1874 / 29 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

sich —+ lätt folgende Uebersicht der eingelaufenen Schiffe ersehen:

8

8

saison, d. i. vom 1.

Bestehen nur drei glänzend re Wintersaisons als in diesem Jahre auf⸗

Krreisdeputirten, Vertreter des Landraths ꝛc. noch nicht genügend ge⸗

8

8

8 8

8

Innern des ausführen.

der

gehandelt; 8 macht; am

und ist der zahlreiche Hofstaat mitinbegriffen), 1870 bis 16. Jannar

Beispiele (aus dem Leben)erläuterte Darstellung ein wir sei.

den letzten

Harburgs Schiffsverkehr in fünf Jahren gestaltet hat, Tonnen⸗ gehalt 275,386 239,896 8 211 9919 3 19,552 3919] V 7850 235,545 ünchen, 1. Februar. Von gestern bis heute Abend sind an gh cdeüe 8 Urkrankangen und 8 Todesfälle vorgekommen. 8G Nach der „Austria“ zählte die österreichisch⸗ungarische Handelsflotte Ende 1873 (und Ende 1872) in den österreichischen Küstenländer 6648 (6623) Fahrzeuge von 273,221 (276,930) Tonnen Gehalt, mit 24,869 (25,034) Mann Besatzung, incl. 99 (95) Dampfern von 18,113 (17,099) Pferdekraft; im ungarisch⸗kroatischen Küstenland 559 (581) Fahrzeuge von 68,246 (76 089) Tonnen Ge⸗ halt, mit 2695 (2864) Mann Besatzung, incl. 4 (2) Dampfern von 100 (86) Pferdekraft. Von den Schiffen waren im österreichischen Küstenlande 389 (172,474 Tonnen), im ungarisch⸗kroatischen Küsten⸗ lande 150 (63,454) Tonnen weiter Fahrt. 8 Dem „Tir. Bote“ berichtet man aus Meran: „Die 7. Kurliste der Wintersaison zählt bis zum 13. Januar 594 Parteien mit 1139 Per⸗ sonen. Angekommen sind vom 27. Dezember, wo die vorletzte Kurliste erschien, bis zu diesem Tage 25 Parteien mit 30 Personen. Nach den Kurlisten der sieben vorhergehenden Jahre sind hier in der Winter⸗ November, Kurgäste angekommen: 1875 bis 17. 16. Januar 1725, 1871 bis 24. Januar 1469 Kaiserlich österreichische Hof hier

nnen⸗

Seeschiffe 12en

34,396 60,516

Flußschiffe 8419 7651 7369

Januar 1443, 1872 bis 8. (in diesen beiden Jahren residirte der

969, 1869 bis 23. Janugr 767, 1868 bis 23. Innuar 766 und 1867 bis 20. Februar 547. Es hat demnach der Kurort Meran seit seinem

uweisen.“ 8 Kunst, Wissenschaft un Literatur.

8

Unter dem Titel: „Die Selbstverwaltung“, volksthüm⸗ liche Wochenschrift für alle bei der Kommunal⸗ und Polizeiverwaltung der Kreise, Amtsbezirke und Gemeinden Betheiligten, erscheint in Magdeburg unter Betheiligung von Fachmännern, Juristen, Verwal⸗ tungs⸗ und Kommunalbeamten redigirt von A. Faber, eine Wochen⸗ schrift, die sich zur Aufgabe gestellt hat, die praktische Ausführung der neuen Kreisordnvng vom 13. Dezember 1872 zu fördern. Der Ver⸗ leger geht von der Voraussetzung aus, es sei mit den großen wissen⸗ schaftlichen Werken und den kleinen Handbüchern, die über die Kreis⸗ ordnung erschienen sind, jedenfalls für das Bedürfniß der Kreistags⸗, Kreiskommissions⸗ und Kreisausschußmitglieder sowie für das der sorgt und man habe das dringende Verlangen nach ausführlichen Sammlungen gesetzlicher Bestimmungen, nach Uebersetzung der alten Gesetze in die Sprache der Selbstverwaltung, nach deutlichen und un⸗ verfänglichen Beispielen, Formularen und anderen energischen Hülfs⸗ mitteln. Das Bedürfniß nach einem solchen Nothhelfer werde selbst von den Verfassern der oben angedeuteten Werke anerkannt werden müssen, und die Herstellung desselben sei auch wohl nur wegen der Pisen s unterblieben, daß man das zunächst betheiligte Publikum durch eine allzusehr belehrende Anweisung leicht verletzen könne; es sei diese Befürchtung aber unbegründet saeeeee u“ Ensich

üss eine ganz populär geschriebene, durch praktisch schwinden müssen, daß ganz pop beäcarg lüces vecee

iesem Sinne will die Wochenschrift sich an die geltende Gesetz⸗ die einschlagenden gs- nach ihrem vollständigen Texte nebst den nöthigen Erläuterungen geben und durch einzelne Bei⸗ spiele und Formulare klar machen, in welcher Art die gesetzlichen Be⸗ stimmungen auszuführen sind, Neue Gesetze des Deutschen Reiches und des engeren Vaterlandes, Entscheidungen der Ministerien und des obersten Gerichtshofes sollen, soweit sie sich auf dieses Gebiet beziehen, pünktlich mitgetheilt werden.

Die Nr. 10 der Wissenschaftlichen Beilage der Leipziger Zeitung vom 1. Februar enthält einen Aufsatz: Zur kos⸗ mologischen Geistesbewegung der Gegenwart. Literarische Cultur⸗ studien. 3.

Rom, 27. Januar.

gebung anschließen,

Die Regierung läßt Ausgrabungen im Man stieß 2,80 Meter tief auf den antiken Zuß oden des Amphitheaters, wo die gewölbten Ein⸗ lässe für die zum Kampf bestimmten Thiere zu Tage kamen.

St. Petersburg, 1. Februar. Ueber eine neue Expedition zur Erforschung des Amu⸗Darja bringt die „NPacht“, ein neues, vom St. Petersburger Yachtklub herausgegebenes Wochenblatt, einige nähere Angaben. Die Expedition soll in zwei Abtheilungen zerfallen, von denen die eine das Delta, die andere den Fluß selbst untersuchen soll. Die Expedition soll circa 400 Personen umfassen, einen Kostenaufwand von gegen 104,000 Rubel erfordern und etwa vier Monate in Anspruch nehmen. Zum Befahren des Flusses wer⸗ den ihr zwei Dampfer, vier Barken und ein Dampfkutter zur Ver⸗ fügung gestellt. 8 8

Stockholm, 28. Januar. Ueber den archäologischen Kon⸗ greß, welcher hier im nächsten Sommer stattfinden wird, enthält die letzte Nummer des Monatsblattes der Akademie der schönen Literatur, Geschichte und der Alterthümer nähere vorläufige Notizen. Am 7. August wird danach der Kongreß offiziell eröffnet werden, am 8. werden die Fragen über die ältesten, nicht in Schweden repräsentirten Steinalterformen behandelt; der 9. wird zu Studien in den Museen verwendet; am 10. wird das Alter des geschliffenen Feuersteines ab⸗ am 11. wird eine Ausfahrt nach Alt⸗ und Neu⸗Upsala ge⸗

nach Biöckö und Gripsholm gemacht; am 14. das Eisenalter;

am

15. die vorgeschichtliche Anthropologie behandelt und am 16. der Kongreß aufgelöst. Die Ritterhausdirektion hat ihren Saal zur Dis⸗ position gestellt. Wahrscheinlich werden an den Tagen, da keine Ausfahrten gemacht werden, zwei Sitzungen (um 10 und 4 Uhr) stattfinden. Der König hat dem jetzt ver⸗ sammelten Reichstage den Vorschlag gemacht, zu dem Kongresse 15,000 Kronen anzuweisen; da aber wenigstens 18,000 Kronen erfor⸗ derlich sind, so sind 3000 durch Mitglieder⸗Beiträge zu beschaffen; dieser ist für jedes Mitglied auf 8 Kronen oder 3 Thlr. preuß. fest⸗ gesetzt; wer diesen Beitrag an den Dr. Hans Hildebrand, den Sekre⸗ tär des Komites, einsendet, erhält von dem Justiz⸗Rath Olivecrona, dem Schatzmeister des Komites, eine Quittung und die Mitglieds⸗ karte. Diese berechtigt zur Theilnahme an den Verhandlungen, doch für die schwedischen Mitglieder nicht zu der abgabenfreien Theilnahme an den Ausfahrten, und zu einem Exemplar des gedruckten Berichts über die Verhandlungen des Kongresses, welcher die sämmtlichen Vor⸗ träge in extenso enthalten und illustrirt werden soll; auch berechtigt die Vorzeigung der Karte zu einer Ermäßigung der Abgabe auf den schwedischen Staatseisenbahnen von 50 %, Das Kongreßprogramm wird nächstens an die Mitglieder des Organisations⸗Komites aus⸗ getheilt werden. Landwirthschaft.

Im Regierungsbezirk Potsdam ist der Erdrusch der Kör⸗ nerfruͤchte noch hinter den gehegten Erwartungen zurückgeblieben. Namentlich ist die Qualität des Weizens, der durch Rost und Brand gelitten hat, mangelhaft. Auch das Stroh hat einen geringeren Ertrag ergeben, als angenommen wurde. Dagegen hat die Kartoffelkrankheit keine größere Ausdehnung gewonnen; in einigen Gegenden ist die Kar⸗ toffelernte ungewöhnlich ergiebig gewesen. Die Tabaksernte in der Gegend von Schwedt ist befriedigend ausgefallen. Die Wintersaaten tehen kräftig. . 8 8 8 Negierngsbezitk Coblenz ist die Ernte in den Eifel⸗ distrikten gering gewesen, dagegen auf dem Hundsrücken sehr befriedi⸗ gend ausgefallen. Obst ist überall mißrathen und der Wein ist noch weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die Saaten haben sich sich waͤhrend der kräftig entwickelt und weder von Mäusen noch von Schnecken zu leiden. 3

Im Fh nech höne Hohenzollern ist das Erdruschresul⸗ tat nur mittelmäßig. Die Kartoffeln waren zwar gut gerathen, wer⸗ den aber in den Kellern krank. Die Wintersaaten stehen im Ganzen gut, entbehrten jedoch während der Kälte im Dezember, die auf 8

d stieg, der schützenden Schneedecke.

8— Gewerbe und Handel. 9

Mün en, 1. Februar. Von dem von der bayerischen Hy⸗ potheken⸗ und Wechselbank ausgegebenen Banknoten sind zwei Kategorien zur Einlösung bestimmt und werden die Einlösungs⸗ Termine im Laufe des Jahres 1874 und zwar 1) für die gelb und schwarz gedruckten Hundertgulden⸗Noten erster Emission mit dem Da⸗ tum 1. Juni 1839 auf 1. Juni d. J. und 2) für die violet (Iris⸗ druck) und hellblau gedruckten Zehngulden⸗Noten vierter Emission auf 1. August festgesetzt, d. h. von diesen Terminen an verlieren die be⸗ zeichneten Banknoten ihre Gültigkeit. 1

3. Februar. (W. T. B.) Von der gestern stattgehabten Generalversammlung des Münchener Handelsvereins wurde der tiefsten Entrüstung Ausdruck gegeben über die von der „Hoffmannschen Korrespondenz“ verbreiteten, dem „Vaterland“ ent⸗ stammenden, völlig unwahren Nachrichten über das bevorstehende Falliment von 10 größeren hiesigen Bankhäusern.

Rom, 27. Januar. Im nächsten Frühjahr sollen, wie die „Borsa“ meldet, in der römischen Campagna auf Kosten der Regierung Versuche zur Acclimatisation des Encalyptas im Großen gemacht wer⸗ den. Die Anpflanzung dieses in Neubholland einheimischen Baumes wird als eines der besten Mittel zur Kultivirung verödeter Landstriche gepriesen, und sein Saft gilt als ein gutes Heilmittel gegen das Fieber.

St. Petersburg, 1. Februar. Wie die „Börse“ meldet, ist am 29. Dezember v. J. der Allerhöchste Befehl, ergangen, den Ort

angö, dem vorläafigen Endpunkt der finnländischen Bahn und Ausgangspunkt der projektirten direkten Dampfschifffahrtverbindung mit England, zu einer Handelsstadt und 1u“.“ belplatz zu

erheben. Verkehrs⸗Anstalten.

Nach einer dem Hause der Abgeordneten vorgelegteu Ueber⸗ sicht der für die preußischen Eisenbahnen im Jahre 1873 abgelieferten resp. für das Jahr 1874 und weiter bestell⸗ sen Betriebsmittel sind in der Zeit vom 1. Januar bis 1. Ok⸗ tober abgeliefert worden: 563 Lokomotiven, 801 Personenwagen, 12,411 Güterwagen, zusammen im Geldwerth von 24,938,879 Thlr. In der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1873 sollten noch ab⸗ geliefert werden 452 Lokomotiven, 684 Personenwagen; 7416 Güter⸗ wagen, zusammen im Geldwerth von 18,828,683 Thlr. Pro 1874 und weiter waren noch bestellt 953 Lokomotiven, 820 Personenwagen, 8881 Güterwagen, zusammen 32,188,418 Thlr. werth. Die Vermeh⸗ rung der Betriebsmittel vom 1. Januar 1873 an beträgt mithin im Ganzen 1968 Lokomotiven, 2305 Personen⸗, 28,708 Güterwagen, zu⸗ sammen im Werthe von 75,955,980 Thlr. Auf die Staatsbahnen fallen hiervon 467 Lokomotiven, 722 Personen⸗ und 5157 Güterwagen, zusammen im Werth von 17,479,314 Thlr.

Auf der Berliner Nordeisenbahn sind nach dem letzten Quartalbericht die Arbeiten eifrig weiter geführt worden. Es sind bis 1. Januar 1874 bewegt 2,865,900 Kbm. Erde, wovon 669,574 Kbm. in den 3 letzten Monaten des Jahres 1873. Im Planum sind vollständig fertig 87,230 M., der Rest der Strecke ist größtentheils in Angriff genommen. Die Nebenarbeiten, als Böschungen, Einfrie⸗

12. das Bronze⸗Alter behandelt; am 13. eine Ausfahrt

digungen, Ueberwege ꝛc. halten mit den Erdarbeiten gleichen Schritt.

. en Brückenbau werken, größeren und kleineren, sind 103 Stůͤck 25 im Bau. Im letzten Quartal wurden 45 Brücken vollendet. Von Oberbaumaterialien sind 228,910 Ctr. Schienen, 15,237 Ctr. Kleineisenzeug, 145,061 Stück Schwellen angeliefert und auf der Strecke vertheilt und liegt der definitive Oberbau bereits auf 16,300 M. Bahnlänge; außerdem sind zahlreiche Arbeitsgeleise gelegt orden. Die Fertigstellung der hat bei dem günstigen auwetter rüstige Fortschritte gemacht. 1 nnuf Süsaga sind das Empfangsgebäude, der Güterschuppen und Lokomotivschuppen, in den Fundamenten fertig; von letzterem wird der Fachwerksbau gerichtet. Die Wasserstation nebst Brunnen ist im Mauerwerk vollendet. In Gransee ist das Empfangsgebäude bis zum Dachgeschoß im Rohbau fertig; ebenso der Güterschuppen, welcher bereits eingedeckt ist. Das Stations⸗ gebäude mit Güterschuppen zu Dannenwalde ist im Roh⸗ bau in der ersten Etage hergestellt; desgleichen zu Fürstenberg. Das Empfangsgebäude zu Alt⸗Strelitz ist im Rohbau vollendet und unter Dach. Zu Neu⸗Strelitz ist das Empfangsgebäude in Angriff genom⸗ men und das Kellermauerwerk zur größeren Hälfte vollendet. Das Wirthschaftsgebäude daselbst ist fertig. Hier wie auf den meisten anderen Stationen ist das nöthige Material beschafft. Sämmtliche Stationspumpen und Wasserkrahne, sowie ein Theil der Cysternen und Röhren sind bereits angeliefert. Die Telegraphenleitung ist von Hermsdorf bis Treptow a. T, also auf ca. 19 Meilen Länge in Be⸗

trieb; das gesammte Material für die Vollendung der Leitung, incl.

und abgenommen, eine sind aufgestellt. Von Betriebsmitteln sind 262 Güterwagen angeliefert, sowie eine Anzahl Drai⸗ sinen, Bahnmeisterwagen ꝛc. Zum Verfahren von Erde, Kies ꝛc. sind auf der Strecke 10 Stück Lokomotiven in Betrieb gesetzt. Es steht demnach zu hoffen, daß, nachdem auch die Einführung der Bahn in das Weichbild von Berlin, sowie die Bahnhofsanlagen daselbst, in den Detallprojekten defin itiv genehmigt worden sind, die Eröffnung der Bahn bis Neubrandenburg im Sommer dieses Jahres, bis Stral⸗ und Ende des Jahres stattfinden kann. .

riest, 2. Februar. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Sa⸗ ir heut? Abend n 5 Uhr mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen.

New⸗York, 2 Februar. (W. T. B.) Der Dampfer des

Norddeutschen Lloyd „Hermann“ ist gestern Abend 7 Uhr hier ein⸗ getroffen.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau.

London, Dienstag, 3. Februar, Vormittags. Die „Times“ macht über das ägyptische Budget, dessen zehnjährige Periode am 10. September v. J. zu Ende gegangen, folgende Angabe: Die Jahres⸗Einnahmen vermehrten sich von 44,813,970 auf 10,571,048. Hierzu kam der Betrag der in dieser Zeit aufge⸗ nommenen Anleihen mit 26,949,000. Die Gesammiheit aller Einnahmen betrug sonach 98,102,720. Die Ausgaben beziffer⸗ ten sich auf 112,561,784. Das hiernach sich ergebende Defizit von 14,459,064 wird durch die schwebende Schuld repräsentirt. Letztere soll durch die neueste Anleihe gedeckt wer⸗ den. Der Betrag der gesammten konsolidirten Staatsschuld er⸗ hebt sich dadurch auf 49 Millionen Pfund Sterling, die konso⸗ lidirte Staatsschuld ist mit 7 Prozent verzinslich und erfordert deshalb jährlich den Betrag von 3,430,000 Pfund Sterling.

Läutehäuschen ꝛc. ist bereits angeliefert

Anzahl Wärterbuden

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 4. Februar. Opernhaus. (34. Vorstellung.) Martha, oder: Der Markt zu Richmond. Romantisch⸗ komische Oper in 4 Akten. Musik von F. v. Flotow. Harriet: Frl. Grossi. Nancy: Frl. Lammert. Lyonel: Hr. Theodor Wachtel, als Gast. Plumket: Hr. Krolop. Tristan: Hr. Barth. Anfang

7 Uhr. Mittel⸗Preise. Schauspielhaus. (34. Vorstellung.) Was ihr wollt! Lust⸗ Anfang 7 Uhr. Mittel⸗

spiel in 4 Akten von Shakespeare. Preise.

Donnerstag, 5. Februar. Opernhaus. (35. Vorstellung.) Iphigenia in Tauris. Große Oper in 4 Akten. Musik von Gluck. Tanz von Taglioni. Iphigenia: Fr. Mallinger. Diana: Frl. Lchmann. Orest: Hr. Betz. Pylades: Hr. Diener. Thoas: Hr. Schmidt. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Schauspielhaus. (35. Vorstellung). In Charlottenburg. Historisches Schauspiel in 4 Akten von Max Ring. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Donnerstag, 5. Februar. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schauspielhauses. Einundzwanzigste Vorstellung der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft. Quatriéme représentation de: Cendrillon. Comédie en cinqg actes, en prose, par Mr. Théodore B

Anfang halb 7 Uhr. Ende gegen halb 10 Uhr.

Vormittags im Abend⸗Kassenlokal der Königlichen Schauspiele (Eingang von der Jägerstraße), und zwar:

Für auf Meldung reservirte Billets mit5 Sgr. Aufgeld an Sonn⸗ und Festtagen von 11 12 Uhr, an den Wochentagen von 10— 11 Uhr, für nicht reservirte Billets an Sonn⸗ und Festtagen von 12 —1 Uhr, an den Wochentagen von 11—1 Uhr und Abends an der Abendkasse im Vestibul des Concert⸗Saales (Eingang von

der Taubenstraße).

ranzösisches Theater im Saale des Königlichen 8 Schauspielhauses. Die letzte Novität der französischen Schauspielergesellschaft eines der neueren Werke des überaus fruchtbaren Théodore Barrière: „Cendrillon“, comédie en 5 actes, welches im No⸗ vember vorigen Jahres mit Mlle. Petit, einer sehr geschätzten jungen Künstlerin, in der Titelrolle am Odéon in Paris wieder zur Aufführung kam. Barriére begründete seinen Ruf mit den „Filles de marbre?, die er mit Lambert Thiboust schrieb und im Jahre 1853 im Vaudeville in Scene gehen ließ. Der Erfolg war ein so bedeutender, daß sie sich selbst neben Dumas; „dame aux camélias“ in der Gunst des Publikums andauernd zu erhalten vermochten. Seitdem hat der Dichter theils selbst, theils zu⸗ sammen mit fast allen dramatischen Tages⸗Schriftstellern eine roße Anzahl von Dramen, zumeist heiteren, leichten Genres, ge⸗ 1s Die Gesellschaft des Hrn. Luguet hat von Barrieére’s ineren Werken „Diana“ und „Un monsieur qui suit les femmes“, bei welchem Letzteren er von Adrien Decourcelle unter⸗ stützt wurde, in den letzten Wochen hier vorgeführt. „Cendrillon“ verräth schon durch ihren Titel das der comédie zu Grunde liegende Motiv: Ein arbeitsames einfaches Mädchen, das von ihrer eiteln Mutter der jüngeren Schwester in jeder Beziehung nachgesetzt wird, schließlich aber die Genugthuung hat, ihr den Bräutigam großmüthig wieder in die Arme führen zu dürfen, nachdem sie dieses Ungetreuen Bewerbungen zurückgewiesen und ihrem Lehrer die Hand gereicht hat. Ihr Vetter, ein reicher Bauer, wird dadurch bewogen, auf Aschenbrödel zu verzichten und ihrer verwittweten Mutter seine Hand anzutragen, wodurch diese aus drückenden Geldverlegenheiten befreit wird. Die Sühne für die Mißhandlungen der „Cendrillon“ ist demnach eine sehr geringe; vielmehr geht die hartherzige Mutter beinahe ohne Strafe aus, wofern man nicht die Verbindung mit dem tölpelhaften Freier

1“ 1 8 8 8 8 11“

als solche ansehen soll. Für eine Ausdehnung auf 5 Akte ist bei dem Mangel an spannender Verwickelung der Stoff indessen zu einfach, wenn auch die Detailzeichnungen der Charaktere sehr sorgfältig ausgeführt und nicht ohne Interesse sind. Im Vorder⸗ grunde steht in letzterer Beziehung die Marie, welche Mlle. Dany in ihrem schweigenden Dulden, ihrer kindlichen Liebe und edlen Entsagung vortrefflich wiedergab. Neben dieser Künstlerin fesselte am meisten Mr. Gauthier als Claude Parisot, instituteur der beiden Schwestern. Die ko⸗ mische Figur des Lustspiels, den reichen Bauer Antoine Fon⸗ tenay, gab Mr. Lacombe mit frischem Humor. Die verzogene jüngere Schwester Blanche wurde von Mlle. Roblot mit natür⸗ licher Anmuth dargestellt, während die stolze Madame Fontenay durch Mme. de Severy in Gestalt und Spiel eine geeignete Vertreterin fand.

Erweiterung der Deutschen im Jahre 1873.

Das Gebiet der Deutschen Eisenbahnen hat sich im Laufe des Jahres 1873 um 168.7 Meilen erweitert und treffen hiervon auf die einzelnen Eisenbahn⸗Verwaltungen nachstehend aufgeführte neue Strecken und Meilen: 1) Badische Staatsbahnen. Heidelberg⸗Schwetzingen⸗ Mitte Rheinbrücke 3 M., Schwackenreuthe⸗Pfullendorf 2, M. Meß⸗ kirch⸗Mengen 2, M., Krauchenwies⸗Siegmaringen 12 M. und Hausach⸗Villingen 714 M., zusammen 16 Meilen. 2) Ba erische Ostbahnen: Regensburg⸗Seubersdorf 5,87 M., Sünching⸗Strau⸗ bing 1,82 M., Seubersderf⸗Neumarkt 2,v M. und Neufahrn⸗ Oberstraubling 420 M., zusammen 14, M. 2) Baverische Staatsbahnen: Pasing⸗Kaufering 6,0 M.; Vizinalbahn Steinach⸗

trecke Bestwig⸗Nuttlar⸗Warburg 8,77 M., Oldenkirchen⸗Jülich⸗Düren ser⸗ M. und Jülich⸗Stollberg 224 M, zusammen 17,87 M. 5) Ber⸗ lin⸗Hamburger Eisenbahn: Wittenberge⸗Hitzacker 74 M. 6) Ber⸗ lin⸗Stettiner Eisenbahn: Angermünde⸗Schwedter⸗Eisenbahn 32 M. 7) Braunschweigische Eisenbahn: Goslar⸗Vienenburg 1,724 M. 8) Elsaß⸗Lothringische Eisenbahnen: Metz ⸗Amanvillers 2 M., Courcelles⸗Bolchen 3 M. und Batilly⸗ Amanvillers 7 M., zusammen 5,7 M. 9) Frankfurt⸗Bebraer Eisenbahn: Frankfurt⸗Offen⸗ bach Hanau mit 2,84 M. 10) Hessische Ludwigsbahn: Monsheim⸗ Grünstadt 0,23 M. und Alzey⸗Kirchheimbolanden 1,20 M., zusammen 1,8 M. 11) Cöln⸗Mindener Eisenbahn: Osnabrück⸗Hemelingen (Bremen) 15, 9 M., Emscherthalbahnstrece Wanne⸗Sterkrade 3,u M., Harburg⸗Hamburg 1,95 M. und 3,4 M. Güter⸗ zweigbahnen, zusammen 24,88 M. 12) Leipzig⸗Dresdner Eisen⸗ bahn: Nossen⸗Freiberg 3, ¹% M. 13) - Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn: Salzwedel⸗Uelzen 6,7 M. und Uelzen⸗ Langenwedel 12,5 M., zusammen 19, M. 14) Oberschlesische Eisen⸗ bahn: Inowraclaw⸗Thorn 4,6 und Münsterberg⸗Wartha 3,3 M, zu⸗ sammen 7„ M. 15) Oldenburgische Staatseisenbahn: Hude⸗Brake 3,0o M. 16) Preußische Ostbahn: Stargard⸗Hoch⸗Stüblau 2,1 Mp Konitz⸗Hoch⸗Stuͤblau 7,8 M. und Osterode⸗Allenstein 5,3 M., zusammen 15 M. 17) Pfälzische Eisenbahnen: Grünstadt⸗Monsheim 1,02 M., Langmeil⸗Marnheim 1,89 M., Dürkheim⸗Grünstadt 2 M., Speyer⸗ Mitte Rheinbrücke 05 M. und Alzey⸗Kirchheim⸗Bolanden 0,82 M., usammen 5,78 M. 18) Sächsische Staatsbahnen: Löbau⸗Ebersbach 8 M. 19) Thüringische Eisenbahn: Leipzig⸗Zeitzer Zweigbahn 5,7 M. 20) Württembergische Stantsbahn: Scheer⸗Siegmaringen 0,9 M., Urach⸗Metzingen (Privatbahn) 1,8 M.

bre.

Der Billet⸗Verkauf findet statt am Tage der Vorstellung

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W Elsner. Zwei Beilagen

Rothenburg 1 M., Vizinalbahn Immenstadt⸗Sonthofen 1,5 M., zu⸗ eenee 88 M. 4) Berzisch⸗Maͤrkische Eisenbahn: Ruhrthalbahn.

11“ 8 8 8 11] 2

1E

No. 29.

n Reichs

Königreich Preußen.

Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lau⸗ tender Kreis⸗Obligationen des Heydekruger Kreises im Betrage von 84,000 Mark.

Vom 31. Dezember 1873.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc

„Nachdem von den Kreisständen des Heydekruger A Per auf dem Kreistage vom 3. November 1873 beschlossen worden, zur Bestreitung der durch die unentgeltliche Hergabe des Terrains zur Tilsit⸗Memeler Eisenbahn verursachten Kosten ein Darlehn von 28,000 Thalern oder 84,000 Reichsmark aus der Reichs⸗Invalidenfonds zu entnehmen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds resp. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, sowohl Seitens der Gläubiger als auch Seitens des Kreises unkündbare Obligationen zu einem Gesammt⸗Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also von höchstens 84,000 Mark ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu er⸗ innern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 84,000 Mark, in Buchstaben: „Vier und achtzig Taufend Mark“, welche in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichs⸗ währung oder auch von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 Mark Reichswährung nach der Bestimmung des Darleihers resp. dessen Rechtsnachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gat⸗ tungen, nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung mit wenig⸗ stens jährlich Einem und höchstens jährlich fünf Prozent des ur⸗ sprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldraten zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen

irkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber. der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. 1

Gegeben Berlin, den 31. Dezember 1873.

(L. S.) Wilhelm. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.

11“

Camphaufen.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. Obligationen des Heydekruger Kreises.

Littr... 8

. Mark Preußisch Fatran 8 enehmigten Kreistags⸗ beschlusses vom 3. November 1873 wegen Auehm. üer Schuld 2 84,000 Mark bekennt sich die ständische Kommission des Heyde⸗ kruger Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Schuld⸗ ners unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von .. Mark, welche an den Kreis Paar gezahlt worden

und mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 84,000 Mark geschieht vom Jahre 1874 ab allmählich aus einem zu diesem Behufe ge⸗ bildeten Tilgungsfonds von wenigstens einem Prozent des ursprüng⸗ lichen nominellen Schuldkapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds bis auf höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals für jedes Jahr zu ver⸗ stärken. Die durch die verstärkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu. Die jährlichen werden auf 500, beziehungsweise 200 Mark ab⸗ gerundet.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird

bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre

durch das Loos ab in dem Mongte Juni jeden Jahres.

Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Be⸗ kanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Fälligkeits⸗ termine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger oder dem an dessen Stelle tretende Organe, in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen oder dem an dessen Stelle tretenden Organe und in je einem in Königsberg i. Pr. und in Heydekrug erscheinenden öffentlichen Blatte.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital und zwar zum Nominalwerthe zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen erminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit vier und einhalb Prozent jährlich in Reichsmünze verzinset.

Der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen an dem für die 8 bestimmten Tage.

„Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Kreis Kommunalkasse in Heydekrug, und den in den vorgedachten Blättern bekannt zu machenden Einlösestellen in Berlin und Königsberg in Preußen und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen ver⸗ jähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗ Ordnung Theil I. Titel 51, §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreis⸗ gerichte zu Heydekrug.

Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von ee. vor Ab⸗ lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis 2279 nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt erden. w Mitt dieser Schuldverschreibung sind... halbjährliche Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres.. ausgegeben. Für die weitere eit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Heydekrug gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den In⸗ haber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig zeschehen ist.

endigt

Berlin,

Dienstag, den 3. Februar

1874.

aeren eee-

Dessen zu Urkunde Unterschrift ertheilt. Heydekrug, den..

haben wir diese Ausfertigung unter unserer

. ten 1 (L. S.)

Die ständische Kommission im Heydekruger Kreise. Anmerkung: Die Unterschriften sind eigenhändig zu unterzeichnen. n. Regierungsbezirk Gumbinnen.

) Zinscoupon (I.) Serie zu der Kreis⸗Obligation des Hehekhhe Kreises, Nr.. . über.. .. Thaler zu vier und einhalb Prozent Zinsen über Mark. . . Pfennige.

Der Inhaber dieses Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom . . ten bis resp. vom ..bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr vom .. ten .. bis mit (in Buchstaben) .. Mark .. Pfennigen bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Heydekrug und den in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger oder an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Gumbinnen oder an dessen Stelle tretenden Organe und in je einem in Königsberg i. Pr. und in Heydekrug erscheinenden öffent⸗ lichen Blatte bekannt zu machenden Einlösungsstellen in Berlin und Königsberg i. Pr.

Heydekrug, den

8 Die ständische HBG im Heydekruger Kreise.

8)

Provinz Preußen. Erster (bis

Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geld⸗ betrag nicht innerhalb 4 Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, er⸗ hoben wird. . 1 Anmerkung: Die Namensunterschriften der Kommissions⸗Mitglieder können mit Lettern oder Facsimile⸗Stem peln gedruckt werden; doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namens⸗Unter⸗ schrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. Talon zur Kreis⸗Obligation des Heydekruger Kreises.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Heydekruger Kreises . . . . . Litt III1“ Mark à vier und einhalb Prozent Zinsen, die ...lte Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18...bis 18 ... bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Heydekrug, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers der Obligation kein Widerspruch ergangen ist.

Heydekrug, den..

Die ständische Kommission im Heydekruger Kreise. (Stempel.) Anmerkung: 6 1) Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder

Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrol⸗

beamten versehen sein.

2) Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite un⸗ ter den beiden letzten Zinscoupons mit davon abweichenden Let⸗

tern in nachstehender Art abzudrucken. 16“

9“ Zinscoupon.

10“ Zinscoupon.

Talon.

Reichstagsangelegenheiten.

Bei der engeren Wahl im 3 Magdeburger Wahlbezirk (Jerichow I. und II.) war das Stimmenverhältniß: Ober⸗Präsident ga. D. von Bonin 7248 Stimmen, General⸗Feldmarschall Graf von Moltke 5773 Stimmen.

Bei der engeren Wahl im 5. Casseler Wahlkreis (Marburg, Frankenberg, Kirchhain) ist der Rech'sanwalt Fenner in Berlin mit 5138 Stimmen gewählt worden. Der Gegenkandidat Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Dr. Grimm zu Marburg erhielt 4139 Stimmen.

Straßburg, 2. Februar. (W. T. B.) Bei der gestrigen Reichstagswahl im Landkreise Straßburg ist der Kandidat der ultramontanen Partei, Baron von Schauenburg, mit einer Majorität ven ca. 1600 Stimmen gegen den Kandidaten der elsässischen Partei, Apotheker Klein, gewählt worden. „Bei der Reichstagswahl im Wahlkreise Erste in⸗Molsheim ist der Kandidat der ultramontanen Partei Pfarrer Philippi mit großer Majorität gewählt worden.

Als offizielle Resultate meldet „W. T. B.“: Im 4. Wahlkreise des Bezirks Ober⸗Elsaß (Gebweiler) gewählt: Abbé Gerber (kleri⸗ kal) mit 9592 St. Fabrikant Schlumberger (elsässisch⸗partikularistisch) erhielt 1671 St.

„Im 5. Wahlkreis des Bezirks Ober⸗Elsaß (Rappoldsweiler) gewählt: Abbé Simonis, Superior des Klosters zu Niederbronn (ultramontan) mit 7662 Stimmen; Gutsbesitzer Ostermann zu Ost⸗ heim (elsässische Partei) erhielt 2255, Bebel (Sozialdemokrat) 155 Stimmen. Von 13,581 Wahlberechtigten nahmen 10,094 an der Wahl Theil.

Im 6. Kceis des Bezirks Unter⸗Elsaß (Schlettstadt): Ge⸗ wählt Bischoff Raeß von Straßburg (Centrum) mit 9977 von 11,485 im Ganzen abgegebenen Stimmen. Von den Gegenkandidaten der elsässischen Partei, Pfarrer Neßler in Berlin und Bürgermeister Feh in Schlettstadt, erhielt ersterer 510, letzterer 581 Stimmen.

ie Betheiligung an der Wahl war an den meisten Orten eine sehr zahlreiche.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 3. Februar. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten sprach der Abg. Graf v. Wintzingerode den Wunsch aus, daß die äußere Lage der Geistlichen verbessert werden möchte, indem er eine dahin zielende Resolution nach der Seitens des Finanz⸗Ministers ausgesprochenen Geneigtheit für überflüssig erklärte. Nachdem der Abg. Dr. Wallichs sich den Wün⸗ schen des Abg. Grafen v. Wintzingerode, namentlich in Betreff der schleswig⸗holsteinischen Geistlichen, angeschlossen hatte, ergriff 25 . der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. Falk, das ort:

Nur wenige Worte. Mir scheint es, daß die Erklärung der Staatsregierung, die am Sonnabend abgegeben wurde, vollkommen deutlich war. Hinzufügen will ich nur noch, daß der Abgeordnete Graf Wintzingerode sie keineswegs unrichtig ausgelegt hat. Was die Ausführungen des Abg. Wallichs betrifft, so habe ich zu bemerken, daß die Uebelstände, die er in Bezug auf die Emeritirung der Geist⸗ lichen in der Provinz Schleswig⸗Holstein vorgetragen hat, neuerdings Veranlassung gegeben haben, die Sache, deren Prüfung schon früher angeregt war, wieder aufzunehmen, und daß zu hoffen steht, daß ebenso, wie in den alten Provinzen, zunächst 4 Herstellung eines Deme⸗ ritenfonds dem Schaden abgeholfen werden wird.

In der Diskussion über die Synodalkosten erklärte sich

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen. ““

dalordnung dem Art. 15 der Verfassung und den Grundprinzi⸗ pien der evangelischen Kirche widerspräche. Der Staats⸗Minister Dr. Falk erwiderte: Wenn ich die Bitte an das Hohe Haus stelle, dem Antrage Ihrer Budgetkommission gemäß diese Summe zu bewilligen, so stehe ich zugleich nicht an, diese Bitte als eine dringende zu bezeichnen. Soll ich dieselbe begründen, 7o wünsche ich nicht, die heutige Dis⸗ kussion zu einem Vorgriff derjenigen Verhandlungen zu machen, in welche wir aus Anlaß der Ihnen gewordenen Vorlage ja eintreten werden und eintreten müssen, zuerst glaube ich, in muthmaßlich außerordentlich kurzer Frist. Die Ausführungen des Herrn Vorredners veranlassen mich aber doch zu einer Reihe von Entgegnungen. will mich möglichst dabei an dasjenige halten, was er selbst vorge⸗ tragen hat, um den einzelnen Punkten, die er berührte, in möglichster Kürze das entgegenzustellen, was der Standpunkt der Staatsregierung dabei ist. 8 Der Herr Vorredner hat als erstes Requisit hingestellt, daß eine Verfassung der evangelischen Kirche sich aus dieser selbst herausbilde müsse, daß dies die erste Voraussetzung für die Ausführung de Art. 15 sei. Nun, so allgemein gefaßt ist ja gar kein Zweifel, daß die Staatsregierung ganz auf demselben Standpunkt steht. Im ver⸗ gangenen Jahre habe ich bereits hervorgehoben, es sei in der That nöthig, daß alle in der Kirche vorhandenen Elemente, die, wenn auch mangelhaften Organisationen, die vorhanden seien, benutzt werden müßten, um den Aufbau der Verfassung auf ihnen herbeizuführen Es scheint mir auch, als ob der Herr Vorredner prinzipiell nicht gegen den Weg einzuwenden hätte, den die am 10. September erschie nene Gemeinde⸗ und Synodalordnung geht, nämlich gegen di Herausbildung des übergeordneten Organs je aus dem dar⸗ unter stehenden. Ich würde auch glauben, daß ich in dieser Beziehung irgend welchen Vorwurf sachlicher Art nicht verdienen könnte, denn gerade das Prozedere habe ich mit aller und voller Be⸗ stimmtheit im vergangenen Jahre als das hier ausgesprochen, was meinerseits ins Auge gefaßt war, und dieser Erklärung gemäß erfolgte hier die nächste Bewilligung der 25,000 Thaler. Ich gebe zu, bei manchen meiner damaligen Erklärungen nicht scharf und deutlich genug gewesen zu sein es lag dies ja in der Natur der Dinge aber diese Erklärung war so rund und deutlich, wie sie nur abgegeben wer⸗ den konnte.

Es wirft aber der Herr

Ausfül e. Vorredner vor, daß der Staat bei der lusführung der Organe

1 . betheiligt sei, indem der Staat Personen in die zwei Faktoren der Spnode entsende, in die Provinzialsynode und in die in Aussicht genommene General synode. Nun, meine Herren, ich muß entschieden bestreiten, daß das der Staat thut; es thut das nur der Landesherr. Ich gehe seh ungern in den alten Streit über das landesherrliche Kirchenregimen ein, und will ihn gewiß nicht approfundiren; er ist nicht erst seit der Verfassung und bestand schon, als die Redaktoren un⸗ seres Allgemeinen Landrechts die Bestimmungen trafen, die über das Ansehen des Landesherrn der evangelischen Kirche künftig gelten sollten. Da waren auch bereits die Bedenken die wir heute hören, wenn auch in veränderter Form, vorhanden. Ich muß Sie aber, wie ich das schon bei andern Gelegenheiten gethan habe, an das eine erinnern, daß bei Emanation der Verfassungsurkunde zu- nächst dem Sinne nach der Satz angenommen wurde: Das landesherrliche Kirchenregiment hat dafür zu sorgen, daß die evangelische Kirche eine Verfassung bekomme. Dieser Satz fand die Zustimmung des Hauses der Abgeordneten und ist später nur bei einer Differenz mit dem Herrenhause fortgelassen worden nicht deswegen, weil der Satz für un⸗ richtig gehalten wurde, sondern weil er als ein sich von selbst verste⸗ hender erachtet wurde. Wenn aber ein solcher Satz ausgesprochen wird und der verehrte Herr Abgeordnete, der ihn damals bean⸗ tragte, sitzt, glaube ich, gegenwärtig wieder in dem Hohen Hause und könnte meine Auffassungen in dieser Beziehung bestätigen wenn, sage ich, ein solcher Satz ausgesprochen wird, so ist doch damit gleich⸗ zeirig ausgesprochen, daß und nun sehe ich einmal von jedem Blicke auf eine weitere Zukunft ab für die Zeit der Hinführung der Verfassung der evangelischen Kirche zum Ziele der Selbständigkeit ein landesherrliches Kirchenregiment noch existirt, denn es könnte sonst nicht in dem eben von mir Bezug ge⸗ nommenen Satze jener Auftrag gegeben sein, und, meine Herren, dabei treffe ich auf einen ich weiß nicht, wie ich es ausdrücken soll großen. Irrthum, den ich zu erkennen glaube in der Ausfüh⸗ rung des Herrn Vorredners. Er ist der Meinung, daß es sich um eine fertige Kirchenverfassung handle, die wir vor Augen haben. Nein, meine Herren, darum handelt es sich nicht, sondern es handelt sich um den ersten energischen Anfang einer solchen Verfassung. Und wenn ich diesen Satz ausspreche, so brauche ich ihn wohl kaum erst zu beweisen. Der Herr Vorredner selbst hat auf manche Lücken hingedeutet; ich könnte ihm ganze Listen von Materien, die in eine Kirchenverfassung hineingehören, anführen, wenn sie eine vollständige Verfassung sein soll. Wer von der rheinisch⸗ westfälischen Kirchenordnung, wer von der hannoverschen Kirchen⸗ ordnung und den sie ergänzenden und noch nicht einmal vollständig beschlossenen Gesetzen einige Kenntniß hat, der wird mir das Alles zugeben, und da ich diese Kenntniß vorauszusetzen habe, so glaube ich, mich mit dieser Andeutung beschränken zu müssen. Es ist das aber nicht blos eine blos objektive Betrachtung, die ich anstelle über die Vorlage der Synodalordnung, sondern es ist das das volle Bewußtsein bei den emanirenden Faktoren gewesen. Wenn Sie darüber noch in Zweifel sein können, so möchte ich Sie bitten, die Instruktion des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths vom 21. Oktober v. J. in die Hand zu nehmen, wo auch 6 oder 7 Sciten lange Ausführungen darüber stehen, daß es sich eben nur um den ersten ernsten Angriff handle, daß noch viele Dinge aus⸗ stehen, daß auch das, was hier gegeben sei, nicht etwas darstellen solle, was als eine Vollendung angesehen werden kann. Und wenn dem so ist, so werden Sie wohl mit mir überzeugt sein, daß die Zeit jetzt noch immer da ist, ich lasse die Zukunft draußen, für welche jener in die Verfassung nicht ausdrücklich aufgenommene, aber als ihr selbstverständlich gedachte Satz seine Anwendung findet.

Es ist also dann weiter gesagt worden, es sei die Zusammen⸗ setzung der obergeordneten Organe von den Kreissynoden bis hinauf zu den Generalsynoden wider das evangelische Prinzip wegen der starken nothwendigen normalen Betheiligung der Geistlichen zu einer gewissen Quote. Nun, m ine Herren, wenn es sich darum gehandelt hätte, den Unterschied zwischen Geistlichen und Laien als Prinzip in die evange⸗ lische Kirche hineinzutragen oder als solches anzuerkennen, dann möchte der Herr Abgeordnete Recht haben; darum handelt es sich aber hier gar nicht. Ich stehe vollständig auf dem Standpunkt, der aus ge⸗ mäßigten kirchlichen Kreisen hervorgegangenen Erklärungen, es handle sich hier um weiter nichts, als um die Verknüpfung der verschiedenen in der Kirche vorhandenen Anschauungs⸗ standpunkte, die verschiedenen Erfahrungen, und da, meine Herren, wer- den Sie mir doch zugeben, daß es nothwendig ist, aus unseren gegen⸗ eeeen Verhältnissen heraus die Verfassung zu entwickeln und we⸗ sentliches Gewicht auf die Zuziehung der Geistlichen zu ie Man

kann, meine Herren, ja daruͤber streiten, in welchem Maße die Zu- ziehung eine gerechtfertigte sei; aber, meine Herren, das Eine werden Sie mir zugeben, daß Sie keine Verfassung in Deutschland auf⸗ weisen können, insbesondere nicht in Preußen, welche eine stärkere Be⸗ theiligung des Laicnelemenies in diesen Körper fordert, als die Ihnen

der Abg. Klatz gegen die Bewilligung derselben, weil die Syno⸗

vorgelegte Synodalordnung vom 10. September. Insbesondere bitte ich