1874 / 52 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Mar 1874 18:00:01 GMT) scan diff

11X““ Se. Königliche Hoheit der Prinz von Wales in englischer Ge⸗ rals⸗Uniform mit dem Bande des hohen Ordens vom Schwarzen Adler, Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin, Se. Körnigliche Hoheit der Prinz Carl, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Carl, Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Nicolaus Constantinowitsch, ältester Sohn des Großfürsten Kon⸗ stantin von Rußland, Ihre Königliche Hoheit die Prin⸗ zessin Elisabeth, Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Württemberg, Se. Königliche Hoheit der Herzog Eugen von Württemberg, Se. Hoheit der Erbgroßherzog von Meck⸗ lenburg⸗Strelitz, Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich von Hohenzollern. Links von Ihrer Majestät hatten Platz ge⸗ nommen: Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Wales, Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Höchst⸗ welcher über der Generalsuniform das blaue Band des Hosenband⸗Ordens trug, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Carl, Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl, Ihre König⸗ liche Hoheit die Prinzessin Marie, Se. Königliche Hoheit der Prinz Alexander, Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Wilhelm von Mecklenburg, Se. Königliche Hoheit der Prinz August von Würt⸗ temberg, Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm (älte⸗ ster Sohn des Kronprinzen), Se. Hoheit der Erbprinz von Sachsen⸗ Meiningen. Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin und den Höchsten Herrschaften gegenüber saßen die Botschafter und der Reichskanzler. Die Tafelmusik wurde Musik⸗Corps des Kaiser Franz renadier⸗Regiments exekutirt.

x Gegen Ende der Tafel erhob Sich Ihre Majestät die Kaiserin⸗ Königin und brachte in deutscher Sprache auf Ihre Königlichen Hoheiten den Prinzen und die Prinzessin von Wales einen Toast aus. Das Orchester intonirte darauf die englische Nationalhymne, während welcher die ganze Versammlung von ihren Plätzen erhoben blieb. 1 1

Nachdem Ihre Majestät die Kaiserin⸗ Königin die Tafel aufgehoben hatte, begab Sich Allerhöchstdieselbe nach der Bilder⸗ gallerie, wo der Kaffee eingenommen wurde und Ihre Majestät und Allerhöchstderen Gäste Cercle machten.

Bei der heute Vormittag 11 Uhr auf dem Ostbahnhofe erfolgten Ankunft Sr. Königlichen und Ihrer Kaiser⸗ lichen Hoheit des Herzogs und der Herzogin von Edinburgh war eine aus einem Zuge auf Kriegsstärke mit Fahne und Regimentsmusik vom Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗ Regiment Nr. 1 bestehende Ehrenwache aufgestellt und der Gouverneur und Kommandant von Berlin, sowie die Vorgesetzten der Ehrenwache anwesend. 8.

Se. Hoheit der Herzog Elimar von Olden⸗ burg, e à des 1. Hannoverschen Ulanen⸗ Regiments Nr. 13, ist zur Abstattung persönlicher Meldung hier eingetroffen.

Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich von Hohen⸗ zollern, Major und etatsmäßiger Stabsoffizier im 1. Garde⸗ Dragoner⸗Regiment, ist von seiner Orientreise hierher zurück⸗ gekehrt.

Die Ausschüsse des Bundesraths für Rechnungs⸗ wesen, für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, für Zoll⸗ und

=nun Rerchs⸗Srrvermuüunzen und zwar in 1 Mark⸗

stücken waren bis zum 8. Februar d. J. 4,872,906

Mark und in Zwanzigpfennigstücken 2,472,794 Mark

20 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom

8. bis 14. Februar 1874 sind ferner geprägt in 1 Mark⸗

stücken: in Berlin 129,288 Mark, in Hannover 125,075 Mark, in

Frankfurt 58,000 Mark, in München 145,255 Mark, in Dresden

98,868 Mark, in Stuttgart 109,214 Mark, in Karlsruhe 61,613

Mark, in Zwanzigpfennigstücken: in Berlin 102,849, Mark,

in Frankfurt 7083 Mark 60 Pfennige, in München 52,664 Mark

20 Pfennige, in Dresden 40,500 Mark, in Stuttgart 35,995

Mark 40 Pfennige, mithin stellt sich die Gesammt⸗Ausprägung

in Reichs⸗Silbermünzen auf 8,312,105 Mark 40 Pfennige und

zwar in 1 Markstücken 5,600,219 Mark und in Zwanzigpfen⸗ nigstücken 2,711,886 Mark 40 Pfennige.

8 An Reichs⸗Nickelmünzen und zwar in Zehn⸗Pfennigstücken garen bis zum 8. Februar d. J. 670,661 Mark 70 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom 8. bis zum 14. Februar 1874 sind ferner in solchen Stücken geprägt: in Berlin 24,395 Mark 40 Pfennige, in Hannover 12,514 Mark, in Frankfurt a. M. 25,000 Mark, in München 8028 Mark 90 Pfennige, in Stutt⸗ art 11,290 Mark 40 Pfennige, in Darmstadt 10,000 Mark, mithin Gesammt⸗Ausprägung in Reichs⸗Nickelmünzen 761,890

Mark 40 Pfennige. 1b

3 An Reichs⸗Kupfermünzen waren bis zum 8. Februar

d. J. und zwar in 2 Pfennigstücken 96,235 Mark 48 Pfennige und

in 1 Pfennigstücken 14,964 Mark 75 Pfennige ausgeprägt

worden. In der Woche vom 8. bis 14. Februar 1874 sind an

2 Pfennigstücken ferner geprägt: in Berlin 2507 Mark 80

Pfennige, in Hannover 3870 Mark 70 Pfennige, in Frankfurt

a. M. 948 Mark 6 Pfennige, in München 2551 Mark, in Stutt⸗

gart 2395 Mark 30 Pfennige, in Karlsruhe 2959 Mark, in

Darmstadt 1650 Mark; an 1 Pfennigstücken in Berlin 1195

Mark 30 Pfennige, in Frankfurt 700 Mark, mithin eine Ge⸗

sammt⸗Ausprägung in Reichs⸗Kupfermünzen von 129,977 Mark

39 Pfennige, und zwar in 2 Pfennigstücken 113,117 Mark 34 Pfennige, in 1 Pfennigstücken 16,860 Mark 5 Pfennige.

. Der General⸗Lieutenant, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Commandeur der 11. Division

Graf von Brandenburg J. ist zur Aufwartung bei Sr.

Königlichen Hoheit dem Prinzen von Wales kommandirt worden

und zu diesem Zweck von Breslau hier angekommen. Zur Auf⸗

wartung bei Sr. Königlichen Hoheit dem Grafen von Flandern sind der General⸗Major und Commandeur der 3. Garde⸗Kavallerie⸗

Brigade Freiherr von Loë und der Rittmeister und Compagnie⸗

Chef Prinz von Croy vom Regiment der Gardes du Corps

kommandirt.

Der Oberst⸗Kammerherr, General⸗Lieutenant und General⸗ Adjutant Sr. Majestät des Königs von Württemberg, Freiherr von Spitzemberg, sowie der Rittmeister und Flügel⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs von Württemberg von Sick sind im Gefolge Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs Eugen von Württem⸗ berg von St. Petersburg hier eingetroffen.

S. M. S. „Elisabeth“ ist am 26. v. Mts. von Gibraltar nach Lissabon in See gegangen.

Das Central⸗Handelsregister für das Deutsche Reich, welches seit Beginn dieses Ichris als besondere Beilage des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzei⸗ gers erscheint, verdankt seine Anregung dem in kaufmännischen Kreisen lebhaft gefühlten Bedürfniß, ein Organ zu besitzen, aus welchem alle Eintragungen in den Handelsregistern sämmtlicher

deutschen Staaten ersichtlich seien.

Die von dem Abgeordneten Miquel am 12. Dezember 1872 ausgesprochene Ansicht, daß manche der in neuerer Zeit bei dem Aktienwesen hervorgetretenen Uebelstände verschwinden würden, wenn die Veröffentlichung der Statuten sämmtlicher Aktiengesellschaften im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger erfolge, gab in Verbindung mit den Entwürfen der deutschen Civilprozeßordnung und der deutschen Gemeinschuldordnung, welche für gewisse Publikationen ein Reichs⸗Centralblatt voraussetzen, die Anregung, das letztere mit dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger zu vereinigen. Der Preußische Staats⸗ Anzeiger war für Preußen und Lauenburg schon seit Jahren als Central⸗Publikationsorgan rücksichtlich aller die Handels⸗ register betreffenden Eintragungen bestimmt und auch von zahl⸗ reichen preußischen Gerichten zur Veröffentlichung von anderen Bekanntmachungen benutzt worden. Seit seiner Erweiterung zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger hatten sich auch außerpreußische Gerichte desselben zur Insertion wichtiger Bekanntmachungen bedient.

So entstand der Plan, zunächst für die Eintragungen aus den Handelsregistern, insonderheit der Aktiengesellschaften, ein Central⸗Publikationsorgan, das Central⸗Handelsregister für das Deutsche Reich, in Verbindung mit dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger ins Leben zu rufen.

Ein Promemoria, welches den Hohen verbündeten Regie⸗ rungen Ende Dezember v. J. dieserhalb überreicht wurde, fand eine so entgegenkommende Aufnahme, daß das Central⸗Handels⸗ register schon jetzt, innerhalb acht Wochen nach dem Er⸗ scheinen der ersten Nummer, in 18 deutschen Staaten als Central⸗ Publikationsorgan für die betreffenden Bekanntmachungen be⸗ stimmt ist. 1

Da der gesetzliche Termin (Art. 14 d. Handelsges.) rück⸗ sichtlich der Wahl derjenigen Blätter, in welchen jene Bekannt⸗ machungen im Jahre 1874 erfolgen müssen, zur Zeit der Ueber⸗ reichung des Promemorias dem Ablauf nahe war und in man⸗ chen Staaten der Anschluß an das gemeinsame Unternehmen noch Vorerwägungen nothwendig machte, so konnten nicht alle Re⸗ gierungen das Central⸗Handelsregister sofort als Publikations⸗ organ für sämmtliche Eintragungen bestimmen. Mehrere der⸗ selben mußten sich darauf beschränken, den Gerichten die Be⸗ kanntmachung der wichtigeren Eintragungen neben den Lokal⸗ blättern auch im Centralorgan nur zu empfehlen, andere sich die weiteren Entschließungen noch vorbehalten.

Auf diese Weise hat sich für das Central⸗Handelsregister ein dreifacher Publikationsmodus ausgebildet:

a. Preußen, Sachsen⸗Weimar, die Großherzoglich olden⸗ burgischen Amtsgerichte zu Birkenfeld, Brake, Rohfelden und Oberstein, Coburg, Schwarzburg⸗Rudolstadt und Sondershausen, Waldeck (letztere beide erst vom Jahre 1875 ab), Reuß j. L., Schaumburg⸗Lippe und Lauenburg benutzten das Centralorgan als Publikation für alle Eintragungen in den Handelsregistern.

b. Aus dem Königreich Sachsen, den beiden Mecklenburg, den Bezirken der zu a. nicht genannten oldenburgischen Gerichte, Braunschweig, Sachsen⸗Meiningen, Gotha, Anhalt, Reuß ä. L. und Hamburg werden nur die wichtigeren, namentlich Aktien⸗, Kommanditgefellschaften auf Aktien, Genossenschaften und offene Handelsgesellschaften betreffenden Eintragungen im Central⸗ Sandelafebur Fachels Haneben 8.8. N 1“ genannten und allen rese Staaten freigestellt, die seine Firma betreffende Eintragmte F Grund der einzusendenden amtlichen Lokalbekanntmachung selbst dem Centralorgan zur Veröffent⸗ lichung aufzugeben.

Das Central⸗Handelsregister für das Deutsche Reich hat somit das ihm gesteckte Ziel zwar noch nicht erreicht, aber es hat sich in der kurzen Zeit seines Bestehens bereits so entwickelt, daß das Vertrauen zu dem vollständigen Erfolge wohlbegründet erscheint. In dem kurzen Zeitraum seines Erscheinens sind schon 21 Nummern ausgegeben worden, in denen über 3000 Bekannt⸗ machungen mit mehr als 3500 Firmenveränderungen ꝛc. ent⸗ halten sind. Das Gebiet derjenigen 18 deutschen Staaten, welche dem gemeinsamen Unternehmen beigetreten sind, zählt mehr als 30 Millionen Sinwohner, umfaßt mithin c. 72,5 Prozent der Bevölkerung des Deutschen Reichs.

Bei den übrigen 9 deutschen Staaten, die sich dem Central⸗ blatt bisher noch nicht haben anschließen können, liegt die Zöge⸗ rung nicht in prinzipiellen Bedenken, sondern lediglich in that⸗ sächlichen Schwierigkeiten, die mit der Zeit werden überwunden werden. So z. B. war in einzelnen Staaten für das Jahr 1874 den Gerichten die Publikation bereits in so vielen Zeitun⸗ gen zur Pflicht gemacht worden, daß die Regierungen aus Rück⸗ sicht auf den Kostenpunkt Bedenken trugen, eine weitere Publi⸗ kation auch nur zu empfehlen; ferner ist in einzelnen Staaten den Gerichten in der Wahl der Blätter ganz freie Hand ge⸗ lassen, so daß noch erst ein zeitraubender Schriftwechsel mit den einzelnen Gerichten eintreten mußte.

Die Ueberwindung dieser Schwierigkeiten ist hoffentlich nur eine Frage der Zeit, und wir vertrauen darauf, daß sich der Geltungsbereich des Central⸗Handelsregisters demnächst über das ganze Deutsche Reich erstrecken wird.

Dadurch wird die Publikation der handelsgerichtlichen Bekannt⸗ machungen durch die Lokal⸗, Provinzial⸗ und Börsenblätter und das Centralblatt des betreffenden Landes nicht ausgeschlossen, vielmehr ist durch das Central⸗Handelsregister, neben jener Pu⸗ blikation hergehend und dieselbe ergänzend, ein neuer, das ganze Reich umfassender Central⸗Publikationsmodus geschaffen, der in seiner weiteren Entwickelung auch dem auf anderen gerichtlichen Gebieten gefühlten Bedürfniß abzuhelfen geeignet ist.

Eine wesentliche Bedingung der Verbreitung und des Nutzens des centralen Publikationsorgans, ein vom Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger abgesondertes Abonnement zu einem billigen Preise, ist bereits erfüllt.

Das Central⸗Handelsregister durch periodische Uebersichten in zweckmäßiger Anordnung den Amts⸗ und Geschäftskreisen möglichst nutzbar zu machen und auf diese Weise an die in verschiedenen Staaten bereits bestehenden Firmen⸗ und kaufmännische Adreß⸗ bücher als regelmäßige Fortsetzung und Ergänzung anzuschließen, ist die nächste Aufgabe, zu deren Lösung bereits die Vorbereitun⸗ gen getroffen werden.

Bayern. München, 27. Februar. Der König hat auf Grund der Ziffer 2 der Allerhöchsten Entschließung vom 29. Januar 1869, die Errichtung einer statistischen Central⸗Kom⸗ mission betreffend, als Stellvertreter des Vorstandes dieser Kom⸗ mission den Ministerial⸗Rath im Staats⸗Ministerium des Innern, Eduard v. Schlereth, ernannt. Zugleich wurde derselbe durch Ecüflcpeetung des Königlichen Staats⸗Ministeriums des Innern vom 20. d. als ordentliches Mitglied der Königlichen statistischen Central⸗Kommission berufen.

28. Februar. In dem zum Festsaalbaue der Residenz

gehörigen Saale Carls des Großen fand heute Nachmittag 4 ½ Uhr

8 1e“

roße Hoftafel statt. Es waren hierzu die hier anwesenden

Koöriglichen Prinzen und Prinzessinnen mit ihrem Dienste, die obersten Hofchargen, die Königlichen Minister v. Pfretzschner, Dr. v. Lutz, Frhr. v. Prankh, v. Pfeufer, die Staatsräthe Dr. v. Fischer und v. Pfeufer, der Herr Erzbischof, der Jubilar Uni⸗ versitäts⸗Professor Dr. v. Kobell, sowie mehrere Reichsräthe ge⸗ laden. Se. Majestät der König befand sich an der Seite seiner Königlichen Mutter. 24l

Württemberg. Stuttgart, 28. Februar. Vorgestern fand die erste öffentliche Sitzung des Landesamts für das Heimathwesen der durch das Gesetz vom 17. April 1873, betreffend die Einführung des Reichsgesetzes über den Unter⸗ stützungswohnsitz, geschaffenen administrativrichterlichen Spruch⸗ behörde in dem Sitzungssaal des früheren Handelsgerichts statt. Es kamen zwei Fälle erster Instanz zur Verhandlung und Entscheidung. Die Parteien waren bei der Verhandlung nicht vertreten. An die Stelle der Parteivorträge trat daher der Vortrag des Inhalts der Akten durch den Berichterstatter, auf Grund dessen das Urtheil in beiden Fällen sofort gefällt und verkündigt wurde.

Der Direktor v. Binder ist heute zu einer Konferenz der Reichsschulkommission nach Berlin abgereist.

Baden. Karlsruhe, 28. Februar. Das Gesetzes⸗ und Verordnungsblatt Nr. 8 vom 227. d. enthält Gesetze: 1) die Ermächtigung der Eisenbahn⸗Schuldentilgungskosse zur Aufnahme weiterer Anlehen betreffend, vom 19. Februar; 2) das Budget der Badeanstalten für die Jahre 1874 und 1875 be⸗ treffend, vom 18. Februar. Nr. 9 vom 27. d. enthält Gesetze: 1) die Aenderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 9. Oktober 1860, die rechtliche Stellung der Kirchen und kirch⸗ lichen Vereine im Staate betreffend, vom 19. Februar; 2) Ab⸗ änderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 8. März 1868 über den Elementarunterricht betreffend, vom 19. Februar; 3) den Fortbildungsunterricht betreffend, vom 18. Februar.

Mecklenburg. Schwerin, 28. Februar. Zur Feier des Geburtstages des Großherzogs fand heute Vormit⸗ tag um 11 Uhr im goldenen Saale des Großherzoglichen Schlos⸗ ses Cour und um 12 Uhr auf dem Altengarten eine Parade statt. Heute Abend um acht Uhr ist Hof⸗Konzert im Großher⸗ zoglichen Schlosse und Festvorstellung im Großherzoglichen Hof⸗ Theater. Zur Beglückwünschung Sr. Königlichen Hoheit tra⸗ fen unter Anderen . ein: der Königlich preußische gußeror⸗ dentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Kammerherr Frhr. v. Rosenberg, der General⸗ Lieutenant v. Tresckow, kom⸗ mandirender General des IX. Armee⸗Corps, in Begleitung des Oberst⸗Lieutenants v. Lewinsky, Chef des Generalstabes desselben, ferner der Kommandant von Altona, General v. Flöckher, der Oberst v. Pressentin, Commandeur des 27. Infanterie⸗Regiments aus Magdeburg, Graf Haeseler, Commandeur des 11. Ulanen⸗ Regiments aus Perleberg, Oberst v. Tietzen und Hennig, Com⸗ mandeur des Großherzoglich Mecklenburgischen Füsilier⸗Regiments Nr. 90, aus Rostock, Oberst v. Elderhorst, Stadt⸗Kommandant von Rostock, und v. Schultz, Ober⸗Bürgermeister aus Neu⸗ Ruppin.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 28. Februar. Der Großherzogliche Hof erhielt gestern einen kurzen Besuch Ihrer

rwrnrrhe. Shinen vee eeFan nd vor Gräfin von Flandern, heute den Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Prinzessin Wilhelm von Baden.

In der Sitzung des Landtags vom 24. v. M. wurde vom Ministertisch auf Grund einiger Interpellationen zunächst erklärt, daß rücksichtlich der Gerichts⸗Organisation durch die Reichs⸗Gesetzgebung in den nächsten Jahren wesentliche Verän⸗ derungen herbeigeführt würden, die Regierung aber mit Aus⸗ arbeitung eines Planes beschäfligt sei, nach dessen Bekannt⸗ machung den einzelnen Gemeinden Gelegenheit gegeben werden solle, ihre Rechte geltend zu machen. Hinsichtlich der Fortführung der Gera⸗Eichichter Bahn nach der Main⸗Linie wurde erklärt, daß Bayern, Reuß und Schwarzburg⸗Rudolstadt in Verhandlun⸗ gen darüber stehen. Zur Tagesordnung wurde das Gesetz über die Bildung von Bezirksverbänden berathen. Der Landtag er⸗ kannte zwar das Prinzip der weiteren Ausdehnung der Selbst⸗ verwaltung an, verneinte jedoch das Bedürfniß der Reform. Trotz der dringenden Empfehlung des Gesetzes Seitens der Re⸗ gierung blieb der Landtag bei seinem Bedenken und lehnte das Gesetz ab; die Regierung vermochte ihrerseits die Einbringung eines neu bearbeiteten Entwurfs nicht zu versprechen.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 27. Februar. Das heute ausgegebene 10. Landes⸗Gesetz⸗ sammlungsstück enthält: Gesetz über Entschädigung für ge⸗ wisse nach §. 7 der Bundesgewerbeordnung weggefallene Ge⸗ werbeberechtigungen vom 17. Februar 1874.

Schaumburg⸗Lippe. Bückeburg, 27. Februar. Am heutigen Tage überreichte der Prinz Gustav zu Isenburg und Büdingen, Königlich preußischer außerordentlicher Ge⸗ sand er und bevollmächtigter Minister an den Höfen von Olden⸗ burg und Braunschweig, Sr. Durchlaucht dem Fürsten in feierlicher Audienz ein Schreiben Sr. Majestät des Kaisers und Königs vom 16. d. Mts., durch welches derselbe in gleicher Eigenschaft bei dem Fürstlichen Hofe beglaubigt ward.

Elsaß⸗Lothringen. Metz, 2. März. (W. T. B.) In Folge einer Anordnung des Ober⸗Präsidenten sind heute alle von Frankreich eingetroffenen Zeitungen nicht wie bisher sofort ausgegeben, sondern zuvor einer amtlichen Durchsicht unterworfen worden. Wie aus Straßburg gemeldet wird, ist dort die⸗ selbe Maßregel verfügt worden.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 1. März. (W. T. B.) Heute Vormittag hat bei dem Minister⸗Präsidenten eine Konfe⸗ renz stattgefunden, an welcher mehrere Minister, sowie der Prä⸗ sident des Abgeordnetenhauses und mehrere Deputirte des Reichs⸗ tages theilnahmen. Es wurde über die Eintheilung der Zeit

noch vorliegenden Gesetze und anderer Geschäfte verhandelt und hierbei ein allseitiges Einverständniß erzielt. Hiernach soll vor Ostern d. J. eine kurze und in der zweiten Hälfte des April d. J. eine längere Vertagung des Reichsrathes eintreten, letztere, weil um diese Zeit ein Zusammentreten der Delegationen in Aussicht genommen ist. Ferner wurde die Absicht ausgedrückt, die Land⸗ tage zum 15. September cr., den Reichsrath Fsvastente.⸗ damit die verfassungsmäßige Feststellung des Finanz⸗ gesetzes pro 1875 rechtzeitig ermöglicht werde.

Horst den Gesetzentwurf, betreffend das Militärpensionsnormalge, vor. Edlbacher beantragte, die Regierung aufzufordern, im Laufe

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zur Erledigung der mannigfachen dem Abgeordnetenhause

zum 15. Oktober cr. Im Abgeordnetenhause legte vorgestern der Minister

der Session Vorlagen betreffs Herstellung der Eisenbahnlinien

Michelsdorf⸗Kirchhof, Wels⸗Steyer⸗Attnang einzubringen. Der Antrag Rygers auf Verweisung seines Antrags betreffs Errich⸗ tung einer Reichs⸗Hypothekenbank an einen Spezialausschuß wurde abgelehnt. Sodann begann die Debatte über die Peti⸗ tion der Schafwollindustriellen betreffs des Zollverfahrens. Der Finanz⸗Minister] rechtfertigte in längerer Rede den Standpunkt der Regierung und erklärte unter Beifall, die Re⸗ gierung werde den Wünschen der Industriellen uach besten Kräften Rechnung tragen und die von den Petenten angegriffene Ministerialverordnung im Einvernehmen mit Ungarn demnächst außer Wirksamkeit setzen. Der Handels⸗Minister erklärte, daß in der zollamtlichen Behandlung der Gegenstände des Appretur⸗ verkehrs keine Gesetzwidrigkeit liege. Die Regierung habe bei den Verhandlungen mit dem Auslande immer die österreichischen Interessen gewahrt, und müsse er gegen die gegentheilige Be⸗ hauptung protestiren. Sodann wurden die Ausschußanträge an⸗ genommen mit Hinweglassung des ein Tadelsvotum für die Re⸗ gierung involvirenden Passus.

In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses bean⸗ tragte Schönerer die Einsetzung eines Ausschusses zur Erfor⸗ schung der Ursachen der Rinderpest. Die Vorlage betreffs des Mi⸗ litär⸗Pensionsnormals wurde einem Spezialausschusse zugewiesen. Der Bericht des Petitionsausschusses, betreffend die Abänderung der Offertausschreibung des Kriegs⸗Ministeriums vom 15. De⸗ zember 1873 zur Lieferung von Montur⸗ und Heeresausrüstungs⸗ gegenständen, wurde von Hallwich, Giskra, Herbst, Sturm, Haase, Sueß, Oberleithner und Meznik befürwortet und, nachdem der Handels⸗Minister Banhans unter dem Beifall des Hauses erklärt hatte, die Regierung werde im Falle der An⸗ nahme der Resolution dieselbe dem Kriegs⸗Minister auf das Nachdrücklichste empfehlen, nahezu einstimmig an⸗ genommen. Umlanft und Genossen brachten einen Antrag auf Aufhebung der Zeitungs⸗Kautionen und des Kolportageverbotes ein. Der Präsident setzte auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung (Mittwoch) die zweite Lesung des Gesetzes betreffs Regelung der Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche. Smolka verlangte die Aufschiebung derselben, bis die Ausschußberichte über alle Konfessions⸗Vorlagen fertig sein würden und die Regierung auch die anderen erwarteten konfessionellen Vorlagen eingebracht haben werde. Das Haus acceptirte indeß die Tagesordnung des

Präsidenten.

Pesth, 28. Februar. (W. T. B.) Der Ministerrath hat, wie die Zeitungen melden, in seiner gestrigen Sitzung sein Demissionsgesuch abgefaßt und unterzeichnet.

Die in der letzten Sitzung in zweiter Lesung passirten Handelsverträge wurden gestern vom Abgeordnetenhause in dritter Lesung angenommen. Der Centralausschuß legte den Bericht über das Notariatsgesetz vor.

2. März. Der Minister⸗Präsident Szlavy hat der „Pesther Korrespondenz“ zufolge gestern eine zwei Stunden dauernde Audienz bei dem Kaiser in Wien gehabt und in der⸗ selben mündlich über die Lage der ungarischen Angelegenheiten referirt. Derselbe hat dabei angezeigt, daß das Ministerium seine Entlassung zu geben beabsichtige; das förmliche Demissions⸗ gesuch hat derselbe aber nicht überreicht, weil der Kaiser, der im Laufe der Woche sich nach Pesth begiebt, jede weitere Entschlie⸗ zung bis dahin sich vorbehielt.

Großbritannien und Irland. London, 27. Fe⸗ bruar. (A. A. C.) Im Buckingham⸗Palast fand gestern ein Drawing Room (Empfang von Herren und Damen), der erste dieses Jahres, statt, der eine zahlreiche Betheiligung hatte. Außer der Königin, dem Prinzen und der Prinzessin Christian von Schleswig⸗Holstein, der Prinzessin Beatrice, dem Prinzen Arthur und dem Herzog von Cambridge, war auch der Herzog von Chartres und mit wenigen Ausnahmen das ge⸗ sammte diplomatische Corps zugegen.

Im Windsorschlosse werden Vorkehrungen für die Aufnahme des Herzogs und der Herzogin von Edinburgh ge⸗ troffen, welche daselbst Wohnung nehmen werden.

Der Graf und die Gräfin von Paris sind nach Paris zurückgekehrt.

Der „Times“ wird aus St. Petersburg gemeldet, daß der Kaiser sich in Vliessingen an Bord der Kaiserlichen Jacht Livadia“ nach England einschiffen werde.

Während der letzten zwei Nächte wehte ein heftiger Sturm über die ganze Insel. Zumal an der schottischen Küste war der Schaden ein bedeutender.

28. Februar. (W. T. B.) Heute ist endlich der Pro⸗ zeß Tichborne zu Ende gegangen. Das Urtheil erklärt den Prätendenten des Meineids und des wissentlich falschen Zeug⸗ nisses schuldig und spricht gegen denselben 14jährige Zwangs⸗ arbeitsstrafe aus.

Frankreich. Paris, 28. Februagr. Der Kriegs⸗ Minister spricht sich in einem Rundschreiben anerkennend über die Errichtung von Kasernen⸗Bibliotheken aus, die seit einem Jahre bedeutende Fortschritte gemacht hätten; bereits seien 300 Kasernen mit solchen Bibliotheken versehen, und der Rest solle auch bald damit versehen werden. In vielen Corps hätten die Unteroffiziere und Soldaten die Lesesäle eifrig besucht, und der Sinn, sich zu unterrichten, verbreite sich mehr und mehr. In einigen Garnisonen hätten Geschenkgeber auch den Anfang mit Errichtung von Bibliotheken und Lesezimmern außerhalb der Kasernen gemacht, um dort die Unteroffiziere und Soldaten zu empfangen. Der Minister findet jedoch, daß letztere Art von Bibliotheken bedenklich sei. Die Geber möchten bedeutet werden, daß solche Bibliotheken nur angenommen werden könnten, wenn sie in die Kasernen verlegt und unter die ausschließliche Aufsicht und Ueberwachung der Militärbehörde gestellt würden.

Die Kommission für die DOrganisation der Territorialarmee hat ihre Arbeiten beendet und ihren Ent⸗ wurf dem Kriegs⸗Minister vorgelegt. Da dieser ihn gebilligt, so kommt er dieser Tage vor die Nationalversammlung. Die Grundlagen dieses Entwurfs sind: Die Territorialarmee besteht aus 172 Infanterie⸗, 18 Kavallerie⸗ und 18 Artillerie⸗Regi⸗ mentern, sowie aus 18 Bataillonen Genie und 18 Bataillonen Train. Die Regimenter werden zur Hälfte von Obersten, zur Hälfte von Oberst⸗Lieutenants befehligt. Jedes Regiment hat 3 Bataillone zu 6 Compagnien. Die Kasvallerie⸗Regimenter haben 3 Schwadronen. Jede Division zählt 4 Infanterie⸗Regi⸗ menter, 1 Kavallerie⸗Regiment, ½ Genie⸗Bataillon, dann Train zu 2 Batterien Artillerie und den Nebendiensten. Die Zusam⸗ mensetzung der Bataillone ist noch nicht festtgestellt.

Laut einer Ministerialverfügung sollen in allen Arsenalen und, wenn nöthig, auch unter der Civilbevölkerung eine Anzahl Arbeiter verschiedener Professionen für Neu⸗ Caledonien angeworben werden. Hauptsächlich wird auf Schmiede, Zimmerleute, Schreiner und Klempner reflektirt. Es wird denselben freie Ueberfahrt und während derselben 75 Fr. Gehalt gewährt. In der Kolonie wird dasselbe verdoppelt. Das

Engagement dauert vier Jahre; nach Ablauf dieser Frist haben die Arbeiter das Recht, freie Rückfahrt in die Heimat zu bean⸗ spruchen.

2. März. (W. T. B.) Bei den gestern stattgehabten Ersatzwahlen für die Nationalversammlung wurden nach den bis jetzt vorliegenden Nachrichten im Departement Vienne für Lepetit (Republikaner) 30,890 und für Beauchamp 26,560 Stimmen, im Departement Vaucluse für Ledru Rollin 16,363 und für Billioti 14,757 Stimmen abgegeben. (Vgl. unter Tel. Dep.)

Versailles, 28. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung wurde der Antrag, be⸗ treffend die gerichtliche Verfolgung des Deputirten Melvil Blon⸗ court, mi: 552 gegen 64 Stimmen angenommen. Bei der darauf folgenden fortgesetzten Berathung der Steuervorlagen wurde der Ssza der Kommission auf Besteuerung der Glaswaaren ab⸗ gelehnt.

Spanien. Madrid, 28. Februar. (W. T. B.) Die amtliche Zeitung veröffentlicht ein Telegramm des Generals Mo⸗ riones vom 25. d. aus dessen Hauptquartier Larigida. In dem⸗ selben heißt es: Die Armee hat die Verschanzungen von San Pedro nicht forciren können; es ist sogar dem Feinde gelungen, unsere Linie an einer Stelle zu durchbrechen. Der General for⸗ dert Verstärkungen und einen anderen Ober⸗Befehlshaber für die Armee; er behauptet die Stellungen bei Somorrostro und die Verbindung mit Castro.

Das amtliche Blatt enthält ferner ein Dekret des Marschalls Serrano, in welchem er erklärt, daß er, da die Funktionen eines Staats⸗Oberhauptes mit denen eines Vor⸗ sitzenden des Ministerrathes unverträglich seien, auf die Präsi⸗ dentschaft verzichte und nur die Funktionen eines Chefs der Exekutivgewalt beibehalten werde; er habe in Folge dessen Zabala zum Präsidenten des Ministerrathes ernannt.

Serrano und Admiral Topete haben sich in ver⸗ gangener Nacht nach Santander begeben.

Fast alle Telegraphenlinien sind in Folge des schlechten Wetters unterbrochen.

Ein weiteres Telegramm des Generals Moriones an den Kriegs⸗Minister beziffert die erforderliche Verstärkung auf 6 Bataillone und 7 Batterien mit Kanonen verschiedenen Ka⸗ libers, jedes Geschütz mit Munition zu 500 Schüssen. Primo Rivera ist leicht verwundet, führt jedoch sein Kommando fort. Die Armee hält fortdauernd die Stellungen von Somorrostro, Minon und Provena bis Milquez besetzt. Die Disziplin der Armee ist nach der Versicherung des Generals Moriones vortrefflich.

Nach aus dem carlistischen Hauptquartier in Bayonne eingegangenen offiziellen Nachrichten befand sich Don Carlos mit seinem Generalstabe seit dem 22. Februar in Bar⸗ nacaldo, um den Fortgang der Belagerungsarbeiten gegen Bil⸗ bao und die Operationen des Generals Moriones gegen die Be⸗ lagerungstruppen persönlich zu überwachen. Die Beschießung der Stadt Bilbao begann am 22. Februar mit großer Hef⸗ tigkeit. Zur Beschießung waren 1500 Bomben bestimmt, die Carlisten hatten außerdem Werkstätten eingerichtet, in denen täg⸗ lich 400 Stück Bomben fabrizirt werden konnten. Am 24. Fe⸗ bruar unternahm General Moriones einen dreimaligen Sturm auf die sehr steilen und überall durch passagere Schutzwerke un⸗ zugänglich gemachten Höhen von Somorrostro, er wurde jedes Mal mit sehr großen Verlusten zurückgeschlagen. Alle auswär⸗ tigen Konsuln haben die Stadt Bilbao verlassen, die Eroberung von Bilbao wird als zweifellos und nahe bevorstehend betrachtet.

Türkei. Belgrad, 2. März. (W. T. B.) Von der Re⸗ gierung ist der Staatsrath Petronievits nach London ge⸗ sandt, um dort über die Aufnahme eines hypothekarischen An⸗ lehens zum Betrage von 12 Millionen Francs zu verhandeln.

Rumänien. Bukarest, 28. Februar. (W. T. B.) Die Kammer hat 8 Millionen für den Bau von Kasernen und anderen Militärgebäuden bewilligt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 28. Februar. Wie der „Nik. Bote“ mittheilt, hat die Kaiserliche Jacht „Li⸗ vadia“ Ordre erhalten, sich am 15. März nach Vliessingen in den Niederlanden zu begeben. Zu gleicher Zeit soll auch wenn das Eis kein Hinderniß bietet die Jacht „Dershawa“ sich dort einfinden, welche die „Livadia“ nach England zu begleiten be⸗ stimmt ist. Sogleich nach ihrer Rückkunft von dort kehrt die „Livadia“ ins Schwarze Meer zurück.

Ueber die Organisation der russischen Armee nach der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht wird der „Mosk. Z.“ aus St. Petersburg geschrieben:

Die Stärke der aktiven Truppen zu soll 750,000 Mann betragen, darunter 90,000 Mann Lokaltruppen, d. h. Kreis⸗ und andere ähnliche Kommandos, deren Fortbestand für nothwendig gehalten wird. Anfangs soll die Absicht bestanden haben, dieselben eingehen zu lassen, da sie „dem Militäͤrressort keinen Nutzen bringen“, sondern nach der Art ihrer Obliegenheiten „nur dem Civilressort die⸗ nen“. Doch werden dieselben nicht aufgelöst werden, da man befürch⸗ tet, daß das Ministerium des Innern nicht im Stande sein werde, alle Obliegenheiten der Lokalkommandos zu bewältigen. Obgleich das Statut über die Militärpflicht eine sechsjährige Dienstzeit festsetzt, so stellt es doch (§. 21) dem Kriegs⸗Ministerium frei, auch vor Ablauf dieses Zeitraums Leute zur Reserve überzuführen, und soll die Sache daher derartis eingerichtet werden, daß die Dienstzeit bei der Infanterie de facto nur vicr Jahre beträgt. Sowohl die Regimenter als auch die Artillerie werden zu bestimmten Einberufungsbezirken angeschrieben werden und hiernach auch die Dislokation der Truppen vorgenommen werden. Somit wird jeder Truppentheil, mit Ausschluß der Garde und ciniger Spezialgattungen, aus Einheimischen bestehen. Der Bestand der Lokaltruppen wird folgender sein: a) die Centralverwaltung in jedem Bezirk, d. h. der Chef der Lokaltruppen mit seinem Stabe; b) in jedem Gouvernement ein Mllitärchef gleichfalls mit seinem Stabe. In jedem Kreise (an manchen Orten für zwei Kreise) ein Chef der Reservetruppen mit einem oder zwei Gehülzen und dem nothwendigen Personal an Schreibern und Leuten zur Verwaltung des Eigenthums. Unter der Leitung des Chefs der Reserven stehen auch die Kreis⸗ kommandos. Der Chef der Reserven hat in Friedenszeiten die Re⸗ kruten zu empfangen, die Verzeichnisse der im Kreise wohnhaften Re⸗ serviften zu führen und für dieselben die erforderliche Anzahl an Uniformstücken für den Fall der Einberufung aufzubewahren. Auch ist es seine Sache, die Rekruten unter die beim Bezirke angeschriebenen Truppentheile zu vertheilen, sowie eine Anzahl von Leuten für die

Garde und die Spezialwaffen auszuwählen. Die Kompletirung der Armee mit Mannschaften soll folgendermaßen vor sich gehen. Zu⸗-

Chef der Reserven die bei ihm an⸗ Truppentheile und schreitet dann erst zur For⸗ Reservebataillons, das zwar einen besonderen dennoch im Zusammenhange mit dem Regiment bleibt. Die Reservebataillone haben die Be⸗ stimmung, die Regimenter für den Fall eines Abganges bei denselben zu kompletiren, weshalb sie stets so zu dirigiren sind, daß sie in zweiter Linie hinter den aktiven Truppen Stellung nehmen. Nach der Bildung der Reserve⸗Bataillone wird die Formirung der Ersatz⸗Bataillone vorgenommen, und zwar so vieler in jedem reise, als die Zahl der nach Formirung der Reserven noch vorhandenen

nächft geschriebenen mirung des Truppenkörper bildet, aber

kompletirt der

Mannschaften gestatitet. Kadres werden fär diese Reserve⸗ und Er⸗ satz⸗Bataillone zu Friedenszeiten nicht bestehen, sondern die Leute den⸗ selben nur auf dem Papier zugezählt, nach Listen, in welche alle die⸗ jenigen eingetragen werden, die bei der Entlassung zur Reserve cin Attest als ausgezeichnet für den Fronkedienst erhalten. Diese Leute müssen die Chefs der Reserven kennen.

Der Herzog und die Herzogin von Edinburgh. sind heute Abend 8 Uhr mit einem Extrazuge von hier abge⸗ reist. Sämmtliche Großfürsten waren auf dem Bahnhofe an⸗ wesend. Der Kaiser begleitete die Hohen Neuvermählten bis Gatschina.

Amerika. Washington, 26. Februar (per Kabel). Präsident Grant hat dem Kongreß eine Botschaft übersandt, worin er empfiehlt, daß der bevorstehenden hundertjährigen Jubi⸗ läums⸗Ausstellung in Philadelphia ein nationaler wie inter⸗ nationaler Charakter beigelegt werden solle. Im Weiteren räth er an, den Erfolg des Unternehmens durch andere Gesetze zu sichern. Der auf diese Jubiläums⸗Ausstellung bezügliche Gesetz⸗ entwurf ist dem Senat unterbreitet worden.

„— Aus Toronto wird unterm 27. d. M. telegraphirt: „Die Handelsbehörde des Dominion hat beschlossen, die Wiederherstellung eines Gegenseitigkeitsvertrages mit den Ver⸗ einigten Staaten zu begünstigen.

Die Nr. 9 (II. Jahrgang) des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt (Carl Heymanns Verlag, Berlin) vom 27. Februar, hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Verweisungen von Ausländern aus dem Reichsgebiete. Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmmünzen, Zoll⸗ und Steuerwesen: Nachweisung der Ein⸗ nahmen an Wechselstempelstener füur den Monat Januar 1874. Militärwesen: Mittheilung, betreffend anderweite Benennung von zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Qualifikation für den einjährig freiwilligen Militärdienft berechtigten Lehranstalten. Marine und Schiffahrt: Mittheilung, betreffend Seeschiffer⸗Prü⸗ fung. Postwesen: Bekanntmachungen, betreffend Korrespondenz⸗ verkehr mit Aegypten und Nubien; Faͤhrpostsendungen nach Italien via Schweiz; Korrespondenz mit Gibraltar. Konsulatwesen: Exequa⸗ turertheilung.

Reichstags⸗Angelegenheiten.

Von dem Deutschen Parlaments⸗Almanach, begründet und herausgegeben von Dr. Georg Hirth ist soeben die 11. Aus⸗ gabe, 1. März 1874. (Leipzig, Verlag von G. Hirth 1874) erschienen. Dieselbe enthält biographische Notizen über die Mitglieder des Reichs⸗ tags, Uebersichten über die Wahlkreise und deren Abgeordnete, die Personalien des Reichstags, des Bundesraths, dessen Ausschüsse, der Centralbehörden des Deutschen Reichs, der Mitglieder des Reichstags nach dem Lebensalter ꝛc.

Statistische Nachrichten.

Nach der jetzt aufgestellten Uebersicht der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Zollgebiet des Deutschen Reichs für den Monat Ja⸗ nuar d. J. beläuft sich der Gesammtertrag sämmtlicher in Betracht kommenden Abgabenzweige auf 6,317,100 Thlr. gegen 7,085,317 Thlr. im Monat Januar 1873, hat im laufenden Jahre also um 768,217 Thlr. abgenommen. Von dieser Einnahme sind jedoch in Abzug zu bringen die auf gemeinschaftliche Rechnung gezahlten Boni⸗ fikationen für in das Ausland geführten Zucker, Tabak, Branntwein ꝛc. mit 216,521 Thlr. gegen 167,734 Thlr. in 1873, so daß sich der Reinertrag sämmtlicher Zölle und Steuern auf 6,100,579 Thlr. gegen 6,917,583 Thlr. in 1873 stellt, mithin eine Abnahme um 817,004 Thlr. oder 11,8 Prozent nachweist. Am bedeutendsten war der Ausfall bei den Zöllen, welche im Ganzen 3,372,495 Thlr. lieferten, 879,425 Thlr. weniger als in 1873. Auß rdem hat die Einnahme abgenommen bei der Rübenzuckersteuer (574,520 Thlr.) um 50,252 Thlr., bei der Salz⸗ steuer (1,002,236 Thlr.) um 15,895 Thlr., bei der Branntweinsteuer (402,708 Thlr.) um 4973 Thlr. Einen höheren Ertrag als im Vor⸗ jahr weisen dagegen nach: die Tabakssteuer (33,840 Thlr.) um 15,470 Thlr., die Uebergangsabgabe von Branntwein (4523 Thlr.) um 3310 Thlr., die Braustener (747,771 Thlr.) um 114,581 Thlr., die Uebergangsabgabe von Bier (22,486 Thlr.) um 180 Thlr.

Wie sich in den einzelnen Bundes taaten der Ertrag der Zölle und Steuern im Januar d. J. im Vergleich zum Vorjahre gestaltet hat, läßt sich aus Folgendem entnehmen: Preußen 3,356,835 Thlr. (1873: 3,945,673 Thlr.) und zwar: Ostpreußen 137,995 Thlr. (1873: 128,068 Thlr.), Westpreußen 107,443 Thlr. (1873: 80,217 Thlr.), Brandenburg 469,106 Thlr. (1873: 539,659 Thlr.), Pommern 205,471 Thlr. (1873: 224,675 Thlr.), Posen 160,803 Thlr. (1873: 137,511 Thlr.), Schlesien 345,570 Thlr. (1873: 359,413 Thlr.), Sachsen 309,054 Thlr. (1873: 365,675 Thlr.), Schleswig⸗Holsteia 136,362 88 (1873: 179,333 Thlr.), Hannover 279,506 Thlr. (1873: 398,779 Thlr.), Westfalen 223,592 Thlr. (1873: 339,205 Thlr.), Hessen⸗Nassau 276,767 Thlr. (1873: 310,879 Thlr.), Rheinprovinz 697,225 Thlir. (1873: 875,204 Thlr.) Hohenzellern 7939 Thlr. (1873: 7055 Thlr.); ferner: Lauenburg 2621 Thlr. (1873: 2955 Thlr.), Haupt⸗Zollämter: Lübeck 44,714 Thlr. (1873: 54,567 Thlr.), Bremen 35,768 Thlr. (1873: 42,083 Thlr.), Hamburg 87,108 Thlr. (1873: 105,064 Thlr.), sodamm: Bayern 352,067 Thlr. (1873: 373,560 Thlr.), Sachsen 428,325 Thlr. (1873: 517,641 Thlr.), Württemberg 280,229 Thlr. (1873: 258,114 Thlr.), Baden 521.876 Thlr. (1873: 494,945 Thlr.), Hessen 122,276 Thlr. (1873: 167,038 Thlr.), Mecklenburg⸗Schwerin und Strelitz 42,955 Thlr. (1873: 37,076 Thlr.), Sachsen⸗Weimar 15,268 Thlr. (1873: 15,232 Thlr.), Oldenburg 16,873 Thlr. (1873: 26,739 Thlr.), Braunschweig 424,481 Thlr. (1873: 411,745 Thlr.), Sachsen⸗Meiningen 67,793 Thlr. (1873: 60,441 Thlr.), Sachsen⸗Altenburg 19,730 Thlr. (1873: 20,774 Thlr.), Sachsen⸗Coburg⸗Gotha 28,383 Thlr. (1873: 27,234 Thlr.), Anhalt 12,478 Thlr. (1873: 11,589 Thir.), Schwarzburg⸗Rudolstadt 13,667 Thlr. (1873: 17 623 Thlr.), Schwarzburg⸗Sondershausen 12,197 Thlr. (1873: 2722 Thlr.), Reuß ä. L. 2106 Thlr. (1873: 2840 Thlr.), Reuß j. L. 11,317 Thlr. (1873: 12,497 Thlr.), Elsaß⸗Lothringen 369,509 Thlr. (1873: 427,671 Thlr.). Hierzu treten dann noch die im Großherzogthum Luxemburg aufgekommenen, mit dem Reiche ge⸗ meinschaftlichen Zoͤlle und Steuern im Betrage von 48,525 Thlr (1873: 49,494 Thlr.)

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Berlin, 2. März. In der 159. Versammlung des Vereins

für die Geschichte Berlins am Sonnabend, den 28. Februar, im Bürgersaale des Rathhauses, wurden folgende Vorträge gehalten:

2. Hr. Geheimer Registrator Dr. Brecht: Die Familie Uhden. Ge⸗

lesen von Hrn. Magistrats⸗Sekretär Meyer. b. Hr. Geheimer Hofrath Schneider: Die Engländer vor Berlin 1620. Gelesen von Hrn. Haupt⸗ mann Schnackenburg. c. Herr Geheimer Archiv⸗Rath G. Friedländer: Berolinensia. Gelesen von Hrn. Oberst von Held.

Die Nr. 18 der Wissenschaftlichen Beilage der Leipziger Zeitung vom 1. März hat folgenden Inhalt; Codex diplomaticus Saxoniae Regiae. II Haupttheil, 4. Band. Urkunden⸗ buch der Stadt Meißen und ihrer Klöster. Recensionen, Bespre⸗ chungen u. s. w. .

Darmstadt, 26. Februar. Gestern 10 Uhr 2 Minuten wurde in der Kirchstraße eine ziemlich bemerkliche zitternde Erderschütte⸗ rung verspürt, ohne daß ein Getöse wahrgenommen werden konnte.

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