Hamburg, 16 Februar. weichend.
Weizen per 126 pfd. pr. Februar pr. 250 Gd., pr. Febraar-März pr. 1000 Kilo n per April-Mai pr. 1000 Kile netto 262 Br., Juni pr. 1000 Kilo netto 262 Br., 261 Gad. 1000 Kile vetto 194 Br., 192 Gd., vr. netto 194 Br., 192 Gd., 187 Gd., Hafer fest. Gerste still. — Rüböl pr. Oktober pr. 200 Pfd. 65.
ruhig, Spiritus fest,
58. — Kaffee ruhig, Umsatz 3000 S. white loco 13,30 Br., 13.20 Gd., pr. August-Dezember 15,30 Gd. — Wetter: Milde.
London, 16. Februar, Vormittags.
Bnglischer Weizen 3188,
fremder 56,00 Qrts. und 3817 Fass.
London, 16. Februar, (W. T. B.) ruhig. — Wetter: Regen, milde.
Londomn, 16. Februar, Nachmittags. niedriger, Mehl un Frühjahrsgetreide williger.
Liverpool, 16. Februar, Nachitt.
bericht.) Baumwolle.
(W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen und Roggen loco auf Termine flau, Weizen auf Termine
1000 Kilo netto 252 Br., etto 252 Br., 250 Gd., 261 Gd., vr — Roggen pr. Febrnar Februar-März 1000 Kilo pr. April-Mai 1000 Kilo nette 188 Br., pr. Mai-Juni 1000 Kilo netto 189 28 br. Februar 54 ½, pr. April -Mai 56, pr. August-September g†. 100 Lnter 100 pCt. — Pætroleum ruhig, Standard ebruar 13,20 Gd. pr.
. 1 Die Getreidezufuhren vom 7. bis zum 13. Februar betrugen: fremder 11,845. englische Gerste 5162, fremde 12,366, engl. Malzgerste 22,884. fremde —, engl. Hafer 441, Engl. Mehl 14,764 Sack, fremdes 1921 Sack
Gotreidomerkt. (Anfangsbericht.) Der Markt eröffnete für sämmtliches Getreide
(W. T. B.) Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen und Mazis 1 sh. — Weisser englischer Weizen 62 — 68, rother 60 — 64, hiesiges Mehl 46 — 57 sh.
(W. T. B.) (Schluss- Umsatz 15,000 B., davon für Spekulation und Export 3000 B. Fest, schwimmende unverändert.
Middl. Orleans 8 ½, miav. 5 ½16ο migdl. fair Dhoflemh 4 ¼, Duch
erdh 3 8, fair Bengal 3 ⅞, fair Broach 5 ½, kair Madras 5 ½, fair Pernam 8 ½, fair Smyrna
2004 fair Oorra 6 ⅛. 6 , fair Egyptian 88 Mai- V
Liverpeool, 14. Februar,
import 18,000 B.,
Hanische. Glasgow,
numbers warrants 96 sh. Bradford, 16. Februar.
188 Gd. —
„ 3792 3 PDr. Na 63,
unverändert. B.) Produktenmarkt. April 79,50, 82,75, pr Mai-A Spiritus ruhig, pr.
Waarenbericht.
14 ½. Mehl 6 D. 75 C.
Upland nicht unter low middling März-April-Licferung 7 ⅞ d.
(kufangsbericht.) Muthmasslichor Umsatz 12,000 B. davon 15,000 B. amerikanische, 3000 B. brasi-
16. Februar.
Wolle und Wollenwaaren. Wolle flau, Garne und Stoffe
Paris, 16. Februar, Nachmifttags. (W. T. B.)
Weizen ruhig, per Februar 37, 25, per Mai-August 36,50. — MHehl rahig, per Februar 79,25, per März- per Mai-August 78,25. — Rüböl ruhig, pr. Februar st 84,75, pr. September-Dezember 87,00.) ebruar 64,00. Wetter: Schnee. 88 New-York, 16. Februar, Abends 6 Uhr. 12 Baumwolle in New-York 16 ½¼, do. in New- Orleans 16 ⅛. Petroleum in New - York 14 ⅛, do. in Philadelphia Rother Frühjahrsweizen 1 D. 60 C. Kaffee 25 ⅞. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ⅞. Getreidefracht 10.
aworikenische 7¹⁄16, fair Dhollerah good middl. Dhollerah 4 ½, middl. new fair Oomra 5 ⁄16, in
Vormitt. (W. T. B) Baumwelle. 24. Fest. Tages- 28.
Roheisen. Mixed
(W. T. B.) (W. T. B.)
8 *
(W. T. B.)
zum 27. Februar cr. bei
leisten.
Einzalalasngen. Germania, Eisenbahnwagen-Leihanstalt. Resteinz. von 90 Thlr. pro Stüek nebst 5 % Verzugszinsen ist bis der Diskonto-Gesellschaft in Berlin zu
Die rückständige] Die
nen
Meissner Pelsenkellarbrauerel. Die Emiss. von 80,000 Thlr.
10 % erfolgt bis zum 14. März cr. in Dresden.
1
ausgeloosten, zum 1. Juli cr. gekündigten Oblig.; s. Ius. in Nr. 40.
Subseriptlon.
800 Stück Prior.-Stammaktien zum Paricourse unter Einz. von bei der Dresdener Wechselbank
General-Verzammlungen. 84
Februar. Dortmunder Aktien-Prauerel. Ordend. Gen.-Vers.
in Dortmund. Fabrik für Kunstindustrie in Bronze und Galvano- lastik. Ordentl. Gen.-Vers. in Berlin. öhmisches Brauhaus. Ordentl. Gen.-Vers. in Berlin. Steinkohlenverein Sazonla. Ordentl. Gen.-Vers. in Glauchau. Deutsche Esenbahnbau-Gesellschaft. Ordentl. Gen.- Vers. in Berlin. Oberlausitzer Eisenbahn. Ausserordent. Gen.-Vers. in Ruhland; s. Ins. in Nr. 40. 8 8 Leipziger Bank. Ordentl. Gen.-Vers. in Leipzig. *
Kündigungen und Verloosungen. 8 Stadt-Obligationen von Mülheim a. R. Das Verzeichniss der
Ausweise von Banken und Industrie- Gesebllschaften. Lübecker Bank. Die Bilanz ult. Dezember 1873, sowie das
Gewinn- und Verlust-Konto pro 1873; s. Ins. in Nr. 40.
Berliner Kammgarn-Spinnerei Schwendy & Co, Akt.-Ges. Bilanz am 31. Dezember 1873; s. Ins. in Nr. 40.
Usancen. Die Aktien der Berliner Wechslerbank werden der beschlosse- Liquidation zufolge von heute ab franco Zinsen gehandelt.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Kaufmann Friedrich Otto Jrenicke ist die gerichtliche Haft wegen wie⸗ derholter Unterschlagung in den Akten J. 46. 74. Komm. II. beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Jeenicke im Berretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direk⸗ tion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 14. Februar 1874. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs⸗Sachen. Kommission II. für Vor⸗ untersuchungen. Beschreibung. Alter: 27 Jahr, 2. April 1846 geboren. Geburtsort: Posen. Reli⸗ gion: evangelisch. Größe: 1 Meter 78 Centim. Haare: schwarz. Augen: braun. Augenbrauen: schwarzbraun. Nase: gewöhnlich. Mund: gewöhn⸗ lich. Kinn: gewöhnlich. Gesichtsbildung: mager. Gesichtsfarbe: blaß. Zähne: vollständig. Gestalt: schlank. Sprache: deutsch.
Steckbrief. Gegen den Maurermeister Johaun
eter Kullmann ist die gerichtliche Haft wegen Urkundenfälschung in den Akten K. 77. 74. Komm. II. beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht aus⸗ geführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Kull⸗ mann im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 13. Februar 1874. Kö⸗ nigliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs⸗ sachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Be⸗ schreibung. Alter: 34 Jahr, am 24. März 1839 geboren. Geburtsort: Büttelborn. Größe: 1 Meter 68 Centim. Haare: schwarz. Augenbrauen: dunkel. Nase: proporticnirt. Mund: proportionirt. Kinn: oval. Gesichtsbildung: breit. Gesichtsfarbe: gesund. Zähne: gut. Gestalt: untersetzt. Sprache: deutsch mit hessischem Dialekt.
Oeffentliche Aufforderung. Der Seconde⸗ Lieutenant Constantin Gaertner, geboren am 2. Februar 1846 zu Drehnow, Kreis Grünberg, vor⸗ mals im Niederschlesischen Pionier⸗Bataillon Nr. 5, durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 21. Sep⸗ tember 1871 mit dem gesetzlichen Vorbehalt aus dem Dienst entlassen, wird hiermit aufgefordert, sich den Vorschriften gemäß binnen einer Frist von 3 Mo⸗ naten, vom heutigen Tage ab berechnet, bei dem unter⸗ zeichneten Kommando zu melden. Freystadt i./S., den 16. Februar 1874. Königliches Bezirks⸗Kommando 2. Bataillons (Freystadt) 1. Niederschlesischen Land⸗ wehr⸗Regiments Nr. 46.
Oefsentliche Vorladung. Auf die Anklage der
Königlichen Staatsanwalischaft vom 24. November cr. ist gegen: 1) Carl Julius Herrmann Rosemann, geb. am 24. Oktober 1848 zu Liegnitz, 2) Friedrich Hugo Herrmann Nitschke, geb. am 11. August 1848 zu iegnitz, 3) Carl Heinrich Julius Kuegler, geb. am 7. Dezember 1848 zu Liegnitz, 4) Paul Richard Robert Hoppe, geb. am 5. März 1848 zu Liegnitz, 5) Johann Carl Wilhelm Müller, geboren am 24. August 1848 zu Liegnitz, 6) Julius Paul Wagner, geb. am 29. September 1848 zu Liegnitz, die gerichtliche Untersuchung gemäß §. 140 des Str. G. B. eröffnet worden, weil sie dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte sich dadurch zu entziehen gesucht haben, daß sie ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen haben, oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufhalten. Zur Hauptverhandlung über die Anklage ist ein Termin auf deun 26. März 1874, Vormittags 9 ½ Uhr in unserem Gerichtslokal, Sitzungssaal der I. Ab⸗ theilung, anberaumt worden. Die genannten Per⸗ sonen werden hierdurch aufgefordert, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Sollten die Vorgeladenen im Termine aus⸗ bleiben, so wird mit der Verhandlung und Ent⸗ scheidung der Sache in contumaciam gegen sie ver⸗ fahren werden. Liegnitz, den 1. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
1I11“
Wider die Schmiedegesellen 1) Paul Brieger aus Märzdorf, Kreis Bolkenhain, und 2) Reinhold Reimann aus Saarau, Kreis Schweidnitz, ist auf Grund der §§. 123, 305 und 74 des Strafgesetz⸗ buches wegen Hausfriedensbruches und Sachbeschä⸗ digung die Untersuchung eröffnet worden. Die An. geklagten werden zu dem zur Hauptverhandlung auf den 23. April 1874, Vormittags 10 Uhr im Sitzungssaale des unterzeichneten Gerichts anbe⸗ raumten Termine hierdurch vorgeladen und aufgefor⸗ dert zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gericht so zeitig. vor dem Termine anzuzeigen, daß sie zu demselben noch herbeigeschafft werden können. Sollten die An⸗ geklagten im Termine ausbleiben, so wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam ver⸗ fahren werden.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
2
„Offener Brief aun alle Militär⸗ und Eivil⸗Behörden des Deutschen Neiches!“
Der ergebenst vnss eehct. beehrt sich, Ihnen hierdurch mitzutheilen, daß die C. Brandauer'sche
Birmingham eine Schreibfeder construirt hat, welche den für die deutsche Militär⸗ und Beamtenwelt bestimmt ist. Dies bürgert sich, ihrer vorzüglichen Eigenschaften wegen, aller von vorzüglichem Material, äußerst sorgfältig gearbeitet, von besonderer schwere wie für leichte Hand gleich geeignet. Die gleitet gleich leicht über grobes wie feines Papier und ist äußerst dauerhaft da sie durch einen neu erfundenen chemischen Prozeß gegen den zersetzenden Einfluß jeder Dinte
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Verschiedene Bekanntmachungen.
Allgemeine Berliner
[628]
b
Die ordentlichen Generalversammlung auf
Herren Aktionäre der Allgemeinen Berliner Omnibus⸗Aktien⸗Gesellschaft werden zur sechsten
Dienstag, den 10. März 1874, Nachmittags 5 Uhr, in unser Geschäftslokal, Leipzigerstraße 125, hierselbst, ergebenst eingeladen. Tagesordnung: 1) Bericht des Verwaltungsrathes über die Laße des Geschäftes und Vorlegung der Bilanz
für das Geschäftsjahr 1873.
2) Bericht der Revisoren über diese Bilanz. 3) Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungsrathes an Stelle der statutmäßig Ausscheidenden
(Art. 14. Absatz 6 des Statutes).
4) Wahl dreier Revisoren für das Felcheftsigr 1874. 8
Diejenigen Aktionäre, welche sich an der
eneralversammlung betheiligen wollen, haben ihre
Aktien nebst einem doppelten und für den Fall sie nicht persönlich erscheinen, die Legitimations⸗
Urkunde ihrer Stellvertreter spätestens
zwei Tage vor dem Versammlungstage bei unserem Bureau Leip⸗
Landeshut, den 24. Januar 1874.
Der Geschäftsbericht pro 1873 entgegengenommen werden.
zigerstraße 125 zu deponiren und dient das zurückgegebene, mit dem Stempel der Gesellschaft und einem Vermerk über die Stimmenzahl des betreffenden Aktionärs, versehene Duplikat des Verzeichnisses als Legi⸗ timation zum Eintritt in die Versammlung.
nebst Bilanz kann vom 25. Febrnar cr. ab in unserem Bureau
Berlin, den 17. Februar 1874. Der Verwaltungsrath der Allgemeinen Berliner Omnibus⸗Aktien⸗Gesellschaft. 8 Ahlemann.
Alexander Dunker.
[626]
1†
Sonnabend, den 14.
nan
Heerren J. Migquél und
mann und E. Russell.
3) Abänderung des Dieienigen auf Art. 26 scheinigung bei in Berlin zu deponiren.
Bochum, den
Aktionäre, welche a
““
Sonnabend, den 14.
der unterzeichneten Direktion,
bei dem Bankhause
„ 2
16 b. „ Essen bei der Essener Cre Bescheinigung deponiren.
EE1“
gegen eine gütung gemäß §. 36 des S
[616] Betriebs⸗Einnahme.
Hessischen Nordbahn.
zu Bochum im „Kaiserlichen Hof“ stattfinden.
der Tagesordnung stehen 1 6 1) Geschäftsbericht des Vorstandes und des Aufsichtsraths der Gesellschaft. 8 2) Neuwahl von fünf Mitgliedern des Aufsichtsraths für die statutmäßig ausscheidenden
) Bericht des Verwaltungsraths und der Direktion über
a. der Bergisch⸗Märkischen einschließlich der
1 EZ“X“ Bergwerks⸗Aktien⸗Gesellschaft.
Die diesfährige ordentliche General⸗Versammlung der Aktionäre der Bochumer Bergwerks⸗Aktien⸗Gesellschaft wird
März d. J., Vormittags 11 Uhr,
1: 88
C. Schragmüller, sowie die einstweilen bis zur General⸗Versamm⸗
lung in Gemäßheit des vorjährigen Beschlusses kooptirten Herren F. Grillo, G. Hanse⸗
Statuts in Bezug auf das Verhältniß der Aktien Litt. A. und B.
n der Versammlung Theil nehmen wollen, werden unter Hinweis
des Statuts ersucht, ihre Aktien gegen Empfangnahme einer als Eintrittskarte dienenden Be⸗ dem unterzeichneten Vorstande in Bochum oder bei der Di 1
14. Februar 1874.
der iskonto Gesellschaft Der Borstand. .Busch. E. Tegeler.
(Gelsenkirchener Vergw erks⸗Aktien⸗Gesellschaft.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch auf
1“
März d. J., Nachmittags 3 ½ Uhr
zur ersten ordentlichen Generalversammlung
nach unserem Geschäftslokal auf Zeche Rhein⸗Elbe eingeladen.
I 26 unseres Statuts sind nur diejenigen Aktionäre zur Ausübung ihrer Stimmberechtigung in dieser Generalversammlung befugt, welche ihre Aktien spätestens bis zum 7. März d. J., entweder bei oder bei einer der nachbenannten Stellen:
in Berlin bei der Direktion der Disconto⸗Gesellschaft,
Jarob Landau,
„Frankfurt a. M. bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne, „Cöln bei dem Bankhause Sal. Oppenheim fr. & Cie,,
bei dem A. Schaaffhausen’schen Bankverein,
amburg bei der Norddeutschen Bank,
dit⸗Anstalt
Tagesordnung: 11“ 3 1 zs abgelaufene Geschäftsjahr;
Neuwahl des Verwaltungsraths und Beschlußfassung über die demselben zu gewährende Ver⸗
katuts.
Ueckendorf bei Gelsenkirchen, den 7. Februagr 1874. Die Direktion.
1874 1873 im Monatsim Monat Januar. Januar.
Personen⸗Verkehr Güter⸗Verkehr .. Extraordinarien
265,702 938,707 112,000
223,328 860,012 111,640
Januar. b v 2s Fexe; Rheinische Eisenbahn. Bezüglich der Tarifirung des Artikels „Hopfen“ + 78,695 sind im Rheinisch⸗Hessischen und Rheinisch⸗Saar⸗ 8 brücker Verkehre anderweite Bestimmungen getroffen,
+ 42,374
Summa
1 1,316,200 glso in 1874 mehr
121,429
1,194,980.
deeee⸗ worüber das Nähere auf unseren Expeditionen und A in unserem Geschäftslokale hierselbst
Personen⸗Verkehr Güter⸗Verkehr .. Extraordinarien
13770 108,876 13,25
12,891 138,694
b. der Ruhr⸗Lieg⸗Eisenbahn.
Cöln, den 14. Februar 1874. + 879 Die Direktion.
— 29,818
Summa
8 135,896 also in 1874 weniger
164,835 28,939 — Eisenbahn.
279,472 1,047,583 125,250
Personen⸗Verkehr Güter⸗Verkehr.. Extraordinarien
236,219 998,706 124,890
c. der Bergisch⸗Märkischen und Ruhr⸗Sieg
11“ — 11“ + 360 Betriebs⸗Einnahmen pro Januar 1874.
Summa
1,452,305 also in 1874 mehr
1355,875 92,490 88
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Vom 1. April cr.
versetzt. Breslau, den 14. Februar 1874.
Eisenbahn.
”snl Oberschlesische Eisenbahn.
1 ab wird im Stettin⸗Schlesi⸗ schen Verband⸗Tarif vom 15. November 1872 der Artikel „Lumpen“ in die Klassen II. resp. A.
Königliche Direktion der Oberschlesischen
— Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn.
1 PeEsqen Güter ordinair Summa bisult.
1873 i. Jan. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. 8
definitiv 18,370 56,915 9,833 85,118 8
1874i. Jan.
provisorisch 19,550 62,454 4,506 86,510
Mithin pr.
Jan. 1874 m. m. w. m. 1,180 5,539 5,327 1,392
aarbrücken, den 12. Februar 1874.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
für das Vierteljahr.
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Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Anslandes nehmen
Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten
Berlin, Donnerstag,
71* b 8 4 . “ 218* 8
auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
den 19. Februar,
S, I EE EE1I1“
Abends.
———C—V—L—LC—————ÿõõ—
rs Ihnsenwan⸗ —
4ie rat MsEFesexFrn
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Lieutenant z. D. von Selchow, bisher Kommandant von Cassel, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu er⸗ theilen, und zwar: des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse: dem Geheimen Kommissions⸗Rath Wentzel in Berlin, Chef der Kontinental⸗Telegraphen⸗Compagnie; des Kaiserlich russischen St. Annen⸗Ordens dritter Klasse: dem Polizei⸗Inspektor Bornheim zu Aachen; des Comthurkreuzes nebst dem Stern des Kaiserlich österreichischen Franz Joseph⸗Ordens: dem Ober⸗Landstallmeister General⸗Major Lüderitz zu Berlin; des Comthurkreuzes desselben Ordens: dem Landstallmeister Grafen Lehndorff zu Graditz;
der dritten Klasse des Kaiserlich österreichischen Ordens der Eisernen Krone: dem Landes⸗Oekonomie⸗Rath Thiel, General⸗Sekretär des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums zu Berlin;
des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich
italienischen Krone: n dem Landrath Schreiber zu Langenschwalbach; 8 des Ritterkreuzes desselben Ordens:
dem Registrator Griebenow beim Ober⸗Cerem onienmeister⸗ Amte; des Ehrenkreuzes des Königlich sächsischen
Albrechts⸗Ordens:
dem Polizei⸗Inspektor Bornheim zu Aachen;
der Großherzoglich hessischen goldenen Verdienst⸗ Medaille: dem Gutsbesitzer Friedrich Ladé zu Geisenheim;
des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Landrath a. D. und Landarmen⸗Direktor Freiherrn von Wintzingerode⸗Knorr zu Merseburg;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Theater⸗Agenten Ferdin and Röder zu Berlin;
des Offizierkreuzes des persischen Sonnen⸗ und Löwen⸗Ordens: dem Präsidenten des Verwaltungsraths der zoologischen Gesellschaft zu Frankfurt a. M., Johann Albert Varren⸗ trap; sowie des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem städtischen Kurdirektor Ferdinan d Heyl zu Wiesbaden.
Deutsches Neich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches an Stelle des auf seinen Antrag ent⸗ lassenen Dr. A. Mylius den Fabrikbesitzer J. Gustav Ber⸗ noulli zum Konsul des Deutschen Reiches in Basel zu er⸗ nennen geruht.
Verordnung, betreffend die Ergänzung der Klassifikation der Reichsbeamten nach Maßgabe des Tarifs zu dem Gesetze vom 30. Juni 1873 über die Bewilligung von Wohnungsgeld⸗ 8 zuschüssen. 1“ Vom 3. Februar 1874. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, auf Grund des §. 2 des Gesetzes vom 30. Juni 1873, betreffend die Bewilligung von Wohnungsgeldzuschüssen an die Offiziere und Aerzte des Reichs⸗ 8. und der Kaiserlichen Marine, sowie an die Reichs⸗ eamten, was folgt: Einziger Artikel. Dem mittelst Unserer Verordnung vom 30. Juni 1873 S. 169 ff.) verkündigten Verzeichniß der Reichs⸗ eamten treten die nachfolgenden Beamtenklassen hinzu: Bei Nr. III. Mitglieder der übrigen Reichsbehörden, und zwar: Frhr Abtheilung A. Reichskanzler⸗Amt: Nr. 6. Ständiger Hülfsarbeiter und Vertreter des Direktors bei der Normal⸗Eichungskommission; unter Abtheilung E. Marineverwaltung: Nr. 13. Vorstand des Observatoriums in Wil⸗ helmshaven; Nr. 14. Redacteur der Annalen der Hydrographie. Nr. 15. Kartograph beim Hydrographischen Bureau. Bei Nr. IV. Subalternen, und zwar: unter Abtheilung A. Reichskanzler⸗Amt: Nr. 6. Expedirender Sekretär und Kalkulator bei dem Zoll⸗ und Steuer⸗Rechnungsbureau; 1
—
8
1““
1111“ Bureau⸗Assistent beim Zoll⸗ und Steuer⸗ .““ 8 Rechnungsbureau; NNr. 8. Kanzlei⸗Sekretär beim Statistischen Amt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben, Berlin, den 3. Februar 18714. 1G (b. Ss.) Wilheln. 68 3 8 . Fürst v. Bismarck.
9
11“ v“ Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevoll⸗
mächtigten zum Bundesrathe. Vom 31. Januar 1874. Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist . — von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige Preußen der Präsident des Reichs⸗Eisenbahn⸗Amtes Scheele zum Beo vollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden. 1. 8. Berlin, den 31. Januar 1874. Der Reichskanzler. Fürst v. Bismar
Das 5. Stück des Reichs⸗Gesetzblattes, welches heute ausge⸗ geben wird, enthält unter
Nr. 986 die Verordnung, betreffend die Ergänzung der Klassifikation der Reichsbeamten nach Maßgabe des Tarifs zu dem Gesetze vom 30. Juni 1873 über die Bewilligung von Wohnungsgeldzuschüssen. Vom 3. Februar 1874; unter
gr. 987 die Verordnung, betreffens die Ausführung des Gesetzes vom 1. Juni 1870 über die Abgaben von der Flößerei. Vom 13. Februar 1874; und unter
Nr. 988 die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 31. Januar 1874.
Berlin, den 19. Februar 1874. 8
Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Direktor der Provinzial⸗Irren⸗Anstalt zu Schwetz Dr. Brückner den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.
Privilegium wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lau⸗ kender Obligationen der Stadt Nakel zum Betrage von 105,000 Mark Reichsmünze. Vom 7. Januar 1874. 8
Wir Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen zc.
Nachdem der Magistrat der Stadt Nakel, im Einverständnisse mit der Stadtverordnetenversammlung, darauf angetragen hat, der Stadt zu gestatten, über ein zur Ausführung des Baues eines Gym⸗ nasiums von dem Reichs⸗Infalidenfonds aufzunehmendes Darlehn im Betrage von einhundert fuͤnf tausend Mark Reichsmünze, auf Verlan⸗ gen des Darleihers, auf jeden Inhaber lautende Stadtobligationen nach Maßgabe der anliegenden Bedingungen ausgeben zu dürfen: er⸗ theilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Gesetz⸗Sammlung S. 75) durch gegenwärtiges Privilegium der Stadt Nakel zur Ausgabe von auf jeden Inhaber lautenden Stadtobligatio⸗ nen bis zum Betrage von einhundert fünf tausend Mark Reichsmünze, welche nach dem anliegenden Schema in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark, oder auch von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 Mark Reichswährung auszufertigen, mit vier und einem halben Pro⸗ zent jährlich zu verzinsen, und, von Seiten der Glaͤubiger unkündbar, nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ausloosung bis spätestens im Jahre 1912 zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne edoch dadurch den Inha⸗ bern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewähr⸗ leistung Seitens des Staates zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 7. Januar 1874.
Wilhelm. (L. S.) Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.
Schema für die Obligationen. Provinz Posen. Z((Stediwoppen) 8 DObligation 8 Stadt Nakel Mar. ,G tr
der
““
11“ ⸗ 1 “ (Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums ö . . Almetsblatt der Königlichen “ in Bromberg
von 187 .. S
—
Wir, der Magistrat der Stadt Nakel, urkunden und bekennen hier⸗
durch, daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von b Mark Reichswährung, deren Empfang wir bescheinigen, als einen Theil der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom hacgencect n Anleihe von 105,000 Mark von der Stadt Nakel zu ordern hat.
Die auf vier einhalb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 1. Juli und am 2. Januar jeden Jahres fällig und werden vom Tage der Fälligkeit ab, so lange sie nicht verjährt sind, bei der Stadt⸗ Haupt⸗Kasse zu Nakel, sowie in Berlin und Bromberg bei den von dem Magistrate der Stadt Nakel zu bestimmenden und öffentlich be⸗ kannt zu machenden Stellen, gegen Rückgabe der ausgefertigten halb⸗ lährlichen Zinscoupons gezahlt.
Der umstehend abgedruckte Plan enthält der Anleihe. 1 —
Höchsteigenhändigen Unterschrift und
Regierungsbezirk Bromberg.
die näheren Bedingungen
Das Anleihe⸗Kapital wird binnen längstens 38 Jahren amortisi Nakel, den ... ten. Der Magistrat. heg. (Unterschrift des Dirigenten und zweier anderer Magistratsmitglieder. Eingetragen in die Kassen⸗Kontrolle Fol. . Ausgefertigt.
8 ö“ P 2
“““ ö“ Stadt⸗Hauptkassen⸗Rendant Beigefügt sind die Coupons Seri I. Nr. 1 bis 10 nebst Talon. “
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v1“” 11““ ee edingyygen zu einer von der Stadtgemeinde Nakel aufzunehmenden Anleihe von 35,000 Thklr. Fei Courant oder 105,000 Mark Reichswährung. Von dem Magistrate und der Stadtverordneten⸗Versammlung der Stadt Nakel ist beschlossen worden, zur Bestreitung der Kosten des Baues eines Gymnasiums 35,000 Thlr. oder 105,000 Mark Reichs⸗ währung durch eine aus dem Reichs⸗Invalidenfonds zu entnehmende Anleihe der Stadtgemeinde Nakel zu beschaffen, welche mit 4 ½ Prozent jährlich verzinslich, von Seiten des Gläubigers wie der Schuldnerin unkündbar ist und vom Jahre 1874 ab einer regelmäßigen Amorti⸗ sation mit jährlich eins vom Hundert des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen unterliegt, so daß die Tilgung spätestens im Jahre 1912 beendet ist. 1
Ueber diese Anleihe soll eine auf den Reichs⸗Invalidenfonds lautende Schuldverschreibung ausgefertigt werden, in welcher dem Gläubiger, beziehungsweise dessen Rechtsnachfolgern das Recht einge⸗ räumt wird, diese Schuldverschreibung jederzeit ganz oder theilweise gegen auf den Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Anleihe⸗ scheine der Stadt Nakel von einem Gesammt⸗Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, umzu⸗ tauschen. —
Für diese eventuell auszufertigenden, auf den Inhaber lautenden Stadkanleihescheine gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
1) Die Stadtanleihescheine werden je nach Verlangen des Dar⸗ leihers, resp. dessen Rechtsnachfolgers, in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark oder auch von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 Mark Reichswährung ausgefertigt. Der Darleiher, resp. dessen Rechts⸗ nachfolger, bestimmt, wie groß die Zahl der Anleihescheine jeder dieser Gattungen sein soll, jedoch sind jedenfalls so viel Anleihescheine zu 200 Mark auszufertigen, daß der unter Abrundung der Raten auf 200 Mark aufgestellte, von der Staatsbehörde genehmigte Amorti⸗ sationsplan ansgeführt werden kann.
2) Die Zinsen werden mit jährlich vier einhalb vom Hundert am 1. Juli und 2. Januar gegen Rückgabe der ausgefertigten halb⸗ jährlichen Zinsscheine durch die Stadt⸗Hauptkasse in Nakel sowie in Berlin und Bromberg bei den vom Magistrate der Stadt Nakel zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Stellen gezahlt.
Den Anleihescheinen werden Zinsscheine für einen fünfjährigen Zeitraum und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine beige⸗
eben.
8 Die Ausgabe neuer Zinsscheine erfolgt bei den mit der Zinsen⸗ zahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der den älteren Zins⸗ scheinen beigefügten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine auf rechtzeitige Vorzeigung an den Inhaber des Anleihescheines.
3) Durch den Umtausch der auf den Reichs⸗Invalidenfonds lau⸗ tenden Schuldverschreibung gegen auf den Inhaber lautende Stadt⸗ anleihescheine wird die gegenseitige Unkündbarkeit der Anleihe und der Tilgungsplan nicht berührt. Die Tilgung geschieht durch Ausloosung des zur Erfüllung der jährlichen Tilgungsquote erforderlichen Betrages von Anleihescheinen und Einlösung derselben zum Nominalwerthe. Der Schuldnerin bleibt das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapi⸗ tals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch solche verstärkte Amor⸗ tisation ersparten Zinsen wachsen dem Tilgungsfonds zu.
Die ö 1 im Monate August jeden Jahres in öffentlicher Magistratssitzung.
f Die Bekanntmachung der durch das Loos gezogenen Anleihe⸗ scheine geschieht mindestens drei Monate vor dem Auszahlungs⸗ termine. Die Auszahlung des Nominalwerthes der ausgeloosten Anleihescheine erfolgt an dem zuf die Ausloosung folgenden 2. Januar bei der Stadt⸗Hauptkasse in Nakel und bei den durch den Magistrat der Stadt Nakek in Berlin und Brom⸗ berg zu bestimmenden Stellen gegen Auslieferung des Anleihescheines und der nicht verfallenen Zinsscheine. In Ermangelung der letzteren wird der Werth derselben vom Kapitalbetrage einbehalten. Mit dem Einlösungstermine hört die Verzinsung der ausgeloosten Anleihe⸗ cheine auf.
8 4) Fhvitalbettäöge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rück⸗ zahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt. .
5) Beim Verluste von Anleihescheinen kommen die Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere §§. 1 bis 12, mit nachstehenden näheren Bestimmungen in Anwendung:
a. Die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrate zu Nakel gemacht werden und werden diesem alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der ange⸗ führten Verordnung dem Schatz⸗Ministerium zukommen, während gegen seine Verfügungen der Rekurs an die Königliche Regierung zu Bromberg stattfindet.
b. Das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt beim Königlichen Kreisgerichte zu Lobsens.
c. Die in den §§. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch die unter 6 angeführten Blätter geschehen.
Zinsscheine können weder aufgeboten noch amortisirt werden; doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist beim Magistrate angemeldet, und der stattgehabte Besitz der Zinsscheine durch Vorzeiguug der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
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