1874 / 40 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Bureau des Kongresses, Berlin W., Französische Straße 48, Klub der

pro 1873 zu vertheilenden Dividende auf 90 Thlr. pro Aktie fest⸗ gestellt. Die Magdeburger Rückversicherungs⸗Gesell⸗

„Die Nr. 12

*

Literatur: Frachtberechnungstabellen von A. Beyer. Deutschen Reichs⸗Post⸗Verwaltung, Februar 1874. G Briefkasten.

„Dem Vorsteher⸗Amt der hiesigen Kaufmannschaft die ergebene An⸗

Vogesen⸗Poesie. Verein für Geschichte und Alterthumskunde zu Wol⸗ fenbüttel: Archivsekretär Schmidt⸗Phiseldeck über das Geschlecht Derer von Biwende. Historische Gesellschaft des Künstlervereins in Bre⸗ men: Dr. Ehmck über das für die Geschichte Bremen wichtige Werk Halenbecks „Zur Geschichte der Stadt Vegesack“, Dr. v. Bippen über 2, die bremische Geschichte, betreffende Abhandlungen in der Zeitschrift des histor. Vereins f. Niedersachsen, Jahrg. 1873.

1 Landwirthschaft. Berlin. Die Vorstände des deutschen landwirthschaftlichen Kon⸗ gresses und des deutschen Landwirthschaftsrathes haben ein gemein⸗ schaftliches General⸗Sekretariat begründet und als General⸗Sekretär den bisherigen General⸗Sekretär des landwirthschaftlichen Central⸗ vereins für Ostpreußen, Herr Hausburg, berufen, der im Laufe des Sommers nach Berlin übersiedeln wird. Die Anträge und Resolutio⸗ nen der Referenten für die auf die Tagesordnung des vom 24. bis 27. Februar zu Berlin tagenden Kongresses deutscher Land⸗ wirthe gestellten Fragen, sowie die bis jetzt eingegangenen Anträge ständiger Mitglieder und landwirthschaftlicher Vereine gelangen vom 14. Februar c. ab zur Versendung an die ständigen Mitglieder des Kongresses und sind von diesem Tage ab, ebenso wie die Karten zur Theilnahme an den Verhandlungen 15 Reichsmark), durch das

Landwirthe, zu beziehen.

Gewerbe und Handel. Magdeburg, 14. Februar. (W. T. B.) Die Magdebur⸗ ger Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft hat den Betrag der

schaft wird nach dem Rechnungsabschluß pro 1873 eine Dividende von 12 ½ Prozent geben.

8 Dresden, 15. Februar. (W. T. B.) Der Verwaltungsrath der Sächsischen Bank genehmigte in seiner heutigen Sitzung den Antrag, der auf den 12. März einberufenen Generalversammlung bei dem in diesem Jahre verdoppelten Aktienkapital die Vertheilung einer der vorjährigen gleichen Dividende von 12 Prozent vorzuschlagen, nachdem 44,000 Thlr. zweifelhafte Wechsel vom Gewinne abgesetzt nnd weitere 120,000 Thlr. zu Extraabschreibungen verwendet worden.

Verkehrs⸗Anstalten.

1 der „Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen“ hat folgenden Inhalt: Volkswirth⸗ schaftliche Reminiscenzen aus der Weltausstellung. VI. Gesetzentwurf, betreffend die Anlage von Eisenbahnen im Königreich Preußen (Schluß der Motive). Der Kontrakt über den Verkauf der Friedrich⸗Franz⸗ Eisenbahnen. Berliner Briefe. Rheinische Eisenbahn (Rheinbrücke bei Rheinhausen dem Verkehr übergeben). Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn (Berliner Verbindungsbahn, Gassen⸗Arnsdorf und Berlin⸗ Charlottenburg). Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburg (Wannseebahn zc.) Oesterreichisch⸗Ungarische Korrespondenz. Ausland: Rußland. Die Great Western Eisenbahn (gemischte Spurweite). Juristisches (Er⸗ kenntniß des Reichs⸗Oberhandelsgerichts vom 5. Dezember 1873). Coursbuch der 2,F Berichtigung. Offizielle und Privat⸗Anzeigen. An heutiger Börse lag Folgendes auf:

12 Eisenbahn⸗Kalender. Stettin, 14. Februar.

zeige, daß von heute ab die Schifffahrt in den drei Odermündungen Peene, Swine und Divenow wiederum als geschlossen zu be⸗ trachten ist. Stettin, den 13. Februar. P. Barandon, Lootsenamts⸗ Vorsteher.“ 5

Triest, 15. Februar. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Austria“ ist mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost heute früöh 5 Uhr aus

schen Schauspieler⸗Gesellschaft. Le Demi-Monde. Alexandre Dumas flls.

Iphigenia in Tauris. Gluck. Tanz von Taglioni. Iphigenia: Fr. Mallinger. Diana: Frl. Haupt. Hr. Schmidt.

Liebe Wellen. Anfang halb 7 Uhr.

lichen Schauspielhauses.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau. London, 15. Februar, Morgens. Dem „Observer“ zu⸗ folge dürfte erst in dem morgen stattfindenden Kabinetskonseil entschieden werden, ob das Ministerium Gladstone nach dem Zu⸗ sammentritte des Parlaments oder schon vorher zurücktreten wird. Der „Observer“ hält das letztere für wahrscheinlicher. Daß Disraeli an Gladstone's Stelle tritt, gilt als ausgemacht. Sein Ministerium dürfte folgendermaßen zusammengesetzt sein: Disraeli Premier, Lord Cairns Lordkanzler, der Herzog von Buckingham Lord⸗Präsident des Geheimen Rathes, der Herzog von Richmond Staats⸗Sekretär des Kriegs, der Herzog von Northumberland erster Lord der Admiralität, Ward⸗Hunt oder Hubbard Finanzen, Gathorne Hardy Staats⸗Sekretär des Innern. Der seitherige Präsident des Handelsamtes Chichester Fortescue würde noch vom Ministerium Gladstone zum Mitglied des Oberhauses ernannt werden.

Königliche Schauspielell.

Dienstag, 17. Februar. Opernhaus. Subskriptionsball.

Eröffnung des Hauses halb 8 Uhr.

Von den Meldungen zum Zuschauer⸗Raum des dritten Ranges hat nur ein kleiner Theil berücksichtigt werden können und werden die bewilligten Billets à 2 Thlr. den Betreffenden zugesendet.

Die Anfahrt ist für sämmtliche Wagen nur von den Lin⸗ den aus und zwar am Haupt⸗Eingang Thür Nr. 1 ((dem Uni⸗ versitäts⸗Gebäude gegenüber) und an der Thür Nr. 3 (am Opernplatz).

Die Abfahrt findet statt:

1) Von der Thür Nr. 1 nach der Schloßbrücke und nach den Linden zu (die Wagen stellen sich vor dem Opernhause, Front nach demselben, auf).

2) Von der Thür Nr. 3 ebenfalls nach den Linden zu (die Wagen stellen sich auf dem gepflasterten Theil des Opern⸗ platzes bis an die Behrenstraße hin auf). Schauspielhaus. -(47. Vorstellung.) Was ihr wollt! Lust⸗

ver in 4 Akten von Shakespeare. Anfang 7 Uhr. Mitttel⸗

reise.

Dienstag, 17. Februar. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schauspielhauses. Achtundzwanzigste Vorstellung der französi⸗ Troisiéme représentation de: Comédie en cinq actes, en prose, par Mr. Mittwoch, 18. Februar. Opernhaus. (46. Vorstellung.) Große Oper in 4 Akten. Musik von

Orest: Hr. Betz. Pylades: Hr. Diener. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Schauspielhaus. (48. Vorstellung). Des Meeres und der Trauerspiel in 5 Aufzügen von Grillparzer. Mittel⸗Preise.

Donnerstag, 19. Februar. Im Saal⸗Theater des König⸗ Neunundzwanzigste Vorstellung der

Thoas:

Alexandrien hier eingetroffen.

8

französischen Schauspieler⸗Gesellschaft.

de: Le Demi-Monde, Comédie en cinq actes, par

Mr. Alexandre Dumas fils.

Zusammenstellung der im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger zur Besetzung angezeigten gegenwärtig vakanten Stellen.

Einkommen der Stelle Meldung

Bezeichnung 4 jährlich. bis zum

vakanten Stellen.

3./3. 74

14./3. 74 14./3. 74 19./3. 74 1./3. 74.

20./3. 74 26.,/3. 74

Physikus des Kreises Rummelsburg. Physikus des Kreises Oels Kreis⸗Wundarzt des Kreises Nimptsch Kreis⸗Wundarzt des Kreises Rybnick. 200 Thlr. Kreis⸗Wundarzt des Kreises Cochem Kreis⸗Thierarzt des Kreises Goldap. 300 Thlr. Kreis⸗Thierarzt des Kreises Heydekrug 300 Thlr. und 200 Thlr. Zuschuß.

200 Thlr. und

Kreis⸗Thierarzt des Kreises Moh⸗ rungen

15./3. 74

Zuschuß. 300 Thlr. und event. 200 Thl. 8 Zuschuß. Kreis⸗Thierarzt des Kreises Schwetz. Departements⸗Thierarzt und Kreis⸗ Thierarzt des Kreises Lebus 500 Thlr. Kreis⸗Thierarzt des Kreises Chod⸗ 200 Thlr. und 200 Thlr.

schesen

Zuschuß. 300 Thlr. 200 Thlr. und 200 Thlr. Zuschuß.

200 Thlr. 200 Thlr. und 290 Fhlr.

uschuß. 200 Thlr. 500 Thlr.

800 Thlr. 800 Thlr.

700-1000 Thl. 225 Thlr. und

25 Thlr. Miethsentsch.

Kreis⸗Thierarzt des Kreises Oletzko. 178.24

100 Thlr.

3. 3. 74 6./3. 74 26./2. 74

FreiseMhterdrit des Kreises Adelnau. Kreis⸗Thierarzt des Kreises Mogilno

Kreis⸗Thierarzt der Kreise Steinau und Wohlau 17./3. 74.

Kreis⸗Thierarzt des Kreises Strehlen 6./3. 74

Kreis⸗Thierarzt des Kreises St. Goar

Conrektor zu Pölitz

3. ordentlicher Lehrer an der Realschule 1. Ordnung zu Brandenburg a. H.

3. Lehrer am Gymnasium zu Stendal

2 Lehrer an der Provinz. Gewerbe⸗ schule zu Halberstadt

9. Lehrer an der Stadtschule zu Lip⸗

pehne

1./3. 74 1./3. 74

1./3. 74

15./3. 74

Lehrer an der hoͤheren Bürgerschule zu Cassel 700 800 Thl. Bürgermeister zu Finsterwalde .1000 Thlr. Bürgermeister zu Haynau i. Schles. 1200 Thlr. Bürgermeister zu Winzig b 630 Thlr.

Quatriéme représentation

Kommunal⸗Förster des Forstschutzbe⸗ zirks Niederöfflingen Kreis Wittlich 200 Thlr. und Emolum.

Inseraten⸗Erpedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Ktauts-Anzeigers: Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Deffentlicher Anzeiger.

. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. . Handels⸗Negister.

. Konkurse, Subhastationen, ladungen u. dergl.

8 .Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. 9.

5. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. von öffentlichen Papieren.

Aufgebote, Vor⸗

Verschiedene Bekanntmachungen. . Literarische Anzeigen. Familien⸗Nachrichten.

6. Industrielle Etablissements, Fabriken u. Großhandel. dg.

Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Expedition von

Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank⸗

furt a. M., Ureslan, Halle, Nrag, Wien, Küuchen, Hüruberg, Straßhurg, Zürich und Atuttgart.

f. w.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Offene Requisition. Folgende ihrem Aufent⸗ halte nach unbekannte Personen: 1) Walther Eduard Hermann Adolph Herzberg aus Stendal, geboren am 27. Mai 1851, 2) Johann Gottfried August Bartels aus Tangermünde, geboren am 24. März 1851, 3) Friedrich Wilhelm Meinecke aus Osterburg, eboren am 29. Juli 1849, 4) Johann Otto Eber⸗

ard Palm aus Algenstedt, geboren am 23. März 1851, 5) Adolph Wilhelm Albert Malthias Man⸗ gelsdorf aus Stendal, geboren am 29. Juni 1852, 6) Carl Ernst Friedrich Wilhelm Wernicke aus Sten⸗ dal, geboren am 22. November 1852, 7) Otto Her⸗ mann Festner aus Olvenstedt, geboren am 16. Mai 1850, 8) Johann Friedrich Ferdinand Gabler aus Tangermünde, geboren am 10. Mai 1852, 9) August Jacob Goldschmidt aus Tangermünde, geboren am 16. November 1852, sind durch unser rechtskräftiges Erkenntniß vom 29. Februar resp. 31. Oktober 1872 wegen unerlaubten Entziehens der Militärpflicht, und zwar ein Jeder zu einer Geldstrafe von 50 Thlrn. im Unvermögensfalle zu Einem Monat Gefängniß verurtheilt worden. Es wird ersucht, auf die ge⸗ nannten Personen zu vigiliren und im Betretungs⸗ falle die erkannten Strafen an ihnen vollstrecken zu lassen, uns aber zu den Akten wider Herzberg und Genossen Nr. 90 de 1871 gefälligst Nachricht zu geben. Stendal, den 6. Februar 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Unsere am 23. Dezember 1873 erlassene Straf⸗ vollstreckungs⸗Requisition gegen den Töpfergesellen Carl Roedel aus Deutsch⸗Wartenberg ist erldigt. Grünberg, den 29. Januar 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. [595] „Beschluß. Der Konkurs über das Vermögen des Tuchfabri⸗

kanten Traugott Scholz ist durch Ausschüttun der Masse beendigt. 1“

Darkehmen, den 11. Februar 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[597] Bekanntmachung. Der Konkurs über das Vermögen des Kauf⸗ manns Theodor Nierich von hier ist durch die Schlußvertheilung beendigt. Demmin, den 10. Februar 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[596]

Der Fischer August Reschke hierselbst hat gegen seine Ehefrau Marie, geborene Hohm, am 16. De⸗ zember 1873 auf Trennung der Ehe wegen bös⸗ licher Verlassung geklagt. Zur Beantwortung der Klage, sowie zur mündlichen Verhandlung und Ent⸗

wichen sein und sich in New⸗York aufgehalten haben soll, auf den 15. Juli 1874, Vormittags 11 ½ Uhr, in unserem Sitzungssaal unter der Warnung geladen, daß bei ihrem Nichterscheinen angenommen werden muß, sie gestehe zu, im Jahre 1865 heimlich und ohne Erlaubniß des Klägers denselben verlassen zu haben und nicht zu ihm zurückkehren zu wollen. Auf Grund dieses Zugeständnisses wird erkannt werden. Birnbaum, den 26. Januar 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[591]

Die Originalausfertigung einer beim Königlichen Amtsgericht zu Grebenstein am 29. April 1868 er⸗ richteten Schuld⸗ und Pfand⸗Verschreibung, wonach die Wittwe des Kammerherrn Carl Theodor von und zu Schachten, Antoinette Hennriette Sidonie, ge⸗ borene Freiin von Hausen, als Vormünderin ihres Sohnes Karl Friedrich Wilhelm Gottlob von und zu Schachten der Wittwe des Fabrikanten W. C. Pfeiffer, Wilhelmine geb. Jäckel ein Kapital von 4000 Thlr. schuldet und derselben die bereits durch Obligation vom 2. April 1867 verpfändeten Grund⸗ stücke verpfändet hat, ist der Wittwe W. C. Pfeiffer nach deren Angabe verloren gegangen. Auf von ihr gestellten Antrag werden hierdurch alle die, welche etwa in den Besitz jener Urkunde gekommen sein sollten, und Rechte aus derselben herleiten zu können glauben, aufgefordert, ihre deshalbigen Ansprüche binnen 4 Monaten dahier anzumelden und zu be⸗ gründen, widrigenfalls die gedachte Originalausferti⸗ 2ung für erloschen erklärt wird. 1“

assel, am 7. Februar 1874. 8 Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Kersting.

[585]

In dem Konkurse über das Vermögen des Kauf⸗ manns Wilhelm Kotzenberg zu Canton II. der Bielefelder Feldmark ist zur Verhandlung und Be⸗ schlußfassung über einen Akkord Termin auf den 7. März 1874, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Gerichts⸗ gebäude, Zimmer Nr. 22, anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten und vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypo⸗ thekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungs⸗ recht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen. Die Handlungsbücher, die Bilanz nebst dem In⸗ ventar und der Bericht des Verwalters liegen im Bureau III. zur Einsicht der Betheiligten offen. Bielefeld, den 12. Februar 1874.

Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.

[598] 8 Nachdem der Posamentier Wilhelm Christoph Koch von hier angezeigt hat, daß er überschuldet und zur Befriedigung seiner andringenden Gläubiger außer Stande sei, wird zur summarischen Anmel⸗ dung der Forderungen, zur Wahl eines Kurators, sowie zum Güterversuche behufs Abwendung des förm⸗ lichen Konkurses Termin auf den 13. März d. Js., Vormittags 9 Uhr C. St. hierher anberaumt, wozu sämmtliche Gläubiger mit dem Bemerken vorgeladen werden, daß die nicht er⸗ scheinenden Chirographar⸗Gläubiger als dem Be⸗ schlusse der Mehrheit der Erschienenen beitretend werden angesehen werden. Hersfeld, am 13. Februar 1874. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. 8 Schoedde.

I1“

Unsere Bekanntmachung vom 8. September 1873, betreffend das Aufgebot folgenden angeblich ver⸗ loren gegangenen Wechsels:

gezogen von Jacob Lieber zu Zawichost an eigene Ordre auf C. A. Zieboldt & Comp. zu Danzig über 500 Thlr., von C. A. Zieboldt & Comp. acceptirt und zahlbar am 24. September 1871, ohne Domizilvermerk, auf der Rückseite zunächst in blanceo indossirt von Jacob Lieber und von Spiro & Krengel und sodann ausgefüllt indossirt von David Schenkein auf A. L. Hochwald und

„von dem letzteren auf J. J. Caro in Berlin, wird hiermit dahin ergänzt, daß dieser Wechsel zu Zawierchot am 24. Juni 1871 ausgestellt sein soll. Der unbekannte Inhaber des vorbezeichneten Wechsels wird aufgefordert, denselben bis zu dem auf den 10. April 1874, Vormittags 11 Uhr, vor Herrn Sekretär Siewert in unserem Gerichts⸗ hause anberaumten Termine uns vorzulegen, widrigen⸗ falls dieser Wechsel für kraftlos erklärt werden wird. eesig, den 12. Februar 1874.

Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗ Kollegium.

Bekanntmachung. Das am 19. März 1874,

Vormittags 10 Uhr, bei dem Königlichen Kreis⸗

gericht zu Rothenburg O. L. zur Versteigerung

kommende Rittergut heißt Reichwalde und nicht

Reichenwalde.

[3677

Die verehelichte Lange, Heinriette, geb. Jastrow, in Czersk hat gegen ihren Ehemann, den Sattiermeister Carl Louis Alexander Lange, der bis Oktober 1871 in Czersk gewohnt und von dort sich heimlich nach Amerika entfernt haben soll, auf Ehescheidung wegen böswilliger Verlassung geklagt. Zur Beant⸗ wortung dieser Klage und zur mündlichen Verhand⸗ lung ist ein Termin auf den 27. März 1874,

scheidung wird die Verklagte, die nach Amerika ent⸗

Turnau.

wozu der Sattlermeister Lange unter der Verwarnung vorgeladen wird, daß bei seinem Ausbleiben die Klägerin zur Ableistung des im §. 16, Tit. 7 Allg. Prozeß⸗Ordnung vorgeschriebenen Diligenzeides wird verstattet, und die in der Klage behaupteten That⸗ sachen in contumaciam für zugestanden werden erachtet werden. Konitz, den 8. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[3676] Ediktal⸗Citation.

Die Ehefrau des Schuhmachermeisters Ro⸗ bert Edelhoff, Henriette Edelhoff, vormals Albrecht, geborne Minkau, aus Marienwerder hat gegen ihren genannten Ehemann auf Ehescheidung wegen bös⸗ williger Verlassung geklagt. Zur Hheeer dieser Klage und zur mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den 27. März 1874, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kollegio im Sitzungssaale Nr. 18 anberaumt worden. Zu die⸗ sem Termine wird der Schuhmachermeister Robert Edelhoff, der von 1870 bis 1872 hier gewohnt, seit⸗ dem aber über dessen Aufenthalt nichts zu ermitteln ist, unter der Verwarnung vorgeladen, daß im Falle seines Ausbleibens die in der Klage angeführten Thatsachen für zugestanden erachtet, und gegen ihn in contumaciam auf Ehescheidung erkannt und er für den allein schuldigen Theil erklärt werden wird.

Bromberg, den 27. November 1873.

Königliches Kreisgericht. I. Ab-veilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. 8

Für den direkten Verkehr zwischen Stationen der großen Russischen, Warschau⸗Wiener, Warschau⸗ Terespoler, Riga⸗Dünaburger und Moskau⸗Brester Eisenbahn einerseits und Stationen der Königlich ungarischen Staats⸗ sowie Kaschau⸗Oderberger Eisen⸗ bahn andererseits via Sosnowice⸗Kattowitz⸗Oderberg⸗ Rutteck tritt am 20. Februar cr. unter der Bezeich⸗ nung: Ungarisch⸗Russischer Verband⸗Verkehr, ein neuer Tarif für Güter aller Art in Kraft. Exemplare desselben sind bei unseren Stationskassen zu Kattowitz, Ratibor und Oderberg zu haben. Der Spezialtarif für Weinsendungen über diese Route vom 1. Dezember 1872 tritt gleichzeitig außer Geltung. 3 Breslau, den 13. che Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Vier Beilagen.

Vormittags 12 Uhr, vor dem Kollegium anberaumt,

(einschl. Börsen⸗ und Handelsregister⸗Beilage Nr. 17.)

1692] Oberschlesische Eisendahn.

ebruar 1874.

8

8 *

ꝛNn. 40.

Ministers ausgesendet worden, um die Verhältnisse des Regierungs⸗

Bezirks Stralsund, insbes

stattgefunden haben,

Ssgwinemünde und Erbauung einer Schutzmauer vor dem Hoc an dem Leuchtthurme zu Horst soweit vorgenommen werden können,

en Reich

8—

zum Deut

Berlin, Montag, den 16. Februar

1

7 .

Reichstags⸗Angelegenheiten. Im 18. Wahlbezirk der Provinz Hannover (Stade⸗Bremervörde)

erhielt bei der Ersatzwahl für den Landesdirektor von Bennigsen von 8066 abgegebenen Stimmen der Ober⸗Gerichtsanwalt Laporte 5144. Die ubrigen vertheilten sich auf Dr. Bärens in Hannover mit 892, auf Yerk in Hamburg mit 1100, auf Tecklenburg mit 668, auf

Stürcke in Neuschönebeck mit 259 Stimmen.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 16. Februar. In der Sitzung des Herren⸗ hauses am 14. d. M. antwortete der Handels⸗Minister Dr. Achenbach auf die Interpellation des Fuͤrsten zu Putbus in Betreff der Wiederherstellung des durch die Sturmfluth vom 13. November 1872 entstandenen Schadens: 1

Meine Herren! Wenn ich die Interpellation, welche an die Königliche Staatsregierung gerichtet worden ist, richtig verstanden habe, so bezieht sie sich wesentlich auf §. 1 Nr. 2 und 3 des Gesetzes vom 23. April v. J., wonach der Kredit, welcher der Regierung be⸗ willigt worden ist, verwendet werden soll zur planmäßigen Ausführung von Deichen und Uferschutzwällen, sowie zur Beseitigung von Fluth⸗ schäden an fiskalischen Bauanlagen. Dagegen habe ich nicht geglaubt, daß die Interpellation auf §. 1, Nr. 15b. Anwendung finde, wo die Rede davon ist, daß an die Gemeinden zur Wiederherstellung ihrer beschä⸗ digten gemeinnützigen Anlagen Zuschüsse gegeben werden sollen. Es sind unter Nr. 1 b. nämlich ausdrücklich die Anlagen ausgeschlossen, welche ich vorhin erwähnt habe. Ich glaube dies hervorheben zu sollen, weil der Herr Interpellant auf jene Anlagen der Gemeinden Bezug nahm.

Was nun den Gegenstand der eigentlichen Interpellation anbe⸗ trifft, so enthalten die Motive des damals vorgelegten Gesetzes die Angaben, daß zur planmäßigen Ausführung von Deichen und Ufer⸗ schutzwällen ungefähr die Summe von 1,500,000 Thlr. verwendet wer⸗ den soll, während zur Beseitigung der Fluthschäden an fiskalischen Anlagen der Betrag von 150, Thlr. in Aussicht ge⸗ nommen worden ist. Die beiden Nummern des Gesetzes

.1 Nr. 2 und 3 enthalten gewissermaßen auch die Grenzscheide der ompetenz zwischen dem landwirthschaftlichen Ministerium und dem Ministerium für Handel, indem das landwirthschaftliche Mini⸗ sterium denjenigen Küstenschutz in die Hand zu nehmen hat, welcher bezweckt, dem Interesse der Landeskultur zu dienen, während das Han⸗ bels⸗ Ministerium nur kompetent erscheint, soweit es sich darum han⸗ delte, die fiskalischen Anlagen zu schützen, oder Deiche, Dämme und Dünen wieder herzustellen, bei denen das Schiffahrtsinteresse in Frage kommt. Es liegt in der Natur der Sache, wenn diese Gegenstände speziell zur Sprache gebracht werden sollen, ich die Interpellation nicht anders beantworten kann, als unter Vorführung einer Reihe von Zahlen. Ich bitte daher um Entschuldigung, wenn ich in ein gewisses Detall eingehe. 1 Noch ehe das Gesetz vom 23. April 1873 erlassen war, haben die kompetenten Ministerien Veranlassung genommen, sofort Hülfe eintreten zu lassen. Es sind gleich nach der Sturmfluth von 1872 Kommissarien sowohl des Finanz⸗Ministers, sowie des Ministers für landwirthschaftliche Angelegenheiten und des damaligen Handels⸗ sondere diejenigen auf der Insel Zingst einer näheren Prüfung zu unterwerfen. b1 18 5 Es ist ferner damals Seitens der hauptbetheiligten Ressorts des Handels⸗Ministeriums und des landwirthschaftlichen Ministeriums so⸗ fort Anordnung getroffen worden, daß es nicht an Mitteln fehlt, um die augenblicklich vorliegenden Schäden zu beseitigen; es ist, wenn ich dies anführen darf, der Regierung von Schleswig, wo namentlich große Schä⸗ den eingetreten waren, sofort Seitens des damaligen Herrn Handels⸗Mini⸗ sters die Summe von 20,000 Thlrn. zur Verfügung gestellt worden, wie auch an die Regierungen von Stettin, Stralsund und Cöslin Anweisungen ergangen sind, für die nöthigen Schutzmaßregeln zu sorgen. Man hat, als dies Gesetz vom vorigen Jahre entworfen wurde, wie ich

eben schon hervorgehoben habe, eine Summe von 150,000 Thlrn. für

das Ressort des Handels⸗Ministeriums ausgeworfen, und man war nach der damaligen Anmeldung der Meinung, daß auf den Regierungsbezirk Schleswig⸗Holstein, für fiskalische Anlagen, sowie Schutzdämme, so⸗ weit das Sche hrsegenss dabei in Betracht kommt, etwa 90,000 Thlr., auf den Regierungsbezirk Stettin etwa 36,000 Thlr., auf den

Regierungsbezirk Stralsund etwa 18,000 Thlr., auf den Regierungs⸗

bezirk Cöslin etwa 4000 Thlr. fallen würden. Es haben nun aber die Aufnahmen, welche über die vorhandenen Schäden gezeigt, daß man mit diesen Summen nicht auskommen werde; schon jetzt läßt sich mit Sicherheit über⸗ 8. daß, soweit jene Beschädigungen in das Ressort des Handels⸗ Ministers fallen, mindestens eine Summe von 250,000 bis 270,000 Thlr. nothwendig werden wird, und es fällt dabei eben so wieder auf

den Regierungsbezirk Schleswig⸗Holstein die Hauptsumme mit 164,000 Thlr., während die anderen Regierungsbezirke mit geringeren Sunmmen betheiligt sein werden.

Die Verwendungen, welche Seitens des Handels⸗Ministeriums, wenn ich mit diesem beginne, stattgefunden haben, so wie die Projekte, die noch schweben, funh kurz shaasssss folgende: Auf der Insel Zingst war das Handelsressort nicht wesentlich betheiligt, es hat also dort nur eine geringe Verwendnng stattgefunden für Dünenanlagen bei Arenshoop, ebenso ist auf der Insel Rügen eine größere Verwendung Seitens des Handelsressorts weder eingetreten noch bisher in Aus⸗ sicht genommen. Es sind für die Wiederherstellung der Steindämme am hohen Ufer bei Arcona gegen 8000 Thlr. bestimmt und auch bereits zum Theil verwandt; außerdem ist Seitens des Han⸗

8 dels⸗Miuisteriums im Frühjahr 1873 angeordnet worden, daß gur

Wiederherstellung der Dünen zwischen Thiessow und Lobbe und zwischen Lobbe und Goehren, sowie zur Wiederherstellung von fiskalischen Dünen auf Hiddens die Vorbereitungen getroffen werden, auch sind Mittel zur Disposition gestellt, namentlich ist für Hiddens die Summe von 10,000 Thlr. zur Wiederherstellung der Dunen bestimmt worden. Außerdem haben nicht unbedeutende Verwendungen zur Siche⸗ rung des Strandes daselbst stattgefunden. Auf die Insel Rügen komme ich noch später zurück, wenn ich Gelegenheit haben werde, über die Verwendungen des landwirthscha tlichen Ministeriums zu sprechen. Es ist sodann in dem Regierungs⸗ bezirk Cöslin die Summe von 7480 Thlr., die bereits anfänglich in Aussicht gestellt war, zur Verwendung überwiesen worden. Im Re⸗ gierungsbezirk Stettin hat die Wiederherstellung der Hafenwerte 88 ochufer

als dies im Laufe dieses Jahres in Aussicht genommen war, auch sind eine Reihe von kleineren Arbeiten auf der Insel Usedom zur Ausführung gelangt, und ich behalte mir vor, auf diese Insel zu⸗ rückzukommen, wenn über die Verwendungen des landwirt schaftlichen Ministeriums die Rede sein wird. Die Hauptsumme fällt, wie ich bereits hervorgehoben, auf die Provinz Schleswig⸗Holstein, wo eine Reihe von öffentlichen fiskalischen Anlagen zerstört wor⸗ den ist. Außer für diese sind auch Beträge bei Privatanlagen verwandt worden. Speziell sind zum Neubau des Lootsengebäudes u Schleimünde und der Vorder⸗Mole daselbst im vorigen Jahre 14,650 Thlr. verfügbar gemacht. Es sind einzelnen schwer betroffenen Kommunen, welche nicht im Stande waren, die von ihnen zu unter⸗

3 Verkehrsanstalten wieder herzustellen, aus dem . des andels⸗Ministeriums Zuschüsse geworden. Auf fiskalische Kosten ist

der Kieker Föhrde, welche

der Hafen von Laboe am Eingang 8 18

r au

8.

als Nothhafen für die Kiel ansegelnden Schiffe dient, von Sand und Tangmassen gereinigt worden. Für die Stadt Eckernförde ist die Wiederherstellung des Dammes nebst Brücke mit bedeutenden Auf⸗ wendungen in Aussicht genommen worden, 4000 Thlr. 8 eine Noth⸗ brücke verwendet, der weitere Neubau kostet 27,000 Thlr., welche aus dem Chausseebaufonds des Handels⸗Ministeriums genommen werden sollen. Die Wiederherstellung der zerstörten Chausseen, welche theil⸗ weise am Meere laufen, nimmt namhafte Summen in An⸗ spruch und wird noch erhebliche Summen in Anspruch neh⸗ men; so kostet die Chaussee südlich von Apenrade 26,000 Thlr., die Chaussee von Eckernförde nach Schleswig 24,000 Thlr., die Chaussee von Kiel nach Eckernförde sogar 67,000 Thlr., letztere wird im Oktober des laufenden Jahres zur Vollendung ge⸗ langen können. Endlich ist noch eine weitere Damm⸗ und Straßen⸗ Anlage in Angriff genommen; wenigstens haben die Projekte die Ge⸗ nehmigung gefunden, zwischen Neustadt und Grube, wo nicht unerheb⸗ liche fiskalische Beiträge in Auesicht gestellt sind. Man hat die Pro⸗ jekte zu dieser haussee erst so spät vorlegen können, weil die An⸗ lage im Zusammenhang stand mit den Deichanlagen, die gleichzeitig wegen des Gruber Sees ins Auge zu fassen war. G

Sie sehen aus diesen Mittheilungen, daß die Verwendungen auf dem Gebiete des Handelsressorts sich auf dasjenige Gebiet bezogen haben, welches ich vorher hervorhob, und daß hier das Interesse der Landeskultur, wie es in der Natur der Sache lag, nicht in Betracht zu ziehen war. Wenn sich nur hierauf vielleicht die Bemerkung des Herrn Vorredners beziehen sollte, daß er die Beobachtung emacht habe, man sei namentlich da sehr rasch vorgegangen, wo fiskalisches Eigenthum in Frage gewesen, so glaube ich, daß in diesem Vorgehen ein Vorwurf nicht gefunden werden kann, da die Mittel von 150,000 Thalern, wie sie die Motive des Gesetzes ergeben, recht eigentlich zu diesem Zwecke bestimmt waren; ich habe aber auch gezeigt, wie man sich keineswegs überall auf fiska⸗ lische Anlagen besschräͤnkt hat, sondern auch über die Grenze da hinaus⸗ gegangen ist, wo in der That diejenigen Interessen zu wahren waren, welche ich im Eingange meines Vortrages bezeichnete.

Weit bedeutender sind nun natu gemäß die Aufgaben, welche unter §. 1 Nr. 2 des Gesetzes fallen, wo von planmäßigen Ausfüh⸗ rungen von, Deich⸗ und Uferschutzwerken die Rede ist. Es ist nach den Motiven dafür die Summe von 1,500,000 Thlr. ursprünglich bestimmt worden. Sie sehen indessen, meine Herren, wie schon der Ausdruck des Gesetzes dies ausspricht, daß wir es nicht mit Anlagen zu thun haben, die, wenn ich so sagen darf, in einem Tage zu machen und zu über⸗ legen sind, sondern wie das Gesetz sagt, die Mittel sind zurplanmäßigen Ausführung von Deich⸗ und Uferschutzwerken bestimmt. Dasjenige, was im ersten Augenblick Seiters des Ministeriums gethan werden konnte, ist auch hier geschehen. Man hat sofort Maßregeln getroffen, um die augenblicklichen Schäden zu beseitigen und womöglich die Deiche und Dämme wenigstens in denjenigen Zustand zu⸗ rückzuversetzen, welchen sie hatten, ehe jenes schädliche Er⸗ eigniß eintrt. So ist namentlich auf der so sehr heim⸗ gesuchten bedauernswerthen Insel Zingst vorgegangen worden. Man hat die augenblicklichen Schäden schleunigst zu beseitigen gesucht; es ist für die Stranddurchbrüche, die namentlich an der Ellerbeck bei Zingst, an der hohen Düne bei Prerow, an der Straminke bei Müggenburg vorgekommen sind, soweit dies hier zu erreichen war, Fürserge getroffen; auch sind Dünenbauten in Angriff genommen worden. * kann sagen, daß auch der Erfolg bereits frühzeitis Amtlich konstatirt worden ist, da schon unterm 25. Mai der Regierungs⸗Präsident zu Stralsund zu berichten in der Lage war, die Reparaturen der Deichbauten auf Zingst und innerhalb der alten Dimensionen seien so gut wie vollendet und stehe zu hoffen, daß jetzt nach Emanation des Sturmfluthgesetzes die Herstellung derselben in Verhältnissen, welche jedem Wogenandrange zu trotzen vermögen, sowie die Ausführung der Küstenschutzwerke bal⸗ digst in energischen Angriff genommen werde. Weiter handelt es sich, wie schon g sagt, um die planmäßige Ausführung großer Werke. Es liegt in der Natur der Sache, daß bei diesen mit einer sonst außer⸗ ordentlich mwünschenswerthen Beschleunigung nicht vorgegangen werden konnte. Es ist daher bisher nur crreicht worden, daß man für die bei Prerow auf der Insel Zingst beabsichtigten Deichbauten die Feststellung eines vollständigen Projektes erzielt hat. Das Projekt ist bereits im Okto⸗ ber superrevidirt und im Oktober an die Regierung zu Stralsund gegangen, um mit der Ausführung zu beginnen. Ich bemerke, daß dieses Projekt, wenn es anschlagsmäßig zur Ausführung kommt, eine Summe in Anspruch nehmen wird von 228,500 Thlrn., außerdem sind noch Strandschutzwerke neben den Deichbauten in Aussicht genommen zu einem Betrage von 115,000 Thlrn. 1 h indessen noch nicht in Angriff genommen werden können, weil das Probeft, welches aufgestellt worden ist, noch einer Umarbeitung bedarf.

ie Insel Rügen ist Seitens des landwirthschaftlichen Ressorts inso⸗ 1““ worden, als die folgenden Bewilligungen stattgefun⸗ den haben: 8 Erstens für die Herstellung der Deiche auf Umanz, dem Kloster zum heiligen Geist in Stralsund Geflg. g. ein Darlehn von 6000 Thlrn. zur Herstellung der Deiche bei Jabelitz, dem Kloster zu St. Annen und Brigitten zu Stralsund gehörig, ein Darlehen von 2000 Thlrn. aus dem Sturmwfluthfonds bewilligt worden.

Sodann ist namentlich in letzter Zeit die Herstellung von

Schutzwerken zur Abwendung eines Durchbruchs in dem Bug bei Dranske befürwortet worden. ““

Ich habe die Königliche Regierung in Stralsund angewiesen, in dieser Beziehung schleunigst Vorlagen zu machen und kann gegen⸗ wärtig aussprechen, daß mir vorgestern Abend die Projekte über die Sicherstellung des Bugs bei Dranske zugegangen sind. Dem Mini⸗ sterium ist die größte Beschleunigung der Angelegenheit empfohlen, damit dieses wichtige Werk zur Ausführung gebracht werden könne.

Ich hebe noch hervor, daß nach den Kostenanschlägen für die Her⸗ stellung dieser Schutzwerke die Summe von 27,000 Thlr. erforderlich ist. Außerdem ist von der Insel Rügen der Wunsch an uns gelangt, zur Herstellung einer chaussirten Wegeverbindung von Wittow nach Jasmund über die sogenannte Schabe Unterstützung oder Zuwendungen zu gewähren. 1 Es läßt sich nicht verkennen, daß diese Zuwendungen nicht in unmittelbarem Zusammenhange mit der Sturmfluth stehen würden, indem die Gefahren, die seitens der Interessen befürchtet werden, nach dem Urtheil Sachverständiger nicht vorliegen; gleichwohl habe ich bei den schwebenden Verbandkungen sowohl, was meine Stellung als Handels⸗Minister, wie als Verwalter des landwirthschaftlichen Mini⸗ steriums anbetrifft, eine durchaus wohlwollende Haltung zu diesem

rojekte genommen und gedenke seiner Zeit Allerhöchsten Orts Vor⸗ chläge zu machen, die wenigstens diesem Unternehmen wesentliche Bei⸗ hülfe des Staats sichern werden. Es wird indessen nothwendig sein, daß ehe 18 Prgtekte zur Ausführung gelangen, Verhandlungen mit den Privatbctheiligten ebenfalls statffinden. Was diese Verhandlungen anbetrifft, so führt mich dies auf einen Gegenstand zurück, welcher für die Insel Rügen lebhaft befürwortet worden ist. Es ist nämlich schon meinem Herrn Amtsvorgänger der Vorschlag von sehr geachteter Seite gemacht worden, daß man die Meerbusen, wie sie sich sowohl auf der Insel Rügen wie zwischen der Insel Zingst und dem Fest⸗ lande befinden, schließen und abdämmen und gewisserznagen aus diesen Meerbusen Landseen herstellen möge, um auf diese Weise einen ge⸗ eigneten Schutz der Küsten und Ufer herbeizuführen. So ist insbeson⸗

dere der Abschluß der Binnengewässer durch einen Hafim ec 5

ramort und Kinnbackenhagen auf Zingst vorgeschlagen. 2 die Insel Rügen die Abdämmung des großen Jasmunder Bodden

1““ 16“ 11“

Diese Strandschutzwerke haben⸗

befürwortet, eine Durchdämmung zwischen dem Breetzer und Breeger Bodden, den Abschluß des Udarsser⸗Wieks, sowie des Toikenstroms, südlich der Insel Umanz, die Sperrung des Neuendorfer Wieks und des Tetzitzer Sees, u. s. w. beantragt. Meine Herren! Zum Theil sind diese Projekte unausführbar, weil ihren Ausführungen das Schiffahrts⸗Interesse entgegensteht. Es trifft dies namentlich bei dem großen Jasmunder Bodden zu und bei dem Meerbusen zwischen der Insel Zingst und dem Festlande, wo insbesondere die Schiffahrts⸗ Interessen der Stadt Barth geschädigt werden würden, wenn man zu einer solchen Abdämmung überginge. Was die übrigen Projekte be⸗ trifft, das eine wie das andere von denselben, so hat bereits mein Herr Amtsvorgänger im landwirthschaftlichen Ministerium in einem Reskript vom 13. Februar vorigen Jahres seine Stellung in Folgendem gekennzeichnet: „Die auf den Bericht vom 27. vorigen Monats ent⸗ haltenen Vorschläge, welche dahin zielen, eine Zerklüftung des Landes zu verhüten, sind umfassende Meliorationswerke, die, so förderlich sie den Staatsinteressen sein mögen, eingehe der Verhandlungen hinsichtlich der betheiligten Privatinteressen bedürfen und nicht in den Kreis der anläßlich der Sturmfluth zunächst zu lösenden Aufgaben gehören. Sie werden daher vorläufig von einer weiteren Verfolgung vom Stand⸗ punkte meines Ressorts zurückgestellt werden müssen.“ Gleichwohl sind nun diese Angelegenheiten weiter verfolgt worden, und namentlich hat die Regierung in Stralsund in letzter Zeit bei dem land⸗ wirthschaftlichen Ministerium die Eindeichung von Lieschow zur Sprache gebracht, ein Projekt, was zur Konstituirung eines Deichverbandes geeignet sein wuͤrde. Die Anlage würde, wenn man dieses Projekt ausführte, praeter propter 40,000 Thlr. kosten. Fernerhin ist befürwortet, die Abdämmung des Neuendorfer Wieks, wobei als Kosten in Aussicht genommen sind 52 57,000 Thlr.; die Abdämmung des Tetzitzer Sees, für welche eine Summe von ungefähr 36,000 Thlr. in Aussicht genommen ist. Diese Vorschläge sind vom landwirthschaftlichen Ministerinm in letzter Zeit unter meiner Zeich⸗ nung an die Regierung in Stralsund zurückgegangen, mit der Auf⸗ gabe, zunächst mit den betheiligten Privatinteressenten in Verhandlungen einzutreten, indem auch ich an dem Standpunkt festhalte, daß, so wichtig jene Anlagen auch sein mögen, es doch wesentlich Meliorationsinter⸗ essen sind, die hiebei in Betracht kommen. Es schließt dies eine Be⸗ theiligung des Staates selbstverständlich nicht aus, wenn die Anlagen sich als wichtige auch im Kreise der Privatinteressenten bei den wei⸗ teren Verhandlungen herausstellen sollten. Aber es ist nothwendig, wenigstens im Allgemeinen die zunächf Betheiligten darüber zu hören, ehe man derartigen Projekten ganz nahe tritt; es könnte sich sonst leicht der Fall ereignen, daß, wenn der Staat seinerseits die Anlagen ausführt, später die Interessenten die⸗ selben als zwecklose bezeichneten, als solche, die ihre Interessen nicht berühren; und sie würden vielleicht später dem Staate die Erhaltungskosten derartiger Werke zuschieben. Wie gesagt, die Regierung nimmt auch diesen Projekten gegenüber keinen rein nega⸗ tiven Standpunkt ein, aber sie glaubt, an dem eben bezeichneten Gesichtspunkte ihrerseits festhalten zu sollen. Die Pommersche Fest⸗ landsküste ist, soweit der hier fragliche Gegenstaad in Betracht kommen würde, namentlich interessirt bei der Absperrung des Gristower⸗Wiek, wofür ungefähr 100,000 Thlr. an Kosten in Aussicht w sind. Es schweben in dieser Angelegenheit innerhalb der betheiligten Mini⸗ sterien noch weitere Verhandlungen. Ich knüpfe hierbei die Bemerkung an, daß, wenn der Herr Vorredner zu glauben schien, daß die Ver⸗ handlungen wesentlich deshalb sich in die Länge gezogen hätten, weil große Differenzen zwischen den einzelnen Ministerien hervorgetreten seien, dies meinerseits nicht für zutreffend bezeichnet werden kann. Es sind mir weder von Seiten des Herrn Finanz⸗Ministers, noch eines anderen Ministers irgend welche Schwierigkeiten zemacht worden, und ich habe auch aus den Akten nicht konstatiren können, daß in der vergangenen Zeit etwas Aehnliches vorgekommen ist. Auf der Insel Usedom ist neuerdings die Herstellung eines Deiches bei Damerow in Vorschlag gebracht worden, um das Ueberschlagen der See zu verhin⸗ dern. Auch hier ist eine Verfügung an die Regierung in Stettin hin⸗ ausgegangen, in welcher ihr empfohlen wird, zunächst die Betheiligten zu hören, worauf weitere Entschließung des Ministeriums erfolgen werde. 1“ Wenn man die Anlagen auf der Insel Rügen ins Auge faßt, welche in Vorschlag gebracht worden sind, so werden Sie leicht erken⸗ nen, daß die Fonds, welche der Regierung zur Disposition stehen, zu deren Ausführung nicht ausreichen würden. Es ist in den Motiven des Gesetzes vom 23. April 1873 für die Insel Rügen approximativ eine Summe von 115,000 Thalern zum Ufer⸗ und Deichschutz in Aussicht genommen, während für die Provinz Pommern, namentlich mit Rück⸗ sicht auf die Insel Zingst, der Betrag von 522,000 Thlrn. bestimmt ist. Der Haupttheil der ganzen Summe war auch hier auf den Re⸗ gierungsbezirk Schleswig berechnet. Wenn Sie diese Summen 88 halten und dagegen die vielen angemeldeten Ansprüche ins Auge fas⸗ sen, so springt in die Augen, daß, was die Insel Rügen betrifft, die eben bezeichneten Summen wohl um das sechs⸗ und siebenfache überschritten werden mußte, wenn man den verschiedenen Ansprüchen gerechtwerden wollte. Ich führe dies an, um darzuthun, daß das Gesetz auch eine gewisse Schranke für die Thätigkeit der Regierung kennzeichnet und daß kei⸗ neswegs die Mittel so weit gegriffen sind, daß der Staat auch zu Meliorationen übergehen könnte. Diese Meliorationen werden jeden⸗ falls immer nur in zweiter Linie ins Auge gefaßt werden dürfen. 1 Was die Deichanlagen in Schleswig⸗Holstein betrifft, so war auch hier Veranlassung genommen, die Beschädigungen, so weit es anging, sofort einermaßen zu repariren. Sodann ist man dazu übergegangen, ausführliche Projekte aufzustellen, um groß⸗ artige Deichanlagen auf der Ostküste von Schleswig⸗Holstein herzu⸗ stellen. Es haben zu diesem Zwecke ausführliche Untersuchungen stattgefunden. Der frühere landwirthschaftliche Minister, Herr Graf v. Königsmark, ist persönlich an Ort und Stelle gewesen und hat selbst die einzelnen Verhältnisse untersucht, und auf Grund dieser Untersuchungen sind die Ausarbeitungen im Wesentlichen erfolgt. Man hat in ungefähr dreiviertel Jahren das Resultat erreicht, wonach die Projekte nahezu ausgearbeitet sind. Hier liegt übrigens die die Sache so, daß keineswegs ö fiskalische Bauten auszu⸗ führen wären; es handelt sich vielmehr um Interessentenbauten, zu welchen der Staat Fetnersets Süschah. zu leisten haben wird. Auch hier kommt es darauf an, mit der Bildung von Deichverbänden vor⸗ zugehen, sowohl rücksichtlich der Anlagen der Deiche selbst, als auch was ihre spätere Unterhaltung anbetrifft. Es schweben jetzt, woraus der Umfang dieser Arbeiten hervorgeht, nicht weniger als 25 Projekte. Um die Bedeutung derselben zu kennzeichnen, kann ich aus einer mir vorliegenden Tabelle angeben, daß die Kosten für die Deiche in der Wesseker⸗Gruber⸗Niederung angeschlagen sind auf 270,000 Thlr., die Kosten der Deichanlage in der Klostersee⸗Niederung auf 260,000 Thlr., in der Water⸗Neversdorf⸗Neudorfer Niederung auf 174,000 Thlr. des Hochwachter Strandes auf 10,500 Thlr., der Futterkamp⸗Niederung auf 60,000 Thlr. 1 1 1 Sie sehen also, daß es sich hier um sehr erhebliche Beträge handelt, und andererseits, daß es nicht thunlich war, bei diesen Anlagen planlos vorzugehen, um, wie ich Fehch sagte, auf den Tag, ohne nähere Ueberlegung zu bauen. Es haben die Projekte nothwendiger- weise vorhergehen müssen, und es werden weiter die Verhandlungen mit den Interessenten vorangehen müfsen. 8 6“ Ich darf zum Schluß meiner Ausführungen persönlich die Er⸗ klärung geben, daß ich die lebhafteste Theilnahme für diese Angelegen⸗ heiten habe, daß ich persönlich mit größtem Eifer, namentlich mit Rücksicht auf die wiederholt vorgekommenen großen und bedauerns⸗ werthen Unglücksfälle, mich der Sache annehmen werde und daß ich