1874 / 37 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Englischer Weizen 3718, fremder 9150, englische Gerste 5095, fremde 16,120, engl. Malzgerste 20,617, fremde 75, engl. Hafer 467, 6 fremder 38,315 Qrts. Engl. Mehl 11,684 Sack, fremdes 105 Sack fremder geschäftslos. und 100 Fass. E“ Glasgow, 10.

London, 10. Februar. (W. T. B.) SSe numbers warrants 96 sh. d.

Dem „Reuter'schen Bureau“ aus Rio de Janeiro vom 22. Januar zugegangene Berichte melden: Cours aof London 26 d., auf Hamburg —. Preis für Kaffee Food first 11,700 Reis. Verkauft seit Abgang letzter Post 48,000, Tetalexvort seit letzter Post 94,500 Sack. Davon nach dem Kanal 9000, nach Nord-Europa 18,500, nach dem Mittelmeer 11,000, nach den Vereinigten Staaten von Nord- amerika 55,000, nach anderen-Häfen 1000 Sack. Vorrath 166,000 Sack. Fracht nach dem Kanal 37 ½ sh.

Liverpool, 10. Februar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen 1— 2 d. niedriger, Mehl flan, Mais 1 sh. niedriger. Wetter: Frost.

Liverpooel, 10. Februar, Vormitt. [W. T. B.) Baumwolle. (Anfangsbericht.) Muthmasslicher Umsatz 12,000 B. Ruhiger. Tages- import 21,000 B., davon 20,000 B. amerikanische, 1000 B. ostindische.

Liverpool, 10. Februar, Nachm. (W. T. B.) Baumwolle (Schlussbericht): Umsatz 12 000 B., davon für Spekulation und Ex- port 2000 B. Rahiger.

Middl. Orleans 8 ⁄16, middl. amerikanische 7 ⅞, fair Dhollerah 5, middl. fair Dhollerah 4 ⅛⅝, good middl. Dhollerah 4 ¼, miqdadl. Dhollerah 3 ⅞, fair Bengal 3 ⅛%, fair Broach 5 ½, new fair Oomra 5 ⅜%, good fair Oomra 6 ½, fair Madras 5 ½, fair Pernam 8 , fair Smyrna

Micholls 12 ½,

Rowland 13 ⅛,

Printers ¹⁶⁄1 6 5 ⁄⁄0 8 ½pfd. Paris, 10. Februar, Produk

10. Talg

St. Petersburg, Produktenmarkt.

15 Grad Kälte.

Waarenbericht. Orleans 16. Petroleum in 14 ½. Mehl 7 D. C. Rother 25 ¼.

En, 10. Februar. (V. T. S)

Getreidemarkt. Englischer Weizen rarer, Preise behauptet, Februar.

Manchester, 10. Februar, Nachmittags. 12r Water Armitage 8 ¾, 12r Water Taylor 10 ½, 30r Water Gidlow 13 ¾¼, Mule Mayoll 13, 40r Medio Wilkinson 14 ⅜, 40r Double Weston 14 ⅛, 123. Mässiges Geschäft, Preise fest. Nachmittags. (W. T. B.) tenmarkt. Weizen ruhig. Mai-August 37,00. Mehl ruhig, per Febraar 81,25, per März- April 81,75, per Mai-Angust 80,00. 83,75, Pr. Mai - August 85,75, pr. Spiritus behauptet, pr. Februar 65,75. Wetter: Schön.

pr. Mai 14 ¼. Roggen loco 7,80, per 1 4,90. Hanf pr. Juni —. Leinsaat (9 Pud) pr. Mai 13 ¼. Wetter:

New-Nork, 10. Februar Baumwolle in New-NYork 16, do. in New- New - York 14 ¼, do. in Philadelphia Frühjahrsweizen 1 D. 63 C. Kaffee Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ⅛. Getreidefracht —.

8 Interims-Actien, auf welche die Einz. von 20 % nicht geleistet wor- den ist, sind annullirt worden.

Auszahlungen. 1

Norddentsche Feuerverslcherungs-Gesellschaft. Die Divid. pro 1873 ist auf 10 % festgestellt und gelangt bei der Gesellschafts- kasse in Hamburg zur Ausz.

General-Versammlungen.

16. Februar Gummiwaaren-Fabrik Volgt & Winde, Aktien-Ge- sellschaft. Gen.-Vers. in erlin. 3 Deutsche dGummi- und Guttaperchawaaren-FPabrik. Ordentl. Gen.-Vers. in Berlin. Deutsch-Belgische La Plata-Bank. Ausserordentl. Gen.-Vers. in Cöln; s. Ins. in Nr. 35. Märkisch-Westfälischer Bergwerksverein. Ausser- ordentl. Gen.-Vers. in Letmathe; s. Ins. in Nr. 35. Ausreichung von Coupons. casseler Stadt-Obligationen. Die neuen Coupons zu den Oblig. der Anleihe von 1,300,000 Thlr. werden jetzt bei der Stadt- kasse ausgereicht; s. Ins. in Nr. 35.

Kündigungen.

Schulddokumente des vormallgen Norddeutschen Bundes, nämlich die 5 % Schatzanweisungen von 1870; 5 % Schatzanwei- sungen von 1871 und 5 % Anleihe von 1870, an deren Einlösung wiederholt erinnert wird; s. Ins. in Nr. 35.

Ausweise von Banken. 1—

Den Status ult. Januar cr. der kommunalständischen Bank für

die Preussische Oberlausitz, der Landgräfl. hessischen Landesbank

(W. T. B.) Roheisen. Mixed

(W. T. B.)

20r Water

30r Water Clayton 14, 40 r 36r Warpcops Qualität

60r Double Weston 17, 25. 5 9. März.

14. Rüböl fest, pr. Februaer

September-Dezember 88,00.

per Februar 37, 50, per

Februar, Nachmittags 5 Uhr. loco 46, pr. August 46. Weizen Mai 8,30. Hafer per Mai-Juni

„Abends 6 Uhr. (W. IT. B.)

6 ⅞, fair Egyptian 8. 1 Upland nicht unter good ordinary Jannar-Verschiffung —,

Einzahlumng. Land- und Bangesellschaft auf Aotlen in Llohterfelde. Die

zu Homburg v. d. H. und des Halleschen Bankverein von Kulisch, Kaempf et Co.; s. Ins. in Nr. 35. 8

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Reichsschulden-Tilgungskommission. St. Petersburg.

HDie Reichsschulden-Tilgungskommission bringt hiermit zur allgemeinen Kenntniss, dass am 19,/31. Januar 1874 die Ziehung von 5 % konsolidirten russischen Eisenbahn-Obligationen erster Emission, über- zinstimmend mit der Amortisationstabelle, welehe auf der Rückseite einer jeden Obligation abgedruckt ist, stattgefunden hat.

Es wurden folgende Nummern gezogen: 8 Nr,. 626 à 1,000 Livr. 921 à 1,9000 2,174 à 600 4 2 441 5090 à 100 Livr. Sterl. Nr, 45,871 Nr. 69,201 69,202 69,203 69,204 69,205 69,206 69,207 69,208 69,209 45,880 69,210 à 50 Livr. Sterl. Nr. 78,542 Nr. 78,549 78,543 78,550 78,544 78,551 78,545 78,552 127868,546 78,553 78,547 78,554 91,408 178,548 78,555 91,402 Obligationen à 1,000 Livr. 2,000 Livr. 2

Februar-März-Verschiffung —, Mai-Juni-Lieferung 7 ½ d. mmec üAMxmnmxmmmgguggEnügn—öö—— 2

Nr. 45,841 Nr. 45,851 Nr. 45,861 45,842 145,852 145.862 45,843 45 853 45,863 45,844 45,854 45,864 45,8415 45,855 425,805 45,846 45,856 45,866 45,847 45,857 45,867 45,848 45,858 45,868

45,859 45,8699 45,8650 45,870

78,528 . 78,535 78,529 78,536 78,530 78,537 78,531 78,538 78,532 78,539 78,533 78,540 78,534 78,541

Zusammen, 2

Nr. 69,221 222

Nr. 69,231 69,232 69,233 69,234 69,235 69,236 69,237 69,238 69,239

Nr. 69,211 69,212 69,213 69,214 69,215 69,216 9 69,217 69,218 69,219 69,220

78,556 Nr. 78,557 78,558 78,559

78,560 91,407 91,401

91,403 91,404 91,405 91,406

91,410 91,411 91,412 91,413

100

Im Ganzen 137 Obligationen im Betrage von 13,600 L

Uebereinstimmend mit dem am 9. Januar 1870 Allerhöchst erlassenen Edikte wird, wie im Texte der Obligation angeführt, die Zahlung des Kapitals einer jeden Obligation sechs Monate nach der Ziehung stattfinden: in Petersburg durch die Reichsbank in Rubeln, nach dem Cours à 37 ½ pence per Rbl.; in London durch Herren N. M. Rothschild und Söhne in Livr. Sterl.; in Paris durch Gebrüder von Rothsochild in Francs à 25 Fr. 20 c. per L. in Frankfurt a. M. durch M. A. v. Roth- schild & Söhne in Gulden zum Tagescours auf Londen; in Amsterdam in holländischen Gulden und in Berlin in Rth., in den beiden letztgenannten Orten durch die Banquiers, welche von den Kontra- henten bestimmt sind, zum Tagescours auf London.

Die CGoupons, deren Zahlungstermin erst nach der zur Auszahlung der Obligationen fest- gesetzten Zeit fällig sind, müssen mit den Obligationen zusammen vorgestellt werden, widrigenfalls wird der Betrag der fehlenden oder ungehörig ausgezahlten Coupons von der auszuzahlenden Summe der gezogenen Obligationen in Abzug gebracht.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Preußische Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank.

““ Gemäßheit des von dem Kuratorium gefaßten Beschlusses werden die Herren Aktionäre der Preußischen Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank auf Grund des in das Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts hierselbst eingetragenen und durch die Gesellschaftsblätter publizirten revidirten Statuts (§. 46) zu der

fünften ordentlichen General⸗Versammlung auf Mittwoch, den 18. März c., Vormittags 10 Uhr,

8* großen Saale des „Englischen Haufes“, Mohrenstraßze 49 hierselbst, eingeladen.

Die Vorlagen für diese ordentliche Generalversammlung sind nach §. 48 des vorbezeichneten Statuts: der Geschäftsbericht der Direktion;

.Bericht EEEE111“*“ und die Erledigung der von dieser etwa gezog.nen Monita;

. die Jahres⸗

[5382

I

hierdurch

ilanz; die Feststellung der den Aktionären zu zahlenden Dividende; .Ertheilung der Decharge an das Kuratorium;

8 188 1 Mitgliedern des Kuratoriums, wovon mindestens fünf ihren Wohnsitz in Berlin

aben müssen;

g. 1) Beschlußfassung über die von dem Kuratorium mit den früheren Mitgliedern der Direktion herbeigeführten gütlichen Abkommen über deren Ausscheiden aus der Direktion, in Verbindung mit dem Antrage mehrerer Dresdener Aktionäre, gegen die früheren Mitglieder der Direktion

Regreßansprüche zu erheben und, wenn nöthig, im Se Rechtens geltend zu machen;

Beschlußfasfung über den Antrag der Direktion auf Aenderung verschiedener Bestimmungen

des revidirten Statuts, in den §§. 30. 31. 46. 47. 48, in Verbindung mit den von Aktionären rechtzeitig gestellten Anträgen, welche mit dem Antrage der Direktion übereinstimmen (§. 50. des Statuts); Berathung und Beschlußfassung über die anderweit gestellten Anträge auf Statuten⸗Aenderung 45. 46. 47, 50. Die Legitimation der Herren Aktionäre zum Erscheinen und zur Stimmabgabe in Person oder durch Vertretung in dieser ordentlichen Generalversammlung ist nach §. 47 des i Geüsa Statuts bei

ulässigkeit der Seitens verschiedener Aktionäre in den §§. 5. 8. 14. 31. 33. 42. 43.

der Direktion zu führen. und zwar durch Eintragung der Aktien in die Bücher der Ge ellschaft bis zum 17. Februar c. einschließlich und durch Deposition der Aktien zum Nachweise des Besitzes bis zum 10. März c. einschließlich. „Vom 10. März c. ab können die Eintrittskarten mit Angabe der den Herren Aktionären ge⸗ bührenden Stimmenzahl bei der Direktion in Empfang genommen werden.

8 Der Geschäftsbericht der Direktion, die Jahres⸗Bilanz, sowie der Wortlaut der sub g. 1—3 Teäheten Anträge sollen vom 10. März c. ab im Geschäftslokale der Bank an die Herren Aktionäre ver⸗

olgt werden.

Berrlin, den 9. Februar 1874.

Der Präsident des Kuratorinums.

von EBonin.

884 2—* 10. See 8 ab tritt zum gemeinschaftlichen Tarif der diesseitigen, der Berlin⸗Görlitzer und der

9 Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisen⸗ ahn für MNieederschlesische

gen von den diesseitigen Stationen Altwasser, Wal⸗ denburg, Dittersbach und Gottesberg nach der Station Köthen der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn enthält. Druckexemplare des Nachtrages werden bei —— S en 85 .vg.

4 he unentgeltlich verabfolgt. erlin, den 28. Januar Steinkohlen und Cokes ein Nachtrag III. in Kraft, 1874. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗ welcher direkte Frachtsätze für Steinkohlen⸗Sendun⸗] Märkischen Eisenbahn.

1“ 8 86 8 8 .“ 8,

[542]

Frankfurter Bank.

8 Vierundzwanzigste General⸗Versammlung.

In Gemäßheit des Artikels 57 der Statuten werden die kraft des Artikels 61 derselben*) stimm⸗ berechtigten Aktionäre der Frankfurter Bank zur vierundzwanzigsten General⸗Versammlung, welche

Mittwoch, den 4. März d. J., Vormittags 10

.*

im „Saalbau“ stattfinden wird, eingeladen.

Die Gegenstände der Tagesordnung sind:

1) Der Vortrag des Geschäftsberichtes und des Jahres⸗Abschlussee:; 2) Wahlen zur Wiederergänzung des größeren Bank⸗Ausschusses.

Die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, welche an dieser General⸗Versammlung Theil nehmen wollen, haben sich vom 23. bis 28. Februar, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, auf dem Bank⸗ Bureau über ihre statutenmäßige Berechtigung durch Vorzeigung ihrer Aktien auszuweisen und zugleich ein nach den Nummern geordnetes Verzeichniß, Bevollmächtigte außerdem ihre Vollmachten, einzureichen.

Die Aktien müssen auf den Namen des Aktionärs, welcher sich zur General⸗Versammlung meldet, entweder ausgestellt, oder indossirt sein. Es genügt, daß das letzte Indossement auf den Namen dieses

Aktionärs laute. Die Formulare dieser Verzeichnisse und der Vollmachten werden auf dem Bank⸗Bureau aus⸗

88½

gegeben.

Auswärtige Aktionäre können statt- der Vorzeigung ihrer Aktien ein amtlich oder notariell er⸗ richtetes Verzeichniß, auf welchem zugleich ihr Eigenthum an den Aktien in der oben vorgeschriebenen Weise bestätigt ist, vorlegen lassen.

Am 2. und 3. März, Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr, können sodann gegen Rückgabe der über die Anmeldung ausgestellten Beurkundung die Berechtigten die nur für ihre Person gültigen Eintrittskarten auf dem Bureau der Bank entgegennehmen oder abholen lassen.

Frankfurt a M., den 8. Februar 1874.

Der Verwaltungsrath der Frankfurter Vank.

*) Artikel 61 der Statuten: 8 8 „Je vier Aktien geben Eine Stimme, doch kann ein Aktionär wegen seines Aktien kbesitzes nicht mehr als Zehn, und kraft erhaltener Bevollmächtigung nicht meßs als 8 .r Stimmen ausüben, so daß ein Mitglied der General⸗Versammlung nie mehr als Zwanzig Stimmen in sich vereinigen darf.“ 8

Norddeutsche Viehversicherungsbank in Hannover. Am 25. Februar d. J., Nachmittags 3 Uhr, findet laut §. 36 die statutenmäßige Gene⸗

ralversammlung Deisterstraße Nr. 5 statt. b Tagesordnung laut §. 37: 5 1) Geschäftsbericht und Decharge⸗Ertheilung.

2) Wahl 5 Verwaltungsraths⸗Mitglieder.

3) In Vorschlag gebrachte Abänderung der Statuten.

.“

]

Die Direktion. 8

Tagesordnung:

1) Geschäftsbericht. ““ 8 2) Vorlegung der Jahresrechnung und Ertheilu dder Decharge. 8

3) Neuwahl des Aufsichtsraths .

4) Vergrößerung des Aktien⸗Kapitals.

7

9

in. s Bekanntmachung.

Am hiesigen Gymnasium soll die 3. ordentliche Lehrerstelle, mit welcher ein Gehalt von 800

Thlr. verbunden ist, schleunigst besetzt werden. Be⸗ werbungen sind mit den erforderlichen Zeugnissen bei uns einznreichen. (a. 426/2) Stendal, den 29. Januar 1874. ySDer Magistrat.

8 Albrecht.

Die Herren Aktionäre werden ersucht, ihre Aktien bis zum 24. Februar im Bureau der Gesellschaft, Stimmkarten in Empfang zu nehmen Danuzig, den 10. Februar 1874. Der Aufsichtsrath.

Dr. Schuster.

momass-Peberniene er ächsischen Bank 1 zu Dresden am 31. Januar 1874. Activa.

[IM. 192] Norddeutsche Grund⸗Credit⸗Bank. Hypotheken-Versicherungs- Gesellschaft. Geschäfts⸗Uebersicht pro ult. Januar 1874. Aktiva. Kassa⸗Bestand Thlr. 77,883. Konto⸗Kurrent⸗Konto, De⸗ 3 613,465.

b““ Effekten⸗Bestand . 289,953. 263,226.

Gemünztes Geld

Sächsische Kassenanweisungen, Preussische und in Leipzig einlösbare Banknoten

Wechsel-Bestände

Lombard-Bestände

Staatspapiere

2,374,568 14,968,500 6,176.819

3 ½ 3 3 3

Unsere Kassen sind angewiesen, Oesterreichische und Ungarische Viertelgulden⸗Stücke fortan nicht mehr in Zahlung zu nehmen, wovon wir das be⸗ theiligte Publikum in Kenntniß setzen.

Stettin, den 1. Februar 1874.

irektorium (a. 110/2.) der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Fretzdorff. Zenke. Kutscher.

Kambio⸗Konto . Eigene Hypotheken 1,643,188. Lombard⸗Konto . . 57,082. Grundstücks⸗Konto. 276,966. 584,797 8 Passiva. Verschiedene Debitoren u. Activa 4,472,638 Aktien⸗Kapital Tohlr. 1,500,000. Passiva. Konto⸗Kurrent⸗Konto, Cre⸗ Eingezahltes Aktienkapital .10,000,000 vitomen .. 429,939. Reservefonds. 1,000,000 Amortisations⸗Kasse. .. 16,341. Banknoten im Umlauf 28,439,280 Hypotheken⸗Antheilscheine, Verzinsliche, nicht unter drei Depotscheine ꝛc. 885,800. Monaten kündbare Depositen 8 Hypotheken⸗Konto 100,000. Verschiedene Kreditoren und Accepten⸗Konto . . . . 8 73,966. 11. 6. Passiva Hypotheken. Bersicherungen. Die Direcktion. F 1 1 M. 1411. Bekanntmachun 8 en 31. Je 1 8/8 M. g. Berlin, den , 8“ (a. 486/2) Berlin⸗Stettiner Eisenbah Rosenstein. Dr. Goldschmidt. gaee Danziger Glashütte. [533] Aktien⸗Gesellschaft. . Danzig. 1 Die Herren Aktionäre werden auf Grund des §. 20 unseres Gesellschafts⸗Statuts zur ordentlichen und außerordentlichen Generalversammrung auf Mittwoch, den 25. 35883 1874, 3 Nachmittags 5 Uhr, im oberen Saale des Herrn C. H. Leutholtz, Lan⸗ genmarkt Nr. 11, eingeladen.

*

Milchkannengasse Nr. 34, zu deponiren, um dagegen 1X“

Thlr. 13,294,022

e. —.

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62, . 162

für das Nierteljahr.

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr.

Insertionspreis fürden Raum einer Aruckzeile 3 Sgr.

eichs⸗Anzeiger

Ale Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen

——-—-—-—

Bestellung un; für Berlin außer den Postanstalten

I b 4 ““

B e rl j n

„Donnerstag,

en 12. Februar, Abends.

Al unmann .

anch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32. 1 8

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Kapitän zur See Werner, beauftragt mit Wahr⸗

8 nehmung der Geschäfte des Ober⸗Werft⸗Direktors zu Wilhelms⸗

haven, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Majestät ihm verliehenen Comthurkreuzes des Militär⸗ Ordens Unserer lieben Frau von Villa Vigosa zu ertheilen.

2 1 3 8

Dem Ober⸗Stabsarzt l. Klasse a. D. Dr. König, zuletzt Regimentsarzt des oldenburgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 91, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

8 Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung

der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Großkreuzes des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen:

dem General⸗Adjutanten, General⸗Lieutenant Grafen von Brandenburg II., Commandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Di⸗ vision;

des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens 8. erster Klasse: 17. 8 Militär⸗Bevollmächtigten in St. Petersburg; 1 des Kaiserlich russischen St. Annen⸗Ordens erster Klasse: ddeem General⸗Major Knappe von Knappstaedt, Com⸗ mandeur der 3. Garde⸗Infanterie⸗Brigade; des Ehren⸗Großcomthurkreuzes mit Schwertern am Ringe des Großherzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Obersten von Trotha, Commandeur der 9. Kavallerie⸗

Brigade; sowie

des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗ herzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: 8 dem Major von Boeltzig, Commandeur des Garde⸗

1— 8 Schützen⸗Bataillons.

1 Denutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den bisherigen Vice⸗Konsul Heinrich Friedrich Willibald Richard Baäartels in Jassy zum Konsul des Deutschen Reiches in Helsingfors zu ernennen

„In Bremen wird mit den diesjährigen Seesteuermanns⸗ Prüfungen für große Fahrt am 23. März, 23. Juli und 23. Rovember, mit den diesjährigen Seeschiffer⸗Prüfungen für große 8 Fahrt am 19. d. Mts. und 24. August begonnen werden.

8 1X“ 82 Lr. 11“ E111“

SEinrichtung einer neuen Postanstalt in der 8 Hasenheide. Mit dem 16. d. Mts. tritt in der im äußeren Weichbilde Berlins gelegenen Ortschaft „Hasenheide“ eine Post⸗Agentur in Wirksamkeit, welche die Bezeichnung

Post⸗Agentur Nr. 53 (Hasenheide)

führen wird.

Das Geschäftslokal derselben befindet sich in dem Hause des

Kaufmanns Boerner, Nr. 7 a, welchem die Verwaltung der

Agentur übertragen worden ist.

Die neue Postanstalt wird sich mit der Annahme von Postsendungen jeder Art befassen; die Bestellung sämmtlicher für die Haisenheide hier eingehenden Sendungen wird nach wie vor durch die Briefträger der Postexpedition 8 26 (Hranienstraße) und Nr. 29 (Belle⸗Alliancestraße) er⸗ olgen. Die Post⸗Agentur Nr. 53 (Hasenheide) wird für den Ver⸗ kehr mit dem Publikum geöffnet sein: a. an den Wochentagen: von 7 (im Winter 8) Uhr Vormittags bis 12 Uhr Mittags, von 2 Uhr Nachmittags bis 7 Uhr Nachmittags, b. an Sonn⸗ und Festtagen: von 7 (im Winter 8) Uhr Vormittags bis 9 Uhr Bormittags. 88

dem General à la suite, General⸗Major von Werder,

ere;, asren n uin

Von der gedachten Post⸗Agentur werden folgende Verbin⸗ venen nach der Postexpedition Nr. 29 (Belle⸗Alliancestraße) estehen:

1) vier Botenposten, ab von der Hasenheide 9 Vormittags, 12 ½ Mittags, 2 ½ Nachmittags, 5 Nachmittags, zur Beförderung von Briefpostgegenständen aller Art und Geldbriefe im Einzel⸗ betrage bis 100 Thlr.;

2) eine Güterpost, ab von der Hasenheide 7 30 Abends, zur Beförderung der Geldbriefe über 100 Thlr. und der sämmtlichen Päckereien.

Berlin C., den 8. Februar 1874.

Deer Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.

Einrichtung einer neuen Postanstalt in Friedrichsberg bet Herl 16 1.5 8 188

Mit dem 16. Februar cr. tritt in dem bisher dem Land⸗ bestellbezirke der Kaiserlichen Post⸗Expedition Nr. 51 (Rummels⸗ burg) zugetheilt gewesenen Orte Friedrichsberg eine Post⸗ Agentur in Wirksamkeit, welche die Bezeichnung:

Post⸗Agentur Nr. 54 (Friedrichsberg bei Berlin) führen wird; dieselbe wird sich mit der Aun ahme und Aus⸗ gabe von Postsendungen jeder Art befassen. Das Ge⸗ schäftslokal der qu. Post⸗Agentur befindet sich in dem Hause des Kaufmanns Esselbach, welchem die Verwaltung der Agentur übertragen worden ist.

Für den Verkehr mit dem Publikum wird die neue Post⸗ anstalt geöffnet sein: an den Wochentagen: von 7 (im Winter 8) Uhr Vorm. bis 12 Uhr Mittags, von 1 Uhr Nachm. bis 7 Uhr. Nachm.; an Sonntagen: von 7 (im Winter 8) Uhr Vorm. bis 9 Uhr Vorm., von 5 Uhr Nachm. bis 7 Uhr Nachm.; an Fest⸗ tagen, die nicht zugleich Sonntage sind: bon 7 (im Winter 8) Uhr Vorm. bis 9 Uhr Vorm., von 11 Uhr Vorm. bis 12 Uhr Mittags, von 4 Uhr Nachm. bis 7 Uhr Nachm.

Dem Bestellbezirke der Kaiserlichen Post⸗Agentur Nr. 54 (Friedrichsberg bei Berlin) werden folgende, bis jetzt zur Post⸗ Expedition Nr. 51 (Rummelsburg) gehörige Ortschaften resp. Straßen und Häuser zugetheilt:

31 c., von Nr. 32 bis 43; 2) die Pfarrstraße; 3) die Rummels⸗ burger Straße; 4) der Kietzer Weg; 5) die Gürtelstraße; 6) die Kronprinzenstraße; 7) die Blumenthalstraße; 8) die Friedrich⸗ Carlstraße; 9) die Gärtnereien von Blank und Kobien am Weidenwege.

Die Bestellungen werden stattfinden: an den Wochentagen von 8 Uhr Vorm. bis 12 Uhr Mittags, von 2 Uhr Nachm. bis 4 Uhr Nachm., von 6 Uhr Nachm. bis 8 Uhr Nachm.; an den Sonn⸗ und Festtagen von 8 Uhr Vorm. bis 12 Uhr Mittags. 8

Es werden zwischen Friedrichsberg und Berlin folgende Verbindungen bestehen:

1) eine Güterpost, aus Berlin, Stadt⸗Postamt, 7 Uhr früh, aus Friedrichsberg, ppr. 9 Uhr 40 Min. Vorm., zur Beförde⸗ rung von Postsendungen jeder Art;

2) eine Verbindung per Privat⸗Omnibus, aus Berlin, Alexanderplatz, 12 Uhr 30 Min. Mittags, aus Friedrichsberg ppr. 2 Uhr Nachm., zur Beförderung nur von Briefpost⸗ gegenständen;

3) eine Botenpost, aus Berlin, Stadt⸗Postamt, 5 Uhr 30 Min. Nachm., aus Friedrichsberg ppr. 9 Uhr Nachm. zur Beförderung von Briefpostgegenständen und von Fahrpostsendungen in be⸗ schränktem Umfange.

den 8. Februar 1874. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Sachße.

Königreich Prieußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Stadt⸗ und Kreisrichter Rieß in Magdeburg zum Stadt⸗ und Kreisgerichts⸗Rath; und Den Kreisrichter und Abtheilungs⸗Dirigenten Carl in Langensalza zum Kreisgerichts⸗Rath zu ernennen. E

Privilegium wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lau⸗ tender Obligationen des Kreises Angerburg, Regierungsbezirk Gum⸗ binnen, zum Betrage von 100,000 Thlr. oder 300,000 eichsmark.

Vom 5. Januar 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem von den Kreisständen des Angerburger Kreises auf dem Kreistage vom 26. September 1873 beschlossen worden, die zur Er⸗ füllung der vom Kreise behufs Vermehrung der Chausseen übernom⸗ menen Verpflichtungen, sowie zur Tilgung der auf Grund der ri⸗ vilegien vom 2. März 1868 G. S. S. 335 und vom 13. No⸗ vember 1869 G. S. S. 1181 aufgenommenen Obligationen, Anleihen von 41,000 Thlrn. resp. 20,000 Thlr. erforderlichen Geld⸗ mittel im Wege einer weiteren Anleihe aus dem Reichs⸗Invalidenfonds zu beschaffen, so wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände

1) die Häuser an der Frankfurter Chaussee von Nr. 1 bis

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u diesem Zwecke auf Verlangen des Reichs⸗Invalidenfonds auf jeden nhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, sowohl Seitens der⸗ Gläubiger als auch Seitens des Kreises unkündbare Schuld⸗ verschreibungen zu einem Gesammt⸗Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also von höch⸗ stens 100,000 Thlrn. oder 300,000 Reichsmark ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen vis zum Betrage von 300,000 Reichsmark, in Buch⸗ staben: Dreihundert Tausend Reichsmark, welche in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichswährung oder auch von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 Mark Reichswährung nach der Bestimmung des Darleihers resp. dessen Rechtsnachfolgers über die ahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier und einhalb Prozent zu verzinsen und nach der durch das Loos zu be⸗ ftimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1874 ab mit wenig⸗ tens jährlich Einem und höchstens jährlich fünf Prozent des ursprüng⸗ lichen nominellen Schuldkapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. 8 28

Gegeben Berlin, den 5. Januar 1874.

(L. S.) 8 iiihem Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.

Provinz Preußen. Feniernursbezirt Gumbinnen. Obligation

des Angerburger Kreises.

III. Emission

1“A“ I.

- Reichsmark.

Auf Grund der unterm .. genehmigten Kreistags⸗ beschlüsse vom 26. September 1873 und des Allerhöchsten Privile⸗ giums vom. . ten wegen Aufnahme einer Schuld von 300,000 Reichsmark bekennt sich die ständische Finanz⸗Kommission des Angerburger Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, sowohl Scitens des Gläubigers als auch Seitens des Schuld⸗ ners unkündbare Verschreibung, zu einer Darlehnsschuld von . . . .. Reichsmark, in Buchstaben .. Reichsmark, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 300,000 Reichsmark ge⸗ schieht vom Jahre 1874 ab aus einem zu diesem Behufe gebil⸗ deten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des gesammten Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds bis auf höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuld⸗ kapitals zu verstärken. Die durch die verstörkte Amortisation er⸗ sparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu.

Die jäͤhrlichen Amortisationsraten werden auf 500, beziehungs⸗ weise auf 200 Mark abgerundet.

Die Volgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die g erfolgt vom Jahre 187 . ab in dem Monate Juni jeden Jahres.

Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Be⸗ kanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Fälligkeits⸗ termine in dem Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Gumbinnen oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Angerburger Kreisblatte, in der Ostpreußischen und in der Hartungschen Zeitung. Sollte eins dieser letzteren Blätter eingehen, so wird von der Kreisvertretung mit Genehmigung der Königlichen 8 egierung ein anderes Blatt fubstituirt und die Veränderung in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preuß schen Staats⸗Anzeiger bekannt gemacht. b

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital und zwar zum Nominalwerthe zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit vier einhalb Prozent jährlich in Reichsmünze verzinset. Der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise diches Schuld⸗ verschreibung bei der Kreis⸗Kommunalkasse in Angerburg und den in den vorgedachten Blättern bekannt gemachten Einlösungsstellen in Berlin und Königsberg in Preußen und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden eit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ halb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amorilsation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach der Allgemeinen Gerichts⸗ Ordnung Theil 1. Titel 51, §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreis⸗

* 8 5 Littr. über

gerichte zu Angerburg. Zinscoupons köͤnnen weder aufgeboten noch amortisirt werden.