88 Zeit eine Umwandlung erfahren würden, verbreitet habe, und in Folge dessen sagt sich nun der Theil der Bevölkerung, der das hört: der Mann hat eine so hervorragende Stellung, der muß das wissen, und folglich ist die Sache wahr. Ich muß ferner sagen, daß ich nur aus solcher Anschauung heraus der Aufforderung, die der Hr. Abg. Reichensperger neulich an die Königliche Staatsregierung vder ihre jetzigen Mitglieder richtete, aus ihren Aemtern zu scheiden, verstehen kann, sonst würde ich in der That die Kritik, die das Hohe Haus über diese Aeußerung übte, für die allein zutreffende halten. ege⸗ nes 8 Es ist damit, glaube ich, genügend 15.r wie die Herren gegenwärtig zu sprechen belieben. — Doch es ist noch Eins, was in den Reden immer wieder durchklingt, nämlich die Erklärung, daß die Königliche Staatsregierung sich in allen ihren Voraussetzungen geirrt und getäuscht habe. Nun, meine Herren, wenn aus dem Worte „leider“ in den Motiven, welches weniger den Ausdruck der Täuschung, als den des Bedauerns enthält, ine solche Folgerung gezogen wurde, so denke ich, ist die Grundlage für dieselbe eine recht schwache. Ich muß aber auch hervorheben, daß gerade, weil die Königliche Staatsregierung ins 18 fassen mußte, aß sie in Betreff derjenigen Verlangen, die sie an die katholische Geist⸗ ichkeit und ihre Oberen durch die Maigesetze richtet, von denselben nicht Befriedigung, nicht Nachgiebigkeit erfahren möchte, — daß sie gerade us diesem Grunde diejenigen Bestimmungen in die Gesetze aufnehmen ieß, die gegenwärtig so ernste Anwendung gefunden haben. J möchte auch bitten, daß Sie sich weiter daran erinnern, daß ich — ich muß das ja wiederholen —, irre ich nicht, gegenüber dem Herrn Abg. von Schorlemer⸗Alst in der letzten Sitzung, in welcher über die Maigesetze hier diskutirt wurde, zwar meine Hoffnung noch nicht als fegraben bezeichnete, daß sich diese besonders den Ruhm der Gesetzlich⸗ keit sich vindizirende Fraktion auch gesetzlich verhalten würde, und diejenigen ebenfalls sich so verhalten würden, deren Auffassung sie hier peertreten, daß ich aber gleichzeitig hinzusetzte, wenn dies nicht so sein sollte, so werde die Staatsregierung darauf bedacht sein, sich durch neue Gesetze neue Wege zu eröffnen, um die Ziele zu erlangen, welche sie sich einmal gesteckt habe. Ich habe Ihnen in einer früheren Verhandlung dieser Session gesagt, von dem Momente der Fuldaer Erklärung an habe ich in Bezug auf diese Entwickelung der Dinge
W “
für den Fall, daß die Bischöfe dem Gesetze sich nicht fügten, von mir damals angekündigt wurden. Wenn der Hr. Abg. Reichensperger am Eingange seiner vorgestrigen Rede gesagt hat, es komme ihm bei diesen Vorlagen — und hauptsächlich war es wohl auf die jetzt zur Diskussion stehende gemünzt, mehr als auf jene, die früher verhandelt wurden —, vor, als ob sich der alte Spruch wieder bewahrheiten sollte, daß das Böse neues Böse gebären —5 so muß ich sagen, daß er sich mit diesen Worten doch in der Adresse, an die er sie richtete, vollständig geirrt hat. Diese Gesetze sind nothwendig und werden nothwendig, weil den Bestimmungen der Gesetze Seitens der Bischöfe und der von ihnen abhängigen Geistlichen nicht Folge geleistet worden ist, weil sie das Gesetz gebrochen haben; — das ist das Uebel, welches eben Uebel, wenn es solche für die katholische Kirche sind, erzeugt. 1 1
Meine Herren, die Staatsregierung hat die Verpflichtung, ins⸗ besondere solchem Anstrom gegenüber, wie wir ihn erlebt haben, dem Gesetze Folge zu schaffen; das Gesetz vom 12. Mai v. J. bestimmt für gewisse Fälle, daß ein besonderer Gerichtshof einen Bischof seines Amtes entsetzen kann, nicht ihm blos die Anerkennung des Staates für gewisse Funktionen entziehen. Wie ich bereits gegenüber den Aus⸗ führungen des Herrn Abgeordneten Reichensperger, als er darüber verhandelte, ob es wohl zweckmäßig sei, die Maigesetze wieder zurück⸗ zunehmen, hervorgehoben habe, mußte die Staatsregierung den Fall als einen wohl bald konkret werdenden voraussehen. Nun, meine Herren, wenn er wirklich eintreten sollte, so hat die Staatsregierung die Pflicht, daß den erwähnten gesetzlichen Bestimmungen und der Entscheidung auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmungen eine aus⸗ giebige und durchgreifende Falg⸗ gegeben werde; die Folge muß dahin gegeben werden, daß alle Mittel zur Entfaltung kommen, um klar zu
“
machen, daß es sich auf Grund des Gesetzes um einen frei gewordenen
Bischofsstuhl handelt, — das ist die Forderung, die das Gesetz an die Staatsregierung stellt. Wenn nun ganz so, meine Herren, wie von Seiten der Staatsregierung vermuthet wurde, der Herr Abgeordnete von Mallinckrodt heute erklärte: diese Absetzung wird als eine solche nicht respektirt werden, wir werden den abgesetzten Bischof als noch im Amte befindlich betrachten, nun, meine Herren, wenn dies heute von der gedachten Seite ausgesprochen worden ist, so ist damit zugleich der allerentschiedenste Beweis für die Nothwendigkeit dieses Gesetzes
“
Die Staatsregierung muß auch bedacht sein, wie ich gleichfalls
früher andeutete, den Fall zu regeln, so weit sie es angeht, wenn nach regelmäßigem Eintritt einer wirklichen Sedisvakanz es nicht mögli
ist, zur ordnungsmäßigen Bestellung eines Bischofs zu gelangen, und, meine Herren, ob es möglich ist, weiß ich nicht, aber sär den Stuhl
Fh⸗ ist es jetzt sehr unwahrscheinlich. Es tritt also klar auch in dieser
Richtung ein brennender dringender konkreter Grund für diese Vorlage vor. Wenn die Staatsregierung solche Zustände vor Augen hat, so muß sie sich Folgendes sagen: Sie kann nicht dulden, erstens daß ein abge⸗ setzter Bischof weiter fungirt; sie kann ferner nicht dulden, daß Jemand in eine bischöfliche Funktion trete, der dem Staate nicht ausreichende
Garantie dafür gewähre, daß er sein bischöfliches Amt in anderer Weise führen werde, als diejenigen Bischöfe, welche gegenwärtig die
Bisthümer innehaben und die sich gegen das Staatsgesetz auflehnen. Die Staatsregierung ist ferner verpflichtet, durch Mittel, die auf dem
äußeren Boden liegen, dahin zu drängen, daß ihren Intentionen Folge gegeben wird. Die Staatsregierung darf während solcher urgeordneter oder noch nicht neubegründeter Zustände der Diözösen nicht auf die
weigend zusehen, daß alle äußeren Verhältnisse zum
Dauer stills Schaden vieler Diözesanen in Unordnung kommen. Und, meine Herren, ich weiß freilich, darin hat sie keine große Macht, sie darf wenigstens denjenigen Katholiken, welche in geordneter Weise zur Seelsorge nicht gelangen können, nicht hinderlich in den Weg treten, daß sie aus ihrer eigenen Initiative sich eine Seelsorge schaffen. Das sind die Gedanken
kurz ausgedrückt, die in den formulirten Paragraphen der vorliegenden
Gesetzesvorlage Ausdruck gefunden haben. Ich glaube, daß sie ganz nothwendig gegeben waren mit den Bestimmungen der Maigesetze und dem Verhalten der Bischöfe gegenüber den Maigesetzen.
— In Betreff des Gesetzentwurfs, betreffend die evange⸗ lische Kirchengemeinde⸗ und Synodal⸗Ordnung ꝛc. erklärte der
Staats⸗Minister Dr. Falk nach dem Abg. v. Saucken (Tarputschen):
Ich kann nur bitten, Zustimmung gebe.
Ich glaube die Stimmung dieses Hohen Hauses richtig zu ver⸗ stehen, wenn dasselbe lange Reden nicht erwartet. Ich will deshalb mich auch lediglich bee beschränken, zu erklären, daß die grundsätz⸗ lichen Anschauungen des Herrn Vorredners durchaus nicht die mei⸗
daß das Hohe Haus dieser Vorlage seine
keinen Zweifel mehr gehabt. vorlage steht ganz 8
9 Nun, meine Herren, die jetzige Gesetzes⸗ diesem Boden; sie ist einer der Schritte, die
gegeben.
nigen sind.
Inseraten⸗Erpedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
reußischen Stauts-Anzeigers:
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 8 2. Handels⸗Register. 8
3. Konkurse, Subhastationen, . ladungen u. dergl.
1
Aufgebote, Vor⸗
5
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. “ Vorladung. Auf Anklage des Po⸗ lizei⸗Anwalts vom 16. November 1873 ist die Unter⸗ suchung wegen Desertion wider die nachstehend Be⸗ nannten: 1) Gemeiner Ignatz Jacaczewski aus Bo⸗ zejewice, 2) Gemeiner Peter Kosmalski aus Znin, 3) Gemeiner Joseph Wesolek aus Jaroszewo, 4) Ka⸗ nonier Jose ph Demczok aus Rydlewo, 5) Dragoner Marcus Schmul aus Gogulkowo, 6) Kanonier Ja⸗ kob Chelmeczka aus Jaroszewo, 7) Garde⸗Gemeiner Alexander Kosanke aus Wilczkowo, 8) Trainfahrer ohann Brsykey aus Wyremba, 9) Ulan Anton Krueger aus Antonsdorff, 10) Mineur Carl Stroh⸗ schein aus Wladyslawo, 11) Musketier Ferdinand Krueger aus Barcin, 12) Gemeiner Valentin Safian aus Januszkowo, 13) Gemeiner Anton Smigielski aus Wielowiec, 14) Gemeiner Franz Lecwewski aus Biskusine, 15) Kanonier Joseph Thadaeus Paw⸗ lowski aus Labischin, 16) Gemeiner Theodor Ogos⸗ kiewski aus Labischin, 17) Füsilier Lucas Witkowski aus Chomiaza Geistl., 18) Fahrer Maximilian Ryoski aus Tuczno, 19) Gemeiner Lorenz Rutowski aus Chomiaza Geistl., 20) Musketier Martin Zmudziejewski aus Octatkowo, 21) Ulan Michael ““ aus Zalachowo, 22) Gemeiner Ignatz ziasnowski aus Lawrenzhof, 23) Handwerker ohne Waffe Johann Opalewski aus Znin, 24) Train⸗ fahrer Johann Kurek aus Jaroszewo, 25) Füsilier Michael Bachorski aus Jaroszewo, 26) Gemeiner Johann Grzegorek aus Januzkowo, 27) Musketier Franz Guza aus Podgorzyn, 28) Gemeiner Ignatz Halak aus Murczyn, 29) Musketier Leon Wolanski aus Znin, 30) Gemeiner Andreas Gulz aus Venetia 31) Masketier es Fogut aus Lubostron, 32) Gemeiner Woyciech Kajawa aus Labischin Vorwerk, 33) Füsilier Martin Chlebowski aus Zendowo, 34) Musketier Nicolaus Zmuoöoziejewski aus Grzanowo, 35) Gefreiter Franz Witucki aus Gorki zagajue, 36) Musketier Franz Janieszewski aus Jaroszewo, 37) Gemeiner Valentin Karamol aus Januszkowo, 38) Gemeiner Michael Olszewski aus Znin, 39) Mus⸗ ketier Casimir Schwedt aus Sarbinowa, 40) Ge⸗ meiner Johann Krajewski aus Bialozewin, 41) Victor Quella aus Peterswalde, 42) üusketier Stanislaus Adamski aus Inncewo, 43) Gefreiter Gottlieb Oehlke aus Neu⸗Dombie, 44) Gefreiter Friedrich Pohl aus Neu⸗Dombie, 45) Gemeiner Georg Poterek aus Woydal, 46) Ge⸗ meiner Martin Gawronski aus Retkowa, 47) Ge⸗ meiner Johann Wawrzyniak gaus Murczyn, 48) Ge⸗ meiner Christoph Leopold Weichelt aus Labischin, 49) Gemeiner Franz Pankowski aus Venetia, 50) Gemeiner Joseph Malecki aus Sulinowo, 51) Train⸗ fahrer Franz Kujawa aus Jaroszewo, 52) Hand⸗ werker ohne Waffe Itzig Machol aus Labdchish 53) Gemeiner Martin Krueger aus Antonsdorff, 54) Ge⸗ meiner Joseph Wosniak aus Mamlitz, 55) Unter⸗ „offizier Michael Fuß aus Jakturke, 56) Gemeiner Jo hann Kruck aus Kania, 57) Handwerker ohne ⸗Waffe Itzig Chaskel aus Znin, 58) Gefreiter Theo⸗ dor von Dziedzicktk aus Obudno, 59) Trainfahrer Heinrich Julius Schroeder aus Kornelino, 60) Mus⸗ ketier Valentin Skonieczuy aus Hurczyn, 61) Pferde⸗ waärter Johann Fojutowski aus Jablowko, 62) Fü⸗ silier Valentin Cielocki aus Jaroszewo, 63) Gemeiner Stephan Szafranski aus Czarneblott, 64) Musketier Andreas Lipinski aus Redzyce, 65) Gefrei⸗ ter Stanislaus Wolanski aus Labischin, 66) einer Theodor Pokorny aus Biskupin,
67) Musketier FJohann Mozany aus Podgorszyn, 68) Kürassier Thomas Marzyuski aus Jaroszewo, 69) Pferdewärter Feseph Kubiak aus Jablowko, 70) Pferdewärter Caspar Krueger aus Heidchen, 71) Füsilier Valentin Kruzel aus Januszkowo, 72) Gemeiner Jakob Dux aus Zuin, 73) Gefreiter Heinrich Ristan aus Kobylarnia, 74) Segee ohne Waffe Michael aus Autvnsdorff, 75) Ersatz⸗Reservist Heymann Lewin aus Seb scgch. 76) Ersatz⸗Reservist Conrad Jablonski aus Labi⸗ schin, 77) Ersatz⸗Reservist Joseph Rozmarynowski aus Bozejewice, eröffnet und zum mündlichen Verfahren ein Termin auf den 21. April 1874, Vormittags
8 4. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Expedition von
Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Zamburg, furt a. M., Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.
5. Verloosung, Ameortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. 6. Industrielle Etablissements, Fabriken u. Großhandel.
Frank⸗ reslan, Halle, Prag, Mien, München,
*½
7. Verschiedene Bekanntmachungen. 8. Literarische Anzeigen. 8 9. Familien⸗Nachrichten.
11 Uhr, an unserer Gerichtsstelle hier im Stelter⸗ schen Hause, eine Treppe hoch, anberaumt worden. Die Angeklagten werden hierzu mit der Aufforderung öffentlich vorgeladen, zur festgesetzten Stunde ent⸗ weder in Person oder durch einen auf ihre Kosten aus der Zahl der bei uns angestellten Rechtsanwälte zu erwählenden Bevollmächtigten zu erscheinen, und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dergestalt
demselben herbeigeschafft werden können. Erscheinen die Angeklagten nicht, so wird mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in contumacium ver⸗ fahren werden. Schubin, den 3. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Ediktal⸗Vorladung. Gegen nachstehende aus⸗ getretene Militärpflichtige: 1) Georg Hagemeister aus Dingelstaedt, geb. 22. Juli 1850; 2) Theodor Hartmann aus Dingelstaedt, geb. 2. Juli 1851; 3) August Flucke aus Freienhagen, geb. 19. August 1850, 4) Friedrich Heidenblut aus Geisleden, geb. 19. August 1851; 5) Johann Christoph Hoerhold aus Heiligenstadt, geb. 12. Mai 1850; 6) Georg Franz Manegold aus Kella, geb. 11. November 1851; 7) Johann Franz Diete aus Krombach, gev. 12. April 1851; 8) Christoph Lemmel aus Lengenfeld, geb. 6. Februar 1851; 9) Heinrich Durstewitz aus Schoen⸗ hagen, geb. 21. März 1849; 10) Heinrich Westerberg aus Thalwenden, geb. 16. November 1851; 11) Jo⸗ hannes Goebel aus Westhausen, geb. 2. August 1851; 12) Peter Sehne aus Wilbich, geb. 15. August 1851, ist auf Grund der Anklage der hiesigen König⸗ lichen Staatsanwaltschaft vom 17. Januar d. J. die Untersuchung in Gemäßheit des §. 140 des Strafgesetzbuchs heute beschlossen worden, weil sie sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte dadurch zu entziehen gesucht haben, daß sie das Bundesgebiet ohne Erlqubniß verlassen oder nach erreichtem vücgtärpfl tigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten haben. Da der sebige Aufenthaltsort der Angeklagten unbekannt ist, so werden dieselben vorgeladen, in dem zur münd⸗ lichen Verhandlung vor dem unterzeichneten Gericht auf den 12. Juni 1874, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termin in dem Sitzungszimmer Nr. 13 persönlich zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidi⸗ gung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder doch so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, widrigenfalls mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden wird. 8
vi e. den 19. Januar 1874.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. [476131 „
Im hiesigen „Hotel zum König Wilhelm“ ist am 27. Dezember v. J. in einem in der Nacht zme⸗ durch den Studiosus Hngo Dittrich aus Le
i bewohnten Zimmer eine defekte Zither, nnerhai9 deren sich die Summe von 4180 Thlr. in Papiergeld befunden, aufgefunden worden. Ge⸗
dachtes Geld besteht aus acht preußischen Banknoten zu 500 Thlr., sieben Banknoten zu 10 Thlr. der Großherzoglichen Luxemburger Nationalbank, drei Banknoten zu 10 Thlr. der Bremer Bank, drei Bank⸗ noten zu 10 Thlr. der Mitteldeutschen Kreditbank (Meiningen), drei Banknoten zu 10 Thlr. der Süd⸗ deutschen Bank zu Darmstadt, einer Banknote zu 10 Thlr. der Internationalen Bank (Luxemburg) und einer Banknote zu 10 Thlr. der Niedersächsischen Bank zu Bückeburg. Da bis heutigen Tags das Geld nicht reklamirt worden ist, so entsteht der be⸗ gründende Verdacht, daß selbiges von einem Dieb⸗ stahl oder einer Unterschlagurg herrührt. Der un⸗ bekannte Eigenthümer des Geldes wird daher auf⸗ gefordert, seine Ansprüche an demselben geltend zu machen und nachzuweisen, beziehungsweise Verdachts⸗ momente, welche auf die unredliche Erwerbungsart des Geldes schließen lassen, dem unterzeichneten Staatsanwalt mitzutheilen. Görlitz, den 3. Februar
1874. Der Königliche Staatsanwalt. r.
zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu⸗
8
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vporladungen n. dergl.
[50920 Konkurs⸗Eröffnung.
I. Ueber das Vermögen der Handlung H. Meitzen vormals D. Willert & Comp. sü Breslau, Detail⸗Geschäftslokal Schmiedebrücke Nr. 57, allei⸗ niger Inhaber der Dr. Hugo Meitzen, ist heute Mittags 12 Uhr der kaufmännische Konkurs er⸗ öffnet und der Tag der Zahlungseinstellung
auf den 12. Januar 1874 festgesetzt worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Gustav Friderici hier, Schweidnitzerstraße Nr. 28, bestellt.
II. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem 1 auf den 18. Februar 1874, Mittags 12 Uhr, vor dem Kommissarius, Stadtgerichts⸗Rat v. Bergen, im Zimmer Nr. 21, im 1. Sto
des Stadtgerichts⸗Gebäudes anberaumten Termine 82 Erklärungen und Vor⸗ schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters, so wie darüber abzugeben, ob ein einstweiliger Ver⸗ waltungsrath zu bestellen, und welche Personen in denselben zu berufen seien. 1
III. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben u verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem
esitz der Gegenstände
bis zum 15. März 1874 einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, ihrer etwanigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. 1 8
fandinhaber und andere mit denselben gleichbe⸗ rechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
IV. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs ⸗Gläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte
bis zum 15. März 1874 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwal⸗ tungspersonals b den 2. April 1874, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissarius, Stadtgerichts⸗Rat v. Bergen, im Zimmer Nr. 47, im 2. Sto
des Stadtgerichts⸗Gebäudes
zu erscheinen. Wer seine Anmeldung schrifglic einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der An⸗ meldung seiner Forderung ei am hiesigen Orte wohnhaften Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗Anwälte Oehr, Petiscus und die Justiz⸗Räthe Poser und Salzmann zu Sachwaltern vor schtager
reslan, den 7. Februar 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.
Bekanntmachung.
Konkurs⸗Eröffnunglg. Ueber das Vermögen der Handelsgesellschaft L. & J. Bloch, Holteistraße Nr. 26 hierselbst, so⸗ wie über das Privatvermögen der beiden Gesell⸗ scaftas der Kaufleute Ludwig und Jacob Bloch hierselbst ist heute Vormitags 11 Uhr der kaufmän⸗ nische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlnngs⸗ enstolung ““ .“ 8
[510]
und Alles mit Vorbehalt
1 auf den 3. Jannar 1874 festgesetzt worden. I. Zum einstweiligen Verwalter der Massen ist der
Kaufmann Paul Zorn hier Friedrichstraße Nr. 16.
bestellt.
Die Gläubiger der Gemeinschuldner werden auf⸗ gefordert, in dem auf den 18. Februar 1874, Mittags 12 Uhr, vor dem Kommissarius Stadtgerichts⸗Rath v. Bergen im 2 Nr. 21 im 1. Stock des
tadtgerichts⸗Gebäudes
anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters,
so wie darüber abzugeben, ob ein einstweiliger Ver⸗
waltungsrath zu bestellen, und welche Personen in denselben zu berufen seien.
II. Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihnen etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 15. März 1874 einschließli
dem Gericht oder dem Verwalter der Massen Anzeige zu machen, und Alles mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichbe⸗ rechtigte Gläubiger der Gemeinschuldner haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
III. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Massen Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mö⸗ gen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht
bis zum 15. März 1874 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwal⸗ tungspersonals auf den 10. April 1874, üeee 11 Uhr, vor dem Kommissarius Stadtgerichts⸗Rath v. Bergen im 8' vo-e⸗ Nr. 47 im 2. Stock des
tadtgerichts⸗Gebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten Falls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.
IV. Zugleich ist noch eine zweite Frist zur An⸗ eäec⸗ bis zum 31. Juli 1874 einschließlich festgesetzt und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten For⸗ derungen ein Termin auf den 4. September 1874, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissarius Stadtgerichts⸗Rath v. Bergen im Zimmer Nr. 47 im 2. Stock des
Stadtgerichts⸗Gebäudes anberaumt. 88
Zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläubi⸗ ger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb , Fristen Fih exöee mäden,
er seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizu —
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke 8 Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderungen einen am hiesigen Orte vebnhaffen oder zur Praxis bei uns berech⸗ tigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Berauntschaft fehlt, werden der Rechtsanwalt Hesse, Justiz⸗Räthe Hientzsch
Horst und Lent zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Breslau, den 7. Februar 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.
[499] Bekanntmachung.
In dem Konkurse über das Vermögen des Kauf⸗ manns Robert Haeßler zu Magdeburg hat der Gemeinschuldner die Schließung eines Akkords bean⸗ tragt und ist zur Erörterung über die Stimmberech⸗
tigung der Konkursgläubiger, deren Forderungen in Ansehung der Richtigkeit bisher streitig geblieben sind, ein Termin / auf den 18. Februar cr., Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, Domplatz Nr. 9, vor dem unter⸗ zeichneten Kommissar anberaumt worden. Die Be⸗ theiligten, welche die erwähnten Forderungen ange⸗ meldet oder bestritten haben, werden hiervon in Kenntniß gesetzt. Magdeburg, den 4. Februar 1874. Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.
1ö I111“
In dem Konkurse über das Vermögen des Steinsetzmeisters Friedrich Fabian hier ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf den 21. Februar 1874, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar des Konkurses anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zu⸗ gelassenen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypo⸗ thekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungs⸗ recht in Anspruch genommen wird, fzur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen.
Das Inventar liegt im Gerichtslokal zur Einsicht der Betheiligten offen. Jeder Betheiligte, welcher für oder gegen den Akkordvorschlag stimmen will, muß im Termine selbst erscheinen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. 1“
Calbe a./S., den 23. Januar 1874.
5 Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.
*
507 — Pls Konkursverfahren über das Vermögen der Handelsgesellschaft C. G. Hüne, sowie das Privat⸗ vermögen 1 1 1) des Fabrikbesitzers Karl Gottfried Hühne, 2) des Fabrikanten Karl Robert Hühne, 3) des Fabrikanten Hermann Moritz Hühne, sämmtlich zu Merseburg, ist beendet.
Merseburg, den 21. Januar 1874.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Der Kommissar des Konkurses. .
1a93. Verkauf und Ediktalladung.
In Sachen, betreffend den Konkurs der Gläubiger der Fabrikanten Waldvogel und Herzberg in Springe, Inhaber der Firma Waldvogel, & Co. da⸗ selbst, sollen auf Antrag des Konkurskurators die zur Masse gehörigen Immobilien, nämlich: —
1) das unter Nr. 35 an der Langenstraße hierselbst
Pelegene zweistöckige Wohnhaus von Fachwerk, nebst Braubürgerberechtigung, Einfahrt und
Weaäasserleitung;
2) das zweistöckige massive Fabrikgebäude unter Nr. 34 dahier mit Reihebürgerberechtigung;
5 8 2 1
3) das dahinter belegene Fabrikgebäude mit Stal⸗] Instituts, Friedrichstraße 140, erforderlichen Glaser⸗
lung;
4) der Garten in der Worth vor Springe zwischen Knust Erben und Kämmereigrundstücken belegen, Letwa 4 Morgen 72 Q.Rth. groß;
5) die Wiese im s. g. Hudekampe, Springer Feld⸗ mark, zwischen Risch und . be⸗ legen, etwa 2 Morgen 76 Q.⸗Rth. groß;
6) eine Holztheilung mit Buchenbestand am Ebers⸗ berge, zwischen Hr. Meyer und Parlaska's Holz⸗ belegen, etwa 2 Morgen 52 D. Nth. groß; 8
in dem vor hiesigem Gerichte am
Dienstag, den 5. Mai 1874,
Morgens 10 Uhr,
anstehenden Termine, unter den dann bekannt zu ma⸗ chenden, aber auch schon 14 Tage vorher auf hiesiger Gerichtsschreiberei zur Einsicht bereit liegen und in Abschrift mitzutheilenden Bedingungen, öffentlich meist⸗ bietend verkauft werden. 1
Bemerkt wird, daß das Fabrik⸗Etablissement, be⸗ stehend aus den unter 1, 2 und 3 bezeichneten Im⸗ mobitien, im Betriebe erhalten wird und mit allem Zubehör in Eins verkauft werden soll, während der Garten, die Wiese und die Holztheilung einzeln zum Verkauf kommen. — 1
Zugleich werden Alle, welche an die vorstehend ge⸗ dachten Immobilien Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrecht⸗ liche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere ding⸗ liche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, hierdurch vorge⸗ laden, solche Rechte in dem obigen Termine an⸗ zumelden, widrigenfalls im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recht verloren geht. .”
Von der Anmeldungspflicht sind Diejenigen befreit, welche ihre Rechte im Termine den 6. dieses Monats bereits angemeldet haben.
Der künftige Ausschlußbescheid wird nur durch In⸗ sertion in die Neue Hannoversche Zeitung und durch Anschlag an hiesige Gerichtstafel publizirt werden.
Springe, den 31. Januar 1874. “
Königliches Amtsgericht. Schwiening.
[1411 SDeffeentliche Kesn. 8
Gegen den Arbeitsmann, früheren Schiffer August Perlitz ist wegen verschuldeten Mangels an Unter⸗ halt die Ehescheidungsklage erhoben worden. Zur “ derselben und mündlichen Verhandlung ist ein Termin auf
den 4. Mai 1874, gervr; 12 Uhr
in unserem Gerichtslokal, Zimmer Nr. 46, vor dem Kolkegium anberaumt worden. 8
Die Verklagte wird hierdurch aufgefordert, sich behufs Beantwortung dieser Klage bei dem unter⸗ zeichneten Gericht alsbald und spätestens in dem vorbezeichneten Termin zu gestellen, widrigenfalls die verschuldete Unfähigkeit zum Unterhalt der Ehefrau für erwiesen erachtet, und was Rechtens erkannt werden wird. “
Brandenburg, den 2. Januar 1874. 8
Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
11““
[M. 168.]
Von Seite des Pester Königlichen Gerichtes als Verlassenschafts⸗Behörde wird hiermit kund⸗ gemacht, daß der am 24. Dezember 1872 in Pest mit Hinterlassung eines Testamentes und Codicilles verstorbene Friedrich Seeger auch zu Gunsten seiner in Danczinger Niederung oder Krakau oder aber
in Banesik wohrhaften Anverwandten verfügt hat.
Nachdem aber der Testator oberwähnte Verwandten
nach ihren Namen nicht bezeichnet hat, folglich selbe unbekannt sind, so werden alle Diejenigen, welche auf die Verlassenschaft des oberwähnten Friedrich Seeger Erbs⸗, Eigenthums⸗ oder aber Gläubigers⸗An⸗ Ansprüche zu haben glauben, aufgefordert, dieselben binnen einem Jahre von der dritten Einschaltung dieses Ediktes in diesem Blatte an gerechnet, bei diesem Gerichte um so gewisser anzumelden, als im entgegenge⸗ setzten Falle das weitere Verfahren mit den sich gemeldeten Parteien gepflogen wird.
Budapest, den 17. Juni 1873.
Das Pester Königliche Gericht:
Stefan Steinbach m. p. Vice⸗Präsident.
8 111“
Josef Szlavik m. p. Notär.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Auktion. Am Sonnabend, den 14. Februar cr., Vormittags 11 Uhr, sollen im hiesigen Mate⸗ rialien⸗Magazin, Französische Straße 33 b. c. eine Parthie für kelegraphische Zwecke nicht mehr ver⸗ wendbare Materialien, als: eiserne Säulen, Eisen⸗ draht, Stahlmuffen, altes . ꝛc. öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden.
Berlin, den 5. Februar 1874.
Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion. Hirsch.
Domänen⸗Verpachtung.
I1n Das im Prenzlauer Kreise etwa vier Meilen von
Stettin, zwei Meilen von Pasewalk und eine Meile von der Eisenbahnstation Loecknitz belegene [302] Domänen⸗Vorwerk Caselow mit Zubehör soll, da in den am 8. Oktober und 25. November v. J. abgehaltenen Lizitations⸗Ter⸗
minen ein angemessenes Gebot nicht erzielt ist, auf die 18 Jahre von Johannis 1874 bis Johannis
1892 in einem anderweiten auf 1“
Dienstag, den 24. März d. Is., 1 Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungssaale vor dem Departements⸗ Rathe Herrn Regierungs⸗Rath Freiherrn von Uslar⸗ Gleichen angesetzten Lizitations⸗Termine zur Ver⸗ pachtung an den Meistbietenden gestellt werden. Das Vorwerk enthält: an Ackerland 372,906 Hektar, „ Wörden. 3,927 „ „ Gärten 1,700 „ Wiesen 81,060 9 siting. . 9,347 of⸗ und Baustellen, Wegen
räben, unnutzbar 18,059
“ Summa 487,059 Hektar, und es ist außerdem mit der Pachtung die Fischerei und Rohrnutzung im Löcknitz⸗See und in der Ran⸗ dow und in dem großen und dem kleinen Kutzow⸗See verbunden. 1 1
Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 6300 Thaler und das von den Pagchtbewerbern vech nsei efe disponible Vermögen auf 30,000 Thaler festgesetzt.
ie Ertheilung des Zuschlages, sowie die Aus⸗ wahl unter den drei Bestbietenden bleibt dem Königlichen Finanz⸗Ministerio vorbehalten.
Die speziellen sowie die allgemeinen Verpachtungs⸗
die Regeln der Lizitation und die Vorwerkskarten können täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, in unserer Domänen⸗Registra⸗ tur eingesehen werden, auch werden auf Verlangen
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gegen Erstattung der Kopialien Abschriften der spe⸗ ziellen Pachtbedingungen und der Regeln der Lizitation ertheilt werden.
Der jetzige Pächter, Hauptmann a. D. Eisleben zu Caselow ist angewiesen, den sich meldenden Pacht⸗ lustigen die Besichtigung der Pachtobjekte zu gestatten und örtliche Auskunft zu ertheilen.
Potsdam, den 23. Januar 1874.
Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuer Domänen und Forsten. von Schönfeldt.
Bekanntmachung.
Zum öffentlichen meistbietenden Verkaufe folgender Hölzer: a. 2300 Stück kiefern Bau⸗ und Schneidehölzer aus Jagen 50 und 58 der Salmer Horst, b. 211 Stück Birken Nutzenden, 2 c. 30 Stück Eichen und “ d. einer Anzahl Eichen Kahnkniee aus der Stein⸗ buscher⸗Forst . 1 haben wir einen Termin auf den 18. Februar d. Is., Vormittags 10 Uhr, im Gasthofe der hiesigen Glasfabrik, anberaumt, wozu Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Bedingungen und das Aufmaaß in unserer Registratur hierselbst eingesehen, die Hölzer dagegen an Ort und Stelle in Augen⸗ schein genommen werden können. Steinbusch, den 6. Februar 1874.
Ober⸗Amtmann Sydowsches Nachlaß⸗
Kuratorinm. Sydow.
Bauholz⸗Verkauf. Am Dienstag, den 24. d. Mts., von Morgens 10 Uhr ab, sollen im Lokale des Königlichen Rentamts zu Neuzelle folgende Bau⸗ und Schneidehölzer: 1) im Schutzbezirk Borack, Jagen 18, 35 Stück Kiefern; 2) im Steinsdorf, Jagen 25, 29, 32 und 31, 70 Stück Kie⸗ fern; 3) im Schutzbezirk Ssehss Jagen 37, 51 Stück Kiefern; 4) im Schutzbezirk Henzendorf, Jagen 80, 85, 84 und 89, 4 Stück Eichen und 330 Stück Kie⸗ fern; 5) im Schutzbezirk Treppeln, Jagen 97, 98, 100, 107, 112 und 104, 445 Stück Kiefern, unter den gewöhnlichen Bedingungen öffentlich versteigert werden. Nenzelle, den 8. Februar 1874.
Der Oberförster. Wadzeck.
Submission. für den Reubau des Lehrgebäudres des „Wilhelms⸗
[489] Die
medizinisch⸗chirurgischen Friedri
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der Kosten abschriftlich mitgetheilt werden können.
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Arbeiten. resp. die Kachel⸗ und Töpfer⸗Mate⸗ rialien, sowie der Abbruch einiger Baulichkei⸗ ten auf dem gedachten Grundstück sollen im Wege der Submission an den Mindestfordernden öffentlich verdungen werden, und ist hierzu ein Termin auf Montag, den 16. Februar cr. anberaumt worden. Die diesen Verdingungen zum Grunde gelegten Be⸗ dingungen und Anschlags⸗Extrakte, resp. die Abbruchs⸗ kosten⸗Berechnung sind in dem Kassenlokale Friedrich⸗ straße 140, zur Einsicht ausgelegt. Die Submissio⸗ hene sind versiegelt und mit den betreffenden Auf⸗ riften: „Submission auf Glaser⸗Arbeiten“, „Submission auf Kachel⸗ und Töpfer⸗Mate⸗ rialien“, „Abbruchsofferte“, versehen, an die Direktion des Friedrich⸗Wilhelms⸗ Instituts, Friedrichstraße 140, einzureichen, und wird die Eröffnung a. der Submissionen auf Glaser⸗Arbeiten Vormittags um 11 Uhr, b. der Submissionen auf Kachel⸗ und Töpfer⸗ Materialien um 11 ¼ Uhr, 1646 c. der Abbruchsofferten um 11 ½ Uhr am 16. Februar c. erfolgen.
8 8 [490] Bekanntmachung. 1 Fur das Jahr 1874 sind an die hiesige Anstalt öka*“ 5 Schrupper, 8 Handfeger, Blankbürsten, Auftragebürsten, Kleiderbürsten, Nachtgeschirre (weiße)h), Eßlöffer (Britanniah), Tischmesser, Butterbüchsen (weiße) zu liefern.
Die Lieferung soll im Wege der schriftlichen Sub⸗ mission an den Wenigstnehmenden vergeben werden. Termin steht auf Sonnabend, den 14. Februar, Vorm. 11 Uhr, im Verwaltungsgebäude dahie anu. Lieferungslustige wollen ihre Offerte schriftlich und verschlossen mit der Aufschrift 1“ Submission außf. hierorts einreichen. “ Die Lieferungsbedingungen und die Muster können bei dem Arbeits⸗Inspektor eingesehen werden. Straf⸗Gefängniß b. Berlin (am Plötzensee), den 6. Februar 1874. Die Direktion.
8
[508] Bekanntmachung. Verpachtung der Chausseegeldhebestelle zu Birkenhann. 1 Im Auftrage der Königlichen Regierung zu Potsdam wird das unterzeichnete Haupt⸗Steueramt in seinem Amtslokale am Freitag, den 20. Februar d. J., Vormittags 9 Uhr, 1 die Chausseegelderhebung zu Birkenhayn auf der Berlin⸗Prenzlauer Kunststraße vom 1. Juli d. J. ab unter Vorbehalt höherem Zuschlags meistbietend zur Pacht ausstellen. 1“
Kur als identisch und dispositionsfähig sich aus⸗ weisende Personen, welche mindestens 200 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren zur Sicher⸗ stellung ihrer Gebote vorher niederzulegen vermögen, werden zum Bieten zugelassen. 8
Die näheren Pachtbedingungen können während der Dienststunden in unserer Registratur eingesehen werden. 8
Prenzlau, den 2. Februar 1874.
Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt.
[498] Bekanntmachung.
Für die Werft soll der pro 1874 eintretende Be⸗ darf an Inventarien und Handwerkzeugen ꝛc., dar⸗ unter ca. 50 Stck. eis. Schaufeln, 50 Beile, 50 Aexte, 150 Hämmer, 100 Schneidemesser, 1500 Bohrer, 200 Hobeleisen, 75 Sägen, 75 Sägeblätter, 250 Schlösser, 50 Schraubstöcke, 30 Winkeleisen, 100 Kneifzaͤngen, 110 Zirkel, 100 Maaße, 50 eis. Eimer, 300 Meterstäbe u. dergl. mehr sicher gestellt werden. “ 8
Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Aufschrift „Submission auf Lieferung von Handwerk⸗ zeugen ꝛc.“ bis zu dem am 28. Februar cr., Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren Be⸗ darfsangaben und Proben in der Registratur zur Einsicht aus. 8 6—
Danzig, den 6. Februar 1874.
Kaiserliche Werft
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1“
Die der I. Bau⸗Abtheilung Thorn⸗Insterburger Eisenbahn gehörige, auf dem linken Weichselufer be⸗ findliche, über die sogenannte Polnische Weichsel füh⸗ rende hölzerne Trajektbrücke für Lokomotiv⸗Ver⸗ kehr (Howesches System), bestehend aus 14 Jochen à 125 Meter Spannweite, hölzernen Gitterträgern mit obenliegender Fahrbahn, Konstruktionshöhe von Unterkante Träger bis Schienenoberkante 2,45 Meter, soll, mit alleinigem Ausschluß der Schienen und des Klein⸗Eisenzeuges für dieselben im Wege öffentlicher Lizitation an den Meistbietenden verkauft werden.
Zu diesem Zwecke habe ich auf ““
Montag, den 16. Februar d. J.,, Bormittags 10 Uhr,
einen Termin an Ort und Stelle anberaumt, wozu Bietungslustige mit dem Bemerken eingeladen wer⸗ den, daß die Bedingungen im Bureau der I. Bau⸗ Abtheilung auf Bahnhof 4 8. täglich wähzend der Dienststunden einz sehen sind, auch gegen Erstattung
Thorn, am 13. Januar 1874. Der Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor.
““ Siecke, b
spoersehen,
Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn.
Die Ausführung der Anstreicher⸗, Töpfer⸗ und Glaserarbeiten, einschließlich der Lieferung aller Materialien beim Neubau eines Beamtenwohn⸗ 2—2e mit Uebernachtungslokal auf Bahnhof Ditters⸗ ach soll in öffentlicher Submission — und zwar jede Arbeit für sich — verdungen werden. Zur Er⸗ öffnung der Offerten ist Termin auf: Montag, den 23. Februar 1874, Vormittags 11 Uhr, im Bureau der 5. Betriebs⸗Inspektion zu Hirschberg anberaumt, wo auch die Bedingungen eingesehen und Offerten⸗Formulare gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden können. ““ Hirschberg, den 3. Februar 1874. 2 *
. Der com. Betriebs⸗Iuspektor. “
8 Otto.
[501] Bekanntmachung. e
Für das Königliche Salzwerk bei Erfurt soll die Lieferung eines Dampfkessels von 83 Meter Länge und 2 Meter Durchmesser mit 2 Feuerrohren im Wege der Submission vergeben werden. Offerten mit der Aufschrift:;
1 „ „SOfferte auf Dampfkessel“ sind bis zum 21. Febrnar cr., Vormittags 11 Uhr, an uns einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen können im Büreau der Unterzeichneten eingesehen oder gegen Einsendung von 5 Sgr. abschriftlich bezogen werden.
Erfurt, den 7. Februar 1874
Königliche Berg⸗Inspektion.
[504] Bekanntmachung.
Für die Kaiserliche Werft sollen 40 — vierzig — Stück schmiedeeiserne geschweißte Röhren von ver⸗ schiedener Länge und Stärke beschafft werden.
Lieferungs⸗Offerten sind versiegelt mit der Aufschrif „Submission auf Lieferung von eisernen Röh⸗ ren“ bis zu dem am 20. Februar, Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Lieferungs⸗Bedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen in der Registratur der Kaiserlichen Werft zur Einsicht aus. “
Kiel, den 5. Februar 1874.
Kaiserliche Werft.
[50590) Suhmissions⸗Anzeige.
Die Lieferung von 2700 Stück eichener oder kie⸗ ferner Eisenbahnschwellen von 1,9 Mtr. Länge, 14 Ctm. Höhe und 21 resp. 26 Ctm. Breite für den Hafenbau an der Kieler Bucht soll:
am 21. Februar d. J., Mittags 12 Uhr,
im Wege der Submission vergeben werden. Lnhs wollen ihre desfallsige und mit der
ufschrift: 8
„Submission auf Eisenbahnschwellen“ versehene Offerte bis spätestens zu dem vorangege⸗ benen Termine der unterzeichneten Kommission ver⸗ schlossen und portofrei einsenden. S
Die bezüglichen Lieferungs⸗Bedingungen liegen in unserm Bureau zur Einsicht aus; auf Verlangen und gegen Erstattung der Kopialien werden dieselben aber auch per Post übersandt.
Kiel, den 6. Februar 1874.
Kaiserliche Hafenbau⸗Kommission. -j··i·C— [M. 179] Bekanntmachung. 1
Bei der Kaiserlichen Marine⸗Hafenbau⸗Kommission zu Wilhelmshaven sollen die zur Herstellung eines Pfahlrostes für das auf der hiesigen Kaiserlichen Werft zu erbauende Verwaltungsgebäude erforder⸗ lich en Arbeiten und Lieferungen in dem am
18. Februar 1874, Mittags 12 Uhr, anstehenden Termine öffentlich verdungen werden.
Reflektirende Unternehmer wollen ihre Offerten bis zu dem vorgedachten Termine an die unterzeich⸗ nete Behörde einreichen. 8
Die Offerten sind durch die Aufschrift:
„Submission auf Pfahlrostarbeiten’“ kenntlich zu machen.
Bedingungen, Kostenanschlag und Zeichnung liegen im Bureau der Hafenbau⸗Kommission hierselbst zur Einsicht aus.
Wilhelmshaven, den 4. Februar 1874.
Kaiserliche Marine⸗Hafenban⸗Kommission.
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[514]
Die Lieferung von eca. 14 Kbm. Hausteinen für Fort Grauerort bei Stade soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. 2
Hierauf reflektirende Unternehmer haben ihre Offerte versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission für Hausteine“ bis spätestens den 2. März 1874,
Vormittags 11 Uhr, auf dem Bureau der unter
zeichneten Behörde in Cuxhaven einzureichen, wo⸗ selbst auch die bezüglichen allgemeinen und speziellen Bedingungen und die betreffende Zeichnung von 8 bis 12 Uhr Vor⸗ und von 3 —6 Uhr Nachmittags ein⸗ zusehen sind. Die Bedingungen können auch gegen Erstattung der Kopialien verabfolgt werd en.
Cuxhaven, den 7. Februar 1874.
Königliche Befestigung der unteren Elbe.
[455]. Seraüscht. Märkische Eisenbahn. Die ausrangirte Loko⸗
motive Leopard mit Ten⸗
1 der, sowie der aus dem Vor⸗
—kskgaahre herrührende diesseitige
Antheil an Werkstatts⸗Materialien⸗Abgängen sollen an den Meistbietenden verkauft werden. Die abzu⸗ gebenden Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Offerte auf Ankauf einer Loko⸗ motive mit Tender und alten Materialien“ is zum Submissions⸗Termine, Freitag, den 20. Febrnar 1874, Morgens 10 Uhr, an den Unterzeichneten einzureichen, in welchem Termine dieselben in Gegenwart der erschienenen Bieter ge⸗ öffnet werden.
Die Submissions⸗ und Kaufbedingungen können auf dem Bureau des Unterzeichneten eingesehen, auch gegen Erstattung der Kopialien (6 Sgr.) bezogen werden.
Cassel. am 28. Januar 1874.
Susch, Königlicher Maschinenmeifiec.