wiederum Vorlesungen zu halten. Das,
den Herrn zu veranlassen — 8 — Ur Zustand in Marburg, und nun
meine Herren, ist der thatsächliche 1 d ollte ich glauben, daß, wenn einer von diesen Männern aus kem —— schiede, es nicht zu rechtfertigen sein würde, diese Stelle nicht wieder zu besetzen, sondern daß ein Mann hingestellt werden muß, der im Stande ist, das Studium zu beleben. Ich glaube, das ist eine ganz richtige Folgerung. Sie würden mir aber die Mittel dazu entziehen, wenn Sie eine der Professuren auf den Aussterbe⸗Etat setzen. Ich kann mich auf ein Präcedenz berufen gan auf demselben Gebiete, welches das Hohe Haus im vergangenen Vahre in Ueberein⸗ stimmung mit der Staatsregierung geschaffen. In Königsberg liegen die Verhältnisse auch eigenthümlich. Schwer wiegende persönliche Gründe waren es — nicht allein, aber doch in hohem Grade mit⸗ wirkend — die das Bedürfniß erzeugten, eine neue nationalökonomi che Professur zu gründen, die mit einer andern Persönlichkeit besetzt werden mußte, und das Hohe Haus hat in Erwägung dieser Umstände die Mittel freigebig bewilligt. Ich kann Sie nur bitten, meine Herren,
werfen Sie den Antrag der Budgetkommission ab.
Mit Bezug auf das Referat des Abg. Dr. Virchow erklärte hierauf der Finanz⸗Minister Camphausen:
Dem Herrn Referenten hat es gefallen, an mehreren Stellen sei⸗ nes Vortrages auf die Kärglichkeit des Finanz⸗Ministers hinzuweisen, ihn mehrmals als das Schreckbild hinzustellen, welches die Verbesserung unserer Zustände für die Universitäten verhindere. Ich habe mir die Frage vorgelegt, da ich ja weiß, daß der Herr Referent der äußersten
inken angehört, ob sch stillschweigend eine derartige Opposition hinnehmen, oder ob ich doch Anlaß nehmen möge, meine Stellung dem Lande gegenüber in dieser Hinsicht zu wahren. Da muß ich nun sagen, daß, wenn für meine Verwaltung ein kleines Verdienst anzuerkennen sein mag, ich dann glaube, das Verdienst in Anspruch nehmen zu dürfen, daß ich einen offenen Blick für die Be⸗ dürfnisse des Landes habe, und daß ich bereitwillig diesen Bedürf⸗ nissen entgegen zu kommen suche. Was insbesondere die Universitäten betrifft, so möchte ich nicht allein den Herrn Keferenten, sondern au das Hohe Haus daran erinnern, daß in dem Etat für 1871 die Titel 19 bis 2 für die Universitäten insgesammt eine Summe von 889,815 Thlrn. auswarfen, und daß in dem Etatsentwurf für 1874, also in einem Zeitraum von 3 Jahren, für diese selben Zwecke ausgeworfen werden 1.424,000 Thlr. Das ist also eine Steigerung in diesem drei⸗ jährigen Zeitraum um 535,177 Thlr. gegenüber der Summe, von welcher wir ausgegangen sind von 889,815 Thlrn. Ich will Sie nicht damit belästigen, nun noch nachzuweisen, welche außerordentliche Summen hingegeben sind für Neubauten für die Universitäten. Ich glaube, daß dasjenige, was ich gesagt habe, hinreichen wird, um mich gegen den Vorwurf zu verwahren, als ob ich mit kärglichem, ängst⸗ in Bezug auf die Bewilligung der Geldmittel mich verhielte.
Dem Abg. Dr. Lasker, welcher den Referenten gegen den Tadel des Finanz⸗Ministers in Schutz nahm, entgegnete dieser:
Meine Herren! Meine Aeußerungen von vorhin sind gründlich mißverstanden worden. So aufmerksam der Herr Vorredner dem Vortrage des Herrn Referenten zugehört haben mag, so möchte ich es doch für wahrscheinlich halten, daß die verschiedenen Nadelstiche, die gegen meine Person in diesem Vortrage enthalten waren, seiner Aufmerksamkeit entgangen sind. Ich sehe aus der Bewe⸗ gung des Herrn Vorredners, daß. das wirklich der Fall ge⸗ wesen ist. Als einen solchen adelstich will ich bezeichnen — ich werde mich doch nicht beim Anhören des Vortrages wegen der Wohnungsgeldzuschüsse getäuscht haben: da würde „wahrschein⸗ lich wegen der etwas kärglichen Neigung des Finanz⸗Ministers“ eine so geringe Summe zuerkannt worden sein. Nun, meine Herren, wie ist das Verhältniß in dieser Beziehung? Der Finanz⸗Minister hat das
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Gesetz auszuführen, was in diesem Hause und mit Zustimmung der
Krone beschlesten worden ist; es wird sich darum handeln, ob er sich innerhalb dieses Gesetzes bewegt hat oder nicht. Ich nehme für mich Aunspruch, daß nach Wortlaut und Geist des Gesetzes die Fest⸗ setzung stattgefunden hal. .Es ist dann noch in einem andern Passus vorgekommen, — die stenographischen Berichte werden das ja erweisen — „daß wohl ie Mittel Seitens des Finanz⸗Ministers etwas kärglich bewilligt worden sein mögen.“ 1 Nur darauf, nur auf diese einzelnen Nadelstiche, die in dem Vortrage des Herrn Referenten vorgekommen sind, haben sich meine Aeußerungen bezogen. Im Uebrigen, meine Herren, habe ich mich schon öfter in diesem Hause darüber ansgesprochen, daß ich gerade ein Förderer der Ausgaben für Kunst und Wissenschaft bin, und ich glaube, daß es dem Hause nicht leicht wird, mit meinen An⸗ forderungen in dieser Hinsicht über das Ziel hinauszugehen, was ich lbst mir gesteckt habe.
Demnächst erklärte der Staats⸗Minister Dr. Falk:
Ich muß mit Rücksicht auf die Eingangsbemerkung des Abg. Lasker eine Unklarheit meiner Ausdrucksweise berichtigen. habe die beiden Herren in Bezug auf ihre Leistungsfähigkeit einander in keiner Weise verglichen. Die Sache ist einfach diese, daß der eine der Herren, der gegenwärtig in Marburg wieder hat Vor⸗ lesungen halten wollen, seit Jahren keine gehalten hat, und daß der Versuch dazu auch jetzt mißlungen ist. Was den zweiten der Herren betrifft, so steht fest, daß er seit Jahren auch keine Vor⸗ lesungen gehalten hat, und daß er, nung gewesen ist, es sei gar nicht nothwendig für ihn, daß er nach Marburg ginge und dort Vorlesungen zu halten versuche. Er hat mir gesagt, er sei vollkommen davon durchdrungen, in Marburg gar keinen Wirkungskreis zu haben, und mir darum den Wunsch nach Ver⸗ seßung ausgedrückt. Ich meine, daß die Sache so steht, daß dafür gesortzt werden muß, bei Gelegenheit eine andere Lehrkraft Herbeizu⸗ siehen, und glaube, diese Gelegenheit erschweren Sie mir, wenn Sie dem Antrage der Budgetkommission beistimmen.
28
mit
— Bei der Berathung des Kapitel 124 „Gymnasien“ sprach der Abg. v. Schorlemer⸗Alst den Wunsch aus, daß die Gymnasiastenverbindung „Walhalla“ verboten werden möchte. Der Staats⸗Minister Dr. Falk erwiderte:
Ich gönne dem Hohhn Hause den angenehmen Eindruck, den diese Mittheilungen gemacht haben. Ich glaube aber, daß der Herr Ab⸗ geordnete mit der ganzen Sache etwas post festum gekommen ist.
Die Sache ist nämlich die, daß vor ungefähr anderthalb Jahren Sei⸗ tens der Magdeburger Schulbehörde, ich glaube, sie war es, die Frage 1 gestellt wurde, ob es statthaft sei, den Gymnastasten die Heraus⸗ gabe gewisser Aufsätze zu erlanben, und es wurde dabei vom pädagogischen Standpunkte aus betont, daß, wenn wirklich Befähigung zur Abfassung von Aufsätzen sich herausstelle und diese Aufsätze in den angemessenen Greyzen sich bewegten und sich auf dem Boden hielten, der für Schülcr angemessen sei, man eine derartige Beschäftigung gerade nicht zu unterdrücken hätte, weil sie nützlicher sei, als manche andere Beschäftigung. Darauf ist nach Anhörung derjenigen Männer, welche in Bezug auf die technische
Seite des Unterrichtswesens an der Spitze der Kultusverwaltung fucsche
die Meinung dahin gegangen, daß eine bloße Erlaubniß unter keinen
Umständen eine Garantie für die gemachten Anforderungen gewähren und daß, wenn das Unternehmen überhaupt gestattet ein solle, diese
Arbeiten unter der Kontrole des Lehrers und Direktors der betreffenden Anstalten stehen müßten. Bei diesem Standpunkt hat man dafür ge⸗ halten, daß, wenn die ber reffenden Lehrer und Direktoren sich dazu her⸗ geben wollten, dafür zu sorgen, daß ordentliche Aufsätze gemacht würden, daß man dann einer ordentlichen Publikation nicht in den Weg treten solle. Inzwischen sind mir die vorgetragenen Mittheilungen, — aller⸗ dings nicht in Bezug auf Siebenbürgen und Darmstadt, diese sind mir Nov⸗, — in Bezug auf den Inhalt der Aufsätze bekannt geworden, und nachdem ich Kenntniß davon erhalten habe, bin ich sofort in Erörterung der näheren Verhältnisse eingetreten, und es unter⸗
weil dies der Fall, sogar der Mei⸗
liegt keinem Bedenken, daß die Bedingung, unter der die Herausgabe dieser Arbeit zugelassen worden ist, die der Mitwirkung der Lehrer und Direktoren nicht erfüllt worden ist, und es wird unter diesenUmständen
die Walhalla demnächst wohl ihr Ende finden.
— Auf die Beschwerden des Abgeordneten Kantak über die es in der Provinz Posen erwiderte der Staats⸗Minister r. Falk:
Sie werden, meine Herren, nicht erwarten, daß ich auf die all⸗ gemeinen Gesichtspunkte, die der Herr Abg. Kantak mit Bezug auf die polnische Sprache und insbesondere die Ertheilung des Religions⸗ unterrichts in derselben hier wiederum zur Erörterung stellt, eingehe; wir haben eine derartige Debatte bereits in diesem Hohen Hause gehabt und im vergangenen Jahre im Anschluß an die Frage von Wongrowiec, sowie auch an Anderes die allerausführlichsten Erörte⸗ rungen gleicher Art gehabt. Ich fasse seine Rede so auf, als ob er dasjenige ergänzt beibrächte, was vorzutragen er bei der Erörterung der Lubieüskischen Interpellation durch den Schluß verhindert wurde, und bin der Meinung, daß ich denselben Standpunkt einnehmen darf; ich werde deshalb nur soweit antworten, wie ich es damals gethan hätte, unter Berücksichtigung allerdings der neuen Anführungen. Der Herr Abgeordnete findet mich nicht ganz unvorbereitet in Bezug auf die gegen meine eigene Person wegen gewisser von mir gemachten Angaben erhobenen oder doch angedeuteten Vorwürfe. Der Herr Abgeordnete hat eine Thatsache direkt berührt und eine andere angedeutet.
Er hat Ihnen einen Brief des Vikar Kozek vorgelesen, den ich allerdings bei meiner früheren Erklärung gemeint habe. Dieser Brief ist bereits in der Nummer der Germania vom 30. Dezember 1873 abgedruckt worden und gelangte damals zu meiner Kenntniß. Ich war in der Lage, den Wortlaut zu vergleichen, und wenn der Brief auch nicht vollständig vorgetragen worden ist, dasjenige, was vorgetragen wurde, ist richtig.
Die zweite Thatsache, auf die allerdings weniger deutlich hinge⸗ wiesen ist, das ist der Vorfall an dem Gymnasium in Lissa, betreffend einen Religionslehrer, einen Geistlichen, welcher, wie ich anführte, be⸗ schuldigt war, daß er ein früher von mir charakterisirtes Flugblatt be⸗ sonders hat drucken lassen, und unter die Schüler verbreitet habe, und von dem ich damals auch erklärte, daß die Behauptungen, die er zur Widerlegung aufgestellt, von einem Zeugen bestimmt bestritten seien. Wenn nun hier auf eine Korrespondenz des Provinzial⸗Schulkollegiums mit dem Herrn Eezbischof hingedeutet wird, der wegen eines Falles geschrieben habe, und dem Auskunft darüber nicht gewährt worden sei, so muß ich nach meiner Kenntniß von dieser Korrespondenz annehmen, daß sich die Andeutung auf den Lissaer Fall bezieht, und ich komme darum in die Situation, aus dieser Andeutung auch einen gewissen Vorwurf gegen mich selbst entnehmen zu müssen, und zwar um so mehr, als der betreffende Geistliche in der Germania ebenfalls einen langen Brief hat ab⸗ drucken lassen, der gegen meine Person geht.
„Ich will diese Momente nur in ganz demselben Maße be⸗
rühren, wie sie hier vorgetragen sind. Ich habe die erste Thatsache mit andern Thatsachen angeführt, lediglich um darzuthun, 5 es sich hier um eine vollständig organisirte X“A“ handelt, entsprechend dem Lehrplan des Gymnasiums. äͤre diese Thatsache mir wirklich irrthümlich Seitens derjenigen Behörde berichtet worden, die berichtet hat, so würde ich der Meinung sein, daß alle übrigen Anführungen zusammengenommen für sich allein zur Begründung meiner damaligen Behauptung ganz und gar ausgereicht hätten. Auch dasjenige kann mich darin nicht erschüttern, was von Urtheilen rheinischer Gerichte von dem Herrn Abgeordneten gegenwärtig vorgetragen ist. Denn wenn Sie den Momenten, die er aus den Urtelsgründen vorgelesen hat, ge⸗ folgt sind, und wenn Ihnen gleichzeitig noch in Erinnerung steht, was ich über die Einrichtung der betreffenden Schule vorgetragen habe, wird Ihnen auf das Eklatanteste der Unterschied beider Fälle klar sein. Ich meine also, in dieser Beziehung ist nichts widerlegt. — Daß ich nicht persönlich beurtheilen kann, ob der Kaplan Kozek der deutschen Sprache mächtig ist oder nicht, ist erklärlich — ich kenne ihn nicht. Die Quelle, aus der diese Aeußerung kam, war eine amtliche, und eine solche, die Kenntniß davon haben kann. Ich bin auch nicht in der Lage, die Anführungen des Herren über seinen Studiengang zu bestreiten, ich will sogar ihm gern zuerkennen, daß der Vrief, welcher in der Gemania abgedruckt ist, recht gewandt, ja recht pikant geschrieben ist, besonders in dem hier nicht vorgetragenen Theile des⸗ selben. Aber eins fällt mir bei der Sache auf, daß nämlich der betreffende Herr nach dem Wortlaute der Germania zweimal anführt: ich hätte gesagt, er „könne“ sich nicht in deutscher Sprache gehörig unterhalten, — und beide Male das „könne“ mit gesperrten Lettern gedruckt, — man kann dabei beinahe auf den Gedanken kom⸗ men, daß es im Gegensatze zum Wollen genommen sei und sich da⸗ durch vielleicht erklärt, wie der Beamte zum etwaigen Irrthum ge⸗ führt ist. Indessen ich weiß es nicht; jedenfalls aber, meine Herren, liegt die Sache so, daß ich hier nicht nach leichter Prüfung Thatsachen vorgetragen habe. Ich will sogar, damit mir in dieser Beziehung kein Vorwurf gemacht werden kann, hervorheben, daß mir inzwischen mitgetheilt worden ist, daß der betreffende Lehrer, ungeachtet des ihm vorgeworfenen Mangels der ausreichenden Kenntniß der deutschen Sprache, sich bemüht habe, gesucht habe — das ist der Ausdruck — auf der Grundlage eines von ihm gebrauchten deutschen Leitfadens wirklich Unterricht zu ertheilen.
Was den zweiten Punkt, den Religionslehrer in Lissa, betrifft, so halte ich auch hier dafür, daß meine Behauptung für die früheren Anführungen nicht wesentlich war. Dieselbe war mit angeführt wor⸗ den, um Ihnen darzustellen, in welcher hees; sich der Geist der Schüler in diesen Anstalten entwickle, und we chen Einfluß diese be⸗ sonderen Unterrichtsstunden auf die Schüler hätten. Ich habe Beziehung auch eine Reihe von Momenten angeführt, das in Rede stehende war ebenfalls nur eins davon. Ich bin nun aufgefordert worden, in dem öffentlich an mich gerichteten Briefe, das Protokoll, dessen ich damals erwahnte, vorzulegern, unter der Hindeutung, es würde sich dann herausstellen, daß meine Angabe, es habe jener Zeuge entschieden erklärt, die Behauptung des Propstes sei unrichtig, nicht richtig sei. Es wurde sogar hervorgehoben, daß dieses Protokoll aus der Mitte des Hauses zu hören verlangt sein würde, wenn nicht der Schluß der Debatte eingetreten wäre. Da der Hr. Abgeordnete Kantak aber diesen Punkt nicht speziell erörtert hat, so will ich, solange ich nicht dazu aufgefordert werde, das in meiner Hand befindliche Protokoll⸗ auch nicht vorlesen, ich halte aͤber daran fest, daß das verbotenus richtig war, was ich damals be⸗ hauptete. — Ich denke, damit ist der Punkt erledigt. Ich wende mich zum Mariengymnasium in Posen
Nun, meine Herren, vielleicht beruhigt sich der Hr. Abg. Kantak, wenn ich ihm die ganz runde Erklärung abgebe, daß ich mich für verpflichtet gehalten habe, die angedeuteten Maßregeln hinsichtlich des Mariengymnasiums der Stadt Posen zu treffen, weil dasselbe nach meiner uffassung eine Stätte unberech⸗ tigten Pelonismus war. Ich spreche ganz unumwunden aus: darum sind die betreffenden Wechsel in dem Lehrerkollegium eingetreten. Sie sind nach meiner Ueberzeugung aber auch „nicht weiter eingetre⸗ ten, als es die Verhältnisse der Anstalt, die Nothwendigkeit, auch der polnischen Seh mächtige Lehrer an derselben zu haben, forderten. Ich habe namentlich aus diesem Grunde, indem ich mich einfach auf eine mündliche Vorstellung des einen der zuletzt erwähnten Lehrer — ich glaube, es war Herr Szymanski — stützte, und ferner auf eine Aeußerung des Provinzial⸗Schulkollegiums über den Ober⸗ lehrer Molinski, dahin entschlossen, die angeordnete Versetzung beider sofort Essanals zu machen, weil ich mich überzeugte, man sei mit dieser Versetzung zu weit gegangen, und es genüge die Versetzung der anderen, wenigstens seien diese beiden Männer nicht diejenigen, die geeigneter Weise an eine andere Anstalt zu versetzen seien.
Es ist von dem Herrn Abg. Kantack der lebhafte Wunsch ausge⸗ sprochen worden, am Marien⸗Gymnasium zu Posen nicht zu viel Hülfs⸗ Llehrer angestellt zu sehen, sondern mehr etatsmäßige. Wenn bei d
in dieser
8 dage en haben
Erwähnung dieser Hülfslehrer der besonders vor Augen hatte, die von dem Gymnasium zu Trzermeczno nach dem Marienzymnasium zu Posen übertragen sind, um dort zu lehren, so hebe ich hervor, daß es die Absicht der Staatsregierung ist, nach Bewilligung dieses Etats sechs derartige Stellen in ordent⸗ liche Lehrerstellen umzuwandeln. 1b 1u“
Und, wenn endlich mir vorgeworfen ist, daß ich die sogenannte Inspektorstelle am Marien⸗G mnasium in Posen beseitigt habe, so muß ich bemerken, daß diese nspektorstelle eine Stelle war, die er⸗ richtet wurde zur Hülfsleistung des Direktors und zwar zn einer Zeit, zu welcher der Direktor eidete die Direktorialgeschäfte nicht vollständig zu versehen im Stande war sie ist unter seinem Nachfolger nicht eingezogen worden, weil in der Persönlichkeit desselben, namentlich in seinem Gesundheitszustande, Gründe dazu beigetragen zu haben scheinen. Es ist dem bestraften Lehrer, dem die Stelle jetzt entzogen worden ist, bei Uebertragung der⸗ selben ausdrücklich ad protocollum cröffnet worden, daß, sobald der Direktor wieder in der Lage sei, die Dircktorialgeschäfte allein führen zu können, er sich gefallen lassen muß, daß diese Stelle ihm wieder entzogen werde und die damit verbundene Remuneration wegfalle.
Mir hat nun das Provinzialschul⸗Kollegium berichtet: „der Direktor Uppenkamp ist ein kräftiger Mann, er kann die Direktorial⸗ geschäfte allein führen“; und ich glaube, dem etatsmäßigen Gesichts⸗ punkt gegenüber war das Schul⸗Kollegium ebenso verpflichtet, bei mir darauf Fhmeer en die Stelle einzuziehen, wie ich verpflichtet ge⸗ wesen bin, diesem Antrage Folge zu leisten. 3
— Zu Kaäpitel 124 hatte die Budgetkommission beantragt: Zu Titel 5 folgenden Vermerk hinzuzufügen. „Vermerk. Aus diesem Fonds können auch, insoweit sich hierfür ein Bedürfniß herausstellt, den nicht ausschließlich vom Staate unterhaltenen höheren Unterrichtsanstalten, Behufs Bewilligung von Wohnungs⸗ geldzuschüssen an die Dirigenten und Lehrer, Beihülfen ertheilt werden.“ In dieser Diskussion nahm der Finanz⸗Minister Camphausen das Wort: zmeecpitss
Meine Herren, Ich habe meinerseits den Antrag der Budget⸗ Kommission dahin aufgefaßt, daß er von der Ansicht ausgeht, die Leh⸗ rer an den städtischen Anstalten würden den Lehrern an den Staats⸗ anstalten nicht gehörig gleichgestellt, in dem Sinne, daß die an den städtischen Anstalten benachtheiligt und an den Staatsanstalten be⸗ vorzugt würden. Dieser allgemeine Satz würde ja natürlich nicht ausschließen, daß einzelne Kommunen, welche in einer besonders günsti⸗ gen finanziellen Lage sich befinden, über das, was von Seiten des Staates geschieht, noch hinausgehen. Ich ergreife nur das Wort, um das ganze Verhältniß etwas klarer zu stellen, als wie es sich aus der bis⸗ herigen Debatte herausgestellt hat. Ich beginne damit, daß es in kei⸗ ner Weise im Wunsche der Staatsregierung gelegen hat und liegt, an den 320,000. Thlrn. Ersparnisse zu machen, daß die Anträge, die Sei⸗ tens der Städte an die Staatsregierung gelangt sind, soweit sie bis zu mir vorgedrungen sind, sich sämmtlich der wohlwollendsten Auf⸗ nahme zu erfreuen gehabt haben, und daß wir auch fortfahren wer⸗ den, die Verhältnisse in einem billigen Sinne zu beurtheilen. Bei dem Antrage scheint es mir wesentlich auf Folgendes anzukommen: Im April 1872, meine Herren, ist ein Normaletat für die Königlichen Gymnasien aufgestellt worden, und es ist dafür Sorge getragen wor⸗ den, den Normaletat auch für die städtischen Anstalten, soweit es an⸗ ging, zur Durchführung zu bringen. Für die Staatsenstalten ist man im folgenden Jahre dazu übergegangen, neben dem erhöhten Gehalte den Lehrern auch den Wohnungsgeldzuschuß zuzubilligen. Zu diesem Schritte haben sich viele städtische Gemeinwesen bis jetzt nicht ent⸗ schließen mögen, und die Regierung hat keine Zwangsmittel in der Hand, sie zu einem solchen Beschlusse bestimmen zu können. Wenn Sie diesen Antrag annehmen, so könnte über das Verhältniß eine Art Zweideutigkeit entstehen, wenn die Regierung darauf hingewiesen wird, daß auch behufs Bewilligung von Wohnungsgeldzuschüssen die Gewährung des Bedürfnißzuschusses erfolgen dürfe, die sie na dem Wortlaut des gegenwärtigen Titels 5 allerdings nur bis dahin ausdehnen kann, daß der Normaletat der städtischen Gymnasien er⸗ füllt wird. Wenn sie nunmehr die Ermächtigung erhält, dar⸗ über hinauszugehen und den Bedürfnißzuschuß auch dann zu bewilligen, wenn zwar der Normaletat erfüllt, der Woh⸗ nungsgeldzuschuß aber nicht gewährt worden ist, so liegt darin allerdings, wie mir scheint, wie der Abgeordnete Lucius nicht ganz mit Unrecht hervorgehoben hat, eine Mahnung an sämmtliche städtische Gemeinwesen, ihrerseits den Wohnungsgeldzuschuß zu be⸗ willigen und sich an die Staatsregierung nur dann zu wenden, wenn sie die Behauptung aufstellen koͤnnen: ja, den Normaletat können wir erfüllen, aber den Wohnungsgeldzuschuß noch außerdem zu ge⸗ währen, das fällt uns zu hart. —
Meine Herren! Nachdem ich in dieser Weise das Etatsverhältniß
und die Rückwirkung des Beschlusses auf die Kommunen Ihnen dar-⸗
gelegt habe, will ich meinerseits gegen die Annahme des Antrages selbst einen Widerspruch nicht erheben. Es wird in dem Antrage der Regierung nur eine Autori ertheilt, so vorzugehen, eine Auto⸗ risation, die ihr zur Zeit fehlte, und ich bin durchaus nicht gemeint, zu bestreiten, daß
sein mag, von einer solchen ich verhindern möchte, das wäre, daß
vorliegen können, wo es zweckmäßig utorisation Gebrauch zu machen. Was sich nicht die Meinung verbreiten
möge, als sollten durch diesen Antrag sämmtliche städtische Gemein- Wohnungsgeldzuschuß zu be-
wesen aufgefordert werden, überall den — ecgheg⸗ auch wenn nach ihrer Ansicht ein Bedürfniß dazu nicht vorliegt.
Landwirthschaft. 8 vE1 „Das 2, Heft des 3. Jahrgangs der For
Zeitschrift für Forst⸗ und Jagdwesen, dor Grunert, mitglied des österreichischen Reichsforstvereins, und Dr. Victkor Leo, Privatdocenten der Forstwis enschaft an der Forstakademie in Tharand (Leipzig, 1874, Verlag von einrich Schmidt), hat folgen⸗ den Inhalt: I. Aufsätze. Mittelwald⸗ und Plänterwaldformen. Von August Knorr, Königlich preußischem Forstmeister und Dozenten an der Forstakademie in Münden. Das neue Jagdgesetz in Preußen. Vom Ober⸗Forstmeister Grunert.
Weltausstellung. Von Gustav Hempel, in Mödling bei Wien (Fortsetzung). Das kroatische Grenzwälder⸗ geschäft. Zur Forstschulfrage. Vom Ober⸗Forstmeister Grunert in Trier. Zur forstlichen Unterrichtsfrage. Vom Hofrath Preßler, Pro⸗ fessor an der Königlich sächsischen Forstakademie in Tharand. — I Bücheranzeigen. — III. Mittheilungen. —
“ Regierungsbezirk Magdeburg stehen die Saaten überall gut. Ueber Mäusefraß wird fast nirgend geklagt, mehr aber über Vermehrung der Hamster, deren z. B. in der Feldmark der Stadt Aschersleben in der Zeit vom 9. September bis 3. November 62,059 gefangen und getödtet wurden. 8 Im Regierungsbezirk Düsseldorf
den Schätzungen zurückgeblieben, auch hat die Fäulniß der Kartoffel viel größere Dimensionen angenommen, als erwartet wurde. B Auch im Regierungsbezirk Trier wird vielfach über die Fäule
der Kartoffeln geklagt. Die Saaten stehen daselbst gut und haben weder durch Mänuse noch durch Schnecken gelitten. Die Weinernte ist höchst mittelmäßig ausgefallen. Die Weinberge an der ganzen an der oberen und mittleren Mosel bis Berncastel hin haben nur ein Zehntel eines gewöhnlichen vollen Herbstes, vollen Herbstes, in einzelnen Gemeinden selbst ³ bis den vollen Herbst ergeben. Der Wein wird in der Qualität den 1870er übertreffen, den 1868er aber nicht erreichen. Die Ernte der Getreide⸗ und Hülsen⸗ früchte entspricht im Ganzen den Schätzungen; sie ist im Allgemeinen hinter derjenigen des Vorjahrs etwas zurückgeblieben. Die Kartoffeln einen vollen Ertrag geliefert. .
Professor der Forstwissenschaft
ist die Ernte noch weit hinter
1“
Herr Abgeordnete diejenigen Lehrer
noch ein anderes Amt bekleidete und deshalb 8—
89
. herausgegeben von Julius Theov⸗- Königlich preußischem Ober⸗Forstmeister in Trier, Ehren-⸗ Ottomar
Der forftliche Kheit der Wiener
Saar,
unterhalb Berncastel eines *
Konkurse,
vermögen der Handelsgesellschaft Goerke & Saggau Carl Adolph ermögen Faagan eröffneten kaufmännischen Konkurs —
walter definitiven Verwalter bestellt worden.
[340]
tags 12 ½ Uhr.
Wentel zu Schneidemühl ist der gemeine Konkurs eröffnet.
Justiz⸗Rath Pressa von hier gefordert, in dem auf
vor t raumten Termin ihre Erklärungen und über die Beibehaltung 6 er Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters
abzugeben.
an Geld, Papieren oder Gewahrsam zhaben, verschulden, wird aufgegeben, verabfolgen oder zu⸗ zahlen, der Gegenstände
dem Geri
Pfandinhaber . — rechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Anzeige zu machen.
Masse Ansprüche als 1 ach n Mlesar aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mö⸗ gen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten
bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, der gedachten nach Befinden zur Bestellung tungspersonals
vor dem genannten Kommissar zu eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Amtsbezirk seinen Wohnsitz hat,
Anmeldung sei inen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berech⸗
walte Justiz⸗Rath 8 Margonin zu Sachwaltern vorgeschlagen.
anberaumten Termine die
8
rechtshängig sein oder nicht,
abzugeben.
Feieeeten.erpe baeen
des Deutschen Reichs-Auzeigers
und Königlich Preußischen Staatz⸗An Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
eigers:
ffentlich
— 1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. Handels⸗Register. 3. Konkurse, Subhastatzonen,
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
379] Bekanntmachung. 8
In Sachen, betreffend den über das Gesellschafts⸗
i Liquidation, das Privatvermögen des Kaufmanns
Richard Goerke und das Privat⸗
des Tuchfabrikanten Johann Heinrich
de 1874 — ist der bisherige einstweilige Ver⸗ Stadtrath Ferdinand Brexendorff zum
den 24. Januar 1874. Abtheilung I.
Brandenburg, den 24. Königliches Kreisgericht.
Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreigericht zu Schneidemühl. I. Abtheilung. 1874, Nachmit⸗
8e 1“
Schneidemühl, den 26. Januar
Neber das Vermögen des Hotelbesitzers C.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der s bestellt.
Gemeinschuldners werden auf⸗
den 9. Februar d. J., Bormittags 10 Uhr,
dem Kommissar Kreisrichter Schwittay anbe⸗ Vorschläge dieses Verwalters oder die
Die Gläubiger des
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas oder anderen Sachen in Besitz oder welche ihm etwas nichts an denselben zu von dem Besitz
bis zum 5. März d. J. rhescheflch
t oder dem Verwalter der Masse Anzeige u machen, und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen echte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. und andere mit denselben gleichbe⸗
vielmehr
Besitz befindlichen Pfandstücken nur
werden alle Diejenigen, welche an die Konkursgläubiger machen wollen,
Zugleich
Vorrecht
bis zum 5. März d. J. einschließlich
Frist angemeldeten Forderungen, sowie 88 des definitiven Verwal⸗
April d. J., Vormittags 9 Uhr, erscheinen. Anmeldung schriftlich einreicht, hat
auf den 1.
Wer seine welcher nicht in unserm muß bei der seiner Forderungen einen am hiesigen
Jeder Gläubiger,
Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es ier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsan⸗ Plesch hier und Lindinger in
tigten auswärtigen
Schneidemühl, den 26. Januar 1874. Beeadenagte Kreisgericht. I. Abtheilung.
18801 Bekanntmachung.
Königliches Stadtgericht zu Breslau, Abtheilung I.,
den 29. Januar 1874, Mittags 12 Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Carl Kur⸗ sawa, in Firma: C. Kursawa hierselbst, Ohlauer⸗ straße Nr. 32, ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 19. Dezember 1873 festgesetzt worden. 8 1. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Wilhelm Friederici hier, Schweidnitzer⸗
straße Nr. 28, bestellt. 1 Die Gläubiger werden aufgefordert, in dem auf den 10. Februar 1874, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissarius, Stadtrichter Dr. George, im Termins⸗Zimmer Nr. 21, im 1. Stock des Stadtgerichts⸗Gebäudes Erklärungen über ihre
Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters
II. Alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs. Glänbiger machen, werden hierdur aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits mit dem dafür ver⸗ langten Vorrechte
bis zum 3. März 1874 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen auf den N7. Marz 1874, Bormittags „1 Uhr, vor dem Kommissarius, Stadtrichter Dr. George, im Termius⸗Zimmer Nr. 47, im 2. Stock des Stadtgerichts⸗Gebäudes
zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger welcher nicht in unserem Amtsbezirte seinen Wohnsitz hat, muß bei der An⸗ meldung seiner Forderung einen zur “ bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. 1 Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz⸗Räthe Bouneß und Krug, der Rechtsanwalt Hesse und Justiz⸗Rath Lent zu Sach⸗
waltern vorgeschlagen. 8 desc dem Gemeinschuldner etwas
III. Allen, welche von - an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder welche ihm etwas
ladungen u. dergl.
4. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
dem Gerichte Anzeige zu machen, ihrer etwanigen Rechte Pfandinhaber und
rechtigte Gläubiger des den in ihrem Besitze
Anzeige zu machen.
1382]
Königliches Kreisgericht Den 29. Januar Ueber
der Tag der
dem
auf den 7. Februar
Erklärungen und Vors definitiven Verwalters Allen, welche von
den, wird aufgegeben, folgen oder zu zahlen, Gegenstände
bis dem Gericht oder dem u machen und Alles, Rechte, P
tigte Gläubiger des G in ihrem Besitz zeige zu machen.
Masse Ansprüche als Ko hierdurch aufgefordert, i
bei uns schriftlich melden und demnäch lichen immerhalb der
missar
„ .
Jeder Gläubiger,
haften oder Praxi wärtigen anzeigen. Denfenigen,
zur
geschlagen.
[3457] Die
A
hlr., dem Lehrer Abel zu gegangen.
Alle diejenigen, thümer, Erben, Briefs⸗Inhaber
stens in dem am 6. M.
an hiesiger Gerichtsste anstehenden Termin mit ihren Ansprüchen bezeichnete Aktie amor Glah den
Bekanntmachung. Kraft tretende Gesetz
in der Provinz, in Vorschrift der
1783 angelegt sind,
denen när
ilhelmshaven; 2) Lingen, den Bezirk
bestehende, aber
wo dieses Gesetz in amt anzumelden.
einen Dri Richtigkeit
gegenüber denjenigen, schlußfrist angemeldet sind, verliert.“ Die
frist vom 1. Oktober zumelden. Celle,
[375] Die verehelichte
oder Gewahrsam haben, 8 verschulden, wird aufgegeben, Niemandem davon
Wilhelmine Marie,
das Vermögen des Kau Brunne zu Staßfurth Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet 1 Zahlungseinstellnug d. Mts. festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter Rechtsanwalt Spiegelthal hier, bestellt. biger des Gemeinschuldners werden
er., Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar, Kreis⸗ gerichts⸗Rath Schweiger anberaumten . altung
dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern
um 20. Februar cr.
ebendahin zur . fandinhaber und andere mit d
befindlichen P
bereits rechtshängig sein oder nicht, für verlangten Vorrecht bis zum 26. Februar cr.
Forderungen, sowie nach Befinden zur definitiven Verwaltungspersonals auf den 7. März cr. Vormitt in unserem Gerichtslokal vor dem Kreisgerichts⸗Rath Wer seine Anmeldung Abschrift derselben und
Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, dung seiner Forderung einen am
Bevollmächtigten be
welchen es hier an fehlt, werden die Rechts⸗Anwälte Dr. und Baumgarten in Staß
Stamm⸗Akt weigbahn Gesellschaft Nr. ausgefertigt Glogau,
welche Cessionari Ansprüche zu den aufgefordert, dieselben bei
März 1874, Mittags 12 Uhr,
önigliches Kreisgericht. v. Wurmb.
der Provinz Hannover den §§. 52 und 50
erichts Aurich, mit Ausschluß
Wer die A leidet den Rechtsnachtheil,
des Grundbuchs d hat, nicht geltend machen kann,
aufgefordert, shes Feche See h vrständ,
ämtern (Amtsgerichten) innerha er buchamtern (Brtober 1873, bis 31. März 1874 an⸗ den 1. Oktober 1873. Königliche
Kron⸗Ober⸗Anwaltschaft. Consbruch.
““
Aufgebote, Vor⸗
er
Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Expedition von
Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank⸗-
furt a. M., Breslau, Halle, Prag, Mien, Küuchen, Nüruberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.
nzeiger.
5. eeen; Amortisation, Zinszahlnng u. s. w. von öffentlichen Papieren.
6. Induftrielle Etablissements, Fabriken u. Großhandel.
7. Verschiedene Bekanntmachungen. u““
8. Literarische Anzeigen. 1 3
9. Familien⸗Nachrichten.
etwas zu verabfolgen oder zu geben, vielmehr von den Besitz der Gegenstände bis zum 1. März oder dem Verwalter der
1874 einschließlich und Aklles mit
Gemeinschuldners ha
Konkurseröffnung.
zu Calbe a./S. 1874, Mittags 12 Uhr. ist der
auf den
chläge über die Beibeh
abzugeben.
dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas vi er verab⸗
u Besit der
einschließlich
asse Anzeige mit Vorbehalt ihrer etwaigen Konkursmasse abzuliefern. enselben gleichberech⸗ emeinschuldners haben von den fandstücken nur An⸗
nichts an dieselben vielmehr von dem
Verwalter der
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Konkursgläubiger machen wollen, che, dieselben mögen mit dem da⸗
hre Ansprü
oder st zur
zu
welcher nicht
s bei
ufgebot
den 1. Herzberg ange
haben vermeinen,
lle im Terminszimmer
tisirt werden wird.
25. November 1873.
I. Abtheilung.
Das am 1. October 1873 in Grundhuchwesen in Mai 1873 enthält für diejenigen Gebietstheile Hypothekenbücher nach ypotheken⸗Ordnung vom 20. Dezember 1) für den Bezirk des Ober⸗ des Amtsgerichts für den Bezirk des Amtsgerichts mit Ausschluß der Vogtei Em des Amtsgerichts Freren im bezirk Meppen, folgende Bestimmungen: nicht eingetragene Eigenthums⸗ beschränkungen und dingliche Rechte sind von den Berechtigten innerhalb sechs Monate von dem Kraft tritt, bei dem Grundbuch⸗ umeldung unterläßt, er⸗ daß er sein Recht gegen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die as Grundstück erworben und sein Vorzugsrecht der Aus⸗ demnächst auch eingetragen Berechtigten werden hierdurch gen Grund⸗ Ausschluß⸗
über das vom 28.
bereits nlich
deren Rechte innerhalb
und
Caroline
Gelbgießer Fischer 6 Degen, schs zu
Masse Vorbehalt zur abzuliefern. andere mit denselben S
en von
befindlichen Pfandstücken nur
I. Abtheilung.
fmanns Wilhelm kaufmännische
der Masse ist der Die Gläu⸗ aufgefordert, in
einschließlich
Protokoll anzu⸗ Prüfung der sämmt⸗ gedachten Frist angemeldeten Bestellung des
ags 10 Uhr,
genannten Kom⸗ Schweiger zu erscheinen.
chriftlich einreicht, hat eine ihrer Anlagen beizufügen.
in unserem muß bei der Anmel⸗ hiesigen Orte wohn⸗ uns berechtigten aus⸗ stellen und zu den Akten
Bekanntschaft Herrmann hier furth zu Sachwaltern vor⸗
ie der Niederschlesischen 10,556 über 100 Juli 1846 ist blich verloren
an diese Aktie als Eigen⸗ en, Pfand⸗ oder sonstige wer⸗ uns und zwar späte⸗
Nr. anzumelden, widrigenfalls sie präkludirt werden und die vor⸗
sbühren, und Obergerichts⸗ „Bereits
und
ihre
oder
wohnheft, hat gegen ihren Ehemann, den Gelbgießer Johann Heinrich Christian Fischer von hier, auf Ehescheidung wegen böslicher Verlassung geklagt. Auf Antrag der Klägerin ist zur Beantwortung der Klage ein Termin auf den 4. Mai 1874, Mittags 12 Uhr, in unserem Sitzungssaale anberaumt, zu welchem der Beklagte hiermit vorgeladen wird unter der Verwar⸗ 2 daß bei die 1. assung für zugestanden erachtet, und auf Scheidunf 8 1 erung vefr deg. le zuc werden wird. 8 wird das unterzeichnele Haupt⸗Amt in seinem Ge⸗ Greifswald, den 22. Januar 1874. schäftslokale die auf der Potsdam⸗Spandauer Kunst⸗ Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. n kelegene Chausseegeld⸗Hebestelle zu Fahr⸗
ee. and Die verehelichte Schmelzer Töfke, Ernestine, am Sonnabend, den 21. Februar d. J., geb. Kulter, zu Penzig, hat gegen ihren Ehemann, 1“ Vormittags 10 Uhr, den Schmelzer Carl Ludwig Töfke, zuletzt in Wal⸗ mit Vorbehalt des höheren Zuschlages zum 1. April denburg wohnhaft, wegen böslicher Verlassung auf d. J. in Pacht ausbieten. Nur als dispositions⸗ Ehescheidung geklagt. Zur Vornahme der gericht⸗ fähig sich ausweisende Personen, welche vorher min⸗ destens 144 Thlr. baar oder in annehmbaren Staats⸗
lichen Sühne und event. zur Beantwortung der 1 — de⸗ 1 papieren bei uns zur Sichetung ihres Gebotes nie⸗
Klage wird der seinem Aufenthalte nach unbekannte - b — 8 April 1874, 11 Uhr, dergelegt haben, werden zuin Bieten zugelassen. Die Pachtbedingungen sind von heute ab während der
Verklagte auf den 16. April 18 — vor den Kreisrichter Beleites in das Instruktions⸗ Hachtbe —1 heute ab zimmer Nr. 4 des unterzeichneten E“ 5 in usserer einzusehen, 8 Warnung vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben der otsdam, den 24. Januar 4. (a. 1142/1 dee Klage 8 Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt. [M. 115] Bekanntmachung.
thatsächliche Klagevortrag gegen ihn in contumaciam Im Auftrage der Königlichen Regierung hierselbst
für zugestanden erachtet und demgemäß was Rech⸗ tens erkannt werden wird. Waldenburg, den 2. D wird das unterzeichnete Haupt⸗Amt in seinem? Ge.· schäftslokale die auf der Berlin⸗Hamburger Kunst⸗
zember 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Verkäufe, Verpachtungen, f straße belegene Chausseegeld⸗Hebestelle zu Char⸗- lottenburg — den 19. Februar d. J.⸗
Submissionen ꝛc. am Donnerstag, hr,
[346] — 1 Bekanntmachung. Die im Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondershausen Vormittags 10 8 mit Vorbehalt des höheren Zuschlages zum 1. April
belegenn Stiftsgüter Hohenebra und d. J. in Pacht ausbieten. Nur als dispositionsfähig
Kirchengel sollen auf die achtzehn Jahre vom sich ausweisende Personen, welche vorber mindestens 1. Mai 1874 bis⸗ 1. Mai 1892 öffentlich meistbietend 2500 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren verpachtet werden. Zu diesem Zwecke ist Termin auf bei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt Freitag, den 27. Februar d. J., haben, werden zum Bieten zugelassen. Die Pacht⸗ Mittags 12 Uhr, bedingungen sind von heute ab während der Dienst⸗ in unserm Geschäftslokale, Friederikenplatz Nr. 1, stunden in unserer Registratur einzusehen. hierselbst angesetzt. Potsdam, den 28. Januar 1874. (a. 1227/1.) Es gehören zu Königliches Haupt⸗Stener⸗Amt. 1 A. dem Stiftsgute Hohenebra. 1) Gebäude⸗ und Hofraum 2 Mrg. 120,7 Qu.⸗R. = 0 Hekt. 68 Are 19 Qu.⸗M., 2) Gärten 2 Mrg. 124,3 Qu.⸗R. 0 Hekt. 68 Are 77 Qu. M., 3) Ackerländerei 699 Mrg. 150 Qu.⸗R. = 178 Hekt. 68 Are 30 Qu. M., 1 4) Aenger 32 Mrg. 38 OQu.⸗R. = 8 Hekt. 22 Are 5) 6) 7)
größtentheils in Kaisterort des Beganges Schönhorn.
Die Kiefern Brennhölzer stehen auf den Begängen
Priepert, Pelzraumde und Schönhorn. Steinförde, den 26. Januar 1874.
Der Oberförster.
Loreutz.
8 8
8 8
8 a. 1201/1.)
[M. 102] Bekauntmachung. 8 Im Auftrage der Königlichen Regierung hierselbst
92 e⸗
[369]
Königliche
Die Lieferung von pfählen zu Drahtpfählen, 2 Meter lang, 15 Centimeter stark, soll im Wege der öffentlichen Su mission vergeben werden. 1b 8 Offerten sind versiegelt, frankirt und mit Auf⸗ schrift: „Submission auf Lieferung von Zaun⸗ fählen“ bis zum Termin, Sonnabend, den 14. Februar er., Vormittags 12 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten auf hiesigem Bahnhofe einzu⸗ reichen. Die Bedingungen liegen ebenda zur Königsberg, den 29. Januar 1874. Der Königliche Sisethn Henmeister. Sperl.
42 Qu.⸗M., Wege 3 Mrg. 55 Qu.⸗R. = 0 Hekt. 84 Are Gräben 2 Mrg. 32. Qu.⸗-R. = 0 Hekt. 55 Are 61 Qu⸗M., 2 die Mitbenutzung einer im gemeinsamen Eigen⸗ thume der Separations⸗Interessenten stehenden, zum Viehlager⸗Platze, sowie zur Schafwäsche unnd zur Viehtränke bestimmten Angerfläche von 2 Mrg. 155 Qu.⸗R. = 73 Are 14 Qu.⸗M. die Mitbenutzung einer im gemeinsamen Eigen⸗ thume der Separations⸗Interessen verbliebenen, zum Lehmgraben bestimmten Angerfläche von 4 Mrg. = 1 Hekt. 02 Are 14 Qu.⸗M./SH
ie Mitbenutzung einer im gemeinsamen Eigen⸗ thume der Verkoppelungs⸗Interessenten ver⸗ blievenen, zum Steinbruch bestimmten Grund⸗ fläche von 2 Mrg. 43 Qu.⸗R. Are 16 Qu.⸗M., die Mitbenutzung der vorhandenen, im gemein⸗ samen Eigenthume der Verkoppelungs⸗Inter⸗ Fessenten verbliebenen Flachs⸗Röste.
B. dem Stiftsgute Kirchengel: 1 Gebäude⸗ und Hofraum 2 Mrg. 172,7 Qu.⸗R. = 0 Hekt. 75 Are 55 Qu.⸗M,
Gärten 7 Mrg. 80, Qu.⸗R. = 1 Hekt. 90 Are 14 Qu.⸗M,
Ackerländerei 545 Mrg. 19 Qu.⸗R. = 139 Hekt. 17 Are 76 Qu.⸗M., Teiche — Mrg. 74,8 Qu.⸗R. = 0 Hekt. 10 Are
61 Qu.⸗M, Wege — Mrg. 174 Qu. R. = 0 Hekt. 24 Are
69 Qu.⸗M. Mrg. 91 Qu.⸗R. = 0 Hekt. 38 Are
Ansicht aus. 8)
8 “ “
Königliche Ostbahn.
eAsa. E.
Die Lieferung von 430 Kubikmeter Pflastersteinen zur Herstellung von Zufuhrstraßen auf den Rangier⸗ bahnhof hierselbst soll im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission vergeben werden. 1
Offerten sind versiegelt, portofrei und mit Auf⸗ schrift „Submission auf Lieferung von Pflaster⸗ steinen“ bis zum Termin Donnerstag, den 12. Fe⸗ bruar er., Vormittag 12 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten auf hiesigem Bahnhofe einzureichen. Die Bedingungen liegen ebenda in den Dienstftunden zur Einsicht aus. 1
Königeberg. den 29. Januar 1874.
Der Königliche Eisenbahn⸗Bahnmeister. Sperl. 8
1) 2) 3) 4)
5) 6) Gräben 44 Qu.⸗M. 8 . Der Minimal⸗Betrag des jährlichen Pachtgeldes ist zu 5000 Thlr. bestimmt.
Tage,
Zur Uebernahme der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von 38,000 Thlr. erforderlich, über dessen eigenthüͤmlichen Besitz, sowie über. persönliche Quali⸗ fikation als Landwirth und seitheriges tadelloses Ver⸗ ““ — halten Page. atanen bis funn 23. Fe⸗ G -S . bruar d. J. bei uns sich auszuweisen haben. ;c. 5 3 82
Die Pacht⸗Bedingungen, sarbe die Regeln der Li⸗ Vergisch⸗M ische Eisenbahn zitation können in unserer Kanzlei an jedem Wechen⸗ Die Ausführung der Erd⸗ und Manrer⸗ tage von Morgens 10 Uhr bis Nachmittags 3 Uhr Arbeiten für die Linie Altenessen⸗Herne von Schalke eingesehen und gegen Vergütung der Kopialien ab⸗ bis Crange soll nach den Arbeits⸗Gattungen getrennt schriftlich mitgetheilt werden. in Submission vergeben ö“
Hannover, den 27. Januar 1874. Pläne und Bedingungen sind bei mir einzusehen,
Königlich Preußische Kloster⸗Kammer. auch Submissions⸗Formulare von mir zu beziehen. Strandes. Zur Eröffnung der eingegangenen Offerten wird “ Termin auf den 12. Februar cr., Vormittags Am Mittwoch, den 4. Fe⸗ 11 Uhr in meinem Bureau angesetzt. bruar 1874, Vormittags 10 Uhr, soll in unserem Essen, den 29. Januar “ Magazin am Königsgraben Nr. 16 eine Quantität Der Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor: Rozgenkleie, Fußmehl und Heusamen zc. gegen gleich Reuter. baare Bezahlung öffentlich meistbietend verkauft wer⸗ den. Berlin, den 27. Januar 1874 Königliches Proviant⸗Amt.
f
Bekanntmachung.
Verloosung, Amortisation, Zins⸗ zahlung n. s. w. von öffentlichen 1 Papieren. .
[32781 Bekanntmachunn g. 1““ Bei der am heutigen Tage stattgehabten Ausloo⸗
sung Seunsburger Kreis⸗Obligationen
sind folgende Nummern gezogen worden: II. Emission: Littr. B. Nr. 14, 20, 21 à 100 Thlr.
erng Holz-Verkauf.
Aus der Großherzoglichen Oberförsterei Steinförde
kommen b am Donnerstag, den 12. Februar cr. 10 Uhr ab
von Vormittag 1““
in Collins Hotel in Fürstenberg zum öffentlich
meistbietenden Verkauf. 1 240 Kiefern Schneide⸗ und Baubholz;, 1300 R.⸗M. Kiefern Brennholz.
Berlin
Die Kiefern liegen zum Theil auf Pelzraumde, EE C. Nr. 46 und 96 à 50 Thlr.