Bankwitz Schmelzdorf Crainsdorf etc.
Bischkowitz, Kr. N Eckersdorf
Moestichen..
Schimischow
Ilßwod git
5
““ liche Schauspiele. “
Sonntag, 1. März. Opernhaus. (56. Vorstellung.) Joseph in Aegypten. Musikalisches Drama in 3 Abtheilungen. Mufik von Méhul. Berjamin: Frl. v. Bretfeld. Jacob: Hr., Schmidt. Joseph: Hr. Niemann. Simeon: Hr. Betz. Hierauf: Der Geburtstag. Divertissement in 1 Akt von Hoguet. Musik von Blum. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhaus. (59. Vorstellung.) Die Journalisten. Lust⸗ Piehe 4 Akten von G. Freitug. Anfang halb 7 Uhr. Mitttel⸗
reise.
Sonntag, den 1. März. Im Saal⸗Theater des König⸗ lichen Schauspielhauses. Fünfunddreißigste Vorstellung der fran⸗ zösischen Schauspieler⸗Gesellschaft.: Deuxième représentation de: La Papillonne. Comédie en trois actes, en prose, par Mr. Victorien Sardou. Deuxiême représentation de: Un Mari qui pleure. Comédie en un acte par Mr. Jules Prèvet.
8 “ ““ Montag, ten nebst einem Vorspiel (12 Bildern) von P. Taglioni. Musik von Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Zu dieser Vorstellung werden die Billets zum ersten Range, den Orchester⸗Logen, dem Parquet und dem zweiten Range mit dem dringenden Ersuchen verkauft, daß die Besitzer derselben
im Gesellschafts⸗Anzuge erscheinen.
Schauspielhaus. (60. Vorstellung). Der Spieler. Schau⸗ spiel in 5 Abtheilungen von Iffland. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Dienstag, den 3. März. Opernhaus. (58. Vorstellung. Auf Allerhöchsten Befehl: Théätre 9 mantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. Elsa: Fr. Mal⸗ linger. Ortrud: Frl. Lammert. König Heinrich: Hr. Fricke.
Lohengrin: Hr. Niemann. Telramund: r. Betz. Anfan 7 Uhr. Hohe Preise. 8 8
2. März. Opernhaus. (57. Vorstellung.) Au Allerhöchsten Befehl: Fantasca. Großes Zauber⸗Ballet in 4 201
8
Zu dieser Vorstellung
1“
er
ten und dritten Range, sowie zum Amphitheater zum Verkauf und zwar unter der Bedingung, daß die Besucher beider Ränge im Gesellschafts⸗Anzuge erscheinen. Ueber alle übrigen Billets ist Allerhöchst verfügt.
Schauspielhaus. (61. Vorstellung.) Maria Stuart. Trauer⸗ spiel in 5 Abtheilungen von Schiller. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Dienstag, 3. März. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schauspielhauses. Sechsunddreißigste Vorstellung der franzöfi⸗ schen Schauspieler⸗Gesellschaft. Troisiéme représentation de: La Papillonne. Troisiéme représentation de: Un Mari qni
pleure.
8 u1“
Meldungen um Theater⸗Billets im Bureau der General⸗
Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegangen angesehen und finden keine Beantwortung.
885*
ZIusammenstellung abhanden gekommener, zur Amortisation angemeldeter und gerichtlich zu mortifizirender Werthpapiere:
(Erscheint auf Grund amtlicher Mittheilungen Anfangs jeden Vierteljahrs. s. Circular-Verfügung vom 12. November 1869, Staats-Anzeiger No. 888, 4385 und Ministerialblatt für die gesammte innere Verwaltung 1869 No. 11 Seite 273.) 8
32
““ 8 — 8 r Staatsschuldscheine: Lit. F. No. 193,714 über 100 Thlr. und Lit. G. No. 23,411 über 50 Thlr.
Schuldverschrelbungen der Staats-Anleihe von 1852: Lit. C. No. 9746 über 200 Thlr.
Schuldverschreibungen der Staats-Prämien-Anleihe von 1855: Ser. 874 No. 87,302. Ser. 1092 No. 109,150. Ser. 1093. No. 109,269 und Ser. 1415 No. 141,406 über je 100 Thlr.
Schuldverschreibungen der Staats-Anleihe von 1862: Lit. D. No. 722 über 100 Thlr.
Schuldverschreibungen der Staats-Anleihe von 1867 C.: Lit. D. No. 32,390 und 32,391 à 100 Thlr., Lit. E. No. 32,181 über 50 Thlr. und Lit. F. No. 29,605 und 31,332 à 25 Thlr.
Schuldverschreibungen der consolidirten 4 ½ % Staats-An- leihe von 1870: Lit. D. No. 59,641 und 59,642 à 200 Thlr. und Lit. E. No. 116,608 über 100 Thlr.
Rentenbriefe der Provinz Schlesien: Lit. C. No. 58 à 100 Thlr.
Rentenbriefe der Provinz Posen: Lit. C. No. 5386 über 100 Thlr.
Rentenbriefe der Provinz Sachsen: Lit. A. No. 1095 über 1000 Thlr. Lit. C. No. 2016 über 100 Thlr.
Schuldverschreibungen der Eichsfeldschen Tilgungskasse: Lit. B. à 4 Proz. No. 1230 über 100 Thlr. No. 1231 über 50 Thlr. No. 1232 über 25 Thlr.
Rheinisch-Westfälischer Rentenbrief: Lit. B. No. 1937 à 500
Thlr. nebst Coupons Ser. 3 No. 12 — 16 und Talon. Lit. D. No. 2540 à 25 Thlr. Coupons und Talon sind noch vorhanden.
Paderborner Schuldverschreibung: Lit. D. No. 6259 à 200 No. 193
Thlr. Ser. 9 No. 4 und Talon.
Ostpreussische Pfandbriefe: 1 19,793.
Bezeichnung der Pfandbriefe. 1“ 12,770. 12,771 und 14,439.
Departe - ment Be-
oder No. trag.
satz.
Prozent- 83 tend auf Lossnitzer, Julie, Tochter des Kaufmanns, über 50 Thlr. Littr. V Thlr. 8 Sgr. 4 Pf. No. 111,805 auf Lohznitzer, Emma. Fräulein, über
V — . “ — 10 Thlr. No. 41,513 auf Czerniewsky, Wilhelm, Gürtler, ü 2 Thlr. 5 Sgr. 2 Pf. 8. e ürtler, über 39.
Littr. B. ö - Kallischken
e. 35
1922 500 2847 200 2† gestohlen.
89 11 888n 2 1
t. über b nebst Coupons pro
1 und Talons in der
gestohlen. Prandbriefe der schlesischen Landschaft.
I1. Altlandschaftliche 3 ⅜ proz. Pfandbriefe: 77,366.
88bb
1AA“ 858 Thlr.: No. 14,074. 14,304.
Mahnau . . F(1616861““ 6 à 100
Ludwigsdorf, Ober-, . . . . . . OM. 38 à 100 Thlr.: No. 51,565. 77,139. 78,345. 110,468. 116,087.
DMiechchh 999 15 à 300
lö1111—“] 200 öö1—--—-—“—
111ö1ö11““ vv e¼% Bertelsdorf, Kr. Striegau, .. 8SI. öö111— Schwengfeldc... . 1111 1161616 SE Dber. SJ. Bachae‚n “ DDo“
Ober-Damsdorf, I. Anth.. 3 2 40 —7 52528“ 3 à 20 Gurkau, Kr. Steinau 11u1“ 3 2 2à 20 Wandritsch ohne Eich Mahlendorf, Klein-, .. Wziesko, Alt- und Neu-,.
do. 11I“ 528 à 20
’ Ho⸗ d- P. H- go- po Ho⸗ Po⸗ H⸗
— —
Co Oo 9Oo boE Æ̃ ᷣ 0h S⸗
1000 1000
1000 80
50
40
Leschwitz 3 4 1 6 1 1 3 26 à 200
Vogelsdorf etc.
II. Altlandschaftliche 4 proz. Pfandbriefe:
mepiesbtbh, .. . p. w. 66 85600 Tmlr. F1n* beeö] BB
b1 200
11111“ 1 2 8
Otto-Langendorf v1“ ³236 1900 *“*“ 8 17% à 100 IIlI. Nene schlesische 4proz. Pfandbriefe:
Serie I. 86 P b1“ II. 888 .88 III. ö 111m“ IV. 1886 169 N. 806 u. 1079 je à 50
No. 7,875 lit. r. 17 ½ Thlr. No. 55,101 lit. rx-— u. 3 ½ Thlr.
l15,872 über 125 Thlr. auf Ziegelbrenner Christian Brandenstei 1744 50 Heim boldshausen lautend. vI1
Nacht vom 1. zum 1873, über die Einzahlung von 40 % = 80 Thlr. auf 2. e Ber- 2. Februar 1867 gisch-Märkische Stammaktien. *
= 800 Thlr. auf 20 neue Bergisch-Märkische Stammaktien.
Thlr.: No. 5044. 8579. 1000 Thlr.: No. 5036.
1000 Thlr.: No. 3881. . Thlr.: No. 2749.
6 31,746.
Bergisch-Märkische Prioritäts-Obligationen — 8 e Thlr.: No. 12,517. gationen VII. Serle à 200 No
— 26,494. 35,596. 35,597. 35,599. 35,600. 35,654 und 15,055 und à 20 Stamm-Prioritäts-Aktie No. 16,320.
20 No. 72,827. 75.827— 8. 80,397. 89,648 — 83. Prioritäts-Obligation ¹6389. 8049. 8757. 8899. 8900. 9521. 9613. 10,373. 10,384. 10,406.
Littr. D. neue Emission No. 34,867 nebst Coupons Nr. 3—12 und 11,ł582. 11,916. 12,122. 12,389. 12,444. 12,509. 13,321. 13,587 und
m Coupons Ser. V. No. 6—12 zu den Prioritäts-Obligationen 13,778.
56 à 200 Lit. A. No. 2691. 3757 und 4792, sowie die Coupons Ser. II. No.
9 — 12 zu den Prioritäts-Obligationen Lit. C. neue Emiss. No. 4718.
6 à 200 4720. 4721. 4722. 4723. 4724. 4725. 4726. 4727. 4728. 4738 und
1116“ 5 282 100 38,468. Coupons No. 1 bis 12 nebst Talon zur 4 ½ % Prioritäts- 111“ 8 b8 89 Obligation Lit. D. neue Emiss. No. 29,426.
20 Talon.
gation: von Littr. G. No. 6688 der Coupon-Bogen nebst Talon.
den ganzen Coupon-Bogen mit Zins-Coupon No. 6, fällig am 1. Ja- 3 nuar 1872, und Dividendenscheinen No. 8, 9 und 10 pro 1872, 1873 11114“ 184 à 100 und 1874 nebst den beiden Talons.
Neue Stamm-Aktie: von No. 25,817 der Zins-C fällig am 1. Januar 1872. v“ 2 Neue Stamm-Aktie: von No. 25,819 der Zins-C 8 He. do. ““ c8. 196 à 30 vanuig, am 1. Januar 1872. “ 8 81 b“ erlin-Stettiner Eisenbahn: Aktien No. 38,840. 39,325. 39,? 100 und 51,089 über je 200 Thlr. Zins- und Dividendenscheine Serie III. No. 21. 22. 23 und 24, sowie der Talons zu den Aktien No. 23,708. 28,480 und 28,481 à 200 Thlr. und No. 20,144 a., 20,272 b. und 20,973 b. à 100 Thlr. Wilhelmsbahn: Stamm-Aktien No. 7690 und 21,870 über je Zins- und Dividendenscheine Serie IV. No. 1 — 24 und die 100 Thlr. Talons zu den Aktien No. 21,087. 21,088 und 21,109 à 100 Thlr. Lö 12,065. 24,870. 25,038. 25,376. 39,307. 39,308. 39,309. à alr.
Cöln-Mindener Eisenbahn: Stamm-Aktien Lit. B. No. 47,520, 1 47,521. 47,531 à 200 Thlr.
No. XVII.
über je über je
„ 7,884 „ r. .. J W pn 1 r.
2 7,886 r. 117 † Thlr. „ 100,792 „ p— u. 1 ½ Thlr. 25,256 t. u. 10 ½ Thlr. „ 104,667 „ p— u. 26 ¼ Sgr. 26,358 I. do. 105,857 „ o— u. do. 33,476 r — u. 88 3 117,066 „ p— u. 21 Sgr. 33,480 ru. 8. 120,447 „ p— u. 15 ¼ Sgr. 42,835 8 126,592 p — u. 13 ⅛ und 42,837 r — u. 1 13 ⁄ 2 Sgr. 42,840 . r— u. 129,954. „ p— u. 10 ½ Sgr. 52,227 p — u. 3 ½ Thlr. 129,965 p — u. do. 55,089 r —u. do. 129,966 „ p— u. do. 55,090 r — u. do. 129,967 p— u. do. 55,092 „ I— u. do.
Zinscoupons zu altlandschaftlichen 4proz. Pfa dpriefen: No. 47,649 lit. q—t. über je 18 Sgr. “ „L8ZqI 111113535 „ 5200 n I VI. Pfandbriefe.
Die Schlesischen 4 ½ proz. Pfandbriese Lit. A. Ser. III. —. 207, 208 und 210 à 100 Thlr. mit Talons.
Der 4proz. Pfandbrief Lit. C. Ser. II. No. 19 à 500 Thlr
Der 4 ½proz. Pfandbrief Lit. C. Ser. V. No. 53 à 500 „
Neue Posener Pfandbriefe: Ser. I. oder VI. à 1000 Thlr.:
Ser. I. à 1000 Thlr.: No. 731. 5822, Ser. II. à 200 Thlr.: No. 1375. 7779. 13,400. 14,779 und Ser. III. à 100 Thlr.: No. 1561. 3042. 7118. 11,223. 12,705. Ser. V. à 500 Thlr.: No. 310. 768. 1130. Ser. VI. à 1000 Thlr.: No. 6019.
Ser. VIII. à 200 Thlr.: No. 7211 und 8393. Ser. IX. à 100 Thlr.: No. 3689. Sparkassenbücher der Berliner Sparkasse: No. 90,203 lau-
Schuldbuch der städtischen Sparkasse zu Hersfeld: No.
Bergisch-Märkische Stammaktien à 100 Thlr.: No. 265,850 Quittungsbogen Serie Q. No. 4 der Aktlen, Emission de
Desglelchen Serie R. No. 15 über die Einzahlung von 40 % Stammaktien der Hessischen Nordbahn à 100 Thlr.: No. Bergisch-Märkische Prioritäts-Obligationen II. Serie à 100
(No. XVI. s. Reichs- etc. Anzeiger von 1873 No. 271 erste “ IV. Zinscoupons zu altlandschaftlichen 3 9proz. Pfandbriefen:
4 proz. Prioritäts-Obligationen III. Emission Lit. Ba. No. 34,544 à 500 Thlr.
No. 38,001. 38,002 à 200 Thlr.
4proz. Prioritäts-Obligationen IV. Emission Lit. A. No. 2633 à 1000 Thlr.
No. 3729. 11,848. 13,910 à 500 Thlr. No. 73. 5576. 7658. 12.776. 25,675. 25,676. 25,677. 25,678.
25,679. 26,802. 29,628. 29,629. 31,522. 42,583 à 100 Thlr.
4proz. Prioritäts-Obligationen IV. Emission Lit. B. No. 56,701.
57,154 à 100 Thlr.
Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn: Stamm-Aktien No. 3397.
28,431. 12,730. 21,391. 21,392. 21,393. 21,394. 21,395. 44,770. 12,673 und 1267.
Märkisch-Posener Eisenbahn: Stamm-Prioritäts-Aktie No.
35,808 über 200 Thlr.
Magdeburg-Leipziger Eisenbahn: Talon der Stam m-Aktien
Lit. B. No. 60,911. 60,91 2.
Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn.
ei chnung II
No Nepis- Bemerkungen. hsorigen t 8
Coupons 1
Thl] Sgr.
Emission. Serie.
Stamm- 8 32,304. Mit 100 Durch Diebstahl ab-
Coupons handen gekommen. und
Talon. . 6,065. dito. Angeblich verbrannt. 6.080. 6,086. 6,087. 9,194. 17,246. 19,921. Angeblich verloren ge- gangen. 1
83ö Angeblich verbrannt. 12,286. 88
8
-. 6,215. Ohne Durch Diebstahl ab- Coupons handen gekommen. und Talon. . 15,875. Mit Coapons und
alon.
Desgl. III. 14,304. dito. 100 —] Angeblich verbrannt.
Neisse-Brieger Elsenbahn: Stamm-Aktie No. 3977 über
100 Thlr.
Oberschlesische Eisenbahn: Stamm-Aktien Littr. B. No. 4323,
2 99 2,186 ³ Bergisch-Märkische Prioritäts-Obligationen III. Serie à 100 19
5proz. Prioritäts-Obligationen (Em. von 1869) No. 2345 über
Bergisch-Märkische Prioritäts-Obligationen W. Serie à 100
4 ½proz. Prioritäts-Obligation Litt. H. (Posen-Thorn-Bromberg)
Bergisch-Märkische Prioritäts-Obligationen V. Serie à 200 “
3 ½ proz. Prioritäts-Obligationen Littr. C. No. 4594 und 7911.
Desglelchen à 100 Thlr.: No. 21,756. v
Düsseldorf-Elberfelder Prioritäts-Aktien I. Serie à 100 Bergisch-Märkische-Nordbahn-Prioritäts-Obligatlonen à 500 Desglelchen à 100 Thlr.: No. 4665. 5499 — 500. 6781. 24,490.
Berlin-Görlitzer Eisenbahn: Stamm-Aktien No. 26,493.
Littr. D. No 16,173. 20,884. 16,168 und 13,665 über 100 Thlr. Littr. P. No. 836 über 100 Thlr.
Littr. H. No. 15,923. 22,078. 22,079. 22,080 à 100 Thlr.
4„
Littr. F. I. Emission No. 689 über 500 Thlr.
Talon zur Oberschlesischen Eisenbahn -Prioritäts-Obligation
Littr. F. No. 982 über 1000 Thlr.
Talon der Oberschlesischen Eisenbahn-Prioritäts-Aktie Littr. B. —. 1236 über 100 Thlr. Nlederschlesische Zweigbahn. Stamm-Aktie No. 10,556
à 100 Thlr.
Rheinische Eisenbahn: Stamm-Aktien sub No. 1201. 1202.
1826. 2185. 2186. 2404. 3926. 3934. 3965. 4074. 4501. 4665. 4679. Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn: Stamm-Aktien 4680. 4967. 4993. —
5008. 5037. 5305. 5440. 5467. 6191. 6196. 6299.
5 proz. Prioritäts-Obligationen No. 107,678 ex priv. de
19. Juli 1871 nebst Anweisung zur Empfangnahme des Zins-Cou- pons II. Serie, der Obligation No. 108,515 derselben Emission, der zu den Obligationen No. 107,679. 108,507 und 108,508 derselben Emission gehörigen Anweisungen zur Empfangnahme der Zins-
Coupons II. Serie. 5 proz. Prioritäts-Obl. II. Emission No. 117,008 Breslau-Sochweldnitz-Freiburger Eisenbahn: Prioritäts-Obli- Sar 1he.77 1871 1 E“
ex priv. de 19. Juli 1871 nebst Anweisung zur Empfangnahme
2 b neuer Zins-Coupons. proz. Prioritäts-Obligation II. Serie No. Neue Stamm-Aktien: von No. 25,818 und No. 38,168 die bei- Ivp dnras — igati e
50,801. 67,353 und der Dividendenscheine pro 1871 zu folgenden Aktien: No. 10,110. 14,732. 26,526. 34,966. 58,546. 67,119. 70,193.
88,481. 92,977. 98,026. 106,606. 106,607. 106,608. 111,150. 113,355. 119,989. 134,129. 134,130. 134,131. 134,132.
Aktien zum Bau der Eifelbahn Call-Trier Littr. B. No. 21,441
und 21,442. No.
Rhein-Nahe-Eisenbahn: Talons zu den Stamm-Aktien 3966. 3967. 3968. 3969. 3970. 31,037 und 31,038. Thüringische Eisenbahn: Stamm-Aktie Littr. A. No. 58,361.
Littr. C. No. 13,095 (Gera-Eichicht).
Prioritäts-Obligationen IV. Serie Abtheilung B. No. 1725
à 200 Thlr.
Prioritäts-Obligation I. Emission II. Serie Nr. 1413 über
50 Thlr.
Die laufenden Zinscovpons nebst Talon zu der Prioritäts-Obli-
gation II. Em. No. 12,276 und die Prioritäts-Obligation II. Em. No. 17,752 über 100 Thlr.
Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Drei Beilagen (einschließlich der Börsen⸗Beilage).
1“
11“
1“
gelangen nur die Billets zum zwei⸗
Sonnabend, den 28. Februar 1
2
Preußen. S Hypotheken⸗
Königreich dirtes Statut der „Preußischen v1
(S. Nr. 49 d. Bl.) (Fortsetzung.)
Pfandbriefe und Obligationen. zur Ausgabe von verzins
tilgenden Pfandbriefen (§§. 20 briefen (§. 24) und von verzi
Die Gesammtsumme a den zwanzigfachen Betrag des eingezahlten übersteigen.
Die unkündb tionen lauten auf Inhaber. unterscheidbar sein und dürfen ni gegeben werden. Ehrenpräsidenten des Kuratore zwei Mitgliedern der Hauprdire
Für unkündb
19. Die Bank ist durch Amortisation zu lichen kündbaren Pfand⸗ 27) berechtigt.
lichen unkündbaren, ff.), von verzin nslichen Obligationen (§. b ller dieser auszugebenden Papiere darf Grundkapitals nicht
aren und kündbaren Pfandbriefe, sowie die Obliga⸗ Sämmtliche drei Arten mü cht in Stücken unter 50 Thalern aus⸗ ägesimile der Unterschrift des riums und mit den Unterschriften von ktion auszufertigen.
udbriefe,
ssen äußerlich
Sie sind mit dem F
owie für Obli⸗ ch fünf Prozent für das Bestimmung der Haupt⸗ schäftsführenden Präsidenten fest⸗
are und für kündb ionen sind höchstens je 2 bestimmte, hhr nicht übersteigende Zinssätze direktion unter Zustimmung des ge
andbriefen und Obligationen zu einem an⸗ auf Grund besonderer Ermächtigung des
Ministers erfolgen.
ndikus der Bank zu
cherheit (§. 25) nach
ie Ausgabe von Pf deren Zinssatze ka z⸗ und des Handels⸗
Unter jedem nigen, daß für d den Bestimmungen
Pfandbriefe ist vom Syndikus enselben die vorschriftsmäßige Sie des Statuts vorhanden ist. stimmungen der §§. 10 un
der verlorener Aktien, Interimsscheine, finden auch auf beschädigte
inscoupons und Talons ent
Pfandbriefe,
Hypothekenschuldner werden, dürfen zu der Schuldner, . waltungskosten⸗Beiträgen an die Preus zu entrichten hat.)
Unkündbare Pfandbriefe. §. 20. 1 vwerden nach dem beiliegenden Schema E aus nnerhalb der im §. 19. Betrage ausgegeben werden
25 entsprechende Hypoth
Für die halbjährlich fen Zinscoupons, Schen lon, Schema G, beigefüg Zinscoupons ausgegeben werden. §. Die Zinsen werden gegen den bekannt gemachten Stellen Niechterhebung zu Gunsten der T igen Jahres an gerechnet, in we 3 §. Die Einlösung
erfolgt durch Rückkauf oder dur stimmung durch das Loos. Die gezogenen und die Zeit der Auszahlun drei Mal in angemessenen Ze 6 Monate vor dem Aus der Pfandbriefe aufhört.
Die Feststellung der ve Amortisation, sowie die Dauer n dem Kuratorium zu erl §. 23. Die Rückzahlung Einlieferung nach dem ie Bank ist berechtigt, eine gleichmäßige, 20 Prozent schädigung zu gewähren, welche chtigung der für die Amg een der Verwaltungskosten⸗ Geschäftserträgen zu decken ist.]
— Kündbare Pfandbriefe. en kündbaren Pfandbriefe ( i Grundkapitals nicht über eiche die Preußische Hypotheken ie huldaern zu kündigen berechtigt ist voll⸗ können sowohl von dem
in Betreff beschädigter Dividendenscheine und Talons Pfandbriefe, Obligationen, Anwendung.
Ausreichung der D zum Nominalwerthe statt keinem geringeren Zin
und verlorene
arlehns⸗Valata an die baaren Geldes gegeben ausgefertigt sein, als Amortisations⸗ ur ische Hypotheken⸗Aktien⸗ Unkündbare Pfandbriefe Sie dürfen angegebenen Grenze zu keinem höheren als derselbe duech den Bestimm ekenforderung vollständ zu zahlenden Zins 1 auf höchstens 10 Jahre, t, gegen dessen Einlieferung seiner Z
ig gedeckt ist.
en werden den Pfandbrie⸗
Aushändigung der Coupons an ahlt und verjähren im Falle ahren, vom 31. Dezember lchem sie fällig geworden sind.
Serien eingetheilten Pfandbriefe durch Baareinlösung nach vorgängiger Be⸗ Nummern, sowie der Ort h die Gessellschaftsblätter iträumen bekannt gemacht, das — ahlungstermine, an welchem die
Bank in 4 J
g werden durch
mindestens Verzinsung 8 Serien, das Verfahren bei der Amortisationsperioden wird durch t geordnet (§. 35 d.).
assendes Reglement g.⸗ 5 Pfandbriefe erfolgt
der ausgeloosten Nennwerthe. 8 6 auf jeden der ausgeloosten Pfandbriefe nicht übersteigende Amortisationsent⸗ in ihrem Gesammtbetrage — ohne Amortisation bestimmten Mittel —
jede Beeinträ ition k 1 Beiträge oder anderweiten
aus Ersparniss
§. 24. Die Gesammtsumme der Schema H) darf den Betrag steigen und muß durch eken⸗Aktien⸗Bank
auszugebend des baar eingezahlte Hypothekenforverungen, we mit gleicher Frist ihren Se ständig gedeckt sein. Inhaber als auch von der kündigt werden.
Das Kündigungerecht des Inhabers der getroffenen Vereinbarung auf den vermerken.
Bei einer von Seiten des digung muß der Pfandbrief derselben die erfolgte Kündig
Erfolgt die Kündigu chaft, so muß dieselbe Gesellschaftsblätter (§. 4) s
Den kündbaren Pfand der halbjährlich fälligen Zinszahlungen nach lon zur Empfangnahme neuer Zinscoupons n je 10 Jahre beigefügt.
Die Zinsen verjähren z vom 31. Dezember desjenigen
re Pfandbriefe Gesellschaft nach vereinbarter
und der Gesellschaft ist nach betreffenden Pfandbriefen zu
Pfandbrief⸗Inha⸗ bei der Gesellsch ung auf demselben vermerkt we
der Pfandbriefe von Seiten d durch öffentliche Bek
bers erfolgenden Kün⸗ aft vorgelegt und von
anntmachung durch die nscoupons zur Erhebung dem Schema J und Ta⸗ ach dem Schema K für
zu Gunsten der Gesellschaft in 4 Jahren ahres ab gerechnet,
briefen werden Zi
in welchem sie
inscoupons vermerkt. Hypothekenforderungen, welche 24) dienen sollen, dürfen nur z erworben werden. Grund von Taxen
Dies wird auf den 3 Beleihungsarenzen. Unterlage für innerhalb der nachstehenden
Ländlicher Grundbesitz durch landschaftliche Behörd Die Beleihung desselben ist Kapitalsbetrag des Darlehns
Liegenschaften ohne Gebäude den 20fachen Betrag des
ichen Reinertrages,
2) bei Liegenschaften a. des 25fachen Betrages des j
Pfandbriefe (§§. 19— Beleihungsgrenzen - kann bis zu 3½ des auf ’ en festgestellten Werthes beliehe auch ohne diese Taxen zulässig, einschließlich der vorangehen pflichtungen
mit Gebäuden die nm ährlichen Rein
Betrages des jährlichen Nutzungswerthes der
ertrages der Lie⸗
b. des 40fachen steuerpflichtigen Gebäude, zu welchem die behufs Veranlagu der Gesetze vom 21. in Rubrika zwei und dr indlichkeiten, sowie des In allen Fällen könne chätzt worden sind, zu den die betreffende La⸗ Städtischer Grur ag des Darlehns
n und Gebäude
als Unterpfand haftenden Liegenschaften bäud in Gemäßheit
resp. Gebäudesteuer hem chätzt worden sind, abzüglich der enbuches eingetragenen Ver⸗ fachen Grundsteuerbetrages. welche landschaftlich abge⸗ Betrage beliehen werden, Pfandbrief⸗ ndöbesitz kanu beliehen werden, etwaiger vorang
ng zur Grund⸗ res Mai 1861 abges des Hypothe fünf und zwenzig n Grundstüte,
zu welchem arlehen zu geben berechtigt ist. wenn der Kapitals⸗ ehender Verpflich⸗ zeichneten Gebäude⸗
e Landschaft
einschließlich
10fachen Betrages des vorbe fedoch der Wirksamk
Für die in der Provinz Schleswig⸗Holstein belegenen Liegenschaf⸗ ten gilt bis zur vollendeten Veranlagung der Grundsteuer die Bestim⸗ mung, daß der Kapitalbetrag des Hypotheken⸗Darlehns, auf Grund dessen Pfandbriefe ausgegeben werden können, einschließlich der dem⸗ selben vorangehenden Verpflichtungen entweder innerhalb des Land⸗ steuerwerthes der Liegenschaften zuzüglich des zehnfachen Betrages des jährlichen nach Maßgabe des Gesetzes vom 21. Mai 1861 ermittelten Nutzungswerthes der dazu gehörigen Gebäude, oder innerhalb zwei Drittel des von den zuständigen beeidigten Distrikts⸗Taxatoren nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ermittelten Werthes bleiben muß. (Verordnung vom 15. Dezember 1802, Gesetz⸗Sammlung Seite 148, und vom 20. November 1811, Gesetz⸗Sammlung Seite 326.) 8
In den Provinzen Hannover und Hessen⸗Nassau, sowie im Kreise Meisenheim ist, so lange die Ermittelung des Reinertrages der Liegen⸗ schaften behufs anderweiter Regulirung der Grundsteuer nicht zur Aus⸗ führung gekommen ist, an Stelle des Reinertrages die von den zu be⸗ leihenden Liegenschaften zu entrichtende Grundsteuer dergestalt zum Anhalt zu nehmen, daß der Darlehnsbetrag, einschließlich der demsel⸗ ben vorangehenden Verpflichtungen, das 250 fache, bei den der Exemten⸗ Steuer in den vormals kurhessischen Landestheilen unterworfenen Lie⸗ genschaften das 500 fache des Jahresbetrages der. Grund⸗ (Exemten⸗) Steuer zuzüglich des 10fachen Betrages des jährlichen, nach Maßgabe des Gesetzes vom 21. Mai 1861 ermittelten Nutzungswerthes der dazu gehörigen Gebäude nicht übersteigen darf. . 8
Mit Ausschluß Preußens soll innerhalb des in der Verfassung des Deutschen Reiches bestimmten Bundesgebietes vor Eröffnung des Hypotheken⸗Geschäfts in dessen einzelnen Theiken nach Maßgabe der dort entweder schon bestehenden oder zu erlassenden Gesetze über die Veranlagung zur Grund⸗ uUnd Gebäudesteuer den Vorschriften für Preußen möglichst entsprechend die Beleihungsgrenze mit ministerieller Genehmigung von dem Kuratorium festgestellt und durch die Gesell⸗ schaftsblätter (§ 4) veröffentlicht werden.
Sicherheit der Pfandbriefe. §. 26. Die Sicherheit der Pfandbriefe und deren Zinsen wird gebildet:
a. durch die von der Preußischen Hypotheken⸗Aktien⸗Bank erwor⸗ benen Hypothekenforderungen von mindestens dem gleichen Betrage,
b. durch das Grundkapital der Gesellschaft, 8
c. üͤberhaupt durch das gesammte Vermögen der „Preußischen Hypotheken⸗Aktien⸗Bank“, welches für die Verzinsung und Einlösung der Pfondbriefe unbedingt verhaftet ist.
Obligationen. §. 27. Die Modalitäten der nach §. 13c. an Kreise, Kommunen und Korporationen auch ohne hypothekarische Sicherheit zu gewährenden Darlehne und für die festzusetzenden Amor⸗ tisation derselben, oder für dee Rückzahtung ohne Amortifation, unter⸗ liegen der jedesmaligen besonderen Vereinbarung..
Die in Höhe dieser Darlehne und diesen entsprechend von der Bank, amortisir⸗ oder in bestimmter Frist rück⸗ zahlbar auszugebenden Obligationen werden nach dem anliegenden Schema L. ausgefertigt. Sie werden mit dem Facsimile des CEhren⸗ präsidenten des Kuratoriums und mit den Unterschriften von zwei Mitgliedern der H uptdirektion versehen und von dem Syndikus der Bank bezüglich der statutenmäßigen Deckung, sowie auch dahin be⸗ scheinigt, daß die als Deckung dienenden Anleihen mit Genehmigung der gesetzlichen Aufsichtsbehörde kontrahirt sind.
Zinscoupons und Talons werden den Schemas M und N ent⸗ sprechend ausgefertigt. “ 6 1
Die Ausgabe der Obligationen darf mit den emittirten Pfand⸗ briefen (§. 19) die Grenze des 20 fachen Betrages des eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen. “
Für die Sicherheit der ausgegebenen Obligationen, der Zinsen und Amortisation haften außer den erworbenen Forderungen noch das Grundkapital, sowie das ganze Vermögen der Gesellschaft.
Im Uebrigen gelten in analogen Fällen die für bypothekarische Darlehne und Pfandbriefe gegebenen Bestimmungen auch für diese Darlehne und Obligationen.
Vterter Titel. Organisatiospsn. §. 28. Die Organe der „Preußischen Hypothe en⸗Aktien Bank
sind: 1) die Hauptdirektion, 2) das Kuratorium, 3) die Generalver⸗ s
ammlung. Hanptdirektion. §. 29. Die Hauptdirektion besteht nach Bestimmung des Kuratoriums entweder aus zwei oder mehr Mit⸗ gliedern, welche vom Kuratorium zu notariellem oder gerichtlichem Protokoll gewählt werden. 1 Das Kuratorium 88 Mitglieder der Haupt⸗ irektion und Prokuristen bestellen. . “ 8 Die 1ud 9. der zewelligen Mitglieder der Hauptdirektion und der für dieselben ernannten Stellvertreter werden vom Kuraterium durch die Gesellschaftsblätter veröffentlicht. Die Mitglieder der Hauptdirektion und die Stellvertreter legitimiren sich durch ein Attest des geschäftsführenden Präsik enten des Kuratoriums, die Beamten der Gesellschaft durch ein Attest der Hauptdirektion,.
Die Geschäftsvertheilung und die Art der Beschlußfassung unter den Mitgliedern der Haüherecgegen wird durch ein vom Kuratorium zu erlassendes Reglement festgesettt.
1 6 Syndikus für die Gesellschaft zu ernennen, oder ob ein Mitglied der Hauptdirektion oder ein stellvertretendes Mitglied mit der Funktion des Syndikus zu betrauen ist, beschließt das Kura⸗ torium. In beiden Fällen ist für den Syndikus der Gesellschaft die Qualifikation zum Richteramte erforderlich. Die Mitglieder der Hauptdirektion und der Syndikus erhalten Gehalt. —
5. 80. Rle Hauptdirektion bildet den Gesellschaftsvorstand in Gemäßheit des Art. 227 seq. des Handelsgesetzbuches. Sie vertritt die Gesellschaft in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten und leitet resp. führt deren Geschäfte innerhalb der statutenmäßigen Grenzen unter Beobachtung der von dem Kuratorium und von der Generalversammlung innerhalb des der letzteren zugewiesenen Ressorts gefaßten Beschlüsse. Die Hauptdirektion stellt die Beamten der Ge⸗ sellschaft, mit Ausnahme des vom Kuratorium zu ernennenden Syn⸗ dikus an und emtläßt dieselhen. Sofern indeß das jährliche Einkom⸗ men eines Beamten 1000 Thlr. übersteigt, oder er mit länger als dreimonatlicher Kündigung angestellt wird, bedürfen die Anstellungs⸗ verträge der Ghenebmigumg, 8 1“ Präsidenten des
atoriums oder dessen Stellvertreters. 8 89 Alle die Ber lschaf verpflichtenden Urkunden und die schriftlichen Erklärungen werden in der Form ausgestellt, daß der geschriebenen oder gedruckten Firma mindestens zwei Direktionsmitglieder oder ein Direktor und ein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigter Stellver⸗ freter oder Prokurist ihre Unterschriften — letztere mit einem die Stellvertretung andeutenden Zusatz — hinzufügen. Für Korrespon⸗ denzen und Erlasse genügt die Unterschrift auch nur eines Mitgliedes
irektion. 8 86 Ver Quittungen über geleistete Zahlungen und Rechnungen über gelieferte Werthpapiere, Wechsel und dergleichen (Kassenguittungen) genügt die gemeinschaftliche Unterschrift eines Stellvertreters oder Pro⸗ knristen (§. 29) und eines Kassenbeamten.I 1
Die Haupldirektion ist zur selbständigen Bestellung und Entlaj⸗ sung von Agenten berechtigt. Verträge, durch welche der Gesellschaft besondere Lasten auferlegt werden, oder durch welche der Gesellschaft das Recht der Aufkündigung auf längere Dauer als drei Monate ent⸗ zogen werden soll, bedürfen der Genehmigung des geschäftsführenden Präsidenten des Kuratoriums oder seines Stellvertreters, unbeschadet
t selcher Verträͤge zu Gunsten des anderen
9Q — .
Die Hauptdirektion erstattet alljährlich einen Geschäftsbericht au das Kuratorium zur Vorlegung in der ordentlichen Generalver⸗ sammlung.
§. 31. Der Hauptdirektion bleibt es vorbehalten, in den Pro⸗ vinzen Organe zu schaffen, welche sie in ihrer Wirksamkeit zu unter⸗ stützen bestimmt sind.
§. 32. Die Mitglieder der Hauptdirektion können durch Beschluß des Kuratoriums vom Amte suspendirt werden.
Die Entlassung kann nur auf Grund eines Beschlusses der Generalversammlung erfolgen.
Kuratorium. §. 33. Das Kuratorium besteht aus fünf⸗ zehn Mitgliedern, von welchen letzteren mindestene fünf ihr Domizil in Berlin haben müssen. Es werden 14 Mitglieder des Kuratoriums von der Generalversammlung aus der Zahl der Aktionäre gewählt.
Diese 14 Mitglieder des Kuratoriums fungiren sieben Jahre in der Art, daß jährlich zwei ausscheiden. Das erste Ausscheiden beginnt nach Ablauf von fünf Jahren.
Bis sich für den Austritt der Mitglieder des Kuratoriums eine Reihenfolge gebildet hat, entscheidet das Loos, später das Dienstalter. Ausgeschiedene Mitglieder sind wieder wählbar. Scheidet ein Mit⸗ glied vor Ablauf der Wahlperiode aus, so erfolgt die Neuwahl nur für den Rest derselben. Bis zur nächsten ordentlichen Generalver⸗ sammlung hat jedoch der Ehrenpräsident des Kuratoriums aus der Zahl der Aktionäre einen Ersatzmann zu ernennen, bei welchem die statutenmäßigen Erfordernisse vorhanden sind. 3 u. Die Mcglieder des Kuratoriums erhalten die im Gesellschafts⸗ Interesse verwendeten Kosten und Auslagen ersetzt. Sie erhalten eine Tantidme vom Reingewinn, aber kein Gehalt. Jedes Mitglied des Kuratoriums muß 10 Aktien eigenthümlich besitzen.
Jedes Mitglied des Kuratoriums hat die von ihm besessenen zehn Aktien im Tresor der Bank für die Zeit der Amtsdauer nieder⸗ zulegen.
§. 34. Die Mitglieder des Kuratoriums wählen alljährlich aus ihrer Mitte einen Ehrenpräsidenten. “
Außerdem wählen die Mitglieder des Kuratoriums aus der Zahl der Aktionäre a.s 15. Mitglied einen geschäftsführenden Präsidenten. Die Funktion des letzteren dauert 10 Jahre. Ihm zur Seite wird ein Stellvertreter vom Kuratorium aus der Zahl der Mitglieder des letzteren auf die Dauer seiner Wahlperiode erwählt.
Die Wahlen des Ehrenpräsidenten, des geschäftsführenden Prä⸗ sidenten und dessen Stellvertreters erfolgen zu notariellem oder ge⸗ richtlichem Protokoll. Das Wahlresultat ist bekannt zu machen. Der geschäftsführende Präsident muß 10 Aktien eigenthümlich besitzen. Die Aktien der Mitglieder des Kuratoriums, sowie der Präsidenten sind im Archiv der Gesellschaft zu deponiren.
§. 35. Das Kuratorium übt die allgemeine Kontrole über den Geschäftsbetrieb aus und nimmt die Stelle des Aufsichtsrathes einer Aktiengesellschaft im Sinne des Art. 225 des Handelsgesetzbuches ein. Das Kuratorium faßt bindende Beschlüsse über alle die Gegenstände, welche weder der Generalversammlung noch der Hauptdirektion aus⸗ drücklich vorbehalten sind.
Insbesondere gehören zum Ressort des Kuratoriums: ¹
à. der Abschluß der Verträge mit den Mitgliedern der Haupt⸗ direktion und dem Syndikus,
b. die Festsetzung des Etats, b —
c. die Bestimmung über die Einzahlung des Aktienkapitals,
d. die Erlassung von Reglements bei Amortisationen §. 16 Al. 5, §. 22 Al. 2), 5
e. die Feststellung der Termine und Beleihungsmodalitäten be⸗ kündbaren Darlehen (§. 18), 8
f. die Ertheilung der Decharge an die Hauptdirektion, 8
g. die Regulirung der Thäͤtigkeit der Mitglieder der Haupt⸗ Direktion durch ein zu erlassend s Reglement (§. 29 al. 3), 1
h. Wahl des Ehrenpräsidenten, sowie des geschäftsführenden Prä sidenten und seines Stellvertreters.
§. 36. Den Vorsitz im Kuratorium führt der Ehrenpräsident, falls derselbe nicht anwesend ist, der geschäftsführende Präͤsident oder dessen Stellvertreter event. das dem Lebensalter nach älteste Mitglied.
Beschlußfähig ist das Kuratorium, wenn einschließlich des jedes⸗ maligen Vorsitzenden mindestens fünf Mitglieder anwesend sind.
Beschlüsse werden nach absoluter Masorität gefaßt.
Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. In dringenden Fällen ist schriftliche Abstimmung zu⸗
1- Die Mitglieder der Hauptdirektion wohnen den Sitzungen des
Kuratoriums, jedoch nur mit berathender Stimme, bei.
Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse des Kuratoriums wird ein Protokoll geführt und von sämmtlichen anwesenden Mitgliedern vollzogen.
Die Erlasse des Kuratoriums werden von dem Ehrenpräsidenten oder geschäftsführenden Präsidenten desselben oder dessen Stellvertreter gezeichnet. 1 G
Die Berufung des Kuratoriums erfolgt durch einen der Präsi⸗ denten. Dieselbe gilt als gehörig geschehen, wenn Postscheine über Absendung rekommandirter Briefe an sämmtliche Mitglieder des Ku⸗ ratoriums vorgelegt werden.
Ehrenpräsident und geschäftsführender Präsident des Kuratoriums.
Fhrenpräsident. §. 37. Der Ehrenpräsident des Kuratoriums “ enhacfideseic. Fasfcs und Geschäftsrevisionen an und ist be⸗ rechtigt, den Sitzungen der Hauptdirektion “
eschäftsführender Präsident. er geschäfts ührende “ 618 dessen Stellvertreter hat, sobald er in Vertretung des Ehrenvräsidenten handelt, mit diesem selbst überall gleiche Rechte.
Der geschäftsführende Präsident ist berechtigt, die Geschäftsfüh⸗ rung der Hauptdirektion in allen Zweigen der Gesellschaft zu über⸗ wachen, sich von den Angelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichten und die Bücher und Schriften derselben jederzeit einzusehen, auch den Sitzungen der Hauptdirektion beizuwohnen, sowie außerordentliche Sitzungen zu berufen. 8 “
Der geschäftsführende Präsident revidirt jährlich wenigstens vier Mal nach Ermessen unter Hinzuziehung von zwei Mitgliedern des Kuratoriums mit einem Direktor die Kasse, das Portefeuille, die Ef⸗ fekten und die Depositen.
Ueber die Revision ist ein Protokoll aufzunehmen und von dem geschäftsführenden Präsidenten, sowie den bei der Revision anwesenden Revisoren und dem Direktor zu vollziehen. Der geschäftsführende hesghen ist benegth für sich “ ein Mitglied des Kuratoriums
ür Abhaltung der Revisionen zu deputiren. . 8 vedsn ane ö Zersammlung des Kuratoriums hat der geschäftsführende Präsident umfassenden Bericht zu erstatten.
Der Hauptdirektion, dritten Personen und Behörden gegenühber, bedarf es für die Gültigkeit der von dem geschäftsführenden Präß. denten vollzogenen Verhandlungen und Erklä rungen niemals des Nach⸗ weises der Verhinderung des Ehrenpräsidenten.
Der geschäftsführen de Präsident, erhält neben dem Antheile an der Tantième ꝛc. eine fixirte Entschädigung, welche von dem Kura⸗
torium festgesetzt wird.
n inne r⸗M t;’ orthes verbleibt. Kentrahenten.
1“ 1“ — 8