berg⸗ und hüttenmännischen Interessen im Aachener Bezirk, der Ver⸗ ein für bergbauliche und Hütten⸗Interessen der rechtsrheinischen Re⸗ viere des Ober⸗Bergamtsbezirks Bonn, der mittelrheinische Fabrikanten⸗ Verein zu Mainz und der Verein der deutschen Eisengießereien und der Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirthschaftlichen Interessen in Rheinland und Westzalen vertreten waren. Nachdem die Ver⸗ sammlung von dem Präsidenten des zuletzt genannten Vereins Hrn. W. T. Mulvany begrüͤßt war, wurde bezüglich der Organisation von allen Seiten anerkannt, daß die Antonomie der einzelnen Vereine durch die jeweilige gemeinschaftliche Thätigkeit der Vereine in keiner Weise alterirt werden dürfe, man konnte daher von einer festeren Form für die Verbindung Abstand nehmen, und beschränkte sich arauf, den Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirthschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen zu ermächtigen, bei vorkom⸗ menden, das gemeinsame Interesse berührenden Fragen oder, sobald von einem oder dem anderen der zum Zusammenwirken bereiten Ver⸗ eine ein dahin zielender Antrag gestellt wird, die betreffenden Vereins⸗ vorstände zusammenzurufen. Die Versammlungen sollen in Düssel⸗
dorf abgehalten werden. Auf der Tagesordnung stand zunächst die
Eisenbahn⸗Tarif⸗Frage, rücksichtlich welcher eine von dem General⸗ Sekretär des Rheinisch⸗Westfälischen Vereins Hrn. Bueck vorgelegte Petition an den Reichskanzler Fürsten v. Bismarck, in welcher gegen die Erhöhung der Tarife Protest eingelegt wird, angenommen. Den zweiten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Kommunalbesteue⸗ rung der juristischen Personen, Aktiengesellschaften und Forensen. Nach einem ausführlichen Referate, welches der Advokat Maas aus Aachen hielt, beschloß die Versammlung, auf dem Wege einer Petition an das Abgeordnetenhaus den demselben vorliegenden Gesetzentwurf des Abgeordneten Hagen dahin zu amendiren, daß nur der als Dividende erscheinende Theil des Einkommens einer Aktiengesellschaft mit der Steuer zu belegen sei, daß die Aktionäre aber berechtigt sein sollen, diesen, bereits besteuerten Theil ihres Einkommens, an ihrem Wohn⸗ orte von dem sich weiter bietenden Steuerobjekte in Abzug zu ringen.
Hamburg, 26. Januar. Der Verwaltungsrath der Nord⸗ deutschen Bank bat in seiner heutigen Sitzung die Dividende für 1873 mit Reichsmark 981 (10 ½ %) für die Aktien der ersten Emission und mit Reichsmark 27 (Cür 4 Monate) für die Aktien zweiter Emis⸗ sion festgesetzt.
Berkehrs⸗Anstalteheh.
— Die Nr. 6 der „Zeitung des Vereins Deutscher Eisen⸗ bahn⸗Verwaltungen“ hat folgenden Inhalt: Das Gebiet des Vereins Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen. — Entwurf eines Ge⸗ setzes über das e. bearbeitet vom Verein der Privat⸗ bahnen im Deutschen Reiche. (1. Einleitung) — *“ be⸗ treffend die Anlage von Eisenbahnen im Königreich Preußen. — Cux⸗ hafener Eisenbahn⸗, Dampfschiff⸗ und Hafen⸗Aktien⸗Gesellschaft (Stand des Bahnbaues). — Vereinsgebiet; Verein Deutscher Eisen⸗ bahn⸗Verwaltungen (die Direktion der Mecklenburgischen Friedrich⸗ Franz⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft). — Berliner Briefe. — Aus Sachsen. — Oels⸗Gnesener Eisenbahn (Stand der Arbeiten). — Pfälzische Bahnen. — Große Berliner Pferde Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft. — Lunden⸗ burg⸗Grußbacher Eisenbahn. — Personalnachrichten. — Ausland: Schweizerische Nordostbahn. — Gotthardbahn. — Jurabahnen. England (der neue Eisenbahnzerichtshof). — Literatur: Die Bedeu⸗ fung des Hafens von Triest für Oesterreich. — Technisches: Bessemer⸗
hienen.
New⸗York, 24. Januar. (W. T. B.) Der Postdampfer
„Washington“ des baltischen Lloyd ist heute mit Passagieren und voller Fracht nach Antwerpen abgegangen.
Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau.
Wien, Montag, 26. Januar. Im Abgeordnetenhause ist heute der Gesetzentwurf betreffend die Aktiengesellschaften, vom Justiz⸗Minister vorgelegt worden.
Pesth, 26. Januar. Abgeordnetenhaus. Der Minister⸗ Präsident bringt den Gesetzentwurf über die ungarische Ostbahn ein. Durch denselben wird die Regierung ermächtigt, die ver⸗ pfändeten 30 Millionen Prioritäten auszulösen. Der Staat haf⸗ tet für die Zinsen, sowie für die Amortisations⸗Zahlungen der Priori⸗ täten und ist berechtigt, die Modalitäten für die Emission zweiter Prioritäts⸗Obligationen zu vege Die Coupons⸗Zahlungen kann der Staat, falls das Jahreserträgniß unzureichend ist, aus dem Garantiezuschusse bestreiten. Zur vollständigen Aus⸗
rüstung der bereits eröffneten Linie gewährt der Staat einen Vorschuß von 700,000 Gulden.
Petersburg, Montag, 26. Januar. Der Kronprinz des Deutschen Reichs und von Preußen wird morgen eine Depu⸗ tation der hiesigen deutschen Kolonie empfangen, um die von letz⸗ terer beschlossene Adresse entgegen zu nehmen.
Königliche Schauspiele.
Dienstag, 27. Januar. Opernhaus. (26. Vorstellung.) Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Abtheilungen von Schiller. Ouvertüre und die zur Handlung gehörige Musik von B. A. Weber. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise. 8
Schauspielhaus. (26. Vorstellung.) Das Glas Wasser, oder: Ursachen und Wirkungen. Lustspiel in 5 Abtheilungen von Scribe. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Dienstag, 27. Januar. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schauspielhauses. Sechszehnte Vorstellung der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft. Cinquidème et dernière représen- tation de: Les vieux Gargons. Comédie en cinq actes en prose par Mr. Victorien Sardou. Anfang halb 7 Uhr.
Mittwoch, 28. Januar. Opernhaus. (27. Vorstellung.) Sardanapal. Großes historisches Ballet in 4 Akten und 7 Bil⸗ dern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Frl. Lamy aus Paris: Myrtha, als Gast. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhaus. (27. Vorstellung.) Auf Begehren: Ein Schritt vom Wege! Lustspiel in 4 Akten von Ernst Wichert. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei den Hauspolizei⸗Inspektoren Schewe (Opernhaus) und Hoff⸗ meister (Schauspielhaus) in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändigt.
Der Verein für die Geschichte Berlins hält Mittwoch, den 28. Januar, Abends 7 Uhr, in Verbindung mit der Feier seines Stiftungsfestes, seine Generalversammlung und erste Sitzung seines zehnten Vereinsjahres. Dieselbe findet in den Sälen von Arnims Hotel, Unter den Linden 44, statt. Nach den geschäftlichen Berichterstattungen und der Nenwahl des Vorstandes werden zwei Vorträge gehalten: der erste vom Archiv⸗Rath Dr. Hassel: „Berlin im Februar 1873“, der zweite vom Geh. Hofrath L. Schneider: „Ur⸗ kundlich begründete Geschichte der Berliner Kurrende.“ Im Anschlusse an den letztbezeichneten Vortrag werden, unter Leitung des Königlichen Chordirektors Kahl, 8 Gesänge ausgeführt, deren Texte und Kompo⸗ sitionen aus dem 15., 16., 17, 18. und 19. Jahrhundert h.errühren, also geschichtliche Tonbilder aus dem alten und neuen Berlin geben. Der älteste dieser zum Vortrag kommenden Gesänge ist ein „Miserere im Beinhause der St. Nicolaikirche“ aus dem Jahre 1451.
Archäologische Gesellschaft. Sitzung vom 6. Januar 1874. Den Statuten gemäß beschäftigte sich die Gesellschaft in der ersten Jahressitzung mit der Neuwahl des Vorstandes; es wurden in den
Vorstand wiedergewählt, resp. gewählt die Herren Curtius, Adler,
Schöne und Schubring. Die Rechnungsvorlage⸗ wurde auf Antrag des Vorsitzenden bis zur nächsten Sitzung ausgesetzt. Der Vorsitzende Hr. Curtius legte die an die Gesellschaft eingeschickten Schriften vor, wie namentlich die besonders erschienene Abhandlung von Dr. Imhoof⸗ Blumer: Zur Münzkunde und Paläographie Böotiens 1873 und die 2. Auflage von F. von Fahrenheids erklärendem Verzeichnisse der Ab⸗ güsse nach Antiken im Schlosse zu Beinuhnen. Dann wurden andere neu erschienene Abhandlungen der Gesellschaft zur Kenntnißnahme vor⸗ gelegt, das letzt erschienene Heft der „Revue archéologique“ mit Mit⸗ theilungen über Funde in Troja, die Bauurkunde über das Tetra⸗ pylen in Alexandria im Rhein. Museum 1873, Heft 4, zwei Schrif⸗ ten von Foucart (De collegiis scenicorum artificum und Des associa- tions réligieuses), die Dissertation des Dr. Lambros aus Athen über die den Gründern hellenischer Kolonien erwiesenen Ehren. Ein be⸗ sonderes Interesse nahm in Anspruch das für Literatur und Kunstzge⸗ schichte wichtige opus posthumum von O. Jahn: Griechische Bilder⸗ chroniken, herausgegeben von Michaelis. Endlich wurde auch die als Separatabdruck aus den Preußischen Jahrbüchern bei Georg Reimer erschienene Schrift zum Gedächtniß ihres verstorbenen Mitglieds Joh. Brandis, ein Lebensbild von Ernst Curtius, der Gesellschaft vorgelegt. — Es folgten nun Einzelvorträge. Herr Schöne legte das neueste Heft des „Giornale degli scavi di Pompei“ (1873, Nr. 19) vor und machte auf die Bedeutung eines jüngst gefundenen Wandgemäldes auf⸗ werksam. Es stellt den Raub des Palladiums durch Diomedes und Odyssens dar, einen bisher unter den campanischen Wandmalereien noch nicht vertretenen Gegenstand. Die beigeschriebenen griechischen Namen des Diomedes, Odysseus, der Helena und Aithra lassen keinen Zweifel, daß dem Bild die Gestaltung des Mythus zu Grunde liegt, nach welcher der Raub unter Beistand der Helena ausgeführt wird. Die Gruppe einer verzweifelnden oder widerstrebenden, von einem Sklaven unterstützten oder weggedrängten weiblichen Figur sicher zu erklären, schien bei der Mangelhaftigkeit der Abbildung nicht möglich, wenn auch im Allgemeinen die im Text vorgeschlagene Deutung auf die Priesterin (Theano) kaum zweifelhaft ist. Außerdem legte der⸗ selbe einen Aufsatz von Benndorf „Ueber das Selbstportrait des Theodoros“ (Plin. XXXIV. 83) vor und gab eine kurze, beistim⸗ stimmende Darstellung des Inhalts. — Herr Hübner legte den neuesten und zugleich weitaus bedeutendsten epigraphischen Fund unserer Tage vor, nämlich die schon im Jahre 1870 bei Osuna im südlichen Spanien gefundenen beiden Bronzetafeln, in der vor kurzem eingetroffenen, nur zum Verschenken bestimmten Aus⸗ gabe Berlange's, desselben verdienten Gelehrten in Malaga, welchem auch die erste Publikation der beiden vor mehr als 20 Jah⸗ ren gefundenen Tafeln mit den Resten der Stadtrechte der latinischen Munizipien Malaca und Salpensa verdankt wird. Der Eindruck, welchen jener Fund in der gelehrten Welt machte, als die beiden Ur⸗ kunden bald nach ihrem Bekanntwerden mit Mommsens bahnbrechen⸗ dem Kommentar erschienen, ist noch in frischer Erinnerung: die neuen Tafeln aber übertreffen die früher gefundenen noch an Alter und theil⸗ weis an Bedeutung. Sie enthalten einen Theil des bald nach Cäsars Tod „auf seinen Befehl und in Folge einer lex Antonia“ erlassenen Stadtrechts einer römischen Kolonie, nämlich der colonia Genetiva Julia. Das ist Urso, das heutige Osuna. Freilich sind von den ur⸗ sprünglich wahrscheinlich neun großen Erztafeln (jede ungefähr 1,60 M. lang und 0,60 M. hoch) nur zwei erhalten, nämlich die siebente und die neunte, und diese noch dazu um etwa den dritten Theil ihres ursprünglichen Umfangs verstümmelt. Aber das in den je fünf und drei Kolumnen Schrift Erhaltene giebt eine Fülle von neuen Aufschlüssen für die römischen Stagatsalterthümer. Der Text wird in dem im Druck befindlichen Heft der Ephemeris epigraphica mit Mommsens Kommentar erschei⸗ nen. Dem ersten Herausgeber bleibt das große Verdienst, sogleich unter den schwierigsten Umständen einen völlig sichern Text geliefert zu haben. — Hr. Engelmann sprach über das bei Guattani memorie enciclopediche III. S. 47 veröffentlichte, damals im Besitz des Mo⸗ saikarbeiters Volpini besindliche Mosaik, das er sowohl wegen der Art und Weise der Anordnung, als auch wegen der eigenthümlichen Behandluag der Gewänder als modern nachzuweisen suchte. Als Vorbild muß dem Fälscher ein auf den Prometheusmythus Schöpfung des Menschen) bezügliches Monument gedient aben, wozu er dann, um den Raum zu füllen, das arisurtheil und andere nicht näher zu bestimmende Gestalten ügte. Der Umstand, daß das Mosaik schon 1727 Montfaucon
höchste, 8,78 %, auf den Dezember.
bekannt war (vergl. ant. expl. suppl. II. Tafel 23. S. 78), läßt die Vermuthung nicht unwahrscheinlich erscheinen, daß es von dem als Fälscher bekannten Venetianer Leoni, der damals lebte, herrührt. — Herr Fränkel besprach das von Preuner verfaßte Greifs⸗ walder Winckelmanns⸗Programm über die Venus von Milo. Gestützt auf die Angaben von Dumret d'Urville über den Thatbestand beim Funde, die Preuner auszugsweise mittheitt, hält er die Zugehörigkeit der einen Apfel haltenden linken Hand für sicher und deutet denselben als Attribut, da in den Mythus vom Parisurtheil der Apfel jeden⸗ falls erst nach der Entstehung unserer Statue eingedrungen ist. In einer späteren Untersuchung verspricht Preuner die verwandten Statuen in ihren Beziebungen zu den unsrigen zu prüfen und diesen ihren Platz in der Kunstgeschichte anzuweisen.
Zur Statistik des Bremischen Staats.
Dem nensten Bande (VI. Jahrgang, 2. Heft: Zur allgemeinen Statistik des Jahres 1872) des Jahrbuchs für die amtliche Statistik des Bremischen Staats, herausgegeben von dem Bureau für bremische Statistik (Heinr. Fr⸗se⸗), Bremen, Kommissions⸗ verlag von G. A. v. Halem 1873, entnehmen wir zur Statistik Bremens Folgendes: Der Flächeninhalt des Staats Bremen heträgt zur Zeit 25,506,8 Hekt., wovon 1917,35 Hekt. zur Stadt ge⸗ hören. Der höchste Jahres⸗Wasserstand war an der großen We⸗ serbrücke am 28. Dezember 1871 2,u Met, der niedrigste am 29. Juni 1872 0,% M.; der höchste Thermometerstand am 27,. Juli 1872 28,80 Gr. R., der niedrigste am 7. Dezember 1871 — 14,22 Gr. R.; der höchste Barometerstand am 4. März 1872 342,5 Par. Lin., der niedriaste am 15. Dezember 1872 337,20 P. L. Die Luftströmung war 125 Tage lang von N. bis SO. und 241 Tage lang von S. Lis NW.; cs regnete an 150 Tagen, schneite an 23, 8 an 5 Ta⸗ gen; beiter waren nur 7 Tage (gegen 31 T. in 1871).
Die Bevölkerung belief sich Ende 1872 auf 126 578 Einw. (gegen 123,090 Einw. Ende 1871), davon 85,322 (gegen 82,969 Ende 1871) in der Stadt Bremen. Geboren wurden im J. 1872 4977 Kinder, d. h. 100 Geburten auf 2543 Einw. (1871 auf 2669, im Durchschnitt 1826 — 1830 auf 3270, 1831 — 1835 auf 3285), auf 10,000 Einw. 3903 Geborne (1871: 375, 1826—1830: 306, 1831 bis 1835: 304). In den Städten Bremen, Vegesack und Bremerhaven kamen auf 2646 resp. 3476 und 2507 Einw. 1 Geburt; auf dem Lande dagegen, auf dem rechten Weserufer schon auf 2284 Einw., auf dem linken Weserufer auf 2084 Einw. 1 Geburt. Unter den Gebor⸗ nen waren 5,299 % uneheliche, und zwar in den 3 genannten Städten 6,48 resp. 1,82 und 4,1s %; auf dem Lande 4,95 resp. 6,67 %ℳ. Die Zahl der unehelichen Geburten hat seit dem J. 1826 sehr erheblich abgenommen; in den J. 1826—1832 betrugen die unehelichen 10,42 % (in der Stadt Bremen 12,19 %) der Geburten. Unter den Geburten waren 3,78 % Todtgeburten, und zwar in den Städten 3,66 resp. 1,82 und 3,74 %, auf dem Lande 5,10 resp. 3,33 %ℳ. 1,12 % der Geburten waren Mehrgeburten. 51,0 % der neugebornen Kinder waren männlichen, 48,30 % weiblichen Geschlechts. Auf die einzelnen Monate vertheilten sich die Geburten ziemlich gleichmäßig: der g⸗ ringste Prozentsatz der Geburten, 7,69 %, fiel auf den Februar; der Es starben im Jahre 1872 2,67 %% der Bevölkerung oder von 3638 Lebenden 100; und zwar in den 3 Städten von 3731 resp. 4447 und 4580 Lebenden, auf dem Lande von 2847 resp. 3329 Lebenden je 100. Die geringste Sterblich⸗ keit fand in den Monaten Mai und Juni, je 7,329 % der Todesfälle, die größte im Juli mit 10,92 % statt. Von den 3291 Verstorbenen waren 1666 männlichen, 1625 weiblichen Geschlechts. Von den ins⸗ gesammt verstorbenen 1925 Kindern waren 582 oder 30,3 % im Alter bis zu 1 Jahr, 415 oder 21,6 % von 1—5 Jahren und 125 oder 79 % von 5— 10 Jahren, 803 ältere Kinder. Trauuagen fanden 1406 oder auf 90 Einw. 1 statt (1871 anf 1014 Einw.). Die Zu⸗ nahme der Bevölkerung im Jahre 1821 (3488 Einw. oder 2,834 %) ist entstanden durch 1498 Personen (1,217 %) Ueberschuß der Gebornen über die Gestorbenen und 1990 Personen (1,617 %) Ueberschuß der Zu⸗ über die Abziehenden.
Der Steuerwerth des steuerpflichtigen Grundeigenthums betrug Ende 1872 in den Städten 281,515,575 M, in den Dörfern 54,681,435 M, im Ganzen 336,197,010 M, gegen 266,515,575 resp. 53,995,219 und 320,666,491 M. Ende 1871, 45,834,462 resp. 16,990,602 und 62,825,071 , Ende 1826. Die Zunahme belrug 1827 — 1841 30, 15 %, 1842 — 1856 46,19 %, 1857 — 1872 96,32 %.
Die Ausfuhr Bremischer Industrieerzeugnisse lelief sich im Jahre 1872 auf 24,014,659 M, gegen 21,622,331 ℳM in 1871; der Haupt⸗Ausfuhrartikel war geschälter Reis (14,047,024 M). Der Waarenverkehr umfaßte in der Einfuhr 26,133,189 Ctr. Br. im Werthe von 496,197,211 M, durchschnittlich 18,7 M, gegen 23,420,377 Ctr. Br. =: 466,452,431 M, durchschnittlich 19,88 M in 1871; in der Ausfuhr 13,778,803 Ctr. Br. = 471,168,197 M, durch⸗ schnittlich 34,20 ,gegen 12,268,660 Ctr. Br. = 429,495,622 M, durchschnittlich 35,02 M in 1871. Von der Einfuhr fielen 14,814,021 Ctr. Br. = 316,602,622 M auf den Seeverkehr, 11,319,168 Ctr. Br. = 179,594,589 M auf den Land⸗ und Flußverkehr. 14,035,456 Ctr. Br. (53,74 %) = 156,216,011 M (31,48 %) kamen aus dem Zollverein. Die transatlantische Einfuhr belief sich auf 6,155,978 Ctr. (23,56 %ℳ) = 205,702,672 M (41,46 %). Von der Aus⸗ fuhr gingen 5,643,735 Ctr. Br. = 200,881,282 M seewärts, 8,135,068 Ctr. Br. = 270,286,915 M land⸗ und flußwärts; nach dem Zoll⸗ verein 8,206,878 Ctr. Br. (59,56 %) = 228,333,261 M (48,46 %), vnch “ Ländern 2,736,746 M (19,86 %) = 131,720,742
27,96 %). .
An Seeschiffen kamen im Jahre 1872 3543 (546,547 Last =
2000 Ko.) d 95 (21,217 L.) leer mit 34,8
Besatzung. Unter den Schiffen waren 672 (335,779 L.) bremische, 2069 (90,256 L.) andere norddeutsche, 397 (82,258 L.) großbritannische, 312 (17,343 L.) niederländische, 6 (4812 L.) nordameerkanische und 102 (37,316 L.) anderer Nationalität. Die Zahl der abgegangenen Seeschiffe betrug 2070 (402,367 L.) beladene und 1498 (1 41,570 L.) leere, zusammen 3568 (543,937 L.). Unter den angekommenen Schiffen waren 575 Dampfer von 299,861 L. (89,30 %ℳ), davon die meisten (325 von 243,228 L. = 72,4 %) bremische.
Auf der Oberweser kamen 1907 Schiffe (79,877 L.) an (inkl. 733 Flössen von 15,493 L.), gegen 1444 Sch. und 58,378 L. in 1871, und gingen 1173 Sch. von 64,106 L., gegen 885 Sch. von 47,207 L. ab. Auf der Unterweser kamen 6014 Sch. von 248,059 L. 1871: 5587 Sch. von 223,141 L.) an und gingen 5998 Sch. von 246,542 L. (1871: 5506 Sch. von 220,744 L.) ab.
An Auswanderern wurden im Jahre 1872 in 210 Schiffen 80,418 Personen über Bremen befördert, gegen 203 Schiffe und 60,516 Personen in 1871. —
Die bremische Handelsflotte, bestand am 31. Dezember 1872 aus 252 Seeschiffen von 35,165 L. (30,28 %ℳ), und von 116,177 L. (gegen 265 Sch. von 115,162 L. Ende 1871), darunter 33 Dampfer mit 5538 Mann Besatzung (am 1. Januar 1872)
Der Wechselverkehr in Bremen betrug im J. 1872 in c. 200,000 Appoints 595,688,533 M, gegen 170,000 Appoints und 506,277,102 M in 1871.
Bei 43 Lebensversicherungs⸗Gesellschaften waren im J. 1872 3348 Personen mit 12,492,531 M Kapital und 28 Personen mit 7099 M Rente versichert. Die Zahl der Feuerversicherungs⸗ Gesellschaften in Bremen betrug 68, die Seeversicherung 252,027,000 M. gegen 202,768,232 M in 1871.
Der Verbrauch von Feetc ꝛc. berechnet sich pro 1872 (im Vergleich mit 1871) auf den Kopf der Bevölkerung der Stadt Bremen, wie folgt: Rindfleisch 33,44 Ko. (33,34 Ko.), Schaffleisch 3,50 Ko. (3,7 Ko.), Schweinefleisch 168s Ko. (19,38 Ko.), Wild und Geflügel 2 30 Ko. (2,5s Ko.), Fleisch überhaupt 56,21 Ko. (59,05 Ko.); Weizen⸗ Mehl und Brod 54,43 Ko. (47,52 Ko.), Reggenmehl und Brod 67,90 Ko. (65,78 Ko.), Mehl und Brod überhaupt 122,30 Ko. (113,30 Ko.).
In den Sparkassen kamen Ende 1872 auf den Einwohner 0,48 Konten und 261 M, gegen 0,34 Konten und 192 M Ende 1871.
Auf je 1000 Einwohner kamen im Jahre 1871 133 Pfandscheine der Leihanstalt und 859 M Darlehne, gegen 151 Pfandscheine und 851 M Darlehne in 1870.
Für die Gemeinde⸗Armenpflege in der Stadt Bremen wurden im J. 1872 2,1s M pro Kopf der Bevölkerung (1871: 2,43 M) verwendet und 0,30 % Beiträge der Bevökerung vom steuer⸗ pflichtigen Einkommen erhoben (1871: 0,30 *).
Die Gefängnißanstalten kosteten im J. 1872 67,463 M. Brutto und Netto.
An Apotheken kam im J. 1867 1 auf 9989, 1871 auf 11,190 Einwohner. 1
Die Zahl der öffentlichen höheren Schulen im Staate betrug im Jahre 1872 7 mit 67 Klassen, 97 Vorstehern und Lehrern, 2 Lehre⸗ rinnen, 1873 Schülern und 113 Schülerinnen. Privatschulen waren 19 vor⸗ handen mit 124 Klassen, 95 Vorstehern und Lehrern, 112 Vorsteher⸗ innen und Lehrerinnen, 3002 Schülern und 1893 Schülerinnen. An Fachschulen waren 6 vorhanden mit 16 Klassen, 38 Vorsteher und Lehrer, 6 Lehrerinnen, 882 Schülern und 163 Schülerinnen. Die Zahl der Volksschulen betrug 52 mit 266 254 Vor⸗ stehern und Lehrern, 74 Lehrerinnen, 6657 Schülern und 6851 Schüle⸗ rinnen. Es besuchen von sämmtlichen Schülern 64,7 % die öffent⸗ lichen, 4,2 % die Privat⸗Volksschulen; 19,4 % die öffentlichen, 11,7 % die privaten höheren Schulen. Von sämmtlichen Schülerinnen besuchten 66 % die öffentlichen, 12,3 % die Privat⸗Volksschulen; 1,3 % die öffentlichen und 20,4 % die Privat⸗ und höheren Schulen. Die Nettoagusgaben für das Schulwesen betrugen 849,725 M oder 6,11 M. 1 Fapf der Bevölkerung, gegen 597,795 M, oder 4,88 M pro Kopf n 1871.
Firmen waren am 1. Februar 1872 2893 eingetragen, zu denen 252 im Lauf des Jahres hinzukamen und von denen 70 aufgehoben wurden, Bei 85 traten Veränderungen betreffs der Inhaber ein. Ende 1872 bestanden 3075 Firmen. Zu den am 1. Januar 1872 ertheilten eh traten im Laufe des Jahres 60 hinzu, dagegen wurden 51 aufgehoben, so daß Ende des Jahres 437 bestanden.
Die Staatseinnahmen betrugen im J. 1872 9,392,988 M, 21,026,356 M, so daß ein Defizit von 11,633,368 M verblieb. Seit dem J. 1847 belaäͤuft sie das Defizit im Ganzen auf 54,608,029 . Die Zah der Einkommensteuer⸗Pflichtigen (von 830 M. Ein⸗ kommen an) belief sich im J. 1871 auf 12,933 mit 78,933,500 M. Einkommen, gegen 11,792 mit 44,564,520 M in 1870. (Die Stenersätze sind vom J. 1871 an verändert worden.) Die Umsatzsteuer brachte im J. 1872 von 473,188,566 M Kapital 788,647 M. Ertrag, gegen 1,213,571 M. (von 444,493,832 M Kapital) in 1871 (bis zum 1. Februar 1872 betrug die Steuer vom ersten Umsatz ½12 %, seitdem nur ½ % wie bei dem zweiten und ferneren Umsatz). Die Konsum⸗ tionsabgabe ergab in 1872 1,032,650 M, gegen 917,206 M in 1871.
De Staatsschuld belief sich 1872 auf 50,858,462 M. = 402 M pro Kopf der Bevölkerung, gegen 40,494,414 M = 329 M pro Kopf in 1871. Von der gesammten Bruttoeinnahme nahm die Staatsschuld 28,46 % in Anspruch, von der Bruttoausgabe bildeken ihre Kosten 22,25 %.
Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗ und Handelsregister⸗Beilage).
die Ausgaben
zu machen befugt ist.
ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu. lichen Amortisationsraten werden auf 500, beziehungsweise 200 Mark abgerundet. Die Folgeordnung der Einlöfung der Schuldverschreibun⸗ 8 wird durch das Loos bestimmt.
tritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. nahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine liefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom
8
““
z 22.
um Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich P
Königreich Preußen.
Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender vier und einhalb prozentiger Schuldverschreibungen des Kreises Ragnit im Betrage von 765,000 Reichsmark. Vom 31. Dezember 1873. — Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von den Kreisständen des Kreises Ragnit auf dem Kreis⸗ tage vom 24. November 1873 beschlossen worden, daß die ursprünglich
zum Zwecke des Ausbaues der Kreischausseen ausgegebenen Kreis⸗ — obligationen, zu deren Emission Wir den Kreis Ragnit durch Unsere
Priwilegien vom 25. April 1864, 2. Januar 1865, 26. Februar 1868
8 und 14 November 1868 autorisirt haben, insoweit dieselben zur Aus⸗
8 gabe gelangt und noch nicht getilgt sind, den Gläubigern zum 1. Jali
1874 gekündigt und zurückgezahlt werden und zur Tilgung dieser
8 81 Schuld eine neue Anleihe aus dem Reichs⸗Invalidenfonds in Höhe
von 765,000 Mark Reichswährung aufgenommen werden soll — wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem
3 88 Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs⸗Inwalidenfonds auf 8
jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehen, sowohl Seitens
8 der Gläubiger als auch Seitens des Kreises unkündbare Schuldver⸗ “ schreibungen von einem Gesammt⸗Nominalbetrage, welcher dem noch
8 nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also von höchstens 7765,000 Mark, ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Inter⸗
esse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage
B 765,000 Mark Reichswährung
in Buchstaben: Siebenhundert fünf und sechszig Tausend Mark, welche in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichs⸗ währung oder auch von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 Mark
vpon höchstens
Reichswährung nach der Bestimmnng des Darleihers resp. dessen Rechtsnachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gat⸗
tungen, nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen und * der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Fahre 1874 ab mit wenigstens jährlich Einem und höchstens jährlich fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Zu⸗ wachs der durch die fortschreitende Amortisation ersparten Zinsen zu tilgen sind — durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Schuldverschreibungen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen eine Gewährleistung Seitens
ddes Staats nicht übernommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. stespenHöndig chrif Gegeben Berlin, den 31. Dezember 1873. (L. S.) Wilhelm. Camphausen. Graf zu Eulenburg.
Provinz Preußen. 8 Regierungsbezirk Gumbinnen. “ Sheeegbung des Kreises Ragnit. Nr.
8 8 Mark Reichswährung. 8
Auf Grund der unterm . . . . . . .. ... bestätigten Kreistags⸗ beschlusses vom 24. November 1873 wegen Aufnahme einer Schuld von 765,000 Mark Reichswährung bekennt sich der kreisständische Finanz⸗ Ausschuß für den Kreis Rasznit Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Sei⸗ tens des Schuldners unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns⸗ Schuld von. .. Mark Reichswährung, welcher Be⸗
trag an den Kreis Faar gezahlt worden und mit vier einhalb Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 765,000 Mark geschieht vom Jahre 1874 ab allmählich aus einem zu diesem Behufe ge⸗ bildeten Tilgungsfonds von wenigstens einem Prozent des ganzen
Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld⸗
raten. Der Schuldner hat das Recht, den Tilgungsfonds bis auf höchstens fünf Prozent des ur prünglichen nominellen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch die verstörkte öö Die jähr⸗
2 Die Ausloosung erfolgt vom ahre 1874 ab in den Monaten Januar und Juni jeden Jahres. ie ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer
Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem
die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Be⸗
kaantmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Fälligkeits⸗ termine durch den in Berlin erscheinenden Deutschen Reichs⸗
unnd Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierun zu Gumbinnen oder das an dessen Stelle tretende Organ und dur
mindestens je ein in Tilsit und Ragnit erscheinendes öffentliches Blatt.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital und zwar zum Nominalwerthe zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres, mit vier und einhalb Prozent jährlich in Reichsmünze verzinst. Der Zinsenlauf der aus⸗ geloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung be⸗ stimmten Tage. b
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße
Rlückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, besiebunggweif dieser Schuld⸗
verschreibung, bei der Kreis Kommunalkasse in Ragnit, und den in den vorgedachten Blättern bekannt zu machenden Einlösestellen in Berlin und Königsberg i. Pr., und zwar auch in der nach dem Ein⸗ Mit der zur Empfang⸗
urückzu⸗ . ende apitale abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit
nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Günsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗
Ordnung Theil I. Titel 51, §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreis⸗ gerichte zu Ragnit, 86 Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden.
Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab⸗ lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis
dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt
werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährliche Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres.. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. 1
Die Ausgabe einer nenen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Ragnit gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons
18“ 88
Montag,
erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den In⸗ heber⸗ II11116X“ sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. 8
Ragnit, den.. ten G.“
er kreisständische Finanz⸗Ausschuß im Kreise Ragait. Anmerkung: Die Unterschriften sind eigenhändig zu unterzeichnen.
Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. Zinscoupon
Erster bis zu der
Schuldverschreibung des Kreises Ragnit .. . . Littr. . . . . Nr. ... über ...Mark Reichswährung zu vier und einhalb Proz Zinsen über . . .Mark. Pfennige.
„Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in * Zeit “ bis resp. vom II1 is . . . und späterhin die Zinf 2 vorbenannten Schuldverschreibung für das Henfrhi vom “ bis. 8 . mit (Buchstaben) Mark .. Pfennigen bei. der Kreis⸗Kommunalkasse zu Ragnit und den in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Gumbinnen oder dem an dessen Stelle tretenden Organe und in mindestens je einem in Tilsit und Ragnit erscheinenden Blatte bekannt gemachten Einlösestellen gn Berlin und Königsberg i. Pr. z ei seer Der kreisständische Finanz⸗Ausschuß im Kreise Ragnit. Dieser Zinscoupon ist ungül⸗ Anmerkung: Die Namens⸗ tig, wenn dessen Geldbetrag nicht Unterschriften der Kommissions⸗ innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe Mitglieder können mit Lettern oder des Kalenderjahres der Fälligkeit Facsimilestempeln gedruckt werden; ab gerechnet, erhoben wird. doch muß jeder Zinscoupon mit “ mmit der eigenhändigen Namens⸗ “ Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden
Regierungsbezirk Gumbinnen. Talon zur Schuldverschreibung des Kreises Ragnit.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Schuldverschreibung des Kreises Ragnit Littr. . . . Nr. . .. über Mark à vier und einhalb Prozent Zinsen, die .. . te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18.. bis 18 . .. bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Ragnit, sofern nicht von dem als solchen legitimirten Inhaber der Obligation rechtzeitig dagegen Widerspruch erhoben ist. den ten
8 Der kreisständische Finanz⸗Ausschuß im Kreise Ragnit. Anmerkung. Die Namens⸗Unterschriften der Kommissions⸗Mitglieder
können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werd n; doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namens Unterschrift 8 eines Köntrolbeamten versehen werden.
Reichstags⸗Angelegenheiten.
Durch die Ablehnung des Mandats von Seiten des (gleichzeitig im Wahlkreise Sensburg⸗Ortelsburg gewählten) Freiherrn von Ho⸗ verbeck, ist im dritten Berliner Reichswahlkreise eine Nachwahl erforderlich geworden, dieselbe ist zum Montag, 2. Febrnar, ausgeschrieben.
— Im 3. Arnsberger Wahlbezirk (Altena⸗Iserlohn) ist bei
der engeren Wahl der Rentner Kreuz zu Casbach mit 7699 Stimmen
zum Reichstagsmitgliede gewählt worden. Sein Gegner Carl Ooerweg in Lethmathe erhieit 4443 Stimmen. —
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 26. Januar. In der Sitzung des Hauses der Abgeordneten vom 24. d. M. äußerte sich der Justiz⸗Minister über den Antrag, welchen der Abg. Dr. Baehr zu dem Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Vereinigung des Ober⸗ Appellationsgerichts mit dem Ober⸗Tribunal, ge⸗ stellt hatte:
Meine Herren! Ich bedauere, mich mit dem Antrag nicht einver⸗ standen erklären zu können. Der Antrag ist an sich ein Bruchstück; wenn man aber den Gedanken, welcher dem Antrage zu Grunde liegt, auch nur mit einem ganz geringen Maße von Konsequenz verfolgt, so führt er zu einem völligen Umsturze der Verfassung des Ober⸗Tri⸗ bunals. Der Herr Abg. Baehr will sämmtliche gemeinrechtliche Sachen aus dem ganzen Umfange der Monarchie an ein und dieselbe Sektion — ich will mich mal so ausdrücken — des Ober⸗Tri⸗ bunals verweisen. Daneben steht dann im Ober⸗Tribunal für die rheinischen Sachen eine zweite Sektion. Was bleibt noch übrig? Es bleiben die landrechtlichen Sachen übrig. Es versteht sich ohne Weiteres, daß nun sämmtliche landrechtliche Sachen vor eine dritte, die landrechtliche Sektion verwiesen werden müssen. Der Herr Abgeordnete hat seinen Antrag so aufgefaßt: es sollte in sämmtlichen gemeinrechtlichen Sachen ein Senat entscheiden mit zwei Abtheilungen. Demgemäß muß er auch sagen: ein landrechtlicher Senat muß ent⸗ scheiden mit 4 Abtheilungen. Der Herr Abgeordnete hat bei dieser Konstruktion von Senat und Abtheilungen die Vorschriften des §. 3 seiner Anträge im Auge; es sollen die verschiedenen Abtheilungen in eine nähere Verbindung gebracht werden. Dasselbe würde auch für den landrechtlichen Senat und dessen Ab⸗ theilungen Rechtens sein müssen. Was bezweckt nun der Antrag? Nichts anderes als Folgendes. Es sollen von den gemeinrechtlichen Sachen, soweit das nur irgend möglich ist, sowohl rheinische als land⸗ rechtliche Juristen fern gehalten werden; es soll nur in den äußersten Fällen, wenn ausnahmsweise im landrechtlichen Senat gemeinrechtliche Fragen vorkommen, durch ein Zusammentreten von gemeinrechtlichen, landrechtlichen und rheinischen Juristen die Differenz gelöst werden. Meine Herren! Wenn das so ist und sich empfiehlt, warum würde sich dann ein Gleiches nicht auch für die landrechtliche Sektion empfehlen? würden nicht die landrechtlichen Juristen sagen dürfen: so lange das irgend möglich ist, daß die landrechtlichen Streitfragen von uns ent⸗ schieden werden, bleibt uns fern, wie wir auch fern bleiben sollen. Warum der Hr. Abg. Baehr diese ganz nothwendige klar liegende Konsequenz nicht gezogen hat, will ich dahin gestellt sein lassen; sach⸗ liche Gründe können es nicht sein, sondern nur äußerliche Gründe; allein die preußische Zustizgeseßgebumg ist nicht in der Lage, sei es das gemeine, sei es das rheinische, sei es das Landrecht in irgend einer Weise zu begünstigen; sie
muß sich auf einen ganz unbefangenen allgemeinen Standpunkt
11
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chen Staats⸗Anzeiger. 1874.
des Rechts stellen. Wenn ich nun aber auch annehmen vegs. daß dieser Antrag sich sachlich rechtfertigte, so würde er ohne alle innere Bedeutung sein, er würde so zu sagen auf Flugfand ruhen, denn der⸗ artige selbständige Gerichtskörper haben zur nothwendigen Voraus⸗ setzung, daß eine besondere Qualifikation für die Mitgliedschaft in denselben besteht. Wenn es dem Justiz⸗Minister freisteht, nach sei⸗ nem Ermessen in die eine oder andere Sektion Juristen zu berufen, die bislang nur thätig gewesen sind in ganz anderen Rechtsgebieten, welche zur Zuständigkeit der betreffenden Sektion nicht gehören, wenn es S e „»Minister ferner freisteht, die Versetzung ohne Rücksicht auf besondere Qualifikation vorzunehmen, so ist die ganze Einrichtung im Grundsatze hinfällig. Von diesen verschiedenen Richtungen aus habe ich behauptet: wer das Ober⸗Tribunal nach den verschiedenen Rechtsgebieten reformiren will und wer zu diesem Zwecke besondere Qualifikationen für die Mit⸗ gliederschaft aufstellen muß, der steht anf dem Standpunkte des Par⸗ tikularismus; das ist auch jetzt noch meine Meinung.
Nun gestatten Sie mir, daß ich hier einige formelle Einwände gegen den Vorschlag vorbringe, welche meiner Ueberzeugung nach ganz durch⸗ schlagend sind. Wenn der Herr Abg. Baehr bemerkt hat, daß dieser Antrag auch im Herrenhause vorgebracht und nur durch mein eifriges Bestreben und die Bemühungen des Chefpräsidenten des Ober⸗Tribunals gefallen sei, so ist das nicht richtig. Der An⸗ trag ist in der Kommission gestellt und in der Kommission verworfen worden. Als er dem Hause wieder vorgebracht wurde, habe ich ihm durch mein Bemühen die erforderliche Majorität verschafft, um überhaupt zur Berathung zu kommen; ich habe dem Antrage freie Bahn gelassen. Dieses nebenbei. Nun aber, meine Herren, wie kann es sich denn empfehlen, eine so tief eingreifende Neuorganisation des Ober⸗Tribunals vorzunehmen in der jetzigen Zeit, da wir doch ganz nahe vor einer Reichsgerichts⸗Organisation stehen und das Gesetz die Natur eines provisorischen an sich trägt. Zweitens aber muß man solche Anträge auch vom praktischen Standpunkte aus betrachten, und nicht blos vom Standpunkte einer rein juristischen Theorie. Wie werden sich die Geschäftsverhältnisse gestalten, wenn sie geordnet werden nach den Ansichten des Herrn Abgeordneten Baehr? Sämmtliche gemeinrechtliche Sachen sollen an eine und dieselbe Sek⸗ tion (Senat) gehen, demgemäß werden dem Rheinischen Senate die Civilsachen aus dem Gebiete der vormaligen freien Stadt Frankfurt, aus dem Bezirke des Justizsenats Ehrenbreitstein und aus Hohen⸗ zollern entzogen. Meiner Ueberzeugung nach werden die Herren des Rheinischen Senats sagen: Das ist uns nicht genehm. Der Rheiaische Senat leidet schon jetzt an einem erheblichen Mangel an Civilsachen, und es soll ihm ein verhältnißmäßig nicht gerade geringer Theil von Civilsachen wiederum entzogen werden; ich kann das um so eher behaupten, als vor einer Reihe von Jahren, als dem Rheinischen Senat die Sachen aus Neu⸗ vorpommern entzogen wurden, der Präsident des Rheinischen Senats sehr lebhaften Protest gegen diese Maßregel erhob. 8
Der Rheinische Senat würde an Geschäften verlieren, daraus aber nicht folgen, daß er nun Mitglieder entbehren köante; denn er würde noch stärker wie bisher zu den Strafsachen herangezogen werden müssen. Es würden ferner den vier anderen Senaten des Ober⸗Tribunals die Sachen aus Neuvorpommern entzogen werden. Damit tritt einige Geschäftserleichterung für diese Senate ein, welche jedoch gar nicht nöthig ist und gar nicht in Betracht kommt.
Daß der neue Abtheilung fertig werden kann, 5 wird mit zwei Abtheiungen arbeiten müssen; diese bei⸗ den Abtheilungen werden zum mindesten besetzt werden müssen mit zwei Vice⸗Präsidenten und 12 Beisitzern, mit 14 Personen. Denn es wäre gar nicht abzusehen, warum nicht beide Abtheilungen, welche an sich Senate sind, nicht einen Präsidenten haben sollten, auch der Strafsenat des Ober⸗Tribunals, welcher in zwei Abtheilungen zerfällt, hat für seine beiden Abtheilungen Präsidenten. Sie haben aber zu einer solchen Einrichtung uns nicht die Mittel bewilligt, bewilligt sind nur die Mittel für einen Vice⸗Präsidenten und 11 Mitglieder macht 12, es fehlen uns also ein Vice⸗Präsfident und ein Mitglied.
So sehen Sie also, meine Herren, nach allen Seiten sprechen doch Gründe der Rechtspolitik sehr entschieden gegen den Antrag, wenn man ihn auch vom rein juristischen Standpunkte rechtfertigen möchte. Ich bitte Sie deshalb, meine Herren, lehnen Sie diesen Antrag ab.
Auf eine Entgegnung des Abg. Dr. Windthorst (Meppen) erwiderte der Justiz⸗Minister:
Ich will zuvörderst dem Hrn. Abg. Windthorst bemerken, daß er mich nicht recht verstanden hat, wenn er glaubt, ich hätte juristische Theorie oder juristische Gründe in Gegensatz gebracht mit Grüaden der Rechtspolitik. — Ich habe vielmehr gesagt, wenn sich der Antrag auch rechtfertigen möge nach juristischen Gründen oder rein juristischer Theorie, so träten ihm doch jedenfalls Gründe der Rechtspolitik ent⸗ scheidend entgegen. Ich habe mich nämlich auf diese rein jeristische Seite der Sache nicht eingelassen, weil ich glaubte, es sei nicht nöthig. Ich für meinen Theil bin nämlich in dieser Beziehung auch anderer Ansicht, ich habe bereits im Herrenhause bemerkbar ge⸗
gemeinrechtliche Senat nicht mit einer ist nicht zu bezweifeln, er
macht und wiederhole es hier, es ist mir sehr zwe felhaft, ob, wenn
es sich um recht schwierige Kontroversen des Gemeinen Rechts handelt, diese am richtigsten beurtheilt werden, wenn nur gemeinrechtliche Ju⸗ risten darüber kommen. Und umgekehrt können gemeinrechtliche Ju⸗ risten schwierige Fragen des Preußischen Landrechts vielleicht richtiger beurtheilen als landrechtliche Juristen. In beiden Fällen vorausgesetzt, daß die Mitglieder des Ober⸗Tribunals juristische Bildung besitzen; Diese Eigenschaft ist durchweg das Wesentliche. Der Herr Abg. Windthorst (Meppen) hat dann noch behauptet, die Jurisprudenz der Richter sei eine unwissenschaftliche, und ein Gleiches gelte von der Literatur — darüber läßt sich ein Weiteres nicht sagen, das sind so
hingeworfene Behauptungen, welchen die Begründung mangelt. Der
Herr Abgeordnete mag sich in dieser Beziehung mit den Gerichten und Schriftstellern abfinden. So weit meine Kenntniß der Sache reicht, theile ich die Behauptung nicht, insbesondere ist mir nicht aufgefallen, daß die wissenschaftliche Literatur sich auf Kompendien b.eschränkt; ich meine vielmehr, daß sehr werthvolle wissenschaftliche Werke außer den Kompendien in der neuern Zeit erschienen sind.
— In der Etatsberathung entgegnete der Minister des Innern Graf zu Eulenburg dem Abg. Dr. Petri, welcher um Vermehrung der Revisionsbeamten in Nassau bat, damit die Rechnungsprüfung beschleunigt werde:
Ich kann der Klage darüber, daß die Revision der Gemeinde⸗ rechnungen zu Nassau in Rückstand ist, nur beipflichten, nicht aber dem, was der Herr Vorredner sonst noch behauptet haf; denn weniger an der Regierung und der jetzigen Einrichtung liegt die Schuld als an dem, was wir überkommen haben. Jahr für Jahr stehe ich in lebhafter Korrespondenz mit dem Herrn Finanz⸗Minister, um denselben zu bewegen, mir die Fonds für so viele Rechnungsbeamte zu gewähren als nöthig sind, um die laufenden Revisionen zu besorgen und die Reste aufzuarbeiten. Das Interesse, welches die Verwaltung des In⸗
nern an der Sache hat, wird von mir aufs Wärmste vertreten. Die Revisionsarbeit geht im Augenblick so von Statten, daß, wenn sie in demselben Maßstabe fortgeführt wird, eine Amortisation der Reste nach und nach zu erwarten ist. ß dieser Weise zu helfen ist.
Ich glaube aber nicht, daß allein in Die nassauische Gemeinde⸗Ordnung bedarf
Reiner Meinung nach einer Aenderung.
Die Regierung ist nach den
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