1874 / 10 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Jan 1874 18:00:01 GMT) scan diff

88 den Kronprinzen und Ihre Kaiserliche und önigliche Hoheit die Kronprinzessin gerichteten Glück⸗ wünsche sind von Allerhöchst⸗ und Höchstdenselben mit folgen⸗ den Dankschreiben erwidert worden:

Nach dem Schlusse eines Jahres, in welchem es der göttlichen Vorsehung gefallen hat, Mich mehr als ein Mal den raschen Wechsel zwischen Freud und Leid empfinden zu lassen, findet Mich das junge Jahr noch in wehmüthiger Erinnerung an dahingeschiedene theure An⸗ verwandte und in der Bekämpfung eines hartnäckig gewesenen körperlichen Uebels, jedoch bereit, die zu gewohnter Frische wie⸗ derkehrenden Kräfte nach wie vor mit voller Anspannung im Dienste Meines Fürstlichen Berufes zum Wohle des Vater⸗ landes zu verwenden. Hierzu bestimme Ich Mich um so freu⸗ diger, als Ich gerade in diesen Tagen des Leidens so unzweideu⸗ tige Beweise von Meines Volkes Liebe und Anhänglichkeit empfangen habe. Unter ihnen sind Mir die treuen und frommen Wünsche, welche Sie Mir in Vertretung der Bürgerschaft Potsdams für das begonnene Jahr gewidmet haben, besonders schätzenswerth gewesen. Indem Ich dieselben mit der Versicherung Meines unwandelbaren landesväterlichen Wohlwollens erwidere, versage Ich Mir nicht, Ihnen aus vollem Herzen zu danken. estH.4a . v h, 11u

Berlin, den 5. Januar 1874.

Die Glückwün , welche Mir die Vertreter der Residenzstadt Potsdam zum neuen Jahre darbringen, haben Mir in der jetzigen schmerzvollen Zeit wohlgethan, und Ich erwidere sie mit aufrichtigen Wünschen für die Wohlfahrt der Stadt und ihrer Bewohner.

Berlin, den 2. Januar 1874.

““ Augusta.

Der Magistrat und die Stadtverordneten von Potsdam haben

Micch durch ihren Neujahrswunsch aufrichtig erfreut. Indem Ich für

den erneuten Ausdruck theilnehmender und anhänglicher Gesinnung von

Herzen danke, sende ich Meiner lieb rterstadt die besten Wünsche zum neuen Jahr! 1s

Beerlin, den 4. Januar 1874. . Friedrich Wilhelm, Kronprinz.

Dem Magistrat und den Stadtverordneten danke Ich aufrichtig für die aus Anlaß des Jahreswechsels Mir ausgesprochenen Gesin⸗ nungen freundlicher Theilnahme und Anhänglichkeit und erwidere die⸗ selben von Herzen mit Meinen besten Wünschen für das Wohl Pots⸗ dams und seiner Bewohner. ““

Berlin, den 4. Januar 1874.

11“ 88

Bictoria, Kronprinzessin.

8

In der gestrigen 3. Plenarsitzung des Bundesraths, in welcher der Staats⸗Minister Delbrück den Vorsitz führte, wur⸗ den vorgelegt: 8 Der Bericht des Präsidenten des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts über die Geschäftsthätigkeit des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts für das Jahr vom 1. Dezember 1872 bis dahin 1873 und der Ent⸗ wurf eines Gesetzes, betreffend die Einrichtung und die Befug⸗ nisse des Rechnungshofs. 8 Ein Ausschußbericht wurde erstattet über die Ausführung des Münzgesetzes.

Sodann kam die Bildung der Kommission für die inter⸗ nationale Ausstellung in Philadelphia zur Sprache, und endlich wurde eine Eingabe vorgelegt.⸗

Der Ausschuß des Bundesxraths für Handel und Verkehr hielt heute eine Sitzung.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hau⸗ ses der Abgeordneten sprach der Abg. Hoppe gegen die Vorlage, betreffend die Berliner Stadtbahn, weil es den Anschein habe, als wolle der Staat eine verunglückte Gesellschaft unterstützen. Nachdem noch der Abg. Dr. Löwe die Stadtbahn als eine nothwendige Ergänzung zur Verbindungsbahn dringend empfohlen, wies der Abg. Dr. Lasker nochmals auf die finan⸗ ziellen und rechtlichen Bedenken hin, daß der Staat mit einer Aktiengesellschaft in Verbindung trete und forderte die Kommission zu einer möglichst genauen Prüfung der betreffenden Gesellschafts⸗ statuten auf. Der Staats⸗Minister Camphausen (S. unter Landtagsangelegenheiten) erinnerte daran, daß die Verbindung des Staates mit einer Privatgesellschaft gar nicht so ungewöhn⸗ lich und schon mehrmals zur Anwendung gekommen sei. Uebrigens liege es durchaus nicht in der Absicht der Regierung, eine Gründung zu unterstützen, sondern ein nützliches Unter⸗ nehmen zu fördern. Nachdem noch der Abgeordnete Miquel sich für die Vorlage ausgesprochen, wurde die Verweisung an eine besondere Kommission von 21 Mitgliedern beschlossen.

Es folgte die erste Berathung des Entwurfs eines Fischerei⸗ gesetzes für den preußischen Staat. Der Abg. v. Schorlemer⸗ Alst beantragte, die zweite Berathung im Plenum vorzunehmen, weil das Gesetz in der vorigen Session einer eingehenden Bera⸗ thung unterzogen sei und keine großen Schwierigkeiten machen würde. Dieser Ansicht schloß sich der Abg. Schmidt (Stettin) an, während Abg. v. Benda die Verweisung an die Agrar⸗ Kommission befürwortete. Das Haus entschied sich für Bera⸗ thung im Plenum.

In der ersten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend das Vormundschaftswesen, sprach sich zunächst der Abgeord⸗ nete Dr. Eberty anerkennend über das Gesetz aus und rügte nur den einen Punkt, daß der Gemeinderath bei der Vormund⸗ schaftsverwaltung betheiligt würde. Der Justiz⸗Minister Dr. Leon⸗ hardt (S. unter Landtagsangelegenheiten) entwickelte die Ent⸗ stehungsgeschichte des Entwurfes und wies besonders darauf hin, daß er der deutschen Reichsgesetzgebung den Weg bahne und eine Geschäftsentlastung der Gerichte herbeiführe.

Nachdem der Abg. Kirchmann sich beifällig über den Gesetz⸗ Entwurf geäußert und eine Kommissions⸗Berathung für über⸗ flüssig erklärt hatte, bemerkte der Abg. Philippi, daß ihm wegen einiger Mängel im Gesetze eine solche durchaus nothwendig er⸗ scheine und beantragte die Verweisung an die um 7 Mit⸗ glieder verstärkte WE Der Abg. Zelle for⸗ derte dagegen eine besondere Kommission von 21 Mit⸗ gliedern lediglich mit Rücksicht auf die soziale Bedeutung des Gesetzes. Nachdem noch der Regierungs⸗Kommissar Geheime⸗ Justiz⸗Rath Kurlbaum ein Mißverständniß des Abg. Dr. Eberty 5— der Betheiligung des Gemeinderaths am Vormund⸗ chaftswesen berichtigt hatte, empfahl der Abg Kanngießer noch⸗ mals die Einsetzung einer besonderen Kommission, welchem Vor⸗ Wrage sich auch das Haus anschloß. Die Sitzung schloß um

In der heutigen (26.) Plenarsitzung des Hauses der Ab⸗

eordneten, welcher am Ministertisch die Justiz⸗Minister Dr. Leon⸗ hardt mit mehreren Regierungs⸗Kommissarien theilte

der Präsident zunächst mit, daß der Abg. Bockum⸗Dolffs einen Antrag auf Einführung der Kreisordnung in Rheinland und Westfalen eingebracht habe. Dann wurde das Gesetz, betr. die Auf⸗ hebung der Mahleingangssteuer von Stär ke ac. nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Wagner (Franzburg) und einer berichtigenden Entgegnung des Regierungs⸗Kommissars in dritter Lesung definitiv angenommen.

Es folgte die Berathung des Etats der Justizverwal⸗ tung. (S. denselben unter Landtagsangelegenheiten.) Zum Kap. 30. Tit. 1 und 2 Gerichtskosten und Einnahmen, welche als Emolumente für Beamte zur Verwendung kommen, lagen folgende Resolutionen vor:

1) vom Abg. Kapp: „die Königliche Staatsregierung aufzufor⸗ dern, aus den zur Staatskasse fließenden Auktionskosten und den für die Vornahme gerichtlicher Siegelungen und Inventuren besonders zu erhebenden Kosten denjenigen gerichtlichen Subaltern⸗ und Unterbeam⸗ ten, welche die Auktionen abhalten, beziehungsweise das Siegelungs⸗ und Inventurgeschäft besorgen, eine angemessene Entschädigung zu ge⸗ währen und diese im Etat für 1875 vorzusehen“;

2) vom Abg. Bähr (Cassel): „die Königliche Staatsregierung zu

Se in Erwägung zu zieben, ob nicht die Examinationsgebühren

aufzuheben und die Remunerationen der Examinatoren auf Staats⸗ fonds zu übernehmen seien.“

Zur ersten Resolution führte der Antragsteller Abg. Kapp aus, daß die Auktionsbeamten für ihre Bemühungen gar nicht entschädigt würden; sie müßten ihre Zeit versäumen und die da⸗ durch zurückbleibenden Arbeiten später nachholen. Der Regierungs⸗ Kommissar hielt das Bedürfniß durchaus nicht für so groß, weil aus den betreffenden Beamtenkreisen noch keine Beschwerde ein⸗

gelaufen sei.

Die zweite Resolution wurde vom Abg. Werner damit begründet, daß die Examinanden durch ihre Reise nach Berlin und den mehrtägigen Aufenthalt in dieser Stadt schon bedeutende Kosten hätten, sodaß eine Befreiung von die⸗ ser LSeihngea. eine Erleichterung wäre. Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt versprach, eine eingehende Erwägung der Resolution eintreten zu lassen. Darauf wurden beide Resolutionen, weil sie eine eventuelle Mehrbewilligung enthalten, an die Budgetkommission überwiesen, die beiden Titel aber genehmigt.

Zum Kap. 73 (Ober⸗Tribunal und Ober⸗Appellationsge⸗ richt) lagen zwei Anträge vor. Der Abgeordnete Bähr (Cassel) 1 ean 8

den Zusatz am „(darunter 4 Professoren im Nebenamt, je⸗

der mit Hn LSchluß 8 streichen. während der Abg. Haucke denselben folgendermaßen abgeändert wissen wollte:

„Darunter nach Bedarf 2 Professoren im Nebenamt jeder mit 1250 Thlr.

Während der Abg. Bähr (Cassel) diese Verbindung der Theorie mit der Praxis durchaus nicht für nützlich hielt, war der Abg. Haucke der Ansicht, daß eine solche Verbindung durchaus nothwendig sei für die Entwickelung des Rechtes. Bei Schluß des Blattes trat der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt für den An⸗ trag des Abg. Haucke im Gegensatz zur Regierungsvorlage ein.

Aus Veranlassung einer Anfrage hat der Evangelische Ober⸗Kirchenrath im Einverständniß mit dem Minister der geist⸗ lichen Angelegenheiten entschieden, daß die jetzt bestehenden Gemeinde⸗Kirchenräthe und Kreis⸗Synodal⸗Vorstände zwar mit der Annahme und Erörterung von Einsprüchen gegen voll⸗ zogene kirchliche Wahlen, jedoch nur in den Grenzen sich zu befassen haben, daß die Entscheidung über erhobene Ein⸗ sprüche, gemäß Nr. 31 der Instruktion vom 31. Oktober v X. letzter Absatz, den neugebildeten Gemeinde⸗Kirchenräthen und Kreis⸗Synodal⸗Vorständen überlassen bleibt. Sollten sich hierbei im einzelnen Falle Umstände ergeben, welche eine definitive Ent⸗ scheidung über Einsprüche vor dem Zustandekommen der neu⸗ gebildeten Körperschaften nothwendig machen, so haben die König⸗ lichen Konsistorien nach §. 78 der Kirchen⸗Gemeinde⸗Ordnung durch eigene Verfügung das Erforderliase anzuordnen. Die von Amtswegen vorzunehmende Prüfung der Wahlen hinsichtlich ihrer Legalität ist nach Nr. 29 der Instruktion von dem beste⸗ henden Gemeinde⸗Kirchenrath und ebenso gemäß §. 40, Absatz 3 der Kirchen⸗Gemeinde⸗Ordnung von dem bestehenden Kreis⸗ Synodal⸗Vorstande zu bewirken.

Der Regierungs⸗Rath Sto ckmann, Mitglied der Königlichen General⸗Kommission zu Cassel, ist gestorben. In die Beschäftigung bei der genannten Behörde behufs ihrer Aus⸗ bildung zu Spezial⸗Kommissarien sind eingetreten: der Gerichts⸗ Assessor Wilhelm Delius aus Münster und der Regierungs⸗ Assessor Friedrich Rauch aus Elm. Der Regierungs⸗Assessor Bodenstein zu Cassel ist zum Spezial⸗Kommissarius ernannt und ist demselben die Leitung der für den Kreis Wolfhagen und die angrenzenden Theile der Kreise Hofgeismar, Melsungen und Fritzlau neu errichteten Spezial⸗Kommission III. zu Cassel, unter Belassung seines Wohnsitzes in Cassel, übertragen. 1

In der Weihnachtswoche des Jahres 1873, vom 19. bis 25. Dezember, sind an Packeten durchschnittlich täglich von der Post behandelt worden: in Berlin 57,426, in Leipzig 30,746, in Frankfurt a. M. 25,581, in Cöln a. R. und Deutz 19,775, in Breslau 16,683, in Dresden 15,086, in Hamburg 11,411, in Königsberg i. Pr. 7,765, in Düsseldorf 4,858.

Bayern. München, 11. Januar. Die Kaiserin von Oesterreich ist heute Nachmittag Uhr von Wien mittels Extrazuges hier eingetroffen. Zum Empfange hatten sich am Bahnhofe eingefunden: Die Königin⸗Mutter, die Prinzen Luit⸗ pold und Leopold, sowie die Kaiserlich österreichische Gesandt⸗ schaft. Die Kaiserin begab sich sofort in den Palast des Prin⸗ zen Leopold. Ihre Majestät wird sich, wie der „Korr. v. u. f. D.“ meldet, während ihres Aufenthalts hierselbst jeden Abend nach Possenhofen verfügen und jeden Morgen hier wieder eintreffen.

Das Gesetz⸗ und Verordnungsblatt publizirt heute die Gesetze, betreffend das Vermögen und die Schulden der Land⸗ wehr älterer Ordnung, und in Betreff der Aufnahme eines Kreis⸗ anlehens in Schwaben und Neuburg.

Sachsen. Dresden, 12. Januar. („Dr. J.*) Auch die

Erste Kammer nahm heute ihre seit dem 28. v. M. aus

Mangel an Berathungsstoff unterbrochene Thätigkeit wieder auf. Die kurze Sitzung, welcher Staats⸗Minister Dr. von Gerber beiwohnte, eröffnete der Präsident mit dem Ausdruck der Hoff⸗ nung, daß die Kammer nun wieder häufigere Sitzungen werde halten können, und der Bitte an die Deputationen, ihre Arbeiten nach Kräften zu beschleunigen. Auf Bericht der 4. Deputation lehnte die Kammer ohne Debatte den Beitritt zu dem die Aufhebung von §. 11 des Parochiallastengesetzes

vom Jahre 1838, wonach die Rittergutsbesitzer zu

Parochiallasten zutragen haben, in welche der Rittergutshof eingepfarrt ist, be⸗ fürwortenden Beschlusse ab, welcher von der Zweiten Kammer hrerer Landgemeinden gefaßt worden ist; sie se Petitionen der Regierung nur zur Erwägung zu indeß hält auch die Deputation nach dem Berichte die Beseitigung jener Anomalie für wünschenswerth. Ohne De⸗ batte wurde alsdann der Antrag derselben Deputation (Referent: Martini) angenommen, eine Beschwerde des Gersdorfer Stein⸗ kohlenbauvereins über die von dem Gersd schlossene, in den eines öffentlichen

Württemberg. gestrigen Sitzun die Endabstimm und dasselbe genehmigt.

derjenigen

auf Petitionen me beschloß, die überweisen;

orfer Gemeinder höheren Instanzen aufrecht erhaltene Einzie Weges auf sich beruhen zu lassen.

Stuttgart, g der Kammer der Standesherren wurde Hundeabgaben⸗Gesetz vorgenommen Hierauf wurde dem Ge über die Erhöhung der Gehalte der Lehrer an Vol den Beschlüssen des andern stimmt, und dass lbe in der Endabstimmun genommen; ebenso das ebenfalls schon erledigte Gesetz über die Verwe bergischen Antheils an den Ueberschüssen deutsche Reichspost verwalteten französi Krieges von 1870/71, welcher zu e bedienstete gemacht ist. Bei dem Ge Gehalte der Volksschulleh Ministers Frhrn. v. Neurath beschlossen: Der Regierung die Frage zur Er im Wege der Gesetzgebung die Schu auf das Doppelte zu erhöhen seien, Staats und der Gemeinde auf die lehrer auf das Doppelte erhöht w In der Zweiten Kammer kam die die Bestrafung der Schulversäumnisse, en früheren Bestimmun 4 und 6 Kreuzern gerügt. den, das evangelische Konsistorium und der rath, ergriffen daher im Januar v. J. die Ge führung des neuen Polizeistrafgesetzes und d um statt der bisherigen, mit dem jetzigen Ge enden Strafen das Straf 4 Stunden Haft

9. Januar.

ung über das setzesentwurf ksschulen in Hauses zuge⸗ g mit allen abgege⸗ vom anderen Hause Indung des württem⸗ aus den durch die schen Posten während des iner Stiftung für Post⸗ setz über die Erhöhun f den Antrag des Staats⸗

allen Theilen na

benen Stimmen an

rer wurde au

wägung anheimzugeben, lgelder, die 1836 festgese wie seither auch der Au Schule und die Gehalte der Schul⸗ orden seien.

Frage, betreffend zur Berathung. Dieselben kleinen Geldstra⸗ Die Oberschulbehör⸗ katholische Kirchen⸗ legenheit der Ein⸗ es Reichsstrafgesetzes ldwerth in gar kei⸗ mum des Reichs⸗ eintreten zu lassen. daß die Verfügungen der bei⸗ raft gesetzt werden, da er solche Ein zweiter Antrag von der Sache da er die de stizgesetzgebungs⸗Kommissio fand an den Ver

wurden na fen von 2,

nem Verhältniß st gesetzes von ¼ T. Der Abg. Völmle verlangte den Oberschulbehörden außer Kraf für ungerechtfertigt erklärte.

ner verlangte eine Regelung mit minderern Strafansätzen, fand. Die Ju zu begutachte schulbehörden rechtlich nichts aus Antrage gelangte: neten Völmle

lr. oder 2

. Schwand⸗ im Gesetzgebungswege r Verfügungen zu hart n, welche beide Anträge fügungen der Ober⸗ zusetzen, daher sie zu dem iden Anträge der Abgeord⸗ zur Tagesordnung über⸗ izgesetzgebungs⸗Kommission, lten Ermächtigung Gebrauch rchen⸗ und Schulkommission s erbeten, und dieses fand um die Anträge der beiden Bei der Debatte wurde von den kapitular hervorge⸗ n der Ober⸗Schul⸗ n gesetzlichen sse, was man gen wies so⸗ en Bestimmungen eeßlich den Antrag gang zur Tages⸗

und Schwandne zugehen. Uebrigens hat sich die Just von einer ihr von der Kammer erthei machend, auch ein Gutachten der Ki vom pädagogischen Standpunkt au gleichfalls keine sachlichen Gründe,

Abgeordneten zu empfehlen. Prälaten v. Merz

hoben, wie heilsam behörden gehabt h Bestimmungen eb auch den Lehrern schuldi dann darauf hin,

nachkommen müsse. der Justizgesetzgebungs⸗Kommi ordnung mit 38 gegen 33 St

und Beck und vom Dom e Folgen die Verfügunge aben, und daß man den bestehende hrem Ansehen verhelfen g sei. Freiherr von Gültlin daß man den reichsgesetzlich mer nahm schli ssion auf Ueber immen an.

Darmstadt, 8. Januar. zusammentritt der Zwe zufolge, jetzt mit Be Es handelt sich

1— Ueber den Wieder⸗ iten Kammer verlautet, dem stimmtheit, daß derselbe am 19. d. erfol zunächst um die Be schlüsse der Ersten Kammer in B gemeinde⸗Ordnung und auf das

Anhalt. Dessau, 10. die beiden ältesten Söhne des und Friedrich, zur Fortse

Am 5. ve von Krosigk. Der Landtag, welcher si hat am 5. d. M. seine Geschäfte 6. die erste

an gen werde. schlußfassung der letzten Be⸗ ezug auf die Städte und Land⸗ Schulgesetz.

Januar. Heute Morgen reisten Herzogs, die Prinzen Leopold etzung ihrer Studien wieder nach

rstarb hierselbst der General⸗Lieutenant z. D.

ch auf 14 Tage vertagt hatte, wieder aufgenommen und am in welcher man sich aus⸗ uptfinanz⸗Etats für das Staat hat mit Einschluß ungen nur 2,388,926 Thlr. aber an Aktivis 1,396,757

so daß der Ueberschuß 10 Pf. beträgt. ch die wachsende In Bezug auf nen Ertrag von in den Harz⸗ ntrag gestellt, durch eine Die (zum rgab, daß eine gleiche An⸗ gilt ein Antrag estellter Antrag, sten zum Schutze

Plenarsitzung abgehalten,

schließlich mit der Berathung des Ha laufende Jahr beschäftigt hat. Der von 950,000 Thlrn. Kassen⸗Anweisu meistens unkündbare Schulden, Thlr. 18 Sgr. 2 Pf. gegenüberstehen, an Passivis nur 992,168 Thlr. Im gleichen Verhältnisse

Einnahme aus den Dom die Jagden, die in den fiskalischen Forsten ei 1194 Thlr. 27. Sgr. liefern, während dieselbe forsten einen Zuschuß erfordern, so wurde ein A welcher den Zweck verfolgte, der ganzen „Jagdfrag Kommissionsberathung auf den Grund zu gehen.

gewendete) namentliche Abstimmung e 15 Abgeordnete sich für den Antrag erklärten;

zahl stimmte dagegen und bei Stimmengleichheit für abgelehnt. Ein im Sinne des Ministers g in besonders dringenden Fällen auf Staatsko der Felder Wildgatter anzulegen, hat Annahme

günstig gestaltet si änen des Landes.

ersten Male an

Schweiz. Bern, 8. Januar. Botschafter Graf Chaudordy überreich rathe seine Kreditive. wie die „N. Z. Z.“ meldet, folgende Anrede dordy an den Bundespräsidenten voraus: „Ich habe die Ehre, Ihnen das welchem der Präsident der französis bei dem Bundesrathe dor schweiz ist der lebhafte Wunsch des Prä und seiner Regierung, mit dem vertrauensvolle und freunds Diese Beziehungen sind ni Lage beider Länder, sie sind auf alten, fühle beider Völker gerechtfertigten Ueber Gestatten Sie mir, mich glücklich z reichs bei diesem Volke erkoren worden Zeit und in den sch

Der neue französische zwute dem Bundes⸗ eglaubigung ging, des Grafen Chau⸗

Der Uebergabe der

Schreiben zu überreichen, mit chen Republik mich als Botschafter erischen Republik beglaubigt. Es sidenten der französischen Republik Schweizervolke und de che Beziehungen fort cht nur das Er

ssen Regierung nc h zu ecendhiche⸗ gebniß der geographischen durch 5. Interessen und Ge⸗ lieferungen gegründet.

u schätzen, als Vertreter Frank⸗ zu sein, welches in neuester nissen uns seine Freundschaf

merzlichsten Ereig ““

beweise gegeben hat, deren edelmüthig Wirksamkeit zu würdigen i anz besonders in der Lage gewesen bin. Ich lege Werth darauf, hieser persönlichen Erinnerung bei der Uebergabe meines Beglaubigungs⸗ schreibens Ausdruck zu geben. 8 8

Sie wollen hieraus, Herr Präsident, Herren Bundesräthe, er⸗ messen, wie sehr mir daran gelegen ist, daß die Sendung, welche ich bei Ihnen zu erfüllen habe, zu noch größerer Kräftigung der Bande, welche Frankreich und die Schweiz einigen, beitragen werde.“

Nach Verlesung des Beglaubigungsschreibens durch den Kanzler erwiderte der Bundespräsident die Anrede des Bot⸗ schafters wesentlich folgendermaßen:

„Der Bundesrath hat mit lebhafter Befriedigung von dem Schreiben Kenntniß genommen, mit welchem es dem Herrn Präsiden⸗ ten der französischen Republik gefällig gewesen ist, ihm anzuzeigen, daß er, um der schweizerischen Eidgenossenschaft einen Beweis freund⸗ schaftlicher Gesinnung zu geben und die Bande guter Nachbarschaft und Einvernehmens zwischen den beiden Ländern noch fester zu knüpfen, es für angemessen erachtet, in Bern wieder eine Botschaft herzustellen.

Wir haben auch mit Vergnügen die Versicherungen der freund⸗ schaftlichen und theilnehmenden Gesinnungen für die Wohlfahrt der Eidgenossenschaft vernommen, welche uns der Herr Präsident der fran⸗ ösischen Republik gegeben hat. Die Schweiz ist glücklich, die guten

eziehungen, welche sie von Alters her mit Frankreich unterhält, zu mehren und zu stärken, und der Bundesrath ist sicher, nach dem Willen des ganzen Volkes zu handeln, indem er seinerseits alle Aufmerksam⸗ keit der Entwickelung dieser Beziehungen zuwendet.

Die Schweiz geht in manchen Dingen ihre eigenen, von denjenigen anderer Staaten verschiedenen Wege, sie wacht mit Eifersucht über diesem, ihr wie allen größeren und kleineren Völkern zustehenden, Rechte unabhängiger Ordnung ihrer innern Angelegenheiten. Aber nicht minder als ihres Rechtes ist sie anderseits auch der Bedeutung ihrer Pflichten sich bewußt Sie wird sich jederzeit angelegen sein lassen, nicht nur den Verpflichtungen zu genügen, welche öffentliches Recht und eingegangene Verträge ihr auferlegen, sondern auch den⸗ jenigen, welche dem Bewußtsein brüderlicher Zusammengehörigkeit der

ölker entstammen.

Wir beglückwünschen uns, aus dem Munde Eurer Ercellenz zu vernehmen, daß Sie der Schweiz und ihren Behörden aus den schwie⸗ rigen Zeiten, in welchen Sie ihre Haltung näher zu beachten Ge⸗ legenheit hatten, ein gutes Andenken bewahrt haben. Auch ist der Bundesrath, so sehr er den Rücktritt des Herrn Lanfrey, Ihres wür⸗ digen Vorgängers, bedauert hat, überzeugt, daß die Wahl Eurer Excellenz, welche mit Rücksicht auf die hohen und wichtigen von Eurer Exzellenz Ihrem Vaterlande schon geleisteten Dienste der Schweiz zur Ehre gereicht, viel dazu beitragen wird, die freundschaftlichen Ver⸗ haͤltnisse zwischen der Schweiz und Frankreich zu erhalten und zu be⸗ estigen.

In dieser Erwartung und mit diesen Gesinnungen heiße ich Eure Excellenz auf dem Boden der schweizerischen Eidgenossenschaft willkommen.“

12. Januar. (W. T. B.) Wegen gestern abermals im Berner Jura vorgekommener Unordnungen ist ein Ba⸗

taillon Scharfschützen dahin entsendet worden. Detaillirte Mel⸗

dungen über die fraglichen Unruhen liegen noch nicht vor.

Großbritannien und Irland. London, 10. Januar. Der Prinz von Wales enthüllte gestern die Statue seines Vaters, des Prinzen⸗Gemahls, die unter den Auspizien der Korporation der City von London auf dem Holborn⸗Cirkus errichtet worden ist. Trotz des ungünstigen Wetters war eine fast unabsehbare Menschenmenge zugegen. Die Ceremonie nahm nur wenige Minuten in Anspruch, und die Statue wurde unter

dem lauten Jubel der Anwesenden enthüllt. Sie stellt. den

Prinzen Albert zu Pferde in grüßender Haltung dar.

Die „London Gazette“ enthält die Mittheilung, daß die Prinzessin Beatrice, jüngste Tochter der Königin, am 8. d. M. in der Whippingham⸗Kirche auf der Insel Wight im Beisein der Königin, des Prinzen von Wales, des Prinzen Arthur, des Prinzen Leopold, und des Prinzen und der Prin⸗ zessin Christian von Schleswig⸗Holstein vom Erzbischof von Canterbury feierlich konfirmirt wurde.

Die großen Waffenvorräthe im Tower sollen, wie die „A. A. C.“ vernimmt, nach Woolwich gebracht und in der dortigen Staatswerft verwahrt werden. Bleichzeitig soll die alte Waffenkammer des Towers nach dem Süd⸗ Kensington⸗

Museum verlegt werden. Die Verlegung der Kronjuwelen war

ursprünglich ebenfalls beabsichtigt, aber man stand von diesem Vorhaben ab. .

Aus Dublin meldet der Telegraph folgende neue juridische Ernennungen: Herr Palles ist zum Lord⸗Ober⸗ richter des irischen Schatzkammergerichts ernannt worden, Herr Law zu seinem Nachfolger als General⸗Anwalt und Herr John⸗ ston zum Generalfiscal.

Frankreich. Paris, 11. Januar. Das Leichenbegäng⸗ niß des kürzlich verstorbenen Bruders Philippe, Generals der Schulbrüder, hat heute unter großer Betheiligung der Bevölkerung stattgefunden. Der Kardinal⸗Erzbischof von Paris betete das De profundis und segnete den Sarg ein. Die Quasten des Leichentuchs wurden von Dr. Ricord, vom Grafen von Malun, vom Marquis von Noailles, vom Grafen von Mortemart, von einem Schiffs⸗Lieutenant und dem Maire und

Deputirten des siebenten Arrondissements gehalten.

Das Nichtigkeitsgesuch des Obersten Mathusew icz, der bekanntlich vom Kriegsgerichte zum Tode verurtheilt worden ist, wurde vom Kassationshofe verworfen.

Der belgische Bevollmächtigte ist behufs Abschließung eines neuen Handelsvertrags hier angekommen.

Saint⸗Réné⸗Taillandier wird am 22. Januar in

der Akademie seine Antrittsrede halten und Desiré Nisard die⸗ selbe beantworten.

Der General Aurelle de Paladines wird in den Ruhe⸗ stand versetzt werden, da er das vorgeschriebene Dienstalter über⸗ schritten hat. b

Der „Moniteur“ enthält folgende Mittheilung:

„Mehrere Zeitungen kündigen an, daß der Kriegs⸗ und der Ma⸗ rine⸗Minister Befehle gegeben haben, um die Garnisonen der festen Plätze unserer Alpengrenzen und der Städte der Küsten des Mittel⸗

meeres zu vermehren. Diese Nachricht ist nicht vollständig richtig. Die Wahrheit ist, daß man in diesem Augenblick das Artilleriegeräth unserer Grenzfestungen, sowohl der Alpen als des Nordens und Ostens

erneuert. Diese Maßregeln, deren Dringlichkeit seit langer Zeit aner⸗ kannt worden ist, findet in dem Maße statt, als unsere Arsenale den Genie⸗Direktionen gezogene Kanonen liefern können. Was die Ver⸗ mehrung unserer Garnisonen im Südosten anbelangt, so scheint im Augenblick nicht davon die Rede zu sein. Truppenbewegungen finden in Wirklichkeit statt, aber einfach in Folge der präsidentschaftlichen Dekrete vom 28. und 29. September betreffs der Herstellung der

Corps, die in Paris, Lyon und Algerien die Infanterie⸗

zu zwei detachirten Bataillons bilden und welche die ganzen Kavalle⸗ rie⸗Regimenter verlieren, damit sie unter der direkten Aktion der

Corpsführer stehen. Dieses war mit dem 4. Jäger⸗Regiment der

Fall, dessen Depot und Peloton Avignon verlassen haben und zu den aktiven Schwadronen in Marseille gestoßen sind.“ Das Kriegs⸗Ministerium beschäftigt sich mit der

Organisation der Regionaldepots, deren Zahl 144, für je⸗ des Regiment Eines, betragen wird. Jedes Depot wird von

einem höheren Offizier befehligt werden.

11“ 11“

(W. T. B.) Nach einer von dem „Jour⸗

8 13. Januar

nal officiel“ veröffentlichten offiziellen Note haben sämmtliche Mi⸗ nister in Folge des gestrigen Beschlusses der Nationalvers ammlung und auf das Verlangen des Marschall⸗Präsidenten ihr Ent⸗ lassungsgesuch zurückgezogen.

Die Linke soll, wie verlautet, die Absicht haben, bei

Eröffnung der heutigen Sitzung der Nationalversammlung, in welcher das Maire⸗Gesetz auf der Tagesordnung steht, entweder die Vorfrage zu stellen oder auf die Berathung der einzelnen Artikel des Maire⸗Gesetzes nicht ei ehen.

68. Versailles, 12. Januar. (W. T. B.) In der heutigen

Sitzung der Nationalversammlung interpellirte der Ab⸗ geordnete von Kerdrel das Ministerium über die von dem⸗ selben nachgesuchte Demission, in Betreff deren er nãhere Erklärungen verlangte. Der Herzog von Broglie beantwortete die Interpellation sofort und erklärte: Da die Stärke des Ministeriums in dem Vertrauen der Nationalversammlung be⸗ stehe, so habe dasselbe in Folge der jüngst von der Versamm⸗ lung kundgegebenen Meinungsdifferenz seine Demission geben müssen. Von der Rechten wurde darauf eine motivirte Tages⸗ ordnung beantragt, in welcher ausgesprochen wird, daß das Mi⸗ nisterium nicht das Vertrauen der Nationalversammlung verloren habe. Raoul Duval beantragte eine Tagesordnung, in welcher ver⸗

langt wird, daß das Ministerium nicht einer bestimmten Partei diene. Die Tagesordnung hebt gleichzeitig hervor, daß der Marschall Mac Mahon außerhalb der parlamentarischen Agitation stehen müsse. Der Deputirte Picard beantragte, über die Interpellation

Kerdrel zur einfachen Tagesordnung überzugehen. Das Mini⸗

sterium erklärte sich gegen die Annahme der einfachen Tagesord⸗ nung, welche darauf mit 355 gegen 316 Stimmen abgelehnt wurde. In der dann folgenden Abstimmung über die von der Rechten proponirte Tagesordnung, welche ausspricht, daß das Ministerium das Vertrauen der Versammlung besitze, ward die⸗ selbe mit 379 gegen 321 Stimmen angenommen. Im wei⸗ teren Verlaufe der Sitzung der Nationalversammlung beschloß dieselbe, das Maires⸗Gesetz nach Ablehnung eines Antrages der Linken, welcher weitere Vertagung des Gesetzentwurfs ver⸗ langte, bereits morgen auf die Tagesordnung zu setzen.

Spanien. Die neuesten telegraphischen Meldungen des W. T. B. lauten:

Madrid, Montag, 12. Januar, Nachts. Nach hier einge⸗ gangenen Nachrichten aus Palma hat ein Insurgentenschiff, mit der Junta sder Aufständischen und den bei der Vertheidigung verwendeten Sträflingen an Bord, den Hafen von Cartagena verlassen. Die Regierungsflotille befindet sich mit der Insur⸗ gentenfregatte „Numancia“ im Kampfe.

Madrid, Dienstag, 13. Januar, Morgens. Cartagena ist genommen. Die aufständische Fregatte „Numancia“, an deren Bord sich die revolutionäre Junta befand, ist im Gefecht mit dem Geschwader des Admirals Chicaro.

Italien. Rom, 6. Januar. Der Rechnungs⸗Rath Com. Magliano ist zum italienischen Vertreter bei der Münzkon⸗ ferenz in Paris ernannt worden und wird am nächsten Dienstag dahin abreisen.

Der französische Gesandte beim heiligen Stuhle, von Corcelles, hat, nachdem er bekanntlich vorher den Geistlichen der Kirche S. Luigi dei Francesi die Exequien für den verstor⸗ benen Obersten de la Hage abzuhalten verboten hatte, nach⸗ träglich in derselben Kirche ein feierliches Todtenamt für den Obersten veranstaltet, welchem der ganze hohe römische und fran⸗ zösische hohe Adel beiwohnte. 8*

8. Januar. Gestern war im Quirinal Galatafel, zu welcher die Gesandten der fremden Mächte und die Minister eingeladen waren. Am Abend hatte der Gesandte des Deutschen Reichs, von Keudell, großen Empfang im Palaste Caffarelli.

Der General Cialdini ist auf sein Verlangen von dem Generalkommando von Florenz entbunden und der General⸗ Lieutenant Luigi Mazzacapo damit betraut worden. Den Vor⸗ sitz im Komite des Großen Generalstabes behält der General Cialdini.

Türkei. Krajugewacz, 12. Januar. (W. T. B.) Die Skuptschina hat einen Gesetzentwurf über Emittirung von Pfandbriefen angenommen. Es soll dadurch einer etwa den Grundbesitzern drohenden Krisis vorgebeugt werden. Die Emission erfolgt in London.

Rumänien. Bukarest, 13. Januar. (W. T. B.) Aus Veranlassung der Feier des griechischen Neujahrfestes hat gestern ein Empfangsabend bei dem Fürsten Karl statt⸗ gefunden, wobei der Prinz Friedrich zu Hohenzollern, das ge⸗ sammte diplomatische Corps und 400 Gäste anwesend waren.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 11. Januar. Wie der „Grashdanin“ meldet, wird dem Prinzen von Wales für die Dauer seines Aufenthaltes hierselbst der Ge⸗ neral⸗Adjutant Graf Heyden, der Prinzessin der Hofmeister des Kaiserlichen Hofes Graf Mussin⸗Puschkin attachirt werden. Der erste Ball zu Ehren der erlauchten Gäste wird bei dem Groß⸗ fürsten Konstantin Nikolajewitsch statt haben. Ebenso theilt dasselbe Blatt mit, daß der Hof mit allen seinen Fürstlichen Gästen sich am 20. Januar nach Moskau begeben wird.

In Bezug auf das in Rußland gebräuchliche System der polizeilichen Aufsicht, die von Gerichtswegen verfügt wird, ist, der „M. Z.“ zufolge, die beim Justiz⸗Ministerium Nieds n eingesetzte Kommission zur Revision eines Abschnitts des Strafkodex bei folgenden Prinzipien stehen geblieben. In⸗ dem sie für die Entscheidung der Frage, in welchen Fällen der Verurtheilte unter polizeiliche Aufsicht zu stellen ist, nicht die Art der Strafe, sondern das Wesen des Verbrechens als Aus⸗ gangspunkt angenommen, hat sie die folgenden Bestimmungen

für die zweckmäßigsten gehalten:

a. die polizeiliche Aufsicht bildet eine direkte Folge der Bestra⸗ fung nur bei einzelnen Arten von Verbrechen, die im Gesetz besonders namhaft gemacht sind; b .“

8 müch übrigen Fällen kann das Gericht beim Fällen des Strafurtheils, das mit Freiheitsentziehung, den Arrest ausgenommen, verbunden ist, der Polizei⸗Autorität das Recht zuerkennen, über den

Schuldigen nach Abbüßung der Haft eine besondere Aufsicht aus⸗ zuüben;

c. die polizeiliche Aufsicht kann für die Zeit von einem bis fünf

Jahran verhängt werden;

„bei Verhängung der polizeilichen Aufsicht ist: 1) die oberste administrativ⸗polizeiliche Autorität im Gouvernement berechtigt, dem unter Aufsicht Stehenden den Aufenthalt an von ihr bestimmten

Orten zu untersagen; diese Einschränkung darf auf die Heimath und

die Gemeinde, welcher der unter Aufsicht Stehende angehört, nur aus

besonders wichtigen Gründen ausgedehnt werden; 2) die Polizei ist

befugt, unmittelbar von sich aus zu jeder Tages⸗ und Nachtzeit bei der unter Aufsicht stehenden Person eine Haussuchung vorzunehmen

und 3) ist die Polizei gleichfalls befugt, das Erscheinen einer solchen Person in der Polizeibehörde zu verlangen.

Bei der Uebergabe der Kommissionsarbeiten an den Reichsrath sah sich das Justiz⸗Ministerium zu der Erklärung veranlaßt, daß seiner Ansicht nach die projektirten Bestimmungen über die polizeiliche Aufsicht, durch welche der Polizei sehr wesentliche Mittel zur Beaufsichtigung vom Gericht schuldig befundener Personen zuerkannt worden, von solcher Tragweite und Nothwendiakeit find, daß es wohl nützlich wäre, dieselben schon jetzt in Wirksamkeit treten zu lassen, unter der Bedingung jedoch, daß einzelne dieser Bestimmungen, welche sich auf Details der polizeilichen Thätig⸗ keit bei Ausübung der Aufsicht beziehen und mit Angelegenheiten des Kriminalgesetzes keinen Bae. e haben, aus den Grundbestim⸗ mungen gänzlich ausgeschlossen werden.

Dänemark. Kopenhagen, 7. Januar. Die im Folke⸗ thing verlesene ablehnende Antwort des Königs auf die ge⸗ gen das Ministerium gerichtete Adresse des Folkethings lautet wörtlich: 1

»Auch Wir beklagen, daß das Resultat der Reichstagssessionen in keinem passenden Verhältni zu der Zeit steht, welche dieselben bean⸗ spruchen, und zu den Krã ten. welche dazu verwandt werden. Wir können indeß in dem in gewissen Richtungen vorhandenen Mangel be⸗ friedigenden Zusammenwirkens zwischen den verschiedenen Gliedern der gesetzgebenden Gewalt keine wesentliche Ursache der in der Bevölke⸗ rung vorhandenen sozialen Gährung finden. Diese erfordert unter allen Umständen eine Leitung, welche mit Festigkeit die durch da Grundgesetz begündete verfassungsmäßige Ordnung schützt und gleich⸗ zeitig für eine ruhig fortschreitende Entwicklung unter ge⸗ rechter und billiger Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse aller Klassen der Bevölkerung wirkt. In voller Uebereinstimmung mit Un serem Willen ist dieses der leitende Gedanke gewesen, der die Thätigkeit Unseres Ministeriums beseelt hat. Gerade

aben Wir, da dieses in Veranlassung der vom Folkething eingereichten

dresse seines Portefeuilles zu Unserer Verfügung gestellt hat, dami die Bildung eines neuen Ministeriums versüchn werden könne, diesem Antrage keine Folge geben können. Wir haben gefunden, daß das Bedürfniß des Landes das Verbleiben des Ministeriums in seiner Stellung erheischt, und Wir sind überzeugt, daß es nicht gegen Unsere bestimmte Aufforderung, an möglichen persönlichen Wünschen festhal tend, zurücktreten wird. Gegenüber der vertrauensvollen Adresse an den Thron sprechen Wir daher die Erwartung aus, daß die L Vaterlande vorhandene Mißstimmungen üherwinden wird, so daß dies das Zusammenwirken nicht verhindern, welches notbwendig ist, dami wir unter den gegenwärtigen unruhigz gährenden Verhälturssen mit voller Zuversicht der Zukunft entgegengehen können. Im Vertrauen hierauf entbieten Wir dem Folkething Unsern Königlichen Gruß!

12. Januar. (W. T. B.) Dem Vernehmen von „Ber lingske Tidende“ zufolge wird der Kronprinz sich

Amerika. (A. A. C.) Der frühere Präsident der Re⸗ publik San Domingo, Baez, ist, wie aus New⸗York gemeldet wird, in St. Thomas angekommen. Sein Nachfolger Gonzales läugnet, irgend welche, die Samana⸗Bay⸗Compagnie betreffende Befehle erlassen zu haben. Kay West, als maritimes Rendez⸗vous in neuester Zeit oft genannt, ist eine 4 Meilen lange und 1 ¼ Meilen breite Insel, an der einen Seite vom at⸗ lantischen Meer, an den anderen drei Seiten durch die Meer⸗ enge von Florida und den Golf von Mexiko begrenzt. Es hat eine Bevölkerung von 9000 Einwohnern, zum großen Theil aus cubanischen Flüchtlingen bestehend. Der Hafen ist so geräumig und tief, daß die größten Schiffe in Sicherheit Anker werfen können. Es wird durch ein starkes Fort geschützt.

Nach aus Rio de Janeiro in London am 12. Ja⸗ nuar eingetroffenen Meldungen des W. T. B. hat der obere Gerichtshof den Bischof von Pernambuco schuldig erkannt, gegen einen Artikel der Verfassung verstoßen zu haben. Der Bischof soll bis zur definitiven Beendigung des gegen ihn an⸗ hängigen Verfahrens in Haft genommen werden.

Asien. Offizielle Nachrichten die aus Penang vom 11. Januar im Haag eingegangen sind, melden, daß der Kraton und die Moschee bombardirt und die Moschee nach verzweifelter Vertheidigung im Sturm genommen wurde. Die Bevölkerung ist durch die Gerüchte über die Absichten, mit denen die Nieder⸗ länder umgehen sollen, sehr aufgeregt. Die Befestigungsarbeiten der Atchinesen sind sehr gut ausgeführt. Die Niederländer hatten 17 Todte und 197 meist leicht Verwundete. Trotz dieser Verluste ist der erreichte Erfolg bedeutend. Die Niederländer fuhren fort, mit den Sappeurarbeiten vorzugehen und beabsich⸗ tigten die demnächstige Anlegung einer Breschebatterie. Von Bedang war eine halbe Brigade Reservetruppen nachbeordert worden. Der Gesundheitszustand der Truppen hatte sich ge⸗ bessert.

1 Nach Privatmeldungen, die aus Penang unterm 12. Januar in London eintrafen, wären die Niederländer bei dem Sturme auf die Moschee zwei Mal zurückgeschlagen worden, ehe der Sturm gelang. Ihr Verlust an Todten und Verwundeten beträgt danach 240 Mann, darunter 12 Offiziere. Die At⸗ chinesen schlugen sich mit verzweifelter Tapferkeit.

Afrika. Wie die „Academy“ aus Privatquellen erfährt, hat der Sultan von Zanzibar seine Absicht, England im Frühjahr oder Sommer zu besuchen, keineswegs aufgegeben. Se. Hoheit hat sich zu dem Zweck einen Dampfer von beträchtlicher Größe bestellt.

Nr 3 des Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗ Postverwaltung hat folgenden Inhalt: General⸗Verfügungen vom 8. Januar 1874: Postdampfschiff⸗Verbindung zwischen Antwerpen und Valparaiso; vom 9. Januar 1874: Laufzettel über den Verbleib von Fahrpostsendungen nach überseeischen Ländern; vom 8. Januar 1874: Notirung des Gewichts der Packetsendungen in den Frachtkarten nach fremden Postgebieten.

Die Finanz⸗Verwaltung Preußens in den Jahren 1870, 1871 und 1872.

(S. Nr. 9 d. Bl.)

Verwaltung der indirekten Steuern.

5* 1. Allgemeine Verhältnisse. 111I

Auf die Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern ist der Umschwung der politischen Lage Deutschlands in den letzten Jahren von wesentlichstem Einfluß gewesen.

Der Krieg von 1866 hatte die Zollvereins⸗Verträge gelöst. Zu einer faktischen Trennung zwischen dem Norden und Süden kam es zwar nicht. Es wurde jedoch in den Friedensverträgen die Fortdauer des Vereins, unter Festsetzung einer sechsmonat⸗ von weiteren Verhandlungen abhängig emacht. 8 Die nächste Aufgabe Preußens war die Konstituirung des Norddeutschen Bundes. Mit dem 1. Juli 1867 trat derselbe ins Leben. Die Verfassung des Norddeutschen Bundes erklärt den Bund für ein Zoll⸗ und Handelsgebiet, umgeben von ge⸗ meinschaftlicher Zollgrenze. Der Bund ausschließlich hat die Gesetzgebung über die Zölle und die gemeinschaftlichen Ver⸗ brauchssteuern. Der Reinertrag dieser Abgaben fließt in die