1874 / 38 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

AAmntwerpen, 11 Februar. 4 Uh 30 Min Nachmw. (W. T. B) Getreidemarkt geschäftslos.

Petreleure-MWa k'v (Schlussbericht). Raffinirtes Pyne weiss, loco und pr. Februar 33 bez., 33 ½ Br., vr. März 33 Br., per Septbr. 36 ½ Br., pr. September-Dezember 37 Br. Fest.

Antwerpen, 11. Februar, Abends. (W. T. B.)

In der heutigen Wollauktion waren 1907 Ballen Buenos- Ayres- und 185 B. Montevideo Wolle angeboten, von denen resp. 1814 und 87 B. verkauft wurden. Tendenz schwach. Preise Buenos- KAyres- und Montevideo-Wolle niedriger als in der letzten Woche.

London, 11. Februar, (W. T. B.) Setr eidemarkt. (Anfangsbericht.) Fremde Zofohren seit letztem Montag: Weizen 5530, Gerste 8050, Hafer 34,350 Qrtrs.

Der Markt eröffnete für sämmtliches Getreide zu den letzten äussersten Montagspreisen. Wetter: Starker Frost.

London, 11. Februar, Nachmittags. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Der Markt schloss für sämmtliches Getreide bei schleppendem Verkehr fest. Weisser eng- lischer Weizen 63 68, rother 60 63, hiesiges Mehl 47 57 sh.

London, 11. Februar. (W. T. B.)

Zu der am 27. d beginnenden Wollversteigerung sind bis jetzt 118,000 Ballen eingetroffen; es werden indess ca. 140,000 Ballen erwartet.

Liverpool, 11. Februar, Vormitt. (W. P. B.] Basm. velle. (Knfangsbericht.) Muthmasslicher Umsatz 12,000 B. Stetig. lTages- zmport 7000 B., davon 3000 B. amerikanische, B ostindische.

Liverpeel, 11. Februar, Nachmirr. (. T. 8. (Schluss- bericht.) EZaamwelle. Umsatz 15,000 B., davon für Spekulation und Export 2000 B. Sich bessernd.

i.] Orleans 8 ⁄16. middl. alueriksnische 7 1⁄16, 12 1: Dhellecak 5 ½ 6. misdl. lair Dhellerah 4 ⅛, gocd rmiddl. Dhollerah 4 ¼. middl. DholteraL ⅜, fair Bengel 3 ⅞, fair Bronsch 5 ½, aeos fair Oomnre 5 18, good fair Oozurs 6 ½. fzir Andras 5 ½. 1sirx Paornam 88⅛. fair Smyrna 6 ftair Sgyptian 8 ¼.

Orleans nicht unter good erdinary Januar-Februar-Verschiffung per Segler 8 ½, Upland nicht unter low middling Februar-März-Ver- schiffang 8, desgl. nicht unter good oerdinary Februar-März-Ver- schiffung 7 ⁄6, Februar-Mätz-Lieferung 7 ⁄6 d.

Glasgow, 11. Februar. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 98 sh. d.

ELeiskz, 11. Februnar. Getreidemarkt. (Von Cochrane Pa- terson & Comp.) Fremde Zufuhren der Woche: Weizen 1910, Gerste 603, Bohnen 102, Erbsen 765, Hafer 635 Tons. Mehl 12,385 Sack.

Markt sehr ruhig. Alle Artikel niedriger. pendes Geschäft.

Paris, 11. Februar, Nachmittags. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen per Februar 37, 50, per

In Mehl schlep-

April 81,50, per Mai-August 80,00. Rüböl fest, pr. Februar 84,25, pr. Mai-August 86,00, pr. September-Dezember 88,25. —. Spiritus ruhig, pr. Februar 65,50. Wetter: Kalt.

New-Noriz, 11. Februar, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 16, do. in New- Orleans 16. Petroleum in New -York 14 ⅞, do. in Philadelphia 14 ½. Mehl 7 D. C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 62 C. Kaffee 25 ¼. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ⅛. Getreidefracht 10.

Einzahlungen.

Sächsisch-Thüringische Eisenbahn. Die vierte Einz. von 10 % ist vom 15. 20. März cr., sowie die fünfte von 10 % vom 20.— 25. April cr. bei dem Berliner Bankverein in Berlin zu leisten.

Aktien-Gesellschaft Balerisch Brauhaus. Die rückständigen Vollz. nebst 5 % Zinsen. 6 % Verzugszinsen und 2 Thlr. Konven- tionalstrafe sind bis zum 15. März cr. bei der Gesellschaftskasse in Dresden zu leisten.

Harzer Möbelfabrik. Die letzte Einz. von 12 ½ % ist bis zum 1. März cr. bei der Gesellschaftskasse in St. Andreasberg zu leisten.

Auszahlungen. Makler-Bank in Hamburg. Die Divid. pro 1873 von 14 Rmk. 40 pf. per Aktie wird von jetzt ab bei der Gesellschaftskasse in Hamburg ausgezahlt.

Seneral- Versanamlungen. 25. Februar Danziger Glashütte Akt.-Ges. Ordentl. und ausser- oreentl. Gen.-Vers, in Danzig; s. Ins. in Nr. 36. 11“ Norddeutsche Viehversicherungsbank in Hannover. Gen.-Vers. in Hannover; s. Ins. in Nr. 36. 3. März. Sächsische Credit-Bank. Ordentl. Gen.-Vers. in Dresden. 4. Frankfurter Bank. Gen.-Vers. in Frankfurt a. M.; s. Ins. in Nr. 36. Deutsche Kontinental-Gas-Gesellschaft. O-dentl. Gen.-Vers. in Dessau. Sächsische Bank in Dresden. Ordentl. Gen.-Vers. in Dresden; s. Ins. in Nr. 36. Gelsenkirchener Bergwerks-Aktien- Gesellschaft. Ordentl. Gen.-Vers. auf Zeche Rhein-Elbe; s. Ins. in Nr. 36. Preussische Boden-Credit-Aktien-Bank. Gen.-Vers. in Berlin; s. Ins. in Nr. 36. Kündigungen und Verloosungen. Pinkkallner Kreis-Obligationen. Das Verzeichniss der ausge- loosten, zum 1. Juli cr. gekündigten Oblig.; s. Ins. in Nr. 36. Ausweise von Banken und Industrie- Gesellschaften. 1 Den Status ult. Januar cr. der Norddeutschen Grund-Cre- dit-Bank, Hypotheken-Vers.-Ges. und der Sächsiochen Bank zu Dresden; s. Ins. in Nr. 36.

Ordentl.

Telearaphlsche Witterungsbericehte.

. Allgemeine Himmels-

Ort. Bar. 8 v v. M. ansicht.

P. L. v. M. R.

11. Februar.

WNW., schw. NW., mäss. ebruar.

SW., schw. W., schw. W., stark. NW., schw. bewölkt. W., schw. wenig bew. WSW., mäss. heiter. W., schw. ³) NWz. W, schw. SW., mäss. Schnee. NW., schw. heiter. SW., mässig bedeckt. NW., schw. heiter.

8 Helsingör. V 8 Frederikath.

1

2

1.8

bewölkt. bewölkt. bewölkt.

Haparanda. 334,5 Hernösand. 337,7 Helsingfors 335,4 Petersburg. 333,4 Stockholm 338,7 Oxöse 340,5 Fredericksh- Helsingör.. Moskau 329,5 Memel. 338,5 Flensburg. 341, 7 Königsberg 338,9 Danzig 339,6 Putbus 340,] Kieler IHaf. 342,3 7 Cöslin 340,7 6 Wes. Lchtt. 341,2 7 Wilhelmsh. 340,6 6 Stettin.. 341,9 + 8 Gröningen 342,1 APr en 342,0 8 Helde . 341,2 6 BerlinN 341,6 6 Posen 337,7 6 Münster 337,6 6 Torgan 339.8 6 Breslau 336,7 8 Brüssel 340,2 6 Cöm. 339,4 †3, 6 Wiesbaden. 338,5 6 Ratibor 333,2 +. 3,8 6 Trier 336,0 + 3,7 8 (Cherbourg . 336,55 8 7 8

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NW., schw. SW 2Z W. mäss. NW., schw. S., schw. SSW., schw. W., mäss. bedeckt. 80., stille. schön. S0., schw. heiter. 80.2.S,8.schw. 4 NW. schw. bedeckt. ) 4 W., mäss- bedeckt. 9 NO., schw. 3 WNW., mäss. 3 W., schw. NO., schw. ,9 SS80., mäss. heiter. 8

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N., mässig. heiter.

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80., mäss. bedeckt.

S0., lebh. bedeckt.

S0., schwach heiter.

SSW., lebh. bedeckt. 2=)

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Havre.... :340,2 Carlsruhe 338,2 St Mathieu 336,2 ¹) Strom N. Gest. Nachm. N. schwach, Strom S. ²) Gestern Nachm. W. mässig. ³) Gestern Nachm. W. schwach. ⁴) Strom 8. Gestern Nachm. WsW. mässiger, Strom S. *) Gestern etwas

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1. 2S.’ ü0e

Schnee. ⁶) Gestern Regen.

Mai-August 37,00. Kehl ruhig. per Februar 81,25, per März-

Verloosung, A vC 1““

9 9 e. BVank des Berliner Kassen⸗Vereins. . Die von dem Verwaltungsrath auf 29 %, also auf 290 Thaler für jede Aktie festgesetzt Dividende für das Jahr 18783 kann gegen Einreichung der Dividenden⸗Scheine Serie III. Nr. 3 und einer Spezifikation derselben von heute an bei unserer Kasse Ober

werden.

Februar 1877. Die Direktion.

Helfft. Meyer. Hache.

mortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

11““

8 1

1600 dargeliehen.

lls afft Nr. 3 erhoben Die zum Inkasso übern

Thlr. 7576,718,257. Der Ertrag war:

Verschiedene Bekanntmachungen.

die Aktionäre unserer Bank auf

im Bankgebände, Friedrichsstraße Nr. 8, ergebenst ein. ““ Hegn der Verhandlung sind:

) der Bericht über die Lage des Geschäfts und die Resultate des verflossenen Jahres,

2) die Wahl von drei Kommissarien zur Vergleichung der Bilanz mit den Büͤchern und Skripturen der Gesellschaft und Ertheilung der Decharge nach richtigem Befunde.

Die Einlaß⸗ und Stimmkarten können von den nach §. 36 des Statuts berechtigten Aktionären 8

am 12., 13. und 14. März cr. in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr im Banklokale in Empfang

genommen werden. Posen, den 12. Februar 1874. 11““ Hill.

[M. 202]

Magdeburger Bau⸗ und Credit⸗Bank.

Activa.

auf Werthpapiere, diskontirte verlooste Effekten c... Provinzial⸗Aktien⸗Bank A Latien des Großherzogthums Posen.

In Gemäßheit des §. 35 des Statuts laden wir hiermit zur diesjährigen

ordentlichen Generalversammlung

Berend.

Bank des Verliner Kassen⸗Vereins.

Indem wir nachstehend eine Uebersicht der Geschäftsergebnisse und die Bilanz des Jahres 1873

zur öffentlichen Kenntniß bringen, bemerken wir, daß der ausführliche Verwaltungsbericht für die Herren Aktionäre im Bankgebäude Oberwallstraße Nr. 3 bereit liegt. 1 Es wurden überhaupt Thlr. 21,892,876 in Wechseln angekauft und im Lombard⸗Verkehr

ommenen Wechsel und Rechnungen betrugen Thlr. 3,629,825,600. Durch Skontirung wurden von den Inkasso⸗Summen Thlr. 2,732,944,000 geordnet. Die durch den Giro⸗Inkasso und Bankverkehr bewirkten Transaktionen beliefen sich auf

aus dem Diskento⸗Wechselgeschäft . . . . . . . . . . . 8 Thlr. 175,505. 27. 2. . Lombardgeschäft.

. §188,406 8 1,443. 15. 6.

auf die Ultimo⸗Einlieferungen, Ueberschuß

ureau und dem Effekten⸗Depotschein⸗Geschäft, un verschiedenen Zinsvergütungen, abzüglich gezahlter Zinsen, an Sejnonzgebühren, an Reservecac *“ Von den Noten waren durchschnittlich Thlr. 671,238 in Cirkulation. oder 290 Thlr. für jede Aktie. 8 Der Reservefonds hat bereits die statutenmäßige Maximalhöhe von Thlr. 150,000 erreicht. ZABerlin, den 12. Februar 1874. 8 8

B Montag, den 16. März d. J., Vormittags 11 Uhr,

35,992. 17. 10. Die Dividende beträgt

Die Direktion.

Warschauer. Hache.

uz der Bauk des Berliner Kassen⸗Vereins

E11“

Wechsel auf Berlin 1X“ Wechsel auf Preuß. Bankplätze abzügl. Zinsen. Lombard⸗Bestände . . . . . Rückständige Zensen und Erträge Zahlungen zur Verrechnung auf Giro⸗Konto 1““

abzüglich

An Stelle des am 30. Dezember v. J. verstorbenen Mitgliedes unfres Aufsichtsraths, des Kauf⸗ Kassen⸗Bestände manns Herrn Hermann Zuckschwerdt, hat der Aufsichtsrath auf Grund des §. 13 unsres Gesellschafts⸗ Effekten⸗Bestände

Statuts für die Zeit bis zur nächsten Generalversammlung den Stadtrath Herrn Otto Schoenstedt Grundstück hierselbst cooptirt, was wir in Gemäßheit des §. 11 des Statuts hiermit zur öffentlichen Kenntiz

bringen.

Magdeburg, den 11. Februar 1874.

Magdeburger Bau⸗ und Cre

1 St. ab treten im Ostdeutsch⸗ Polotzk, Witebsk und der jedoch nur für die Beför⸗ Russischen Verbandverkehr derung des Artikels „Salz aller Art“ als Verbands⸗ im Spezialtarif V. für Salz⸗ station von obigem Tage ab aufgenommenen Station Fese ermäßigte Sätze Wilkowischky der Großen Russischen Eisenbahn⸗Ge⸗ EEEEefür „Salz aller Art“ bei Auf⸗ sellschaft in Kraft. gabe in Quantitäten von mindestens 100 Etr. und je 200 Ctr., jedoch nur im Verkehr zwischen den trages zum Tarife sind von allen Verbandstationen

Der Vorstand.

A. Marcks.

IM. 203]

den 2. März d. J. festgesetzte

zweite ordentliche Generalversammlung

der Aktivnäre

auf 8 verlegt.

Statut vorgesehenen Weise zu beschaffen. ARraunschweig und Hanuover, den 11. Februar 1874.

Braunsch

Mit dem 1. März d. J. werden Güter jeder Art] stelle nur unfrankirt und ebenfalls ohne

nahmebelastung angenommen werden. Bromberg, den 31. Januar 1874. Königliche Direktion der Ostbahn.

von und nach der Haltestelle Puschdorf mit der Maßgabe befördert, daß Sendungen nach der ge⸗ nannten Haltestelle nur frankirt und ohne Nach⸗ nahmebelastung, dagegen Sendungen von der Halte⸗

9

A. Favream.

Braunschweig⸗Hannoversche Hypothekenbank.

Eingetretener Hindernisse halber wird die durch unsere Bekanntmachung vom 3. d. Mts. auf

in der Bahnhofs⸗Restauration zu Braunschweig

Die in der Bekanntmachung vom 3. d. M. festgestellte bleibt unverändert. Die Legitimation für die Generalversammlung ist spätestens bis zum 2.

weig⸗Hannoversche Hypothekenbank.

Gravenhorst. Benfey. von Seckendorff. Aug. Basse.

Die Direktion

sendungen

2 8187

Stationen Berlin, Frankfurt a.

am 31. Dezember 1873.

Flr. 77,307,498 911 Thlr. 7,302,798 Berlin, den 31. Dezember 1873.

Berend.

Neufahrwasser, Elbing, Königsberg, Insterburg und Pillau einerseits und St. Petersburg, Pskow, Ostrow,

Passiva.

V V Aktien⸗Kapital . . . . . . . 1,000,000 2,020,229 28 3] yBanknoten . . . . . .. . . 1,000,000 VKrreditoren im Giro⸗Verkeor . . [14,810,915 2,316,806 8 4] Noch zu berichtigende Unkosten ꝛc. 24,607 2,605,600 Reserve⸗Fonds . . . . . . . 150,000 70,841 2— M Statutenmäßige Tantiẽomen .. 25,217 Unerhobene Dividende pro 1872. 1,758 3,724,241 28 6 Dividende pro 1873 . . . . . 2290,000 6,448,581 17 ,10 16,197,15

100,000

der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins. Warschauer. Hache.

Februar 1874 n. Dünaburg, Wilna, Kowno, Grodno, Bialystock,

Exemplare des dieserhalb ausgegebenen 12. Nach⸗

d. O., Danzig, käuflich zu beziehen. Bromberg, den 2. Februar 1874. Königliche Direktion der Ostbahn.

März in der durch das (a. 538/2)

Iund wirksamste Verbreitung.

88 11“

Regierungs⸗ und Anzeigeblatt

in Detmold.

Dasselbe dient als Publikations⸗Organ der Ober⸗ und Unterbehörden des Fürstenthum Lippe.

In vnälzchen gheile 89 Ernennungen veröffenklicht. der nichtamtliche Theil enthält gediegene Lei artikel, einen Auszug der politischen Begeben⸗ heiten, die neuesten landwirthschaftlichen Nach zu

Der Abonnementspreis des vtäglich erscheinenden Blattes beträgt nur 2 Rthl. den Jahrgang, Inserate, welche mit 1 Sgr. die Zgespaltene Corpuszeile oder deren Raum werden, finden durch das Blatt, da solches in jedem Orte des Fürstenthums gehalten wird, die weiteste

richten und ein interessantes Feuilleton.

erechnet

—z

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr.

für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer ruckzeile 3 Sgr.

——

8 82 9 38. Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: den nachbenannten Reichsbeamten die Erlaubniß zur An⸗

legung der ihnen verliehenen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Comthurkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz Joseph⸗Ordens und des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen:

dem Regierungs⸗Rath Nieberding zu Berlin; b

der dritten Klasse des Kaiserlich österreichischen Ordens der Eisernen Krone: dem Regierungs⸗Rath von Sybel beim Ober⸗Präsidium in Straßburg; sowie

des EShrenkreuzes zweiter Klasse des Fürstlich lippischen Gesammthauses: dem Ober⸗Postdirektor Schiffmann zu Posen.

*

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Direktor der Postabtheilung der General⸗Direktion der Königlich bayerischen Verkehrsanstalten in München, Baumann, und dem General⸗Inspektor im Königlich belgischen Departement der öffentlichen Arbeiten in Brüssel, Vinchent, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; sowie dem Königlich bayerischen General⸗Direktions⸗Assessor Zimmermann zu München den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich. 8 Die „Bevollmächtigten des Zollvereins“ werden an Stelle dieses Titels fortan den Titel „Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern“ führen.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Staatskassen⸗Ober⸗Buchhalter, Rechnungs⸗Rath Meyer, dem ersten Kassirer der General⸗Staatskasse, Rechnungs⸗Rath Alt, sowie den Rechnungs⸗Räthen Rönnefahrt, Mayer, Frischbier, Stocken und Heinke in Berlin den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath, dem Kanzlei⸗Rath Nitschke in Berlin den Charakter als Geheimer Kanzlei⸗Rath, ferner dem Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator Betz, dem Seehandlungs⸗Buchhalter Schmidt, dem Kassirer der allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungsanstalt Pagel in Berlin, dem Kassirer der Regierungs⸗Hauptkasse in Potsdam Lehmann und dem Kassirer der Regierungs⸗Hauptkasse in Cassel, Rompf, den Charakter als Rechnungs⸗Rath, dem Direktor des Mühlen⸗ Etablissements in Bromberg, Erle, den Charakter als Kom⸗ missions⸗Rath und dem Geheimen Registrator Mahlke in Berlin den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. 1“

Pripilegium wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lauten⸗ der Obligationen der Stadt Kirn, Regierungsbezirks Coblenz, bis zum Betrage von 180,000 Mark Reichswährung.

Vom 17. Dezember 1873.

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛec.

Nachdem Bürgermeister und Stadtverordnetenversammlung zu Kirn darauf angetragen haben, der Stadt Kirn zur Errichtung einer städtischen Gasanstalt und zur Tilgung der vorhandenen städtischen Schulden die Aufnahme eines von beiden Seiten unkündbaren Dar⸗ lehens von 180,000 Mark, geschrieben: Einhundert achtzig Tausend Mark Reichswährung aus dem Reichsinvalidenfonds unter der Be⸗ dingung zu gestatten, daß die Schuldverschreibung über dieses Dar⸗ lehn auf Verlangen des Darleihers resp. dessen Rechtsnachfolgers jederzeit ganz oder theilweise gegen auf den Inhaber lautende Schuld⸗ verschreibungen umgetauscht werden kann, zur Ausgabe solcher Schuld⸗ verschreibungen mit Zinscoupons und Talons aber Unsere landes⸗ herrliche Genehmigung nothwendig ist, und dabei dem gestellten An⸗ trage im Interesse der Stadtgemeinde sowohl als der Gläubiger sich nichts zu erinnern gefunden hat, so ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 durch gegenwärtiges Privilegium Unsere Genehmigung zur eventuellen Ausgabe gedachter Obligationen unter folgenden Bedingungen: 1

§. 1. Das Darlehen von 180,000 Mark Reichswährung wird vom Tage der Zahlung mit vier und einhalb vom Hundert sährlich verzinset und vom Jahre 1874 ab nach Maßgabe des dieserhalb fest⸗ gestellten Planes in der Weise getilgt, daß mit einer Tilgungsquote von 2000 Mark begonnen und letztere alljährlich bis zum Jahre 1906 durch Hinzurechnung der ersparten Zinsen um je 200 Mark gesteigert wird. Die letzte Tilgungsquote in Höhe von 8400 Mark soll im

Jahre 1907 abgetragen werden.

Die Zinsen werden halbjährlich gezahlt und sind am 1. Juli und 31. Dezember fällig. 1 Der Stadt Kirn bleibt vorbehalten, den Tilgungsfonds um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitales ür jedes Jahr zu verstärken. Die durch solche verstärkte Amortisa⸗ tion ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu. §. 2. Auf Verlangen des Darleihers, resp. dessen Rechtsnach⸗ olgers, kann die Schuldverschreibung über das Darlehen jederzeit ganz ilweis autende, ebenfalls beiderseits vi h ö1 Stadt

Alle Post-⸗Anstalten des In- und Auslandes nehmen

Bestellung an; für Berlin anßer den Postanstalten

- 8 den 13. Februar, Abends.

Freitag,

auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

eernnsan⸗

Kirn von einem Gesammt⸗Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, umgetauscht werden.

Durch diesen Umtausch wird der festgestellte Tilgungsplan nicht berührt; die nach letzterem erforderliche Tilgeing ist nach dem erfolgten Umtausch durch Verloosung der Inhaberpapiere und Einlösung der ausgeloosten Stücke zum Nominalwerthe in dem Verhältnisse zu be⸗ wirken, in welchem über den noch nicht getilgten Theil der Anleihe Inhaberpapiere ausgefertigt sein werden. 1

3. Für den Fall der Ausstellung, Verzinsung und Tilgung der auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen wird zur Lei⸗ tung dieser Geschäfte eine besondere Kommission gebildet, bestehend aus dem Bürgermeister und drei Mitgliedern der Stadtverordneten⸗ versammlung, welche letztere die Mitglieder zu wählen hat.

Die Kommission ist für die Befolgung der Bestimmungen des gegenwärtigen Privilegiums verantwortlich und zu diesem Zwecke von der Regierung in Coblenz zu verpflichten.

§. 4. Die eventuell auszugebenden Obligationen werden nach beiliegendem Schema in Abschnitten von 3000, 1500. 600 und 300. Wark Reichswaährung oder auch von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 Mark Reichswährung emittirt, mit fortlaufenden Nummern versehen und von der Kommission (§. 3), sowie dem städtischen Einnehmer unterzeichnet. ,

Der Darleiher resp. dessen Rechtsnachfelger wird bestimmen, wie haoß⸗ 8 Zahl der Schuldscheine jeder der genannten Gattungen ein soll.

Den Obligationen ist ein Abdruck des Privilegiums beizufügen.

§. 5. Die Schuldverschreibungen werden mit halbjährig am 1. Juli und 31. Dezember fälligen Zinscoupons für einen Zeitraum von fünf Jahren versehen, desgleichen mit einem Talon zur Erneue⸗ rung der Zinscoupons. Beide werden nach anliegenden Schemas aus⸗ gefertigt.

Die Zinscoupons und Talons sind mit dem Facsimile sämmt⸗ licher Mitglieder der Kommission und mit der Unterschrift eines Kon⸗ trolbeamten zu versehen. 3

Nach Ablauf der ersten und jeder folgenden fünfjährigen Periode erfolgt die Ausgabe einer neuen Zinscoupon⸗Serie mit Talon gegen Ablieferung des der vorhergehenden Coupon⸗Serie beigedruckten Talons oder, wenn solcher abhanden gekommen sein sollte, gegen rechtzeitige Vorzeigung der Obligation, auf der die Ausreichung bemerkt wird.

Ein Amortisationsverfahren wegen verlorener oder vernichteter Talons findet nicht statt. 1

§. 6. Die fälligen Zinscoupons werden in Kirn bei der Stadt⸗ kasse und in Berlin bei derjenigen Zahlstelle, welche durch den Bür⸗ germeister der Stadt Kirn Namens der Stadtverordnetenversamm lung bestimmt werden wird, eingelöst. Die näͤere Bezeichnung dieser Zahlstelle, wenn sich solche nicht bereits auf den auszugebenden Zins⸗ coupons selbst befinden sollte, ist durch die am Schlusse des §. 8 be⸗ stimmten Blätter zu veröffentlichen.

In gleicher Weise werden neue Zinscoupons und Talons bei der Stadtkasse in Kirn oder in Berlin bei der vorstehend näher zu be⸗ stimmenden Zahlstelle ausg geben, nachdem die Ausreichung durch die bestimmten öffentlichen Blätter angezeigt sein wird.

7. Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie

binnen fünf Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung nicht präsentirt

B Die dafür ausgesetzten Fonds verfallen der Stadtkasse zu Kirn. .38. Die Nummern der zu tilgenden Schuldverschreibungen werden alljährlich durch das Loos bestimmt und in dem Fälligkeits⸗ termine der Amortisationsraten zum Nominalwerthe eingelöst. Die Einlösung erfolgt bei der Stadtkasse in Kirn und in Berlin bei der⸗ jenigen Zahlstelle, welche nach §. 6 näber bestimmt werden wird.

Der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage. Mit den ausgeloosten Schuldverschreibungen sind zugleich die ausgereichten, nach dem Zah⸗ lungstermine fälligen Zinscoupons einzuliefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Coupens von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons benutzt.

Spätestens 3 Monate vor dem Filligkeitstermine sind die zur Einlösung gelangenden Schuldverschreibungen durch den in Berlin erscheinenden Reichs⸗Anzeiger, oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der Resierung zu Coblenz, oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch die Kölnische Zeitung und das Kicner Lokalblatt bekannt zu machen. Geht eins der letztgedachten beiden Blätter ein, dann wird von dem Bürgermeister der Stadt Kirn, Namens der Stadtverordnetenversammlung, an dessen Stelle ein anderes bestimmt und dies im Reichs⸗Anzeiger publizirt,

Durch die vorbezeichneten Blätter erfolgen auch die sonstigen, diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Bezeich⸗ nung der Einlösungsstelle für die fälligen Zinscoupons und Kapital⸗ beträge und die Erneuerung der Zinscoupons und Talons. 1

§. 9. Die Verloosung der zu tilgenden Schuldverschreibungen geschieht unter Vorsitz des Bürgermeisters durch die Kommission (§. 3) in einem 14 Tage vorher durch die in vorstehendem Paragraphen an⸗ geführten Blätter zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem das Publikum Zutritt hat. Ueber die Verloosung wird ein von dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Kommission zu unter⸗ zeichnendes Protokoll aufgenommen. 1 9

.10.“ Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung

vorgezeigten Obligationen werden in der nach §. 8 jährlich zu er⸗ lassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung gebracht. Werden die Obligationen dieser wiederholten Bekanntmachung ungeachtet nicht binnen 30 Jahren nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorge⸗ zeigt, auch nicht als verloren oder vernichtet zum Behufe der Erthei⸗ lung neuer Obligationen binnen dieser Frist angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als getilgt angesehen werden und die dafür deponirten Kapitalbeträge der Stadtkasse anheimfallen..

§. 11. Für die Sicherheit des Darlehens, sowie für die pünktliche und unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeinde Kirn mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer Steuerkraft. 8 “]

§. 12. In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligatio⸗ nen finden die auf die Staatsschuldscheine Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebots und der Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere §§. 1 bis 12 mit den nachstehenden näheren Bestimmungen Anwendung:

lehrer genehmigt worden.

a. Die im §. 1 der Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß bei der im §. 3 dieses Privilegiums genannten Kommission gemacht werden. Dieser werden alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse bei⸗ gelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatzministerium ukommen. Gegen die Verfügungen der Kommission findet jedoch der Rekurs an die Regierung zu Coblenz statt.

b. Das in §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Landgerichte in Coblenz.

c. Die in den §§. 6, 9 und 12 der Verordnung vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch die in §. 8 dieses Privilegiums be⸗ stimmten Blätter erfolgen.

d. An Stelle der in §. 7 der Verordnung erwähnten sechs Zah⸗ lungstermine sollen vier und an die Stelle des §. 8 erwähnten achten Zahlungstermines soll der fünfte treten.

Zinsconpons können weder aufgeboten noch amortisirt werden. Doch, soll demjenigen, der den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist bei der Kommission (§. 3) anmel⸗ det und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigun der Obligation oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Atlauß der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Zu Urkund dieses und zur Sicherheit der Glaubiger haben Wir das gegenwärtige, durch das Amtsblatt Unserer Regierung zu Coblenz zur öffentlichen Kenntniß zu brinzende resp. in der Gesetz⸗Samm⸗ lung anzuzeigende landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren.

Gegeben Berlin, den 17. Dezember 1873.

(PL. S.) Wilthelm.

Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.

Regierungsbezirk Coblenz. Kirner Stadt⸗Obligation bittt . Mb. .. (Trockener Stempel der Stadt) über n .. Mark Reichswährung.

Die Endesunterzeichneten, durch Allerhöchstes Privilegium vom nun 1873 hierzu ermächtigt, bekennen hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation ein dargeliehenes Kapital von Mark Reichswährung, dessen Empfang sie bescheinigen, von der Stadt Kirn zu fordern hat.

Die auf vier und einhalb vom Hundert jährlich festgesetz⸗ ten Zinsen sind in halbjährlichen Terminen, am 1. Juli und 31. Dezember jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rück⸗ gabe der ausgegebenen Zinscoupons gezahlt. Die näheren Bedin⸗ gungen sind in dem umstehend abgedruckten Privilegium enthalten.

Kirn, den. ten. 187

Der Bürgermeister. Die kommittirten Stadtverordneten.

(Unterschrift.) (Unterschrifteu) Der Gemeinde⸗Empfänger. 1 (Unterschrift.) Rückseite.

Privilegium wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lau⸗ tender Obligationen der Stadt Kirn, Regierungsbezirks Coblenz, bis zum Betrage V Mark Reichswährung. Vom . . . tea

1873 (folgt der Abdruck des Privilegiums.)

Rheinprovinz.

52* 4

Rheinprovinz. Regierungsbezirk orblen⸗ Zins Coupon

3 Obligation der Stadt Filh über Mark Reichswährung Littr. u1“

Inhaber empfängt am .... ten .. . .. . an halbjährigen Zinsen der vorbenannten Kirner Stadt⸗Obligationen aus der Stadtkasse zu Kirn oder in Berlin bei der durch öffentliche Bekanntmachung näher bezeichneten Zahlstelle Mark.. . Pfennige.

Kim, den ..1.. 2

Der Bürgermeister. Die kommittirten Stadtverordneten. (Facsimile) N. (Facsimile) N. N.

Dieser Coupon wird ungültig und werthlos, wenn dessen Betrag

nicht in fünf Jahren nach der Verfallzeit erhoben ist. Regierungsbezirk Coblenz. Talon.

Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Kirner Stadt⸗Obligation Litt. . . . . Nr. ae Mark Reichswährung die ...te Serie Zinscoupons für die Jahre 18.. bis 18 . bei der Stadtkasse zu Kirn oder in Berlin bei der durch öffentliche Bekanntmachung näher bezeichneten Einlösungsstelle nach Maßgabe der diesfälligen, in der Obligation enthaltenen Bestimmungen.

Kirn, den . ten

Der Bürgermeister. Die kommittirten Stadtverordneten. (Faesimile) (Faecsimile) N. N.

Anmerkung zu den Schemas für die Coupons und Talons. Die Namens⸗Unterschriften des Bürgermeisters und der kommittirten Stadtverordneten sind mit Lettern oder Faecsimilestempeln zu drucken,

Rheinprovinz.

jeder Coupon und Talon ist jedoch mit der eingenhändigen Namens⸗

Unterschrift eines Kontrolbeamten zu versehen. u“

Finanz⸗Ministerium. Die Civil⸗Supernumerare Heinrich und Baenitz sind zu

Buchhaltern bei der Königlichen allgemeinen Wittwen⸗Verpfle⸗

gungs⸗Anstalt ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

An der Realschule zweiter Ordnung in Magdeburg ist die

Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Gerla ch zum Ober⸗

un 8