1874 / 50 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Hamburg, 25 Februar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen und Roggen boco flau, auf Termine still. 1

Weizen per 126 pfd. pr. Februat pr. 1000 Kilo netto 252 Br., 250 Gd., pr. Febraar-Märs pr. 1000 Kilo nette 252 Br., 250 Gd., per April-Mai pr. 1000 Kilo nette 282 Br., 260 Gd., pr. Mai- Juni pr. „000 KiIlI a-tt“ 262 32.. 260 d. Roggen pr. Februar 1000 Kiüle ette 194 Br., 192 Gd., "r. Februar- März 1000 Kile netto 194 Br., 192 Gdâ., pr. April-Mai 1000 Kilo uetto 188 ½ Br., 188 Gä, pr. Mai-Juni 1000 Kilo netto 189 Br., 188 Gd. Hafer fest. Gersto still. Rüböl matt, loco und pr. Mai 61 ½, pr. Oktober pr. 200. Pfd. 64. Spiritus fest, pe. Februar 55 ⅛, pr. April - Mai 56, pr. August-September pr. 100 Later 100 pCt. 58. Kastee matt, geringer Umsatz. Petroleum fest. Standard white loco 13,30 Br., 13,20 Gd., pr Februar 13,10 Gd., pr. August-Dezember 15,40 Gd. Wetter: Bedeckt.

Uiddl. Orleaus 8 6⁄. widil. arkeskgnische 7 ½⅛, fair Dhollemb 5 ½, middl. fair Dholbereh 4 ⅛, good Mall. Dhollerah. 4 ¼, midHl. Dhollerah 3 ⅛, fair Bengal 4, fair Brosch 5 ½, new fair Oomra 5 x½, 2004 kair Oomrs 6 ½, fair Madras 5 8⅞, fair Pernam 8 ½. fair Smyrns 6 ¾. Gir Zgyptian 8 ½

Orleans nicht unter good ordinary Januar-Vorschiffang 8 1 d.

Glasgowv, 24. Februar. (W. T. B.) Roheisen. Mired numbers warrants 88 sh. d.

Leith, 25. Februar. Getreidemarkt. (Von Cochrane Pa- terson & Gomp.) Fremde Zufuhren der Woche: Weizen 1328, Gerste 586, Bohnen 1. Erbsen 58, Hafer 600 Tons. Mehl 1263 Sack.

Markt matt, bei geringem Geschäft 2 sh. billiger, Andere Ar- tikel 1 sh. gewichen.

Puris, 25. Februar, Nachmittags. (W. T. E.)

pro 1873 gehangt mit 10 Thlr. pr. Aktie vön jetzt ab bal der Fi- liale der Dresdener Wechslerbank in Meissen zur Ausz.

Sudenburger Masochinenfabrik und Pisenglesseret, Die Divid. pro 1873 wird mit 11 Thlr. pro Aktie vom 1. Märi cr. ab bei Frege & Cie. in Berlivn ausgezahlt

Vereinigte Hamburg-Magdeburger Dampfschifffahrts-Com- pagnie. Die Divd. für die Stamm-Aktien pro 1873 mit 17 Q = 17 Thlr. 20 Sgr. wird vom 23. Februar cr. bei der Gesellschafts- kasse in Magdeburg ausgesahlt.

Deutsche Kontinental-Gas-Gesellschaft in Dresden, Die Divid. pro 1873 mit 13 ½ % = 13 Thlr. 15 Sgr. wird vom 1. April

cr. ab bei der Berliner Handelsgesellshaft und Rauff & Knorr in

Derlin ausgezahlt. . 8 Goeneral-Versammlungen. 28. Februar. Marienthaler Land- und Bau-Gesellschaft. Ordentl.

Amsterdamnzs, 25. Februar. Rasehgs., (W. P. Getreidemarkt. (Schlussbericht). tet, pr. März 237 ½, Juli —, Raps pr. April 364. pr. pr. Herbst 36 ½. Wetter: Schön.

per Mai 231, pr.

Ansdev eor- e„, 25 Februar, 4 Uhr 30 Min. Na.

Getridemarkt geschäftslos. Petrsoleswena t:s (Schluasberieht; loco 31 ½ bez., 32 Br., pr. 32 Br., per September 35 ¼¾ bez.. 36 Br., 36 ½ Br. Weichend. London. 25. Februar, Nachmittags. Getreidemarkt. (Schlussbericht).

Der Markt schloss für sämmtliches Getreide bei schleppendem verkehre in weichender Tendenz. Weisser englischer Weizen 62 67, rother 60 62, hiesiges Mehl 44 57 sh. Wetter: Kälter.

(W T. B.) Mathmasslicher Umsatz 12,000 R. Ruhig matt. 17,000 B., davon 15,000 B. amerikanische. 25. Februar, Nachmitt. (⁴. T. Umsatz 12,000 B., davon für Spekulation

Liverßreν⁵ει‧ 25. Februar, Vormitt. 1W. (Cnfangsbericht.) Tagesimport

Hüverpoens. bericht.) Saamvwollg. und Export 2000 B. Matt, schwimmende williger.

8.)

Weizen geschäftslos, pr. März 369, pr. Mai 368, per November 346. Roggen loco behaup- per Oktober 214. Oktober 378 Fl. Rüböl loco 35, pr. Mai 34 ¼,

vefünirtes Typz weiss, Februnr 31 ½ bez. u. Br., pr. März 31 ½ bez. pr. September-Dezember

(W. T. B) Fremde letstem Montag: Weizen 17,990, Gerste 2310, Hafer 38,150 Ort s. cr.

8 7 9b à gam. W. 4. 2 9

Produktenmarkt. Mai-August 36, 00.

cp p„

Waarenbericht. Orleans 15 ⅞. 14 ¾.

Petroleum in New-York 15 ½, Mehl 6 D. 50 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 56 C.

22 ⅞. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ½. Getreidefracht 10.

Weizen ruhig, per Februar 37, 25, per KHehl matt, per Februar 76, 75, per März- Kpril 76, 75, per Mai-August 77, 00. Rüböl ruhig, pr. Februar 62, 75, pr. Mai-Augest 83, 50, pr. September-Dezember 86, 00. Spiritus ruhig, pr. Februar 64, 50. Wetter: Schön.

New-York, 25. Februar,

Abends 6 Uhr. do. in Ph

öB. Baumwalle in New-York 16, do. in New-

Gen.-Vers. in Hamburg. Deutsche Union-Bank Mannheim.

Vers. in Mannheim.

14. März. 14. 18.

Gen.-Vers. in Magdeburg. Berliner Brauhaus, Akt.-Ges. in Berlin.

Ordentl.

iladelphia Kaffee Vers. in Düsseldorf.

24.

Zufuhren seit

in Nr. 48.

Basenewolle.

Ostfriesische Bank in Leer.

8.] (Schluss-

Suühscription.

Aachener Hütten-Aktien-Verein. THIrn. neuer Stamm-Aktien unter 40 % Einz. erfolgt bis zum 1. Aoril bei der Gesellschaftskasse in Rothe Erde bei Aachen; s. Ins.

Die Emiss. von

Auszahlungen.

ostdeutsche Bank in Posen. = 4 Thlr wird vom 1. März cr. ab bei Helfft Gebrüder, Oppen-

heim & Cie. und J. Mamroth in Berlin ausgezahlt.

Die Divid. pro 1873

Die Divid. pro Ges

1873 von 11 ½% % = 10 Thlr. pro Aktie wird von jetzt an bei der Gesellschaftskasse in Leer ausgezahlt.

Melssner Maschinenfabrik und Eisengl

e xireeees Fe

Steckbriese und Untersuchungs⸗Sachen⸗

Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Musikgehuͤlfen Rudolph Schwarz, zuletzt in Ketzin wohnhaft, ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls aus §. 242 des Strafgesetzbuchs be⸗ schlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht aus⸗ geführt werden können, weil er sich aus Ketzin heimlich entfernt und wahrscheinlich sich vorerst nach Berlin begeben hat. Es wird ersucht, auf den ac. Schwarz zu achten, ihn im Betretungsfalle fest⸗ zunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unsere Gefängniß⸗Inspektion abzuliefern. Der ꝛc. Schwarz ist im Besitz eines Militärpasses und ist für Ketzin bei der Landwehr⸗Bezirks⸗Compagnie Spandau gemeldet. Er hat während des Feldzuges bei der 9. Compagnie des 4. Brandenburgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 24 gedient. Derselbe hat folgende Sachen gestohlen: 1) einen braunen Ra⸗ tinée⸗Ueberzieher mit schwarzem Sammetkragen, 2) eine graue wollene Weste mit schwarzen Streifen, 3) ein Shawltuch, grau mit schwarzen Streifen, 4) ein Paar schwarzwollene gestrickte Fingerhandschuh,

Anc.mn

5) einen grauen Sommerrock mit schwarzem Sam⸗ metkragen, 6) zwei Uhren, namlich, eine silberne Spindeluhr mit kurzer silberner Kette und eine sil⸗ berne Cylinderubr mit kurzer messingener Kette. Moglicherweise dient ein Theil dieser Sachen zu seiner Bekleidung. Potsdam, den 21. Februar 1874. Königliches Kreisgericht, Abtheilung I. Signa. lement: Der Musikgehülfe Rudolph Schwarz ist circa 26 bis 27 Jahr alt, 5 Fuß 6 Zoll groß, hat hell⸗ blonde Haare, graue Augen, blonde Augenbrauen, röthlich starken Schnurrbart, ovales Kinn, große Nase, gew Mund, ovale Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, gute Zähne, ist von großer Gestalt, spricht die dentsche Sprache und hat als besondere Kennzeichen das Stottern. Bekleidung: Graue Joppe, schwarze Tuchhose, hellgraues Tuch, graue Pelzmütze (gestohlen), weißleinenes Hemde.

Steckbrief wider den wegen Unterschlagung gericht⸗ lich verfolgten Handlungsreisenden Fritz Klein aus Dortmund mit Ersuchen um Festnahme und Nachricht anher. Cassel, den 17. Februar 1874.

Der Staatsanwalt.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

[713]

Die Ausreichung neuer Zinscoupons zu briefen Lit. C. für den zehnjährigen Zeitraum von zeichneten Generallandschats⸗Virelon vom 2. Määrz

Zinsconpons zu Landschaftlichen Pfandbriefen. den altlandschaftlichen Pfandbriefen und zu den Pfand⸗ Weihnachten 1873 bis dahin 1883 wird bei der unter⸗

d. J. ab allwochentäglich, mit Ausnahme des Mittwochs, von 9 Uhr Vormittags

bis 1 Uhr Nachmittags

stattfinden.

Unter Hinweisung auf die Regulative von 1848 und 1855 und

die General⸗Landtagsbeschlüsse

vom Jahre 1871 (Ges.⸗Samml. 1872 S. 97 ff.) fordern wir die Inhaber noch nicht couponirter altland⸗

schaftlicher und Pfandbriefe Lit. C. auf,

fügung neuer Zinscoupons bei uns vorzulegen oder über die Post einzusenden. daß die altlandschaftlichen 4prozentigen ni in eit einem besonderen Verzeichnisse, nach alphabetischer Reihenfolze

einzusendenden Verzeichnisse ist zu bemerken, besonderen, und die 3 ½ prozentigen wieder in

diese Briefe nebst Verzeichnissen derselben zum

n zum Zweck der Bei⸗ Für die Anfertigung der Pfandbriefe in einem

der Gutsnamen, nachgewiesen, die Pfandbriefe Lit. C. Ser. I. bis III. in besonderem, Ser. IV. bis VI.

wieder in besenderem, und Ser. Nummern verzeichnet, übrigens in jedem sie lauten,

VII. bis IX, auch in besonderem Verzeichnisse nach der Reihenfolge der Verzeichnisse die Pfandbriefe nach den Kapitalbeträgen, auf welche zusammengestellt und geordnet werden müssen.

Farmalare zu Verzeichnissen werden bei uns ausgegeben.

““

ur Förderung des Geschäftes wird es dienen, wenn bei größeren Posten die Verzeichnisse einige . 1

Tage vor der Präsentation der Pfandbriefe eingereicht werden.

Breslau, den 24. Februar 1874.

ZE11““

der heutigen planmäßigen Ausloosung der Teltower Kreis⸗ gezogen

Bei 1 zur Amortisation bestimmten 4 ½ ³ Obligationen, sind folgende Nummern worden:

Litt. B à 100 Thlr. Nr. 178, 193, 201, 601, 695, 734.

Litt. C. à 50 Thlr. Nr. 32, 70, 91, 155, 157, 160, 458, 499, 502, 503, 589.

Diese Obligationen werden den Inhabern hier⸗ durch zum 1. Juli er. zur baaren Zurückzahlung gekündigt, doch kann der Betrag derselben auch so⸗ fort, mit Zinsen bis 30. Juni cr., bei der Teltower Kreis⸗Kommunalkasse in Berlin, Matthäi⸗Kirch⸗ straße Nr. 21, Vormittags 9—1 Uhr, in Empfang genommen werden. Mit 1. Juli cr. hört die Ver⸗ zinsung auf. [M. 271]

Von den 5 % Teltower Kreis⸗Oblig., welche sämmt⸗ lich zum 1. Juli 1873 gekündigt wurden, sind noch 800 Thlr. nicht eingereicht. Deren Verzinsung hat bereits 1. Juli 1873 aufgehört, und werden die Inhaber, zur Vermeidung weiteren Zinsenverlustes, zur Präsentation aufgefordert.

Berlin, den 16. Februar 1874.

Die Kreisständische Kommission zur Verwal⸗ tung der Teltower Kreis⸗Anleihen. Prinz Handjery. Kiepert. Hoeft.

[7¹5]

Schlesische Generallandf

p 1

8

chafts⸗Direktion. Verschiedene Bekanntmachungen.

Auf Antrag der Direktion der Deutschen Mühlen⸗ Assekuranz⸗Gesellschaft beruft der Verwaltungsrath eine außerordentliche Generalversammlung zum 26. März c., früh 10 Uhr, im Gesellschaftslokale, Lange Straße Nr. 110 in Berlin, wozu die Mit⸗ glieder eingeladen werden.

8 Tagesordnung:

1) Beschluß, ob die Liquidation von dem bisherigen Direktor allein, oder in Gemeinschaft eines, in diesem Falle zu erwählenden Sub⸗Direktors zu Ende geführt werden soll.

2) Beschluß über Ergänzung der Organe der Ge⸗ sellschaft, beim etwaigen Austritt derselben.

3) Beschluß über die unausführbar gewordenen Bestimmungen des Generalversammlungs⸗Protokolls vom 1. Mai 1839 §§. 6, 8 und 9 ½

4) Beschluß über Einziehung der älteren Rest⸗ beiträge und der am 2]. April 1870 resp. am 7. Juni 1872 erlassenen Ausschreibungen außerordentl. Beiträge.

5) Geschäftliche Angelegenheiten. [A. 270]

Berlin, den 5. Februar 1874. Der Verwaltungsrath der früher Pommerschen, später 1A4“ ellschaft. Lent. Kleiue

Saß. Hintze.

Actiengesellschaft

für Rübenzucker⸗Industrie in Schweden.

In Gemäßheit des §. 16 der Statuten werden hierdurch die Aktionäre zu einer außerordent⸗

lichen Generalbersammlung auf

9 A 24 den 24. März d. J., Nachmittags 4 Uhr, nach Braunschweig im Lokale der Bahnhofsrestauration berufen. 1u] Tagesordnung: 1 Antrag der Direktion auf einen Zusatz zu §. 2, 3 und 20 der Statuten, die Vermehrung des

Aktienkapitals durch Ausgabe von Stamm⸗Priorttäts⸗Aktie

im Betrage von 120,000 Thlr. Pr. Cour.

(Dreihunderct zwanzig Tausend Rsd. Rksm. Schwedisch) betreffend.

Die Behändigung der

Legitimationskarten und Stimmzettel erfolgt in der Zeit vom 20. bis

24. März im Geschäftsbureau des Herrn Eberhard Mencke zu Braunschweig gegen Vorzeigung der Aktien.

Braunschweig, den 23. Februar 1874. Der Aufsichtsrath der

1“

Aktieugesellschaft für Rübenzucker⸗Industrir in Schweden. 8 O. Haeusler. .1““

8

Gemäß

im Saale des Höôtel de

E111“

esserel. Die Divid.

§. 35

Auf der Tagesordnung stehen: 1) Entgegennahme des Geschäftsberichtes, Genehmigung der Jahresrechnung,

200,000 Ausserordentl. Gen.-Vers. in Nürnberg. Ausreichung von Aktien.

Denutsche Natlonalbank in Bremen.

von 4 +

Camminer Kreis-Obligatlonen. Das Verzeichniss

loosten, zum 1. Januar 1875 gekündigten 0 lig.; s. Ins.

chäftsjahr Gesellschaften.

Norddeutsche Grund-Kredit-Bank. Die Bilanz p

Ordentl. Gen.- Magdeburger Rückversicherungs-Akt.-Ges. Ordentl.

Gen.-Vers.

Bergwerks-Gesellschaft Dahlbusch. Ordentl. Gen.-

Homburger Eisenbahn-Gesellschaft. Ordentl. Gen.- Vers. zu Homburg v. d. H.; s. Ins. in Nr. 48. Pabrik patentirter künstliocher Bausteine für Bayern.

Der Umtausch der 50 %

Interimsscheine gegen definitive Aktien erfolgt vom 1. März cr. in

Berlin bei der Berliner Handelsgesellschaft; s. Ins. in Nr. 48. Künellzgungen und Verleosungen.

der ausge- in Nr. 48.

Ausweise von Banken und Imndesstrie-

er 31. De-

zember a. p. nebst Gewinn- und Verlust-Konto; s. Ins. in Nr. 48.

ERTx

General⸗Versammlung

Berliner Actien⸗Gesellschaft für Papier⸗ 8

der Stakuten wird die dritte ordentliche General⸗Versammlung auf den

Fabrikation. März c., Vormittags 10 Uhr,

France, Leipzigerstraße 36, einberufen.

Ertheilung der Decharge. Feststellung der Dividende für das Geschäftsjahr 1873.

Wahl Aender Wahl

von 3 Rechnungs⸗Revisoren für das Geschäftsjahr 187a4a4. ung der §§. 2, 4, 6, 13, 26, 33, 36, 38, 42 und 43 der Statuten. eines Mitgliedes des Aufsichtsrathes.

Bilanz und

Beschlußfassung über Beschaffung der zur Förderung des Unternehmens der Gesellschaft

erforderlichen Mittel.

Inhalt der Vorlagen liegt vom 13. März cr. ab zur Einsicht der Herren Aktionäre im Bureau

der Gesellschaft Withelmstraße 51 aus. Die Legitimationskarten zur Theilnahme an der General⸗Versammlung werden gegen Deponirung

Unions⸗Bank, Unter den

der Aktien bis einschließ ausgegeben. Berlin, de

Berliner Aetien⸗Gesellschaft für Peapier⸗Fabrikation.

lich 6. März von der Deutschen

i 27. Februar 1874. 8

Her AIHett

Magdeburger Privatbank.

02

e diesjährige ordentliche

in Gemäßheit des §. 22 unseres Statuts auf

Mittwoch, den 18. März cr., Vor

festgesetzt. u 1) Geschä 2) Wahl

im hiesigen Börsensaale Tagesordnung: ftsbericht für das verflossene Jahr, dreier Kommissarien zur Prüfung der vorjährigen Bilance.

Linden 78

eneral⸗Versammlung der Aktionäre unserer Bank ist m. 11 Uhr,

Eintrittskarten für die im Aktienbuche eingetragenen Aktionäre können gegen Vorzeigung der

Aktien vom 14. März Magdeburg,

Die

4 Direktion der Magdeburger

an in unserem Geschäftslokale in Empfang genommen werden. den 12. Februar 1874.

de la Croix. G“ 8

Schrader.

Privatbank.

Dr.267] Magdeburger Bergwerks⸗Aktien⸗Gesellschaft.

Die Herren Aktionäaͤre unserer Gesellschaft werden hierdurch zur diesjährigen

Dienstag, den 17. März d.

im hiesigen Börsenhause einzeladen.

XIX. ordentlichen Generalversammlung am

J, Morgens 11 Uhr,

Tagesordnung:

1) Entgegennahme des Geschäftsberichtes pro 1873,

2) Vorlegung der Jahres⸗Rechnung und Bilanz, sowie Antrag

theilung der Decharge,

3) Ergänzungewahl für zw Nach §. 25 des Statuts ugt Theil zu nehmen und in derselben stimmberechtigt, welche den Nachweis über den Bej

5 Aktien geführt haben.

legung der Aktien, denen ein nach der I

Verzeichniß beizufügen

Eintrittskarten verabfolgt werden. Magdeburg, den 16. Februar 1874.

(H. 4449)

Dieser Nachweis hat in den Tagen vom 14. bis 16. März Abends

ist, im Comptoir, Regierungsstraße Nr. 24 hierselbst, zu geschehen,

Der Vorstand:

Für den Aufsichtsrath: Vogts.

Kricheldorff.

**

Renaissance,

Actien-GesellsCchafl. (Abtheilung für Bau-Arbeiten.) Fenster und Thüren bei correcter und solider Arbeit höchst preiswürdig. - & Deckenverkleidungen vom einfachsten bis zum reichsten

Wand

Genre durchaus concurroenzfähig. 8

(a. 836/2)

Die Direction.

Dorotheenstrasse

es Aufsichtsraths auf Er⸗

ei ausscheidende und ein gestorbenes Mitglied des Aufsichtsrathes. sind nur diejenigen Aktionäre befugt an der General⸗Versammlung itz von mindestens

durch Vor⸗

aufenden Nummer geordnetes und vom Besitzer unterschriebenes

wogegen die

v“ 8 8

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr.

für das Vierteljahr.

Insertiongpreis fürden Raum riner Bruckzeile 3 G

—— = —,

gr.

Beerlin, Freitag,

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Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen

Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten

1“

eAeeRra.

669 Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Majoratsbesitzer von Franckenberg⸗Lüttwitz auf Bielwiese im Kreise Steinau, dem Superintendenten und Kreis⸗ Schulen⸗Inspektor Wandel zu Wirschkowitz im Kreise Militsch, dem Kommerzien⸗Rath August Teitge zu Stettin und dem Ober⸗Post⸗Kommissarius Getkandt zu Coblenz den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Pfarrer Dr. Glosl zu Oster⸗ weddingen im Kreise Wanzleben den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse und dem Balletmeister a. D. Gasper ini zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

otar Verner in Colmar ist die nachgesuchte Ent⸗

lassung aus dem Reichs⸗Justizdienste ertheilt.

Das 7. Stück des Reichs⸗Gesetzblattes, welches heute ausge⸗ geben wird, enthält unter „Nr. 990 das Gesetz, betreffend die Gewährung von nach⸗ träglichen Vergütungen für Kriegsleistungen der Gemeinden. Vom 23. Februar 1874. 8 Berlin, den 27. Februar 1874. A“ Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerncht: 6

Den Vorsteher der provinzialständischen Taubstummenanstalt zu Schneidemühl, Gotsch, zum Taubstummenanstalts⸗Direktor zu ernennen; und

Den zeitigen ersten Bürgermeister der Stadt Cottbus, Ober⸗ Bürgermeister Jahr, in diesem Amte, der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung getroffenen Wiederwahl gemäß, für eine fernerweite zwölffährige Amtsdauer zu bestätigen.

Ihre Kaiserliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm von Baden ist heute früh hier eingetroffen und im Königlichen

n 8 1 88 1

2

Schlosse abgestiegen. †6.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Taubstummemnstalts⸗Direktor Gotsch ist die Direk⸗ tion der Königlichen Taubstummenanstalt zu Königsberg i. Pr. übertragen worden.

Der bisherige Privatdozent Dr. Richard Quaebicker in Breslau ist zum außerordentlichen Professor in der philosophi⸗ schen Fakultät der Universität zu Königsberg ernannt worden.

Königliche Bibliothek.

In der nächsten Woche vom 2. bis 7. März c. findet nach §. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗Ordnung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hier⸗ durch aufgefordert, solche während dieser Zeit in den Vormittags⸗ stunden zwischen 9 und 1 Uhr gegen die darüber ausgestellten Empfangsscheine zurückzuliefern.

Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher: 1 v„yvpon A. H. am Montag und Dienstag, 1 J. R. am Mittwoch und Donnerstag, S. Z. am Freitag und Sonnabend.

23. Februar 1874.

Königliche Bibliothek.

E 2 I1 inisterium für Handel, Gewerbe und Arbeiten.

See

Die Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft ist zur Ausführung der generellen Vorarbeiten für die Herstellung einer Eisenbahn aus der Berlin⸗Lehrter Bahn bei Spandau nach Charlottenburg zum Anschlusse an die projektirte Berliner Stadt⸗Eisenbahn resp. an die der Gesellschaft bereits konzessionirte Zweigbahn nach Charlottenburg verstattet worden.

Das dem Professor Edouard Gand in Amiens unter dem 11. Dezember 1872 auf die Dauer von 3 Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staates ertheilte Patent auf

eine Kompositionslade an Jacquardmaschinen zur Bewegung der Nadeln ohne Anwendung von Musterpappen, ist aufgehoben.

22*

„1* Berlin, den A“ 88*

8

zffentliche

Justiz⸗Ministerium.

Zu Kreisrichtern sind ernannt: der Gerichts⸗Assessor Paul⸗ Ludwig Bruno Meyer bei dem Kreisgericht in Kempen, der Gerichts⸗Assessor Knorr bei dem Kreisgericht in Preuß. Stargardt, mit der Funktion als Gerichts⸗Kommissarius in Dirschau, der Gerichts⸗Assessor Calow bei dem Kreisgericht in Cammin, mit der Funktion als Gerichts⸗Kommissarius in Stepenitz, der Gerichts⸗ Assessor von Eschstruth bei dem Kreisgericht in Cammin, der

.“ 1 8 S

Berlin, den 27. Februauauk. 8

Februar, Abends.

auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

.

Gerichts⸗Assessor Bernhardi bei dem Kreisgericht in Naugard und der Gerichts⸗Assessor Naumann bei dem Kreisgericht in Mohrungen.

Abgereist: Se. Excellenz der Minister der geistlichen, Un⸗ terrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten Dr. Falk nach Hannover.

Aichtamtliches.

Deutsches RNeich. 85

1“

Preußen. Berlin, 27. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Nachmittag den Reichs⸗ kanzler Fürsten von Bismarck.

Heute nahmen Se. Majestät die Vorträge des General⸗In⸗ tendanten von Hülsen, des Polizei⸗Präsidenten, des Handels⸗ Ministers und nach der Ausfahrt des Ministers des Königlichen Hauses entgegen.

Gegen Mittag statteten Se. Majestät der auf der Rückreise von Petersburg hier eingetroffenen Prinzessin Wil helm von Baden einen Besuch ab.

Beide Kaiserliche Majestäten empfingen heute den Besuch Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Prinzessin Wilhelm von Baden, die aus Petersburg hier eingetroffen und im König⸗ lichen Schlosse abgestiegen ist.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag 11 ½ Uhr eine Deputa⸗ tion aus der Provinz Pommern und nahm um 12 Uhr mili⸗ tärische Meldungen entgegen. Um 12 RUhr begab Sich Höchst⸗ derselbe zur Besichtigung nach der Central⸗Turnanstalt und von dort gegen 1 ½ Uhr in das Atelier des Bildhauers Franz. Von 7 Uhr ab wohnte Se. Kaisexliche und Königliche Hoheit mit dem Prinzen Wilhelm, Königliche Hoheit, der Vorstellung im Schauspielhause bei und begab Sich um 9 Uhr zur Soirse bei Ihren Majestäten.

2

Der Ausschuß des Bundeszaths für Justizwesen hielt heute eine Sitzung. G

Der Reichstagsabgeordnete Hasselmann hat in der Sitzung des Reichstages vom 19. Februar d. J. geäußert: „Vor 3 Tagen kamen einige Arbeiter zu mir aus Rüdersdorf, aus dem dortigen Bergwerk. Und was erzählten sie mir? Daß dort lebenslängliche Kontrakte existiren. Die Arbeiter, welche dort Häuser erbauen und zum Zweocke eines soschen Hänserbaues einen Vor⸗ schuß bekommen, wie es seit alten Zeiten üblich ist, sie müssen sich verpflichten, ihr Leben lang dort zu bleiben, ihr Leben lang in den dortigen Gruben zu arbeiten. Das ist Thatsache.“ (Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Reichstags⸗Session 1874. S. 121.)

Diese Aeußerung enthält der Wahrheit zuwiderlaufende Be⸗ hauptungen.

Die Arbeiter auf den Kalksteinbrüchen bei Rüdersdorf wer⸗ den auf Grund des §. 8 der für diese Werke in Geltung be⸗ findlichen Arbeitsordnung vom 12. Dezember 1863 unter Vor⸗ behalt „einer beiden Theilen zustehenden 14tägigen Kündigung“ angenommen. Kein Arbeiter dieser Werke steht in einem auf Lebenszeit abgeschlossenen Dienst⸗ verhältnisse.

Zur Beförderung der Ansiedelung der Arbeiter werden den⸗ selben von der siskalisch⸗städtischen Sozietät, welche die Werke betreibt, Bauprämien von 150 Thalern, zum Theil auch neben einer solchen Prämie Baustellen von ca. 90 Quadratruthen und das erforderliche Baumaterial (Kalksteine und Kalk) unent⸗ geltlich gewährt.

Die Arbeiter haben dafür nicht die Verpflichtung zu übernehmen, das Dienstverhältniß auf den fraglichen Werken für eine bestimmte Zeitdauer oder gar auf Lebenszeit fortzusetzen. Sie haben vielmehr lediglich dazu sich vertragsmäßig zu verpflichten, bei Vermeidung der Rückfor⸗ derung der gewährten Bauprämie beziehungsweise des abgetre⸗ tenen Bauplatzes, das zu erbauende Haus innerhalb einer Periode von 10 Jahren nur mit Genehmigung der Werksverwaltung an Andere als Bergarbeiter zu vermiethen, und für den Fall der Veräußerung der gedachten Sozietät ein Vorkaufsrecht einzuräumen.

Die Steuer von Obstwein und Wein wird im Großherzogthum Hessen zunächst in den Jahren 1874 und 1875 nicht erhoben; es bedarf deshalb bei Versendungen von Wein nach dem Großherzogthum Hessen der Beigabe von Uebergangs⸗ scheinen behufs Ueberweisung des Steueranspruchs für die Folge nicht mehr.

Bayern. München, 19. Februar. Auf die von sämmt⸗ lichen Bischöfen Bayerns an Se. Majestät den König betreffs der religiösen Orden und Kongregationen in Bayern im Oktober v. J. gerichtete Vorstellung ist an den hiesigen Erz⸗ bischof folgende Zuschrift des Königlichen Staatsrathes und Präsidenten der Königlichen Regierung von Oberbayern,

Xbv n A na.

Th. v. Zwehl, gelangt, welche die „Allg. Ztg.“ aus dem Pastoralblatt mitthelt: ““

„Auf die Vorstellung, welche Euere Excellenz im Vereine mit

den übrigen Oberhirten des Landes unter dem 9. Oktober l. Is, an Se. Maj. den Känig, meinen allergnädigsten Herrn, um Schutz saͤmmt⸗ licher noch bestehenden geistlichen Orden und religiösen Kongregationen vor der Gefahr einer noch weiteren Ausdehnung des Reichsgesetzes vom 4. Juli 1872, den Orden der Gesellschaft Jesu betreffend, gerichtet haben, ward mir von dem Königlichen Staats⸗Ministerium des In⸗ nern für Kirchen⸗ und Saulangelegenheiten mit Allerhöchster Genehmi⸗ gung Sr. Mafestät des Königs der Auftrag ertheilt, Euerer Excellenz bekannt zu geben, daß dieser Eingabe eine Folge nicht gegeben werden könne. Die Auffassung und der Standpunkt der Staatsregierung in der von den HH. Bischöfen vor Sr. Majestät dem König erörterten Angelegenheit ist in dem Ministerial Erlasse vom 7. September I. Is. niedergelegt, welchen ich hieneben Euerer Excellenz in Abschrift zu überreichen die Ehre habe⸗ Wenn nun gleichwohl diese höchste Entschließung nicht vermocht hat, die Besorgnisse für den Fortbestand der Klöster und religiösen In⸗ stitute bei Euerer Excellenz und den übrigen Oberhirten des Landes u zersteuen, wenn namentlich in der erwähnten gemeinschaftlichen Vor⸗ vom 9. Oktober den gegenwärtig stattfindenden Erhebungen über die im Lande bestehenden Orden und ordensähnlichen Kongrega⸗ tionen der Zweck unterstellt wird, als handle es sich hier um eine Untersuchung über „Staatsgefährlichkeit“ und „Verwandtschaft mit dem Jesuitenorden,“ so bin ich in der Lage und beauftragt, Euerer Excellenz die Versicherung zu geben, daß diese Annahme eine richtige nicht ist. Der Bundesrath hat nämlich in seiner Sitzung vom 13. Mai l. J. 267 der Protokolle) nur beschlossen: daß behufs weiterer Ausführung des Reichsgesetzes vom 4 Juli 1872, betreffend den Orden der Gesellschaft Jesu, 1) nachfolgende Genossenschaften: die Kongregation der Redemptoristen, die Kongregation der Lazaristen, die Kongregation der Priester vom heiligen Geist, die Gesellschaft vom heiligen Herzen Jesu als im Sinne des gedachten Reichsgesetzes mit dem Orden der Gesellschaft Jesu verwandt anzusehen seien, 2) die Bundesregierungen um weitere Aufklärungen über die in der Sitzung des Bundesraths vom 22. Februar l. J. (§. 54 der Protokolle) als dem Orden der Gesellschaft Jesu verwandt bezeichneten und unter Ziffer 1 nicht genannten Orden und ordensähnlichen Kongregationen unter Mittheilung der Ordensregeln und Statuten zu ersuchen, und 3) die Bundesregierungen ferner zu ersuchen, über die in ihren Ge⸗ bieten vorhandenen und durch vorstehende Beschlüsse zu 1 und 2 nicht berührten männlichen und weiblichen Orden und Kongre⸗ gationen unter Beifügung der Ordensregeln und Statuten nähere Mittheilungen an den Bundesrath gelangen zu lassen. Von den in vorangeführten Beschlüssen unter Ziffer 1 benannten Genossen⸗ schaften, welche als mit dem Orden der Gesellschaft Jesu verwandt erklärt wurden, besteht in Baͤyern nur die Kongregation der Redemp⸗ toristen, und ist in dieser Beziehung von der Staatsregierung am 10. Juli l. J. die entsprechende Vollzugsentschließung erlassen worden. Anlangend den Beschluß unter Ziffer 2, so sind zu dessen Vollzug keinerlei Erhebungen in Bayern angeordnet, da selbst der in Bayern eingefuüͤhrte Orden der Schulschwestern nicht identisch ist mit demjeni⸗ gen Orden der Schulschwestern, von welchem in dem oben citirten Bundesbeschluß die Rede ist, die bayerischen Schulschwestern daher nicht bei der zweiten Kategorie, fondern vielmehr bei der dritten in Betracht zu kommen haben. Demnach haben auch die von dem Kö⸗ niglichen Staats⸗M nisterium des Innern für Kirchen⸗ und Schulanu⸗ gelegenheiten unterm 18. Juli l. J. angeordneten Erhebungen nur das Material zu den unter Ziffer 3 des Bundesbeschlusses vom 13. Mai 1. Js. geforderten Mittheilungen zu sammeln. München, den 9. De⸗ zember 1873.“ 1

Württemberg. Stuttgart, 24. Februar. Das Ge⸗ setz, betreffend die Verwilligung der erforderlichen Mittel für das Retablissement des Armeematerials im weiteren Sinn, vom 6. Februar d. J., verordnet Folgendes:

Art. 1. Zum Zwecke der Anschaffung neuer Gewehre sammt Munition, der Anschaffung neuer Feldgeschütze und des Materials für die zugehörigen Munitionskolonnen und der Munition, sowie des Baues von Gewehrhäusern, Wagenhäusern, Pulvermagazinen und Schuppen zu Unterbringung der neuen Waffen und Fahrzenge sammt Zugehör wird dem Kriegs⸗Ministerium die Summe von 7,511,010 fl. zur Verfügung gestellt. Ueber die Verwendung dieser Summe ist der Landesvertretung in abgesonderter Rechnung Nachweis zu geben.

Art. 2. Die in Art. 1 genannte Summe ist von dem Finanz⸗ Ministerium nach Bedarf aus dem Antheil der diesseitigen Staats⸗ kasse an der französischen Kriegsentschädigung dem Kriegs⸗Ministerium abzugeben.

Braunschweig. Braunschweig, 25. Februar. Der Bericht der landständischen Finanz⸗Kommission wegen Errichtung eines Erinnerungs⸗Denkmals an den letzten Krieg mit Frankreich und insbesondere an die Leistungen der braunschwei⸗ gischen Truppen in demselben, empfiehlt der Landesversamm⸗ lung, beschließen zu wollen: die Gesammtkosten von 38,500 Thlr. dem Herzoglichen Staats⸗Ministerium zu dem besprochenen Zwecke zur Disposition zu stellen und zwar von dem Antheile des Her⸗ zogthums an der französischen Kriegsentschädigung, und das Herzogliche Staats-Ministerium um Uebernahme dieser Leitung zu ersuchen.

Die Landesversammlung hat in der Sitzung vom 20. d. M. den Gesetzentwurf, Abänderungen der neuen Wege⸗ ordnung für das Herzogthum Braunschweig vom 5. Juni 1871 betreffend, zu Ende berathen und dem ganzen Gesetze ihre Zu⸗ stimmung ertheilt. Die Berathung des Gesetzentwurfs über die Tagegelder und Transportkosten der Staats⸗ beamten betreffend, wurde ebenfalls zum Schluß gebracht. Das Herzogliche Staats⸗Ministerium hatte vorgeschlagen, den §. 1 des Gesetzentwurfs so zu fassen:

1) Die Mitglieder des Herzoglichen Staats⸗Ministeriums 4 Thlr., 2) die Mitglieder der Landes⸗Kollegien und die Vorstände der dem Herzoglichen Staats⸗Ministerium direkt untergeordneten nicht kollegta⸗ Uschen Behörden, der Ober⸗Staatsanwalt und die Staatsanwälte, die Mitglieder der Herzoglichen Kreis⸗, Stadt⸗ und Amtsgerichte, die

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