1874 / 47 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

vbericht.) aumwolle.

6

8

6, feir Fgyptian 8 ⅛.

5 %

Hhollerah 3 ½, fair

(Ankangsbericht.) Uuthmasalicher Umsatz 10,000 B. Matt. Tages-

import 11,000 B., davon 10,000 B. amerikanische. Baumwollen-Wochenbericht.

Iüverpoel, 21. Februar, Nachmitt.

und Export 2000 B. Matt.

Middl. Orleans 8 ⁄6, middl. amerikanische 7 ½, fair Dhollerah middl. fair Dhollersh 4 8½, good middl. Dhollerah 4 ¼, middl. Bengal 4, fair Broach 5 ½, new fair Oomra 5 ½,

fair Madras 5 ⅛, fair Pernam 8 ½, fair Smyrna

004 sair Oomra 6 ⅛,

Upland nicht unter fung 7 ¾ d.

Paris, 21. Februar, Nachmittags. (W. T. B.) 8 Weizen ruhig, per Februar 37, 75, per

Nehl fest, per Februar 78,00, per März- April 78,00, per Mai-August 78,00. Rüböl weichend, pr. Februar 82,75, pr. Mai-August 84,50, pr. September-Dezember 86,50.

Produktenmarkt. Mai-Angust 36,00.

Spiritus ruhig, pr. Februar 63,50. Wetter: Nebel.

49% New -Vork, 21. Februar, Abends 6 Uhr.

Waarenbericht. Orleans 16. Petroleum in 14 ½.

New - Yerk 15 ¼, do.

25. Zacker (Fair refining Muscovados) 7 ¾. Getreidefracht 10.

Baumwolle schwimmend

nach Grossbritannien 414,000 B., davon e eee. B. Umsatz 10,000 B., davon für Spekulation

good ordinary Februar-März-Verschif-

Baumwolle in New-YXork 16 ½8, do. in New-

Mehl 6 D. 80 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 60 C. Kaffee 8 Petersburg. 340,2

11. März. Gen.-Vers. in Berlin

(Schluss- 13. dentl. Gen.-Vers. in

Aktien-Gesellschaft (Matthiessen). Vers. in Berlin; s. Ins. in Nr. 45.

Berliner Produkten- und Handelsbank. Ordentl. 24.

21. Berlin-Neudorfer Aktien-Spinnerel.

Vers. in Berlin; s. Ins. in Nr.

Ordentl. Gen.-] 23. März.

I

Magdeburg. 5 Ordentl. Gen.- 28.

45. 8

Makler-Vereinsbank für Waaren & Effekten. gentl. Gen.-Vers. in Hamburg.

mmternatlonale Bank in Hamburg. . FVers. in Hamburg.

NMagdeburger Feuerverslobherungs-Gesellschaft. Or- 24. 6 8 veeSAe eenr Mlartener Bergwerks-Verein dermania. Ordentl. (Gen.-Vers. in

Or- Ordentl. Gen.- Ordentl.

rten.

Telegraphische Witterungsberichte.

Telegraphische Witterungsberlesere.

Bar.

P. L. v. M. R.

2 Ort. 8 1

Abw[Temp. Abw v. M.

Allgemeine Himmels- ansicht.

Wind Ort.

Bar. Abw Temp. Abs P. 1. v. M. x.

Dgemeine Wind. Hinunels- 1h ansicht.

21. Ee 8 Constantin. 337,8 22. Fe 8[Haparands. 336,56—

8 Hernösand. 337,0 8 Helsingfors 339.3

(W. T. B.) in Philadelphia

9

Stockholm 338,3 337,2

Berlin, 23. Februar. Kälber 1513 Stück.

höchster Rindvieh pro Ctr. Schlachtgew. 20 ½ Thlr. Schweine pro Ctr. Schlachtgew. 19 18 Hammel pro 20 23 Kilo. 71 S. 8 ½ Kälber: Viel Zufuhr; kaum Mittelpreise.

An Schlachtvieh war aufgetrieben: Rindvieh 3071 Stück, Schweine 6398 Stück, Schaafvieh 6018 Stück,

Berlizn, 23. Februar. Fleischpreise auf dem v mitte 17 Thlr. 14 15 Thlr.

Fredericksh- Helsingör.. Moskau 334,6 Memel 339,1 Flensburg 338,0 Königsberg. 338,4 Danzig 338,7 Puttbus. 337, 1 Kieler Haf. 340,2 338,6

2₰

8

niedrigster

—₰

—₰

27 17 72

77 2

Einzahlung. Rheinische Wasserwerks-Gesellschaft.

Suhscriptionen.

Braunschweigische Maschinenbau-Anstalt.

100,000 Thirn. in 500 Stück à 200 Thlr. zum Course von 120 % erfolgt unter Einz von 240 Thlrn. am 1. April cr. bei der Gesell-

schaftskasse in Braunschweig.

Magdeburg, den 16. Febrnar 1874.

M 20 Aktien⸗Gesellschaft

DBeerlin, den 20. Februar 1874.

[684]

.

289

8

Ies 8

ad a. von der I. Emission:

ee 8

in Dresden. 1b Auszahlung.

Miederlansttzer Maschinenbau-Anstalt und vh .

Akt.-Ges. in Cottbus. Die Divid. pro 1873 von

wird von jetzt ab bei der Wechselstuben-Aktien-Gesellschaft in

Berlin ausgezahlt.

General-Versammlungen. Land- und Bau-Gesellschaft auf Aktien in Lichter- Ausserordentl. Gen.-Vers. in Lichterfelde. 4 Schlesische Porzellan- und Steingut-Manufaktur,

felde.

Fernere Einz. von 10 % = 20 Thlr. ist bis zum 15. April cr. bei dem A. Schaaff- hausenschen Bankverein in Cöln zu leisten.

vt.

Dresdener Bau-Gesellschaft. Die Emiss. von 500,000 Thlrn.

amortisirbaren 6 % Prior.-Stamm-Aktien à 100 Thlr. zum Paricourse

erfolgt vom 25. Februar bis 11. März cr. bei der Gesellschaftskasse ö11ö1“

—₰

p 1

SwSSSSSSSSAE

Weserieuch. 336,8 Wilhelmsh. 337,1 Stettin 338,5 Gröningen 337,8 Bremen 338,1 Helder. 337,2 Berlin 337,5 Posen 333,9 Münster 333,3 Torgun 335,2 Breslau 332,3 Brüssel 336,2 Cölrn 336,3 Wiesbader 333,6 Ratibor 327,8 Trier 332,2 Cherbourg. 335,1 8 Havre 336,4 7 Karlsruhe. 333,3 8 St. Mathieu 336,6

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SEESSEFSSSogd⸗de aSSbo⸗S=SSRd⸗ dtoobo

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Die Emiss. von

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4 SöFSSEWSSgSbo SSboSSSgÖ

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7 = 14 Thlr.

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Strom S., Strom S.

5,1

+ 2,7 NO., schw. + 3,1 NO., schw.

+ 2,7 O., s. schw.

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1 —* 0

¹) Gestern Nachm. WSW. schwach. ²) Gest. Nachm. S. schv.,

bruar, (S., mässig.

bruar.

S., lebh.

S., schw. Winastille. Windstille SSW., schw. SSW., mäss. WSW., schw. S., schw.

80., stark.

bedeckt. bedeckt. bedeckt. bed., Nebel. Nebel. . Regen. G h)

2) 2 bedeckt. trübe, Reif. heiter. trübe. 8 bedeckt. bewölkt.

880., mässig. heiter. Nebel.

SSO., mässig. heiter.

88S0., schw. völlig heiter. 60 NO., schw. bedeckt. S0., stille. schön.

SS0., schw. heiter.

SO. 2.0. s. schw N., schw.

N., schw.

8 Ozöe.. .. Fredericksh Helsingör..

80, schw.

Putbus.

Cöslin.

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Bremen...

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bedsch. trübe.

no!

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NO., schwach, bed., Nebel. 6 Breslan

No., schw. ttrübe. öu“ 80. schw. wenig bewv. 6 5 080., mäss. NO., schw. heiter, Reif. N., mässig. bedeckt. NO., schwach. heit. nebl., Reif. S., mäss. regnerisch.

S., mäss. trübe.

NO., schw. heiter, Reif. NNW., bew. heiter.

—S -8

1— Sn

6 Ratibor 6 Trier

8 Constantin. 336,3

sbedeccbt. 8Haparanda. 337,3 8 Christiansd. 336,3 8 Hernösand. 338,8 8 Helsingfors 340,9 8 Petersburg. 341,2 8 Stockholm 340,0 Skudesnäs .337,3 333,7

Moskau 335,3 Memel. 339,1 Flensburg. 337,6 Königsberg 338,3 Danzig 338,6 ..337,0 Kieler Haf. 334,0 338,5 Wes. Lchtt. 336,7 Wilhelmsh. 336,2 Stettin 338,3 Gröningen 337,6 337,9 Helder 336,9 Berlin 337,4 6 Posen 334,0 NW., schwach. heiter. 9e E. ‧3881 . 332,4 8 Brüssel 335,9

sehr heiter. ] 6 wiesbaden. 333,3 328,3

331,7 8 Cherbourg. 336,0 7 Carlsruhe 332,6 §8t Mathien 338,2 8 Constantin. 336,0,

) Gestern Nachmittag S. mässig. ²) Strom S. S. schwach. Strom 8. ³) Gestern Regen Abends starker NW.

22. Februar.

6,8 8., mäss. 23. Februar

sSW., mässig.

W., stark. S., mässig. Windstille. O., schwach. Windstille. 80., lebhaft. 8., lebhaft. S., mäss. SO. 2. 0., schw. ²) S., mässig. bedeckt. NO., schw. 6., schw. „8NO., schw.

bedeckt. 2

bedeckt. Regen. bewölkt. trübe.

bed., Nebel. heiter. bedeckt. bedecki.

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SS8EF=SSSm

+ 2

80, schw. bezogen. 8S80., mäss. trübe. 2[NO., s. schw. trübe.

(80., mässig. trübe.

880., schw. svöllig h.

0., schw. bedeckt.

O., stille. wenig bewölkt. 80., schw. heiter.

SO., s. schw.

0., schw. ganz bewölkt. 4[N., s. schwach. wolkig.

N., schw. heiter. NO., schw. bedeckt. ²) NO., schw. trübe. 0., schwach. Regen. 80., mässig. heiter. 0., schw. heiter, N., mässig. bedeckt. NO., schw. bewölkt. ⁴) NW., mãäss. bedeckt.

S00, schwach. heiter, Reif. NW., schw. wenig bewölkt. N., mässig. bedeckt.²³)

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Reif.

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Gestern Nachm.

³) Schnee und Graupeln, ⁴) Neblig, Reif.

mFwn.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

IM

Magdeburger Vergwerks⸗Aktien⸗Gesellschaft.

i. 2v 11

Nach heutigem Beschlusse des Aufsichtsraths unserer Gesellschaft ist die Dividende für das Jahr die Stamm⸗Aktien sowohl als für die Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien auf 37 ½ Prozent oder Thlr 37. 15 Sgr. pr. Aktie

festgesetzt.

8

Nr. 2 nebst geordnetem Nummer⸗Verzeichnisse.

Der Aufsichtsrath. . Kricheldorff. FSren

1

Die Dividende ist zahlbar am 1. März d. Jahres bei den Herte in Magdeburg oder der Essener Kredit⸗Anstalt in Essen gegen Einreichung der Dividendenscheine

n Zuckschwerdt & Beuchel

er Vorstand.

vVogts. H. 4418)

für öffentliches Fuhrwesen.

Gegen Vorzeigung der Interimsscheine unserer Ge⸗ sellschaft werden die Dividendenscheine pro 1873/74 und 1874/75 zu denselben in unserem Bureau, Mohrenstraße 45, vom 1. März d. J. ab werktäglich von 9—5 Uhr ausgehändigt. Den Interimsscheinen ist ein geordnetes Nummernverzeichniß I“

8

Aktien⸗Gesellschaft 8 für öffentliches Fuhrwesen

2

*

„Bei der am heutigen Tage stattgefundenen resp.

vierten, dritten und ersten Ausloosung

a. von 2300 Thlrn. der nach dem Privilegium vom 5. April 1869,

b. von 2200 Thlrn. der nach dem Privilegium vom 15. Januar 1870 und

c. von 500 Thlrn. der nach dem Privilegium vom 15. März 1873

emittirten Kreis⸗Obligationen des Lebuser Krei⸗

ses sind folgende Nummern gezogen worden:

Litt. B. à 500. Thlr. Nr. 95.

Litt. C. à 200 Thlr. Nr. 57. 103. 121. 180.

Litt. D. à 100 Thlr. Nr. 149. 316. 323. 472. h 487. 539.

3. à 50 Thlr. Nr. 13. 120. 282. 360. 367.

F. à 25 Thlr. Nr. 13. 160. 307. 309.

6 8 6 354. adl b. von der II. Emission:

A. 4 1000 Thlr. Nr. 12. 8

à 200 Thlr. Nr. 136. 186 100 Thlr. Nr. 44. 131. 132. 260. 515. 50 Thlr. Nr. 13. 194. 270. 285. 25 Thlr. Nr. 60. 85. 101. 235.

1 c. von der III. Emifsion:

Litt. D. à 100 Thlr. Nr. 595. 623. 624. 625.

Litt. E. à 50 Thlr. Nr. 430.

Litt, F. à 25 Thlr. Nr. 422. 438.

Diese Obligationen werden hierdurch den In⸗

mit der Aufforderung gekündigt, die Kapital⸗ eträge am 1. Juli 1874 bei der Kreis⸗Kommunal⸗ Kasse Lebuser Kreises zu Frankfurt g. O. gegen Rück⸗ gabe der Obligationen im coursfähigen Zustande baar in Empfang zu nehmen. Da die Verzinsung derselben vom 1. Juli 1874 ab aufhört, so sind in Gemäßheit der Eingangs bezeichneten Privilegien mit den Obligatijonen und zwar:

1) mit denjenigen der JI. und II. Emission der

Zinscoupon Ser. I. Nr. 10 nebst Talons und

8,

Litt. E. Litt.

Litt. Litt. C.

Litt. D. 2 Litt. E. 2 Litt. F. 3

111“ WZWI“

2) mit denjenigen der III. Emission der Zins⸗ coupon Ser. I. Nr. 4 nebst Talon 1 zurückzugeben. Für die etwa fehlenden unentgeltlich mit abzuliefernden Zinscoupons werden die betreffen⸗

den Zinsbeträge vom Kapital gekürzt.

Gleichzeitig werden die Inhaber folgender bereits früher ausgelooster Lebuser Kreis⸗Obligationen nämlich: aa. aus dem Fälligkeitstermin am 1. Juli 1871.

1I. Emission.

Litt. D. à 100 Thlr. Nr. 85.

Litt. F. à 25 Thlr. Nr. 366. bb. aus dem Fälligkeitstermin am 1. Juli 1872.

I. Emission. .8

Litt. D. à 100 Thlr. Nr. 339. 373.

Litt. E. à 50 Thlr. Nr. 73. 6

Litt. F. à 25 Thlr. Nr. 388. 393.

II. Emission.

Litt. D. à 100 Thlr. Nr. 125.

Itt. E. 4 50 Thlr. Nr. Z3..1 8 cec. aus dem Fälligkeitstermin am 1. Juli 1873.

I. Emission. .“

Litt. A. à 1000 Thlr. Nr. 10.

Litt. C. à 200 Thlr. Nr. 39.

Litt. D. à 100 Thlr. Nr. 461.

Litt. E. 50 Thlr. Nr.

Litt. F. 25 Thlr. Nr.

II. Emissi 100 Thlr.

itt. D. à 100

Litt. E. à 50 Thlr. Nr. 145. 257.

Litt. F. à 25 Thlr. Nr. 42. 95. 105. hierdurch wiederholt aufgefordert, diese Dokumente nebst den zugehörigen nicht fälligen Zinscoupons nunmehr des Baldigsten zur Vermeidung weiterer Zinsverluste an die oben genannte Kasse zurückzu⸗ süsen und die entsprechenden Kapitalbeträge abzu⸗ eben.

Seelow, den 16. Februar 1874.

Die Kreis⸗Chausseebau⸗Kommission Lebuser Kreises.

Verschiedene Bekanntmachungen. [M. 242] Berli 8

Litt. D

Bek Unsere Kassen sind angewiesen, polnische und Thalerstücke fortan nicht mehr in Zahlung zu nehmen, wovon wir das betheiligte Publikum in Kenntniß setzen. Stettin, den 20. Februar 1874. (a. 1004/2) Direktorium Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Fretzborfft denke Gtein

r

1853 anderweit besetzt werden.

1“

ergebenst ein. einschließlich stattzufinden, und zwar

Berlin, den 21. Februar 1874.

Bekanntmachung. .

Offener Stadtbaurath⸗Posten.

Das Amt des Stadt⸗Bauraths hierorts soll womöglich sofort auf Grund der Bestimmungen der §§. 31 und 65 der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai Das jährliche Gehalt ist auf Thaler festgesetzt. Bewerber, welche die Königliche Baumeisterprüfung be⸗ standen haben, wollen ihre Meldungen nebst Zeugnissen bis zum 10. an den unterzeichneten Stadtverordneten⸗Vorsteher einsenden. den 26. Januar 1874. Die Stadtverordneten.

Kittler. 8

erlin⸗Dresdener Eisenbahn.

Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir zu einer Generalversammlung

am Sonnabend, den 14. März cr.,

Vormittags 11 ½ Uhr, im Englischen Hause, Mohrenstraße Nr. 49, hierselbst

Tagesordnung: Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsraths; Mittheilung über den gedeihlichen Fortschritt der Bauten und der Anlieferungen der Betriebsmittel, 88 schluß hieran: Beschlußfafsung über die Bauverträge. Ddie Depositen der Aktien zum Zweck der Theilnahme an der Generalversammlung hat nach Vorschrift des §. 32 der Statuten wenigstens 3 Tage vor der Versammlung also bis zum 10. März er.

einem der Bankhäuser H. C. Plaut, S. Abel jumnior, Unter den Linden Nr. 2 hierselbst. k. Den zu deponirenden Aktien ist ein nach Nummern geordnetes Verzeichniß in duplo beizufügen.

8

1700

sowie im An⸗

in unserer Hauptkasse, Matthäikirchstraße Nr. 13, oder bei der Centralbank für Industrie und Handel, Französischestraße 33 d. oder Oberwallstraße Nr. 4 und

Der Vorsitzende

des Aufsichtsraths der Berlin⸗Dresdener Eisenbahn⸗Gesellschaft. von dem Knesebeck.

Allggemeine Velrloosungs⸗Tabelle

des 8 chs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers.

Zusammengestellt in Fol amtlicher Veranlassung der Königlichen Haupt⸗Bank zu Berlin, welche nurn insichts derjenigen von ihr in Verwahrung und erwaltung genommenen Papiere die Ziehungs⸗ und Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Veröffent⸗ lichung durch den Deutschen Reichs⸗ und Kö⸗ niglich Preußischen Staats⸗Anzeiger erfolgt. Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle des Deut⸗ schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers, welche die Ziehungslisten sämmtlicher an der Berliner Börse gangbaren Staats⸗, Kommunal⸗, Eisenbahn⸗, Bank⸗ und Industrie⸗Papiere, soweit dieselben der Redaktion zugänglich gemacht werden, enthält, erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. ö“ durch alle Post⸗Anstalten zu Feeh. in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Einzelne Num⸗ mem 2 ½ Sgr. 81 r

roder,

Die neueste, am 21. Februar c. erschienene Nr. (8) der Allgemeinen Verloosungs⸗Tabelle enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Ba⸗ dische 36proz. Rentenscheine. Bayerische 5proz. Handelsbank⸗Obligationen. Belgische 3 proz. Kom⸗ munal⸗Kredit⸗Loose de 1868. Böhmen, Hypo⸗ theken⸗Pfandbriefe. Braunschweigische Ma⸗ schinenban⸗Anstalt, Partial⸗Prioritäts⸗Obligationen. Bremer Börsen⸗Nebengebäude⸗Anleihe. Brom⸗ berger, Hallesche, Karlsbader, Karls⸗ ruher, Müͤülheimer/ Spandauer, Wolliner Stadt⸗Obligationen. Chemnitzer Aktien⸗Spinnerei, Schuldscheine. Donau⸗Regulirungs⸗Anleihe de 1870. Elbinger, Labiauer, Neisser, Oste⸗ ¹ Pillkallener, Posener, Stallu⸗ pöner, Stuhmer, Wirsitzer Kreis⸗Obligationen. Erzgebirgischer Steinkohlen⸗Aktien⸗Verein, Schuldscheine. Falkensteiner Parochial⸗Anleihe. Frankfurter Hypotheken⸗Kredit⸗Verein, Hypotheken⸗ Antheilscheine. Galizische Bodenkredit⸗Vereins⸗ Pfandbriefe (Rückstände). Mecklenburgische ritterschaftliche Kredit⸗Vereins⸗Pfandbiefe. Pesther Straßeneisenbahn⸗Aktien. Russische Nikolai⸗Obliga⸗ tionen (Rückstände). Schwedische Bergwerks⸗Be⸗ sitzer⸗Hypotheken⸗Anleihe. Schwedisch⸗Englische Staats⸗Anleihe de 1864. St. Genois 40 Fl.⸗ Loose. Ungarische Hypothekenbank⸗Pfandbriefe. Ungarisches Prämien⸗Anlehen de 1870. Wal⸗ decksche Staats⸗Anleihe. 8

1X“

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Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. ,1

für dns Vierteljahr.

Insertionspreis fürden Raum einer Hruckzeile 3 Agr.

Berlin,

8 2₰4 9 * See 58 6 8 8 88 . ZI11“ 8 jenstag, en 24

2

Deutsches Reich.

b Der Ober⸗Postkassen⸗Buchhalter Bethge in Cassel, Regie⸗ rungsbezirk Cassel, ist zum Kaiserlichen Ober⸗Postkassen⸗Ren⸗ danten ernannt. 1““ Bekanntmachung, 8 betreffend die Postsachen für Orte ohne Postanstalt.

Den Korrespondenten, welche ihren Wohnsitz in Orten ohne Postanstalt haben, ist jetzt allgemein gestattet, ihre Postsachen auch von solchen Postanstalten abholen zu lassen, zu deren Land⸗ bestellbezirk der Wohnort des Empfängers nicht gehört.

In Folge dieser Verkehrserleichterung muß die Spedition der Postsendungen für solche Orte, an welchen eine Postanstalt sich nicht befindet, nach Maßgabe der von dem Absender auf der Adresse bezeichneten Abgabe⸗Postanstalt bewirkt werden. Durch die unrichtige Bezeichnung dieser Postanstalt oder durch das gänzliche Fehlen einer bezüglichen Angabe können leicht Ver⸗ zögerungen in der Ueberkanft der Postsendungen herbeigeführt werden.

Es ist daher im eigenen Interesse der Korrespondenten nothwendig, daß die Absender solcher Postsendungen, welche nach Ortschaften ohne Postanstalt gerichtet sind, auf der Adresse außer dem eigentlichen Bestimmungsorte thunlichst noch diejenige Postanstalt angeben, von welcher aus die Bestellung der Sen⸗ dung an den Adressaten zu bewirken ist, oder von wo die Ab⸗ holung erfolgt.

Zur Förderung dieses Zweckes wird es beitragen, wenn Korrespondenten, an deren Wohnsitz sich eine Postanstalt nicht befindet, diejenigen Personen, mit welchen sie in Briefwechsel stehen, auf das gedachte Erforderniß aufmerksam machen und denselben mittheilen, durch Vermittelung welcher Postanstalt sie ihre Postsachen beziehen.

Insbesondere wird es sich auch empfehlen, wenn die auf dem Lande wohnenden Korrespondenten möglichst allgemein dem theilweisfe bereits bestehenden Gebrauche folgen, in den von ihnen abzusendenden Briefen bei der Orts⸗ und Datumsangabe den Namen des Postortes hinzuzufügen, durch welchen sie ihre Post⸗ sachen gge

Berlin, W., den 20. Februar 1874. Kaiserliches General⸗Postamt.

11. Plenarsitzung des Deutschen Reichstages, Mittwoch, den 25. Februar 1874, Nachmittags 1 Uhr.

Tagesordnung: 1) Protokolle der Kommission für die Vorbereitungen zur Erbauung eines Reichstagsgebäudes. 2) Wahlprüfungen.

Königreich Preußen. Berlin, den 24. Februar. 8

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Däne⸗ mark ist heute früh abgereist.

Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 5. Februar 1874,

betreffend Rekrutirung der Armee pro 1874,75.

In Gemäßheit des Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. November 1867, bestimme Ich be⸗ züglich der Rekrutirung der Armee pro 1874/75 das Nach⸗ stehende:

I. Entlassung der Reserven.

1) Die Entlassung der Reserven hat bei denjenigen Trup⸗ pentheilen, welche an den Herbstübungen Theil nehmen, am ersten, spätestens zweiten Tage nach Beendigung derselben, be⸗ ziehungsweise nach dem Wiedereintreffen in den Garnisonen, bei den übrigen Truppentheilen am 1. September dieses Jahres stattzufinden.

2) Insofern einzelne Fuß⸗Artillerie⸗Truppentheile ihre Schieß⸗ übungen am letztgenannten Termin noch nicht beendigt haben sollten, sind deren Reserven am ersten, spätestens zweiten Tage nach Schluß der qu. Uebungen, beziehungsweise nach dem Wie⸗ dereintreffen in den Garnisonen zu entlassen.

.3) Die Entlassung der Train⸗Soldaten zu halbjähriger Aus⸗ bildung hat zum 1. November dieses Jahres, beziehungsweise 1. Mai künftigen Jahres, die der Oekonomie⸗Handwerker zum 1. Oktober dieses Jahres zu erfolgen.

4) Diejenigen Mannschaften inkl. Oekonomie⸗Handwerker, welche in der Zeit vom 1. Juli bis ultimo September 1871 zur Einstellung gelangt und noch im Dienst befindlich sind, dürfen bis zu den vorstehend festgesetzten, allgemeinen Entlassungs⸗ terminen als nothwendige Verstärkung mit der Maßgabe im Dienst behalten werden, daß die über ihre dreijährige, aktive Dienstverpflichtung hinaus bei den Fahnen abgeleistete Dienstzeit für eine Uebung im Reserveverhältniß zu rechnen ist.

5) Beurlaubungen von Mannschaften zur Disposition der Truppentheile haben an den allgemeinen Entlassungsterminen in⸗ soweit stattzufinden, daß Rekruten in nachstehend bezeichneter. Zahl eingestellt werden können.

II. Ginstellung der Rekruten.

1) Es sind einzustellen:

vceæe,n.

A. Zum Dienst mit der Waffe

a. bei den Bataillonen der älteren Garde⸗Infanterie und der Großherzoglich mecklenburgischen Infanterte⸗Regimenter, sowie bei dem Großherzoglich mecklenburgischen Jäger⸗Bataillsn Nr. 14 je 225 Rekruten,

b. bei den Bataillonen der jüngeren Garde⸗Infanterie⸗ und der übrigen Linien⸗Infanterie⸗Regimenter, sowie bei dem Garde⸗ Jäger⸗, dem Garde⸗Schützen⸗Bataillon und den übrigen Linien⸗ Jäger⸗Bataillonen je 190 Rekruten,

c. bei jedem Kavallerie⸗Regiment mindestens 150 Rekruten,

d. bei jeder reitenden Batterie mindestens 25 Rekruten,

e. bei jeder Feld⸗Batterie mindestens 30 Rekruten,

f. bei jeder Fuß⸗Artillerie⸗Compagnie mit einem Etat von 146 Köpfen je 50 Rekruten,

g. bei jeder Fuß⸗Artillerie⸗Compagnie mit einem Etat von 116 Köpfen je 40 Rekruten,

h. bei dem Garde⸗Pionier⸗Bataillon, den Linien⸗Pionier⸗

i. bei jeder Train⸗Compagnie: au dreijähriger Dienstzeit mindestens 15 Rekruten,

jahr künftigen Jahres je 44 Rekruten. B. Oekonomie⸗Handwerker

Zahl. 2) Insoweit rücksichtlich einzelner Truppentheile eine Modi⸗ fikation der vorstehenden Zahlen nothwendig werden sollte, er⸗ bachage Ich das Kriegs⸗Ministerium die bezüglichen Anordnungen zu treffen.

3) Die Einstellung der Rekruten hat für das Garde⸗Corps und sämmtliche Truppen zu Pferde bis zum 10. November, für alle übrigen Truppen bis zum 12. Dezember dieses Jahres zu erfolgen.

Das Kriegs⸗Ministerium veranlassen. Berlin, den 5. Februar 1874. 10

hat das hiernach Erforderliche zu

8

8 . v. Kameke. An das Kriegs⸗Ministerium.

Zur Ausführung vorstehender Allerhöchster Kabinets⸗Ordre be⸗ stimmt E. Kriegs⸗Ministerium das Folgende: a

.1) Insofern es der Mangel an Dispositions⸗Urlaubern beziehungs⸗ weise das dienstliche Interesse erforderlich macht, dürfen die Mann⸗ schaften, inkl. Oekonomie⸗Handwerker, welche in der Zeit vom 1. April bis ultimo Juni cr. zur Entlassung gelangen, innerhalb der Grenzen des Etats bis zu einer achtwöchentlichen Dienstleistung bei den Fahnen behalten werden. Diese Dienstleistung ist genannten Mannschaften auf Grund des §. 6 des Gesetzes vom 9. November 1867 für eine Uebung im Reserveverhältniß zu rechnen.

In Betreff der Deckung etwaiger Manquements durch Einziehüng von Reserven sind die Festsetzungen der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 11. Dezember 1873 (Armee⸗V rordnungs⸗Blatt pro 1873 Nr. 30 sub Nr. 290) maßgebend. np. H

2) Die Auswahl der im Herbst dieses Jahres zur Disposition

zu beurlaubenden Mannschaften hat mit Rücksicht darauf zu erfolgen, daß sich unter denselben möglichst viele von den im Frühjahr 1872 eingestellten eteh hasten befinden. 3) Rücksichtlich der pro 1875 noch im Dienst verbleibenden Mann⸗ schaften, welche im Frühjahr 1872 Behufs Ergänzung der Truppen⸗ theile der ehemaligen Okkupations⸗Armee vorzeitig zur Einstellung ge⸗ langten, ist ein analoges Verfahren, wie pro 1874 beabsichtigt.

1) Bei Berechnung des Rekruten⸗Bedarfs sind einjährig Frei⸗ willige nur bei der Kavallerie und zwar bis zur Höhe ven fünf per Escadron in Anrechnung zu bringen.

—2) Die Rekrutenzahl für die Kavallerie⸗Regimenter ist der Art festzusetzen, daß der regelmäßige Ersatzturnus nicht gestört wird. Es ist daher auch bei den Kavallerie⸗Regimentern der ehemaligen Okku⸗ pations⸗Armee über die Zahl von 180 Rekruten möglichst nicht hin⸗ auszugehen.

3) Die nach Schema 2 zu §. 16 der Militär⸗Ersatz⸗Instruktion vorzulegenden Uebersichten sind mit Rücksicht darauf aufzustellen, daß vom näͤchsten Rekruten Einstellungs⸗Termin für sämmtliche Truppen⸗ theile die volle Etatsstärke eintritt.

Das Großherzoglich mecklenburgische Jäger⸗Bataillon Nr. 14 bleißt bis auf Weiteres nach dem für die Jäger⸗Batafllone vor⸗ eschriebenen Etat von 561 Mann sormirt. Für die übrigen Linien⸗ äger⸗Bataillone wird das Manquement von 4 Oberjägern, 4 Gefreiten und 28 Gemeinen vorläufig aufrecht erhaften.

Es liegt in der Absicht, die Jäger⸗Bataillone im Winter 1875 durch Einstellung der gleichen Rekrutenquote auf den vollen Etat zu kompletiren.

4) Die laut §. 16 1. der Militär⸗Ersatz⸗Instruktion hierher ein⸗ zureichenden Nachweisungen ꝛc sind unter Beifügung etwaiger Anträge auf Modifikation der vorstehend festgesetzten Rekrutenquoten bald⸗ möglichst zur Vorlage zu bringen.

Desgleichen die nac, Schema 24 der Militär⸗Ersatz⸗Instruktion aufzustellenden Uebersichten der veim Marine⸗Ersatz⸗Geschäft kon⸗ kurrirenden Militärpflichtigen (confer. Armee⸗Verordnungsblatt pro 1873 Nr. 25 sub Nr. 259).

5) Stabs⸗Offiziere der Garde⸗Corps haben im laufenden Jahre an dem Departements Ersatz⸗Geschäft in den Berirken der 1., 6., 11.,

dung am 2. Novemb

13., 19., 21., 28., 30., 38. und 61., sowie in den preußischen Gebiets⸗ theilen der 36. und 42. Infanterie Brigade Theil zu nehmen.

6) Die für die Unteroffizier⸗Schulen und die Landwehr⸗Stämme auszuhebenden Rekruten, sowie die Oekonomie⸗Handwerker sind am 1. Oktober dieses Jahees, die Trainsoldaten zu halbjähriger Ausbil⸗

dieses und 2 künftigen Jahres ei

Bataillonen und dem Eisenbahn⸗Bataillon je 160 Rekruten, ““ zu halbjähriger Ausbildung im Herbst dieses und Früh⸗

i sämmtlichen Truppentheilen mindestens ½¼ der etatsmäßigen

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8

Februar,

45

81 1 Ue Post-Anstalten des In. und Annlaundes exas ABestellung an; für Berlin außer den Postanstalten

——

auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32. 2

——

Gelernte Jäger drei⸗ und vierjähri e F i illi 8 ves. düsfem vüm 1. Unheb.h 8₰ reiwillige, fvwie gelern⸗ Verpflegung genommen werden. ens der Truppentheile in

„Im Uebrigen bleibt bezügli t inst ttere Beftiawans vineesgerr züglich der Rekruteneinstellung weitere Berlin, 12. Februar 1874. 8 Kriegs⸗Ministerium. v. Kameke.

11“

Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lau⸗

528,000 Mark. Vom 26. Januar 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von

Nachdem von den Kreisständen des Lötzener Kreises Aeean. tage vom 20. Dezember 1873 beschlossen worden, zur Einlöfung der auf Grund Unserer Privilegien vom 24. Oktober 1864, 5. November 1866, 9. August 1869 und 13. Februar 1871 ausgegebenen und noch im Umlaufe befindlichen fünfprozentigen Kreisobligationen ein Darlehn aus dem Reichs⸗Invalidenfonds zu entnehmen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände, zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds resp. dessen Rechtsnach⸗ folgers auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene. sowohl Seitens der Gläubiger als auch Seitens des Kreises unkündbare Obligationen zu einem Gesammt⸗Nominalbetrage welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also von höchstens 528,000 Mart ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1883 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 528,000 Mark, welche in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichswährung oder auch von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 Mark Reichswährung nach der Bestimmung des Darleihers resp. dessen Rechtsnachfolgers über die

ahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem anliegenden

chema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier einhalb Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu be⸗ stimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1874 einschließlich ab mit jährlich wenigstens Einem und höchstens fuͤnf Prozezt des ur⸗ svrünglichen nominellen Schuldkapitals unter Zuwachs der Zinsen vemn den getilgten Schuldverschreihnnoea zn gmortjsiren sind. dur gegenwarriges Privilegium Unsere landesherrliche radmeeae mi der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Schuldverschreibungen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen efugt ist.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen. 1

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.

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8 Gegeben Berlin, den 26. Januar 1874.

1 111“ Wilhelm. Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Dr. Archenbach.

Regierungsbezirk Gumbin DObligation 8 des Lötzener Kreises. 5. Emission. über .... Mark Reichswährung.

Auf Grund des unterm 26. Januar 1874 genehmigten Kreistags⸗ beschlusses vom 20. Dezember 1873 wegen Aufnahme einer Schuld von 528,000 Mark Reichswährung bekennt sih die ständische Kom⸗ mission des Lötzener Kreises Namens des Kreises durch diese für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Schuldners unkündbare Verschreibung, zu einer Darlehnsschuld von Mark Reichswährung, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit vier einhalb Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die der ganzen Schuld von 528,000 Mark ge⸗ schieht vom Jahre 1874 einschließlich ab allmählich aus einem zu diesem Zwecke gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds bis auf höchstens fünf des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch die verstärkte Amortisation ersparten Zinser wachsen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu.

Die jährlichen Amortisationsraten werden auf 500], bezw. 200 Mark abgerundet.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1874 einschließlich ab in dem Monate Januar und Juli jeden Jahres. Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.

1 Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Fälligkeitstemmine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger oder in dem an dessen Stelle treten⸗ den Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Gum⸗ binnen oder dem an dessen Stelle tretenden Organe und in je einem in Königsberg und in Lötzen erscheinenden öffentlichen Blatte. Die letzteren Blätter wählt die Schuldnerin und macht die Namen der⸗ selben, sowie etwaig Aenderungen im Reichs⸗Anzeiger bekannt.

Bis zu dem Tage, an welchem solchergestalt das Kapital und zum Nominalwerihe zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen

erminen, am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres vom heutigen Tage an gerechnet, mit vier einhalb Prozent jährlich in Reichsmünze verzinset. Der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einloͤsung bestimmten Tage.

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Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe d sgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser

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8 81u Kreisobligstionen des Kreises Lötzen im Betrage von 1““

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