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analog ist und aus diesem Grunde die Gleichstellung mit dem letzteren] delte, zu deren Vollstreckung nur die nach den allgemeinen Rechtsnormen Zu §. 108d., §. 108e., §. 108f. Bei der überwiegen⸗ 11 8 1— 2ndog er eien⸗ Die Fabriken von Dampftesseln sind durch in Eivilsachen zulassigen Exekutionsmittel zur Anwendung kommen 88 Mehrzahl der Streitigkeiten zwischen den Arbeitgebern und 2 en 1 er nzeiger. den mit ihrem ieb, insbesondere mit dem Vernieten und zugehöri⸗ konnten. 8 8 Arbeitnehmern ist der Werth einer gerichtlichen Entscheidung Inseraten⸗Expedition b Inserate nimmtan die autorisixte Annoncen⸗Expedition von gen Verstemmen unvermeidlich verbundenen Lärm belästigend und, Noch weniger haben die im letzten Absatze des §. 108 erwähnten dadurch bedingt, daß dieselbe binnen kürzester Frist her⸗ des Deutschen Rrichs-Anzrigers .“ 8 K. Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank⸗ namentlich wenn sie in eng gebauten und dicht FereFten 1.8 neeh Schiedsgerichte den davon gehegten Erwartungen ent⸗ “ ** . vässch 8⸗” 232 2 bder 2.2 und 2 . Staafs.- Anjeigees: 1 “ nterfuchungs⸗Sachen. eee babzablnug n. E. . ba EEö 8. e esundheitsgefährlich geworden. ie erscheinen in dieser rochen. ür diese eitigkeiten begründeten Spezialgerichte e ⸗ erl elm⸗Straße Nr. 32. . 1 R “ 6. Son fene eabusennees Gabriten neBreßhandel. ürnberg, Straßburg, Zürich un uttg * venen sebbst gefen gc e die im §. 16 dns aufgeführten, 1 Der Mangel an näheren Vorschriften über ihre Zusammensetzung 8-P we so müssen ihre Befugnisse so bemessen sein, daß sie ohne In⸗ 2 8 h 1. 2. e. .en⸗ Aufgebote, Vor⸗ 1. Berschitdere, Zehennrmachunden E 8 in ihrem Betriebe ebenfalls mit starkem Geräusch verbundenen und mehrfach die Abneigung der Gemeindebehörden, die ihnen zu⸗ anspruchnahme anderer Behörden die vor sie gebrachten Streitigkeiten 8 4. . ke. 2 een, Submissionen ꝛc. 9. dteng sg2, vca ber. 1“ — † Hammerwerke. Mit den Fabriken von Dampfkesseln sind 88 8 “ Segene he übertragen, habes u⸗ sum .“ ge. können, un 1-8n.] Uhr das 22 gen, üh⸗ Les. enieteten Blechgefäßen um deshalb leich behandelt ammen dahin gewirkt, daß es nur in verhältnißmäßig wenigen Fällen fahren vor ihnen jede ürzung und Vereinfachung Platz greisen, 8 8 Fn 8 . 8 weeil Nesten Blecess rerwendeten Raterfales, in he Art zur Errichtung gewerblicher Schiedsgerichte gekommen ist. Auch waren welche mit einer geregelten Rachtspitege verträglich ist. Unter diesen Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Vormittags 10 Uhr, im Terminszimmer Nr. 7, tion öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und den 5. November 1874, Vormittags 11¼ Uhr, seiner Bearbeitung und in der Einwirkung des Betriebes auf die Um⸗ die Erfahrungen, welche mit den wenigen ins Leben gerufenen Orga⸗ Gesichtspunkten betrachtet, werden die Bestimmungen des 8. 108 d., Steckbrief. Gegen den Kürschner Karl Jakob hier angesetzt worden. Da der Aufenthaltsort des demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ vor dem Herrn Stadt erichts⸗Rath Meineke im ebungen jenen nahe stehen. Es gehören hierher namentlich Fabriken nen dieser Art gemacht sind, nicht geeignet, zur Nachfolge zu ermun⸗ 108 e., 108 f., einer näheren Begründung nicht bedürfen. Nur zu Solmersitz ist 58 erichtliche Haft wegen Theil⸗ Angeklagten nicht hat ermittelt werden können, so schlags Zimmer 13 des unterzei )neten Gerichts, Jüdenstraße ür die in den Siedereien gebrauchten großen Blechgefäße. Dagegen tern. Die bei der Berathung dieser Bestimmung ausgesprochene Vor⸗ §. 108 d. Nr. 6 und 8 und §. 108 e. Alinea 3 ist zu bemerken, daß . In betrüu veht Bankerutl in 82 Akten wird derselbe hierdurch öffentlich vorgeladen, in dem den 9. Mai 1874, Bormittags 11 Uhr, Nr. 58, Portal III., 1 Treppe anberaumten Termine ind nach der Fassung der Verlage als davon ausgeschlossen zu betrach⸗ aussetzung, es werde wenigstens vorläufig möglich sein, die fehlenden es bei den hier in Frage stehenden Streitigkeiten von besonderer Wich⸗ nn 465/73 s P beschlossen worden. Die gedachten Termine zur festgesetzten Stunde pünktlich ebenda verkündet werden. anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie mit ten Arbeitsstaͤtten für Gegenstünde aus Blech, die wie z. H. Rohre, näheren Pestimmungen über die Organisation und das Verfahren tigkeit ist, den Erfolg der Schadensersatzklage durch eine freiere 8*½ 9 EEE1“ töͤnn zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienen⸗ Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen, und die auf⸗ d ich ihren Charakter und durch die Herstellun sich von Gefäßen der der gewerblichen Schiedsgerichte, sowie über die Vollstreckung ihrer Stellung des Gerichts hinsichtlich des Beweises mehr zu sichern, als Verhaftung hat nicht ausgeführt Berden ehnen. Es den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ gerufenen Werthpapiere werden für kraftlos erklärt echien Art nterscheiden, und 1. Herstellung insbesondere darin Entscheidungen und die Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen letztere durch die in einzelnen Rechtsgebieten des Reichs zur Zeit geltenden 1en, 8* he8 “ 82 solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine an⸗ Flächenmaß von 37 Hektaren 98 Aren 40 Qu.⸗Metern, werden. 84 eine andere ist, daß die Vernietung der Bleche regelmäßig ein Ver⸗ durch ortsstatutarische Bestimmungen zu ersetzen, hat sich als unzu⸗ Prozeßvorschriften geschieht, und daß der Werth eines auf Schaden⸗ Gesenständen und Geldern an die Königliche Stadt⸗ zuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft mit einem Reinertrag von 198,89 Thlrn. und zur Berlin, den 22. September 1873. stemmen nicht bedingt. treffend erwiesen, und es sind in Folge dessen bei den gewerblichen ersatz lautenden Urtheiles gegen einen Arbeiter in den allermeisten voigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Verlin, den werden können. Im Falle des unentschuldigten Aus⸗ Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen 8b 7 EEEEEEEEEnes 8 “
8 b 8 Schiedsgerichten dieselben Schwierigkeiten hervorgetreten, deren oben Fällen von der Zulässigkeit der Lohnbeschlagnahme als Exekutions⸗ ialiches S n bleibens des Angeklagten wird mit der Untersuchung von 100 Thlrn. veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ — Die Motive zu dem in Nr. 37 abgedruckten Gesetzentwurf, bei den Gemeindebehörden gedacht ist. mittel abhängig ist. Die letztere in dieser Beschränkung wieder zuzu⸗ 85 131“ fieh icht. Evtbh. und Entscheidung der Sache in contumaclam ver⸗ rolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Ab⸗ 1188] PErOC l a ma.
betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der u einer befriedigenden Regelung dieser Materie sind daher Be⸗ lassen, steht auch nicht im Widerspruche mit denjenigen Erwä⸗ F. · 8 ahren werden. Rosenberg, den 30. Januar 1874. schätzungen, andere das Grundstuͤck betreffende Nach⸗ Die fünf 2 11 eordnung, lauten: “ erforderlich: gungen, welche hauptsächlich zum Erlaß des Gesetzes vom 21. Juni br⸗ Voruntezzuchungels, Bescheeicenc.anrtercha Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. weisungen und besondere Kaufbedingungen sind in its ünf rtien der, ggnr Ie reen; Die bedenkliche Entwickelung, welche neuerdings das Verhältniß 1) über die in gewerblichen Streitigkeiten zuständigen Behörden, 1869 geführt haben, und ist je enfalls durch die wohlbegründete For⸗ Sen Größe: 5 Fuß 3 — 4 Zoll Haare: dunkel⸗ Der Polizeirichter. unserem Bureau V. einzusehen. Litt. A. Nr. 149 und 150 und Litt B. Nr. 1047 zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern genommen, hat bereits im 2) über deren Organisation, soweit nicht bestehende Behörden für derung gerechtfertigt. daß die Rechtswohlthat, welche dieses Gesetz den blondh Augenbrauen: dunkel Kind: gewöhnlich. Der frü Hreeee aeee 2 Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite 1048 und 1049 über je 200 Thlr welche auf den vergangenen Jahre zu einer ernsten Prüfung der Frage Veranlassung zuständig erkärt werden, Arbeitnehmern gewährt, nicht zu einer frivolen Schädigung der Arbeit⸗ Nase: ewöhnlich Mund: breit Gesichtsbildun : Derr früͤhere Spinnmeister Wilhelm Ferdinand ur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in Namen der Frau Gräfin Laura Czapoka Gu Berlin) gegeben, was zur Besserung der bestehenden Zustände geschehen könne. 3) über das prozessualische Verfahren, und geber ausgebeutet werden darf. Ferner ist zu konstatiren, daß die nanglich Gesichtsfarbe: blaß. Gestalt: 1g Heinrich, zuletzt in Neu Ruppin wohnhack, hat scine das Hypoihekenbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ ausgestellt sind, — sind nebst den dabei befindlich Man hat sich dabei der Ueberzeugung nicht verschließen können, daß 4) über die Vollstreckung der Urtheile. 8 Vorschrift in §. 108 d. Nr. 12 auch die “ Bestimmun⸗ Sbache: deutsch. Besondere sennze 1— Nler stottert. 3 be e gra, heen legcalcs gene Realrechte geltend zu machen haben, werden - 88 8 seit dem 1. April v. J. fällig 685 2—
den hervorgetretenen Uebelständen zum Theil auch durch Aenderung Zu §. 108. Zur Beseitigung der hier und da auf Grund älterer gen über den Vollstreckungsmodus in sich begreift. 8 verlassen, so daß für dieselben im Wegr⸗ tnsgefordent. 11“ .ee. Dividendenscheinen verloren gegangen (anzeiglich in
— 8 E 8— 11“ ; 3 g. wi 8 1 Armenpflege gesorgt werden muß. Derselbe sion 2
der geltenden Gesetzgebung begegnet werden könne. Vorschriften bestehenden besonderen Behörden liegt kein Grund vor, Durch §. 108 g. wird Vorsorge getroffen, daß es auch da, wo 8 x lichen Arm. 1 36 1- der Nacht vom 22. zum 23. Januar v J. aus der ichzeiti 1 g iti I1 — wie beispielsweise in der preußischen Gewerbegerichte nicht eingerichtet werden, an einer geordneten raschen Der hinter den Lehrer Eduard Wolff in den soll als Buchhandlungs⸗Colporteur umherziehen. Die Berlin, den 24. Januar 1874. eee;
Nachdem gleichzeitig mit der Gewährung des Koalitionsrechtes 8 dieselben zum Theil wie beispielsweis der preußisch gerich ch gerich g sch zehrer n fl. wegen Urkunden⸗ resp. Behörden ersu chen wir, uns über den Aufent⸗ Königliches Kreisgericht. “ i. Smvagtder den, Fegiehe mn
dem. 1 4 1 ; : 8 8 Ff 4 . rpli 8ꝙʒƷe toy nicht f . W. 329 de 1 3 alle Strafbestimmungen gegen widerrechtliches Verlassen der Arbeit heinprovinz — sich des Vertrauens der Betheiligten erfreuen. Eben⸗ und zureichenden Rechtspflege in gewerblichen Streitigkeiten nicht fehle; Akten W. 1 1 6 8 Kreisger beseitigt und jedes polizeiliche Einschreiten zu Gunsten der Aufrecht⸗ sowenig erscheint es nothwendig, den Gemeindebehörden grundsätzlich insbesondere sind die Urtheile und Vergleiche der Gemeindebehörden fälschung unter dem 23. Oktober pr. erlass ene Steck⸗ halt des ꝛc. Heinrich Mittheilung zu machen. .6“ Der Subhastationsrichter. den Aktien verloren gegangenen (entwendeten) Divi⸗
erhaltung bestehender Arbeitsverhältnisse unzulässig geworden, ist den und allgemein eine Funktion zu entziehen, welche bei vorhandener Aus⸗ hinsichtlich der Pee a auf gleiche Linie mit den gewerbegericht⸗ hecce 1ecsa böhcsänee nisscht u““ Forst, den 8e “ prinz 8 8 8 . 8 . ur — 2₰ *. 5⸗
1—
8 w 1 orde — 1 r 2 2 1 8 5 K 8 dendenscheine ausgestellt waren, kann nicht angegeben Arbeitgebern gegen Arbeiter, welche die Arbeit rechtswidri verlassen, stattung mit den geeigneten Kräften und unter der Voraussetzung ge⸗ lichen gestellt, so da die Vollstreckung auch dann, wenn sie nicht un⸗ 8 . . dig I“ 8
nur dis Verfalcung ihrer civilrechtlichen Fbe gg neblieben Men. setzlicher Regelung des Verfahrens, sehr wohl mit Erfolg von ihnen mittelbar durch die Gemeindebehörden erfolgt, keinen Schwierigkeiten r Untersuchungssachen. ö 189 öüer; 1 Subhastations⸗Patent. 1“ “ Inhaber dieser Aktien und Di⸗ aber wird schon dadurch erschwert, und in vielen Fällen unmöglich wahrgenommen werden kann, zumal wenn Vorsorge getroffen wird, begegnen kann. vE11“ 1 ve tstangg. b 2 Grzß oder Koukurse, Subhastationen, Aufgebote, Die den Erben des Büdners und Schuhmacher⸗ videndenscheine werden hierdurch aufgefordert, die⸗ gemacht, daß es nach Aufhebung des Paßzwanges ein Leichtes gewor⸗ daß diese Funktion durch eine zweckmäͤßig zusammengesetzte be⸗ In §. 108h. ist auf die in Staaten, namentlich in Jahr. eburtsort: Bukowice. röße: 5 Fuß „Vorladungen n. dergl.h. meisters Johann Christian Neuendorf gehörigen, in selben in dem auf 8
ist, si 2 - d 8 D 1 f ürtten 8 Gemeindebehö 4 Zoll. Haare: blond. Augen: blaugrau. Augen⸗ eee.nnee — — Lankwitz belegenen, im Hypothekenbuch von Lankwi den ist, sich durch den Wechsel des Aufenthaltsortes der Klage zu ent⸗ sondere Deputation wahrgenommen werden darf. Der Entwurf Würitemberg, in Bezug auf das Verfahren vor den Gemeindebehörden trZon: blond. Nase: stumpf. Hinn eoval. Mund: ([5781 Bekpantiacnaß⸗ — In han- 8 Bm16 halts 2 1. Nir 89 den 27. April d. J., 12 Uhr Mittags,
iehen. Aber auch abgesehen hiervon ist die Rechtshülfe, welche dem reproduzirt daher die Bestimmungen des ersten und zweiten Alineas als Ortsgerichten längst bestehenden Einrichtungen Rücksicht ge⸗ B w 1 3 n hun 4 v1 nd 2 Kreisrichter Dr. Meisner ; Uirbeitgeber in hdc nhgesichen Falle 2 .e stehi⸗ veich unge⸗ des §. 108 der Gewerbeordnung, jedoch mit der Modifikation, daß im nommen. breit. Gesichtsbildung: 88 und ees v7. In dem Konkurse über das Vermögen des frühe⸗ Blatt 180 verzeichneten Grundstücke nebst Zubehör Nr. Föö 3 . Mürass im Teren nen aet nügende, weil si Bestimmungen des §. 108 der Gewerbeordnung ersten Alinea die Worte „während der Dauer derselben“ durch Zum zweiten A rtikel. Nach §. 136 der Gewerbeordnung farbe: gesund. Zähne: voll. Gestalt: korpulent. ren Fabrikbesitzers Adolf Martini zu Sommerfeld sollen “ hamse) anberaumten Termine b.e 2 nicht als geeignet erwiesen haben, eine schleunige und sachgemäße Er⸗ die Worte „aus demselben“ ersetzt werden, und im zweiten Alinea die sind den Fabrikarbeitern in Bezug anf die Vorschriften über die Baabr- egrügees 3 ist zur Wahl des definitiven Massenverwalters, ein den 7. Mai 1874, Vormittags 11 Uhr, .Hroklusion vorzulegen. ledigung der zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern entstandenen Bildung von Deputationen der Gemeindebehörden zugelassen ist. Die zahlung des Lohns (§. 134) auch diejenigen gleichgestellt, welche außere-⸗ Steckbrief. Durch rechtskräftiges “ Termin auf 2. an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Thorn, den 8. Januar 1874. Streitigkeiten zu sichern. Gelingt es trotz dieser Schwierigkeiten dem erst erwähnte Modifikation hat den Zweck, klar zu stellen, daß die halb der Fabrikstätten für Fabrikinhaber oder für die ihnen gleich⸗ 5. April 1873 sind die Angeklagten: 1) der Eigen⸗ den 25. Februar 1874, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 12, im Wege der nothwendigen Subhastation Königli ches Kreisgericht. I. Abtheilung Arbeitgeber, gegen einen vertragsbrüchigen Arbeiter eine verurtheilende Kompetenz der in §. 108 gedachten Behörden auch dann noch begründet gestellten Personen, die zu deren Gewerbebetrieb nöthigen Ganz⸗ oder thümersohn Christian Friedrich Teufert, 2) der und zur Anmeldung der Konkursgläubiger eine zweite Fffentlich an den Meistbietenden versteigert, und dem⸗ ) . Entscheidung rechtzeitig zu erwirken, so ist auch damit wenig gewonnen. ist, wenn das Arbeits⸗ oder Lehrverhältniß, auf welches die Streitig- Halbfabrikate anfertigen, oder solche an sie absetzen, ohne aus dem Johann Joachim Georg Daack, 3) der Schneider⸗ Frist 8 1 6-Gbdes; Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags [2750]
Die Wiederaufnahme der Arbeit kann, wo dies nach bestehendem keiten sich beziehen, bei Erhebung der Klage bereits aufgelöst war. Verkaufe dieser Waaren an Konsumenten ein Gewerbe zu machen. sohn August Carl Friedrich Joseph Lenthe, 4) der bis zum 9. März 1874 einschließlich, den 9. Mai 1874, Vormittags 11 Uhr, DOesfentliches Aufgebot unbekannter Erb
Rechte überhaupt möglich erscheint, nur durch ein schwerfälliges Ver⸗ Zugleich muß jedoch die Möglichkeit offen bleiben, in denjenigen Fällen, Da sich zwischen den hier bezeichneten Arbeitnehmern und den Fabrik⸗ Carl August Ferdinand Lamprecht, 5) der Tage⸗ festges selbft verstorbene
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etzt worden. Die Gläubiger, welche ihre An⸗ ebenda verkündet werden. Der am 12. Juli 1861 hierf
fahren erzwungen werden und hat bei Widerwilligkeit des Arbeiters kaum wo die Rechtspflege dieser Organe ungenügend erscheint, oder wo in inhabern ähnliche Streitigkeiten ergeben können, wie zwischen den in löhnersohn Joachim Wilhelm Garlin, 6) der Maurer⸗ sprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufge⸗ Die zu versteigernden Grundstücke sind zur Grund⸗ Kaufmann Moses Levin hat in seinen unterm je einen Werth. Wird aber die Vollstreckung auf Leistung des Schaden⸗ den betheiligten Kreisen das Verlangen nach einer unter Mitwirkung §. 108 erwähnten Arbeitgebern und Arbeitnehmern, so dürfte die Aus⸗ sohn Joachim Heinrich Korth, 7) der Knecht Hein⸗ fordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ 15. und 19. Juli 1861. publizirten Testamenten vom ersatzes gerichtet, so fehlt es bei dem Arbeiter meistens an Exekutions⸗ der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgenden Rechtsprechung auftritt, dehnung der Bestimmungen der §§. 108 bis 108 h. auf jene Kate⸗ rich Johann Friedrich Krüger, .8) der Johann Carl oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht Flächenmaß von 53 Aren 14 Qu.⸗Metern, mit einem 30. Oktober 1842 und 1. Oktober 1859 und deren objekten. an die Stelle derselben die im 3. Alinea erwähnten „Gewerbegerichte’“ gorien zweckmäßig erscheinen. Friedrich Ferdinand Wilhelm Röhr, 9) der Kolonisten⸗ bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder Reinertrag von 286 Thlrn. und zur Gebäudesteuer mit Nachträgen, insbesondere vom 23. März 186 und Bei dieser Lage der Gesetzgebung und bei dem durch eine lebhafte zu setzen. Die Entscheidung darüber, wo dieselben zu errichten, kann Zum dritten Artikel. Der §. 153 unterscheidet sich von sohn Carl. Friedrich Pohl, 10) der Schlächter Her⸗ zu — rotokoll anzumelden. —— einem jährlichen Nutzungswerth von 40 Thlrn. veranlagt. 24. Januar 1861 seinem Halbbruder, dem Haupt⸗ Agitation hervorgerufenen und verschärften Gegensatze zwischen Arbeit⸗ nach den bisherigen Erfahrungen nicht den Gemeindebehörden über⸗ dem bisherigen §. 153 durch eine Vervollständigung der Bezeichnung mann Gustav Eduard Pireus, 11) der Tagelöhner⸗ Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom Auszug aus der Steuerrolle, und Hypotheken⸗ mann Martin Koene zu Berlin ein Erbtheil von gebern und Arbeitnehmern ist es nicht zu verwundern, wenn es bei lassen werden, und wird bei der Wichtigkeit derselben und im Interesse der strafbaren Handlungen und durch die Verschärfung der Strafe. sohn Friedrich Wilhem Kupaß, 12) der Tagelöhner⸗ 10. Januar 1874 bis zum Ablauf der zweiten Frist schein, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere ½, seines Nachlasses und dessen Sohne Paul Vielen Gewohnheit wird, ohne jede Rücksicht auf gesetzliche oder ver⸗ thunlichst gleichmäßiger Behandlung am zweckmäßigsten in die Hand In ersterer Beziehung handelt es sich darum, eine Lücke ohn Heinrich Friedrich Karl Evermann, 15) der angemeldeten Forderungen ist „ F,ess, das Grundstück betreffende Nachweisungen, und be⸗ Koene ein, auf dem Erbtheile des Kaufmanns, tragsmäßig eingegangene Verpflichtungen ediglich nach Laune oder der. Centralbehörden gelegt. Die Bezeichnung „Gewerbegerichte“ auszufüller, welche die Bestimmung der Gewerbeordnung in Daniel Carl Heinrich Gerke, 16) der Karl Gustap auf den 1. April 1874, Vormittags 9 Uhr,; sendere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. jetzigen Partikuliers Moritz Schoenfließ zu Lands⸗ augenblicklichem Vortheil die Arbeit zu wechseln, wenn andererseits entspricht der Natur der neu zu schaffenden Organe mehr als die Be⸗ Vergleich zu der Gesetzgebung anderer Länder — nament⸗ Louis Mewes, 17) der Kolonistensohn Friedrich vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Schuhmann einzusehen. ¶s Hm An el berg a. W. ruhendes Legat von 2000 Thlr. ausge⸗ bei den Arbeitgebern, gegen welche die Ansprüche der Arbeiter wegen zeichnung „gewerbliche Schiedsgerichte“, welche schon für die in Al. 4 lich dem niederländischen Gesetze vom 12. April 1872. Christian Ernst Witting, 18) der Heinrich Georg im Terminszimmer Nr. 10 auf dem Königlichen Alle Diesenigen, welche Eigenthum oder anderweite, setzt und in dem Nachtrage vom 24. Januar 1861 rechtswidriger Entlassung in wirksamer Weise geltend gemacht werden des bisherigen §. 108 vorgesehenen Organe nicht ganz zutreffend war und dem englischen Gesetz vom Jahre 1871 — aufweist. Die Er⸗ Carl Johann Jühs, 19) der Johann Carl Christian Schlosse hier anberaumt, und werden zum Erschei⸗ zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das bestimmt:
können, eine wachsende Verstimmung gegen die bestehende Rechtsord⸗ und vielfach zu irrigen Auffassungen von der rechtlichen Natur der⸗ höhung der Strafe ist namentlich deshalb angemessen erschienen, weil Wärnecke, 20) der Tagelöhnersohn Joachim Facke, 21) nen in diesem Termine die sämmtlichen Gläu⸗ Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene „Das Legat an meinen Neffen Paul Koene und nung einzutreten beginnt, und wenn endlich bei den zahlreichen Massen⸗ selben geführt hat. die härteren Strafen, mit denen das Strafgesetzbuch den Hausfriedens⸗ der Tagelöhnersohn Friedrich Graevenitz, 22) der biger aufgefordert, welche ihre Forderungen inner⸗ Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefor⸗ die Erbschaft seines Vaters aus meiuem Nach⸗ strikes mitunter ohne Rücksicht auf das bestehende Recht und mit Zu §. 108 a. Die Vorschläge in §. 1082. verfolgen den Zweck, bruch und die Nöthigung bedroht, nur auf Antrag eintreten, in den Friedrich Wilhelm Heinrich Luth, 23) der Knecht halb einer der Fristen angemeldet haben. sdert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion späte⸗ laß soll nur nach seiner Majorennität ausge⸗ wachsender Erbitterung von beiden Seiten vorgegangen wird. für die Entscheidung gewerblicher Streitigkeiten Organe zu schaffen, hier in Betracht kommenden Fällen aber der Verletzte aus bekannten Carl Heinrich Johann Müller, 24) der Böttchersohn Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine stens im Versteigerungstermin anzumelden. 3 zahlt werden. Sollte derselbe inzwischen sterben,
Die Abhülfe, welche die ebenerwähnten Mißstände fordern, kann welche einerseits hinreichende Gurantien für eine geordnete und mög⸗ ründen in der Regel Bedenken trägt, einen Strafantrag zu stellen. Rudolph Adolph Carl Stuhr, 25) der Tagelöhner⸗ Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Berlin, den 26. Januar 1874. so fällt es an die hiesigen Verwandten.⸗
nicht darauf beschränkt werden, daß den Arbeitgebern eine die Realisirung lichst schleunige Rechtspflege bieten und andererseits das Vertrauen Zu §. 153 a. Die Bestimmung, wonach die Verletzung privat⸗ sohn Johann Zander, 26) der Knecht Johann Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts⸗ Königliches Kreisgericht. 8 In dem Testamente vom 1. Oktober 1859 ist ihrer privatrechtlichen Ansprüche sichernde Rechtshülfe gewährt wird; der Betheiligten in erhöhtem Maße beanspruchen können. Zu diesem rechtlicher Verträge mit Strafe bedroht wird, findet ihre Rechtferti⸗ Joachim Friedrich Wilhelm Christian Bade, 27) der bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung Der Subhastationsrichter. gesagt: 2
denn die Folgen jener Mißstände grerfen weit über den Kreis der Behufe sind die Gewerbegerichte in unmittelbare Verbindung mit den gung in den Eingangs hervorgehobenen Rücksichten, und ist hier nur Johann Georg Carl Friedrich Böttcher, 28) der seiner Forderungen einen am hiesigen Orte wohnhaften “ —— „Sollte einer von diesen worstehend einzgesetzten) Zunächstbetheiligten hinaus und erscheinen bereits nahezu als eine für die Verhandlung der geringfügigsten Streitigkeiten zuständigen noch zu bemerken, daß die Strafbestimmungen selbstverständlich nur ohann Heinrich Hermann Giese, 29) der Julius oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen [183] .“ Erben vor mir mit Tode abgegangen sein, und zffentliche Kalamität. Auch den nicht unmittelbar betheiligten Klassen ordentlichen Gerichten gebracht, und bürgerliche Beisitzer, welche dem ein doloses Handeln treffen, und daß es nicht für entsprechend erachtet Chriftian Friedrich Mewes, 30) der Schiffsknechts⸗ Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Auf dem hierselbst belegenen im Grundbuche der Kinder hinterlassen haben, so treten diese an die der Gesellschaft erwachsen daraus empfindliche wirthschaftliche Nach⸗ Kreise der Betheiligten entnommen sind, zur Mitwirkung bei den Ent⸗ wurde, diese allgemeine Voraussetzung im Gesetzes texte besonders zum sohn Johann Joachim riedrich Wilhelm Ohnesorge, Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft Stadt Charlottenburg Band XXVII. Nr. 1362 Stelle des Verstorbenen ein ꝛc.“
theile, und der gesammte Fortgang der volkswirthschaftlichen Produk⸗ scheidungen berufen. Durch die Verbindung mit den ordentlichen Ge⸗- Ausdrucke zu bringen. Im Uebrigen werden diese Vorschriften nicht 31) der Fischerknecht lugust Friedrich Wilhelm fehlt, werden Rechtsanwälte Unverricht und Fol73 verzeichneten Grundstücke des Buchdruckerei⸗ Der Hauptmann Koene, welcher auch anderweit tion droht dadurch in Frage gestellt zu werden. Vor Allem aber richten erlangen die Gewerbegerichte auf die einfachste und mindest als die ersten und einzigen ihrer Art in der Reichsgesetzgebung da⸗ Pansch, 32) der Schachtmeistersohn August Carl Frommer und Justiz⸗Rath Feuerstack zu Sorau zu besitzer Johann C. Huber von hier, stehen Rubr. III. mit Vornamen Christian genannt ist, starb am werden dadurch die Grundlagen der rechtlichen und sittlichen Ordnung kostspielige Weise die Mittel zur Entfaltung ihrer Wirksamkeit, und stehen, finden vielmehr einen Vorgang bereits in den §§. 81 ff. der Gustav Schulz, 33) der Johann August Friedrich Voß, Sachwaltern vorgeschlagen. Nr. 5 3500 Thlr. mit 5 % jährlich in vierteljähr⸗ 14. Januar 1861, Paul Koene, geboren den 27. Ok⸗ in bedenklicher Weise gefährdet. Der Geist der Zuchtlosigkeit und wird überdies eine Gewähr für den geeigneten Vollzug der Seemanns⸗Ordnung vom 27. Dezember 1872. 34) der Knecht Wilhelm Ehlert, 35) der Schuh⸗ Sorau, den 5. Februar 1874. lichen Terminen seit dem 1. Januar 1867 verzins⸗ tober 1844 und bevormundet bei dem Königlichen Ungebundenheit, welcher bei manchen Arbeitern in Folge der Straf⸗ über das Verfahren gegebenen besonderen Bestimmungen geschaffen, Zu §. 154. Durch Alinea 1 werden die bisherigen Bestimmungen macher Wilhelm Kort, 36) der August Johann Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung liche Restkaufgelder der aus dem . vom Stadtgericht, starb als Lieutenant am 14. August losigkeit absichtlicher Rechtsverletzungen immer mehr zur Herrschaft ge⸗ die eranziehung von, bürgerlichen Beisitzern aber läßt im Hinblick nur insoweit abgeändert, als es mit Rücksicht auf §. 153 und 153a. Heinrich Künstler, 37) der Wilhelm Friedrich Zschan 3823 gx 8 25. Oktober 1866 für den verstorbenen I“ 1867 vor erreichter Majorennität. — Sowohl das langt, und das Gefühl des mangelnden Rechtsschutzes auf Seiten der auf die denselben beiwohnende Kenntniß der thatsächlichen Verhältnisse erforderlich ist, um den Grundsatz, nach welchem für die Rechtsver⸗ Kusel, 38) der Wilhelm Ludwig Joachim Löther, [3823] Konkurs⸗Eröffnung. besitzer Carl. Julius Uhlis von hier, eingetragen Erbtheil des Hauptmanns Koene, welches auf den Arbeitgeber drohen die Achtung vor dem Gesetze in weiten Kreisen des eine den praktischen Pedürfa ssen genügende Rechtsprechung erwarten. hältnisse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bergwesen dieselben 39) der Johann Joachim Friedrich Gericke, 40) der Neber das Vermögen des Kaufmanns Jacob zufolge Verfügung vom 28. November 1866, welche Sohn Paul als Substituten übergegangen war, als Volkes zu untergraben, und der bei den Strikes überhand nehmende Als Beisitzer sollen in der Regel nur ein Arbeitgeber und ein Arbeit⸗ Bestimmungen gelten sollen, wie für die übrigen Gewerbe, aufrecht Tagelöhnersohn Johann Friedrich Ebert, 41 der Landsberg in Firma: Jacob Landsberg hier nach dem Tode des ꝛc. Uhlis auf dessen Wittwe auch das Legat des Paul Koene, sind nach dem Tode Terrorismus wird zu einer ernsten Gefährdung der öffentlichen Ord⸗ nehmer zugezogen werden, da hierdurch die wünschenswerthe Kenntniß zu erhalten. Die Wiederaufnahme des Alinea 2 des jetzigen §. 154 Christian Friedrich Ebert (Ehmke), 42] der Knecht Schloßohle, ist heute Mittags 12 Uhr der kauf⸗ Therese Uhlig, geborene Herlth, übergegangen sind. des Letzteren in das hiesige Depositorium zu einer
nung und Sicherheit. der gewerblichen Verhältnisse wohl für die meisten Fälle genügend der Gewerbeordnung erschien nicht erforderlich, da die dort angeord⸗ Friedrich Wilhelm Lüdecke, 43) der Schneidersohn männische Konkurs cröffnet und der Tag der 1 Pof debibets dzdc afäeence vom Moses Levinschen Nachlaßmasse abgeführt worden.
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Um diese Gefahren wirksam und schleunig zu beseitigen, vertreten sein dürfte, und die Heranziehung einer größeren Anzahl von nete Aufhebung einzelner Gesetze bereits definitiv in Vollzug ge⸗ Carl Gustav Wilhelm Reinke, 44) der Kellner Carl instell 8 ö. 1 Die zu dieser Masse zunächst erbberechtigten „hie⸗ genügt es nicht, das Verfahren in gewerblichen Streittgkelten Beisitzern das Gericht zu schwerfällig machen würde; immerhin war kommen ist. 8 f “ August Adolph Richter 45) der Kaufmannssohn Fahühngt 8 auf den 30. November 1873 25. Oktober 1866 nebst Grundbuchs⸗Auszug vom sigen Verwandten“ des Moses Levin sind unbekannt. zweckmäßiger zu regeln; es erscheint vielmehr daneben geboten, jedoch die Möglichkeit offenzuhalten, für solche Streitigkeiten, bei denen Zu Alinea 2. Der §. 108 der Gewerbeordnung gehört bisher Alfred Otto Carl Wilms, 46) der Johann. Carl . Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist 7. Dezember 1866 ist angeblich verloren gegangen Der bestellte Verlassenschafts⸗Kurator, Justiz⸗Rath die Verletzung gesetzlicher oder vertragsmäßig eingegangener es sich um Gegenstände von höherem Werthe handelt, oder besondere 8c zu denjenigen Bestimmungen der Gewerbeordnung, welche auch Wilhelm Wilms, 47) der Heinrich Carl Friedrich der Kaufmann Paul Zorn hier Friedrichstraße Nr. 16 und soll amortisirt werden. „Demzefhäs werden die Spenderop, hat das Aufgebots⸗Verfahren nach §. 471 Verpflichtungen mit strafrechtlichen Nachtheilen zu verbinden, Verhältnisse obwalten, das Gericht zahlreicher zu besetzen. uf das Bergwesen Anwendung finden. Die Bergwerksbesitzer und Knaack, 48) der Chausseewärtersohn Johann riedrich bestellt. 3 8 G 1 unbekannten Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder folg I. 9. A. L. R. §. 146 folg. I. 51 A. G. O. welche den Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit gleicher Wirksamkeit Da ein Industriebezirk, für welchen die Errichtung eines gemein⸗ Bergleute müssen daher die im §. 108 Alinea 1 erwähnten treitig⸗ Wilhelm Lüdke, 49) der Eigenthümersohn Carl Fried⸗ —IvV. Zugleich ist noch eine zweite Frist zur An⸗ sonstigen Inhaber des bezeichneten Dokuments auf⸗ veantragt. treffen, und dadurch die Achtung vor dem Rechte wie das Bewußtsein samen Gewerbegerichts erwünscht ist, sich über mehrere Gerichts⸗ keiten vor den ordentlichen Gerichten zum Austrage bringen. Das ich Schultz, 50) der Arbeitersohn Wilhelm Hein⸗ meldung
g Ansprü⸗ d ateste 2 W 8 gefordert, ihre Ansprüche an dasselbe spätestens Demgemäß werden alle diejenigen Personen, welche
der Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit wieder herzustellen geeignet sprengel ausdehnen kann, so würde es kaum zweckmäßig sein, die Be⸗ Bedürfniß einer schleunigen, unter stwirkung von Sachkundigen b rich August Heinecke, 51) der Schäfersohn Johann 8 i in dem behaunpten, daß sie durch oben angegebene, in der sind. dbn müssen die Bestimmungen über den Mißbrauch des zirke der Gewerbegerichte stets auf die Bezirke der ordentlichen Ge⸗ “ Rechtspflege ist aber für das Bergwesen nicht mh ger Carl Ludwig Schulz, 52) der Käthnersohn Carl Feftonhtst zund e Frürd e einschnieg Küiche gen am 2. Mai k. F. Vorm ittags 12 Uhr, letztwefligen Verordnung des Moses Levin erfolgte Koalitionsrechtes diejenigen Ergänzungen und Verschärfungen erfahren, richte, mit denen sie verbunden sind, zu beschränken; in §. 1082 vorhanden, als für die übrigen Gewerbe. Die in dem ersten Artikel Ludwig Baath, 53) der Knecht Johann Friedrich nach Ablauf e. ersten Frist angemeldeten Forde⸗ or dem Gerichts⸗Assessor Niewandt 68 hiesiger Berufunzg „der hiesigen Verwandten“ als Erben und welche zur sicheren Erreichung des Zweckes erforderlich erscheinen. Alinen 6 ist daher eine besondere Abgrenzung der örklichen Zustän⸗ des angeschlossenen Gesetzentwurfs enthaltenen Bestimmungen einfach 8 Jahn, 54) der Johann Friedrich Christian Ebert, rungen ein Termin Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 18, anstehenden Termine Erbnehmer oder Legatare auf diese Nachlaßmasse Der vorliegende Gesetzentwurf, welcher in seinen Hauptprinzipien digkeit der Gewerbegerichte vorbehalten. Selbstverständlich erssigt auch für das Bergwesen anwendbar zu erkläͤren, ist bei der Verschie⸗ 55) der Schäfersohn Johann Ludwig Heinrich Pe⸗ auf den 16. April 1874, Vormittags 11 Uhr anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren etwaigen Anspruch zu haben vermeinen, hierdurch öffentlich mit dem im Jahre 1873 dem Reichstage vorgelegten Gesetzentwurfe diese Abgrenzung, sowie überhaupt der Erlaß der zum Vollzuge des denheit der thatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nicht thunlich; ters, 56) der Arbeitersohn Christian Friedrich vor dem Kommissarius Stadtgerichts⸗ Rath Rechtsansprüchen auf dies Dokument praͤkludirt wer⸗ vorgeladen und wird denselben aufgegeben, sich vor desselben Betreffs übereinstimmt, soll den hiernach hervorgetretenen 8. 108 a erforderlichen generellen Anordnungen durch diejenigen Be⸗ wohl aber scheint es zweckmäßig und unbedenklich, den Centralbehörden Dalchow, 57) der Wilhelm Korth, 58) der Einwoh⸗ Siegert, im Zimmer Nr 47, im 2. Stock des den und letzteres amortisirt werden wird. „ oder in dem
Bedürfnissen abhelfen, indem er im ersten Artikel die Behörden und hörden, welche gemäß §. 108 Alinea 3 die Errichtung von Gewerbe⸗ die Befugniß beizulegen, 8 für die Bergwerksbesitzer und Berg⸗ nersohn Christian Ludwig Dohrmann, 59) der 8 Stadtgerichts⸗Gebändes Charlottenburg, den 13. Dezember 1873. am 20 Juli 1874, Vormittags 11 Uhr, das Verfahren in gewerblichen Streitigkeiten regelt und im zweiten gerichten zu verfügen haben. arbeiter Gewerbegerichte zu errichten, auf welche die Bestimmungen der b Schlosser Wilhelm Johann Georg Ihlenfeldt, 60) anberaumt. Zum Erscheinen in dies Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Herrn Kreis⸗
Artikel die bezüglichen Vorschriften auf eine weitere Klasse von Arbei⸗ „Zu §. 108 b. Um eine möglichst be fasan. Berücksichtigung der §8§. 108 bis 108 h. inkl. mit der durch die Besonderheiten der Berg⸗ 1 der Wilhelm Carl Heinrich Knorz, 61) der Arbeiter⸗ werden die Gläubiger aufgefordert 8 enden 6 tern ausdehnt, während im dritten Artikel die Strafbedingungen der örtlichen und persönlichen Verhältnisse zu er eichtern, ist die Bildung werkverhältnisse gebotenen Maßgabe Anwendung finden, daß zum Vor⸗ b sohn Friedrich Johann Heinrich Schultz, 62) der derungen innerhalb einer der Fristen anmelden [2925 8 “ b dem unterzeichneten Gerichte oder in dessen Registra⸗ Gewerbeordnung in der angedeuteten Richtung vervollständigt und der Beisttzerlisten zunächst in die Hand der Gemeindevertretungen und sitzenden eines solchen Gewerbegerichts auch ein Bergrevierbeamter be⸗ Friedrich Carl Kunst, 63) der Schäfersohn Johann werden 1 Bei. dem unterzeichneten Gericht ist das öffent⸗ tur (Bureau 1N.) schriftlich oder persönliich zu mel⸗ leichzeitig die Bestimmungen über die Anwendbarkeit der Vorschriften eventuell der Vertreter der kommunalen Verbände höherer Ordnung stellt und die Bildung der Beisitzerlisten den Knappschaftsverbänden FSoachim August Carl Milads, 64) der Richard. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine liche Aufgebot folgender Werthpapiere bean⸗ den und daselbst weitere Anweisung zu erwarten, der Gewerbeordnung auf das Bergwesen den hervorgetretenen Bedürf⸗ gelegt und zugleich Vorsorge getroffen, daß für ein und denselben Ge⸗ übertragen werden kann. BW1“ ve1ve EFhristian Franz Hoppe, 65) der Carl Friedrich Her⸗ Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen tragt worden: 8 nheen 8 3 widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen präkludirt nissen entsprechend modffizirt werden. werbegerichtsbezirk mehrere Leften fowohl nach örtlichen Unterbezirken, bs 1 E1611“ aF ;. j 2 Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts⸗ 1) Der dem. Kaufmann Julius Lichenheim zu und die Nachlaßmasse den, nach Wegfall dieser Zum ersten Artikel. Daß die Bestimmungen des §. 108 der als nach Gewerbszweigen gebildet werden können. 2559 Nachdem der im 13. Königlich sächsischen Wahlkreise Ferdinand Maire, 67) der Wilhelm Julius Carl becirke seinen Wol asitz hat, muß bei der Anmeldun Dargun in Mecklenburg angeblich abhanden 'hiesigen Verwandten“, sich sonst als zunächst erb⸗ zum Abgeordneten fuͤr den Reichstag gewählte Dr. Johann Jacoby Mau, 69) der Commis Gottlieb Ewald Hermann Fühler Forderung 229 g ver Orte ö gekommenen Schuldverschreibungen der fünf⸗ berechtigt und berufen Ausweisende ausgeantwortet
Gewerbeordnung dem Zwecke, eine sachgemäßige und schleunige Erledi⸗ Die Qualifikation der Beisitzer ist von einem zweijährigen Auf⸗ Iin Köni ; — b gung der zwischen Arbeitgeber und sichafmegrae. entstehenden Streitig⸗ enthalte im Bezirke abhängig gemacht, damit bei denselben die erfor⸗ in Königsberg die Annahme dieser Wahl abgelehnt hat, ist vom Mini⸗ Bischoff, 70) der Schlosser Thesdor Carl Breßm, oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten prozentigen Anleihe des Norddeutschen Bundes werden wird.
Keiten zu sichern, nicht entsprochen hat, ist durch die bisherige Erfah⸗ derliche Vertrautheit mit den örtlichen Verhältnissen und Gewohnhei⸗ sterium des Innern für die deshalb in Gemäßheit §. 34 des Wahl⸗ 71) der Kellner August Friedrich Peter Hansemann, bef Akt j vom Jahre 1870: 8 8 Stargard in Pomm, den 22, September 1873. rung zur Genüge erwiesen und in den betheiligten Kreisen anerkannt. ten vorhanden ist. Die Gründe, welche zur Alehnung der vnhe⸗ en 2 ““ “ neue Wahl Sonn⸗ 72) der Moͤbelpolier Wilhelm Heinrich Carl Hanse⸗ 114“” Bekanntschaft Litt. C. Nr. 44,511 und 44,512 über je Fönigliches Kreisgericht. Abtheilung I. en Gemeinden, welchen in der Regel die Entscheidung obliegt, nahme des Amtes eines Beisitzers berechtigen, sind selvstverständlich abend, der — Februar festgesetzt worden. mann, 73) der Friedrich Wilhelm August Otte, fehlt, werden die Juftiz⸗Rätbe Korb, Horst, Sals⸗ 500 Thlr. I¹ — fehlt es in zahlreichen Fällen schon an den zur Wahrnehmung diesen auch für die Zulässigkeit der Niederlegung des einmal übernommenen . wegen unerlaubten Auswanderns Behufs Umgehung mann und Lent zu Sachwaltern vorgeschlagen Der am 19. Oktober 1872 bei dem biesigen Verkaufe, Verpachtungen Funktion gceigneten oder bereiten perjönlichen Kräften, ein Mangel, der Amtes maßgebend, worüber der Vorsitzende nach §. 108 c. Alinea 2 Kunst, Wissenschaft und Literatnr. des Eintritts in den Dienst des stehenden Heeres’ Breslau, den 27. Dezember 1873 Stadtpostamte abhanden Ses ee 1“ ꝑESubmissionen ꝛc 1 um so fühlbarer wird, als das Gesetz Bestimmungen über das Ver⸗ zu entscheiden hat. St. Blasien, 8. Februar. Gestern Morgen 5 Uhr brach im oder der Flotte mit je 50 Thlr. Geldstrafe, im Königliches Stadtgericht Abtheilung I verschreibungen der uuö S r 581 “ fahren nicht getroffen hat. Ebensowenig hat das Gesetz Sorge ge⸗ Nicht unerwünscht würde es sein, wenn die Beisitzer aus der hiesigen Kloster Feuer aus, welches nicht nur den größeren Theil Unvermögensfalle mit einer einmonatlichen Gefängniß⸗ “ 8 Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870: 1oga Verdingung der Lieferung von 20 Stück eiser⸗ tragen, den Gemeindebehörden die zur Prozeßleitung und Wahl der betheiligten Kreise hervorgehen kömten und dadurch im des in eine Spinnerei umgewandelten Gebäudes, sondern auch die 1t strafe verurtheilt worden. Die Vollstreckung dieses [582] Bekanntmachung. Litt. B. Nr. 31,051 über 1000 Thlr. 2 üb 86. 8* 8 dst fe “ 8 8 vhiesige 8 ülent Beweisaufnahme erforderlichen Befugnisse beizulegen. Die Folge eigentlichen Sinne zu Vertrauensmännern würden. Dazu bedarf es prächtige Kirche zerstörte. Erst gegen Abend gelang es der Thätigkeit 8 Erkenntnisses hat bisher nicht bewirkt werden können, Der Kaufmann Leonhard Hoepfner hier ist in ‚Litt. 0. Nr. 41,911. 60,1061 und 60,162 f r. nadet afernen⸗Bettstellen für das hiesige Insti davon ist gewesen, daß viele Gemeindebehörden Anstand ge⸗ aber einer Hrzanisation der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche, der Feuerwehren und Löschmannschaften, dem Weitergreifen des Feuers 8 weil der Aufenthaltsort der Obengenannten unbekannt den Konkursen über das Vermoͤgen der Firma 500 Thlr. zufammen über 1500 Thlr. n. b tag, den 23. d. Mts., Vormitta 3 10 Uhr nommen haben, sich mit der Entscheidung der fraglichen Streitig⸗ wenigstens der Regel nach, gegenwärtig nicht vorhanden ist. Solche Einhalt zu thun, und konnte der westliche Flügel und Theile des b ist. Alle Behörden des Inlandes und Auslandes Michelmann & Co., sowie über das Privatvermögen Litt. D. Nr. 52,505. 52,506. 52,540. Fara — 18 8. Uüso 8⸗Termi ierselbst statt 8 7 keiten überhaupt zu befassen, daß andere dabei mit einer nicht Organisation lediglich ad hoc zu bilden, würde zu einem Apparate nördlichen und südlichen gerettet werden. Die prachtvollen Gemaͤlde werden ergebenst ersucht, das obige Erkenntniß gegen des Tischlermeisters H. Michelmann und des Bahn⸗ 151,538. 151,539. “ 88 8 enrei Fe vves 88. khesas liegen im ngemessenen Formlosigkeit zu gegangen sind. Wo die nöthigen, dessen Schwerfälligkeit mit dem Zwecke in keinem Verhältniß und Heiligenbilder in der Kirche sind verbrannt, während man die die obengenannten Personen zu vollstrecken und uns meisters L. Hottenroth zu Förderstedt, zum defini⸗ 151,542. 156,805 über je 100 Thlr., zu- liuts. G Hötgalohal un ficht 8. en 8* müs⸗ Gemeindebehörden nichtsdestoweniger ordnungsmäßige Entscheidungen steht, und namentlich da, wo es an der Bereitwilligkeit der Betheilig⸗ Feenegte ꝛc. noch retten konnte. Die Marmorsäulen sind an ihrer davon Nachricht zu geben. tiven Verwalter ernannt. . „ fantmen über 1000 Thlr. Institn 19 “ lur. 8 dan Suhmitten⸗ abgegeben haben, ergeben sich neue Schwierigkeiten bei der Vollstreckung. ten fehlt, zu Schwierigkeiten führen, welche die Einrichtung selbst in ußenfläche zu Gips verwandelt und die große Kuppel liegt in 88 Perleberg, den 27. Januar 11“ Calbe a. S., den 11. Februar 1874. Fitt. E. Nr. 13,462 über 50 Thlr. e 58 88 gabe der Offerte von jedem S „Das Gesetz hestimmt zwar, daß die Entscheidungen der Gemeinde⸗ Frage stellen könnten. Es war daher wenigstens in dem Gesetze die Trümmern. — Die Benediktinerabtei St. Blasien wurde im achten 1 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung 3) Der der Kaiserlichen Postverwaltung zu Cöln ten unterschrieben sein. t bis behörden vorläufig vollstreckhar sind, schweigt aber über die Art und Röglichkeit offen zu halten, daß da, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer Jahrhundert gegründet und war ursprünglich nur ein kleines Kloster, 8 1 1 ntwenheteh Schuldverschreihungen ne B g8s z Fees 8 8 be. 8 1 h müssen anf die Mittel der Exerution. Die Gemeindebehörden sind größtentheils sich zu lebensfähigen, von den Behörden als ausreichend anerkanuten das den Namen Albzell führte, im Besitze des damals schon bedeuten⸗ Gegen den Wehrmann Philiph Gaida, zuletzt in [578] Sr bhastations⸗P te t prozentigen Anleihe des Norddeutschen Bundes vun esee, Terming abzuge eh Pm. hian 8 überhaupt nicht mit den zur Darchführung einer Zwangvollstrecung Organisationen, wie z. B. bei den Knappschaftsvereinen, geeinigt haben den Klosters Rheinau. Im Jahre 934 wurde St. Blasien zur Abtei Bodzanowitz, welcher von der Königlichen Polizei⸗ 1 ⸗Patent. vom Jahre 1870. ,00 Th der Außenseite mit der Bekeichellea.“ SSes gr rforderlichen Mitteln ausgestattet, und sowohl die Gerichte wie die oder später einigen, diesen die Bildung der Veisitzerlisten durch beson⸗ erhoben und erhielt 1405 der Abt den Rang eines infulirten Prälaten. 1 anwalischaft angeklagt ist, ohne Erlaubniß die Kö. Die der Hypothekar⸗, Kredit⸗ und Baubank Litt. C. Nr. 59,32 übe “ Ofserte auf eiserne Bettste da ge ê Ufllich Pelizeibehörden haben vielfach Bedenken getragen, den Requisitionen dere Bestimmungen übertragen werden kann. Im Jahr 1525 wurde das Kloster im BVauernkriege gebrandschatzt niglichen Lande verlassen und sich daher der Kon⸗ zu Berlin gehörige, in Französisch Buchholz be⸗ Litt. D. Nr. 155,837 und 157,751 über je Die Bedingungen können dn Derine We se d auf Vollstreckung jener Eutscheidungen Folge zu geben: die Gerichte, Zu §. 108 c. Ein einfacher Modus der Konstituirung des Ge⸗ und im folgenden Jahre eJahe niedergebrannt. Das Kloster wurde trole in militärischer Beziehung resp. in den Ein⸗ legene, im Hypothekenbuch von diesem Orte, Band II., 100 Thlr mitgetheilt werden, jedoch kann keine Ver endung der
em Termine . hiesige dem Herrn; che ihre For⸗ 2925] gerichts⸗Direktor Havenstein anstehenden Termine bei
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mann Jüde, 66) der Zimmerlehrling August Carl
weil sie sich bei dem Mangel einer ausdrücklichen Vorschrift weder er⸗ richts kann nicht wohl anders erreicht werden, als wenn man die Zu, gegen Ende des vorigen Jahrhunderts neu auf im Jahr b trirt des stehenden Heeres entzogen zu haben, wird Nr. 60 verzeichnete Besitzung nebst Zubehör soll Es werden hierdurch Alle diejenigen, welche an die Zeichnung erfolgen. “ mäͤchtigt noch verpflichtet hielten, die Entscheidungen von Behörden zu sichung der Beisitzer in die Hand des Vorsttzenden legt, welcher durch 1783 die Kirche nachdem ebenfalls “ n 1 auf Erund des §. 360 Nr. 3 des Bundesstrafgesetz⸗ den 6. Mai 1874, Vormittags 11 Uhr, vorbezeichneten Werthpapsers iegend welche Anspruͤche Schloß Annaburg. Shere. “ 188 ollstrecken, welche sie als Gerichte nicht ansehen zu können glaubten, seine Qualifikation eine hinlängliche Garantie für die zweckmäßige ganze Abtei zerstört wurde. Im Jahre 1803 wurde dasselbe auf⸗ buches die Untersuchung eröffnet und ist ein Termin an biesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zim⸗ spe haben u“ hierdurch aufgefordert, solche ersehn 88 deedien angs.S stituts die Polizeibehörden, weil es sich um civilrechtliche Entscheidungen han⸗ Ausübung dieser Befugniß bieten dürfte. gehoben. 3 zur mündlichen Verhandlung auf den 8. Mai cr., mer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhasta⸗ pätestens in dem auf k des Militär⸗Knaben⸗Erziehungs⸗Instituts.
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