1873 / 309 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

pferde⸗Depot einen Roßarzt zu engagiren, welcher dem⸗ nächst in das mobile Verhältniß treten und außer freier Natural⸗ Verpflegung 2 Thlr. täglicher Diäten empfangen soll. 6 Die Königliche Thierarzneischulen⸗Direktion ist ermächtigt, setwanige Meldungen entgegen zu nehmen.

Die Vergütigungssätze, welche für die gegen Be⸗ zahlüng in die Garnison⸗Lazarethe aufgenommenen Kran⸗ ken an die Lazarethkasse zu entrichten sind, werden, den jetzigen höheren Lazareth⸗Wirthschaftskosten entsprechend, vom 1. Januar 1874 ab erhöht werden, und zwar: a. die in den §§. 143a., 144 und 146 des Reglements für die Friedenslazarethe normir⸗ ten Sätze auf zwölf Silbergroschen pro Kopf und Tag, ein⸗ schließlich für Arzneien, b. der im §. 145 daselbst normirte Sa

auf fünfzehn Silbergroschen pro Kopf und Tag, einschtießtic für Arzneien. Etwa entstehende Kosten für Krankenlöhnung und für Beerdigungen sind in obigen Sätzen nicht einbegriffen, sondern besonders zu liquidiren. In Betreff der Kosten für Soldaten verbündeter Staaten verbleibt es bei dem im Erlasse vom 17. Mai 1872 festgesetzten Satze von 12 Sgr., dagegen kommt für Offiziere dieser Staaten künftig der oben unter b. für Offiziere des preußischen Kontingents normirte Satz von 15 Sgr. zur Anwendung. Der oben unter a. bestimmte Satz von 12 Sgr. ist auch für kranke Militär⸗Gefangene nach dem kriegsministeriellen Erlasse vom 22. September 1873 und bei ähnlichen Fondsausgleichungen zu liquidiren.

Zum 1. April k. J. wird die 3. Escadron 2. Westfä⸗ lischen Husaren⸗Regiments Nr. 11 von Geldern nach Benrath und die 4. Escadron Westfälischen Ulanen⸗ Regiments Nr. 5 von Benrath nach Geldern verlegt werden.

Der General⸗Adjutant, General⸗Lieutenant Friedrich Graf von Brandenburg, Commandeur der 11. Division, ist heute früh aus Breslau hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen.

Der Königlich bayerische außerordentliche Gesandte beim Päpstlichen Stuhle, Graf von Tauff kirchen, ist aus München

er angekommen und im Hotel „Windsor“ abgestiegen.

1 Der Major Negri, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs von Italien, der Kapitän der Bersaglieri und Adjutant Sr. Majestät des Königs von Italien Nasi und der Lieutenant im Kaiserlich österreichischen 18. Linien⸗Infanterie⸗ Regiment Jahnel sind hier angekommen.

Der diesjährige Weihnachts⸗Packetverkehr mit der Post in Berlin hatte folgenden Umfang. In der Zeit vom 19. bis 26. Dezember wurden in Berlin aufgeliefert 140,830 Packete (gegen 128,967 im Vorjahr); es gingen ein an Adressaten in Berlin 125,792 Stück (gegen 111,866 im Vor⸗ jahr); es transitirten durch Berlin 112,657 Stück (gegen 90,716 im Vorjahr). Im Ganzen behandelte die Post in Berlin wäh⸗ rend des angegebenen Zeitraums hiernach täglich 54,182 Stück (gegen 47,364 im Vorjahre). Dabei war, dem Ersuchen der Postverwaltung entsprechend, eine sehr große Anzahl von Weih⸗ nachts⸗Packeten, schon vom 10. Dezember angefangen, zur Absen⸗ dung gebracht, über welche eine spezielle Statistik nicht vorliegt.

Bayern. München, 28. Dezember. Der vom Finanz⸗ Ministerium dem Präsidium der Kammer der Abgeordneten mit⸗ getheilte Gesetzentwurf: „Die provisorische Steuererhe⸗ bung und vorläufige Bestreitung besonderer Ausgaben für 1874 betreffend,“ lautet: .

Art. A. Das Staats⸗Ministerium der Finanzen ist ermächtigt, die in Finanzgesetze vom 28. April 1872 Tit. III. §. 9 bewilligten dirgFen Steuern gegen seinerzeitige Abrechnung auf die für die XII. Fssanzperiode festzusetzenden Steuern bis zum 31. März 1874 in den gch den bestehenden Normen verfallenden Zielen zu erheben.

Art. 2. Die Maximaltarifsätze für die Eisenbahnen und den Ludwigs⸗Kanal, wie sie für die XI. Finanzperiode festgesetzt sind, wer⸗ den bis zum 31. März 1874 verlängert.

Art. 3. Die Staats⸗Ministerien des Innern für Kirchen⸗ und Schulangelegenheiten, dann der Finanzen sind ermächtigt, die Zuschüsse, Alterszulagen und Sustentationen, welche der Geistlichkeit für die Dauer der XI. Finanzperiode in widerruflicher Weise gewährt wurden, bis zum 31. März 1874 fortbezahlen zu lassen, und zu diesem Zwecke den vierten Theil jener Summe zu verwenden, welche für je ein Jahr der XI. Finanzperiode vorgesehen ist.

Der Reichsrath und General⸗Staatsanwalt v. Hauben⸗ schmied, im ersten Ausschusse der Kammer der Reichsräthe zum Referenten über den Gesetzentwurf „die Zuständigkeit der Gerichte in Strafsachen betreffend“ ernannt, hat sein Re⸗ ferat vollendet. Referent glaubt, wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, in nachfolgender Richtung den Beschluß der Kammer der Ab⸗ geordneten nicht so uneingeschränkt zur Annahme empfehlen zu können..

Die Kammer hat bekanntlich dem Regierungsentwurf einen Zusatz beigefügt, in dem sie der Entlastung der Schwurgerichte gegenüber auch den Bezirksgerichten eine Erleichterung zu verschaffen und durch einige Aenderungen im Artikel 58 des Vollzugsgesetzes vom 26. Dezember 1871 einen Theil der bisherigen Geschäftsaufgabe der letzteren auf die Einzelgerichte zu übertragen suchte. Einestheils wird durch die Ent⸗ lastung der Schwurgerichte die Aufgabe der Bezirksgerichte nicht ver⸗ mehrt, indem sie ja auch an den schwurgerichtlichen Sitzungen, und zwar mit einem höheren Personalstand, als er zu ihren eigenen Ver⸗ handlungen erforderlich ist, theilzunehmen haben. Anderntheils wird auch durch die von der Kammer der Abgeordneten beabsichtigte Aende⸗ rung der vorgesetzte Zweck nicht oder doch wenigstens nicht in einem nennenswerthen Maß erreicht, weil die Fälle, deren erst⸗ richterliche Aburtheilung den Bezirksgerichten abgenommen werden soll, an dieselben mit fast unfehlbarer Sicherheit im Berufungswege ge⸗ langen werden. Referent sieht sich hiernach veranlaßt, die Ablebnung des durch den Beschluß der Kammer der Abgeordneten dem Art. 58 Ziff. 3 des Vollzugagesetzes vom 26. Dezember 1871 unter Litt. b

neu eingefügten Absatzes zu beantragen, wonach es bei der bisherigen

assung dieses Absatzes 3 Litt. amit g sein Verbleiben hätte. Gegen den Be⸗ chluß der Kammer der Abgeordneten zu Ziff. 2 des Art. 58, wonach auch die durch Thätlichkeiten verübten Beleidigungen der einzelrichter⸗ lichen Zuständigkeit überwiesen werden sollten, findet dagegen Referent nichts 2 erinnern. Ferner sollte im Absatz Ziff. 3 unter Lit. b. ein neuer Absatz eingeschaltet werden, durch welchen auch die verleumde⸗ rischen Beleidigungen (§§. 186 und 187 des St. G. B. ) und die Amtzsehrenbeleidigungen (§§. 185 und 196), sofern sie nicht gegen eine Behörde gerichtet sind, zur Kompetenz der Einzelgerichte gezogen werden sollen. Dem Referenten scheint auch diese neueingeschaltete Bestimmung nicht empfehlenswerth. Es wird daher beantragt, ihr die Zustimmung nicht zu ertheilen und es bei dem bisher bestehenden Wortlaute des Absatzes Ziff. 3 Litt. a.—g. des Artikels 58 ungeändert zu belassen. Da der Gesetentwurf nach Ansicht des Referenten noch einmal zur Beschlußfassung an die Kammer der Abgeordneten zurückkehren soll, kann es bei dem mit 1. Januar 1874 festgesetzten Einführungstermin auf keinen Fall sein Verbleiben haben. Es wird daher beantragt, dafür den 1. Februar 1874 als Einführungstermin einzusetzen. Uebri⸗ gens wird die Zustimmung namentlich auch bezüglich der Hinweisung auf die Uevergangsbestimmungen des Artikels 65 des Vollzugsgesetzes

vom 26. Dezember 1871 beantragt. 29. Dezember. Der erste Ausschuß der Kammer der

oben erwähnten, von seinem Referenten General⸗Staatsanwalt von Haubenschmied über den Gesetzentwurf, „die Zuständigkeit der Gerichte in Strafsachen betr.“ erstatteten Bericht.

Das heute erschienene Regierungsblatt Nr. 71 enthält eine Königliche Allerhöchste Verordnung d. d. Hohenschwangau, den 22. Dezember 1873, „die Verhältnisse der Beamten der Landesgestüts⸗Anstalt für die Regierungsbezirke diesseits des Rheins betreffend“. Dem Ober⸗Landstallmeister kommt danach der Rang eines Regierungs⸗Direktors, den Landstallmeistern jener eines Regierungs⸗Rathes nnd dem Landesgestüts⸗Thier⸗ arzte, sowie dem Verwaltungsbeamten der eines Bezirksamt⸗ mannes zu.

Sachsen. Dresden, 30. Dezember. Der König hat heute die Deputationen der Königlich sächsischen Invaliden⸗ Stiftung, der Lehrerkollegien der Realschulen 1. und 2. Ord⸗ nung und der sämmtlichen Landgemeinden des Gerichtsamtes Riesa empfangen.

Der Ober⸗Stallmeister, General⸗Lieutenant a. D. Wol⸗ demar von Thielau⸗Rüssing hat die nachgesuchte Entlassung aus Allerhöchsten Hofdiensten mit Pension unter Belassung seines Titels und Ranges erhalten, und ist demselben bei diesem Anlasse das Großkreuz des Albrechts⸗Ordens verliehen worden.

Württemberg. Stuttgart, 30. Dezember. Der König hat heute die Königlichen Bevollmächtigten zum Bundes⸗ rathe, Ober⸗Steuer⸗Rath von Wintterlin und Ministerial⸗ Rath Heß, sowie den ersten Vorsteher der Württembergischen Sparkasse, Geheimen Hofrath Wölffing in Audienz empfangen.

Der heutige „St. A.“ veröffentlicht das Gesetz, be⸗ treffend die Forterhebung der Steuern, vom 25. Dezember. Durch dasselbe wird, da der Termin, für welchen die nach dem Gesetze vom 29. Oktober 1873 verwilligten Steuern auf Rechnung der neuen Verwilligung fortzuerheben sind, mit dem 31. Dezember d. J. abläuft, verfügt, daß der Zeitraum der provisorischen Steuererhebung nach den durch das Finanzgesetz vom 15. April 1872 für das Etatsjahr 1872/73 verabschiedeten Sätzen bis zum 31. Januar 1874 verlängert sein soll, und das Finanz⸗Ministerium mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt.

Hessen. Darmstadt, 29. Dezember. Der Prinz und die Prinzessin Ludwig sind am 23. d. M. Abends von Brüssel in erwünschtem Wohlsein wieder hier eingetroffen.

Die Publikation der neuen landständischen Ge⸗ schäftsordnung im Regierungs⸗Blatt wird, nach dem ‚Fr. J.“, so zeitig erfolgen, daß sie bei dem im Januar stattfindenden Wiederzusammentritt der Stände in Anwendung kommt.

Bei dem letzten Zusammensein der Zweiten Kammer hatte der Gesetzgebungs⸗Ausschuß derselben eine vorläufige Be⸗ sprechung über die weitere Behandlung der Verwaltungs⸗Gesetze und des Schul⸗Gesetzes, und es war die Meinung vor⸗ herrschend, daß man auf eine abermalige Berathung als zweck⸗ los verzichten solle. Ein definitiver Beschluß wurde indeß noch nicht gefaßt. In der Zwischenzeit hat die Regierung das Er⸗ suchen gestellt, jedenfalls über den Beschluß der Ersten Kammer, wonach die Streichung des Ausschlusses der geistlichen Orden in Art. 37 zur Bedingung der Annahme des ganzen Gesetzes ge⸗ macht wurde, eine Entscheidung zu treffen, da die Regierung die Streichung jener Bestimmung als eine Ablehnung des ganzen Gesetzes betrachte. .

Mecklenburg. Schwerin, 30. Dezember. In Gegen⸗ wart der Großherzoglichen Herrschaften fand am Tage

Reichsräthe trat heute Nachmittag in Berathung über den

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vor dem Christabend im Augustenstift die heilige Weihnachts⸗ feier statt. Heute Morgen hat sich der Großherzog von hier nach Malliß zur Besichtigung des dortigen Bergwerks be⸗ geben und gedachte am Abend hierher zurückzukehren.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Aus Gotha wird unter dem 25. Dezember der „Weim. Ztg.“ berichtigend gemeldet, daß die Triplizität der Landtage keineswegs aufhören werde; der gothaische und koburgische Spezial⸗Landtag werden viel⸗ mehr fortbestehen. Nur der gemeinschaftliche Landtag erleidet in Bezug auf seine Zusammensetzung insofern eine Aenderung, als der⸗ selbe, anstatt wie seither aus 14 gothaischen und 7 coburgischen Ab⸗ geordneten künftig aus allen 19 gothaischen und aus allen 11 coburgi⸗ schen Abgeordneten besteht, so daß kein Abgeordneter zurückbleibt. Anstatt daß also seither während des Tagens des gemeinschaft⸗ lichen Landtags nur 21 Abgeordnete Dääten erhielten, müssen solche künftig an alle 30 Abgeordneten gezahlt werden. Was die von Herzoglicher Staatsregierung beantragte Erhöhung der Diäten von 2 ½ auf 4 Thlr. betrifft, die der Landtag abgelehnt haben sollte, so ist zu bemerken, daß es sich nur um die Er⸗ höhung der Diäten der Auswärtigen, d. h. der nicht in der Stadt Gotha oder Coburg domizilirenden Abgeordneten von 2 auf 4 Thlr. handelte. Es wird dieselbe Diätenerhöhungs⸗ frage später resp. am Schlusse der gegenwärtigen Wahlperiode wieder an den Landtag herantreten.

Anhalt. Dessau, 30. Dezember. Die heut ausgegebene Gesetz⸗Sammlung für das Herzogthum Anhalt Nr. 329 und 330 enthält: Gesetz, die Abänderung der Bestimmungen über die Reisekosten, Diäten und Meilengebühren in Parteisachen betreffend; Gesetz, die Abänderung einiger Bestimmungen des Kostengesetzes in Separations⸗ und Ablösungssachen vom 20. De⸗ zember 1854 betreffend.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 30. Dezember. Der Kronprinz Erzherzog Rudolph ist am 27. d. M. von Gödöllö hier eingetroffen.

Nach der „Pesther Korrespondenz“ berieth der unter Vorsitz Sr. Majestät des Kaisers am 28. d. M. abgehaltene Mi⸗ nisterrath über Militäreinquartierung, Militärpensionen und die kroatische Grenzangelegenheit und wurde der Ministerrath gestern fortgesetzt. Das Resultat der Berathungen wird von den beider⸗ seitigen Regierungen gesondert der Verhandlung unterzogen. Das gemeinsame Budget war nicht Gegenstand der Verhandlung.

Pesth, 29. Dezember. Das Oberhaus erledigte heut in fünfstündiger Sitzung die Budgetvorlage. Der Gesetzentwurf über das Mehrerforderniß der Gömörer Industriebahnen wurde von der Majorität angenommen. In der General⸗Debatte über die Budgetvorlage sprach Graf Franz Zichy über die bisherige Eisenbahnpolitik, deren traurige Resuktate er bereits 1870 vor⸗ aussagte. Wenn irgendwo, müßte auf diesem Gebiete mit Er⸗ sparnissen begonnen werden. Graf Ferdinand Zichy verlangte durchgreifende Steuerreformen und erklärte, die Votirung des Budgets Seitens des Oberhauses bedeute kein Vertrauensvotum, sondern daß das Oberhaus blos einer Zwangslage gehorche. Der Minister⸗Präsident Szlavy erklärte, er erwarte eine Besse⸗ rung nicht so sehr von neuen Gesetzen, als von der Erweckung des Pflichtgefühls bei den Steuerzahlern. Die Regierung werde

bestrebt sein, durch Vorlage entsprechender Gesetzentwürfe ihrer⸗

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seits das Reformwerk zu fördern; eine bessere Verwaltung der Staatsbahnen, die Neueintheilung der Gerichtshöfe werde zur Entlastung des Ausgabenetats wesentlich beitragen, so daß, wenn auch nicht bis 1875, aber jedenfalls bis 1876 die Her⸗ stellung des Gleichgewichtes im Staatshaushalte angehofft werden könne. Baron Desider Pronay fand das Sparsamkeitsprinzip im Budget viel zu wenig bethätigt, alle nicht unumgänglich noth⸗ wendigen Ausgaben hätten unnachsichtlich gestrichen werden sollen. Graf Johann Cziraky verlangte radikale Reform in allen Zweigen der Verwaltung, namentlich Verminderung des Honvedetats durch Abkürzung der Dienstzeit und Entlehnung der Montur und Waffen vom stehenden Heere, wie in Preußen. Der Vorwurf säumigen Steuerzahlens könne die Oberhaus⸗Mitglieder nicht treffen, dies werde der demnächst zu veröffentlichende Ausweis bezeugen. Minister⸗ Präsident Szlavy erwiderte auf die Ausführungen der Vorredner, daß die Regierung an der Zwangslage keine Schuld trage. Die Erledigung des rechtzeitig unterbreiteten Budgets sei durch zwingende Gewalt der Ereignisse verzögert worden. Die Regie⸗ rung und das Abgeordnetenhaus seien bei den Streichungen bis zur äußersten Grenze vorgegangen. Die Mißerfolge der letzten Jahre dürften aber nicht die Hoffnung anf eine künftige Besserun

rauben. Die Budgetvorlage wurde hierauf im Allgemeine

einstimmig angenommen. In der Spezialverhandlung stellte Graf Cziraky zu zahlreichen Posten Fragen und Bemerkungen, die sämmt⸗

lich von den anwesenden Regierungsvertretern beantwortet wurden. Bei der Post „Donau⸗Regulirung“ erklärte der Regierungsvertreter

82 Hieronymi, daß die Gerüchte über großartige Defraudationen übertrieben seien, der fragliche Betrag belaufe sich auf 37,500 fl., wahrscheinlich aber auf viel weniger. Die Kriminaluntersuchung sei übrigens im Zuge. Der Gesetzentwurf wurde sodann zu 5 berathen und wird dem Abgeordnetenhause übermittelt werden.

Agram, 29. Dezember. Im Landtage zeigte der Prä⸗ sident Zivkovic seine Ernennung zum Sektionschef, an und daß

er demnach den Präsidentensitz verlassen müsse. Derselbe dankte

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dem Landtage für das ihm geschenkte Vertrauen und forderte zur Wahl des Landtags⸗Präsidenten und Vice⸗Präsidenten auf. Bei der hierauf vorgenommenen Wahl wurde Krestic zum Land⸗ tags⸗Präsidenten und Horvat Mirko zum Vice⸗Präsidenten ge⸗ wählt, welche ihre neuen Plätze einnahmen. Zu Reichstags⸗ wurden Schramm, Broz, Greic und Stekovic ge⸗ wählt. 8

Großbritannien und Irland. London, 29. De⸗ zember. Lord Augustus Loftus, der britische Botschafter am russischen Hofe, kehrt in dieser Woche nach längerem Auf⸗ enthalt in England mit seiner Gemahlin nach St. Petersburg zurück, um seine diplomatischen Funktionen wieder anzutreten.

30. Dezember. (W. T. B.) Der Herzog von Edin burgh ist heute über Ostende nach dem Kontinent abgereist.

Frankreich. Paris, 29. Dezember. Das „Journal officiel“ theilt Folgendes mit: „Eine telegraphische Depesche aus Sidney vom 24. meldet, daß die „Virginie,“ welche mit Depor⸗ tirten nach Neu⸗Kaledonien abgegangen war, am 8. Dezember in Numea eingetroffen ist. Der Gesundheitszustand an Bord war zufriedenstellend. Während der Ueberfahrt hat kein Todes⸗ fall stattgefunden.“ Bekanntlich war es die „Virginie,“ auf welcher sich Henri Rochefort befand.

Versailles, 30. Dezember. (W. T. B) Der Kriegs⸗ Minister legte in der Nationalversammlung heute einen Gesetzentwurf vor, wonach den Prinzen von Orleans ihre mili⸗ tärischen Grade, welche dieselben in der Armee bisher nur pro⸗ visorisch geführt haben, definitiv verliehen werden sollen. Nach⸗ dem darauf mehrere Artikel des neuen Steuergesetzes angenommen waren, brachte der Deputirte Ricard eine Interpellation ein be⸗ treffs der Maßregeln zur Ueberwachung der Presse in den De⸗ partements, wo der Belagerungszustand besteht.

Spanien. Madrid, 30. Dezember. (W. T. B.) Heute hat eine neue Konferenz zwischen Castelar und Sal⸗ meron stattgefunden, welche zu einem definitiven Abbruch der bisher zwischen ihnen gepflogenen Verhandlungen geführt hat, und ist die Regierung dem Vernehmen nach nunmehr entschlossen, in ihrer gegenwärtigen Zusammensetzung am Freitag vor die Cortes zu treten.

Der durch die kantonalen Aufstände herbeigeführte Schaden wird über 200 Millionen geschätzt. Die von den Carlisten zwangsweise erhobenen Beträge belaufen sich für Navarra allein auf 20 Millionen.

Italien. Rom, 26. Dezember. Der König wird sich bald nach Neujahr auf längere Zeit nach Neapel begeben. Der Papst empfing gestern die Gratulationen der bei ihm akkre⸗ ditirten Diplomaten.

Türkei. Konstantinopel, 30. Dezember. (W. T. B.)

Prinz Friedrich zu Hohenzollern ist gestern vom Sul⸗ tan empfangen worden. Heute hat der Sultan dem russischen

Gesandten, General Ignatieff, welcher sich am Donnerstage

nach St. Petersburg begiebt, um an der Vermählungsfeier der Großfürstin Marie Theil zu nehmen, eine Abschiedsaudienz ertheilt.

Rumänien. Bukarest, 30. Dezember. (W. T. B.) An Stelle des bisherigen Ministers für die öffentlichen Arbeiten, Cretzulesco, ist das Arbeits⸗Ministerium dem Vice⸗Präsi⸗ denten der Deputirtenkammer Georg Cantacuzeno übertragen worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 29. Dezember. Der großbritannische Geschäftsträger in St. Petersburg und der Botschafts⸗Sekretär Mitchell werden sich zum Empfange des Prinzen Alfred von Großbritannien an die Grenze nach Wirballen begeben. 1

30. Dezember. (W. T. B.) Der Reichsrath hat in seiner gestrigen Sitzung die Berathung der Vorlagen betreffs der auf dem militärischen Gebiete vorzunehmenden Reforme vollen det⸗

Dänemark. Kopenhagen, 28. Dezember. Die Erb prinzessin Caroline, Prinz Johann von Glücksburg und der Prinz Bentheim, welche das Weihnachtsfest a Schloß Fredensborg als Gäste der Königlichen Familie zu brachten, kehrten mit dem gestrigen Mittagszuge wieder hierhe

zurück. Auch die Schwester der Königin, Prinzessin Auguste

von Hessen, vermählte und verwittwete Baronin von Blixer

Finecke, verlebte mit ihren zwei Söhnen das Weihnachtsfest auf

Fredensborg und ist wieder nach ihrem Wohnort Helsingör zu⸗ rückgekehrt. Am Weihnachtsabend wurden sämmtliche Arme des Städtchens Fredensborg auf dem Schlosse festlich bewirthet, und am Abend des erst

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en Weihnachtstages war eine Anzahl Kinder

im Festsaale Sühes als Gäste der Königlichen Familie einen geschmückten Weihnachtsbaum versammelt.

Amerika. New⸗Vork, 30. Dezember. (W. T. B.) Die hier eingetroffenen Gefangenen des „Virginius“ sind, achdem sie ein Verhör bestanden, wieder in Freiheit gesetzt

1 Der „Virginius“ selbst hat am 26. c. während eines heftigen Sturmes in der Nähe des Kap Fear Schiffbruch ge⸗ itten.

8 (A. A. C.) Ein Detachement Truppen unter dem Be⸗ fehl des Majors Brown hatte kürzlich in Tonto Basin einen harten Kampf mit den Apache⸗Indianern zu bestehen, wobei 24 Indianer getödtet und 9 gefangen genommen wurden. Die Indianer hatten sich augenscheinlich vor Kurzem Räubereien zu Schulden kommen lassen, da unter ihren Effekten ein vollstän⸗ diger Bergmannsanzug gefunden wurde. In Sonora verübten die Apaches vor Kurzem sechs Morde und viele andere Unthaten, in Folge dessen die Behörden Anstrengungen machen, um die Grenzansiedler zu beschützen. Seit einiger Zeit hatte General Crook eine Streitmacht unter seinem Kommando, die gänzlich unzulänglich war, um die Indianer in Ordnung zu halten, und

um

nnun werden Versuche gemacht, um sie durch Verträge zum Frieden zu bewegen. In Ponka fand unlängst ein regelrechtes Treffen

zwischen 200 Sioux und 65 Ponkas statt, in welchem die Letz⸗ teren siegreich waren. Während des Kampfes tödtete ein Ponka Squaw einen der gegnerischen Krieger und skalpirte ihn Angesichts desgfeindlichen Feuers, eine Entehrung, die eine gewaltige Wirkung auf die Sioux ausübte, die indeß zurückgeschlagen wurden, ob⸗ wohl täglich eine Erneuerung der Feindseligkeiten zwischen den Stämmen erwartet wird. 1 1

In Chili ist eingetroffenen Nachrichten des „W. T. B. über London, 30. Dezember, zufolge der Deputirtenkammer ein neues Strafgesetzbuch vorgelegt worden, welches Garantien für die ungestörte Ausübung der religiösen Kulte enthält. Die Geist⸗ lichkeit, welche nach den Bestimmungen des Gesetzbuchs in be⸗ stimmten Fällen der Jurisdiktion der Staatsbehörden unterwor⸗ fen werden soll, hat beim Senate eine Petition gegen die An⸗ nahme desselben eingereicht. Aus Peru wird gemeldet, daß die Deputirtenkammer die Verpflichtung der Regierung anerkannt hat, die zur Amortisation der peruvianischen Staatsschuld be⸗ stimmte Summe und die Zinsen der Schuld im Auslande zu zahlen. Die Angelegenheit des deutschen Hauses Dreyfuß ist gütlich beigelegt worden.

Alsien. Vom Vizekönig von Indien liegt wieder ein vom 26. d. M. datirtes telegraphisches Bulletin über die benga⸗ lische Hungersnoth vor. Darnach sind die Ernteaussichten im Allgemeinen dieselben und noch immer von dem Winterregen abhängig. Die Lebensmittelpreise sind größtentheils unverändert. Der Ober⸗Kommissär von Hude meldet unterm 27. Dezember, daß der Regen daselbst ziemlich allgemein war, und daß die Aus⸗ sichten viel günstiger sind. Wie ein Telegramm des Reuterschen Bureaus aus Calcutta meldet, regnete es am Sonnabend und Sonntag in Bhogulpore, Tirhut, Pumnah, Patna und anderen Orten mit vielem Vortheil für die Wintersaaten. Dem ‚Reuterschen Bureau“ in Amsterdam geht unter dem 30. Dezember die Nachricht aus Penang zu, daß zwischen einem Theile der niederländischen Truppen auf Sumatra und einer starken Abtheilung der Atchinesen, bei Gelegenheit einer gegen den Kraton unternommenen Rekognos⸗ zwung, ein ernstliches Gefecht stattgefunden hat. Der Zweck der von den Niederländern vworgenommenen Rekognoszirung sei

erreicht worden, der Verlust der Niederländer sei mäßig, der der

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Atchinesen ziemlich beträchtlich. Einem Radjah gelang es, dem Kraton Verstärkungen zuzuführen, die Niederländer hatten in der Umgebung des Kraton mehrere schwere Batterien in Position

gebracht. Der Gesundheitszustand und die Stimmung der nie⸗

derländischen Truppen war vortrefflich. Offizielle Depeschen aus Singkel ohne Datum, die im Haag eingegangen, melden ferner: Seit der großen Rekognoszi⸗ ung gegen den Kraton ist ein stark befestigtes Kampong in Kartnäckigem Gefechte genommen worden. Die Niederländer

8 hHatten dabei 8 Todte, 78 Verwundete. Die Truppen haben

ich ausgezeichnet geschlagen. Der Feind hatte sehr beträchtliche

Werluste. Dem Ober⸗Kommandirenden, General van Swieten,

vwar eine Antwort auf seinen Brief an den Sultan noch nicht

zugegangen, derselbe fuhr fort, Provisionen und Kriegsmaterial

anzuhäufen, um demnächst den Kampf gegen die geschlagenen iod entweder entmuthigten oder sich neutral verhaltenden Häupt⸗ linge der Eingeborenen mit Nachdruck aufzunehmen. Bei dem Feinde war Mangel an Reis eingetreten. Die Witterung war günstig, die Cholera in Abnahme begriffen. Eine weitere offizielle Depesche aus Penang vom 80. Dezember bestätigt, daß am 26. d. M. ein ernstliches, aber für die Niederländer günstiges Gefecht stattgefunden hat. Die Niederländer verloren 16 Todte, 60 Verwundete. Der Bau einer schweren Batterie in der Nähe des Kraton war nahezu vollendet. Der Radjah Pedir hatte eine Verstärkung von 1500 Mann in den Kraton geworfen, eine kleine niederländische Eskadre war zur Züchtigung des Radjah abgeschickt worden. Der mit Ueber⸗ bringung der Briefe Generals van Swieten an den Sultan be⸗ auftragte Bote war gefangen gesetzt, seine Briefe waren an den Sultan nicht abgegeben, sondern zerrissen worden. Die einge⸗ borene Bevölkerung hatte sich der Regierungsgewalt bemächtigt. IJndische Blätter melden aus Mandalay den Tod des Pakhan Mengyee, des Premier⸗Ministers des Königs von Birmah. 1

ie Finanz⸗Verwaltung Preußens in db -11¾mj 1870, 1871 und 1972.

8 (S. Nr. 307 d. Bl.) ufstellung des Staatshaushalts⸗Etats für 1872.

In dem Zeitpunkt, mit welchem an die Aufstellung des Staatshaushults⸗Etats für das Jahr 1872 gegangen wurde, be⸗ fand sich sonach Preußen in einer Finanzlage, welche sich in den thatsächlich vorliegenden Ergebnissen gegen die Vorjahre schon erheblich günstiger gestaltet hatte, und welche eine weitere außer⸗ ordentlich günstige Entwickelung versprach, welche es daher zu⸗ ließ, den Stagatsaufwand auf vielen Gebieten, wo die Knappheit der Mittel bisher nicht gestattet hatte, hervorgetretene Bedürfnisse woll zu befriedigen, kräftig auszudehnen.

Die von Preußen für das Jahr 1872 an das Reich zu zahlenden Matrikularbeiträge verminderten sich gegen den Etats⸗ ansatz für das Jahr 1871 um 2,047,086 Thlr.

In Folge der Zurückzahlung der 5prozentigen Anleihe vom Jahre 1859 wurde der Etat vom Jahre 1873 an um das ge⸗ sammte Zins⸗ und Tilgungsquantum in Höhe von 1,800,000 Thlr. entlastet. Für das Jahr 1872 fiel schon der ganze Til⸗

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gungsfonds und der Zinsbetrag für das zweite Semester, zu⸗] und zugleich die ächtli iegen. uf den Eisen⸗ Passivrenten der Forstverwaltung konnte im Hinblick auf die der gegenüber sich die vorhandenen Transportmittel als völlig un⸗ eingeleitete Ablösung schon ein Betrag von rund 95,000 Thlr. zulänglich erwiesen. Eine bemerkenswerthe Mindereinnahme zeigte in Abgang gestellt werden. Bei der 4½prozentigen konsolidirten sich bei den Gerichtskosten. Dieselben waren hinter dem Soll⸗Auf⸗ Schuld trat in Folge der oben erwähnten Reduktion um 9 Mil⸗ kommen von 13,822,093 Thlr. um 1,366,947 Thlr. zurückgeblie⸗ lionen Thaler eine Ersparung in Höhe des vollen Jahresbetrages ben, die Einnahme an Geldstrafen gegen ein Soll von 383,952 der Zinsen mit 405,000 Thlr. ein. Thlr. um 51,573 Thlr. Die Urfache 8 in der durch den Krieg Neben diesen Ersparungen an den Ausgaben konnten bei herbeigeführten Verminderung der Zahl der Prozesse, der Unter⸗ den hauptsächlichsten Einnahmezweigen (nach den schon für das suchungen und mancher anderer Rechtsgeschäft Jahr 1871. vorliegenden thatsächlichen Ergebnissen) die Ein⸗ Zu den Mehrerträgen der G 8 velche sich I 1872, nncesdc herchans mähiger und vorsichtiger unter Gegenrechnung der Mindererträge ah,. auf eranschlagung, erheblich e e, werden, als es im 5,662,972 Thlr. beliefen, waren nur sehr erhebli Erspa⸗ Etat für 1871 geschehen war. Die Netto⸗Mehransätze betrugen rungen an den Stafin, 8 F. fe ee iche Ersp bei den direkten Steuern 570,000 Thlr., bei den indirekten nae fkularheecrwaltungs⸗ Ausgahen hinzugekom⸗ Steuern 312,380 Thlr., bei dem Gewinn von der Seehandlung Star fun 2 wie ex den 100,000 Thlr., von der Preußischen Bank 240,000 Thlr., bei 31. Mai 1871. di e durch Bundesgesetz vom den Einnahmen des Staatsschatzes 1,250,000 Thlr., bei der ermäßigt. Bei den A 1n— umme von 1,060,470 Thlr Berg.⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗Verwaltung 1,131,097 Thlr., bei Staatsdienst⸗Angele et ga eh. et Porto für Sendungen in der Eisenbahn⸗Verwaltung 439,013 Thlr. Unter Hinzurechnung Jahre 1870 eens 8 iten wurde wieder, ebenso wie schon im der zu erwartenden Mehreinnahmen bei anderen weniger erheb: 556,354 Thlr Bei 18 8 8 erspart. Sie belief sich au lichen Einnahmezweigen und Gegenrechnung einiger geringfuͤgiger nen Ausgaben (Haupt⸗E 8 gemeinen Fonds zu⸗ unvorhergesehe⸗ Einnahme⸗Verminderungen ergab sich für das Jahr 1872 an⸗ 247,090 Thlr 8 8 8. 1“ blieb ein Betrag von schlagsmäßig eine Steigerung der Netto⸗Erträge von rund im Jahre 1870 hi ae Die gleichen Gründe, welche schon 4,638,500 Thlr., eine Summe, welche sich durch den Hinzutritt minalkosten geführt 1 der Ausgaben an Kri⸗ der oben aufgeführten Ausgabe⸗Ersparungen auf 8,224,700 Thlr. diesem Titel eine Ersp 1“ auch im Jahre 1871 bei erhöhte. Ueber diesen Betrag konnte durch den Staatshaushalts⸗ Verwaltung der St parniß von 373,999 Thlr. und bei der Etat zu neuen dauernden Ausgaben verfügt werd b raf- und Besserungs⸗Anstalten eine Erspar dann ferner noch der Ueberschuß aus dem Jahre 1870 in Höhe Pensionsfonds wies ei Urdeenästehen lassen. Der Beamten von 6,206,260 Thlr. zur Verfügung, der nach seiner Natur als Viele von den Fonds zu Besold Fecsgahe 101,179 Thlr. auf einer außerordentlichen Einnahme zur Verstärkung des Extra⸗ nicht voll verausgabt word viehe. hn Ausg dseh ordinariums des Etats verwendet werden konnte. Theiles des Jahres be ber de 3 viele Beamte mshe dne Diese Mittel ließen es zu, auf dem Gebiete der gesammten ren und ihre Besoldung 8 8 Vnlas Fonde h 8 . Staatsverwaltung hervorgetretenen Ausgabe⸗Bedürfnissen in Sehr erheblich endlich fiel i 8G Ihts ons 2 weitem Umfange gerecht zu werden, und zugleich auf einen sich günstiger gestaltende Fin saehh, Steuererlaß Bedacht zu nehmen, dessen in einem späteren Ab⸗ geführte günstige Stand 2, 8 9- schnitte eingehend gedacht werden wird. hatte, im Jahre 1871 di 8 1 es möglich . . eg. Ne g 1 gatte, die Ausgabe von Schatzanweisungen auf Zu einer umfassenden Aufbesserung der Besoldungen der ein sehr geringes beschra 8 1 Staatsbeamten, die mehr und mehr zu einer dring 5 1 u beschränken und die weitere Reali a 1 mehr und mehr zu einem der dringendsten sirung der noch offen stehenden Kredit r Eisenb ecke fast Bedürfnisse im preußischen Staatsleben geworden war, wurde ganz zu unterlassen. In Fol 9 d 895 8 als neue dauernde Ausgabe die Summe von 4,839,373 Thlr. einem folgenden Abschnitt 8 . 8 .. ausgeworfen. Auf diese Maßregel, mit welcher zugleich eine bei dem Titel zur Verzin suun 8— Shas Ee 8— parnih Verbesserung der materiellen Lage des Lehrerstandes Hand in in Höhe von 764,712 Thlr 98 ielt w 81 Dd Hand ging, wird weiter unten in einem besonderen Abschnitt Die Ausgabe⸗Ersparnisse dtfcn . den Mehreinnahmen zurückgekommen werden. 1 ergaben nach Deckung aller Me rausgaben und aller Einnahme⸗ Auch im Uebrigen wurden die Fonds für Unterrichtszwecke Ausfälle das oben angegebene Resultat eines baaren Ueberschusse und für Zwecke der Kunst und Wissenschaft erheblich reicher aus⸗ von 9,273,920 Thlr., über wh zu lichen Verwendungen gestattet, so daß der Etat des Ministeriums der geistlichen, Unter⸗ verfügt werden konnte Ler . richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten allein im Ordinarium 8 1 eine Erhöhung der Ausgaben um circa 909,000 Thlr. gegen Verlauf und Abschluß der Konsolidation. 1 das Vorjahr aufwies. Am Beginn des Jahres 1872 wurde die durch das Gesetz Ansehnliche Mehrbeträge wurden ferner zur Verstärkung der vom 19. Dezember 1869 angebahnte Konsolidirung der 4b⸗ und Fonds zur Unterhaltung der Häfen, der Land⸗ und Wasser⸗ 4prozentigen Staatsschuld zu einem Abschluß gebracht. Nach straßen des Staates ausgeworfen. Eine erhebliche Summe Erlaß jenes Gesetzes war durch Bekanntmachungen vom 3. März wurde bestimmt, um den Polizeidienst in der Haupt⸗ und 25. Mai 1870 an die Inhaber von Verschreibungen de stadt wirksamer zu machen, woë das Exekutiv⸗Personal dahingehörigen Anleihen die Aufforderung zum Umtauschgegen Ver⸗ G in seiner bisherigeu Stärke gegenüber dem raschen schreibungen der neuen 4 prozentigen konsolidirten Anleihe gerichtet Anwachsen der Bevölkerung und der stetigen Steigerung des worden. Die erste dieser Bekanntmachungen bezog sich auf diejenigen Verkehrs sich als unzureichend erwiesen hatte. Anleihen, welche am 1. April und 1. Oktober, die zweite auf diejenigen, Im Extraordinarium des Etats wurden beträchtliche Summen welche am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres zu verzinsen in Ansatz gebracht für die wissenschastlichen Institute und die und zu tilgen sind. Um die Inhaber der älteren Anleihe⸗Ver⸗ Unterrichts⸗Anstalten und Kunstsammlungen des Staates, zur schreibungen in möglichst weitem Umfange zum Eingehen auf Ausführung von Erfolg verheißenden Meliorationen auf dem den Umtausch geneigt zu machen, wurde der durch das Gesetz Domänen⸗ und dem Bergwerksbesitz des Staates, zur rascheren ertheilten Ermächtigung gemäß eine Prämie geboten. Da zu Förderung der Arbeiten zur Regulirung der Grundsteuer in den jener Zeit auch die 4 ½prozentigen Anleihen erheblich Unter Pari neuen Provinzen, zur Verbesserung und Erweiterung der Eisen⸗ standen, so mußte dieselbe am höchsten bemessen werden für die⸗ bahnanlagen des Staates, Gewährung von Beihülfen zum Bau jenigen Anleihen, bei welchen die Tilgung schon weit vorgeschritten von Privat⸗Eisenbahnen, zu Land⸗ und Wasser⸗Neu⸗] war und die Inhaber somit die Aussicht hatten, binnen kürzerer bauten, insbesondere für die Erweiterung und Verbesserung Zeit den vollen Nominalbetrag für ihre Verschreibunger der Verkehrsstraßen, zum Bau von Gerichts⸗ und Gefängniß⸗ erhalten. Nach diesem Gesichtspunkte wurde die Prämie

gebäuden, zur Verstärkung der landwirthschaftlichen Melsora⸗ für die Anleihe vom Jahre 1848 auf 3 Prozent, tionsfonds und zur Hebung der Pferdezucht. für die Anleihen von 1867 und 1868 B auf ½ Prozent,

Die Gesammt⸗Budgetziffer stieg von 172,918,937 Thlr. im für alle übrigen Anleihen, sofern jede einzelne Einlieferung Jahre 1871 für das Jahr 1872 auf 187,058,940 Thlr., 10,000 Thlr. oder mehr betrug, auf 1 Prozent, bei Einliefe⸗ also um 14,140,003 Thlr. Von dieser Steigerung fielen rungen von geringerem Gesammtb-trage auf ¾ Prozent 7,589,656 Thlr. auf die dauernden, 6,550,347 Thlr. auf die bestimmt. Die Gewährung der Prämie wurde zugleich an die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben. Der Staatshaus⸗ Bedingung geknüpft, daß der Umtausch innerhalb einer gewissen halts⸗Etat wurde durch Gesetz vom 17. März 1872 (Ges. S. Präklusivfrist erfolge, die durch die erste jener Bekannt nachun⸗ S. 185) festgestellt. gen auf die sechs Wochen vom 14. März bis 23. April, durch

Ergehniß der Finanzverwaltung des die zweite auf die drei Wochen vom 9. bis 29. Juni 1870 fest⸗

b gesetzt wurde.

Der Abschluß der Finanzverwaltung für das Jahr 1871, bdn Summe der zu konsolidirenden Anleihen belief sich welcher im März 1872 stattfand, ließ die Erwartungen, welche Ende 1869 auf 223,407,125 Thlr. Davon gelangten bis zum man davon schon gegen Ende des Jahres gehegt hatte, in voll⸗ 31. August 1870 112,758,960 Thlr, also mehr als die Hälfte stem Maße in Erfüllung gehen. Er ergab einen Ueberschuß des ganzen zu konsolidirenden Betrages zum Umtausch; davon von 9,273,920 Thlr. . 3,442,945 Thlr., welche theils fiskalischen Fonds gehörten theils Nach Beendigung des Krieges hatte, wie schon erwähnt, nach Ablauf der Präklusivfristen eingingen, ohne Prämie der der Verkehr auf allen Gebieten einen außerordentlichen Auf⸗ Restbetrag von 109,316,015 Thlr. gegen Prämie. Die gezahlten schwung genommen. In Folge davon hatten die wichtigsten Prämien beliefen sich im Ganzen auf 767,671 Thlr im Quellen des Staatseinkommens Erträge geliefert, welche die Durchschnitt etwa auf ½10ꝑ Prozent an Statt des durch das Sätze des Voranschlages weit hinter sich ließen. Die Gründung Gesetz genehmigten Maximalsatzes von 1 Prozent von dem 8 8 vieler neuer Aktiengesellschaften, die außerordentliche Lebhaftig⸗ sammtbetrage der für die Einlieferung älterer Verschreibung

keit in dem Umsatz von Grundstücken, vorzugsweise in Berlin bis zum Ablauf des Präklusivtermins auszugebenden Ver⸗ und anderen großen Städten, führte bei der Stempelsteuer zu schreibungen der konsolidirten Anleihe. 8 einer Mehreinnahme von 1,440,183 Thlr. Die Mahlsteuer und Nach Ablauf jener Präklusipfristen dauerte der Umtausch die Schlachtsteuer lieferten Mehrerträge von 136,056 Thlr. ohne Prämiengewährung fort, und es gelangten in dieser Weise und 444,207 Thlr. Die Klassensteuer ergab zwar in bis zum 30. Juni 1871 weiter 2,500,745 Thlr. zum Umtaufch Folge der für einen großen Theil des Jahres noch fort⸗ Als nach Beendigung des Krieges eine allgemeine Steigert 1 dauernden Anwesenheit vieler Steuerpflichtiger bei den Fahnen der Course eintrat, überschritten die 4 ½prozentigen Anleihes ban einen Ausfall von 143,097 Thlr. Derselbe wurde aber durch den Paristand. So lange dieselben unter pari standen, k 8 Mehreinnahmen bei der Gebäudesteuer, der klassifizirten Ein⸗ es als ein Vorzug der mit festen Tilgungsplänen ausg estattetens kommensteuer, der Gewerbesteuer und namentlich der Eisen⸗ älteren Anleihen angesehen werden, daß sie zu einem besüim 1 8 bahn⸗Abgabe so vollständig gedeckt, daß die direkten Steuern wenn auch mehr oder weniger entfernten Zeitpunkt um volker im Ganzen noch ein Netto⸗ Mehrerträgniß von 190,536 Thlr. Nennwerth eingelöst werden mußten, soweit sie nicht Fumn lieferten. Bei den Einnahmen aus Ablösungen und Verkäufen durch freien Ankauf für den Tilgungsfonds erworhon mw en der Domänen⸗ und Forst⸗Verwaltung waren 191,912 Thlr., bei Dieser Vorzug verschwand, sobald der Cours den 2 mWMeih der Verwaltung der Staats⸗Domänen 49,7 19 Thlr. mehr auf⸗ erreichte, und verwandelte sich in einen Nachihenk gekommen. Die Forst⸗Verwaltung dagegen wies einen Ausfall er diesen Stand überschritt. Am 15. Dezeinber 1871 86 von 311,843 Thlr. auf. Die günstigeren Konjunkturen für die konsolidirte 4 ½prozentige Anleihe an der Be den Holzabsatz konnten sich erst für das Forstwirthschaftsjahr einen Cours von 101 Prozent; die älteren 4 ½ pro Veneie Arle vom 1. Oktober 1871 bis dahin 1872 geltend machen. In leihen standen 1001½ Prozent; die 4 prozentigen 95 % Pr 8 2 E⸗ den Ergebnissen des Jahres 1871 kamen die durch den Krieg machte sich denn auch nach Beendigung des Krieges 8 8

90

verursachten ungünstigen Verhältnisse des Jahres 1870/71 zur ende Lebhaftigkeit in der 4 ½ ;

Erscheinung. Der Antheil des Staates am Gewinn der Prhn⸗ hen 1 Wäögrenden 8

ßischen Bank überstieg um 773,466 Thlr. den Voranschlag. raum vom Ablauf der oben angegebenen Präklusivfriste

Ganz besonders hohe Mehrerträge lieferte die Eisenbahn⸗Ver⸗ zum 30. Juni 1871 im Ganzen Verschreibungen über 88 8*

waltung mit 3,148,057 Thlr. und die Berg⸗, Hütten⸗ und Sa⸗ Thaler konsolidirt worden waren, gelangten in den 4 Mo Les

linen⸗Verwaltung mit 1,519,721 Thlr. Die Nachfrage nach vom 1. Juli bis Ende Oktober 1871 nicht weniger als 4,867n 8 Jr

Steinkohlen steigerte sich so außerordentlich, daß die Förderung Thaler zum Umtausch In demsell 8 h. emselbe 3 ür auf den Gruben des Staates erhebli ausgedehnt werden konnte Inhaber älterer Aazehesheneehg. d* haichen S