Reichs⸗Silbermünzen auf 2,350,295 Mark
An Reichs⸗Silbermünzen und zwar in 1 Markstücken waren bis zum 21. Dezember d. J. 834,511 Mark und in Zwanzig⸗ pfennigstücken 1,049,588 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 21. bis 27. Dezember d. J. sind ferner geprägt in
1 Markstücken: in Berlin 118,408 Mark; in Hannover 43,943 Mark; in München 129,162 Mark; in Stuttgart 41,709 Mark;
in Zwanzigpfennigstücken: in Berlin 44,640 Mark, in Frank⸗ furt a. M. 10,000 Mark, in München 24,709 Mark, in Stutt⸗ gart 18,011 Mark 60 Pfennige und in Karlsruhe 35,613 Mark 40 Pfennige, mithin stellt sich die Gesammt⸗Ausprägung in und zwar in 1 Markstücken 1,167,733 Mark und in Zwanzigpfennigstücken 1,182,562 Mark.
An Reichs⸗Nickelmünzen und zwar in Zehn⸗Pfennigstücken waren bis zum 21. Dezember d. J. 264,260 Mark 10 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom 21. bis 27. Dezember d. J. sind ferner in solchen Stücken geprägt: in Hannover 6194 Mark 30 Pf., in Frankfurt a. M. 12,900 Mark, in München 6037 Mark 30 Pf., in Stuttgart 5017 Mark 10 Pf., in Karlsruhe 9984 Mark 30 Pf. und in Darmstadt 4375 Mark, mithin Ge⸗ 8 sort Angprägung in Reichs⸗Nickelmünzen 307,868 Mark 1 An Reichs⸗Kupfermünzen waren bis zum 21. Dezember d. J. und zwar in 2 Pfennigstücken 21,364 Mark 70 Pf. und in Pfennigstücken 1844 Mark 30 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom 21. bis 27. Dezember d. J. sind von 2 Pfennig⸗ tücken ferner geprägt: in Berlin 3993 Mark 20 Pf. und in Frankfurt a. M. 900 Mark, sowie von 1 Pfennigstücken: in Han⸗
nover 950 Mark, mithin eine Gesammt⸗Ausprägung in Reichs⸗
Kupfermünzen von 29,052 Mark 20 Pf.
— Ueber die Frage, ob die Erwerbung des Unterstützngs⸗ wohnsitzes am Aufenthaltorte des Mannes dadurch ausgeschlossen wird, daß er am Wohnorte seiner Angehörigen ein civilrechtliches Domizil beibehält, spricht sich ein auf das frühere preußische Armen⸗ recht zurückgreifendes Erkenntniß des Bundesamtes für das Heimathwesen vom 8. Dezember 1873 in Sachen Attendorn wider Rhode, welches auch für die Anwendung des Reichsgesetzes
vom 6. Juni 1870 von Bedeutung ist, dahin aus:
Mit Recht ist vom ersten Richter angenommen worden, daß Jo⸗ hann X., welcher bis zu seinem Ableben am 10. Mai 1870 ununter⸗ brochen 6 ½ Jahre lang im Hause des Rentmeisters S. zu Schnellen⸗ berg (Gemeinde Attendorn) die Arbeiten eines Knechtes oder ständigen Tagelöhners verrichtete, während dieser Zeit seinen gewöhnlichen Auf⸗ enthalt im Bezirke des verklagten Armenverbandes gehabt und hier⸗ durch einen auf seine ehelichen Kinder übergegangenen Unterstützungs⸗ wohnsitz daselbst nach §. 1 Nr. 3 des Armenpflegegesetzes vom 31. De⸗ zember 1842 begründet habe.
Denn nach der eigenen Darstellung des Verklagten steht es fest, daß X. in Schnellenberg nicht blos am Tage gearbeitet, sondern auch die Nächte zugebracht, und an diesem Orte den Mittelpunkt seiner wirthschaftlichen Existenz gehabt hat, wenngleich er während seines Aufenthaltes in Schnellenberg seine Familie anderwärts wohnen ließ und dieselbe häufig besuchte. Diese Besuche machte X. augenscheinlich nicht in der Absicht, am Wohnorte der Familie zu bleiben und seinen früheren Aufenthalt daselbst fortzusetzen, sondern stets in der Absicht, nach Schnellenberg zuruͤckzukehren. Die faktischen Verhältnisse begründen also den Schluß, daß PX. immer nur vorübergehend am Wohnorte der Familie, ständig aber am Wohnorte des Arbeitgebers seinen Aufenthalt gehabt hat. Der thatsächlichen Lage des Falles gegenüber kommt es auch nicht in Betracht, wenn, wie Verklagter in jetziger Instanz anführt, das Arbeitsverhältniß zwischen S. und X. alle vierzehn Tage aufgehoben werden konnte, denn hieraus allein folgt nicht, daß der einen Zeitraum von 6 Jahren übersteigende Aufenthalt in Schnellenberg ein nur vorübergehender war. Noch weniger folgt dies aus der Fortführung des X. in der Steuerliste und der Wahlliste der Gemeinde Rhode. Aus den Umständen des Falles geht im günstigsten Falle hervor, daß X., so lange seine Frau lebte, sowohl am Wohnorte derselben als an seinem eigenen Aufent⸗ haltsorte ein Domizil im civilrechtlichen Sinne besaß; das Domizil am Aufenthaltsorte muß aber als das armenrechtlich plasech Pas remnecpfregegesetz vom 31. Dezember 1842 in §. 3 alin. 2 beim Zusammentreffen der Verpflichtung mehrerer Armenverbände aus §. 1 Nr. 1 und 2 den gewöhnlichen Aufenthalt für entscheidend erklärt.
— Der Finanz⸗Minister und der Minister des Innern habe
sich in einem Spezialfall dahin ausgespibchen daß Sch snt Amte suspendirten Beamten der Wohnungsgeld⸗ Zuschuß nach dem Gesetze vom 12. Mai v. J. nicht vorent⸗ halten werden darf, da die Bewilligung desselben nicht von dem Ermessen der vorgesetzten Behörden der Beamten abhängig sei, die letzteren vielmehr auf denselben unmittelbar aus dem Gesetze einen rechtlichen Anspruch erwerben. Der Wohnungsgeldzuschuß gelte jedoch nach §. 6 Alinea 2 des Gesetzes vom 12. Mai v. J., von gewissen hier nicht interessirenden Beziehungen abgesehen, als ein Theil der Besoldung und sei deshalb den suspendirten Be⸗ amten nach Maßgabe der Bestimmung im §. 51 des Disziplinar⸗ Gesetzes vom 21. Juli 1852 während der Dauer der Amts⸗ Suspension nur in Höhe der Hälfte des tarifmäßigen Betrages zu gewähren. Zur Begegnung fernerer Zweifel haben die Minister dabei noch Folgendes bemerkt: Diejenigen sus⸗ pendirten Beamten, welche eine Dienstwohnung inne haben und dieselbe während ihrer Suspension fortbenutzen, haben nach §. 4 des Gesetzes vom 12. Mai v. J. auf den Wohnungsgeld⸗ zuschuß keinen Anspruch. Nach der ferneren Bestimmung im §. 4 I. c. sind die Miethsvergütigungen, welche Beamte für die ihnen überlassenen Dienstwohnungen zu entrichten haben, um den Betrag des Wohnungsgeldzuschusses zu kürzen. Nach dieser Bestimmung ermäßigt sich die Miethsforderung des Staats um denjenigen Betrag, welchen der Beamte an Wohnungsgeldzuschuß zu empfangen haben würde, wenn er keine Dienstwohnung inne ätte. Da nun den vom Amte suspendirten Beamten nach .51 des Disziplinar⸗Gesetzes vom 21. Juli 1852 nur die älfte des tarifmäßigen Wohnungsgeldzuschusses zusteht, so ist auch die von ihnen zu entrichtende Miethsvergütigung während der Dauer der Amtssuspension nur um den halben Betrag des Re ensncsae haschusen zu kürzen, wogegen der danach ver⸗
e Rest der Miethsvergütigung aus der ihnen
Gehaltshälfte zu berichtigen st 8
. Aus Anlaß des 25jährigen Jubiläums Sr. Ma⸗ jestät des Kaisers von Oesterreich als Chef des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 2 findet beim genannten Regiment morgen Mittag Regiments⸗Appell ꝛc. statt.
— Am 6. d. M. starb in Berleburg Se. Durchlaucht der Prinz August Ludwig von Ef. wichgenneicht Berleburg. Derselbe war im Jahre 1788 geboren, ehemals
8 Herzoglich nassauischer General⸗Lieutenant und General⸗Adjutant,
taats⸗Minister ohne Portefeuille Minister⸗Präsident und Bundestags⸗Gesandter, im Jahre 1849 d ts ichs⸗Mini e. h eutscher Reichs⸗Minister
— Von der Generalstabskarte des preußischen Staats in 1:100,000, Kupferstich mit illuminirten Kreisgrenzen und
Gewässern, ist die Sektion 87 Sensburg erschienen und durch die Schropp'sche Hof⸗Landkarten⸗Handlung in Berlin zu beziehen.
Hannover, 8. Januar. Der ständische Verwaltungs⸗ Ausschuß genehmigte in seiner gestrigen Sitzung die Vereini⸗ gung der Braunschweiger mit der hiesigen provinzialständischen Blindenanstalt, sowie die Einführung einer besseren Verpflegung der Zöglinge. Der Plan für Erweiterung des Werkhauses in Moringen wurde gebilligt und ferner das Landes⸗Direktorium ermächtigt, bis April aus dem Fonds für Rettungs⸗Anstalten Bewilligungen zu ertheilen. Der Ausschuß erhielt die Ermäch⸗ tigung, für Wegebauten eine halbe Million Thaler anzuleihen. Für das Landarmenwesen sind pro 1873 im Ganzen etwa 31,000 Thlr. aufzubringen. Wegen Belegung der disponiblen Gelder der ständischen Hauptkasse wurde beschlossen, den Vertrag mit dem Bankhause Frensdorff aufzurufen und mit der Pro⸗ vinzial⸗Diskontogesellschaft einen neuen Vertrag abzuschließen. Außerdem wurden noch mehrere Anstaltssachen erledigt. Der Ausschuß wird im April wieder zusammentreten.
Bayern. München, 7. Januar. Der autographirte Bericht des Finanz⸗Ausschusses der Kammer der Ab⸗ geordneten über den Etat der Staatsschuld für die XII. Finanzperiode ist nun vertheilt worden. Der Ausschuß be⸗ antragt: die Kammer der Abgeordneten wolle beschließen: „Es sei der Etat der Königlichen Staatsschuldentilgungs⸗Anstalt für ein Jahr der XII. Fimmanzperiode in Ausgaben und Einnahmen auf 21,256,049 Fl. und hierzu die Dotation aus Centralfonds auf 16,082,150 Fl. festzusetzen.“ — Dem Bericht ist ein Spezial⸗ ausweis der Besoldungen des pragmatischen und nicht prag⸗ matisch angestellten Dienstpersonals angereiht. In diesem Aus⸗ weise sind zugleich die Gehaltsaufbesserungen, welche die König⸗ liche Staatsregierung als örtliche Zulagen für das pragmatische Personal und als Erhöhung um 10 pCt. für das übrige Per⸗ sonal vorgeschlagen hat, in der Weise beziffert, daß für das pragmatische Personal widerrufliche oder Theuerungszulagen nach den 4 Klassen zu 210, 280, 350 und 420 Fl. und für das übrige Personal Besoldungserhöhungen von 15 pCt. gemäß dem früheren Beschlusse des Ausschusses eingesetzt wurden. Hier⸗ nach bezifferte sich für 72 pragmatische Beamte mit einer Be⸗ soldung von 113,500 Fl. eine Theuerungs⸗Zulage von 20,930 Fl. und für 52 nicht pragmatisch Bedienstete zu der bisherigen Be⸗ soldung von 35,303 Fl. eine 15 pCt. Erhöhung mit 5295 Fl., somit eine Mehrausgabe von 26,225 Fl. Bei den Pensionen der Staatsdiener und ihrer Relikten, sowie bei den Sustentationen des nicht pragmatischen Personals, wurde die von der Staats⸗ regierung beantragte Erhöhung um 10, 15 und 20 pCt. in diesem Spezial⸗Etat nachträglich transferirt, sie beziffert sich auf 32,300 Fl. 1
— Der „Allg. Ztg.“ zufolge gedenkt die Kaiserin von Oesterreich in den nächsten Tagen hier einzutreffen.
Württemberg. Stuttgart, 8. Januar. Die Zweite Kammer ging in ihrer heutigen (194.) Sitzung über die An⸗ träge von Schwandners und Völmles bezüglich der Beanstan⸗ dung der Verfügungen des Königlichen evangelischen Konsisto⸗ riums vom 3. Januar 1873 und des Königlichen katholischen Kirchenraths vom 17. Januar 1873 in Betreff der Bestrafung der Schulversäumnisse mit 38 gegen 33 Stimmen zur Tagesordnung über. Die nächste Sitzung findet am Montag statt.
Schwarzburg⸗Rudolstadt. Rudolstadt, 8. Januar.
Die sieben ausgeschiedenen Mitglieder des Landtages haben soeben eine Erklärung veröffentlicht über die Vorgänge in einer Ausschußsitzung, welche ihre Mandatsniederlegung veran⸗ laßten. Die „Leipz. Ztg.“ theilt darüber Folgendes mit: Das Cameralvermögen ist nach §. 2 des Grundgesetzes Eigenthum
der Fürsten und werden ne §eg 11 vir Stokgafbe Lessekban in vne Türsten und hrp diefelben zunächst zur Bestreitung der Fürst⸗
lichen Hofhaltung und zur Sustentation der Fürstlichen Familie verwendet und aus den Ueberschüssen die Kosten der Landes⸗ verwaltung mitbestritten werden. Die “ des Durch⸗ lauchtigen Fürsten ist zunächst bei der früheren Festellung auf jährlich 108,500 Fl. belassen worden wegen der früher bedenk⸗ lichen finanziellen Lage des Landes; es haben sich aber die Bruttoeinkünfte des Domanialvermögens von 273,000 Fl. im Jahre 1848 auf ca. 640,000 Fl. im Jahre 1873 erhöht. Wegen einer eingetretenen Mehrbelastung der Hofhaltung und der Un⸗ auskömmlichkeit der Cameralrente hatten sich die 7 Abge⸗ ordneten „verpflichtet zur Annahme eines event. Regierungs⸗ antrages dahin gehend: die Cameralrente bis zu anderweiter Vereinbarung und zunächst auf 3 Jahre der laufenden Finanz⸗ periode um jährlich 12,000 fl. zu erhöhen, sofern und soweit dieser Mehrbetrag durch die ordentlichen Einnahmen, ohne Er⸗ höhung der pro 1873/75 durch den Etat verwilligten Steuern gedeckt werden könne.“ Der Vorsitzende des Landtages gab in der Ausschußsitzung die Erklärung ab, daß ein Abgeordneter eine solche bindende Verpflichtung in Betreff seiner Abstimmung nicht eingehen dürfe, und ein anderer Abgeordneter (Neumann) äußerte sich, daß „er es als eine ihm widerfahrene Ehre betrachte, daß das Schriftstück ihm nicht zur Unterschrift vorgelegt sei, und daß er die Unterzeichnung desselben als einen Bruch des von ihm geleisteten Eides ansehen würde.“ Da die Genugthuung für diese Worte den 7 Abgeordneten verweigert wurde, so leg⸗ 5 sie ihr mfüördat Uüher. Der Landtag ist in Folge dieser orgänge beschlußunfähig geworden und stehen na Auflösung Neuwahlen 8 ch gescheh 96
5 9 1 8 11““ 88 Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 8. Januar. Der Minister
des Kaiserlichen Hauses und des Auswärtigen Graf Julius Andrassy ist hier angekommen. — Der Minister⸗Präsident Fürst Adolf Auersperg begiebt sich heute nach Prag, um an 8. Fa düahestgungen “ zu “ der Handels⸗Minister r. Banhans ist aus gleichem Anlasse bereits nean cögaeg gleich sse bereits vorgestern nach rag, 8. Januar. Der Landta „an dessen 2 lungen der Handels⸗Minister Dr. Banbans rel deresgies nehmigte den Voranschlag des Grundentlastungsfonds für 1874 und nahm den Gesetzentwurf betreffs der Realschulen in dritter Lesung an. Die von Dr. Wiener beantragte Resolution, die Regierung werde aufgefordert, für die baldige Erlassung eines Disͤziplinargesetzes für die Lehrer an Mittelschulen Sorge zu tragen, ward ebenfalls angenommen. Der Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Uebertragung der Fällung von Schuberkenntnissen an die einzelnen Gemeinden, wurde nach längerer Debatte an die Kommission zurückgewiesen. 8c. 8. Januar. Der Statthalter konstatirte im Land⸗ tage, daß keine weitere Ausbreitung der Rinderpest in Steier⸗ mark stattgefunden habe. Der Landtag bewilligte zur Unter⸗ drückung der Seuche 20,000 Gulden und nahm nach mehrstün⸗
diger Debatte die Abänderung der Dienstbotenordnung an.
Innsbruck, 8. Januar. Der Gesetzentwurf über Herr stellung und Erhaltung von Eisenbahnzufahrts⸗Straßen wurde vom Landtage angenommen, desgleichen die Revision de⸗ Dienstbotenordnung.
Schweiz. Bern, 10. Januar. (W. T. B.) Die Ort⸗ schaft Bonfol (bekannter Wallfahrtsort) im Berner Jura ist, wie von dort gemeldet wird, aus Veranlassung der daselbst vorgekommenen Insulte gegen die liberalen Katholiken gestern von einer Compagnie Infanterie besetzt worden. Die Anstifter sind verhaftet worden.
Großbritannien und Irland. London, 8. Januar. Der Prinz von Wales hat sich nach Osborne begeben, um sich anläßlich seiner bevorstehenden Abreise nach St. Petersburg von der Königin und der Königlichen Familie zu verabschieden. — Prinz Ludwig von Battenberg hat sich nach dem Kontinent zurückbegeben.
— Sir Samuel Martin, einer der Barone (Richter) des Schatzamtsgerichtshofes, hat seine Demission gegeben.
— Dem „London and China Telegraph“ zufolge wird dem Minister für die Kolonien, Lord Kimberley, in Kurzem von einer Deputation Kaufleute und anderer Interessenten des Han⸗ dels von Penang eine Petition um die Annexion von Larut und Perak mi legierung der Straits⸗Kolonie über⸗ reicht werden.
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Frankreich. Paris, 7. Januar. Das „Journal officiel“ veröffentlicht 63 neue Ernennungen von Unterpräfekten, Generalsekretären der Präfekturen und Präfektur⸗Räthen.
— Der Erfinder des nach ihm benannten neuen Feldgeschützes v. Reffye, ist zum Obersten befördert worden.
— Die lateinische Münzkonferenz wird morgen unter dem Vorsitz des ehemaligen Handels⸗Ministers Dumas ihre Berathungen eröffnen. Hr. Clavery vom Auswärtigen Amt ist ihr als Protokollführer beigegeben worden.
— Prinz Napoleon ist heute in Paris eingetroffen.
— 9. Januar. (W. T. B.) Bei dem gestrigen Empfange der drei neuernannten Kardinäle durch den Präsi⸗ denten Mac Mahon hielten die Prälaten nach Entgegen⸗ nahme des Kardinalshutes Anreden an den Marschall. Der päpstliche Nuntius Chigi⸗Albani äußerte, durch seine Ernennung zum Kardinal habe der Papst in den Augen Frankreichs und der ganzen Welt der edlen Mission, welche er bei dem Ober⸗ haupte des Staates zu erfüllen habe, einen höheren Glanz ver⸗ leihen und das Band, welches Frankreich und den heiligen Stuhl vereinige, noch fester knüpfen wollen. Der Erzbischof Régnier von Cambrany erklärte, daß die Bischöfe, ohne je⸗ mals aus den ihnen durch ihren geistlichen Beruf angewiesenen Schranken herauszutreten, welcher sie von allen rein politi⸗ schen Gegenständen fern halte, durch das geheiligte Wirken innerhalb ihres Amtskreises die Bemühungen der Regierung zur Befestigung der moralischen Ordnung unterstützen und bestrebt sein würden, die redliche Masse der Bevölkerung gegen die ver⸗ führerische Wirkung umstürzender Theorien zu bewahren. „Wir Bischöfe werden mit der Unterweisung in den göttlichen Geboten auch treue Achtung vor allen Rechten und vor den Geboten der Pflicht lehren; diejenigen, welche auf unsere Stimme hören, werden niemals eine Gefahr für den Staat und ein Schrecken für die Gesellschaft sein. In dem getreuen Bemühen Gott zu geben, was Gottes ist, werden wir Bischöfe auch dem Kaiser geben, was des Kaisers ist. Die Hingebung für die Kirche und die Hingebung für das Vaterland werden sich in unseren Herzen verschmelzen und in unseren Lehren, Handlungen und Reden unzertrennlich vereinigt sein.“
Der Erzbischof von Paris sagte in seiner Anrede, die hohe ihm vom Papste verliehene Würde sei ihm von unendlich hohem Merthe, weil dieselbe ihn noch enger mit demselben ver⸗ binde und ihn die Angriffe und Mißhelligkeiten noch mehr empfinden lasse, welche der Papst erdulden müsse, um die Frei⸗ heit der Kirche aufrecht zu erhalten. Der Ehrgeiz desselben sei auf kein anderes Ziel gerichtet, als den ersten Bischöfen von Rom nachzueifern, welche den Tod erlitten hätten, weil sie die Sache Gottes nicht hätten verlassen wollen. Es sei unmöglich, nachdem achtzehn Jahrhunderte dahingegangen, in welchen die Kirche für die Civilisation und die Menschheit gekämpft habe, sie an der Vollendung ihrer friedlichen Mission zu hindern.
Der Marschall⸗Präsident erklärte in seiner Erwiderung auf die Ansprache des päpstlichen Nuntius, er danke dem Papste für die Ehre, welche derselbe ihm dadurch er⸗ wiesen, daß er ihn mit der Uebergabe der Kardinalshüte betraut 9 und für die Ehre, welche dem französischen Klerus durch
ie Bekleidung von zwei der hervorragendsten Prälaten Frank⸗ reichs mit dem Purpur geschehen sei. „Der Papst kennt unsere anhängliche Ergebenheit, unsere Bewunderung für seine Tugen⸗ den, unser Mitgefühl für die Prüfungen, welchen er ausgesetzt ist. Seine Theilnahme hat uns in den Tagen unseres Mißge⸗ schicks niemals gefehlt, seine Gebete begleiten uns heute in dem Werke der friedlichen Wiederherstellung Frankreichs, die sich meine Regierung zum Ziel gesetzt hat.“ 8
Den beiden französischen Prälaten erwiderte der Marschall: „Durch die Uebung der christlichen Tugenden und der bürger lichen Pflichten, deren der Erzbischof von Cambray in so erhe bender Weise gedacht hat, sowie dadurch, daß sie sich über der Kämpfen und Umtrieben der Politik hält, in den Stand gesetzt werden, die edle Mission des Friedens und der Eintracht zu erfüllen, zu der sie Gott berufen hat.“
— Ueber die Ministerkrisis liegen folgende Nachrichten des „W. T. B.“ vor:
Paris, 9. Januar, Nachmittags. Zur Lösung der vor⸗ handenen Ministerkrisis ist noch kein weiterer Schritt geschehen; in Abgeordnetenkreisen ist noch immer davon die Rede, in der
Nationalversammlung die Ertheilung eines Vertrauensvotums
für das Ministerium herbeizuführen. — 9. Januar, Abends. verschiedenen Gerüchte, welche betreffs der Ministerkrisis und be⸗
züglich des Rücktritts des Herzogs von Broglie zirkuliren. Keine
dieser Meldungen ist aber, wie der „Agence Havas“ aus Ver⸗
sailles berichtet wird, begründet, vielmehr würde vor Montag
keinerlei entscheidende Entschließung gefaßt werden. — 9. Januar, Abends. tionsversammlung des rechten Centrums wurde einstimmig der
Beschluß gefaßt, daß sich das Bureau der Fraktion sofort zum 8 Herzog von Broglie begeben und diesem und dem gesammten
Ministerium den lebhaften, entschiedenen Entschluß ausdrücken solle, dasselbe auch ferner zu unterstützen und mit ihm sich über diejenigen Mittel zu einigen, die geeignet seien, dem Lande zu beweisen, daß die Majorität der Nationalversammlung mit dem Ministerium in vollständigem Einvernehmen stehe. Der Herzog von Audiffret⸗Pasquier, Goulard, Beulé, Batbie, Cumont,
Callet und die sa⸗
Mitglieder des Bureaus überbrachten
wird die Geistlichkeit
Die Abendblätter erwähnen 8
In einer zahlreich besuchten Frak⸗ Cöhiguazaihua eingefallen. Monte⸗Video, 8. Dezember.
diese Erklärung. Der Herzog von Broglie und der Herzog von Decazes äußerten sich dahin, daß das Kabinet den festen Ent⸗ schluß habe, sich mit den Vertretern der Majorität über die Punkte zu verständigen, auf welche die Berathung in der Mon⸗ tagssitzung der Nationalversammlung sich erstrecken könnte. Die Bureaus der Fraktion der Rechten haben zu einer gleichen Kundgebung eine Fraktionsversammlung auf morgen ein⸗ berufen.
Versailles, 9. Januar. (W. T. B.) Der Deputirte Benoist d'Azy urgirte in der heutigen Sitzung der Nationalver⸗ sammlung, daß die Vorlage über die neuen Abgaben nicht zur Berathung stehe. Finanz⸗Minister Magne erklärte, in Folge der gestrigen Abstimmung und der weiteren hierdurch herbeigeführten thatsächlichen Vorgänge könne er sich nur als Deputirter an der Berathung betheiligen. Auf den Antrag eines anderen Abge⸗ ordneten vertagte sich die Versammlung hierauf bis zum Mon⸗ tag. — In der Kommission für die konstitutionellen Vorlagen wurde heute die Lesung der Anträge Batbie's über das Wahlgesetz vollendet.
Spanien. Madrid, 8. Januar. (W. T. B.) Wie verlautet, wären Rances für London, Rascons für Berlin, Mazo für Wien, Paxo für Brüssel und Fernan Nunez oder Ulloa für Paris als Gesandte in Aussicht genommen. In Washington dürfte Admiral Polo de Barnabe, der bisherige Gesandte, verbleiben. Authentische Mittheilungen liegen über die Neubesetzung der Gesandtschaftsposten indessen noch nicht vor.
— Nach einem der „Indépendance belge“ aus St. Jean de Luz zugegangenen Depesche vom 9. Januar hat General Moriones Verstärkungen an Artillerie empfangen. Es wurde ein Zusammenstoß erwartet. Don Carlos und General Elio waren mit 25,000 Mann und 8 Geschützen nach Santona ab⸗ gerückt. Bilbao ist vollständig blokirt. Gegen Portugalete wurde von den Carlisten ein abermaliger Angriff vorbereitet.
— 9. Januar. (W. T. B.) Die amtliche „Gaceta“ ver⸗ öffentlicht ein ausführliches Manifest des Ministeriums an die Nation, in welchem dasselbe sich über die Vorgänge vom 3. d. ausläßt und erklärt, daß die gegenwärtig am Ruder be⸗ findliche Partei dieselbe sei, welche die Revolution von 1868 ver⸗ anlaßt und die Konstitution von 1869 ins Leben gerufen habe, und ihr eigenes Werk weder mißbilligen, noch wiederaufheben werde. Nur ein einziger Artikel der Verfassung sei durch die freiwillige Thronentsagung des Königs und die Proklamirung der Republik verändert worden. Die Regierung werde den Absolutismus und die Anarchie bekämpfen. — Die, Gaceta“ publizirt ferner eine Ver⸗ fügung der Regierung, durch welche die Auflösung der gegenwärtigen Cortes ausgesprochen und die Einberu⸗ fung der regelmäßigen Cortesversammlung verheißen wird, so⸗ bald die Wiederherstellung der Ordnung gesichert erscheine. Das allgemeine Stimmrecht solle unbeschränkt und in voller Freiheit ausgeübt werden.
Alicante, 9. Januar. (W. T. B.) Nach den vorliegen⸗ den Meldungen von Cartagena wurde das Feuer seit gestern von beiden Seiten lebhafter unterhalten. Die Belagerer ver⸗
suchten einen Sturmangriff auf das Fort San Julian, der mit
Verlust abgewiesen wurde.
Italien. Rom, 6. Januar. Die Kommission der De⸗ putirtenkammer zur Berathung des Gesetzes über die Papiergeldeirculation wird erst am 15. zusammentreten und die Kammer daher in ihrer ersten Stzung am 20. zuerst die Vorlage über den Elementarunterricht in Berathung nehmen, wie in einer Besprechung, welche Minghetti am 3. mit dem Kammer⸗Präsi⸗ denten Biancheri hatte, festgesetzt worden ist. Am selben Tage hatte der Minister eine Besprechung mit den Vertretern der Banken, welche das Konsortium der Emission des neuen Papier⸗ geldes bilden sollen. Es wurden ihnen die Aenderungen vor⸗ gelegt, welche die Kommission an den ministeriellen Vorschlägen vorgenommen hat, und diese Aenderungen wurden von ihnen acceptirt. b — Der neue französische Gesandte am italienischen Hofe, von Noailles, wird am 10. d. M. von Washington abreisen und denkt Ende Januar in Rom einzutreffen. — Der neue österreichisch⸗ungarische Gesandte beim heiligen Stuhle, Graf Paar, ist gestern in Rom angelangt.
— Die vier Panzerschiffe „Prinz Amadeus“, „Conte Verde“, „Messina“ und „Affondatore“ werden am 10. Januar von Neapel abgehen, um das Mittelmeergeschwader vor Carta⸗ gena abzulösen.
Türkei. Konstantinopel, 9. Januar. (W. T. B.) Das für Rechnung der rumänischen Regierung in Frankreich
ggebaute Kanonenboot ist hier eingetroffen. Dasselbe soll einer
Besichtigung unterzogen werden, ehe ihm die Erlaubniß zur Weiterreise in die Donau ertheilt wird.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 9. Januar. (W. T. B.) Im Reichsrathe hat gestern die Feststellung und Vollziehung des Budgets pro 1874 stattgefunden. Nach demselben ergiebt sich ein Einnahme⸗Ueberschuß von 3 Millionen Rubel. Durch ein Kaiserliches Reskript wird das seither dem Finanz⸗Ministerium unterstellte Departement für das Bergwesen dem Ministerium der Domänen zugetheilt. Das Münzwesen gehört auch ferner zum Ressort des Finanz⸗Ministers.
Amerika. (A. A. C.) Nachrichten aus Buenos⸗Ayres vom 9. Dez. zufolge war Präsident Sarmiento von Panama zurückgekehrt und hatte ein Dekret erlassen, welches die 5000 Mann starke Armeereserve unter General Iwanowski in Rosario stationirt. Die Rebellion in Entre Rios dauert fort, doch ist über die Be⸗ wegungen der Regierungstruppen oder der Rebellen wenig be⸗ kannt. Man glaubt, daß Jordan sich vor der Präsidentenwahl, die im Mai stattfindet, auf kein Gefecht einlassen wird. Die Lage der Dinge in Entre Rios ist ungünstig. Der Handel mit den Provinzen stockt völlig. In den anderen Provinzen herrscht trotz der intensiven Aufregung bezüglich der Präsidentenwahl Ruhe und Ordnung. General Cavaballo ist mit Truppen von Lopez Jordans Armee in die Banda Oriental eingefallen.
Valparaiso, 25. November. Der Gesetzentwurf, der den Tabaksanbau gestattet, sowie der neue Strafcodex sind angenom⸗ men worden. Die Herstellung des Salpetermonopols wird für unmöglich gehalten. Die Indianer sind in die Nachbarschaft von
Die Weizenernte in den argentinischen Provinzen ist mißrathen.
Bahia, 17. Dezember. Das Kabel von Pernambuco nach dem Hafen ist gelegt worden und der Dampfer „Hooper“ ist mit dem Bahia⸗ und Rio⸗Kabel abgesegelt.
— Der Londoner „Couneil of Foreign Bondholders“ ver⸗ öffentlicht in Schreiben des paraguitischen Gesandten in London, Don G. Benités, in welchem derselbe die Versiche⸗ rung ertheilt, daß die Regierung von Paraguay die Anleihen
von 1871 und 1872 bereits anerkannt habe, daß sie ihren Ver⸗ pflichtungen getreulich nachkommen werde, daß die Hülfsquellen des Landes, obwohl noch nicht entwickelt, ungemein groß seien, und daß die Schuld der paraguitischen Regierung im Verhält⸗ niß zu solchen Hülfsquellen äußerst leicht sei.
Asien. Aus Batavia sind Briefe und Journale vom 27. November eingegangen. Die ersten Meldungen, welche man dort von dem Expeditionscorps gegen Atchin erhalten hatte, lauteten günstig; der Krankenbestand auf den Schiffen war nicht bedeutend. Auf telegraphischem Wege hatte man die Nachricht, daß das Wetter zu Atchin einige Tage regnerisch gewesen, dann aber schön geworden war. Der „Java⸗Bode“ berichtet, ein Spion, welcher jüngst von der Stadt Atchin zurückgekehrt, und der dort auch im Kraton gewesen, habe mitgetheilt, daß dreizehn Weiße sich im Kraton befänden, nämlich 3 Franzosen, 3 Engländer, 2 Nieder⸗ länder und fünf Amerikaner. Vor dem Abgange der Expedition von Batavia waren einige Gerüchte in Umlauf gewesen, welche für die Zeit, sobald jene Truppenmacht sich entfernt haben würde, den Ausbruch ernster Vorgänge auf Java in Aussicht stellen zu können behaupteten. Sie haben sich indessen als unbegründet erwiesen; es trat auf dieser Insel nirgends auch nur ein Schatten von aufwieglerischen Bewegungen hervor und die Behörden waren ohne alle Besorgniß wegen ungestörter Fortdauer von Ruhe und Ordnung auf Java und in den übrigen Theilen der niederländischen Besitzungen.
— Nach offiziellen, im Haag aus Sinkel eingegangenen Nachrichten vom 6. d. M. hatte seit dem 26. v. M. kein weiteres Gefecht stattgefunden. Der der Expedition beigegebene Artillerie⸗ park war ausgeschifft und es war die erste Parallele gegen den Kraton eröffnet worden. Die Angriffsarbeiten wurden fortgesetzt. Die nach Pedir gesendete Expedition war nach Atchin zurückgekehrt, nach⸗ dem sie das Fort und den Kampong von Pedir in Flammen hatte aufgehen lassen. Niederländischerseits waren dabei 2 Mann gefallen, 90 andere verwundet worden. Der Radjah von Gighen hatte sich vollständig unterworfen und seine Vermittelung in dem Kampfe mit dem Sultan angeboten. Die Nachricht von Krankheiten, die unter den niederländischen Truppen ausgebrochen seien, findet durch die der Regierung zugegangenen Depeschen keine Bestätigung.
— Ueber die drohende Hungersnoth in Bengalen wird den „Times“ aus Kalkutta unterm 7. d. M. gemeldet: „In Rungpore hat es stark geregnet, aber nicht anderwärts. Ein allgemeiner Regen gegen den 20. mag eine halbe Ernte ergeben, ausgenommen im nördlichen Tirhut. Amtlich werden wenige Hungerstodfälle gemeldet. Die Sarun⸗Landstriche, wo die Be⸗ amten fast unverzüglichen Nothstand befürchten, enthalten 4 Mil⸗ lionen Einwohner. Die Regierung und die Händler senden schleunigst Getreide dahin. Die Ausfuhr ist noch immer leb⸗ haft, hauptsächlich nach Westindien Der Verband der Zemin⸗ dars und 16,200 Hindus haben den Vicekönig ersucht, die Accise⸗ zölle zu erhöhen und der Gewährung von Schankkonzessionen ein Hemmniß zu setzen, und sie erklären, daß die Wirkungen der Trunkenheit jenen in England gleichkommen. Oberst Keatinge organisirt die Provinz Assam.“
Afrika. Aus Cape Coast Castle wird unterm 18. De⸗ zember noch gemeldet: Es ist eine Brücke über den Prah ge⸗ schlagen worden, und man erwartet nun, daß die Truppen, die sich am Bord des „Tamar“ und des „Himalaya“ befinden, am 8. Januar landen werden. Ihr Gesundheitszustand ist ein guter, und das Befinden Sir Garnet Wolseleys hat sich wesent⸗ lich gebessert.
Australien. Nachrichten aus Melbourne vom 6. d. M. melden, daß in Victoria eine intensive Hitze herrscht und die Witterung sehr trocken ist.
Die Nr. 2 (II. Jahrgang) des „Centralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag) vom 9. Januar, hat folgenden Inhalt: 1) Allge⸗ meine Verwaltungssachen: Mittheilungen über den Stand der Rinder⸗ pest; Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. — 2) Münz⸗ wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. — 3) Zoll⸗ und Steuerwesen: Vorschriften für die Feststellung des Nettogewichts beim Export von Branntwein in Fässern; Aufhebung von Uebergangs⸗ straßen ꝛc.; Umwandlung des Hauptamts Kempten; Kompetenz von Steuerämtern ꝛc. — 4) Marine und Schiffahrt: Quarantäne⸗Maß⸗ regeln verschiedener Regierungen. — 5) Heimathwesen: zwei Erkennt⸗ nisse des Bundesamtes für das Heimathwesen. — 6) Postwesen: Uebersicht über die während des IV. Quartals 1873 im deutschen Reichs⸗Postgebiete eingerichteten und aufgehobenen Postanstalten. 8 7) Eisenbahnwesen: Regulativ zur Ordnung des Geschäftsganges bei dem durch Richter verstärkten Reichs⸗Eisenbahnamte. — 8) Konsulat⸗ wesen: Ernennung ꝛc.; Zuweisung von Amtsbezirken.
Die Finanz⸗Verwaltung Preußens in den Jahren 1“ 1870, 1871 und 1872. G (S. Nr. 7 d. Bl.) 1 2 Gebäudesteuer. Die Gebäudesteuer, welche in den Provinzen Schles⸗ wig⸗Holstein, Hannover und Hessen⸗Nassau, sowie im Kreise Meisenheim im Jahre 1867, in den übrigen Landestheilen in den Jahren 1863/64 veranlagt worden ist, und ebenso wie die Grundsteuer von den Katasterämtern verwaltet wird, hat fol⸗ gende Ergebnisse geliefert: v“ Anzahl der steuerpflichtigen Gebäude: 3,226,355
Ist Aufkommen: Thaler.
4,662,400
Veranlagungs⸗ Soll: Thaler.
4,667,676
im Jahre 1870 . . 1871 3,258,136 4,758,472 4,755,965 18689 4,860,875 4,851,404 Hiernach hat im Durchschnitt jährlich die Vermehrung in der Anzahl der steuerpflichtigen Gebände 32,667, in dem Soll⸗Aufkommen an Gebäudesteuer 96,600 Thlr. betragen. Ein Fünftel des letzteren Betrages kommt allein auf die Stadt Berlin, obgleich der lau⸗ fende Ertrag der in Letzterer aufkommenden Gebäudesteuer nur ein Siebentel des gesammten Gebäudesteuer⸗Aufkommens aus⸗ macht. Das hervortretende Steigen der Gebändesteuer ist, da in der Veranlagung der bereits vorhanden gewesenen unver⸗ ändert gebliebenen Gebäude eine Aenderung nicht eingetreten ist, im Wesentlichen durch das Entstehen neuer Gebäude veranlaßt worden. 3. Klassen⸗ und klassifizirte Einkommensteuer. Die Haupt⸗Ergebnisse der Verwaltung für die 3 Jahre 1870, 1871 und 1872 bei der klassifizirten Einkommensteuer und bei der Klassensteuer und die Abweichungen dieser Periode resp. des letzten Jahres (1872) von den Resultaten des Jahres 1869 gchen aus nachstehender Zusammenstellung ervor. 8 Die Einkommensteuer⸗Summen sind nach Abzug der gesetz⸗
lichen Vergütungen für den Aufenthalt in mahl⸗ und schlacht⸗ steuerpflichtigen Orten angegeben. Bei beiden Steuern enthalten
1I14X“ EIE11“
Summa.
die Summen zugleich die Beischläge zu den Juf izkosten im Bezirke des Appellations⸗Gerichtshofes zu Cöln und die Bei⸗ träge zu Zollaversen für die vom Zollverein ausgeschlossenen Ge⸗ bietstheile.
Die Ab⸗ gänge be⸗ tragen von der Soll⸗Ein⸗ nahme. Prozent.
Soll⸗Ein⸗
nahme nach
der Veran⸗ lagung.
Thlr.
Abgänge und Ausfälle.
Ist⸗Ein⸗
nahme.
Thlr. Thlr.
5,212,224 13,081,857 18,294,081
5,447,393 12,879,088 18,326,481
5,590,262 12,926,903 18,517,165
6,131,523 13,462,281
19,593,804
8
111,403 2,1 210,700 1,5 322,103 217,564 3,8 596,551 4, 814,115 4,3 190,757 32 548,274 4,1 739,031 3,8 132,028 2,1 219,340 1,8 351,368 1,8
5,323,627 13,292,557 18,615,184
5,664,957 13,475,639 19,140,596
5,781,019 13,475,177 19,256,196
6,263,551 13,681,621 19,945,172
Einkommensteuer 1869 —
Summa.
Einkommensteuer 1870 [Klassenstener. .. Summa.
Einkommensteuer 1871 (Kinkommenfte 89
Summa. 9] Einkommensteuer 1872 Kinfommenst 8
Es ist hieraus ersichtlich, in welchem Maße durch die
Kriegsperiode 1870/71 die Abgänge und Ausfälle gegen das Veranlagungs⸗Soll gesteigert und die normalen Fortschritte in den Veranlagungs⸗Resultaten unterbrochen sind, daß aber im Jahre 1872 die Ausfälle wieder auf das gewöhnliche Maß zurückgegangen sind, und die Soll⸗ und Ist⸗Einnahme wieder völlig befriedigende Ergebnisse geliefert haben.
Gegen das Jahr 1869 beträgt das Mehr:—
a) beim Veranlagungs⸗Soll: . 8 1) Einkommensteuer. . 939,924 Thlr. = 17, Prozent, — 2) Klassensteuer .. 389,064 „ = 2 8 in Summa und im Durchschnitt . . . 1,328,988 Thlr. 7,0 Prozent, b) bei der Ist⸗Einahme: 1) Einkommensteuer .. 919,299 Thlr. = 17,8 Prozent, 2) Klassensteuer. 380,424 „ = 2,59 8 in Summa und im Durchschnitt 1,299,723 Thlr. =— 7, Prozent.
Das Bundesgesetz wegen Beseitigung der Doppel⸗Be⸗ steuerung vom 13. Mai 1870 hat für die Anwendung der preußischen Gesetze über die direkten Steuern auf dem Gebiete der Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer einzelne Be⸗ schränkungen herbeigeführt, seine Wirkung in bemerkbarer Weise indeß nur auf die Veranlagung der klassifizirten Einkommen⸗ steuer geäußert, deren Ertrag dadurch, daß eine Anzahl von Deutschen, welche bis zum Schlusse des Jahres 1870 zu dieser Steuer herangezogen waren, vom 1. Januar 1871 nicht ferner zu derselben herangezogen werden durften, sich um 32,700 Thlr. vermindert hat.
Den vielseitig kundgegebenen Wünschen nach einer Reform der direkten Personaisteuern und nach der Beseitigung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer war bereits im Jahre 1869 Seitens der Staatsregierung durch Vorlegung von zwei Gesetz⸗Ent⸗ würfen, betreffend eine Abänderung mehrerer auf die klassisizirte Einkommensteuer bezüglicher Bestimmungen und die Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer in 28 Städten, Rechnung getragen
worden. Beide Gesetz⸗Entwürfe hatten indeß die Zustimmung der Landesvertretung nicht erhalten.
Die Wiederaufnahme von Reformmaßregeln auf diesem Gebiete, deren Nothwendigkeit nach verschiedener Richtung hin anerkannt werden mußte, wurde durch den Krieg mit Frankreich verhindert. Der glückliche Ausgang desselben, und die inzwischen eingetretene wesentliche Verbesserung der finanziellen Lage des Staats ließen das Be⸗ dürfniß der Reform in um so stärkerem Maße hervortreten, als dadurch gleichzeitig die Frage angeregt wurde, ob und in welcher Weise die entbehrlichen Ueberschüsse der laufenden Staats⸗Einnahmen zur Gewährung eines Steuererlasses zu ver⸗ wenden seien. Die hierüber stattgehabten Erwägungen führten zu dem mittelst Allerhöchster Ermächtigung vom 8. Dezembe 1871 dem Landtage der Monarchie vorgelegten Gesetz⸗Entwurfe, nach welchem für alle zur untersten Stufe der Klassensteuer eingeschätzten Personen die gänzliche Befreiung von dieser Steue
eintreten und die Mahl⸗ und Schlachtsteuer als Staatssteue
beseitigt werden sollte. Ueber diesen Gesetz⸗Entwurf konnt
indeß mit dem Hause der Abgeordneten keine Einigung erzielt werden, indem dasselbe die Steuerbefreiung der zur untersten Stufe gehörenden Klassensteuerpflichtigen wegen verschiedene
aus dem System dieser Steuer dagegen erhobener Bedenke
zwar zustimmte, gleichzeitig aber die nach dem Entwurfe an diese Maßregel im Interesse der betheiligten Stadtgemeinden
steuer als Kommunal⸗Abgabe ablehnte. Nachdem in Folge
Ermächtigung vom 25. Februar 1872 aus den Berathungen
zu gewährenden Steuer⸗Erlasses zur Beseitigung der gegen di
weiter Gestalt wieder aufzunehmen, und zu diesem Zwecke zu⸗ nächst das erforderliche Material in möglichster Vollständigkei
nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten gewonnene Ergebniß führt
Reform des Systems der Klassensteuer überhaupt, sowie hin sichtlich einiger Abänderungen der Gesetzgebung über die klasst eines gerechteren Verhältnisses in der Besteuerung der wohl⸗ habenderen und der minder bemittelten Klassen der Bevölterung ins Auge gefaßt wurde.
Theilen des Staats eingehend erörtert, und die sich hieraus er⸗
unterbreitet. In änderung des Gesetzes vom 1. Mai 1851, betreffend die Ein⸗
auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 4. November 1872 dem Landtage der Monarchie zur verfassungsmäßigen Beschluß⸗
wünschten Steuer⸗Erlasses an die mindest bemittelte Bevölkerung gleichzeitig mit der als nothwendig erkannten Reform der Klassensteuer in der Weise ins Auge gefaßt, daß die bisherigen
verwarf, und der Beseitigung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer
geknüpfte Bedingung der fakultativen Beibehaltung der Schlacht⸗ dieser Beschlüsse der Gesetz⸗Entwurf auf Grund Allerhöchster
des Landtages zurückgezogen war, handelte es sich darum, den Vorschlag wegen des der klassensteuerpflichtigen Bevölkerung
frühere bezügliche Bestimmung erhobenen Einwendung in ander⸗
von den Lokalbehörden zu beschaffen. Das in dieser Beziehung
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sodann zu weiteren Erwägungen hinsichtlich einer umfassenden
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fizirte Einkommensteuer, wobei hauptsächlich die Herstellung
Die einzelnen hierbei in Betracht kommenden Fragen wurden unter Zuziehung mehrerer zu diesem Zwecke hierher berufener sachkundiger Beamten aus verschiedenen
gebenden legislativen Vorschläge der Allerhöchsten Genehmigung In dem bezüglichen Gesetz⸗Entwurfe wegen Ab⸗ führung einer Klassen⸗ und klasifizirten Einkommensteuer, welcher
fassung vorgelegt worden ist, wurde die Gewährung des ge⸗
schwankenden und zum großen Theil nicht mehr zutreffenden