“ CPitoyhnnimachauang 1G 8 In Gemäßheit des §. 8 des Gesetzes vom 23. Dezember 1867, betreffend die Abhuͤlfe des in den Regierungsbezirken Kö⸗ nigsberg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes (G. S. S. 1929) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von den im §. 1 dieses Gesetzes bezeichneten Darlehnskassen⸗ scheinen vom 31. Dezember v. J. ein Betrag von 1,296,861 Thlr. sich im Umlauf befunden hat.
Berlin, den 5. Januar 1874. Der Finanz⸗Minister. Im Auftrage: Meinecke.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulde
Bekanntmachung, 8
betreffend die 21. Verloosung von Prioritäts⸗Obligationen der Münster⸗Hammer Eisenbahn. Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Verloosung der für das Jahr 1874 zu tilgenden Prioritäts⸗Obligationen der Münster⸗Hammer Eisenbahn, sind die 25 Stück à 100 Thlr. Nr. 78. 161. 198. 322. 434. 734. 834. 964. 1046. 1145. 1146. 1162. 1198. 1247. 1412. 1486. 1494. 1513. 3 1559. 1619. 1625. 1641. 1789. 1881 und 1887 gezogen worden. Dieselben werden den Besitzern mit der Auf⸗ forderung gekündigt, den Kapitalbetrag vom 1. Juli d. J. ab ggegen Quittung und Rückgabe der Obligationen und der Zins⸗ coupons Ser. IV. Nr. 2 bis 8 nebst Talons, bei der Haupt⸗ kasse der Westfälischen Eisenbahn zu Münster in den gewöhnlichen Geschäftsstunden zu erheben. Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit ab⸗ zuliefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapital⸗ betrage zurückbehalten. Vom 1. Juli d. J. ab hört die Verzinsung dieser gekündigten Obligationen auf. Zugleich werden die in der 20. Verloosung am 4. Januar .J. gezogenen, aber bis jetzt noch nicht eingelösten Prioritäts⸗ Obligationen Nr. 953. 1068. 1841 und 1957 hierdurch wieder⸗ holt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung bereits mit dem 1. Juli v. J. aufgehört hat. 18 8
Berlin, den 3. Januar 1874. 1“ Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Hering. Rötger.
bgereist: Se. Durchlaucht der Kanzler des Deutschen Reichs und Königlich preußischer Minister⸗Präsident Fürst von Bismarck nach dem Lauenburgischen.
viges vormals Nassauisches Staatsanlehen von
8 fl. 7,200,000. — d. d. 30. September 1862. 1 Be der am 12. cr. stattgehabten siebenten Verloosung der Hartial aligationen des unter Vermittelung des Bankhauses der 1 Ss M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a./ M. negociir⸗ “ rmals Nefsan Staatsanlehens von fl. 7,200,000
8 . . S ep ter 2 8 9 . 99 io
Seagees She8. ptember sind nachverzeichnete Obligationen Zur Rückzahlung auf den 1. April 1874. fl. 100. Nr. 4571 1076. 1086. 1096. 13090 1399
1202: 2207. 4491. 4901. 291f. 5009. 5019 und 5127. 26 Stück
fl. 2600 = Thlr. 1485. 21 Sgr. 5 Pf.
Litt. O. à fl. 200. Nr. 512. 642. 789. 794. 1021. 1052. 1465 und 1514. 8 Stück über fl. 1600 = Thlr. 914. 8 Sgr. 7 Pf.
Litt. P. à fl 500. Nr. 691. 701. 1569. 1623. 1759. 1769.
1779. 2140. 2150. 2160. 2210. 2743. 3400. 3410. 3530. 3540. 3550. 3849. 3905. 4281. 4370. 4728. 5640. 5650. 6058. 6068. 6159. 6370. 6380. 6773. 6784. 7186. 7544 und 7554. 34 Stück über fl. 17,000 = Thlr. 9714. 8 Sgr. 7 Pf.
Litt. Q. à fl. 10., 0. Nr. 95. 105. 1307. 1367. 1936. 1966. 2071 und 2200. 8 Stück über fl. 8000 = Thlr. 4571. 12 Sgr. 10 Pf. Summa 76 Stück über fl. 29,200 oder Thlr. 16,685. 21 Sgr. 22
8 B. Zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1874. Litt. N. à fl. 100. Nr. 193. 203. 328. 338. 348. 1126. 1349. 2124. 2134. 2280. 2400. 2686. 2696. 3030. 3268. 3957. 3967. 3977. 3987. 3997. 4576. 5228. 5420 und 5678. 24 Stück über fl. 2400 itt. O. à fl. 8 r. 117. 470. 595. 675, 999. 1340 7 Stück über fl. Fhlr. 800. ün 1e0 itt. P. à fl. .. Nr. 855. 865. 1197. 1499. 1684. 2303. 2313. 2573. 2583. 2593. 2630. 3958. 3968. 3978. 4001. 4519. 4520. 4614. 4624. 5114. 5124. 5134. 6474. 6787. 7284. 7374. 7384. 7394. 7404. 7530. 7540 und 7560. 32 Stück über fl. 16,000 = Thlr. 9142. g. 188 8922 fl. 1000. N. itt. Q. à fl. 8 r. 445. 455. 616. 638. 648. 658. 772 960. 1182 und 1202. 10 Stück über fl. 10,000 = 2. — 8 Sgr. 7 Pf. fl Thlr. 5714. Summa 73 Stück über fl. 29,300 oder Thlr. 17,028. 17 Sgr.
s.
Die Inhaber dieser Partial⸗Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermine erfolgt, sowohl bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild u. Söhne in “ M,, als auch bei der Königlichen Regierungs⸗
auptkasse in Wiesbaden, sowie bei jeder Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse, bei der Königlichen Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse in Berlin, der Königlichen Kreis⸗ kasse in Frankfurt a. M. und den Königlichen Bezirks⸗ Hauptkasssen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück gegen Rückgabe din Deligationen mit den dazu gehörigen, nach dem 1. April 1874 fälligen inscoupons Serie I. Nr. 4—8 nebst Talon, resp. nach dem 1. Oktober 1874 fälligen Zinscoupons Serie I. Nr. 3 bis 8 nebst Talon erheben können.
Die Geldbeträge der etwa fehlenden, unentgeltlich mit abzulie⸗
haüdes Zinscoupons werden an dem zu zahlenden Kapitale zurückbe⸗
Verzeichniß der in früheren Verloosungen gezogenen veeseemoch nicht eingelösten S Rückzahlbar am 1. April 1871 Litt. N. 5399. 9 Rückzahlbar am 1. April 1872 Litt. P. 6103. “
KRückzahlbar am 1,. April 1873 Litt. N. 636. 656. 666. 864. 3296. 3938. 4237. 4247 und 4606, 0. 193. P. 1308. 2364. 2407 3261. 4383. 4548. 4558. 0Q. 693. 703 und 1821. “ Rückzahlbar am 1. Oktober 1873. Litt. N. 2. 71. 1929. 1958.
2008. 2018. 2038. 2258. 2594. 3509. 5136. 5380 und 5688. 0. 254
361. 1757. P. 680 1020. 1030. 1050. 1060. 1839. 2383. 2453 3733.
t 3884. 4212. 4232. 4242. 6118 ¹
Wiesbaden, den 13. Dezember 18753. Der Regierungs⸗Präsident. von Wurmb. 8
0. 1013. 1191 und
Versonal-Veränderungen in der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ac.
1) Im stehenden Heere. 8 vom Kais. Alex. Garde⸗Gren. Regt., zum 2. Garde⸗Ulanen⸗Regt. ver⸗ setzt. v. Lucadou, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 4, unter Belassung in seinem Kommdo. zur Dienstleist. als zweites Direktionsmitglied der Kriegs⸗Akademie, dem Regt. aggregirt. Ho⸗ mann I., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 20, Graewe, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 12, auf ein Jahr zur Dienstl. bei der Gewehr⸗ Fabrik resp. zu Spandau und Erfurt, v. Bodenhausen, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 93, auf ein Jahr zur Dienstl. bei der Gewehr⸗ Abnahme⸗Kommission zu Suhl, alle drei zum 1. Januar 1874, von Loefen II., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 71, v. Stosch, Sec. Lt. vom Inf Regt. Nr. 94, auf ein Jahr zur Dienstl. bei der Gewehr⸗ fabrik resp. zu Danzig und Erfurt, Wilßer, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 111, auf ein Jahr zur Dienstl. bei der Gewehr⸗Revisions⸗ Kommission in Sömmerda, alle drei zum 15. Januar 1874, Hecht, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 42, auf 1 Jahr zur Dienstl. bei der Gewehrfabrik zu Danzig zum 15. Februar 1874 kommandirt. 2) Im Sanitäts⸗Corps.
Den 31. Dezember 1873. Dr. Grimi, Gen. Stabsarzt der Armee -c., der Rang als Gen. Lt. verliehen.
B. Abschiedsbewilligungen ꝛc.
Den 30. Dezember 1873. von Quitzow, Maj. und Abth. Commdr. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 11, Corps⸗Art., mit Pension zur Disp. gestellt. Hiekmann, Hauptm. von der Inf. und Comp. Führer vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr 44, als Maf. mit der Land⸗ wehr⸗Armee⸗Uniform, der Abschied bewilligt. Kiesel, Hauptm. a. D., zuletzt bei der Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 50, die Erlaub⸗ niß zum Tragen der Unif. dieses Bats., anstatt der ihm bei seiner Verabschiedung bewilligten Landw. Armee⸗Unif. ertheilt.
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NAiichtamtliches. Deuntsches Reich.
Preußen. Berlin, 7. Januar. Kaiser und Kbönig empfingen gestern Vormittag den mit den Geschäften des Gouvernements von Berlin beauftragten General der Infanterie von Stülpnagel, Chef des Militär⸗ Kabinets, General⸗Major von Albedyll, schese den mit der Füh⸗ rung des 1. Hannoverschen Ulanen⸗Regiments Nr. 13 beauf⸗ tragten Oberst⸗Lieutenant Herzog Elimar von Oldenburg, Hoheit. er pieSr ne
Heute Vormittag hatte der Flügel⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Militär⸗Attaché in München, Major von Stülpnagel, die Ehre des Empfanges.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war gestern in dem Kaiserin⸗Augusta⸗Erziehungsstifte anwesend und wohnte Abends der ersten Abendandacht in der Gebet⸗Woche der evan⸗ gelischen Allianz bei.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing vorgestern Vormittag den Wirklichen Ge⸗ heimen Rath Grafen Keller. Nachmittags um 5 Uhr begab Höchstderselbe Sich zum Diner in das Kaiserliche Palais, nahm Abends 9 ½ Uhr den Thee bei Ihren Majestäten und geleitete um 10 Uhr Ihre Königlichen Hoheiten den Großherzog und die Großherzogis, von Baden zur Verabschiedung nach dem Potsdamer
Bahrhofe, 2 1. Gestert Beeugs um 10 Uhr fuhr Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit nach Potsdam, um der auf Schloß Sanssouci stattfindenden Regelung des Nachlasses weiland Ihrer Majestät der Königin Elisabeth anzuwohnen. Die Rückkehr nach Berlin erfolgte gegen 4 Uhr Nachmittags.
.. — Ihre Kaiserliche Hoheit die Prinzessin Wil⸗ helm von Baden trifft morgen früh 7 Uhr auf der Pots⸗ damer Bahn hier ein, steigt im Königlichen Schlosse ab und wird voraussichtlich am 9. d. Mts. Abends nach St. Peters⸗ burg weiter reisen.
—.—
— Des Kaisers und Königs Majestät haben dem
mit dem Sitze zu Berlin begründeten Verbande Deutscher Privat⸗Feuerversicherungs⸗Gesellschaften die Rechte einer juristischen Person zu verleihen geruht.
— Am Dienstag, 13. d. M., findet im Revier Königs⸗ Wusterhausen (Hammersches Wildgehege) eine Hofjagd statt. Se. Majestät der Kaiser und König werden Sich an der⸗ selben nicht betheiligen, sondern durch Se. Kaiserliche und Kö⸗ nigliche Hoheit den Kronprinzen vertreten lassen. Die Ab⸗ fahrt von Berlin erfolgt Morgens 9 Uhr mittelst Extragzug der Görlitzer Bahn, die Ankunft in Halbe um 10 Uhr. Von dort begiebt die Hohe Jagdgesellschaft sich zu Wagen nach dem Wildgehege, wo eine Suche mit der Meute auf Schwarzwild und Lappjagen auf Dammwild abgehalten werden. Die Rückkehr nach der Eisenbahnstation Halbe, wo das Diner auf dem Bahnhofe ein⸗ genommen wird, erfolgt um 3 ½ Uhr, die Abfahrt von dort um 4 Uhr 45 Minuten und die Ankunft auf dem Görlitzer Bahn⸗ hof hierselbst um 5 Uhr 45 Minuten Nachmittags.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Alfred von Großbritannien und Irland, Herzog von Edinburgh, Herzog zu Sachsen ꝛc., ist in der preußischen Armee als Oberst à la suite des Infanterie⸗Regiments Nr. 95 angestellt und zur Dienstleistung als Adjutant bei Höchstdemselben der Premier⸗ Lieutenant vom Infanterie⸗Regiment Nr. 95 Freiherr von der Trench gen. zu Königsegg kommandirt word
— Gestern fand die erste Plenar⸗Sitzung des Bundes⸗
raths unter Vorsitz des Staats⸗Ministers Delbrück statt. . Nach Erledigung einiger geschäftlichen Angelegenheiten
kamen zur Vorlage eine Mittheilung über die erfolgte Kündi⸗ gung des Handels⸗ ꝛc. Vertrages mit Uruguay und ein An⸗ trag, betreffend den Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbe⸗Ordnung. Ausschußberichte wurden erstattet über den Entwurf einer Strandungs⸗Ordnung und über die Erwerbung eines Grund⸗ stücks für das Konsulat in Amoy. Endlich wurden eine Eingabe, betreffend die Handhabung der Vorschriften über die Entwerthung der Wechselstempelmarken, sowie mehrere Eingaben, betreffend Abänderung der Gewerbe⸗ Ordnung, vorgelegt.
— Der Bundesrath 18 in seiner Sitzung vom 21. v. M. u. J. beschlossen, die obersten Landes⸗Finanzbehörden zu ermächtigen, in Fällen, in welchen überwiegende Gründe der Billigkeit für den Nachlaß einer nach dem Wortlaut des Brau⸗ steuergesetzes vom 31. Mai 1871 oder der bestehenden Branntweinsteuergesetze geschuldeten Abgabe sprechen, den Erlaß
A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Den 30. Dezember 1873. Graf Stourdza, Port. Fähnr.
Se. Majestät der
oder die Erstattung der Steuerbeiträge auf gemeinschaftliche Rechnung zu bewilligen.
— Das Staats⸗Ministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Nachdem die Ausführung der Kreisordnung vom 13. De⸗ zember v. J. in der Mehrzahl der Kreise bis zur Bildung der Amtsbezirke und der Ernennung der Amtsvorsteher gediehen ist, hat der Minister des Innern, wie bereits mitgetheilt, die Or⸗ ganisation der Amtsausschüsse veranlaßt.
Für die Bildung der Amtsausschüsse gelten nach §. 51 der Kreisordnung folgende Bestimmungen:
1) In den zusammengesetzten Amtsbezirken besteht der Amts⸗ ausschuß aus Vertretern sämmtlicher zum Amtsbezirke gehörigen Ge⸗ meinden und selbständigen Gutsbezirke. Die Vertretung der Ge⸗ meinden erfolgt zunächst durch den Gemeindevorsteher, sodann durch die Schöffen, und wenn auch deren Zahl nicht ausreicht, durch andere von der Gemeinde zu wählende Mittglieder. Die Zahl der von jeder Gemeinde zu entsendenden Vertreter sowie der jedem Gutsbezirke einzuräumenden Stimmen wird mit Rücksicht auf die Steuerleistungen und die Einwohnerzahl durch ein nach An⸗ hörung der Betheiligten auf den Vorschlag des Kreisausschusses von dem Kreistage zu erlassendes Statut geregelt. Jede Gemeinde und jeder Gutsbezirk ist wenigstens durch einen Abgeordneten zu vertreten.
2) In denjenigen Amtsbezirken, welche nur aus einer Gemeinde bestehen, nimmt die Gemeindeversammlung, beziehungsweise Gemeinde⸗ vertretung, die Geschäfte des Amtsausschusses wahr.
3) In denjenigen Amtsbezirken, welche nur aus einem Guts⸗ bezirke bestehen, fällt der Amtsausschuß weg.
Bei den hiernach für die zusammengesetzten Amtsbezirke zu erlassenden Statuten hält der Minister des Innern es vor Allem für nöthig, darauf zu achten, daß die einzelnen Amts⸗ ausschüsse nicht eine zu große Zahl von Mitgliedern erhalten, da den Amtsausschüssen die Wahrnehmung der ihnen obliegenden Geschäfte hierdurch wesentlich erschwert werden würde. Es wer⸗ den deshalb unerhebliche Unterschiede in der Steuerleistung und Einwohnerzahl der einzelnen Gemeinden und Gutsbezirke bei der Feststellung der Zahl der Vertreter beziehungsweise der Stimmen derselben außer Betracht bleiben dürfen.
Der nachfolgende, im Ministerium des Innern ausgearbeitete Statuten⸗Entwurf wird den Kreistagen bei Erlaß der Sta⸗ tuten zum Anhalte dienen. 8
Entwurf eines Statuts für die Bildung des Amtsausschusses des Amtsbezirks N. N.
wird nach Anhörung der Betheiligten auf den Vorschlag des Kreis⸗ ausschusses nachstehendes Statut erlassen: . 1. Der Amtsausschuß des Amtsbezirks N. N. besteht aus
1) dem Amtsvorsteher als Vorsitzenden, 2) 14*) Mitgliedern und zwar a. 4 Vertretern der Gemeinde A, b. je zwei Vertretern der Ge⸗ meinden B und C, c. je 1 Vertreter der Gemeinden D, E und F, G. 1 Vertreter des Gutsbezirks G, welcher 2 Stimmen führt, e. je 1 Vertreter der Gutsbezirke H und I, welcher eine Stimme führt.
§. 2. a. Die Vertretung der Gemeinde A. erfolgt durch den Gemeindevorsteher, die beiden Schöffen und ein stimmberechtigtes Ge⸗ meindemitglied, welches letztere von der Gemeindeversammlung (Ge⸗ meindevertretung) auf die Dauer von 3 (6) Jahren gewählt wird. Der Ausscheidende bleibt bis zum Eintritte des neu Gewählten in Thätigkeit. Der Auftrag erlischt, wenn die Bedingungen der Wähl⸗ barkeit nicht mehr vorhanden sind. b. Die Vertretung jeder der beiden Gemeinden B und C erfolgt durch den Gemeindevorsteher und den dem Dienstalter und bei gleichem Dienstalter dem Lebensalter nach ältesten Schöffen. c. Die Vertretung jeder der drei Gem inden D, E und F erfolgt durch den Gemeindevorsteher. d und e. Die Guts⸗ bezirke G, H und I werden durch die Gutsvorsteher vertreten.
ITI A11“ 1874.
Der Kreistag des Kreises N. N.
Bezüglich der Anhörung der Betheiligten über die von dem Kreisausschusse aufzustellenden Statutentwürfe werden die Be⸗ stimmungen des Artikels 3 Nr. 2 der Instruktion zur Ausfüh⸗ rung der Bestimmungen der Kreisordnung über die Bildung der Amtsbezirke vom 18. Juni d. J. analog anzuwenden sein.
.— Seitens der Kaiserlich russischen Staatsregierung sind für den Reiseverkehr im Königreiche Polen resp. in den Kaiserlich russischen Staaten abändernde Paß⸗ bestimmungen getroffen worden. Danach können Ausländer fortan auf Grund eines von einer Kaiserlich russischen Mission visirten Passes ½ Jahr lang nach ihrer Ankunft in Warschau ungehindert dort verbleiben oder im Lande und in ganz Ruß⸗ land umherreisen. Nach Ablauf dieser Frist haben sie sich ent⸗ weder mit einem neuen heimathlichen, von einer russischen Mission visirten Passe zu versehen, oder, wenn sie sich länger in Warschau aufhalten wollen, ein russisches Legitimationsbillet zu lösen, wofür 2 Rubel auf 1 Jahr zu entrichten sind. Diese Legitimationen oder Pässe, welche gleichzeitig zum Umherreisen in Polen und in Rußland dienen, werden alljährlich erneuert, ohne daß die Inhaber genöthigt sind, neue heimathliche Pässe beizubringen. Die abgelaufenen Heimathspässe bleiben beständig in den Händen der Inhaber, welche, wenn sie die Rückkehr nach dem Auslande antreten wollen, einen russischen Paß bei der betreffenden Be⸗ hörde gegen Entrichtung von 50 Kopeken nachzusuchen haben. Ausländer, welche sich bereits in Warschau aufhalten und im Besitze eines von einer russischen Mission visirten Passes sich be⸗ finden, können, auch wenn derselbe abgelaufen ist, schon jetzt das vorgenannte Legitimationsbillet lösen, wogegen solche Ausländer, deren von Preußen bezogene Heimathspässe mit jenem Visa nicht versehen sind, angehalten werden, sich dasselbe zu verschaffken.
geordnete dreiwöchentliche tiefe Trauer der Armee um die hin⸗ geschiedene Königin Elisabeth Majestät, wonach u. A. die Ge⸗ nerale zur gestickten Uniform das Achselband, das Generals⸗ Abzeichen, den Adler und die Kokarde am Helm, die Schärpe, die Epauletten (Achselstücke) zur kleinen Uniform und das Portepee mit Flor uͤberzogen trugen, hat mit dem gestrigen Tage ihr Ende erreicht. Für die nächsten drei Wochen tragen die Offiziere nur den Flor um den linken Oberarm. „
— Vom 1. März bis 6. Juni d. J. wird in Kioto, der westlichen Hauptstadt Japans, die 3. Ausstellung japa⸗ nischer und ausländischer Industrieprodukte statt⸗ sinden, für welche dieselben Regeln wie für die im Jahre 1873 veranstaltete, zur Anwendung kommen. Darnach werden Gegen⸗ stände aus weiten Entfernungen auch noch nach Ablauf des im Allgemeinen auf 30 Tage vor Eröffnung der Ausstellung festgesetzten Schlußtermins für die Einlieferung der Ausstellungs⸗ objekte angenommen. Ausländische Besucher und Aussteller haben während der Dauer der Ausstellung, erstere auch noch eine Woche vor⸗ und nachher freien Zutritt zur Stadt Kioto und deren Umgegend. Bisher war auf den Ausstellungen in Japan, da deren Eröffnung allzu kurze Zeit vorher bekannt
wurde, von der ausländi du a di nische vertreten. sch strie fast nur die amerik
8
*) Die Zahlen sind Beispiele.
Auf Grund des §. 51 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872
— Die seiner Zeit durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre an-
Bayern. München, 4. Januar. Das Kultus⸗
Ministerium hat verfügt, daß am 10. Januar d. J, an
welchem Tage die Wahlen zum Deutschen Reichstag stattfinden, der Unterricht an sämmtlichen Unterrichtsanstalten auszusetzen ist, damit das Lehrerpersonal in der Ausübung seines Wahlrechtes nicht behindert wird.
— Die „Vorschriften für den Vollzug der bezüglich der Beschaffung und Erhaltung des kriegsmäßigen Pferdebedarfs der Armee durch die §§. 25 bis 27 des Reichsgesetzes vom 13. Juni 1873 über die Kriegsleistungen getroffenen Bestim⸗ mungen“ haben die Genehmigung des Königs erhalten, und die⸗ selben sind sofort in Anwendung zu hringen.
— 5. Januar. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten beantwortete der Kriegs⸗Minister die vom Abg. Lerzer eingebrachte Interpellation bezüglich der strafrecht⸗ lichen Untersuchung wegen Mißhandlung des Soldaten Plattner in Neumarkt dahin, daß die angeregte Wiederaufnahme der Untersuchung sogleich angeordnet, auch die eidliche Abhöruug von Zeugen aus dem Civilstande veranlaßt worden sei, die Untersuchung selbst aber zur Zeit noch im Stadium der Vor⸗ untersuchung sich befinde, und selbige wegen Umfang und Aus⸗ dehnung des Materials zur Vorlage an den Staatsanwalt noch nicht gereift sei. — Der Gesetzentwurf über die provisorische Steuererhebung für 1874 wurde in zweiter Berathung von sämmtlichen 115 anwesenden Abgeordneten genehmigt; der Gesetz⸗ entwurf betreffs Bewilligung der Mittel für den Mehrbedarf der im Bau vollendeten und begriffenen Staatseisenbahnen auf An⸗ trag des Dr. Freytag einer Kommission aus 14 Mitgliedern überwiesen. — Die nächste Sitzung wurde auf Montag, den 12. Januar angesetzt.
Württemberg. Stuttgart, 4. Januar. Der König
hat heute den General der Infanterie von Schwartzkoppen in Audienz empfangen. — Eine Exigenz von 74,618 Fl. 28 Kr. aus Mitteln der Kriegsentschädigung, um daraus denjenigen, welche durch die Reichs⸗Gesetzgebung in dem Bezug von Floßabgaben beein⸗ trächtigt worden sind, Entschädigungen aus Billigkeitsgründen zu verabreichen, nebst einer motivirenden Note des Ministers des Innern an das Königliche Finanz⸗Ministerium, sowie ferner die Begründung der Exigenz von 350,000 Fl. zur Erwerbung eines Gebäudes in Berlin für den Gebrauch der Königlichen Be⸗ vollmächtigten zum Bundesrath und des Königlichen Gesandten sind soeben im Druck erschienen. Wie in der letzteren ausgeführt wird, hat sich seither für die Bevollmächtigten der Mangel eines bestimmten und ständigen Absteigequartiers sehr fühlbar gemacht. Dieselben sollten einen Vereinigungspunkt haben, an dem sie sich zu gemeinschaftlichen Berathungen ohne großen Zeitaufwand ver⸗ sammeln und unter gemeinschaftlicher Rücksprache ihre Arbeiten für den Bundesrath besorgen können. Im Interesse des Dienstes ist sehr zu wünschen, daß die Königlichen Bevollmächtigten mög⸗ lichst nahe beisammen wohnen, auch nicht entfernt von der Kö⸗ niglichen Gesandtschaft, von den Gebäuden des Reichskanzler⸗ Amts und des Reichstages.
— In der Sitzung vom 3. d. M. beschäftigte sich die Kammer der Abgeordneten ausschließlich mit der Be⸗ rathung des Berggesetzes. Dasselbe hebt das bisher in Württemberg bestandene Bergwerksregal und das Verhüttungs⸗ monopol auf. Der vorliegende Entwurf ist dem preußischen Gesetz von 1865 nachgebildet. Die verstärkte Justiz⸗Gesetzgebungs⸗ Kommission, welche den Entwurf zu begutachten hatte, hat einen sehr gründlichen und Bericht erstattet, und den Entwurf in der Weise umgearbeitet, daß, während der Regierungsentwurf die württembergischen Bestimmungen in 33 Artikeln zusammengestellt und als Anhang dazu die Paragraphen des preußischen Gesetzes abgedruckt hatte, welche durch dieses Gesetz in Württemberg nun Geltung erlangen sollen, die Kommission das Ganze in ein einziges Gesetz vereinigte, womit sich die Mi⸗ nister einverstanden erklärten. In der allgemeinen Debatte nun sprach sich außer dem Frhrn. v. Gültlingen Niemand gegen das Gesetz aus, und dieser nur, weil er durch einige Bestimmungen desselben das Grundeigenthumsrecht in einer mit der Verfassung im Widerspruch stehenden Weise verletzt erblickte, was übrigens vom Berichterstatter Hohl widerlegt wurde. Der Präsident schlug, nachdem die Kammer beschlossen hatte, auf die Einzelberathung des Gesetzes einzugehen, ein abgekürztes Verfahren dafür vor, daeinestheils die Kommission das Ganze so gründlich bearbeitet hatte, daß wohl nur bei den wenigsten Artikeln zu Bemerkungen Anlaß sein werde und die dem preußischen Gesetz entnommenen Artikel, etwa 160 an der Zahl, ohnedies nicht weiterer Diskussion werden unterzogen werden wollen. Die Kammer erklärte sich damit einverstanden, und so war es möglich, das ganze Gesetz von 199 Artikeln in der einen Sitzung zu erledigen, indem nur bei ganz wenigen Artikeln Er⸗ innerungen gemacht und Aenderungs⸗Anträge gestellt und ange⸗ nommen wurden, die übrigens nur in nicht wesentlichen Zusätzen oder Fassungsänderungen bestanden. Der ganze Gesetzentwurf wurde sodann in der Endabstimmung mit 68 Stimmen gegen die eine des Frhrn. v. Gültlingen angenommen.
Hessen. Darmstadt, 5. Januar. Der Gesetzgebungs⸗ Ausschuß der Zweiten Kammer wird, dem ,Fr. J.“ zu⸗ folge, vom 12. d. M. an eine Reihe von Sitzungen halten, um eine Anzahl von Gegenständen für das Plenum vorzubereiten. In erster Linie wird es sich handeln um die wiederholten Rück⸗ äußerungen der Zweiten Kammer betreffs der Verwaltungs⸗ gesetze und des Schulgesetzes, sodann um die Gesetzesvorlagen über die Eheschließung und die Standes⸗Buchführung in den Gemeinden Dortelweil und Nieder⸗Erlenbach, die Bildung der Wahlbezirke für die Landtagswahlen und die Theilnahme der Beamten an Erwerbsgesellschaften, endlich um den Antrag des Abg. Möllinger wegen Abänderung des Art. 55 des Deutschen Strafgesetzbuchs, nach welchem Kinder, die das 12. Jahr noch nicht vollendet haben, in Rücksicht auf feldpolizeiliche Vergehen strafrechtlich nicht verfolgt werden können.
Mecklenburg. Schwerin, 6. Januar. Der zum Ge⸗ schäftsträger für beide Mecklenburg in Berlin und zum Bundesraths⸗ Bevollmächtigten ernannte Ministerial⸗Rath von Bülow hat sich gestern nach Berlin begeben und wird heute in den Bundes⸗ rath eingeführt werden. An Stelle desselben ist im Finanz⸗ Ministerium der Kanzlei⸗Rath von Buchwald als interimistischer Hülfsarbeiter eingetreten.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 6. Januar. Die „Wie⸗ ner Z.“ veröffentlicht die bis zum 15. Dezember 1873 berichtigte Uebersicht der Kaiserlich Königlich österreichisch⸗ungarischen Konsularämter in sämmtlichen fremden Staaten. Wir ent⸗ nehmen derselben das Verzeichniß der Kosuln im Deutschen Reich: I. Baden. Konsulat in Mannheim, Theodor Gärtner, Konsul. II. Bremen. General⸗Konsulat in Bremen, Ludwig Gottfried Dyes, General⸗Konsul. III. Hamburg. General⸗ Konsulat in Hamburg, C. F. Baron Westenholz, General⸗Konsul.
Untergeordnete Aemter: Vice⸗Konsulat in Altona, G. H. Sieve⸗ king, Vice⸗Konsul. Vice⸗Konsulat in Harburg, F. Beste, Vice⸗ Konsul. Konsular⸗Agentie in Cuxhaven, F. E. Glocke, Konsular⸗ Agent. Konsular⸗Agentie in Geestemünde, Hermann Beurmann, Konsular⸗Agent. IV. Hessen. General⸗Konsulat in Darmstadt (unbesetzt). V. Lübeck. Konsulat in Lübeck, J. Fehling, Konsul. VI. Preußen. Konsulat in Berlin (unbesetzt). Konsulat in Danzig, Karl Dragoritsch, General⸗Konsul ad pers. Konsulat in Königsberg, Christ. Lud. Oehlmann, Konsul. Kon⸗ sulat in Stettin, Eduard Lübecke, Konsul. Untergeordnetes Amt: Konsular⸗Agentie in Swinemünde, Heinrich Adermann, Konsular⸗Agent. General⸗Konsulat in Frankfurt a. M., Karl W. Baron von Rothschild, General⸗Konsul. Konsulat in Leer, Hermann J. Klopp, Konsul. Konsular⸗Agentie in Kiel, Ferdi⸗ nand Mohr, Konsular⸗Agent. General⸗Konsulat in Cöln, Eduard Oppenheim, General⸗Konsul. Konsulat in Breslau, Dr. Philipp Isaak Cohn, Konsul. VII. Sachsen. General⸗Konsulat in Leipzig, Joseph Ritter von Grüner, Ministerial⸗Rath und Ge⸗ neral⸗Konsul. VIII. Württemberg. Konsulat in Stuttgarr, Theodor Dreifuß, Konsul.
— Der Botschafter Graf Beust reist in der Mitte dieses Monats wieder nach London zurück.
Graz, 5. Januar. Der Antrag des Straßenausschusses, die Straßen von größerer Verkehrswichtigkeit als Landesstraßen zu erklären und aus dem Landesfonds zu erhalten, wurde vom Landtage nach eingehender Debatte verworfen. Bezüglich des Mauthwesens wurde ein neuerliches Provisorium geschaffen, in⸗ dem die Statthalterei ermächtigt wurde, noch bis zum Jahre 1877 die Einhebung der Mauthgebühren dort zu gestatten, wo die frühere Bewilligung hierzu erlischt. Der Grundbuchs⸗Gesetz⸗ entwurf wurde, nachdem Dr. Razlag für die Gleichmäßigkeit mit den Gesetzgebungen der benachbarten Länder auf diesem Gebiete plädirt hatte, angenommen. Der Landtag sprach sich fast ein⸗ stimmig gegen den Legalisirungszwang aus.
Die Sanitätsvorlage wurde mit Rücksicht auf die lokalen und finanziellen Verhältnisse des Landes als gegenwärtig noch unausführbar erklärt und dem Landesausschusse zur Berathung überwiesen.
Der Statthalter machte bekannt, daß laut Ministerial⸗Er⸗ lasses der Landtag, wenn er seine Aufgaben nicht früher erledi⸗ gen sollte, am 16. Januar geschlossen werden muß.
Pesth, 5. Januar. Die päpstlichen Ablegaten wur⸗ den gestern von dem Kaiser empfangen, um die erfolgte Pro⸗ motion der Erzbischöfe von Salzburg und Gran zu notifiziren und um die Vornahme des Aktes der Investitur zu bitten. Nach dem „Pesther Lloyd“ wird der Fürstprimas Simor in der Ofe⸗ ner Königsburg das Barett aus den Händen Sr. Majestät em⸗ pfangen. e
Agram, 4. Januar. Landtagssitzung. Die Gesetzentwürfe, die Richter betreffend, wurden vom Landtage in dritter Lesung angenommen.
Schweiz. Bern, 6. Januar. (W. T. B.) Die schwei⸗ zerischen Bischöfe haben, wie das Luzerner „Vaterland“ meldet, bei dem Bundesrathe gegen die Ausweisung des päpst⸗ lichen Nuntius Agnozzi einen Protest eingereicht.
Großbritannien und Irland. London, 5. Januar. Die Königin empfing am Sonnabend auf Osborne den Herzog de la Rochefoucauld⸗Bisaccia, der sein Be⸗ glaubigungsschreiben als Botschafter der französichen Republik überreichte. Der Herzog wurde alsdann zugleich mit Lord Granville zur Königlichen Tafel gezogen. — Prinz Arthur ist in Osborn angekommen.
— Für Montag, den 19. d. M., ist eine Kabinetsbe⸗
hung, die erste im neuen Jahre, anberaum.
Frankreich. Paris, 5. Januar. Heute um 11 Uhr leistete der Erzbischof von Paris den Kardinals⸗Eid. Der Ablegat, Msgr. Capri, las mit lauter Stimme die Eides⸗ formel vor, welche die Vertheidigung der Rechte der Kirche bis zum Blutvergießen vorschreibt. Msgr. de Cézanne war der Zeuge des Erzbischofs. Derselbe kündigte dem Gebrauch gemäß seine Ernennung zum Kardinal allen Souveränen und den Mit⸗ gliedern des heiligen Kollegiums an. Am 28. wird sich der Kardinal⸗Erzbischof mit dem Kardinal Chigi nach Rom begeben, um den Kardinalshut aus den Händen des Papstes zu empfan⸗ gen. Beide reisen über Marseille und Civita⸗Vecchia. Der neue Kardinal Regnier, der sich aus den nämlichen Gründen nach der Hauptstadt Italiens begiebt, nimmt den Landweg.
— Der Kriegs⸗Minister hat alle Maßregeln ergriffen, damit bis zum 4. März die Cadres der Territorial⸗Armee hergestellt sind. Bekanntlich soll bis zu dieser Zeit die Armee auch mit den neuen Kanonen versehen sein.
— Der Finanz⸗Minister Magne besteht darauf, daß die neuen Steuern, welche noch zu votiren sind, so angenommen werden, wie er sie in Vorschlag gebracht hat. Dieselben be⸗ laufen sich auf 65 Millionen, nämlich für das Salz 32, für die Chequcs 6, für den Transport der Güter auf der Eisenbahn 22, für die Taxen für außergerichtliche Akten 5 Millionen.
— Ein vom 26. Dezember datirtes Rundschreiben des Kultus⸗Ministers an die Bischöfe sagt, einige neuere Hirtenbriefe schienen der Art zu sein, daß sie benachbarten Re⸗ gierungen Verdruß gemacht haͤtten. Die Prälaten würden ge⸗ wiß die ersten sein, solche Folgen zu bedauern. Die Regierung wünsche lebhaft, daß diese Thatsachen sich nicht wiederholen möchten, und ersucht die Bischöfe, die bestehenden Mächte zu respektiren und sich der Mäßigung zu befleißen, um so desto wirksamer zum allgemeinen Frieden beizutragen.
— 6. Januar. (W. T. B.) Fast alle Abendzeitungen bringen Artikel über das Rundschreiben des Kultus⸗Ministers an die Bischöfe und sprechen ihre Zustimmung zu dem Erlasse aus. Das „Journal des Debats“ äußert sich dahin, daß das Cirkular trotz der verbindlichen Form desselben den festen Ent⸗ schluß der Regierung erkennen lasse, den Bischöfen entgegenzu⸗ treten. Die kirchlichen Journale führen bei Besprechung der Verfügung eine sehr gemäßigte Sprache.
— Wie die „Patrie“ mittheilt, liege es in der Absicht der Regierung, von den in französischer Sprache erscheinenden aus⸗ wärtigen Journalen eine Ab gabe zu erheben, welche dem Betrage der von den französischen Zeitschriften entrichteten Papier⸗ steuer gleichkommen soll. 8
— Die letzten Nachrichten aus Martinique lauten be⸗ ruhigender; doch ist die Erregung in dieser französischen Kolonie noch immer groß. Auf Guadeloupe, wo man ebenfalls Unruhen befürchtet, haben die dortigen Behörden auch Freicorps
gebildet.
Spanien. Madrid, 5. Januar. (W. T. B.) Castelar hat folgenden, an das Land gerichteten Protest veröffentlicht:
„Ich protestire aus voller Kraft meiner Seele gegen die brutale Gewaltthat, welche an der Schwelle der konstituirenden Versammlung
verübt ist. Mein Gewissen scheidet mich von den Demagogen; mel Gewissen und meine Ehre scheiden mich auch von der politischen Ge⸗ staltung, die sich eben durch die Gewalt der Bajonette vollzogen hat.“ Viele Mitglieder der Majorität sind diesem Proteste beige⸗ treten. — Die diesseitigen diplomatischen Vertreter in Pa⸗ ris, Brüssel und Lissabon haben, telegraphisch um Enthebung von ihren Posten gebeten. Die Generalkapitäne von Cuba, Portorico und den Phi lippinen sollen, wie es heißt, Seitens der Regierung abberufen werden.
— Ein weiteres Telegramm vom 6. Januar Abends mel⸗ det: Die Entwaffnung der Freiwilligen nimmt allenthal⸗ ben ungestörten Fortgang. In Valladolid und in Malaga hatte es anfänglich den Anschein, als ob die Freiwilligen Wider⸗ stand zu leisten beabsichtigten. Sie besetzten an ersterem Orte einige Hauptpunkte der Stadt, räumten dieselben aber beim Erschrinen der Truppen wieder, ohne den Angriff der letzteren abzuwarten. Ebenso wurden in Ma⸗ laga einzelne sich sammelnde Volkshaufen mit leichter Mühe zerstreut. — In Cartagena ist das Feuer von Seiten der Insurgenten lebhafter geworden; dieselben scheinen von der Annahme auszugehen, daß die Provinzen der neuen Regierung abgeneigt seien und dadurch in ihrem Widerstande ermuthigt zu sein. — Durch eine Verfügung der Regierung ist das Ayun tamiento von Madrid neu organisirt und der Vorsitz des⸗ selben an Carvajal übertragen worden. — Der General Fatino und der Brigadier Arin sind verhaftet worden.
Italien. Rom, 2. Januar. Die Zeitungen veröffent lichen einen Brief des Ministers des Innern Cantelli an den Präfekten von Rom, betreffend die Zukunft der National garde. Der neu ernannte Kommandant der Nationalgarde von Rom, Oberst Ruspoli, zögerte mit der Annahme dieses Kommandos und gab als Grund seines Zögerns die Ungewiß⸗ heit an über das Schicksal der Nationalgarde nach dem neuen Militärgesetz. Eine dadurch veranlaßte Anfrage des Prä⸗ fekten wird durch den erwähnten Brief beantwortet. Der⸗ selbe sagt zwar, die Nationalgarde solle mit einigen Mo⸗ disikationen fortbestehen, doch sind diese Modifikationen der Art, daß in Wahrheit konstatirt wird, daß für die Nationalgarde bei der beabsichtigten Organisation des Heerwesens kein Platz mehr sein wird. Die Nationalgarde wird aufgehen in der Kommunalmiliz, dem Landsturm, gebildet aus den Wehr⸗ pflichtigen der dritten der drei von Herrn Ricotti beabsichtigten Kategorien, welcher alle diejenigen Waffenfähigen zugewiesen werden sollen, welche nach Einziehung der Kontingente erster und zweiter Kategorie übrig bleiben, ferner alle, welche aus welchen Gründen vom Deennst erster und zweiter Kategorie übrig bleiben, endlich Diejenigen, welche ihre Dienstzeit im Heer und in der milizia mobile beendigt haben. Die Nationalgarde also, faktisch nur noch in Rom und Neapel fortbestehend, wird hiernach gänzlich wegfallen.
Griechenland. Athen, 27. Dezember. Die Regierung hat, wie dem „Korr. v. u. f. D.“ geschrieben wird, den Stu⸗ direnden auf ihr Begehren wegen Errichtung einer Legion eine abschlägige Antwort ertheilt, worauf dieselben in einer Ver⸗ sammlung am vergangenen Sonnabend den Beschluß faßten, einen Appell an das Volk zu richten und dagegen zu protestiren. Die Abfassung dieses Aktes wurde einem Ausschusse anvertraut. Als am Dienstag dieser Protest auf dem Universitätsplatze ver⸗ lesen und unter Hochrufen einstimmig angenommen, wurde die Versammlung duͤrch reitende Gensd'armerie, leichte Infanterie und bewaffnete Polizeidiener aufgelöst. Vorgestern, Donnerstag, wiederholte sich die Scene, und wurden mehr als dreißig Per⸗ sonen verhaftet und ins Gefängniß abgeführt. Gestern haben die Studirenden den Rektor und den Professorenrath veranlaßt, eine Beschwerde wegen Eingriffs der Behörden in die Polizei⸗ rechte der Universität an die Regierung zu richten. Der Kultus⸗ Minister aber antwortete, die Behörden hätten ihre Schuldigkeit gethan, und die Verhafteten würden in Anklagestand versetzt werden. Die Universität wurde hierauf definitiv geschlossen.
— 31. Dezember. (Tel. N.) Die in Folge der Agitation zur Errichtung einer akademischen Legion verhafteten Studiren⸗
den wurden, bis auf die drei Rädelsführer, wieder in Freiheit
gesetzt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 2. Januar. Der Handels⸗ und Freundschaftsvertag zwischen Ruß⸗ land und Bochara wurde geschlossen zu Schoar am 28. Sep⸗ tember (10. Oktober) 1873, am 19. des Monats Schagban des Jahres 1290 zwischen dem General⸗Gouverneur von Turkestan, General⸗Adjutanten von Kauffmann IJ. und Sr. Großwürden dem Emir von Bochara Sseid⸗Musafar.
Im Art. 1 wird bestimmt, daß die Grenzen zwischen Rußland und Bochara dieselben bleiben, wie bisher. Dagegen soll letzteres aus dem von Rußland annektirten, am rechten Amu⸗Ufer belegenen Theile Chiwas einen Landstrich, im Süden angrenzend an Bochara, erhalten, und zwar bis zu einer Linie, welche von Mekeschli zum Vereinigungspunkte der a bocharisch⸗ chiwesischen Grenze mit der russischen Grenze zu ziehen ist. Art. 2. Dieser Land⸗ strich ist zum Waarentransport und zur Karawanenstraße voa Bochara nach Rußland und umgekehrt bestimmt. Art. 3 ordnet die freie Schiffahrt, Privat⸗ und Regierungs⸗Schiffahrt mit Dampfern und anderen Fahrzeugen auf dem Amur, soweit er durch bocharisches Gebiet fließt, an. Art. 4 enthält das Recht der Anlegung von Landungs⸗ und Stapelplätzen am rechten Amu⸗Ufer unter bocha⸗ rischem Schutze. Die russische Regierung bezeichnet die Orte, wo sie solche Plätze wünscht. Art. 5. Handelsfreiheit für Personen und Kara⸗ wanen aus Rußland in allen Städten und Dörfern des Chanats. Art. 6. Die Import⸗ und Exportsteuer nach und aus Bochara be⸗ trägt ¼ = 2 ½ % des Werthes der Waaren. Art. 7. Der Transit ist abgabenfrei. Art. 8. Gegenseitiges Recht der Anlegung von Ka- rawan⸗Ssarais (Ssarai heißt auf russisch Scheuer, Schuppen, Niederlage) in allen beliebigen Ortschaften. Art. 9. Gegenseitiges Recht der Einsetzung von Handelsagenten. Art. 10. Die Handels⸗ abschlüsse und kaufmännischen Verträge sind unverletzlich. Art. 11. Gegenseitige Handwerks⸗ und Gewerbefreiheit. Art. 12. Gegenseitiges Recht der Erwerbung von Immobilienbesitz bei Zahlung der landes⸗ üblichen Immobiliensteuern. Art. 13. Paßzwang der russischen Unterthanen und Recht der letzteren mit ihren Pässen das ganze Chanat zu durchreisen. Art. 14. Ausschluß des Asylrechts für alle Nationalitäten, sofern die Immigranten nicht russische Erlaubnißscheine führen. Auslieferungspflicht flüchtiger russischer Verbrecher von Sei⸗ ten Bocharas. Art. 15. Die Verpflichtung des Chans, einen Ge⸗ sandten in Taschkent zu beglaubigen und ein Gesandtschaftsgebäude daselbst zu erwerben und zu unterhalten. Art. 16. Ein gleich’s Recht Rußlands in Bocharg. Art. 17. Aufhebung der Sklaverei im gan⸗ zen Chanat und die Verpflichtung der bocharischen Beks, etwaige in den Grenzorten angekaufte Sklaven sofort in Freiheit zu setzen. Art. 18. enthält die Abschlußerklärungen des in russischer und in türkischer Sprache abgefaßten Vertrages.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 31. Dezember.
Die Regierung will dem nächsten Reichstage einen Vorschlag
dem Vernehmen nach,