1874 / 49 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Magdeburg, 24. Februar. Thlr. pr. 2000 Pfoand.

abermals niedriger bezahlt, Termine flau. Loce

¼ Thlr., pr. Februar, Februar-März 22 Thlr., pr. März-April

à ½ Thlr., per April- Mai 22 2 Thlr., per Mai-Juni 22 Thlr., per per Juli-August Thlr. per 10,000 PCt. mit 100 Liter. Loco 21 ½ bez., per Juni-September 22 Thlr. nomi-

Funi-Juli Thlr., Debernahme der Gebinde à 1 ½¼ Thlr. pr. spiritus flau. nell, pr. Oktober Thlr. Bremen, 24. Februar. Standard white loco 13 Mk. 50 Pf. Hamburg, 24. Februar. Weizen loco unverändert, auf Termine matt.

Pp)

auf Termine still.

Weizen per 126 pfd. pr. Februar pr. 1000 Kilo netto 252 Br., pr. Februar-Mürz pr. 1000 Kilo netto 252 Br., 250 Gd., per KApril -Mai pr. 1000 Kilo nette 262 Br., 260 Gd., pr. Mai- pr. 1000 Kils aetto 262 Br., 260 Gd. Roggen pr. Februar Februar-März 1000 Kilo netto 194 Br., 192 Gd., pr. April-Mai 1000 Kilo netto 188

188 Gd., pr. Mai-Juni 1000 Kilo netto 189 Br.,

250 Gd.,

Juni

1000 Kilo aetto 194 Br., 192 Gd., pr.

UHIafer fest.

pr. Oktober pr. 200 Pfd. 64 ½ Br. Spiritus fest,

pr. April-Mai 56, pr. August-September pr. 100 Liter 100 pCt. Petroleum 13,20 Gd., pr. Februar 13,20 Gd., pr. August-Dezember 15,40 Gd. Wetter: Sehr schön.

(W. T. B.) Weizen per März 371.

58. Kaffee matt,

Umsatz. Standard white loco

geringer 13,30 Br.,

Amsterdam, 24. Februar, Nachmittags. Getreidemarkt. (Schlussbericht). Roggen per März 237, per Mai 230 ½.

Ankwerpen, 24. Februar, 4 Uhr 30 Min Nachm. (W. T. B.) Getreidemarkt (Schlussbericht.) Weizen weichend, dänischer

358 ½. Roggen matt, Odessa 22 ¼. Gerste unverändert, friesische 26 ½. Petroleum-Markt (Schlussbericht).

Hafer ruhig.

CPrivatbericht.) 88 ½ Thlr. Boggen 65 71 Thlr., Gerste 65 80 Thlr., Hafer 62 64 Kartoffel-Spiritus. Lecowaare

(W. T. B.) Getreidemarkt. Roggen loco flau,

Gerste still. Rüböl matt, loco und pr. Mai 62 Br.,

Raffinictes. Ty; loco 32 bez., 32 ½ Br., pr. Februar 32 bez. u. Br., pr. März 32 ½ bez. cr., per September 36 Br., pr. September-Dezember 36 ½ Br.

8 8

Weizen 85—

ohne Fass 21 à 2 ¼

Rüben-

Petroleum fest,

pr. Februar 55, ruhig,

Gothenburg —.

hde woiss,

Liverpool, 24. Februar, Vormitt. (W. T. B.) Baumwolle (Anfangsbericht.) Mnthmasslicher Umsatz 10,000 B. Stetig. Tagesimport 30,000 B., davon 29,000 B. amerikanische und 1000 B. peruvianische.

Liverpool, 24. Februar, Nachmitt. (W. T. B.) (Schluss- bericht.) Baumwolle. Umsatz 10,000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Ruhig, schwimmende unverändert.

Middl. Orleans 8 ⁄1 6, middl. amerikanische 7 ⅛⅞, fair Dhollerah 5 ½, middl. fair Dhollerah 4 ⅛, goeod middl. Dhollerah 4 ½, middl. Dhollerah 3 ⅞, fair Bengal 4, fair Breach 5 ½, new fair Oomra 5 ½, good fair Oomra 6 ½, fair Madras 5 ⅞, fair Pernam 8 ½, fair Smyrna 6 ¼. fair Egyptian 8 ½.

Orleans nicht unter low middling April-Mai-Lieferung 8 1 d.

Liverpool, 24. Februar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen 1 2, Mehl 6 d. niedriger Mais stetig.

Hull. 24. Februar. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Englischer Weizen mässig träge, billiger, fremder unthätig.

Manchester, 24. Februar, Nachmittags. (W. IT. B.)

12r Water Armitage 8 ¾, 12r Water Taylor 10 ¼, 20r Water Micholls 12. 30r Water Gidlow 13 ½, 30r Water Clayton 14, 40r Mule Mayoll 12 ¼, 40r Medio Wilkinson 14 ¼, 36r Warpcops Qualität Rowland 13 ⅛, 40r Double Weston 14 ¼, 60r Double Weston 16 ¼ Printers ¹⁄16 31⁄⁄0 8pfd. 120. Mässiges Geschäft, Preise fest.

Glasgow, 24. Februar. (W. T. B.) KRoheisen. numbers warrants 89 sh. 6 d.

Paris, 24. Februar, Nachmittags. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen ruhig, per Februar 37, 25, per Mai-August 36, 00. Mehl ruhig, per Februar 76, 25, per März- April 76, 50, per Mai-August 77, 25. Rüböl ruhig, pr. Februar 82, 75, pr. Mai-August 84, 00, pr. September- Dezember 86, 00. Spiritus ruhig, pr. Februar 64, 00. Wetter: Bedeckt.

St. Petersburg, 24. Februar, Nachm. 5 Uhr. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Talg loco 46 ¾, pr. August 46. Weizen pr. Mai 13 ¼¾. Roggen loco 7,90, per Mai 8,20. Hafer per Mai-Juni 4,80. Hanf pr. Juni 34 ½. Leinsaat (9 Pud) pr. Mai 13 ¾. Wetter: Thauwetter.

New -Nork, 24. Februar, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 16, do. in New-

1 sh.

Mixed

Orleans 153. Petroleum in New-York 15 ¼, do. in Philadelphia 14 ¾. Mehl 6 D. 70 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 590 C. Kaffe 23 . Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ½. Getreidefracht 10.

Einzahlung.

Aktien-Gesellschaft Eisenwerk zu Salzgitter. Die rück ständigen Einz. mit je 40 Thlr. nebst 5 % Verzugszinsen und 5 Thlr. Konventionalstrafe sind bis zum 15. März cr. bei Adolph Meyer i Hannover zu leisten.

Auszahlung. Berliner Produkten-Makler-Bank. Die Divid. pro 1873 wir mit 12 ¾ % = 12 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. pro Dividen4enschein Nr. 2 vom 2. März cr. bei der Gesellschaftskasse in Berlin ausgezahlt.

Seneral-Versammlungen. Seebad Heiligendamm Aktlen-Gesellschaft. Die auf den 28. Februar cr. anberaumte Gen.-Vers. findet erst am 7. März cr. in Berlin statt. Klew-Brest Eisenbahn-Gesellschaft. Ausserordentl. Gen.-Vers. in St. Petersburg. Dampfsochifffahrts-Gesellschaft Neptun. Ordentl. Gen.-Vers. in Bremen. Börsen-Makler-Bank. Ausserordentl. Breslau. Sächsischer Bankverein. Dresden. Aktien-Gesellschaft für Rübenzucoker-Industrie in Schweden. Ausserordentl. Gen.-Vers. in Braunschweig; s. Ins. in Nr. 47. Central-Viehversicherungs-Verein. Vers. in Berlin; s. Ins. in Nr. 47. 8 Kündiguüungen und Verloosungen. 8 Pr. Stargardter Kreis-Obligatlonen. Die sämmtlichen Oblig. tis. v zum 10. April bis 31 August cr. gekündigt; s. Ins. in Nr. 47.

Ausweise von Banken umnd Industrie- Gesellschaften. oldenburgische Landesbank. Die Bilanz per 31. Dezember

28 März.

Gen.-Vers. in

Ordentl. Gen.-Vers. in

Ordentl. Gen.-

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Strafvollstreckungs⸗Requisition. Der Matrose Hermann Julius Albert Eschenbach, geboren am 8. September 1849 zu Erkner, ist durch das

rechtskräftige Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 12. Dezember 1873 wegen unbefugten Auswan⸗ derns zu einer Geldstrafe von fünf Thalern, im Un vermögensfalle zu dreitägiger Haft rechtskräftig ver⸗ urtheilt worden. Es wird gebeten, den Aufenthalt desselben der nächsten Gerichtsbehörde anzuzeigen, welche um Strafvollstreckung und Mittheilung hier⸗ von ersucht wird. Alt⸗vandsberg, den 17. Fe⸗ bruar 1874. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. Der Polizeirichter.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

EE11““

Holz⸗Verkauf. 1 10 Uhr, sollen aus dem Einschlage der Oberförsterei Groß⸗Schönebeck pro 1874 in dem Gasthofe des 8 Herrn Wreh hierselbst nachstehende Hölzer ffentlich meistbietend versteigert werden: 1) Forstbelauf Klein⸗Doelln, Jagen 370 1200 Stück Kiefern Bauholz, 2) Forstbelauf Prötze, Jagen 121 82 Stück Kiefern Bauholz, 3) Forstbelauf Tremmer⸗ ee, Jagen 290 15 Stück Birken Pöüephn, 900 5 tück Kiefern Bauholz. Die Aufmaaß⸗Register von obigen Hölzern können in der Registratur des Unter⸗ zeichneten vom 5. März cr. ab eingesehen werden, auch sind die betreffenden Förster angewiesen, die Hölzer auf Verlangen an Ort und Stelle vorzu⸗ zeigen. Ein Fünftheil des Kaufpreises ist im Ter⸗ mine sofort zu zahlen, die übrigen Verkaufsbedin⸗ gungen werden im Termine bekannt gemacht. Groß⸗Schönebeck, den 24. Februar 1874. Der Oberförster. Witte.

1691] 18 Königliche Niederschlesisch⸗Märkische 8 Eisenbahn.

Die Anfertigung, Lieferung und Aufstellung resp. Anbringung der Eisenkonstruktionen zum Bau eines Lokomotivschuppens für 14 Stände auf

Bahnhof Dittersbach, bestehend aus: ““ a. 13 schmiedeeisernen Dachbindern, b. 18 gußeisernen Fenstern, c. 14 Wrasenfängen, 1 8 d. 7 Heizöfen und e. 14 Thorbeschlägen, soll verdungen werden. 8 ur Eröffnung der Offerten ist Termin 8 auf Montag, den 18. Mär⸗ 1874, Vormittag r, im Bureau der 5. Betriebs⸗Inspektion hier anbe⸗ raumt, wo auch Bedingungen, Zeichnungen und Be⸗ ee Fescen und Offerten⸗Formulare gegen stattung der Kopialien bis zum 13. März c. be⸗ zogen werden können.

Hirschberg, den 19. Februar 1874.

Der kom. Betriebs⸗Inspektor Otto.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen 3 Papieren.

n] Anontiek“nntmachung Die Amortisation der Camminer Kreis⸗Obli⸗ Müanen wird sich pro 1875 auf 1 Apoint à 1000 hlr., 8 Apoints à 100 Thlr. und 4 Apoints à 50 Thlr. erstrecken. Es sind durch das Loos folgende Obligationen bestimmt worden: Lit. A. I. Em. Nr. 41 à 1000 Thlr. I. Nr. 550, 637, 735, 797 %3 100 895 Thl II. Nr. 1191, 1220, 1225 ]Chlr. (1ö Nr. 92, 191, 245, 338 à 50 Thlr. Vie Inhaber dieser Papiere werden aufgefordert, dieselben nebst den nicht fälligen Coupons und Ta⸗ lens zum 1. Januar 1875 (oder später) auf der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse hierselbst bei dem Herrn Rendanten Kleinhammer zu präsentiren und die Summen, auf welche die Obligationen lauten, da⸗ gegen in Empfang zu nehmen. Mit dem 1. De⸗ zember 1874 hört die Verzinsung der vorstehend ge⸗ dachten Obligationen auf. Cammin, den 12. Februar 1874. Der Vorsitzende der Ständischen e.

Am 9. März cr., Vormittags

[702]

1. März cr. an:

““

Deutsche YXationalbank

in Bremeh.

Der Umtausch der 50 Ligen Interimsscheine unserer Bank in definitive Aktien erfolgt vom

in Bremen an unserer Kasse, in Berlin bei der Berliner Handelsgesellschaft.

Die Direktion.

a. p. nebst Gewinn- und Verlust-Konto; s. Ins. in Nr. 47.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreisthierarztstelle des Kreises Kroto⸗ chin mit einem jährlichen Gehalte von 200 Thlrn. ist erledigt. Qualifizirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Qualifikationsatteste und ihres Lebenslaufs binnen 6 Wochen bei uns melden. Posen, den 19. Februar 1874. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. ö16114“

8 Norddeutsche Grund⸗-C

Hypotheken-Versicherungs-Actie

L11“

8 2 8-

redit-Bankk n-Gesellschaft

ultimo Dezember 1873.

Eigene Effekten. galr 185,400. 4 65 2

Reportirte Effekten

Eigene Lombard⸗Conto . Grundstücks⸗Conto

Inventar⸗Conto

Kassa⸗ und Coupons⸗Bestand . Conto⸗Current⸗Conto⸗Debitoren. . abzüglich Abschreibung 2„

Hallesche Credit⸗Aktien

Wechselbestände abzüglich 5 Hypotheken ....

abzüglich Abschreibung 1 2

abzüglich Abschreibung

Activa. I ““ 117,094 2 Nhlr. 604,467. 12,257 Nlr 592,230. Creditoren . 387,485.

Effekten⸗Bestand.

. . ..Na. 127,926. Divexse 12,700. Im 140,626.

134,961.

Disconto

275,587 265,365 1,584,405 13,800

Iham. 275,401. 5,511.

269,890

5,600- 2780,087

Gewinn-

85

und Ver

1“ 8

Geschäftsunkosten⸗ kosten ꝛc. Courtage⸗Conto

Abschreibungen auf

1 zum Reserve⸗ ond von

4 % ordentl. Divi⸗ dende auf.

rath von Beamte von

Gewinn⸗

für den Chausseebau im Camminer Kre Landrath von Köller.

Conto incl. Insertionskosten, Porto, Reise⸗

Zinsen auf Hypoth.⸗Anth.⸗Scheine pp. v Reingewinn pro 187 Saldo⸗Vortrag von 1872.

2

. güun 138,540. 16. 7. Shwr.

10 % Tantieme für den Verwaltungs⸗

. .Aur 64,686. 15. —. Fhlr. 10 % Tantieme für . Rur 64,686. 15. —. Nhle. 3 ½ Superdividende auf Nür 1,500,000. Rl. 48,750. ortrag pro 1874

Be Norddeutsche

8. Kapital⸗Conto 111““ 1 111116165226* Hypotheken⸗Antheil⸗Scheine, Depositen⸗Scheine ꝛc. Amortisations⸗Kassen⸗Conto ““ bgbeö

Dividenden⸗Conto, nicht abgehobene Dividende

Reservefonds⸗Conto . . . . . . . . .

Spezial⸗Reservefonds⸗Conto . . . . . . . . ypotheken⸗Versicherungs⸗Prämien⸗Reserve pro 1874 zinsen⸗Reserven pro 1874 . Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto.

Passiva. 1,500,000 39,934 .668 11 15,976 1“ 100,000 1,129 29,455 4,596 1 8 26,250 8 JE“ 13,997

139,065

ÆOScbC

Reingewinn.

8

46,189 16,178 41,642 18,071

Conto⸗Current⸗Conto, Haus ꝛc. . . . 11“ . Thlr. 524.

139,065

13,854.

60,000. 6,468. 6,468. 19.

. Shm 1,500,000. Fhlr.

Direktion und

Nar 3,523. 24. Nz. 139,065. 5.

11.“ 261,148 5

rlin, 31

Saldo⸗Vortrag von 1872 ... Gffelten Contoh 11114A4X“4“ Provisions⸗Conto, Gewinn im Conto⸗Current⸗ und Hypotheken⸗

Zinsen im Conto⸗Current.. Eigene Hypotheken⸗Zinsen⸗Conto . . . . . . . .. Hypotheken⸗Garantie⸗Conto, Versicherungsprämie pro 1873

524 18,228 6,088

. . 126,639 . 424,675 56,684

Verkehr

. . . . . . 8 . .

Grund-Credit-

Hypotheken⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellscha Die Direktion. 8

3 Rhosenstein.

Berlin, den 14. Februar 1874.

stegemann. Stiebitz.

Die Richtigkeit vorstehender Bilanz und deren Uebereinstimmung mit den Büchern wird auf Grund stattgehabter Prü

Die Rechnungs⸗Revisions⸗Kommission.

8 Michaelis.

111“ fung hierm

88 5

8 Urkundlich unter Unserer

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* 4

.

ZDas Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr.

für das Nierteljahr.

Insertionspreis fürden Raum einer ruckzeile 3 Sgr. 8

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taats⸗An

S. 11“ 1“ ““ FEI W1“

Alle post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben i Namen des Deutschen Reiches den Ingenieur Fritz Ritter zu

Roulers in Belgien zum Konsul des Deutschen Reiches zu er⸗ nennen geruht.

Gesetz, betreffend die Gewährung von nachträglichen Vergütungen für Kriegsleistungen der Gemeinden. Maees. Vom 23. Februar 1874. ZS Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 8 von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Deutschen Reiches, nach erfolgter Zustim⸗ mung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

§. 1. Für die innerhalb des Gebietes des vormaligen Nord⸗ deutschen Bundes aus Anlaß des Krieges gegen Frankreich auf Grund des §. 3 des Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung vom 11. Mai 1851 (Bundes⸗Gesetzbl. von 1867 S. 125) ohne gesetz⸗ lichen Anspruch auf Entschädigung erfolgten Kriegsleistungen der Ge⸗ meinden ist den letzteren nach näherer Bestimmung des gegenwärtigen Gesetzes nachträglich Vergütung zu gewähren.

§. 2. Die Vergütung erfolgt:

1) für die Gewährung von Naturalquartier nach dem Servistarife, welcher dem Bundesgesetze über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868 (Bundes⸗ Gesetzbl. S. 523) beigefügt ist.

Außerdem soll denjenigen Gemeinden, welche für Quartierleistungen mehr als das Doppelte der einfachen Servisvergütung baar aufge⸗ wendet haben, der Aufwand, welcher das Doppelte des Servises über⸗ steigt hoͤchstens jedoch bis zu dem Betrage der einfachen Servis⸗ vergütung erstattet werden;

2) für geleisteten Vorspann nach den für Friedenszeiten gesetzlich bestehenden Vergütungssätzen;

3) für die im §. 3 Nr. 2 des Gesetzes vom 11. Mai 1851 neben dem Vorspanne bezeichneten Dienste ꝛc. nach den am Orte der Leistung in gewöhnlichen Zeitverhältnissen üblichen Preisen;

4) für die Hergabe von Räumlichkeiten zu Wachen, Handwerks⸗ stätten und zur Unterbringung von Militäreffekten nach dem von den Gemeinden dafür nachweislich gemachten Baaraufwande, soweit derselbe von der oberen Verwaltungsbehörde als angemessen be⸗ scheinigt wird. 8

Für die übrigen im §. 3 Nr. 3 des Gesetzes vom 11. Mai 1851 bezeichneten Leistungen erfolgt keine Vergütung.

.3. Die Ansprüche auf Vergütung werden von den oberen Verwaltungsbehörden, bei welchen dieselbemsgen fesigestelltt..

dem Ergebuntsso Le* stattoefarenkrennn IErmriter

83

§. 4. Die zur Vergütung erforderlichen Mittel sind aus dem

hhei beutschen Bundes Gesammtantheile der Staaten des vormaligen Norddeutschen . an 85 französischen Kriezskostenentschädigung zu entnehmen und den einzelnen Staaten in den von Fensecben Faenendh. Beträgen zur

irkung der Vergütung, zur Verfügung zu stellen. 8 1 ü- Stazten oder größere Kommunalverbände die den Gemeinden nach diesem Gesetze zustehenden Vergütungen bereits ge⸗ währt, oder die den Gemeinden obliegenden Leistungen an deren Stelle übernommen haben, fließen die entsprechenden Beträge diesen Staaten

er Kommunalverbänden zu. 3

38 Den Gemeinden und größeren Kommunalverbänden ist die ver⸗ fassungsmäßige Beschlußfassung über die Verwendung der empfangenen

ütungen zu überlassen. 5 Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlich werdenden Anordnungen hat der Bundesrath zu erlassen. Derselbe hat im 8* sonderen auch die Präklusivfristen festzus tzen, welche bei dem öffent⸗ lichen Aufrufe der auf Grund dieses Gesetzes zu erhebenden Ansprüche bekannt zu machen sind und mit deren Ablaufe die nicht angemeldeten Ansprüche üc aunser Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

2 Berlin, den 23. Februar 1874. Gegeben Berli 8 F areih elm.

Fürst v. Bismarck.

Königreich Preußen.

dnung vom 25. Februar 1874 betreffend die Ver⸗ e 888 beiden Häuser des Landtags der Monarchie.

von Gottes Gnaden König von

Wir Preußen ꝛc., 1 Grund des Art. 52 der Verfassungsurkunde mi ider Häuser des Landtages der Monarchie, was

1 1. Die beiden Häuser des Landtags der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, werden vom 25.

d. bis zum 13. April d. J. vertagt. 1 8 Ue 8 Bas Etaats Ministerium wird mit der Ausführung

di beauftragt. ehöö 8 Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 1“ 1 Berlin, den 25. Februar 18714. ; Wilhelm. 8 Bismarck. Camphausen. Gr. Dr. Falk. v. Kameke.

zu Eulenburg.

Fürst v. Dr. Achenbach.

Dr. Leonhardt.

ilegi Inhaber lautender Obliga⸗

Privilegium wegen Ausgabe auf den Inh 8

ti dt Aschersleben, Regierungsbezirks Magdeburg zum 2

8 8” von 80,000 Thalern. 1 Vom 31. Januar 18714. 1

Wi Im von Gottes Gnaden, König von Preußen zc.

8 88 Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung

schersleben darauf angetragen haben, zur Ausführung

Berlin,

Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten

auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

Donn

n es& raxsgs

des Baues einer Realschule eine neue Anleihe von 80,000 Thlrn. aufnehmen und zu diesem Behufe auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons und Talons versehene, Seitens der Gläubiger unkünd⸗ bare Stadt⸗Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papie⸗ ren, welche eine Zahlungsverbindlichkeit gegen jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere 18bN Genehmigung zur Ausstellung von auf den Inhaber lautenden Ascherslebener Stadt⸗Obli⸗ gationen zum Betrage von Achtzigtausend Thalern, welche nach dem anliegenden Schema auszustellen, in 400 Stück à 200 Thlr. nach und nach auszugeben, mit 4 ½ Prozent jährlich zu verzinsen, von Seiten der Glaͤubiger unkündbar, dagegen von Seiten der Stadt Aschersleben kündbar sind, und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Aus⸗ loosung oder freihändigen Ankauf mit wenigstens jährlich Einem Pro⸗ zent des Kapitalbetrages unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen von demjenigen Jahre ab amortisirt werden sollen, welches auf die Versilberung der Obligationen folgt, so daß die Anleihe in 39 Jahren abgezahlt sein wird.

Vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und durch welches für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen in keiner Weise eine Gewährleistung Seitens des Staats übernommen wird, ist mit der Anlage in Gemäßheit der Be⸗ stimmungen des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Sammlung Seite 357) zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 31. Januar 1874.

L. S Wilhelm.

9. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.

——

Camph. ausen.

Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg. Ascherslebener Stadt⸗Obligation, II. Emission 8

der d11414414“4“; (Ausgefertigt in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii vom.. ten „Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg de 1874 ...) über 200 Thlr. Preußisch Courant. dr.. . Wir, Mazistrat der Stadt Aschersleben, beurkunden und bekennen hiermit, daß des Fuhaben S zöliggtien shahageheee Kapital von weihundert Thalern Preuß sck er hiesigen Stabt heslen Empfang hiermit bescheinigt wird, von 8 diestoe Seabt zu fordern hat. warv prozent fährlich feftgesetzten Zinsen Die auf Januar und 1. Juli jeden Fahres, sowie spaterhin, so

lange sie nicht verjährt sind, gegen Rückgabe des ausgefertigten halb⸗

jährlichen Zinscoupons durch die Kämmereikasse gezahkt. 8n Ue e ldes Anleihekapitals erfchiüht mittelst Verloosung oder Ankauf der Obligationen nach dem von der Staatsbehörde genehmigten Amortisationsplane mit Mindestens Einem Prozent jährlich und den ersparten Zinsen der getilgten Obligationen, binnen längstens 39 Jahren. Den Stadtbehörden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds zu verstärken, oder auch sämmtliche Obligationen auf einmal zu kündigen. Von diesem Kündigungsrechte soll indessen vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Beginne der Emission kein Gebrauch gemacht werden. Den Inhabern der Obligationen steht ein Kündigungsrecht nicht zu. Die Bekanntmachung der durch das Loos gezogenen Obli⸗ ationen, sowie der etwa außerdem erfolgenden Kündigung geschieht spätestens drei Monate vor dem Zahlungstermine durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, durch dos Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg, durch die Magde⸗ burgische Zeitung und durch den Anzeiger für die landräthlichen Kreise Aschersleben, Calbe, Mansfeld ꝛc. Sollte eins oder das andere der genannten Blätter eingehen, so bestimmen die Stadtbehörden mit Ge⸗ nehmigung der F. Res su Meeeeer. in welchem deren Blatte die Bekanntmachungen erfolgen jollen. Min⸗ dem Tage, an welchem nach diesen Bekanntmachungen das Kapital zurückzuzahlen ist, hört die Verzinsung desselben auf. Gegen Rückzahlung des Kapitals sind mit der Obligation auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern; für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapitale abge⸗ zogen. Der Kapitalbetrag der ausgeloosten Obligationen verfällt zu Gunsten der Stadt, wenn die Abhebung nicht binnen 30 Jahren nach dem Fälligkeitstermin erfolgt. Die Zinsscheine verfähren mit Ablauf des vierten Kalenderjahres nach dem Jahre ihrer Fälligkeit; die Amortisation derselben ist unstatthaft. Doch oll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor ehlaun der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kämmerei⸗ kasse anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Persshrungafrüt der Betrag der angemelde⸗ ten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung n. 1 f clt nffesvt und die Amortisation verlorener oder vernichteter Obligationen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung Theil 1. Titel 51 §§. 120 ff. bei der Köͤniglichen Kreisgerichts⸗Depu⸗ ion zu Aschersleben. 8 Wn nlc. Schuldverschreibung sind.. halbjährige Zinsscheine ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für fünfiäͤyrige Perioden ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Zinsschein⸗Serie erfolgt bei der Kämmereikasse gegen Ablieferung des der älteren Zinsschein⸗ Serie beigedruckten Talons, Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsschein⸗Serie an den Inhaber der Schuld⸗ verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet das Ge⸗ sammtvermögen und die Steuerkraft der Stadt. Aschersleben, den ... ten . 87. (Siegel.) 18 saht istrats⸗Dirigenten und b igenhändige Unterschriften des Magistrats⸗ en unx); Ereen Anes anderen Magistratsmitgliede) Eingetragen Fol. . . . Nr. ... Ausgefertigt.

u“ 5*

8

Februar, Abends.

Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg. (Erster) Coupon . . . Thlr.. .. Sgr.

2 zur Ascherslebener Stadt⸗Obligation, II. Emission, à 4 ½ Prozent. „Inhaber empfängt am.. ten 18 . an halbjährlichen Zinsen aus der Kämmereikasse der Stadt Aschersleben.. Thlr ... Sgr. Courant. 1

Aschersleben, den. 2 Der Magistrat. LE1AA4A4“*“*“

Anmerkung: Die Namenzunterschriften können mit Lettern ode Facsimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zinscoupo mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. 8 ge

(Dieser Coupon verjährt in vier Jahren, nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit).

Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg Talon

zur Ascherslebener eeneeka. rohe II. Emission, à 4 ½ Prozent ““ 744 r. b 8

1“

200 Thaler Preußisch Courant.

Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieses Talons zu der vorbe

zeichneten Obligation die „te Serie Zinscoupons für die fünf Jahr

vom 18. bis zum. ten.

18 bei der Kämmereikasse zu Aschersleben, sofern nicht von dem

Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist Aschersleben, den .. ten .. Anmerkung. Die Namensunterschriften können mit Letter

oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit de

eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen

werden. 3

Ministeriun für Handel. Gewerbe und öffentliche Dem Geheimen Kommissions⸗Rath von Dreyse m Sore

merda ist unter dem 23. Februar 1874 ein Patent 8

auf ein Hinterladungsgewehr in der durch Zeichnung, Beschrei⸗ bung und Modell nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken,

auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den des preußischen Staats ertheilt worden.

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Preußische Bank. Bekanntmachung.

Nach unseren Bekanntmachungen vom 24. Mai und 24. Oktober v. J. haben wir ein Comtoir eröffnet, bei welchem das Publikum in⸗ und ausländische Werthpapiere aller Art offen in Verwahrung und Verwaltung geben kann, und dabei in Bezug auf die deponirten Papiere die Verpflichtung übernommen, auf Verlangen der Deponenten die Ziehungslisten der ausgeloosten Papiere und zwar sowohl der Loos⸗ und Lotterie⸗Papiere im engeren Sinne, als auch der im Wege der Ausloosung amorti⸗ sirbaren Effekten des In⸗ und Auslandes nachzusehen, die da⸗ nach zur Rückzahlung gelangenden Stücke des Deponenten an den festgesezten Terminen zur Einlösung zu präsentiren resp. die Konvertirung zu besorgen, auch die gezogenen resp. ver⸗ loosten, sowie die zur Rückzahlung gelangenden Stücke, wenn sie in Berlin zu einem festen Course in preußischer oder Reichs⸗ währung nicht eingelöst werden, an der Börse verkaufen zu

en. 3 89 Als Vorbedingung für das Nachsehen der qu. Ziehungs⸗ listen ist die Veröffentlichung derselben durch den „Deutschen Neichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“

estellt. 1g hg den bisherigen Erfahrungen hat dieses Nachsehen der Ziehungslisten bei einem Theil der deponirten Effekten nicht übernommen werden können, da wegen nicht eingehender Originallisten dieselben nicht in das Verzeichniß derjenigen Werthpapiere aufgenommen sind, deren Ziehungslisten durch die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und Kö⸗ niglich Preußischen Staats⸗Anzeigers veröffentlicht werden.

Im Interesse der deponirenden Besitzer solcher Werthpapiere machen wir deshalb die resp. Behörden, Gesellschaften und Private, welche über Original⸗Verloosungslisten regelmäßig zu verfügen haben, darauf aufmerksam, daß die an die Redaktion des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers hier S. W., Wilhelmstraße Nr. 32, zu richtende Zu⸗ sicherung, derselben die qu. Original⸗Ziehungslisten zur Be⸗ nutzung für die Allgemeine Verloosungs⸗ Tabelle regel⸗ mäßig gleich nach Erscheinen zugehen zu lassen, genügt, um das betreffende Werthpapier in das obengedachte Verzeichniß aufzu⸗ nehmen, und dadurch die Besitzer in den Stand zu setzen, das Nachsehen der Ziehungslisten von uns zu beanspruchen.

Berlin, den 23. Februar 1874. . Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. 88. 11u.“] 8 8

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