Hiverpool, 6. Januar. (W. T. B.) Getreidemarkt. zen 1, Mais 3 d. höher, Mehl ruhig. — Wetter: Winterlich. Liverpool, 6. Januar, Vormitt. (W. T. B.) Baumwolle.
Anfangsbericht.) Muthmasslicher Umsatz 10,000 B. Unverändert. Tagesimport 28,000 B., davon 26,000 B. amerikanische, 2000 B.
peruvianische.
8 Laverpool, 6. Januar, Nachmitt. (W. T. B.) (Schluss- vericht.) Baamwolle. Umzatz 12,000 B., davon für Spekulation und Exgort 2000 B. Ruhig. Schwimmende ⁄1]2 billiger. 8 8 Middl. Orleans 8 ½, middl. amerikanische 8 ⁄1 G, lair Dhollerah
5 ⅛½, middl. fair Dbolier⸗h 5, good mwiddl. Dhollerah 4 ⁄, middl.
Dhollerah 4 ⅛8, fair Bengal 4 ½, fair Broach 5 %16, new fair Domrs 5 ¾, good fair Oomra 6 ⁄6, fair Hadras 5 8, fair Pernam 8 ⅜, fair Smyrna
Sz,. nair Egyptian 9 ⅛.
1 Upland nicht unter good ordinary Januar-Februar-Verschiffung
8, Februar-März-Verschiffang 8 ¼1 6, Januar-Februar-Lieferung 8 ½ d. 8 Slasgow, 6. Januar. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 108 sh. 6 d.
IHIHnII. 6. Januar. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Englischer Weizen reichlich am Markte,
doch 1 sh. höher, fremder ebenso.
Manchester, 6. Januar, Nachmittags. (W. T. B.)
* 12r Water Armitage 8 ¾, 12r Water Taylor 10 ½, 20r Water Micholls 12 ½, 30r Water Gidlow 14 ½, 30r Water Clayton 14 ½, 40 r
Mule Mayoll 12 ½⅜, 40r Medio Wilkinson 14 ½, 36r Warpcops Qualität
V
Rowland 14, 40r Double Weston 14 ½, Printers ¹⁄16ͥ ³⁄120 8 ½pfd. 123. Mässiges Geschäft, Preise fest. Paris, 6. Januar, Nachmittags. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen per Januar 38, 25, per März - Juni 39,25. — Mehl fest, Januar 85,75. per März- April 86,50, per März-Juni 86,00. — Rüböl weichend, pr. Januar 83,75, pr. Mai-August 87.50, pr. September-Dezember 91,00. — Spiritus fest, pr. Januar 67,50. Wetter: Nebelig. New-Nork, 6. Januar, Abends 6 Uhr. (T. B. W.) Waarenbericht. Baumwolle in New-York 16 ½, do. in New- Orleans 16 ½. Petroleum in Neesr-York „., Gallon von 6 ⅜ Pfd. 13 ⅛, do. do. Philadelphia pr. Galloan von 6 ½ fd. 13 ½. Mehl 6 D. 80 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 67 C. Kaff- 25. Zucker 8. Getreide- fracht 12.
Eiuzenhmngen.
Bau-Gesellellschaft für Eittelwohnungen. Die rückständigen Einz. sind binnen 4 Wochen bei A. Busse & Co. in Berlin zu leisten.
Aktien-Gesellschaft Seebad Heiligendamm. Eine weitere Einz. von 5 % in der Zeit vom 15. bis 20. Januar cr. ist bei der Filiale der Mecklenburgischen Hypotheken- und Wechselbank in Berlin zu leisten.
Auszahluüungen,
Stärkezuckerfabrik-Aktien-Gesellschaft (vorm. C. A. Koehl-
60r Double Weston 17 ½,
mann & Co.) Die Dividende für das verflossene Geschäftsjahr mit 10 % = 10 Thlr. pro Aktie gegen den Dividendenschein Nr. 3 kann von jetzt ab bei J
men werden.
General-Versammlungen. 8 — 16. Januar. Meinerser Ookermühle. Ordentl. Gen.-Vers. in Han-
nover. 23. Aktien-Gesellschaft für Eisen-Industrie und Brücken- bau (vorm. J. C. Harkort). Ausserordentl. Gen.- Vers. in Duisburg. Gewerbebank H. Schuster & Co. Gen.-Vers. in Berlin.
Kündigungen und Verloosungen. Laubaner Kreis-Obligationen. Das Verzeichniss der ausge- loosten zum 1. Juli cr. gekündigten Oblig.; s. Ins. in Nr. 4. Lübeckische Staats-Anleihe de 1850. Das Verzeichniss der ausgeloosten zum 1. Juli cr. gekündigten Oblig.; s. Ins. in Nr. 4.
Usancen. Auf Grund der neuerdings erfolgten Abschlagszahlungen von 20 % auf die Minerva-Bergwerks-Aktien werden dieselben von heute ab abzüglich dieser 20 % im Course notirt. Die Aktien der Börsenbank für Maklergeschäfte werden in Folge Liquidation von morgen, den 7. d. M. ab franko Zinsen ge- handelt.
10. Februar. Ausserordentl.
apmegrnE
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, 3 Vorladungen u. dergl.
Konkurseröffnung. Königliches Kreisgericht zu Kempen. Erste Abtheilung.
Kempen, den 2. Januar 1874, Abends 7 Uhr. Meber das Vermögen des Kaufmanns Abraham
Kalischer zu Kempen ist der kaufmäünnische Kon⸗
kurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung 5 auf den 18. Dezember 1873
festgesetzt worden. 8
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kreisgerichts⸗Sekretär Wilke hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf den 15. Jannar 1874, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Geissel im Saale I.
anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vor⸗ schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver⸗
alters abzugeben. B Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschul⸗
Rden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verab⸗ folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände 4 bis zum 16. Januar 1874 einschließlich, dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige u machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen — Rechte⸗ eben dahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberech⸗ tigte Gläubiger des Gemeinschuldners, haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur An⸗ zeige zu machen. 1— 18
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hier⸗ mit aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht 1
bis zum 10. Februar 1874 einschließlich
bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver⸗ waltungspersonals
auf den 19. Februar 1874, Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Geissel im Saale I. zu erscheinen.
Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten⸗ falls mit der Verhandlung über den Akkord verfah⸗ ren werden.
Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bbis zum 5. März 1874 einschließlich festgesetzt, und zur rsng aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderun⸗ gen Termin auf
den 12. März 1874, Vormittags 9 Uhr, vor dem genannten Kommissar anberaumt.
Zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.
Wer seine Anmeldung schrifrlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unseren Amts⸗ bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzei⸗ gen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden der Rechts⸗Anwalt Justiz⸗Rath Brock, R.⸗Anw. Dr. Szaparkiewiz, Vater und v. Fa⸗ biankowski zu Sachwaltern vorgeschlagen.
1861 (Sdoictal⸗Citation.
Die verehelichte Seilermeister Dewitz, Hulda, geborne Zickert, früher hier, jetzt zu Berlin wohn⸗ baft, hat gegen ihren Ehemann, den Seilermeister Friedrich Ludwig Dewitz von hier, wegen bös⸗ licher. Verlassung, die Ehescheidungsklage ange⸗
racht.
Zur Beantwortung derselben haben wir einen Ter⸗ min auf
den 25. April 1874, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 14, angesetzt, . welchem der Verklagte unter der Ver⸗ warnung hierdurch vorgeladen wird, daß bei seinem Ausbleiben in contumaciam gegen ihn verfahren und dem Klageantrage gemäß, die Ehe zwischen ihm und der Klägerin, wegen böslicher Verlassung getrennt und er unter Auferlegung der Kosten für den allein⸗ schuldigen Theil eracktet werden wird.
Königsberg N⸗M., den 23. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
1Al. g82 Ediktalladung. Nachdem über das Vermögen des Kaufmanns
Heinrich Widdekind von hier der formelle Kon⸗
urs erkannt worden ist, so wird Termin zur förm⸗
lichen Liquidation der Forderungen auf
den 6. Februar 1874, Vormittags 10 Uhr,
Kontumazierzeit, unter dem Rechtsnachtheile der
Ausschließung von der Befriedigung aus der Masse
anberaumt. 1 1 Cassel, am 27. Dezember 1873. (a. 294/1)
Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung. 4.
Reimerdes. vt. Stock.
Verloosung, Amortisation, Zins⸗ zahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Bei der in Folge unserer Bekanntmachung vom 30. v. M. am heutigen Tage stattgefundenen öffent⸗ lichen Verloosung von Rentenbriefen der Pro⸗ vinz Brandenburg sind folgende Apoints gezogen worden: Littera A. zu 1000 Thlr. die Num⸗ mern 117. 316. 719. 1065. 1155. 1203. 1349. 1600. 1719. 1738. 2496. 2712. 3076. 3106. 3218. 3897. 3989. 4018. 4075, 4227. 4250. 4438. 4516. 4627. 4640. 4811. 5194. 5317. 5412. 5627. 5788. 5948. 6068.6235. 6236. 6279.6313.6335 6337.6367. 6436. 6537. 6594. 6706. 6733. 6928. 6964. 7031. 7096. 7835. 8238. Littera B. zu 500 Thlr. die Num⸗ mern: 20 38. 65. 137. 876. 987. 1156. 1248. 1391. 1549. 1558. 1803. 1996. 2064. 2424. 2487. 3029. 3125. 3418. 3516. 3593. 3652. Littera C. zu 100 Thlr. die Nummern: 50. 120. 277. 390. 400. 961. 1021. 1267. 1571. 1576. 1765. 2079. 2098. 2136. 2615. 2626. 2723. 2862. 2894. 3233. 3373. 4375. 4578. 4727. 4928. 4956. 4990. 5000. 5072. 5704. 5801. 5821. 5909. 5970.5996. 6011. 6251. 6520. 6627. 6687. 6745. 6793. 7024. 7166. 7225. 7449. 7482. 7493. 7544. 7576. 7762. 7770. 7896. 8551. 8767. 8812. 8838. Littera D. zu 25 Thlr. die Nummern: 353. 519. 713. 715. 861. 972. 1336. 1339. 1356. 1432. 1538. 1542. 1721. 1746. 1792. 2093. 2185. 2254. 2291. 2559. 2825. 2860. 2885. 2948. 2997. 3164. 3438. 4036. 4055. 4105. 4115. 5051. 5288. 5398. 5681. 5999. 6104. 6150. 6237. 6249. 6498. 6878. 6882. 6886. 6911. Die Inhaber der vorbezeichneten Rentenbriefe werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung der Rentenbriefe in cvurs⸗ fähigem Zustande und der dazu gehörigen Coupons der Ser. III. Nr. 16 nebst Talons den Nennwerth der Ersteren bei der hiesigen Rentenbank⸗Kasse, Unter⸗ wasserstr. Nr. 5, vom 1. April k. J. ab an den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr in Empfang zu neh⸗ men. Vom 1. April k. J. ab hört die Verzinsung der vorbezeichneten Rentenbriefe auf. Diese selbst verjähren mit dem Schlusse des Jahres 1884 zum Vortheil der Anstalt. Die Einlösung der oben gekündigten Rentenbriefe kann, sofern die Inhaber dies beantragen, auch vor dem 1. 8 k. J. statt⸗ finden, jedoch werden in diesem Falle von der Ren⸗ tenbank⸗Kasse 4 % Zinsen vom Zahlungstage bis zum 1. April k. J. in Abzug gebracht. Wir machen hierbei wiederholt darauf aufmerksam, daß ämmtliche unter den Nummern 1 bis 9653 ausgegebene Rentenbriefe der Provinz Brau⸗ denburg Litt. E. von 10 Thlr. in Folge früher stattgehabter Ausloosungen gekündigt sind. Den Inhabern von ausgeloosten und gekündigten Rentenbriefen ist gestattet, die zu realisirenden Ren⸗ tenbriefe mit der Post an die Rentenbank⸗Kasse portofrei einzusenden und zu verlangen, daß die Ueber⸗ mittelung des Geldbetrages auf gleichem Wege und soweit solcher die Summe von 50 Thlr. nicht über⸗ steigt, durch Postanweisung, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers erfolge. Einem solchen An⸗ trage ist alsdann, sofern es sich um die Erhebung von Summen über 50 Thlr. handelt, eine ordnungs⸗ mäßige Quittung beizufügen. Berlin, den 15. No⸗ vember 1873. Königliche Direktion der Renten⸗ bank für die Provinz Brandenburg. Heyder.
Verliner Aktien⸗Sozietäts⸗Branerei.
In der am 30. Dezember a. pt. stattgehabten Generalversammlung sind folgende 10 Stück unserer Prioritäts⸗Obligationen ausgeloost:
Nr. 22. 45. 50. 70. 156. 421. 729. 786. 791. 955 und sind ferner aus der vorjährigen Ausloosung die Nummern 683 und 957 nicht abgehoben.
Die Inhaber dieser hier aufgeführten Obligationen wollen die darauf entfallenden Beträge mit Thlr. 100 pro Obligation gegen Rücklieferung derselben inkl. Zinsbogen an unserer Kasse in Empfang nehmen.
Berlin, den 1. Januar 1874.
Berliner Aktien⸗Sozietäts⸗Brauerei.
“
„Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Anstellung eines G 182832] 1 Poligei⸗Kommissars mit einem Jahresgehalt von 700 Thlr. vom 1. April
1874 an.
Die Anstellung erfolgt im Falle höherer Geneh⸗ migung zunächst provisorisch.
Qualifizirte versorgungsberechtigte Bewerber wollen
Zeugnisse und Lebenslauf bis zum 1. Februar k. J.
bei unterzeichneter Stelle einreichen. Neuwied, den 26. Dezember 1873. Der Bürgermeister. Waldeyer. 8
Braunschweigische Bank.
äfts⸗-Uebersicht ultimo Dezember 1873.
Thlr. 1,4 1,213,384. 5. 2,944,228. 17. 1,311,016. 15.
2,049,014. 28.
Geschäft Kassen⸗Bestand. Lombard⸗Bestand .. Platz⸗Wechsel⸗Bestand Ausw. Wechsel⸗Bestand Debitoren in Conto⸗Cor⸗
rent (gegen Sicherheit) Kreditoren in Conto⸗
e4* 839,830. —. Banknoten⸗Cirkulation „ 4,489,900. —.
Braunschweig, den 31. Dezember 187353.
Die Direktion. Urbich. Bewig.
Anhalt-Dessanische Landesbank. Tebersicht am 31. Dezember. 1873. M. 27] Aetivwa. Geprägtes Geld Thlr. 250,266. Kassen - Anweisungen und fremde Bank- ote Wechselbestände . Lombardbestände. Effektenbestände Forderungen in laufen- den Rechnungen . . Hypothekenforderungen, Abth. für Realkre- ditgeschäfte... Immobilien .
29,644.
1,228,058.
33,615. 27. 5,737. 6.
1,6810,11 2* 2 20,000. . Pasgslva. Aktien-Kapital . Thlr. 2,000,000. Emittirte Pfandbriefe. „ 1,498,450. Noten im Umlauf 995,640. —. Depositen-Kapitalien 396,618. 10. Guthaben in laufenden Rechnungen . . . 418,982. 5. Reservefond. . . .. 8, 213,352. 15. —. Special-Reservefond .. 8 18,608. 14. 3. Dessaus, den 31. Dezember 1873. Die Dirrektion. Hermann Kühn. Ossent.
Vom 20. Dezember cr. ab tritt zum Norddeutsch⸗Gali⸗ zisch⸗Rumänischen Verband⸗ Güter⸗Tarif vom 1. März cr. ein fünfter Nachtrag
qqnin Kraft, betreffend die Auf⸗ nahme der Stationen Czernowitz, Kolomeg, Stanislau, Bursztyn der Lemberg⸗Czernowitz⸗Jassy⸗Eisenbahn, sowie der Station Magdeburg via Berlin und via Görlitz in den Spezialtarif 16 für Eiersendungen. Druckexemplare des Nachtrages werden bei unseren Güterexpeditionen in Berlin, Breslau und Görlitz unentgeltlich verabfolgt. Berlin, den 20. Dezember 1873. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn.
Vom 15. Dezember cr. ab ist zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Statio⸗ nen der Königlich Niederschle⸗ esisch⸗Märkischen einerseits und — ☚ Stationen der Berlin⸗Potsdam⸗ Ma⸗ wie der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn andererseits vom 15. April 1872 ein Nachtrag VIII. in Kraft getreten, welcher außer ein⸗ zelnen Klassifikationsänderungen ermäßigte Frachtsätze für den Verkehr zwischen Halberstadt, Quedlinburg, Thale, Wasserleben, Vienenburg und Oschersleben einerseits und den Stationen Frankfurt a./O., Fin⸗ kenheerd, Guben, Jeßnitz, Sommerfeld und Sorau andererseits, sowie Frachtsätze für die Artikel Blei und Zink im Verkehr zwischen Vienenburg einerseits und verschiedenen Stationen der Oberschlesischen und Rechte⸗Oder⸗Ufer Eisenbahn andererseits enthält. Druckexemplare des Nachtrags werden von unserer Güter⸗Expedition Berlin und den oben genannten unentgeltlich verabfolgt. “ Berlin, den 30. Dezember 1873. Königliche Direktion 1 der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Vom 15. Februar d. J. ab erhöht sich die im Tarif für die hiesige Verbindungsbahn und im Nachtrage zum Lokal⸗ Tarif der Niederschlesisch⸗Mär⸗
a akischen Eisenbahn — publizirt unterm 15. Juni 1871. — festgesetzte Expeditions⸗ gebühr, sowie das Stättegeld von je 7 ½ Sgr. pro Achse auf je 1 Thlr. pro Wagen. Herlin, en 5. Januar 1874. Königliche Direktion
Riederschlestsch Märkischen Elsenbahn er
,590. 28. —.
8. 9
Zoologi
Für Tabakstransporte in
Wagenladungen von Bremen
nach den 1ege cge Sta⸗
tionen Pest, Szolnok, Ruttek
8 80 und Kaschau via Berlin⸗ Oderberg treten für die
Dauer des Jahres 1874 direkte Frachtsätze in Kraft, welche bei unseren Güter⸗Expeditionen in Berlin und Breslau eingesehen werden können. Berlin,
den 5. Januar 1874. Königliche Direktion der
Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Eisenbahn.
1 15. Januar 1874 tritt zum Stettin⸗Ober⸗ ungarischen Verbandtarife ein zweiter Nachtrag in Kraft, welcher ermäßigte direkte Frachtsätze für Ge⸗ treide, Hülsenfrüchte, Mehl und andere Mahlprodukte bei Auflieferung von mindestens 100 Ctr. auf einen Frachtbrief im Verkehre von Stettin nach Stationen der Kaschau⸗Oderberger Eisenbahn via Posen⸗Kosel⸗ Oderberg enthält.
Exemplare desselben werden bei unserer hiesigen Stationskasse ausgegeben.
Mit Aufhebung der im Lokalverkehr der Kaschau⸗ Oderberger Bahn eingeführten Ausnahmesätze treten die bisherigen direkten Frachtsätze im Verkehr von Stettin nach der genannten Bahn wieder in Geltung.
Breslau, den 31. Dezember 1873.
Direktion der Obers
[76]
2₰
Am 1. Januar cr. ist zum Hamburg⸗Schlesischen Verband⸗Tarif via Lübeck⸗Stettin ein Rüechlefschen in Kraft getreten.
Druckexemplare sind bei den Verbandstationen und der hiesigen Stationskasse zu haben.
Breslau, den 1. Januar 1874.
8 Königliche Direktion 1
der Oberschlesischen Eisenbahn.
Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle
Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers.
1““
Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung
der Königlichen Haupt⸗Bank zu Berlin, welche nur Hinsichts derjenigen von ihr in Verwahrung und Verwaltung genommenen Papiere die Ziehungs⸗ und Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Veröffent⸗ lichung durch den Deutschen Reichs⸗ und Kö⸗
niglich Preußischen Staats⸗Anzeiger erfolgt.
Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle des Deut⸗ schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers, welche die Ziehungslisten sämmtlicher an der Verlinee Börse gangbaren Staats⸗, Kommunal⸗, Eisenbahn⸗, Bank⸗ und Industrie⸗Papiere, soweit dieselben der Redaktion zugänglich gemacht werden, enthält, erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vierteljährlich, durch alle Post⸗Anstalten zu beziehen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Einzelne Num⸗ mern 2 ⅛ Sgr.
Die neueste, am 3. Januar c. erschienene Nr. (1) der Allgemeinen Verloosungs⸗Tabelle enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Belgische 3 proz. Kommunal⸗Kredit⸗Loose de 1861. Berliner jüdische Gemeinde, Partial⸗Schuld⸗ verschreibungen. Bomster, Borkener, Bri⸗ loner, Friedländer, Graudenzer, Lycker, Niederunger, Tilsiter, Waldenburger, Warendorfer Kreis⸗Obligationen. Danziger
dypotheken⸗Vereins⸗Pfandbriefe. Hannoversche, Königsberg i. Pr., Stralsunder, Tilsiter Stadt⸗Obligationen. Italienische Staats⸗ schulden Obligationen der Cuneo⸗, der Genua⸗Voltri⸗ und der Maremmen⸗Bahn. Luübbecke, Kreis⸗Ge⸗ wässer⸗Regulirungs⸗S ozietäts⸗Obligationen. Mai⸗ länder Prämien⸗Anleihe de 1866. Vorm. Nassauisches 4 proz. Staats⸗Anlehen de 1862. Pommersche Hypotheken⸗Aktien⸗Bank, Hypothe⸗ kenbriefe. Rumänische Sproz. Anleihe de 1867. Sächsische Landeskultur⸗Rentenscheine. Unstrut⸗ Regulirungs⸗Sozietäts⸗Obligationen Bretleben bis Nebra. Unstru t⸗Regulirungs⸗Verband⸗Obligatio⸗ nen II bis Merxleben. Vereinigte süd⸗ österrei⸗ ische, lombardische und central⸗ Faläenf ge Eisenbahn⸗Obligationen und Aktien.
gischer Garten zu Berlin, Aktien⸗Ver⸗ ein, Prioritäts⸗Obligationen.
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Berlin, Donnerstag,
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung
der ihnen verliehenen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Ehren⸗Großkreuzes des Großherzoglich olden⸗
burgischen Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Her⸗ zogs Peter Friedrich Ludwig: 1 9 dem Kaiserlich Deutschen Gesandten von Wagner in Athen; des Offizierkreuzes des Königlich griechischen Erlöser⸗Ordens: b dem Deutschen Konsul Hamburger in Patras; des Komthurkreuzes mit dem Stern des Großher⸗ zoglich sächsischen Haus⸗Ordens vom weißen Falken und des Komthurkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Deutschen General⸗Konsul Dr. von Jasmund in
Alexandrien;
[des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich
sächsischen Haus⸗Ordens vom weißen Falken und
des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem ersten Dragoman der Kaiserlichen Gesandtschaft in Konstantinopel, Testa; sowie des Ritterkreuzes des Königlich norwegischen St. Olaf⸗Ordens: 6“ Dem Deutschen Konsul Jebsen in Bergen.
„.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem im Auswärtigen Amte beschäftigten Legations⸗Sekretär (Grafen von Arnim den Charakter als Legations⸗Rath und dem ebendaselbst angestellten Geheimen Sekretär Willisch den Charakter als Hofrath zu verleihen.
E111“ —
FKönigreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht
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2¼ vn. .vveen .
.*.
Dem Direktor der Kunstkammer bei den Museen zu Berlin,
Hauptmann a. D. Dr. phil. Freiherrn von Ledebur bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst den Charakter als Geheimer
Regierungs⸗Rath zu verleihen.
Berlin, 8. Janvar.
Ihre Kaiserliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm von Baden ist heute früh hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen. I1A““
Kriegs⸗Ministerium. “ ““ Wohlthätigkeit. 8— 8 Aus der von den Fabrikbesitzern F. W. Aßmann und Söhne aus Lüdenscheid dargebrachten, zinslich angelegten patriotischen Gabe im Betrage von 1000 Thlr. sollen, der Bestimmung der Geber zufolge, am 1. Januar jeden Jahres die Zinsen und ein Kapitals⸗Antheil von 50 Thlr. an Invalide aus dem Feldzuge von 1870/71 zur Vertheilung gelangen.
Demgemäß ist für das Jahr 1873 jedem der nachbenann⸗
ten Invaliden, und zwar: 1) dem invaliden Füsilier Paul Kalibabki vom Kaiser Alexander⸗Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1, 2) dem invaliden Füsilier Michael Gogolin aus Gorall, Kreis Strasburg W.⸗Pr, 3) dem invaliden Gefreiten Friedrich Neubert aus Preußisch Holland, Kreis Pr. Holland, 4) dem invaliden Füsilier Friedrich Kienitz aus Stralsund, 5) dem invaliden Tambour Karl Lud⸗ wig Teske aus Neu⸗Stettin, 6) dem invaliden Füsilier Hermann Wilhelm August Flathow aus Groß⸗Giesnaue, Kreis Lands⸗ berg a. W., 7) dem invaliden Sergeanten Gebert im Bereiche des Bezirks⸗Kommandos zu Magdeburg, 8) dem invaliden Ge⸗ meinen Schroeder im Bereiche des Bezirks⸗Kommandos zu Halberstadt, 9) dem invaliden Gefreiten Wilhelm Krause aus Liebau, Kreis Landeshut, 10) dem invaliden Hornisten Josef Schwarz aus Obornik, Kreis Obornik, 11) dem invaliden Ge⸗ meinen Gottfried Bossog aus Lunke, Kreis Militsch, 12) dem invaliden Gemeinen August Boese aus Ernsdorf, Kreis Reichenbach, 13) dem invaliden Gemeinen Josef Stopperich aus Stoppenberg, Kreis Essen, 14) dem invaliden Gefreiten Karl Dietrich Siepmann aus Hörde, Kreis Dortmund, 15) dem invaliden Gefreiten Gerhard Mueller aus Pingsheim, Kreis Euskirchen, 16) dem invaliden Gemeinen Friedrich Johann Karl Tiedt aus Schwerin, 17) dem invaliden Gemeinen Josef Opitz aus Göttingen, 18) dem invaliden Gemeinen Gottlob Schulz aus Lüneburg, 19) dem invaliden Kanonier Johann Peter Vaupel aus Kloster Haina, Kreis Frankenberg, und 20) dem invaliden Füsilier Peter Linne aus Wallen, Kreis Meschede,
85 .. 2 EVEEEI1 4 „
*†
gegen Einlaßkarten geöffnet.
eine Unterstützung von je 5 Thlr. zugewendet worden, was hier⸗ durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Berlin, den 27. Dezember 1873. Kriegs⸗Ministerium, Departement für das I“ eöö111X*X“ “ 11
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Finanz⸗Ministerium. Bei der heute beendigten Ziehung der 1. Klasse 149. Königlich Preußischen Klassen⸗Lotterie siel ein Gewinn zu 3000 Thlr. auf Nr. 34,604; fielen zwei Gewinne zu 1200 Thlr. auf Nr. 15,999 und 26,194; zwei Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 74,264 und 80,788 und zwei Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. 2605 und 55,238. Berlin, den 8. Januar 1874. 1 Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion. 1
Der Kataster⸗Kontroleur Menny zu Reuwied ist zum Steuer⸗Inspektor ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 1“
Die Ausstellung der für die Königlichen Museen neuerwor⸗ benen Gemälde im Oberlicht⸗Saal der Bildergalerie ist noch
bis zum 88 17. Januar einschließlich 1 General⸗Verwaltung der Königlichen Museen. üd öffentliche
* Ministerium für Handel, Gewerbe u Arbeiten.
Dem Ingenieur E. O. Paget in Wien ist unter dem 5. Januar 1874 ein Patent 8 auf eine Vorrichtung an Repetirgewehren zum Fortbewegen der Patronen in der durch Modell, Zeichnung und Beschrei⸗ bung nachgewiesenen Anordnung auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Justiz⸗Ministerium. 8 Der Advokat Cramer in Laev ist zugleich zum Zotar für den Bezirk des Obergerichts zu Aurich mit Anweisung seines Wohnsitzes in Leer ernannt worden. Der Obergerichts⸗Anwalt Finkenburg in Aurich ist zu⸗ gleich zum Notar für den Bezirk des dortigen Obergerichts, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Aurich, ernannt worden.
Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Universität zu Breslau im Winter⸗Semester 1873/74.
Im Sommer⸗Semester 1873 waren immatrikulirt 976, davon sind abgegangen 216, es sind demnach gebliben 760; in diesem Semester sind hinzugekommen 307; die Gesammtzahl der immatri⸗ kulirten Studirenden beträgt daher 1067; die katholisch⸗theologische Fakultät zählt: Preußen 93, Nichtpreußen 1, zusammen 94; die evan⸗ gelisch⸗theologische Fakultät zählt: Preußen 44, Nichtpreußen 1, zu⸗ sammen 45; die juristische Fakultät zählt: Preußen 333, Nicht⸗ preußen 4, zusammen 337; die medizinische Fakultät zählt: Feeer 161, Nichtpreußen 7, zusammen 168; die philosophische Fakultät zählt: a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 359, b. Preußen mit dem Zeugniß der Nichtreife nach §. 35 des Prüfungs⸗Reglements vom 4. Juni 1834 2, c. Preußen ohne Zeugniß der 88 nach §. 36 des Reglem. 10, d. Pharmaceuten 41, e. Nichtpreußen 11, zusammen 423, im Ganzen 1067. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt: nicht immatrikulirte Oekonomen ꝛc. 19; es nehmen folglich an den Vorlesungen Theil 1086.
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Preußen. Berlin, 8. Januar. Beide Kaiserliche Majestäten empfingen heute den Besuch Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Prinzessin Wilhelm von Baden auf ihrer Reise nach St. Petersburg.
Se. Majestät der Kaiser und König machten dem⸗ nächst eine Spazierfahrt und nahmen nach derselben den Vortrag des Kriegs⸗Ministers und des Generals von Albedyll entgegen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz besuchte gestern Vormittag 9 ½ Uhr das Museum, fuhr um 11 Uhr nach Schloß Charlottenburg und, von dort zurück⸗ gekehrt, um 2 Uhr Nachmittags in das hiesige Schloß zur wei⸗ teren Regelung des Nachlasses weiland Ihrer Majestät der Kö⸗ nigin Elisabeth. Abends 6 ½ Uhr begab Sich Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit zu Sr. Majestät dem Kaiser und König.
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— Auf Allerhöchsten Befehl haben sich zur Beglückwün⸗ schung Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich zum 25jährigen Jubiläum als Chef des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 2 der Oberst und Com⸗ mandeur des genannten Regiments, Bogun von Wangenheim, Major von Siefart, Hauptmann von Derschau und der Premier⸗ Lieutenant Frhr. von Nordenflycht vom Kaiser Franz Garde⸗ Grenadier⸗Regiment Nr. 2 nach Wien begehen.
— Se. Hoheit der Erbprinz von Meiningen, à la suite des 6. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 95, aggregirt dem Garde⸗Füstlier⸗Regiment, ist von seiner Urlaubs⸗ reise hier wieder eingetroffen.
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.
— In neuester Zeit wird von verschiedenen Seiten darüber Klage geführt, daß ein Mangel an Kupfer⸗Scheidemünze empfindlich sich bemerkbar mache. Diese Klagen müssen befremden, wenn man sich vergegenwärtigt, wie bedeutende Beträge von Kupfer⸗ münzen sich im Umlaufe befinden. In den preußischen Münz⸗ stätten sind von 1857 nach dem Inkrafttreten des Wiener Münz⸗ vertrages vom 24. Januar 1857 bis inkl. 1871 in Kupfermünzen 947,340 Thlr. ausgeprägt und dagegen nur 99,105 Thlr. ein⸗p gezogen worden, so daß der sehr ansehnliche Betrag an Kupfer⸗ münze, welcher sich zu der gedachten Zeit im Jahre 1857 bereits in Umlauf befand, bis zum Schlusse des Jahres 1871 sich noch um 848,235 Thlr. vermehrt hat. Außerdem sind in den beiden letzten Jahren 1872 und 1873 in den genannten Münzstätten weitere 72,214 Thlr. in Kupfermünzen ausgeprägt und von ihnen in Umlauf gesetzt worden, während Einziehungen von diesen Münz⸗ sorten in den letzten beiden Jahren nicht stattgefunden haben;
namentlich ist auch mit der nach dem Reichs⸗Münzgesetze am 8
9. Juli v. J. demnächst vorzunehmenden Einziehung der 4⸗ und 2⸗Pfennigstücke seither noch nicht, wie vielfach irrig angenommen uf wird, begonnen worden. Seit dem Jahre 1857 übersteigt dem⸗
nach der Betrag der neu in Cirkulation gesetzten Kupfermünzen 8 den Betrag der aus derselben zurückgezogenen Münzen um 920,449 f Thlr., und wenn auch ein vielleicht nicht unbeträchtlicher Theil dieser kleinen Münzen verloren gegangen sein mag, so ist es doch nicht wohl erklärlich, daß der noch im Umlaufe befindliche, sehr erhebliche
Betrag an Kupfermünze in der That nicht ausreichen sollte, die h
wirklichen Bedürfnisse des kleinen Verkehrs zu befriedigen; es scheint vielmehr, als ob die Furcht vor einem Mangel an solcher f Münze Manchen bestimmte, von derselben größere Beträge zurück⸗ f
zuhalten, als für den eigenen augenblicklichen Bedarf erforder⸗
lich ist, und so unnöthig dem Verkehr zu entziehen. Im Inter⸗ esse des Publikums und insbesondere der kleinen Leute, welche unter dem Mangel an Kupfermünze am meisten zu leiden haben, † wäre sehr zu wünschen, wenn Jeder, so viel an ihm liegt, dahin wirken möchte, daß die vorhandenen Kupfermünzen nirgend sich unnöthig ansammeln, sondern rasch von Hand zu Hand gehen. Wird so einem künstlichen Mangel vorgebeugt, dann wird gewiß der vorhandene Vorrath ausreichend sich erweisen, bis die neuen Markpfennige, deren Ausprägung rasch vorschreitet, dem Verkehr übergeben werden können. b
— Der Minister des Innern hat angeordnet, daß die bei f den Bezirksregierungen bis zum Schlusse des Jahres 1873 ein⸗ gegangenen Anträge auf Entscheidungen, welche durch die KAreis⸗ ordnung vom 1. Januar 1874 ab dem Kreisausschusse in erster Instanz überwiesen sind, — soweit diese Anträge nicht bis zu dem gedachten Zeitpunkte durch Entscheidung erledigt worden sind, — alsbald nach dem 1. Januar 1874 an den be⸗
treffenden Kreisausschuß abzugeben sind, und daß die Anbe⸗ 8
raumung der Verhandlungstermine dem Kreisausschusse zu
überlassen ist. 8 2* Insoweit Beschwerden über Verfügungen des Amtsvor⸗
stehers nach der Kreisordnung (§. 67 §. 135 III. 2, IV. 2
und VI.) der Entscheidung des Kreisausschusses unterliegen, ist der letztere für zuständig zu erachten, auch auf Beschwerden über Verfügungen derjenigen Ortspolizeibehörden zu entscheiden, welche da, wo der Amtsvorsteher am 1. Januar 1874 noch nicht ernannt ist, bis zu dessen Ernennung in Wirksamkeit bleiben, f resp. dessen polizeiliche Obliegenheiten wahrnehmen (§. 185 der Kreisordnung). 1
Beschwerden über die von dem Landrathe in Ausübung der Ortspolizei an Stelle des Amtsvorstehers, nach dem 1. Januar 1874 etwa noch zu treffenden Verfügungen unterliegen der Ent⸗ scheidung der Bezirksregierungen.
Auf Rekursbeschwerden gegen Entscheidungen, welche vom 1. Januar 1874 ab Seitens des Kreisausschusses zu treffen sein würden, welche aber vor dem 1. Januar 1874 von den bis dahin zuständigen Behörden erlassen worden sind, hat diejenige Behörde zu eutscheiden, welche dazu nach den bis zum 1. Januart 1874 gültigen Vorschriften berufen war. Jedoch tritt in den Fällen des §. 135 I. 2 der Kreisordnung nach der Vorschrift im §. 187 dieses Gesetzes, an Stelle der Deputation für das Heimathswesen das Verwaltungsgericht.
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