22 ½¼2, pr.
ber 20 %.
63 Thlr. pr. 2000 Pfund. —
8 22
Breslau, 5. Februar, Nachm. (W. T. 3.) Getreidemark- Seiritus pr. 100 Liter 100 % pr. Februar 21 ¾, pr. April - Mai August-September —. — Weizen pr. Februar 86. — 63, pr. April- Mai 63 ½, pr. Mai-Juni 63 ½,. — Rübsl pi. Februar 19, pr. April-Mai 19 ¼, pr. September-Okto-
magdeburg, 5. Februar. (Privatbericht.) Weixen 84— 88 E11““ 68— 72 Thlr., Gerste 65 — 80 Thlr., Hsfer 61 — Karteffel-Spiritus. Loco'rvaare höher Loco ehne Fass 21⁄ à 22
Rkaggen pr. Februar
bezahlt, Termine etwas mehr beachtet.
Thlr. bez., pr. Februar, Feurnar-März 22 Thlr., pr. März-April
28 22 ¼ 2 Thlr., per April-Mai 22502
Thlr., per Mai-Juni 22 ⁄12 Thlr.,
per Juni-Juli 22 ⅞ Thlr., per Juli-August — Thlr. per 10,649, pCt.
spiritus fester.
1 treidemarkt. fremder loco 9, 5,
mit Uebernahme der Gebinde à 1 ¼ Thlr. pr. 100 Liter. — Rüben- Loco per Februar-Mai 21 x¼ Thlr.
Cöln, 5. Februar, Nachmittags 1 Uhr. (W. IT. B.) EGe-
Wetter: Klar. Weizen unverändert, hiesiger loco 9, 7 ½.
pr. März 9, 6, pr. Mai 9, 4, pr. Juli 8, 26,
Roggen behauptet, fremder loco 6, 25, pr. März 6, 15, pr. Mai
6, 12 ½, pr. Juli 6,5. — Rüböl still, loco 10 %⁄0, pr. Mai 101 ⁄½0,
Ppr. Oktober 11 ⁄10.
Leinöl loco 11 ¼. 3 Bremen., 5. Februar. (W. T. B.) Petroleum steigend, Stan-
dard white loco 13 Mk. 75 Pf. bez. u. Käufer.
248 Gd.,
Hafer und Gerste fest. — pr. Oktober pr. 200 Pfd. 65.
(W. T. B.) Getreidemarkt.
Hamburg, 5 Februar. 2 8 Weizen auf Termine still,
Weizen und Roggen loco unverändert. Roggen auf Termine ruhig. 8
Weizen per 126 pfd. pr. Februar pr. 1000 Kilo netto 250 Br., pr. Februar-März pr. 1000 Kilo netto 250 Br., 248 Ga., per April-Mai pr. 1000 Kilo netto 264 Br., 263 Gd., pr. Mai- Juni pr. 1000 Kile aetto 265 Br., 264 Gd., Roggen pr. Februar 1000 Kile vetto 194 Br., 192 Gd., gr. Februar -März 1000 Kilo
Roggen behauptet, Odessa 23 ½¾. Hafer stetig. Gerste begehrt.
Donau 23 ½. .
Petroleum-Markt (Behlussberichtz. Rafflnirtes. Type weiss, loco vr. Februar 33 bez., 33 ½ Br., r. März 34 Br., per September 38 Br., pr. September-Dezember 38 bz., 38 ½ Br. Steigend.
Antwerpen, 5. Februar. (W. T. B.)
Bei der heute fortgesetzten Wollauktion waren 1802 Ballen Buenos-Ayres-Wollen angeboten, von denen 1695 Ballen verkauft wurden. Von 452 Ballen russischer Wollen, die angeboten waren, gingen 111 B. fort. Der Verkauf der Auktion war animirt, Preise etwas höher gehalten.
Iaäverpool, 5. Februar, Vormitt. (W. T. B.) Baumwolle. (Aafangsbericht.) Muthmasslicher Umsatz 10,000 B. Matt. Tages- mmport 22,000 B., davon 10,000 B. amerikanische.
Liverpeol, 5. F. bruar, Nachm. (W. T. B.) Baumwolle (Schlussbericht): Umsatz 10,000 B., davon für Spekulation und Ex- port 1000 B. Matt. Ankünfte williger.
Middl. Orleans 8 ¼, middl. amerikanische 7 ¼, fair Dhollerah 5, middl. fair Dhollerah 4 ½, good middl. Dhollerah 4 ¼, miqddl. Dhollerah 3 ⅞, fair Bengal 3 ⅛, fair Broach 5 ½, new fair Oomra 5 ⅔, good fair Oomra 6 ½, fair Madras 5 ½, fair Pernam 8 ⅛, fair Smyrna 6 ⅞, fair Egyptian 8 . .
Orleans nicht unter low middling Februar-März-Verschiffung 8, März-April-Lieferung 8 d.
Bradford, 5. Februar. (W. T. B.) “
Wolle und Wollenwaaren. Wolle günstiger, für Garne Exportfrage, in Stoffen mässiges Geschäft.
Paris, 5. Februar, Nachmittags. (W. I. B.)
Produktenmarkt. Weizen behauptet, per Februar 37,50, per Mai-August 36,75. — Nehl ruhig, per Februar 81,75, per März- April 82,25, per Mai-August 80,00. — Rüböl ruhig, pr. Februar
30. Januar 1874 Thlr. 21. 10. 1. 12. 31. 8 2 1““ 21. 8 2. Februar „ I““ I.“ . “ “.“
4*
1“ Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
Einzabhhusngen.
Aktien-Gesellschaft Maschinenfabrik Deutschland zu Dort- mund. Die vierte Einz. von 20 % = 40 Thlr. pro Aktie ist am 7. April er leisten. 11“
Auszahlungen. Seeant.
. edit-Anstalt in Hamburg. Die Ausz. der Dividen- denscheine pro 1873 erfolgt mit 19 Rm. 20 Pf. von jetzt ab bei
der Gesellschaftskasse in Hamburg. Snralzaat SGeneral-WerstanenznIcesnas emm,,,...
9. Februar. Genossenschaftsbank des Stralauer Stadtviertels.
Gen.-Vers. in Berlin.
18. Braunschweigische Maschinenbau-Anstalt. ordentl. Gen.-Vers. in Braunschweig.
AI. Aachener Hütten-Aktien-Verein. Ausserordentl. Gen.- Vers. in Aachen; s. Ins. in Nr. 31.
21. Ostdeutsche Bank. Gen.-Vers. in Posen.
23. Berliner Produkten-Makler-Bank. Ordentl. Vers. in Berlin.
23. Hannoversoche Papierfabriken Alfeld-Gronau. Or- dentl. Gen.-Vers. in Hannover.
3 Magdeburger Wechsler- & Diskonto-Bank. Or-
Ausser-
Gen.-
kverein in Cöln zu
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für dus Uierteljahr. Insertionspreis fürden Raum einer Bruckzeile 3 Sg
Berlin, Sonnabend,
r. 8
Wressen W
e
—
Alle Post-Anstalten des In⸗ und Aunlandes nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
8 Das Sachregister zu den im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger vom Januar bis Ende Dezember 1873 enthaltenen Gesetzen,
netto 194 Br., 192 Gd., pr. April-Mai 1000 Kilo netto 190 Br., 91 Br., Rüböl still, loce 62, 8 Spiritus fest, pr. Februar 54 bz.,
Pr. April-Mai 55 bz., pr. August-September pr. 100 Liter 100 pCt. Petroleum Standard white loco 3,40 Br., 13,30 Gd., pr. Februar 13,30 Gd.,
189 Gd., pr. Mai-Juni 100 Kilo netto
58. — Kaffee ruhig; Umsatz 2000 Sack. —
pr. Argast-Dezember 15,60 Gd Wetter: Bedeckt.
Auasterdans, 5. Februar. Sachm. vv
pr. Mai 384. Roggen pr. März 233 ½.
Amntwergre‚nn, 5 Februar, 4 Uhr 30 Miyn. Nachm. (V. 4 5
Getreidemarht.
(Schlussbericht).
r. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen pr. März 386,
Weizen unve ändert. ! waren auf hiesigem Platze am
190 Gd., —
Spiritus fest, pr. Februsr 66.25. pr. Mai 63 ½, 1
New-Yorlkz, 5. Februar, Waarenbericht. Orleans 15 ¼.
fest, Petroleum in New -York 15 ½,
82,50, pr. Mai-August 85,00, pr. September-Dezember 87,75. —
Baumwolle in New-York 15 ⅞, do. in New- Mehl 6 D. 90 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 73 C. do. in Philadolphia 15. 25 ½. Zacker (Fair refining Muscovados) 7 ⅛.
Wetter: Schön.
Abends 6 Uhr. (W. T. B.)
Kaffee Getreidefracht 11 ¼.
Berlin, 5. Februar 1874.
Spiritus, per 10,000 % nach Tralles, frei bie, ins Haus geliefert,
Die Marktpreise des Kartoffel-
ortenc2 mn. mammeRare aSrrieeernee
man
dentl. Gen.-Vers. in Magdeburg. v Aktlen-Bau-Gesellschaft. Ordentl. Gen.-Vers. In Cosel.
Aktiengesellschaft des Curortes Schweizermühle. Ordentl. Gen.-Vers. in Schweizermühle bei Königstein. Kündigungen und Verloosungen.
5 % Tlslter Kreis-Obligationen. Die sämmtlichen Oblig. sind zum 1. Juli cr. gekündigt; s. Ins in Nr. 31.
Ausweise vom Banken.
Den Status ult. Januar cr. der Weimarischen DBank und der Badischen Bank; s. Ins. in Nr. 31.
Berliner Weohsler-Bank. Die Bilanz vom 31. Dezember 1873 sowie das Gewinn- und Verlust-Conto; s. Ins. in Nr. 31.
AEIErnr.
Verkäufe, Verpachtungen Submissionen ꝛc.
114 Satz Gußstahlachsen mit Speichenrädern, 375 Satz dergl. mit Gußfstahlscheiben⸗ 8 rädern, 1200 Stück Tragfedern und 1250 Stück Spiralfedern 1 zu Güterwagen soll im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf:
Dienstag, den 17. Februar d. J, Mittags 12 Uhr
in unserem Geschäftslokale, Koppenstraße Nr. 88/89.
hierselbst, anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Achsen mit Rüdern resp. von Wagenfedern“,
eingereicht sein müssen.
Die Submissions⸗Bedingungen und Zeichnungen liegen in den Wochentagen Vormittags im vorbezeich⸗ neten Lokale, sowie bei dem Ober⸗Maschinenmeister Gust auf dem Bahnhofe zu Frankfurt a. O. zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschriften der Bedingungen, sowie Kopien der Zeichnungen
8 gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen
werden. Berlin, den 29. Januar 1874. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
[M. 104] Bekanntmachung. Die Anlieferung von ca. 1690 Ifde. Meter guß⸗
8 eiserne Röhren von 180, 78, 52 und 26 M/m.
inneren Durchmesser mit 110 Krümmern und 90 Dreiflantschenstücken, zur Leitung von komprimirter Luft, Wasser und Dampf für die Königliche Stein⸗ kohlengrube Sulzbach⸗Altenwald, sollen im Wege der Submission vergeben werden.
Versiegelte Anerbieten, welche auf die Bedingungen gegründet, sowie frankirt und mit entsprechender Auf⸗ schrift versehen sein müssen, werden bis
Donnerstag, den 19. Febrnar er., Vormittags 9 Uhr, bei der unterzeichneten Berg⸗Inspektiou entgegen⸗ genommen und um genannte Zeit im Beisein der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden.
Die Lieferungsbedingungen können hier eingesehen, auch gegen Entrichtung der Kopialien in Abschrift bezogen werden.
Sulzbach bei Saarbrücken, im Januar 1874.
Königliche Berg⸗Inspektion.
Verloosung, Amortisation, Zins⸗ zahlun s. w. von öffentlichen
1 8 1470 Bekanntmachung. Bei der auf Grund des §. 4 des unterm 26. Sep⸗ tember 1868 Allerhöchst bestätigten Regulativs, be⸗ treffend die Emission verzinslicher Obligationen durch die Provinzial⸗Hülfskasse für die Provinz Preußen, am 26. Januar 1874 vorschriftsmäßig erfolgten Aus⸗ loosung der für das Jahr 1873 zu tilgenden Obli⸗ gationen sind nachstehende Nummern gezogen worden: Serie 1. Nr. 11. 35. 36. 56. 63. 69. 102. 130. 134.
135 a 1000 Thlr.,
Serie 2. Nr. 19. 20. 27. 39. 52. 78. 98. 99. 108. 145. 203. 221. 223. 230. 237. 239. 255.
256. 269. 289. 281. 295 a 500 Thlr. „Nr. 1. 37. 47. 52. 55. 66. 118. 127. 141. 152. 73. 243. 248. 274. 277. 591. 356. 391. 403. 413. 416. 423. 439. 445. 452. 455. 482. 488. 497. 524. 525. 535. 538. 559. 579. 593. 597. 635. 636. 643. 661. 670. 694. 702. 710. 734. 736. 759 a 200 Thlr., Nr. 4. 28. 30. 48. 73. 116. 120. 123. 179. 223. 227, 228. 267Q. 291. 293. 3311 395. 356. 359. 412. 445. 453. 462. 471
Papieren. ö1.. Juli 1874 fälligen Coupons und der Ta⸗
2. 551. 571. 584. 591. 639. 647. 675. .704. 706. 719. 743. 759. 769. 774. . 787. 810. 814. 824. 826. 828. 854. 57. 878. 883. 902. 909. 913. 916. 923. 7. 939. 948. 953. 960. 971. 1003. 1023. . 1035. 1038. 1050. 1052. 1056. 1080. . 1138. 1140. 1146. 1171. 1203. 1206. . 1254. 1276. 1299. 1305. 308. 1314. . 1397. 1420. 1425. 1452. 1468. 1471. 1480. 1484. 1485. 1499. a 100 Thlr. Serie 5. Nr. 6. 7. 24. 74. 97. 102. 105. 118. 132. 161. 177. 185. 197. 214. 222. 252. 273. 275. 299. 323. 325. 396. 407 . 414. 439. 441. 444. 453. 463. 485. . 547. 550. 584. 596. 605. 635. 637. . 651. 659. 662. 667. 685. 704. 705. . 716. 720. 741. 743. 779. 811. 812. . 837. 879. 884. 897. 911. 929. 934. . 939. 942. 972. 994. 1010. 1059. 1084. . 1156. 1159. 1161.1173. 1203. 1252, . 1295. 1299. 1304. 1316. 1318. 1335. . 1356. 1367. 1383. 1385. 1401. 1416. 7. 1440. 1475. 1490. 1530. 1537. 1576. —. 1674. 1690. 1693. 1696. 1745. 1771. 3. 1788. 1789. 1792. 1793. 1802. 1813. 22. 1831. 1832. 1844 1854. 1882. 1889. 1908. 1913. 1921. 1926. 1928. 1929. —. 1975. 1976. 1980. 1986. 2004. 2068. . 2094. 2111. 2115. 2119. 2130. 2136. 65. 2149. 2165. 2178. 2183.2384. 2390. 2574. 2577.
8 2644. 2670 2672 a 50 Thlr.
Serie 6. Nr. 7. 35. 45. 51. 60. 224. 246. 264. 272.
275. 279. 293. 302. 3138. 328. 330, 885.
354. 386. 400. 403. 528. 530. 537. 538.
591. 604. 678. 714. 719. 765.
833. 835. 879. 896. 897. 926.
.954. 970. 979. 992. 996. 1037. 1039.
. 1071. 1080. 1088. 1090. 1094.
5.141112. 1131. 1140. 1154. 1158.
.1188. 1191. 1199. 1200. 1209. 1249.
. 1292. 1306. 1308. 1316. 1318. 1325.
z. 1360. 1391. 1393. 1429. 1443. 1444.
1470. 1473. 1475. 1483. 1513.
1557. 1574, 1580. 1597. 1617
1627. 1645. 1656. 1676. 1725.
1787. 1826. 1836. 1871. 1889.
1902. 1907. 1912. 1915. 1930]
1952. 1953. 1956. 1957. 1979.
.2059. 2086. 2097. 2160. 2163. 2167.
3. 2190. 2207. 2210. 2222. 2236. 2246.
304. 2313. 2359. 2371. 2387. 2399. 2462.
5. 2489. 2525. 2581. 2586. 2612. 2616.
2665. 2715, 272]1. 2723. 2725. 2731
.2786. 2922. 3480. 3611. 3614. 3633.
.3652. 3663. 3674. 3675. 3680. 3687.
8 . 3766. 3768. 3770. 3781. 3785. 3791.
1 a 25 Thlr.
Die mit vorstehenden Nummern bezeichneten Provinzial⸗Hülfs⸗Kassen⸗Obligationen werden hiermit den Besitzern zum 1. Jusli 1824 mit der Aufforde⸗ rung gekündigt, den vollen Kapitalsbetrag derselben gegen Rückgabe der Obligationen in coursfähigem Zustande, sowie der dazugehörigen, erst nach dem
lons zu der gedachten Verfallzeit bei der Provinzial⸗ Hülfs⸗Kasse hierselbst, Königsstraße Nr. 60, in Empfang zu nehmen.
Zur Bequemlichkeit des Publikums wird nachge⸗ geben, daß die gekündigten Obligationen nebst Cou⸗ pons und Talons der genannten Kasse mit der Post, aber frankirt, eingesandt werden können, in welchem Falle die Gegensendung der Valuta, womöglich mit umgehender Post, aber unter Deklaration des vollen ths ohne Anschreiben und unfrankirt erfolgen o
Die Verzinsung der gekündigten Obligationen hört mit dem 30. Juni 1874 auf, und wird der Geld⸗ betrag etwa fehlender Coupons deshalb von der Einlösungs⸗Voluta in Abzug gebracht.
Zugleich wird die Abhebung der Valuta für die am 31. Januar 1872 ausgeloosten und zum 1. Juli 1872 gekuͤndigten Provinzial⸗Hülfs⸗Kassen⸗Obligatio⸗ nen, und zwar: I
Serie IV. Nr. 554 a 100 Thlr., rIn2
Serie V. Nr. 423. 979. 987 a 50 Thlr,
Serie VI. Nr. 1472. 2061. 2370 a 25 Thlr.,
sowie am 25. Januar 1873 ausgeloosten und
1098. 1162.
zum 1. Juli 1873 gekündigten Provinzial⸗Hülfs⸗ Kafsen⸗Obligationen, und zwar: Serie. III. Nr. 415. 683 a 200 Thlr., Serie IV. Nr. 467. 999. 1296 a 100 Thlr., Serie V. Nr. 229. 231. 234. 237.915. 986. 1355. 1362. 1692. 1866. 1941 a 50 Thlr., Serie VI. Nr. 238. 252. 261.598. 694. 769.877. 987. 1570. 1591. 1592. 1780. 1800. 1851. 3484 a 25 Thlr., welche bisher noch nicht präsentirt worden sind, gegen Einlieferung dieser Obligationen nebst Coupons und Talons hierdurch in Erinnerung gebracht. Königsberg, den 27. Januar 1874. Die Direktion der Provinzial⸗Hülfs⸗Kasse für 88 . Preußen. 88ö A. Kichter.
“ “ 4
Saal⸗Unstrut⸗Eisenbahn.
Die Inhaber von Stamm⸗Aktien, auf welche laut endstehender Tabelle noch Einzahlungen (resp. von der 2. bie event. letzten) zu leisten sind, fordern wir
[37
aENMTüman
hiermit auf, dieselben nebst 5 % Verzugszinsen und der 10 % Conventionalstrafe bis längstenrns
10. April d. 8
bei unserer Hauptkasse, z. Z. der Thüringischen Bank in Sondershausen, nachträglich zu bewirken, widrigenfalls nach §. 16 der Statuten verfahren werden wird. Cölleda, den 27. Januar 1877. Der Aufsichtsrath. vomn Werchern. 86 Restanten. II. Einzahlung Nr. 2455/7, 2798. III. 2455/7, 2798. IV. I1*“ V. n 38/47, 2455/7, 2798, 2817/37, 2854/8, 2862. VI. 38/47, 1773, 2455/7, 2798, 2817/37, 28 4/8, 2862. 38/47, 1773, 2455/7, 2798, 2817,37, 2854/8, 2862. 38/47, 1612/16, 1773, 2455/7, 2798, 2817/37, 2854/8,
8
“ 98 8
1
ersonen⸗Verkehr.
Rteb Vertahrg. .. .. Ertrasrdinaria Nach vorläufiger Feststellung zusammen . . . Im Jahre 1873 definitiv Im Jahre 1874 mehr
berg, den 4. Februar 1874.
11“*“
Am nächsten Sonnabend, den 7. Februar, Abends 7 Uhr, findet im Festsaale des Rathhauses eine Versammlung statt zur Votirung einer Dankantwort auf die ussckurcenss der eng⸗ lischen Sympathie⸗Meetings vom 27. Januar. Der Zutritt ist nur auf Grund persönlich ausgestellter Einlaßkarten gestattet.
Eingeladen sind Mitglieder des Deutschen Reichs⸗ tages, des preußischen Herren⸗ und Abgeordneten⸗ hauses, die städtischen Behörden, die Geistlichkeit, die Mitglieder der Universität und der Akademie, Vertreter der Presse und Männer aller Berufskreise. Anderweitige Karten sind bis Sonnabend Mittag bei den Herren: Stadtverordneten⸗Vorsteher Kochhann (im Rathhause, Zimmer 48), Professor Dr. Gneist, Linkstraße 40, Kommerzien⸗Rath A. Delbrück, Mark⸗ grafenstr. 46, Stadtverordneten Dr. Göschen, Fried⸗ richstr. 105a, Chef⸗Redakteur Dr. Zabel, Französische⸗ straße 51, persönlich in Empfang zu nehmen. Voraus⸗ gesetzt wird, daß die Theilnehmer mit dem Zwecke der Versammlung einverstanden sind. Liste ist im Voraus festgestellt. Den Vorsitz in der Versammlung wird der Professor Dr. Gneist führen. Die Dauer derselben soll den Zeitraum einer Stunde nicht übersteigen. Dem Komite sind bis jetzt beigetreten die Herren Professor Dr. Gneist,
rorektor der Berliner Universität, Mitglied des Reichtags und des Abgeordnetenhauses als Vorsitzen⸗ der, Stadtverordneten⸗Vorsteher Kochhann, als stell⸗ vertretender Vorsitzender, Staats⸗ und Justiz⸗Minister a. D. v. Bernuth, Vice⸗Präsident des Herrenhauses und Mitglied des Reichstages, Rittergutsbesitzer v. Beethmann⸗Hollweg, Mitglied des Reichstages und Herrenhauses, Graf v. Bethusy⸗Huc, Mitglied des Reichstages und Abgeordnetenhauses, Geheimer Kommerzienrath A. Borsig, Professor Dr. Curtius, Secretär der Akademie der Wissenschaften, Kom⸗ merzienrath A. Delbrück, Ober⸗Konsistorialrath, Pro⸗ fessor Dr. Dorner, Geheimer Regierungsrath, Professor Dr. Dove, Mitglied der Akademie der Wissenschaften,
rofessor Dr. Droysen, Mitglied der Akademie der Wissenschaften, Bürgermeister Duncker, Gerichts⸗Assessor a. D. Dr. Fischer, Schriftführer, Stadtverordneter
Akademie der Wissenschaften, Ober⸗Bürgermeister
Sceer Mitglied des Herrenhauses, Professor Dr.
ofmann, Mitglied der hhen der Wissenschaften, wah. Fwkanl
Die Direktion.
Die Redner-
Dr. Göschen, Professor Dr. Helmholtz, Mitglied der
1 Verschiedene Bekanntmachungen.
Ostpreußische Südbahn.
Betriebs⸗Einnahme pro Januar 1874.
—. 17,985 Thlr. . 102,506 „ 2,617 „ 123,108 Thlr. 77,499 „
45,609 Thlr.
(H. 1599)
Konsistorial⸗Rath Professor Dr. Kleinert, Dr. Löwe, Vice⸗Präsident des Abgeordnetenhauses und Mitglied des Reichstazes, Stadtrath Löwe, Franz Mendels⸗ sohn, Ober⸗Bürgermeister a. D. Miquél, Mitglied des Reichstages und Abgeordnetenhauses, Professor Dr. Mommsen, Mitglied des Abgeordnetenhauses und der Akademie der Wissenschaften, Dr. Schulze⸗De⸗ litzsch, Mitglied des Reichstages und Abgeordneten⸗ hauses, Dr. Werner Siemens, Mitglied der Akademie der Wissenschaften, Graf v. Usedom, Mitglied des Herrenhauses, Dr. Zabel, Chef⸗Redakteur. Berlin, den 5. Februar 1877. Das Comitbo.
Dr. Fischer, Saetohe S
1“ 11“”
Bekanntmachungg. Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.
Unsere Kassen sind angewiesen, Oesterreichische und Ungarische Viertelgulden⸗Stücke fortan nicht mehr in Zahlung zu nehmen, wovon wir das be⸗ theiligte Publikum in Kenntniß setzen.
Stettin, den 1. Februar 1874.
Direktorium (a. 110/2.) der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Fretzdorff. Zenke. Kutscher.
Familien⸗Nachrichten. [M. 158]
Heute Morgen 5 Uhr entschlummerte sanft unser geliebter Vater und Großvater, der Justizrath Herr
Oltmann Anton Oltmanns,
in seinem 79. Lebensjahre, tiefbetrauert von 8 1 seinen Kindern und Kindeskindern. Emden, den 4. Februar 1874. 2 (ac. 263/2.
BVBerordnungen, Bekanntmachungen ꝛc., nebst Inhalts⸗Verzeichniß der „Besonderen Beilage“ zu demselben, ist 8 des Blattes, Wilhelmstraße Nr.
5 Sgr. zu beziehen: in Berlin durch die Expedition
soeben erschienen und zu dem Preise von
32, außerhalb jedoch nur durch die Postämter (ohne Preis⸗Erhöhung).
— — — 8
Fe. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
. dem ordentlichen Professor Dr. Droysen an der Univer⸗
fität in Berlin den Adler der Comthure des Königlichen Haus⸗ oordens von Hohenzollern, sowie dem Schullehrer und Küster Brandt zu Falkenwalde im Kreise Randow und dem. Haupt⸗ Stempelmagazin⸗Diener Bardt zu Berlin das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verreihen.
6 Deutsches Neich. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Deutschen Rieichs die von dem reformirten Konsistorium zu Straßburg i. E. vpoollzogene Ernennung des Pfarrers Jakob Remigius Kündig iin Rümlingen zum Pfarrer in Diedendorf und des Pfarrers Leonhard Schwendener in Schaffhausen zum Pfarrer in Aßkgweiler, Bezirk Unter⸗Elsaß, zu bestätigen geruht.
Dem Kaufmann Carl Fastenau in Leer ist Namens des Deutschen Reiches das Exequatur als Königlich belgischer Konsul daselbst ertheilt worden.
8 Der Provinzial⸗Steuer⸗Sekretär, Geheime Sekretär Bieß aus Altona ist als expedirender Sekretär und Kalkulator und dder Dütar Ratzel als Assistent bei dem Zoll⸗ und Steuer⸗Rech⸗
nungsburcau des Deutschen Reichs angestellt worden.
9 Der Königlich preußische Hauptamts⸗Assistent Krampe, deer Königlich preußische Kammergerichts⸗Referendar Krause und der Hülfsarbeiter beim Statistischen Amte Dabis sind als expe⸗ dirende Sekretäre und Kalkulatoren beim Statistischen Amte des Deutschen Reichs angestellt worden. 88 “ . 8 qöC“ Korrespondenzverkehr mit Aegypten und Nubien. . Gewöhnliche Briefe nach Ober⸗Aegypten und nach solchen Ddrten Nubiens, welche unterhalb Kartum (nördlich von Kartum) gelegen sind, können auf dem Wege über Triest in Zukunft un⸗ frrankirt oder bis zum Bestimmungsort frankirt abgesandt wer⸗ den. Demnach gestaltet sich die Frankirung der gewöhnlichen Briefe nach Aegygten und Nubien fortan in der Weise, daß auf deem Wege über Brindisi die Absendung derselben nur nach UM—nter⸗ und Mittel⸗Aegypten, auf dem Wege über Triest die
Ahbsendung nach dem ganzen Aegypten, sowie nach Nubien
uunterhalb Kartum (nördlich von Kartum) unfrankirt oder bis zum Bestimmungsort frankirt erfolgen kann. Briefe nach Orten
coberhalb Kartum (südlich von Kartum) sind bei der Absendung Rhauf dem Wege über Triest in Zukunft an eine Mittelsperson in
Kartum zu adressiren, welche für die Weiterbeförderung Sorge zu tragen hat. Hinsichtlich der bisherigen Portosätze für Korre⸗ spondenzen nach Aegypten und Nubien tritt zur Zeit eine Aen⸗
deerung nicht ein. 8
Berlin W., den 7. Februar 1874. 8 Kaiserliches General⸗Postamt. Die Telegraphen⸗Station Lanken ist am 2. Februar cr. geschlossen. Stettin, den 5. Februar 1874. “ Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion. Am 16. d. Mts. wird zu Jemgum, Landdrostei Aurich, eine Telegraphen Station mit beschränkrem Tagesdienste dem öffentlichen
Verkehr übergeben werden.
Hannover, den 5. Februar 1874. Ce“ Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.
2. Plenarsitzung des Deutschen Reichstages, Montag, den 9. Februar 1874, Nachmittags 1 Uhr. Tagesordnung:
Wahl der Präsidenten und der Schriftführer.
Königreich Prenßen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 1 Den praktischen Arzt Professor Dr. Karsch zu Münster zum Medizinal⸗Rath und Mitglied des dortigen Medizinal⸗Kol⸗ legiums zu ernennen.
16“ Auf den Bericht vom 16. d. Mts. will Ich den, in Folge der Anträüge der Westpreußischen Feuer⸗Sozietäts⸗Direktion und der Scozietäts⸗Deputirten aufgestellten, anliegenden dcdritten Nachtrag zu dem revidirten Reglenent für die Immobiliar⸗ FKFKeFuer⸗Sozietät der Regierungsbezirke Marienwerder und Danzig, 8 mit Ausschluß der ländlichen Grundstücke, in dem zum Mohrunger landschaftlichen Departement gehörigen Theile des Regierungsbezirks Marienwerder, vom 21. November 1853 1 8 — hierdurch genehmigen. Beerlin, den 21. Januar 1874. ““ Wilhelm. Gr. zu Eulenburg.
An den Minister des Innern. Dritter Nachtrag zu dem revidirten Reglement für die Immobiliar —⸗ : g Mlarienwerder und Danzig mit Ausschluß der länodlichen
Grundstücke
— 84
in dem zum Mohrunger landschaftlichen
Feuer⸗Sozietät der Regierungsbezirke
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—
Departement gehörigen Theile des Regierungsbezirks
Marienwerder, vom 21. November 1853 (Ges. S. S. 969 flgde.).
(Vergl. Allerhöchsten Erlaß vom 24. April 1854 Ges. S. S. 216 und vom 27. Oktober 1862 Ges. S. S. 373 flgde).
Die §§. 13, 26, 35, 39, 40, 48, 81, 84, 86, 88 und 95 des vorbezeichneten Reglements vom 21. November 1853, sowie der §. 85d. und die Nr. 6 im §. 85e. der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 27. Oktober 1862 genebmigten Ergänzungen und Abänderungen dieses Reglements werden anfgehoben und durch die nachstehenden Bestim⸗ mungen ersetzt. Demgemäß lauten fortan:
§. 13. Wenn ein bei der Sozietät versichertes Gebände auch noch bei einer anderen Gesellschaft versichert worden ist, so wird das⸗ selbe bei der ersteren sofort gelöscht, ohne daß dem Versicherten ein Erlaß oder eine Erstattung der Beiträge des laufenden Halbjahres zu Theil wird. Im Falle einer deppelten Versicherung hat der be⸗ treffende Bezirks⸗Kommissarius, sobald er davon Keontniß erhalten, jederzeit der Staatsanwaltschaft Mittheilung zu machen, damit diese prüfe, ob Grund zur Einleitung einer Untersuchung wegen beabsichtig⸗ ten Betruges vorhanden sei.
§. 26. Wenn der Bezirks⸗Kommissarius das obige Attest zu er⸗ theilen Bedenken trägt, und der Eigenthümer des Gebäudes auf des Bezirks⸗Kommissarius Vorhaltung die Versicherungssumme nicht so weit, daß demselben kein Bedenken weiter übrig bleibt, herabzusetzen zemeint ist, so tritt die Nothwendigkeit einer Abschätzung ein Jedoch soll die Direktion, auch außer dem hier bezeichneten Falle, berechtigt sein, die Aufnahme einer Tax: des zu versichernden Gebäudes anzu⸗ ordnen, wenn sie dies für nöldig hält.
§. 35. Ueber die Klasse, in welche ein zur Versi berung ange⸗ meldetes Gebände gestellt werden soll, hat auf das Gutachten des betreffenden Bezirks⸗Kommiss rius die Direktion zu bestimmen.
Dem Eigenthümer ist von dem Bezirks⸗Kommissarius das Re⸗ sultat des abgegebenen Gatachtens sogleich, damit er se ne Rechte bei der Direktion vor der Entscheitung nät ausführen könne, hiernächst aber die Enrscheidung der letzteren bekannt zu machen.
Bei dieser Beautachtung und reso. Entscheidung dient die von dem Gebäude beigebrachte Beschreibung zur Grundlage; wenn diese über irgend einen wesentlichen Umstand nicht hinlängliche Auskunft giebt, so kann solche von dem Versicherungsnehmer oder von dem Be⸗ zirks⸗Kommissarius auf dem kürzesten Wege erfordert werden.
§. 39. Ueber Aenderungen des Reglements ist auf Antrag der Direktion und der Sezietäts⸗Deputirten von dem Provinzia Laͤndtage Beschluß zu fassen. Soweit diese Aenderungen nur die Verwaltuags⸗ vorschriften und Versicherungsbedingungen, namentlich die Klassenein⸗ theilung und das Beitragsverhältniß der verschiedenen Klassen, den Eintritt in die Sozietät und den Austritt aus dersetben, die Formu⸗ lare zu Gebäudebeschreibungen und zum Kataster, die Sicherung der eingetragenen Gläubiger, die Feststellung und Zahlung der Brandent⸗ schädigung, die Schadloshaltung der Kommissarien und Deputirten ꝛc. betreffen, bedürfen sie der Gen hmigung des Ober⸗Präsidenten. Für 9 Fhrlaen Aenderungen ist die landesherrliche Genehmigung erfor⸗ derlich.
Sämmtliche Aenderungen sind nach erfolgter Genehmigung durch die Amtsblätter der Regierungen zu Danzig und Marienwerder be⸗ kannt zu machen und treten 8 Tage nach erfolgler Publikation in Kraft, sofern nicht ein anderer Zeitpunkt für den Beginn ihrer Werk⸗ samkeit ausdrücklich beschlossen und genehmigt worden ist. In Be⸗ treff der landesherrlich genehmigten Aenderungen erfolgt außerdem die im §. 5 des Gesetze⸗ vom 10. April 1872 (Ges. S. S. 358) vorge⸗ schriebene Anzeige durch die Gesetz⸗Sammlung.
§. 40. Wenn während der Versicherungszeit in oder an dem Ge⸗ bäude eine Veränderung der Anlage vorgenommen, oder eine solche veranderte Benutzung desselben begonnen wird, welche die Feuersgefahr in dem Maße erhöht, daß solche grundsätzlich die Versetzung des ver⸗ sicherten Gebäudes in eine andere, zu höheren Beiträgen verpflichtete, Klasse oder Unterabtheilung nach sich ziehen würde (§. 34), so ist der Versicherte verpflichtet, dem Bezirks⸗Kommissarius innerhalb des lau⸗ fenden Halbjaͤhres davon Anzeige zu machen und sich der aus einer solchen baulichen Veränderung oder veränderten Benutzung reglements⸗ mäßig folgenden Beitrags rböhung zu unterwerfen.
§. 48. Sobald ein Feuerschaden eingetreten ist, muß der Be⸗ schädigte unverzüglich und längftens innerhalb 3 Tagen nach dem Brande dem Bezirks⸗Kommissarius Anzeige davon machen, welcher längstens innerhalb 8 Tagen nach der ron dem Brande erhattnen Nachricht eine Besichtigung des Schadens vorzunehmen hat. Ergiebt sich dabei, daß ein Totalschaden vorliegt, so ist darüber, unter Zu⸗ ziehung des Ortsvorstandes, an Ort und Stelle eine Verhandlung aufzunehmen, wodurch dieses Resultat festgestellt wird. Handelt es sich aber um eine nur theilweise Beschaͤdigung, so muß bei der Scha⸗ denbesichtigung außerdem nech ein Sachverständiger zugezeg n, und von letzterem die Abschätzung der Schadensquote sofort an Ort und Stelle vorgenommen und zum Protokoll erklärt werden. In beiden Fällen ist auch der Beschädigte selbst bei der Verhandlung zu uziehen und mit seiner Erklärung zum Protokoll zu vernehmen.
§. 81. Unmittelbar unter der Feuer⸗Sozietäts⸗Direktion fungiren die Kreis⸗Kassen und Bezirks⸗Kommissarien. In jedem landräthlichen Kreise wird von der Feuer⸗Sozietäts⸗Direktion eine angemessene An⸗ zahl von Bezirken gebildet, und in jedem derselben durch die darin ansäßigen Mitglieder der Sezietät, in besonders dazu durch den Kreis⸗
landrath auszuschreibenden Versammlungen, unter dem Vorsitze des.
letzteren ein Bezirks⸗Kommissarius und ein Stellvertreter, beide aus der Mitte der Sozietäts⸗Mitglieder des Bezirkes, gewählt.
Wenn in dem Wahltermine kein Wähler erscheint, und der bis⸗ herige Bezirks⸗Kommissariuz die Weiterführung des Ehrenamtes ab⸗ lehnt, so ist die Direktion berechtigt, den Bezirks Kommissarius auf den Vorschlag des Landraths zu ernennen. Die Bezirks⸗Kommissarien S. auf 6 Jahre gewählt und bedürfen der Bestätigung durch die Di ektion.
Fällt die Wahl auf einen nicht qualifizirten Assoziirten, so kann die Direktion die Bestätigung versagen und einen anderen Assoziirten oder erforderlichen Falles einen nicht der Sozietät Angehörigen zum
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Bezirks⸗Kommissarius ernennen. Remuneration zu gewähren
Das Amt des Bezirks⸗Kommissarius ist ein Ehrenamt, welches j der Assoziirte anzunehmen verpflichtet ist, insofern er nicht durch Alter oder Krankheit verhindert wird. Der wiedergewählte Bezirks⸗ Kommissarius kann das Amt für die nächsten 6 Jahre ablehnen. Bezirks⸗Kommissarien, welche ihre Pflichten als solche verletzen, können nach vorgängiger Untersuchung, mit Zustimmung der Sozietäts⸗Depu⸗ tirten, von der Direktion ohne Weiteres aus ihrem Amte entfernt und dürfen alsdann nicht wieder gewählt werden.
Bei Dienstreisen erhalten die Bezirks⸗Kommissarien 2 Thlr. Tage⸗ gelder und außerdem an Reisekoften 15 Sgr. für die Meile Landweg; 7 ½ Sagr. für die auf der Eisenbahn zurückgelegte Meile.
§. 84. Für Reisen in Sozietäts⸗Angelegeaheiten erhalten die Regierungsm tglieder und Beamten Diäten und Fuhrkosten nach Maß⸗
Letzterem ist alsdann eine besondere
gabe des Gesetzes vom 24. März 1873 (Gesetz⸗Sammlung Seite 122 ff.)
aus dem Fonds der Sozietät. §. 86. Bei der Sozietäͤts⸗Direktion wird ein Hauptlagerbuch (Hauptkataster) geführt, und für jeden Bezirk ein Spezial⸗Kataster.
§ 88. Die vorfallenden Veränderungen (Eintreten neuer oder Wegfall bisheriger Theilnehmer. Erhöhung oder Herabsetzung der Versicerungssumme und Versetzungen aus einer Klasse in die andere) werden in die in bestimmten Fristen halbjährlich in duplo einzureichenden, Zu⸗ und Abgang nachweisenden Nachtrags⸗ kataster aufgenommen, und wird nach erfolgter Revision und Bestäͤti⸗ gung derselben ein Exemplar als Ergänzung des Bezirks⸗Katasters zurückgesandt.
§, 95. Sogleich nach der im §. 48 vorgeschriebenen Anzeige des Versicherten muß der Bezirks⸗Kommissarius von der eingegangenen Nachricht mit Bezeichnung der Kataster⸗Nummer des abgebrannten oder beschädigten Gebäudes der Direktion mit der nächsten Post eine kurze Anzeige erstatten, demnüchst aber die Verhandlung über den ent⸗ standenen Schaden und die Entstehung des Fcuers nebst der Liqui⸗ dation der zu gewährenden Entschädigung sofort an die Direktion einsenden, in deren Händen sich dieselbe innerhalb 14 Tagen und in besonderen Fällen längstens drei Wochen nach dem eingetretenen Brand⸗ schaden befinden muß.
§. 85 d. Die Dauer der Verpflichtungen dieser Deputirten wird auf drei Jahre bestimmt, und es werden ihnen für ihre Funktionen 3 Thaler Tagegelder und außerdem an Reisekosten 15 Sgr. für die Meile Landweg und 10 Sgr. für die auf der Eisenbahn zurückgelegte Meile bewilligt.
§. 85c. Nr. 6. Die Deputirten haben die Befugniß:
zc. ve.
6) sich über alle wichtigen Angelegenheiten der Verwaltung gut⸗ achtlich zu äußern, und insbesondere auch Anträge auf Abänderung des Reglements zu stellen (§. 39).
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. Hein⸗ rich Lenz ist zum chirurgischen Assessor bei dem Medizinal⸗ Kollegium zu Coblenz ernannt worden. Der ordentliche Lehrer Ferdinand Schmidt am Real⸗ gymnasium in Wiesbaden ist zum Oberlehrer befördert worden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dem Maschinenfabrikanten W. Fuchs in Göppingen ist unter dem 5. Februar 1874 ein Patent 8 auf eine Steindruckpresse in der durch Zeichnung und Beschrei⸗ bung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um fang des preußischen Staats ertheilt worden.
Sersonal-Veraͤnderungen in der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Den 31. Jannar 1874. Schuch, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 51, unter Belassung in seinem Verhältniß als Comp. Fahrer bei der Untereff. Schule zu Jülich, à la suite des Inf. Regts. Nr. 84 gestellt. Frhr. v. d. Goltz, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 3, unter Belassung in seinem Verhältniß als Comp. Fübrer bei der Unteroff. Schule zu Potsdam, à la suite des Inf. Regts. Nr. 15 gestellt. Winter, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 43, von seinem Kommando als Compagnie⸗Führer bei der Unteroff. Schule zu Bieberich entbunden. v. Stwolinski I, Pr. Lt., vom Füs. Regt. Nr. 38, unter Stellung à la suite des Inf. Regts. Nr. 78, als Comp. Führer zur Unteroff. Schule in Bieberich versetzt. v. d. Planitz, Hauptm. vom Inf. R gt. Nr. 105, von seinem Kommdo. als Lehrer bei der Kriegsschule zu Metz entbunden. Krüger, Haupt⸗ mann und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 6, Div. Art., unter Stellung à la suite dieses Regts., als Lehrer zur Kriegsschule in Metz, Frhr. v. Reibnitz, Hauptm. u. Comp. Chef. vom Füs. Regt. Nr. 37, unter Stellung à la suite dieses Regts, als Lehrer zur Kriegsschule in Potsdam versetzt. Klugkist, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 71, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Füs. Regt. Nr. 37, Wohlgebobren, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 65, unter Belassung in seinem Kommdo. als Adj. der 44. Inf. Brig., als ältester Pr. Lt. in das Inf. Regt. Nr. 71 versetzt.
Den 3. Februar 1874. Strecker, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 2, Corps⸗Art., unter Stellung à la suite des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 2, zum Direktions⸗Afsist. bei den technischen Instituten der Art. ernannt. v. Klinckowström, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 82, behufs Uebertritts zur Marine ausgeschieden und gleichzeitig mit seinem