gruppe A. und D.

vergeben

ist äuuf Freitag, den 9. Januar 1874,

Vormittags 12 Uhr, α im Verwaltungs⸗Bureau der Kaiserlichen Werft in Wilhelmshaven, der insshe 8 Gruppe B. au

Sonnabend, den 17. Januar 1874,

Ihiermsstees Vormittags 12 Uhr, ceh.

5 „2 9 5 42 S8

2

im Verwaltungs⸗Bureau der Kaiserlichen Werft in Danzig und der in 8 Gruppe C. uf 8 Dienstag, den 13. Januar 1874, Vormittags 12 Uhr, im Verwaltungs⸗Bureau der Kaiserlichen Werft in

A

anberaumt worden.

Versiegelte und mit der Aufschrift: „Materialien⸗Lieferung pro 1874“ versehene Offerten nebst Proben sind zu richten: für die Mater alien der Gruppen A. und D. nur an die Kaiserliche Werft in Wilhelms⸗

haven, für die Materialien der Gruppe B. nur an die Kaiserliche Werft in Danzig, für die Materialien der Gruppe C. . die Kaiserliche Werft in Kiel.

Offerten müssen Preisangaben enthalten:

1) für das Bedarfsquantum jeder einzelnen Werft, und zwar franko in das Besichtigungs⸗Lokal derselben geliefert,

2) für das Bedarfsquantum der drei Werften zusammen, franko in das Besichtigungs⸗Lokal der Werft Kiel, Danzig oder Wilhelms⸗ haven geliefert. ☚r Haee 2 8

Genaue Angaben der Bedarfsquantitäten jeder

einzelnen Werft, sowie Lieferungsbedingungen liegen in den Registraturen der drei Werften zur Einsicht aus und können auf portofreie Anträge gegen Ko⸗ pialien Erstattung abschriftlich mitgetheilt werden.

Desfallsige Anträge sind an diejenige Werft zu

richten, welche die betreffende Materiglien⸗Gruppe 2 xRcS.é. wS eene 8 Wilhelmshaben, am 10. Tezember 1873.

Kaise liche Werft.

1ef..—“

nur an

418; GE;

2ES 21.88

[38272) Bekanuntmach umn g. Die Lieferung von 25 eintheiligen Leibmatratzen“ mit⸗ Roßhaar⸗ 222 Kopfmatratzen mit do. WMMee vesess soll im Wege der Suhmission unter den in unserm Geschäftslokale Matrosen⸗Kaserne hierselbst ausgelegten Bedingungen und Normalproben event. den Mindestfordernden in Entrepriese gegeben werden. Die portofrei und versiegelt bis spätestens zum 2. Januar fut., Vormittags 11 Uhr, hierher einzusendenden, auf der Außenseite mit der Bezeich⸗ nung „Submission auf Lieferung von Matratzen“ zu versehenden Offerten werden pünktlich zur vorge⸗ dachten Stunde in unserem Bureau in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten geöffnet werden. Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, daß Lieferungs⸗Offerten, welche mit Bezug auf be⸗ sondere, von den Unternehmern vorgelegte Proben pp., also mit einem in den Bedingungen nicht begründeten Vorbehalt abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben müssen. Neiehemmshaven, den 25. Dezember 1873.

Haarbesen, Handfeger, Hand⸗, Gewehr⸗ und Kessel⸗

Bekanntmachung.

In dem Artillerie⸗Depot Straßburg werden

491,719,3s Kilo Gußeisen aus zerschlagener Eisenmunition, Gußeisen in kleinen Scheiben, 8 altes Schmiedeeisen in großen Beschlägen, altes Schmiedeeisen in kleinen Beschlägen,

[M. 2064]

1,225 9ẽ

27,470 8 8— Broglie⸗Platz 18 ein Submissions ihre bezügliche, auf Stempelpapier geschrieb Schmiedeeisen“ franco einzureichen haben. Die Verkaufs⸗Bedingungen sind in

gebühr auch in Abschrift bezogen werden.

Straßburg, de

erU.

sowie 1 Gußeisen in Neu⸗Breisach lagernd 8 zum Verkauf gestellt. Hierzu ist zum 8. Januar 1874, Morgens 9 Uhr, in dem diesseitigen Bureau

sions Termin anberaumt worden, wozu unternehmungsfähige Käufer

ene Offerte mit der Aufschrift: „Submission auf Guß⸗ und

dem diesseitigen Bureau einzusehen und können gegen Kopialien⸗

18. Dezember 1873.

Kaiserliches Artillerie⸗Depot.

Kaiserliche Marine⸗Garnison⸗Verwaltung.

in Straßburg lagernd,

(Str. 68/XII.)

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Pommersche Hypotheken⸗Aktien⸗Bank.

Sämmtliche kündbare Fteresetise SIhsdehet 2erzete der Bank, welche Seitens der Besitzer bisher

t gekündigt.

Die Auszahlung erfolgt am 2. Juli 1874 5 unserer hiesigen K

Am 2. Juli 1874 hört die Verzinsung auf. 8 n

[3793]

nicht gekündigt worden sind, werden hierm

den 24. Dezember 1873.

Die Hanpt⸗Direktion.

der alten Aktien zu Thlr. 200., gegen die 380. dieses Monats ab, auf dem

Die Herren Aktionäre werden ersucht, (pro 1873 75) und Talons an uns einsenden un

die Zusendung der neuen Aktien gewünscht wird. Unterbl. ej 2 we mit derselben Werthbezeichnung absenden, unter welcher die betreffenden alten Aktien uns zu ehen.

Die Herren Aktienbesitzer, deren Aktien

bezügliche Cession des letzten eingetragenen Inhabers beizufügen. ortmund, den 27. Dezember 1873.

Die Direktion.

Marten bei

Bergban⸗Aktien⸗Gesellschaft „Borussia.

Wir bringen hiermit zur Kenntniß der Herren Aktionäre unserer Gesellschaft, daß der Umtausch

neuen auf Thlr. 100. und Inhaber lautenden Stücke, vom üreau unserer Gesellschaft in Marten erfolgt. ihre Aktien nebst Dividendenscheinen Nr. 3 bis 5 II. Serie zugleich bemerken zu wollen, unter welcher Deklaration leibt diese Angabe, so werden wir die neuen Aktien

en Namen umschrieben stehen

nicht auf ih 8 8 H

rohrbürsten, Pech⸗ Wasch⸗ und Theerquäste, 550] [38361

10) Bergisch-Märkische Prioritäts-Obliga-

11) Bergisch-Märkische 5 prozentige Nord- 12) *) Berliner Handels-Gesellschafts-An- 13) Berliner Kaufmannschafts-Obligationen 14) Berliner Maschinenbau-Aktien

15) Berlin-Neuendorfer Spinnerei-Aktien. 16) Braunschweig - Hannoversche

18) Breslau - Schweidnitz - Freiburger

haben eine

An unserer Conpon-Kasse werden bezahlt die

C(oupons resp. Dividendenscheine

.“ von 1) Aachen-Düsseldorfer Prioritäten und] 41) Kozlow-Woronesch-Prioritäten I. Emis verlooste Obligationen. sion, sowie verlooste Obligationen. 2) Aachener Bank für Handel und In- 42) Kursk-Charkow-Prioritäten und ver- dustrie. looste Obligationen. 3) Allgemeine Deutsche Kredit-Anstalt- 43) Kursk-Charkow-Azow-Prioritäten und Aktien. verlooste Obligationen. 8 4) Allgemeine Deutsche Kredit-Anstalt-] 44) Königsberger N. M. Kreis-Obligationen. Pfandbriefe. 45) Mansfelder Seekreis-Obligationen. 5) Altona-Kieler Eisenbahn-Prioritäten 46) Magdeburg - Leipziger Prioritäten. 6) Aussig-Teplitzer Prioritäten. Em. 1867. 7) Baltische Eisenbahn-Prioritäten. 47) Meininger 4 prozentige Prämien-Pfand- 8) Banque Franco Hollandaise-Aktien. briefe und verlooste Pfandbriefe. 9) Bergisch-Märkische Stamm-Aktien. 48) Meininger 4 ½ prozentige und 4 pro- zentige Pfandbriefe und verlooste Pfandbriefe. 82 49) 6 prozentige Moskauer Eisenbahnbe- darfs-Obligationen. 50) Moskau-Smolensk-Prioritäten und ver- looste Obligationen. 51) Niederrheinische Güter-Assekuranz- Gesellschafts-Aktien. 52) Niederrheinische Rückversicherungs- Aktien. 53) Nürnberger Vereinsbank-Aktien. 54) Nürnberger Bodenkredit-Pfandbriefe und verlooste Pfandbriefe. 55) Oeffentliche Wasch- und Bade-Austalts- Aktien. . 56) Ostpreussische Littr. A. und B., sowie Obligationen. 57) Pilsen-Priesen-Prioritäten. 58) Preussische Bergwerks- und Hütter Aktien. 59) Partial-Obligationen der Preussischén Bergwerks- und Hütten-Aktien-Ge- sellschaft und verlooste Obligationen 60) Ritterschaftliche Privatbank-Aktien. 61) Rostocker Bank-Aktien. 62) Ruhrort-Crefelder Prioritäten und ver- 23) *) Dessauer Gas-Aktien. 88 looste Obligationen. 24) Deutsche Nationalbankaktien (Bremen). 63) Sardinische 5 prozentige Eisenbahn- 25) Deutsche Vereinsbank-Aktien (Frank- Prioritäts-Aktien. 8 furt a. M.) 64) Sardinische 3 prozentige 26) Deutsche Transatlantische Obligationen. schifffahrts-Aktien. 65) Schleswig'sche 27) Deutsche Transatlantische Aktien. schifffahrts-Prioritäten. 66) Schleswig'sche Eisenbahn-Prioritäten 28) Dortmund-Soester Prioritäts-Obliga- und verlooste Obligationen. tionen und verlooste Obligationen. 67) Schuja-Ivanovo-Prioritäten, sowie ver 29) Düsseldorf-Elberfelder Prioritäts-Obli- looste Obligationen. gationen und verlooste Obligationen. 68) Schlesische Zinkhütten - Stamm- 30) Dux-Bodenbacher Stamm-Aktien. Aktien und Stamm-Prioritäten (vom 31) Desgl. Prioritäten. 15. Mai bis 15. Juli, Mai- und No- 32) Gothaer Grundkredit-Bank-Aktien. vember-Coupons). 33) Gothaer 5prozentige Prämien-Pfand- 69) Thüringer Eisenbahn-Stamm-Aktien. briefe I. und II. Abtheilung und 70) Desgl. Prioritäten Serie verlooste Pfandbriefe. I. bis IV. und verlooste Obligationen. 34) Gothaer Pfandbriefe III. 71) Tabacks-Gesellschaft „Union“-Aktien. (5 Prozent). 72) Turnau-Kralup-Prager Stamm-Aktien. 35) Gothaer Pfandbriefe IV. 73) Desgl. (4 ½ Prozent). 8 36) Gothaer Privatbank-Aktien. 37) Harpener Bergbau-Aktien. 38) Desgl. Prioritäten und Obligationen. 39) Hessische 4prozentige Nordhahn-Prio- 3 ritäten und verlooste Obligationen. 77) Partial-Obligationen des Westfälischen 40) Italienische Kirchengüter-Anleihe. Draht-Industrie-Vereins *) Mit arithmetisch geordnetem Nummer-Verzeichniss.

Berliner Handels-Gesellschaft. Breest & Gelpcke. .“

tionen der vorstehend genannten Bahn erfolgt an meiner Kasse in der Zeit vom 2. bis 15. Januar k. J., Vormittags von 9 bis 12 Uhr; die hierzu erforderlichen Verzeichniß⸗Formulare sind unentgeltlich in meinem Comptoir in Empfang zu nehmen.

Breslau, den 28. Dezember 1873.

8

E. Heimann. Bei der gestrigen Ausloosung von Briloner Kreis⸗Obligationen

nd folgende Nummern gezogen: 8 fe Emission vom 1. Oktober 1856.

Litt. A. Nr. 4.

gationen Serie IJ. bis VI. und gez. Obligationen.

bahn-Prioritäten.

theile.

und verlooste Obligationen (Schwartzkopff).

Hypo- theken-Bank-Aktien.

17) Braunschweig - Hannoversche theken-Bank-Pfandbriefe.

Hypo- Südbahn - Prioritäten verlooste Stamm-Aktien. 19) Breslau-Schweidnitz-Freiburger Prio- ritäten und verlooste Obligationen (vom 1.— 20. Januar, April und Juli).

20) Brest Grajewo Eisenbahn-Aktien. 21) Brest-Grajewo Prioritäten und looste Obligationen.

22) Charkow-Azow Prioritäter looste Obligationen.

9

und ver-

Eisenbahn

Dampf- Eisenbahn - Stamm

Dampf-

Abtheilung

Abtheilnng

74) 5prozentige Ungarische Staats-Anleihe von 1871.

75) *) Weimarische Bank-Aktien.

76) Westfälische Draht-Industrie-Vereins- Aktien.

verlooste

1

IM. 21—1¹ Bekauntmachung. Bei der in Gemäßheit des Amortisationsplanes heute geschehenen Verloosung der Partialschuldver⸗ schreibung der hiesigen jüdischen Gemeinde sind gezogen worden: 1 Stück à 1000 Thlr. Nr. 23. L 9 . 100 Nr. 510. 376. 435. 445. 471. 650. 652. 846. 871. Mit dem 30. Juni k. J. hört demnach die Ver⸗ zinsung dieser Obligationen auf, die den Inhabern hierdurch mit dem Ersuchen gekündigt werden, solche am 1. Juli 1874 gegen Zahlung ihres Nennwerthes und der Zinsen pro 1. Semester 1874 an unsere Hauptkasse abzuliefern. Gleichzeitig bemerken wir, daß folgende schon früher verlooste und gekündigte Schuldverschreibungen der Gemeinde bisher noch nicht zur Hebung gelangt sind: Nr. 794 über 100 Thlr. zahlbar am 1. Juli 1871, ETö“ 8 1. Juli 1872, 14“ 8 1. Juli 1872, 14““ Berlin, den 29. Dezember 1873. (a. 1067/12) Der Vorstand der jüdischen Gemeinde.

Krakan⸗Oberschlesische bbb“

Die Einlösung der am 2. Januar k. J. fällig

C. Nr. 58. 562. 566. 640. 644. 676. 735.

741. D. Nr. 816. 978. 995. 1058. 1089. 1097. EE1WEE11ö 1416. 1571. 1572. 1579. 1608. 1637. 1709. 1748. 1749. b. II. Emission vom 15. Juli 1860. Litt. A. Nr. 4. B. Nr. 100. 107. D. Nr. 490. 523. 579. 593. 629. Die Besitzer dieser Obligationen werden aufgefor⸗ dert, die Kapitalbeträge ad a. am 1. April 1874, ad b. am 1. Januar 1874 8 bei der hiesigen Kreis⸗Wegebau⸗Kasse gegen Rückgabe der-Obligationen und der noch nicht fälligen Zins⸗

Coupons in Empfang zu nehmen. 8 3 Mit den gedachten Tagen hört die Verzinsung auf.

b

Brilon, den 10. Dezember 1873.

werdenden und der in früheren Terminen fällig ge⸗ 1 die Chanssee⸗Ban⸗Kommission.

wesenen Zinscoupons, sowie der verloosten Obliga⸗

Prioritäten, so wie verlooste Obligationen. .“

B. Nr. 136. 154. 219. 234. 1

7 1 des

Zweite Beilage 8

Zweite

308.

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich 1 Dienstag, den 30. Dezember

Beilage

Preußi

banene

1“

atuts

Statut

für die

Allerhöchstem Erlaß

betreffend die 1. aft für die Preußischen Staaten vom 21. Mai 1

Preu

4

Gesetz⸗Sammlung 18.

Auf den Bericht vom 14. Mai d. J. will Ich das wi igefü . .—. will Ich ederbeigefügte

82Stg tat der Ceutral⸗Landschaft für die Preußischen Staaten“ b ““ In Folge dieser Meiner Genehmigung und in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes 6 Juni 33 (Gesetz⸗Samml. S. 75) ertheile Ich der Central⸗Landschaft hierdurch das Privilegium, n6. 8 fe eeni e totöh näher bezeichneten, in Gemäßheit desselben zu verzinsend en Pfandbriefe und Coupons mit der rechtlichen Wirkung auszufertigen, daß ein jeder Inhaber derselven die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung derselben nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Uebrigens ist dieses Privilegium vorbehaltlich der Rechte Dritter und ohne dadurch für die Befriedigung der Inhaber der Pfandbriefe und ihrer Coupons eine Gewährleistung Seitens des Staats zu übernehmen, bewilligt. Dieser Erlaß ist nebst dem Statute durch die Gesetz⸗Sammlung, sowie in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April v. J., (Gesetz⸗Samml. S. 357) durch die betreffenden Amtsblätter zu veröffentlichen. Miofltng 88 . 18. der F gez. Wilhelm. ke⸗ 8 An inister des Innern, der Justiz, der Finan⸗ ggez. Graf zu Eulenburg Dr. Leonhardt zen, der landwirthschaftlichen Angelegenheiten und für Camphause Graf von Königs 8

Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 5 üsen. Hrnf von II11

AAe én

Central⸗Landsch

Irsemmensbung unbemee des ““ g. Die in den Preußischen Staaten bestehenden landschaftlichen Kredit⸗Instit die Ostpreußische Landschaft, . die Westpreußische Landschaft, . die neue Westpreußische Landschaft, 6 .das ritterschaftliche Kredit⸗Institut für die Kur⸗ und Neumark Brandenburg, . das neue Brandenburgische Kredit⸗Institut, . die Pommersche Landschaft, . der Pommersche Landkredit⸗Verband, b das Kredit⸗Institut für die Ober⸗ und Niederlausitz und J. der landschaftliche Kredit⸗Verband der Provinz Sachsen

bilden, nach näherer Vorschrift des gegenwärtigen Statuts, einen Verband örder 8 Kredi en, na 3 8, Verband zur Förderung des Kredits der Grundbesitzer, insbesondere durch gemeinsame Emission von landschaftlichen Centrale⸗fandbriefen, unter

Vermittelung des Absatzes derselben.

Mit Genehmigung der dem Verbande eanden Kredit⸗Institute können demselben auch andere

Preußische landschaftliche Kredit⸗Anstalten unter den Normen des gegenwärtigen Statuts sich anschließen. 1 82 irma und Domizil. §. 2. Der Verband führt die Firma:

„Central⸗Landschaft für die Preußischen Staaten“,

hat seinen Sitz in Berlin, seinen Gerichtsstand vor dem Königlichen Stadtgerichte daselbst, und besitzt die

Rechte einer Korporation. 8 ö entral⸗Landschafts⸗Direktion. §. 3. Die Geschäfte der Central⸗Landschaft werden durch eine „Central⸗Landschafts⸗Direktion für die Preußischen Staaten“ verwaltet, welche den Verband nach Außen vertritt und aus ne Mi obersten C““ Püshäegente Institute besteht. 8 und. aus je einem Migliede den edes dieser obersten Verwaltungsorgane wählt aus seiner Mitte das ihm abzuordnende Mitglied EEEE1“ ) seiner Mitte das von ihm abzuordnende

Die Central⸗Landschafts⸗Direktion versammelt sich nach Bedürfniß, mindest ber jährli in⸗

mal und G Gh ü G selbst fchers sich h Bedürfniß, mindestens aber jährlich ein

1 5. 4. Insoweit sich nicht zur Erreichung des Zwecks der Central⸗Landschaft eine Konzentrati unmittelbare Ausführung der Geschäste bei der Central⸗Landschafts⸗Direktion cheör cn n seeae da die Organe der Institute des Verbandes auf Grund ihrer besonderen Verfassung und des gegenwärtigen Statuts die Geschäfte, welche in den Angelegenheiten der Central⸗Landschaft entweder die Verhältnisse der einzelnen Institute oder deren gegenseitige Hetscgesen oder das Verhältniß zu den Kredit nehmenden Grund⸗ besitzern betreffen, selbständig wahrzunehmen und zu vermitteln.

Die Central⸗Landschafts⸗Direktion hat die näheren Anordnungen hierüber, unter Aufstellung eines nach Verständigung mit den obersten Verwaltungs⸗Direktionen der verbundenen Institute zu treffen. 1

Den Regquisitionen der Central⸗Landschafts⸗Direktion sind alle Organe der verbundenen Institute zu entsprechen verpflichtet. 1 8

6868 5. Mer Ressort⸗Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten hat als Königlicher Kom⸗ missarius die Handhabung des gegenwärtigen Statuts zu kontroliren. §. 6. Bis zur Einführung abgesonderter Verwaltungseinrichtungen für die Central⸗Landschaft hat der in Berlin domizilirende Haupt⸗Ritterschaftsdirektor, welcher das Kur⸗ und Neumärkische ritterschaftliche Kreditinstitut in der Central⸗Landschafts⸗Direktion vertritt, den Vorsitz in den Versammlungen und die laufenden Geschäfte der Central⸗Landschafts⸗Direktion zu führen, während zugleich die Geschäfslokalien und das Beamtenpersonal der Kur⸗ und Neumärkischen Hauptritterschafts⸗Direktion, nach näherer Verabredung derselben mit der Central⸗Landschafts⸗Direktion, für die Verwaltungszwecke der Central⸗Landschaft benutzt werden. „Zu den hierdurch erhöhten Kosten des Bureau⸗ und Kassenpersonals der Kur⸗ und Neumärkischen E11““ haben, vorbehaltlich näherer Vereinbarung der Letzteren mit der Central⸗ öö die verhundenen Kreditinstitute nach Verhältniß der für sie emittirten Pfandbriefe und stattgefundenen Couponsrealisirungen (vergl. §. 23 Alinea 1) beizutragen. Unter geeigneter Berücksich⸗ tigung dieses Maßstabes werden nach Bedürfniß auch die übrigen Kosten der centrallandschaftlichen Ver⸗ waltung auf die verbundenen Kreditinstitute von der Central⸗Landschafts⸗Direktion vertheilt. §. 7. Ueber die Einführung abgesonderter Verwaltungs⸗Einrichtungen für die Central⸗Landschaft, mit eigenen Beamten und Lokalien kann die Central⸗Landschafts⸗Direktion, unter entsprechender Verständigung mit den verbundenen Instituten (vergl. 5. 45) beschließen.

Auch der Kur⸗ und Neumärkischen Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion bleibt vorbehalten, mit Zustim⸗ mung des Königlichen Kommissarius, eine solche Absonderung der centrallandschaftlichen Verwaltung zu beanspruchen, wenn Letztere eine entsprechende Ausdehnung gewonnen hat. J m 11““

3 Kreditbewilligung. en 8 .8. Die Central⸗Landschaft stellt Schuldverschreibungen aus, welche die Bezeichnung:

njhͤaandschaftliche Central⸗Pfandbriefe“e 8 ““ tragen, auf jeden Inhaber lauten, Seitens desselben unkündbar sind und ihm mit 4 Prozent jährlich verzinst werden. Diese Eentral⸗Pfandbriefe sind dazu bestimmt, als Valuta für hypothekarische Darlehne aus⸗ gegeben zu werden, welche die Petatti cltrlens z auf solche Grundstücke bewilligt haben, die innerhalb ihres Bereichs belegen und nach ihrem Reglement zur Bepfandbriefung geeignet sind. 3ur n a8.

Werthsermittelung.

§. 9. Der Befandbriefung geht die Werthsermittelung des zu beleihenden Grundstücks voran. Die⸗ selbe erfolgt nach den Grundsätzen des Instituts, zu des Bereich das zu beleihende Grundstück gehört, resp. durch dessen Vermittelung die Beleihung erfolgt. Die Organe dieses Instituts haben nach Maßgabe der Veafaghe desselben die Werthsermittelung (Taxe) Ptagseger Ueberall aber kann nach Anleitung des

esetzes vom 6. März 1868 (Gesetz⸗Samml. S. 206)0), t wenn sich aus dem Behufs Regelung und Untervertheilung der Grundsteuer nach Maßgabe

des Gesetzes vom 21. Mai 1861. (Gesetz⸗Samml. S. 253), der Verordnungen vom 12. De⸗ zember 1864 Ge etz⸗Samml. S. 673 und 683) und des Gesetzes vom 8. Februar 1867 (Gesetz⸗Samml. S. 185) endgültig ermittelten jährlichen Reinertrage einer Liegenschaft ergiebt, daß das nachgesuchte Darlehn, unter Berücksichtigung der auf der Liegenschaft kraft privat⸗ rechtlichen Titels haftenden Abgaben, Leistungen und Dienstbarkeiten, innerhalb des fünfzehn⸗ fachen Betrages dieses jährlichen Reinertrages zu stehen kommt,

ohne weitere Werthsermittelung die Pfandbriefsbeleihung nach dem Ermessen der betreffenden Provinzial⸗

Landschafts⸗Verwaltung stattfinden. fh. Beleihungsgrenze.

§. 10. Die Höhe des ermittelten Werthes, bis 8* welcher Darlehne gewährt werden können, richtet sich 1

lediglich nach den hierüber bestehenden statutarischen Bestimmungen desjenigen verbundenen Instituts,

1 4 zu dessen Bereich das zu beleihende Grundstück gehört. 6 1““ v“

b §. 19. Die land ehhcen Central⸗

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§. 11. Abänderungen der bei verbundenen Kredit⸗Insti ; 8 en d en verb redit⸗Institut 2 inzipi 2. I1I1I1“ Fun -Central⸗Landschafts⸗Direktion. ie Belei zgrenz f en⸗ falls die ersten zwei Drittheile des Taxwerths Fen landlichen rerder urhtaten d darf 86. Darlehns⸗Urkunde . §. 12. Die Darlehnsnehmer hat der Provinzial⸗Landschaft * I1I1“*“n ar he nzial⸗Landschaft für deren Ford - Zi 8 übrigen in Gemäßheit des §. 16 des gegenwärtigen Ferherangan eh . bansgen vüich 8 Ke ess zah 8 Feftimmianass des Statuts für die Central⸗Landschaft e. agung na aßgabe len 8 „vimial⸗ Landschaft Luf dem Grundbuchblatte des zu beleihenden v beneffend . ““ 14 Emission der landschaftlichen Central⸗Pfandbriefe erfolgt durch darlehnsweise Ueberweisung Fchafts⸗Düreklen big wüh 88 bET welche der Central⸗Land⸗ L111““ lrimmung inea 1 entsprechende Darlehns⸗Urkund legt Die bez se Darleh unde vorlegt. 1 Gettt gt sitrannncn Verhandlungen hat das Institut, zu dessen Bereich das zu beleihende Grundstück §. 13. Für jedes bewilligte, nach §. 12 einget e D sche 1 Central⸗Pfandbriefe ausgefertigt lntegesch §. 12 eingetragene Darlehn darf ein gleicher Betrag landschaftlicher Darlehns⸗Valuta.

§. 14. Die Ausreichung der Darlehnsvaluta an den Darlehnsneh

iriel.⸗vnft: s. aluta mere e b 8

Provinzigl⸗Institut, Die Valuta wird je nach der Bestimmung 8. Ehmererfaigt der Fee beng des

in 16“ wenteercefencctiesen nach dem Nen werthe geleistet. 1

In letzterem Falle ist die Central⸗Landschaftsdirektion auch berechtigt, die Pfandbriefe zu vorhe

erei Fourse selbst käuflich zu ü Sdirektion auch berechtigt, die Pfandbriefe an vorher

11“ selbst käuflich zu übernehmen, oder den Verkauf derselben für Rechnung der Darlehns⸗ Der Beschlußnahme der Central⸗Landschafts⸗Direktion bleibt es übe Zei

1 1“ ) 1 berlassen, den Zeitpunkt zu be⸗

ab b8 Göershr senassctsc⸗ Central⸗Pfandbriefe über 1—8 dem Darlehnsnehmer Pfandbriefe der Nennwerth in baarem Gelde auszurei Coure inn fließt als⸗

dann zu den Fonds der Central⸗Landschaft. auszureichen ist. Der Coursgewinn fließ

Gewährung der Coursdifferenz.

M§S. 15. Dem Darlehnsnehmer kann auf seinen Antrag, wenn der Cours der landschaftlichen Central⸗ Pfandbriefe, die er erhält, unter Pari steht, zur völligen oder theilweisen Ausgleichung der Differene zwischen dem Cours⸗ und Nennwerthe derselben, ein baarer, nach Maßgabe der §§. 16, 27, 28 und 29 zu verzinsender und zurückzuerstattender Zuschuß nach dem Ermessen der Provinzial⸗Landschaftsverwaltung aus deren disponiblen eigenen Fonds gewährt werden. 1

Dieselbe Befugniß steht der Central⸗Landschafts⸗Direktion in Ansehung der Bewilligung von solchen Zuschüssen aus ihren disponiblen Fonds zu. Im Falle solchergestalt von der Central⸗Landschaft dans häßee für nach §. 12 bestellten Höhbethe s haften, bewilligt worden die vis⸗

al⸗Landschaftsverwaltung wegen Rückerstattung der Vorschüsse der Central⸗Landschaft, nach Maßgabe der §§. 16, 27, 28 und 29 Reverse zu ertheilen. s 1 Fahreszahlungen für das Darlehn, Amortisationsbeiträge ꝛc. §. 16. Die für das Darlehn zu leistende Jahreszahlung richtet sich nach den Bestimmungen des gegen⸗ wärtigen Statuts und der besonderen Verfassung des verbundenen Instituts, zu dessen Bereiche das zu be⸗ leihende Grundstück gehört (§. 12) 8 Unter allen Umständen ist aber zur Tilgung der landschaftlichen Central⸗Pfandbriefe ein Amorti⸗ sationsbeitrag von jährlich wenigstens einem halben Prozent zu entrichten, wenn nicht nach der bestehenden Verfassung des betreffenden Instituts höhere Raten zur Pfandbriefstilgung zu zahlen sind, bei denen es dann als Regel sein Bewenden behält. b cs Die Provinzial⸗Landschaftsverwaltung ist befugt, unter besonderen Umständen, mit Berücksichtigung der vorwaltenden Verhältnisse des Falles, nach ihrem Ermessen außer den regelmäßigen Amortisationsraten (Alinea 2) öu“ höhere Tilgungsbeiträge bei Bewilligung eines Darlehns zu bedingen. sseeener Im Falle der Bewilligung des baaren Zuschusses zu den ausgereichten Pfandbriefen nach §. 15 des gegenwärtigen Statuts hat der Darlehnsnehmer bis zur Zurückzahlung desselben von der dafür mit⸗ verhafteten Pfandbriefschuld jedesmal noch eine weitere Jahreszahlung von mindestens einem halben Pro⸗ zent jährlich zu leisten. Sowohl die Provinzial⸗Landschaftsverwaltung, als auch die Central⸗Landschafts Direktion, ist befugt, je bei Bewilligung eines Zuschusses zu den ausgereichten Pfandbriefen 15) bis zur völligen Abbürdung desselben, höhere als die vorgedachten mindesten Jahreszahlungen für das Darlehn nach Maß⸗ gabe der ÜUmstände des Falles und der zur Disposition stehenden Fonds zu bedingen. Mit Zustimmung der Provinzial⸗Landschaftsverwaltung kann in Ansehung der außerordentlichen Jahreszahlungen, welche deren vorschriftsmäßigen Minimalbetrag überschreiten, bei Bewilligung eines Pfand⸗ briefsdarlehns von der Eintragung an der Stelle desselben Abstand genommen werden. 3 BVorschüsse. 1116“ §. 17. Zur Förderung der Operationen, behufs .“ der centrallandschaftlichen Beleihungen, und zu deren Erleichterung können von der Provinzial⸗Landschaftsverwaltung aus den disponiblen eigenen nach ihrem Uemehe Fin unter Pn von ihr festzustellenden Modalitäten, rundbesitzern, auf deren Antrag, verzinsliche Vorschüsse in Pfandbriefen oder, unter Umständen, i baarem 88 Regel nach 86 auf 8 Mehegnst bewilligt de stanhe gegen Verpfändung von Hypotheken, welche in Darlehnsforderungen des Kredit⸗Insti

6 E herseh sollen 12), r b 6.

gegen Verpfändung anderer Hypotheken, welche im Bereiche des verbundenen Instit

auf beleihungsfähigen ländlichen Grundstücken innerhalb der ersten zwei Sen Süftituts anderen ländlichen Grundstücken innerhalb der ersten Hälfte des Werthes derselben für den Darlehnsnehmer selbst in pupillarisch sicherer Art eingetragen sind,

gegen Verpfändung von inländischen Staats⸗, Kommuna⸗. oder anderen unter Autorität

des Staates von Korporationen oder Gesellschaften ausgegebenen geldwerthen, auf den

Inhaber lautenden Papieren, einschließlich der von dem Norddeutschen Bunde und dem S ““ 86 Sen

eber das gewährte Darlehn hat der Empfänger der Provinzial⸗Landschaftsver deren deg einen Schuldschein oder einen eigenen (trockenen) Ke hfe väa gehelh - walesnc.. Wird eine Hypothek verpfändet (Nr. 1 und 2), so muß dieselbe der Regel nach der Provinzial⸗ Landschaftsverwaltung zu dem Behuf übereignet werden, daß dieselbe sich, im Falle die Zahlungsbedingun⸗ gen des Darlehnsgeschäfts nicht erfüllt werden, daraus selbst für Kapital, Zinsen und Kosten Befriedigung perschaffen venng Sen dedhransgh e das F vorbehalten, nach vollständiger Be⸗

ng der Provinzial⸗Landschaftsverwalung hinsichtlich des Darlehns äfts, di d hücbähan 18 g hinsichtlich des Darlehnsgeschäfts, die Rückcession der Hy⸗ 8 In allen Fällen (Nr. 1, 2 und 3) bleibt der Provinzial⸗Landschaftsverwaltung eine 4 vnberhg 8 dem Fuldüer üte. 6 öö Kapitals, Zinsen und Fosten age e

e ihr auch die Befugniß giebt, statt an das bestellte Unterpfand, ie füß S Frndegen Kegatn C s pf sich an die für den Schuldner aus 1 Auch die Central⸗Landschafts⸗Direktion ist befugt, aus disponiblen Fonds der tral⸗L E1“ Süec ee. 5 Grundöesthern vefünsliche beesaßse in FeCerbrg gangschets

8 elde zur Förderung der Operationen, behufs Herbeiführun lei hager dam Cit czenne 16.“ behufs Herbeiführung der centrallandschaftlichen Beleihungen K. 18. Die für die Provinzial⸗Landschaft nach §. 12 eingetragenen Darlehnsforderun schlieglichn Fahabern 9 ihrer Sicherheit 8. 555 diren, sind 1

Central⸗Landschaft angewiesen, und können von anderen Gläubigern inzial⸗Lan ü f Weise in Anspruch genommen werden. (Vergl. §. 22.) gern der Provtrztetes8’:—6G6G andbriefs⸗ Angfertigang. ie lan andbriefe werden nach dem sub A. beili ormular in Apoints à 10,000 Mark, 5000 Mark, 3000 Mannch 1500 Mark,

segtegerdast und 150 Mark Deutscher Reichswährung unter fortlaufender Nummer

Der Central⸗Landschafts⸗Direktion bleibt überlassen Bedürfni iti

Cöagehanieg dehag vüöndchren ssen, nach Bedürfniß anderweitige

Die landschaftlichen Central⸗Pfandbriefe werden unter der Firma der Central⸗Land s⸗Direkti von demjenigen Mitgliede derselben, welches das Institut, auf dessen Antrag die naeaeascha te Rhe 00

tritt, sowie zur Beglaubigung von dem Central⸗Landschaftssyndikat vollzogen. Letzteres wird gebildet aus