Bei age “ n Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preu
8 Montag, den 5. Januar
“ ö“ “ worden, so unter anderen die Abschaffung der Fesseln, mit welchen politische Verbrecher geknebelt zu werden pflegten. Die Ketten wurden den Gefangenen abgenommen, in Prozession unter Musikbegleitung durch die Stadt getragen und dann in die See geworfen. Preßfreiheit ist bewilligt worden, und ein englisches, sowie ein spanisches Wochenblatt werden demnächst in Puerta Plata erscheinen. Privatnachrichten zufolge, welche bis zum 2. Dezember reichen und aus sehr zuverlässigen Quellen stammen, sind die Rebellen unter General Almonte am 26. November von Puerta Plata nach Santiago auf⸗ gebrochen. Dieses nahmen sie nach nur schwachem Widerstande ein. Seitdem hat die Revolution bedeutende Fortschritte gemacht, und viele pochstehende Männer, wie der Vice⸗Präsident der Republik, General Caceros, haben dem General Gonzales, der das Haupt der Empörung ist, ihre Dienste angeboten. Oberst Baez, Sohn des verjagten Prä⸗ sidenten, ist auf die Halbinsel geflohen und hat sich unter den Schutz der amerikanischen Flagge gestellt. Eine allgemeine Amnestie hat be⸗ reits stattgefunden.“ 1
— (A. A. C.) Die Differenz zwischen der peruanischen Regierung und dem Hause Dreyfus & Co., den finanziellen Agenten der Republik, ist in freundschaftlicher Weise beigelegt worden. Das Repräsentantenhaus hat es übernommen, den Amortisationsfonds sowie die im Januar fälligen Zinsen der peruanischen auswärtigen Schuld zu zahlen. — Der Präsident hat ein Dekret erlassen, das die Gewährung von Erlaubniß⸗ scheinen an Schiffe, die Guano verladen, gestattet. — Der Finanz⸗Minister hat einen Vorschlag der Londoner Telegraph Maintenance Company, ein Kabel von Payta nach Panama binnen 18 Monaten, vom Tage der Unterzeichnung des Kontraktes an, legen zu wollen genehmigt. Eine andere Telegraphen⸗Gesellschaft hat bei der Regierung eine Kon⸗ zession zur Legung eines Kabels zwischen Pisco und Cobija in Bolivia nachgesucht. — Der Senat der Universität von Val⸗ paraiso hat beschlossen, Frauen zu den Universitätsprüfungen zuzulassen. Kan erwartet, die Regierung werde diesem Be⸗ schlusse ihre Zustimmung geben. — Panama erholt sich langsam von einem jüngsten Rebellionsausbruche. — Der Präsident von Guatemala hat ein Dekret erlassen, welches zur Votirung verschiedener Summen zur Förderung des öffentlichen Unterrichts ermächtigt. — In Uebereinstimmung mit dem Schutz⸗ und Trutzbündniß zwischen Salvador und Nicaragua hat Salvador Truppen abgesandt, um Nicaragua gegen die
8. 8 1 “ E“ . 8 111“ Statistische Nachrichten. München, 3. Januar. Die Gesammtzahl der Erkrankungen an der Cholera seit dem Beginne der Epidemie im Sommer 1873 bis zum 30. Dezember betrug 2007, die der Gestorbenen 928 Per⸗ sonen. Vom 1. bis 2. Abends sind 17 Erkrankungen und 5 Todes⸗ fälle, vom 2. bis 3. Abends 23 Erkrankungen und 5 Todesfälle vor⸗ gekommen. London, 2. Januar. Während des abgelaufenen Jahres wur⸗ den, dem „Publishers Circular“ zufolge, in Großbritannien 4749 neue Bücher und neue Auflagen publizirt (exkl. bloßer Wiederabdrücke, billigerer Ausgaben und aus dem Auslande im⸗ portirter Bücher). Von dieser Zahl kommt beinahe ein Vier⸗ tel auf die beiden letzten Monate, nämlich 425 auf Novem⸗ ber und 601 auf Dezember. Außerdem wurden während des Jahres 242 Originalwerke aus Amerika importirt, macht also zusammen 4991 neue Werke für den englischen Buchhandel. Von dieser Summe kamen 770 auf theologische Werke, 413 auf phi⸗ lologische und pädagogische, 257 auf Jugendschriften, 831 auf Ro⸗ mane, 142 auf juristische Werke, 588 auf Kunst und deren Geschichte, 159 auf Handel und Staats⸗Oekonomie, 283 auf Reisebeschreibungen und geographische Forschungen, 428 auf Geschichte und Biographie, 329 auf Poesie und Drama, 243 auf Jahrbücher und jährlich er⸗ scheinende Zeitschriften, 179 auf Medizin und Chirurgie, 199 auf schön wissenschaftliche Werke und Abhandlungen, und 170 sind Werke ver⸗ L kürzlich! 1 .— Nach dem kürzlich herausgegebenen Buche von Friedrich Matthäi „die Industrie Rußlands in ihrer bisherigen “ Sn gegenwärtigen Zuftande (Leipzig, Verlag von Herm. Fries)“ umfaßte die gewerk⸗ und fabrikmäßig betriebene Industrie Ruß⸗ lands im Jahre 1870 26,643 verschiedene Etablissements, welche zu⸗ sammen etwas über 500,000 Arbeiter beschäftigten. Die industrielle Gesammtproduktion aller Anstalten mit Einschluß des Werthes der Rohstoffe wird auf 722,845,000 Rubel geschätzt, dabei aber bemerkt, daß diese Zahl den gegenwärtigen Verhältnissen nicht mehr entsprechen und zu niedrig gegriffen sein dürfte. Unier den wichtigeren Industrie⸗
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stellung zum Vortheil der hiesigen Armen, 1 Vorstellung für die Lokalkasse der dentschen Bühnen⸗Genossenschaft. Ferner fanden statt: 1 Konzert für den Orchester⸗Unterstützungsfonds, 2 Konzerte für den Bayreuther Wagner⸗Verein. — In Baden wurden 51 Vorstellungen, 84
5 21 Opern⸗ und 30 Schau⸗ und Lustspiel⸗Vorstellungen ge⸗ 6 8 1—
27 * 82
Neapel, 3. Januar. (W. T. B.) Aus dem Innern des Besuv läßt sich ein dumpfes Grollen vernehmen und Professor Palmieri meldet aus seinem dortigen Observatorium, daß er einen heftigen Ausbruch als nahe bevorstehend betrachte. 8 u1“ 8 8
München, 3. Januar. Das Staats⸗Ministerium des Innern bringt zur öffentlichen Kenntniß, daß die Rinderpest in sämmt⸗ lichen von ihr ergriffenen Orten Niederbayerns amtlich als er⸗ loschen erklärt und sonach Niederbayern wieder vollständig seuchen⸗
frei ist.
Berlin, 5. Januar. Auf der Indo⸗Europäischen Tele⸗ graphenlinie wurden im Monat Dezember 1873 an gebühren⸗ pflichtigen Depeschen befördert: a. aus London, dem übrigen Eng⸗ land und Amerika nach Persien und Indien 1311 Stück, b. aus Per⸗ sien und Indien nach London, dem übrigen England und Amerika
7
Königreich reußen.
Instruktion über die Erhebung der durch die Gesetze
vom 1. Mai 1851 und vom 25. Mai 1873 angeordneten
Klassensteuer, sowie über die Behandlung der diese
Steuer betreffenden Ab⸗ und Zugänge, Reklama⸗ 8 tionen und Rekurse. Vom 12. Dezember 1873.
K. 1. (I. Erhebung der Klassensteuer.) In Betreff der örtlichen Erhebung und der exekutivischen Beitreibung der auf den Gesetzen vom 1. Mai 1851 (Ges. Samml. S. 193) und vom 25. Mai 1873 (Ges. Samml. S. 213] beruhenden Klassensteuer bleibt bis auf weitere An⸗ ordnung das bestehende Verfahren im Allgemeiner maßgebend. Bei demselben sind insbesondere folgende Bestimmungen zu beachten:
1) Die Steuerpflichtigen, welche es unterlassen, in den ersten acht E e ü⸗ Tagen jedes Monats oder bei zwei⸗ oder dreimonatlichen 1111 Stück, c. vom europäischen Kontinent — exklusive Rußland — Hebungen in den ersten acht Tagen des Hebemonats oder nach Persien und Indien 137 Stück, d. aus Persien und Indien nach bei feststehenden Hebeterminen in diesen Terminen, insofern dieselben dem europäischen Kontinent — exklusive Rußland — 113 Stück. später als in den ersten acht Tagen des Hebemonats anstehen, ihren Summa 2⁰72² Stüad.. 116 Beikrag zu entrichten, werden von dem Steuerempfänger aufgefordert, (Nat. Z). Vor 25 Jahren wurde am 29. Dezember die erste die Zahlung binnen drei Tagen zu leisten. Nach fruchtlosem Ablauf Bahnstrecke des Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Unter⸗ dieser Frist wird mit der exekutivischen Beitreibung verfahren (§. 13 b. nehmens von Elberfeld nach Dortmund dem Güterverkehr eröffnet, und c. des Gesetzes). §. 4. nachdem vorher schon — seit dem 9. Oktober 1847 — die Strecke 2) Spätestens fünf Tage vor dem Ablauf jedes Monats muß zugänge von Elberfeld bis Schwelm für den Personenverkehr in Betrieb gesetzt die eingehobene Steuer nebst der Nachweisung der etwa unvermeid⸗ steuer (§. 12 des Gesetzes), sowie von Uebergehung einzelner war. Die Entwickelung des Unternehmens während der ersten 25 lichen Ausfälle und der Reste an die zum weiteren Empfange be⸗ Steuerpflichtigen bei der Veranlagung (§. 14e. des Gesetzes 5 Jahre seines Bestehens ergiebt sich aus folgenden Zahlen: Im ersten stimmte Kasse abgeliefert sein. Die Feststellung bestimmter Zahlungs⸗ und §§. 5 und 6 des Gesetzes wegen der Verjährungsfristen bei öffent⸗ zweigen sind namentlich hervorzuheben: Branntweinbrennereien (4992), Betriebsjahre — 1849 — betrug die Länge der eingeleisig ausgebauten tage für die verschiedenen Steuerempfänger innerhalb dieser Frist ist lichen Abgaben vom 18. Juni 1840 Ges.⸗Samml. S. 140); auch in Prod.⸗Werth 300,000,000 R., Baumwollenspinnereien (67 mit 43,778 Bahn 733 Meilen, während sich jetzt im vollen Betriebe befinden hierdurch nicht ausgeschlossen (§. 13 d. des Gesetzes). Folge Verweisung solcher Personen, welche früher als einkommensteuer⸗ Arb.), Prod.⸗Werth 53,322,170 R., Tuchfabriken (699 mit 77,548 Arb.) 143,5s Meilen, wovon 64,2 Meilen zweigeleisig sind; 14 Stationen 3) Der Steuerempfänger ist für diejenigen Steuern selbst verant⸗ pflichtig behandelt worden sind, zur ccseastaer Dergleichen Zu⸗ Prod.⸗Werth 35,945,477 R., Mahlmühlen (2176 mit 7707 Arb.)’ waren damals vorhanden, jetzt 176; die Zahl der Lokomotiven betrug wortlich, bei denen er den wirklichen Ausfall oder die fruchtlos ver⸗ gänge sind unter Anschluß der darüber sprechenden Verfügungen oder Prod.⸗Werth 35,755,347 R., Baumwollwebereien (1660 mit 65,558 16 gegen 544, der Personenwagen 24 gegen 487, und der Gepäck⸗ und hängte Exekution nicht sofort nachweisen kann und muß solche vor⸗ Beweise und unter kurzer Angabe der Ursachen in die Listen des be⸗ auf einander folgen. W.“ “ 1 Arb.), Prod⸗Werth 34,892,106 R., Zitzfabriken (152 mit 23,018 Arb.), Süterwagen 308 g (gen 15,499 Ende des Jahres 1872. Das Anlage⸗ schußweise zur Kasse entrichten (§. 13e. des Gesetzes). treffenden Orts zuerst einzutragen. „§. 10. Der Landrath (Kreishauptmann) prüft die Gemeinde⸗ Prod.⸗Werth 28,561,359 R, Rübenzuckerfabriken (365), Prod⸗Werth kapital, welches Ende 1848 mit 4,800,000 Thlr. konzessionirt war, is 4) Die monatlich erhobene Steuer wird auf den Grund eines §. 5. (2. Abgaͤnge.) Klassensteuer⸗Abgänge oder Verminderun⸗ listen über Zu⸗ und Abgänge sorgfältig in den einzelnen Positionen, 27,500,000 R., Zuckerraffinerien (48 mit 10,787 Arb.), Prod.⸗Werth gewachsen auf 192,593,500 Thlr., welche zur Zeit für die Ausführung von doppelten Lieferzettels, in welchem die Hebegebühren sogleich zu be⸗ gen veranlagter resp. berichtigter Steuersätze entstehen: stellt hierauf die Kreisnachweisung des Zu⸗ und Abganges für das do abg — 6 27,284,800 N., Gerbercien (2732 mit 13,994 Arbo.)) Prod.⸗Werth rot. 223 Meilen konzessionirt sind. Während im Jahre 1849553,027 Per⸗ rechnen sind, an die vorzesetzte Kasse abgeführt. Diese darf keine Zah⸗ 1) durch das Ableben eines Einzelnsteuernden oder des Vorstan⸗ erste Halbjahr nach dem Muster D., für das zweite Halbjahr nach angeblich drohenden feindlichen Absichten auf Seiten Costa Rica's 18,563,900 R., Maschinenfabriken (167 mit 19,209 Arb.) Prod⸗⸗ sonen und 2,023,728 Centner Güter befördert wurden, gelangten i lung ohne Lieferzettel annehmen. Einen quittirten Lieferzettel erhält des einer besteuerten Haushaltung; dem Muster E. auf und überreicht der Regierung (Finanz⸗Direktion) Schutz zu gewähren. Die Regierung von Salvador macht ener⸗ Werth 15,077,813 R., Tabaksfabriken (343), Prod.⸗Werth 13,173,000 Jahre 1872 zur Beförderung 12,428,910 Personen und 262,704,80. der Steuerempfänger zurück. Bei Abführung von Resten aus Vor⸗ 2) durch den Uebertritt einer besteuerten Person in einen bereits zwei Exemplare dieser Nachweisung mit den Speziallisten, der Ein⸗ gische Anstrengungen, um die finanzielle Frage des Landes zu R., Wollwebereien (686 mit 18,719 Arb.), Prod.⸗Werth 13 164,752 R Centner Güter, welche Transportmassen sich fuür das laufende Jah jahren wird ein besonderer Lieferzettel angefertigt. besteuerten Haushalt (§. 8a. und b. des Gesetzes); kommensnachweisung über die Zugänge und den Belägen am Schlusse regeln. — In Salvador ist Indigo bis auf 7 Realen ge⸗ Talgschmelzereien (797 mit 6992 Arb.), Prod⸗Werth 12,967,600 R. noch bedeutend erhöhen werden. 5) Am Schlusse eines jeden Halbjahres übersendet der Gemeinde⸗ 3) Verheirathung (§. 8b. des Gesetzes); des Monats Juni, beziehungsweise des Monats Dezember. 8
stiegen, und ein weiterer Aufschlag ist wahrscheinlich. — Der General Brauereien und Methfabriken (2112), Prod⸗Werth 9,000,000 R., Triest, 3. Januar. (W. T. B.) 2 Vorstand (in den am Schlusse des §. 11 bezeichneten Landestheilen 4) durch Umzug in einen mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Ort In den einen eigenen Kreis bildenden Städten hat der Bürger⸗ Nigra, Präsident des Staates Panama, hat sein Amt nieder⸗ Stearinfabriken (16 mit 2137 Arb.), Prod.⸗Werth 7,337,600 R. garia“ ist heute Nachmittag 3 ½ Uhr mit der ostindisch⸗chinesischen (§§. 2 und 11 des Gesetzes), was nur noch im Jahre 1874 vorkommen meister rücksichtlich der Zu⸗ und Abgänge die Obliegenheiten des f 5 2 „, Leinwandwebercien (94 mit 19,100 Arb.), Prod.⸗Werth 5,925,697 R. gelegt und sich am 27. November auf dem Dampfer „Valdivia“ WPapterfabrike 5 ½ 9537 9 7& Derth 5,920,8 ch Buenaventura eingeschifft 8 Papierfabriken (158 mit 9527 Arb.), Prod.⸗Werth 5,747,600 R., na⸗ u c geschifft. Talglichtziehereien (670 mit 2105 Arb.), Prod.⸗Werth 4,892,100 R.,
Asien. Penang, 31. Dezember. (W. T. B.) Das zur
Flachsspinnereien (14 mit 8601 Arb.), Prod.⸗Werth 4,817,700 R. ise 5 - Züchtigung des Radjah Pedir abgesandte niederländische Färbereien und Bleichereien (359 mit 5675 Arb.), Prod.Werih 1“ “ 1 1ö würde, genehmigt hat. Geschwader hat in dem Gebiete desselben Truppen gelandet, 4452,800 R., chemische und Farhewaaren⸗Fabriken (102 mit 2526 Arb.) New⸗York, 3. Januar. (W. T. B.) Der Dampfer „Cim⸗ welche die von dem Radjah angelegten Befestungen angegriffen
Prod.⸗Werth 4,178,000 R., Glas⸗ und Krystallfabriken (222 mit berian von der Hamburg⸗Amerikanischen Gesellschaft ist gestern und dieselben genommen, die Dörfer zerstört und viele Gefan⸗
ihres Wohnsitzes aus einem mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Ortr oder aus dem Auslande nach einem klassensteuerpflichtigen Orte ode aus einem anderen Grunde klassensteuerpflichtig werden, die Klassen⸗ steuer von dem nächsten auf den Eintritt der Klassensteuerpflichtigkeit folgenden Monat ab zu entrichten. Dagegen sind die wegen Ver⸗ legung ihres Wohnsitzes in eine mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtige Stadt oder in das Ausland oder aus einem anderen Grunde gesetzlich von der Klassensteuer zu befreienden Personen von demjenigen Monate ab von der Steuer frei zu lassen, welcher auf den Eintritt des die Steuer befreiung veranlassenden Grundes zunächst folgt. In den Fällen des 5 5 sub Nr. 6 und 7 beginnt die Steuerfreiheit aber schon mit dem Anfange des Monats, in welchem der Grund dazu eintritt. Bei Umzügen aus einem klafsensteuerpflichtigen Orte in einen an⸗ deren ist die Klassenstener für den Monat, in welchem der Umzug er⸗ folgt, noch an dem bisherigen Wohnorte des Verziehenden und für die Folgezeit am neuen Wohnorte zu entrichten, soweit nicht für diese (§. 13 b. des Gesetzes) eine Vorausbezahlung stattgefunden hat.
.9. (4. Zu⸗ und Abgangslisten.) Auf den Grund der über Zu⸗ und Abgänge zu führenden Notizen (§. 2 oben) fertigt der Ge⸗ meindevorstand unter Zuziehung des Erhebers im Anfange der Mo⸗ nate Juni und Dezember die Zu⸗ und Abgangslisten der Gemeinde nach dem beiliegenden Muster C. an, fügt eine unter Beachtung der Vorschriften im §. 6 der Instruktion vom 29. Mai cr. über die Ver⸗ anlagung der Klassensteuer zu führende Einkommensnachweisung über die in die Zugangsliste aufgenommenen Steuerpflichtigen bei, in deren erster Spalte die Nummer der Zugangsliste einzutragen ist, und über⸗ reicht die Listen sowohl wie die Einkommensnachweisung in einfacher Ausfertigung spätestens am 20. Tage der genannten Monate mit den erforderlichen Belägen dem Landrathe (Kreishauptmann). In die Ab⸗ gangsliste sind die Steuerpflichtigen in derselben Ordnung aufzuneh⸗ men, wie sie in der Klassensteuerrolle beziehungsweise Zugangsliste
Insbesondere ist anzugeben: B in den vorstehend zu 1 a. b. und c. bezeichneten Fällen der Tag, seit welchem die Veränderung stattgefunden hat, sowie die Nummer des besteuerten Haushalts, aus welchem der Neubesteuerte heraus⸗ getreten ist; in den Fällen zu 2 das Datum der Geburt und die Steuernummer, unter welcher die steuerpflichtig gewordene Persen in der Ver⸗ anlagungsrolle bereits verzeichnet ist; in den Fällen zu 3a. der Tag des Eintreffens am neuen Wohnorte, unter Beifügung des vorgeschriebenen Abzugsattestes und Angabe des früheren Wohnorts; in den Fällen zu 3 b. wird vorstehend mit gleichzeitiger Angabe des Monats, bis zu welchem l(einschließlich) und des monatlichen Be⸗ trages, mit welchem der Zugezogene nach Maßgabe des beizufügenden Abzugsattestes die Steuer an seinem früheren Wohnorte entrichtet hat. Dieser Steuerbetrag wird in dem neuen Wohnorte forterhoben; in den Fällen zu 4 und 5 der Tag des Ausscheidens aus dem Militär⸗ dienste, beziehungsweise des Aufhörens der Mobilmachung oder des Kriegszustandes; in den Fällen zu 6 der Tag der Ankunft im Inlande unter Angabe des letzten Aufenthaltsorts, in den betreffenden Fällen auch die Art des Erwerbes.
Außer in den im §. 3 bezeichneten Fällen können Steuer⸗ stattfinden in Folge von Hinterziehung der Klassen⸗
Der Lloyddampfer „Hun G der Steuerempfänger) dem Landrathe (Kreishauptmann) in doppelter Ausfertigung ein von den erforderlichen Unterlagen begleitetes, nach dem anliegenden Muster A. aufgestelltes Verzeichniß der ungeachtet der an⸗ gewendeten Zwangsmaßregeln rückständig gebliebenen Steuerbeträge. In die Ausfalllisten für das erste Semefter sind nur folche Beträge auf⸗ zunehmen, deren völlige Uneinziehbarkeit bereits mit Bestimmtheit fest⸗ gestellt ist, nicht aber solche, deren Einzahlung im zweiten Semester erwartet werden darf.
Die in die Ausfalllisten aufgenommenen Rückstände sind, wenn es sich um Personen handelt, welche zu einer höheren als der vierten
kann; Landraths wahrzunehmen. “ 8 5) durch Umzug in einen klassensteuerpflichtigen Ort; . 6. 1, Die Regierung (Finanz⸗Direktion) unterwirft die halb⸗ 6) durch Eintritt in den Militärdienst (§. 5c. und d. des jährigen Listen über die Ausfälle, Zu⸗ und Abgänge sofort nach ihrem Gesetzes); Eingange einer genauen Prüfung, stellt die Listen beziehungsweise 7) durch Mobilmachung oder Eintritt des Kriegszustandes (§. 5e. Kreisnachweisungen fest und sendet sie mit den Belägen dem Land⸗ des Gesetzes); 3 rathe (Kreishauptmann, Bürgermeister) zurück. Dieser fertigt die fest⸗ 8) durch Auswanderung und durch Verlegung des Wohnsitzes in gestellten beziehungsweise berichtigten Ausfall⸗ und Gemeinde⸗Zu⸗ und das Ausland; 11““ E und vbersenpet die 8. Her imli Ferzi e mene ent⸗ Regierung festgesetzten Kreisn der Ausfä Zu⸗ ““ Abgüͤnge nebst den Belägen der Kreiskasse, erledigt auch die Er⸗
Ueberlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen. Rom, 31. Dezember. Der Ingenieur Danise versffentlicht in
neapolitanischen Zeitungen, daß der Minister der öffentlichen Arbeiten
sein Eisenbahnprojekt Rom⸗Gaösta⸗Neapel, welches die
10,748 Arb.), Prod⸗Werth 3,798,100 R., Seidenwebereien (180 mit, Abend 8 Uhr hier eingetroffen. gene gemacht haben. Das Geschwader ist d. hierher zurück⸗
4967 Arb.), Prod.⸗Werth 3,728,100 R., Taufabriken und Seilereien gekehrt und wird morgen nach Atchin abgehen. Der Gesammt⸗ verlust der Niederländer beträgt 2 Todte und 9 Verwundete, darunter ein Offizier.
— Der persische Gesandte in Paris stellt, wie die dortigen Abendblätter vom 3. Januar mittheilen, die armenischen Blättern entnommene Nachricht in Abrede, daß Mirza Jussuf Khan vom Schah zum Tode verurtheilt worden sei.
Afrika. Die neueste Cappost bringt weitere Nachrichten über den in Natal ausgebrochenen Kaffernaufstand. Dar⸗ nach ist der Führer des Aufstandes, Ilaagalibalele, sammt seinen Zulus nach dem Drakersberg entwichen und eine aus Eingebore⸗ nen und Freiwilligen zusammengesetzte Expedition hat sich zu ihrer Verfolgung aufgemacht. Es haben mehrere Scharmützel mit den Rebellen stattgefunden, in welchen Letztere den Kürzeren zogen und empfindliche Verluste an Leuten und Vieh erlitten. Das Kriegsschiff „Rattlesnake“ war mit zwei Compagnien des 86. Regiments in Natal angekommen, um die Unterwerfung der rebellischen Zulus zu beschleunigen.
Nr. 1 des „Centralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), hat folgenden Inhalt: 1) Allgemeine Verwaltungs⸗ sachen: Verweisungen von Ausländern aus dem Reiicchs⸗ gebiete. 2) Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Steuers, sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats November 1873. — 3) Münzwesen: Uebersicht über die Aus⸗ prägung von Reichsmünzen. — 4) Zoll⸗ und Steuerwesen: Kompetenz des Hauptsteueramts Riesa; Verzeichniß der in Elsaß⸗Lothringen vor⸗ handenen. Aemter, welche zur Ausfertigung und Erledigung von Begleit⸗ scheinen über vereinsländisches Salz befugt sind; Uebersicht der in Elsaß⸗Lothringen zur Erhebung von Uebergangsabgaben, sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Zoll⸗ und Steuerstellen. — 5) Marine und Schiffahrt: Mittheilung, betr. Seeschiffer⸗Prüfung in Elsfleth. — 6) Postwesen: Bekannt⸗ machungen, betr.: Ermäßigung des luxemburgischen Gewichtsportos für Packetsendungen; Einrichtung einer Kaiserlichen Ober⸗Postdirektion in Bremen und anderweite Abgrenzung des Ober⸗Postdirektions⸗Bezirks Hannover; Abänderungen des Post⸗Reglements vom 30. November 1871. — 7) Konsulatwesen: Exequatur⸗Ertheilung. — 8) Personal⸗ Veränderungen zc.: Ernennung eines Vereins⸗Bevollmächtigten.
Beiträge.
und 8 Opern.
(142 mit 3219 Arb.
Berlin. Von der Reichsspiegel“,
und den „Hugenotten“ zu Tbeil; vi
gen über die Bühne die Hperi Htergagerhen, 8 Fiermal „Tell“, ferner von Benedix Golls „Vreneli“, H. Müllers „Adelaide“ loschen des Glücks.“ gegeben, “ “ ernste Gattung des Schauspiels, 41 auf die heitere, 41 auf die große Oper 37 auf die heitere musikalische Gen In den 18 Vurspicgroße Dher Abonnement sind begriffen:
Die Hauptfit 2 h , 00 R.
Die Hauptsitze der russischen Großindustrie sind die Gouverne⸗ ments St. Pekersburg und Moskau. J s e Gouverne vertreten: die Baumwollenindustrie, Tabaksfabrikation.
Im ersteren sind vorzugsweise
außerdem erfreuen sich
Seidenstoff⸗
bebexei, Zeugdruckerei und Färberei, sowie die Fabrikation von chemischen . w. Von den übrigen eziehung noch von einiger Be⸗
ferner Twer,
- 1 ist dieser Dieselbe enthält mehrere Auf⸗ kirchlichen und volkswirthschaft⸗
beie belletristische und literarische
Karlsruhe, 2. Januar. Die Uebersicht der im Großher⸗ sessice Hehlnche gihr zu 1“ 1 52 en im verflossenen Jahr gegebenen Vorstellungen läßt ersehen, daß das Theaterjahr 17 Novitäten gebracht hat, und zwar 5 auspiele 9 Lustspiele und Possen, 1 Dg 1 bwgr 8 echguspiele ments. Neu einstudirt wurden 3 Schauspiele, 3 Lustspiele und Possen nd Eine sechs⸗, bezw. fünfmalige Au höchsten Zahlen, die vorkamen, wurde nur P. und Magdalena“
sowie im Theater in Ba⸗
1 Oper (Dinorah) und 2 Ballet⸗Arrange⸗
führung, als die indau's „Maria heil; vp gin⸗ zaret „Waffenschmied“ und „Ein Lustspiel“ und „Eigensinn“, H. und die Zauberposse „Ga⸗
— In Karlsruhe wurden 162 Vorstellungen
Es fallen davon 43 auf die
2 Vorstellunzen für den Pensionsfonds, 1 Vor⸗
wollen die Eiseninduftrie, Zuckerraffinerie, n. Für den Export arbeiten hier hauptsächlich die Leder⸗, Seifen⸗, Tau⸗ und Segeltuchfabriken; eines ziemlich regen Betriebes die Liqueurfabrikation, die Bierbrauerei, Färberei und Bleicherei, Wachstuch⸗ und Zitzfabrikation, weberei, Bronzefabrikation, Wagenbauerei, Pianofortefabrikation. Die Hauptzweige der im Gouvernement Moskau vorzugsweise vertretenen Industrie sind: Baumwollenspinnerei, We berei und Zitzfabrikation Tuch⸗ und Wollenweberei, Seidenwebexei, — Leder⸗ und Seifenfabrikation, Produkten, von Gold⸗ und Silberwaaren u. s. Gouvernements sind in industrieller 2 deutung: Wladimir (Baumwollenindustrie, Lederfabrikation, Druckerei, Färberei, Leineweberei, Glas⸗ und Krystallfabrikation), Perm, Kostroma, Livland und Jaroslaw. . Kunst, Wissenschaft und Literatur politisch⸗literarischen Wochenschrift, Deutscher herausgegeben von dem Pseudonym Gregeor Samarow (Verlag von Otto Janke hierselbst), auf deren Er⸗ scheinen in letzter Zeit mehrfach aufmerksam gemacht worden, Tage die erste Nummer erschienen. sätze zur Charakteristik der politischen, lichen Lage der Gegenwart,
Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau.
London, 5. Januar, Mittags. Zu dem protestanti Meeting, welches am 27. d. M. in St. James Hal faisischen soll, um den englischen Sympathien für Deutschland in seinem Kampfe gegen die Ultramontanen Ausdruck zu geben, sind so zahlreiche Gesuche um Einlaßkarten zugegangen, daß das Komite beschlossen hat, am Abend desselben Tages ein zweites Meeting
ahssech dessen Vorsitz einem konservativen Staatsmanne an⸗ geboten werden soll.
Königliche Schauspiele.
1 Opernhaus. (5. Vorstellung) Di weiße Dame. Oper in 3 Abtheilungen, nach dem Franggfisade des Scribe. Musik von Boieldieu. Anna: Frl. Lehmann. Jenny: Frl. Haupt. Gaweston: Hr. Fricke. Brown: Hr. Schott Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. 8
Schauspielhaus. (5. Vorstellung.) Torquato Tasso. Schau⸗ spiel in 5 Aufzügen von Wolfgang von Goethe. Anfang halb
7 Uhr. 1“““
Dienstag, 6. Januar. Im Saal⸗Theater des Königliche Schauspielhauses. Vierte Vorstellung 88 französischen Cthhen spieler⸗Gesellschaft. Deuxième représentation de: Lady Tartuffe. Comédie en 5 actes, en prose, par Mme. Emile de Girardin.
Mittwoch. 7. Januar. Opernhaus. (6. Vorstellung.) Der Freischütz. Oper in 3 Abtheilungen von Kind. Musik von C. M. von Weber. Agathe: Fr. Mallinger. Aennchen: Frl. Haupt. Reagr Hr. Diener. Caspar: Hr. Fricke. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗
reise.
Schauspielhaus. (6. Vorstellung.) Die Neujahrsnacht Schauspiel in 1 Akt von Benedix. Hierauf: Ein Erasabasnacht Plauderei in 1 Akt von Emile Najac, deutsch von A. Winter. Zum Schluß: Die Hochzeitsreise. Lustspiel in 2 Akten von R. Benedix. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Donnerstag, 8. Januar. Im Saal⸗Theater des König⸗ lichen Schauspielhauses. Fünfte Vorstellung der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft. Triosième représentation de: Les vieux Gargons. Comédie en cinq actes, en prosé, par Mr. Vie- torien Sardou.
Dienstag, 6. Januar.
Französisches Theater im Saale des Königlichen Schauspielhauses.
Die zweite Vorstellung der französischen Schauspielergesell⸗ schaft des Mr. Luguet brachte am Sonnabend das fünfaktige Lustspiel der Mme. Emile de Girardin: „Lady Tartufe“ mit dem Debut der première des höheren weiblichen Rollenfachs, Mme. de Sévery. Die Künstlerin führte sich durch Erscheinung und Spiel in der Rolle der Lady sehr vortheilhaft ein und erfüllte die in Folge der vorherigen Ankündigung ihres Auftretens höher gespannten Erwartungen durchaus. Der Charakter der Virginie de Blossac ist von der geistvollen Verfasserin mit so zarter Sorgfalt und so genauer Kenntniß des weiblichen Charakters in den einzelnen Zügen ausge⸗ arbeitet, wie es eben nur eine weibliche Hand vermochte; um so schwieriger, aber auch dankbarer gestaltete sich dieselbe gegen⸗ über fast allen übrigen, besonders den männlichen Rollen. Mme. de Severy hatte zuerst mit einiger Befangenheit zu kämpfen, wie denn auch die Heuchelei durch die Künstlerin nicht ganz so zum Ausdruck kam, um die Täuschung ihrer Umgebung wahrscheinlich
eine Rechtferti der Marschall
machen
als Jeanne stellung, wo
zu machen; indessen steigerte sich die Bedeutung ihrer Leistung gegen das Ende und gipfelte in den Scenen des letzten Akts,
welchem die Abenteurerin in ihr entlarvt wird. Unterstützt wird Mme. de Sévery auch durch ein wohlklingendes Organ, das sie im dramatischem Ausdruck angemessen zu schattiren weiß. — Die männlichen Charaktere des Stücks treten, wie schon bemerkt, der Lady gegenüber, für die sogar in nicht zu ent⸗
— 8 1u““ 88 8 v“
schuldigender, wenn auch
ungemein geschickter Weise am Schlusse
gung versucht wird, verhältnißmäßig sehr zurück:
noch bedeutender, ihr Spiel durch Schüchternheit namentlich in
d'Estigny, aus dem Mr. .
tigt worden war, und der Gräfin im 4.
Lacombe konnte, a Der Rolle des Hektor de Renneville war indessen lairet keineswegs gewachsen, 3. Akts und in der entscheidenden der ganzen comédie, der 6. des letzten Akts hervortrat, wo er der Lady, die ihn liebt und in ihrer Leiden⸗ schaft zur Märtyrin wird, nicht bedeutend genug gegenüber stand. Die dritte Gestalt ist endlich der Baron des Tourbiéres, ein „vaurien“, wie er sich selbst nennt, der durch die Bezahlung seiner Spiel⸗ schulden der Lady verpflichtet wurde und sie schließlich verräth, nachdem er durch Rückerstattung derselben sich losgekauft. Gauthier, der in Sardou's „vieux gargons“ tirt hatte, schuf daraus einen vortrefflichen vielen Beifalls erfreute.
ls
ein alter Diplomat, wird zum Tropf, kaum eine imponirendere Figur er körperlich darzustellen vermochte. Mr. Hil⸗ was besonders in seiner Scene des
Mr. mehr nur repräsen⸗ Bonvivant, der sich Von den ⸗Damen war Mlle. Dany als in der ersten Vor⸗ beeinträch⸗ Hektor
war
Scene mit Parthie
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Akt. Die letztere
Mme. Demarquis nach Kräften bemüht würdig auszufüllen,
Das auch am zweiten Abend recht zahlr Darsteller wiederholt durch Beifall.
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che Pu likum ehrte die
yHG„ijstorische Gesellschaft.
Die Föstoriöch Gesellschaft hielt ihre letzte Jahressitzung am 1. Dezember v. J. Herr Merkel sprach über eine neue Publikation welche weniger nach ihrem inneren Werthe interessant ist, als wegen ihres Ursprunges. Croatische Gelehrten veröffentlichen, in dem Be⸗ streben, die Vergangenheit ihrer „Nation“ in das rechte Licht zu setzen in einem stattlichen Bande (gedruckt zu Zagreb, d. i. Agram) die Aktenstücke der ungarisch⸗croatischen Verschwörung vom Jahre 1664. Das Unternehmen der Verschwörer bezweckte bekanntlich, durch An⸗ lehnung an die Pforte die Selbständigkeit der ungarischen Verfassung oder eigentlich der ungarischen Magnaten zu erhalten. Außer dem Ungarn Nadasdy und dem steirischen Grafen Tattenbach betheiligten sich namentlich Peter Zriny, Ban von Croatien, und der dort reich begüterte Marquis Frangipani. Der Plan wurde verrathen, die Rädelsführer hingeri htet, ihre Güter eingezogen; das Land Ungarn hatte dann für den Verrath der Magnaten zu büßen. Alle diese Vor⸗ gänge sind genügend bekannt, neuerdings recht lichtvoll dargestellt in Adam Wolfs „Fürst Lobkowitz“; eine Bereicherung der Wissenschaft würde die neue Publikation nur sein, wenn sie vollständig wäre; sie “ “ welche sich auf Zriny und 1 d 2 en, ür iese si b ie 2 in 9
Sen Päarzo gerc sind sogar die Berichte im Archive von Die nächste Sitzung findet den 12. Januar statt.
Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner
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Zwei Beilagen 12 Börsen⸗Beilage.
Stufe eingeschätzt sind, in der Bemerkungs palte kurz zu erläutern.
Die Aufführung der Restanten in den Restverzeichnissen geschieht in derselben Ordnung, wie selbige in der Klassensteuerrolle und der Zugangsliste, beziehungsweise im Kontobuche auf einander folgen.
6) Der Landrath (Kreishauptmann) hat die ordnungsmäßige Er⸗ hebung der Klassensteuer und die Geschäftsführung der Steuerempfän⸗ ger und Gemeindevorstände sorgfältig zu überwachen, insbesondere in aller Weise dahin zu wirken, daß die Steuerpflichtigen an pünktliche Entrichtung der Steuer in den Zahlungsterminen gewöhnt und dadurch Zwangsmaßregeln vermieden werden. Denjenigen Gemeinden, in welchen ohne Zwangsmaßregeln die Steuer nicht einzuziehen ist, welche in⸗ dessen zur erfolgreichen Durchführnng dieser Maßregeln nicht die Mittel besitzen, ist die erforderliche Hülfe zu gewähren und das Ver⸗ fahren der Exekutoren alsdann strenge zu kontroliren.
7) Gegen Steuerempfänger, welche den Vorschriften zu 2, 3 und 4 (§. 13 d. und e. des Gesetzes) nicht nachkommen, ist ohne Verzug einzuschreiten.
8) Die halbjährlichen Ausfalllisten sind Seitens des Landraths (Kreishauptmanns) einer sorgfältigen Prüfung, besonders dahin zu unterwerfen: 1““
ob die rückständigen Steuerbeträge jederzeit in den Zahlungsterminen eingefordert, die Zwangsmaßregeln gehörig durchgeführt, sonstige Mittel, die Steuer beizutreiben (Beschlagnahme von Arbeits⸗ und Gesindelohn und dergl.), erfolglos angewendet und ob etwa Steuer⸗ beträge doppelt als Ausfälle liquidirt sind. Daß diese Prüfung erfolgt ist, hat der Landrath (Kreishauptmann) unter der Haupt⸗ nachweisung zu bescheinigen.
Gewährt diese Prüfung nicht die Ueberzeugung von einem überall vorschriftsmäßigen Verfahren, so ist dieserhalb unter Ab⸗ setzung der Posten, gegen welche sich etwas zu erinnern findet, der Ausweis des Gemeindevorstandes und Steuerempfängers zu er⸗ fordern, nach Umständen eine örtliche Untersuchung zu veranlassen.
Die revidirten Ausfalllisten hat der Landrath (Kreishauptmann) in einem Exemplare mit den Belägen und einer Hauptnachweisung derselben für den ganzen Kreis der Regierung (in der Provinz Han⸗ nover der Finanz⸗Direktion) unfehlbar im Anfange des Monats August des laufenden, beziehungsweise im Anfange des Monats Januar des folgenden Jahres zu überreichen.
§. 2. (II. Behandlung der Zu⸗ und Abgänge.) Der Gemeinde⸗ vorstand führt eine genaue Kontrole der im Laufe des Jahres zu⸗ und abgehenden klassensteuerpflichtigen Personen und setzt den Steuerempfän⸗ ger von jedem Zu⸗ und Abgange sogleich in Kenntniß. Der Steuer⸗ empfänger hat danach in seiner Hebeliste vorläufig das Erforderliche zu bemerken. Von den ihm eher bekannt werdenden Zu⸗ und Ab⸗ gängen klassensteuerpflichtiger Personen muß er unverweilt dem Ge⸗ meindevorstande Nachricht geben. Für Ausfälle, welche dadurch ent⸗ stehen, daß dem Steuerempfänger die Zugänge überhaupt nicht oder nicht “ mitgetheilt werden, ist der Gemeindevorstand verant⸗ wortlich. SK. 3. (1. Zugänge.) Zugänge im Laufe des Jahres entstehen:
1) durch Austreten einzelner dadurch steuerpflichtig wer⸗ dender Mitglieder aus besteuerten Haushaltungen, und zwar: a. in Folge der Auflösung einer Haushaltung; b. durch Bildung eines eigenen Hausstandes oder Erwerbes (§. 8b. des Gesetzes); c. durch Uebernahme eines Dienstes u. s. w. (§. 8c. des Gesetzes;
2) durch Vollendung des 16. Jahres von Personen, welche zur
ersten Stufe gehören (§. 5 b. des Gesetzes); 3) durch Anzug aus anderen Gemeinden, und zwar: a. aus einem mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Orte (§. 2 a. §. 11 des Ge⸗ setzes), was nur noch im Jahre 1874 vorkommen kann; b. aus einem klassensteuerpflichtigen Orte (§. 11 des Gesetzes); Ge⸗ 4) 1” Ausscheiden aus dem Militärdienste (§. 5 c. und d. des esetzes); 5) durch Aufhören der Mobilmachung oder des Kriegszustandes
(§. 5 e. des Gesetzes); 4 6) durch Einwandern beziehungsweise Anzug aus dem Auslande, sowie durch längeren als einjährigen Aufenthalt von Ausländern im Inlande und durch deren Ausenthalt des Erwerbes wegen im Inlande (§. 5 f. des Gesetzes). Die Verhältnisse der nach Vorstehendem in Zugang kommenden Personen sind zur Rechtfertigung der Zugangsstellung in der §. 9 un⸗
halt später ermittelt wird; w 10) durch Ermäßigung der Steuer oder völlige Befreiung im vorgeschriebenen Reklamations⸗ oder Rekursverfahren. Zur Begründung der Abgangsstellung sind in der §. 9 unten vor⸗ geschriebenen Abgangsliste (Beilage C.) und zwar in der Spalte: „Ürfachen des Abgangs“ diese Ursachen anzuführen. Insbesondere ist anzugeben: in dem vorstehend zu 1 bezeichneten Falle der Tag des erfolgten Ab⸗ lebens und die Nummer der Liste, unter welcher etwa der an die Stelle tretende Haushaltungsvorstand oder die einzelnen Personen der früheren Hauhaltung neu verankagt sind; b
in dem Falle zu 2 der Tag des Uebertritts und dessen Ursache, ferner die Nummer der Relle oder Zugangsliste und der monatliche Steuer⸗ betrag desjenigen Haushalts, sowie das Verhältniß zu demjenigen Haushalte, in welchen der Uebertritt stattgefunden hat, unter Bei⸗ fügung der pflichtmäßigen Versicherung, daß die betreffende Person wirklich keinen besonderen Erwerb oder kein besonderes Einkommen habe, vielmehr lediglich von dem Familienhaupte Wohnung und Unterhalt empfange; G 1 6 .
in dem Falle zu 3 der Tag der Verheirathung, die Person, mit wel⸗ cher die Verheirathung stattgefunden hat, so wie die Steuernummer und die Höhe des monatlichen Steuerbetrages dieser Person;
in dem Falle zu 4 der Tag des Umzuges und der Ort, wohin solcher hat, mit Beifügung eines Attestes des Gemeindevor⸗ standes dieses Orts darüber, daß der Anzug erfolgt ist;
in dem Falle zu 5 wie vorstehend, mit Bezeichnung der Nummer, unter welcher der Verzogene am neuen Wohnorte in Zugang gestellt worden (vergl. außerdem §. 6 unten);
in dem Falle zu 6 die Zeit des Eintritts „in den Militärdienst und die Dauer desselben unter Beifügung eines Attestes der betreffenden Militärbehörde;
in dem Falle zu 7 die Zeit des Beginnes und die Dauer der Mobil⸗ machung oder des Kriegszustandes unter Beifügung eines Attestes der betreffenden Militärbehörde;
in dem Falle zu 8. der Tag, an welchem und der Ort, nach welchem das Auswandern, beziehungsweise das Verziehen stattgefunden hat;
in dem Falle zu 9., ob und in welcher Weise die bestehenden Vor⸗ schriften über An⸗ und Abmeldung gehörig wahrgenommen sind;
in dem Falle zu 10. die in der Ausfertigung beizufügende Entscheidung wegen Steuerermäßigung oder Befreiung (§. 12 unten). 3
§. 6. In Ansehung der oben im §. 3 zu 3 und im §. 5 zu 5 bezeichneten Fälle des Umzugs sind die Gemeindevorstände verpflichtet, sc durch gegenseitige Mittheilung von dem geschehenen Anzuge und
er Besteuerung Gewißheit zu verschaffen. Zur Erleichterung dieser Mittheilung hat die Behörde, bei welcher der Abgang stattfindet, gleich nach erfolgtem Abgange, eine Benachrichtigung, wie sie auf der linken Seite des anliegenden Musters B. angegeben ist, auszufüllen und der Behörde des Orts, wohin der Umzug geschehen, zu übersenden. Letz⸗ tere ist gehalten, die auf der rechten Seite des Musters aufgestellte Bescheinigung auszufertigen und solche an die erstgenannte Behörde ungesäumt zurückzusenden. 8
Das Muster B. kann auch bei Umzügen, welche ohne Ertheilung eines Abzugs⸗Attestes oder in eine mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtige Stadt stattfinden, mit den darnach sich ergebenden Abänderungen be⸗ nutzt werden. 8 .
§. 7. Außer in den im §. 5 bezeichneten Fällen können Klassen⸗ steuerabgänge eintreten: “
1) wegen doppelter Besteuerung; 88 2) wegen irriger Besteuerung unter 16jährigen Personen, welche zur ersten Stufe veranlagt sind (§. 5b. des Gesetzes);
3) wegen irriger Besteuerung solcher Personen, welche zu einem bestenerten Haushalte gehören, 1
In den Fällen zu 1 ist in der Abgangsliste (Beilage C.) der Name der Orischaft und die laufende Nummer der Steuerrolle an⸗ zugeben, in welcher der Steuerpflichtige mit der zu entrichtenden Steuer angesetzt ist. In dem Füeh zu 2 ist der Angabe des Grun⸗ des des Abgangs ein amtlicher Belag beizufügen, in welchem der Tag und das Jahr der Geburt der irrig besteuerten Person bescheinigt wird. In dem Falle zu 3 sind die nämlichen Beläge beizubringen, welche im Falle des §. 5 zu 2 erforderlich sind. “
§. 8. (3. Zeitpunkt für die Zu⸗ und Abgangsstellung.) Hinsichtlich des Zeitpunktes für die Zu⸗ und Abgangsstellung wird auf den §. 11 des Gesetzes verwiesen.
ten vorgeschriebenen Zugangsliste (Beilage C.) und zw der Spalte Ursachen „des Zugangs“ vollständig anzuführen. “
innerungen der Regierung.
In den Provinzen Schlerwig⸗Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen⸗Nassaun und der Rheinprovinz werden Auszüge aus den Kreis⸗ nachweisungen den Steuerkassen, die Nachweisungen selbst mit den Belägen der Kassen zugefertigt, welche die Rechnung über die direkten Steuern legen.
§. 12. (III. Behandlung der Klassensteuer⸗Reklamationen und Rekurse.) Die Klassensteuer⸗Reklamationen, welche bei dem Land⸗ rathe (Kreishauptmann, Bürgermeister) eingehen (§. 14 des Gesetzes), hat derfelbe in ein darüber zu führendes besonderes Register einzu⸗ tragen, welches nach Ablauf der dreimonatlichen Präklusivfrist ge⸗ schlossen wird. Demnächst übersendet der Landrath die Reklamationen dem Gemeindevorstande zur Herbeiführung der Begutachtung durch die Einschätzungskommission (§. 10 a. des Gesetzes), welche dieserhalb gleich nach dem Ablanfe der Präklusivfrist zu versammeln ist. Das Gut⸗ achten wird auf der Reklamation selbst oder einem Umschlage nieder⸗ geschrieben und die Reklamation ohne Verzug dem Landrathe (Kreis⸗ hauptmann, Bürgermeister) zurückgereicht. —
Der Landrath (Kreishauptmann, Bürgermeister) fertigt eine Nachweisung der Klassensteuer⸗Reklamationen nach dem anliegenden Muster F., sorgt dafür, daß von der Kreisvertretung (in den Stadt⸗ kreisen von der Gemeindevertretung) die Kommission zur Begutachtung der Reklamationen (§. 14 c. des Gesetzes), nachdem die Regierung (Finanz⸗Direktion) die Zahl der Mitglieder dieser bestimmt hat, gewählt wird und beruft dieselbe vor Ablauf des Monats April.
Bei der Bestimmung der Zahl der Mitglieder der Kommission hat die Regierung (Finanz⸗Direktion) hauptsächlich die Zahl der
lassensteuerpflichtigen jedes Kreises, sowie die größere oder geringere Gleichartigkeit in ihren Erwerb⸗ und Einkommensverhältnissen in Betracht zu ziehen; jedoch ist hierbei als Regel, von welcher nur mit Genehmigung des Finanz⸗Ministerii eine Ausnahme zulässig ist, festzuhalten, daß wenigstens drei und höchstens neun Mitglieder zu wählen sind. 88
Die Verhandlungen hat der Landrath (Kreishauptmann, Bürger⸗ meister) damit zu eröffnen, daß er von den Mitgliedern der Kom⸗ mission die Geheimhaltung der Vermögens⸗ und Einkommensverhält⸗ nißse welche bei dem Geschäfte zu ihrer Kenntniß gelangen, mittelst Handschlages an Eidesstatt geloben läßt.
Der Kommiffion bleibt — soweit sie die bereits vorgenommenen Ermittelungen noch nicht für ausreichend hält — überlassen, von den ihr im §. 14 c. des Gesetzes ertheilten Befugnissen zur genaueren Feststellung der Vermögens⸗ und Einkommensverhältnisse der Rekla⸗ manten Gebrauch zu machen. Sie faßt ihre Beschlüsse nach ein⸗ facher Stimmenmehrheit. Ior Gutachten über die einzelnen Rekla⸗ mationen wird in die Spalte 11 der Reklamationsnachweisung ein⸗ getragen und diese, nachdem der Landrath (Kreishauptmann, Bürger⸗ meister) sein Gutachten in Spalte 12 hinzugefügt hat, in doppelter Ausfertigung mit sämmtlichen Beschwerdeschriften der Regierung (Finanz⸗Direktion) bis zum 20. Mai eingereicht. 5
Die Regierung (Finanz⸗Direktion) trägt, wenn sie mit dem Gut⸗ achten der Reklamationskommission übereinstimmt, ihre Entscheidung in Spalte 13, wenn sie demselben nicht bpeitritt, ihr Gutachten in Spalte 14 der Reklamationsnachweisung ein. Die hiernach von der Regierung (Finanz⸗Direktion) nur begutachteten Reklamationen, über welche die Entscheidung gemäß §. 14 c. des Gesetzes durch die Bezirks⸗ kommission für die klassifizirte Einkommensteuer zu erfolgen hat, werden in einen besonderen Auszug aus der Reklamationsnachweisung übertragen, welchen die Regierung (Finanz⸗Direktion) vollzieht und nebst einer Ausfertigung der Reklamationsnachweisung und den bezüg⸗ lichen Anlagen an den Vorsitzenden der gedachten Bezirkskommission bis zum 10. Juni übersendet. 1
Gleichzeitig fertigt die Regierung (Finanz⸗Direktion) die voll⸗ zogene Duplikatnachweisung mit allen zu den von ihr entschiedenen Reklamationen gehörigen Anlagen dem Landrathe (Kreishauptmann, Bürgermeister) zurück. Im Falle der Steuer⸗Ermäßigung oder Be⸗ freiung werden besondere Ausfertigungen der dieselben bestimmenden Erlasse beigefügt und durch den Landrath (Kreishauptmann) dem Ge⸗ meindevorstande übersendet, um als Beläge zu den Abgangslisten zu dienen (oben §. 5 Nr. 10).
Errfolgt die gänzliche oder theilweise Zurückweisung der Beschwerde so werden die den Beschwerdeführern zu ertheilenden Bescheide dur den Landrath (Kreishauptmann, Bürgermeister) unverzüglich ausgefer⸗
In Folge desselben haben diejenigen, welche wegen Verlegung
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tigt und den Reklamanten insinuirt. In diesen Bescheiden sind die