1874 / 42 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Von Herrn Professor Dr. Bühler in Bombay: Gannhayana. Aranyana. 15 gdhyaya. 82 fol. Gannhayava. Grihyasutra 55 fol. Gannhayana. Graatasutra Th. 1, 2. 244 fol. Gannhayana. Brahmana in 3 adhyaya. 244 fol., Harivanya mit dem Kommentar des Nilakantha. 692 fol. Achärànyasütram. Gttarä dbyayavasütram satikam. Aupapätikasütram. 9tes Anga. Kalp asütram satikam. Istes Anga. Vipäkasütran. Sütrakritängam. Sätrunjayamähàtmyam.

Von der Regierung in Venezuela: Bolivar, Brief an Senora Maria Antonia Bolivar in Caracas Puno 8. de Agosto 1825. 2 Bll. 40. nebst Erklärungen, und Nr. 14 Anno 1. 1872 der Gaceta ö“ Drucke.

Von dem vorgeordneten Königlichen Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten: 63 Werke.

Von dem Auswärtigen Amte: British Parliamentary Papers 1870/71 in 85 Bänden.

Von dem Königlichen Finanz⸗Ministerium: Die Finanz⸗ Verwaltung Preußens in den Jahren 1870, 1871, 1872.

Von dem Königlichen Ministerium für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten: Statistische Nachrichten von den preußischen Eisenbahnen. Bd. 19. Berlin 1872. 8

Von dem Königlichen Kriegs⸗Ministerium: Geschäfts⸗ ordnung für die Festungs⸗Baukassen. Berlin 1873. 8.

Von der Königlichen Akademie der Wissenschaften: Die Abhandlungen derselben in drei Exemplaren und ein Exemplar der Monatesberichte, sowie 294 verschiedene Werke.

Von dem Königlichen Hausarchiv: Joh. Roedbeck, Dissertt. in leges Charondae. Holmiae 1678. 8. Ph. L. Ahthaeus, Breviarium juris universi. 1670. 8. Les animaux plus que ma- chines. 1750. 8. Aphorismen über das Erinnerungsvermögen. 1792. Nützliche und auserlesene Arbeiten der Gelehrten im Reich. 1733. Concordia rationis et fidei. Amst. 1692. 8. L. Wurffbain, De Numero Septenario. Nürnberg 1630. 8.

Ferner aus folgenden Staaten:

Bayern. Von der Königlichen Regierung: Beiträge zur Statistik des Königreichs Bayern. Heft 26 u. 28. München 1873.

Von der Königlichen Akademie der Wissenschaften: Abhandlungen. Physikal. Klasse. Bd. 11.1. Philos. Klasse. Bd. 12. 1. 2. 3. Histor. Klasse. Bd. 1 5.

Von dem historischen Verein in Bamberg: Bericht über das Wirken des Vereins. Nr. 27 u. 31.

Belgien. Von der Königlichen Regierung: Recueil des anciens coutumes de la Belgique: Coutumes du pays de Liège T. II. Brux. 1873. 4. Coutumes de Brabant. T. II. III. ib. 1872. 73. Recueil des circulaires, instructions et autres actes 6manés qu Ministère de la Justice. Années 1870 72. Brux. 1873. 8.

Von der Königlichen Akademie der Wissenschaften: Mémoires de l'académie royale des sciences de Belgique. Tome Mémoires couronnés. Tome. 22. Brux. 1872. 8. Ouddietsche Fragmenten van den Parthenopeus van Bloys .. . dvor J. H. Bor- mans. Brussel 1871 8. Jan Praet, Sbeghel der Wysheit of Leeringhe der Zalichede. Dvor J. H. Bormanns. ib. 1872.

Von der öffentlichen Bibliothek in Antwerpen: Cata- logue méthodique de la bibliothèque publique d'Anvers. Sauppl. III. Anvers 1873. 8.

Von dem Magistrat zu Brügge: Inrentaires des archiyes de la ville de Bruges. Sec. I. Sériec I. Tome 2. Bruges 1873. 4.

Großbritannien und Irland. Von der Königlichen Re⸗ gierung: Facsimiles of national manuscripts of Scotland. Part. III. 1871. folio. Rerum pritannicaram medii aevi scriptores. Fort⸗ setzunz. 7 Voll. Calendar of state papers 1872. 5 Voll. Von der Royal Society in London: Catalogue of scientific papers. Vol. VI London 1872. 4. Von der Patent Commission in London: Publikationen derselben in 70 Convoluten. Von der Swedenborg Society in London: 223 von der Gesellschaft berausgegebene Werke. Von der Society of antiquaries in ondon: Procsedings Ser. III. Vol. 5 No. 4, 5, 6, 7. Von der Pathological society in London: Transactions. Vol. 23. Lond. 1872. Von dem St. Thomas Hospital in London: Reports New Series. Vol. 3. Lond. 1873. Von de vres- 22 of antiquaries of Scotland: Proccedings. Vel.

Adi 222 Fon dem Punjab Go- 1 12. 5 1ladpvAif. Handbook of the manufactures

a.Ind arts of the Punjab. Lahore 1872. 4. Von der Asiatic Society of Bengal: Edw. Tuite Dalton, Descriptive entomology 9k Bengal. Calcutta 1972. 4. Von dem Geological Survey Office in Calcutta: Memoirs of the geological survey of Iudia. Von der Commerz⸗Bibliothek in Hamburg: Katalog der Commerz⸗Bibliothek. Fortsetzung 1, 2.

8 Italien. Von der Königlichen Regierung: Raccolta ufficiale delle leggè e dei decreti del regno d'Italia. Vol. 34 37 und Parte supplementare Vol. 12. Historiae patriae monumenta. Tom. XIII. Codex dipl. Langobardiae. Aug. Taur. 1873. Folio. Von der Königl. Universität in Rom: Annuario della R. Universita per l'anno scolastico 1871/72. Roma 1872.

Vom Senat der Stadt Lübeck: Urkundenbuch der Stadt Lübeck. Th. 4. 1873. 4. Prachtexemplar.

Mecklenburg. Von dem Verein für Mecklenburgische Geschichte: Mecklenburgisches Urkundenbuch. Bd. 8. Schwerin 1873. Oesterreich. Von Sr. Majestät dem Kaiser. Die Samm⸗ lungen der vereinten Familien⸗ und Privat⸗Bibliothek Sr. Majestät

es Kaisers. Bd. I. Wien 1873. Folio.

Rußland. Von der Kaiserlichen Reagierung: Gesetz⸗ Sammlung. Th. 43. 1868. St. Petersburg 1873. 4. (russisch). Reglement der Tabaks⸗Accise. 1872. Von der Kaiser⸗

ichen Akademie der Wissenschaften in St. Petersburg: Bericht über den Preis des Grafen Uwaroff. 13. 14. 1870. 71.

8 Sachsen. Von der Königlichen Regierung: Uebersicht der CEivil⸗- und Strafrechtspflege im Königreich Sachsen. Bd. 4. Dres⸗ den 1873. Von dem Königlichen Statistischen Bureau: Kalender und statistisches Jahrbuch für das Königreich Sachsen auf das Jahr 1874. Zeitschrift des Königlichen statistischen Bureaus. Jahrg. 17. 18. 1871. 72. Jahresbericht Nr. 3 des Landes⸗Medi⸗ zinal⸗Kollegiums über das Medizinalwesen im Königreich Sachsen auf d. J. 1869. Theodor Petermann, die Bevölkerung der Stadt Dresden am 1. Dezember 1871. Mittheilungen des statistischen Bureaus der Stadt Leipzig. Heft 6. 7. 1872. 73. Schweden. Von der Königlichen Regierung: Bidrag 3 till Sveriges officiela Statistik for 1871. Weltausstellung 1873. Wien. Schweden. Statistische Mittheilungen von E. Sidenblach. Vonder Universität Christiania: Nyt Magazin for Natur- videuskaberne. Bd. 19. Heft 3. 4. Bd. 20. Heft 1. 2. 1873. Om Norske Kongers Hylding og Kroning i aecldre Tid. Christ. 1873. F. C. Schübeler, Die Pflanzenwelt Norwegens. Christ. 1873. MI. Sars, On some remarkable forms of animal life. I. ib. 1872 4 Helland. Forekomster af Kise i Visse Skifere i Norge. ib. 1873. J. Lieblein, Recherches sur la chronologie égyptienne. ib. 1873. Det Kongel. Norske Frederiks Universitets Aarsberetning for 1871. ib. 1872. Waldeck. Von der Fürstlichen Regierung: Fürstlich Waldecksche Regierungs⸗Blätter v. J 1872. 4. Württemberg. Von der Königlichen Regierung: Ver⸗ handlungen der wuͤrttembergischen Kammer zur Session 1870—72. Amerika. Nordamerikanische Freistaaten. Von der Smithsonian Institution in Washington: Smithsonian con- tributions to knowledge, Vol. 18, Wash. 1873. Reports of the commissioners of agriculture for 1871. Mouthly reports of the department of agriculture for 1872. Proceedings of the american Philosophical society held at Philadelphia. Vol. XII. No. 88. 89. 1 Von der Regierung des Staats Californien: Geological Survey of California: Geology, Vol. I. 1865. Paleontology, Vol. I.

II. 1864. 1869. Ormithology, Vol. I. 1870. The Josemite guide-book. 1870.

Colombia. Von der National⸗Universität: Anales de la universidad nacional de los estados unidos de Colombia. Tom. 1— 6. Bogotä 1868—1872. 8.

8. Außerdem empfing die Königliche Bibliothek Geschenke von den erren:

Joaquim de Almeida Pinto in Rio sein: Diccionario de bota- nica Prasileira. Rio 1873. Buchhändler Jos. Baer in Frank⸗ furt a. M: Meß⸗Memorial des Frankfurter Buchhändlers M. Harder Fastenmesse 1569. Herausgegeben von E. Kelchner u. R. Wülcker. Frankf. a. M. 1873. S. Badia in Barcelona sein Buch: La cu- racion de la Syphilis. Barcelona 1873. Cartas médico-quirùr- gicas. ib. 1872. Gesandter der Vereinigten Staaten von Nord⸗ amerika Dr. Bancroft Exc.: Notes upon the treatises of the United States with other powers. Wash. 1873., 8. und W. B. Hazen, The school and the army in Germany and France. New- York 1872. A. Basevi in Florenz sein Buch: Sul principio universale della divi- nazione. Fir. 1871. 8. Principe Boncompagni in Rom: Bullettino di storia e bibliografia delle scienze mathematiche e fisiche. T. V. n. 5 kleinere Abhandlungen. Geheimer Justiz⸗Rath Prof. Dr. Bruns: S. Ropartz, Histoire de Saint Xves, patron des gens de justice. St. Brieuc. 1856. 8. Prof. Dr. G. Bühler in Bombay: vier Sanskrit⸗Werke. Walter Lawery Buller in Lon⸗ don: zwei von ihm verfaßte Werke. Gugl. Capitelli in Neapel sein Buch: Della vita e degli studj di Domenico Capitelli. Napoli 1871. 8. H. Carey in Philadelphia seine Schrift: The unity of law. 1872. Philad. J. Chavret in Paris seine: Description des collections des sceaux-matrices de M. E. Dongé. Paris 1872. 8. Buchhändler Cohn hier: zwei Werke. M. Collins in Dublin sein Buch: Tract on the possible and impossible cases of quadratic equa- lities. Dablin 1858. Esquiros in Rio seine Schrift: Martyres de la liberdade. 1872. Dr. v. Eyk in Deventer sein: Catalögus bi- bliothecae publicae Daventriensis. Pars III. W. Felkin in Lon⸗ don: History of the machine-wrought hosiery. London 1867. Dr. W. v. Freeden in Hamburg: Jahresbericht der deutschen Seewarte für 1872. Direktor des Königl. Münzkabinets Dr. J. Friedländer: 2 Werke. Fürst Carl Egon zu Fürstenberg in Donaueschingen: Die Hausgesetze des Fürstl. und Landgräfl, Hauses Fürstenberg. Tü⸗ bingen 1870. f01. St. Grimaldi in Lendon seine: Synopsis ol English history. London 1871, Advokat Dr. Haenle in Ansbach seine Schrift: Erinnerung an die Hohenzollern in Ansbach. 1873. 4. Ober⸗Kommerzien⸗Rath, Hof⸗VBuchhändler Hahn in Hannover: J. Leunis, Synopsis der drei Naturreiche. Th. 2. Hannover 1873. Dr. Harkavy in St. Petersburg: 3 von ihm verfaßte Werke in russi⸗ scher Sprache. F. Henaux in Lüttich sein Buch: Histoire du pays de Liège. I. 1872. James Henry in London: 3 von ihm heraus⸗ gegebene Werke. Theod. Hofferichter in Breslau seine: Kriegssonette. 1872. Rob. Horn in London: Catalogue of the printed books in the library of the faculty of advocates. Vol. 1. 2. London 1863 73. Prof. C. Hueter in Leipzig sein Buch: Die allgemeine Chirurgie. Leipzig 1873. Musikdirekor F. W. Jähns hier seine: Biographie Carl Maria's v. Weber. Leipzig 1873. Baron de Jaurée: J. M. de Macedo, Geogr. Beschreibung Brasiliens. Leipzig. 1873. John P. Kennedy in Cincinnati seine Werke in 10 Bänden. Prof. Dr. Kiepert hier: 0. Cuvier, netice sur Paul Ferry. Metz 1870. Prof. Dr. Koch hier: A. Murray, botanical expedition to Oregon. Buchhändler Körner in Leipzig: 2 Werke seines Verlags. Marco Lanni in Neapel seine Schrift: Sant Elia sul rapido. Nap. 1873. 8. Dr. Lebrecht hier: 4 Werke. Hugo Lentz in Hamburg: Von der Fluth und Ebbe des Meeres. Hamb. 1873. F. A. W. Miquel in Leiden sein Buch: Illustrations de la Flore de l'Archipel Indien. T. I. und Suringar, Musée botanique de Leide. Vel. I. Prof. Dr. Mommsen hier: 20 Werke. Privat⸗ docent Dr. Müller in Halle sein Werk: Die griechischen Philosophen in der arabischen Ueberlieferung. Halle 1873. Prof. Dr. Münter in Greifswald: 2 von ihm verfaßte zoologische Werke. Bibliothekar Dr. Narducci in Rom seine: Notizie della biblioteca Alessandrina nella R. Universita di Roma 1872 und II Buonarotti 1873. Königlich belgischer Gesandter Baran v. Nothomb Exc. hier: Banque nationale de Belgique. Ie ee rclatifs à la prorogation de

j itution 14er⸗lte nav la laz, du. 2 i 1872 22 FFttH ahäbe a Kew⸗York⸗ zwei von ihm veefagte n8 zanche Wder. Plof, Dr. Peters hier: 5. Werke. R. A. Philippi in Santiago ein Buch: Descripcion de las nuevas plantas incorporadas ultima- mente en el herbario Chileso. Santiago 1872. Professor Dr. Poggendorff hier: Bericht über die Erhebungen der Wasserversorgungs⸗ Kommission der Stadt Wien. 1864. A. Quetelet in Brüssel: Annales météorologiques de l'observatoire royal de Rruxelles. Année 5. Brux. 1871, und: Tables de mortalité. ib. 1872. 4. W. Reis in Onito: Alturas tomadas en la republica de Colombia en los annos 1868 y 1869. Robinski in St. Petersburg: Custos Dr. Rose: 9 Bände, enthaltend die einzelnen chemischen Abhandlungen (vo“ 1822 bis 1863) des Prof. Dr. Herm. Rose. B. Ruhbio in Barcelona seine: Plectro- terapia. Barcelona 1873. Baron Schimmelpenninck v. d. Oye im Haag: J. J. de Geer tot Oudegein, Archieven der ridderlyke duitsche Orde, balie van Utrecht. Utcecht 1871. 4. Prachtexemplar. R. Schomburgk in Adelaide sein Buch: Papers read before the philos. society in the chambers of manufactures. Adelaide 1873. Gymnasial⸗ Prorektor Schwarze in Frankfurtl a. O. seine: Geschichte des ebemal. städtischen Lyceums ze Frankfurt a. O. 1873. H. Schweitzer in Wies baden, 5 Schrift: Molidre's Tod. 1873. Graf Wilhelm v. Schwerin: L. Gollmert, Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin. Abth. I. Berlin 1873. St. J. Siennicki in Warschau sein Buch: De typographia in Claro Monte Czenstocho- viensi. Varsaviae. 1873. 8. Jegor v. Sivers, sein Buch: Smilten. Ein Beitag zur Entwickelungsgeschichte Livlands. Riga 1872. 4. Dr. Steinschneider hier. A. Stübel in Quito: Alturas tomadas en la republica de Colombia en los anuos 1868 y 1869. Th. Sundy in Kopenhagen: Albertanus Brix., Liber consolationis. Hayniae 1873. 8. Francesco de Vincenti in Mailand, seine Schrift: Don Amedeo e l'onesto censore. Milano 1873. Dr. Wagner, attachirt der japanischen Ausstellungs⸗Kommission in Wien: Sh u-ko-yu shiu (Reliquien aus Japans Vorzeit). 78 Hefte in Folio. Theod. Wechniakof in Paris, sein Buch: Introduction aux re- cherches sur l'économie des travaux scientifiques. Paris 1870. 8. Prof. Windscheid sein Buch: Die Wirkung der erfüllten Bedingung. Basel 1851. 4. Von Frl. Narciza Amalia in Rio, die von ihr verfaßten: Nebulas poesias. Rio 1872.

III. Musik. 8 Der musikalischen Abtheilung wurden Geschenke zu Theil: Von des Kaisers und Königs Majestät: 2 Nummern. Von Sr. Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hobeit dem Kronprinzen: 296 Nummern. Von dem vorgeordneten Königlichen Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten: 26 Nummern; außerdem 138 Originalhandschriften

Mozarts. „Karten.

Der Kartensammlung wurden folgende Geschenke zugewendet: Von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl von Preußen: 40 Blatt. Von dem vorgeordneten Königlichen Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten: 4 Blatt. Von dem Königlichen Handels⸗Ministerium: 68 Blatt. Von dem Königlichen Großen v 17 618 8 Ber.e er Telegraphen: 12 Blatt. on der Kaiserlich brasilianischen Gesandtschaft: 27 Blatt. 1 9

Berlin, den 10. Februar 1874. 8

Das Königliche Ober⸗Bibliothekariat. Lepsius.

Ministeriusm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Den Grafen Joseph und Louis van der Straten⸗ Ponthoz in Brüssel ist die Ausführung der generellen Vor⸗

4 8 8

8 1.“ arbeiten für eine Eisenbahn von Coblenz zum Anschluß an die projektirte Bahn von Mainz nach Brüssel bei Gerolstein, St. Vith oder in der Richtung auf Vielsalm gestattet worden.

Dem Kupfer⸗ und Messingwaaren⸗Fabrikanten A. Neu⸗ becker zu Offenbach a. M. ist unter dem 16. Februar 1874 ein Patent

auf einen Bier⸗Kühlapparat, soweit derselbe nach der vorge⸗

legten Zeichnung und Beschreibung für neu und eigenthümlich

erachtet worden ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Den Wirth u. Cie. zu Frankfurt a. M. ist unter dem 16. Februar 1874 ein Patent auf eine Schlittenbremse für Eisenbahnfahrzeuge, in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung und ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet⸗ und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Das den Herren Edmund Thode u. Knoop zu Dres⸗

den unter dem 18. Mai 1872 ertheilte Patent auf eine hydraulische Waage ist aufgehoben. 8

Preußische Bank.

Bekanntmachung.

Die diesjährige ordentliche Generalversammlung der Meist⸗

betheiligten der Preußischen Bank wird auf 3 Freitag, den 27. März dieses Jahres, Nachmittags 5 ½ Uhr,

hierdurch einberufen, um für das Jahr 1873 den Verwaltungs⸗ bericht und den Jahresabschluß nebst der Nachricht über die Di⸗ vidende zu empfangen und die für den Centralausschuß nöthigen Wahlen vorzunehmen. (Bankordnung vom 5. Oktober 1846 §§. 62, 65, 67, 68, 97 und Alllerhöchster Erlaß vom 30. März 1857, Gesetz⸗Sammlung Seite 240.)

Die Versammlung findet im hiesigen Bankgebäude, Ober⸗ wallstraße 10 und 11, statt. Die Meistbetheiligten werden zu

derselben durch besondere der Post zu übergebende Anschreiben

eingeladen werden. Herhn, den 21.. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Chef der Preußischen Bank. Dr. Achenbach.

Preußen. Berlin, 18. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern militärische Meldungen im Beisein des stellvertretenden Gouverneurs, Generals von Stülp⸗ nagel, und des kommandirenden Generals des Garde⸗Corps, Prinzen August von Württemberg, entgegen, empfingen den Prinzen Alexander von Hessen, und ließen Allerhöchstsich nach der Ausfahrt von dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck und dem General von Albedyll Vortrag halten. Abends erschienen Se. Majestät für eine Stunde auf dem Subskriptionsballe im Opernhause, ohne indessen die Loge zu verlassen.

Heute nahmen Se. Majestät die Vorträge des Oberst⸗Käm⸗ merers Grafen von Redern, und des Ministers des Königlichen Hauses, Freiherrn von Schleinitz, sowie nach der Ausfahrt den Vortrag des Geheimen Kabinets⸗Raths von Wilmowski entgegen.

ODetbe Katfeodliche Majestäten rschionen Zostovrn im Opernhause zu dem dort stattfindenden Balle. Se. König⸗ liche Hoheit der Prinz Arthur von Großbritannien und Irland trat nach dem Besuch des Balles Seine Rückreise an.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag militärische Meldungen entgegen und empfing um 12 Uhr den General der Kavallerie und kommandirenden General des VII. Armee⸗Corps, Grafen zu Stolberg.

Um 5 Uhr begaben Sich Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprin⸗ zessin mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Arthur von Großbritannien zum Diner zu Ihren Majestäten und wohnten darauf einige Zeit der Vorstellung im Schauspielhause bei. Um 9 Uhr besuchten Höchstdieselben den Subskriptionsball im Opern⸗ hause, von wo Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz um 9 ¾ Uhr Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Arthur das Abschiedsgeleit zum Potsdamer Bahnhofe gab, später aber noch bis gegen Mitternacht auf dem Balle verweilte.

In dem zu einem großen Saale vereinigten Zuschauer

und Bühnenraum des Königlichen Opernhauses fand gestern Abend der diesjährige Subskriptions⸗Ball statt.

Die äußere Einrichtung und Dekoration der Festräume, mit welchen der zu einem Speisesaal umgewandelte Konzertsaal ver⸗ bunden worden, war im Wesentlichen dieselbe wie im vorigen Jahre. Der Tanzsaal und die Logen, welche nach dem Bühnenraum zu durch einen Anbau erweitert waren, füllten sich bald nach der Eröffnung des Hauses um 7 ½ Uhr mit einer zahlreichen glän⸗ zenden Gesellschaft. Die Logen zur Rechten nahmen die Herren vom diplomatischen Corps mit ihren Damen ein.

Um 9 Uhr erschienen die Allerhöchsten und Höchsten Herr⸗ schaften. Als Se. Majestät der Kaiser und König an der Brüstung der Loge zur Linken sichtbar wurden, erhob sich das gesammte Publikum von den Plätzen und ließ unter den Fanfaren des Orchesters und den Klängen der Nationalhymne jubelnde Hochrufe auf Se. Majestät ertönen, Allerhöchstwelche Sich nach allen Seiten dankend verneigten. Der Königliche Hof mit den Hohen Gästen, Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Arthur von Großbritannien und Irland und Sr. Großherzoglichen Hoheit dem Prinzen Alexander von Hessen, nahmen darauf in den Königlichen Logen Platz.

Zu dem ersten Umgang, mit welchem der Ball eröffnet zu werden pflegt, erhoben Sich die Allerhöchsten, Höchsten und Hohen Herrschäften um 9 ½ Uhr. Dem Zuge voran schritt der General⸗ Intendant der Königlichen Schauspiele, Kammerherr von Hülsen, die Palastdame Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin, Gräfin von Hacke führend. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Köni⸗ gin wurde geführt von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Arthur von Großbritannien und Irland. Dann folgte Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin an der Seite Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Alexander von Hessen, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Carl an der Seite Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen. Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl führte Ihre Königliche Hoheit

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die Prinzessin Friedrich Carl, Se. Königliche Hoheit der Prinz August von Württemberg Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Marie, Se. Königliche Hoheit der Herzog Wilhelm von Mecklen⸗ burg Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Elisabeth ꝛc.

Nachdem der Tanz begonnen, begaben Sich die Allerhöchsten, Höchsten und Hohen Herrschaften wiederum in die Logen. Se. Königliche Hoheit der Prinz Arthur von Großbritannien und Irland verabschiedete Sich darauf von Allerhöchst⸗ und Höchst⸗ denselben und wurde von Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen nach dem Potsdamer Bahnhof gkeleitet. Bei dem zweiten Umgange wurde Ihre Majestät die Kaiserin⸗ Königin von Sr. Großherzoglichen Hoheit dem Prinzen Alexan⸗ der von Hessen geführt, Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Carl von Sr. König⸗ lichen Hoheit dem Prinzen August von Württemberg, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Carl von Sr. Hoheit dem Herzog von Mecklenburg, Ihre Königliche Hoheit die Prin⸗ zessin Marie von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Alexan⸗ der von Preußen und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Elisabeth von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl.

Die Allerhöchsten Herrschaften zogen sich gegen 11 Uhr zurück, während die Höchsten Herrschaften noch bis 12 Uhr verweilten.

Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Alexander von Hessen ist mit Seiner Begleitung heute früh nach Darmstadt abgereist.

Se. Durchlaucht der Fürst Isenburg⸗Birstein ist heute früh aus Birstein hier angekommen und im Hotel Royal abgestiegen.

Der Bundesrath, die vereinigten Ausschüsse für das Landheer und die Festungen und für Handel und Verkehr, so⸗

wie der Ausschuß fuͤr,Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

In der heutigen (7.) Sitzung des Deutschen Reichs⸗ tages, welcher am Tische des Bundesrathes der Reichskanzler Fürst v. Bismarck, die Bundesbevollmächtigten Staats⸗Minister Delbrück, v. Kameke, v. Mittnacht, Dr. v. Fäustle u. A. bei⸗

wurde zunächst das Resultat der Wahl zur Kom⸗ das Militärgesetz mitgetheilt: v. Bennigsen und v. Hoverbeck als Vorsitzende, Baron v. Minnigerode,

Bernards und v. Puttkamer (Fraustadt) als Schriftführer;

Friedenthal, Graf Bethusy⸗Huc, Richter (Hagen), Herz, Dr. Mink⸗

v111““ Wehrenpfennig, v. Stauffenberg, p. Unruh (Magdeburg), Friderich, Dr. Lasker, Dr. Gneist, Mi⸗ quel, v. Benda, Meyer (Thorn), Dr. Stephani, v. Wendt, Frhr. v. Maltzahn (Gültz), Frhr. zu Frankenstein, Graf zu Stolberg⸗ Stcolberg (NReuwied), v. Mallinckrodt.

Dann nahm der Reichstag in definitiver Abstimmung das

Gesetz, betreffend die Gewährung von nachträglichen Vergütungen für Kriegsleistungen der Gemeinden, definitiv an.

Bei Schluß des Blattes wurde der Gesetzentwurf, betreffend

8 Abänderung des Artikels 32 der Verfassung des Deutschen Reiches 1 (S. denselben in Nr. 37 d. Bl.) angenommen.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Herren⸗

hauses betheiligten sich an der Generaldiskussion noch die Herren Grf. v. d. Schulenburg⸗ Beetzendorf, Frhr. von Man⸗

teuffel (Crossen), Graf zur Lippe und Graf von Krassow, welche

b gegen die Vorlage sprachen, und die Herren Engels und Gobbin,

welche die Anträge der Kommission vertheidigten. Vom dem

Grafen Krassow wurde die Annahme des folgenden Gesetzent⸗

wurfes empfohlen: §. 1. Den Geistlichen der vom Staate anerkannten Kirchen und

e Religionsgemeinschaften, welchen zur Zeit der Publikation dieses Ge⸗ ssetzes die Befugniß zusteht, Trauungen mit bürgerli her Wirkung zu voollziehen, verbleibt dieselbe.

§. 2. Durch Königliche Verordnung kann fortan auch den Religionsdienern anderer Religionsgemeinschaften, deren Organisation

ddie dazu erforderliche Garantie bietet, dieselbe, jedoch jederzeit auf demselben Wege widerrufliche, Befugniß ertheilt werden. 8

§. 3. Ehen zwischen solchen Personen, von denen auch nur ein Theil keiner Religionsgemeinschaft angehört, welche die im §. 1 und

2 bestimmten Berechtigungen haben, oder wenn dies der Fall ist,

in einer Parochie (§. 1) oder einem Sprengel (§. 2) seinen Wohnsitz hat, in welchem zur Zeit kein vom Staate anerkannter Geistlicher

der betreffenden Religionsgemeinschaft fungirt, können für den Gel⸗ tungsbereich dieses Gesetzes, nach dem bisher für die Provinz Han⸗

nover allein geltenden Gesetze vom 29. September 1857 mit der Maß⸗

gabe geschlossen werden, daß für die anderen Provinzen der Justiz⸗ Minister die Richter bezeichnet, welche dort an die Stelle der Amts⸗ richter treten, und daß der Beweis, daß in der Parochie oder dem Sprengel zur Zeit kein vom Staate⸗ anerkannter Geistlicher fungirt, durch ein landräthliches Attest zu erbringen ist.“

Nachdem noch der Referent Herr Wever die Annahme der Kommissionsanträge befürwortet, wurde die General⸗Diskussion geschlossen und um 4 Uhr die Spezial⸗Diskussion auf heute vertagt.

In der heutigen (12.) Sitzung des Herrenhauses, welche vom Präsidenten Grafen Otto zu Stolberg⸗Wernigerode um 10 Uhr eröffnet wurde und welcher der Vice⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, vinang⸗Minister Camphausen, und die

Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg, Dr. Leonhardt und Dr.

Falk, sowie zahlreiche Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, trat das Haus in die Spezial⸗Diskussion über den Bericht der 10. Kommission, betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Be⸗ urkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung. Den §. 1 beantragte die Kommission, in Uebereinstimmung mit der Regierungsvorlage in folgender Fassung anzunehmen:

„Die Beurkundung der Geburten, Heirathen und Sterbefälle er⸗ folgt ausschließlich durch die vom Staate bestellten Standesbeamten mittelst Eintragung in die dazu bestimmten Register.“

Hierzu beantragte Graf Krassow:

„Den Geistlichen der vom Staate anerkannten Kirchen und Re⸗ ligiensgemeinschaften, welchen zur Zeit der Publikation dieses Gesetzes die Befugniß zusteht, Trauungen mit bürgerlicher Wirkung zu vollzie⸗ hen, verbleibt dieselbe.“

Der Referent Herr Wever erklärte sich gegen diesen Antrag, ebenso auch die Herren Hasselbach und vom Rath. Nachdem die Herren Baron von Senfft⸗Pilsach und Graf Brühl sich gegen den §. 1. erklärt hatten, zog Graf Krassow seinen Antrag zurück, worauf der §. 1 in der Fassung der Regierungsvorlage in essncrhe Abstimmung mit 99 gegen 62 Stimmen angenommen wurde. Es wurde demnächst beschlossen, bei der folgenden Diskussion die §§. 2 bis 5 miteinander zu verbinden. An der Debatte, die bei Schluß des Blattes noch fortdauerte, nahmen die Herren Gobbin, Selke, von Voß, Hobrecht und Hasselbach Theil, welche sich zum Theil für dieselben aussprachen, jedoch einzelne Abände⸗ rungen herbeizuführen wünschten, während die Herren von Kleist⸗ Retzow, Graf Brühl und Graf Schulenburg⸗Beetzendorf gegen

das Gesetz überhaupt sich aussprachen. Graf Eulenburg und Dr. Falk na

E Die Strandung der deutschen Schoonerbrigg. „R. J. Robertson“, Kapitän Hernsheim, aus Hamburg in den chinesischen Gewässern bei der Insel dentschen Presse bereits erwähnt worden. Menschlichkeit, die in dem Verha den deutschen Seeleuten hervortraten, fragmentarischen Beschaffenheit der ersten Berichte, einen Dieselben finden in neueren wie sie denn

thuenden Eindruck nicht verfehlt.

Ermittelungen ihre Bestätigung und Ergänzung, auch seither gerecht gewürdigt und huldvoll anerkannt word

Die Schoonerbrigg „R. J. Robertson“ Juli v. Js. mit einer Ladung T. Foochow nach Adelaide begriffen, gen, das chinesische Meer nicht selten heim fallen und nach mehrtägigem Umherirren getrieben wurde, welches Typinsan, eine der, Archipel gelegenen, Madjicosimah⸗Inseln, fast völlig eins Von der Besatzung der Schoonerbrigg mehrere Personen den Untergang ge⸗ bestehend aus dem Kapitän und sech einige schwer verletzt, die übrigen aufs Aeußerste ermattet, ver⸗ zweifelte, selbst als das Unwetter endlich nachließ, an der Aus⸗

sicht auf Rettung.

Die Strandung des deutschen Schiff des Befehlshabers des Schiffes Ihrer groß „Curlen“, Commander Church, gekommen, ziere Brenan, Ogle und Wade mit Mannschaft in einem Kutter, dessen Landung wegen der Klippen an der Insel nicht ohne Ge⸗ fahr ausgeführt werden konnte, absandte, um das Schicksal der Gestrandeten zu ermitteln, und so in sehr danken bemüht gewesen ist, hülfreiche Hand zu leisten.

Der Schiffbruch war indessen von den Ben beobachtet worden und eine Anzahl derselben vermo großer eigener Gefahr, die Rettung der Verunglückten zu be⸗ wirken. Die fremden Seeleute wurden von den Infulanern in der freundlichsten Weise aufgenommen und während des nun folgenden Zeitraums von 34 Tagen, den sie auf Typinsan vir⸗ weilten, gastlich behandelt. Für ihr Unterkommen und ihre standen ihnen zu hlte den Kranken nicht. nur den Eifer her⸗

Verpflegung wurde gesorgt;

Diensten und sogar ärztliche Hülfe fe Kapitän Hernsheim hebt insbesondere nicht vor, mit welchem seine Wirthe, aller Abmahnungen ungeachtet, die Trümmer des Schiffes und der Verfügung stellten, lichst zu mildern, sondern auch tene Gegengabe

dung auffischten und ihm zur

ihrer Ansicht, seinen Verlust thun die Uneigennützigkeit, mit der sie jede dargebo für ihre Dienstleistungen entschie

Inzwischen war es den bra einer der Nachbar⸗Inseln ein größeres, zu reise geeignetes Fahrzeug zu beschaffen, au brüchigen in wenigen Tagen die Insel Formosa und von hier aus ohne Schwierigkeiten das chinesi

Die Deutsche Reichsregierung hat diesen haftem Interesse verfolgt und darauf Bedacht genommen, Bewohnern von Typinsan für die geschilderte Handlungsweise eine Anerkennung zu Theil werden zu lassen.

Se. Majestät der Kaiser und König haben geneh⸗ migt, daß auf der mehrerwähnten Insel eine Gedenktafel aufge⸗ und chinesischer Sprache die Be⸗

8 die Rettung s Allerhöchsten Dankes Außerdem haben ahl nautischer Instru⸗

stellt wird, welche in deutscher

schreibung des Schiffbruchs „R. J. der Mannschaft und den Ausdruck de für die Dienste der Inselbewohner enthält. Se. Majestät die Vertheilung einer Anz mente und goldener und silberner Uhren an einzelne der bethei⸗ ligten Insulaner zu bewilligen geruht.

Der Minister des Innern und der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten Gemäßheit des §. 135 VIII. der Kreisordnung v 1872 eine Instruktion, betreffend das schäftsverfahren bei Regulirung der in Folge der Dismembra⸗ Dieselbe wird durch die ffentlicht werden. z⸗Minister haben

Abgaben und Leistungen

tionen von Grundstücken, erlassen. Amtsblätter der betreffenden Regi

Der Minister des Innern und der Justi unterm 8. d. Mts. den Tarif für die Berechnung des quantums, sowie der Gebühren für Zeugen und Sachverständige in den von den Verwaltungsgericht streitigen Verwaltungssachen, sowie tungsgerichten bezw. Deputationen für das Heimathwesen zu entscheidenden Streitsachen der Armenverbände aufgestellt. selbe wird ebenfalls durch die Amtsbl Was die bei den Verwaltungsgerichten bezw. Deput das Heimathwesen entstehenden Kopialien anbetrifft, so sind die⸗ selben mit Ausnahme der Kopialien für die auf Kosten der Partei anzufertigenden Duplikate als in dem Pauschquantum mitbegriffen zu betrachten. Die oben erwähnten D werden, da die Bezirksregierung am Si gerichts bezw. der Deputation das Bureau⸗ zu stellen hat, nach den dieserhalb den Grundsätzen zu berechnen sein.

Der Minister des Innern h schieden, daß eine Polizeiverwaltung, 1852 über die vorläufige Straffestse

die Grenzen genau bestimmt,

polizeigerichtlichen Unterf

Auch die Staats⸗Minister

hmen an der Diskussion Theil.

Typinsan ist in der Die Züge lten der Einwohner gegenüber haben, ungeachtet der

hee befrachtet auf der Reise von als sie von einem jener hefti⸗ suchenden Orkane über⸗ auf das Kerallenriff im Loochow⸗

Auch der Rest, s Schiffsleuten, darunter

es war auch zur Kunde britannischen Majestät der sofort die Offi⸗

swerther Weise

vohnern der Insel

Dolmetscher

werthlos gewordenen La⸗ um, nach

den ablehnten.

ven Einwohnern gelungen, von einer weiteren See⸗ f welchem die Schiff⸗

sche Festland erreichten. Vorfall mit leb⸗

Robertson“,

haben unterm 7. d. M. in om 13. Dezember formelle Ge⸗

öffentlichen

erungen vero

en zu entscheidenden in den von den Verwal⸗

ätter veröffentlicht werden. ationen für

upikat⸗Kopialien tze des Verwaltungs⸗ und Kanzleipersonal bei den Regierungen bestehen⸗

at in einem Spezialfall ent⸗ da das Gesetz vom 14. Mai tzung wegen Uebertretungen halb deren die polizeiliche Straffestsetzung zulässig ist, und da die Befugniß der Ueber⸗ weisung an die Landes⸗Polizeibehörde schen Strafgesetzbuches vom 15. daß die Einsperrung der Bestraften bis zur Dauter von 2 Jahren erfolgen kann, dieser Grenzen liegt, nicht befugt war, gesetzten Polizeistrafe von 3 Tagen die Landes⸗Polizeibehörde zu dem vorbezeichnet zusprechen. Es ergebe sich dies auch daraus, Wortlaute des Gesetzes auf Ueberweisung an die Landes⸗Polizei⸗ Behörde erkannt werden kann, Mandat der Polizeiverwaltung al diesem Sinne nicht anzusehen sei.

waltung ist darauf aufmerksam gema lichen Fällen besser thun werde,

uchung ziehen zu lassen, dem Strafge etzbuche an derartige Vergehen ge mäßigen Wirkungen nicht illusorisch gemacht werden.

Bayern. München, 16. Februa sich, dem „Korr. v. u. f. D.“ zufolge, bereits wie Gesundheit, so daß derselbe

nach §. 362 des Deut⸗ Mai 1871, mit der Wirkung, in eine Besserungsanstalt nicht innerhalb er vorläufig fest⸗ Haft die Ueberweisung an en Zwecke aus⸗ daß nach dem

und daß ein vorläufiges Straf⸗ s ein „Erkenntniß“ in Die betreffende Polizeiver⸗ cht worden, daß sie in ähn⸗ die betreffende Person zur damit die von knüpften zweck⸗

r. Prinz Carl erfreut der der besten glich seine üblichen Spazierge wieder zu machen im Stande ist.

Mecklenburg. Schwerin, 17. Februar. (W. T. B.)

Die Berathung über die Verfassungsvorlage wurde in der heutigen Versammlung des Landtages fortgesetzt und über das im Verfassungskomite von der Majorität der ritterschaftlichen Mitglieder abgegebene Votum, welches sich für den Fortbestand der Stände und für ein Zurückgreifen auf die vorjährigen Regierungsvorschläge ausspricht, Separatabstimmung innerhalb jedes der bei⸗ den Stände eingeleitet. Die Landschaft erklärte sich mit 27 ge⸗ gen 7 und die Ritterschaft mit 161 gegen 109 Stimmen für Ablehnung- des ritterschaftlichen Majoritätsvotums. Ebenso wurde ein innerhalb der Landschaft vom Bürgermeister Praeto⸗ rius gestellter Antrag auf Beibehaltung der Stände abgelehnt.

Braunschweig. Braunschweig, 15. Februar. In

der Landtagssitzung vom 12. d. M. wurde die Berathung des Gesetzes über den bäuerlichen Grundbesitz fortgesetzt und zu Ende geführt und theils in der Regierungsvorlage theils mit den dazu gestellten Anträgen angenommen. §. 11 handelt von der event. Hofabschätzung, §. 12 von den Erb⸗ schaftsschulden, §. 13 vom Pflichttheil der Nachkommen. §. 14 lautet in der Vorlage: .

„Mit der Erbschäaft wird das Anerbenrecht dem Anerben deferirt,

und vom Tode des Crblasserz an tritt dasselbe dergestalt für ihn in Wirksamkeit, daß er das Bauerngut sammt Nutzungen und Lasten erwirbt. Eben dieser Zeitpunkt gilt für den Erwerb der Abfin⸗

dungen. Die festgestellten Abfindungen werden fällig mit dem voll⸗

endeten 21. Jahre der Abzufindenden, bei Erbinnen auch schon mit deren Verheirathung, und sind von Zeit des Todes des Erblassers mit jährlich vier vom Hundert in halbjährigen gleichen Raten zu verzin⸗

sen. Ist jedoch der Hof dem gesetzlichen Mutterguts⸗Nießbrauche des Vaters oder dem Nießbrauche der Mutter resp. einer Interimswirth⸗

schaft unterworfen, so erfolgt die Feststellung des Hofwerthes und der

Abfindungen erst zur Zeit des Erlöschens des Nießbrauchs resp. der Interimswirthschaft, und erst von diesem Zeitpunkte an die Ver⸗ zinsung der Abfindungen. Den Abfindlingen, welche früher das 21. Lebensjahr vollenden oder sich verheirathen, können Abschlags⸗ zahlungen geleistet werden. Hat der Vater den Nießbrauch, so bleibt dessen Ermessen überlassen, ob und eine wie hohe Abschlagszah⸗ lung entrichtet werden sell. Steht der Mutter der Nießbrauch zu oder findet eine Interimswirthschaft statt, so kann der Abfindling ver⸗ langen, daß ihm eine nach billigem Ermessen festzusetzende Summe abschläͤglich behändigt und nöthigenfalls auf den Kredit des Hofes an⸗ geliehen werde. Die Zinsen des auf diese Weise angeliehenen Kapi⸗ kals sind von der Mutter resp. dem Interimswirthe zu entrichten, so lange der Nießbrauch resp. die Interimswirthschaft dauert.“

Dieser Paragraph wurde in der angegebenen Fassung ab⸗ gelehnt, dagegen der zu Absatz 2 gestellte Kommissionsantrag:

„Die bisherige Observanz, daß die Abfindung der in den Bauer⸗ höfen ohne letztwillige Verfügung sterbenden Kinder mit Ausschließung der Geschwister und übrigen Erben dem Besitzer des Hofes anfällt ist aufgehoben;“

als §. 14 angenommen. Die §§. 15—19 handeln von etwaiger Verzinsung der Abfindungen, von der Ausschlagung der Erbschaft, von der vertragsmäßigen Abtretung des Hofes, von der Inkrafttretung des Gesetzes vom 1. April 1874. Die Paragraphen wurden angenommen. Der Abg. Lucius hat folgenden Antrag eingebracht:

„Hohe Versammlung wolle unter Ablehnung der Regierungsvor⸗ lage über den bäuerlichen Grundbesitz und der za derselben von der Kommission gestellten Anträge Herzogliches Staats⸗Ministerium er⸗ suchen, der Landesversammlung eine andere denselben Gegenstand be⸗ 3 treffende Vorlage nach Muster des von dem hannöverschen Provinzial⸗ 8 Landtage beschlossenen Höferechts zu machen, insbesondere mit der Be⸗ 1 schränkung, daß als eintragsfähige Höfe nur solche mit einem Wohn⸗ hause versehene landwirthschaftliche Besitzungen gelten sollen, für welche nach dem bäuerlichen Rechte ein Anerbenrecht gilt.“ 88

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 17. Februar. Die Gesetz⸗Sammlung Stück J. des Jahrganges 1874 enthäl u. A.: Ministerial⸗Erklärung, die Aufhebung der zwischen der Großherzoglich sächsischen und der Herzoglich sachsen⸗altenburgi⸗ schen Staatsregierung wegen der in Kriminal⸗ und Polizei⸗ b Untersuchungen erwachsenden Kosten unter dem 25./3. September 1863 abgeschlossenen Konvention betr. Vom 30. Januar 1874. Gesetz, die Einführung des Submissionsverfahrens in Unter⸗ suchungen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Gesetze über Zölle und andere indirekte Steuern betr. Vom 10. Februar 1874. Verordnung des Herzoglichen Gesammt⸗Ministeriums vom 10. Februar 1874 zu dem Gesetz von demselben Tage, die Ein führung des Submissionsverfahrens in Untersuchungen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Gesetze über Zölle und ander indirekte Steuern betr.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 17. Februar. Das 8. Landesgesetzsammlungsstück ent⸗ hält: Gesetz, die Ablösung von Waldstreunutzungen betreffen vom 9. Februar c.

Bremen, 15. Februar. Die bisherigen beiden Landherren,

Senator Dr. Schumacher und Senator Dr. Lürmann sind

von ihren Posten als solche zurückgetreten, und der Senat hat beide zusammen dem Senator Dr. Albert Gröning über⸗ tragen.

Oesterreich⸗Ungarn. Pesth, 17. Februar. (W. T. B.) Die der Deak⸗Partei angehörigen rumänischen Deputirten haben auf die an sie ergangene Aufforderung der Nationalitäts⸗Partei, ein gemeinsames Programm mit setzterer zu vereinbaren, die Er⸗ klärung abgegeben, so lange rumänische Abgeordnete auf der äußersten Linken gegen den Bestand Ungarns kämpften, jede Gemeinschaft mit denselben ablehnen zu müssen.

Schweiz. Bern,. 17. Februar. (W. T. B.) Die hiesige Regierung hat die Schulkommissionen des Berner Jura durch ein Cirkularschreiben zur schärferen Ueberwachung der dortigen Schulen aufgefordert.

Großbritannien und Friand. London, 17. Februar. (W. T. B.) Die Königin ist heute von Windsor zurück⸗ gekehrt und hat am Nachmittage Gladstone empfangen, welcher ihr das Entlassungsgesuch des Ministeriums über⸗ reichte. Gladstone wurde darauf von der Königin zur Tafel gezogen.

18. Februar. (W. T. B.) Die Königin hat das Ge⸗ fuch Gladstone's um Entlassung des von ihm gebildeten Kabi⸗ nets genehmigt. Disraeli ist auf heute zur Königin nach Windsor berufen. Außer Chichester Fortescue sollen dem Ver⸗ nehmen nach noch einige andere hervorragende Mitglieder der liberalen Partei zu Pairs ernannt werden.

Frankreich. Versailles, 15. Februar. In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung wurden bei Fortsetzung der Berathung über die Checks folgende Artikel des Kommissions⸗ Entwurfs angenommen:

Art. 6. Der Art. 6 des Gesetzes vom 14. Juni 1865 wird abge⸗ schafft und durch folgende Bestimmungen ersetzt: Wer einen Check ohne